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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/83 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 83. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1996 Inhalt: Begrüßung der Präsidentin des Reichstags der Republik Finnland, Frau Riitta Uosokainen, und ihrer Delegation 7217 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Günther Maleuda . . . . . 7217 B Erweiterung der Tagesordnung . . 7223 D, 7323 C Abwicklung der Tagesordnung . . . 7217 B Absetzung von Punkten von der Tagesordnung 7217D Nachträgliche Ausschußüberweisung . 7218 A Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bündnis für Arbeit (Drucksache 13/3263) 7218 A b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Teilzeitbeschäftigung (Drucksache 13/1888) 7218 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996 (Drucksachen 13/2263, 13/3636) 7218 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschäftigungschancen des ökologischen Umbaus sofort nutzen: Bündnis für Umwelt und Arbeit (Drucksache 13/3613) 7218 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion der SPD: Solidaritätszuschlag (Drucksache 13/3648) . . 7223 D Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 7218C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7223 D Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7229 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 7232B Manfred Müller (Berlin) PDS 7235 B Rudolf Scharping SPD 7237 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 7241A, 3243B, D Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . 7243 D Dr. Henning Voscherau, Präsident des Senats (Hamburg) 7246 B Ernst Schwanhold SPD 7247 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7247 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 7249 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7250 B Ulla Schmidt (Aachen) SPD 7250 D Julius Louven CDU/CSU . . 7252C, 7254 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 7254 B Dr. Christa Luft PDS 7254 D Dr. Christa Luft PDS (Erklärung nach § 31 GO) 7258 D Namentliche Abstimmungen 7255 D, 7258 B, C Ergebnisse 7256 A, 7262 A, 7264 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz - GKVWG) (Drucksache 13/3608) . . 7259 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG II) (Drucksache 13/3607) . . . 7259 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umbau und Weiterentwicklung der Gesundheitsstruktur (Drucksache 13/3612) 7259 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 7259 C Rudolf Dreßler SPD 7267 A, 7278 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7269 A Dr. Dieter Thomae F.D.P 7270 C Dr. Ruth Fuchs PDS 7272 A Gudrun Schaich-Walch SPD 7273 A Dr. Martin Pfaff SPD 7274 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG 7275 A, 7279 B Jürgen W. Möllemann F.D.P. 7278 C Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Editha Limbach, Wilfried Seibel und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Sigrun Klemmer und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Ina Albowitz und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 13/3300) 7280 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkehrsvorsorge (Verkehrsvorsorgegesetz) (Drucksache 13/3354) 7280 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Drucksache 13/3465) 7280 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (Drucksache 13/3467) . 7280 B f) Antrag der Abgeordneten Christian Lenzer, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Rolle Deutschlands in der internationalen Raumfahrt (Drucksache 13/3497) 7280 B g) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1994 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1994) (Drucksache 13/3437) 7280 C h) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 13/3478) 7280 C i) Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1994 (Drucksache 13/3451) 7280 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Christian Lenzer, Hans-Otto Schmiedeberg und der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Forschung zur Sicherung der Energieversorgung und für ein besseres Klima (Drucksache 13/3610) . . . 7280 D Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Estland über die Seeschiffahrt (Drucksachen 13/2478, 13/3305) 7281 A b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt (Drucksachen 13/2479, 13/3306) 7281 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994 (Drucksachen 13/2241, 13/3396) 7281 B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. November 1992 über den Beitritt der Griechischen Republik zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 (Gesetz zum Beitritt der Griechischen Republik zum Schengener Übereinkommen) (Drucksachen 13/1269, 13/3481) 7281 B e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juni 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/3168, 13/3505) . . . 7281 C f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/3169, 13/3506) 7281 D g) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (Drucksachen 13/3170, 13/3507) 7281 D h) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/3171, 13/3508) . . . 7282 A i) Zweite Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksachen 13/3035, 13/3355 [neu]) 7282 A j) Dritte Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu 50 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/3531) 7282 B 1) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Festlegung der Gruppen von Zusatzstoffen, die in der Tierernährung verwendet und mit Bezug auf den Verantwortlichen für das Inverkehrbringen zugelassen werden (Drucksachen 13/725 Nr. 107, 13/3309) 7282 B m) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über gemeinsame Regeln zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffsgüter und -personenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Drucksachen 13/2306 Nr. 2.42, 13/3441) 7282 C n) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 04 Titelgruppe 02 - Leistungen des Bundes nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes -, Titel 681 23 - Sonderleistungen (Drucksachen 13/3028, 13/3139 Nr. 2, 13/3502) 7282 C o) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushalts- und Wirtschaftsführung 1995; überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titel 684 15 - Einmalige Zuwendung an eine zentrale Organisation zur Unterstützung von Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien, die die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen aufgenommen hat - bis zur Höhe von 39 375 TDM (Drucksachen 13/3029, 13/3179 Nr. 3, 13/3503) 7282 D p) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Kaspereit, Christian Müller (Zittau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wiedereinbeziehung des ostdeutschen mittelständischen Handels in die Investitionszulagenregelung (Drucksachen 13/1541, 13/3509) 7282 D q) Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Drucksache 13/3534) 7283 A r bis u) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 94, 95, 96, 97 zu Petitionen (Drucksachen 13/3513, 13/3514/, 13/3515, 13/3516) . 7283 A Tagesordnungspunkt 15: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Drucksache 13/3535) 7283 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . 7284 D Peter Conradi SPD (Erklärung nach § 31 GO) 7285C Ronald Pofalla CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 7285 D, 7286 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) (Drucksache 13/3609) 7286D b) Antrag des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft I (Grundsätze für die Postreform III) (Drucksache 13/1931) 7286 D Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 7286D Hans Martin Bury SPD 3288D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7291A Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . . . 7291 D Dr. Max Stadler F D P. 7292 D Gerhard Jüttemann PDS 7293 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 7294 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3295B, D Eike Hovermann SPD 7296 D Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 7298 B Tagesordnungspunkt 5: Große Anfrage der Abgeordneten Simone Probst, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtverbreitung von Waffenstoffen und der Einsatz von hochangereichertem Uran im geplanten Forschungsreaktor Garching (Drucksache 13/3196) 7299 C Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7299 D Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMBF 7301 B Horst Kubatschka SPD 7302 C Horst Friedrich F.D.P. 7304 B Rolf Köhne PDS 7305 B Hans Zehetmair, Staatsminister (Bayern) 7305 C, 7309 A Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 7306 A Horst Kubatschka SPD 7306 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7307 C Horst Kubatschka SPD 7308 A Wolf-Michael Catenhusen SPD 7308 B Eva Bulling-Schröter PDS 7308 D Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswirkungen und Zukunft der Garantiemengenregelung Milch (Milchquoten) in Deutschland (Drucksachen 13/433, 13/1684) . . . 7309 C Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . 7309 D, 7322 D Peter Bleser CDU/CSU 7311 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7313 C Günther Bredehorn F.D.P. 7314 C Dr. Günther Maleuda PDS 7316 A Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . 7317 B Reinhold Hemker SPD 7319 A Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7319 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 7320 D, 7323 A Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Auswirkungen der aktuellen währungspolitischen Entwicklungen in der Europäischen Union auf die Landwirtschaft (Drucksachen 13/1401, 13/1385, 13/ 3308) 7323 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Ausgleich der Währungsverluste in der Europäischen Union für die deutsche Landwirtschaft (Drucksache 13/3656) 7323 D Egon Susset CDU/CSU 7323 D Horst Sielaff SPD 7326 A, 7331 A Lisa Peters F.D.P. 7327 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7329A Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . 7329 B Dr. Günther Maleuda PDS . . . . . . 7330 A Jochen Borchert, CDU/CSU 7330 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 13/3495, 13/3638) 7331D Norbert Schindler CDU/CSU . . 7332 A, 7335 A Ernst Bahr SPD 7333 A, 7335 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7335 C Lisa Peters F D P. 7336 B Dr. Barbara Höll PDS 7337 A Tagesordnungspunkt 9: a) Große Anfrage der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Lage der Fischerei (Drucksachen 13/1633, 13/2583, 13/3044 [Berichtigung]) 7338 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz von Mensch und Natur vor den Folgen der Überfischung der Meere (Drucksachen 13/1354, 13/2582) . . . . . . 7338 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Joseph Fischer (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verletzung internationaler Walfang-Vereinbarungen durch Norwegen (Drucksachen 13/1543, 13/2781) 7338 A Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7338 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 7340 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7341 C Günther Bredehorn F.D.P. 7342 C Jürgen Koppelin F.D.P 7342D Eckart Kuhlwein SPD . , . . . . . 7343 A Eva Bulling-Schröter PDS 7343 D Ilse Janz SPD 7344 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 7346 B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 7347 B Ilse Janz SPD 7347 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Jann-Peter Janssen, Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Arbeitsplatz- und Ausbildungssituation in der Fremdenverkehrswirtschaft (Drucksache 13/2981) 7348 D Jann-Peter Janssen SPD . . . . . . . . 7349 A Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 7351 A Horst Kubatschka SPD 7352 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7353 C Dr. Olaf Feldmann F.D.P 7354 C Christina Schenk PDS 7355 D Werner Kuhn CDU/CSU . . . . . . . 7356 D Susanne Kastner SPD 7358 D Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . .. . . . . 7360 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/3524) 7362A Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag des Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F.D.P.: Bekämpfung des internationalen Landminenproblems (Drucksache 13/3611) . . . 7362 A Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS: Entkriminalisierung des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel, Legalisierung von Cannabisprodukten, kontrollierte Abgabe sogenannter harter Drogen (Drucksache 13/1357) 7362 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Rückzugsräume - (Drucksache 13/3017) 7362 B Ulla Jelpke PDS 7362 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7363 B, 7368 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 7364 B, 7368 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . .. . . . . 7364 D Johannes Singer SPD . . . . . . . . . 7366 B Heinz Lanfermann F.D.P 7369 A Nächste Sitzung 7370 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7371* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland) sowie Zusatztagesordnungspunkt 6 (Antrag: Bekämpfung des internationalen Landminenproblems) Volker Kröning SPD . . . . . . . . . 7371* B Dr. Olaf Feldmann F.D.P 7372* C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7373* B Steffen Tippach PDS 7374* B Helmut Schäfer, Staatsminister AA 73744* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Antrag: Entkriminalsierung des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel, Legalisierung von Cannabisprodukten, kontrollierte Abgabe sogenannter harter Drogen; b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Rückzugsräume) Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 7375* D 83. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Behrendt, Wolfgang SPD 01. 2. 96 * Belle, Meinrad CDU/CSU 01. 2. 96 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 01. 2. 96 Dr. Eid, Ursula BÜNDNIS 01. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Gysi, Gregor PDS 01. 2. 96 Hauser CDU/CSU 01.2.96 (Rednitzhembach), Hansgeorg Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 01. 2. 96 Leidinger, Robert SPD 01. 2. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 01. 2. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Leonhard, Elke SPD 01. 2. 96 Lühr, Uwe F.D.P. 01. 2. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 01. 2. 96 Oesinghaus, Günther SPD 01. 2. 96 Poß, Joachim SPD 01. 2. 96 Rachel, Thomas CDU/CSU 01. 2. 96 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 01. 2. 96 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 01. 2. 96 Terborg, Margitta SPD 01. 2. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 01. 2. 96 Vosen, Josef SPD 01. 2. 96 Wallow, Hans SPD 01. 2. 96 Welt, Jochen SPD 01. 2. 96 Wiefelspütz, Dieter SPD 01. 2. 96 Wohlleben, Verena SPD 01. 2. 96 Wolf (München), Hanna SPD 01. 2. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Ausweitung des Minenexportmoratoriums der Bundesrepublik Deutschland) sowie Zusatztagesordnungspunkt 6 (Antrag: Bekämpfung des internationalen Landminenproblems) Volker Kröning (SPD): Die SPD-Fraktion begrüßt, daß Bewegung in die internationale und nationale Minen-Debatte gekommen ist, doch ein Durchbruch steht noch aus. Anlagen zum Stenographischen Bericht Im Gefolge der Minenräumkonferenz von 1995 sind die deutschen Haushaltsmittel für 1996 von 3 auf 13 Millionen DM aufgestockt worden. Sowenig das ist, wir werden darum kämpfen, daß dieser Ansatz auch 1997 erhalten bleibt. Doch am wichtigsten ist - nämlich zur Vorbeugung - die Konferenz zur Überprüfung des VN-Waffenübereinkommens. Sie ist 1995 begonnen worden und wird in diesem Jahr fortgesetzt. Sie hat immerhin schon den Entwurf eines Laser-Blendwaffen-Protokolls hervorgebracht, doch leider nicht mit Geltung für innerstaatliche Konflikte. Eine Verbesserung des Minenprotokolls läßt sich dagegen noch nicht absehen, auch und gerade nicht nach dem Vorbereitungstreffen im Januar. Zwar scheinen sogenannte Wirkzeitbegrenzungen durch Selbstzerstörungs- und evtl. auch Selbstneutralisierungsmechanismen bei fernverlegten Anti-Personen-Minen durchsetzbar zu sein; ein Einsatzverbot für nichtdetektierbare Minen ist aber noch in weiter Ferne. Die 26. Internationale Rot-Kreuz-Konferenz im letzten Dezember - immerhin eine gemeinsame Konferenz der Vertragsstaaten der Genfer Abkommen und der weltweit größten Nichtregierungsorganisation - hat die Meinungsgegensätze besonders in der Frage der Anti-Personen-Minen, die sich die durch Außen- und Innenpolitik auch unseres Landes ziehen, deutlich gemacht: Der Standpunkt der meisten Staaten ist noch, daß auf Anti-Personen-Minen nicht verzichtet werden kann, solange nicht „geeignete und humane Alternativen gefunden sind", wie das Bundesministerium der Verteidigung in einem Bericht an den Verteidigungsausschuß formuliert. Der Standpunkt des Roten Kreuzes und vieler anderer Nichtregierungsorganisationen ist dagegen, Anti-Personen-Minen generell abzuschaffen, d. h. auch sog. intelligente Minen, und dies auch - wie es bereits einige Staaten tun - „unilateral". Dies fordern die UNO, ihre Unterorganisationen UNHCR, UNICEF, das Welternährungsprogramm und die Abteilung für Menschenrechtsfragen. Auch eine wachsende Zahl von Staaten fordert dies, und man hört das gleiche seit einiger Zeit vom Bundesminister des Auswärtigen. 10 000 Tote und 14 000 Verletzte durch Minen pro Jahr - meist Zivilsten -, das ist ein Drama, ein Skandal und nicht hinzunehmen! Meine Damen und Herren von der Koalition, es ist mehr nötig, als den Beschluß des Bundestages vom 29. Juni 1995 zu bekräftigen. Er war gut, um die Entwicklung anzustoßen, doch er bleibt hinter dem inzwischen erreichten Stand zurück. Warum ringt die Bundesregierung sich nicht zu einem - statt eines Moratoriums - Exportverbot für Anti-Personen-Minen durch? Ist es die Sorge, die Verbotsdiskusion zu eröffnen? Warum ist die Bundesregierung nicht zu einem Produktionsverbot bereit, wenn sie betont, gegenwärtig würden in Deutschland keine Anti-Personen-Minen hergestellt oder entwickelt? Die Position der Bundesregierung und der Koalition muß fortentwickelt werden. Mehrere westliche Staaten, auch NATO-Staaten - ich nenne Österreich und die Schweiz, Belgien und Norwegen und jüngst Kanada - haben den Verzicht auf Personen-Minen erklärt. Die kanadische und zuvor schon die schweizerische Position ist von den Außen- und Verteidigungsministern gemeinsam ausgearbeitet worden, und dies verdient Beachtung. Die Staaten begründen ihre Position damit, daß die Minen „unterschiedslos wirken", wie das Genfer Recht sagt, und sie wollen einen Erfolg bei der abschließenden Konferenz im April/Mai fördern. Die SPD-Fraktion hat die Ächtung der Anti-Personen-Minen schon im vorigen Jahr gefordert und dies nicht aus den Augen verloren. Wir werden bei der Beratung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen auf eine Beschlußempfehlung der Ausschüsse hinwirken, daß Deutschland sich dem Beispiel der genannten Länder anschließen soll. Die SPD fordert nach wir vor ein Entwicklungs-, Produktions-, Export- und Einsatzverbot von Anti-Personen-Minen - wenn nicht vertraglich, dann selbständig. Gleichzeitig erinnern wir an unsere Forderung nach einem Exportverbot für alle Landminen. Die Mitglieder unserer Fraktion haben der jüngsten - in keinem Fachausschuß diskutierten - Beschaffungsentscheidung für eine sogenannte Flächenverteidigungsmine nicht zugestimmt, und wir kündigen an, daß wir einem späteren Export dieser neuen Generation von Landminen mit allen Kräften entgegentreten werden. Ich begründe die Ablehnung von Anti-PersonenMinen durch die SPD zusammenfassend wie folgt, und dies wird die Leitlinie unserer kommenden Beratungen sein: 1. Anti-Personen-Minen bedrohen in besonderem Maße die Zivilbevölkerung. Ihr Einsatz ist deshalb schon im Lichte des Artikels 51 des I. und des Artikels 13 des II. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 rechtlich bedenklich, wonach die Zivilbevölkerung allgemeinen Schutz vor den von Kriegs- bzw. Kampfhandlungen ausgehenden Gefahren genießt. 2. Anti-Personen-Minen unterscheiden nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten. Ihr Einsatz verstößt deshalb gegen die in beiden Zusatzprotokollen verankerte und inzwischen zu Völkergewohnheitsrecht gewordene Regel, daß Personen, die nicht an Feindseligkeiten teilnehmen, nicht angegriffen werden dürfen. 3. Anti-Personen-Minen verursachen unnötige Leiden, da sie nicht auf Tötung, sondern auf Verstümmelung zielen. So brutal dies klingt, es handelt sich um eine Grundregel des humanitären Völkerrechts. Ich sehe deshalb im Einsatz dieser Mittel einen Verstoß gegen Artikel 35 Absatz 2 des I. Genfer Zusatzprotokolls, das für internationale bewaffnete Konflikte gilt. Die Regel ist erst recht auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte anzuwenden. Es ist also das extreme Mißverhältnis zum militärischen Zweck, das Anti-Personen-Minen rechtlich diskriminiert. Zu Recht weist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz darauf hin, daß ihr Einsatz genauso unterschiedslos wirkt wie atomare, chemische und biologische Waffen. Wenn man die Vergangenheit nimmt und sie in die Zukunft hochrechnet, sind sie schlimmer als Atomwaffen. Es ist deshalb überfällig, die bereits geltenden völkerrechtlichen Maßstäbe ausdrücklich auf Anti-Personen-Minen zu erstrecken, an dieser Schnittstelle von Völkerrecht und Rüstungskontrolle einen Fortschritt zu erzielen und das Verbot wirksam zu kontrollieren. Für die Bundeswehr folgt daraus, daß sie auf Anti-Personen-Minen verzichtet und ihre Bestände vernichtet. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Mit der auf Initiative von Außenminister Kinkel zustande gekommenen unbefristeten Verlängerung des Exportmoratoriums für Anti-Personen-Minen, wurde ein deutliches Signal gesetzt. Diese Entscheidung zeigt, daß die Bundesregierung unsere interfraktionellen Anträge vom Juni 1995 umsetzt. Mit diesen interfraktionellen Forderungen ist Deutschland den meisten Staaten weit voraus. Daß sich das Bündnis 90/Die Grünen und die PDS der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses verschlossen haben, zeigt mangelnde Politikfähigkeit. Sie loben zwar im Antrag den jüngsten Vorstoß von Außenminister Kinkel, das ist aber auch das einzig positive am vorliegenden Antrag. Sie versuchen doch nur nachzukarten. Sie wecken durch überzogene Forderungen bei den gutmeinenden Menschen hier und den betroffenen Menschen dort falsche und unrealistische Hoffnungen. Sie werden diesem ernsten Thema nicht gerecht. Sie gaukeln den Menschen vor, daß sich die Probleme von heute auf morgen lösen lassen. Ihre Maximalforderungen sind kontraproduktiv. Auch hier müssen wir Schritt für Schritt vorgehen und uns auf das Machbare konzentrieren. Die bisherigen Erfolge bei der Abrüstung haben wir nur durch eine realistische Politik erzielt. Das erfolglose Ende der letzten Nachfolgekonferenz hat doch gezeigt wie weit die Interessen der verschiedenen Staaten auseinanderliegen. Außerdem schmeißen sie in ihrem Antrag wahllos alle Minen in einen Topf. Die High-Tech-Minen haben bei ihnen den gleichen Stellenwert wie die Billigminen in der Dritten Welt. Es sind nicht die High-Tech-Minen, die die Menschen in der Dritten Welt gefährden, sondern vor allem die Billigminen und die planlos verlegten. Minen sind nicht gleich Minen. Trotzdem ist es und bleibt es unser langfristiges Ziel alle Minen loszuwerden. Ein schrittweiser Abbau muß mit nicht detektierbaren Minen begonnen werden. Ihrer Forderung nach einer Offenlegung und vollständiger Vernichtung deutscher Minenbestände hilft den Menschen in Angola und Kambodscha leider nicht. Auch wir beklagen, daß Minen die Rückkehr von Flüchtlingen in ehemalige Kriegsgebiete verhindern, die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen unmöglich machen und die Menschen noch lange nach einem Krieg gefährden. Landminen sind eine Entwicklungsverhinderungswaff e. Die F.D.P. sieht in weiteren Anstrengungen zur Koordinierung von Minenräummaßnahmen eine besonders effektive Art der Entwicklungshilfe. Die jüngsten Minenunfälle im ehemaligen Jugoslawien zeigen, daß Minen nicht nur ein Problem der Entwicklungsländer sind. Wenn schon NATO-Soldaten durch Minen gefährdet werden, wieviel größer ist dann die Gefahr für die Zivilbevölkerung. Auch die noch bei uns in Deutschland lebenden Balkan-Flüchtlinge werden bei der Rückkehr auf Minen treffen. Warum setzen wir nicht schon hier in Deutschland mit Aufklärungsmaßnahmen ein? Es gibt auch eine deutsche Stiftung, die sich mit Aufklärung und humanitärer Minenräumung befaßt. Wir erwarten von denjenigen, denen dieses Parlament Geld hierfür zur Verfügung gestellt hat, Realismus und Aktivität. Die Kritik an der Minenpolitik der Bundesregierung ist unberechtigt. Das Landminen-Problem läßt sich nicht durch nationale Alleingänge lösen. Die unbefristete Verlängerung des Exportmoratoriums ist auch ein Appell an alle Vertragsstaaten des Minenprotokolls nachzuziehen. Die F.D.P. begrüßt ausdrücklich, daß für 1996 13 Millionen DM für Maßnahmen der humanitären Minenräumung eingestellt wurden. Auch ich bin dagegen, daß bei uns immer noch Millionen für die Weiterentwicklung von Minen ausgegeben werden. Kanada hat gerade als fünfter Staat erklärt zukünftig auf Anti-Personen-Minen ganz zu verzichten. Denn der militärische Nutzen dieser Waffen kann das menschliche Leid bei weitem nicht aufwiegen. Die Bundeswehr ist aufgefordert intensiv nach Alternativen für ihre Anti-Personen-Minen zu suchen. Außenminister Kinkel hat beim letzten Dreikönigstreffen der F.D.P. gefordert, diese heimtückische Waffe weltweit zu verbieten. Wir werden uns weiter auf das Machbare und Notwendige konzentrieren. Das ist unser Verständnis von realistischer Abrüstungspolitik. Ihr Antrag ist kein konstruktiver Beitrag zur Lösung der weltweiten Minenproblematik. Er ist ein untauglicher Versuch der politischen Profilierung. Die F.D.P. lehnt diesen Antrag ab. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Herbst letzten Jahres scheiterte die Konferenz zur Überprüfung des Landminenprotokolls der UN-Waffenkonvention an der unnachgiebigen Haltung der Industrieländer, die auf die Neuentwicklung und Produktion modernster Minen nicht verzichten wollen, sowie wegen der Weigerung einiger minenproduzierenden und -exportierenden Länder der ehemaligen Zweiten und Dritten Welt. Das Beharren auch Deutschlands auf der Weiterentwicklung moderner Minensysteme hat die Befürchtungen vieler Entwicklungsländer verstärkt, daß die Industriestaaten damit erneut ihren Technologievorsprung ausbauen werden. Der Druck der internationalen und nationalen Hilfsorganisationen sowie der internationalen Kampagne gegen Landminen auf die Bundesregierung, angesichts der jährlich 20 000 Minenopfer ein umfassendes Produktions- und Einsatzverbot für alle Minen zu erlassen, führte zu dem von der Bundesregierung 1994 beschlossenen, auf drei Jahre befristeten Exportmoratorium. Diese vorgeblich humanitäre Position entpuppte sich bei genauem Hinsehen schnell als Placebo: Es betrifft nicht diejenigen Minentypen, die die Bundeswehr für ihre neue Einsatzstrategie benötigt und bei denen sich die deutsche Industrie dicke Exportgewinne ausrechnet. Zum Beginn der Expertenkonferenz im Januar 1996 griff Außenminister Kinkel noch einmal in die Trickkiste und stelle die zeitliche Entfristung des Moratoriums als humane Heldentat dar. Mit dem von uns eingebrachten Antrag auf Ausweitung des Moratoriums wollen wir aufzeigen, daß es sich um alles andere als um einen „großen humanitären Erfolg", wie Kinkels F.D.P.-Kollege Feldmann lobte, handelt. Diese Kritik halten wir auch dem heute von der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Antrag entgegen. Er beschränkt sich darauf, die kosmetischen Maßnahmen der Regierung, die die reale deutsche Minenpolitik nicht tangiert, begrüßt. Das Moratorium ist und bleibt reine Makulatur, solange es lediglich für Anti-Personen-Minen gilt, die in der Bundesrepublik nicht mehr hergestellt und auch nicht mehr eingesetzt werden. Wer das Leiden der bisherigen Minenopfer nicht ignorant übergehen will, wer alle Kraft für die Entminung der 69 Länder einsetzen will, wer also humanitäre Politik praktizieren will, der muß unserem Antrag zustimmen. Beschließen wir gemeinsam jene Schritte, die den Weg zu einem Verbot der Produktion und Anwendung aller Landminen ebnen: - Deutschland kann und muß einseitig auf Anti-Personen-Minen innerhalb der nächsten 18 Monate verzichten. - Wir können und müssen die Neuentwicklung von Landminen sofort aussetzen und alle weiteren Programme stoppen. - Wir können und müssen das Moratorium auf alle Lieferungen (einschließlich zu Prüf- und Ausbildungszwecken) ausdehnen. - Wir können und müssen das Moratorium auf Panzerabwehrminen und alle anderen Typen von Landminen ausdehnen. - Wir können und müssen nach Offenlegung aller Minenbestände unter deutscher Verfügungsgewalt die ersatzlose Vernichtung aller Minen durchführen. Die einzige Voraussetzung für diese so dringend notwendigen Schritte ist die Frage des politischen Willens. Damit geht es auch um die Frage, ob die Bundesregierung ihren Spielraum ausnutzen will, um in Genf das von Butros Ghali und vielen anderen geforderte Ziel, nämlich das Verbot aller Landminen, durchzusetzen. Real aber hinkt Deutschland 22 Ländern, die diesen Weg beschritten haben, hinterher. Der Beschluß von fünf NATO-Mitgliedstaaten, alle Anti-PersonenMinen zu verbieten, führt das Argument des Bundesministeriums der Verteidigung, man könne aus Bündnisloyalität einen solchen Schritt nicht tun, ad absurdum. Die Begründung Kanadas für das am 17. Januar 1996 beschlossene umfassende, einseitige Moratorium für Produktion, Export und operativen Gebrauch von Anti-Personen-Minen sollte sich die Bundesregierung zu eigen machen: „Kanada war nicht Teil des Problems, will aber mit Sicherheit Teil der Lösung sein." Nach Abwägung des militärischen Nutzen und der humanitären Kosten habe man sich zu diesem Schritt entschieden. So auch Belgien, Dänemark, Irland und Norwegen. Ich appelliere an Sie, den von der Killer-Waffe Nr. 1 bedrohten Menschen zu helfen und die Forderungen der Hilfsorganisationen zu unterstützen. Die Bundesregierung muß die Taktik der guten Mine zum bösen Spiel beenden. Dieser unglaubwürdigen und menschenverachtenden Politik muß ein Ende gesetzt werden, durch ein deutsches Verbot aller Landminen, durch die Ausweitung des Exportmoratoriums, damit endlich Humanität einen höheren Stellenwert erhält als das Profitinteresse der Rüstungsindustrie. Steffen Tippach (PDS): Die Folgekonferenz der UN zum Landminenprotokoll ist ergebnislos beendet worden. Der Weltöffentlichkeit werden die Schuldigen präsentiert, Rußland, Indien, China und andere. Und tatsächlich gibt es keine Rechtfertigung für den Einsatz jeglicher Art von Landminen, die als unterschiedslos wirkende Waffen weltweit und täglich Opfer vor allem unter der Zivilbevölkerung fordern. Nur denke ich, daß einen entscheidenden Anteil am Scheitern der Konferenz diejenigen nicht genannten Staaten haben, die wie die Bundesrepublik Deutschland mit durchsichtigen, scheinmoralischen Argumenten die Ernsthaftigkeit des Versuchs unterlaufen, Landminen zu ächten. Die Reihe derjenigen, die jenseits der auch von der Bundesregierung betriebenen technischen Verwirrspielchen um Metallgehalt und Lebensdauer den einzig konsequenten und auch einzig praktikablen Weg, nämlich die vollständige Ächtung, fordern und auch praktizieren, wird immer länger. Neben dem UN-Generalsekretär und dem Internationalen Roten Kreuz haben sich NATO-Partner wie Belgien und Kanada den Forderungen nach vollständiger Ächtung oder zumindest der Achtung aller Anti-Personen-Minen angeschlossen. Wenn hingegen Außenminister Kinkel alle Staaten aufgefordert hat, die Anschaffung von Anti-Personen-Minen einzustellen, verdeckt dieser schöne Schein nur dürftig die häßliche Realität bundesdeutscher Politik. Die groß vermarktete Verlängerung des Exportmoratoriums unterschlägt, daß keineswegs alle Minen geschweige denn Anti-Panzer-Minen, davon betroffen sind. Verschwiegen werden die enormen Summen, die für die Entwicklung neuer Minen und Verlegesysteme im Bundeshaushalt herumgeistern. Verschwiegen wird ebenso die Haltlosigkeit der Eingruppierung von High-Tech-Minen als sogenannte sichere Minen, eben der Minentypen, auf die die bundesdeutsche Militärplanung der Zukunft setzt. Die britische „Mines Advisory Group" hat allein im Irak ca. 800 000 Landminen ausgemacht, bei denen der Selbstzerstörungs- oder Neutralisierungsmechanismus versagt hat. Selbst das US-Verteidigungsministerium meldet 1 700 scharf gebliebene Minen aus dem Golfkrieg. Selbst wenn das absurde Feilschen um Sicherheitsquoten von 95 Prozent erfolgreich sein würde, ergäbe dies bei der heutigen Minendichte über 1 Million scharfer Minen. Ich meine, das sind eine Million zuviel. Die von der Bundesregierung betriebene Forderung nach einer Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe bei der Umsetzung eines eventuellen Verbots von Minen der ersten Generation beinhaltet zudem neben einer Aufweichung des eher löchrigen Exportmoratoriums den anrüchigen Touch einer versteckten Exportförderung der deutschen Rüstungsindustrie, da, wie es der Zufall so will, genau deren Produkte von einem Verbot nicht betroffen sind und die sich daher gut als Ersatz der bisherigen Minentypen eignen. Wen wundert es da, das sich deutsche Minenhersteller von der Bundesregierung prima vertreten fühlen und dies auch äußern. Solange dieser Zustand anhält, gehört die Bundesregierung mit auf die Anklagebank. In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. November 1995 heißt es: „Das Europäische Parlament bekräftigt seine Forderung nach einem uneingeschränkten Verbot von Tretminen und ihren Einzelteilen, das sich auf die Herstellung, Lagerung, Weitergabe, den Verkauf, die Ausfuhr und den Einsatz dieser Waffen erstreckt." Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen sollten diese weitere Stimme der Vernunft nicht wie bisher ignorieren, sondern endlich ernst nehmen. Der vorliegende Antrag der Koalition ist dabei wenig hilfreich. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Das Bundeskabinett hat vor drei Wochen beschlossen, das seit dem 1. Juli 1994 bestehende Exportmoratorium für Anti-Personen-Minen auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Dies ist eine wichtige Entscheidung, denn wir müssen die weltweite Verbreitung dieser Waffen, die Monat für Monat Hunderte unschuldiger Zivilisten töten oder verstüm- mein, stoppen. Der Beschluß der Bundesregierung ist auch ein Signal an die Vertragsstaaten des Minenprotokolls zum VN-Waffenübereinkommen von 1980, sich bis zum Ende der laufenden Überprüfungskonferenz im Mai dieses Jahres auf strengere Einsatzauflagen für Anti-Personen-Minen, auf eine Geltung des Minenprotokolls auch in innerstaatlichen Konflikten und auf ein Verbot nichtdetektierbarer Minen zu einigen. Deutschland geht mit seinem nunmehr unbefristeten Exportmoratorium weiter als viele unserer NATO- und EU-Partner. Auch was die drastische Reduzierung unserer Bestände an Anti-PersonenMinen angeht, sind wir Vorreiter. Bis zum Ende dieses Jahres wird die Bundeswehr weit mehr als die Hälfte ihrer derzeitigen Bestände abgebaut haben. Frau Beer, Sie wissen, ich kann in der Öffentlichkeit keine konkreten Zahlenangaben zu Minenbeständen der Bundeswehr machen. Ich gehe davon aus, daß Ihnen und Ihrer Fraktion die einschlägigen Zahlen bekannt sind. Wenn nicht, bin ich gerne bereit, sie ihnen unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit zugänglich zu machen. Unser Exportmoratorium gilt, wie Sie wissen, gegenüber allen Ländern. Ebenso gilt es für alle Typen von Anti-Personen-Minen. Es sieht eine einzige Ausnahmeregelung vor: Dies ist die Lieferung von Minen zu Prüf- und Ausbildungszwecken. Diese Ausnahme wird im Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen kritisiert. Ich möchte die Abgeordnete Frau Beer und ihre Fraktionskollegen fragen: Wie sollen die mehr als 100 Millionen weltweit verlegten Minen geräumt werden, wenn wir das Minenräumpersonal nicht an den bestehenden Minentypen, auch den deutschen, ausbilden können? Wie soll weltweit die Zuverlässigkeit von Minen - ich denke z. B. an Selbstzerstörungsmechanismen - gewährleistet werden, wie soll sichergestellt werden, daß Minen aufspürbar sind, wenn man keine technische Prüfung durch unabhängige Organisationen, beispielsweise die Vereinten Nationen, zuläßt? Ich fordere Sie auf, Frau Beer: Fragen Sie das VN-Sekretariat, fragen Sie Minenräumexperten. Wir brauchen die Möglichkeit, Muster einzelner Minen - und ich spreche von Mustern, nicht von größeren Stückzahlen - internationalen Organisationen, aber auch anderen Ländern zu Prüf- und Ausbildungszwecken zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine humanitäre Notwendigkeit und hat nichts mit kommerziellen oder bündnispolitischen Interessen zu tun. Das weltweite Minenproblem ist in allererster Linie ein Problem des unterschiedslosen und unkontrollierten Einsatzes von Anti-Personen-Minen. Bei diesen Minen müssen wir ansetzen, sowohl was Export- als auch was Einsatzverbote angeht. Dies bedeutet nicht, daß die Bundesregierung nicht auch für andere Minen völkerrechtliche Regelungen anstrebt. So brauchen wir beispielsweise auch für Panzerabwehrminen strengere Einsatzauflagen. Auch müsen nicht aufspürbare Panzerabwehrminen ebenso verboten werden wie nicht aufspürbare Anti-PersonenMinen. Dennoch: Wer alle Minen in einen Topf wirft, wird dem weltweiten Landminenproblem nicht gerecht. Mit gutem Grund steht ein Verbot aller Landminen, wie von Ihnen, Frau Beer, und Ihrer Fraktion gefordert, weder auf der Tagesordnung der Generalversammlung der Vereinten Nationen noch auf der irgendeines anderen internationalen Gremiums. Die VN-Generalversammlung hat alle Länder dieser Welt auf die langfristige Abschaffung von AntiPersonen-Minen verpflichtet. Die Bundesregierung wird zusammen mit ihren NATO- und EU-Partnern weiter prüfen, wie wir dieses Ziel am schnellsten und wirkungsvollsten erreichen, ohne unsere Sicherheitsinteressen und die unserer Partner zu vernachlässigen. Wir müssen deshalb schrittweise vorgehen. Dies bedeutet nicht, daß wir das Ziel aus den Augen verlieren. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft ihrer Verantwortung bei der Lösung des weltweiten Landminenproblems gerecht werden. Ich hoffe, daß sie dabei weiterhin auf die Unterstützung dieses hohen Hauses zählen kann. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Antrag: Entkriminalisierung des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel, Legalisierung von Cannabisprodukten, kontrollierte Abgabe sogenannter harter Drogen b - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Rückzugsräume) Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Jede Verbesserung der Hilfen für Drogenabhängige und jeder Vorschlag für eine wirksame Eindämmung des Drogenmißbrauchs wird usnere Unterstützung erhalten. Das war in der Vergangenheit so, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Die Vorlagen der PDS und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über die wir heute sprechen, sind jedoch keine Vorschläge für bessere Hilfen. Es sind Konzepte für eine Legalisierung von Cannabisprodukten und die Abgabe von harten Drogen an Abhängige. Die einzelnen Vorschläge und Begründungen der Anträge lesen sich schon fast wie ein Marketing-Konzept für Drogen: Die illegale Ware soll staatlich untersucht werden, für den Konsum sind staatliche Schutzräume zur Verfügung zu stellen, und die Gesundheitsrisiken des Konsums sollen durch ärztliche Kontrollen minimiert werden. Darüber hinaus soll der Drogennachschub durch die Schaffung einer staatlichen Einfuhrüberwachung sowie die vollständige Legalisierung des Anbaus von Cannabispflanzen sichergestellt werden. Der Staat soll also zum Dealer werden! Meine Damen und Herren von der Opposition, reden Sie eigentlich gar nicht mehr mit den Bürgern? Haben Sie immer noch nicht begriffen, daß die Mehrheit der Bevölkerung keine Legalisierung weder von harten noch von weichen Drogen möchte? Diese Vorschläge zeigen leider einmal mehr den Versuch, den Konsum bisher illegaler Drogen gesellschaftsfähig zu machen. Nach der Lektüre der Anträge bleibt nur ein Eindruck bestehen: Man soll sich an den Konsum von illegalen Drogen gewöhnen. Und am Ende dieser Gewöhnung müßte dann konsequenterweise auch die Freigabe stehen. Konsequent mag das sein, aber es ist alles andere als vernünftig und hilfreich. Was die Befürworter einer solchen Politik als Anpassung an die Realitäten bezeichnen, ist tatsächlich eine Kapitulation vor einem Problem. Die Konsequenz eines solchen Weges würde für viele Betroffene nicht anderes als die Fortsetzung der Selbstzerstörung bedeuten. Die Gesellschaft insgesamt hätte die Folgen einer mißverstandenen Liberalisierung zu tragen. Und den Betroffenen bieten Sie damit keine wirkliche Hilfe auf dem Weg aus der Sucht. Die Bundesregierung stimmt keinem Konzept zu, dessen Ziel eine Legalisierung oder Freigabe von Drogen ist. Wir werden alle gesetzlichen Drogenverbote in Deutschland aufrechterhalten und die illegale Drogenzufuhr durch eine noch bessere internationale Zusammenarbeit bekämpfen. Zum anderen wird die Bundesregierung der Prävention und der Hilfe für Drogengefährdete und Drogenabhängige weiterhin Priorität einräumen. Eine jüngst veröffentlichte Studie zeigt uns auch, daß gerade im Bereich der Methadonvergabe im Hinblick auf die Qualitätsstandarts noch einiges zu verbessern ist. Wir sollten solche Fragen anpacken und nicht auf abstruse Ideen der Legalisierung verfallen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung immer wieder mit Nachdruck dafür ein, daß die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zur Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten umgesetzt werden - wo immer das möglich und vertretbar ist. Diese Vorschrift im Betäubungsmittelgesetz geht im übrigen über die internationalen Suchtstoffübereinkommen hinaus. Sie ist inzwischen sogar ein Vorbild für andere Länder. Die hier geforderte völlige Straffreiheit des Drogenbesitzes zum Eigenkonsum hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Haschisch-Beschluß vom März 1994 ausdrücklich verworfen. Ich wiederhole hier noch einmal: Von Strafe darf nur dann abgesehen werden, wenn der Konsument nur eine geringe Menge besitzt und kein anderer durch dessen Straftat der Gefahr des Drogenkonsums ausgesetzt wird. Wir brauchen nur über unsere Landesgrenzen in die Niederlande zu schauen, um uns ein Bild davon zu machen, wohin eine falsch verstandene Schadensbegrenzung beim Drogenmißbrauch führen kann. Nicht umsonst schränkt die niederländische Regierung den Cannabisverkauf in „Coffee-Shops" wieder ein. Die negativen Erfahrungen, die unsere Nachbarn mit illegalen Drogen gemacht haben, müssen wir nicht wiederholen. Es hat dort keine Trennung der Märkte gegeben, im Gegenteil, in den Niederlanden kam es zu Zentren des internationalen Drogentourismus. Und es gibt auch keinen vernünftigen Grund für eine kontrollierte Abgabe von Heroin. Die Heroinversuche in der Schweiz sollen zwar erst in diesem Jahr beendet und dann ausgewertet werden. Aber schon jetzt hat sich gezeigt, daß selbst die Freigabe von Heroin in gewünschter Menge und bester Qualität bei einer Gruppe von rund 15 Prozent der schwerstabhängigen Teilnehmer versagt. Sie sind inzwischen trotz Heroinvergabe wieder in der Drogenszene untergetaucht. Darüber hinaus zählt niemand diejenigen, die durch diese Versuche davon abgehalten werden, sich mit Hilfe eines heroinfreien Angebotes von ihrer Abhängigkeit zu befreien. Die Gründe zur Bereitstellung von Fixerstuben sind widersprüchlich. Man kann nicht auf der einen Seite den illegalen Heroinhandel in den Straßen verfolgen und in den sogenannten Gesundheitsräumen den Konsum eben dieses illegal gehandelten Heroins unter ein Schutzpatronat stellen und gesundheitliche Folgeschäden bewußt in Kauf nehmen. Sie stellen keine echte Hilfe für die Betroffenen dar. Die vorliegenden Anträge sind abzulehnen, weil sie für die Betroffenen keine Hilfen aus der Sucht bieten, im Gegenteil, sie gefährden in hohem Maß diejenigen Jugendlichen, die illegalen Drogen ablehnend gegenüberstehen. Deshalb heißt die richtige Antwort auf das Drogenproblem nicht Freigabe und Legalisierung, sondern mehr Prävention, mehr Therapie und mehr niederschwellige Hilfsangebote. Dafür stehen wir auch in Zukunft.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manuel Kiper


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin, das war vorhin. Der Kollege Müller ist nun fortgefahren. - Herr Kollege Müller, ich wollte eine zweite Frage zu dem Vorbild USA an Sie stellen. Sind Ihnen denn wenigstens die Gesetzesregelungen aus den USA bekannt, nach denen es in den USA sehr wohl möglich ist, Universaldienstregelungen so vorzuschreiben, daß Bibliotheken und öffentliche Einrichtungen an die Informationsgesellschaft, an die Datenautobahnen angeschlossen werden müssen?


Rede von Elmar Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es gibt bei uns überhaupt keine Veranlassung, in einem Gesetz Dinge, die angeschlossen werden müssen, numerisch oder wie auch immer aufzuzählen, sondern bei uns hat jeder Kunde künftig das Recht, sich an ein

Elmar Müller (Kirchheim)

öffentliches oder auch ein privates Netz wie die Forschungsnetze anschließen zu lassen. Bei uns wird keiner außen vor gelassen. Deshalb ist es unnötig, dieses Gesetz mit allem möglichen zu belasten und zu befrachten. Ich denke, daß der Wettbewerb keine Gefahr darstellt, daß irgend jemand mit Recht sagen kann, er könne nicht angeschlossen werden. Es handelte sich nur um die Frage, ob wir dies kostenlos machen lassen oder, wie im Wettbewerb üblich, einen Preis dafür erheben dürfen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat es sich natürlich wesentlich schwerer gemacht; das ehrt sie. Sie ist im Laufe der vergangenen zehn Monate - das darf gesagt werden - Gott sei Dank weit von früheren Vorstellungen abgerückt. Die SPD hat sich dabei - das ist unser Eindruck - immer wieder vor allem bei den SPD-Wirtschaftsministern in den Ländern kundig gemacht. Das hat sehr geholfen. Deshalb haben wir heute einen Stand erreicht, von dem wir sagen können: Dieses Gesetz weist durchaus, wie der Kollege Kiper sagt, im Bereich des Wirtschafts- und des Wettbewerbsrechtes liberale Züge auf.
Jedes Wettbewerbshemmnis wäre diesem Ziel abträglich. Es ist erfreulich, daß in der Realität Universaldienstauflagen nur sehr eingeschränkt zum Tragen kommen. Alles deutet darauf hin, daß auch in diesem Bereich technische Entwicklungen weitere Erleichterungen bringen, Herr Kollege Kiper.
Zudem wird die Europäische Union - Herr Dr. Stadler, darin sind wir uns einig - den Gesetzentwurf würdigen. Wir haben ausgemacht, daß die Europäische Union bei den Anhörungen vertreten sein wird. Ich hoffe sehr, meine Damen und Herren, daß wir einhalten, was wir gesagt haben, daß wir, wenn sich in diesem Gesetz noch Wettbewerbsbeschränkungen befinden - ich vermute darin noch einige; wir werden es gemeinsam mit der Europäischen Union in den Anhörungen erfahren -, diese vorurteilslos herausnehmen, bevor das Gesetz in Kraft tritt, um zu verhindern, daß anderenfalls möglicherweise ein Verfahren durch die Europäische Union in Gang gesetzt wird.
Meine Damen und Herren, vor allem der Arbeitsmarkt wird durch dieses Gesetzeswerk eine erkennbare Dynamik erfahren. Diese Dynamik wird sich auch in Zahlen ausgedrückt auswirken. Wir gehen heute davon aus, daß wir - dabei zählen wir die angekündigten Investitionen, die auf uns zukommen, zusammen - in den nächsten fünf Jahren etwa 30 Milliarden DM an Investitionen zu erwarten haben. In diesem Telekommunikationsmarkt gibt es die Faustregel, daß Investitionen in Höhe von etwa 1 Milliarde DM 15 000 zusätzliche Arbeitsplätze bewirken, so daß wir davon ausgehen, daß allein bis zum Jahre 2000 etwa 450 000, zumindest 400 000 Arbeitsplätze geschaffen werden,

(Dr. Manuel Kiper [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind doch Mythen!)

und zwar im gesamten Umfeld der Telekommunikation.
Das ist auch notwendig; denn wir wissen, daß wir angesichts der Entlassungen bei der Deutschen Telekom, die sie vornehmen muß - darüber gibt es überhaupt keinen Zweifel und auch innerhalb der Fraktionen keine unterschiedliche Beurteilung; es sind etwa 60 000 -, dringend auch im Bereich der Arbeitsplätze einen Aufschwung brauchen. Zusätzlich zu diesen 30 Milliarden DM an Investitionen allein von den großen Unternehmen ist noch zu bemerken, daß wir, so hoffe ich, den mittelständischen Unternehmen den Zugang erleichtern, wie wir es ausdrücklich in diesem Gesetz enthalten haben wollten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Darüber hatten wir die Auseinandersetzung mit der SPD. Sie hatte gesagt, zwei, maximal drei sollten genug sein. Nun haben wir erreicht, daß mittelständische Unternehmen, und zwar nicht nur als Netzbetreiber, sondern vor allem als Dienstebetreiber, Zugang zu diesem Markt haben. Diese Unternehmen werden künftig investieren und damit Arbeitsplätze schaffen. Darüber sind wir uns einig, Herr Dr. Kiper. Wir wollen Innovationen motivieren, vor allem aber Arbeitsplätze schaffen.

(1 Es ist schon eine traurige Tatsache, die man mitgeteilt bekommt, daß sich die Unternehmen mit den Gewerbeämtern herumärgern müssen, weil diese nicht einsehen können, daß ein neuer Markt auch flexiblere Handhabungen in der Organisation verlangt. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß und darf sagen, daß wir heute ein Gesetz einbringen, das über die Arbeitsplätze von morgen entscheidet, und daß wir mit diesem Gesetz Chancen eröffnen wie auf kaum einem anderen Gebiet einer Branche. Deshalb ist es notwendig und richtig, daß wir dieses Gesetz gemeinsam einbringen und auch gemeinsam zum Erfolg führen. Vielen Dank. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Eike Hovermann. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte lädt, wenn man sich einige Standpunkte anschaut, fast zu einem Exkurs über das Thema „Kritik und Einseitigkeit" ein. Zu dem, was Herr Jüttemann gesagt hat, möchte ich nur daran erinnern, daß es unter anderem die Telekom, die er so heftig angegriffen hat, war, die Eike Hovermann etwa 40 Milliarden DM in den ostdeutschen Bundesländern zum Neuaufbau eines Telekommunikationsnetzes investiert hat. Das hat auch etwas mit Arbeitsplätzen zu tun; das hat auch etwas mit Investitionen in die dortige mittelständische Industrie zu tun. Wenn man das vergißt und dann so einseitig kritisiert, dient das weder den Nutzern noch den Arbeitnehmern dort vor Ort. Aber ich will mich darüber nicht weiter auslassen. Ich schätze, er hat da eine ganz persönliche Erfahrung: Er hat, glaube ich, vier Wochen auf ein Faxgerät gewartet. Vielleicht resultiert daraus seine Erregung. In der heutigen Debatte zur Einbringung des Telekommunikationsgesetzes werden die Gemeinden und die Länder ihr besonderes Augenmerk auf § 49 richten und da in Sonderheit auf ein einziges Wort, nämlich „unentgeltlich". Dahinter steckt zunächst überaus verständlich die Angst vieler Gemeinden, wieder einmal durch ein Gesetz benachteiligt, eingeschränkt oder, wie es in manchen Briefen heißt, im Grunde enteignet zu werden. Natürlich leben fast alle Gemeinden derzeit mit unausgeglichenen Haushalten und haben die Drohung mit einem Haushaltssicherungskonzept vor Augen. Sie leben mit sinkenden Einnahmen und steigenden Belastungen. Sie werden in Zukunft etwa durch Kosten im Zusammenhang mit Kindergärten oder der Überantwortung des Schienenpersonennahverkehrs belastet. Hinzu kommt der mögliche Wegfall der Gewerbesteuer und des eigenen Heberechtes ohne Klärung adäquater Kompensationen. Natürlich verstärkt sich durch so etwas der Eindruck und das Gefühl, den letzten würden die Hunde beißen. Jetzt wächst die Furcht, im Zusammenhang mit § 49 des Telekommunikationsgesetzes mögliche Einnahmequellen zu verlieren. Zusätzlich befürchten die Gemeinden nun auch noch einen sogenannten Domino-Effekt im Zusammenhang mit der Gas-, Wasserund Stromversorgung, soll heißen: Sie befürchten auch in diesen Bereichen wegfallende Einnahmen. Aus dieser Furcht heraus werden schon jetzt gerichtliche Schritte bis zur letzten Instanz angekündigt. Wir denken, daß es zu diesem Clinch zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht kommen darf. Wir sollten am runden Tisch gemeinsam zu bedenken versuchen, daß zwei wesentliche Gutachten der Herren Professoren Scholz und Bullinger deutlich für das Recht des Bundes auf die Konstituierung eines unentgeltlichen Wegerechtes sprechen. Es gibt ein Gutachten von Professor Püttner, der hingegen die Unentgeltlichkeit für mit der Verfassung nicht übereinstimmend erklärt. Zweifelsohne ist juristisch die Gefechtslage nicht eindeutig. Allerdings erscheinen mir die Argumente der beiden Erstgenannten Scholz und Bullinger stärker, und ich schließe mich ausdrücklich ihren Schlußfolgerungen an. Aber das Entscheidende, das bei dieser möglichen juristischen Kontroverse vergessen wird, ist, daß juristische Auseinandersetzungen zu gefährlichen Zeitverlusten führen können. Diese Zeitverluste bringen allen Wettbewerbern erhebliche Unsicherheiten bei ihren Planungen und Finanzierungsmodellen. Bisher schon eingetretene Verzögerungen haben alle nationalen Wettbewerber in einem gemeinsamen Brief am 19. Dezember 1995 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages beklagt. Diese Zeitverluste sind es, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze vor Ort, eben auch bei den Kommunen, durch unsere nationalen Anbieter verhindern, mit Sicherheit verlangsamen. Überdies wird mit Verzögerungen und zusätzlichen Aufgaben aus unserer Sicht der Börsengang der Deutschen Telekom AG gefährdet, die im Rahmen der globalen Entwicklung der Telekommunikation als Global player wettbewerbsfähig sein muß, damit wir nicht auch diese Entwicklung verschlafen. Sicher erscheint fast allen, die sich damit beschäftigen, daß durch die von manchen geforderte Konzessionsabgabe die Finanznot der Kommunen nicht gemindert werden kann. Gewiß ist aber, daß zusätzliche Abgaben im Zusammenhang mit dem Wegerecht die Telekommunikation verteuern, wohl für den Verbraucher. Mit zusätzlichen Abgaben entsteht insbesondere beim Marktführer Deutsche Telekom mit seinen erdgebundenen Netzen auch die Frage, wie der grundgesetzliche Auftrag des Universaldienstes erfüllt werden soll. Art. 87 f des Grundgesetzes, Herr Dr. Kiper, besagt, daß allen Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend und zu angemessenen Preisen der Zugang zur Telekommunikation ermöglicht werden muß. Ich habe intellektuell vielleicht liegt das an mir nicht ganz verstanden, wie Sie sagen können, daß im Zuge der Beratung des Telekommunikationsgesetzes der Universaldienst vollkommen fallengelassen und aufgegeben werden soll. Dieses Problem für die Deutsche Telekom gilt insbesondere im Spannungsfeld der zu erwartenden Einnahmen und Kosten auf der einen Seite in den Ballungszentren und auf der anderen Seite im ländlichen Raum. Diese unterschiedlich strukturierten Räume wollen und dürfen nicht ungleich versorgt werden; denn sonst entsteht im Ansatz die Gefahr, wie auch schon angemerkt, einer Zwei-KlassenGesellschaft im Zeitalter von Telekommunikation und Multimedia. Diese mögliche negative Entwicklung darf von uns nicht durch einen juristischen Streit oder eine Diskussion um § 49 des Telekommunikationsgesetzes gefördert werden; sonst besteht die Gefahr, daß die Entwicklung der Telekommunikation zeitlich verzögert und behindert wird und damit auch die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen vor Ort. Es geht hier also nicht um Wegelagerei, Herr Dr. Kiper, sondern um die Fürsorge auf der Basis grundgesetzlicher Vorgaben. Ich schließe meine Ausführungen mit einigen Gedanken der Deutschen Postgewerkschaft, die weiß Gott im Bund, in den Ländern und auch in den Kommunen vor Ort auf vielfältigste Weise mit den Interessen der Anbieter und Nutzer verbunden war und bleibt. Diese Gewerkschaft warnt ausdrücklich davor, das unentgeltliche Wegerecht in seiner Eike Hovermann Grundsubstanz anzugreifen, und sagt: Diese Regelung hat zu einer Infrastruktur geführt, die vorbildlich ist und nicht gefährdet werden darf. Deutlicher geht es nicht. Die Garantie eines Universaldienstes wäre nach Auffassung der Deutschen Postgewerkschaft „durch die Einführung von Wegerechtsabgaben ernsthaft in Gefahr" . Sie empfiehlt daher den Kommunen als mögliche Kompensation es ist ja nicht so, als sei man bei der Einbringung schon am Ende der gesetzlichen Beratung -, in den zukünftigen Beratungen einen Forderungskatalog aufzustellen, in dem unter anderem die kostenfreie Versorgung mit Universaldienstleistungen enthalten sein könnte, wie zum Beispiel der kostenfreie Zugang zu Multimediaangeboten für kommunale Einrichtungen. Diese Kompensation wäre nach Meinung der DPG gerechtfertigt ich kann mich dem mit Mühe zunächst anschließen und entspräche im übrigen dem Beispiel vieler anderer Länder. Meine Damen und Herren, wir von der SPD stimmen der Einbringung des Telekommunikationsgesetzes in der Hoffnung zu, das Gesetz bis zum Sommer ich denke, das müßte ein Termin sein, bis zu dem wir es erledigt haben müßten gemeinsam mit den Ländern verabschieden zu können. Wir werden gemeinsam unsere Innen-, Finanzund Wirtschaftsminister überzeugen müssen. Das gilt wohl nicht nur für einzelne Bundesländer. Wir haben dabei allerdings manche Wünsche für die nächsten Beratungen, insbesondere auch in die Richtung von Perspektiven der multimedialen Entwicklung für die Gemeinden und für die dort ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmer, die im großen Konzert von Multimedia ihren Platz haben müssen. Ich danke für Ihre Geduld. Und wir, Herr Abgeordneter Hovermann, danken Ihnen für diese Rede; es war nämlich Ihre erste. Wir gratulieren Ihnen dazu. Jetzt hat der Abgeordnete Wolfgang Schulhoff das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beibehaltung der Regelung eines unentgeltlichen Wegerechts für Telekommunikationsunternehmen stößt bei den Gemeinden wir haben das ja gerade gehört auf Kritik. Sie sehen darin einen Eingriff in ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht. Ich bin Ihnen, Herr Kollege Hovermann, für Ihre erste Rede, die Sie hier im Deutschen Bundestag gehalten haben, sehr dankbar. Sie sehen, daß wir in diesem Punkt einer Meinung sind. Ich hoffe nur, daß es Ihnen gelingt, diesen Standpunkt auch weiter zu vertreten, wenn der Druck der Länder kommt, und der wird kommen. Im Gegensatz zu Ihnen halte ich sogar die Rechtslage für eindeutig und möchte das begründen. Nach geltendem Bundesrecht geregelt im Telegraphenwegegesetz ist heute ausschließlich die Deutsche Telekom AG berechtig, öffentliche Verkehrswege unentgeltlich zu nutzen. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das uns heute hier vorliegt, tritt das Telegraphenwegegesetz außer Kraft. Der heute zur ersten Lesung anstehende Gesetzentwurf übernimmt die alte Regelung einer unentgeltlichen Benutzung offener Verkehrswege jetzt durch private, aber lizenzierte Kommunikationsunternehmen. Nach wie vor bleibt der Infrastrukturauftrag erhalten, der den Unternehmen bestimmte Aufgaben für eine umfassende und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen auferlegt. Über die Einhaltung hat der Bund zu wachen. Das war und ist durch Art. 87f Grundgesetz Verfassungsauftrag, der keine Beschränkung der Art der Erfüllung des Auftrages enthält. Materiell hat sich also für die Gemeinden nichts geändert, nur wird künftig nicht mehr ein Staatsunternehmen und dies ist ja ausdrücklich vom Gesetzgeber so gewollt -, sondern werden private Anbieter diese Leistungen im Wettbewerb erbringen. Es wird also keine kommunale Rechtsposition verletzt, denn es gibt keinen Eingriff in das Eigentumsrecht nach Art. 14 Grundgesetz. Diese Aussage wird von den eben zitierten Gutachten der Professoren Scholz und Bullinger ausdrücklich bestätigt. Nach Ansicht von Scholz besteht darüber hinaus bezüglich des kostenlosen Durchleitungsrechts rechtshistorisch und rechtsdogmatisch kein verfassungsrelevanter Kontext zum Kern des Selbstverwaltungsrechtes und der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden. Die vom Gesetzgeber auferlegte Pflicht zur Duldung der Durchleitung von Telekommunikationslinien im öffentlichen Interesse schmälert nicht das Zweckeigentum der Gemeindestraßen als Annex des Selbstverwaltungsrechts. Die primäre Funktion als Gemeindestraße wird in keinem Fall berührt. Darüber hinaus wäre auch nach Ansicht beider Gutachter ein Eingriff in die verfassungsrechtliche Position allein schon deshalb gerechtfertigt, weil die Sicherstellung einer entwickelten Infrastruktur dem Bund ausdrücklich nach Art. 87 f Grundgesetz als staatliche Gemeinwohlaufgabe zugewiesen ist. Wie oft bei strukturellen Veränderungen werden natürlich je nach Interessenlage unterschiedliche Rechtspositionen vertreten, zumal wenn Einnahmen erwartet werden können, denn Geld macht bekanntlich sinnlich. So liegt natürlich ein Gegengutachten von Professor Püttner vor, der die geplante Regelung sowohl bezüglich des Straßenbenutzungsrechts als auch bezüglich der Unentgeltlichkeit der Straßenbenut Wolfgang Schulhoff zung als Verstoß gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Grundgesetz ansieht. Wie von mir eben dargelegt, ist diese Rechtsauffassung irrelevant. Man braucht nur in die Protokolle über die Verhandlungen zur Grundgesetzänderung zu sehen, denen man deutlich die Absicht des Gesetzgebers entnehmen kann. Ich habe natürlich Verständnis für die Sorgen der Gemeinden, daß eine unentgeltliche Nutzung der öffentlichen Verkehrswege durch private Unternehmen weitere Kommunalaufgaben in Frage stellen könnte, daß also ein Domino-Effekt entstehen könnte. Dies ist weder beabsichtigt, noch würden wir es zulassen. Am Status quo wird hier nichts geändert. Auch der in diesem Zusammenhang angeführte Vergleich der Gemeinden mit Energieunternehmen zieht meiner Ansicht nach nicht. Die Telekommunikation einerseits und die Energieversorgung andererseits sind grundsätzlich anders strukturiert und organisiert. Die Versorgung der Gemeinden mit Energie ist Teil der lokalen Daseinsvorsorge in kommunaler Eigenverantwortung. Die Gebietskörperschaften erfüllen ihre Versorgungspflicht, indem sie in der Regel die Versorgung mit Energie über Konzessionsverträge mit den Energieversorgungsunternehmen sicherstellen. Gegen Konzessionsabgaben erkaufen sich die Energieanbieter das Recht, Gemeinden mit Energie zu versorgen. Sie erwerben ein Gebietsmonopol, zumindest heute noch. Ganz anders verhält es sich bei der Regelung im Telekommunikationsbereich. Die Pflicht zur unentgeltlichen Duldung der Durchleitung lastet auf allen Straßen der Bundesrepublik. Das Durchleitungsrecht ist also Annex der Widmung des Verkehrsweges für öffentlichen Verkehr. Jeder Verkehrsweg erhält hier die gleiche Widmung. Zum Schluß noch ein ökonomischer Hinweis. Die Beibehaltung des unentgeltlichen Wegerechts verhindert, daß die Leistungen der Unternehmen für die Kunden verteuert werden. Darüber hinaus hätten Preissteigerungen bei diesen Unternehmen negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit auf den Wirtschaftsstandort Deutschland, den wir ja gerade mit der Privatisierung der Postunternehmen stärken wollen. Alle Vorredner haben darauf abgehoben. Die Finanznot der Gemeinden ist zugegebenermaßen ein großes Problem. Wer kennt das nicht? Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist wirklich abgelaufen! Letzter Satz, Frau Präsidentin! Mit der Liberalisierung des deutschen Telekommunikationssektors können wir dieses Problem natürlich nicht lösen. Lösen können wir es nur mit einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, die wir gerade mit diesem Gesetz beschließen wollen, indem wir für mehr Wachstum und für mehr Beschäftigung sorgen. Ich danke Ihnen. Ich schließe damit die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 13/3609 und 13/1931 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? Das ist der Fall. Damit sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Simone Probst, Elisabeth Altmann Nichtverbreitung von Waffenstoffen und der Einsatz von hochangereichertem Uran im geplanten Forschungsreaktor Garching Drucksache 13/3196 Dazu liegen je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zehn Minuten erhalten soll. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Simone Probst. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne Neutronenforschung wäre die Welt sicherlich an Erkenntnis ärmer, und ohne das Wissen um die Kernenergie wäre diese Welt sicherlich auch eine andere. Man kann Wissen und Erkenntnis aber nicht wie einen Wecker aus dem Fenster werfen, der dann nicht mehr gehört wird. Genau deshalb muß die Politik dies bei ihren Entscheidungen sehr sorgsam berücksichtigen und sich immer wieder darauf besinnen, wie sie mit Technologien, die ein hohes Risiko bergen, umgeht. Nicht nur die Sicherheitsrisiken und die ungelöste Entsorgung, sondern auch die künstliche Trennung zwischen ziviler und militärischer Nutzung der Kernenergie machen es politisch nicht wissenschaftlich Simone Probst notwendig, auf diese Technologie zu verzichten. Ein Beispiel dafür sind Forschungsreaktoren, die mit waffenfähigem Uran als Brennstoff laufen. Der Weg vom Reaktor zur Bombe ist kurz und bedeutet eine ungeheure Gefahr. In Garching wird nun ein Reaktor geplant, der mit hoch angereichertem Uran betrieben werden soll. Dies wäre im Westen der erste Forschungsreaktor seit 15 Jahren, bei dem in einem Neubau wieder hoch angereichertes Uran als Brennstoff eingesetzt werden soll. Die internationalen Bemühungen in den letzten Jahren liefen genau in die entgegengesetzte Richtung, nämlich weg von hoch angereichertem hin zu niedrig angereichertem Uran. Internationale Anstrengungen zur Verdrängung von hoch angereichertem Uran machen nur Sinn, wenn gerade bei Neubauten auf waffenfähiges Material verzichtet wird. Wenn nun in Garching ein neuer HEU-Reaktor in Betrieb genommen wird, dann ist das ein unglaublicher Tabubruch und ein Rückschlag für die Nichtverbreitungspolitik, den einzig und allein die Bundesregierung zu verantworten hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Horst Friedrich [F.D.P.]: Haben Sie den Art. 4 gelesen?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)