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    Plenarprotokoll 13/79 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/3473 vom 12. Januar 1996 - Unterrichtung deutscher Touristen über die Gefahren bei Reisen in unsichere Länder und Krisengebiete, z. B. Kaschmir oder Costa Rica MdlAnfr 1 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 6925 B ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 6925D ZusFr Freimut Duve SPD 6926 B Einführung der Euroführerscheine MdlAnfr 2 Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 6926 C ZusFr Dr. Erich Riedl (München) CDU/ CSU 6927 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 6927 B Verhandlungen über die Versorgung des Forschungsreaktors (FRM II) in Garching mit hochangereichertem Uran aus Rußland MdlAnfr 4, 5 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 6927D, 6930 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 6928A, C ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 6928D, 6931 D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD 6929A, 6932 A ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6930A, 6931C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6930 B Behauptungen des Senders „ARTE" über die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes in Algerien MdlAnfr 6, 7 Freimut Duve SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 6933A, 6934 A ZusFr Freimut Duve SPD 6933A, 6934 B Norwegisches Forschungsprojekt zur Düngung der Nordsee MdlAnfr 17 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6935 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 6935D Haushaltsausgaben zum Schutz der Nordsee MdlAnfr 18 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6936 C Regelungen für die Entsorgung von Nickel-Metallhydrid- und Lithium-IonAkkus MdlAnfr 19 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6937 A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6937 B Verwendung nicht recycelbarer Getränkedosen MdlAnfr 20 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6937 C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6937 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 6938 C Scheitern der deutschen Embargo-Vorschläge gegenüber Nigeria in der Europäischen Union MdlAnfr 21 Roland Kohn F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA 6938 D ZusFr Roland Kohn F.D.P. 6939 A Ausstellung von Paß-Ersatzpapieren durch deutsche Auslandsvertretungen MdlAnfr 22, 23 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 6939C, 6940 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 6939D, 6940 C Maßnahmen im Fall des in Kaschmir entführten Studenten Dirk Hasert MdlAnfr 24 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 6940 D ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 6941B Erhebung von Zwangsgeldern beim Mikrozensus 95; über das Mikrozensusgesetz hinausgehende Fragen MdlAnfr 31, 32 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 6941D, 6942 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6942B, C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 6942 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu widersprechenden Aussagen aus der Koalition zum Abbau des Solidaritätszuschlags 6943 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6943 B Peter Harald Rauen CDU/CSU 6944 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 6945C, 6960 B Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 6946D Dr. Barbara Höll PDS 6948 B Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 6949 C Joachim Poß SPD 6951 C Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU 6952 C Wolfgang Ilte SPD 6953 C Friedrich Merz CDU/CSU 6954 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6955 D Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU 6957 A Nicolette Kressl SPD 6958 A Hans Michelbach CDU/CSU 6959 B Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung des Bundesministers der Justiz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig 6960 C Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 6960 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 6960 D Nächste Sitzung 6961 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6963*A Anlage 2 Telefontarifreform der deutschen Telekom AG im Orts-/Nahbereich; Einräumung von Sonderkonditionen für ältere, behinderte und chronisch kranke Menschen MdlAnfr 3 - Drs 13/3473 - Peter Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 6963 *B Anlage 3 Träger der Kosten für den „begleitenden Dienst" und die „Behandlungspflege" in Alten- bzw. Pflegeheimen MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/3473 -Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6963*D Anlage 4 Nichtinanspruchnahme von Haushaltsmitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/3473 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6964 *B Anlage 5 Finanzierung der mit Israel und den USA getroffenen Rentenabkommen für deutschsprachige Juden aus Osteuropa nach dem Fremdrentengesetz; Durchschnittsalter des betroffenen Personenkreises und Zahl der zwischen 1989 und 1995 Verstorbenen MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/3473 - Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6964*C Anlage 6 Rentenabkommen mit den USA und Israel zugunsten der dort lebenden deutschsprachigen Juden aus Osteuropa MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/3473 - Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6965*A Anlage 7 Schäden durch Waldbrände in Zypern MdlAnfr 25 - Drs 13/3473 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 6965*B Anlage 8 Einsatzfähigkeit von Gegenmitteln bei bundesweiten Giftgasanschlägen; Bevorratung von medizinischen Hilfsmitteln für die Bewältigung von Friedenskatastrophen MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/3473 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6965* C Anlage 9 Beschäftigung von Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Ausschüssen im Bundesministerium des Innern und beim Bundesgrenzschutz mit Problemen des Bundesgrenzschutzes MdlAnfr 28 - Drs 13/3473 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6966 * B Anlage 10 Finanzielle Förderung der Ansiedlung kulturpolitischer Institutionen in Bonn MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/3473 - Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6966*C 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Belle, Meinrad CDU/CSU 17. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 17. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 17. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 17. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 17. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 1. 96 Großmann, Achim SPD 17. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 1. 96 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 1. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 17. 1. 96 * Kaspereit, Sabine SPD 17. 1. 96 Kolbow, Walter SPD 17. 1. 96 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 17. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 17. 1. 96 Meißner, Herbert SPD 17. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 17. 1. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 17. 1. 96 Odendahl, Doris SPD 17. 1. 96 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 17. 1. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 1. 96 Hermann Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 17. 1. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 96 Wallow, Hans SPD 17. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 17. 1. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 3): Wie bewertet die Bundesregierung die von der Deutschen Telekom AG angekündigte Telefonkostensteigerung im Orts-/ Nahbereich um mehr als 100 %, die im Widerspruch zu der von der Deutschen Telekom AG zugesagten „Kostenentlastung für die meisten der Benutzer" steht, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Deutsche Telekom AG zu veranlassen, diese unsoziale, vor allem ältere, behinderte und chronisch kranke Menschen belastende Telefontarifreform zu korrigieren? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die wesentlichen Daten der Tarifstrukturreform der Deutschen Telekom AG beruhen auf einem Aufsichtsratsbeschluß von 1993, der um eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und der Deutschen Telekom AG über eine Tarifniveauabsenkung von 5 % zum 1. Juli 1996 ergänzt wurde. Die für die Deutsche Telekom AG insgesamt einnahmeneutrale Tarifstrukturreform zum 1. Januar 1996 soll zu kostengerechteren Tarifen führen. Das heißt, Fern- und Auslandsverbindungen werden entsprechend der Kostenlage billiger und Gespräche im Orts- und Nahbereich teurer. Gleichzeitig wurde eine stärkere Differenzierung der Verbindungstarife nach Tageszeit und Entfernungszonen eingeführt. Es wird erwartet, daß sich im Durchschnitt für den Kunden, der nicht nur Orts- sondern auch Ferngespräche führt, der Rechnungsbetrag kaum verändern wird. Durch die Verlagerung der Gespräche in günstigere Tarifzeiten kann er einer möglichen Verteuerung entgegenwirken. Für Kunden, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebühr befreit sind, sind die ermäßigten Tarife so umgestaltet, daß insgesamt Verbesserungen für die Betroffenen eintreten. Die Deutsche Telekom AG hat der Bundesregierung mitgeteilt, daß sie ermäßigte Tarife für bestimmte Zielrufnummern vorbereitet, die es Privatkunden ermöglichen sollen, in häufig genutzten Verbindungen verbilligt zu telefonieren. Die Bundesregierung wird sich für eine rasche Realisierung dieser Vorstellungen einsetzen. Im übrigen wird die Deutsche Telekom AG nach einer Erfahrungszeit von einigen Monaten über die finanziellen Auswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen berichten. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung prüfen, ob im Rahmen des neuen Tarifsystems flächendeckend ausreichende und preislich angemessene Telekommunikationsdienstleistungen gewährleistet sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/3473 Fragen 9 und 10): Wer soll nach dem Pflegeversicherungsgesetz für pflegebedürftige Personen in Pflegeheimen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, die Kosten für den „begleitenden Dienst" übernehmen? Wer wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz die Kosten der „Behandlungspflege" in Altenpflegeheimen tragen? 6964* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) trägt die Pflegekasse - bis zu den gesetzlich bestimmten Obergrenzen - die leistungsgerechte Vergütung für die im Pflegeheim erbrachten allgemeinen Pflegeleistungen. Zu diesen allgemeinen Pflegeleistungen gehören die Grundpflege auch in Form aktivierender Pflege, Beaufsichtigung oder Anleitung in den Fällen, in denen diese Hilfen bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens notwendig sind, und nicht zuletzt auch die Kommunikation bei der Leistungserbringung. Soweit nach Art und Umfang darüber hinausgehende betreuerische Leistungen nachgefragt werden, die dazu dienen, den Heimaufenthalt im Alltag lebenswert zu gestalten und das nicht vorhandene familiäre Umfeld so weit wie möglich zu ersetzen, werden diese von der Pflegeversicherung nicht erfaßt. Diese Aufwendungen sind vom Heimbewohner selbst oder bei dessen Bedürftigkeit von der Sozialhilfe zu tragen. Das PflegeVG trifft keine Regelung über die Kostenträgerschaft für medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen. Diese Kosten können nicht von der Pflegeversicherung getragen werden, da es sich nicht um Leistungen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens handelt. Zur Zeit sind die Kosten der medizinischen Behandlungspflege - soweit sie von Mitarbeitern des Pflegeheims erbracht werden - im Pflegesatz enthalten und werden vom Pflegebedürftigen selbst oder, wenn er hierzu nicht in der Lage ist, vom Träger der Sozialhilfe im Rahmen der „Hilfe zur Pflege" getragen. Es wird vielfach gefordert, daß diese Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für krankenversicherte Pflegebedürftige im Pflegeheim von der für die Krankenbehandlung zuständigen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. Gegenüber der derzeitigen Praxis bedeutete dies zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen. Es wird deshalb innerhalb der Bundesregierung geprüft, von wem diese Kosten künftig getragen werden sollen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 13/3473 Fragen 11 und 12): Ist es richtig, daß die von der Bundesregierung für ABM-Maßnahmen vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 600 bis 700 Millionen DM nicht ausgegeben werden konnten? Warum sind diese Mittel nicht ausgegeben worden, obwohl nach wie vor ein reges Interesse an ABM-Stellen besteht? Zu Frage 11: Es ist nicht richtig, daß die Bundesanstalt für Arbeit von den für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen genehmigten Mitteln 600 bis 700 Millionen DM nicht ausgegeben hat. Von den genehmigten Mitteln in Höhe von rd. 9,6 Milliarden DM sind nur 213 Millionen DM nicht ausgegeben worden. Zu Frage 12: Die genehmigten Mittel sind zu fast 98 Prozent ausgegeben und zu fast 100 Prozent gebunden worden. Eine Auszahlung von exakt 100 Prozent ist nicht erreichbar, es sei denn, man riskiert eine Überschreitung der Mittelansätze, was Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses sicherlich nicht befürworten werden. Eine vollständige Auszahlung ist nicht möglich weil z. B. für die zum Jahresende Beschäftigten Abrechnungen nicht vollständig erfolgen können oder für vorzeitig ausgeschiedene Beschäftigte nicht immer sofort Nachrücker zugewiesen werden können. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3473 Fragen 13 und 14): Wie reagiert die Bundesregierung auf die in Presseberichten wiedergegebene Kritik an der geplanten Finanzierung der mit Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika getroffenen Rentenabkommen für deutschsprachige Juden aus Osteuropa nach dem Fremdrentengesetz, und hält sie vor diesem Hintergrund an den auf Drucksachen 13/1809 und 13/1811 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfen weiter fest? Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung das Durchschnittsalter des in Frage kommenden Personenkreises, und wie viele der Betroffenen sind zwischen 1989 und 1995 bereits verstorben? Zu Frage 13: Die Bundesregierung hält an ihren Gesetzentwürfen fest. Der federführende Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Bundestag die Zustimmung zu den Gesetzentwürfen zu empfehlen. Zu Frage 14: Das Durchschnittsalter der Berechtigten ist ebensowenig bekannt wie die Anzahl der von 1989 bis 1995 inzwischen Verstorbenen. Es handelt sich aber um einen hochbetagten Personenkreis, weil die von den Abkommen erfaßten Versicherten bei Erstreckung des nationalsozialistischen Einflußbereichs auf ihr jeweiliges Heimatgebiet (spätestens 1941) das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben mußten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3473 Fragen 15 und 16): Worauf ist es zurückzuführen, daß es nach der 1989 erfolgten Zusage des Bundeskanzlers für ein Rentenabkommen zugunsten von deutschsprachigen Juden aus Osteuropa, die heute in Israel oder in den USA leben, noch sechs Jahre dauerte, bis im Februar bzw. März 1995 entsprechende Verträge mit Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet werden konnten? Hat die israelische Regierung gegenüber der Bundesregierung zu dem Umstand Stellung genommen, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Drucksache 13/1809) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 13/1811) bis heute nicht ratifiziert wurden, und wie hat die Bundesregierung ggf. darauf reagiert? Zu Frage 15: Vor einer Aufnahme von Verhandlungen mit Israel und den USA mußten zunächst die im wesentlichen durch die deutsche Einheit erforderlichen Umgestaltungen des deutschen Rentenrechts, insbesondere des Fremdenrentenrechts, des Auslandsrentenrechts und des Vertriebenenrechts abgewartet werden. Erst danach konnten die Verhandlungen aufgenommen und Ende 1994 abgeschlossen werden. Zu Frage 16: Eine Stellungnahme der israelischen Regierung liegt nicht vor. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 25): Welche ökologischen und ökonomischen Folgen bewirkten nach Kenntnis der Bundesregierung die verheerenden Waldbrände in Nordzypern im Verlaufe des Jahres 1995, und welche Maßnahmen auf nationaler bzw. internationaler Ebene sind nach Ansicht der Bundesregierung geboten, um die zypriotische Bevölkerung bei der Überwindung der Folgen der Naturkatastrophe zu unterstützen? Größere Waldbrände in Nordzypern haben im Juli 1995 ca. 3 000 ha Wald und Busch völlig vernichtet und zahlreiche Häuser in mehreren Dörfern beschädigt bzw. zerstört. Eine exakte Darstellung der tatsächlichen Schäden seitens der türkisch-zyprischen Stellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Die Türkei hat der völkerrechtlich nicht anerkannten „Türkischen Republik von Nordzypern" rasche und umfassende Unterstützung bei der Beseitigung der Schäden und Wiederaufforstung zugesagt (7 Millionen Setzlinge sowie technische Hilfe). Die Bepflanzung soll Mitte 1997 abgeschlossen werden. Eine Bitte an die Bundesregierung um Hilfe erfolgte nicht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/3473 Fragen 26 und 27): Hat die Bundesregierung - unabhängig von der Zuständigkeit der Länder - sichergestellt, daß bei bundesweiten Giftgasanschlägen flächendeckend Gegenmittel zur Verfügung stehen? Trifft es zu, daß vom Bund Medizin und Verbandsstoffe der Hilfshospitäler im Wert von ca. 140 Millionen DM verschenkt worden sind, um jährlich ca. 300 000 DM Bevorratungskosten zu sparen, während gleichzeitig die Bundesländer ohne entsprechenden Vorrat für die Bewältigung von Friedenskatastrophen zuständig sind? Zu Frage 26: Nein. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung sicherzustellen, daß den Ländern die erforderlichen Sachmittel zur Bewältigung von Aufgaben zur Verfügung stehen, für die sie nach dem Grundgesetz allein zuständig sind. Zu Frage 27: Es trifft zu, daß das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Auswärtigen Amt die vom Bund nach § 14 des Zivilschutzgesetzes angelegten Sanitätsmaterialvorräte, zu denen Arzneimittel, Verbandsstoffe und Ausrüstungsgegenstände für Hilfskrankenhäuser gehören, in den letzten Jahren im Rahmen zahlreicher humanitärer Hilfsaktionen, in ausländische Notstandsgebiete abgegeben hat. Die Hilfsgüter hatten im Zeitpunkt der Abgabe nur noch einen Zeitwert, der lediglich einem Bruchteil ihres seinerzeitigen Beschaffungswertes entsprach. 6966' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Soweit es sich um Arzneimittel handelte, hätte das Gros der Pharmaka aus arzneimittelrechtlichen Gründen in den nächsten drei bis fünf Jahren ohnehin zu Lasten des Bundeshaushalts entsorgt werden müssen. Die in der Frage bezifferte Kostenrelation zwischen Beschaffungs- und Vorhaltekosten trifft daher nicht zu. Die Abgabe war auch zivilschutzpolitisch nicht zu beanstanden, da nach der neuen Zivilschutzkonzeption des Bundes künftig - keine neuen Hilfskrankenhäuser mehr gebaut, - die vorhandenen Hilfskrankenhäuser in Schutzräume umgewidmet, - Sanitätsmaterialien nicht mehr bevorratet und - die noch vorhandenen Sanitätsmateriallager aufgelöst werden. Die Länder hatten Gelegenheit, Arzneimittel, Verbandsstoffe und sonstiges Sanitätsmaterial aus den Bundesbeständen zu übernehmen. Sie haben davon keinen Gebrauch gemacht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/3473 Frage 28): Wie viele Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Ausschüsse gibt es im Bundesministerium des Innern und beim Bundesgrenzschutz, die sich unmittelbar mit Themen und Problemen den Bundesgrenzschutz betreffend beschäftigen? Zur Aufbereitung der Fragestellungen, die der Bundesminister des Innern in seinem Bericht vom 11. Mai 1995 an den Bundestagsinnenausschuß „Zur Situation des BGS" aufgezeigt hat, ist im BMI eine Projektgruppe gebildet worden. Diese hat sich mit etwa 40 Projekten zu befassen, die den gesamten Rahmen des erforderlichen Anpassungsbedarfs im BGS abdecken. Für komplexe Untersuchungsbereiche sind unter Beteiligung des nachgeordneten BGS-Bereichs insgesamt 20 Arbeitsgruppen eingerichtet worden, von denen einige ihre Arbeiten bereits abgeschlossen haben. Im übrigen ist es auch im nachgeordneten Bereich des BMI ständige Praxis, Fragen und Probleme komplexerer Natur durch Arbeitsgruppen zu lösen; wie viele z. Z. in den einzelnen Präsidien eingerichtet sind, kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/3473 Fragen 29 und 30): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mit der beantragten Unterstützung des „Instituts für Kulturpolitik" der Kulturpolitischen Gesellschaft aus Ausgleichsmitteln verbundene Bereitschaft zur Übersiedelung dieses Bundesverbandes und des Fonds Soziokultur von Hagen nach Bonn in das „Haus der Kultur" u. a. durch die dadurch möglichen Synergieeffekte und Kooperationen (z. B. mit dem Fonds Darstellende Künste) ein wichtiger Beitrag wäre, um in der ehemaligen Bundeshauptstadt einen kulturpolitischen Schwerpunkt zu schaffen, und welche Maßnahmen sind geplant, dieses „besonders bedeutsame" Projekt der Kulturpolitischen Gesellschaft aus Ausgleichsmitteln zu unterstützen? Hält die Bundesregierung die aktuellen Planungen der Fraktionen des Bonner Stadtrates hinsichtlich der Vergabe der Ausgleichsmittel ggf. auf die Förderung des „Instituts für Kulturpolitik" und die damit verbundene Ansiedlung „neuer Funktionen und Institutionen von nationaler und internationaler Bedeutung im politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich", die das Berlin/Bonn-Gesetz vorsieht, zugunsten örtlicher Einrichtungen zu verzichten, für vereinbar mit dem Reglement des Bonn-Ausgleichs, und welche Maßnahmen wird sie angesichts der Tatsache, daß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im September 1994 den Mietsubventionen für die Kulturpolitische Gesellschaft, den Fonds Soziokultur und das noch einzurichtende Institut für Kulturpolitik in Höhe von ca. 80 000 DM p. a. bereits zugestimmt hat, ergreifen, um sicherzustellen, daß das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft unmittelbar durch Inanspruchnahme von Ausgleichsmitteln finanziert wird? Zu Frage 29: Das Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 legt fest, daß „der Erhalt und die Förderung politischer Funktionen ... im Politikbereich Kultur" in Bonn erfolgen soll. Dies soll u. a. durch die Ansiedlung neuer Institutionen und Funktionen im Kulturbereich geschehen. Deshalb ist auch die Kulturpolitische Gesellschaft von der Bundesregierung frühzeitig in die Überlegungen und Planungen zur Einrichtung des „Hauses der Kultur" in Bonn einbezogen worden. Zu Frage 30: Nach einem Beschluß des für die Durchführung des Bonn-Ausgleichs gebildeten Koordinierungsausschusses umfaßt der Bonn-Ausgleich im Politikbereich Kultur auch die Aufgabe, eine Abwanderung von Institutionen und den damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten zu verhindern. Eine Abwägung zwischen der Verhinderung der Abwanderung aus Bonn und dem Zuzug nach Bonn ist, insbesondere soweit es um die Unterbringung im „Haus der Kultur" geht, im Einzelfall vorzunehmen. Das zwischen der Stadt Bonn, den betroffenen Landkreisen und Bundesländern und dem Bund vereinbarte Verfahren für die Festlegung der Ausgleichsprojekte sieht vor, daß die Stadt Bonn nur die Ausgleichsprojekte dem Bund zur weiteren Abstimmung vorlegt, die innerhalb der Region beschlossen worden sind. Hinsichtlich des Instituts für Kulturpolitik - wie auch hinsichtlich anderer Projekte - ist dieser Abwägungs- und Abstimmungsprozeß innerhalb der Stadt Bonn noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf das einvernehmlich abgestimmte Verfahren ist die Bundesregierung nicht befugt, in den Abstimmungsprozeß der Stadt Bonn einzugreifen. Dem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom September 1995, rd. 5,9 Millionen DM für das „Haus der Kultur" zu bewilligen, lag - nach dem damaligen Stand der Überlegungen - eine Liste mehrerer Verbände aus Bonn und von außerhalb Bonns zugrunde, die ihr Interesse an einem Einzug in das „Haus der Kultur" bekundet haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Kollege Catenhusen.


Rede von Wolf-Michael Catenhusen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das gibt mir eine gute Gelegenheit zu meiner Nachfrage. Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, daß in Rußland, glaube ich, Hunderte von Tonnen hochangereicherten Urans lagern und wir wahrscheinlich nicht versuchen - unterstützt von der Bayerischen Staatsregierung -, das alles aufzukaufen, sehen Sie nicht eher die Gefahr darin, daß durch den Verstoß der Euratom auch in Ländern in anderen Erdteilen, die Forschungsreaktoren betreiben und die bisher ihr Material dafür nur von der amerikanischen Regierung beziehen - wobei diese auch eine Rücknahmeverpflichtung gegenüber diesen Ländern eingeht; das heißt, die Länder bekommen das Material nur, wenn sie es nachher an die Amerikaner zurückgeben -, ein ziviler Käufermarkt für hochangereichertes Uran entsteht - wie von der SPD seit Jahren befürchtet -, an dem dann nicht nur die Euratom, sondern eine Vielzahl von Staaten, die Kernforschung betreiben, interessiert sind? Ich nenne als Beispiel Pakistan; das ist ein zarter Hinweis, wozu so etwas führen kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Neumann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, uns liegen keine Informationen vor, daß die Absicht der Bundesregierung - bzw. in erster Linie der Bayerischen Staatsregierung in Verbindung mit Zuschüssen der Bundesregierung -, einen solchen Reaktor zu betreiben, woanders gewisse Motivationen hervorruft, ähnliches zu tun. Das sind Vermutungen. Das kann sein, das muß aber nicht so sein.
    Im übrigen weise ich darauf hin, daß es weltweit eine Vielzahl solcher Reaktoren gibt.

    (Wolf-Michael Catenhusen Sie wird es auch weiterhin geben, Herr Kollege. Es wird ja so getan, als sei das beim FRM II in Bayern eine einmalige Sache. Allein die USA, die aus anderen Gründen sehr besorgt sind, betreiben 20 solcher Reaktoren, in Frankreich werden zwei Reaktoren betrieben, es gibt zwei weitere in Europa, und die werden weiterbetrieben. Deswegen verhandelt im übrigen Euratom auch mit Rußland über zusätzliches Material. Also, hier geschieht nichts, was ganz einmalig ist. Dennoch begrüßen wir die Absicht, wo immer es möglich ist, eine Anreicherungsreduzierung vorzunehmen. Das ist in manchen Reaktoren möglich; in zwei oder drei tun wir dies auch. Das heißt, daß man aus dem Vorgang, den Sie, bezogen auf FRM II, jetzt überdimensionieren, schließen kann, dadurch würde der gesamte Markt motiviert und angereizt, das sehe ich nicht. Das würde vielleicht zutreffen, wenn das der einzige Reaktor wäre und ganz andere Dimensionen hätte. Deswegen kann ich die Befürchtung in Ihrer Frage nicht teilen. Im übrigen: Selbst wenn wir den Reaktor FRM II bei München nicht betrieben, wäre das Phänomen, das Sie beklagen, ohnehin vorhanden. Das würde Pakistan und andere, die Sie angesprochen haben, nicht davon abhalten, mit russischen Lieferungen ins Geschäft zu kommen. Unsere These ist hier: Je mehr von diesem Material einer gezielten Kontrolle zugeführt wird, um so günstiger ist das. Mir kann keiner einreden, daß diese wenigen 40 Kilogramm von denen nicht einmal klar ist, daß sie in jedem Fall aus russischen Quellen stammen; die Möglichkeit wird nur nicht ausgeschlossen -, bezogen auf die vielen Tonnen solchen Materials zum Beispiel in Rußland das haben Sie selber gesagt -, einen weltweiten Handel besonders anreizen und motivieren sollten. Diese Befürchtung teile ich, bezogen auf FRM II, nicht. Weitere Zusatzfragen werden dazu nicht gestellt. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich bedanke mich für die äußerst ausführliche Beantwortung der Fragen. An sich hätten wir es in der Fragestunde gern kürzer. Das ist aber keine Kritik an Ihnen; denn wenn die Frage selbst schon sehr ausführlich ist und die Zusatzfragen es ebenso sind, dann werden häufig auch die Antworten sehr lang. Das nimmt aber der Fragestunde ein bißchen den Charakter des raschen Informationsaustausches. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen ist der Staatsminister Bernd Schmidbauer erschienen. Ich rufe die Frage 6 auf, gestellt vom Kollegen Freimut Duve: Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die von Herrn Schmidt-Eenboom in der „ARTE"-Sendung „Die neuen Spione" am 14. Dezember 1995 gemachten Behauptungen Bitte, Herr Staatsminister. Herr Kollege Duve, die Bundesregierung kann nach den mir vorliegenden Berichten und Informationen ausschließen, daß die in Ihrer Frage wiedergegebenen Behauptungen des Herrn SchmidtEenboom über angebliche BND-Aktivitäten und über angebliche Bevorzugungen von Terroristen bei der Aufenthaltsgewährung in Deutschland den Tatsachen entsprechen oder aus tatsächlichen Vorgängen abgeleitet werden können. Zusatzfrage, Herr Kollege Duve. Herr Staatsminister, da die Vorwürfe von Herrn Schmidt-Eenboom, Beihilfe zum Waffenschmuggel für algerische Terroristen, Lieferung von Funkgeräten an diese ich zitiere aus dieser Sendung und Ausbildung von Aktivisten, sehr, sehr schwerwiegend wären, wenn auch nur ein Hauch von Realität dahinterstünde: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Herrn Schmidt-Eenboom die Wiederholung solcher Behauptungen, die ja auch Straftatbestände betreffen, zu untersagen? Herr Kollege Duve, dies ist eine für mich sehr wichtige Frage, die auch geprüft wurde. Ich will Ihnen dazu sagen, daß die Bundesregierung nicht den Eindruck hat, daß die Darstellungen Schmidt-Eenbooms über Aktivitäten oder Interna deutscher Nachrichtendienste bei Leuten noch auf Glauben stoßen, die sich ihre Meinung kritisch und vorurteilsfrei bilden. Die Bundesregierung kann im übrigen aus bekannten Gründen nicht in der Weise reagieren, daß sie zum Zwecke der Richtigstellung die wahren Gegebenheiten im nachrichtendienstlichen Bereich öffentlich auf den Tisch legt. Das weiß Herr SchmidtEenboom sehr genau. Das ist auch die Basis seines Auftritts als „Experte für nachrichtendienstliche Angelegenheiten" . Trotzdem will ich mich noch einmal mit dieser Geschichte beschäftigen; denn ich gebe Ihnen recht, daß es an sich ungeheure Vorwürfe sind, die aber absurd sind. Ich will bei Ihrer zweiten Frage nachher auf diesen Punkt eingehen, weil von unserer Seite aus natürlich nicht nur der innenpolitische Teil Beachtung finden muß, sondern auch die außenpolitischen Wirkungen auf unsere Partner. Wir haben schon wiederholt festgestellt, daß es solche Behauptungen gibt, und haben in entsprechender Weise reagiert. Ich habe Ihnen eben klarzulegen versucht, warum wir so und nicht anders reagiert haben. Im übrigen wissen Sie, daß es relativ schwierig ist, über die Presse ein entsprechendes Dementi dann so abzusetzen, daß die Dinge nicht dadurch kontraproduktiv aufgewertet werden, daß sie entsprechend ausführlich dargestellt werden. Außerdem das ist der Hauptgrund für uns können wir ND-Informationen nicht in dieser Weise öffentlich machen, wohl aber und das geschieht auch in den dafür zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages darstellen. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatsminister, dieser Autor hat es fast voraussetzend in dieser Sendung behauptet wir haben uns eine Gesamtabschrift machen lassen -, daß die Aktivitäten des BND insgesamt der Aufbereitung der Marktfähigkeit deutscher Produkte dienten und im Grunde genommen verlängerter Arm unserer Außenhandelsinteressen seien. Darauf stützt er dann seine Behauptungen. Was wird die Bunderegierung tun, um den Eindruck zu widerlegen, wir hätten einen Geheimdienst, der für die wirtschaftlichen Chancen unseres Landes im Ausland tätig ist, welcher ja exakt dem Eindruck entspricht, den wir von den früheren kommunistischen Staaten und deren Geheimdienstaktivitäten haben mußten? Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Sie in den letzten Tagen eine Sendung im ZDF verfolgt haben, die sich mit dem Thema Wirtschaftsspionage beschäftigt hat. Ich habe dort klar Position bezogen, daß dies nicht Aufgabe des deutschen Auslandsnachrichtendienstes ist. Die Antwort finden Sie auch in § 1 Abs. 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes. Dort heißt es: „Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außenund sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen" und berichtet darüber der Bundesregierung. Nun kommt der entscheidende Punkt: Die Weitergabe von Informationen des Bundesnachrichtendienstes an andere als öffentliche Stellen ist nach § 9 Abs. 2 des BND-Gesetzes von der Zustimmung des Chefs des Bundeskanzleramtes abhängig gemacht und setzt voraus, daß die Weitergabe aus außenund sicherheitspolitischen Gründen erforderlich ist. Ich will es mit einem anderen technischen Begriff umschreiben: Wir haben dem BND keinen Auftrag dieser Art gegeben. Der BND würde sich hier außerhalb seiner Aufgaben bewegen. Auch im Hinblick auf die weltweiten Aufgaben von Nachrichtendiensten, auch westlicher Partner, haben Diskussionen stattgefunden. Sie wissen das auch. Ich will aber diesen Aspekt aus Ihrer Frage aufgreifen, um die Angelegenheiten in den dafür zuständigen Gremien noch einmal anzusprechen. Dazu bietet sich in naher Zukunft eine ganz gute Gelegenheit. Weitere Zusatzfragen dazu? Es werden keine gestellt. Dann rufe ich die Frage 7, ebenfalls gestellt vom Kollegen Freimut Duve, auf: Was hat die Bundesregierung getan, und was gedenkt sie zu tun, um solchen Meldungen entgegenzutreten und den für die deutsch-algerischen und die deutsch-französischen Beziehungen verursachten Schaden zu begrenzen und auszuräumen? Bitte, Herr Staatsminister. Herr Kollege Duve, ich habe schon in der Antwort auf die vorangegangene Frage auf folgendes hingewiesen: Den Behauptungen des Herrn Schmidt-Eenboom ist bei den französischen und algerischen Partnern in entsprechender und geeigneter Form entgegengetreten worden. Dabei ist allerdings auch festzuhalten, daß entweder aus Mangel an Glaubwürdigkeit dieser Behauptungen von vornherein kein Schaden hat entstehen können oder aber durch rechtzeitige Richtigstellung der Eintritt eines solchen Schadens abgewendet werden konnte. Ich will Ihnen dazu konkret vorlesen, was das Auswärtige Amt an die Botschaft in Algier mitteilt. Ich zitiere: Deutsche Stellen haben zu keiner Zeit algerischen Oppositionsgruppen Hilfe in Form von Waffen, Ausrüstung und Ausbildung gegeben oder angeboten. Der von Schmidt-Eenboom gemachte Vorwurf ist absurd und entbehrt auch vor dem Hintergrund der engen deutsch-französischen Zusammenarbeit jeglicher Grundlage. Diese Meldungen wurden an die Zeitung „el Watan" weitergeleitet, die sie dann auch veröffentlicht hat. Zusätzlich erhielten das algerische Außenministerium und die französische Botschaft in Algier je eine Kopie. Unser Botschafter in Algerien hatte darüber hinaus in einem Gespräch mit seinem französischen Kollegen die von Schmidt-Eenboom erhobenen Vorwürfe entkräftet, und zwar relativ zeitnah. Die Vorwürfe wurden im übrigen von französischer Seite von vornherein als nicht zutreffend angesehen. Nachdem Sie in Ihrer vorangegangenen Frage auf die Ungeheuerlichkeit zu Recht hingewiesen haben, darf ich noch sagen, daß es in den Gesprächen mit der französischen Regierung, die ich in regelmäßigem Abstand in diesem Zusammenhang führe, auf französischer Seite überhaupt keine Irritationen gegeben hat. Ich darf Ihnen sagen, daß wir mit der französischen Regierung in den Bereichen des Terrorismus und Extremismus in einer sehr guten Weise zusammenarbeiten. Ich empfehle Ihnen auch einen Bericht der Bundesregierung über Aktivitäten ausländischer Extremisten und Terroristen auf unserem Boden, der jetzt für die Öffentlichkeit freigegeben wurde. In diesem Bericht wird auch ausführlich auf die Frage der Asylgewährung und die Frage „Ruheraum Bundesrepublik Deutschland", die uns ja im außenpolitischen Bereich Kopfzerbrechen macht, eingegangen. Ich werde veranlassen, daß Sie eines der ersten Exemplare heute noch zugestellt bekommen. Zusatzfrage. Herr Staatsminister, ich befand mich auf einer etwas schwierigen Reise nach Algier just an dem Tag, an dem „el Watan" diesen Artikel veröffentlicht hat. Wäre es nicht an der Zeit, daß die Bundesregierung gegenüber diesem Komplex „Ruheraum/Unterstützung von Tätigkeiten algerischer Terroristen" eine wirkliche Aufklärungsoffensive im Maghreb-Bereich unternimmt? Denn zwei Tage vorher, als wir bei einem bilateralen Gespräch in Frankreich waren ich habe dort berichtet, daß ich nach Algerien führe -, habe ich gemerkt, daß die Irritationen und die Unsicherheiten zwischen Paris und Bonn, was die Beziehungsformen anbelangt auch meine Unsicherheit gegenüber der französischen Haltung -, doch nach wie vor relativ stark sind. Herr Kollege Duve, ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung bestätigen, daß es in bestimmten Bereichen Irritationen geben muß, weil die Probleme nicht in aller Ausführlichkeit ausgebreitet werden können. Ich selber habe diese Erfahrung im Maghreb gemacht. Ich war nur aus diesem Grund in den letzten Monaten in mehreren dieser Staaten. Denn Sie haben recht, daß es keinen Sinn macht, daß diese Länder eine solche Vorstellung von der Situation in der Bundesrepublik Deutschland haben. Auch was die gesetzlichen Grundlagen anbelangt, gibt es hier viele Mißverständnisse im Hinblick auf das Asylverfahren, auf unseren Datenschutz und ähnliches, um nur einige Beispiele zu nennen. Ich habe genau dies gemacht, was wohl auch Sie gemacht haben: Ich habe versucht, die Realität in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, die entsprechenden Argumente zu entkräften oder auf sie in besonderer Weise einzugehen. Ich habe das in Ägypten gemacht, ich habe das in Tunesien gemacht, vor wenigen Wochen auch in Marokko. Ich habe dies natürlich auch bei meinen Gesprächen im europäischen Bereich realisiert. Das Fazit, das ich ziehen will, lautet: Es gibt bei unseren Partnern diese Irritationen nicht, weil sie unsere Zusammenarbeit auf diesem Sektor schätzen und sie sehr detailliert kennen. Ich bin gern bereit, Ihnen sowohl über den Bereich Maghreb als auch über die Zusammenarbeit mit unseren Partnern auf diesem Sektor persönlich zu berichten. Hier gab es in den letzten Monaten entscheidende Aktivitäten zusätzlicher Art im Hinblick auf die Bedrohungssituation in Europa durch Extremisten und Terroristen. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatsminister, Ihre ausführliche Antwort veranlaßt mich zu einer letzten Frage. Sind Sie bei diesen erwähnten vielen Gesprächen in den arabischen Staaten durch die dortigen Regierungen auf die Iran-Politik der Bundesrepublik Deutschland in diesen Zusammenhängen angesprochen worden? Das war auch Gegenstand der Besprechungen. Angesprochen wurde ich nicht; aber wenn ich über den Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland rede, ist klar, daß ich einen ganzen Bedrohungsgürtel mit einschließe und nicht nur die jeweilige bilaterale Situation vor Ort diskutiere. Ich bin bereit, mit Ihnen auch darüber ein sehr ausführliStaatsminister Bernd Schmidbauer ches Gespräch zu führen. Ich hielte es sogar für nützlich, gerade im Hinblick auf Ihre letzte Frage. Werden aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen Zusatzfragen gestellt? Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, ich bedanke mich für die Beantwortung und für das zusätzliche Informationsangebot an den fragestellenden Kollegen. Die Frage 8 der Kollegin Dr. Elke Leonhard aus dem Bereich des Bundesministeriums der Justiz soll auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Auch die Fragen 9 bis 16 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche zur Verfügung. Ich rufe die Frage 17, gestellt von der Kollegin Ulrike Mehl, auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß der größte norwegische Düngemittelproduzent zusammen mit dem Energieversorgungsunternehmen „Norsk Hydro" bei der EU einen Förderungsantrag für ein Forschungsprojekt zur Düngung der Nordsee zwecks verbesserter Fischanzucht beantragt hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich bitte um Beantwortung. Herr Präsident! Frau Kollegin, im Rahmen des Meeresforschungsprogramms der Europäischen Kommission III-Programms. Mit COMWEB soll die Grundlagenforschung zur Nährstoffproblematik vorangetrieben werden. Theorien zur Struktur und zur Dynamik mariner Nahrungsnetze sollen überprüft und weiterentwickelt werden. Insbesondere soll die Reaktion des planktischen Nahrungsnetzes auf Veränderungen im Nährstoffangebot untersucht werden. Vorgesehen sind Laborexperimente zur Nährstoffkonkurrenz und zu Nahrungskettenbeziehungen im Plankton; Experimente in im Meer exponierten, aber geschlossenen Plastiksäcken in Finnland, Spanien und Norwegen; Analysen von Freilanddaten, Probennahme an einer Dauermeßstelle vor Belgien; ein Experiment zur Veränderung des Nährstoffangebots in einem Fjord in Norwegen eine „Düngung" größerer Meeresgebiete ist im Gegensatz zu Pressemeldungen nicht vorgesehen -; mathematische Modellierung. Das norwegische Unternehmen „Norsk Hydro" ist nach Auskunft des Kieler Instituts an der chemischen Analytik und an der mathematischen Modellierung beteiligt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Klärung offener wissenschaftlicher Fragen im Zusammenhang mit den in letzter Zeit immer häufiger zu beobachtenden Artenverschiebungen in eutrophierten Gewässern. Insofern besteht auch aus Umweltsicht ein großes Interesse an dem beschriebenen Projekt, weil durch erweiterte Erkenntnisse möglicherweise die Maßnahmen zur weiteren Verminderung der Nährstoffeinträge und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen der Eutrophierung verbessert werden können. Die kritische Diskussion von Umweltauswirkungen ist Teilaspekt der Antragstellung. Die Stellungnahme der Gutachter des Forschungsantrages verneint negative Umwelteinflüsse durch diese Untersuchung. Frau Kollegin Mehl, die erste Zusatzfrage. Herr Hirche, Sie haben das sehr schön verpackt. Daß das der größte Düngemittelhersteller in Norwegen gerne auch so verpackt, kann ich gut nachvollziehen. Können Sie mir sagen, welche konkreten Maßnahmen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Rahmen dieses Projektes vorgesehen sind? Es ging durch die Presse darauf wollte ich mich noch einmal konkret beziehen -, die Nährstoffeinträge seien so stark zurückgegangen, daß man im Interesse der Fischzucht nachfüttern müßte. Wissen Sie etwas darüber, und wenn ja: Wie ist das schleswig-holsteinische Wattenmeer betroffen? Frau Kollegin, nach unseren Informationen ist das schleswig-holsteinische Wattenmeer überhaupt nicht betroffen. Ich kann aus dem Artikel mir liegt nur ein Artikel der „Kieler Nachrichten" vom 30. Dezember vor nicht erkennen, daß darüber berichtet wird. Die Tatsache, daß der Direktor des Forschungszentrums Westküste in Büsum in das Projekt eingeschaltet ist, bedeutet nicht, daß das Wattenmeer direkt in irgendwelche Experimente einbezogen ist. Dies ersehen wir jedenfalls aus den Unterlagen, die eingereicht worden sind. Ich denke, das ist insgesamt auch korrekt. P Im Meer selbst, das heißt außerhalb des Labors darauf zielte ja Ihre Frage -, finden zwei Arten von Experimenten statt: Zum einen geht es um Experimente mit im Meer exponierten, aber geschlossenen Plastiksäcken. Mit ihnen versucht man, aus den veränderten Druckverhältnissen, die sich nur im Meer ergeben, oder aber Strömungsund Wärmeverhältnissen Einflüsse auf Planktonentwicklungen festzustellen. Zum anderen darauf geht, so vermute ich, der Bericht ganz wesentlich zurück handelt es sich um ein Experiment zur Ermittlung der Veränderung des Nährstoffangebots in einem Fjord in Norwegen, für das die Universität Oslo zuständig ist. Nach den Informationen, die mir vorliegen, könnte Ausgangspunkt der gewesen sein, daß das norwegische Energieversorgungsunternehmen „Norsk Hydro" durch den Bau von Talsperren zur Energieerzeugung dazu beigetragen hat, daß nicht mehr so viele Sedimente wie in früheren Jahrzehnten mit den Flüssen ins Meer gekommen sind, sich daraufhin Veränderungen ergeben haben und wegen dieser Veränderung im Fjord untersucht wird. Aber ich sage dies ausdrücklich im Konjunktiv. Die Motive im einzelnen sind nicht bekannt. Dies ist lediglich der Versuch, nachzuvollziehen, was konkreter Anlaß gewesen sein könnte. Trotzdem frage ich noch einmal: Was ist Ziel dieser Untersuchung denn das ist ja wesentlich -, soweit sie den Nordseebereich betrifft? Ist das Ziel, negative Entwicklungen in der Nordsee genauer aufzuspüren und diese dann abzustellen? Oder ist Ziel dieser Untersuchung, herauszubekommen, wie man Fischentnahme maximieren kann? Es geht um Grundlagenforschung, Frau Kollegin. Die Grundlagenforschung beschäftigt sich mit der Frage der Veränderung des Nährstoffangebots. Da sollen Theorien zur Struktur weiter überprüft werden. Von daher muß man darauf achten, welche Ergebnisse herauskommen und was mit den Ergebnissen passiert. Es kann heute also nicht gesagt werden, zu welchen Anwendungszwecken die Ergebnisse dienen, weil man sich im Bereich der Grundlagenforschung bewegt. Aber wie Sie selbst wissen, können Forschungsergebnisse, wenn sie denn vorliegen, in unterschiedlichster Weise verwendet werden. Es wird dann darauf ankommen, zu beobachten, was damit passiert. Werden dazu weitere Zusatzfragen gestellt? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage 18 auf, die ebenfalls von der Kollegin Ulrike Mehl gestellt wurde: Wie hoch waren bis Ende 1994 und im Jahr 1995 die öffentlichen Ausgaben des Bundes und der Länder zum Schutz der Nordsee vor schädlichen Einträgen durch Oberflächeneinleitung, insbesondere von Nährstoffen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gegen die schädlichen Einträge unternommen? Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, zur Beantwortung. Herr Präsident, Frau Kollegin Mehl, der Schutz von Nordund Ostsee bildet seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der Umweltpolitik der Bundesregierung. Es ist nicht möglich und sicher auch nicht gewollt -, im Rahmen dieser Antwort die umfangreichen und vielfältigen Maßnahmen abschließend zu erläutern. Als Beispiele seien das Zehn-Punkte-Programm aus dem Jahre 1988, die Beschlüsse der internationalen Nordseeschutzkonferenzen 1990 und 1995 und die Aktionsprogramme der Flußgebietskommissionen an Rhein, Weser und Elbe, die auch auf den Schutz der Nordsee ausgerichtet sind, genannt. Bei zahlreichen Maßnahmen zum Gewässerschutz, etwa der 3. Reinigungsstufe bei kommunalen Kläranlagen, steht der Schutz von Nordund Ostsee im Vordergrund. Zur Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen und anderen schädlichen Stoffen aus Abwasser in die Gewässer hat die Bundesregierung in den Jahren 1989 bis 1995 für über 40 Herkunftsbereiche Anforderungen nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz an die Einleitung von Abwasser erlassen. Auch in Programmen der Landwirtschaft, bei denen hinsichtlich der Reduzierung der Nährstoffeinträge trotz bereits erzielter Erfolge noch Nachholbedarf besteht, werden immer stärker ökologische Anforderungen integriert. Die Umsetzung der Beschlüsse zum Meeresumweltschutz hat von Bürgern, Industrie und Landwirtschaft bereits große Aufwendungen gefordert, gleichzeitig aber durch Umstellungen von Verfahren auch einen Beitrag zur Entwicklung neuer Technologien geleistet. Allein für die öffentliche Abwasserbeseitigung wurden nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 1985 bis 1994, also in zehn Jahren, mit Unterstützung von Bund und Ländern durch die Kommunen etwa 82 Milliarden DM investiert. Die Erfolge dieser Investitionen sind beachtlich. So konnten die Einträge vieler Schadstoffe in die Nordsee von 1985 bis 1995 deutlich verringert werden, zum Beispiel bei den Schwermetallen Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber um zirka 70 Prozent, bei Phosphor um zirka 50 Prozent und bei Stickstoff um 25 Prozent. Die weitere Umsetzung der Abwasservorschriften durch die Länder wird die Belastung der Nordsee zusätzlich verringern. Keine weitere Zusatzfrage. Vizepräsident Hans Klein Dann rufe ich die Frage 19 auf, die von unserer Kollegin Marion Caspers-Merk gestellt wurde: Wird die von der Bundesregierung für die nächste Zukunft angekündigte Verordnung zur Umsetzung der EG -Batterie-Richtlinie oder die für die vom EG-Recht nicht abgedeckten Batterien vorgesehene freiwillige Selbstbindung von Industrie und Handel für die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung Regelungen für Nickel-Metallhydridund Lithium-Ion-Akkus enthalten, und wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung eine umweltverträgliche und geeignete Entsorgung für diese Akkus, die aufgrund ihrer höheren Leistung und des nicht mehr vorhandenen Memory-Effekts die bisherigen Akkus verdrängen werden, sicherzustellen? Herr Präsident, Frau Kollegin, die von der Batterieindustrie und dem Handel angebotenen freiwilligen Maßnahmen schließen alle bisher nicht vom EU-Recht erfaßten Batterien ein, also auch NickelMetallhydridund Lithium-Batterien. Die Bundesregierung wird rasch entscheiden, ob in die zur Umsetzung der EU-Richtlinie über schadstoffhaltige Batterien notwendige Verordnung alle sonstigen Batterien einbezogen werden oder ob dieser Bereich durch eine von der Wirtschaft angebotene freiwillige Selbstverpflichtung geregelt werden kann. Zusatzfrage. Ich habe eine Zusatzfrage dazu, Herr Staatssekretär. Heute morgen ist im Umweltausschuß von Ihrer Ministerin gesagt worden, daß man mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung Schwierigkeiten kartellrechtlicher Art habe und daß hier eine Verordnung vorgesehen werde. Werden diese neuen Akkus, die sich durchsetzen werden, weil die Handies in Mode sind, auch von dieser Verordnung erfaßt werden? Frau Kollegin, hierzu habe ich eben ausgeführt, daß letzte Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung darüber stattfinden, ob wir alles einbeziehen oder ob dieser Teil durch freiwillige Selbstverpflichtung geregelt werden kann. Jedenfalls ist vorgesehen, Regelungen für den Gesamtbereich zu finden. Die Rechtsform ist für den Bereich Ihrer Frage noch nicht abschließend geklärt. Keine weitere Zusatzfrage, auch aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen nicht. Dann rufe ich die Frage 20 auf, die ebenfalls die Kollegin Caspers-Merk gestellt hat: Kann die Bundesregierung erklären, warum in der Bundesrepublik Deutschland derzeit überwiegend nicht zu verwertende Getränkedosen, die aus einer Weißblechdose und einem Aluminiumdeckel zusammengesetzt werden, in den Umlauf kommen, und kann die Bundesregierung erklären, warum in anderen Ländern der EU im Gegensatz dazu fast ausschließlich aus einem einheitlichen Material hergestellte Dosen zur Anwendung kommen, die dann auch recycelbar sind? Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, um Beantwortung. Herr Präsident, Frau Kollegin, es ist nicht zutreffend, daß Getränkedosen, die aus einer Weißblechdose und einem Aluminiumdeckel zusammengesetzt sind, nicht verwertet werden können oder in Deutschland nicht verwertet werden. Vielmehr werden diese Dosen nach einer getrennten Erfassung durch das Duale System wieder dem Stahlerzeugungsprozeß zugeführt. Im Jahre 1994 wurden mehr als 56 Prozent aller Verkaufsverpackungen aus Weißblech wiederverwertet. In Deutschland werden derzeit zu etwa 90 Prozent Weißblechdosen mit Aluminiumdeckel und zu etwa 10 Prozent Aluminiumdosen verwandt. Die Ausstattung von Weißblechdosen mit einem Aluminiumdekkel hat vor allem technische und Produkthaftungsgründe. Nach Angaben von Dosenherstellern ist auf Grund der geringen Verformbarkeit des Materials Stahl ein Stahlaufreißdeckel in der Praxis zur Zeit nicht einsetzbar. Insbesondere ein hoher Aufreißwiderstand sowie eine Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten stehen einem Einsatz im Wege. Die Hersteller von Weißblechdosen sind jedoch nach eigenen Angaben um Lösungen bemüht. So wurde eine Alternative entwickelt, bei der ein Stahlaufreißdekkel durchgestanzt und mit einer Kunststoffmasse abgedichtet wurde. Diese Variante war jedoch aus Gründen der Produkthaftung nicht geeignet, da sie nicht ausreichend vor Mißbrauch schützte. Die Dosenhersteller arbeiten daher zur Zeit an weiteren Lösungen. Darüber hinaus hat die Ökobilanz-Studie für Getränkeverpackungen für Bier, die von Bundesumweltministerin Merkel im Juli 1995 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ergeben, daß Weißblechdosen mit Aluminiumdeckel aus ökologischer Sicht Aluminiumdosen mindestens gleichwertig sind. In diese von der Gewinnung des Rohstoffs bis zur Entsorgung reichende Untersuchung wurde auch das Dosenrecycling einbezogen. Ob eine Getränkedose aus reinem Weißblech aus ökologischer Sicht den genannten Alternativen überlegen ist, kann mangels entsprechender Untersuchungen derzeit nicht endgültig beantwortet werden. Im Ausland ist eine derartige Ganzstahldose bislang nur in England in geringem Umfang eingesetzt worden. Auf Grund der geschilderten technischen Probleme hat sie sich jedoch nicht durchsetzen können. Zusatzfrage, Frau Kollegin. Mir liegen Informationen vor, Herr Staatssekretär Hirche, daß der eigentliche Grund dafür, warum eine Dose aus einem Material in diesem Fall Weißblech bei uns in der Regel nicht eingesetzt wird, patentrechtlicher Art ist. Demnach seien die deutschen Hersteller nicht bereit, die Marion Caspers-Merk Patentgebühren zu zahlen. Können Sie das verifizieren? Auf diesen Aspekt sind Sie eben nicht eingegangen. Frau Kollegin, das kann ich nicht bestätigen. Ich kann dieser Vermutung gerne einmal nachgehen. Ich will aber noch einmal sagen: Die technischen Gründe, die ich geschildert habe, sind durchaus plausibel. Das erklärt auch, warum sich diese Dose in England nicht hat durchsetzen können. Wir müssen einfach sehen, daß die scharfen Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Produkthaftung an den Hersteller gestellt werden, natürlich zu äußerster Vorsicht führen. Möglicherweise haben wir die Aufgabe noch vor uns, zwischen der Frage der absoluten Produkthaftung und der Umweltverträglichkeit eine Abwägung zu treffen, weil diese beiden Dinge nicht in jedem Fall kongruent sind. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort ausgeführt, daß bei uns eine hohe Recyclingquote bei Dosen vorhanden ist. Sie selbst haben in Ihrem Hause momentan Bestrebungen, das illegale Ablagern in der freien Landschaft durch einen sogenannten Dosengroschen zu verhindern. Wie sind denn Ihre weiteren Überlegungen, nachdem das Kartellamt hier Bedenken angemeldet hat? Sie wissen, Frau Kollegin, daß sich Getränkeindustrie und Handel im Augenblick darum bemühen, eine andere Lösung zu finden. Gestern haben sich die Wirtschaftsbeteiligten zusammengefunden; das Ergebnis ist mir heute leider noch nicht bekannt. Das war ein erstes Gespräch. Es wird jetzt versucht, mit dem Kartellamt die rechtlichen Probleme vorab zu diskutieren und nicht erst eine Lösung auf den Tisch zu legen und sich dann Zorn und Einspruch des Kartellamtes zuzuziehen. Insofern sind diese Überlegungen noch im Gange. Parallel dazu und unabhängig davon hat das Bundesumweltministerium über das UBA, also das Umweltbundesamt, kurzfristig ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung umweltpolitischer Instrumente für den Getränkeverpackungsbereich an das IfoInstitut in München vergeben. Auf der Basis dieser Untersuchung soll in einem Arbeitskreis, dem im übrigen auch Vertreter der Wirtschaft und der Länder angehören, diskutiert werden, welches Instrument geeignet ist, um ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu fördern. Wir rechnen mit einem Ergebnis dieser Arbeiten im Frühjahr dieses Jahres. Herr Kollege Kubatschka, wenn ich das richtig verstehe, wollen Sie die nächste Zusatzfrage stellen. Herr Staatssekretär, weil Sie das Hohelied der Einwegdose gesungen haben, möchte ich Sie fragen: Können Sie mir bestätigen, daß die Mehrwegverpackungen aus Glas, zum Beispiel bei Bier, den Einwegverpackungen ökologisch überlegen sind? Herr Kollege Kubatschka, Sie wissen selbst, daß differenzierte Ökobilanzstudien für Getränkeverpackungen auf den Tisch gelegt worden sind, die im übrigen für Milch und Bier unterschiedliche Ergebnisse erbracht haben. Im Bereich Bier haben nach dieser Studie Mehrwegverpackungen eindeutige ökologische Vorteile gegenüber allen Einwegalternativen. Im Bereich Milch war das anders; die Unterschiede waren nicht so signifikant. Der Schlauchbeutel zum Beispiel hat eine gleichwertige ökologische Bewertung bekommen wie die Mehrwegflasche. Insgesamt hat diese Studie gezeigt, daß SchwarzWeiß-Darstellungen nicht geeignet sind, sondern man im Zusammenhang mit Ökobilanzstudien sehr differenzierte Untersuchungen für jedes einzelne Produkt vornehmen muß. Denn der Transportweg und die Häufigkeit des Gebrauchs beim Mehrweg sind wie Sie wissen die entscheidenden Kriterien, die die Bilanz beeinflussen. Werden dazu weitere Zusatzfragen gestellt? Das ist nicht der Fall. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Die Fragen wird uns Staatsminister Helmut Schäfer beantworten. Ich rufe die Frage 21, die der Kollege Roland Kohn gestellt hat, auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß ihre Versuche gescheitert sind, in der EU die Sperrung von Auslandskonten und einen Ölboykott gegen Nigeria durchzusetzen, um dadurch die massive Verletzung der Menschenrechte durch das nigerianische Militärregime zu stoppen? Bitte, Herr Staatsminister. Herr Kollege, wir haben in der Tat für den Vorschlag von Bundesaußenminister Kinkel, gegen Nigeria die Sperrung der Auslandskonten zu verfügen und einen Ölboykott zu verhängen, bei unseren europäischen Partnern nicht die notwendige Zustimmung gefunden. Es bleibt daher bei der Anwendung der Maßnahmen, auf die sich die Europäische Union in gemeinsamen Standpunkten am 20. November 1995 und am 4. Dezember 1995 geeinigt hat. Zusatzfrage. Herr Staatsminister, überlegt die Bundesregierung, nachdem die Bemühungen innerhalb der Europäischen Union, eine multilaterale Aktion auf den Weg zu bringen, gescheitert sind, in den Bereichen, in denen das rechtlich möglich ist, auch Schritte in nationaler, eigener Verantwortung? Herr Kollege, wir tun das deshalb nicht, weil es dem Brauch in der Europäischen Union widersprechen würde, solche weitgehenden Maßnahmen das leitet sich aus den Verträgen ab gegen ein Land allein zu ergreifen; das machen wir nur gemeinsam. Wir müssen schon sehr überzeugende Gründe haben, um zu sagen, daß sich unsere Partnerstaaten, die zu solchen Schritten nicht bereit sind, irren. Das würde uns übrigens auch außenpolitisch nicht nutzen. Von daher sehen wir davon ab, über die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen hinauszugehen. Eine weitere Zusatzfrage, bitte. Herr Staatsminister, teilen Sie meine Besorgnis, daß im Fall Nigeria das berühmte Dreistufenmodell eintreten wird: erste Stufe: große internationale Aufregung über die Menschenrechtsverletzungen; zweite Stufe: alles bleibt in der Schwebe; dritte Stufe: alles verläuft im Sande, weil sich die internationale Staatengemeinschaft nicht zu einer gemeinsamen Aktion verstehen konnte? Ich kann nicht bestätigen, daß alles im Sande verläuft; denn es sind eine ganze Reihe von Maßnahmen von der Europäischen Union getroffen worden, die immerhin ein Waffenembargo gegen Nigeria, weitgehende Visarestriktionen, eine Unterbrechung hochrangiger Besuche und die Zurückberufung der Botschafter einschließen. Das ist eine Fülle von Maßnahmen. Wir wären das wissen Sie für weitere Maßnahmen gewesen. Darüber ist eine Einigung jedoch nicht zu erzielen gewesen. Die internationale Öffentlichkeit beobachtet aber nach wie vor die Vorgänge, und der Druck auf die nigerianische Regierung, die Menschenrechte wiederherzustellen und die politischen Gefangenen freizulassen, erfolgt nicht nur durch die Europäische Union, sondern zum Beispiel auch durch afrikanische Staaten, an der Spitze Nelson Mandela. Das hat Wirkung gezeigt. Wir werden nicht nachlassen, die nigerianische Regierung dazu zu bringen, die internationalen Verhaltensspielregeln und die Menschenrechte das ist das Entscheidende gegenüber ihren eigenen Einwohnern und gegenüber der Opposition zu beachten. Weitere Zusatzfragen werden dazu nicht gestellt. Ich rufe die Frage 22, die unser Kollege Hans Büttner gestellt hat, auf: Ist die Bundesregierung bereit. die Durchführungsverordnung zum Paßgesetz dahin gehend zu ändern, daß auch die deutschen Auslandsvertretungen Ich bitte um Beantwortung. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Paßgesetz sowie die Verordnung zur Durchführung des Paßgesetzes dahin gehend zu ändern, daß auch die deutschen Auslandsvertretungen zur Ausstellung von Paßersatzpapieren, wie sie in der Frage angesprochen sind, ermächtigt werden. Die Ausstellung derartiger Paßersatzpapiere durch deutsche Grenzbehörden gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Verordnung zur Durchführung des Paßgesetzes stellt eine Ausnahme dar, die im Interesse der Regelung von Notfällen von der Systematik des Paßgesetzes abweicht. Eine Ausweitung ist auch deshalb nicht notwendig, weil deutsche Reisende, die das Fehlen ihrer gültigen Reisepapiere erst kurz vor der Einreise in ein fremdes Land bemerken, nicht unbedingt an die deutsche Grenze zurückkehren müssen. Sie können bei den deutschen Auslandsvertretungen vorläufige Reisepässe beantragen, die auch ausgestellt werden, wenn die Auslandsvertretungen hierzu von der zuständigen Paßbehörde ermächtigt worden sind. Diese Ermächtigung kann in besonderen Fällen auch telefonisch erteilt werden. Zusatzfrage, Herr Kollege Büttner? Hält die Bundesregierung es angesichts der Tatsache, daß im Rahmen der Europäischen Union inzwischen die absolute Reisefreiheit und die Freiheit der Arbeitsplatzwahl gilt mit der Folge, daß das Fehlen von Paßpapieren oder die Nichtverlängerung von Ausweisen zum Teil erst beim Überschreiten der Außengrenzen der EU festgestellt wird, nicht für geboten, die Ermächtigung zur Verlängerung von Reisepapieren und Paßersätzen allein aus diesem europäischen Grund auf die deutschen Auslandsvertretungen auszudehnen, zumal gestatten Sie mir das als Einschub, Herr Präsident es wiederholt passiert, daß deutsche Auslandsvertretungen nicht einmal innerhalb der EU in der Lage sind, in Ausnahmefällen solche Maßnahmen vorzunehmen? Sie sind natürlich dazu in der Lage Herr Kollege, hier muß ich Ihnen widersprechen -, wenn es sich nicht gerade wie in einem speziellen Fall, den Sie wohl im Sinne haben um einen Sonntag handelt und die zuständigen Paßbehörden nicht auf den Staatsminister Helmut Schäfer Wunsch einer deutschen Botschaft nach Ermächtigung zur Ausstellung von Reisepapieren reagieren. Im übrigen ist an Wochenenden in deutschen Botschaften verständlicherweise nicht die gleiche Zahl von Personal vorhanden wie sonst, um alle Wünsche deutscher Auslandsreisender zu erfüllen. Aber es geschieht grundsätzlich. Nur müssen wir vorher so sieht es das Paßgesetz nun einmal vor rückfragen, und das kann man nur bei den Paßbehörden tun. Das wird von den deutschen Botschaften gemacht, wenn ein Papier verlorengeht. Aber ich meine, es ist auch Sache der Reisenden selber, sich vor Auslandsreisen darüber im klaren zu sein, wohin sie reisen und welche Papiere sie mitnehmen müssen. Man sollte jetzt nicht versuchen, das alles auf die Auslandsvertretungen abzuwälzen auch angesichts der Personallage in unseren Vertretungen. Zweite Zusatzfrage. Eine zweite Zusatzfrage dazu. Gibt es angesichts der Tatsache, daß innerhalb der Europäischen Union die Funktion der Grenzbehörden jetzt eine andere ist, als sie es vorher war, nicht eine Notwendigkeit zur Änderung der einschlägigen Dienstanweisungen dahin, zumindest den deutschen Auslandsvertretungen innerhalb der EU die Funktion von Grenzbehörden zu übertragen? Herr Kollege, es steht mir als Vertreter des Auswärtigen Amtes nicht zu, über innenpolitische Maßnahmen letzte Auskünfte zu geben. Ich wäre dankbar, wenn solche Anregungen auch in den zuständigen Ausschüssen im Rechtsund im Innenausschuß besprochen werden könnten. Bisher hat sich die Regelung so bewährt. Ich meine, dadurch, daß die Europäische Union erweitert worden ist, ändert sich nichts an der Situation, daß Reisen, die außerhalb dieses Raumes vorgenommen werden, nach wie vor häufig Visa erfordern, zumindest aber Reisepässe oder sonstige Ausweispapiere. Unsere Botschaften können für die Sorglosigkeit sehr vieler Reisender, die erst bei beabsichtigten Grenzübertritten merken, daß sie keine Papiere dabeihaben, nicht ständig geradestehen. Unsere Auslandsvertretungen helfen, so gut es geht, aber sie können es nicht permanent. Über eine Änderung des Paßgesetzes müßte übrigens zunächst auch innenpolitisch diskutiert werden. Weitere Zusatzfragen dazu werden nicht gestellt. Dann kommen wir zur Frage 23 des Kollegen Büttner: Stimmt die Bundesregierung der Überlegung zu, daß sich angesichts der heute verfügbaren Kommunikationstechniken eine Botschaft oder ein Generalkonsulat ohne größere Probleme, ebenso wie heute schon eine Grenzschutzstelle, vergewissern kann, ob möglicherweise Gründe gegen eine Ausstellung eines Paßersatzes Herr Kollege, den Auslandsvertretungen steht das deutsche Fahndungsbuch zur Verfügung. Damit können sie sich über mögliche polizeiliche Gründe gegen eine Ausstellung des Paßersatzes informieren. Zusatzfrage. Halten Sie es nicht für besonders notwendig, daß die Bundesregierung in den Durchführungsbestimmungen zum Paßgesetz angesichts der neuen Kommunikationsmöglichkeiten, die auf elektronischem Gebiet bestehen, eine Änderung der Berechtigungen von Auslandsvertretungen entsprechend der Ermächtigung, wie sie Grenzbehörden haben vornimmt, und teilen Sie meine Auffassung, daß es auch Aufgabe der deutschen Auslandsvertretungen sein muß, Bürgern der Bundesrepublik, die im Bereich der EU unterwegs sind, bei Überschreiten der EU-Außengrenzen unnötige bürokratische, technisch behebbare Hindernisse aus dem Weg zu räumen? Herr Kollege, ich darf noch einmal betonen: Wir halten eine Änderung des Paßgesetzes in dieser Hinsicht nicht für notwendig, auch ganz einfach deshalb nicht, weil wir zusätzlich zu dem, was jetzt eigentlich schon Tag für Tag in unseren Auslandsvertretungen, speziell auch in Wien Wien war ja bei dem besonderen Fall, den Sie im Auge hatten, betroffen -, passiert, keine Überlastung der Auslandsvertretungen mit permanent an sie herangetragenen Wünschen dieser Art wollen. Man vergißt sein Papier; man eilt zur Botschaft, und man erwartet sofortige Abhilfe. Das heißt: Man braucht mehr Personal. Wir sind ja in allen Fällen bereit zu helfen. Aber man sollte die Sorglosigkeit nicht auch noch durch Ausweitung der Rechte unserer Botschaften fördern. Ich halte das nicht für sehr glücklich. Ich muß Ihnen sagen: Die Botschaften haben auch nicht in erster Linie die Aufgabe, solche Fälle zu bearbeiten; vielmehr sind sie mit Tausenden anderer Fälle tatsächlich bis obenhin zugedeckt. Sie wissen aus den Haushaltsdiskussionen, daß es sehr schwer ist, allen diesen Ansprüchen noch zu genügen, wenn gleichzeitig die Gelder ständig gekürzt werden müssen und das Personal auch. Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Büttner? Nein, wird nicht gestellt. Andere Kolleginnen und Kollegen dazu? Auch nicht. Dann rufe ich die Frage 24, die der Kollege Norbert Otto gestellt hat, auf: Welche Bemühungen hat die Bundesregierung im Falle des in Kaschmir entführten Erfurter Studenten Dirk Hasert zu dessen Freilassung unternommen, und welche Möglichkeiten sieht sie, das Ende der Geiselnahme so schnell wie möglich herbeizuführen? Bitte, Herr Staatsminister. Herr Kollege, seit Anfang Juli 1995 befinden sich, wie Sie wissen, Herr Hasert sowie zwei britische und eine amerikanische Geisel in Händen einer Staatsminister Helmut Schäfer zuvor noch nie in Erscheinung getretenen Gruppe namens Al Faran. Eine norwegische Geisel ist Mitte August vergangenen Jahres ermordet worden. Die Bundesregierung und die drei anderen betroffenen Regierungen haben durch ihre Botschafter vor Ort und durch direkte Abstimmung zwischen den Hauptstädten ihr Vorgehen koordiniert. Die oberste Zielsetzung war von Anfang an und bleibt es weiterhin die mögliche Freilassung der Geiseln. Hierzu hat sich auch die indische Regierung bekannt. Der Bundesaußenminister hat in zahlreichen schriftlichen und mündlichen Kontakten mit den Außenministern von Indien und Pakistan, aber auch von anderen Ländern insbesondere der islamischen Welt um Unterstützung gebeten. Nicht zuletzt dank dieser Bemühungen, auch angeregt durch persönliche Bitten des Ministers, haben sich unter anderem der saudische König, die pakistanische Premierministerin Bhutto, der Präsident des UN-Sicherheitsrates, die G 7, die Europäische Union und Sprecher aller Oppositionsgruppen in Kaschmir mit dringenden Appellen an die Organisation Al Faran gewandt. Bundesminister Kinkel hat mehrfach über die Deutsche Welle direkt an die Entführer appelliert. Vertreter der deutschen Botschaft wie auch der anderen betroffenen Botschaften sind seit Beginn der Geiselnahme in Kaschmir präsent, um engen Kontakt mit den Sicherheitskräften vor Ort zu halten, aber auch, um zu versuchen, über kaschmirische Gruppen oder Einzelpersonen Einfluß auf die Entführer zu nehmen. Darüber hinaus kamen zeitweilig Berater aus den Heimatländern der Geiseln zum Einsatz. Das Auswärtige Amt hält sowohl über die Botschaft Neu Delhi als auch durch Mitarbeiter in Bonn ständigen und intensiven Kontakt mit der Familie des Entführten. Der Bundesminister hat mehrmals persönliche Schreiben auch an seine Familie in Bad Langensalza gerichtet. Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin mit aller Kraft um eine baldige unversehrte Freilassung von Dirk Hasert und den übrigen Geiseln. Aber ihren Einflußmöglichkeiten sind Grenzen gesetzt, wie Sie wissen, nicht zuletzt auf Grund der Tatsache, daß Kontaktaufnahme mit den Geiselnehmern nur möglich ist, wenn diese sich von sich aus melden. Der Möglichkeit einer gewaltsamen Befreiung der Geiseln sind angesichts der Geländesituation es ist unwegsames Gelände in Kaschmir -, angesichts der Entschlossenheit und Brutalität der Täter wie auch angesichts der Gefährdung, die damit für das Leben der Geiseln selber eintreten würde, sehr enge Grenzen gesetzt. Herr Staatsminister, eine Zusatzfrage: Stimmt es, daß von den Geiselnehmern Lösegeldforderungen an die Bundesregierung gestellt worden sind, und stimmt es ich will das jetzt einmal im Zeitungsjargon sagen; so, wie das in Thüringen in der Presse dargestellt worden ist -, daß die Bundesregierung untätig war? Es wird in den Zeitungen impliziert, daß, wenn es sich um einen Manager oder Politiker handelte, dieser schon längst befreit worden wäre. Können Sie dazu etwas sagen? Wenn ich neuesten Zeitungsmeldungen glauben darf, gibt es mehrere Abgeordnete meiner Fraktion, die schon längst zu Fraktionen anderer Parteien übergelaufen sind. Beides stimmt nicht. Ich kann Ihnen sagen: Weder läuft einer meiner Fraktionskollegen über, noch sind Lösegeldwünsche bei uns angekommen, worauf wir dann gesagt hätten: Wir haben dafür kein Geld. Die Situation ist leider so, daß eine Einflußnahme auf diese schwer zu durchschauenden, international unbekannten und in der Weite von Kaschmir verborgenen Personen so gut wie unmöglich ist. Noch einmal: Es gibt solche Forderungen nach meiner Kenntnis nicht. Herr Kollege Küster, auf diese Weise ist die Informationsfähigkeit der Bundesregierung gleich auf ein Thema ausgeweitet worden, nach dem nicht gefragt war. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Aber wie immer ist nicht alles wahr, was die Bundesregierung sagt! Norbert Otto [Erfurt] [CDU/CSU]: Was die Zeitungen schreiben oder was Herr Scharping sagt! Heiterkeit bei der CDU/ CSU und der F.D.P.)