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ID1309008600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
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    Rede von Christoph Matschie


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn der Debatte über unseren Antrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Wismut-Sanierungsvorhaben die Fragen aufgreifen, die in der Diskussion der letzten Wochen immer wieder gestellt worden sind.
    Die erste Frage: Die Sanierungsvorhaben laufen jetzt seit fünf Jahren im Bereich des ehemaligen Uranbergbaus. Alle Beteiligten haben enorme Anstrengungen unternommen, um möglichst rasch zu Ergebnissen zu kommen. Warum jetzt ein neues Verfahren? - Gleich danach kommt dann meist der Hinweis, die Umweltverträglichkeitsprüfung sei ja gar nicht für Sanierungsvorhaben gedacht, da es hier nicht um eine zusätzliche Belastung der Umwelt geht, sondern um eine Entlastung. Ich frage: Welche Gründe sprechen also dafür, die Wismut-Sanierungsvorhaben in das UVP-Gesetz einzuordnen?
    Ich sehe vor allem zwei Gründe, einen inhaltlichen und einen formalen Grund.
    Zunächst zum inhaltlichen Grund. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ja 1990 ins deutsche Recht eingeführt, um Umweltauswirkungen von Vorhaben - so allgemein ist das da formuliert - frühzeitig und umfassend ermitteln und bewerten zu können. Das Gesetz soll für diese Ermittlung und Bewertung einheitliche Grundsätze liefern, und die Behörden sollen in die Lage versetzt werden, so frühzeitig wie möglich die Umweltauswirkungen in ihre Entscheidung einzubeziehen.
    Im Geltungsbereich des UVP-Gesetzes sind schon heute - ich beschränke mich jetzt einmal auf der Wismut-Sanierung ähnliche Vorhaben - die Stillegung und der sichere Einschluß oder der Abbau einer ortsfesten kerntechnischen Anlage, die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, aber auch zum Beispiel Abfallentsorgungsanlagen enthalten. Im übrigen hat der EU-Umweltministerrat kürzlich beschlossen, eine Ausweitung der UVP-Richtlinie vorzunehmen. Bei den neu aufzunehmenden Projekten wie zum Beispiel ganz allgemein Abfallanlagen, Kläranlagen, Schlammlagerplätze spielen Größe des Projektes, Standort und Schwere oder Komplexität der Auswirkungen eine Rolle.
    Kehren wir zurück zur Wismut-Sanierung. Hier müssen ja riesige Mengen kontaminierter Stoffe für lange Zeit sicher eingeschlossen werden, zum Beispiel die Absetzbecken, die „tailings". Im Ergebnis der Sanierung entstehen also in diesem Fall Anlagen, die für Jahrzehnte, möglicherweise für Jahrhunderte den sicheren Einschluß kontaminierter Stoffe gewährleisten müssen und die zum großen Teil über lange Zeit auch abwassertechnisch betreut werden müssen.
    Nun handelt es sich hierbei zwar um die Abwehr von Gefahren - denn von den offenen Absetzbecken geht naturgemäß eine größere Gefährdung aus -; andererseits entstehen Anlagen, die in ihren Auswirkungen teilweise weit bedeutsamer sind als viele andere Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muß. Ich sage es einmal ein bißchen überzogen: Der Gesetzgeber hat zu Recht vorgesehen, daß für eine Legehennenanlage, die über eine bestimmte Größe hinausgeht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muß. Da erhebt sich doch die Frage, warum für die Anlagen, die im Zusammenhang mit der Wismut-Sanierung entstehen, nicht auch Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben sind.

    (Beifall der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Oder nehmen wir neben dem Einschluß der Absetzbecken die Flutung der Gruben, die vorgenommen wird. Wir haben es hier mit sehr langfristigen

    Christoph Matschie
    und nur sehr schwer zu beurteilenden Auswirkungen dieser Flutungen zu tun.
    Noch entscheidender als die inhaltliche Vergleichbarkeit mit anderen UVP-pflichtigen Vorhaben ist aber für mich die Frage angemessener Verfahren. Die Komplexität der Sanierungsaufgabe, vor der wir im Zusammenhang mit dem Uranbergbau stehen, verlangt ja geradezu ein integratives Prüfverfahren wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, ein Verfahren, das in der Lage ist, die verschiedenen Aspekte der Prüfung zu koordinieren und zusammenzufassen. Gerade dafür eignet sich das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es ist sehr effizient, sehr gut ausgewogen und ausgeklügelt.
    Schauen wir jetzt einmal in die Praxis der Sanierung der letzten Jahre. Es zeigt sich, daß die Sanierung der Wismut ein Verfahren erzwungen hat, das der Umweltverträglichkeitsprüfung sehr nahekommt. Wir befinden uns also jetzt schon in einem Zustand, wo sich Sanierer und Genehmigungsbehörden bemühen, ein Verfahren zu wählen, das ganz eng an die Umweltverträglichkeitsprüfung angelehnt ist. Das hat Gründe. Denn die Komplexität der Aufgaben verlangt ein solches Verfahren.
    Allerdings hat die Herausbildung eines solchen Verfahrens zwischen Sanierer und Genehmigungsbehörden viel Kraft und Zeit gekostet. Hinzu kommt: Dieses Verfahren ist bis heute rechtlich nicht abgesichert. Die Wismut GmbH und die mit der Sanierung befaßten Behörden bieten genaugenommen ein Beispiel dafür, daß die Anwendung der Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Großsanierungsprojekten sinnvoll ist. Ich denke, eine rechtliche Absicherung des bereits gefundenen Verfahrens würde zu größerer Eindeutigkeit und größerer Sicherheit für alle an diesem Verfahren Beteiligten führen.
    Ich kann mir durchaus vorstellen, daß wir im Verlauf der Ausschußberatungen dazu kommen, diesen Antrag auszuweiten, und zwar auf alle Sanierungsgroßprojekte in den neuen Bundesländern. Denn auch bei der Sanierung des Braunkohletagebaus stellt sich durchaus die Frage: Ist es notwendig, alle Flächen nur unter dem Aspekt bergbaulicher Sicherheit zu betrachten und neu entstandene Biotope mit Millionenaufwand einzuebnen? Oder ist es nicht sinnvoller, ein Verfahren wie die UVP zu wählen, um damit zu einer umfassenderen Betrachtung des Gesamtvorgangs und der einzelnen Sanierungsschritte zu kommen?
    Da die UVP als unselbständiges Verfahren dazu gedacht ist, die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Fachgesetze zu optimieren, kann sie am Ende sogar dazu beitragen, daß Verfahren beschleunigt werden. Die Bundesregierung geht in ihrer Begründung für die Verwaltungsverordnung zur UVP davon aus, daß damit Verfahren beschleunigt werden können.
    Oft ist die Angst geschürt worden, mit der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für solche Großsanierungsmaßnahmen könnten Verzögerungen entstehen. In einer Stellungnahme der Wismut
    GmbH selbst ist die Rede davon, daß solche Verzögerungen zwei bis drei Jahre betragen könnten. Ich habe nach Rücksprache mit Genehmigungsbehörden keine Anhaltspunkte dafür gefunden, im Gegenteil: Mir ist versichert worden, daß es diesbezüglich nicht zu Verzögerungen kommt, da wir schon jetzt der UVP sehr stark angenäherte Verfahren haben und die rechtliche Einordnung der UVP nur für mehr Sicherheit in diesem Zusammenhang sorgen würde.
    Ich bitte Sie also, diesen Antrag ganz vorurteilsfrei zu prüfen und mit uns darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll ist - auch im Zusammenhang mit einer Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach der neuen Richtlinie der EU -, die Großsanierungsprojekte - zumindest die, die wir in Ostdeutschland haben - in dieses Verfahren einzuordnen. Ich sehe Vorteile in dem Verfahren. Ich glaube, daß es möglich ist, die komplexen Auswirkungen, die komplexen Sanierungen besser zu bewerten und möglicherweise schneller zu Resultaten zu kommen.
    Ein Satz zum Schluß: Warum soll man aus den Erfahrungen, die in Ostdeutschland gemacht worden sind, für die Gesetzgebung nicht etwas lernen können?
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Ulrich Petzold, CDU/CSU.

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    Rede von Ulrich Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Matschie, Kollegen von der SPD, die noch zu ihrem Antrag stehen, Sie haben in einem Punkt durchaus recht: Die Wismut ist gemeinsam mit dem Bund und den betroffenen Ländern an die Lösung einer weltweit einmaligen Sanierungsaufgabe herangegangen - nirgendwo ist auf einem so begrenzten Raum eine solche Menge uranhaltiges Gestein abgebaut worden; nirgendwo ist auf einer Fläche von vielleicht 150 mal 50 Kilometern die Umwelt derart beeinträchtigt worden.
    In einer Diskussion wie der heutigen muß man aber auch darauf hinweisen, daß die Zuständigen der DDR ab Januar 1954 eine Mitverantwortung für die Umweltzerstörung durch den Uranabbau tragen, ganz abgesehen von dem vielen menschlichen Leid, das dadurch verursacht wurde.
    Am 3. Oktober 1990 hat die Bundesrepublik freiwillig die Altlast des Uranabbaus quasi als Reparationsleistung des Zweiten Weltkriegs übernommen. Ähnlich wie bei der Wiedervereinigung wurden keine langen Planspiele angestellt, sondern es wurden auch im Wismut-Bereich die Ärmel hochgekrempelt und die Probleme angepackt. „Planning by doing" - wie es so schön heißt - war die Devise; denn die Situation, mit der die Bevölkerung über 40 Jahre in diesem Gebiet leben mußte, war für die Menschen so nicht mehr hinnehmbar. Es mußte schnell gehol-

    Ulrich Petzold
    fen werden. Eine mehrjährige Planung wäre in der Region nicht verstanden worden.
    Außerdem hätten während der Planungsphase Entlassungen von Mitarbeitern der Wismut vorgenommen werden müssen, deren Fachwissen später gefehlt hätte.
    Ein schnelles Herangehen unter Nutzung der Fachgesetze, die in der DDR zwar vorhanden waren, aber leider nicht immer durchgesetzt wurden, war geboten. Da weder in der Strahlenschutzverordnung noch in dem Atomgesetz der Bundesrepublik die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung radioaktiver Materialien ausreichend geregelt war, war es geradezu zwingend notwendig, die „Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz" sowie deren Durchführungsbestimmungen und die Haldenanordnung der DDR zu übernehmen.
    Für die Schaffung besonderer, bergbauspezifischer Strahlenschutzvorschriften wurde bis zur Wiedervereinigung von den früheren Bundesregierungen kein Regelungsbedarf gesehen, da es in der Bundesrepublik - anders als in der DDR - zu keinem nennenswerten Abbau radioaktiver Erze kam.
    In der Begründung Ihres Antrages, der meines Erachtens nichts weiter ist als der Versuch, von einer Verfassungsbeschwerde politisch zu profitieren, behaupten Sie nun, daß diese übernommenen Fachgesetze unzulänglich sind. Hierzu muß bemerkt werden, daß die Haldenanordnung, die VOAS und ihre Durchführungsbestimmungen den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission sowie den Euratom-Grundnormen entsprechen und sie in ihren Anforderungen sogar überschreiten. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang nur empfehlen, die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission vom 21. April 1994 zu lesen, in der die Kommission diese Frage im Zusammenhang mit Strahlenschutzrechtsbestimmungen der früheren DDR, die für bergbauliche Tätigkeiten in den neuen Bundesländern fortgelten, beantwortet.
    Ihre Behauptung, „die geltenden Bestimmungen des Strahlenschutzes der DDR werden den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht gerecht", entpuppt sich so sehr schnell als schamlose Übertreibung und versuchte Verunsicherung der Bevölkerung.
    Bei Ihrem Antrag hat man insgesamt - wenn Sie immer wieder von „Vermeidung von Umweltschäden" sprechen - den Eindruck, daß durch die Wismut-Sanierung eine Umweltschädigung eintritt, auf keinen Fall eine Verbesserung der Umweltstandards der Region. Die hohe finanzielle Leistung der Bundesrepublik und der persönliche Einsatz vieler Wismut-Kumpel werden nicht gewürdigt.
    Man sollte dringend zur Kenntnis nehmen, daß die bergbaubedingt hohe, im Einzelfall pro Jahr bis zu 6 Millisievert betragende effektive Äquivalentdosis der in der Region wohnenden Bevölkerung durch die Sanierung unter den von der Internationalen Strahlenschutzkommission empfohlenen Grenzwert von 1 Millisievert gedrückt wird. Die Sanierung bedeutet also eine wesentliche Reduzierung der Strahlenbelastung der Bevölkerung.
    In der Abwägung einer raschen Sanierung, die eine Verringerung der Belastung um mehrere Millisievert im Jahr bedeutet, gegenüber einer vielleicht nach mehrjähriger Planung bis ins letzte ausgefeilten Sanierung, die die Strahlenexposition eventuell um einige Hundertstel Millisievert weiter herabsetzt, muß man sich geradezu für eine schnelle Beseitigung der Altlasten entscheiden.
    Das Argument des Antrages, daß bei dem Sanierungsverfahren der Wismut durch die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Zeitverzögerung eintritt, ist für jeden, der jemals etwas mit formellen Verwaltungsverfahren zu tun hatte, einfach nicht glaubhaft, ja, geradezu lächerlich. Ein förmliches Verwaltungsverfahren - gerade darum handelt es sich bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung - kann zwar, wie mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die UVP" geschehen, gestrafft werden. Durch die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch sind hier klare Grenzen gesetzt. Die Erfahrungen in den Altbundesländern in atomrechtlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligungen zeigen, daß die Erörterung und verwaltungsmäßige Bearbeitung erhobener Einwände ein wesentliches Hinauszögern der tatsächlichen Sanierung mit sich brächte.