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    Plenarprotokoll 13/79 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/3473 vom 12. Januar 1996 - Unterrichtung deutscher Touristen über die Gefahren bei Reisen in unsichere Länder und Krisengebiete, z. B. Kaschmir oder Costa Rica MdlAnfr 1 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 6925 B ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 6925D ZusFr Freimut Duve SPD 6926 B Einführung der Euroführerscheine MdlAnfr 2 Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 6926 C ZusFr Dr. Erich Riedl (München) CDU/ CSU 6927 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 6927 B Verhandlungen über die Versorgung des Forschungsreaktors (FRM II) in Garching mit hochangereichertem Uran aus Rußland MdlAnfr 4, 5 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 6927D, 6930 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 6928A, C ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 6928D, 6931 D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD 6929A, 6932 A ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6930A, 6931C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6930 B Behauptungen des Senders „ARTE" über die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes in Algerien MdlAnfr 6, 7 Freimut Duve SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 6933A, 6934 A ZusFr Freimut Duve SPD 6933A, 6934 B Norwegisches Forschungsprojekt zur Düngung der Nordsee MdlAnfr 17 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6935 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 6935D Haushaltsausgaben zum Schutz der Nordsee MdlAnfr 18 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6936 C Regelungen für die Entsorgung von Nickel-Metallhydrid- und Lithium-IonAkkus MdlAnfr 19 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6937 A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6937 B Verwendung nicht recycelbarer Getränkedosen MdlAnfr 20 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 6937 C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6937 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 6938 C Scheitern der deutschen Embargo-Vorschläge gegenüber Nigeria in der Europäischen Union MdlAnfr 21 Roland Kohn F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA 6938 D ZusFr Roland Kohn F.D.P. 6939 A Ausstellung von Paß-Ersatzpapieren durch deutsche Auslandsvertretungen MdlAnfr 22, 23 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 6939C, 6940 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 6939D, 6940 C Maßnahmen im Fall des in Kaschmir entführten Studenten Dirk Hasert MdlAnfr 24 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 6940 D ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU 6941B Erhebung von Zwangsgeldern beim Mikrozensus 95; über das Mikrozensusgesetz hinausgehende Fragen MdlAnfr 31, 32 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 6941D, 6942 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6942B, C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 6942 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu widersprechenden Aussagen aus der Koalition zum Abbau des Solidaritätszuschlags 6943 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6943 B Peter Harald Rauen CDU/CSU 6944 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 6945C, 6960 B Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 6946D Dr. Barbara Höll PDS 6948 B Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 6949 C Joachim Poß SPD 6951 C Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU 6952 C Wolfgang Ilte SPD 6953 C Friedrich Merz CDU/CSU 6954 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6955 D Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU 6957 A Nicolette Kressl SPD 6958 A Hans Michelbach CDU/CSU 6959 B Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung des Bundesministers der Justiz, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig 6960 C Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 6960 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 6960 D Nächste Sitzung 6961 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6963*A Anlage 2 Telefontarifreform der deutschen Telekom AG im Orts-/Nahbereich; Einräumung von Sonderkonditionen für ältere, behinderte und chronisch kranke Menschen MdlAnfr 3 - Drs 13/3473 - Peter Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 6963 *B Anlage 3 Träger der Kosten für den „begleitenden Dienst" und die „Behandlungspflege" in Alten- bzw. Pflegeheimen MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/3473 -Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6963*D Anlage 4 Nichtinanspruchnahme von Haushaltsmitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/3473 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6964 *B Anlage 5 Finanzierung der mit Israel und den USA getroffenen Rentenabkommen für deutschsprachige Juden aus Osteuropa nach dem Fremdrentengesetz; Durchschnittsalter des betroffenen Personenkreises und Zahl der zwischen 1989 und 1995 Verstorbenen MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/3473 - Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6964*C Anlage 6 Rentenabkommen mit den USA und Israel zugunsten der dort lebenden deutschsprachigen Juden aus Osteuropa MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/3473 - Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 6965*A Anlage 7 Schäden durch Waldbrände in Zypern MdlAnfr 25 - Drs 13/3473 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 6965*B Anlage 8 Einsatzfähigkeit von Gegenmitteln bei bundesweiten Giftgasanschlägen; Bevorratung von medizinischen Hilfsmitteln für die Bewältigung von Friedenskatastrophen MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/3473 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6965* C Anlage 9 Beschäftigung von Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Ausschüssen im Bundesministerium des Innern und beim Bundesgrenzschutz mit Problemen des Bundesgrenzschutzes MdlAnfr 28 - Drs 13/3473 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6966 * B Anlage 10 Finanzielle Förderung der Ansiedlung kulturpolitischer Institutionen in Bonn MdlAnfr 29, 30 - Drs 13/3473 - Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6966*C 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Belle, Meinrad CDU/CSU 17. 1. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 17. 1. 96 Brandt-Elsweier, Anni SPD 17. 1. 96 Deß, Albert CDU/CSU 17. 1. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17. 1. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 17. 1. 96 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 1. 96 Großmann, Achim SPD 17. 1. 96 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 1. 96 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 1. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 17. 1. 96 * Kaspereit, Sabine SPD 17. 1. 96 Kolbow, Walter SPD 17. 1. 96 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 17. 1. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 17. 1. 96 Meißner, Herbert SPD 17. 1. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 17. 1. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 17. 1. 96 Odendahl, Doris SPD 17. 1. 96 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 17. 1. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 1. 96 Hermann Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 17. 1. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 96 Wallow, Hans SPD 17. 1. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 17. 1. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 3): Wie bewertet die Bundesregierung die von der Deutschen Telekom AG angekündigte Telefonkostensteigerung im Orts-/ Nahbereich um mehr als 100 %, die im Widerspruch zu der von der Deutschen Telekom AG zugesagten „Kostenentlastung für die meisten der Benutzer" steht, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Deutsche Telekom AG zu veranlassen, diese unsoziale, vor allem ältere, behinderte und chronisch kranke Menschen belastende Telefontarifreform zu korrigieren? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die wesentlichen Daten der Tarifstrukturreform der Deutschen Telekom AG beruhen auf einem Aufsichtsratsbeschluß von 1993, der um eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und der Deutschen Telekom AG über eine Tarifniveauabsenkung von 5 % zum 1. Juli 1996 ergänzt wurde. Die für die Deutsche Telekom AG insgesamt einnahmeneutrale Tarifstrukturreform zum 1. Januar 1996 soll zu kostengerechteren Tarifen führen. Das heißt, Fern- und Auslandsverbindungen werden entsprechend der Kostenlage billiger und Gespräche im Orts- und Nahbereich teurer. Gleichzeitig wurde eine stärkere Differenzierung der Verbindungstarife nach Tageszeit und Entfernungszonen eingeführt. Es wird erwartet, daß sich im Durchschnitt für den Kunden, der nicht nur Orts- sondern auch Ferngespräche führt, der Rechnungsbetrag kaum verändern wird. Durch die Verlagerung der Gespräche in günstigere Tarifzeiten kann er einer möglichen Verteuerung entgegenwirken. Für Kunden, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebühr befreit sind, sind die ermäßigten Tarife so umgestaltet, daß insgesamt Verbesserungen für die Betroffenen eintreten. Die Deutsche Telekom AG hat der Bundesregierung mitgeteilt, daß sie ermäßigte Tarife für bestimmte Zielrufnummern vorbereitet, die es Privatkunden ermöglichen sollen, in häufig genutzten Verbindungen verbilligt zu telefonieren. Die Bundesregierung wird sich für eine rasche Realisierung dieser Vorstellungen einsetzen. Im übrigen wird die Deutsche Telekom AG nach einer Erfahrungszeit von einigen Monaten über die finanziellen Auswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen berichten. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung prüfen, ob im Rahmen des neuen Tarifsystems flächendeckend ausreichende und preislich angemessene Telekommunikationsdienstleistungen gewährleistet sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/3473 Fragen 9 und 10): Wer soll nach dem Pflegeversicherungsgesetz für pflegebedürftige Personen in Pflegeheimen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, die Kosten für den „begleitenden Dienst" übernehmen? Wer wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz die Kosten der „Behandlungspflege" in Altenpflegeheimen tragen? 6964* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) trägt die Pflegekasse - bis zu den gesetzlich bestimmten Obergrenzen - die leistungsgerechte Vergütung für die im Pflegeheim erbrachten allgemeinen Pflegeleistungen. Zu diesen allgemeinen Pflegeleistungen gehören die Grundpflege auch in Form aktivierender Pflege, Beaufsichtigung oder Anleitung in den Fällen, in denen diese Hilfen bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens notwendig sind, und nicht zuletzt auch die Kommunikation bei der Leistungserbringung. Soweit nach Art und Umfang darüber hinausgehende betreuerische Leistungen nachgefragt werden, die dazu dienen, den Heimaufenthalt im Alltag lebenswert zu gestalten und das nicht vorhandene familiäre Umfeld so weit wie möglich zu ersetzen, werden diese von der Pflegeversicherung nicht erfaßt. Diese Aufwendungen sind vom Heimbewohner selbst oder bei dessen Bedürftigkeit von der Sozialhilfe zu tragen. Das PflegeVG trifft keine Regelung über die Kostenträgerschaft für medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen. Diese Kosten können nicht von der Pflegeversicherung getragen werden, da es sich nicht um Leistungen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens handelt. Zur Zeit sind die Kosten der medizinischen Behandlungspflege - soweit sie von Mitarbeitern des Pflegeheims erbracht werden - im Pflegesatz enthalten und werden vom Pflegebedürftigen selbst oder, wenn er hierzu nicht in der Lage ist, vom Träger der Sozialhilfe im Rahmen der „Hilfe zur Pflege" getragen. Es wird vielfach gefordert, daß diese Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für krankenversicherte Pflegebedürftige im Pflegeheim von der für die Krankenbehandlung zuständigen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. Gegenüber der derzeitigen Praxis bedeutete dies zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen. Es wird deshalb innerhalb der Bundesregierung geprüft, von wem diese Kosten künftig getragen werden sollen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 13/3473 Fragen 11 und 12): Ist es richtig, daß die von der Bundesregierung für ABM-Maßnahmen vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 600 bis 700 Millionen DM nicht ausgegeben werden konnten? Warum sind diese Mittel nicht ausgegeben worden, obwohl nach wie vor ein reges Interesse an ABM-Stellen besteht? Zu Frage 11: Es ist nicht richtig, daß die Bundesanstalt für Arbeit von den für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen genehmigten Mitteln 600 bis 700 Millionen DM nicht ausgegeben hat. Von den genehmigten Mitteln in Höhe von rd. 9,6 Milliarden DM sind nur 213 Millionen DM nicht ausgegeben worden. Zu Frage 12: Die genehmigten Mittel sind zu fast 98 Prozent ausgegeben und zu fast 100 Prozent gebunden worden. Eine Auszahlung von exakt 100 Prozent ist nicht erreichbar, es sei denn, man riskiert eine Überschreitung der Mittelansätze, was Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses sicherlich nicht befürworten werden. Eine vollständige Auszahlung ist nicht möglich weil z. B. für die zum Jahresende Beschäftigten Abrechnungen nicht vollständig erfolgen können oder für vorzeitig ausgeschiedene Beschäftigte nicht immer sofort Nachrücker zugewiesen werden können. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3473 Fragen 13 und 14): Wie reagiert die Bundesregierung auf die in Presseberichten wiedergegebene Kritik an der geplanten Finanzierung der mit Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika getroffenen Rentenabkommen für deutschsprachige Juden aus Osteuropa nach dem Fremdrentengesetz, und hält sie vor diesem Hintergrund an den auf Drucksachen 13/1809 und 13/1811 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfen weiter fest? Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung das Durchschnittsalter des in Frage kommenden Personenkreises, und wie viele der Betroffenen sind zwischen 1989 und 1995 bereits verstorben? Zu Frage 13: Die Bundesregierung hält an ihren Gesetzentwürfen fest. Der federführende Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Bundestag die Zustimmung zu den Gesetzentwürfen zu empfehlen. Zu Frage 14: Das Durchschnittsalter der Berechtigten ist ebensowenig bekannt wie die Anzahl der von 1989 bis 1995 inzwischen Verstorbenen. Es handelt sich aber um einen hochbetagten Personenkreis, weil die von den Abkommen erfaßten Versicherten bei Erstreckung des nationalsozialistischen Einflußbereichs auf ihr jeweiliges Heimatgebiet (spätestens 1941) das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben mußten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3473 Fragen 15 und 16): Worauf ist es zurückzuführen, daß es nach der 1989 erfolgten Zusage des Bundeskanzlers für ein Rentenabkommen zugunsten von deutschsprachigen Juden aus Osteuropa, die heute in Israel oder in den USA leben, noch sechs Jahre dauerte, bis im Februar bzw. März 1995 entsprechende Verträge mit Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet werden konnten? Hat die israelische Regierung gegenüber der Bundesregierung zu dem Umstand Stellung genommen, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (Drucksache 13/1809) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 13/1811) bis heute nicht ratifiziert wurden, und wie hat die Bundesregierung ggf. darauf reagiert? Zu Frage 15: Vor einer Aufnahme von Verhandlungen mit Israel und den USA mußten zunächst die im wesentlichen durch die deutsche Einheit erforderlichen Umgestaltungen des deutschen Rentenrechts, insbesondere des Fremdenrentenrechts, des Auslandsrentenrechts und des Vertriebenenrechts abgewartet werden. Erst danach konnten die Verhandlungen aufgenommen und Ende 1994 abgeschlossen werden. Zu Frage 16: Eine Stellungnahme der israelischen Regierung liegt nicht vor. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3473 Frage 25): Welche ökologischen und ökonomischen Folgen bewirkten nach Kenntnis der Bundesregierung die verheerenden Waldbrände in Nordzypern im Verlaufe des Jahres 1995, und welche Maßnahmen auf nationaler bzw. internationaler Ebene sind nach Ansicht der Bundesregierung geboten, um die zypriotische Bevölkerung bei der Überwindung der Folgen der Naturkatastrophe zu unterstützen? Größere Waldbrände in Nordzypern haben im Juli 1995 ca. 3 000 ha Wald und Busch völlig vernichtet und zahlreiche Häuser in mehreren Dörfern beschädigt bzw. zerstört. Eine exakte Darstellung der tatsächlichen Schäden seitens der türkisch-zyprischen Stellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Die Türkei hat der völkerrechtlich nicht anerkannten „Türkischen Republik von Nordzypern" rasche und umfassende Unterstützung bei der Beseitigung der Schäden und Wiederaufforstung zugesagt (7 Millionen Setzlinge sowie technische Hilfe). Die Bepflanzung soll Mitte 1997 abgeschlossen werden. Eine Bitte an die Bundesregierung um Hilfe erfolgte nicht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/3473 Fragen 26 und 27): Hat die Bundesregierung - unabhängig von der Zuständigkeit der Länder - sichergestellt, daß bei bundesweiten Giftgasanschlägen flächendeckend Gegenmittel zur Verfügung stehen? Trifft es zu, daß vom Bund Medizin und Verbandsstoffe der Hilfshospitäler im Wert von ca. 140 Millionen DM verschenkt worden sind, um jährlich ca. 300 000 DM Bevorratungskosten zu sparen, während gleichzeitig die Bundesländer ohne entsprechenden Vorrat für die Bewältigung von Friedenskatastrophen zuständig sind? Zu Frage 26: Nein. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung sicherzustellen, daß den Ländern die erforderlichen Sachmittel zur Bewältigung von Aufgaben zur Verfügung stehen, für die sie nach dem Grundgesetz allein zuständig sind. Zu Frage 27: Es trifft zu, daß das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Auswärtigen Amt die vom Bund nach § 14 des Zivilschutzgesetzes angelegten Sanitätsmaterialvorräte, zu denen Arzneimittel, Verbandsstoffe und Ausrüstungsgegenstände für Hilfskrankenhäuser gehören, in den letzten Jahren im Rahmen zahlreicher humanitärer Hilfsaktionen, in ausländische Notstandsgebiete abgegeben hat. Die Hilfsgüter hatten im Zeitpunkt der Abgabe nur noch einen Zeitwert, der lediglich einem Bruchteil ihres seinerzeitigen Beschaffungswertes entsprach. 6966' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1996 Soweit es sich um Arzneimittel handelte, hätte das Gros der Pharmaka aus arzneimittelrechtlichen Gründen in den nächsten drei bis fünf Jahren ohnehin zu Lasten des Bundeshaushalts entsorgt werden müssen. Die in der Frage bezifferte Kostenrelation zwischen Beschaffungs- und Vorhaltekosten trifft daher nicht zu. Die Abgabe war auch zivilschutzpolitisch nicht zu beanstanden, da nach der neuen Zivilschutzkonzeption des Bundes künftig - keine neuen Hilfskrankenhäuser mehr gebaut, - die vorhandenen Hilfskrankenhäuser in Schutzräume umgewidmet, - Sanitätsmaterialien nicht mehr bevorratet und - die noch vorhandenen Sanitätsmateriallager aufgelöst werden. Die Länder hatten Gelegenheit, Arzneimittel, Verbandsstoffe und sonstiges Sanitätsmaterial aus den Bundesbeständen zu übernehmen. Sie haben davon keinen Gebrauch gemacht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/3473 Frage 28): Wie viele Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Ausschüsse gibt es im Bundesministerium des Innern und beim Bundesgrenzschutz, die sich unmittelbar mit Themen und Problemen den Bundesgrenzschutz betreffend beschäftigen? Zur Aufbereitung der Fragestellungen, die der Bundesminister des Innern in seinem Bericht vom 11. Mai 1995 an den Bundestagsinnenausschuß „Zur Situation des BGS" aufgezeigt hat, ist im BMI eine Projektgruppe gebildet worden. Diese hat sich mit etwa 40 Projekten zu befassen, die den gesamten Rahmen des erforderlichen Anpassungsbedarfs im BGS abdecken. Für komplexe Untersuchungsbereiche sind unter Beteiligung des nachgeordneten BGS-Bereichs insgesamt 20 Arbeitsgruppen eingerichtet worden, von denen einige ihre Arbeiten bereits abgeschlossen haben. Im übrigen ist es auch im nachgeordneten Bereich des BMI ständige Praxis, Fragen und Probleme komplexerer Natur durch Arbeitsgruppen zu lösen; wie viele z. Z. in den einzelnen Präsidien eingerichtet sind, kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/3473 Fragen 29 und 30): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mit der beantragten Unterstützung des „Instituts für Kulturpolitik" der Kulturpolitischen Gesellschaft aus Ausgleichsmitteln verbundene Bereitschaft zur Übersiedelung dieses Bundesverbandes und des Fonds Soziokultur von Hagen nach Bonn in das „Haus der Kultur" u. a. durch die dadurch möglichen Synergieeffekte und Kooperationen (z. B. mit dem Fonds Darstellende Künste) ein wichtiger Beitrag wäre, um in der ehemaligen Bundeshauptstadt einen kulturpolitischen Schwerpunkt zu schaffen, und welche Maßnahmen sind geplant, dieses „besonders bedeutsame" Projekt der Kulturpolitischen Gesellschaft aus Ausgleichsmitteln zu unterstützen? Hält die Bundesregierung die aktuellen Planungen der Fraktionen des Bonner Stadtrates hinsichtlich der Vergabe der Ausgleichsmittel ggf. auf die Förderung des „Instituts für Kulturpolitik" und die damit verbundene Ansiedlung „neuer Funktionen und Institutionen von nationaler und internationaler Bedeutung im politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich", die das Berlin/Bonn-Gesetz vorsieht, zugunsten örtlicher Einrichtungen zu verzichten, für vereinbar mit dem Reglement des Bonn-Ausgleichs, und welche Maßnahmen wird sie angesichts der Tatsache, daß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im September 1994 den Mietsubventionen für die Kulturpolitische Gesellschaft, den Fonds Soziokultur und das noch einzurichtende Institut für Kulturpolitik in Höhe von ca. 80 000 DM p. a. bereits zugestimmt hat, ergreifen, um sicherzustellen, daß das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft unmittelbar durch Inanspruchnahme von Ausgleichsmitteln finanziert wird? Zu Frage 29: Das Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 legt fest, daß „der Erhalt und die Förderung politischer Funktionen ... im Politikbereich Kultur" in Bonn erfolgen soll. Dies soll u. a. durch die Ansiedlung neuer Institutionen und Funktionen im Kulturbereich geschehen. Deshalb ist auch die Kulturpolitische Gesellschaft von der Bundesregierung frühzeitig in die Überlegungen und Planungen zur Einrichtung des „Hauses der Kultur" in Bonn einbezogen worden. Zu Frage 30: Nach einem Beschluß des für die Durchführung des Bonn-Ausgleichs gebildeten Koordinierungsausschusses umfaßt der Bonn-Ausgleich im Politikbereich Kultur auch die Aufgabe, eine Abwanderung von Institutionen und den damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten zu verhindern. Eine Abwägung zwischen der Verhinderung der Abwanderung aus Bonn und dem Zuzug nach Bonn ist, insbesondere soweit es um die Unterbringung im „Haus der Kultur" geht, im Einzelfall vorzunehmen. Das zwischen der Stadt Bonn, den betroffenen Landkreisen und Bundesländern und dem Bund vereinbarte Verfahren für die Festlegung der Ausgleichsprojekte sieht vor, daß die Stadt Bonn nur die Ausgleichsprojekte dem Bund zur weiteren Abstimmung vorlegt, die innerhalb der Region beschlossen worden sind. Hinsichtlich des Instituts für Kulturpolitik - wie auch hinsichtlich anderer Projekte - ist dieser Abwägungs- und Abstimmungsprozeß innerhalb der Stadt Bonn noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf das einvernehmlich abgestimmte Verfahren ist die Bundesregierung nicht befugt, in den Abstimmungsprozeß der Stadt Bonn einzugreifen. Dem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom September 1995, rd. 5,9 Millionen DM für das „Haus der Kultur" zu bewilligen, lag - nach dem damaligen Stand der Überlegungen - eine Liste mehrerer Verbände aus Bonn und von außerhalb Bonns zugrunde, die ihr Interesse an einem Einzug in das „Haus der Kultur" bekundet haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Riedl, eine Zusatzfrage.


Rede von Dr. Erich Riedl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, mich interessiert, oh die ersten neuen Euro-Führerscheine im Scheckkartenformat bereits unmittelbar nach der bestandenen Prüfung an die frischgeprüften Fahrzeuglenker ausgegeben werden können oder nicht. Bisher gibt es ein mühsames Verfahren: Wenn man die Prüfung bestanden hat, geht der Automatismus des Ausfüllens von Formblättern los. Man ist zwar lizenzierter Führerscheininhaber, besitzt aber immer noch keinen Führerschein.
Sind Sie, Herr Staatssekretär, in der Lage, heute zu erklären, daß die Bundesregierung Richtlinien erarbeitet, die die unmittelbare Ausgabe des neuen Euro- „Scheckkarten" -Führerscheins nach bestandener Prüfung gewährleisten? Mich interessiert ferner, ob ich als Inhaber eines alten, zerfetzten Führerscheins einer Umtauschpflicht unterliege oder ob der Umtausch freiwillig geschieht?

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    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich hatte bereits erwähnt, daß die Führerscheinkarte ein beschreibbares Feld enthalten muß. Dieses Feld ist insbesondere dafür vorgesehen, daß die Prüflinge sofort nach bestandener Prüfung ihre „Scheckkarte" als Fahrerlaubnis erhalten. Die Karte kann während der Ausbildung vorbereitet werden. Sie wird zentral hergestellt. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird nach bestandener Prüfung in diesem Feld vermerkt.
    Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Man kann sich - das ist zumindest vorläufig so vorgesehen - freiwillig einen Führerschein im Scheckkartenformat ausstellen lassen. Es besteht im Moment keine Pflicht. Sie können Ihr Fahrzeug wahlweise entweder mit ihrem herkömmlichen Führerschein oder mit dem durch Umtausch erhaltenen Führerschein im Scheckkartenformat führen.