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    Plenarprotokoll 13/84 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 84. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Februar 1996 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Franz Romer in den Deutschen Bundestag 7377 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Aktuelle Lage der Rentenversicherung in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion der SPD: Aktuelle Finanzlage der Rentenversicherung (Drucksache 13/3606) 7377 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7377 B, 7389 B, 7390 A Rudolf Dreßler SPD 7385 A, 7389 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 7390 A, 7396 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 7392 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 7393 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7394 B, 7397 B Dr. Gisela Babel F.D.P 7397 C Petra Bläss PDS 7400 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 7401 D, 7404 C Dr. Christa Luft PDS 7403 C Rolf Schwanitz SPD 7405 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 7405 B Heinz Schemken CDU/CSU 7407 A Rudolf Dreßler SPD 7407 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 7408 B Angelika Pfeiffer CDU/CSU 7409 A Ulrike Mascher SPD 7410 A Volker Kauder CDU/CSU 7412 A Ulrike Mascher SPD 7412 B Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (Drucksachen 13/3102, 13/3637) 7413 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 7413 B Jochen Welt SPD 7415 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7416 D Dr. Max Stadler F D P. 7417 D Eva Bulling-Schröter PDS 7418 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 7419 B Günter Graf (Friesoythe) SPD 7420 C Nächste Sitzung 7421 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7423* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 7423* D Anlage 3 Amtliche Mitteilung 7425* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Februar 1996 7377 84. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Februar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt für Becker-Inglau, Ingrid SPD 2. 2. 96 Behrendt, Wolfgang SPD 2. 2. 96 * Belle, Meinrad CDU/CSU 2. 2. 96 Blank, Renate CDU/CSU 2. 2. 96 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 2. 2. 96 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 96 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 2. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Faße, Annette SPD 2. 2. 96 Fink, Ulf CDU/CSU 2. 2. 96 Formanski, Norbert SPD 2. 2. 96 Fuchs (Köln), Anke SPD 2. 2. 96 Großmann, Achim SPD 2. 2. 96 Dr. Gysi, Gregor PDS 2. 2. 96 Hauser (Rednitzhem- CDU/CSU 2. 2. 96 bach), Hansgeorg Höfken, Ulrike BÜNDNIS 2. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 2. 2. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 2. 2. 96 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 2. 2. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 2. 2. 96 Leidinger, Robert SPD 2. 2. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 2. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Leonhard, Elke SPD 2. 2. 96 Lühr, Uwe F.D.P. 2. 2. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 2. 2. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 2. 2. 96 Oesinghaus, Günter SPD 2. 2. 96 Poß, Joachim SPD 2. 2. 96 Rachel, Thomas CDU/CSU 2. 2. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 2. 2. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 2. 2. 96 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 2. 2. 96 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 2. 2. 96 Hans Peter Schönberger, Ursula BÜNDNIS 2. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete(r) entschuldigt für Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 2. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 2. 2. 96 Reinhard Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 2. 2. 96 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 2. 2. 96 Terborg, Margitta SPD 2. 2. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 2. 2. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 2. 2. 96 Wallow, Hans SPD 2. 2. 96 Wieczorek-Zeul, SPD 2.2.96 Heidemarie Wiefelspütz, Dieter SPD 2. 2. 96 Wohlleben, Verena SPD 2. 2. 96 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 2. 2. 96 Margareta 90/DIE GRÜNEN Wolf (München), Hanna SPD 2. 2. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland)*) Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Im April 1996 findet eine entscheidende Konferenz zur Überprüfung des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen statt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Entscheidung vom 11. Januar, das Exportmoratorium für Antipersonenminen unbegrenzt zu verlängern, dafür ein wichtiges Signal gesetzt - das hoffentlich andere Staaten ermutigt, sich ebenso verantwortungsvoll zu verhalten und das Minenprotokoll der UNO zu verschärfen. CDU/CSU und F.D.P. hatten ein unbefristetes Exportmoratorium vorgeschlagen. Wir sind dem Außenminister Klaus Kinkel für seine entsprechende Initiative im Kabinett dankbar. Die Frage ist, ob der vorliegende Antrag der Grünen einen hilfreichen Beitrag zur bevorstehenden Minenkonferenz leistet. Um es vorwegzunehmen: Er tut es leider nicht. Würde die Bundesregierung dem Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen folgen und sich *) Vergleiche 83. Sitzung, Seite 7362 A für ein „Verbot aller Landminen" einsetzen, so würde die Konferenz ohne jeden Zweifel scheitern. Die meisten Staaten lehnen eine Ächtung aller Minen kategorisch ab. Gerade kleine Staaten argumentieren, daß sie z. B. Panzerabwehrminen benötigen, um sich gegen übermächtige Aggressoren zu wehren. Es hat wenig mit Moral und viel mit Selbstgerechtigkeit zu tun, wenn für das reine Gewissen hehre Forderungen erhoben werden, die Frage ihrer Durchsetzbarkeit in der Wirklichkeit aber ausgeklammert wird. Bleiben wir wirklich unschuldig, wenn wir unsere Hände in Unschuld waschen, sich aber um uns herum die Dinge nicht ändern? Wir alle beklagen die Schrecken von mindestens 100 Millionen Landminen auf der Welt, empören uns über die unzähligen Opfer, über verstümmelte Kinder, über unsagbares Leid. Tun Sie von Bündnis 90/ Die Grünen aber nicht so, als seien nur Sie für diese Schrecken sensibel. Worüber wir streiten, das ist die Frage, wie man das durch Minen herbeigeführte Leiden am wirkungsvollsten einschränken kann. Mit Maximalforderungen, die niemand auf der Welt mitmacht, unserer Meinung nach nicht. Wir sind Verantwortungs-, nicht Gesinnungsethiker! Es ist doch wahrlich nicht die Bundesregierung, an der der erste Anlauf der Überprüfungskonferenz im Oktober vergangenen Jahres gescheitert ist! Im Gegenteil: Wir Deutschen nehmen eine weithin anerkannte Vorreiterrolle ein. Warum sagen Sie das nicht in dieser Debatte? Warum erwecken Sie vielmehr den Eindruck, als seien Regierung und CDU/CSU zumindest indirekt irgendwie für die Minenopfer auf der Welt mitverantwortlich? In Wahrheit sind es aber nicht wir in Deutschland, die an dem tausendfachen Leid die Schuld tragen, sondern diejenigen, die sich bis heute weigern, humanitäre Mindeststandards einzuhalten. Blicken wir auf die Überprüfungskonferenz von Oktober 1995. Weshalb gab es keine Ergebnisse? Das Verhandlungsziel der Bundesregierung hieß: Geltung des Minenprotokolls in innerstaatlichen bewaffneten Konflikten. Die Wirklichkeit in Wien: Die Konferenz konnte sich zwar auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Minenprotokolls auch auf nicht internationale Konflikte einigen. Allerdings bestanden Mexiko, China, Pakistan und Indien auf salvatorischen Klauseln zur Souveränität, zur Nichteinmischung und zum Status von Aufständischen. Das Verhandlungsziel der Bundesregierung hieß: Schaffung eines wirksamen Überprüfungsmechanismus zur Abschreckung und Ahndung von Verstößen gegen das Minenprotokoll. Die Wirklichkeit: Mexiko, China, Indien und Pakistan lehnten ein Verifikationsregime strikt ab. Selbst ein vom Vorsitzenden der Konferenz, Botschafter Molander (Schweden), erarbeiteter Vorschlag für einen Konsultationsmechanismus fand keinen Konsens. Das Verhandlungsziel der Bundesregierung hieß: Verbot des Einsatzes aller Landminen, die nicht mit herkömmlichem Minensuchgerät aufzuspüren sind. Die Wirklichkeit: China und Indien konnten einer Detektierbarkeitsverpflichtung auf der Basis des von uns vorgeschlagenen Mindeststandards (elektromagnetisches Antwortsignal, das einem Metallobjekt von 8 Gramm Eisen entspricht) nur ohne Festlegung einer Frist zur Einhaltung der Verpflichtung zustimmen. Das Verhandlungsziel der Bundesregierung hieß: Besondere Einsatzbeschränkungen und -verbote für Landminen, die sich nach einer bestimmten Frist nicht selbst zerstören. Die Wirklichkeit: Rußland und China stellten durch Ablehnung strenger Standards für Selbstzerstörungsmechanismen (30 Tage maximale Wirkzeit, zusätzlicher Sicherungsmechanismus mit 120 Tagen maximaler Wirkzeit, Zuverlässigkeit beider Mechanismen zusammen mindestens 99,99 Prozent) die auf den vorbereitenden Genfer Expertengruppensitzungen erzielte Einigung zu Einsatzbeschränkungen für handverlegte Antipersonenminen und fernverlegte Minen wieder grundsätzlich in Frage. Das Verhandlungsziel der Bundesregierung hieß: Exportbeschränkungen und -verbote für Landminen. Die Wirklichkeit: Ein Verbot des Transfers solcher Minen, deren Einsatz verboten ist, wurde zwar von allen Vertragsstaaten akzeptiert. Da China und Indien jedoch ein Verbot des Einsatzes nicht detektierbarer Minen ablehnen, war dieser Konsens in der Substanz fast gegenstandslos. Er betraf ausschließlich fernverlegte Antipersonenminen ohne Selbstzerstörungs- oder Selbstneutralisierungsmechanismus, wobei die technischen Standards für diese Mechanismen weiterhin umstritten blieben. Also: Es sind doch nicht Kohl oder Kinkel, auch nicht CDU/CSU und F.D.P., die Sie an den Pranger stellen sollten, sondern Länder, die zum größten Teil die billigsten und brutalsten Minen herstellen, einsetzen und verkaufen! Und weiter: Warum wird von der Opposition - bei aller legitimen Kritik - nicht auch einmal betont, daß es auch ein Erfolg der deutschen Politik und Diplomatie war, daß in Wien ein Protokoll gegen den Einsatz und die Weitergabe von Laserwaffen beschlossen wurde, die darauf gerichtet sind, Erblindungen herbeizuführen? Warum wird nur verschämt - wenn überhaupt - hervorgehoben, daß die Mittel für Minenräumung 1996 von drei auf dreizehn Millionen DM angehoben wurden - übrigens ein Erfolg einer überparteilichen Zusammenarbeit von Koalition und SPD? Und schließlich wird nicht oder kaum erwähnt, daß Deutschland ständig dabei ist, seine Minenbestände durch Verschrottung zu reduzieren, bis Ende 1996 um 75 Prozent der früheren Bestände! Weit über eine Million Antipersonenminen sind vernichtet worden! Andere sollten das nachmachen! Es gilt, was der Bundestag am 29. Juni 1995 mit großer Mehrheit beschlossen hat: Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für ein weltweites Entwicklungs-, Produktions-, Export- und Einsatzverbot von Antipersonenminen und Sprengfallen einzusetzen. Außenminister Kinkel hat vor diesem Hintergrund die Vernichtung aller Antipersonenminen in Deutschland angeregt und die Staatengemeinschaft aufgefordert, „die Anschaffung von Antipersonen- minen einzustellen und die hierdurch freigesetzten Mittel für Minenräumungsarbeiten einzusetzen." Daß auch Antipersonenminen einen militärischen Nutzen haben, den zum Beispiel ein Land wie Finnland im Blick auf seine Grenze zu Rußland immer wieder herausstellt, ist unabweisbar. Mit Minengürteln kann man potentielle Gegner abschrecken und das eigene Gebiet gegen Angreifer verteidigen. Aber der militärische Nutzen solcher Minen muß gegen die humanitären Kosten abgewogen werden. Wir hoffen, daß auch andere Länder mit uns an dem Ziel arbeiten, Antipersonenminen vollständig zu ächten. In der Tat, daran muß man arbeiten, die Proklamation allein reicht nicht. Anlage 3 Amtliche Mitteilung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Rechtsausschuß Drucksachen 12/7073, 13/725 Nr. 34 Drucksachen 12/7078, 13/725 Nr. 35 Drucksachen 12/7511, 13/725 Nr. 38 Finanzausschuß Drucksache 13/2674 Nr. 2.5 Drucksache 13/2674 Nr. 2.11 Drucksache 13/2674 Nr. 2.13 Drucksache 13/2988 Nr. 1.13 Drucksache 13/3117 Nr. 2.5 Drucksache 13/3117 Nr. 2.6 Drucksache 13/3117 Nr. 2.19 Drucksache 13/3117 Nr. 2.20 Drucksache 13/3117 Nr. 2.22 Drucksache 13/3182 Nr. 1.4 Haushaltsausschuß Drucksache 13/2306 Nr. 2.50 Drucksache 13/2674 Nr. 2.15 Drucksache 13/2988 Nr. 1.16 Drucksache 13/2988 Nr. 1.18 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2988 Nr. 1.17 Drucksache 13/2988 Nr. 1.23 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksachen 13/7804, 13/725 Nr. 143 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/725 Nr. 149 Drucksache 13/725 Nr. 154 Drucksache 13/2426 Nr. 1.3 Drucksache 13/2426 Nr. 1.5 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/2988 Nr. 1.19 Drucksache 13/2988 Nr. 1.20 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/1614 Nr. 1.2 Drucksache 13/2306 Nr. 1.5 Drucksache 13/2306 Nr. 1.8 Drucksache 13/2306 Nr. 1.14 Drucksache 13/2306 Nr. 1.15 Drucksache 13/2306 Nr. 2.91 Drucksache 13/2674 Nr. 1.3 Drucksache 13/2674 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.1
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Spätaussiedler brauchen unsere Hilfe. Ihre Aufnahme und Eingliederung ist und bleibt eine nationale Aufgabe. Die bewährte Integrationspolitik des Bundes muß fortgesetzt werden.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


    Dr. Max Stadler
    Die Kommunen haben einen Anspruch darauf, vom Bund und den Ländern bei der praktischen Erfüllung der Integrationsaufgabe unterstützt zu werden. Es hat sich gezeigt, daß seit einiger Zeit die Integration von Spätaussiedlern dadurch erschwert worden ist, daß ein gewisser Teil von ihnen entgegen der Verteilungsentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in ein anderes als das zu ihrer Aufnahme verpflichtete Land gezogen ist, Dadurch ist es zu einer Konzentration des Zuzugs von Aussiedlern auf einzelne Regionen gekommen. Einzelne Kommunen werden überproportional mit Sozialhilfeansprüchen belastet.
    Aus diesen Gründen war anzuerkennen. daß mit dem vorliegenden Gesetz sowohl eine Erstattungsregelung bei der Sozialhilfe vorgesehen wird als auch Maßnahmen zur gleichmäßigeren Verteilung der Spätaussiedler innerhalb des Bundesgebiets getroffen werden. Auf dringenden Wunsch der Kommunen und der Länder ist der Innenausschuß in seiner Sitzung vom 31. Januar 1996 dabei über die ursprüngliche Beschlußfassung vom Dezember 1995 hinausgegangen. Nunmehr erhalten Spätaussiedler, die ihren ständigen Aufenthalt an einem anderen als dem zugewiesenen Wohnort nehmen, nicht nur, wie ursprünglich beschlossen, keine Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz mehr, sondern in der Regel auch nur noch die nach den Umständen unabweisbar gebotene Sozialhilfe.
    Damit soll ein finanzieller Anreiz gegeben werden, sich tatsächlich an den Ort der Zuweisung zu begeben, wo - Herr Özdemir, das haben Sie verschwiegen - finanzielle Förderungen zur Eingliederung bzw. Sozialhilfe in vollem Umfang weiterhin geleistet werden. Es ist nicht so, wie Sie in Ihrer Rede den Eindruck erweckt haben, daß diese Eingliederungshilfen und die volle Sozialhilfe nicht mehr gewährt würden. Sie werden aber nur an dem Ort der Zuweisung gewährt. Das ist der entscheidende Unterschied.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU Günter Graf [Friesoythe] [SPD]: Ja, eine Verlagerung der Kosten bei den Kommunen!)

    Gleichwohl, meine Damen und Herren, fällt es nicht leicht, der Absenkung der Sozialhilfe zuzustimmen, steht doch den Spätaussiedlern unzweifelhaft das Grundrecht auf Freizügigkeit zu. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung greifen jedoch nicht durch. Freizügigkeit bedeutet nicht, daß ein Anspruch darauf besteht, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Weise Sozialleistungen zu erhalten. Dem Gesetzgeber muß es erlaubt sein, wie im vorliegenden Gesetz Differenzierungen zur Sicherung einer besseren Integration von Spätaussiedlern vorzunehmen, wobei die Einschränkung der Sozialleistungen überdies auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt ist.
    Verfassungsrechtlich geboten - das will ich hier in aller Deutlichkeit noch einmal sagen - ist dagegen selbstverständlich, daß stets und überall das Existenzminimum gewährleistet sein muß. Im Gesetzgebungsverfahren entstand daher das Problem, ob im § 3 a des Gesetzentwurfes konkret festgelegt werden
    sollte, daß die Sozialhilfe nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz vom Regelsatz abweichen darf.
    Die F.D.P.-Fraktion hat schließlich aber davon abgesehen, auf einer derartigen Fixierung zu bestehen; denn auch die jetzt in § 3 a enthaltene offenere Formulierung stellt die Gewährung des Existenzminimums sicher. Sie ermöglicht überdies, den Grundsätzen der Sozialhilfe entsprechend, eine individuellere Reaktion und beläßt den zuständigen Behörden den notwendigen Spielraum für eine gerechte und angemessene Einzelfallentscheidung bei der Leistungsgewährung. Wir vertrauen darauf, daß davon sachgerecht und dem persönlichen Schicksal der Betroffenen angemessen Gebrauch gemacht wird.
    Wir fordern die Bundesregierung auf, die Praxis des Gesetzesvollzugs sowie insgesamt die Frage, ob die Novellierung die eingangs beschriebenen Ziele überhaupt zu erreichen hilft, nach einem Jahr zu überprüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten.
    Mit diesen Maßgaben können wir dem Gesetz zustimmen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es spricht jetzt die Abgeordnete Eva Bulling-Schröter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Partei des Demokratischen Sozialismus lehnt die Beschränkung der Freizügigkeit für Aussiedlerinnen und Aussiedler grundsätzlich ab. Wir fordern gleiche Rechte für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht nur aus dem Aussiedlergesetz, sondern auch aus dem Ausländer- und dem Asylverfahrensgesetz muß die Einschränkung der Freizügigkeit gestrichen werden.
    Aus Gründen des Antikommunismus, aber auch aus völkischen Gesichtspunkten hat die Bundesregierung ihre Verbundenheit mit den deutschen Minderheiten in den osteuropäischen Ländern stets betont. Diese Menschen fungierten für die Bundesregierung stets als Brückenkopf, damit sie sich im Rahmen einer aggressiven Ostpolitik in die inneren Verhältnisse osteuropäischer Länder einmischen konnte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)

    Diese politischen Ansprüche hat die Bundesregierung heute immer noch. Aber die Menschen sind der Bundesregierung zunehmend gleichgültig geworden, spätestens von dem Zeitpunkt an, als die Angehörigen der deutschen Minderheiten ihre neugewonnene Freiheit in Anspruch nahmen, um nach Deutschland zu kommen.
    Nun plötzlich setzt die Bundesregierung ihre ganze Phantasie dafür ein, den Zuzug dieser Menschen zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Man setzt auf anderweitig bewährte Abschreckungseffekte. Grundlegende demokratische Rechte werden für diese Menschen außer Kraft gesetzt, und der

    Eva Bulling-Schröter
    Staat, der sich so lange rührend um die „Träger deutscher Kultur" sorgte, als sie noch schützenswerte Objekte großdeutscher Politik waren, entzieht ihnen plötzlich die Fürsorge.
    Ihr Gesetzentwurf spricht denn auch verschämt von „Akzeptanzproblemen" innerhalb der Bevölkerung. Sichtlich erleichtert registrierte ein nervöser Staatssekretär Dr. Waffenschmidt in den vergangenen Monaten eine „Beruhigung des Aussiedlerzugangs".
    Nach dem Willen derjenigen, die sich sonst gern als Sachwalter deutscher Interessen feiern lassen, sollen Aussiedlerinnen und Aussiedler, die sich über die Wohnortzuweisung hinwegsetzen, ihre Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz verlieren. Die Kosten werden also erneut auf die Kommunen abgewälzt. Aussiedlerinnen und Aussiedler sollen mit dem nach dem Bundessozialhilfegesetz unabweisbar Gebotenen auskommen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

    Diese bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bereits erprobte Ausgrenzungspolitik ist in unseren Augen verfassungswidrig.
    Der Wille zur Integration endet für die Koalitionsparteien nicht erst bei der beruflichen, sondern - wörtlich - schon bei der „Lage des sozialen und kulturellen Lebens in der Bundesrepublik" . Was darunter zu verstehen ist, sollte die Koalition den „Trägern des 800jährigen deutschen kulturellen Erbes" einmal erklären.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer jahrelang eine Art Heim-ins-Reich-Politik gegenüber diesen Menschen betrieben hat, braucht sich wahrlich nicht zu wundern, wenn diese Menschen ihre Verbundenheit mit ihrem Vaterland durch Einwanderung herzustellen versuchen. Es zeigt, wie zynisch und kalt kalkulierend die Politik der Bundesregierung ist, wenn sie diese Menschen am Zuzug hindern will und wenn sie die Menschen, die die Einreise dennoch geschafft haben, wie Bürger zweiter Klasse behandelt.

    (Beifall bei der PDS Zurufe von der CDU/ CSU: Unglaublich! Dummes Zeug! Quatsch!)