Protokoll:
13091

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 13

  • date_rangeSitzungsnummer: 91

  • date_rangeDatum: 6. März 1996

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:19 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995) 8025 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8025 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 8026 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8026 B Jürgen Koppelin F.D.P 8026 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8026 D Peter Dreßen SPD 8027 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8027 C Petra Bläss PDS 8028 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8028 C Andreas Storm CDU/CSU 8028 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8028 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 8029 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8029 A Adolf Ostertag SPD 8029 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8030 A Konrad Gilges SPD 8030 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8031 A Gerhard Jüttemann PDS 8031 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8031 C Hans Michelbach CDU/CSU 8031 D Dr. Jürgen Stark, Staatssekretär BMF . 8031 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksachen 13/3934 vom 1. März 1996 und 13/3958 vom 5. März 1996 - Vorwürfe gegen den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der „Frankfurter Rundschau" vom 4. März 1996 DringlAnfr 1 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 2 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 8032 C, 8036 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8032 D, 8036 B ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 8033 B, 8037 B ZusFr Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8033 C ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8033 D, 8036 D ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8034 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8034 D, 8037 C ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8035 A, 8037 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8035 B ZusFr Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8035 D, 8038 A ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8035 D ZusFr Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8036 B Kritik an der Qualifizierung der Bediensteten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge DringlAnfr 3 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 4 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 8038 B, 8039 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8038 B, 8039 D ZusFr Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8038 C ZusFr Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8038 D ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8039 A ZusFr Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8039 B ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8039 B ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8039 C Zunahme der Installation von Sendern für „Home-Handies" auf Hausdächern infolge des zu teuren Leitungsnetzes der Telekom MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 8040 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 8040 C Gerichtliche Überprüfung eines nach § 218a StGB beantragten Schwangerschaftsabbruchs MdlAnfr 4 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 8041 A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . 8041 A ZusFr Werner Lensing CDU/CSU . . . . 8041 B Zweckentfremdete Verwendung von Finanzmitteln durch von der ehemaligen Treuhandanstalt privatisierte Unternehmen, wie z. B. der Bremer Vulkan Verbund AG MdlAnfr 5, 6 Otto Schily SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 8041 D, 8042 D ZusFr Otto Schily SPD 8042 A, 8043 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 8042 B, 8043 C ZusFr Dr. Willfried Penner SPD 8042 C Medizinische Versorgung eines bei einer im Rahmen der medizinischen Indikation im letzten Schwangerschaftsdrittel vorgenommenen Abtreibung lebend zur Welt gekommenen Kindes; Gesetzgebungsbedarf Schwangerschaftsabbruch MdlAnfr 9 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 8044 A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 8044 B ZusFr Werner Lensing CDU/CSU . . . 8044 C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 8044 D Bereitstellung von deutschen Polizisten zur Umsetzung des Dayton-Abkommens; Mittelbereitstellung für den Wiederaufbau Bosnien MdlAnfr 11, 12 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 8045 A, 8045 D ZusFr Gernot Erler SPD 8045 B, 8045 D Auswirkungen der SchlechtwettergeldNachfolgeregelung auf den Arbeitsmarkt bzw. die Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit; Sicherstellung der Anwendung MdlAnfr 20, 21 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 8046 C, 8046 D ZusFr Peter Dreßen SPD 8046 C ZusFr Konrad Gilges SPD . . . . 8048 A, 8049 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 8048 C ZusFr Leyla Onur SPD 8048 D ZusFr Annette Faße SPD 8049 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 8049 A Abbau von Überstunden angesichts des erneuten Anstiegs der Arbeitslosigkeit MdlAnfr 24, 25 Doris Barnett SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 8049 D ZusFr Doris Barnett SPD 8050 A ZusFr Konrad Gilges SPD 8050 C ZusFr Peter Dreßen SPD 8051 A ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . 8051 C Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheitsvorsorge an der deutschen Küste im Hinblick auf einen evtl. Tankerunfall MdlAnfr 29 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 8052 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8052 C ZusFr Annette Faße SPD 8053 A ZusFr Konrad Kunick SPD 8053 B Regelung für einen Anlauf deutscher Häfen nur durch mit Doppelrumpf ausgestattete Tanker MdlAnfr 30 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 8053 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8053 D ZusFr Konrad Kunick SPD 8054 B ZusFr Annette Faße SPD 8054 C Gesundheitsgefährdung durch die von „Home-Handies" ausgehende gepulste Strahlung MdlAnfr 54 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU . . 8055 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 8055 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Situation im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 8055 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8055 C Dietmar Schlee CDU/CSU 8056 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 8057 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 8058 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 8058 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8059 D Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 8061 A Fritz Rudolf Körper SPD 8062 B Nächste Sitzung 8063 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8065* A Anlage 2 Genom-Forschung in Deutschland seit 1990; Mittel und beteiligte Industrieunternehmen MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/3934 - Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 8065* D Anlage 3 Sicherung der Überlebensfähigkeit der Mecklenburger Hochseefischerei durch Quotierung der Freifangzone in der Irminger See (südwestlich von Island) ab 1997 MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/3934 - Günter Marten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 8066* A Anlage 4 Zwangsräumung von Dörfern der alevitischen Glaubensgemeinschaft durch türkische Sicherheitskräfte MdlAnfr 10 - Drs 13/3934 - Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 8066' D Anlage 5 Finanzieller Ausgleich für die benachteiligten Zusatzversorgungsempfänger der VBL MdlAnfr 13 - Drs 13/3934 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 8067* A Anlage 6 Tarifverhandlungen zum ArbeitnehmerEntsendegesetz; Verabschiedung der Entsenderichtlinie MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/3934 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 8067* B Anlage 7 Auswirkungen des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Vergleich zum Vorjahr; Rückführung der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern auf Westniveau MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/3934 - Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 8067* C Anlage 8 Ausgestaltung der vom Deutsch-Tschechischen Jugendrat für 1996 vereinbarten Jugendaustauschprogramme MdlAnfr 26 - Drs 13/3934 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 8068* A Anlage 9 Teilnehmer an der Vorbereitungskonferenz der EU am 25. und 26. April 1996 in Straßbourg für die Weltkonferenz gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern vom 27. bis 31. August 1996 in Stockholm MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/3934 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 8068* D Anlage 10 Einlauf- und Fahrverbote für Einhüllentanker, vor allem in der Nordsee; Durchfahrtverbote für Schiffe mit nicht den internationalen Anforderungen entsprechenden Versicherungen MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/3934 - Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8069* B Anlage 11 Finanzierung der Schnellbahnverbindung Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland (POS); Zuschüsse aus Haushaltsmitteln der EU MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/3934 - Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8069* D Anlage 12 Eisenbahnkonzeption für Berlin: Wirtschaftlichkeitsberechnung MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/3934 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8070* A Anlage 13 Umfang des Luftfrachtaufkommens beim Flughafen Köln/Bonn; konkurrierende Flughäfen beim Standortwettbewerb MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/3934 - Horst Friedrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8070* C Anlage 14 Möglichkeiten des Bundes zur Einflußnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen zum Konrad-Adenauer-Flughafen in Köln/Bonn MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/3934 - Jörg van Essen F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8070* D Anlage 15 Gründe für die Verlagerung des europäischen Frachtumschlagplatzes der Firma TNT nach Lüttich; Auswirkungen auf den Standort Köln/Bonn MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/3934 -Dr. Guido Westerwelle F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8071* A Anlage 16 Verringerung der Fluglärmbelastung im Bereich des Flughafens Köln/Bonn; differenziertere Unterteilung der Lärmschutzklassen bei Flugzeugen MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/3934 - Paul K. Friedhoff F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8071* D Anlage 17 Verhinderung der Verlagerung weiterer Luftfrachtunternehmen aus dem Raum Köln/Bonn, z. B. durch verbesserte Verkehrsanbindungen an den Konrad-Adenauer-Flughafen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/3934 - Roland Kohn F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8072* B Anlage 18 Nachtflugbeschränkungen am KonradAdenauer-Flughafen; Einführung einer sog. Kernruhezeit MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/3934 - Ina Albowitz F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8072* D Anlage 19 Kosten einer Umrüstung der klimatisierten Eisenbahnwagen und Reisebusse gemäß FCKW-Halon-Verbotsverordnung; Verbot der Einreise nicht umgerüsteter Verkehrsmittel nach Ablauf der Übergangsfrist 1998 MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/3934 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8073* B Anlage 20 Sicherheit der im Endlager Morsleben befindlichen Europiumstäbe und der Lagerung in Sachsen-Anhalt; Konditionierung der Europiumstäbe MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/3934 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8074* A 91. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 6. 3. 96 ** Belle, Meinrad CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 6. 3. 96 Büttner (Ingolstadt), SPD 6. 3. 96 Hans Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 6. 3. 96 Hartmut Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 6. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 6. 3. 96 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fuhrmann, Arne SPD 6. 3. 96 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Gysi, Gregor PDS 6. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 6. 3. 96 * Karl Hermann Hanewinckel, Christel SPD 6. 3. 96 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 6. 3. 96 Holzhüter, Ingrid SPD 6. 3. 96 Ibrügger, Lothar SPD 6. 3. 96 Keller, Peter CDU/CSU 6. 3. 96 * Kohn, Roland F.D.P. 6. 3. 96 Kraus, Rudolf CDU/CSU 6. 3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 6. 3. 96 Lederer, Andrea PDS 6. 3. 96 Dr. Leonhard, Elke SPD 6. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 6. 3. 96 * Schultz (Everswinkel), SPD 6. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 6. 3. 96 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 6. 3. 96 Simm, Erika SPD 6. 3. 96 Dr. Sperling, Dietrich SPD 6. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Thalheim, Gerald SPD 6. 3. 96 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 6. 3. 96 Tippach, Steffen PDS 6. 3. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 6. 3. 96 Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Welt, Jochen SPD 6. 3. 96 Wettig-Danielmeier, SPD 6. 3. 96 Inge Wohlleben, Verena SPD 6. 3. 96 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 6. 3. 96 Margareta 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 6. 3. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/3934 Frage 2 und 3): Welche Mittel der Projektfinanzierung und der industriellen Förderung wurden und werden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie bzw. vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in den Jahren 1990 bis 1996 für die Erforschung der menschlichen Erbanlagen bereitgestellt, und welche Mittel sind in der mittelfristigen Planung für die Jahre 1997 bis 1999 veranschlagt? Welche Industrieunternehmen aus Deutschland und anderen Ländern haben bislang an vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geführten Projekten der Genom-Forschung teilgenommen bzw. haben sich an Vorschlägen für Forschungsprojekte beteiligt? Zu Frage 2: Mit Mitteln des BMBF und des früheren BMFT (insgesamt ca. 26 Millionen DM) wurde von 1990 bis 1995 der DFG-Schwerpunkt „Analyse des menschlichen Genoms mit molekularbiologischen Methoden" finanziert. Im Rahmen dieses Schwerpunkts wurden ausschließlich akademische Forschergruppen gefördert. Seit Juni 1995 ist die Ausschreibung zum Forschungs- und Förderkonzept „Humangenomforschung" des BMBF wirksam. 1995 und 1996 sind im Rahmen dieses Konzepts ca. 44 Millionen DM für die Projektförderung vorgesehen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 1997 bis 1999 sind insgesamt 130 Millionen DM für diese Fördermaßnahme veranschlagt. 8066* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Zu Frage 3: An der Ausschreibung zum Forschungs- und Förderkonzept „Humangenomforschung" des BMBF haben sich 5 deutsche Unternehmen beteiligt. Die Anträge dieser Unternehmen auf Förderung befinden sich im Stadium der Begutachtung und unterliegen daher - wie alle anderen Anträge auch - der Vertraulichkeit. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Günter Marten (CDU/CSU) Drucksache 13/3934 Fragen 7 und 8): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um angesichts der Fangquotenverteilung zwischen den deutschen Hochseefischereiunternehmen, die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Mecklenburger Hochseefischerei zu sichern? Wie reagiert die Bundesregierung auf Überlegungen, die bislang von den Mecklenburger Hochseefischern genutzte Freifangzone in der Irminger See südwestlich von Island ab 1997 ebenfalls zu quotieren und damit den Rostocker Fischern, die mangels ausreichender Quoten für den lukrativen Kabeljau- und Heilbuttfang sich auf den in der Irminger See vorkommenden Rotbarsch geradezu spezialisiert haben, ein wichtiges wirtschaftliches Standbein zu nehmen? Zu Frage 7: Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union verfügt die deutsche Hochseefischerei über Fangquoten im Nordatlantik, insbesondere in den westbritischen Gewässern, vor Grönland, Nord-Norwegen, Spitzbergen, den Färöern, Island und im Regelungsbereich der Fischereikommission für den Nordwest-Atlatnik (NAFO). Die Quoten in diesen Gebieten sind in der Anlage im einzelnen aufgeführt. Zusätzlich bestehen derzeit noch ungeregelte Fangmöglichkeiten auf ozeanischen Rotbarsch im internationalen Gewässer der Irminger See. Auf diesen Bestand hat die Mecklenburger Hochseefischerei eine erfolgreiche Fischerei entwickelt. Im Jahre 1995 betrug der Fang etwa 18 000 t. Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß die Mecklenburger Hochseefischerei GmbH zur Absicherung ihrer Wirtschaftlichkeit die besondere Abhängigkeit von einer Fischart, dem Rotbarsch, und von einem Fanggebiet, der Irminger See, verringern möchte. Das Seefischereigesetz legt für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Rahmen für die Fangquotenverteilung unter den derzeit vier deutschen Hochseefischereiunternehmen fest (Mecklenburger Hochseefischerei GmbH, Deutsche Fischfang-Union GmbH & Co. KG, Firma Doggerbank Seefischerei GmbH, Firma Hartmann). Dies geschieht in enger Abstimmung mit den betroffenen Fischereibetrieben. Es bleibt zu hoffen, daß sich diese Betriebe einigen können, damit wie in den bisherigen Jahren die Quotenaufteilung einvernehmlich auf Vorschlag der Fischwirtschaft durch die Bundesanstalt entschieden werden kann (siehe Tabelle Seite 8075). Zu Frage 8: Die Fischereikommission für den Nordost-Atlantik (NEAFC), der die Europäische Union, Island, Dänemark (für Grönland und die Färöer), Rußland, Polen, Schweden und Bulgarien als Mitglieder angehören, strebt erstmalig die Festsetzung einer Gesamtfangmenge für ozeanischen Rotbarsch an. Hintergrund ist die dramatische Zunahme des fischereilichen Drucks auf den Rotbarsch-Bestand. Angesichts der sehr langsamen Reproduktion von Rotbarsch (Geschlechtsreife erst nach etwa 15 Jahren) besteht nach Auffassung des Internationalen Rates für Meeresforschung eine begründete Gefahr, daß der Bestand ohne Festsetzung einer Gesamtfangmenge ernstlichen Schaden nehmen würde. Die Verhandlungen über die Festsetzung einer Gesamtfangmenge konnten auf der Jahrestagung der NEAFC im November 1995 nicht abgeschlossen werden. Noch vor Beginn der neuen Fangsaison im April soll im März 1996 eine Sondersitzung zu entsprechenden Regelungen führen. Die Bundesregierung steht in engem Kontakt in allen diesen anstehenden Fragen mit der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH. Vertreter dieses Betriebes haben teilweise als Beobachter an den vorbereitenden Sitzungen der NEAFC teilgenommen. Sowohl die Bundesregierung wie auch die Vertreter der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH halten die Festsetzung einer Gesamtfangmenge und ihre Aufteilung trotz der drohenden Beschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt für die richtige Maßnahme. Damit soll die Existenzgrundlage der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH auch mittel- und langfristig gesichert werden. Über den Fortgang der Verhandlungen in der NEAFC werde ich Sie gerne unterrichten. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3934 Frage 10): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Türkei in der Region Sivas Dörfer von Angehörigen der alevitischen Glaubensgemeinschaft von türkischen Sicherheitskräften unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung zwangsgeräumt werden, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein sozialdemokratischer Abgeordneter von Sivas Anfang Februar in der türkischen Nationalversammlung den Vorwurf erhoben hat, die türkischen Sicherheitskräfte hätten Dörfer der alevitischen Glaubensgemeinschaft unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung geräumt. Der Gouverneur von Sivas bestreitet die Vorwürfe. Das Problem sei durch die Be- Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8067* reinigung der Katastereintragung bereits seit längerem verlassener Dörfer entstanden. Die Deutsche Botschaft in Ankara hat bereits Mitte Februar über die Vorgänge berichtet und auf die Probleme aufmerksam gemacht. Solange jedoch der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt ist, möchte die Bundesregierung hieraus keine Schlußfolgerung ziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3934 Frage 13): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die im Vergleich zu den Beamtenpensionären sowie den aktiven Angestellten und Lohnempfängern des öffentlichen Dienstes benachteiligten Zusatzversorgungsempfänger einen finanziellen Ausgleich erhalten? Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Frage auf die Nettobegrenzung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bezieht. Die Nettobegrenzung der Zusatzversorgung ist tarifvertraglich vereinbart und mit der 19. Satzungsänderung der VBL zum 1. Januar 1985 eingeführt worden. Sie dient dem Abbau einer damals - gerade im Vergleich zu den aktiven Arbeitnehmern und zu den Pensionären - bestehenden relativen Überversorgung. Die Tarifvertragsparteien haben sich dafür entschieden, daß mittels fiktiver Abzüge (Steuern und Sozialabgaben) ein fiktives Nettoarbeitsentgelt berechnet wird. Diese Regelungen sind seit Jahren höchstrichterlich überprüft und auch vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden. Beim Abschluß von Tarifverträgen haben die Tarifvertragsparteien ganz allgemein - so auch hier - weitgehenden Gestaltungsspielraum. Sie haben das System der Nettobegrenzung erst in diesem Jahr erneut bestätigt. Eine durchgängige Benachteiligung der Zusatzversorgungsempfänger läßt sich nicht feststellen. Allein daraus, daß andere als die vereinbarten Regelungen für einzelne Personen oder Personengruppen günstiger erscheinen, ergibt sich noch keine Notwendigkeit, daß die Tarifvertragsparteien eine Rechtsänderung vornehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 16 und 17): Wie gedenkt die Bundesregierung zu reagieren, wenn sich angesichts der bisherigen Verhandlungen der Tarifparteien über einen Tarifvertrag zum Entsendegesetz die Gefahr verstärken sollte, daß durch das Verhalten der Arbeitgeber die Umsetzung des Gesetzes verzögert wird und weitere Arbeitsplätze in Gefahr geraten? Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß der neue Vorschlag für eine Entsenderichtlinie, den die italienische Präsidentschaft eingebracht hat, im Ministerrat zügig verabschiedet und der Deutsche Bundestag entsprechend der verfassungsmäßigen Vorgaben an dem Verfahren beteiligt wird? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung an einem Tarifabschluß zu zweifeln. Ihre zweite Frage beantworte ich mit ja. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 18 und 19): Wie hat sich der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Vergleich zum Vorjahr entwickelt, und welche Auswirkung auf den Arbeitsmarkt ergeben sich daraus angesichts der Tatsache, daß in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst derzeit Entlassungen diese Neueinstellungen weit überwiegen? Wie verträgt sich die Ankündigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, die Arbeitsmarktpolitik in den neuen Ländern auf das Westniveau zurückzuführen, mit der Tatsache, daß die neuen Länder von einem sich selbst tragenden Wirtschaftswachstum noch weit entfernt sind? Zu Frage 18: Der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgte im Westen im Januar 1996 im Vergleich zum Vorjahr auf einem annähernd gleich hohen Niveau. Im Osten war der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente demgegenüber rückläufig, was im wesentlichen auf den Rückgang der Vorruhestandsleistungen und der Maßnahmen der produktiven Arbeitsförderung nach § 249h zurückzuführen ist. Da aber 1996 für die aktive Arbeitsmarktpolitik Mittel in einem annähernd gleichen Volumen wie 1995 zur Verfügung stehen, wird der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahresverlauf in etwa das gleiche Niveau wie 1995 erreichen. Im übrigen geht die Bundesregierung nicht davon aus, daß das Arbeitsplatzdefizit auf dem zweiten Arbeitsmarkt ausgeglichen werden kann. Hierfür ist ein ganzes Maßnahmebündel erforderlich. Die Bundesregierung hat dies mit dem „Aktionsprogramm für mehr Wachstum und Beschäftigung" vorgelegt. Vor allem sind aber auch die Sozialpartner aufgefordert, Maßnahmen zum Ausgleich des Arbeitsplatzdefizits zu ergreifen. Mit dem „Bündnis für Arbeit" sind die Weichen hierfür gestellt. Zu Frage 19: Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind insbesondere darauf gerichtet, die Eingliederungschancen von Arbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Eine Fortführung der extrem hohen 8068' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Arbeitsförderung, wie sie nach der Vereinigung in den neuen Bundesländern richtig und notwendig war, läßt sich nicht rechtfertigen, wenn die Teilnehmer danach in großer Zahl wieder arbeitslos werden. Die damit verbundene Kostenbelastung führt gesamtwirtschaftlich zu einer Einschränkung der Nachfrage nach Arbeitskräften. Außerdem kann in erheblichem Umfang arbeitsmarktpolitisch geförderte Beschäftigung das Entstehen und den Erhalt wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze gefährden. Die Politik der Bundesregierung ist deshalb vornehmlich darauf ausgerichtet, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und damit den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Die schrittweise Heranführung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern an den Umfang in den alten Ländern muß weiter erfolgen. Im Jahre 1996 kamen in den neuen Ländern 43 und in den alten Ländern 14 Maßnahmen auf 100 Arbeitslose. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3934 Frage 26): Wie werden die in Nürnberg vom Deutsch-Tschechischen Jugendrat für 1996 vereinbarten Jugendaustauschprogramme im einzelnen ausgestaltet sein, und an welchen Orten finden sie statt? Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und der Autonomie der Träger internationaler Programme obliegt es den Trägerorganisationen selbst, die inhaltliche Ausgestaltung der Programme zu bestimmen. Selbstverständlich sind die Programme nach den Tätigkeitsbereichen und dem Bedarf des deutschen wie des tschechischen Partners ausgerichtet. In der Regel handelt es sich bei den aus dem Sonderprogramm deutsch-tschechischer Jugendaustausch geförderten Maßnahmen um solche aus der kulturellen und politischen Jugendbildung, um Workcamps und um Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe. Aktuelle Themen wie die Ökologie spielen ebenso eine Rolle wie die Auseinandersetzung mit der deutsch-tschechischen Geschichte. Die aus dem Sonderprogramm geförderten Trägerorganisationen haben folgende Veranstaltungsorte angegeben: AFS Interkulturelle Begegnungen Prag Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden Weigendorf Luze, Decin Olomouc Terezin Travna Arbeiterwohlfahrt Bundesjugendwerk Breitenbrunn Nejdek AKSB - Verein zur Förderung katholisch-sozialer Bildungswerke Waldmünchen Malina/Prag Großkrotzenburg Dresden, Berlin Odernheim Bund Deutscher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Bockhorn Deutsches Jugendherbergswerk Taltitz Sloup v. Cechach Lichtenstein Kamenice Deutscher Bundesjugendring Prag Europäische Staatsbürgerakademie Cursdorf Gustav- Stresemann-Institut Bonn Prag Internationaler Arbeitskreis Sonnenberg St. Andreasberg Ostakademie Königstein Magdeburg Solidaritätsjugend Deutschlands Bayern Service Civil International Bonn Die Bundesländer haben folgende Veranstaltungsorte angegeben: Zollalbernkreis Gauting Hilchenbach Meißen Chemnitz Hohen-Ernstthal Böhmen Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 27 und 28): Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der Vorbereitungskonferenz der EU am 25. und 26. April 1996 in Straßburg für die Weltkonferenz gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, die in der Zeit vom 27. bis 31. August 1996 in Stockholm stattfindet? Wer wird an dieser Vorbereitungsrunde von seiten der Bundesregierung teilnehmen, bzw. sind Mitglieder des Bundestages als Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu eingeladen worden? Zu Frage 27: Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, daß sie im Kindersextourismus eine der schlimmsten Formen der Ausbeutung sozialer Not gegenüber den Schwächsten einer Gesellschaft sieht. Sie hält es daher für notwendig, auf den Gebieten der Gesetzgebung, der Durchführung von Gesetzen, der Präven- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8069* tion und der internationalen Zusammenarbeit die notwendigen Maßnahmen zu einer Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu ergreifen. Konkret ist zu der Frage folgendes zu bemerken: Anläßlich eines Vorbereitungstreffens am 25./26. Januar 1996 in Genf kündigte das Vorbereitungskomitee des „World Congress against Commercial Sexual Exploitation of Children" an, für den 3./4. April 1996 zu einem regionalen Vorbereitungstreffen nach Straßburg einzuladen. Ein Einladungsschreiben liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung geht aufgrund einer ihr bekannten Vorankündigung der Veranstalter davon aus, daß das Vorbereitungstreffen für die europäische Region in Straßburg der Diskussion eines im Entwurf bereits zirkulierten Konferenzdokuments („Draft Declaration and Action Guidelines") dienen soll. Die Teilnahme der Bundesregierung an dem regionalen Treffen in Straßburg ist daher auf Expertenebene konzipiert. Zu Frage 28: Die Bundesregierung geht nach dem bisherigen Vorbereitungsstand nicht davon aus, daß neben einer Teilnahme der erwähnten Experten eine Beteiligung von Parlamentariern vorgesehen ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 31 und 32): Welche nationalen und internationalen Instrumente existieren nach Auffassung der Bundesregierung, um zu verhindern, daß nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Einhüllen-Tanker, wie die „Sea Empress", weiterhin ökologisch sensible Küstenzonen befahren dürfen, und in welcher Form wird die Bundesregierung sich im Rahmen der EU und anderer internationaler Organisationen dafür einsetzen, daß Einlauf- und Fahrverbote für Einhüllen-Tanker vor allem in der Nordsee mit dem hochsensiblen Wattenmeer beschlossen werden? Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Haftungs- und Schadensersatzbedingungen dergestalt weiterzuentwickeln, daß Flaggenstaaten und Reeder stärkere Anreize in Richtung Sicherheitsverbesserungen und sicherheitstechnische Nachrüstungen ihrer Tankerflotte erhalten, und ist die Bundesregierung bereit, Einlauf- und Durchfahrtverbote für Schiffe zu verhängen, deren Versicherungen nicht den internationalen Anforderungen entsprechen? Zu Frage 31: Die von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) erlassenen Vorschriften für Bau und Ausrüstung von Öltankern schreiben seit Juli 1993 für Neubauten die Doppelhüllenbauweise oder alternative Konstruktionen gleichwertiger Sicherheit vor. Für davor gebaute Tanker sind verschärfte Kontrollen eingeführt worden, und die Lebensdauer ist beschränkt worden (bei Ablieferung vor 1982 25 Jahre, bei Ablieferung danach 30 Jahre). Zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt in der Nordsee einschließlich des besonders gefährdeten Wattenmeeres setzt die Bundesregierung auf ihr bewährtes Sicherheitskonzept, welches im Lichte der schwerwiegenden Schiffsunfälle der jüngsten Zeit gründlich überprüft und weiter fortentwickelt worden ist. Hierzu wird auf den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffssicherheit und der Gefahrguttransporte auf See (BT-Drucksache 13/1279) verwiesen. Im Hinblick auf den Unfall des liberianischen Tankers „Sea Empress" besonders hervorzuheben ist die seit 1. Januar 1995 verbindlich vorgeschriebene Benutzung des in rd. 50 km vor der deutschen Nordseeküste verlaufenden Tiefwasserweges für Fahrzeuge ab 5 000 BRZ mit gefährlicher oder umweltschädlicher Ladung und die durch Verordnung vom 23. August 1994 festgelegten Bedingungen für das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland. Im Verein mit dem in der deutschen Bucht betriebenen weltweit größten zusammenhängenden und radargestützten Verkehrssicherungssystem sind hierdurch Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz in diesem Gebiet weiter verbessert worden. Zu Frage 32: Am 30. Mai 1996 werden die im November 1992 in London verabschiedeten Protokolle zur Fortentwicklung des internationalen Haftungs- und Entschädigungssystems für Ölverschmutzungsschäden sowohl völkerrechtlich international als auch national für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten. Für ein Schiff von der Größe der „Sea Empress" (77 356 BRZ) erhöht sich damit der Haftungsbetrag des Reeders von bisher 10,3 Millionen Sonderziehungsrechten - SZR - (= ca. 22 Millionen DM) auf 33,4 Millionen SZR (= ca. 71,3 Millionen DM). Reicht dieser Betrag nicht zur vollen Entschädigung aller Schäden aus, so leistet der Internationale Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden - IOPC-Fonds - statt bisher bis zur Höhe von 60 Millionen SZR (= ca. 130 Millionen DM) künftig bis zur Höhe von 135 Millionen SZR (= ca. 290 Millionen DM) Entschädigung. Das Internationale Ölhaftungsübereinkommen und das deutsche Ölschadengesetz verpflichten alle deutsche Häfen anlaufenden Öl-Tanker unabhängig davon, welche Flagge sie führen, eine Haftpflichtversicherung in der durch das Ölhaftungsübereinkommen vorgeschriebenen Höhe vorzuhalten und nachzuweisen. Gleiches gilt für Öl-Tankschiffe, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren. Einhaltung und Überwachung der Versicherungspflicht für Tankschiffe sind gewährleistet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) (CDU/CSU) (Drucksache 13/3934 Fragen 33 und 34): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland (POS) aufgrund von Schwierigkeiten bei der Finanzierung auf französischer Seite oder durch eine Nichtgewährung europäischer Mittel gefährdet werden könnte? In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung eine Bezuschussung des Projektes aus Haushaltsmitteln der EU, sowohl für den deutschen als auch für den französischen Teil dieser Strecke? Zu Frage 33: Nein. Ergebnisse von Verhandlungen der französischen Regierung mit der Kommission sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 34: Für die deutschen Abschnitte wird die Bundesregierung insgesamt ca. 50 Millionen ECU Zuschuß der Europäischen Union beantragen. Dies entspräche der Höchstfördersumme, die bei maximal 10 % der Baukosten liegt. Die französische Regierung erwartet einen Zuschuß zur Neubaustrecke von 530 Millionen ECU. Über die Vergabe in Tranchen wird jährlich entschieden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/3934 Fragen 35 und 36): Wurde vom Bundesministerium für Verkehr eine Studie über Planung, Auswirkungen und Realisierbarkeit der Eisenbahnkonzeption für Berlin erstellt oder in Auftrag gegeben, und wenn ja, ist diese öffentlich zugänglich? Mit welchen Annahmen und mit welchen Varianten erfolgte die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Planfeststellungsverfahren Verkehrsanlagen Zentraler Bereich von Berlin? Zu Frage 35: Zur Eisenbahnkonzeption Berlin (Pilzkonzept) mit der Variante Lehrter Bahnhof unter Zurückstellung des Ausbaus des südlichen Berliner Innenrings wurden vom Berliner Senat und der damaligen Deutschen Reichsbahn entsprechende Planungsunterlagen dem Bundesministerium für Verkehr zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Prüfung dieser Unterlagen unter Hinzuziehung von externen Gutachtern wurde die vorgeschlagene Entscheidung des Berliner Senats und der damaligen DR vorbehaltlich des Nachweises der Wirtschaftlichkeit befürwortet und in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992 aufgenommen. Zu Frage 36: Für das Planfeststellungsverfahren wurde keine gesonderte Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Grundlage für die Verkehrsanlagen im zentralen Bereich bildeten die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Eisenbahnkonzeption Berlin nach der standardisierten Methode zur Bewertung von Investitionen von Eisenbahnknoten, die im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr entwickelt wurde. Das Vorhaben Eisenbahnkonzeption Berlin erreichte dabei ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1,7. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Horst Friedrich (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 37 und 38): Welche verkehrspolitische Bedeutung hat der KonradAdenauer-Flughafen für das Luftfracht-Transportaufkommen in Deutschland und für das Personenverkehrsaufkommen im Flugverkehr, und welche nationalen und europäischen Flughäfen stehen im Standortwettbewerb mit dem Konrad-Adenauer-Flughafen sowohl im Fracht- als auch im Personenverkehr? Wie groß ist das Luftfrachtaufkommen in Köln/Bonn im Verhältnis zum Personenbeförderungsaufkommen? Zu Frage 37: Der Flughafen Köln/Bonn-Konrad Adenauer hat 1995 das zweitgrößte Luftfrachtaufkommen Deutschlands gehabt. Im Personen-Transportaufkommen nimmt der Flughafen den siebten Rang ein (nach Frankfurt, Düsseldorf, München, Berlin, Hamburg und Stuttgart). Im nationalen Wettbewerb stehen im Personentransport Düsseldorf, im Frachtbereich Frankfurt. Beide Flughäfen sind aber kurz vor der Grenze ihrer Kapazität, so daß der Flughafen Köln/Bonn die weitergehenden Entwicklungschancen bietet. Im internationalen Wettbewerb stehen die Flughäfen Maastricht und Amsterdam in den Niederlanden, Lüttich und Brüssel in Belgien, Luxemburg und in Frankreich Straßburg sowie in geringerem Maße die drei Pariser Flughäfen. Zu Frage 38: Das Luftfrachtaufkommen betrug 1995 281 271 t sowie 31 649 t Luftpost. Das Passagieraufkommen betrug 4,8 Millionen. Demzufolge liegt Köln/Bonn unter den deutschen Flughäfen bei der Fracht an zweiter Stelle und bei der Passagierbeförderung an siebter Stelle. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Jörg van Essen (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 39 und 40): Wie ist der Bund am Konrad-Adenauer-Flughafen beteiligt, und welche Einflußmöglichkeiten hat er auf die unternehmerischen Entscheidungen im Flughafenbereich? In welcher Weise wurden diese Einflußmöglichkeiten bisher genutzt? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8071* Zu Frage 39: Der Bund ist als Minderheitsgesellschafter an der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 30,94 Prozent beteiligt. Im Rahmen der Möglichkeiten, die das GmbHG und die Satzung der FKB zulassen, wird auf die unternehmerischen Entscheidungen, soweit nötig, Einfluß genommen. Zu Frage 40: Der Einfluß wurde über Aufsichtsrat bzw. Gesellschafterversammlung genutzt. Hierbei wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften beachtet. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Guido Westewelle (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 41 und 42): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Verlagerung des europäischen Frachtumschlagplatzes der Firma TNT nach Lüttich im Hinblick auf die wirtschaftliche Zukunft des Flughafens und die Veräußerbarkeit der Bundesanteile an der Flughafengesellschaft? Welche Umstände kennt die Bundesregierung, die zur Entscheidung der Firma TNT geführt haben, ihren Standort Lüttich zu verlagern, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um die Firma am Standort Köln/Bonn zu halten? Zu Frage 41: Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen besteht Einigkeit darüber, den Nachtflugbetrieb der Frachtexpreßdienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, aber auf leise Flugzeuge der sogenannten BMV-Bonusliste zu beschränken. Für den bestehenden Verkehr soll es eine Übergangsregelung geben. Mit Rücksicht auf die notwendige Flexibilität der Flugdienste wird eine nächtliche Kernruhezeit einvernehmlich abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Nachtflugregelung ab November 1996 in Vorbereitung. Der Bundesminister für Verkehr wird einer solchen Regelung zustimmen, die sowohl den Interessen der Frachtexpreßdienste als auch denen der Anwohner entgegenkommt. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die mit NRW vereinbarten Regelungen auch weiterhin Bestand haben und geht davon aus, daß die für die betriebliche Genehmigung des Flughafens verantwortliche Landesregierung die Einführung einer Ruhezeit nicht verfolgt. Für den Flughafen Köln/Bonn sind aus Sicht des Bundes die Voraussetzungen für eine Privatisierung im Grundsatz gegeben. Das Unternehmen ist wirtschaftlich konsolidiert und kann seine Entwicklung aus eigener Kraft bestreiten. Diese anläßlich der Kabinettbefassung am 28. November 1995 getroffene Aussage gilt auch noch nach dem angekündigten Weggang der Firma TNT. Sollte dieser Abwanderungstrend allerdings anhalten, könnte dies zu einer erheblichen Schwächung der FKB führen. Mögliche Folgewirkung hiervon wäre, daß die Privatisierung der FKB nicht, wie vorgesehen, realisiert werden könnte. Die Bundesregierung wird ihre Einflußmöglichkeiten über die Anteilseignervertreter in den Gremien der FKB nutzen und die Geschäftsführung in ihrem Bestreben unterstützen, damit der Flughafen Köln/ Bonn als Wirtschaftsfaktor dieser Region erhalten bleibt. Zu Frage 42: Nach Äußerung der Firma TNT begründet diese ihre Entscheidung zur Verlagerung der Frachtexpreßdienste nach Lüttich wesentlich mit der nach ihrer Ansicht offenen Diskussion über den Fortbestand des Nachtflugbetriebs am Flughafen Köln/Bonn sowie günstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Lüttich. Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen besteht Einigkeit darüber, den Nachtflugbetrieb der Frachtexpreßdienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, aber auf leise Flugzeuge der sogenannten BMV-Bonusliste zu beschränken. Für den bestehenden Verkehr soll es eine Übergangsregelung geben. Mit Rücksicht auf die notwendige Flexibilität der Flugdienste wird eine nächtliche Kernruhezeit einvernehmlich abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Nachtflugregelung ab November 1996 in Vorbereitung. Der Bundesminister für Verkehr wird einer solchen Regelung zustimmen, die sowohl den Interessen der Frachtexpreßdienste als auch denen der Anwohner entgegenkommt. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die mit NRW vereinbarten Regelungen auch weiterhin Bestand haben und geht davon aus, daß die für die betriebliche Genehmigung des Flughafens verantwortliche Landesregierung die Einführung einer Ruhezeit nicht verfolgt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 43 und 44): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Maßnahmen der Flugsicherung und der Flugleitung zu erreichen, daß die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner des Konrad-Adenauer-Flughafens verringert wird? Welche Bemühungen verfolgt die Bundesregierung, die international geregelte Klassifizierung der Flugzeuge in die beiden Lärmschutzklassen II und III stärker zu unterteilen, um besonders lärmarme Flugzeuge kennzeichnen zu können? 8072* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Zu Frage 43: Bisher sind alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen angewendet worden, um die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner des Flughafens Köln/ Bonn - Konrad Adenauer - zu verringern. Dies sind: 1. Festlegung lärmmindernder Abflugstrecken in Abstimmung mit der zuständigen Lärmschutzkommission; 2. Empfehlung von lärmmindernden Startverfahren; 3. Anhebung der Zwischenanflughöhen während der Nachtstunden; 4. Radardatenaufzeichnung und -auswertung der Abflüge und Verfolgung von festgestellten Abweichungen durch Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Zu Frage 44: Die Flugzeuge mit Lärmzeugnis der ersten Stufe (Kapitel 2) werden weltweit bis 2002 ausgemustert und spielen bis dahin eine abnehmende Rolle für die Lärmbeeinträchtigung. Am Flughafen Köln/Bonn - Konrad Adenauer - dürfen solche Flugzeuge in der Zeit von 22.00 bis 6.00 nicht starten und landen. Die Bundesregierung tritt auf internationaler Ebene für eine weitere Herabsetzung der Lärmgrenzwerte für neue, bereits leisere Flugzeugmuster des Kapitels 3 ein. Nach einer Sitzung der Arbeitsgruppe „Umweltschutz in der Zivilluftfahrt (CAEP)" der „Internationalen Zivilluftfahrt (ICAO)" im Dezember 1995 ist jedoch mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen. Daher hat der Bundesminister für Verkehr bereits Anfang 1994 das „Bonuslistenverfahren" eingeführt. Die sogenannten BMV-Bonuslisten (je eine für An- und Abflug) erlauben eine Unterscheidung von Flugzeugtypen innerhalb des Kapitels 3. Sie enthalten alle Flugzeuge, die sich bei Messungen an mehreren deutschen Flughäfen als besonders lärmarm erwiesen haben. Das BMV hat zugestimmt, daß die Länder die Bonuslisten auch als Grundlage für Nachtflugbeschränkungen verwenden. Damit wird eine weitere Reduktion des Nachtfluglärms erreicht. Für den Flughafen Köln/Bonn - Konrad Adenauer - soll das Listenverfahren als Grundlage für Nachtflugbeschränkungen im November 1996 eingeführt werden. Für bereits im Einsatz befindliche Flugzeugtypen soll es Übergangsregelungen geben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Roland Kohn (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 45 und 46): Welche Leistungen trägt der Bund für die verkehrstechnische Anbindung des Konrad-Adenauer-Flughafens? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um weitere Verlagerungsentscheidungen von Luftfrachtunternehmen aus dem Raum Köln/Bonn zu verhindern? Zu Frage 45: Der Konrad-Adenauer-Flughafen ist durch die autobahnmäßig ausgebaute L 84 optimal über die A 59 („Autobahnkreuz Flughafen") an das bundesdeutsche Autobahnnetz angeschlossen. Für die Anbindung des Flughafens an das IC/ICE Netz der Deutschen Bahn AG wird die Bundesregierung im Rahmen des Bonn/Berlin-Ausgleichs einen Anteil von 500 Mio. DM der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 900 Mio. DM übernehmen. Zu Frage 46: Es ist generell Sache des Landes NRW, die Standortbedingungen an Flughäfen so zu gestalten, daß sie für Luftfrachtunternehmen interessant sind. Dies gilt vor allem für die Nachtflugregelungen, die für den nationalen und internationalen Luftfrachtverkehr von existenzieller Bedeutung sind. Die Bundesregierung appelliert daher dringend an die Landesregierung NRW, unverzüglich die Nachtflugregelung Köln/Bonn zu bestätigen, wie sie zwischen Minister Clement und dem Bundesminister für Verkehr vereinbart worden ist. Es gilt jetzt dringend, Vorsorge zu treffen, daß sich nicht andere Frachtexpreßdienste vom Flughafen Köln/Bonn zurückziehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 47 und 48): Welche Beschränkungen bestehen bisher für den Nachtflug am Konrad-Adenauer-Flughafen, und wie hat die Bundesregierung ihren Einfluß auf die Regelungen und Beschränkungen des Nachtflugverkehrs im allgemeinen und speziellen genutzt? Wie reagiert die Bundesregierung auf den Vorschlag, in Köln/ Bonn eine sog. Kernruhezeit einzuführen, um die betroffenen Anwohner zeitweise vor Nachtfluglärm zu schützen, insbesondere unter wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Aspekten? Zu Frage 47: Derzeit gelten am Flughafen Köln/Bonn folgende „örtliche Flugbeschränkungen": 1. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr besteht Start- und Landeverbot für alle Strahlflugzeuge, die kein Lärmzeugnis gemäß Kapitel 3 des Anhang 16 der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben. 2. Startverbot besteht für Flugzeuge mit einem Lärmzeugnis gemäß Kapitel 3 auf den Startbahnen 14 R, 32 L und 25. 3. Landeverbot besteht für Kapitel-3-Flugzeuge auf den Landebahnen 14 R und 07. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8073* 4. Start- und Landeverbot gilt in dieser Zeit für militärische Kampfflugzeuge. Ausgenommen davon sind: 1. Verspätete Landungen von Kapitel-2-Flugzeugen auf den Landebahnen 14 L, 32 R, 32 L und 25 bis 23.00 Uhr. 2. Landungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen. 3. Katastrophen- und Hilfeleistungseinsätze sowie sonstige Notfälle. 4. Flüge im Nachtluftpostnetz sowie mit Flugzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministers der Verteidigung auf den Landebahnen 14 L, 32 R, 32 L und 25 sowie auf den Startbahnen 14 L, 32 R und 07 sowie 5. Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Die in den oben genannten „örtlichen Flugbeschränkungen" für Flugbewegungen freigegebenen Start- und Landebahnen sind diejenigen, von denen Flugbewegungen über möglichst gering besiedelte Gebiete führen. Alle angegebenen Zeiten sind Ortszeiten. Zu Frage 48: Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen besteht Einigkeit darüber, den Nachtflugbetrieb der Frachtexpreßdienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, aber auf leise Flugzeuge der sogenannten BMV-Bonusliste zu beschränken. Für den bestehenden Verkehr soll es eine Übergangsregelung geben. Mit Rücksicht auf die notwendige Flexibilität der Flugdienste wird eine nächtliche Kernruhezeit einvernehmlich abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Nachtflugregelung ab November 1996 in Vorbereitung. Das BMV wird einer solchen Regelung zustimmen, die sowohl den Interessen der Frachtexpreßdienste als auch denen der Anwohner entgegenkommt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die für die betriebliche Genehmigung des Flughafens verantwortliche Landesregierung die Einführung einer Ruhezeit nicht verfolgt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 49 und 50): Welche Kosten erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung der FCKW-Halon-Verbotsverordnung bei einer Umrüstung von klimatisierten Waggons der Deutschen Bahn AG, die sowohl der Personen- als auch der Kühlgutbeförderung dienen sowie von klimatisierten Reisebussen? Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß nach Ablauf der Übergangsfrist im Juni 1998 keine ausländischen Busse und Eisenbahn-Waggons in die Bundesrepublik Deutschland einfahren, die nicht zuvor auf FCKW-freie Kältemittel umgerüstet worden sind? Zu Frage 49: Nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Nr. 4 der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung dürfen seit dem 1. Januar 1994 keine neuen mobilen Kälteanlagen mit mehr als 5 kg Inhalt an FCKW hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Vor diesem Termin hergestellte Anlagen dürfen nach § 10 Abs. 2 der Verordnung weiterhin mit vollhalogeniertem FCKW betrieben werden, sofern nach dem Stand der Technik in ihnen keine Kältemittel mit niedrigerem Ozonabbaupotential eingesetzt werden können. Diese Kältemittel sind vom Umweltbundesamt bekanntzugeben. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Januar 1995 ein EG-weites FCKW-Produktionsverbot. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt die Stoffe R 22 und R 134a als nach dem Stand der Technik zum Einsatz in R 12-Kälteanlagen geeignete Kältemittel benannt. Gleichzeitig hat das Umweltbundesamt bekanntgegeben, daß der Stand der Technik spätestens in 30 Monaten erreicht sein wird (30. Juni 1998). Mit Ablauf der vorgenannten Frist tritt das Verbot der Verwendung von R 12 in Kälteanlagen in Kraft. Dies bedeutet jedoch rechtlich keine generelle Umrüstungsverpflichtung. Sofern nach dem 30. Juni 1998 die R 12-Klima- und Kälteanlagen weiterbetrieben sollen, ist eine Umrüstung der Anlage jedoch wirtschaftlich erforderlich, falls die Anlage weiterbetrieben werden soll. Die Kosten einer etwaigen Umstellung sind abhängig von Art und Zustand der umzustellenden Anlage und vom gewählten Ersatz-Kältemittel. Es werden somit auch die sog. mobilen Anlagen in Fahrzeugen aller Art erfaßt. Dabei ist eine Umstellung auf das chlorfreie R 134 a technisch und wirtschaftlich aufwendiger als eine Umstellung auf R 22 und insbesondere R 22-haltige Kältemittelmischungen. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, stellt die Deutsche Bahn AG ihre mit R 12-Klimaanlagen ausgerüsteten Reisezugwagen bereits - unabhängig von der Bekanntgabe des Umweltbundesamtes - im Rahmen größerer planmäßiger Unterhaltsarbeiten auf R 134a um. Angaben über die Anzahl der einzelnen Fahrzeuggattungen und die Gesamtkosten liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Umrüstungskosten bei Reisebussen belaufen sich lt. Aussage des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen - bdo - auf „leicht jenseits von 10 000,- DM". Es wird geschätzt, daß derzeit ca. 10- bis 12 000 Busse mit R 12-Klimaanlagen im Einsatz sind. Wieviel Fahrzeuge davon bis zum 30. Juni 1998 umgerüstet werden sollen, ist nicht bekannt. Reisebusse werden in der Regel nicht bis zum Ende der Lebenszeit, sondern in anderen Diensten eingesetzt oder ins Ausland veräußert. 8074* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Zu Frage 50: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der FCKW-Halon-VerbotsVerordnung in Verbindung mit § 27 des Chemikaliengesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig FCKW-haltige Kältemittel in den Verkehr bringt oder verwendet. Die Strafdrohung wird ab dem 1. Juli 1998 wirksam. Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung einschließlich etwaiger Strafverfolgungsmaßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht vorausgesagt werden, in welchem Umfang mögliche Verstöße gegen das Verwendungsverbot der Verordnung nach dem 30. Juni 1998 tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden müssen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 51 und 52): Trifft es zu, daß die im Endlager Morsleben befindlichen Europiumstäbe in ihrem derzeitigen Zustand nicht sicher transportiert und in einer Landessammelstelle gelagert werden können und somit das Land Sachsen-Anhalt, auch wenn eine Landessammelstelle vorhanden wäre, diese nicht aufnehmen dürfte? Wie sollen die o. g. Europiumstäbe konditioniert werden, und wer trägt hierfür die organisatorische und finanzielle Verantwortung? Zu Frage 51: Die Europiumstäbe befinden sich z. Z. in einem Spezialcontainer, der zum Transport in einen geeigneten Typ B (U)-Behälter eingebracht werden müßte. Auf diese Weise kann er nach den für den jeweiligen Verkehrsträger geltenden Gefahrgutvorschriften, die auf den Transportempfehlungen der International Atomic Energy Agency (IAEA) beruhen, sicher transportiert werden. Für die Zwischenlagerung in einer Landessammelstelle müßten die Stäbe wegen ihrer Aktivität in einer geeigneten Einrichtung vereinzelt und den Annahmebedingungen der Landessammelstelle entsprechend konditioniert werden. Zu Frage 52: Die vereinzelten Europiumstäbe können mit entsprechenden Strahlenschutzabschirmungen so konditioniert werden, daß sie den üblichen Annahmebedingungen für Landessammelstellen genügen würden. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Konditionierung trägt der Eigentümer der Europiumstäbe. Für den Fall, daß sich das Eigentum eines Dritten an den Stäben nicht nachweisen ließe, hätte der Bund die Kosten zu tragen. zu Anlage 3 Entwicklung der Bestände und Fangmöglichkeiten (1995/1996) - in t - Gesamtfangmengen EG-Quoten deutsche Quoten Gebiet/Fischart - 1995 1996 1995 1996 1995 1996 Westbritische Gewässer - Makrele 391 540 261 100 370 500 247 070 23 710 15 810 - Hering 77 000 83 570 70 140 76 710 6 720 8 570 - Kabeljau 13 000 13 000 13 000 13 000 370 380 - Seelachs 16 000 13 000 16 000 13 000 1 065 815 - Blauer Wittling . 367 500 367 500 90 500 63 500 Gemeinschaftsquote - Stöcker 300 000 300 000 262 000 259 000 Gemeinschaftsquote Grönland - Kabeljau 31 000 31 000 25 360 25 360 - Rotbarsch 52 320 52 320 51 665 51 665 - Schw. Heilbutt 6 400 7 000 4 590 4 590 - Katfisch 2 000 2 000 2 000 2 000 - Blauer Wittling . 30 000 30 000 24 000 24 000 - Grenadier 6 400 7 000 4 950 4 950 - Grenadier 2 000 2 000 Gemeinschaftsquote - Lodde 8 150 8 150 Gemeinschaftsquote - Polardorsch 2 000 2 000 Gemeinschaftsquote Norwegen nördlich 62° - Kabeljau 28 800 30 050 3 500 3 500 - Schellfisch 3 500 3 500 750 750 - Seelachs 7 000 7 000 5 600 5 600 - Rotbarsch 3 500 3 500 1 880 1 880 - Blauer Wittling . 1 000 1 000 - 500 500 - Andere Arten 450 450 150 150 Spitzbergen - Kabeljau 24 220 24 220 4 820 4 820 Färöer - Rotbarsch 7 000 7 000 6 440 6 440 - Seelachs 2 500 2 500 310 310 - Blauleng/Leng . 3 600 3 600 1 055 1 055 - Blauer Wittling . 25 000 25 000 3 000 3 000 (Quote für F, D, NL) - Plattfisch 1 000 1 000 180 180 - Andere Arten 760 760 305 305 Island - Rotbarsch 3 000 3 000 1 690 1 690 NAFO - Kabeljau 2J3KL . . 0 0 0 0 - Kabeljau 3M 5 485 5 485 513 513 - Rotbarsch 3LN 476 374 476 374 - Rotbarsch 3M 4 030 4 030 Gemeinschaftsquote - Schwarz. Heilbutt 3LMNO 11 070 11 070 0 550
Gesamtes Protokol
Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309100000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Themen der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: erstens Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand, zweitens Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995.
Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309100100
Frau Präsidentin! Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand beschlossen. Sie sehen: Wir arbeiten zügig. Die Sozialpartner haben dieses Modell in der Kanzlerrunde am 12. Februar dieses Jahres vereinbart; am 14. Februar - zwei Tage später - haben wir den Stichtag für die Vertrauensschutzregelung beschlossen; heute, am 6. März, liegt der Gesetzentwurf vor.
Er ist das Ergebnis vieler Gespräche - über ein halbes Jahr - mit den Sozialpartnern. Das Bündnis für Arbeit hat sich hier als ein Bündnis erwiesen, das schwierige Fragen beantworten kann - es handelte sich ja hierbei um eine schwierige Frage - und das einigungs- und handlungsfähig ist. Beschleunigt wurde die Entscheidung freilich durch die große Welle der Frühverrentung. Hätten wir nicht gehandelt, hätte die Gefahr bestanden, daß die Rentenkasse ausblutet.
Die Lösung, die wir anbieten und in die Gesetzgebung einbringen, besteht aus zwei Teilen, einem arbeitsmarktpolitischen und einem rentenrechtlichen Teil. Der arbeitsmarktpolitische Teil besteht in der Förderung von Teilzeitarbeit im Alter. Wenn ab dem 55. Lebensjahr die Arbeitszeit halbiert wird, wenn das neue Teilzeitentgelt um 20 Prozent, mindestens auf 70 Prozent des letzten Nettogehalts als Vollerwerbstätiger aufgestockt wird und wenn der Rentenbeitrag auf 90 Prozent aufgestockt wird, dann ersetzt die Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber diese Aufwendungen, unter der Bedingung, daß ein Arbeitsloser eingestellt oder ein Ausgebildeter übernommen wird.
Ich denke, daß die Förderung der Teilzeitarbeit im Alter einem mehrfachen Bedürfnis entspricht - einerseits dem Bedürfnis nach Flexibilität, andererseits dem Bedürfnis der älteren Arbeitnehmer, mit dem Betrieb in Kontakt zu bleiben, aber auch die Arbeitszeit zu reduzieren. Warum soll ein 60jähriger die gleiche Arbeitszeit haben wie ein 20jähriger?
Die Möglichkeit zu Teilzeitarbeit führt auch dazu, daß für jüngere Arbeitnehmer Arbeitsplätze frei werden. Insofern ist dies ein Angebot, das sowohl sozial- als auch finanzpolitisch einen Fortschritt darstellt. Gerade die Förderung der Teilzeitarbeit im Alter ist allerdings darauf angewiesen, daß sie von den Betriebs- und den Tarifpartnern begleitet wird. Es muß einen neuen Schub für Teilzeitarbeit geben, und ich glaube, der Schub entsteht nur, wenn er an vitalen Situationen ansetzt.
Zweitens gibt es den rentenrechtlichen Teil: Die Altersgrenze ab 60 wegen Arbeitslosigkeit wird abgeschafft. Wir heben sie von 60 auf 63 Jahre an. Das beginnt 1997 und endet 1999. Anspruch auf diese Altersrente haben diejenigen, die arbeitslos sind oder mindestens 24 Monate in der Altersteilzeit beschäftigt waren.
Drittens. Arbeitslose oder teilzeitarbeitende Arbeitnehmer können weiterhin mit 60 Jahren in die Rente gehen, müssen dann allerdings einen versicherungsmathematischen Abschlag hinnehmen, der 3,6 Prozent pro Jahr beträgt. Diese Rentenminderung kann durch freiwillige zusätzliche Beiträge kompensiert werden; sie können auch betrieblich oder tariflich vereinbart sein.
Der Vertrauensschutz für diese Regelungen besteht für alle Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und arbeitslos sind oder die das 55. Lebensjahr erreicht haben und bereits einen Auflösungsvertrag besitzen. In die Vertrauensschutzregelungen sind auch die Arbeitnehmer aus dem Stahl- und Kohlebereich einbezogen, die ihren Vor-

Bundesminister Dr. Norbert Blüm
ruhestand aus EGKS-Mitteln mit finanziert bekommen.
Die Entlastung für die Rentenversicherung beträgt in dem Zeitraum bis 2003 17 Milliarden DM, für die Bundesanstalt für Arbeit 2,1 Milliarden DM.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, daß das Gesetz eine offensive Lösung für die Betriebe und die Arbeitnehmer ist. Einerseits wird ein Teilzeitschub ausgelöst, andererseits bedeutet dies einen Schutz der Rentenkasse vor einer Frühverrentungswelle, die gerade von den Großbetrieben benutzt wurde, allerdings von der gesamten Gemeinschaft der Beitragszahler, also auch von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Kleinbetriebe, mitfinanziert wurde.
Ich bin sehr dankbar, daß uns dieses Gesetz auf der Grundlage eines Konsenses mit den Sozialpartnern gelungen ist.
Soweit, Frau Präsidentin, meine Einführung.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309100200
Danke, Herr Minister.
Der erste Fragesteller ist der Kollege Urbaniak.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID1309100300
Herr Minister, die Frage des Vertrauensschutzes spielt bei den Belegschaften eine große Rolle, weil recht viele bedrängt worden sind, Aufhebungsverträge zu schließen. Dies war insbesondere wegen der drohenden Arbeitslosigkeit für diese Menschen die einzige Möglichkeit, für sich Sicherheit zu schaffen.
Wie sieht es für diejenigen aus, die aus den Montanbetrieben kommen und unter 55 Jahre alt sind? Wir haben MuV-Mittel der Europäischen Gemeinschaften und auch Mittel aus unserem Bundeshaushalt bereitgestellt, um für diese Menschen eine soziale Flankierung zu bekommen. Ich würde Sie gern bitten, etwas näher zu erläutern, welches Verfahren für die Vertrauensschutzregelungen in diesem Bereich vorgesehen ist.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309100400
Herr Kollege Urbaniak, der Vertrauensschutz bei diesen Arbeitnehmern, die, wie Sie sagen, Mittel der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Anspruch nehmen, ist so geregelt: 52. Lebensjahr am 14. Februar - das ist der Stichtag - und entweder schon arbeitslos oder im Besitz eines Aufhebungsvertrages. Diese beiden Kriterien sind die gleichen wie im übrigen Bereich des Vertrauensschutzes; es besteht nur eine andere Altersgrenze.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309100500
Zusatzfrage.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID1309100600
Sie gehen davon aus, daß diese Regelung insgesamt eine Sicherung von Arbeitsplätzen für jüngere Arbeitnehmer bedeutet, aber auch die Möglichkeit von Neueinstellungen eröffnet. Können Sie mir die Frage beantworten, wie viele Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer durch diese Regelung gesichert werden könnten und ob die Arbeitgeber auch tatsächlich zugesagt haben, über diese Teilzeitregelung Neueinstellungen vorzunehmen?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309100700
Herr Kollege Urbaniak, ich werde keine Quantifizierung vornehmen, weil das von der Initiative und dem Engagement der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Betriebsräte abhängt.
Ich bin aber aus folgenden Gründen zuversichtlich:
Erstens verweise ich darauf, daß die Arbeitgeber ausdrücklich zugesagt haben, sich in Sachen Altersteilzeit zu engagieren.
Zweitens habe ich gelernt: Neuer Schwung entsteht immer erst dann, wenn eine alte Regelung beseitigt ist. Bisher gab es für die Altersteilzeit schon deshalb keinen Schub, weil ein Sozialplan viel näher lag und für die Betriebe kostengünstiger war.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen mit dem Schlechtwettergeld. Erst als es abgeschafft war, begann eine große Initiative der Tarifpartner, um eine eigene Regelung zu finden. Ich meine, es ist sogar eine bessere als die gesetzliche entstanden. Insofern vertraue ich darauf, daß es tatsächlich zu einem Teilzeitschub kommt.
Ich will gerne die Gelegenheit nutzen, sicherlich mit Ihnen zusammen, an die Arbeitgeber, an die Betriebsräte, an die Gewerkschaften den Appell zu richten, dieses neue Gesetz, wenn es beschlossen ist, mit Leben zu erfüllen.
Herr Kollege Urbaniak, dazu gehören mehrere Punkte: erstens - der wichtigste - Teilzeit; zweitens beispielsweise die Möglichkeit, Rentenbeiträge aufzustocken. Das kann in einer Betriebs- und Tarifvereinbarung geregelt werden. Sie sehen, es ist viel Initiative notwendig, um aus einem Gesetz Praxis zu schaffen.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309100800
Danke. - Herr Koppelin.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1309100900
Herr Minister, in Ihren einleitenden Ausführungen haben Sie davon gesprochen, daß die Gefahr bestanden hätte, daß die Rentenkasse ausblutet, wenn nicht jetzt entsprechende Initiativen ergriffen worden wären.
Darf ich Sie fragen, ob es bei den heutigen Beratungen des Kabinetts eine Diskussion über die Gesamtsituation der Rentenkassen gegeben hat und, wenn ja, zu welchem Ergebnis man gekommen ist.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309101000
Ja, Herr Koppelin, das ist ein wichtiger Beitrag zur Sanierung der Rentenkasse, ein Beitrag, der freilich auch auf Grund des unverzichtbaren Vertrauensschutzes nicht von heute auf morgen wirkt. Aber wir machen ja keine Rentenpolitik von der Hand in den Mund.

Bundesminister Dr. Norbert Blüm
Wenn Sie mich fragen, was die wichtigste Frage bei der Sanierung der Rentenfinanzen ist: Es ist die Frage, ob es uns gelingt, das tatsächliche Renteneintrittsalter mit der gesetzlichen Altersgrenze in Übereinstimmung zu bringen. Die gesetzliche Altersgrenze liegt, wie Sie, Herr Koppelin, wissen, für langjährig Versicherte bei 63 Jahren. Das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt zwischen 59 und 60 Jahren. Es wäre ein Sanierungsbeitrag, wenn wir es schafften, die tatsächliche Altersgrenze zu erhöhen, also die Rentenlaufzeiten zu verkürzen. Ein Jahr weniger Rentenlaufzeit - die kann man ja nur beim Einstieg beeinflussen - bedeutet eine Entlastung der Rentenkasse um 27 Milliarden DM; das sind fast zwei Beitragspunkte.
Aber es bleibt dabei, daß wir einem Beitragsanstieg nicht nur durch diese Maßnahme entgegenwirken müssen; vielmehr müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen. An der Vorbereitung dieser weiteren Maßnahmen arbeiten wir mit großem Nachdruck.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309101100
Zusatzfrage.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1309101200
Herr Minister, sind Sie bereit, einige von diesen weiteren Maßnahmen öffentlich in diesem Plenum zu nennen, damit man sich als Abgeordneter in der öffentlichen Diskussion darauf einstellen kann und weiß, was aus Ihrem Hause kommt? Als Liberaler kann ich nur dann darauf hinweisen, was Sie an Belastungen dem Bürger aufbürden wollen; wir wollen ja etwas anderes.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309101300
Herr Koppelin, Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit ist sicherlich nicht entgangen,

(Hans-Eberhard Urbaniak [SPD]: Doch, das ist ihm entgangen!)

daß die Sozialpolitik in den zurückliegenden Jahren den größten Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Finanzen geleistet hat. Allein die seit 1983 vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der Rentenversicherung und der Arbeitsförderung betragen, nicht kumuliert, in diesem Jahr 70 Milliarden DM.
Ich trage das auch vor, damit diese Leistungen nicht in Vergessenheit geraten. Ich sehe weitere Notwendigkeiten. Allerdings gehöre ich nicht zu denjenigen, die die Rentendebatte so führen, daß sie jeden Tag einen neuen Vorschlag machen. Das dient nicht der Beruhigung.
Wir arbeiten an diesem Konzept, an einem soliden Konzept. Sie können ganz sicher sein: Wir werden es rechtzeitig vorlegen und - so hoffe ich - mit Ihrer Unterstützung durchsetzen.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309101400
Danke. - Herr Kollege Dreßen.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309101500
Herr Bundesarbeitsminister, Sie haben das „Bündnis für Arbeit" genannt und waren nicht bereit, Zahlen offenzulegen, die zeigen, wie viele zusätzliche Arbeitsplätze durch die Altersteilzeit und die Maßnahmen, die Sie beschlossen haben, geschaffen werden. Sind Sie mit uns der Meinung, daß das „Bündnis für Arbeit" jetzt doch an einem Punkt angekommen ist, wo es mehr „drive" braucht? Warum reduzieren Sie im Arbeitszeitgesetz nicht die 60 Wochenstunden auf 40 Stunden, was der Gewerkschaft bei dem Abbau von Überstunden entgegenkäme? Oder warum bessern Sie beim Entsendegesetz nicht nach? Sie wissen, wie groß die Schwierigkeiten der Baugewerkschaft sind. Die Bauarbeiter müssen sogar streiken, weil die Arbeitgeber Forderungen aufstellen, die das Entsendegesetz praktisch zum zahnlosen Löwen machen. Ich frage Sie ganz konkret, ob Sie nicht bereit sind, zusätzlich neue Ideen in das „Bündnis für Arbeit" zu bringen, weil ich das Gefühl habe, daß zur Zeit, wenn wir nicht aktiv daran arbeiten, das Ganze nicht in die Richtung geht, die wir alle wollen.

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Die Sie wollen!)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309101600
Herr Kollege, wenn alle Partner beim „Bündnis für Arbeit" ihre Hausaufgaben so schnell erledigen würden wie die Bundesregierung, wären wir noch ein Stück weiter. Wir haben am 12. Februar die Vereinbarung über diese Förderung der Altersteilzeit geschaffen. Heute schreiben wir den 6. März. Aber mit Ihnen sage ich: Wir können uns nicht ausruhen. Es muß weitergehen. Die Lohnzusatzkosten müssen in Schach und Proportion gehalten werden.
Was das Thema Überstunden anbelangt, halte ich es für den intelligentesten Vorschlag, ein Arbeitszeitkonto einzurichten, auf dem Überstunden angesammelt werden können, die zu einer anderen Zeit wieder entspart werden könnten. Dies könnte ein Modell sein, das die Altersteilzeit fördert, wo man die Zurücknahme der effektiven Arbeit durch auf dem Zeitkonto angesparte Arbeitsstunden ausgleicht. Das ist die Aufgabe der Tarifpartner.
Ich füge hinzu, daß wir unsere Bereitschaft erklärt haben, ein solches Arbeitszeitkonto auch rechtlich abzusichern. Man muß es beispielsweise sicherlich gegen Betriebsverluste absichern. Aber ich kann nur etwas absichern, was vorhanden ist.
Im übrigen, so pessimistisch, wie es aus Ihrer Frage hervorkommt, bin ich nicht. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft, der ich angehöre, der IG Metall, Herr Riester, hat vor ein paar Tagen gesagt, daß es durchaus auch auf Länderebene Initiativen gibt, die darauf hoffen lassen, daß dieses „Bündnis für Arbeit" noch mehr Schwung bekommt.
Zusammenfassung meiner Antwort: Wir haben schnell umgesetzt, was im „Bündnis für Arbeit" vereinbart ist. Ich füge hinzu: Schneller geht es gar nicht. Jetzt kommt es auf die zügige Beratung an. Mir liegt sehr daran, daß das Gesetz nicht nur auf dem Papier steht, sondern in den Betrieben auch angewandt wird.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309101700
Eine Zusatzfrage? - Bitte.


Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309101800
Herr Bundesarbeitsminister, mir ist alles ein wenig zu vage. Angesichts von 4 270 000 Arbeitslosen - so die heute bekanntgewordene Zahl - bin ich trotzdem der Meinung, daß die Bundesregierung gerade die Bemühungen der Gewerkschaften noch intensiver unterstützen muß. Ich muß Ihnen ehrlich sagen: Ich habe bisher nur Sozialabbau gesehen. Ich habe es zwar als positiv gewertet, daß Sie den Vorruhestand und den Vertrauensschutz geregelt haben. Das erkenne ich als durchaus positiv an. Wenn ich aber sehe, was mit dem Vorruhestand und mit der neuen Altersteilzeit geschieht, fürchte ich, daß nicht viele Arbeitsplätze geschaffen werden können. Das heißt, wir müssen daran noch intensiver arbeiten. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel auch, daß Sie beim Entsendegesetz tatsächlich Nachbesserungen machen, die es erlauben, daß dieses Gesetz überhaupt greifen kann. Wenn die Gewerkschaften den jetzigen Zustand akzeptieren würden - Sie haben sicherlich mitbekommen, was die Arbeitgeber fordern -, würde dies dazu führen, daß das Entsendegesetz praktisch ein zahnloser Löwe wäre. Wären Sie hier nicht bereit, noch etwas Zusätzliches zu unternehmen?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309101900
Das ist ein ganzes Bündel von Fragen, Herr Kollege. Zur ersten Frage: Ich trete hier nicht mit dem Anspruch auf, mit diesem Gesetz sei das Problem der Arbeitslosigkeit gelöst. Ein solches Gesetz gibt es auch nicht. Es gibt nur tausend Schritte. Aber dies ist ein wichtiger Schritt. Weitere Schritte wie in der Vergangenheit - wir fangen nicht erst jetzt an - werden beispielsweise durch die Reform des Arbeitsförderungsgesetzes vorgenommen. Davon verspreche ich mir, daß ein Vermittlungsschub stattfindet. Davon verspreche ich mir einen hohen Effektivitätsgewinn für die Bundesanstalt für Arbeit und neue Chancen gerade für die Langzeitarbeitslosen.
Im Zusammenhang mit den Langzeitarbeitslosen mache ich darauf aufmerksam, daß unser Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ja nicht erfolglos war und daß im letzten Jahr 260 000 Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte vermittelt wurden. Sie sehen: Wir treten nicht auf der Stelle. Allerdings ist richtig - ich wiederhole mich -: Erstens kann es der Staat nicht allein, zweitens die Sozialpolitik schon gar nicht; sie kann nur flankieren. Deshalb sollten Sie das neue Gesetz - das ist eine Bitte - nicht mit soviel Pessimismus begleiten, sondern seine Verabschiedung eher mit der Aufforderung verbinden, daß es eine Chance ist und daß es genutzt werden sollte.
Was das Entsendegesetz anlangt: Ich finde, daß der Weg, den wir vorgeschlagen haben, gangbar ist. In bezug auf die Verhandlungen der Tarifpartner sage ich: Wie immer verlangen schwierige Fragen eine große Anstrengung. Ich gehe davon aus, daß es im beiderseitigen Interesse, sowohl im Interesse der Bauarbeitgeber wie auch der Gewerkschaften, liegt, daß die Verhandlungen zu einem guten Ende geführt werden.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309102000
Danke. - Mir liegen zu diesem Punkt noch sechs Wortmeldungen vor. Darf ich um kurze Fragen und kurze Antworten bitten. Ich möchte Sie außerdem auffordern, Ihre Wortmeldungen zum zweiten Punkt „Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union" oder zu anderen Themen schon jetzt anzumelden.
Frau Bläss.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309102100
Herr Minister Blüm, auch ich habe eine Frage zum Vertrauensschutz, ganz konkret zu den notwendigen Vereinbarungen, die bis zum 14. Februar dieses Jahres getroffen sein mußten. Ich frage: Welcher Art müssen diese Vereinbarungen sein? Zählen dazu zum Beispiel auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, bei denen schon vor dem 14. Februar klar war, daß sie etwa im April auslaufen und in die Arbeitslosigkeit der Teilnehmer münden werden?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309102200
Ich bleibe bei meiner Formulierung: Die Regelung greift, wenn jemand am Stichtag 55 Jahre alt und arbeitslos war oder ein Aufhebungsvertrag bestand. Insofern müßte die rechtliche Frage geklärt werden, ob ein Auflösungsvertrag bestand oder es eine neue Arbeitsmöglichkeit gab.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309102300
Zusatzfrage? - Nein. Als nächster Herr Storm.

Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1309102400
Am 16. Februar, also zwei Tage nach dem Stichtag, hat die Geschäftsleitung der Firma Burda bekanntgegeben, daß der Standort Darmstadt geschlossen werden soll. Das betrifft 600 Arbeitnehmer, davon 120, für die theoretisch die Frühverrentungsregelung der alten Praxis hätte gelten können. Besteht grundsätzlich eine Möglichkeit, hier die alte Regelung anzuwenden?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309102500
Herr Kollege, Stichtagsregelungen haben nur dann einen Sinn, wenn man sich auch wirklich an den Stichtag hält; denn sonst bekommen Sie die Tür nie mehr zu. Der 14. Februar war der Tag, in bezug auf den gilt: Wer an diesem Tag mindestens 55 Jahre alt und arbeitslos war, kann in den Genuß der bisherigen Regelungen kommen. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann kann die alte Regelung nicht greifen.

Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1309102600
Ja. - Ich möchte eine Nachfrage stellen: Was passiert denn, wenn jemand die neue Regelung, also Altersteilzeit, in Anspruch nimmt und etwa der Konkursfall des Unternehmens eintritt? Wonach bemißt sich dann die Höhe des Arbeitslosengeldes, das der Betreffende, der die Neuregelung in Anspruch genommen hat, bekommt?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309102700
Wenn er in einem geförderten Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnis war, erhält er ein Arbeitslosengeld, das auf der Basis einer Vollzeitbe-

Bundesminister Dr. Norbert Blüm
schäftigung bemessen ist. Ich mache Sie auf die allgemeine Rechtslage aufmerksam. Wir haben ja gemeinsam beschlossen, daß jeder, der auf Teilzeit umsteigt, seinen vollen Versicherungsschutz noch drei Jahre behält. Das ist die generelle Regelung.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309102800
Die nächste Wortmeldung: Herr Schmidt.

Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1309102900
Herr Minister, ich würde ganz gern noch einmal die Zahlen hinterfragen, mit denen Sie die Größenordnung der Entlastung für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung angegeben haben. Sie haben 17 Milliarden DM bis 2003 für die Rentenversicherung und über 2 Milliarden für die Arbeitslosenversicherung genannt.
Erstens: Ist das jährlich, oder wird damit die Größenordnung von Entlastungen bezeichnet, die 2003 kumuliert erreicht wird?
Und ist das nicht insgesamt trotz allem eine sehr schöngerechnete Darstellung, wenn noch zu erwarten ist - wie Sie das hier ja vorgetragen haben -, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beispiel noch auf Tarifverträge und ähnliches einigen müssen? Ist das alles nicht sehr optimistisch? Hat es von daher überhaupt Bestand?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309103000
Herr Kollege, ich möchte zunächst einmal die Alternative vorstellen. Wenn wir nicht gehandelt hätten, hätten wir nicht nur diese Ersparnisse nicht; ich befürchte sogar: Die Welle der Frühverrentung hätte zugenommen; denn für viele Betriebe wäre sie offenbar der naheliegende Ausweg gewesen.
Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen vorlesen: 1998 -540 Millionen DM, 1999 - 1,3 Milliarden DM, 2000 -1,7 Milliarden DM, 2001 - 3,2 Milliarden DM, 2002 -4,5 Milliarden DM, 2003 - 5,5 Milliarden DM. Die kumulierten Ersparnisse betragen demnach ungefähr 17 Milliarden DM. - Das beantwortet Ihre erste Frage.
Nun zur Alternative: Nicht zu handeln hätte zum einen bedeutet, daß die Ersparnisse nicht 17 Milliarden DM betragen, und zum anderen, wie ich befürchte, daß die Frühverrentung weitere Löcher geschlagen hätte. Die Zahl ist bekannt: 100 000 Frührentner haben die Rentenversicherung 12,7 Milliarden DM, die Bundesanstalt für Arbeit 9,2 Milliarden DM und die Unternehmer 1,8 Milliarden DM gekostet.
Ich finde, die Alternative, nicht zu handeln, gab es gar nicht. Es gab nur die Möglichkeit zu handeln. Ich halte dieses Angebot für die beste Möglichkeit, weil es nicht nur ein „Zumachen" ist, sondern auch eine offensive Perspektive hat.
Diese Einsparungen können mit mehr Engagement übertroffen werden. Das ist eine Schätzung, die, wie alle Schätzungen, nicht von letzter Verbindlichkeit ist. Die Schätzung gibt aber einen Wert an, welche Entlastung durch diese Form der Frühverrentung möglich ist. Wenn die Entlastung höher ist als angenommen, ist das um so besser. Das bedeutet - jede Antwort führt zum gleichen Refrain zurück -: Setzt das Gesetz um!

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309103100
Zusatzfrage.

Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1309103200
Ich würde gern eine Bitte äußern, die ich als Frage formulieren möchte. Sind Sie bereit, dem Haus die Grundlagen für diese Schätzungen zur Verfügung zu stellen? Ich glaube, Sie gehen von Zahlen aus, die sich auf Arbeitsverhältnisse beziehen. Wir würden sicherlich gern erfahren, von wie vielen davon betroffenen Arbeitsverhältnissen Sie für den jeweiligen Zeitraum ausgehen.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309103300
Auch diese Unterlagen können Sie haben. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Wie groß die Zahl derjenigen, die früher in Rente gehen, ist, ist nicht entscheidend; wer früher geht, muß einen Abschlag hinnehmen. Es ist für die Rentenversicherung also kostenneutral, egal, wie viele Leute die Frührente in Anspruch nehmen. Es wäre nicht kostenneutral, wenn die alte Regelung weiter gelten würde. Die Frühverrentung ist für die Rentenversicherung kostenneutral, weil wir vorsehen, daß ein versicherungsmathematischer Abschlag greift. Der entfaltet seine Entlastungswirkung natürlich über die gesamte Rentenlaufzeit. Diese Wirkung gibt es nicht nur im ersten Jahr.
Für die Rentenversicherung, unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie in Anspruch nehmen, gilt: Sie ist davor geschützt, durch Frühverrentung ausgeblutet zu werden. Daß die, die länger arbeiten, die früher in Anspruch genommene Rente anderer bezahlen, ist durch diese Regelung ausgeschlossen.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309103400
Herr Ostertag.

Adolf Ostertag (SPD):
Rede ID: ID1309103500
Herr Bundesarbeitsminister, Sie haben eben im Brustton der Überzeugung gesagt, daß die Regierung mit der neuen Regelung sehr schnell das „Bündnis für Arbeit" umgesetzt hat. Ich möchte Sie daran erinnern, daß die Bundesregierung in anderen Punkten, die das „Bündnis für Arbeit" betroffen haben, eigentlich noch schneller war, nämlich dort, wo die Gewerkschaften gesagt haben: Das „Bündnis für Arbeit" kommt nicht zustande, wenn das auf dem gesetzgeberischen Weg durchgesetzt wird. - Ich meine die Arbeitslosenhilfe und das Bundessozialhilfegesetz. Auf dem Gewerkschaftstag in Berlin wurde sehr deutlich gesagt - das haben Sie wie ich mitbekommen -, daß das Bestandteile des „Bündnisses für Arbeit" sind. Sie konterkarieren also dieses „Bündnis für Arbeit" und stellen sich hierhin, als ob die Regierung es verwirklichen würde.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309103600
Herr Ostertag, was ist Ihre Frage?


Adolf Ostertag (SPD):
Rede ID: ID1309103700
Meine Frage lautet: Meinen Sie nicht auch, daß dieses Bündnis angesichts dieses Vorgehens der Bundesregierung sehr gefährdet ist? Das wurde auch am Wochenende bei der Unternehmertagung des Bistums in Essen von Klaus Zwickel, dem Vorsitzenden der IG Metall, gesagt.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309103800
Herr Kollege, erstens ist das nicht die einzige Maßnahme im Zusammenhang mit dem „Bündnis für Arbeit". Schon in der ersten Sitzung haben wir ein Programm gegen Langzeitarbeitslosigkeit vereinbart.
Zweitens haben wir uns zu einem gemeinsamen Appell für die Lehrstellen entschieden, der nicht ohne Erfolg war, wie auch Ihre und meine Gewerkschaft anerkannt hat.
Drittens. Ich werde Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht für unsere Gesetzgebung in Anspruch nehmen. Ich habe das Bündnis auch nicht so verstanden, daß sich der Bundestag abmeldet. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß in dem Gespräch sowohl das Thema Sozialhilfe wie auch die Arbeitslosenhilfereform von den Gewerkschaften angesprochen wurde. Ein Gesprächsergebnis war, die Abstufung in der Arbeitslosenhilfe von 5 auf 3 Prozent zu reduzieren.
Sie sehen, Sie sind offenbar nicht ganz auf dem letzten Stand der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften.

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Er hat nicht aufgepaßt! Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie verdrängen wieder sehr viel!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309103900
Zusatzfrage.

Adolf Ostertag (SPD):
Rede ID: ID1309104000
Herr Minister, das, was Sie zum Schluß gesagt haben, stimmt nicht. Ist Ihnen bekannt, daß der Vorsitzende der IG Metall einen Tag vor Verabschiedung des Gesetzes zur Arbeitslosenhilfereform an die Regierung, an Ihren Fraktionsvorsitzenden geschrieben hat, daß es einen Verstoß gegen die Vereinbarungen darstellt, wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird?

(Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Nee, nee!)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309104100
Mir ist es deshalb bekannt, weil ich beim Gespräch im Kanzlerbungalow dabei war. Das unterscheidet unseren Informationsstand.
Ich werde die IG Metall nicht für unser Gesetz in Anspruch nehmen. Bei diesem Gespräch ist in der Tat - im Sinne des Bündnisses und der Kompromißbildung - ein Ergebnis zustande gekommen, das Sie nicht akzeptieren. Es wurde aber an diesem Abend besprochen.
Ich will noch einmal sagen: Es gibt eine getrennte Verantwortung der Sozialpartner und des Gesetzgebers. Wir haben für die Notwendigkeit des Sparens geworben und haben uns aufeinander zubewegt. Es tut mir leid, daß ich Ihnen sagen muß: Mein Kenntnisstand in dieser Frage ist etwas authentischer als der Ihre.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309104200
Herr Gilges, zur Rente?

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1309104300
Zu dem Gesetzesvorschlag, den Sie heute im Kabinett beraten und beschlossen haben. - In der Debatte gab es seitens der Arbeitgeber und in den Betrieben zwei Hauptargumente gegen den Gesetzentwurf, der in der Beratung war. Das eine Argument war: Er ist nicht zu organisieren, das heißt, was Sie vorschlagen, ist nicht umzusetzen. Weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer können das durch Betriebsvereinbarungen oder sonstige Organisationsnormen umsetzen - weil es einfach nicht zu exekutieren ist, weil es irgendwo im freien Raum steht.
Haben Sie einmal Überlegungen angestellt dahin gehend, wie man die Organisationsschwierigkeiten, die in dem Vorschlag stecken, in den Betrieben beheben kann? Wird das bei der Fassung des Gesetzes berücksichtigt? Und werden Sie, wenn es denn soweit kommt, konkrete Vorschläge machen, die regeln, wie man das in die Tat umsetzen kann, was im Kanzlerbungalow vereinbart worden ist?

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Handlungsanweisung per Gesetz!)

Ist das, was da verabreicht wird, nicht „weiße Salbe",
wie einige Unternehmer und einige Gewerkschafter
mit Recht sagen? - Das ist der eine Teil meiner Frage.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309104400
Bitte nur eine Frage. Erst einmal sollte diese beantwortet werden.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1309104500
Der zweite Teil gehört dazu: Die Vorruhestandsregelung ist ja zu einem gewaltigen Teil vom öffentlichen Dienst in Anspruch genommen worden, auch wenn das im Gegensatz zu dem steht, wie das in der Öffentlichkeit herübergekommen ist. Mehr als 200 000 Beschäftigte allein in - ehemals - öffentlichen Unternehmen wie der Bundesbahn, der Bundespost, in Unternehmen der Kommunen, der Städte, haben das in Anspruch genommen. Da hat die Bundesregierung ja direkte Durchgriffsmöglichkeiten. Sind Sie bereit, die Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung in diesem Bereich etwas zurückzudrängen oder - wenn es denn nicht anders machbar ist - zumindest Organisationshilfen zu leisten, damit das Gesetz, das Sie da in der Mache haben, zu exekutieren ist?

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1309104600
Wir einigen uns darauf: Das waren zwei Fragen.

(Konrad Gilges [SPD]: Gut, ich bin damit einverstanden! Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Die Gewerkschaften sind schon weiter als Sie!)



Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309104700
Herr Kollege Gilges, ich möchte Ihre beiden Fragen beantworten.
Erstens. Es ist fast naheliegend, daß in den Betrieben gesagt wurde, das sei nicht umzusetzen, das sei „weiße Salbe". Natürlich war die alte Sozialplanregelung für die Großbetriebe nicht nur bequemer, sondern auch billiger. Deshalb war es mir ganz klar, daß die neue Regelung auf den Widerstand derjenigen trifft, die bisher die Sozialkassen genutzt haben, um ihre betriebliche Personalplanung zu organisieren. Das kann nicht im Sinne der Sozialkassen sein.
Zweitens. Teilzeit läßt sich nicht exekutieren. Ich kann doch nicht per Gesetz befehlen, daß Teilzeit eingerichtet wird.

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das ist die Struktur des Denkens!)

Denn wir haben ja Gott sei Dank die Soziale Marktwirtschaft. Wir können nicht die Einrichtung von Arbeitsplätzen befehlen. Dort, wo das geschehen ist, ist es schiefgegangen. Wir können ein Gesetz nur so anbieten, daß es praktikabel ist. Darum haben wir uns bemüht. Deshalb fördern wir die Altersteilzeit. Wir bieten sie nicht nur als gesetzliche Form an; wir fördern sie auch mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit, und zwar sowohl im Rententeil als auch im Entgeltteil. Für die Bundesanstalt ist das kostenneutral, weil sonst ein Arbeitsloser weiter finanziert werden müßte.

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch)

Es bleibt dabei: Die Hauptarbeit der Umsetzung - so ist das in unserer Wirtschaftsordnung - bleibt in den Betrieben, bei den Betriebspartnern und bei den Tarifpartnern, die dazu beitragen können, daß das Teilzeitmodell attraktiv wird, beispielsweise auch in seinem rentenrechtlichen Aufstockungsteil.
Auch der öffentliche Dienst wird von der gleichen Regelung betroffen wie die private Wirtschaft. Das, was ich zu kritisieren habe, habe ich nicht nur in der privaten Wirtschaft zu kritisieren, sondern auch im öffentlichen Dienst. Es wird für beide Bereiche die gleiche Regelung gelten. Wir haben die Tür für die bequemen Sozialplanregelungen geschlossen.
Diese, Herr Gilges, unterschieden sich vom Vorruhestand. Beim Vorruhestand haben die Sozialkassen nicht zubezahlt. Da haben die Arbeitgeber gezahlt - das wissen Sie -, und wir haben kostenneutral einen Zuschuß gewährt. Das ist der Unterschied zwischen der Sozialplanregelung, wie sie bisher genutzt wurde, und der alten Vorruhestandsregelung.
Aus den Erfahrungen des Vorruhestands haben wir die Regelungen zur Förderung der Altersteilzeit übernommen. Ich habe auch an Sie die herzliche Bitte, das neue Gesetz nicht mit Unkenrufen zu begleiten, sondern mit dem Appell: Es ist im gemeinsamen Interesse, daß es genutzt wird.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309104800
Es liegen noch zwei Fragen vor. Die erste ist vom Kollegen Jüttemann.

Gerhard Jüttemann (PDS):
Rede ID: ID1309104900
Herr Minister, es gab 1994 im Osten Deutschlands auf Initiative der IG Chemie und der IG Metall eine Sonderregelung. Um die Altersstruktur zu verbessern, wurde den älteren Arbeitnehmern, sprich: den 54jährigen und älteren Arbeitnehmern, ein Angebot unterbreitet. Es wurde ihnen angeboten, bei Fortzahlung von 80 Prozent ihrer Nettobezüge in eine Gesellschaft zu wechseln und dabei dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen, jedoch im Alter von 60 Jahren in Rente zu gehen. Können auch diese Kolleginnen und Kollegen auf Vertrauensschutz hoffen?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309105000
Wenn sie die Bedingungen - mit 55 Jahren arbeitslos zu sein oder einen Auflösungsvertrag zu haben - erfüllen, dann ja, wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen, nein.

Gerhard Jüttemann (PDS):
Rede ID: ID1309105100
Ich muß noch einmal nachfragen. Herr Minister, die Kollegen haben einen Auflösungsvertrag, sind aber in eine neue Gesellschaft gewechselt. Sie stehen dem Arbeitsamt zur Verfügung. Das war eine Sonderregelung im Osten. Ich hoffe, daß auch diesen Kolleginnen und Kollegen Vertrauensschutz gewährt wird.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1309105200
Wenn sie in einem Dauerarbeitsverhältnis waren und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen, dann fallen sie nicht unter den Vertrauensschutz. Ich kann die weiteren Rechtsfragen jetzt nicht klären.

(Gerhard Jüttemann [PDS]: Ich werde die Frage schriftlich stellen!)

- Gut.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309105300
Die letzte Frage stellt Herr Michelbach.

Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1309105400
Herr Staatssekretär, die Kernfrage bei der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist die Stabilität unserer Währung. Die Frage lautet: Ist die Verfolgung nationaler währungspolitischer Ziele in einer Zeit globaler Finanz- und Devisenmärkte, deren Macht zunimmt und die die Entscheidungen der nationalen Notenbanken beeinflussen, im Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer überhaupt noch möglich und für ihn von Vorteil?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309105500
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309105600
Die Frage, die an mich gerichtet wurde, kann ich nur bejahen. In einer Phase der Globalisierung der Finanzmärkte und der Wirtschaft ins-



Staatssekretär Dr. Jürgen Stark
gesamt ist es erforderlich, daß man größere Währungsräume schafft. So gesehen ist die Europäische Währungsunion eine strategische Antwort auf die Globalisierung der Märkte, um auch in Zukunft sicherzustellen, daß Wechselkursschwankungen nicht zu Verwerfungen in der Wirtschaftsstruktur führen und Rückwirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung haben.
Nochmals: Die Europäische Währungsunion ist die erforderliche Strategie, um auf die Globalisierung der Finanzmärkte zu reagieren. Mit einer solchen Strategie sollte man nicht warten. Der Vertrag von Maastricht sieht deshalb auch einen klaren Zeitplan vor, zu dem die Bundesregierung steht.

(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Zusatzfrage!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309105700
Bitte schön.

Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1309105800
Herr Staatssekretär, welche ökonomischen Vorteile gibt es bei einer Wirtschafts- und Währungsunion für den Wirtschaftsstandort Deutschland, und welche Folgen würde es für den Wirtschaftsstandort Deutschland hervorrufen, wenn wir ein Zerbrechen der Wirtschafts- und Währungsunion zu erwarten hätten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309105900
Herr Abgeordneter, erst mit einer Währungsunion wird der Binnenmarkt vollendet und in all seinen Auswirkungen in allen Ländern der Europäischen Union voll wirksam. Die Auswirkungen einer Währungsunion auf die Wirtschaft der Bundesrepublik lassen sich ganz klar an den Ereignissen der letzten Jahre im Zuge der Wechselkursschwankungen ablesen. Die starke Aufwertung, die die D-Mark insbesondere im Jahr 1995 erfahren hat - in der Spitze gab es eine durchschnittliche Aufwertung von 6 Prozent -, und die Lohnsteigerungen, die wir im letzten Jahr hatten, haben wesentlich zur Dämpfung der Konjunktur und zu einer Stagnation seit dem dritten Quartal des vergangenen Jahres beigetragen. Wir brauchen, um den Binnenmarkt zu sichern, auch stabile Wechselkurse in Europa. Diese stabilen Wechselkurse können wir nur über den Weg der Konvergenz und über das Ziel einer Währungsunion erreichen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309106000
Vielen Dank. - Die Zeit, die für die Regierungsbefragung vorgesehen ist, ist abgelaufen. Ich beende die Regierungsbefragung damit.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde
- Drucksachen 13/3934, 13/3958 -
Wir beginnen mit vier Dringlichkeitsfragen auf Drucksache 13/3358.
Ich rufe Frage 1 der Abgeordneten Amke DietertScheuer auf:
Wie sind die in einem Bericht der „Frankfurter Rundschau" vom 4. 3. 1996 dargestellten Vorgänge beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Füchtlinge, wonach der seit Januar amtierende Präsident des Bundesamtes, Hans-Georg Dusch, die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes drängt, mindestens 44 Fälle im Monat abzuschließen, „freiwillig" Überstunden zu leisten und insgesamt die Zahl der erledigten Fälle beim Bundesamt drastisch zu erhöhen, mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Asylverfahren, angemessene Arbeitsbedingungen der Entscheiderinnen und Entscheider und den geplanten Personalabbau beim Bundesamt vereinbar?
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Lintner zur Verfügung. Herr Staatssekretär, bitte.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309106100
Frau Kollegin Scheuer, die Antwort lautet wie folgt: Es ist zweifelsfrei gewährleistet, daß der Abbau noch anhängiger Verfahren durch das Bundesamt unter uneingeschränkter Beachtung der an ein rechtsstaatliches Asylverfahren zu stellenden inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen erfolgt. Der zügige Abbau ist auch erreichbar. Die Neuzugänge von Asylanträgen sind infolge der Asylrechtsreform erheblich gesunken, so daß das Bundesamt über einen Personalüberhang verfügt. Ein Personalabbau ist daher notwendig und steht zu den Maßnahmen des Abbaus der anhängigen Verfahren nicht im Widerspruch. Es geht darum, die Arbeit des Bundesamtes entsprechend dem Arbeitsanfall zu verteilen. Der Bestand von rund 80 000 unerledigten Asylanträgen und der Rückgang von Neuzugängen lassen es zweckmäßig erscheinen, in der ersten Jahreshälfte 1996 Mehrarbeit zu leisten und in der zweiten Jahreshälfte eine Abgeltung der Mehrarbeit in Freizeit zu haben.
Die Meldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFl, sich an diesem Modell zu beteiligen, erfolgten auf Grund einer Abfrage des Präsidenten des BAFl. Auf die Freiwilligkeit wurde dabei ausdrücklich hingewiesen. Von einem Drängen kann daher überhaupt keine Rede sein.
Die im Presseartikel erhobenen Behauptungen sind daher unzutreffend.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309106200
Ihre erste Zusatzfrage, bitte schön.

Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309106300
Ich wollte gerne fragen, inwieweit für die Verfahren - sei es vom Bundesinnenminister, sei es vom Präsidenten des BAFl - Vorgaben für Erledigungszahlen - für Altfälle oder auch für Neufälle -, z. B. auf monatlicher Basis, und inwieweit Vorgaben, wieviel Zeit für die Einzelfallentscheidung und Anhörung zur Verfügung steht, gemacht worden sind.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309106400
Sie wissen, daß die Entscheider in ihrer Entscheidung unabhängig sind. Deshalb gibt es derartige Vorgaben nicht. Möglicherweise denken Sie an einen sogenannten Pensenschlüssel wie beispielsweise bei Richtern im Justizdienst, der aber bei derartigen Großbehörden nur dazu dient, generell den Personalbedarf zu errechnen, nicht aber dazu,

Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
dem einzelnen Vorgaben für seine Entscheidung zu geben. Das ist naturgemäß auch nicht möglich, weil Sie, wie wir beide wissen, davon ausgehen können und müssen, daß die Einzelfälle ganz unterschiedlich sind und deshalb ein Zeitwert für den Einzelfall eigentlich nicht festgelegt werden kann.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309106500
Ihre zweite Zusatzfrage.

Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309106600
Uns sind Informationen bekanntgeworden, wonach bei dem Zeitschlüssel, den Sie wahrscheinlich meinten, für jeden Fall vor der Anhörung fünf Minuten für Aktenstudium und Sichtung von Länderinformationen angesetzt wurden. Ist das zutreffend, und wenn ja, sind Sie der Meinung, daß das eine ausreichende Auseinandersetzung mit der Situation im Herkunftsland gewährleistet?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309106700
Das ist nicht zutreffend. Meines Wissens ergibt eine Umrechnung des Pensenschlüssels, bezogen auf die Zahl der erledigten Fälle, einen Fallerledigungsquotienten pro Tag von 1,6 bei einer Arbeitszeit von maximal zehn oder elf Stunden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309106800
Eine Zusatzfrage hat Frau Sonntag-Wolgast.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD):
Rede ID: ID1309106900
Herr Staatssekretär, wie kann nach dem von Ihnen soeben beschriebenen Verfahren - Mehrarbeit im ersten Teil des Jahres und später entsprechender Freizeitausgleich - aus Ihrer Sicht gewährleistet werden, daß die gebotene Qualität der Entscheidungen auch garantiert bleibt, wenn Mehrarbeit geleistet werden muß?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309107000
Frau Kollegin, wir haben ja nicht etwa die Zahl der zu erledigenden Fälle festgelegt, sondern wir haben das Angebot gemacht, Mehrarbeit zu leisten, die später durch Freizeit ausgeglichen werden kann. Bereits daraus ersehen Sie, daß die notwendige Zeit für den Einzelfall je nach seiner rechtlichen Problematik zur Verfügung steht.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309107100
Nächste Zusatzfrage, der Abgeordnete Volker Schmitt.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309107200
Herr Präsident, das ist eine Kombination meines Vornamens und des Nachnamens des Kollegen Wolfgang Schmitt. Ich ergreife jetzt als Volker Beck das Wort.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309107300
Herr Beck, eine Sekunde! Es kann nicht jeder das Wort ergreifen, wie er lustig ist. - Herr Wolfgang Schmitt, haben Sie sich zu einer Zwischenfrage gemeldet und wollen Sie noch immer das Wort erhalten?

Wolfgang Schmitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309107400
Jawohl.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309107500
Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Wolfgang Schmitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309107600
Herr Präsident, da Sie den Vornamen meines Nachbarn, des Kollegen Volker Beck, und meinen Nachnamen genannt hatten, war uns nicht ganz klar, wer von uns beiden gemeint war.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309107700
Jetzt wissen Sie es aber.

Wolfgang Schmitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309107800
Ja. - Meine Frage lautet: Welche präzisen Vorgaben wurden seitens des Bundesinnenministeriums dem neuen Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Hinblick auf die Erledigung von Asylanträgen und den Personalabbau gemacht?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309107900
Es gibt solche präzisen Vorgaben in bezug auf bestimmte Fallzahlen nicht. Man hat sich vielmehr vorgenommen, die zur Zeit noch vorhandenen 71 000 Altfälle im ersten Halbjahr dieses Jahres abzubauen. Zu diesem Zweck hat man der Belegschaft angeboten, täglich Mehrarbeit zu leisten, die im zweiten Halbjahr durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden kann. Das Ganze geschieht auf freiwilliger Basis, weil es rechtlich gar nicht erzwingbar wäre. Das ist, wenn Sie so wollen, eine Art Arbeitszeitkontomodell.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309108000
Nächste Zusatzfrage hat der Kollege Volker Beck.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309108100
Herr Staatssekretär, wie stellt sich die Bundesregierung zu der Stellungnahme und den Wertungen des Berichts des „ÖTV-Magazins" 3/96, in dem es unter anderem heißt:
Der neue Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge . . ., Hans-Georg Dusch, hat damit begonnen, auf dem Rükken der Mitarbeiter/innen das von Bundesinnenminister Manfred Kanther gegebene Versprechen einzulösen, bis Ende 1996 tausend Stellen abzubauen und die achtzigtausend „Altfälle" von Asylbewerberinnen und -bewerbern bis zum 30. Juni 1996 zu erledigen.
Um den Abbau der „Altfälle" zu erreichen, wurden alle Mitarbeiter/innen angehalten, „freiwillig" täglich bis zu elf Stunden zu arbeiten. Seitdem das Bundesinnenministerium ... auf diesen Verstoß gegen das Arbeitszeitrecht hingewiesen hat, wird die Aktion subtiler gestaltet. In nicht protokollierten Dienstbesprechungen werden die Mitarbeiter/innen von den Referatsleitern und Gruppenleitern mit dem Hinweis auf Änderungs-

Volker Beck (Köln)

kündigungen, Zwangsversetzungen und baldige bevorstehende Beurteilungen mürbe geklopft, damit sie doch „freiwillig" Überstunden leisten.
Wie verträgt sich dies mit der in der Kanzlerrunde vom 23. Januar 1996 von der Bundesregierung aufgestellten Forderung, im öffentlichen Dienst sollte man künftig soweit wie möglich Überstunden vermeiden?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309108200
Herr Kollege Beck, zunächst einmal sind die Vorwürfe, die hier erhoben worden sind, haltlos; sie werden deshalb zurückgewiesen; sie sind nicht zutreffend.
Im übrigen ist hier eine Reihe von Sachverhalten bunt durcheinandergewürfelt. Wir wissen seit längerem - auch Ihre Fraktion weiß das -, daß beim BAFl ein Personalabbau erfolgen muß. Denn die Zahl der Asylbewerber pro Jahr ist seit 1993 um über 60 Prozent zurückgegangen. Der Höchststand wurde im April 1993 mit 493 000 erreicht, und das bei einer Beschäftigtenzahl von 5 050. Zur Zeit liegen wir, auf Jahressicht gerechnet, etwa bei 120 000 Asylbewerbern. Da können wir natürlich nicht weiterhin mit 5 050 Beschäftigten operieren. Wir haben uns vielmehr vorgenommen, die Zahl der Beschäftigten auf 2 500 zu reduzieren, sie also in etwa zu halbieren.

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Sehr löblich!)

Bei diesem Personalabbau sind wir derzeit. Wir wollen Kündigungen vermeiden, was auch ganz im Sinne der Initiative des Bundeskanzlers ist, und nehmen deshalb jede Gelegenheit wahr, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die davon betroffen sind, andere Arbeitsplätze im Bereich des öffentlichen Dienstes anzubieten. Das läuft derzeit und ist unabhängig von der Tatsache zu sehen, daß es auch einen Altfallbestand gibt, der natürlich zugleich abgearbeitet werden muß. Die Abarbeitung der Altfälle muß natürlich schon aus Gründen der Humanität und der Sparsamkeit zügig erfolgen.
Dieser Abbau der Altfälle hängt nicht mit dem Personalabbau zusammen. Wir haben vielmehr auf freiwilliger Basis das Angebot gemacht - deshalb ist es dienstrechtlich überhaupt nicht zu beanstanden -, daß sich jemand, der sich jetzt dazu bereit findet, Mehrarbeit zu leisten, diese auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen kann. Er kann diese Mehrarbeit dann in der zweiten Jahreshälfte durch Freizeit ausgleichen. Sie wissen selber, daß es keinen Sinn hätte, Leute, auch wenn man ihnen Alternativen anbieten kann, jetzt krampfhaft beim BAFl zu halten, obwohl man weiß, daß sie am Jahresende, wenn die Altfälle abgebaut sind, dort nicht mehr beschäftigt werden können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309108300
Die nächste Zusatzfrage hat die Abgeordnete Köster-Loßack.

Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309108400
Meine Frage bezieht sich auf den geplanten Personalabbau in den Bereichen Herkunftslandrecherche und Dokumentation. Wenn dieser so geplant ist, wie es uns vorliegt, wie soll denn dann die aktuelle politische Entwicklung in den Herkunftsländern aufgearbeitet und auch in die laufende Arbeit des Bundesamtes eingespeist werden?
Im übrigen habe ich in diesem Zusammenhang auch noch die Frage --

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309108500
Entschuldigen Sie, Sie müssen sich schon darauf beschränken, eine Frage zu stellen.

Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309108600
Gut.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309108700
Frau Kollegin, bis in die jüngste Zeit hinein, also bis Februar dieses Jahres, haben Seminare stattgefunden, beispielsweise eines durchgeführt von der ÖTV, um den Entscheidern noch einmal den aktuellsten Stand der Informationen über bestimmte Herkunftsländer - im letzten Fall über die Türkei - zu vermitteln. Sie sehen also, daß genau in diesem Punkt keinerlei Einschränkung erfolgt ist. Dies ist auch nicht beabsichtigt, weil wir mit Ihnen davon ausgehen, daß dieses Wissen natürlich für die Entscheider ganz erheblich ist.
In welchem Umfang nun die Abteilung Recherche von einem Personalabbau betroffen ist, kann ich Ihnen nicht sagen; aber sie ist es sicher nicht über Gebühr.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309108800
Nun folgt der Abgeordnete Helmut Lippelt.

Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309108900
Herr Staatssekretär, da Sie ja selber ausführen, Sie hätten wegen der Altfälle gesagt: „Arbeitet freiwillig" - natürlich freiwillig - „mal ein bißchen mehr; später müssen wir 1 000 entlassen, das ist dann einfach so; aber dazwischen könnt ihr die Mehrarbeit auf Zeitkonten gutschreiben lassen und später dann noch ein bißchen abbummeln" - das ist ja ungefähr die Linie -, frage ich Sie: Würden Sie dieses revidieren, da ja jetzt auch Ihr Minister im Kabinett über das „Bündnis für Arbeit" verhandelt?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309109000
Im Gegenteil, Herr Kollege Lippelt; das entspricht genau dem Geist dieses Bündnisses.

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf Ihnen auch noch sagen, daß dieses Modell, das wir hier praktizieren und das übrigens auch Gegenstand der Dienstrechtsreform für den Bereich des öffentlichen Dienstes sein wird, in engster Übereinstimmung mit der Personalvertretung des Bundesamtes vereinbart worden ist. Die Personalvertretung ist vom Präsidenten selber wöchentlich unterrichtet worden. Es hat keinen förmlichen Protest oder Einspruch gegen dieses Modell gegeben.

P
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309109100
Wir haben 46 Außenstellen. Von den Personalvertretungen der 46 Außenstellen hat sich nur die Personalvertretung einer einzigen Außenstelle, nämlich von Freiburg, kritisch zu Wort gemeldet. Diese einzige kritische Stellungnahme ist offenbar die Grundlage für die Presseartikel, die Sie nun wiederum zum Anlaß nehmen, um diese Fragen hier zu stellen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309109200
Ich möchte die Kollegen, die sich zu weiteren Zusatzfragen gemeldet haben, bitten, doch zu berücksichtigen, daß wir drei weitere ordentliche Fragen zu diesem Komplex haben. Ich weiß nicht, ob Sie alle Ihre Zusatzfragen auf die Frage 1 konzentrieren sollten.
Dieses vorausgeschickt, hat nun die nächste Zusatzfrage die Abgeordnete Annelie Buntenbach.

Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309109300
Ich möchte gerne noch einmal auf das Thema „Bündnis für Arbeit" und die Vereinbarkeit von einerseits Personalabbau, der da in großem Umfang vorgesehen ist, und andererseits Überstunden in dem Ausmaß, wie Sie es vorhin selbst geschildert haben, zurückkommen.
Da dort ein solcher Personalabbau vorgesehen ist und mit Sicherheit noch nicht klar ist, welche Leute bleiben können und welche Leute gehen müssen, sondern zunächst nur die Zahlen im Raum stehen, möchte ich die Frage stellen, ob Sie wirklich von Freiwilligkeit bei einer Vereinbarung sprechen können, die den Leuten nahelegt, Überstunden in dieser Form im ersten Halbjahr zu leisten? Dazu möchte ich gern Ihre Meinung hören.
Nach meiner Auffassung kann da von Freiwilligkeit nicht die Rede sein, zumal auch ÖTV-Vertrauensleute beim Bundesamt befürchten - das war der Presse zu entnehmen -, daß genau diese Freiwilligkeit nicht gegeben sei.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309109400
Daß dies wirklich freiwillig ist, ersehen Sie schon daraus, daß sich nicht alle gemeldet haben. Wenn wir das als wahr unterstellen würden, was Sie jetzt quasi behaupten, dann müßten sich fast 100 Prozent bereitgefunden haben, da mitzumachen. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr haben sich in der Tat nur diejenigen gemeldet, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollten. Es ist - außer in diesem Schreiben eines ÖTV-Vertreters - nirgends die Klage laut geworden, daß ein unzulässiger Druck ausgeübt worden sei.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309109500
Es gibt jetzt noch drei Zusatzfragen. Dann gehe ich zur nächsten Frage über.
Zunächst die Zusatzfrage von Frau Kollegin Gila Altmann.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309109600
Herr Staatssekretär, wie wollen Sie verhindern, daß es bei einer beschleunigten Abfertigung zu einer Qualitätsverschlechterung kommt, zum Beispiel auch hinsichtlich der Protokolle und der Nachsendung von Protokollen, wenn sie nicht rechtzeitig fertig werden? Gibt es da eine Anfechtbarkeitsklausel? Gibt es neue Interviewtechniken, die dem ganzen Verfahren dann gerecht werden? Könnte es nicht sein, daß das insgesamt zu einem größeren Aufwand statt, wie Sie meinen, zu einer Einsparung führt?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309109700
Frau Kollegin, wir haben eine Reihe von objektivierten Möglichkeiten, zu prüfen, ob die Qualität tatsächlich negativ tangiert ist.
Als erstes möchte ich noch einmal auf die Zahl hinweisen, daß jetzt im Schnitt etwa 1,6 Fälle pro Tag entschieden werden. Da kann man angesichts der Tatsache, daß viele Fälle sehr viel schneller entscheidbar sind, wirklich nicht sagen, daß etwa an der Qualität Abstriche gemacht werden müssen.
Die zweite objektive Größe, die wir sehr genau beobachten, ist die Zahl, wie häufig Entscheidungen des Bundesamtes von den angerufenen Gerichten aufgehoben werden, die seit eh und je in hohem Maße angerufen werden. Da kann ich Ihnen sagen, daß sich im Vergleich zu früher überhaupt nichts geändert hat. Wir liegen bei der Aufhebung nach wie vor bei einer Quote von knapp unter zehn Prozent.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309109800
Jetzt kommt die Zusatzfrage von Frau Schewe-Gerigk.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309109900
Herr Staatssekretär, wie ist der Druck auf die Einzelfallentscheider und -entscheiderinnen mit Art. 16a des Grundgesetzes und § 51 des Ausländergesetzes zu vereinbaren, da davon auszugehen ist, daß eine sachgerechte Entscheidung genügend Zeit für Anhörung und Hintergrundinformation gewährleisten muß?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309110000
Frau Kollegin, ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, daß es den Druck, den Sie unterstellen, nicht gibt. Ich darf Sie darauf verweisen, daß auch Fallzahlen, Fallpensen und dergleichen, was hier genannt worden ist, dem entsprechen, was beispielsweise bei Richtern im Justizdienst gemacht wird, um überhaupt den Personalbedarf ermitteln zu können. Das hat nichts mit einer unzulässigen Druckkulisse gegenüber einzelnen Entscheidern zu tun.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309110100
Dann kommt die letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Cem Özdemir.

Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309110200
Herr Staatssekretär Lintner, nach neuen Statistiken, die uns vorliegen, sind im Februar 1996 6 800 Entscheidungen mehr als im Vormonat getroffen worden.

Cem Özdemir
Meinen Sie nicht, daß dadurch bei den Entscheidern ein erheblich höherer Druck entsteht?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309110300
Überhaupt nicht, Herr Kollege Özdemir. Das ist die Auswirkung des Angebots des Präsidenten, das ich vorhin erläutert habe. Die Leute arbeiten länger. Deshalb werden mehr Fälle entschieden. Das hat nichts damit zu tun, daß der Arbeitsaufwand pro Fall zurückgegangen wäre.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309110400
Dann rufe ich die Dringliche Frage 2 der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer auf:
Wird die Bundesregierung die in der Frankfurter Rundschau" vom 4. 3. 1996 erhobenen Anschuldigungen nachprüfen und wenn ja, in welcher Form?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309110500
Hier kann ich auf meine Antwort auf die Dringliche Frage 1 verweisen und hinzufügen: Der Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge genießt nach wie vor das uneingeschränkte Vertrauen des Bundesministers des Innern.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309110600
Eine Zusatzfrage.

Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309110700
Aus Ihrer Antwort entnehme ich: Sie beziehen sich ausschließlich auf das Vertrauen, das der Präsident des Bundesamtes genießt, sind aber nicht bereit, den Vorwürfen konkret nachzugehen.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309110800
Frau Kollegin, das können Sie aus meiner Antwort nicht schließen. Ich habe in einer vorhergehenden Antwort zwei objektive Größen genannt, die geeignet sind, die Angaben des Präsidenten - wenn Sie so wollen - von außen, durch Zahlen zu überprüfen. Beides stimmt überein. Somit haben wir keinerlei Anlaß, an den Angaben des Präsidenten zu zweifeln.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309110900
Dann kommt eine Zusatzfrage von Ludger Volmer.

Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309111000
Herr Staatssekretär, selbst wenn es stimmen sollte - was wir ja in Frage stellen -, daß die jetzige Personalpolitik ausreicht, um den heutigen Stand von Verfahren abzuwickeln, und dementsprechende Äußerungen aus der Presse zurückzuweisen sind, so möchte ich Sie doch fragen, ob nicht mindestens insoweit etwas an den Befürchtungen dran ist, als wir Mitte dieses Jahres möglicherweise einen neuen Schwung an Asylbewerbungsverfahren vor uns haben werden. Denn wie Sie wissen, soll zum 1. Juli ein Teil der sich im Lande befindlichen Bosnienflüchtlinge in die Heimat zurückkehren, und dies, obwohl dort vieles für eine Rückkehr überhaupt nicht vorbereitet ist und wir auch wissen, daß viele nicht nur allgemein vor dem Bürgerkrieg geflohen sind, sondern direkter politischer Verfolgung ausgesetzt waren. Wie wollen Sie auf diesen sich möglicherweise ergebenden Ansturm an neuen Asylbewerbungsverfahren reagieren?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309111100
Herr Kollege, ich habe Zweifel, ob der Sachzusammenhang mit der Ausgangsfrage gegeben ist. Ich stelle dem Staatssekretär anheim, ob er antwortet.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309111200
Ich kann Sie nur darauf hinweisen, daß ich davon ausgehe, daß die meisten dieser Flüchtlinge freiwillig zurückkehren werden, zumal wir auf die dort gegebenen Verhältnisse Rücksicht nehmen. Sie wissen, daß unser Angebot so weit geht, daß wir anbieten, daß Leute zunächst einmal zu Informationszwecken zurückkehren, sich umsehen und wieder hierherkommen und dann erst entscheiden, ob sie bereit sind, zurückzukehren, oder nicht. Mehr an Freiwilligkeit und Möglichkeit zur objektiven Information kann man nicht schaffen. Da wir auf die Verhältnisse, die Sie geschildert haben, Rücksicht nehmen, gehe ich davon aus, daß die ganz überwiegende Zahl nicht das Asylverfahren beanspruchen wird, sondern freiwillig zurückkehren wird.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309111300
Die Frage, die hier gestellt worden ist, lautet, ob die Bundesregierung die in der „Frankfurter Rundschau" erhobenen Anschuldigungen nachprüfen wird und wenn ja, wie. Zu etwas anderem können keine Zusatzfragen gestellt werden.
Ich rufe nun die Zusatzfrage des Abgeordneten Volker Beck auf.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309111400
Die „Frankfurter Rundschau" bezieht sich auf Vorwürfe, die aus der ÖTV erhoben werden. Deswegen wollte ich auf den vorhin schon zitierten Text der ÖTV zurückkommen. Dort äußert die ÖTV die Befürchtung, daß die Vorgänge im Bundesamt dazu führen werden, daß die Qualität der Arbeit sowohl bei den Anhörungen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber als auch bei den Bescheiden der Einzelentscheider auf der Strecke bleibt und die Arbeit verfahrensrechtlich vom Bund deshalb auf die Länder übertragen wird, weil die Bescheide einfach so schlecht sind, daß sie regelmäßig bei den Verwaltungsgerichten landen. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Befürchtung insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion über die Belastung der Justiz, die wir gegenwärtig haben?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309111500
Herr Kollege, der Sachzusammenhang zu der gestellten Frage ist nicht gegeben.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309111600
Doch.


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309111700
Er ist nicht gegeben. Ich stelle anheim, ob geantwortet wird.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309111800
Herr Hirsch, ich habe mich direkt auf etwas aus der „Frankfurter Rundschau" bezogen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309111900
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309112000
Herr Kollege Beck, es handelt sich nicht um Einwände, die von der Gesamtpersonalvertretung oder der ganzen ÖTV erhoben worden sind. Aus einer von 46 Außenstellen hat vielmehr ein einziger Personalvertreter, der der ÖTV angehört, ein über 20seitiges Schreiben an die ÖTV Stuttgart gerichtet. Dieses Schreiben ist offenbar Grundlage für die Berichterstattung in der Presse. Ich will Ihnen damit nur sagen: 45 Außenstellen sind mit dem Verfahren einverstanden, haben nichts auszusetzen und auch keinerlei Verdacht in dieser Richtung geäußert - lediglich die eine Außenstelle, ein Herr Müller.
Der Gesamtpersonalrat hat sich ebenfalls ständig mit der Sache befaßt, ist lückenlos informiert worden und hat keinerlei formelle Einwände erhoben. Daraus mögen Sie ersehen, daß es sich offenbar um die Bedenken eines einzelnen Personalvertreters handelt. Dieser Einwand ist jetzt von der Presse sozusagen mit dem Etikett versehen worden, hier handele es sich um breite Einwände aus den Reihen der ÖTV.
Die Verwaltungsgerichte sind wie eh und je tangiert. Ich habe Sie schon darauf hingewiesen, daß sich an der Quote derjenigen, die gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen, nichts geändert hat. Dies verteilt sich danach, wie die Außenstellen gelagert sind. Im Vergleich zu früher ändert sich hier überhaupt nichts, so daß keinerlei Auswirkungen zu befürchten sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309112100
Die nächste Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Sonntag-Wolgast.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD):
Rede ID: ID1309112200
Herr Staatssekretär Lintner, kann ich aus Ihrer Antwort auf die Frage 2 der Abgeordneten Dietert-Scheuer, in der Sie sagten, der Präsident des BAFl genieße weiterhin Ihr volles Vertrauen, schließen, daß Sie die heute von der SPD für die nächste Sitzung des Innenausschusses an hervorgehobener Stelle der Tagesordnung beantragte und beschlossene Aufsetzung eines Berichtes über die Vorgänge für überflüssig halten?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309112300
Nein. Sie haben im Ausschuß bestimmte Rechte. Sie haben eines dieser Rechte in Anspruch genommen, nämlich von der Bundesregierung einen Bericht zu erlangen. Es steht mir nicht an, ja oder nein zu sagen. Es kann als Antwort der Bundesregierung nur ein Ja geben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309112400
Nächste Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Helmut Lippelt.

Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309112500
Herr Staatssekretär, Sie erklärten vorhin den Bericht für tendenziös. Dieser Bericht bezieht sich aber auch auf ein Protokoll, aus dem mit einem ziemlich unglaublichen Satz zitiert wird. Herr Dusch habe selbst gesagt, die Überstundenregelung sei zwar derzeit arbeitszeitrechtlich nicht erlaubt, er werde sie aber faktisch gestatten. Sind Sie bereit, diesem Bericht wenigstens insofern einmal nachzugehen?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309112600
Der Inhalt dieses Satzes ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Überstundenregelung auf freiwilliger Basis - so ist es auch erfolgt - erlaubt ist. Anderes könnte nicht gefordert und durchgesetzt werden. Das habe ich vorhin schon gesagt. Das wollte Herr Dusch offenbar zum Ausdruck bringen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309112700
Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Buntenbach.

Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309112800
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal nachfragen. Sie haben vorhin gesagt, daß Sie die Vorgänge, die in der „Frankfurter Rundschau" geschildert werden, unter anderem deswegen nicht überprüfen, weil lediglich eine einzige Quelle der Grund der Beschwerde sei. Das war jedenfalls in diesem Zusammenhang eines Ihrer Argumente.
Würden Sie diese Position ändern, wenn ich Sie jetzt darauf aufmerksam mache, daß sich zum Beispiel auch in den „Nürnberger Nachrichten" vom 20. Februar und in anderen Presseveröffentlichungen eine ganze Reihe von Vertretern und Vertreterinnen der ÖTV genau mit solchen Befürchtungen und solcher Kritik geäußert haben, wie sie auch in der „Frankfurter Rundschau" dokumentiert ist? Dazu gehört Georg David, der Sprecher der ÖTV-Vertrauensleute im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, der Gesamtpersonalratschef, sowie Nürnbergs ÖTV-Vorsitzender Peter Löser. Dies sind alles Leute, die in diesem Zusammenhang ähnliche Vorwürfe erhoben haben, wie in der „Frankfurter Rundschau" dokumentiert. Ist das nicht Anlaß genug, in Erwägung zu ziehen, diese Dokumentation zu überprüfen?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309112900
Frau Kollegin, die erste Unterstellung muß ich zurückweisen. Die Tatsache, daß ich Ihnen hier detailliert Rede und Antwort stehe, zeigt, daß wir diese Vorwürfe bereits überprüft haben. Mir also die Äußerung zu unterstellen, daß ich mich auf Grund dessen, was in der Presse geschrieben worden ist, geweigert hätte, die Vorwürfe zu überprüfen, ist nicht korrekt.
Zum anderen muß ich noch einmal sagen: Selbst wenn sich die Herren jetzt in der Presse äußern, so haben sie sich doch in den Gremien, denen sie ange-



Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
hören und in denen sie ihre Kritik beispielsweise an der Amtsleitung formell hätten vortragen können, nicht geäußert.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309113000
Ich lasse noch eine Zusatzfrage zu dieser Frage zu, und zwar von Frau Schewe-Gerigk.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309113100
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß das Bundesamt die bereits vorgesehene Bestellung von Sonderbeauftragten für Kinder, Frauen und Folteropfer abgesagt hat? Wenn ja: Warum, und welche politische Grundsatzentscheidung stand dahinter?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309113200
Frau ScheweGerigk, diese Frage steht in keinem Sachzusammenhang zu der Frage 2, die hier in Rede ist. Sie müßten Ihre Frage später oder anders stellen.
Ich rufe dann die Frage 3 des Abgeordneten Volker Beck auf:
Treffen Berichte der „Frankfurter Rundschau" vom 5. 3. 1996 zu, wonach beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Weiterbildungsprogramme für Entscheiderinnen und Entscheider eingestellt wurden, wenn ja, warum, und wie wird gegebenenfalls die Qualifizierung der Bundesamtsbediensteten im Hinblick auf Länderhintergrundinformationen, nationales und internationales Flüchtlingsrecht und Befragung von unter anderem traumatisierten Asylsuchenden sichergestellt?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309113300
Die Antwort lautet, Herr Kollege: Es trifft nicht zu, daß die Fortbildung der Entscheider des BAFl, männliche wie weibliche, für das erste Halbjahr 1996 ausgesetzt worden ist. Erst kürzlich, und zwar vom 26. bis zum 27. Februar 1996, wurde ein von der ÖTV veranstaltetes Länderkundeseminar über die Türkei für Entscheider durchgeführt.
Alle mit der Entscheidung über Asylanträge befaßten Mitarbeiter des Bundesamtes sind hinsichtlich der Befragung spezifisch traumatisierter Asylsuchender sensibilisiert. Darüber hinaus wird zur Zeit eine Fortbildungsmaßnahme im Hinblick unter anderem auf traumatisierte Asylbewerber unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Institution REFUGIO konzipiert.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309113400
Ihre Zusatzfrage bitte.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309113500
Ich wollte fragen, ob ich Sie jetzt dahin gehend richtig verstanden habe, daß die Zusage, die diese Behörde im Mai 1995 durch Herrn Dr. Groß, den Amtsvorgänger von Herrn Dusch, gegenüber dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages gemacht hat, diese Trainingsprogramme auch zukünftig in Kooperation mit dem UNHCR durchzuführen, weiterhin gilt oder ob es beim Bundesamt irgendwelche Modifizierungen im Vergleich zu den Ausführungen, die damals gegenüber dem Ausschuß gemacht wurden, gegeben hat.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309113600
Wir tun alles, was angemessen und notwendig ist, um die Mitarbeiter fortzubilden. Dazu gehören sicher auch Erkenntnisse des UNHCR.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309113700
Ihre zweite Zusatzfrage.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309113800
Ist es so, daß der UNHCR hier aktiv beteiligt wird, oder benutzen Sie lediglich die Schriftstücke dieser Organisation? Das wäre, wenn ich das richtig verstanden habe, zumindest eine Abweichung von dem, was der Vorgänger von Herrn Dusch gegenüber dem Petitionsausschuß versprochen und auch als beispielhaft hervorgehoben hat.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309113900
Herr Kollege Beck, wir pflegen Zusagen grundsätzlich einzuhalten. Darum: Es bleibt bei der Zusage.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309114000
Dann kommt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Schewe-Gerigk.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309114100
Herr Staatssekretär, ich wiederhole meine Frage von vorhin: Trifft es zu, daß das Bundesamt die bereits vorgesehene Bestellung von Sonderbeauftragten für Kinder, Frauen und Folteropfer abgesagt hat? Wenn es zutrifft: Warum, und welche politische Grundsatzentscheidung stand dahinter?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309114200
Frau Kollegin, ich sehe den Zusammenhang zu der Dringlichkeitsfrage nicht und kann deshalb an dieser Stelle nicht auf Ihre Frage antworten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309114300
Ich rufe als nächstes die Zusatzfrage des Abgeordneten Wolfgang Schmitt auf.

Wolfgang Schmitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309114400
Herr Staatssekretär, nach Aussage von Tagungsteilnehmern hat das Bundesamt noch im Jahre 1995 auf einer Tagung des Gustav-Stresemann-Instituts in Bonn Planungen vorgestellt, wonach Fortbildungsprogramme zur Situation von Frauen in Asylverfahren und zur geschlechtsspezifischen Verfolgung vorgesehen sind, die im übrigen vom Bundesamt selbst für notwendig erachtet und zugesagt wurden. Trifft es zu, daß diese Planungen auf Eis gelegt wurden? Wenn ja: Wie ist dies zu rechtfertigen?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309114500
Nein, sie sind nicht auf Eis gelegt worden. Ich habe darauf hingewiesen, daß es bei den geplanten Fortbildungsmaßnahmen bleibt.




Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309114600
Dann kommt die Zusatzfrage der Abgeordneten Köster-Loßack.

Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309114700
Herr Staatssekretär, wie werden sich der Personalabbau beim Bundesamt und der Druck auf die Einzelentscheider und -entscheiderinnen, zu schnellen Entscheidungen zu kommen, auf die Verfahren auswirken, in denen Frauen den Wunsch äußern, von weiblichen Entscheidern angehört zu werden? Wird diesem Wunsch überhaupt noch Rechnung getragen werden können? Wie sollen die Beschlüsse des Bundestages aus der 11. Wahlperiode, wonach Frauen von Frauen angehört und Übersetzungen von Dolmetscherinnen übernommen werden sollen, umgesetzt werden?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309114800
Frau Kollegin, ich muß noch einmal betonen, daß Ihre Grundannahme, es werde Druck ausgeübt, nicht zutreffend ist.
Wir machen keine Abstriche in der Qualität, so daß auch die übrigen Annahmen nicht zutreffen. Natürlich wird dem Einzelfall angemessen reagiert und die Bearbeitung darauf abgestellt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309114900
Dann rufe ich die Frage des Abgeordneten Ludger Volmer auf.

Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309115000
Herr Staatssekretär, lassen die Qualifizierung und auch die Beschäftigtensituation es zu, daß die Beschäftigten sich an Arbeitsgruppen beteiligen, die sich Gedanken darüber machen, wie man insbesondere mit unbegleiteten Minderjährigen umgeht, damit diese in der Lage sind, sich richtig zu artikulieren und ihre Interessen optimal zur Geltung zu bringen?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309115100
Das hat mit dem Personalabbau, den wir besprechen, nichts zu tun. Soweit dafür eine spezielle Ausbildung erforderlich ist, wird sie gewährt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309115200
Dann kommt die Zusatzfrage von Frau Annelie Buntenbach.

Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309115300
Herr Staatssekretär, wenn die betroffenen Beschäftigten in diesem Halbjahr elf Stunden täglich arbeiten und reichlich Überstunden leisten, wie können sie dann noch die Zeit erübrigen, um sich weiterhin an Qualifizierung und Fortbildung zu beteiligen? Wird das vom Bundesamt sichergestellt?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309115400
Frau Kollegin, da das freiwillig geschieht, ist selbstverständlich der Spielraum für die Entscheidung vorhanden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309115500
Letzte Zusatzfrage, Frau Dietert-Scheuer.

Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309115600
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin gesagt, daß die Fortbildungsprogramme mit dem UNHCR in geplanter Weise fortgesetzt würden. Uns liegen Informationen vor, daß der einzig bestehende reguläre Kontakt zwischen dem Bundesamt und dem Rechtsberaternetz des UNHCR aufgelöst wurde. Trifft dies zu, und wenn ja, warum?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309115700
Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das gehört aber nicht zu der Frage der Fortbildung. Es ist offenbar der sonstige regelmäßige Kontakt gemeint. So, wie ich unsere Position gegenüber dem UNHCR generell kenne, kann ich mir nicht vorstellen, daß ihm irgendwelche Schwierigkeiten bereitet werden, mit dem BAFl in Kontakt zu treten.

(Amke Dietert-Scheuer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es ja auch nicht!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309115800
Ich rufe die Dringliche Frage 4 des Abgeordneten Volker Beck auf:
Wie steht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der in der Presse („Frankfurter Rundschau" vom 5. 3. 1996) zitierten Äußerungen der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Ausländer, Cornelia Schmalz-Jacobsen, zur Kritik gegenüber der Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, wie sie von Menschenrechtsorganisationen wie z. B. Amnesty International erhoben wird?
Herr Staatssekretär, bitte.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309115900
Die Antwort ist relativ kurz: Die Kritik gegenüber der Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist unberechtigt. Sie ist in der Form, wie sie hier behauptet wird, auch nicht bekannt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309116000
Ihre erste Zusatzfrage, Herr Beck.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309116100
Ich komme zur Substanz der Kritik. Ist es gewährleistet, daß das Bundesamt nicht nur Länderhintergrundinformationen des Auswärtigen Amtes, sondern auch der UN-Menschenrechtskommission und nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International dokumentiert, auswertet und in Einzelentscheidungen nutzt?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309116200
Herr Kollege Beck, da wir wissen, wie sehr Sie auf diese Dinge Wert legen, haben wir es uns wirklich zur Übung gemacht, bei unseren Entscheidungen alle verfügbaren Quellen heranzuziehen. Wir verlassen uns keinesfalls nur auf die an sich sehr guten und objektiven Berichte des Auswärtigen Amtes.


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309116300
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309116400
Es freut uns sehr, zu hören, daß unsere Wertschätzung von bestimmten Berichten bei der Bundesregierung solchen Widerhall erfährt.
Trifft es zu, daß der einzig bestehende reguläre Kontakt zwischen dem Bundesamt und dem Rechtsberaternetz des UNHCR aufgelöst wurde, und wenn ja, warum? Es bestand früher eine Projektgruppe, an der Rechtsanwälte, die Mitglieder des von UNHCR und Wohlfahrtsverbänden getragenen Rechtsberaternetzes für Flüchtlinge sind, der UNHCR und das Bundesamt teilnahmen. Das soll, wie ich gehört habe, nicht mehr der Fall sein.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309116500
Herr Kollege Beck, ich habe diese Frage schon vorhin beantwortet. Deshalb darf ich auf diese Antwort verweisen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309116600
Damit sind wir am Ende der Dringlichen Fragen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. Nach unserer Geschäftsordnung werden wir nach Ende der Fragestunde in diese Aktuelle Stunde eintreten.
Ich rufe nun die Frage 1 des Abgeordneten Horst Kubatschka aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation auf:
Wie reagiert die Bundesregierung auf die möglicherweise eintretende massive Installation von Sendern für „Home-Handies" auf Hausdächern, da die Benutzung des Leitungsnetzes der Deutschen Telekom AG zu teuer ist?
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Laufs zur Verfügung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309116700
Herr Kollege Kubatschka, es ist richtig, daß zur Zeit im Vorgriff auf die Liberalisierung der Übertragungswege ab 1. Januar 1998 von zukünftig mit der Deutschen Telekom AG konkurrierenden Netzbetreibern nach Möglichkeiten gesucht wird, ohne die vorhandenen heutigen Monopolübertragungswege mit Hilfe von Funkanwendungen zum Beispiel nach dem DECT-
Standard außerhalb von Häusern Verbindungen zu eigenen Netzen aufzubauen.
So finden zur Zeit - im Rahmen der Telekommunikationsverleihungsverordnung genehmigte - Versuche statt, die DECT-Technik für schnurlose Telefone auch zur Anbindung neuer privater Netze nach Wegfall des derzeitigen Netzmonopols zu nutzen. Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich, diese Technik als Ersatz für drahtgebundene Anschlußleitungen ab 1. Januar 1998 zur allgemeinen Nutzung zuzulassen.
Inwieweit es dabei zu den von Ihnen angesprochenen massiven Installationen von Sendern auf Hausdächern kommt, kann heute noch nicht abgeschätzt werden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309116800
Zusatzfrage.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1309116900
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Einsatz des DECT-Systems in den USA aus Gründen der Gesundheitsvorsorge nicht erlaubt ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309117000
Herr Kollege Kubatschka, es ist mir nicht bekannt, daß diese Technik in den USA aus Gründen, die Sie hier angedeutet haben, nicht erlaubt sein soll. Es gibt hier in Europa einen allgemein zugelassenen DECT-Standard. Es gibt keine nachvollziehbaren Hinweise, daß durch die Nutzung der DECT-Technik gesundheitliche Gefährdungen gegeben sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309117100
Zweite Zusatzfrage.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1309117200
Herr Staatssekretär, da Ihnen diese Gesundheitsvorsorgemaßnahme nicht bekannt ist: Wären Sie bereit zu überprüfen, ob damit die Literatur, die ich habe, falsch ist, oder Ihr Kenntnisstand falsch ist? Würden Sie mir das bitte mitteilen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309117300
Herr Kollege Kubatschka, selbstverständlich werde ich das gerne tun. Ich entnehme im übrigen der Drucksache für die heutige Fragestunde, daß Sie nach der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit und der Gesundheitsgefährdung durch DECT-Anwendungen unter dem Bereich des dafür zuständigen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fragen. Ich bin sicher, daß Sie im Rahmen dieser Fragestunde noch weitere Antworten dazu bekommen werden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309117400
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Die Fragen 2 und 3 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Rainer Funke zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Hubert Hüppe auf:
Ist der Bundesregierung ein Fall bekannt, wo nach Inkrafttreten des neu gefaßten § 218a eine medizinische Indikation zum Abbruch der Schwangerschaft - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß danach eine Abtreibung bis zur Geburt möglich ist und daß laut einer Sendung im ZDF auch nicht selten auf-

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
grund einer drohenden Behinderung des Kindes eine medizinische Indikation gestellt wird - einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen worden ist?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1309117500
Herr Kollege, der Bundesregierung liegen Erkenntnisse der nachgefragten Art nicht vor. Die Strafverfolgung ist, wie Sie wissen, auch Aufgabe der Länder. Wegen der Kürze der Antwortfrist konnten die Landesjustizverwaltungen noch nicht befragt werden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309117600
Ihre Zusatzfrage.

Hubert Hüppe (CDU):
Rede ID: ID1309117700
Auf Grund der Tatsache, daß wir beim Thema des § 218 eine Beobachtungspflicht vom Bundesverfassungsgericht übertragen bekommen haben, frage ich, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, nach dem jetzigen § 218, in dem die medizinische Indikation festgeschrieben ist, einen indizierenden Arzt juristisch zu überprüfen.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1309117800
Das ist selbstverständlich möglich. Ein indizierender und auch ein abtreibender Arzt können überprüft werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 218 a f. gegeben sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309117900
Ihre zweite Frage bitte.

Hubert Hüppe (CDU):
Rede ID: ID1309118000
Da ja eine Abtreibungsmöglichkeit auch dann gegeben ist, wenn das Kind überlebensfähig ist: Würde sich der indizierende Arzt nach Ansicht der Bundesregierung strafbar machen, wenn er eine solche Indikation stellt, obwohl er sich persönlich nicht über die Notlage der Frau informiert hat?

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörden!)


Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1309118100
Das ist eine Frage, die in der Tat die Strafverfolgungsbehörde, nicht die Bundesregierung zu beantworten hätte. Wenn die Voraussetzungen der §§ 218 ff. nicht gegeben sind, ist ein Arzt nicht berechtigt, diese Indikation zu stellen oder auch eine Abtreibung vorzunehmen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309118200
Jetzt kommt die Zusatzfrage des Abgeordneten Werner Lensing.

Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1309118300
Ich habe zwei Fragen zum Bereich der Schadenersatzansprüche.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309118400
Sie haben eine Frage, Herr Kollege.

Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1309118500
Insgesamt zwei; jetzt stelle ich zunächst die erste.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309118600
Sie können nur eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön.

Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1309118700
Okay. - Liegt nach Auffassung der Bundesregierung ein ärztlicher Kunstfehler vor, wenn das überlebende Kind durch die Abtreibung oder die dadurch bewirkte zu frühe Geburt Schäden erlitten hat, die zu einer Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner Überlebenschancen führen, und kann dies gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des geschädigten Kindes gegenüber dem Abtreibungsarzt begründen?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1309118800
Herr Kollege, ich sehe überhaupt keinen Sachzusammenhang zu der ursprünglich von Herrn Kollegen Hüppe gestellten Frage. Ich bin nicht bereit, schwierigste Rechtsfragen zum Schadenersatz hier aus der Hand heraus zu beantworten.

(Beifall des Abg. Otto Schily [SPD])

Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Fragen schriftlich zu beantworten. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, daß man hier keine Rechtsberatungsstunde durchführen kann.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309118900
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereiches.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hansgeorg Hauser zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Otto Schily auf:
Hat die Bundesregierung überprüft, ob - ähnlich wie im Falle der Bremer Vulkan Verbund AG - bei anderen von der Treuhandanstalt oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben privatisierten Unternehmen im Wege des sogenannten Cash-Managements Finanzmittel zweckentfremdet worden sind?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309119000
Herr Kollege Schily, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Das Cash-Management ist eine normale, in Konzernen gehandhabte Praxis, um die Finanzierungskosten zu senken. Für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die BvS, hat diese Praxis dann Bedeutung, wenn der Privatisierungsvertrag die Vorableistung von Finanzmitteln für künftige Investitionen oder Verluste vorsieht. Treuhandanstalt bzw. BvS haben Vorableistungen in der Vergangenheit nur ausnahmsweise, wenn in den Privatisierungsverhandlungen etwas anderes nicht zu erreichen war, zugestimmt.
Solche Ausnahmefälle sind zum Beispiel die Fusion der Mitteldeutschen Kali AG mit der BASF-Gruppe sowie die Privatisierung der Buna Sow Leuna Olefinverbund GmbH an die Dow Chemical

Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
Company. In den genannten Privatisierungsverträgen wurden Berichtspflichten an die BvS vereinbart, wodurch die BVS regelmäßig über die Anlage und Verwendung ausgereichter Mittel unterrichtet wird. Mit Dow Chemical wurde zusätzlich vereinbart, daß der BvS regelmäßig sämtliche nach US-Börsenaufsichtsrecht vorzulegende Berichte, die relevante Angaben zur Kreditwürdigkeit des Unternehmens enthalten, zugeleitet werden. Darüber hinaus wurden Kontrollrechte der BvS für den Fall der Ausleihung von Mitteln an Konzernunternehmen vereinbart, die die BvS aktiv ausübt. In beiden Fällen wird die Mittelverwendung jeweils durch zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überprüft.
Die Bundesregierung hat in den genannten Fällen keine Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung von Finanzmitteln, die sie im Rahmen der Privatisierung zur Verfügung gestellt hat.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309119100
Herr Kollege Schily, Ihre erste Zusatzfrage bitte.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1309119200
Herr Staatssekretär, können Sie uns denn einen Fall nennen, bei dem ähnlich wie im Fall der Bremer Vulkan Verbund AG der Verdacht aufgetaucht ist, daß im Wege eines sogenannten Cash-Managements Gelder zweckentfremdet worden sind?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309119300
Herr Kollege Schily, die BvS ist zur Zeit dabei, alle in Frage kommenden Verträge zu prüfen. Bis jetzt sind uns keine Fälle gemeldet worden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309119400
Ihre zweite Zusatzfrage.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1309119500
Muß ich auf Grund Ihrer Antwort davon ausgehen, daß die BvS erst jetzt mit einer solchen Prüfung begonnen hat?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309119600
Die BvS hat sich, wie gesagt, in diesen Privatisierungsverträgen in allen Fällen Berichtspflichten und Kontrollrechte vorbehalten, die regelmäßig wahrgenommen worden sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309119700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Koppelin.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1309119800
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit dieser Frage möchte ich ein anderes Beispiel anführen, das mit hineingehört. Es gibt offensichtlich Differenzen zwischen der BvS und einem Baukonsortium, bei denen es um ein Investitionsvolumen von 800 bis 900 Millionen DM geht, das klärungsbedürftig ist. Können Sie sich vorstellen, daß in diesem Bereich ähnliches auftritt, wie es beim Bremer Vulkan geschehen ist?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309119900
Ich vermute, Sie sprechen den Fall Maculan an. Ist das richtig, Herr Kollege?

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1309120000
Ja.

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309120100
In diesen Fällen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Beihilfen unrechtmäßig verwendet worden sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309120200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Penner.

Dr. Willfried Penner (SPD):
Rede ID: ID1309120300
Herr Staatssekretär, dieses Cash-Management ist sicherlich ein bemerkenswertes Institut zur Regelung finanzwirksamer Vorgänge innerhalb eines Konzerns. Kann dieses Institut aber eine Rechtfertigung sein, die Zweckbestimmung, die von seiten Europas zur Weiterleitung von Subsidien genau definiert ist, zu verdunkeln?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309120400
Herr Kollege, das Instrument des Cash-Managements wird in vielen Konzernen angewendet. Dabei geht es darum, überschüssige Liquidität, also noch nicht gebrauchte Finanzmittel, entsprechend anzuwenden.

(Otto Schily [SPD]: Es muß sichergestellt werden, daß sie wieder zurückkommt!)

Wir haben in den vorliegenden Fällen den Nachweis über die geflossenen Mittel erhalten. Auch die Verwendung dieser Mittel wird in den Berichten nachgeprüft. Die Berichte werden jährlich testiert und entsprechend vorgelegt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309120500
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Otto Schily auf:
Wann hat die Bundesregierung erstmals einen Hinweis darauf erhalten, daß bei der Bremer Vulkan Verbund AG Finanzmittel zweckentfremdet worden sind, und welche Maßnahmen hat sie daraufhin veranlaßt?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309120600
Auf die Frage 6, Herr Kollege Schily, gebe ich Ihnen folgende Antwort.
Ende Oktober 1995 erhielt die Bundesregierung vom Land Bremen erste Hinweise, daß die BW AG Schwierigkeiten haben könnte, den vertraglich vereinbarten Eigenanteil zur Durchführung der Investitionen in ihren ostdeutschen Werften zu erbringen. Diesen Hinweisen standen Erkenntnisse der BvS über die bis zuletzt planmäßige Durchführung der Investitionen in Ostdeutschland durch den BW entgegen.
Ende 1995 gab es Hinweise aus dem Land Bremen, daß den ostdeutschen Werften durch das Cash-Management des Bremer Vulkan 900 Millionen DM entzogen worden sein könnten. Die Bundesregierung hat die BvS daraufhin umgehend gebeten, diesen Hinweisen nachzugehen.

Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
Am 13. Dezember 1995 wurde die Thematik auf der Sitzung des BvS-Verwaltungsrates angesprochen. Zum damaligen Zeitpunkt versicherte der BvS-Vorstand den Verwaltungsratsmitgliedern, daß die im Rahmen des Privatisierungsvertrags ausgezahlten Investitionsmittel ordnungsgemäß verwandt würden.
Anfang 1996 erfuhr die Bundesregierung von der BvS, daß die Einschätzung, die Mittel für Investitionen könnten den Ostwerften auch weiterhin planmäßig zur Verfügung gestellt werden, auf Grund eines Gesprächs zwischen BvS und dem Vorstand des Bremer Vulkan vom 22. Dezember 1995 nicht mehr aufrechterhalten werden könne.
Mit Fax vom 22. Dezember 1995 hatte sich die BvS beim BMWi daraufhin nach den Voraussetzungen erkundigt, unter denen eine Bundesbürgschaft für die Ostwerften in Frage komme.
Der Vorstand der BvS wurde in der Sitzung des Präsidialausschusses der BvS am 16. Januar 1996 mit einer eingehenden Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Daraufhin wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Untersuchung des Cash-Managements des Bremer Vulkan beauftragt. Ein erster, mit Vorbehalten versehener Zwischenbericht liegt mittlerweile vor und wurde in einer Pressekonferenz am 26. Februar 1996 veröffentlicht.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309120700
Ihre Zusatzfragen, Herr Kollege Schily.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1309120800
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung den Eindruck gewonnen, daß die in diesem Zusammenhang angestellten Überprüfungen nicht ausreichend waren? Können Sie bestätigen, daß inzwischen auch die BvS ihre Kontrollmaßnahmen verbessert hat?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309120900
Die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren jeweils jährlich testiert. Der Bericht zum 31. Dezember 1994 hatte keinerlei Hinweise über eine nicht fristgerechte Verwendung der Mittel enthalten. Die vierteljährlichen Berichte der Unternehmen sind nicht testiert; es wird, wie gesagt, nur einmal jährlich testiert. Die BvS hat sich auf diese Berichte verlassen können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309121000
Ihre zweite Zusatzfrage.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1309121100
Das verstehe ich nicht ganz, Herr Staatssekretär. Wenn Sie in Ihrer Darstellung des Sachverhalts sagen, daß sich die testierten Berichte als unzutreffend erwiesen haben, muß man die Frage stellen, ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Berichte begründet war. Haben Sie vielleicht die falschen Kontrolleure gewählt, oder worauf ist es zurückzuführen, daß zunächst einmal ein Sachverhalt unterstellt wird, der möglicherweise zur Beruhigung Anlaß gibt, und Sie erst hinterher entdecken, daß etwas falsch gelaufen ist, woraufhin es sogar zu einer Strafanzeige kommt?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309121200
Herr Kollege Schily, Sie wissen, daß Bilanzen stichtagsbezogen sind. Das heißt, daß ein bestimmter Tatbestand zum Bilanzstichtag - hier der letzte Bilanzstichtag 1994 - nachgeprüft werden kann. Es ist aber üblich, daß im Anschluß an die Prüfungen entsprechende Vollständigkeitserklärungen und unter Umständen ein „management letter" abgegeben wird. In der Vollständigkeitserklärung versichert der Vorstand, daß es keine zusätzlichen Erkenntnisse darüber gibt, daß der Bestand an Forderungen - dieses Cash-Management ist ja ein Bestandteil der Forderungen - nicht mehr zutrifft.
Die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich eine solche Erklärung geben lassen. In den Berichten der Wirtschaftsprüfer sind keine Erkenntnisse aufgezeigt worden, die vermuten ließen, daß diese Beiträge nicht fristgerecht verwendet worden wären.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309121300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Koppelin.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1309121400
Herr Staatssekretär, in dieser Woche wurde in der Fernsehsendung „Report" ein Brief der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern an das Kanzleramt gezeigt, in dem auf zweckentfremdete Mittel in dem Bereich Bremer Vulkan hingewiesen wurde. Es wurde außerdem ein Brief des Kanzleramtsministers Bohl gezeigt, in dem er bestritt, daß ein solcher Vorgang stattgefunden hat.
Können Sie uns hier erklären, wie der Kanzleramtsminister Bohl einen solchen Brief schreiben kann, wenn er sich vorher nicht bei der BvS erkundigt? Können Sie des weiteren sagen, welche Auskunft Kanzleramtsminister Bohl von der BvS bekommen hat, damit er diesen Brief schreiben konnte?

(Dr. Willfried Penner [SPD]: Keine Überraschung bei der Bundesregierung!)


Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1309121500
Kanzleramtsminister Bohl hat in einem Schreiben an den Miniterpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und an den Minister für Wirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Dr. Ringstorff, mitgeteilt, daß von der BvS nachdrücklich versichert wird, daß die Investitionen in den ostdeutschen Werften planmäßig vorangehen.
Es wurde ausdrücklich bestätigt, daß die Aufträge für das erste Quartal 1996 bereits erteilt sind, daß Bestellungen für die Jahre 1996 und 1997 vorliegen und daß die BvS in Kürze einen Bericht über die gesamte Investitionsplanung für 1996 und 1997 erwartet - ich zitiere -:
Die BvS hat ferner mitgeteilt, daß derzeit keinerlei Hinweis für eine vertragswidrige Verwendung von Fördermitteln vorliegt. Dies ist durch Berichte des zuständigen Wirtschaftsprüfers bestätigt worden, die auch der EU-Kommission vorgelegt worden sind.




Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309121600
Damit schließe ich diesen Geschäftsbereich. - Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das sind die Fragen 7 und 8 des Kollegen Günter Marten, werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatsskretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Hubert Hüppe auf:
Wie ist sichergestellt, daß, falls ein Kind nach einer im letzten Schwangerschaftsdrittel vorgenommenen Abtreibung im Rahmen der nun geltenden erweiterten medizinischen Indikation lebend zur Welt kommt, dieses medizinisch versorgt wird, und sieht die Bundesregierung ggf. gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1309121700
Herr Kollege Hüppe, bei dem in der Frage dargestellten Sachverhalt handelt es sich um eine Lebendgeburt. Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Lebendgeborene müssen nach dem geltenden medizinischen Standard versorgt werden; dies folgt aus der berufsrechtlichen Pflicht des Arztes zur Lebenserhaltung; das ist in § 1 Abs. 2 Musterberufsordnung für die deutschen Ärzte nachzulesen. Andernfalls würde sich der Arzt einer Tötung durch Unterlassen schuldig machen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht hier nicht.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309121800
Ihre Zusatzfrage, Herr Kollege Hüppe.

Hubert Hüppe (CDU):
Rede ID: ID1309121900
Wenn der Arzt unter der Voraussetzung der medizinischen Indikation eine Schwangerschaft in einem Stadium abbricht, in dem auch außerhalb des Mutterleibes die Möglichkeit der Überlebensfähigkeit besteht, ist dann die Tötung des Kindes bereits im Mutterleib Bestandteil seines Behandlungsauftrags, oder muß er nach Standesrecht dafür Sorge tragen, eine Abtreibungsmethode zu wählen, die es ermöglicht, das Kind auch außerhalb des Mutterleibes am Leben zu erhalten?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1309122000
In dem von Ihnen hier geschilderten Sachverhalt ist die Methode anzuwenden, die nach ärztlicher Kunst die gängige Methode darstellt. Aus meiner Sicht ist eine vorsätzliche Tötung des Kindes im Mutterleib nicht vorgesehen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309122100
Ihre zweite Zusatzfrage.

Hubert Hüppe (CDU):
Rede ID: ID1309122200
Mit welchen Methoden finden in diesem Stadium nach den augenblicklichen Erkenntnissen der Bundesregierung die medizinisch indizierten Abtreibungen statt, und können sie die Gesundheit des Kindes eventuell beeinträchtigen?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1309122300
Herr Kollege Hüppe, dazu muß ich die Sachverständigen befragen. Nach deren Befragung werde ich Ihnen das gern schriftlich mitteilen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309122400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Werner Lensing.

Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1309122500
Frau Staatssekretärin, muß der abtreibende Arzt die Schwangere vor der Abtreibung darüber aufklären, mit welchen Risiken der Eingriff für das möglicherweise überlebende Kind verbunden ist, und durch welche gesetzlichen und standesrechtlichen Bestimmungen ist eine solche Aufklärung sichergestellt?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1309122600
Den ersten Teil Ihrer Frage würde ich mit Ja beantworten. Die genauen Rechtsgrundlagen dazu kann ich Ihnen gern schriftlich mitteilen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309122700
Herr Kollege Catenhusen, zu einer Zusatzfrage.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1309122800
Frau Staatssekretärin, ist es eigentlich im Bereich der praktischen Erfahrung in der Medizin vorstellbar, daß Ärzte im Rahmen einer Schwangerschaftskonfliktberatung und einer Abtreibungsentscheidung zu einer Abtreibung greifen, wenn sie davon ausgehen können, daß das Kind, das die Frau erwartet, überlebensfähig ist und trotz der Einleitung einer Frühgeburt am Leben bleiben kann? Ist das ein hypothetisches oder ein reales Problem der medizinischen Praxis?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1309122900
Ob es sich um ein reales Problem handelt, kann ich aus meinem Kenntnisstand heraus nicht sagen. Ich würde das primär in Frage stellen. Natürlich ist der Arzt gehalten, die Frau über die möglichen Risiken aufzuklären.
Es gibt auch klare gesetzliche Grundlagen - in §§ 218 aff. des Strafgesetzbuchs -, die festschreiben, wann bei einer medizinischen Indikation eine Abtreibung jenseits der zwölften Schwangerschaftswoche vorzunehmen ist. Ich denke, daß diese Rechtsgrundlage ausreichende Klarheit für die Handlung des Arztes schafft.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309123000
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.



Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Staatsminister Helmut Schäfer zur Verfügung.
Die Frage 10 des Abgeordneten Özdemir wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Gernot Erler auf:
Woran liegt es, daß die Bundesregierung ihre Zusage, 200 Polizisten für die zivile Umsetzung des Dayton-Abkommens zur Verfügung zu stellen, noch nicht erfüllt hat, und bis wann ist mit der Bereitstellung der Polizeikräfte zu rechnen?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1309123100
Herr Kollege, am 26. Januar 1996 haben sich die Innenminister von Bund und Ländern bei der Sonderkonferenz der IMK grundsätzlich auf eine mögliche deutsche Beteiligung an der UN-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina geeinigt. Eine förmliche Vereinbarung über die Entsendung des deutschen Kontingents mit den Vereinten Nationen wurde noch nicht getroffen, da die Prüfung der Voraussetzungen noch nicht abgeschlossen ist.
Zur Klärung der Einsatzvoraussetzungen wurden am 12. Februar 1996 zwei leitende Polizeibeamte zur Internationalen Polizeimission nach Sarajevo entsandt. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt derzeit.
Nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird die Entsendung des deutschen Kontingents zügig erfolgen. Bereits jetzt werden die Vorbereitungen für die Aufstellung und Einweisung des Kontingents planmäßig betrieben. Die Vereinten Nationen haben darum gebeten, die nationalen Kontingente schrittweise in Einheiten von bis zu 50 Mann zu entsenden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309123200
Ihre Zusatzfragen, bitte, Herr Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1309123300
Herr Staatsminister, ist es richtig, daß von vorgesehenen 1 800 Polizisten, die im Rahmen der zivilen Umsetzung des Dayton-Abkommens eingesetzt werden sollen, erst 280 vor Ort eingesetzt sind, und würde Ihre Antwort bedeuten, daß diese 280 Polizisten, die aus anderen Ländern kommen, dort ohne rechtliche Voraussetzungen eingesetzt sind?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1309123400
Die Zahl der insgesamt vorgesehenen Polizisten beläuft sich auf 1 721. Insgesamt sind 290 Polizisten dort. Die Aufstellung der restlichen, signalisierten Kontingente der einzelnen Länder befindet sich nach den Informationen der Bundesregierung bei den meisten Staaten ähnlich wie bei uns in der Vorbereitung. Das heißt, es wird jetzt Schritt für Schritt mit der Aufstockung der Kontingente zu rechnen sein.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309123500
Ihre zweite Frage, Herr Kollege Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1309123600
Herr Staatsminister, ist es zutreffend, daß es eine gewisse Auseinandersetzung zwischen dem BMI und dem Auswärtigen Amt über die Übernahme eventueller Zusatzkosten für die Entsendung der Polizisten gibt, und ist das vielleicht ein Grund für die Verzögerung der Entsendung der zugesagten 200 deutschen Polizisten?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1309123700
Herr Kollege, wie immer sind Sie hervorragend informiert. Ich kann nur feststellen, daß es in der Kostenfrage tatsächlich noch eine Interpretation geben muß. Allerdings ist das nicht der entscheidende Grund für die Voraussetzung der Entsendung. Aber auch die Kostenfrage hat dabei eine Rolle gespielt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309123800
Dann rufe ich Frage 12 des Abgeordneten Erler auf:
Welche Zusagen Dritter zur Finanzierung des Soforthilfeprogramms für den Wiederaufbau Bosniens sind bisher realisiert worden, und wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Mittelbereitstellung für die zivile Absicherung des Dayton-Prozesses?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1309123900
Herr Kollege, bisher wurden folgende Zusagen realisiert: Die EU-Kommission hat für ein „ EssentialAid-Programme " der Europäischen Union zirka 80 Millionen US-Dollar bereitgestellt. Die Umsetzung hat begonnen. Die Weltbank hat am 29. Februar dieses Jahres ihr „Emergency Recovery Programme" in Höhe von 160 Millionen US-Dollar beschlossen. Japan und die Niederlande haben mit jeweils 50 Millionen US-Dollar substantielle bilaterale Beträge bereitgestellt.
In der Mittelbereitstellung für die zivile Absicherung der Implementierung des Dayton-Abkommens bestehen aber immer noch Finanzierungslücken auf Grund mangelnder Beteiligung einiger Geber, darunter der USA und der islamischen Staaten.
Die Umsetzung der kurzfristigen Hilfsmaßnahmen vor Ort wird durch folgende Faktoren verzögert: Die bosnischen Regierungs- und Verwaltungsstrukturen bis hin zur lokalen Ebene sind noch im Aufbau begriffen. Die Implementierungsstrukturen einzelner Geber stehen noch nicht. Die praktische Zusammenarbeit vor Ort muß sich noch einspielen; dazu gehört auch die Koordinierung von Wiederaufbauprojekten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309124000
Ihre Zusatzfrage, bitte, Herr Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1309124100
Herr Staatsminister, wie bewertet es die Bundesregierung, daß unser wichtiger Bündnispartner Vereinigte Staaten in der Lage war, in kurzer Zeit eine große Zahl von Soldaten, 20 000, nach Bosnien zu schicken und diese auch zu finanzieren, aber jetzt nicht in der Lage ist, einen eigenen Beitrag zu dem zivilen Umsetzungsprogramm zu leisten, dieses jedenfalls verzögert und gleichzeitig heftige Kritik an der zivilen Umsetzung des Dayton-Programmes übt?




Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1309124200
Herr Kollege, als Vertreter der Bundesregierung würde es mir nicht anstehen, das deutsche Parlament zu kritisieren. Den amerikanischen Kongreß von dieser Stelle zu kritisieren steht mir ebensowenig an. Aber hier liegen die Probleme. Sie wissen, daß der Kongreß bereit gewesen ist, die militärischen Mittel sofort zur Verfügung zu stellen. Daß es Probleme bei der Umsetzung der notwendigen anderen Mittel im dortigen, soviel ich weiß, Haushaltsausschuß gegeben hat, müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Wir hoffen allerdings, daß es gelingen wird, daß der Kongreß seine Bedenken bald aufgibt. Denn der Erfolg der Bosnien-Mission wird nicht nur von der Präsenz von Soldaten abhängig sein, sondern auch von der Fähigkeit, das Abkommen von Dayton möglichst schnell umzusetzen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309124300
Sie haben noch eine Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1309124400
Herr Staatsminister, treffen Informationen zu, daß im Rahmen des Soforthilfeprogramms, über das wir im Zusammenhang mit dieser Frage reden, bisher ausschließlich Projekte für die kroatisch-muslimische Föderation vorgesehen sind, aber noch nicht für die Republica Serbsca? Wie wird die Bundesregierung verhindern, daß dadurch die Chancen der Friedensunterstützung durch dieses Soforthilfeprogramm nicht in dem Ausmaße genutzt werden können, wie das eigentlich sinnvoll wäre?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1309124500
Ich kann Ihnen sagen - das war heute ein Punkt in der Diskussion im Auswärtigen Ausschuß -, daß auch Mittel für den serbischen Teil Bosnien-Herzegowinas zur Verfügung gestellt werden. Nachdem die Sanktionen aufgehoben worden sind, besteht keinerlei Grund mehr, dort nicht mit entsprechenden Aktionen tätig zu werden.
Allerdings wird gerade bei der Frage des Wiederaufbaus die bosnische Föderation wohl stärker berücksichtigt, weil dort die größeren Schäden vorliegen. Aber in der Tat gehört auch der andere Bereich zu dem von uns zu betreuenden Gebiet.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309124600
Da kein Wunsch besteht, weitere Fragen zu stellen, kommen wir zum nächsten Geschäftsbereich. Vielen Dank, Herr Staatsminister.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Frage 13 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 14 und 15 sind zurückgezogen worden.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Günther zur Verfügung.
Die Fragen 16, 17, 18 und 19 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Peter Dreßen auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Verhalten vieler Baubetriebe, die während der Winterperiode Arbeitnehmer entgegen dem Tarifvertrag entlassen, und wie wirkt sich dieses Unterlaufen der Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung auf den Arbeitsmarkt bzw. die Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit aus?
Herr Staatssekretär, bitte.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309124700
Herr Präsident, wenn Kollege Dreßen einverstanden ist, könnte ich die Fragen 20 und 21 gemeinsam beantworten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309124800
Herr Abgeordneter, sind Sie damit einverstanden?

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309124900
Wenn Sie mir vier Zusatzfragen gönnen, ja.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309125000
Selbstverständlich.
Dann rufe ich auch die Frage 21 des Abgeordneten Peter Dreßen auf:
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die verabschiedeten Gesetze auch tatsächlich wirksam werden zu lassen und einen weiteren Anstieg über die ca. 300 000 Arbeitslosen in den Bauberufen hinaus zu verhindern?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309125100
Herr Kollege Dreßen, die Zunahme der Zahl arbeitsloser Bauarbeiter zum Jahresbeginn ist kein Phänomen, das erst mit Inkrafttreten der tariflichen und gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 1996 zu verzeichnen ist. Auch in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen im Baugewerbe zu Jahresbeginn jeweils deutlich angestiegen, zum Beispiel im Januar 1994 um 93 000 und im Januar 1995 um rund 110 000. Dennoch ist der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen im Baugewerbe im Januar 1996 im Vergleich zu den Vorjahren mit rund 175 000 überproportional hoch.
Die jeweiligen Ursachen für die Entlassungen sind allerdings nicht eindeutig feststellbar. Die im Jahre 1995 einsetzende rückläufige Baunachfrage in Westdeutschland wie auch die zunehmende Präsenz ausländischer Anbieter auf dem inländischen Markt wirken sich negativ auf die Beschäftigungssituation im deutschen Baugewerbe aus und dürften wesentlich zu den Entlassungen durch die Baubetriebe geführt haben. Die Entlassungen führen zu entsprechend höheren Arbeitslosenzahlen sowie in der Konsequenz zu derzeit nicht bezifferbaren Mehrausgaben im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit.
Die Tarifverträge für das Baugewerbe enthalten eine Regelung, daß eine witterungsbedingte Kündi-

Parl. Staatssekretär Horst Günther
gung in der Schlechtwetterzeit nicht zulässig ist, was jedoch betriebsbedingte Kündigungen wiederum nicht ausschließt. Die Bundesregierung kann die Einhaltung dieser tariflichen Vorschrift nicht sicherstellen, weil es sich um arbeitsrechtliche Rechtsbeziehungen handelt, bei denen eine Einhaltung nur durch den betroffenen Arbeitnehmer notfalls im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durchführbar ist.
Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes vom 15. Dezember 1995 vorgenommene Neuordnung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft nach dem Arbeitsförderungsgesetz versetzt die Baubetriebe in die Lage, bei witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit von Entlassungen abzusehen. Das neue System mit einem Nebeneinander von tariflichen und gesetzlichen Leistungen entspricht hinsichtlich des Ziels, Entlassungen wegen ungünstiger Witterung zu vermeiden, der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Winterbauförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
Von der Frage der Wirksamkeit eines verabschiedeten Gesetzes, mit dem Leistungen zur Beschäftigungssicherung geschaffen werden, ist jedoch die Frage zu trennen, ob Baubetriebe ihre Arbeitnehmer auf Grund ungünstiger Auftragslage entlassen. Derartige betriebsbedingte Kündigungen können nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch Gesetze, sondern allein durch eine Besserung der wirtschaftlichen Lage in der Bauwirtschaft verhindert werden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309125200
Herr Kollege Dreßen, nun haben Sie vier Zusatzfragen.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309125300
Ich möchte zu Beginn zur Frage 20 zurückkommen. In der „Bauwoche", das ja ein Blatt der Arbeitgeber ist, wurde geschrieben: Die Bundesregierung wird böse erwachen, wenn die Kosten für die Winterarbeitslosigkeit am Bau auf dem Tisch liegen werden.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß wir infolge dieser Neuregelung mehr Arbeitslosengeld ausgeben, als wir ausgeben müßten, wenn wir die alte Regelung mit dem Schlechtwettergeld beibehalten hätten?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309125400
Herr Kollege Dreßen, ich habe eben schon ausgeführt, daß es aus den von mir genannten Gründen nicht genau feststellbar ist, wieviel auf diesen Bereich und wieviel auf betriebsbedingte Kündigungen sonstiger Art entfallen. Deshalb kann ich auch nicht sagen, ob es mögliche Mehrausgaben gibt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309125500
Ihre zweite Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309125600
Herr Staatssekretär, ich finde, Sie machen es sich in Ihrer Antwort etwas zu leicht. Es ist Ihnen doch sicherlich möglich, beim Arbeitsamt nachzufragen, wieviel Arbeitslosengeld ein Bauarbeiter im Schnitt bekommt. In der Zeitung wurde geschrieben, daß wir durch die neue Regelung rund 211 000 zusätzliche Arbeitslose hätten. Dabei müßte es doch möglich sein, daß Sie die Kosten errechnen lassen und daß Sie es ein bißchen näher ausführen. Ich halte Ihre Zahl von 175 000 für nicht ganz korrekt. Ich glaube, daß es leider Gottes sogar mehr sind.
Die Frage an Sie wäre also: Sind Sie nicht bereit, jetzt einmal konkret zu untersuchen, ob Sie die neue Regelung, die wir jetzt haben, nicht teurer kommt, so wie wir es prophezeit haben, als die alte Lösung mit dem Schlechtwettergeld?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309125700
Wenn das ginge, Herr Kollege Dreßen, würden wir das tun. Ich glaube aber, daß die Arbeitsverwaltung dazu keine verläßlichen Daten liefern wird. Jedoch werde ich das gerne überprüfen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309125800
Jetzt kommt Ihre dritte Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309125900
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß dann, wenn die infolge der Schwierigkeiten, die die Bauwirtschaft hat, erhobene Forderung der Arbeitgeber, daß das Entsendegesetz erst dann gelten soll, wenn Aufträge neu verteilt werden - Sie wissen, daß beispielsweise in Berlin viele Aufträge langfristig vergeben worden sind -, durchkommt, das Entsendegesetz tatsächlich ein zahnloser Löwe wird und nicht das bewirkt, was wir, glaube ich, gemeinsam wollten, nämlich mehr Arbeitsplätze und die Beseitigung von Lohndumpingarbeitsplätzen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309126000
Das ist völlig unstreitig, Herr Kollege Dreßen. Der Minister hat das, glaube ich, in diesem Zusammenhang, eben in der Regierungsbefragung schon einmal beantwortet. Wir gehen davon aus, daß das Entsendegesetz kein zahnloser Löwe sein wird, und vertrauen darauf, daß die Tarifvertragsparteien zu Lösungen kommen. Wir haben einen ersten Ansatz im Elektrohandwerk. Da gibt es zwar noch Fristen, die einen Einspruch möglich machen; aber es gibt hier eine Tarifeinigung vorläufiger Art. Ich gehe davon aus, daß im übrigen Bereich tarifvertragliche Regelungen zustande kommen, so daß das Entsendegesetz entsprechend greifen wird. Wenn das nicht der Fall ist, muß man sich natürlich überlegen, was dann zu tun ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309126100
Jetzt kommt Ihre vierte Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309126200
Meine letzte Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Was wird denn die Bundesregie-

Peter Dreßen
rung tun, wo doch jetzt im Baubereich die Fronten so verhärtet sind - Sie wissen, daß die Gewerkschaften sogar vor Streiks stehen -, daß keine Lösung in Sicht ist? Ist dann die Bundesregierung unter Umständen bereit, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die jetzt vorgeschrieben ist, abzuschaffen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309126300
Herr Kollege Dreßen, das ist eine hypothetische Frage. Ich habe eben schon gesagt: Wir setzen darauf, daß sich die Tarifvertragsparteien einigen. Ich habe auch schon ausgeführt, daß im Elektrohandwerk ein solcher Vertrag auf dem Tisch liegt. Deshalb kann ich die Frage nicht beantworten, was wir tun würden, wenn. Wir würden sonst die Tarifverhandlungen präjudizieren.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309126400
Jetzt kommt eine Zusatzfrage des Kollegen Gilges.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1309126500
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben ja meinem Kollegen Dreßen eine sehr ausweichende Antwort gegeben. Deshalb will ich noch einmal auf die Fragestellung zurückkommen. Sie haben selbst gesagt, daß nach Ihrem Kenntnisstand in diesem Jahr 80 000 zusätzliche Arbeitslose aus dem Baugewerbe bei den Arbeitsämtern gemeldet sind. Diese zusätzliche Zahl muß ja logischerweise bei Ihnen zu Kostenberechnungen geführt haben. Das kann man über den Daumen peilen. Das kann ich ohne weiteres ausrechnen, dafür brauche ich kein Ministerium.
Ich möchte von Ihnen wissen: Welche zusätzlichen Kosten entstehen pro Monat, und in welchem Verhältnis stehen sie zu den früheren Kosten beim Schlechtwettergeld, die rund 750 Millionen DM betrugen? 250 beziehungsweise 300 Millionen DM setzen Sie für die Zeiten über 21 Tage ein. Dann verbleibt Ihnen noch ein Rest von 450 Millionen DM. Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden Sie über die 450 Millionen DM hinauskommen.
Sagen Sie doch einmal ganz konkret: Bleiben Sie nach Ihren Schätzungen in diesem Jahr unter den 450 Millionen DM, oder gehen Sie darüber hinaus? Ist Ihre Neuregelung deswegen für die Bundesanstalt für Arbeit kostenträchtiger, ja oder nein?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309126600
Kollege Gilges, wenn ich diese Rechnung aufmachte, würde ich ja unterstellen, daß die Neuregelung zu diesen erhöhten Arbeitslosenzahlen geführt hat.

(Peter Dreßen [SPD]: So ist es leider!)

Ich habe das allerdings eben dementiert bzw. gesagt, daß dies nicht eindeutig feststellbar sei. Deshalb kann ich diese Rechnung nicht aufmachen.
Ich kann Ihnen höchstens sagen, daß ein Arbeitsloser der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr rund 25 000 bis 26 000 DM an Kosten verursacht. Alles andere wäre Spekulation.
Ich weiß ja, worauf Sie hinaus wollen: Sie möchten gerne von mir bestätigt haben, daß die Neuregelung zu der erhöhten Zahl von Arbeitslosen geführt hat. Aber das kann ich Ihnen nicht bestätigen.

(Konrad Gilges [SPD]: Sie wollen das nicht bestätigen!)

- Nein, ich kann das auch nicht, weil ich das nicht beweisen kann, und Sie können das ebenfalls nicht beweisen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309126700
Jetzt kommt die Zusatzfrage von Herrn Kubatschka. Bitte schön.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1309126800
Herr Staatssekretär, halten Sie damit Aussagen von Bauunternehmern für falsch, die lauten: Mit der Wettersituation wären wir noch zurechtgekommen, aber die neue Regelung zwingt uns, unsere Bauarbeiter zu entlassen; früher haben wir das nicht gemacht, jetzt müssen wir das aber wegen der finanziellen Situation machen, sonst gefährden wir den Betrieb.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309126900
Herr Kollege Kubatschka, diese Aussagen liegen uns konkret nicht auf dem Tisch. Aber ich hätte im Interesse dieser gemeinsamen guten Sache, die wir beschlossen haben, wirklich die Bitte, daß Sie mir diese Baufirmen einmal nennen. Ich bin gerne bereit, mit denen in Verbindung zu treten, um die Frage zu erörtern, ob die Entlassungen tatsächlich damit im Zusammenhang stehen und nicht mit anderen Fakten. Mit bloßen Angaben der Bauindustrie, die das vorher schon behauptet hat, kann ich nicht viel anfangen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309127000
Jetzt kommt die Zusatzfrage der Abgeordneten Onur.

Leyla Onur (SPD):
Rede ID: ID1309127100
Herr Staatssekretär, bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, daß eine europäische Entsenderichtlinie dringend erforderlich ist und daß das nationale Entsendegesetz nur eine Notlösung sein kann, und wird sie deshalb den Kompromißvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft unterstützen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309127200
Ja, der Kompromißvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft, der von der Kommission übernommen werden soll - Frau Kollegin Onur, wir haben am Freitag gemeinsam die Gelegenheit, den Kommissar Flynn zu befragen, ob er dazu bereit ist -, wird von der Bundesregierung lebhaft unterstützt. Ich habe das bereits bei dem ersten Ministertreffen in Venedig getan. Ich bestreite aber, daß unser Gesetz eine Notlösung ist. Es ist eine Ersatzlösung, die dann greifen soll, wenn wir uns in Europa nicht einigen können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309127300
Jetzt kommt die Abgeordnete Faße. Bitte.




Annette Faße (SPD):
Rede ID: ID1309127400
Sie haben eben mit viel Mühe zugestanden, daß Sie bereit sind, eine Bilanz zu ziehen - auch wenn Sie die Fakten wieder in Frage gestellt haben. Aber gehen wir einmal davon aus, Sie bekommen die Fakten und Sie können eine Bilanz ziehen: Verschwindet diese Bilanz dann in irgendeiner Schublade, ober sind Sie bereit, aus dieser Bilanz auch Konsequenzen zu ziehen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309127500
Ich weiß nicht, wo Sie bei mir Mühe entdeckt haben. Aber wenn, dann ist das in Ordnung.
Ich weiß nicht, von welcher Bilanz Sie sprechen. Ich hatte eben zugesagt, eine Prüfung im konkreten Einzelfall und/oder in Einzelfällen selbstverständlich vorzunehmen. Die Ergebnisse sind offen. Wir sind es in diesem Bereich auch gewohnt, solche Ergebnisse im zuständigen Ausschuß zu diskutieren.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309127600
Eine weitere Zusatzfrage hat Herr Koppelin. Bitte.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1309127700
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß die Betriebe auf Grund der neuen Regelung Probleme bekommen - vor allem mit ihren Banken, weil sie das Kreditlimit überziehen müssen - und in Schwierigkeiten geraten, wenn wir - wie in diesem Jahr zum Beispiel bei uns im Norden - einen sehr strengen Winter haben und die Durchschnittszahl der Arbeitslosenzahl weit überschritten wird? Was raten Sie diesen Betrieben?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309127800
Herr Kollege Koppelin, der strenge Winter hat natürlich viele Probleme mit sich gebracht, auch einen Anstieg der Arbeitslosenzahl, in besonderer Weise im Baugewerbe. Ich glaube aber nicht, daß dies darauf zurückzuführen ist, daß wir eine Neuregelung der Schlechtwettergeldregelung haben. Es gibt schon einige Fälle, bei denen in Verbindung mit dem Arbeitsamt - hier besteht eine Erstattungspflicht - entsprechende Regelungen getroffen werden. Ich empfehle daher, daß sich die Betriebe mit der Arbeitsverwaltung über die Abwicklung der Formalitäten in Verbindung setzen. Auch wir helfen, wenn sie hier Unterstützung brauchen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309127900
Herr Kollege Gilges, da es sich um zwei Fragen handelt, können Sie auch zwei Zusatzfragen stellen. Bitte schön.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1309128000
Danke schön, Herr Präsident.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich sehe ja ein, daß Sie nicht in der Lage sind, zum jetzigen Zeitpunkt einzugestehen, daß die Änderung der Schlechtwettergeldregelung ein Fehler war. Deswegen frage ich Sie jetzt im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Entsenderichtlinie: Wenn der Tarifvertrag, der bei dieser Gesetzgebung als notwendig unterstellt wird, nicht zustande kommt, sind Sie dann bereit, zu erklären, daß die Gesetzgebung zur Entsenderichtlinie gescheitert ist und daß man auf das zurückgreifen muß, was die Kollegin angedeutet hat: die Umsetzung der europäischen Richtlinie in einer anderen Form, nämlich mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309128100
Herr Kollege Gilges, erstens war es kein Fehler, was wir gemacht haben; das sehe ich anders als Sie. Zweitens habe ich Ihnen schon gesagt, daß wir unabhängig von dem nationalen Gesetz, das ja in Kraft ist und durch den Abschluß von Tarifverträgen nur komplettiert werden muß, die europäische Richtlinie immer mit Nachdruck verfolgt haben. Sie wissen auch, daß diese Richtlinie an anderen Ländern gescheitert ist, nämlich an denen, die gerne billige Arbeitskräfte nach Deutschland gebracht haben.
Ob sich diese Haltung angesichts des neuen Vorschlags der italienischen Präsidentschaft ändert, müssen wir abwarten, bis Ende März der Ministerrat tagt und sich diese Länder äußern. Da allerdings Italien zu diesen Ländern gehört, besteht zumindest Hoffnung, daß wir doch noch zu einer europäischen Richtlinie kommen. Das hat mit der nationalen Gesetzgebung zunächst einmal nur bedingt etwas zu tun. Wir verfolgen beides und sind hoffnungsvoll, daß beides gelingt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309128200
Ich rufe die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Schreiner auf. Er ist nicht im Raum. Die Fragen verfallen.
Ich rufe dann die Frage 24 der Kollegin Doris Barnett auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisher erfolglosen Bemühungen um einen Abbau von Überstunden angesichts des erneuten Anstiegs der Arbeitslosigkeit?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309128300
Frau Kollegin Barnett, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Abbau von Überstunden Sache der Tarifvertragsparteien ist. Ein gesetzliches Verbot von Überstunden zieht die Bundesregierung aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht in Erwägung.
Darf ich, Herr Präsident und Frau Kollegin, die zweite Frage mit beantworten?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309128400
Ja. Ich rufe dann auch die Frage 25 der Abgeordneten Doris Barnett auf:
Ist die Bundesregierung bereit, ggf. Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, damit Vereinbarungen zu Arbeitszeitkonten und zum Überstundenabbau entsprechend dem Bündnis für Arbeit auch tatsächlich zustande kommen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309128500
Im Zusammenhang mit dem „Bündnis für Arbeit und zur Standortsicherung" waren sich die Spitzenrepräsen-

Parl. Staatssekretär Horst Günther
tanten der Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften mit der Bundesregierung einig, daß Überstunden, wo immer möglich, vermieden und möglichst in die Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes umgesetzt werden sollten. Angesichts dieser Einigung hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, entsprechenden Druck auf die Sozialpartner zum Überstundenabbau auszuüben. Die Bundesregierung geht vielmehr davon aus, daß die Sozialpartner ihrer Verantwortung gerecht werden, was wir allerdings mit Nachdruck verfolgen.
Auch die Vereinbarung flexibler Arbeitszeitgestaltungen, insbesondere Arbeitszeitkonten, ist primär Aufgabe der Sozialpartner. Wie im „Bündnis für Arbeit und zur Standortsicherung" vereinbart, prüft die Bundesregierung derzeit, ob rechtliche Hemmnisse derartigen Vereinbarungen über flexible Arbeitszeiten entgegenstehen. In diese umfassende Aufarbeitung der Thematik werden die Sozialpartner selbstverständlich eingebunden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309128600
Ihre Zusatzfrage, bitte.

Doris Barnett (SPD):
Rede ID: ID1309128700
Herr Staatssekretär Günther, dann hätte ich die Frage an die Bundesregierung, weil sie für den öffentlichen Dienst auch Tarifverträge schließt, also Tarifpartner ist, wie sie es in ihren Verwaltungen handhabt. Wir haben vorhin gehört, daß arbeitstäglich etwa zehn bis elf Stunden Dienst geleistet wird und daß die Überstunden auf freiwilliger Basis eventuell im Sommer abgebaut werden können. Daher würde es mich schon interessieren, ob Sie wenigstens im eigenen Hause dafür sorgen, daß Überstunden abgebaut werden - denn Sie bauen gleichzeitig Personal ab, wie ich weiß - und wie Sie es mit Zeitkonten halten.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309128800
Ich gehe davon aus, daß die Bundesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich gründlich prüft, welche Möglichkeiten in diesem Sachzusammenhang gegeben sind. Das bezieht die Arbeitszeitkonten ein.

Doris Barnett (SPD):
Rede ID: ID1309128900
Sind Sie bereit, diesbezüglich auch einen Tarifvertrag abzuschließen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309129000
Wir werden die Gespräche mit dem zuständigen Ressort, das für Tarifverträge zuständig ist, führen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309129100
Ihre dritte Frage.

Doris Barnett (SPD):
Rede ID: ID1309129200
Nein, vielen Dank.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309129300
Herr Kollege Gilges.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1309129400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie vertreten hier die Bundesregierung. Die Bundesregierung tritt in der Person des Bundeskanzlers im Kanzlerbungalow in Gespräche mit den Tarifvertragsparteien der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. In diesem Zusammenhang ist etwas beschlossen worden, wie Sie richtigerweise sagten. Sie tragen ja auch dafür die Verantwortung, daß das, was Sie vereinbaren, auch umgesetzt wird. Denn so leicht, wie Sie sich es jetzt machen, indem Sie sagen, wir vereinbaren etwas und die anderen sollen zusehen, wie es umgesetzt wird, ist - -

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309129500
Herr Kollege, würden Sie jetzt bitte Ihre Frage stellen.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1309129600
Herr Präsident, ich komme jetzt direkt zu meiner Frage. Ich mußte dies nur einmal vorwegsagen, damit meine Frage verständlich wird.
Wenn die Gewerkschaften sagen, wir führen eine solche Überstundenregelung ein, die Arbeitgeber dies aber ablehnen - auf Bundesebene sind die Verhandlungen ja gescheitert; jetzt finden sie in den regionalen Tarifbezirken statt -, dann muß der Bundeskanzler doch irgendwann zu der Entscheidung kommen, daß das im Bundeskanzleramt geschlossene Bündnis gescheitert ist. Das muß er den Arbeitgebern doch sagen und sie vorn Tisch verweisen. Sonst gibt es doch keinen Sinn. Sonst sind doch zwei bei den Verhandlungen über den Tisch gezogen worden, nämlich der Bundeskanzler und die Gewerkschaften. Dies betrifft den Umstand, daß die Arbeitgeber sich strikt weigern, so etwas durchzuführen. Sehen Sie das anders?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309129700
Herr Kollege Gilges, seit der Vereinbarung im Zusammenhang mit dem „Bündnis für Arbeit" sind meines Wissens zu diesem Thema keine relevanten - oder nur in ganz geringem Umfang - Tarifverhandlungen geführt worden.

(Konrad Gilges [SPD]: Auf Spitzenebene zwischen dem Bundesverband Metall und der IG Metall!)

- Sie wissen, daß Spitzengespräche für Tarifvereinbarungen nicht entscheidend sind.

(Konrad Gilges [SPD]: Das ist richtig!)

Die Tarifvereinbarungen werden zwischen den Einzelgewerkschaften und den jeweils zuständigen Tarifverbänden der Arbeitgeberorganisationen geschlossen. Das wissen Sie. Wenn diese Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis führen, werden wir selbstverständlich darauf zurückkommen. Nur, jetzt ist das zu früh. Das kann man jetzt noch nicht sagen.
Wir haben unsere Vorstellungen jetzt festgelegt; der gemeinsame Wille ist da. Wir werden sorgfältig prüfen - das habe ich soeben gesagt -, ob dies umgesetzt wird. Da die Gespräche mit den Sozialpartnern in regelmäßiger Folge beim Bundeskanzler stattfin-

Parl. Staatssekretär Horst Günther
den, haben wir genügend Gelegenheit, die Überprüfung mit den Beteiligten zu besprechen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309129800
Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Dreßen.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309129900
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß diverse Signale notwendig sind, wenn man die Überstunden abbauen will? Wir haben zu Beginn der Fragestunde im Rahmen der Dringlichen Fragen mitbekommen, daß ein Ministerium von den Entscheidern verlangt, bis zu elf Stunden zu arbeiten. Sind Sie bereit, einmal mit dem entsprechenden Ressortchef zu sprechen und dies zu unterbinden? Das betrifft die Dinge, die Frau Barnett angeführt hat, nämlich wie Sie im eigenen Hause damit umgehen. Sind Sie bereit, mit dem entsprechenden Ministerium Kontakte aufzunehmen und Gespräche zu führen?

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309130000
Herr Kollege Dreßen, der Bundesarbeitsminister hat keine Aufsicht über andere Ressorts. Ich habe die Antworten des Kollegen Lintner gerade mitbekommen. Von daher sehe ich im Augenblick - auch auf Grund des Ablaufs der Fragestunde - nicht die Notwendigkeit, unsererseits im Vorfeld mit dem Innenminister darüber zu sprechen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309130100
Sie haben eine zweite Zusatzfrage. Bitte.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1309130200
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, ein anderes Signal zu setzen, zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz bezüglich der 60-Stunden-Woche, die Sie dort ja immer noch festgeschrieben haben, Initiativen zu entwickeln, indem sie diese auf 40 Stunden reduzieren? Das wäre doch auch ein Signal in der Öffentlichkeit, daß die Bundesregierung am Abbau von Überstunden wirklich interessiert ist.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309130300
Herr Kollege Dreßen, das Arbeitszeitgesetz muß auf der anderen Seite auch genug Flexibilisierungsmöglichkeiten geben. Wenn wir soeben über Arbeitszeitkonten, die - den Fragestellungen war das zu entnehmen - relativ positiv bewertet wurden, gesprochen haben, dann deutet das darauf hin, daß man auf diesem Sektor einen gewissen Spielraum braucht, den man mit 40 Stunden nicht festschreiben kann.
Es ist allerdings erforderlich - deshalb führen wir diese Gespräche -, daß die Tarifvertragsparteien und darüber hinaus die Betriebs- und Personalräte, die gefordert sind und entsprechende Mitbestimmungsrechte nach den einschlägigen Gesetzen haben, darauf achten, daß nur die im Betrieb notwendigen Überstunden gemacht werden. Wenn Sie sich die betriebliche Praxis ansehen - ich glaube, Sie stimmen mir insoweit auf Grund Ihrer Kenntnisse zu, da ich weiß, wo Sie beruflich herkommen -, dann wissen Sie auch, welche Interessensgruppen manchmal zusammenfinden und den Abbau von Überstunden verhindern. Das wird auch die Bundesresgierung nicht auf Kosten einer Flexibilisierung im Arbeitszeitgesetz ändern können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309130400
Nun kommt die Zusatzfrage des Abgeordneten Hornung.

Siegfried Hornung (CDU):
Rede ID: ID1309130500
Herr Staatssekretär, natürlich steht insbesondere die Frage nach Überstunden im Raum. Wäre nicht gerade jetzt - abgesehen davon, daß es zum Beispiel für einen mittelständischen Betrieb nicht einfach ist, diese Arbeitszeiten abzubauen, weil die Arbeit nicht kontinuierlich anfällt - im Rahmen der Tarifverhandlungen die Riesenchance gegeben, auf der einen Seite flexible Arbeitszeiten einzuführen, auf der anderen Seite aber auch entsprechende Zeitverträge abzuschließen, damit solche Überstunden in der Tat abgebaut und zumindest Arbeitsverhältnisse auf Zeit abgeschlossen werden?
Könnte die Opposition, die einen sehr guten Draht zu dem einen Teil der Tarifpartner, nämlich zu den Gewerkschaften, hat, dies nicht positiv nutzen?

(Konrad Gilges [SPD]: Das haben wir angeboten, Herr Kollege! Die Arbeitgeber wollen nicht! - Weitere Zurufe von der SPD)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309130600
Herr Staatssekretär, bitte beantworten Sie die Frage.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309130700
Ich warte nur, bis der Herr Kollege Gilges die Antwort gegeben hat.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309130800
Nein, nicht warten. Sie haben das Wort.

Horst Günther (CDU):
Rede ID: ID1309130900
Herr Kollege Hornung, mir ist die Problematik der Überstunden selbstverständlich geläufig. Auch ich bin davon überzeugt, daß es zu viele Überstunden gibt, die eigentlich zumindest in Zeitverträge umgewandelt werden könnten.
Wir können das aber nicht verordnen. Wir können nur an die Vernunft appellieren, auch angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland nun endlich mehr das Instrument der befristeten Arbeitsverhältnisse zu nutzen, wonach eine Befristung bis zu 18 Monaten möglich ist. Davon wird zuwenig Gebrauch gemacht. Die Betriebe verharren allzusehr in Überstunden - das oft in Bereichen, wo sie Einstellungen, für einige Monate befristet, vornehmen könnten. Das ist unbestritten.
Wir appellieren deshalb an die Tarifvertragsparteien - wir haben entsprechende Gespräche geführt -, Überstunden abzubauen. Wir werden gemeinsam feststellen, ob dieser Appell ausreichend ist.




Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309131000
Dann schließe ich auch diesen Geschäftsbereich.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Die Fragen 26, 27 und 28 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Nitsch zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 29 der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Tankerunfall vor Wales, um an der deutschen Küste eine hinreichende Sicherheitsvorsorge durch Vorhaltung ausreichender Schlepperkapazitäten, Erarbeitung von Notfall- und Katastrophenplänen sowie moderner und angemessener Bergungsverfahren sicherzustellen?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309131100
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Altmann, die Bundesregierung hat mit Ihrem Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffssicherheit und der Gefahrguttransporte auf See in der Bundestagsdrucksache 13/1279 vom 9. Mai 1995 ausführlich über die auf nationaler und internationaler Ebene beschlossenen oder vorbereiteten präventiven Maßnahmen berichtet. Die Bundesregierung wird auch den offiziellen Unfallbericht über das Tankerunglück vor der walisischen Küste, sobald dieser vorliegt, auswerten und entsprechende Konsequenzen daraus, soweit erforderlich, für das Verkehrssicherungssystem vor der deutschen Küste ziehen.
Ich möchte aber besonders hervorheben, daß seit dem 1. Januar 1995 die verbindliche Benutzung des in rund 50 Kilometern vor der deutschen Nordseeküste verlaufenden Tiefwasserweges für Fahrzeuge ab 5 000 Bruttoregistertonnen mit gefährlicher oder umweltschädlicher Ladung vorgeschrieben ist. Durch die Verordnung vom 23. August 1994 werden die Bedingungen für das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Außerdem stellen die Vorschriften über das Befahren des Wattenmeeres, insbesondere die Befahrensverbote in der Schutzzone I mit einigen Ausnahmeregelungen, bereits heute ein wirksames Instrumentarium zum Schutze der ökologisch sensiblen Wattengebiete dar.
Über die Vorsorge und Bekämpfung von Ölunfällen vor der deutschen Küste hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag im August 1994 ausführlich berichtet. Wie daraus zu entnehmen ist, steht mit bisher 22 Schiffen, einem Luftüberwachungssystem und zahlreichen mobilen Einsatzgeräten ein Bekämpfungssystem zur Verfügung, das auch nach internationalen Maßstäben dem modernsten Stand der Technik entspricht. Dieses System wird ständig entsprechend den neuesten Erkenntnissen und Erfordernissen verbessert.
Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ist mit dem bundeseigenen Mehrzweckfahrzeug „Mellum" - mit einem Pfahlzug von 110 Tonnen - sowie dem gecharteten Schlepper „Manta" - ebenfalls mit einem Pfahlzug von 110 Tonnen - gerüstet, um havarierte Tanker bis zum Eingreifen von gewerblichen Bergungsschleppern vor einem Verdriften zu schützen.
Die von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung veröffentlichte Ausschreibung für die Anschlußcharterung eines Hochseeschleppers nach Ablauf des Vertrages bezüglich der „Manta" - Sie wissen, daß der Vertrag in diesem Monat ausläuft - ist zunächst aufgehoben worden, um die technischen Leistungsanforderungen durch ein externes Fachgutachten überprüfen zu lassen.
Für die Zwischenzeit wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit den Bietern der jetzt aufgehobenen Ausschreibung in Verhandlungen treten, um einen leistungsstarken Schlepper zu chartern.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309131200
Ihre Zusatzfragen, bitte.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309131300
Herr Nitsch, ich danke Ihnen für die Antwort.
Sie sagten selber - es ist gestern auch in „Buten & binnen" gesagt worden - daß die Ölkatastrophe des Tankers „Sea Empress" der Grund für die Aufhebung der Ausschreibung war. Da ist es zu begrüßen, daß noch einmal ein Gutachten zur Schlepperkapazität erstellt wird. Wir haben uns hier schon darüber auseinandergesetzt, ob die 110 Tonnen Pfahlzug ausreichen.
Meine Frage betrifft die freihändige Vergabe, die ab dem 20. März stattfinden muß. Auf welchem Level findet sie statt? Meinen nicht auch Sie, daß es angebracht und angemessen wäre - vor allen Dingen vor dem Hintergrund, daß es wegen der Frühjahrsstürme und nach Murphys Gesetz durchaus zu weiteren Gefahren kommen könnte -, für die drei Monate bis zur Fertigstellung des Gutachtens ein Maximum an Schlepperkapazitäten vorzuhalten?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309131400
Ich habe in meiner Antwort betont, daß wir auf die nach der jetzt ausgesetzten Ausschreibung eingegangenen Angebote eingehen werden und einen - ich habe das Wort ausdrücklich genannt - „leistungsstarken Schlepper" auswählen wollen. Das heißt, wir werden aus dem Pool von Angeboten im Hinblick auf die Situation, die eventuell eintreten kann, unsere Auswahl treffen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309131500
Ihre zweite Frage.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309131600
Welche Kriterien legen Sie bei der Auswahl an? Spielen dabei auch solche Informationen eine Rolle, die zum Beispiel im ERNO-Gutachten, das von Ihnen in früheren Schreiben angezweifelt wurde, aufgeführt sind, oder welche Auswahlkriterien sind es jetzt, die zu Ihrer Entscheidung führen werden?




Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309131700
Der Pfahlzug ist nicht das alleinige Auswahlkriterium, obwohl er eine dominierende Rolle spielen wird. Andere Kriterien sind die Manövriereigenschaften, also die Beweglichkeit des Schiffes, und die Qualität der Besatzung.
Sie wissen, in dem ERNO-Gutachten ist nicht eindeutig dargestellt, daß der Pfahlzug alleinseligmachend sei. Vielmehr böten eventuell zwei Schiffe mit einem geringeren Pfahlzug bessere Möglichkeiten der Bergung.
Auf Grund dieses Bündels von Kriterien werden wir die Entscheidung treffen. Ich möchte aber noch einmal unterstreichen, daß wir erst den Untersuchungsbericht abwarten, dann ein Fachgutachten machen lassen und danach eine neue Ausschreibung vornehmen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309131800
Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Faße.

Annette Faße (SPD):
Rede ID: ID1309131900
Herr Staatssekretär, ich möchte daran anschließen. Sie haben ausgeführt, daß Sie den Bericht abwarten und auswerten werden. Können Sie mir sagen, in welchem Zeitraum das erfolgen wird, wenn es richtig ist, daß erst danach ein Institut beauftragt werden soll, das dann zwei bis drei Monate brauchen wird?
Von daher habe ich Probleme mit dem Umgang der Zeit. Denn es kann sein, daß die Auswertung ergibt, daß wir vor der Nordseeküste ganz andere Voraussetzungen haben, daß das für uns überhaupt nicht zutrifft. Dann brauchen wir auch kein Gutachten. Habe ich Sie so richtig verstanden?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309132000
Wir werden auf jeden Fall den Bericht auswerten, Frau Faße. Wir werden das Fachgutachten abwarten. Das werden wir nicht nur für heute brauchen, sondern wir werden ein Fachgutachten in bezug auf diesen Fall sicherlich auch weiter verwenden können.
Was die Zeit angeht, so habe ich angedeutet, daß wir die Zwischencharterung sicherlich für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten tatsächlich vornehmen müssen. Vom Erstellen des Gutachtens über die Neuausschreibung bis zur Auswertung der Ausschreibung wird sicherlich ein Vierteljahr vergehen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309132100
Eine weitere Zusatzfrage vom Kollegen Kunick.

Konrad Kunick (SPD):
Rede ID: ID1309132200
Herr Staatssekretär, sind Sie sicher, daß Sie die Entscheidung noch in diesem Haushaltsjahr treffen werden, oder darf man den Wunsch nach einem Gutachten auch so interpretieren, daß Sie wegen der Finanzen noch Zeit brauchen?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309132300
Nein, Herr Kunick. Es ist an einen Zeitraum von einem Vierteljahr gedacht. Noch bevor Sie in die Sommerpause gehen, werden wir ein Ergebnis vorlegen können, falls Sie danach fragen sollten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309132400
Dann rufe ich die Frage 30 der Kollegin Altmann auf:
Gibt es eine den von der amerikanischen Regierung aus dem amerikanischen Exxon-Valdez-Unfall gezogenen Konsequenzen entsprechende Regelung für deutsche Häfen, wonach diese nur noch durch Doppelrumpf-Tanker angelaufen werden dürfen, und wenn nicht, gedenkt die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Unfall der „Sea Empres" eine derartige Regelung einzuführen, und, wenn ja, wie verhält sich die Bundesregierung zu der Äußerung des Leiters der Cuxhavener Sonderstelle des Bundes zur Bekämpfung von Ölunfällen auf See, daß Vergleiche mit einem möglichen Tankerunfall wegen entscheidender Unterschiede in der Küstenstruktur nicht zu ziehen seien?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309132500
Frau Kollegin Altmann, nach dem Beschluß der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation von 1992 sind seit Juli 1993 für Neubauten die Doppelhüllenbauweise oder alternative Konstruktionen gleichwertiger Sicherheit vorgeschrieben. Vor diesem Zeitraum gebaute Tanker sind verschärften Kontrollen unterworfen. Sofern nicht vorher auf Doppelhülle umgerüstet wird, müssen Schiffe, die vor 1982 abgeliefert wurden, nach 25 Jahren außer Dienst gestellt werden. Nach 1982 abgelieferte Tanker müssen im Falle der Nichtumrüstung nach 30 Jahren außer Dienst gestellt werden.
Nach den US-Vorschriften dürfen Einhüllentanker zum Teil noch bis zum Jahre 2010 und Tanker mit Doppelboden oder doppelten Seitenwänden zum Teil noch bis zum Jahre 2015 US-Häfen anlaufen.
Die Bundesregierung beabsichtigt vor diesem Hintergrund keine einseitigen Beschlüsse.
Die Einschätzung der Sonderstelle des Bundes „Ölunfälle See/Küste", daß die Küstenformationen von Wales - das ist der zweite Teil Ihrer Frage - und der deutschen Nordseeküste nicht vergleichbar sind, trifft zu. Selbst bei einer Strandung eines Öltankers im weichen, sandigen Nordseeboden - anders als vor der Felsküste von Wales - sind die Möglichkeiten des Abschleppens und des Leichterns besser und damit die Gefahr des Auseinanderbrechens wesentlich geringer.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309132600
Zusatzfragen? - Bitte.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309132700
Sie sagten gerade im letzten Satz, die Gefährdung sei wesentlich geringer. Heißt das, daß Sie eine solche Gefährdung nicht ausschließen? Wenn nein, was bedeutet das dann für die Sicherheitsvorsorge an der deutschen Nordseeküste?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309132800
Frau Abgeordnete Altmann, ich habe zur Sicherheitsvorsorge in der vorhergehenden Frage ausführlich Stellung genommen. Ich habe

Parl. Staatssekretär Johannes Nitsch
auf die Bundestagsdrucksachen hingewiesen. Ich habe den Tiefseeweg erwähnt. Ich könnte das „Verkehrssicherheitssystem 2000" noch hinzufügen. Wir haben, an internationalen Maßstäben gemessen, eine doch gute Vorsorge für solche Fälle.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309132900
Noch eine Zusatzfrage?

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309133000
Ja, Herr Nitsch, Sie haben Recht: Ich habe mich vertragt. Ich wollte eigentlich auf die gesetzlichen Regelungen hinaus.
Sie schließen also einen möglichen Unfall nicht aus; Sie sagen nur, das Risiko sei sehr gering. Auf der anderen Seite - Sie selber haben darauf hingewiesen - muß man sagen, daß die USA auf die Ölkatastrophe der „Exxon Valdez" ganz anders reagiert hat, nämlich mit der Verhängung eines Einlaufverbots in Häfen für einwandige Tanker. Die EU dagegen - Sie selber haben das eben dargestellt - hat Auslauffristen bis zum Jahr 2010. Die „Sea Empress" ist ja kurz vor Inkrafttreten dieser Regelung gebaut worden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309133100
Sie müssen schon zu einer Frage kommen, Frau Kollegin.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309133200
Sie hätte also theoretisch bis weit in das Jahr 2020 fahren können. Ich komme jetzt zu meiner Frage: Sind vor diesem Hintergrund konkrete Initiativen auf EU-Ebene geplant, dieses prognostizierte Risiko, von dem Sie behaupten, daß es gering sei, weitgehend auszuschließen?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309133300
Im Moment, Frau Altmann, halten wir die IMO-Beschlüsse für ausreichend. Ob bei der Auswertung des letzten Unfalls weitere Erkenntnisse gewonnen werden, kann ich im Moment nicht sagen. Wir halten uns an die IMO-Beschlüsse von 1992.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309133400
Herr Kollege Kunick, bitte.

Konrad Kunick (SPD):
Rede ID: ID1309133500
Herr Staatssekretär, würden Sie zur Kenntnis nehmen, daß die Sände an der Nordseeküste keineswegs so weich sind, daß sie nur geringe Unfallgefahren bergen, daß vielmehr zahlreiche Schiffe im Laufe der Schiffahrtsgeschichte schon aufgelaufen sind, beispielsweise mit dem Bug, und dann bei ablaufendem Wasser auseinanderbrachen? Ich möchte nur die zwei Beispiele „Ondo" und „Fides" nennen.

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309133600
Wir haben inzwischen ein ganz anderes System, Herr Abgeordneter Kunick. Ich habe es wiederholt angeführt. Ich will nur in bezug auf den Tiefseewasserweg noch einmal nennen:
Wir haben die Lotsenannahmepflicht und Fahrvorschriften für den Tiefseewasserweg. Das Beispiel, das Sie gerade genannt haben, liegt weit vor dieser Zeit und hilft uns in dieser Debatte nicht weiter.

(Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Sehr wahr!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309133700
Frau Kollegin Faße.

Annette Faße (SPD):
Rede ID: ID1309133800
Der Unfall der „Sea Empress" war ja nicht der erste an der englischen Küste in diesem Gebiet. Jedesmal nach einem Unfall werden Folgen diskutiert, Gutachten in Auftrag gegeben und neue Regelungen beschlossen. Das ist in England auch so gewesen. Nur, sie werden dann nicht umgesetzt. Die Schlepperkette, deren Einführung man als Folge von vorausgegangenen Unfällen beschlossen hatte, ist nicht vorhanden gewesen. Ich frage jetzt noch einmal ganz deutlich: Wenn wir vor unserer Küste jetzt Kapazitäten erhöhen müssen, bekommen wir dann auch den nötigen Rückhalt, auch vom BMV, was die Veränderung von Schiffen betrifft? Ich meine das Geld dafür. Ansonsten werden wir den nächsten Unfall erleben und müssen uns danach die gleichen Sorgen machen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309133900
Herr Staatssekretär.

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1309134000
Sehr geehrte Frau Faße, ich habe mit der Aussage darüber, daß wir ein Fachgutachten erstellen lassen, noch nicht gesagt, daß wir von unserer derzeitigen Position - 110 Tonnen Pfahlzug - abgehen müssen. Aber wir wollen das noch einmal untermauert bekommen. Vielleicht bekommen wir auch noch weitere Angaben in bezug auf die möglichen Konstellationen. Vielleicht sind zwei Schlepper von 80 Tonnen, die in einer bestimmten gegenseitigen Wechselwirkung arbeiten, viel besser als ein bulliges Schiff. Das wollen wir wissen. Wenn es denn dazu kommt, daß eine so klare Aussage getroffen wird, wie Sie es vermuten, dann hoffe ich, daß wir im Interesse unserer Küsten auch alle Haushälter dazu bewegen können, uns die Mittel bereitzustellen. Wir werden dann die nötigen Anträge stellen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309134100
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Fragen 31 bis 48 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Walter Hirche zur Verfügung. Die Fragen 49 bis 52 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Die Frage 53 ist zurückgezogen worden.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Ich rufe die Frage 54 des Kollegen Horst Kubatschka auf:
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Gesundheitsgefährdung (z. B. Veränderung der Hirnströme) durch „Home-Handies", die mit gepulster Technik (DECT, Digital European Cordless Telecommunication) arbeiten und deren Basisstationen nonstop gepulste Strahlung aussenden, auch wenn sie nicht in Gebrauch sind?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1309134200
Herr Präsident! Herr Kollege Kubatschka, bei der angesprochenen Technik handelt es sich um Möglichkeiten der drahtlosen Telekommunikation, die für den Zeitraum nach 1998 vorgesehen ist und sich derzeit in Entwicklung befindet.
Endgültige technische Details liegen derzeit nicht vor, so daß die Bundesregierung zur Zeit keinen akuten Handlungsbedarf sieht. Wissenschaftliche Belege für eine Gesundheitsgefährdung durch die sehr leistungsschwachen Sendestationen der geplanten DECT-Netze liegen nicht vor.
Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft auch in Zukunft neue Telekommunikationstechniken unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsgefährdung.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1309134300
Ihre Zusatzfragen, Herr Kollege.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1309134400
Herr Staatssekretär, in der Literatur wird davon gesprochen, daß es auf diesem Gebiet Forschungsbedarf gibt. Auch gibt es Hinweise, daß diese gepulsten Frequenzen sehr wohl zu Auswirkungen vor allem thermischer Art führen. Ist die Regierung bereit, diesem Forschungsbedarf nachzugehen, und wie will sie die Forschung betreiben?

(Vorsitz : Vizepräsident Hans Klein)


Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1309134500
Herr Abgeordneter, wir machen das im Rahmen der Möglichkeiten, die wir auf Grund des Bundeshaushalts haben. Das heißt, das Umweltbundesamt oder andere Institutionen werden versuchen, Thesen, die in die Öffentlichkeit gebracht worden sind, Behauptungen, die aufgestellt worden sind, zu verifizieren bzw. zu falsifizieren.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309134600
Zweite Zusatzfrage.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1309134700
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, nach Beendigung des Telekom-Monopols 1998 aus Gründen der Gesundheitsvorsorge auf die Installation von Sendeanlagen für die DECT-Handys zu verzichten?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1309134800
Bis dahin haben wir noch ein bißchen Zeit. Die Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des
Postressorts. Deswegen möchte ich mich dazu nicht festlegen.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309134900
Werden aus dem Haus weitere Zusatzfragen gestellt? - Dies ist nicht der Fall. Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für die Beantwortung.
Damit sind wir am Schluß der Fragestunde. Meine Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf: Aktuelle Stunde
Haltung der Bundesregierung zur Situation im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt. Das entspricht Nr. 1 b der Richtlinien für die Aktuelle Stunde. Die Aussprache muß unmittelbar nach Schluß der Fragestunde stattfinden.
Als erster erteile ich der Kollegin Amke DietertScheuer das Wort.

Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309135000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diese Aktuelle Stunde zur Situation im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beantragt, weil unsere Dringlichen Fragen dazu in keiner Weise zufriedenstellend beantwortet werden konnten.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Zunächst hatte Staatssekretär Lintner versucht, die vorgebrachte Kritik als die Privatmeinung einer ÖTV-Vertreterin aus Freiburg abzutun. Weitere in der Presse zitierte Äußerungen von anderen ÖTV-Vertretern belegen, daß dies nicht der Wahrheit entspricht.
Aber auch in den Fällen, in denen die geforderten Überstunden im BAFl freiwillig geleistet werden, muß man sich ernstlich fragen, ob die Qualität der Entscheidungen nicht unter der erhöhten Arbeitsbelastung leidet. Auch darauf wurde keine zufriedenstellende Antwort gegeben.
An dem Zahlenvergleich der erledigten Entscheidungen - von Januar 1996 zu Februar 1996 ergibt sich eine Steigerung von 41 Prozent - ist das Ausmaß dieser Mehrbelastung erkennbar.
Auch die Behauptung, daß diese Arbeiten ausschließlich freiwillig geleistet wurden und nicht auf Druck, entspricht offensichtlich nicht der Wahrheit. Die „Frankfurter Rundschau" vom 4. März zitiert Asyl-Entscheider mit dem Vorwurf, sie seien von leitenden Beamten massiv bedrängt worden,
Flüchtlinge nur noch so kurz anzuhören und die Bescheide so knapp abzufassen, daß es jeder Entscheider auf mindestens 44 abgeschlossene Fälle im Monat bringe.
Die Äußerungen von Herrn Lintner zur Beibehaltung von Fortbildungs- und Trainingsprogrammen entsprechen ebenfalls offensichtlich nicht der Wahr-

Amke Dietert-Scheuer
heit. Auch hierzu ein Zitat aus der „Frankfurter Rundschau" vom 5. März:
Ein Sprecher des Hohen Flüchtlingskommissars der UN wies auf „den bedauerlichen Umstand" hin, daß die Weiterbildungsprogramme für AsylEntscheider des BAFl seit dem Amtsantritt von Dusch im September 1995 eingestellt worden seien.
Ich denke, der UNHCR ist dafür bekannt, daß er sich auch in seiner Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung äußerst zurückhaltend verhält und ganz bestimmt nicht eine solche Äußerung öffentlich vertreten wird, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht.
Und auch wenn es berechtigt sein mag, auf Grund zurückgegangener Asylbewerberzahlen Stellen beim BAFl abzubauen, ist dies nicht hinnehmbar, wenn es auf Kosten der Qualität der Entscheidungen geht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Streichung der Programme mit dem UNHCR, die Entscheider für besondere Probleme bei der Befragung von Kindern, Frauen und Folteropfern sensibilisieren sollen, belegt diese offensichtlich beabsichtigte oder in Kauf genommene Qualitätsminderung sehr eindeutig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier ist eine Minderung der Qualität nicht hinnehmbar; im Gegenteil: Es sind erhebliche Verbesserungen nötig.
Solche Verbesserungen waren - auch das muß man sagen - sogar geplant. Aber geplante Fortbildungsprogramme - gerade zur Situation von Frauen in Asylverfahren -, deren inhaltliche Entwicklung schon weit fortgeschritten war, die voll in der Planung waren, wurden nach dem Amtsantritt von Herrn Dusch wieder ersatzlos gestrichen.
Eine weitere Frage, die wir angesprochen hatten, betraf die Auflösung des Kontaktes mit dem Rechtsberaternetz. Es handelte sich dabei um eine Projektgruppe mit einem Rechtsberaternetz - also Rechtsanwälten, Vertretern von NGOs, Flüchtlingsorganisationen - unter Koordination vom UNHCR. Gerade diese Gruppe unterhielt institutionellen Kontakt mit dem BAFl und hatte die Aufgabe, zur Klärung entstehender Probleme beizutragen - was eigentlich auch im Interesse der Bundesregierung und im Interesse des BAFl sein müßte -, intern für Abhilfe in Problemfällen zu sorgen.
Dieser ganze Komplex - enormer Arbeits- und Zeitdruck auf die Entscheider, gleichzeitiger Abbau von Stellen und Streichung ganz wichtiger Fortbildungsprogramme - zeigt, daß es offensichtlich beabsichtigt ist, die Qualität zu senken und Asylbewerber nur noch im Schnellverfahren abzufertigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309135100
Herr Kollege Dietmar Schlee, Sie haben das Wort.

Dietmar Schlee (CDU):
Rede ID: ID1309135200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, diese Debatte ist so unnötig wie ein Kropf.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die Bundesregierung - der Herr Staatssekretär hat es gesagt - wird am Mittwoch im Innenausschuß einen umfangreichen Bericht geben. Ich möchte wissen, was diese Beschäftigungstherapie soll. Von einer Dringlichkeit kann doch überhaupt nicht die Rede sein.

(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [F.D.P.])


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1309135300
Erstens. Es wird kein Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt. Zweitens. Es gibt keine Qualitätsminderung bei den Entscheidungen. Drittens. Auch der Vorwurf, der Personalabbau sei unsachgemäß, ist - der Staatssekretär hat es deutlich gemacht - schlicht und ergreifend falsch.
Sie wollen einfach die Fakten nicht zur Kenntnis nehmen. Wir haben 440 000 Asylbewerber im Jahr 1992 gehabt. 1995 hatten wir noch 128 000. Es gab 5 000 Mitarbeiter beim BAFl, jetzt arbeiten dort noch 3 600 Menschen. Die Zahl der Mitarbeiter soll nun auf 2 500 reduziert werden. Diese können - so sind die Pensenschlüssel - 150 000 Anträge bearbeiten.
Jetzt möchte ich wissen, wo der Druck sein soll, wo unsachgemäß, in welche Richtung auch immer, gearbeitet wird. Dieser Personalabbau von 5 000 auf 3 600 Mitarbeiter ist außerordentlich sozialverträglich und professionell mit Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden durchgeführt worden. Das ist geradezu ein Beispiel dafür, wie man in einer Behörde, die einen personellen Überhang hat, vernünftig und sozialverträglich Personal abbaut.
Nun, Frau Kollegin Dietert-Scheuer, gibt es einen zweiten Komplex. Das sind die anhängigen, noch nicht erledigten Fälle. Davon gab es 1994 noch 500 000; jetzt, Anfang März 1996, gibt es noch 71 000. Das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben hervorragende Arbeit geleistet und diese überhängigen Verfahren abgebaut.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das paßt nicht in das Bild der Grünen!)

Die Ausländerbeauftragte von Berlin und der Ausländerbeauftragte von Brandenburg haben sich vor zehn Tagen dahin gehend geäußert, daß endlich die noch nicht erledigten Fälle abgebaut werden sollen.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun kommt der Präsident und legt ein mit der Personalvertretung abgestimmtes Konzept vor. Er macht der Personalvertretung ein Angebot: Im ersten halben Jahr soll mehr gearbeitet werden, um die Über-

Dietmar Schlee
stunden im zweiten halben Jahr abzufeiern. Er hat ihnen ein sogenanntes Freizeitkonto vorgeschlagen.
Kann man es noch sachgerechter machen, als das hier gemacht wurde? Es ist freiwillig, niemand ist gezwungen worden. Es ist ein Angebot, und die Personalvertretung hat das Angebot angenommen. Nun gibt es innerhalb der 46 Personalvertretungen eine Person, der offensichtlich die ganze Richtung nicht paßt. Sie hat alles mögliche an die Medien rausgeschoben. Wegen dieser einen Person beschäftigt sich der Deutschen Bundestag mit dieser Geschichte. Es ist doch wirklich überdeutlich, daß der Präsident das absolut richtig gemacht hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie haben keinen einzigen Hinweis darauf geben können, wo eine Qualitätseinbuße - Sie haben es behauptet, aber Sie haben es nicht belegt - sein soll. All das, was Sie hier sagen, hat auch im Amt einen Adressaten. Das ist nicht nur der Präsident, sondern das sind auch die Mitarbeiter, denen Sie unterstellen, daß sie keine sachgerechte Arbeit leisten. Das ist doch nicht in Ordnung. Diesen Mitarbeitern wird vom Leiter der Behörde ein Fallschlüssel von 1,6 Fällen pro Tag vorgegeben. Denken Sie an unsere Diskussion in Sachen Verschlankung des Staates vom letzten Freitag; eine absolut richtige Entscheidung.
Den Präsidenten, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt Dank und Anerkennung und sonst überhaupt nichts. Alles andere ist eine aufgesetzte, aufgeregte und völlig unnötige Geschichte.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309135400
Das Wort hat die Kollegin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD):
Rede ID: ID1309135500
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlee, Abgeordnete sind keine Abnicker von Regierungspolitik

(Dietmar Schlee [CDU/CSU]: Das habe ich nicht gesagt!)

- ich sage, was wir nicht sind -, und deswegen ist es auch nicht überflüssig wie ein Kropf, sich mit aufgetauchten Vorwürfen

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dietmar Schlee [CDU/CSU]: Können wir im Innenausschuß machen!)

in aller Ruhe und Sachlichkeit zu befassen und damit Kontrollaufgaben auszuüben. Deshalb hat die SPD-Fraktion auch beantragt und durchgesetzt, daß der Innenausschuß sehr rasch und an hervorgehobener Stelle der Tagesordnung einen Bericht des Bundesamtes anhört, prüft und diskutiert. Das ist sicherlich der richtige und erfolgversprechende Weg.
Wir Innenpolitiker der SPD-Fraktion haben vor etwa einem Jahr die Zentrale in Nürnberg besucht, und wir haben uns mit dem seinerzeit amtierenden Leiter sehr intensiv unterhalten, genauso ausführlich und offen haben wir auch mit den Mitarbeitern gesprochen. Wir haben über die Probleme geredet, die mit dem Personalabbau und der Versetzung vieler Mitarbeiter an andere Positionen verbunden sind.
Auch haben wir uns einige wichtige Forderungen des Bundesamtes und seiner Beschäftigten zu eigen gemacht, daß nämlich die Verringerung des Personals, die nicht in Frage gestellt wird, eben nicht zu rasch erfolgen dürfe, daß der Abbau von Außenstellen des Bundesamtes eher behutsam und vorsichtig erfolgen müsse und daß es durchaus angebracht wäre, wenn etwa der Sachverstand der Entscheider aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zum Beispiel in den wichtigsten Herkunftsländern der Asylbewerber vor Ort in den Botschaften genutzt würde, um mehr Kompetenz und Wahrheitstreue in die jeweiligen Lageberichte hineinzubekommen.
Ich bin, liebe Kolleginnen und Kollegen, weit davon entfernt, den neuen Präsidenten, Herrn Dusch, mit Vorschußlorbeeren zu schmücken. Ich bin allerdings auch nicht bereit, über ihn hier und heute den Stab zu brechen. Die Vorwürfe müssen selbstverständlich geklärt werden. Das geht am besten, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man miteinander und nicht nur übereinander spricht. Klären müssen wir auch, ob etwa die neue Leitung des Bundesamtes den Kurs der Beschleunigung bei der Bearbeitung der Altfallanträge aus eigener Überzeugung oder auf Anweisung des Bundesinnenministers verfolgt, denn auch das hätte eine andere, nämlich politische Qualität.
Im übrigen berufe ich mich, wenn ich sage, wir müssen den Vorwürfen nachgehen, nicht nur auf die „Frankfurter Rundschau", sondern auch auf Publikationen der Gewerkschaft ÖTV. Auch das kann man nicht einfach beiseite fegen. Lassen Sie uns das doch wirklich prüfen! Der Ruf der Entscheider des Bundesamtes ist in den vergangenen zwei Jahren eindeutig besser geworden. Ich weiß, daß sehr viele dort stark von humanitärem Engagement geleitet werden, daß sie ihre Kenntnisse, ihre Fragetechnik und ihr Wissen über die Asylherkunftsländer laufend selbst vervollkommnen und sich weiterbilden, daß sie gern Kurse annehmen, in denen sie das Gespräch zum Beispiel mit bestimmten Personengruppen, traumatisierten Personen, vergewaltigten Frauen, intensiver und problembewußter führen können. All das ist wichtig und muß fortgeführt werden. Das heißt, die Entscheider gelten längst nicht mehr als seelenlose Bürokraten und Abwiegeler.

(Beifall bei der F.D.P.)

Ich finde, diese positive Entwicklung müssen wir fördern und aufrechterhalten. Das muß das vordringliche Ziel sein. Das sind wir übrigens auch den Mitarbeitern beim BAFl schuldig.

Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Also mein dringender Rat: rückhaltlose Klärung aller Vorwürfe, intensive Beratung im Ausschuß, Offenheit, Ehrlichkeit. Denn es geht um einen sehr sensiblen Bereich, nämlich rechtsstaatlich einwandfreie, fundierte Entscheidungen darüber, ob Menschen politisch verfolgt sind oder nicht. So einfach nach dem Motto „Verschlankung" kann man das nicht abtun. Die Qualität der Bewertungen und Entscheidungen muß erhalten, möglichst noch gesteigert werden. Das kann nur gelingen, meine Damen und Herren, wenn es ohne Druck, ohne zusätzliche Belastungen und in einem kollegialen Klima gegenseitiger Achtung geschieht. Das müssen wir aufrechterhalten. Wenn wir es aufs Spiel setzen, wären die Folgen fatal. Davor können wir nur warnen.

(Beifall bei der SPD und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309135600
Frau Kollegin Cornelia Schmalz-Jacobsen, Sie haben das Wort.

Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP):
Rede ID: ID1309135700
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollkommen klar, daß Mitglieder des Parlaments das Recht und die Pflicht haben, zu fragen und nachzuhaken,

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Wer bestreitet das denn?)

und daß es Aufgabe der Regierung ist, Vorwürfen nachzugehen und zu antworten. Aber ich habe offengestanden auch nicht verstanden, meine Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, warum Sie das jetzt in diesem Eilverfahren und heute so schrecklich dringlich gemacht haben,

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

denn der Innenausschuß ist wirklich der Ort, wo wir das gründlich beraten können und auch gründlich beraten werden.
In dem Bericht einer Tageszeitung und in einer weiteren Veröffentlichung sind zwei Dinge kritisiert worden. Das eine ist die Frage der Überstunden, und das andere ist die Frage der Qualität der Arbeit der Entscheider. Nun haben wir heute bereits gehört, daß die Mehrarbeit nicht unter Druck geschieht, daß sie freiwillig ist und daß man Zeit ansparen kann. Dagegen ist gar nichts zu sagen. Ansonsten hört man häufig, daß Beamte als faul und nicht arbeitswillig gescholten werden. Hier sind sie bereit, mehr zu tun. Druck darf nicht sein, das steht ganz außer Frage. Daß sich in einer Zeit, in der Personal abgebaut werden soll, mehr Leute freiwillig melden, ist, denke ich, menschlich.
Wir wissen alle, daß die Situation, als wir durch die Lande gehen ließen, um Entscheider zu finden, ganz anders war. Jetzt ist sie andersherum schwierig. Auch das ist ein Punkt, der im Innenausschuß angesprochen werden sollte.
Ich bin froh über die Antwort des Kollegen Lintner, der hier dargelegt hat, daß ein Fortbildungsprojekt ansteht, bei dem es um traumatisierte Asylbewerber geht und in das die Erkenntnisse der Institution Refugium mit einfließen. Das ist gut so.

(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [F.D.P.])

Der Kern der Fragen ist doch aber: Wird mit der gebotenen Sorgfalt über das weitere Schicksal von Menschen entschieden? Das sind wir uns doch selber schuldig. Meine Erfahrung deckt sich mit der der Kollegin Sonntag-Wolgast, daß nämlich die Entscheider, seit sie Einzelentscheider sind, ein ungeheures Maß an Verantwortung haben, dem sie gerecht zu werden versuchen, indem sie sich von selbst weiterbilden, und sich viele Gedanken machen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, die Durchschnittszahl von 1,6 Fällen pro Tag, die durchaus unterschritten werden kann, läßt sich wohl auch Richtern zumuten. Sie legt nahe, daß einzelne Fälle auch längere Zeit in Anspruch nehmen dürfen.
Wichtig ist es, zu sehen: Es gibt keine höhere Zahl an Anfechtungen der Bescheide vor Gericht. Wenn schlampig gearbeitet würde, dann stiege diese Zahl notwendigerweise. Des weiteren: Bei Gericht gibt es heute nicht mehr Aufhebungen von Asyl-Entscheidungen als früher.
Lassen Sie mich ein letztes Wort zu den Altfällen sagen. Herr Staatssekretär, wir warten darauf, daß man sich noch einmal mit einer Altfallregelung beschäftigt. Das steht noch auf der Tagesordnung. Sie wissen, das wollen wir.

(Beifall bei der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309135800
Ich erteile dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, unserem Kollegen Eduard Lintner, das Wort.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1309135900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich sind die Vorwürfe, die erhoben worden sind, allesamt schon widerlegt worden. Aber lassen Sie mich, weil Sie immer wieder damit kommen und eigentlich gar nicht zur Kenntnis nehmen, was wir Ihnen an zusätzlichen Tatsachen dargelegt haben, für die Bundesregierung folgendes feststellen.
Die Vorwürfe basieren offenbar auf einer ganz speziellen Quelle, nämlich einem langen Schreiben des Personalratsvorsitzenden Müller - vorhin hatte ich irrtümlich „Frau Speckmann" gesagt; das möchte ich korrigieren - der Außenstelle Freiburg. Dabei handelt es sich um eine Außenstelle von insgesamt 46 Außenstellen. Das heißt, die Personalvertretungen der übrigen 45 Außenstellen und auch der Gesamtpersonalrat, die laufend mit diesem Verfahren beschäftigt worden sind - der Präsident hat wöchentlich informiert, und es ist darüber diskutiert worden - haben keinerlei förmliche Einwendungen erhoben.

Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
Wenn sich nachträglich der eine oder andere gegenüber Zeitungen äußert, dann muß ich ihm vorhalten, daß er es versäumt hat, im geordneten Verfahren als Vertreter in den zuständigen Gremien diese Gedanken vorzutragen. Deshalb können diese nachträglichen Bemerkungen als nicht allzu glaubwürdig eingestuft werden.

(Beifall des Abg. Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.] Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Dem geht es um etwas anderes!)

- Ja, natürlich.
Meine Damen und Herren, das Angebot, das unterbreitet und mit den Vertretern des Personals im Detail erörtert worden ist, beinhaltet, eine freiwillige tägliche Mehrarbeit im ersten Halbjahr 1996 zu leisten, um damit die noch vorhandenen etwa 71 000 Altfälle bis Mitte dieses Jahres abbauen zu können,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wäre doch toll!)

Diese freiwillige Mehrarbeit kann ab dem 1. Juli 1996 als Freizeit in Anspruch genommen werden. Nebenbei bemerkt: Das ist genau das Modell, das wir über die Dienstrechtsreform als modernes Element der Arbeitszeitgestaltung einführen wollen. Wenn wir so wollen, schlagen wir eine zweite Fliege mit einer Klappe.
Die zügige Entscheidung der Altfälle ist im übrigen ein Gebot der Rechtssicherheit gegenüber den betroffenen Asylbewerbern und natürlich auch Ausdruck des Gebots gegenüber dem Staatsbürger, die Dauer des Aufenthalts von Asylbegehrenden zu minimieren, wenn dieser erforderlich sein sollte, weil das Asylbegehren nicht anerkannt werden kann.
Negative Auswirkungen auf die Qualität der Entscheidungen, wie immer wieder behauptet wird, sind in der Tat nicht zu befürchten. Lassen Sie mich dafür noch die Gründe nennen:
Erstens. Nach wie vor steht die für jeden Einzelfall erforderliche Zeit zur sorgfältigen Prüfung zur Verfügung. Dabei meine ich auch die Zeit für das Eingehen auf spezielle persönliche Situationen und Erlebnisse, die hier immer unter dem Stichwort „traumatisierende Situationen oder Erlebnisse" angeführt werden. Auch hier gibt es keinerlei Einschränkungen.
Zweitens. Im Vergleich zu früher - da möchte ich das aufgreifen, was der Kollege Schlee hier schon deutlich gemacht hat - steht heute verhältnismäßig mehr Personal pro Fall zur Verfügung. Beispielsweise 1993 gab es 493 000 Fälle, und es standen 5 050 Beschäftigte des BAFl zur Verfügung. Heute haben wir 3 600 Beschäftigte bei 91 000 Altfällen und 120 000 laufenden, also Neufällen. Das ist ein günstigeres Verhältnis im Sinne der Möglichkeit, sich mit einem Fall zu befassen.
Schließlich bestätigen in der Tat auch objektive Erkenntnisse diese Einschätzung. Ich darf darauf hinweisen, daß die Zahl der aufhebenden Entscheidungen von Verwaltungsgerichten unverändert bei unter 10 Prozent liegt, was darauf hindeutet, daß sich bei der Qualität der Entscheidungen und der Entscheider selbst keine Verschlechterung ergeben hat.
Meine Damen und Herren, die behaupteten Einschränkungen bei Fortbildungsmaßnahmen haben ebenfalls nicht stattgefunden. Es gibt keine relevanten Einschränkungen bezüglich Fortbildungs- und Informationsmöglichkeiten, im Gegenteil. Auch hier will ich Ihnen nur ein paar Beispiele nennen:
Noch Ende Februar gab es ein zweitägiges Fortbildungsseminar der ÖTV zur Situation in der Türkei. 1995 - das bezieht sich nun nicht auf den angesprochenen Zeitraum; aber immerhin ist es ein Zeichen dafür, für wie wichtig die Fortbildung gehalten wird - sind beim BAFl sage und schreibe 8 000 Mann-Tage Fortbildung in Anspruch genommen worden. Das ist meines Wissens die höchste Zahl, die es überhaupt in vergleichbaren Einrichtungen gibt. Zur Zeit ist das BAFl unter der Regie des neuen Präsidenten dabei, den Entscheidern einen direkten EDV-Zugriff auf für ihre Entscheidungen wichtige Dateien zu ermöglichen. Also auch hier gibt es das Bemühen, eine Fülle von Wissen und Kenntnissen, die angezapft werden können, zur Begründung von Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, weil vorhin in der Fragestunde all das bereits dargelegt worden ist, berührt es mich schon merkwürdig, daß Sie nun hier in einer Aktuellen Stunde, unbeeindruckt vom Inhalt der Antworten, die aufgestellten Behauptungen einfach wieder erheben. Sie sollten schon bedenken, daß Sie damit natürlich nicht nur die Bundesregierung treffen, sondern eigentlich auch jeden einzelnen Beschäftigten, der sich natürlich diesem Vorwurf genauso ausgesetzt sieht

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

wie etwa unser Haus, das damit aber jederzeit fertig werden kann.
Ich stelle daher, wie bereits eben in der Fragestunde, fest: Die Behauptungen, wie sie insbesondere in einer deutschen Tageszeitung aufgestellt worden sind, entsprechen nicht den Tatsachen. Es gibt deshalb auch keinen Anlaß für Zweifel an der Amtsführung des Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309136000
Herr Kollege Volker Beck, Sie haben das Wort.

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309136100
Meine Damen und Herren! Ich bin nicht so zufrieden mit den von Herrn Lintner in der Fragestunde vorgetragenen Ausführungen und auch nicht mit seinen gerade gemachten, weil ich finde, einige Dinge haben sich eindeutig nicht geklärt, sondern es sind im

Volker Beck (Köln)

Gegenteil neue Fragen aufgeworfen worden. Wenn hier immer so getan wird, als gäbe es irgendwo obskur in Freiburg einen verrückten Personalrat, der wohl etwas querulatorisch sei, dann muß ich einfach fragen: Haben Sie nicht den Zeitungsartikel nachgelesen, auf den wir Sie vorhin hingewiesen haben? In den „Nürnberger Nachrichten" meldet sich der Sprecher der ÖTV-Vertrauensleute im Bundesamt. Das ist immerhin ein Arbeitnehmervertreter. Deshalb kann ich auch mit aller Entschiedenheit den Vorwurf zurückweisen, wir wollten das Personal des Bundesamtes angehen. Nein, wir wollen es bei seiner Arbeit schützen; wir wollen ihm ermöglichen, anständige, rechtstaatlich saubere Entscheidungen zu treffen. Ich weise es zurück, wenn so etwas als Diffamierung der Beschäftigten bezeichnet wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verschiedene ÖTV-Leute haben sich in den „Nürnberger Nachrichten" vom 20. Februar in diese Richtung geäußert!
Es handelt sich in diesem Falle auch nicht um den Artikel einer einzelnen Tageszeitung, sondern um Artikel in mehreren. Auch in dem entsprechenden ÖTV-Magazin wird von der Gewerkschaft Klage darüber geführt, daß sich Mitarbeiter durch die Umstände im Bundesamt offensichtlich genötigt fühlen, bei ihrer Arbeit die notwendige Sorgfalt nicht mehr walten zu lassen.
Ich muß Ihnen in puncto schlanker Staat und „Bündnis für Arbeit" auch sagen: Es ist doch aberwitzig, in einer Behörde Überstunden anzuordnen und gleichzeitig Stellenabbau zu betreiben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das habe ich wirklich noch nirgendwo gehört. Das ist einfach kein seriöses Vorgehen. Man muß seine Abbaupläne erst einmal zurückstellen, wenn man noch so viele Altfälle hat.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Ich meine, diese Debatte zeigt deutlich die Prioritätensetzung im Bundesamt und im Bundesinnenministerium: beschleunigte Verfahren, kurzer Prozeß mit den Verfolgten und nicht etwa Erhalt des Grundrechts auf Asyl, kein Respekt davor, daß es sich womöglich um politisch Verfolgte handelt, die von Ihnen auf Grund von falschen Entscheidungen in Heimatländer zurückgeschickt werden, wo ihnen Verfolgung und vielleicht sogar Nachteile für Leib und Leben drohen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.]: Jetzt diffamieren Sie aber wirklich!)

Wer die Verfahren beim Bundesamt beschleunigt und gleichzeitig die Stellen um tausend abbauen will, der zeigt deutlich, wohin die Reise gehen soll.
Mich als Rechtspolitiker ärgert es sehr, wenn - wie von der ÖTV vorgetragen - durch die mangelhafte Arbeit der Entscheider die Fälle bei den Verwaltungsgerichten landen. Das heißt, die Kosten für diese Verfahren landen bei den Ländern.
Wir diskutieren dauernd über Rechtspflegeentlastungsgesetze. Die Bundesländer schlagen in ihrer Not schon vor, mit dem Rasenmäher durch die Strafprozeßordnung zu fahren, weil sie sich nicht zu helfen wissen. Und Sie produzieren hier mit unseriösen Vorgängen weitere Verfahren! Diese Frage muß eindeutig geklärt werden.

(Zuruf von der F.D.P.: Das ist ja unglaublich, was Sie hier erzählen!)

- Das sind die Bedenken der Mitarbeitervertretung; die muß man wohl ernst nehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein faires Verfahren erfordert die Einhaltung grundlegender Mindeststandards, wie wir sie auch in unserem Fluchtgesetz festgelegt haben. Hieran muß man Minister Kanther erinnern, der als Verfassungsminister auch für die Gewährleistung des von ihm. nicht so sehr geliebten Grundrechts auf Asyl verantwortlich ist.
Um nur ein Kriterium zu nennen: Zu einem fairen Verfahren gehört eine umfassende, zeitlich offene Anhörung, in der die Einzelentscheider den jeweiligen Asylsuchenden und ihrer Verfolgungsgeschichte gerecht werden können.
Es ist absolut verantwortungslos, daß beim Bundesamt derzeit Vorgaben an Einzelentscheider kursieren sollen, in denen der Ablauf einer Anhörung und die Bearbeitung eines Asylantrages nach Minuten vorgegeben wird. Zur Vorbereitung der Anhörung sollen ganze zehn Minuten reichen, zum Aktenstudium und zum Studium der Originaldokumente ganze fünf Minuten. Das ist meines Erachtens völlig unzureichend und praxisfern.
Für die eigentliche Anhörung über die Asylgründe einschließlich der Nachfragen sieht die Leitung des Bundesamtes nach diesem Schriftstück ganze 55 Minuten vor.
Ich meine, es muß eindeutig geklärt werden, ob diese Papiere, ob solche Anweisungen tatsächlich existieren. So etwas kann nicht in der Landschaft stehenbleiben, und so etwas kann man nicht so lappisch, wie Sie das gemacht haben, vom Tisch wischen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im vergangenen Jahr haben sich auch beim Bundesamt einige Entwicklungen abgezeichnet, die positiv sind und die wir ausdrücklich begrüßen: Es war vorgesehen, Sonderbeauftragte für Frauen, Kinder und Folteropfer einzurichten. Es war ein Modellprojekt geplant, wonach asylsuchende Frauen die Möglichkeit erhalten sollten, von weiblichen Entscheidern betreut zu werden.
Ich möchte alle Damen und Herren einmal an eine Entscheidung des 11. Deutschen Bundestages erin-

Volker Beck (Köln)

nern, wo damals in einer gemeinsamen Entschließung - Frau Schmalz-Jacobsen, auch Sie waren dabei -

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309136200
Die Redezeit, Herr Kollege!

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1309136300
- zu Menschenrechtsverletzungen an Frauen solche Standards gefordert wurden, eindeutig und verbindlich für alle Fälle, nicht nur als Modellprojekt.
Ich meine, in diese Debatte gehört auch die Frage, ob es nicht seit längerem schon bei der Entscheidung über Asylfälle bei bestimmten Gruppen Defizite gibt und ob die erwähnte Entscheidung des Deutschen Bundestages von der Verwaltung auch so umgesetzt wurde, wie wir es uns alle wünschen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309136400
Das Wort hat der Kollege Hans-Otto Wilhelm.

Hans-Otto Wilhelm (CDU):
Rede ID: ID1309136500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es geht in der Tat, verehrte Kollegin Sonntag-Wolgast, nicht um die Frage, ob jemandem das Recht verwehrt werden soll, die Bundesregierung zu kontrollieren oder sie zu befragen. Das ist doch eine Binsenweisheit. Forudastan heißt der Journalist der „Frankfurter Rundschau" .

(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Die Journalistin!)

- Oder die Journalistin.

(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Das ist doch wichtig! Es gibt immer noch diesen Unterschied!)

Die Grünen sind ihr sicher dankbar. Es geht um die substantiellen Vorwürfe, die in einem solchen Artikel stecken und darum, wie wir auf solche Berichte aus der Presse insgesamt und speziell hier im Deutschen Bundestag reagieren.
Dieser Artikel ist bei seriöser Betrachtung zweifelsohne nicht geeignet, die von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gemachten Vorwürfe zu erhärten. Denn er ist ausschließlich im Konjunktiv abgefaßt. Man bezieht sich auf das Hörensagen nicht genannter Dritter und unterstellt Aussagen, die überhaupt nicht bewiesen sind. Wenn das der Maßstab für das Handeln des Deutschen Bundestages ist, dann müßten wir viele Artikel über dieses und über andere Themen in demselben Rahmen behandeln, wie es heute hier geschieht. Ich halte das für falsch, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Denn wir haben nicht nur die Pflicht, die Regierung
zu kontrollieren; wir haben auch die Pflicht, Behörden und Dienststellen, hinter denen wir ob ihrer Arbeit gemeinsam stehen, vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.

(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Das tun wir am besten durch solide Klärungen!)

Aus den Antworten, die gegeben wurden, und aus der unsubstantiierten Darstellung der Journalistin ist ein solches Fehlverhalten nicht zu entdecken. Mir helfen die Hinweise aus Gesprächsrunden, daß sich einzelne ÖTV-Repräsentanten beschwert fühlen, relativ wenig. Die offizielle Vertretungskörperschaft der Mitarbeiter ist einzig und allein die gewählte Repräsentanz der Mitarbeiterschaft, nämlich der Personalrat, und sonst niemand. Genau diese Repräsentanz, der Personalrat, hat sich erkennbar mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden erklärt. Einen anderen Maßstab kann man in einer schwierigen Situation eines Amtes, in dem es Stellenabbau gibt, beim besten Willen nicht anlegen. Das sind die einzig legitimierten Vertreter der Mitarbeiterschaft, keine ÖTV-Vertreter und sonstigen Zuträger aus unbekannten Runden.
Die entscheidende Frage ist doch: Warum haben es die Grünen auf Grund dieses ungeordneten Materials überhaupt gemacht? Der politische Grund, der dahintersteckt, ist einzig und allein, erneut die Praxis des Asylverfahrens zu diskreditieren. Das ist die politische Absicht, die dahintersteckt.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu diskutieren!)

Die unzulänglichen Versuche, im Rollenspiel Fragen zu verteilen, die die Kollegen beim Vorlesen offenbar erstmals gesehen haben, haben deutlich gemacht, mit welcher „Inbrunst" man hinter den einzelnen Fragen steht.
Die entscheidende Frage, die sich stellt: Sind Sie daran interessiert, daß noch nicht erledigte Fälle von Asylanträgen abgearbeitet werden, oder nicht? Wir sind der Meinung, daß sie abgearbeitet werden sollten, im Interesse der Betroffenen und im Interesse des deutschen Steuerzahlers. Denn je früher sie abgearbeitet sind, um so früher können aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Dann kann man schneller abschieben!)

Wer dagegen etwas hat - Sie haben etwas dagegen,

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gegen schnelles Abschieben haben wir etwas!)

weil Sie eine ganz andere Konzeption der Asylpolitik vertreten -, muß uns mit solchen Mätzchen die Zeit stehlen, wie Sie es heute getan haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um politisch Verfolgte! Womit sollen wir uns denn sonst beschäftigen?)


Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

Meine Damen und Herren, es ist doch völlig unstreitig, daß diese Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt werden sollen.
Offenbar beherrschen Sie auch die drei Grundrechenarten nicht. Wenn ich für 450 000 Fälle 3 500 Mitarbeiter hatte und für derzeit 120 000 Fälle 2 500 Mitarbeiter habe, dann können Sie nachvollziehen - Sie brauchen noch nicht einmal den Dreisatz zu begreifen -, daß für den einzelnen Fall jetzt sehr viel mehr Zeit vorhanden ist als zuvor. Wie Sie zu der skurrilen Haltung kommen, es sei weniger Zeit, ist mir völlig unerfindlich. Daß die Weiterbildung nicht leidet, haben wir aus den Ausführungen von Herrn Lintner gehört: Es sind insgesamt 8 000 Mannstunden Weiterbildung betrieben worden.
Die Rechtsuchenden vor deutschen Gerichten wären glücklich, wenn ihnen so viel Zeit eingeräumt wurde, wie das Bundesamt den Asylantragstellern widmet.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man merkt, daß Sie noch nie im Bundesamt waren!)

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist das Verfahren nicht beanstandbar. Die Mitarbeiter, deren Zahl jetzt wohl auf 2 500 festgelegt werden soll, haben bei den zu erwartenden 150 000 Fällen zumindest genausoviel Zeit wie bisher oder sogar mehr. Alle anderen Schlußfolgerungen, die Sie getroffen haben, sind falsch, polemisch und gehen an der Sache vorbei.
Sie werden uns nicht daran hindern, daß wir die nötigen Schlußfolgerungen aus weniger Arbeit für die Administration ziehen. Sie werden auch niemandem, der von den Dingen etwas versteht, einreden können, daß eine Flexibilisierung von Arbeitszeit, die Schaffung von Arbeitszeitkonten, die Sie vorhin in der Fragestunde noch für gut gehalten haben, jetzt zu beanstanden ist. Ich lobe die Mitarbeiter dieser Behörde ausdrücklich dafür, daß sie freiwillig bereit sind, mit Arbeitszeitkonten Rückstände abzuarbeiten. Ich würde mich freuen, wenn in anderen Administrationen Vergleichbares geschehen würde.
Ich bin der Auffassung: Die Behörde, ihr Leiter und die Mitarbeiter sind nicht zu tadeln. Es ist ein vordergründiger Versuch der Grünen, ihre Ablehnung der Praxis des Asylrechts in Deutschland noch einmal zu bekräftigen. Wir sind anderer Meinung. Wir werden unsere Pflicht tun. Die Fälle werden abgearbeitet und einer geordneten Regelung und Verfahrensweise zugeführt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309136600
Als nächster Redner hat sich für die Fraktion der SPD der Kollege Körper gemeldet.

Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1309136700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, daß das Thema, das heute ansteht, hier in einer Art und Weise diskutiert wird, wie es im Grunde genommen nicht angemessen ist. Ich sage das ganz deutlich. Wenn solche Informationen bekanntwerden, dann gehörten sie erklärt. Die Bundesregierung hat dies bei der Beantwortung Ihrer Fragen versucht.
Viel wichtiger aber ist es bei solchen Themen, nicht übereinander, sondern miteinander zu reden. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion nicht nur den Antrag zu einer Diskussion über diese Fragen im Innenausschuß gestellt, sondern auch ausdrücklich gebeten, daß der Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zugegen sein wird, damit wir eben diese Fragen miteinander erörtern.

(Dietmar Schlee [CDU/CSU]: Guter Vorschlag! - Uwe Lühr [F.D.P.]: Völlig in Ordnung!)

- Ich denke auch, daß das völlig in Ordnung ist.
Zweite Bemerkung. Wir sind nach wie vor daran interessiert, daß es in diesem Bundesamt zu einer qualifizierten Arbeit kommt. Ich will gar nicht verhehlen, daß die Personalführung auf Grund der Entwicklung in der zurückliegenden Zeit nicht einfach gewesen ist. Auf der einen Seite hatte man hohe Zugangszahlen bei den Asylbewerbern, aber nicht den dazu notwendigen Mitarbeiterstab. Dieser ist dann aufgebaut worden. Jetzt hat man geringere Zahlen, die natürlich Anlaß geben müssen, sich darauf personell entsprechend einzurichten.
Ein ganz wichtiger Grundsatz sollte meines Erachtens auch sein: Wenn man sich überlegt, wie die personelle Ausstattung zukünftig aussieht und wie dadurch eine qualifizierte Arbeit erhalten bleibt, dann sollte man eine solche Entscheidung mit den Beschäftigten treffen und nicht gegen sie. Es ist bekannt, daß beispielsweise die Personalvertretung die angesteuerte Zahl der Mitarbeiter nicht unbedingt für angemessen hält. Deswegen, lieber Herr Kollege Schlee, habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.
Wenn man die Unterrichtung der Bundesregierung zur Straffung der Bundesbehörden zur Kenntnis nimmt, wird auch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Beispiel genannt. Deswegen richte ich eine herzliche Bitte an Sie: Wenn man solche Konzeptionen entwickelt, gibt es zwei wichtige Punkte, die zu berücksichtigen sind - zum einen, daß eine sachlich qualifizierte Arbeit auch zukünftig möglich bleibt und daß man solche Entscheidungen zum anderen mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trifft. Dann können wir erfolgreiche Konzeptionen entwickeln.
Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuß, wo wir die einen oder anderen sachlichen Argumente noch austauschen können.
Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1309136800
Die Aktuelle Stunde ist geschlossen. Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 7. März 1996, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.