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ID1309009300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich muß Ihnen ganz klar sagen: Ich habe an mehreren Verfahren - allerdings nicht gerade an atomrechtlichen - teilgenommen. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, daß etwas so glatt über die Bühne gegangen ist, daß es nicht zu Verzögerungen gekommen ist. Meinen persönlichen Erfahrungen widerspricht das ganz und gar. Ich muß hier entsprechend meinen persönlichen Erfahrungen urteilen.
    Die Öffentlichkeitsbeteiligung an den Sanierungsvorhaben der Wismut, so wie sie mir von Bürgermeistern, Verbänden und Gewerkschaftsmitgliedern geschildert wurde, gestaltet sich als begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung. Durch eine frühzeitige Übersendung der Pläne für Sanierungsarbeiten an

    Ulrich Petzold
    Bürgermeister und Gemeinderäte, durch die Einrichtung von Umweltbeiräten, in denen Verbände, Bürgermeister, Kreistags-, Landtags- und Bundestagsabgeordnete vertreten sind, und auch durch die Einsetzung des Vertrauensbevollmächtigten des BMWi für Wismut-Fragen, Herrn Dr. Wollny, wurde hier in der Öffentlichkeitsbeteiligung ein neuer Weg beschritten.
    Diesen Weg zugunsten einer einmaligen formell starren Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer UVP aufzugeben halte ich persönlich für einen Irrweg, zumal im Gegensatz zu Ihren Behauptungen sehr wohl jederzeit ein Rechtsschutz der Bürger gegen die getroffenen Verwaltungsentscheidungen besteht.
    Den Bürger belastende Genehmigungsentscheidungen zum Beispiel der Bergämter oder des Strahlenschutzamtes können in dem vorliegenden Fall genauso angefochten werden, wie das die einschlägigen Verfahrensordnungen auch sonst bei entsprechenden Verwaltungsverfahren ermöglichen.
    Als ebenso haltlos entpuppt sich die Feststellung in Ihrer Antragsbegründung, daß eine Kontrolle der Sanierung zum großen Teil durch den Sanierer selbst erfolgt. Nachweisbar erfolgen regelmäßige Überprüfungen durch die aufsichtsführenden Landesbehörden. Inspektionen vor Ort und Kontrollmessungen sind dabei so selbstverständlich wie der Abgleich der zu führenden Unterlagen.
    Leider wurde von Ihnen, sehr geehrte Kollegen der SPD, die mögliche Befahrung vor Ort zu spät vorgenommen. Es wäre wohl besser gewesen, erst zu sehen und dann zu schreiben.
    Daß Ihr Kollege Hampel nach Aussagen des Gesamtbetriebsrates vor Ort so mutig war, sich von seiner Unterschrift unter Ihren Antrag zu distanzieren, ehrt ihn. Allerdings wäre es wohl besser, wenn er sein Wort hielte und sich stärker für die Zurückziehung des gesamten Antrages einsetzte.
    Ich appelliere daher aus den von mir aufgeführten Gründen von dieser Stelle aus noch einmal an Sie, werte Kollegen von der SPD: Belasten Sie die Ausschüsse des Deutschen Bundestages nicht mit einem falschen, unnötigen Antrag. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Vera Lengsfeld, Bündnis 90/Die Grünen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Vera Wollenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung der SPD-Fraktion nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Wismut-Sanierungsprojekte ist voll und ganz zu unterstützen. Als der bestehende Katalog von Vorhaben, die einer UVP unterliegen, erarbeitet wurde, war noch nicht bekannt, daß die bundesdeutsche Politik Monate später die
    Sanierung der Altlasten aus dem Uranbergbau der DDR übernehmen mußte.
    Das UVP-Gesetz schreibt eine UVP für bestimmte Vorhaben vor. Gedacht ist dabei zuerst einmal an neue Anlagen, an die Aufschüttung von neuen Halden, an die Errichtung von neuen Endlagern usw.
    Die Verantwortung, die wir mit der Wiedervereinigung für zu DDR-Zeiten genehmigte umweltzerstörende Projekte übernommen haben, ist im UVP-Gesetz und in den UVP-Verordnungen bisher leider nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht nur für die strahlenden Uranerzhalden. Auch bergrechtliche Genehmigungen, die zu DDR-Zeiten ausgesprochen wurden, gelten zum Teil für die nächsten 50 Jahre weiter, ohne daß nach Ansicht der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muß.
    Eigentlich hätte schon in den Einigungsvertrag die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für eine Vielzahl von zerstörerischen und bedrohlichen alten Anlagen und Vorhaben aus DDR-Zeiten aufgenommen werden müssen, anstatt diese zum Teil sogar ausdrücklich von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen.
    Die Sanierungsvorhaben selbst verursachen erhebliche Belastungen der Umwelt und der Bevölkerung. Die Sanierungsarbeiten sind gleichzeitig sehr komplex und schwierig. Deshalb ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Planungsinstrument unserer Ansicht nach unerläßlich; denn die UVP sichert am ehesten eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen und eine angemessene Abwägung der technischen Verfahren.
    Ganz besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Öffentlichkeit in die Sanierungsmaßnahmen einbezogen würde. Sie wissen alle, nach §§ 6 und 9 des UVPG werden die öffentliche Auslegung der Unterlagen und die Anhörung der Öffentlichkeit vorgeschrieben.
    Im Fall Wismut können wir auf eine lange Tradition ungenügender Informationen der Bevölkerung und der Geheimhaltung extremer Gesundheitsbelastungen zurückblicken. Auch der Wismut GmbH und den Bundesbehörden war und ist vorzuwerfen, daß Unterlagen über Konzepte äußerst restriktiv behandelt werden. Bisher gibt es nur eine Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung des Sanierers. Außerdem muß der Sanierer den Behörden Rede und Antwort stehen. Angesichts der enormen Belastung der Bevölkerung durch die radioaktive Strahlung reicht das aber nicht aus.
    Es geht nicht nur um die Information der Bevölkerung. Die betroffenen Menschen, die diese extremen Belastungen zu ertragen haben, müssen an den Entscheidungen über die Verfahrensweise beteiligt werden. Durch die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung der Sanierungskonzepte könnte der in der Bevölkerung entstandene Vertrauensverlust am ehesten behoben werden.

    Vera Lengsfeld
    Eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung, wie sie von den strahlenden Erzhalden oder den belasteten Grundwasserleitern ausgeht, sprengt unserer Meinung nach den bestehenden gesetzlichen Rahmen, der nicht für eine solche gigantische Belastung ausgelegt ist. Wir sind daher der Ansicht, daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Sanierungsarbeiten allein noch nicht ausreicht. Denn es gibt eine Reihe von Problemen bei der Wismut-Sanierung, die damit noch nicht gelöst werden.
    Wir haben - daran möchte ich an dieser Stelle erinnern - bereits in der 12. Legislaturperiode einen Antrag vorgelegt, in welchem wir ein Sondergesetz zur Sanierung der Wismut-Altlasten gefordert haben. Dieses Gesetz zur Beseitigung der Altlasten des Uranbergbaus der ehemaligen SDAG Wismut, wie wir es genannt haben, sollte eine klare gesetzliche Grundlage für die Sanierung schaffen. Der Bund muß nach diesen Vorstellungen die finanzielle Gesamtverantwortung für alle Sanierungsarbeiten übernehmen, die im Zusammenhang mit dem Uranbergbau notwendig sind. Bisher hat der Bund nur die Verantwortung für die Sanierung der Altlasten der Wismut GmbH.
    Die Wismut GmbH muß in einem Gesetz verpflichtet werden, mit den Eigentümern betroffener Grundstücke unentgeltliche Verträge zur Entsorgung der kontaminierten Materialien abzuschließen.