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ID1308817000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13088

  • date_rangeDatum: 28. Februar 1996

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    Plenarprotokoll 13/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1996 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 7733A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts; weitere aktuelle Fragen) Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7733B Margot von Renesse SPD 7734 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7734 B Christina Schenk PDS 7734 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 7734 C Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7734 D Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 7735A Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zum Vergleichsantrag des Bremer Vulkan Dr. Henning Scherf, Präsident des Senats (Bremen) 7735 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 7737B Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . 7739B Ilse Janz SPD 7740D Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7741 A Ernst Hinsken CDU/CSU 7742 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . 7743D, 7746D, 7753C Jörg Tauss SPD 7745 A Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 7746C Dr. Gregor Gysi PDS 7747 A Dr. Berndt Seite, Ministerpräsident (Mecklenburg-Vorpommern) 7749 B Dr. Rainer Ortleb F.D.P 7751 A Ernst Schwanhold SPD 7751 C Gunnar Uldall CDU/CSU 7753 D Tilo Braune SPD 7754 D Dr. Christine Lucyga SPD 7755 A Wilfried Seibel CDU/CSU 7756 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . 7757D, 7760 B Ilse Janz SPD 7758 B Dr. Angela Merkel, CDU/CSU 7759 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Moskau-Besuch des Bundeskanzlers Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7760D Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 7762 A Günter Verheugen SPD 7764 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 7765C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 7766 C Karl Lamers CDU/CSU 7767 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7768 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 7769B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 7770 D Kersten Wetzel CDU/CSU 7772 A Gernot Erler SPD 7773 A Heinrich Lummer CDU/CSU 7774 A Dr. Dietrich Sperling SPD 7774 D Dr. Alfred Dregger CDU/CSU 7775 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/3842 vom 23. Februar 1996 - Vorausgeschätzte und endgültige Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen der Mitglieder aller Krankenkassen seit 1993 (§ 270a SGB V) MdlAnfr 8, 9 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 7777A ZusFr Klaus Kirschner SPD 7777 B Zuschüsse durch den Bund oder die EU für das Unternehmen der Meiereigenossenschaft HANSA-Milch Mecklenburg-Holstein eG in Upahl; Schließung der Werke in Rendsburg und Leezen auf Grund von Überkapazitäten in Upahl MdlAnfr 31, 32 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 7778B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . 7778C, 7780A ZusFr Günther Bredehorn F.D.P. . 7778D, 7780C ZusFr Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7779A, 7780B ZusFr Lisa Peters F.D.P 7779 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7781 A Arbeitsplatzverluste durch Schließung der Produktionsstandorte der HANSA-Milch Genossenschaft in Leezen und Rendsburg zugunsten von Upahl MdlAnfr 33, 34 Franz Thönnes SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 7781C ZusFr Franz Thönnes SPD . . . . 7781D, 7783B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 7782 B ZusFr Peter Harry Carstensen (Nord- strand) CDU/CSU 7782B, 7784 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 7782C, 7783D ZusFr Horst Kubatschka SPD 7782 D ZusFr Lisa Peters F.D.P 7782 D Disziplinarische Maßnahmen gegen Joachim Hoffmann auf Grund von Aussagen über das „Auschwitzproblem" in seiner Veröffentlichung „Stalins Vernichtungskrieg 1941-1945"; Hilfestellung des militärgeschichtlichen Forschungsamtes MdlAnfr 43, 44 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 7784D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7784D, 7786A ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7785C, 7786B ZusFr Gernot Erler SPD 7786 C Beteiligung von Mitarbeitern des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes an der Veröffentlichung von Joachim Hoffmann „Stalins Vernichtungskrieg 1941-1945" MdlAnfr 45, 46 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 7786D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7787A, 7788A ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7787B, 7788 B Beteiligung von Mitarbeitern des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes an der Veröffentlichung „Stalins Vernichtungskrieg 1941-1945" von Dr. Joachim Hoffmann; Wirkung auf die rechtsextremistische Szene MdlAnfr 47, 48 Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 7788D ZusFr Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7788D, 7789D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7789B, 7790A ZusFr Gernot Erler SPD 7789 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7789 C Berücksichtigung der Ergebnisse einer Computersimulation zur Ermittlung der erreichbaren Fahrrinnentiefe beim Ausbau der Donau MdlAnfr 52, 53 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 7790C ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . 7790D, 7791D Stillegung des bulgarischen Atomkraftwerks Kosloduj; Ersatz der osteuropäischen Atomkraftwerke sowjetischer Bauart durch Gaskraftwerke MdlAnfr 55, 56 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 7792B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD . . 7792C, 7793 B Zusammenhang zwischen dem „Spiegel"-Artikel vom 8. Februar 1996 zum Thema „Sanierung der Braunkohlefolgelandschaften" und dem Brief des Naturschutzbundes Deutschland vom 13. Januar 1996 an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit MdlAnfr 59, 60 Michael Wonneberger CDU/CSU Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 7793D ZusFr Michael Wonneberger CDU/CSU 7794 C Nächste Sitzung 7795 D Berichtigungen 7795 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7796* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Gerhard Neumann (Gotha) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (ArbeitslosenhilfeReformgesetz) in der 87. Sitzung am 9. Februar 1996 3396*B Anlage 3 Verträge mit Rußland über die Lieferung von hochangereichertem Uran, insbesondere für den FRM-II-Reaktor MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/3842 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 7796* C Anlage 4 Gewährung von Sonderzahlungen für den Geschäftsführer der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und dessen Ehefrau MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/3842 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 7796* D Anlage 5 Durchschnittsdauer von Genehmigungsverfahren in Deutschland und in den europäischen Staaten; Vorschläge zur Verbesserung MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/3842 - Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 7797*A Anlage 6 Mit der Durchführung des deutsch-tschechischen Jugendaustausches betraute Organisationen MdlAnfr 7 - Drs 13/3842 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr‘in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 3397* D Anlage 7 Entsendung von Militärberatern nach Marokko MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/3842 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StSekr Dr. Peter Hartmann AA 7798*C Anlage 8 Anklageerhebung gegen den ehemaligen indonesischen Politiker Dr. Pamungkas auf Grund seiner Äußerungen in Deutschland während des Besuchs des indonesischen Staatspräsidenten Suharto MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/3842 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StSekr Dr. Peter Hartmann AA 7798*D Anlage 9 Gespräche von Bundeskanzler Dr. Kohl mit allen in der russischen Staatsduma vertretenen Fraktionen mit dem Ziel einer Stärkung der demokratischen Strukturen; Politische Lösung der Geiselnahme im indischen Kaschmir angesichts der sich zuspitzenden Lage MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/3842 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StSekr Dr. Peter Hartmann AA 7799* C Anlage 10 Kontrolle der Produktion von C-Waffen in Serbien-Montenegro MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/3842 - Gernot Erler SPD SchrAntw StSekr Dr. Peter Hartmann AA 7800* A Anlage 11 Aufwendungen des Bundes für die aktiven Bundesbeamten (Besoldung, Beihilfe) im Jahre 1994; Kosten im Falle einer Krankenversicherung bei der AOK oder einer Ersatzkasse MdlAnfr 19, 20 - Drs 13/3842 - Peter Conradi SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7800* B Anlage 12 Verkauf ozeanischer Kunst aus DDR-Museen an einen Schweizer Sammler; Rückkauf durch die Bundesrepublik MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/3842 - Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7800* C Anlage 13 Nichteinhaltung von Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens durch einzelne Staaten, insbesondere Frankreich und die Niederlande; Vorlage des Entwurfs eines Ratifizierungs- und Ausführungsgesetzes zum EuropolÜbereinkommen MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/3842 - Dietmar Schlee CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 7801*A Anlage 14 Vorsteuerberichtigung für nach dem 31. Januar 1995 erstmals verwendete Wirtschaftsgüter beim Wechsel von Landwirten von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung; kein Vorsteuerabzug für die während der Pauschalierung angeschafften Wirtschaftsgüter MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/3842 - Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 7801*D Anlage 15 Maßnahmen auf Grund der niedrigen Benzin- und Tabakpreise in Tschechien MdlAnfr 29 - Drs 13/3842 - Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 7802*B Anlage 16 Herstellerfirmen der 1991 bis 1995 beschlagnahmten, unverzollten Zigaretten; Verdacht auf Fabrikantenabsprache MdlAnfr 30 - Drs 13/3842 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 7802' D Anlage 17 Vorlage eines Referentenentwurfs zum Sozialgesetzbuch IX; Einsparungen von ca. 4 Mrd. DM im Zuge der Reform MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/3842 - Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 7803'A Anlage 18 Ablehnende Erklärungen aus der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer; Antrag auf Gewährung einer Versichertenrente durch Arbeitslosenhilfeempfänger nach dem neuen Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/3842 -Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 7803* C Anlage 19 Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Neuregelung der Frühverrentung; Auswirkungen auf die Beitragshöhe MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/3842 - Ulrike Mascher SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 7803* D Anlage 20 Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser bei der Bundeswehr MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/3842 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 7804' B Anlage 21 Konzentrierung der Produktion von Schiffen im Rahmen steuerbegünstigter Beteiligungsmodelle auf deutsche und EU- Werften MdlAnfr 49 - Drs 13/3842 - Michael Teiser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7805*A Anlage 22 Stellungnahme der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie zur Umweltverträglichkeitsstudie betr. Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/3842 - Brunhilfe Irber SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 7805* C Anlage 23 Kosten des Transports von Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Lubmin in das ungarische Atomkraftwerk Paks; Kostenerstattung MdlAnfr 54 - Drs 13/3842 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 7805* D Anlage 24 Einbeziehung der Naturschutzverbände in der Lausitz in die Sanierungsplanung der Braunkohle; Beteiligung ostdeutscher Umweltorganisationen an der Verabschiedung der Sanierungsrahmenpläne MdlAnfr 57, 58 - Drs 13/3842 - Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 7806*B 88. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen Im Stenographischen Bericht der 86. Sitzung ist in der Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/3719 auf Seite 7577A bei den Nein-Stimmen hinter dem Namen Dr.-Ing. Dietmar Kansy der Name Manfred Kanther einzufügen. Auf der Seite 7575 C ist die Zahl der abgegebenen Stimmen auf 623 und die Zahl der Nein-Stimmen auf 316 zu erhöhen. Auf Seite VI, rechte Spalte, sowie auf Seite 7671 C ist jeweils der bei Anlage 7 - zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 - in Klammern angegebene Text zu streichen. Einzufügen ist folgender Text: „Antrag: Grundsicherung des öffentlichen Personennahverkehrs" . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 28. 2. 96 Belle, Meinrad CDU/CSU 28. 2. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 28. 2. 96 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 28. 2. 96 * Friedhoff, Paul K. F.D.P. 28. 2. 96 Homburger, Birgit F.D.P. 28. 2. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 28. 2. 96 Lederer, Andrea PDS 28. 2. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 28. 2. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 28. 2. 96* 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 28. 2. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 28. 2. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 28. 2. 96 Pofalla, Ronald CDU/CSU 28. 2. 96 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 28. 2. 96 Schild, Horst SPD 28. 2. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 28. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 28. 2. 96 Schulze, Frederick CDU/CSU 28. 2. 96 Schumann, Ilse SPD 28. 2. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 28. 2. 96 Simm, Erika SPD 28. 2. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 28. 2. 96 Vosen, Josef SPD 28. 2. 96 Wallow, Hans SPD 28. 2. 96 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 28. 2. 96 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 28. 2. 96 Simon Wohlleben, Verena SPD 28. 2. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Gerhard Neumann (Gotha) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz) auf Drucksachen 13/2898, 13/3109, 13/3479, 13/3725, 13/3733 in der 87. Sitzung am 9. Februar 1996 (Seiten 7711 C bis 7713 C) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3842 Fragen 1 und 2): Sind der Bundesregierung Meldungen der Zeitschrift „Nuclear Fuel" vom 12. Februar 1996 bekannt, wonach laut Angaben des russischen Atomministeriums eine Lieferung von hochangereichertem Uran aus Rußland auf keinen Fall allgemein an Euratom bzw. an die Versorgungsagentur erfolgen würde, sondern in jedem Fall Verträge mit dem Endabnehmerland und dem Reaktorbetreiber erforderlich seien, und wäre die Bundesregierung bereit, auch einen direkten Liefervertrag mit Minatom abzuschließen? Welche Verträge zwischen welchen Vertragsparteien sind für den Fall einer Lieferung von russischem waffenfähigen Uran für den FRM-II-Reaktor über die Euratom-Versorgungsagentur notwendig? Zu Frage 1: Der Artikel in der Zeitschrift „Nuclear Fuel" vom 12. Februar 1996 thematisiert russische Vorbehaltsrechte bei der Lieferung von russischem hochangereicherten Uran in die Europäische Atomgesellschaft. Dabei geht es um die Frage der Abgabe nichtverbreitungspolitischer Zusicherungen durch das Empfängerland, insbesondere hinsichtlich einer eventuellen Weiterleitung des Materials in einen Drittstaat. Solche Zusicherungen durch die Regierung des jeweiligen Empfängerlandes sind international üblich und werden in der Regel in der Form eines Notenwechsels abgegeben. Daran sind in der Tat weder die EU noch die Euratom-Versorgungsagentur unmittelbar beteiligt. Davon zu unterscheiden sind die Lieferverträge, die nach Gemeinschaftsrecht ausschließlich zwischen Lieferanten und Nutzer (Reaktorbetreiber) unter Mitwirkung der Europäischen Versorgungsagentur geschlossen werden. Da die Bundesregierung selbst keinen Reaktor betreibt, kann sie auch keinen Liefervertrag mit MINATOM abschließen, Zu Frage 2: Konkrete Lieferverträge für einzelne Forschungsreaktoren werden durch die Bedarfsträger (Reaktorbetreiber) selbst oder durch von ihnen beauftragte Firmen ausgehandelt und anschließend der EURATOM-Versorgungsagentur zum Zwecke des Abschlusses zur Unterzeichnung vorgelegt. Es handelt sich um einen 3-Seiten-Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer unter Mitwirkung der EURATOM-Versorgungsagentur. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 3 und 4): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß in den Jahren 1990 bis 1994 bei der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) Fahrkosten bzw. Tagegelder für die Ehefrau des Geschäftsführers gezahlt wurden (s. Artikel im SPIEGEL vom 19. Februar 1996)? Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß dem DEG-Geschäftsführer nach seinem Dienstantritt fünf Jahre lang eine doppelte Haushaltsführung zugebilligt wurde, und wie reagiert sie auf die bei der DEG jährlich angefallenen Bewirtungskosten in Höhe von 200 000 DM? Die Fragen sind Gegenstand einer Beratung im Rechnungsprüfungsausschuß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 8. März 1996. Diesen Beratungen möchte ich hier nicht vorgreifen. Ob und ggf. welche Konsequenzen die Bundesregierung ziehen wird, richtet sich nach dem Beratungsergebnis. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 5 und 6): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie lange im Durchschnitt Genehmigungsverfahren für gewerbliche Investitionsvorhaben in Deutschland und in den europäischen Staaten dauern, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Ergebnisse der empirischen Untersuchung der Genehmigungsverfahren für gewerbliche Investitionsvorhaben der Infratest Industria GmbH, daß die Industrie vor allem an Planungssicherheit interessiert und die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren kein Problem ist? Ist die Bundesregierung bereit, Vorschläge zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren, die vor allem eine stärkere Kundenorientierung, ausreichend Personalausstattung sowie kontinuierliche technische Weiterbildung und Koordinierungsstellen in den Behörden empfehlen, aufzugreifen, und was tut die Bundesregierung, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Betonung des grundsätzlich positiven Images der Genehmigungsverfahren zu verbessern? Zu Frage 5: Exakte Zahlen über die Dauer von Genehmigungsverfahren liegen nicht vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die Länder hierzu um nähere Angaben gebeten. Die bislang vorliegenden Antworten reichen für eine abschließende Bewertung nicht aus. Die Schlichter-Kommission geht bei ihren Untersuchungen von einer Verfahrensdauer von 5 bis 10 Monaten für Änderungsvorhaben im Bereich industrieller Anlagen und von 9 bis 12 Monaten bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Nach dem Infratest Industria-Gutachten dauern Genehmigungsverfahren in Deutschland im Durchschnitt länger als in anderen Ländern Europas; dabei sind allerdings alle Zahlenangaben nur begrenzt belastbar. Von der Wirtschaft wird bestätigt, daß Genehmigungsentscheidungen tatsächlich in letzter Zeit schneller erteilt worden sind. Ein wesentlicher Grund dafür ist aber, daß die Zahl der Genehmigungsanträge drastisch zurückgegangen ist. Um zu erreichen, daß wieder mehr Investitionen am Standort Deutschland getätigt werden, sind auch grundlegende Änderungen bei den Genehmigungsverfahren erforderlich. Es trifft nicht zu, daß deutsche Unternehmen nur an Planungssicherheit interessiert sind und die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren kein Problem darstellt. Die Wirtschaft hat wiederholt bekräftigt, daß für sie die Möglichkeit von Zeitvorteilen im Einzelfall wichtiger sein kann als Planungssicherheit bis zum letzten Detail. Gerade die Wahlmöglichkeit für Unternehmen zwischen einer schnellen Genehmigung mit geringerer Planungssicherheit und dem vollen Genehmigungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Entwurfs der Bundesregierung. Im Ergebnis stellt auch das erwähnte Gutachten der Infratest Industria GmbH ausdrücklich fest, daß die Dauer der Genehmigungsverfahren für das Image des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist. Deshalb hat die Bundesregierung am 11. Januar 1996 auf der Basis der Vorschläge der Schlichter-Kommission ein Bündel von Gesetzesvorhaben beschlossen, mit denen die Dauer von Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden soll. Die Bundesregierung fordert den Bundesrat auf, am 1. März 1996 diesen Vorlagen zuzustimmen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung hat durch das von ihr am 11. Januar 1996 verabschiedete Paket von Gesetzentwürfen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ihre Entschlossenheit bekräftigt, das Image der Genehmigungsverfahren in Deutschland nachdrücklich zu verbessern. Dazu gehören als Kernelemente Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die die Behörde im Sinne Ihrer Frage auf eine stärkere Kundenorientierung und Beratung von Investoren verpflichten sollen. Es liegt nunmehr an den Ländern, diesem neuen Konzept am 1. März 1996 im Bundesrat ihre Zustimmung zu geben und ihre Verwaltungsverfahrensgesetze entsprechend zu ändern. Die Personalausstattung, die Weiterbildung der Behördenbediensteten und die Organisation der Behörden z. B. in Form von Koordinierungsstellen liegen in der ausschließlichen Verantwortlichkeit der Länder. Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen, wenn auch die Länder ihrerseits mit dazu beitragen würden, das Image des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch geeignete personelle und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Genehmigungsverfahren zu verbessern. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3842 Frage 7): Welche Organisationen waren bisher mit der Durchführung des deutsch-tschechischen Jugendaustausches beauftragt, und welche zusätzlichen Organisationen werden im Jahre 1996 mit dieser Aufgabe betraut? Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips bei der Förderung internationaler Jugendarbeit und der Autonomie der Trägerorganisationen betraut die Bundesregierung nur in Ausnahmefällen einzelne Organisationen mit der Durchführung internationaler Programme. Im Jahr 1995 hat der Internationale Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e. V. im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine deutsch-tschechische Partnerbörse in Regensburg durchgeführt. Für 1996 ist der Deutsche Bundesjugendring mit der Vorbereitung des von den Präsidenten Herzog und Havel vereinbarten Jugendfestes beauftragt. Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind im Rahmen des Sonderprogramms für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch 1995 Programme folgender Organisationen gefördert worden: • Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, • AKSB - Verein zur Förderung katholisch-sozialer Bildungswerke, • DJO - Deutsche Jugend in Europa, • Deutsches Jugendherbergswerk, • Evangelischer Erziehungsverband, • Evangelische Akademien Deutschlands, • Bayerischer Jugendring, • Internationaler Bund für Sozialarbeit; • Naturfreundejugend, • Ostakademie Königsstein, • Jugendamt Glauchau, • Solidiaritätsjugend, • Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden, • Deutscher Bundesjugendring, • Internationaler Arbeitskreis Sonnenberg, • Bundesverband Jugend und Film, • Gustav-Stresemann-Institut, • Ministerium für Kultus, Jugend, Familie und Frauen, Mainz • Sächsische Sozialakademie. Entsprechend den Vereinbarungen im deutschtschechischen Jugendrat sollen 1996 Programme folgender Organisationen gefördert werden (dabei erhalten Ministerien der Länder seit 1996 globale Zuweisungen für die Förderung regionaler Träger, daher sind nicht-bundeszentrale Träger hier nicht aufgeführt): • AFS Interkulturelle Begegnungen, • Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, • Arbeiterwohlfahrt Bundesjugendwerk, • AKSB - Verein zur Förderung katholisch-sozialer Bildungswerke, • Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, • Deutsches Jugendherbergswerk, • Deutscher Bundesjugendring, • Europäische Staatsbürgerakademie, • Gustav-Stresemann-Institut, • Internationaler Arbeitskreis Sonnenberg, • Ostakademie Königstein, • Solidaritätsjugend Deutschlands, • Service Civil International. Angaben zu den aus Globalmitteln geförderten Programmen, über deren regionale Verwendung alle Träger autonom entscheiden, können nicht gemacht werden, da die Auswertungen noch nicht vorliegen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Hartmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3842 Fragen 10 und 11): Trifft es zu, daß die Bundesregierung Militärberater nach Marokko sendet, und wenn ja, seit wann? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß angesichts der Tatsache, daß der Konflikt Marokko/Polisario noch nicht gelöst ist und Marokko bisher das von den VN angesetzte Referendum verhindert, Militärberater in ein Spannungsgebiet geschickt werden? Zu Frage 10: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung Militärberater nach Marokko entsendet. Richtig ist, daß im Rahmen der von der Bundesregierung den Streitkräften des Königreichs Marokko gewährten Ausstattungshilfe in den in Rabat und Ben Guerir eingerichteten Berufsausbildungszentren (zivilberuflich anerkannte Handwerksausbildung) Soldaten der Bundeswehr als technische Berater eingesetzt sind. Diese Soldaten sind nach zivilberuflicher Qualifikation ausgewählt und haben keinen militärischen Auftrag. Der Einsatz der Berater erfolgt seit 1992. Zu Frage 11: Die Bundesregierung hält es für unbedenklich, Soldaten der Bundeswehr aufgrund ihrer zivilberuflichen Qualifikation als Berater in Zentrale Berufsausbildungszentren der marokkanischen Streitkräfte zu entsenden, ihren Auftrag eng zu begrenzen und dafür Sorge zu tragen, daß sich die Soldaten aufgrund der getroffenen bilateralen Vereinbarung jeder politischen Tätigkeit und jeder militärischen Beratung enthalten. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Hartmann auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 12 und 13): Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Schicksal des indonesischen Politikers Dr. Sri Bintang Pamungkas, der in Indonesien wegen Äußerungen in Deutschland während des Besuchs des indonesischen Staatspräsidenten Suharto im April vergangenen Jahres in Indonesien angeklagt worden ist, und hat die Bundesregierung die indonesische Regierung darüber informiert, daß ein unfaires Verfahren und eine Verurteilung von Dr. Sri Bintang Pamungkas die deutsch-indonesischen Beziehungen belasten könnten? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1996 7799* Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Situation des deutschen Staatsangehörigen Dirk Hasert, der Opfer einer Geiselnahme in Kaschmir geworden ist, und was hat die Bundesregierung zu seiner Befreiung unternommen? Zu Frage 12: Die Bundesregierung verfolgt den Prozeß gegen den ehemaligen indonesischen Parlamentarier Sri Bintang Pamungkas mit großer Aufmerksamkeit. So hat auf Weisung des Bundesaußenministers der deutsche Botschafter in Jakarta bereits vor Eröffnung des förmlichen Verfahrens gegenüber mehreren indonesischen Kabinettsmitgliedern die Besorgnis der Bundesregierung über eine eventuelle Strafverfolgung zum Ausdruck gebracht. Die Botschaft Jakarta beobachtet den Prozeß zusammen mit anderen EU-Botschaften vor Ort, sie steht mit dem Beklagten und seinen Verteidigern in Kontakt. Die Bundesregierung hat aufgrund des bisherigen Prozeßverlaufs keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das indonesische Strafprozeßrecht. Herr Pamungkas verfügt über prozessuale Möglichkeiten, die er zunächst ausschöpfen muß. Einen ersten Erfolg hat er mit der 1995 erfolgten Aufhebung seines Ausreiseverbots durch den Jakarta Administrative Court bereits errungen. Zu Frage 13: Die Antwort, die Staatsminister Schäfer am 17. Januar 1996 auf eine inhaltlich gleichgerichtete Frage vor dem Deutschen Bundestag gegeben hat, ist weiterhin zutreffend. Ergänzend ist festzuhalten: Während des vor wenigen Tagen zu Ende gegangenen Fastenmonats Ramadan hat es eine erneute, umfassende Demarchenaktion in den Ländern der islamischen Welt gegeben. Diese gemeinsam von Deutschland, USA, GB und Norwegen durchgeführten Demarchen zielten darauf ab, eine öffentliche Erklärung seitens des Staatsoder Regierungschefs oder anderer einflußreicher Persönlichkeiten zu erwirken, die die Geiselnahme verurteilen und die Geiselnehmer zu unverzüglicher Freilassung der Geiseln auffordern sollte. Ferner werden die Gastregierungen gebeten, alle ihnen zur Verfügung stehenden Einflußmöglichkeiten zu nutzen, um Al Faran zum Einlenken zu bewegen. Wir haben für unser Anliegen ausnahmslos Verständnis gefunden. Auch Bundesminister Kinkel hat anläßlich des Ramadan einen erneuten Aufruf an die Entführer gerichtet. In einem persönlichen Gespräch mit Angehörigen von Dirk Hasert am 8. Februar 1996 hat er den Angehörigen versichert, daß er sich weiterhin persönlich mit aller Kraft für seine Freilassung einsetzen werde. Bei den für Mitte März geplanten StS-Konsultationen mit Indien wird das Thema auf der Tagesordnung stehen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Hartmann auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 14 und 15): Wie erklärt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika bei seinem letzten Besuch in der Russischen Föderation das Gespräch mit allen in der Staatsduma vertretenen Fraktionen suchte und damit eine Aufwertung dieses demokratischen Verfassungsorgans bewirkte, die Abstinenz des Bundeskanzlers hinsichtlich eines analogen Vorgehens, und was versteht die Bundesregierung qualitativ als Äquivalent für die Stärkung demokratischer Strukturen durch intensiven Dialog mit den Gruppen und Parteien der Staatsduma der Russischen Föderation? Welche politischen Schritte gedenkt die Bundesregierung in der Frage der Geiselnahme in Kaschmir zu unternehmen, um eine zunehmende Gefährdung der Geiseln angesichts der sich zuspitzenden Lage in Kaschmir zu verhindern, nachdem der Appell des Bundesministers des Auswärtigen zur Freilassung der Geiseln vom 8. Februar dieses Jahres ohne Resonanz blieb, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, auf die indische Regierung mit dem Ziel einer baldigen politischen Lösung des Konflikts einzuwirken? Zu Frage 14: Die Bundesregierung stellt zunächst fest, daß der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika bei seinem letzten Besuch in der Russischen Föderation nicht mit Vertretern aller in der Staatsduma vertretenen Fraktionen zusammengetroffen ist. Der Bundeskanzler hat bei seinem offiziellen Besuch in der Russischen Föderation (18. bis 21. Februar 1996) neben Staatspräsident Jelzin und Ministerpräsident Tschernomyrdin auch die Vorsitzenden der Staats-Duma, Selesjow, und des Föderationsrates, Strojew, getroffen, und damit die Bedeutung der beiden demokratischen Verfassungsorgane hervorgehoben. Im übrigen hat der Bundeskanzler die Vertreter der wichtigsten demokratischen Parteien in der Duma, G. Jawlinski und J. Gaidar, im vergangenen Jahr zu Gesprächen empfangen. Zu Frage 15: Die Bundesregierung setzt ihre täglichen intensiven Bemühungen um die Freilassung der Geiseln fort. So ist in den vergangenen Tagen eine weitgespannte Demarchenaktion in einflußreichen islamischen Ländern erfolgt mit dem Ziel, daß sich die Regierungen dieser Länder aus humanitären Gründen für die Freilassung der Geiseln einsetzen. Auch Bundesminister Spranger hat sich am 19. Februar 1996 während seiner Gespräche in Bangladesch bei der dortigen Regierung in diesem Sinne eingesetzt. Bei bevorstehenden hochrangigen Kontakten der Bundesregierung mit der indischen Regierung wird erneut die Geiselfrage mit herausgehobener Priorität angesprochen werden. Im übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die inhaltlich ähnliche Anfrage des Abgeordneten Gansel vom 13. Februar 1996. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Hartmann auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 16 und 17): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche oder tatsächliche serbische C-Waffen-Produktion, z. B. in den Orten Lucani und Krusevak, sowie über die Verlagerung von entsprechenden Produktionsfazilitäten nach Serbien-Montenegro? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine mögliche oder tatsächliche serbische C-Waffen-Produktion unter internationale Kontrolle zu bringen, und warum ist die Frage von einer C-Waffen-Produktion in Exjugoslawien nicht in den rüstungskontrollpolitischen Teil des Dayton-Abkommens (Appendix 1 B) aufgenommen worden? Zu Frage 16: Der Bundesregierung liegen zu einer möglichen serbischen C-Waffenproduktion Hinweise vor, die jedoch noch näherer Anlayse bedürfen. Eine Verlagerung von Produktionseinrichtungen, bei denen ein Zusammenhang mit C-Waffen-Herstellung bestehen könnte, kann innerhalb des ehemaligen Jugoslawien nach 1991 nicht ausgeschlossen werden. Zu Frage 17: Die Bundesregierung wird weiter darauf drängen, daß alle Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien das ChemiewaffenÜbereinkommen zeichnen und ratifizieren. Als Mitgliedstaaten des Abkommens wären sie dessen Verifikationsregime unterworfen. Gezeichnet haben bislang Kroatien und Slowenien. Kroatien hat am 23. Mai 1995 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Die Vertragsparteien von Dayton haben sich in Artikel II von Annex 1 B unter anderem zur Identifizierung und Überwachung der Waffenproduktionsstätten in Bosnien und Herzegowina verpflichtet. Entsprechend dieser Vereinbarung enthält das am 26. Januar 1996 zwischen den drei bosnischen Vertragsparteien vereinbarte „Abkommen über Vertrauen- und Sicherheitsbildung in Bosnien und Herzegowina" die Verpflichtung, bis zum 12. April 1996 und danach jährlich den Vertragspartnern sowie der OSZE eine Liste aller Waffenproduktionsstätten zur Verfügung zu stellen. Dies schließt auch mögliche Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen ein. Zur Verifikation der Angaben sind Inspektionen vor Ort vorgesehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 19 und 20): Wie hoch waren 1994 die Personalaufwendungen des Bundes für die Bezahlung der Bundesbeamten (nur die Gehälter der aktiven Beamten, keine Versorgungsleistungen), und wie hoch waren die Aufwendungen des Bundes für die Beihilfe für Krankheiten, Kuren usw. der aktiven Beamten? Wie hoch wären die Aufwendungen des Bundes 1994 gewesen, wenn er die aktiven Beamten als Arbeitgeber gegen Krankheit bei der AOK oder bei einer Ersatzkasse hätte versichern lassen? Zu Frage 19: Im Jahre 1994 beliefen sich die Aufwendungen für die Besoldung der aktiven Bundesbeamten (ohne Post und Bahn) auf rund 8,85 Mrd. DM. Die Beihilfeausgaben des Bundes für aktive Beamte betrugen im selben Haushaltsjahr rund 311 Mio. DM. Zu Frage 20: Hätte der Dienstherr Bund als Arbeitgeber seine aktiven Beamten gegen Krankheit bei der AOK oder einer Ersatzkasse versichern lassen, wären an Arbeitgeberanteilen an die gesetzliche Krankenversicherung ca. 462 Mio. DM abzuführen gewesen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3842 Fragen 23 und 24): Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen („Jean Barbier verkauft seine Afrika-Sammlung", DIE WELT vom 9. Februar 1996) bestätigen, wonach der genannte Schweizer Sammler die ozeanische Kunst seiner Sammlung größtenteils aus DDR-Museen erwarb, und ggf. welche Lücken haben diese Verkäufe aus deutschen öffentlichen Sammlungen nach Erkenntnis der Bundesregierung hinterlassen? Ist die Bundesrepublik Deutschland, ähnlich wie Frankreich, bereit, sich um Teile der genannten Schweizer Sammlung zu bemühen, angesichts der Tatsache, daß außereuropäische Kunst seit den zwanziger Jahren nicht mehr in bedeutendem Umfang in öffentliche deutsche Sammlungen gelangt ist? Zu Frage 23: Bei den Museen, in denen die behaupteten Ereignisse stattgefunden haben sollen, handelt es sich um Vorgängereinrichtungen von kommunalen oder Landeseinrichtungen in Sachsen. Da diese Einrichtungen nicht in der Trägerschaft der Bundesregierung liegen, kann sie keine Stellungnahme zu den Vorkommnissen beziehen. Es ist allerdings bekannt, daß in einem Fall wohl staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen. Zu Frage 24: Wie hier bekanntgeworden ist, sollen nur Teile der Sammlung Barbier zum Verkauf stehen. Es mag sein, daß einzelne Stücke durchaus für Sammlungen interessant gewesen wären; ob Einrichtungen bei ihren beschränkten finanziellen Möglichkeiten sich für einen Ankauf entschieden hätten, obliegt zunächst diesen selbst. Entsprechende Entschlüsse sind hier nicht bekanntgeworden. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1996 7801* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schlee (CDU/CSU) (Drucksache 13/3842 Fragen 25 und 26): Wie bewertet die Bundesregierung die in einzelnen Schengen-Staaten offenbar zunehmenden nationalstaatlichen Alleingänge, wie etwa die Wiedereinführung von Personenkontrollen durch Frankreich an den Binnengrenzen, die unterschiedlichen polizeilichen Maßnahmen Frankreichs und der Niederlande zur Eindämmung der Drogenkriminalität oder die Behandlung von Auslieferungsersuchen nach terroristischen Straftätern zwischen Belgien und Spanien, und sieht sie darin nicht den Beginn einer Aushöhlung von Geist und Wortlaut des Schengener Durchführungsübereinkommens? Welche Gesichtspunkte hindern die Bundesregierung, den Entwurf eines Ratifizierungs- und Ausführungsgesetzes zum Europol-Übereinkommen vorzulegen, und treffen insbesondere Informationen zu, nach denen es neben sachlichen Meinungsverschiedenheiten mit den Bundesländern auch Schwierigkeiten mit der sog. Vorabentscheidungskompetenz des Europäischen Gerichtshofes gibt, deren sofortige Verankerung im Übereinkommen nunmehr doch Voraussetzung für die Ratifizierung in den Mitgliedsländern sein soll? Zu Frage 25: Die erwähnten Schritte verschiedener Schengener Vertragsstaaten stehen mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SD)) in Einklang. 1. Die von Frankreich über den 26. März 1995 hinaus vorübergehend fortgesetzten Personenkontrollen an den Binnengrenzen beruhen auf Art. 2 Abs. 2 SDÜ. Mit Aufhebung des Antiterrorplans „Vigipirate" zum Ende des Jahres 1995 sind die Überprüfungen an den gemeinsamen Grenzen im Intra-SchengenLuft- und Seeverkehr bereits eingestellt worden. Die französische Regierung hat erklärt, auch die Kontrollen an den Landgrenzen zu den Schengener Nachbarn abzubauen, sobald die grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation als wichtige Ausgleichsmaßnahme in vollem Umfang aufgenommen ist. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen hierfür werden derzeit geschaffen. 2. Die niederländische Drogenpolitik ist nicht neu. Sie wurde seinerzeit von allen Schengen-Staaten übereinstimmend nicht als Hindernis für den Abschluß des Durchführungsübereinkommens gewertet und stellt insofern keinen nachträglichen nationalen Alleingang dar. Die Haltung der anderen Schengen-Länder zu dieser Thematik besteht darin, die niederländische Regierung zu einer Modifizierung ihrer Politik, die in bestimmten Grenzen vorgesehen ist, zu bewegen, insbesondere aber die Auswirkungen der holländischen Betäubungsmittelpraxis auf die Nachbarstaaten einzudämmen. Zu diesem Zweck werden derzeit konkrete Maßnahmen in mehreren Bereichen (Polizei, Zoll und Justiz) für eine gezielte offensive Zusammenarbeit vorbereitet. Fahndungsaktivitäten zur Ermittlung von Rauschgiftdealern in den grenznahen Gebieten, wie sie Frankreich, aber auch z. B. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vornehmen, sind keine Grenzkontrollen und widersprechen nicht dem SDÜ. 3. Die Kontroverse zwischen Belgien und Spanien über die Behandlung eines Auslieferungsersuchens nach terroristischen Straftätern liegt in der Sache außerhalb des Schengener Rahmens und betrifft Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. September 1957, auf das Art. 60 SDÜ lediglich verweist. Die Schengen-Staaten wollen die Anwendung des Art. 60 SDÜ überprüfen. Zu Frage 26: Der Entwurf eines Ratifizierungs- und Ausführungsgesetzes für den Konventionstext befindet sich derzeit in der Abstimmung. Danach ist die Erörterung mit den Ländern geboten, zumal die Innenministerkonferenz um eine solche Erörterung gebeten hatte. In den Entwurf sind die zwischen Bund und Ländern einvernehmlich erarbeiteten Eckpunkte eingeflossen. Die EUROPOL-Konvention ist nach der politischen Billigung durch den Europäischen Rat von Cannes im Juni 1995 am 26. Juli 1995 unterzeichnet worden. Der Europäische Rat von Cannes hatte zuvor in bezug auf eine Vorabentscheidungskompetenz für den EuGH eine Einigungsfrist bis zum Europäischen Rat in Florenz im Juni 1996 gesetzt. Eine Änderung des EUROPOL-Übereinkommens wird hierfür nicht erforderlich sein, beabsichtigt ist vielmehr ein gesondertes Protokoll. Gegebenenfalls könnte ein solches Protokoll in das Ratifizierungs- und Ausführungsgesetz einbezogen werden. Ebenso wird noch zu prüfen sein, ob bestimmte Rechtsakte unterhalb der Konventionsebene ratifizierungsbedürftig sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/3842 Fragen 27 und 28): Plant die Bundesregierung, daß künftig Landwirte beim Wechsel von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz für diejenigen Wirtschaftsgüter, die sie nach dem 31. Dezember 1995 erstmals im landwirtschaftlichen Unternehmen verwendet haben, die Vorsteuer berichtigen müssen, soweit der Berichtigungszeitraum noch nicht abgelaufen ist? Ist es zutreffend, daß ein Landwirt bei der Option zur Regelbesteuerung keinen anteiligen Vorsteuerabzug für die während der Pauschalierung angeschafften Wirtschaftsgüter erhält, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung? Zu Frage 27: Aufgrund des sogenannten Mähdrescher-Urteils des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1993, das im Bundessteuerblatt 1994 Teil II Seite 339 veröffentlicht ist, müssen Landwirte künftig beim Wechsel von der Regelbesteuerung zur Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes Vorsteuerbeträge auf langlebige Wirtschaftsgüter, deren Berichtigungszeitraum nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes von 5 oder 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist, anteilig an das Finanzamt zurückzahlen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu am 29. Dezember 1995 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine entsprechende Verwaltungsanweisung herausgegeben. Sie ist im Bundessteuerblatt Teil I Seite 831 bereits veröffentlicht. Die darin enthaltene Übergangsregelung ist durch ein nachfolgendes Schreiben vom 22. Februar 1996, das in Kürze im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird, nochmals zugunsten der Landwirte geändert worden. Danach brauchen Landwirte bei einem Wechsel der Besteuerungsform Vorsteuerbeträge auf Investitionen nicht an das Finanzamt zurückzuzahlen, wenn diese vor dem 1. Januar 1996 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 1997 abgeschlossen werden. Zu Frage 28: In der Verwaltungsanweisung vom 29. Dezember 1995, die ich bereits zur vorangegangenen Frage erwähnt habe, sind Beispiele enthalten. Sie verdeutlichen, daß Landwirte beim Übergang von der Durchschnittsatzbesteuerung zur Regelbesteuerung für den Zeitraum der Regelbesteuerung einen anteiligen Vorsteuerabzug für langlebige Wirtschaftsgüter erhalten. Durch die neugefaßte Übergangsregelung in der ebenfalls erwähnten Anweisung vom 22. Februar 1996 wird sichergestellt, daß dies beim Wechsel zur Regelbesteuerung auch für solche Wirtschaftsgüter gilt, die vor dem 1. Januar 1996 erstmals verwendet worden sind. Somit ist es nicht zutreffend, daß Landwirte beim Übergang zur Regelbesteuerung keinen anteiligen Vorsteuerabzug für die während der Zeit der Durchschnittsatzbesteuerung angeschafften Wirtschaftsgüter erhalten. Die Bundesregierung sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/3842 Frage 29): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß aufgrund der Benzin- und Tabakpreise in Tschechien das flächendeckende Tankstellensystem und der Tabakhandel in den grenznahen deutschen Gebieten zusammenbrechen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier durch administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen (z. B. durch eine Nachversteuerung beim Tanken und durch eine Reduzierung der Freimengen bei Zigaretten) gegenzusteuern? Die Freimengen für die Einfuhr von Tabakwaren und Treibstoff aus Drittländern in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind durch die EG-Verordnung 918/83 - die sogenannte Zollbefreiungsverordnung - geregelt und können von den nationalen Gesetzgebern nur in sehr beschränktem Umfang geändert werden. Bei Zigaretten hat der Gemeinschaftsgesetzgeber die Freimenge im gewöhnlichen Reiseverkehr zwingend auf 200 Stück pro Person und Reise festgelegt. Lediglich für Bewohner des Grenzgebiets, Grenzarbeitnehmer und das Personal von im Verkehr zwischen Drittländern und der Gemeinschaft eingesetzten Verkehrsmitteln dürfen die Mitgliedstaaten niedrigere Freimengen vorsehen. Von dieser Befugnis hat die Bundesregierung bereits durch Herabsetzung der Freimenge für diesen Personenkreis auf 40 Stück Gebrauch gemacht. Diese Freimenge darf zudem nur einmal am Tage in Anspruch genommen werden. In vollem Umfang ausgeschöpft hat die Bundesregierung ebenfalls die Befugnis, die Freimenge bei Treibstoff in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen und Spezialcontainern zu beschränken. Die Freimenge ist auf 200 Liter je Fahrzeug, Spezialcontainer und Reise beschränkt. Eine Ausnahme gilt bei Kraftomnibussen. Die Abgabenfreiheit ist hier auf 600 Liter begrenzt. Im Rahmen der gegenwärtigen Reform des Zollbefreiungsrechts hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, diese Befugnis der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Freimengen für Treibstoff völlig aufzuheben. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag von Anfang an mit Nachdruck widersprochen. Der Finanzausschuß des Bundestags hat diese Haltung in seiner Beschlußempfehlung vom 28. Juni 1995 (BT-Drs. 13/2174) bestätigt. Dieser Empfehlung ist der Bundestag gefolgt. Seit 1994 führen darüber hinaus die Grenzzolldienststellen zusammen mit dem Straßenkontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr verstärkt Sonderkontrollen im grenznahen Raum zur Einhaltung der Treibstoffmengenregelung beim grenzüberschreitenden Schwerlastverkehr durch. Die Dienststellen sind ferner angewiesen, den Zigarettenschmuggel über die deutsch/tschechische Grenze durch verschärfte Kontrollen insbesondere von Straßenfahrzeugen zu bekämpfen. Darüber hinaus ist die Beförderung von Tabakwaren im TIR-Verfahren seit Ende 1994 ausgesetzt. Ferner wird in der Gemeinschaft auf der Grundlage einer Entscheidung der Europäischen Kommission seit dem 1. Februar 1996 bei der Beförderung von Zigaretten im gemeinschaftlichen Versandverfahren Einzelsicherheit in der vollen Höhe des Abgabenbetrages erhoben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3842 Frage 30): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, von welchen Herstellerfirmen die in den Jahren 1991 bis 1995 in Deutschland beschlagnahmten unverzollten Zigaretten jeweils stammten, und hinsichtlich welcher Unternehmen verfügt die Bundesregierung - ebenso wie die italienische Justiz bezüglich der Firma Philip Morris (vgl. „Hamburger Abendblatt" vom 20. Februar 1996) - möglicherweise über Anhaltspunkte für den Verdacht, daß die Zigaretten in Absprache mit den Fabrikanten eingeschmuggelt worden sein könnten, um deren Marktanteil zu steigern? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1996 7803* Die in den Jahren 1991 bis 1995 in Deutschland beschlagnahmten Zigaretten stammen überwiegend aus Produktionsstätten der USA und der Europäischen Union. Im Rahmen der geführten statistischen Erhebungen werden Marken und Herstellerfirmen der beschlagnahmten Zigaretten nicht erfaßt. Nach Erkenntnissen des Zollkriminalamtes handelt es sich um Zigaretten aus einer Vielzahl von Herstellungsbetrieben. Dem Zollkriminalamt liegen keine Anhaltspunkte für einen Verdacht vor, daß Zigaretten in Absprache mit den Fabrikanten eingeschmuggelt werden, um deren Marktanteile zu steigern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 35 und 36): Wann beabsichtigt die Bundesregierung einen Referentenentwurf zum Sozialgesetzbuch IX, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, vorzulegen? Kann die Bundesregierung Äußerungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bestätigen, daß im Zuge der Reform ca. 4 Mrd. DM eingespart werden sollen? Zu Frage 35: Aufgrund der Vorgaben der Koalitionsvereinbarung ist im September 1995 eine Koalitionsarbeitsgruppe eingesetzt worden, in der unter Leitung von Herrn Bundesminister Dr. Blüm und Herrn Parl. Staatssekretär Kraus zur Zeit die politischen Vorgaben und Leitlinien für das SGB IX erarbeitet werden. Zuletzt hat die Arbeitsgruppe im Januar 1996 getagt. Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse wird die Bundesregierung einen entsprechenden, in dem üblichen Verfahren auch mit den Beteiligten abgestimmten Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einbringen. Ein genauer Zeitpunkt dafür kann noch nicht genannt werden, Zu Frage 36: Durch die mit dem SGB IX verfolgten Ziele der Verbesserung des Rehabilitationsverfahrens und der effizienteren Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger untereinander sind Einsparungen zu erwarten, sowohl bei den kurzfristigen Leistungen (z. B. Einsparungen bei den Kosten für Krankenbehandlung, Krankengeld und Arbeitslosengeld) als auch bei langfristig angelegten Leistungen (z. B. Renten, Aufwendungen für Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt). Eine konkrete Kostenschätzung ist jedoch nicht zuletzt infolge des im einzelnen noch abstimmungsbedürftigen Reforminhalts derzeit nicht möglich. Die in der Frage genannten Zahlen können somit nicht bestätigt werden. Jedenfalls wird für den vorzulegenden Gesetzentwurf aber die Vorgabe strikter Kostenneutralität gelten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 37 und 38): Wie reagiert die Bundesregierung auf die ablehnenden Erklärungen aus der deutschen Wirtschaft angesichts der in der Kanzlerrunde vereinbarten Förderung der Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer? Müssen nach dem neuen Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz Arbeitslosenhilfeempfänger vorrangig einen Antrag auf Gewährung einer Versichertenrente stellen, auch wenn sie dabei einen jährlichen Abschlag von 3,6 % in Kauf nehmen müssen? Zu Frage 37: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Sozialpartner den in der Kanzlerrunde am 12. Februar 1996 gefundenen Kompromiß zur Förderung der Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer und zur Korrektur der Frühverrentungspraxis aktiv umsetzen, indem sie verstärkt Altersteilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer anbieten. Einzelne Äußerungen zu Bestandteilen des Kompromisses, der von allen Seiten Zugeständnisse enthält, versteht die Bundesregierung nicht als Aufkündigung der erreichten Verständigung. Zu Frage 38: Nein. Nach dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Februar 1996 können Arbeitslosenhilfebezieher nur aufgefordert werden, eine Altersrente in Anspruch zu nehmen, soweit es sich nicht um Altersrenten handelt, die vor dem für den Versicherten maßgebenden Rentenalter in Anspruch genommen werden können (§ 134 Abs. 3 c Satz 1 AFG). Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mascher (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 39 und 40): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die gesetzliche Rentenversicherung nach der Neuregelung der Frühverrentung ein, nachdem immer neue steigende Zahlen über die Inanspruchnahme der Vertrauensschutzregelung veröffentlicht werden? Wie wirken sich nach Schätzungen der Bundesregierung diese finanziellen Belastungen auf die gesetzlich vorgesehene Schwankungsreserve von einer Monatsausgabe bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus, bzw. ist ein Beitragsanstieg auch nach der „Korrektur" der Frühverrentungspraxis vorprogrammiert? Zu Frage 39: Für die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand werden auf Wertbasis 1995 (ohne Dynamisierung) folgende Belastungen (+) und Entlastungen (—) (A) in Milliarden DM angenommen (Abweichungen in den Summen durch Rundung). Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Rentenver- sicherung - - -0,5 -1.3 -1,8 -3,2 -4,6 -5,5 Arbeits- losenversi- cherung -0,4 -0,7 -0,8 -0,4 -0,3 -0,1 +0,2 +0,3 Arbeits- losenhilfe +0,0 +0,0 +0,0 +0,2 +0,4 +0,6 +1,0 +1,3 Summe -0,4 -0,7 -1,3 -1,5 -1,6 -2,7 -3,3 -3,9 nach- richtlich: Bund +0,0 +0,0 -0,1 -0,1 +0,0 -0,0 +0,1 +0,2 - Zuschuß zur Ren- tenversi- cherung . - - -0,1 -0,3 -0,4 -0,6 -0,9 -1,1 - Arbeits- losenhilfe +0,0 +0,0 +0,0 +0,2 +0,4 +0,6 +1,0 +1,3 Gegenüber dem geltenden Recht ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahre 2003 Einsparungen in Höhe von insgesamt rd. 17 Milliarden DM. Durch die Vertrauensschutzregelungen können sich Mehraufwendungen schon deshalb nicht ergeben, weil durch sie der Personenkreis, der ab 60 Jahren die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen kann, gegenüber dem geltenden Recht und damit auch gegenüber den bisherigen finanziellen Ansätzen nicht erweitert wird. Zu Frage 40: In dem oben dargestellten Umfang wirken sich die Maßnahmen zur Korrektur der Frühverrentungspraxis dämpfend auf die Ausgabenentwicklung und damit positiv auf die mittelfristige Beitragssatzperspektive aus. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelika Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 41 und 42): Ist es aus Sicht der Bundesregierung ökologisch sinnvoll und als wegweisende Maßnahme zukunftsweisend, einen verstärkten Einsatz von Regenwasser als Brauchwasser auch bei der Bundeswehr (z. B. beim Waschen der Fahrzeuge und Gerätschaften) einzuführen? Gibt es konkrete Planungsaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung für eine ökologisch sinnvolle Regenwassernutzung, und wenn ja, in welchem Umfang? Zu Frage 41: Umweltschutz hat in der Bundeswehr einen hohen Stellenwert. Die Schonung natürlicher Ressourcen ist eine Teilaufgabe des Umweltschutzes. Neben der Vermeidung bzw. Verwertung von Abfällen und einer geordneten Abfallentsorgung gehört dazu der sparsame Umgang mit Wasser und Energie. In der Vergangenheit hat die Bundeswehr vor allem durch das Energiesparprogramm und durch einen schonenden Umgang mit Trinkwasser Erfolge erzielt. Diese Bemühungen, die auch zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt haben, sind konsequent fortzusetzen. Beim Waschen von Ketten- und Radfahrzeugen in Fahrzeugwaschanlagen nach Standardplanung, wie sie auf Truppen- und Standortübungsplätzen vorhanden sind, wird Regenwasser bereits seit geraumer Zeit genutzt. Das Funktionsprinzip dieser Waschanlagen beruht auf einem Kreislauf des Waschwassers. Das auf den befestigten Flächen der Fahrzeugwaschanlage anfallende Regenwasser dient unter anderem dazu, den im Brauchwasserbecken eintretenden Verdunstungsverlust auszugleichen. Eine Nutzung des Regenwassers als Waschwasser in Einrichtungen für die Kfz- und Gerätewäsche im technischen Bereich der Truppenunterkunft wurde bereits mehrfach geprüft, unter anderem im Rahmen eines Verbesserungsvorschlags für die Waschhalle für Hubschrauber. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat ergeben, daß es nicht pauschal sinnvoll ist, die Nutzung von Regenwasser vorzusehen. Deshalb wird diese Alternative zur Zeit für jeden entsprechenden Einzelfall in der Planung untersucht. Eine Substitution von Trinkwasser in Bundeswehrliegenschaften durch Regenwasser oder durch Grauwasser wird ebenfalls bei Infrastrukturmaßnahmen (Hochbau) geprüft. Die Ergebnisse waren allerdings unwirtschaftlich. Wegen der notwendigen Errichtung der Regenwasserauffang- und Regenwasserverteileinrichtungen (Regenwassertank, Pumpen, Rohrleitungen etc.) und der aus hygienischen Gründen erforderlichen Behandlung des Regenwassers entstehen hohe Kosten. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes bestehen gegen die Regenwassernutzung, insbesondere im Haushalt, grundsätzlich hygienische Bedenken, die durch die bisherigen praktischen Erfahrungen nicht ausgeräumt werden konnten. Uneingeschränkt kann Regenwasser nur zur Gartenbewässerung empfohlen werden. Bisher hat die Bundeswehr unter anderem aufgrund von Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie eigenen Wirtschaftlichkeitsermittlungen auf eine Regenwassernutzung im Unterkunftsbereich der Soldaten verzichtet. Zu Frage 42: Allgemeine Planungsaufträge an die Landesbauverwaltung beinhalten für das Waschen von Kraftfahrzeugen und Gerät auch die Regenwassernutzung. Im Rahmen von liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzepten wird bei Einzelforderungen für diese Wascheinrichtungen jeweils geprüft, inwieweit der Bau und Betrieb von Kreislaufsystemen mit Regenwassernutzung technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei der Planung von netzunabhängigen Löschwassereinrichtungen, die in Liegenschaften der Bundeswehr vorzugsweise vorgesehen werden, wird stets die Möglichkeit der Regenwassernutzung berücksichtigt und - soweit die hydrogeographischen Voraussetzungen dies zulassen - verwirklicht. In der Musterplanung „Wascheinrichtungen für Fahrzeuge und Gerät im technischen Bereich der Truppenunterkünfte", die zur Zeit erstellt wird, ist die Regenwassernutzung generell vorgesehen. Diese Musterplanung wird bei allen laufenden und zukünftigen diesbezüglichen Baumaßnahmen angewendet. Im Rahmen eines liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzepts für die Artillerie-Kaserne in Kempten wird derzeit eine Untersuchung zur Verwendung von Regenwasser als Spülwasser im Toilettenbereich durchgeführt. Hier werden erste Ergebnisse Ende dieses Jahres erwartet. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) (Drucksache 13/3842 Frage 49): Trifft es zu, daß über in der Bundesrepublik Deutschland steuerbegünstigten Schiffsbeteiligungsmodellen zu mehr als 60 % die Produktion von Schiffen auf außerhalb der Europäischen Union gelegenen Werften, insbesondere in Polen und Südkorea, gefördert wird, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den dafür erforderlichen Förderbetrag von fast 750 Millionen DM aus Steuergeldern auf deutsche oder auf Werften innerhalb der EU zu konzentrieren? 1995 sind ca. 40 der unter Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen gemäß § 82 f Einkommensteuerdurchführungsverordnung sowie Verlustverrechnungen gemäß §§ 15a, 52 Abs. 19 Einkommensteuerdurchführungsverordnung finanzierten deutschen Schiffsbauaufträge an europäische und auch außereuropäische Werften gegangen. Das entspricht rund 40 % der 98 in 1995 für deutsche Reeder hergestellten Handelsschiffsneubauten. Der 14. Subventionsbericht der Bundesregierung (1994) gibt die sich aus Sonderabschreibungen ergebenden Mindereinnahmen mit 35 Millionen DM an. Diese dürften für 1995 etwas höher ausfallen, da sich das Investitionsvolumen gegenüber 1994 etwas erhöht hat. Eine Beschränkung der steuerlichen Vergünstigungen auf den Bau von Handelsschiffen auf deutschen oder EU-Werften ist aufgrund EU-Rechts sowie sonstiger internationaler Verpflichtungen (z. B. GATS) nicht zulässig. Die genannten steuerlichen Vergünstigungen sind keine Werfthilfe, sondern sollen deutsche Reeder in die Lage versetzen, haftendes Eigenkapital zum Neubau von modernen, sicheren und umweltfreundlichen Handelsschiffen zu beschaffen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 50 und 51): Welche Folgerungen für die Planungen zum Ausbau der Donau hat die Bundesregierung aus der fachlichen Stellungnahme der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie zur Umweltverträglichkeitsstudie „Bundeswasserstraße Donau, Ausbau Straubing-Vilshofen - Raumordnungsverfahren" vom 30. April 1993 gezogen, die zum Ergebnis kommt, „daß die Ziele des Gewässerrandstreifenprojektes ,Mündungsgebiete der Isar' durch den geplanten Ausbau der Donau für große, bedeutende Teile des Gebietes erheblich in Frage gestellt werden und daß die Ziele des Projektes und die Auswirkungen des geplanten Donauausbaus auf das Projekt in der Umweltverträglichkeitsstudie und der Ausbauplanung bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden"? Teilt die Bundesregierung die in der fachlichen Stellungnahme der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie vom 30. April 1993 geäußerte Ansicht, die im Fall des ursprünglich geplanten Staustufenbaus „nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen" seien „nicht funktional ausgleichbar" , womit „erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts" verblieben? Zu Frage 50: Die fachliche Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz (vormals Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie) bezieht sich auf die in das Raumordnungsverfahren zum Donauausbau Straubing-Vilshofen eingebrachte staugestützte Ausbaulösung. Wie bekannt ist, wurde die Anhörungsfrist zum Raumordnungsverfahren offengehalten, weil die Bundesregierung und Bayern zur Zeit prüfen, ob für den Bereich oberhalb der Isarmündung eine flußbauliche Alternative in das Raumordnungsverfahren eingebracht werden kann. Die Frage, welche Folgerungen aus der oben genannten Stellungnahme zu ziehen sind, stellt sich - wenn überhaupt - erst, wenn feststeht, welche Ausbaulösung nach dem Abschluß des Raumordnungsverfahrens planerisch näher konkretisiert und in das folgende Planfeststellungsverfahren eingebracht wird. Zu Frage 51: Bei allen Ausbaumaßnahmen, und somit auch beim Donauausbau Straubing-Vilshofen, findet die erforderliche Prüfung und Abwägung aller Belange, so auch die Frage, ob nicht vermeidbare Beeinträchtigungen funktional ausgleichbar sind, im Planfeststellungsverfahren statt. Die Bundesregierung darf ihre Bewertung nicht an die Stelle der Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde setzen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3842 Frage 54): Welche Kosten - etwa für die Begleitung durch den Bundesgrenzschutz - sind dem Bund im Zusammenhang mit dem Transport von Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Lubmin in das ungarische Atomkraftwerk Paks im Februar 1996 entstanden, und in welchem Umfang können und sollen diese Kosten jeweils von den durchquerten Bundesländern und Staaten sowie den Betreibern der beteiligten Atomanlagen erstattet werden? Die Transportkosten für die in drei Transportbehältern verpackten 235 Brennelemente werden durch den Betreiber des ungarischen Kernkraftwerks Paks bezahlt. Ab dem Bekanntwerden des Transporttermins und während der Transportdurchführung wurde mit Widerständen seitens der gewaltbereiten „ Anti-Atomenergie-Szene " in Form von Streckenblockaden oder sonstigen Aktionen zur Verhinderung der Transportdurchführung gerechnet, so daß Sach- und Personenschäden nicht ausgeschlossen werden konnten. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in seinem originären Zuständigkeitsbereich führte der Bundesgrenzschutz daher lagebedingt erforderliche Einsatzmaßnahmen durch. Zusätzliche Kosten entstanden dadurch nicht, da der Bundesgrenzschutz für die Durchführung seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit Einsatzkräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln entsprechend ausgestattet ist. Über die Kosten des Einsatzes der Polizeien der Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Kosten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden dem Bund grundsätzlich nicht durch den Inhaber der Beförderungsgenehmigung oder den Absender oder Empfänger der Kernbrennstoffe oder - soweit der Bundesgrenzschutz in eigener Zuständigkeit für den Bereich der bundeseigenen Eisenbahnen handelt - auch nicht durch die Länder erstattet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 13/3842 Fragen 57 und 58): Kann die Bundesregierung mitteilen, in welcher Weise die Naturschutzverbände in der Lausitz in die Sanierungsplanung der Braunkohle einbezogen sind? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Mitglieder des Naturschutzbundes oder anderer Umweltorganisationen mit welchem Votum an der Verabschiedung der Sanierungsrahmenpläne in Ostdeutschland, insbesondere in den Ländern Brandenburg und Sachsen, beteiligt waren und sind? Entsprechend den landesgesetzlichen Regelungen werden vom Braunkohleausschuß (Brandenburg) bzw. von den regionalen Planungsverbänden (Sachsen) Sanierungspläne bzw. Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne erstellt, die folgende Aussagen beinhalten: - Abbau von Gefährdungspotentialen, - Oberflächengestaltung und Regulierung bzw. Renaturierung, - Darstellung einstweiliger Sperrgebiete, - Wiederherstellung von Trassen und Anlagen der technischen Infrastruktur, - die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes und - Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes. In dieser Phase sind die zuständigen Kommunal- und Landesbehörden sowie Gewerkschaften und die jeweils in Betracht kommenden Verbände beteiligt. So ist beispielsweise der Naturschutzbund (NABU) stimmberechtigtes Mitglied des Braunkohlenausschusses in Brandenburg und damit direkt in die Sanierungsplanung involviert. Bislang wurden alle Sanierungspläne in Brandenburg ohne Gegenstimme beschlossen. Im Freistaat Sachsen sind die gemäß sächsischem Landesplanungsgesetz anerkannten Verbände (NABU, BUND, Grüne Liga, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Sächsischer Klimaschutzbund und Jagdverband) sowohl im Aufstellungs- als auch im Anhörungsverfahren zu den Sanierungsrahmenplänen zu beteiligen. Seitens der Vertreter des NABU sind in keinem Fall Bedenken gegen die Pläne im Lausitzer Raum geltend gemacht worden. In West-Sachsen wurden die dort geäußerten Bedenken des NABU auf genommen und in die Projektplanung eingearbeitet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter H. Carstensen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, können Sie vielleicht sagen, wie hoch die Milchauszahlungspreise bei den Bauern sind, die nach Leezen liefern - also letztendlich in die Meierei Upahl -, im Vergleich zu den Bauern, die dort in der Nähe ansässig sind? Haben Sie dafür Verständnis, daß es Bauern gibt, die sagen: Ich bekomme bei der Auszahlung - die entsprechende Zahl werden Sie uns wahrscheinlich gleich nennen - ungefähr 300 DM weniger oder manchmal noch weniger für eine Kuh im Jahr; bei 60 Kühen sind das Gewinnverluste von ungefähr 20 000 DM. Können Sie verstehen, daß die Bauern bei so etwas auf die Barrikaden gehen?


Rede von Wolfgang Gröbl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Carstensen, dazu kann ich Ihnen noch
eine zusätzliche Information geben: Etwa 380 Milcherzeuger mit insgesamt 95 000 Tonnen Milch haben inzwischen die Mitgliedschaft bei dieser Meierei gekündigt; wohl aus den Überlegungen heraus, die Sie zur Grundlage Ihrer Frage gemacht haben.
Jetzt zu den Milchauszahlungspreisen: Der Milchauszahlungspreis liegt bei der HANSA-Meierei

(Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Sieben Pfennig unter dem anderen!)

- da haben Sie schon recht; ich schaue gerade, damit ich es Ihnen ganz exakt sagen kann - bei 51,2 Pfennig. Der durchschnittliche Milchauszahlungspreis liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 52,6 Pfennig und in Schleswig-Holstein bei 56,3 Pfennig. Im Januar 1996 wurden von der Meierei 54 Pfennig pro Kilogramm ausbezahlt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Bredehorn.