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ID1309000600

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    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Mascher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Am Freitag der letzten Sitzungswoche, am 9. Februar, wurde dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Verfahrens bei der Rentenanpassung in den neuen Bundesländern und zur Änderung des Rechts der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente im Bundestag eingebracht. In der laufenden Sitzungswoche ging es dann im Zeitraffer weiter: Montag Anhörung; Dienstag abend Vorlage des Protokolls der Anhörung - ich bedanke mich dafür ausdrücklich bei den Kollegen und Kolleginnen des Stenographischen Dienstes -;

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei der PDS)

    Mittwoch vormittag Einführung, Beratung und Abschluß im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung. Heute, am Freitag, findet bereits die dritte Lesung statt, und das mit einer sehr knappen Debattenzeit.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Durchgepeitscht!)

    Nun handelt es sich bei den Fragen, die in diesem Gesetz geregelt werden, nicht um Dinge, die der guten Ordnung halber in einem zügigen Ablauf geschäftsmäßig erledigt werden können, sondern bei den Themen - das Rentenanpassungsverfahren in den neuen Bundesländern und der Vorgriff auf eine künftige Reform der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente - geht es um Regelungen, die für die Betroffenen ganz erhebliche und existentielle Auswirkungen haben können. Warum also dieser Schweinsgalopp - um es einmal salopp auszudrücken -, der jede sorgfältige Beratung unmöglich macht?

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Das atemberaubende Tempo ist auch deshalb so ärgerlich, weil beide Vorhaben seit Herbst im Arbeitsministerium in Vorbereitung waren und eigentlich - wenn ich die Absichten des Ministeriums richtig verstanden habe - bereits zum 1. Januar dieses
    Jahres realisiert werden sollten. Es ist also keine überraschende Situation, auf die rasch reagiert werden muß.
    Warum also diese nervöse Hast? Sollen die Abgeordneten nicht sorgfältig beraten können, was beschlossen werden soll? Sollen die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland nicht so genau merken, was gespielt wird? Ist es der Regierungsfraktion und dem Arbeitsminister egal, ob die Bereitschaft der SPD, wie bisher im Rentenrecht auch ganz schwierige Entscheidungen mitzutragen, durch dieses hastige Verfahren verspielt wird?
    Wie wollen Sie, Herr Arbeitsminister, und Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU aus den neuen Bundesländern, dieses Ergebnis gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern, die das schöne Versprechen von der raschen Angleichung, von der raschen Aufholjagd der Renten noch in den Ohren haben, glaubwürdig vertreten? Das Jonglieren mit Ex-ante- und Ex-post-Anpassung, mit aktuellem Rentenwert West und Ost, mit der Eckrente und der Durchschnittsrente, mit den Berechnungsproblemen des Statistischen Bundesamtes, wie es von den Experten in der Anhörung vorgeführt wurde, macht den Vorgang der Änderung bei der Rentenanpassung für den interessierten und betroffenen Bürger nicht transparent.
    Ist es wirklich nur eine rein verfahrenstechnische Veränderung, eine Vereinfachung und größere Zuverlässigkeit bei der Berechnung der Rentenanpassung? Wird die Anpassung der Rentenwerte in den neuen Bundesländern wirklich fortgesetzt? Ist es nur eine kleine Delle, wie Herr Professor Ruland in der Anhörung ausführte, die im nächsten Jahr durch den höheren Anpassungssatz wettgemacht wird?
    Ich habe mich redlich bemüht, meinen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion und interessierten Bürgern und Bürgerinnen am Telefon das Rentenchinesisch zu übersetzen. Aber letztlich konnte ich keine konkreten Schätzungen über die künftige Rentenentwicklung vorlegen, weil sowohl die Rentenexperten der Bundesversicherungsanstalt und des VDR als auch die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber auf die entsprechenden Fragen nur antworten konnten: Die neuesten Zahlen gibt es erst im März, manchmal auch erst später. Aber für die Zukunft kommt es darauf an, wie sich die Gehälter in Ostdeutschland entwickeln. Das kann sich natürlich abflachen; aber sicher wird es Steigerungen geben, vielleicht nicht so hoch wie in der Vergangenheit. - Sie alle wissen jetzt sicher ganz genau, wie sich die Renten in Ostdeutschland entwickeln werden.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Aber eines hatten alle Kollegen und Kolleginnen und viele Bürger und Bürgerinnen gelesen oder gehört: In einem Entwurf des Arbeitsministers vom 26. Januar zur Änderung des Anpassungsverfahrens standen 700 Millionen DM Einsparungen für 1996. Das Mißtrauen, daß die schöne Vereinheitlichung der Rentenanpassung in Ost und West vielleicht doch nur ein schnödes Sparmanöver ist, bleibt, auch wenn

    Ulrike Mascher
    diese Zahl nicht mehr im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf steht.
    Damit ich mir jetzt nicht den Vorwurf einhandle, alles falsch verstanden zu haben und hier eine Diffamierungskampagne in Gang setzen zu wollen, was mir wirklich fern liegt, zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten eine Antwort von Professor Ruland auf meine Frage nach der möglichen Entwicklung der Rentenausgaben:
    Entscheidend für die Frage der Anpassung in den neuen Bundesländern ist die Relation der Nettoquoten in West und Ost.
    - Soweit verständlich.
    Wenn wir einmal davon ausgehen, daß die Nettoquote im Westen bei 65,2 und im Osten bei 69,9 Prozent liegt, dann gibt es Einsparungen von 0,4 Milliarden DM im Vergleich zur Grundrechnung, die wir auf der Basis der Ex-post-Anpassung vorgenommen haben.
    Variiert man diese Werte, indem man etwa im Westen eine Nettoquote von 64,2 und im Osten eine von 69,9 annimmt, ergeben sich praktisch Werte von einer Milliarde DM. Nimmt man im Westen 64,2 und im Osten 70,9, ergeben sich 1,5 Milliarden DM. Wenn man die Zahlen variiert, kommen immer wieder andere Werte heraus.
    - Klar?
    Wenn wir Ihnen eine konkrete Antwort geben sollen, müßten wir wissen, was die Bundesregierung in einem Monat schätzen wird, und das wissen wir im Moment nicht. Deshalb kann man nur sagen: Wenn das und das eintritt, wird die und die finanzielle Konsequenz eintreten. Aber welche der vielen Konsequenzen das tatsächlich haben wird - das hängt ja von mehreren Parametern ab -, wissen wir nicht; es tut uns leid.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt weiß jeder Bescheid!)

    Auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen und diese Entscheidungen den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln - das sehe ich als meine, das sehe ich als unsere Aufgabe an - ist ziemlich schwierig, vor allem, wenn man als Mitglied der Opposition das natürliche Urvertrauen der Regierungsfraktionen in die Weisheit der Entscheidungen der Regierung nicht so ganz haben kann.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Zuruf von der CDU/CSU: Das ist schade!)

    Nun braucht sich die Opposition nicht den Kopf zu zerbrechen, wenn die Regierung ihr Vertrauenskapital zum Beispiel bei den Rentnerinnen und Rentnern in Ostdeutschland immer mehr auszehrt. Aber wenn es um das Vertrauen in die Rentenversicherung geht, halte ich als Sozialdemokratin wenig von Strategien à la Sonthofen. Deswegen waren wir hier wie bei anderen Entscheidungen zur Rentengesetzgebung bereit, durch eine breite Zustimmung das Vertrauen in die Rentenversicherung zu stärken, auch wenn meine ostdeutschen Kollegen und Kolleginnen den jetzigen Zeitpunkt für die Vereinheitlichung des Verfahrens für grundfalsch gehalten haben.
    Beim Versuch, kritische Einwände aus der Anhörung bei der Festschreibung des Status quo bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente umzusetzen, sind wir endgültig gescheitert. Es gab keine Formulierung, die für uns zuverlässig ausgeschlossen hat, daß wirklich nur der Status quo festgeschrieben wird, ohne daß eine Verschlechterung gegenüber dem geltenden Recht eintritt und eine falsche Weichenstellung für die große Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten erfolgt.
    Ich kann nicht entscheiden, ob nur der Zeitdruck verhindert hat, daß gemeinsam eine befriedigende Formulierung gefunden werden konnte, oder ob die Regierungskoalition jetzt auch die Rentenpolitik nach der Methode „Augen zu und durch" exekutieren will.
    Die Abgeordneten der Regierungskoalition bitte ich zu prüfen, ob wir alle als gewählte Abgeordnete wirklich nur noch Teilnehmer einer Gesetzgebungsmaschine sein wollen: Freitags wird der Gesetzentwurf in die Maschine eingespeist, und nach einer knappen Sitzungswoche ist das Gesetz schon fertig. Glauben Sie denn, daß dadurch gerade in den neuen Bundesländern das Vertrauen in unsere parlamentarische Arbeit gestärkt wird? Glauben Sie, daß gerade bei schwierigen Entscheidungen die Akzeptanz auch von schmerzhaften Einschnitten befördert wird?
    Da wir in den nächsten Wochen vor weiteren solcher schwierigen Entscheidungen in der Sozialpolitik stehen, fordere ich Sie alle auf, uns wenigstens noch die Chance einer sachgerechten und verantwortungsvollen Entscheidung zu lassen.
    Danke.

    (Beifall bei der SPD und bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Kollegin Andrea Fischer, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich dem, was die Kollegin Mascher gerade gesagt hat, vorbehaltlos anschließen. Auch ich habe mich darüber geärgert - nein, ich finde es sogar wirklich empörend, daß wir keine Gelegenheit hatten, diesen Gesetzentwurf in der Form zu beraten, die angemessen gewesen wäre. Das ist für uns der wesentliche Grund, ihm nicht zuzustimmen. Beide Vorhaben, die der Gesetzentwurf enthält sind nicht im Grundsatz abzulehnen. Zum einen soll das Verfahren der Rentenanpassung in Ost- und Westdeutschland angeglichen werden. Das ist im Prinzip sinnvoll und auch notwendig, und je länger die Einheit voranschreitet, desto mehr steht das auf der Tagesordnung.
    Außerdem haben Sie natürlich auch recht, daß es sinnvoller ist, die Anpassungen auf der Grundlage

    Andrea Fischer (Berlin)

    von festgestellten Zahlen anstatt von geschätzten Zahlen durchzuführen.
    Wir als Abgeordnete - das hat die Kollegin Mascher gerade ausführlich dargelegt - können einem solchen Verfahren nur zustimmen, wenn wir Klarheit über die Konsequenzen haben, und da ist die Frage des Zeitpunktes wirklich entscheidend.
    Wir haben in diesem Jahr das Problem, daß mit dem Abschmelzen der Auffüllbeträge begonnen wird, und in diesem Zusammenhang ist die Frage, in welchem Ausmaß die Renten in Ostdeutschland erhöht werden, von Bedeutung dafür, wie viele Personen überhaupt noch eine Rentenerhöhung bekommen werden. Solange wir das nicht abschätzen können, können wir uns auch nicht an einem prinzipiell sinnvollen Vorhaben beteiligen.
    Auch der zweite Punkt, um den es in diesem Gesetzentwurf geht, ist grundsätzlich sinnvoll. Dabei geht es nämlich darum, das Risiko der Rente wegen Arbeitslosigkeit vom Risiko der Rente wegen Alters deutlich voneinander abzugrenzen und sie dem jeweils zuständigen System zuzuordnen. Aber in der Anhörung war auch offen, was die Konsequenzen dieser klaren Abgrenzung sind.
    Ich möchte in Erinnerung rufen: Wir reden hier über ältere Erwerbstätige, die auf Grund einer Erwerbsminderung nur noch eingeschränkt einsatzfähig sind und ein extrem großes Problem auf dem Arbeitsmarkt haben. Es gibt immer weniger Arbeitsplätze für diese eingeschränkt erwerbsfähigen Personen. Wenn wir die Möglichkeit der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten verschließen, ergibt sich als Konsequenz, daß diese Menschen auf die Arbeitslosenversicherung verwiesen sind.
    Das Zusammentreffen des Vorhabens, die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten zu verschließen, mit den vorgesehenen Veränderungen bei der Arbeitslosenversicherung erweckt auch bei uns den Verdacht, daß es hier um ein Kürzungsmanöver auf dem Rücken der Betroffenen geht, denn in der Arbeitslosenversicherung sind gleichzeitig Kürzungen geplant, und zwar sowohl, was das Niveau der Arbeitslosenversicherung anbelangt, als insbesondere auch die Dauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes. Es war bislang möglich, daß ältere Arbeitslose das Arbeitslosengeld für längere Zeit als üblich bekommen. Es steht gerade zur Diskussion, diese Verlängerungsmöglichkeit für ältere Arbeitslose zu beschneiden.
    Beide Effekte zusammen sind hochproblematisch. Außerdem hat die Kollegin Mascher darauf hingewiesen, daß in der Anhörung nicht zu klären war, ob damit nur der Status quo gesichert wird oder ob das nicht weiterreichende Konsequenzen hat. Bei der Geschwindigkeit dieses Verfahrens - die Kollegin Mascher hat ja außerordentlich eindringlich dargestellt, über welchen Parcours wir gejagt worden sind - war es uns nicht mehr möglich, die Konsequenzen unseres Handelns abzuschätzen.
    Aus diesem Grund erhalten Sie auch aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen ein deutliches Nein zu Ihrem Vorschlag.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)