Rede:
ID1309006400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. jetzt: 1
    5. der: 1
    6. Kollege: 1
    7. Wilhelm: 1
    8. Dietzel,: 1
    9. CDU/CSU.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man § 1 der Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen - kurz: Flächenerwerbsverordnung - liest, dann könnte man schnell zu dem Schluß kommen: Über den Antrag der PDS ist die Zeit hinweggegangen. Die in der Flächenerwerbsverordnung getroffenen Festlegungen berücksichtigen die Forderungen des PDS-Antrags nach Nichtprivatisierung des Waldes. Die PDS hat ihren Antrag jedoch aus guten Gründen nicht zurückgezogen.
    Neben der Bundestagsgruppe der PDS haben übrigens auch die Landesregierungen hartnäckig auf den Forderungen nach Nichtprivatisierung der Naturschutzflächen bestanden. Wir hoffen, daß sie deshalb nicht mit einer Rote-Socken-Kampagne überzogen werden, wie das manchmal üblich ist. Die Haltung der Landesregierungen zeigt an dieser Stelle Realitätssinn und ein Stück Verantwortung für die Zukunft.
    Dagegen predigt die Bundesregierung wieder einmal altbekannte Rezepte: Privatisierung und freie Marktwirtschaft als Allheilmittel. Die Folgen einer solchen Strategie sind recht handfest und insbesondere im Osten dieser Republik zu besichtigen. Die Tierproduktion fiel in den neuen Bundesländern auf unter 50 Prozent des Standes von 1989. Die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft ist im selben Zeitraum auf unter 20 Prozent gesunken.
    Doch zurück zum Thema. Der Antrag der PDS und die jetzt von den Ländern durchgesetzte Regelung ist nur ein Schritt in der uns bevorstehenden Auseinandersetzung über das Wechselverhältnis von „Gewährleistung des Eigentums" und „Gemeinwohlpflicht des Eigentums", wie sie im Grundgesetz festgeschrieben sind. Solche Gesetzesvorhaben wie das Bodenschutzgesetz oder die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes kommen vor allem deswegen nicht voran, weil die Ausgleichsansprüche der

    Eva Bulling-Schröter
    Bodenbesitzer für Wirtschaftserschwernisse durch Umweltauflagen und deren Finanzierung ungeklärt sind. Die Notwendigkeit des ökologischen Umbaus der Wirtschaft wird von kaum jemandem bestritten. Doch nach Auffassung der Landbesitzer sollen die Kosten dafür die Gesellschaft, nicht jedoch die Schädiger der Umwelt tragen.
    Die Bundesregierung beabsichtigte mit ihrem Entwurf der Flächenerwerbsverordnung ursprünglich, alle Bodenreformflächen zu Sonderkonditionen zu privatisieren, um danach den Eignern in Naturschutzgebieten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Abfindungen zu bezahlen.
    Die jetzt gefundene Lösung erlaubt eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen auf Pachtbasis und gleichzeitig die Einhaltung gesellschaftlich erstrebter Regeln des Umwelt- und Naturschutzes. Sie erleichtert regionalpolitische Entscheidungen und festigt die wirtschaftspolitische Position demokratisch gewählter Vertretungen
    Die Pächter können im Rahmen der Vorgaben unternehmerisch tätig werden. Das Land hat in Form der Pacht regelmäßig fließende Einnahmen. Die Pachteinnahmen haben gegenüber einmaligen Verkaufserlösen den Vorteil, daß unsere Kinder und Enkel, alle unsere Nachfahren, die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, wie die Einnahmen verwendet werden sollen.
    Der Antrag der PDS bleibt weiterhin aktuell, weil die Nichtprivatisierung auf Flächen beschränkt bleibt, die als Naturschutzflächen schon „festgesetzt oder einstweilig gesichert sind oder das Unterschutzstellungsverfahren förmlich eingeleitet ist". Der Privatisierungsprozeß wird sich jedoch über mehrere Jahre hinziehen. In dieser Zeit können neue Anforderungen an den Naturschutz entstehen. Auch dann muß es noch möglich sein, diese Anforderungen durch eine Nichtprivatisierung des Bodens zu realisieren.

    (Günther Bredehorn [F.D.P.]: Um Gottes willen!)

    Für die weitere Beratung des PDS-Antrags spricht auch der Umstand, daß die Flächenerwerbsverordnung ihre Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht noch bestehen muß.

    (Günther Bredehorn [F.D.P.]: Das wird sie hoffentlich nicht bestehen!)

    Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind aufgefordert, bis zum 29. Februar dieses Jahres ihre Stellungnahme zum Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Flächenerwerbsverordnung einzureichen. Die PDS hat deshalb im Agrarausschuß den Antrag gestellt, die Bundesregierung möge den Ausschuß über die Stellungnahme der Bundesregierung informieren, und der Ausschuß möge dazu ein Votum abgeben.
    Wir brauchen schließlich eine öffentliche Debatte und einen möglichst gesamtgesellschaftlichen Konsens darüber, wie Naturgüter zukünftig in die Eigentumsordnung der Bundesrepublik einzuordnen sind.

    (Abg. Ulrich Junghanns [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Herr Präsident!)

    - Nein, ich bin jetzt gleich mit meiner Rede am Ende.
    Letzter Satz. Das Grundgesetz bietet mit seinen Art. 14 und 15 einen breiten Handlungsspielraum; er muß unter Berücksichtigung der Überlebensinteressen der Menschen in einer gesunden Umwelt und für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung verantwortungsbewußt genutzt werden.

    (Beifall bei der PDS)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat jetzt der Kollege Wilhelm Dietzel, CDU/CSU.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Dietzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat die Flächenerwerbsverordnung als Grundlage. Diese ist am 29. Dezember 1995 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und seit 30. Dezember 1995 in Kraft.
    Wenn man sich die Entwicklung bis hierher einmal ansieht, dann ist anzumerken, daß das Bundeskabinett diese Flächenerwerbsverordnung bereits am 4. Mai 1995 beschlossen hat. Der Bundesrat hat sich im September letzten Jahres hiermit befaßt. Wenn ich davon ausgehe, daß es zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern in vielen Bereichen erhebliche Unterschiede gegeben hat, so muß ich auch feststellen, daß diese unterschiedlichen Meinungen ausnahmslos ausgeräumt werden konnten, so daß diese Verordnung pünktlich in Kraft treten konnte.
    Ich darf anmerken, daß in diesem Verfahren der Antrag der PDS vom 7. November 1995 wohl verspätet war. Wenn man hier einmal ein kurzes Zwischenresümee zieht, so ist zu sagen, daß dieses Thema für uns eigentlich erledigt ist.
    Wir müssen die Frage stellen, weshalb dieser Antrag aufrechterhalten bleiben soll und welche Dinge bezüglich des Ablaufs noch angemerkt werden sollen. Offensichtlich hat der Antragsteller den Zeitpunkt verschlafen, als die Diskussion noch im Gange war und noch Einfluß genommen werden konnte. Oder es ist zu vermuten, daß bei diesem Thema ein billiges Nachkarten vorliegt. Machen wir uns nichts vor: Diesem wird die CDU/CSU nicht zustimmen.

    (Beifall des Abg. Ulrich Junghanns [CDU/ CSU])

    Wenn ich die Entwicklung in diesem Bereich einmal betrachte, daß das Kabinett im Mai letzten Jahres ein Konzept vorgelegt und der Bundesrat im September letzten Jahres mit - zugegebenerweise -26 Veränderungen zugestimmt hat, dann, so meine ich, sollte man sich auch inhaltlich mit diesem Thema befassen.

    Wilhelm Dietzel
    Dies dient der Umsetzung des Flächenerwerbsprogrammes. Hier wird geregelt: Einzelheiten zum Inhalt und Umfang der Erwerbsberechtigung einschließlich Regelungen zur Berechtigung des vergünstigten Kaufpreises für land- und forstwirtschaftliche Flächen, zweiter Punkt: das Verfahren einschließlich der Antragsfrist, dritter Punkt: kaufvertragliche Regelung sowie der Grundbuchvollzug und als letztes: Einzelheiten zu dem bei der BVVG eingerichteten Beirat, der in Streitfällen gehört werden muß.
    Bei der Einigung mit dem Bundesrat wurden zusätzlich hineingebracht: Absenkung des Kaufpreises für Kiefernflächen, Einbeziehung auch von GmbH & Co KGs als Berechtigte, zusätzlich, daß Berechtigte immer Vorrang vor Nichtberechtigten haben, daß aber an Nichtberechtigte bis zu 40 000 Hektar pro Jahr zur Verfügung gestellt werden können.
    Ich glaube, daß in der vorliegenden Verordnung all diese Dinge, die die Antragsteller in diesen Bereichen vorgeschlagen haben, entsprechend geregelt worden sind.
    Inhaltlich darf ich § 1 Abs. 2 letzter Satz der Verordnung zitieren, daß Waldflächen, die
    als Naturschutzflächen ... festgelegt oder einstweilig gesichert sind oder das Unterschutzstellungsverfahren förmlich eingeleitet ist ...,
    dann nicht veräußert werden dürfen, wenn ihre
    forstwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen werden soll.
    Ein zweiter Punkt: § 17 sieht vor, daß Waldflächen auch an Träger von Naturschutzprojekten verkauft werden können. Soweit Waldflächen im Rahmen eines Naturschutzprojektes von dessen Träger erworben werden, ist ein Ausgleich für naturschutzrechtliche Nutzungsbeschränkungen ausgeschlossen.
    Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, daß damit die Dinge für uns geregelt sind, so daß wir auch in Zukunft nach unserem jetzigen Erkenntnisstand damit leben können.
    Ich will an die Ausführungen meiner Vorrednerin anknüpfen und noch einen Punkt ansprechen. Die einstweilige Anordnung gegen diese Verordnung - die Bundesregierung mußte bis gestern antworten - hatte mit diesem Antrag und dieser Verordnung nichts zu tun, sondern ausschließlich etwas mit Enteignungen bis zum Jahre 1949 und kann hier als Diskussionsgrundlage sicher nicht verwertet werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen zum Antrag der PDS machen: Einmal wurde dort angemerkt, daß Naturgüter generell nicht der Vermarktung zugeführt werden sollen, weil sie Gemeingut sind. Diese Meinung teile ich ausdrücklich nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ein zweiter Punkt betrifft den Antrag, daß Treuhandflächen in vorhandenen und geplanten Naturschutzflächen vom Verkauf ausgeschlossen sind oder vom Verkauf ausgeschlossen werden sollen, mit der Begründung - das halte ich schon fast für skandalös -: Kommunales bzw. Landeseigentum an Grund und Boden hat den Vorteil, daß über Flächennutzung demokratisch entschieden wird. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, daß ich zu diesem Punkt eine andere Meinung habe.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zum einen ist die BVVG nicht befugt, kommunales und Landeseigentum zu verkaufen. Zum anderen ist Ihnen als Antragsteller sicher aufgefallen, daß wir jetzt in einer freien Sozialen Marktwirtschaft leben. Das zeigt mir allerdings auch, wo die gedanklichen und ideologischen Wurzeln der Antragsteller liegen. Es gilt dort das Motto: Der Staat macht alles besser.

    (Zustimmung bei der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, ich glaube auch, daß das ein Ohrfeige für viele Land- und Forstwirte ist, die auf ihren Flächen Hervorragendes für Naturschutz und Umwelt geleistet haben, ohne vom Staat dazu gezwungen worden zu sein, und das in einer Qualität und zu Kosten, die der Staat nie hätte aufbringen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, die Flächenerwerbsverordnung von Bundesregierung und Bundesrat vom 30. Dezember des letzten Jahres ist praxisgerecht und gut. Wir sehen keinen Grund zu Veränderungen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)