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    Plenarprotokoll 13/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1995 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Hanns-Peter Hartmann in den Deutschen Bundestag 6631 A Erweiterung der Tagesordnung 6631 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina 6631 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 1: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina und zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Kein Einsatz der Bundeswehr im früheren Jugoslawien (Drucksachen 13/3122, 13/3127, 13/ 3183) 6631 B b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Die Lage der Menschen in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien und die Bedingungen für die rasche Hilfe beim Wiederaufbau nach dem Friedensschluß (Drucksache 13/2978 [neu]) 6631 C c) Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Frieden und Wiederaufbau im früheren Jugoslawien (Drucksache 13/3078) 6631 C Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 6632 A Rudolf Scharping SPD 6634 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 6638 B, 6658 C Norbert Gansel SPD 6640 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6642 B Ulrich Irmer F.D.P 6643 D Dr. R. Werner Schuster SPD 6644 B Manfred Opel SPD 6645 B Dr. Gregor Gysi PDS 6646 C, 6664 D Freimut Duve SPD 6647 B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6648 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 6649 D Brigitte Schulte (Hameln) SPD 6651 D Dr. Theodor Waigel CDU/CSU 6654 A Norbert Gansel SPD 6655 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6656 B Paul Breuer CDU/CSU 6658 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . 6659 D Freimut Duve SPD 6660 C Dr. Gregor Gysi PDS 6661 A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . 6662 B, 6665 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6663 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6665 B Günter Verheugen SPD 6666 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 6668 B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 6670 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 6671 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 6672 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS (Erklärung nach § 31 GO) 6672 C Namentliche Abstimmung 6670 B Ergebnis 6673 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/3180 vom 1. Dezember 1995 - Ermöglichung einer binationalen Berufsausbildung (einschl. Abschlüsse) in EUNachbarländern (z. B. in den Niederlanden) MdlAnfr 27, 28 Dr. Barbara Hendricks SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . 6676 A ZusFr Dr. Barbara Hendricks SPD . . . . 6676 B Abführung eines Teils der Nebeneinnahmen von Lehrstuhlinhabern an die Hochschule MdlAnfr 29 Walter Schöler SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . . 6677 A ZusFr Walter Schöler SPD 6677 C ZusFr Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6678 A Abhörbarkeit von Telefongesprächen über Schnurlostelefone mit Hilfe sog. Scanner MdlAnfr 8, 9 Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 6678 C, 6679 B ZusFr Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6678 D, 6679 B Bau der A 44 MdlAnfr 19 Joachim Tappe SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 6680 B ZusFr Joachim Tappe SPD 6680 B ZusFr Berthold Wittich SPD 6680 D Bau des Güterverkehrszentrums (GVZ) Kassel; Auswirkungen auf die Trassenführung der A 44 MdlAnfr 20 Joachim Tappe SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 6681 A ZusFr Joachim Tappe SPD 6681 B Sondereinsatz von BGS-Beamten und technischen Geräten anläßlich des Besuches des französischen Senators Paul Masson in Frankfurt/Oder i. S. Schengener Durchführungsübereinkommen MdlAnfr 36, 37 Günter Graf (Friesoythe) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 6682 A, B ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . 6682 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 6682 D Vorgänge beim Besuch von Senator Masson an der deutsch-polnischen Grenze MdlAnfr 38, 39 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 6683 A, D ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 6683 B ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 6683 C ZusFr Freimut Duve SPD 6683 D Besuch des der Beteiligung an einem Mordanschlag verdächtigten Chefs des iranischen Auslandsgeheimdienstes, Fallahian, in Deutschland; Haltung der USA MdlAnfr 42, 43 Freimut Duve SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 6684 B, D ZusFr Freimut Duve SPD . . . . 6684 B, 6685 A ZusFr Norbert Gansel SPD . . . . 6684 D, 6685 B ZusFr Otto Schily SPD 6685 D ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 6685 D Besuch des der Beteiligung an einem Mordanschlag gegen iranische Oppositionelle verdächtigten Chefs des iranischen Auslandsgeheimdienstes, Fallahian MdlAnfr 44 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 6686 A ZusFr Norbert Gansel SPD 6686 B ZusFr Freimut Duve SPD 6686 D ZusFr Otto Schily SPD 6687 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 6687 B ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 6687 C Nächste Sitzung 6687 D Berichtigung 6687 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6689* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Beer, Annelie Buntenbach, Amke Dietert-Scheuer, Monika Knoche, Steffi Lemke, Halo Saibold, Irmingard Schewe-Gerigk, Ursula Schönberger, Marina Steindor, Ludger Volmer, Helmut Wilhelm (Amberg) und Christian Sterzing (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina 6689* C Anlage 3 Erklärung nach 31 § GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Adolf Ostertag, Anni Brandt-Elsweier, Brigitte Adler, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Lilo Blunck, Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Arne Fuhrmann, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Ilse Janz, Waltraud Lehn, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Michael Müller (Düsseldorf), Günter Oesinghausen, Otto Reschke, Bernd Reuter, Günter Rixe, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Jörg Tauss, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Ute Vogt (Pforzheim), Hildegard Wester, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Berthold Wittich (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina 6690* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Hermann Bachmaier, Hans-Werner Bertl, Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Wolf-Michael Catenhusen, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Katrin Fuchs (Verl), Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Günter Gloser, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Reinhold Hiller (Lübeck), Frank Hofmann (Volkach), Eike Hovermann, Klaus Kirschner, Nicolette Kressl, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Robert Leidinger, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Georg Pfannenstein, Doris Odendahl, Manfred Opel, Dr. Martin Pfaff, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Gudrun Schaich-Walch, Regina SchmidtZadel, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Joachim Tappe, Uta Titze-Stecher, Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lydia Westrich, Dr. Wolfgang Wodarg, Hanna Wolf (München), Heidi Wright und Uta Zapf (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina . 6691* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel, Uwe Hiksch, Horst Kubatschka und Erika Simm (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina . 6693* B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und Andrea Fischer (Berlin) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina . 6694* B Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6694* D Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6695* B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6695* C Dr. Barbara Höll PDS 6696* B Konrad Kunick SPD 6696* D Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6697* B Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6698* A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRUNEN 6698* B Anlage 8 Zuwachsbegrenzung der Agrarimporte aus Osteuropa MdlAnfr 1 - Drs 13/3180 Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 6698* D Anlage 9 Einbestellung der Zivilbediensteten der Bundeswehr beim Kommandeur des Heeresfliegerregimentes 35 in Mendig zu einem „Rapport" betr. Bosnien-Einsatz MdlAnfr 2 - Drs 13/3180 Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 6699* A Anlage 10 Ableistung von Wehr- bzw. Zivildienst durch die Minister Dr. Bötsch und Dr. Töpfer und andere Kabinettsmitglieder MdlAnfr 3 - Drs 13/3180 Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 6699* C Anlage 11 Gesundheitliche Wirkungen biodynamischer Sitzmöbel MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/3180 Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6699* D Anlage 12 Freiwillige Vereinbarung über die Erhöhung des Verkaufspreises einer Getränkedose um zehn Pfennig mit der Getränkeindustrie MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/3180 Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 6699* D Anlage 13 Verbesserung der Kapitalsituation der mit Forschung und Entwicklung befaßten mittelständischen Unternehmen MdlAnfr 10, 11- Drs 13/3180 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 6700* C Anlage 14 Wiedereinführung eines staatlich geförderten Existenzgründersparens zur Förderung der Eigenkapitalbildung vor einer Existenzgründung; stärkere Anpassung der Eigenkapitalhilfeprogramme an die jeweiligen Bedürfnisse MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/3180 - Renate Blank CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 6701* A Anlage 15 Erleichterung des Börsenzugangs für kleine und mittlere Unternehmen MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/3180 -Hans Raidel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 6701* C Anlage 16 Beteiligung deutscher Firmen am Rüstungsprogramm des Iraks für ABC-Waffen MdlAnfr 16 - Drs 13/3180 - Hermann Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 6702* B Anlage 17 Beteiligung deutscher Firmen beim Rüstungsprogramm des Iraks für ABC-Waffen MdlAnfr 17 - Drs 13/3180 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 6702* C Anlage 18 Fertigstellung der Autobahn A 94 zwischen München und Passau; Kosten MdlAnfr 18 - Drs 13/3180 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 6703* A Anlage 19 Haushaltsvorbehalt für den Bau des Transrapid; Entwicklung des Personenverkehrs (Fahrgastzahlen pro Jahr) auf der Relation Hamburg-Berlin von 1990-1994 für die Verkehrsträger Bahn, Flugzeug und Pkw MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/3180 - Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 6703 * B Anlage 20 Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsverbindung Mannheim-Saarbrücken bis zum Jahr 2000; Zeitpunkt der Verknüpfung mit dem französischen Netz MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/3180 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 6703* D Anlage 21 Trassenpreisdumping der niederländischen Staatsbahnen; Auswirkungen auf deutsche Seehäfen MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/3180 -Konrad Kunick SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 6704* A Anlage 22 Verhandlungen über die Versorgung von deutschen Forschungsreaktoren, insbesondere des geplanten Forschungsreaktors in Garching (FRM II), mit hochangereichertem Uran aus Rußland MdlAnfr 30 - Drs 13/3180 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 6704 C Anlage 23 Aufbau eines zivilen Hilfskorps für internationale humanitäre Einsätze, z. B. im ehemaligen Jugoslawien MdlAnfr 31 - Drs 13/3180 - Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 6704* D Anlage 24 Abbau von Exportrestriktionen für die MOE-Länder MdlAnfr 32 - Drs 13/3180 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 6705* B Anlage 25 Entsendung deutscher Experten in den Irak MdlAnfr 33 - Drs 13/3180 - Hermann Bachmaier SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 6705* B Anlage 26 Asylanträge von Staatsbürgern aus Zaire und Anerkennungsquote seit 1993; Verhaftung abgeschobener Asylbewerber in Zaire MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/3180 -Gerd Andres SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 6705* D Anlage 27 Finanzierungskonzept für die Neukonzeption des erweiterten Katastrophenschutzes MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/3180 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 6706* A Anlage 28 Ausweitung der Ausnahmeregelung beim § 32a GmbH-Gesetz zur Verbesserung der Kapitalsituation der kleinen und mittleren Unternehmen MdlAnfr 45 - Drs 13/3180 -Josef Hollerith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 6706* B Anlage 29 Behinderung des Eigenheimbaus durch das Schuldrechtsänderungsgesetz und das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/3180 -Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 6706* D Anlage 30 Beteiligung von Sicherheitsbehörden an Abhör- oder anderen Überwachungsmaßnahmen gegenüber Journalisten seit 1990 MdlAnfr 48 - Drs 13/3180 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 6707* B Anlage 31 Förderung von Kapitalanlagen in innovativen mittelständischen Unternehmen MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/3180 - Dr. Christian Ruck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 6707* D Anlage 32 Überprüfung der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung MdlAnfr 51 - Drs 13/3180 - Josef Hollerith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 6308* B Anlage 33 Verzicht auf ein Bundeskonversionsprogramm MdlAnfr 52 - Drs 13/3180 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 6708* C 76. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 74. Sitzung, Seite 6558 B, 9. Zeile von unten: Statt „Bundesrat" ist „Bundestag" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 6. 12. 95 * * Behrendt, Wolfgang SPD 6. 12. 95 * Belle, Meinrad CDU/CSU 6. 12. 95 Blunck, Lilo SPD 6. 12. 95 * * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 6. 12. 95 * * Erler,Gernot SPD 6. 12. 95 * * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 6. 12. 95 * * Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 6. 12. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 6. 12. 95 * *' Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 6. 12. 95 Irber, Brunhilde SPD 6. 12. 95 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 6. 12. 95 * * Kirschner, Klaus SPD 6. 12. 95 Klemmer, Siegrun SPD 6. 12. 95 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 6. 12. 95 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 6. 12. 95 * * Erich Marten, Günter CDU/CSU 6. 12. 95 * * Meißner, Herbert SPD 6. 12. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 6. 12. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 6. 12. 95 * * Purps, Rudolf SPD 6. 12. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 6. 12. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 6. 12. 95 * * Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 6. 12. 95 Siebert, Bernd CDU/CSU 6. 12. 95 * * Terborg, Margitta SPD 6. 12. 95 * * Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 6. 12. 95 Wohlleben, Verena SPD 6. 12. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 6. 12. 95 * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Beer, Annelie Buntenbach, Amke Dietert-Scheuer, Monika Knoche, Steffi Lemke, Halo Saibold, Irmingard Schewe-Gerigk, Ursula Schönberger, Marina Steindor, Ludger Volmer, Helmut Wilhelm (Amberg) und Christian Sterzing (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina (Tagesordnungspunkt 1 a) Wir begrüßen, daß es zwischen den Konfliktparteien Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien in Dayton unter amerikanischer Moderation zum Friedensschluß gekommen ist. Auch wenn das getroffene Abkommen zahlreiche Probleme aufweist, ist es ein entscheidender Fortschritt für die Menschen im ehemaligen Jugoslawien, denn es eröffnet die Chance zur Beendigung des unendlichen Leids. Auch ein schlechter Frieden ist besser als Krieg. Die Bundesrepublik Deutschland steht in der Mitverantwortung dafür, den Abschluß des Friedensabkommens in einen selbsttragenden Friedensprozeß zu überführen. Im Zusammenspiel mit internationalen Organisationen wie UNO und der OSZE sollte sie sich vor allem dafür engagieren, daß die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung, insbesondere für die Flüchtlinge verstärkt, umfassende Hilfe beim wirtschaftlichen Wiederaufbau und der Sicherung der Menschenrechte geleistet und die Entwicklung demokratischer Verhältnisse, insbesondere der Aufbau unabhängiger Massenmedien und demokratischer Parteien, gefördert wird. Wir nehmen mit großer Sorge zur Kenntnis, daß mit dem Vertrag von Dayton auch das Waffenembargo für die Region aufgehoben worden ist und dadurch zwei Elemente des Friedensvertrages in deutlichem Widerspruch zueinander stehen. So besteht die große Gefahr, daß die Region jetzt noch stärker militarisiert wird. Dadurch wächst die Wahrscheinlichkeit weiter an, daß die IFOR-Truppen in größere Kampfhandlungen verwickelt werden und daß sich nach dem binnen Jahresfrist vorgesehenen Abzug der IFOR-Truppen die alten Konfliktparteien erneut hochgerüstet gegenüberstehen und so einem möglichen Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen Vorschub geleistet wird. Wir bedauern, daß ein deutscher Beitrag zur Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton nicht durch die Verpflichtungen gegenüber der UNO selbst, sondern im Rahmen des Militärbündnisses NATO vorgenommen wird. Daß die Konfliktparteien im Friedensabkommen die NATO als Garantiemacht einsetzen, bindet die NATO-Mitgliedsländer an eine ganz bestimmte militärische Strategie. Die friedens- politische Rolle der Vereinten Nationen wird so geschwächt. Dies wollen wir nicht unterstützen, um keinen Präzedenzfall zuzulassen. Ferner wird der Gestaltungsspielraum für das Parlament dadurch eingeschränkt, da eine freie Gestaltung des jeweiligen Beitrages, wie sie bei Einsätzen unter Leitung der Vereinten Nationen möglich und üblich ist, durch die NATO-Entscheidungen faktisch aufgehoben wird. Trotz all dieser Probleme begrüßen und unterstützen wir den Friedensschluß. Es gilt aber ausdrücklich festzuhalten, daß der Deutsche Bundestag heute nicht über das Friedensabkommen von Dayton abstimmt. Es geht heute um einen Beschluß dieser Bundesregierung und um die Gestaltung des deutschen Beitrages zur Umsetzung des Friedensschlusses. Wir haben sehr deutliche Kritik an ihren Vorschlägen und der damit verbundenen Militärpolitik. Das beginnt damit, daß die Regierung auf dem Einsatz von Kampfflugzeugen besteht, deren Einsatz für friedenserhaltende Maßnahmen überhaupt keinen Sinn macht. Es setzt sich mit dem Kampfauftrag für die Soldaten fort. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat dies mit dankenswerter Offenheit bestätigt. Er hat gesagt, die NATO-Vereinbarungen für den Einsatz der Bundeswehr beinhalten „das, was wir einen Kampfauftrag nennen". Ferner legt die Bundesregierung einen sogenannten „Vorratsbeschluß" vor. Sie will sich bei veränderter Lage vorbehalten, weitere Fallschirmjäger und Gebirgsjäger zu entsenden, bis hin zum ergänzenden Einsatz von Leopard-Panzern. Sie verwischt im hier vorgelegten Konzept mutwillig die Unterschiede zwischen friedensbewahrenden Einsätzen nach Kapitel VI und Kampfeinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta. Dabei können und wollen wir ihr nicht folgen. Wir begrüßen trotz der genannten Vorbehalte jede deutsche Unterstützung für die medizinische und humanitäre Versorgung der Bevölkerung und für den Aufbau der Infrastruktur als Beitrag zur Entwicklung eines alltäglichen, zivilen Lebens, das für die Menschen in Bosnien so wichtig ist. Wir lehnen es aber ab, deswegen den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung von Kampfeinsätzen zuzustimmen. Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren in keiner Weise bemüht, Vorsorge für mögliche zivilgesellschaftliche Peace-keeping-Maßnahmen zu treffen, obwohl dies seit langem international diskutiert und gefordert wird. Sie hat insbesondere keine Ausbildungskapazitäten für Konfliktmoderation geschaffen. Der Inhalt der Beschlußvorlage zeigt deutlich, daß es der Bundesregierung überhaupt nicht um eine breite, gemeinsame Zustimmung im Deutschen Bundestag zu friedensbewahrenden und humanitären Hilfsmaßnahmen in Bosnien geht. Die Bundesregierung will die Situation politisch ausnutzen, um von der Opposition auch noch Zustimmung zu ihrer militärischen Konzeption der Vermischung von Peacekeeping-Einsätzen und Kampfeinsätzen zu erhalten. Dies - nicht den Friedensschluß von Dayton - lehnen wir ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Adolf Ostertag, Anni Brandt-Elsweiler, Brigitte Adler, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Lilo Blunck, Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Arne Fuhrmann, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Ilse Janz, Waltraud Lehn, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Michael Müller (Düsseldorf), Günter Oesinghausen, Otto Reschke, Bernd Reuter, Günter Rixe, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Jörg Tauss, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Ute Vogt (Pforzheim), Hildegard Wester, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Berthold Wittich (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina (Tagesordnungspunkt 1 a) Wir haben uns entschlossen, dem Antrag der Bundesregierung im Gegensatz zu einem Mehrheitsbeschluß der SPD-Fraktion nicht zuzustimmen. Dabei muß klar sein: Es besteht kein Zweifel daran, daß mit der in Dayton paraphierten Friedensregelung ein wichtiger und erfreulicher Schritt in Richtung eines dauerhaften Friedens für das ehemalige Jugoslawien getan worden ist, auch wenn das Abkommen selbst eine Reihe von Problemen birgt. Ebenso unzweifelhaft ist es, daß die Völkergemeinschaft dazu aufgerufen ist, diese Friedensregelung nach Kräften zu unterstützen und durch ihre Präsenz vor Ort abzusichern. Dazu kann und soll auch die Bundesrepublik Deutschland einen angemessenen Beitrag leisten. In Frage steht aber sehr wohl die Wahl der adäquaten Mittel. Die SPD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der die deutsche Beteiligung an einer militärischen Absicherung des Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina in einen Gesamtkatalog von Maßnahmen zur Stabilisierung der Region einbettet und dabei der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle zuweist. Dieser Antrag ist für uns inhaltlich tragbar, da er einen klaren Schwerpunkt auf die zivile Friedenssicherung und Konfliktnachsorge legt und den Prozeß des Peacebuilding in der Region nicht unzulässig auf militärische Aspekte verkürzt. Der Übergang von einer friedenserhaltenden hin zu einer friedenserzwingenden Rolle deutscher Truppen wird darin ausgeschlossen. Dies manifestiert sich nachgerade in der Ablehnung des Einsatzes von ECR-Tornados, der dem defensiven Charakter einer multinationalen Friedenstruppe nicht entspricht. Unsere entschiedene Ablehnung gegenüber dem Antrag der Bundesregierung speist sich aus inhaltlichen und grundsätzlichen Bedenken: Ohne Zweifel handelt es sich bei einer Abstimmung über die deutsche Teilnahme an der Implementation Force (IFOR) zum jetzigen Zeitpunkt um einen Vorratsbeschluß. Über das deutsche Engagement wird entschieden, ohne daß dafür notwendige Voraussetzungen gegeben wären. Noch wurde kein Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erteilt. Ein vorausgehender Beschluß widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das einen Auslandseinsatz der Bundeswehr zu anderen Zwecken als der Landes- oder Bündnisverteidigung nur dann vorsieht, wenn bereits eine Legitimationsgrundlage der Vereinten Nationen existiert. Sie sind die einzige Institution, die einer derartigen Mission ausreichende Legitimität verleihen kann. Noch ist offen, inwieweit die politische Kontrolle der gesamten Operation bei der Weltorganisation verbleibt. Deutlich ist schon jetzt, daß ihre Bedeutung gegenüber der NATO in den Hintergrund gerückt ist. Multinationale Friedenstruppen unter der Führung der NATO sind jedoch kein Modell für die Zukunft. Hinzu kommt, daß der Friedensvertrag noch nicht unterzeichnet ist. Nach wie vor ist große Skepsis im Hinblick darauf angebracht, ob sich alle an dem Konflikt beteiligten Parteien an die getroffenen Vereinbarungen halten werden. Darüber hinaus hat auch der NATO-Rat noch nicht endgültig über die Truppenentsendung entschieden. Die „Rules of engagement" der IFOR sind noch nicht bekannt, der militärische Charakter der Truppe ist damit noch unklar. Eine Entscheidung in Unkenntnis all dieser elementaren Voraussetzungen treffen zu müssen heißt letztendlich, daß der Parlamentsvorbehalt in inakzeptabler Art und Weise zur Formsache degradiert wird. Angesichts dieser ungenügenden Voraussetzungen wiegen die politischen Defizite des Regierungsantrages um so schwerer. Der Antrag ist auf militärische Aspekte des deutschen Engagements verengt, während die Regierung vermeidet, konkrete Zusagen im Hinblick auf die Bereitstellung materieller Voraussetzungen für den Frieden zu geben. Er stellt nicht sicher, daß ein Übergang von einer friedenserhaltenden zu einer friedenserzwingenden Rolle der Bundeswehr ausgeschlossen bleibt. Sind deutsche Soldaten erst einmal entsandt, ist für eine beliebige Verwendung der Truppen nur das Benehmen mit den NATO-Stäben, nicht aber mit dem Parlament erforderlich. Durch den Vorbehalt der lageabhängigen Entsendung weiterer Kräfte wird überdies bewußt vermieden, eine personelle und materielle Obergrenze für die deutsche Beteiligung anzugeben. Qualität und Umfang der deutschen Truppenpräsenz werden so teilweise im Dunkeln gelassen. Eine Grauzone darf es in solchen Fragen nicht geben, insbesondere da es sich um einen Einsatz handelt, der durchaus große Gefahren birgt. Das Risiko des Verlustes von Menschenleben wird noch gesteigert durch die kontraproduktive Aufhebung des Waffenembargos, die den Konflikt erneut anzuheizen droht. Gerade die Gefährlichkeit des Einsatzes wirft auch die Frage nach dem Einsatz Wehrpflichtiger auf. Die mündliche Zusage der Bundesregierung, keine kurzdienenden Wehrpflichtigen innerhalb des deutschen Kontingentes einzusetzen, findet in ihrem Antrag keine schriftliche Bestätigung. Unter den genannten Umständen halten wir eine Zustimmung zum Antrag der Regierung nicht für verantwortbar. Mit unserem ablehnenden Votum befinden wir uns in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Mannheimer Parteitages der SPD. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Hermann Bachmaier, Hans-Werner Bertl, Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Wolf-Michael Catenhusen, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Katrin Fuchs (Verl), Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Günter Gloser, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Reinhold Hiller (Lübeck), Frank Hofmann (Volkach), Eike Hovermann, Klaus Kirschner, Nicolette Kressl, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Robert Leidinger, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Georg Pfannenstein, Doris Odendahl, Manfred Opel, Dr. Martin Pfaff, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Gudrun Schaich-Walch, Regina Schmidt-Zadel, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Joachim Tappe, Uta Titze-Stecher, Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lydia Westrich, Dr. Wolfgang Wodarg, Hanna Wolf (München), Heidi Wright und Uta Zapf (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina (Tagesordnungspunkt 1 a) Die unterzeichneten Bundestagsabgeordneten stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für BosnienHerzegowina" am heutigen 6. Dezember 1995 trotz erheblicher Bedenken zu. Dies geschieht, um ein gemeinsames Signal aus dem Deutschen Bundestag zur Unterstützung des Friedens in Bosnien zu senden, um damit weltweit um Unterstützung für die schwierige Friedensmission zu werben und den Bundeswehrsoldaten, die an IFOR beteiligt werden, die größtmögliche politische Rückendeckung zu geben. Die Mission hat für uns strikt friedenserhaltenden und friedenssichernden Charakter. Wir wollen mit dieser Erklärung niemanden ausgrenzen. Wir wissen, daß viele Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion unsere Sorgen und Bedenken teilen. Wir wollen unsere Bedenken mit dieser Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag ausdrücklich zu Protokoll geben. Sie beziehen sich vor allem auf folgende Punkte: Erstens. Die Bundesregierung bringt einen Antrag zur Abstimmung, der sich ausschließlich mit dem deutschen Anteil an der militärischen Absicherung des Friedensschlusses von Dayton beschäftigt. Wir verkennen nicht die Notwendigkeit einer militärischen Absicherung der Friedensvereinbarungen. Die politische, ökonomische und humanitäre Unterstützung des Friedens in Bosnien und im gesamten Gebiet Ex-Jugoslawiens erscheint uns aber mindestens genauso notwendig. Ohne wirksame Aufbauhilfen wird es kaum gelingen, die Konfliktparteien aus der verhängnisvollen Logik der bewaffneten Interessenwahrung, also der Kriegslogik, herauszuholen. Wir beobachten mit Sorge, daß Programme und Finanzierungsentscheidungen zur nichtmilitärischen Absicherung des Friedens hinter den rein militärischen Entscheidungen zurückbleiben. Unseren Druck auf die Bundesregierung, ihre zivilen Hilf sprogramme ebenso klar zu definieren wie ihre militärischen, werden wir noch verstärken. Zweitens. Nach den entsetzlichen Erfahrungen des Krieges wird es schwer sein, Dialog und schließlich Versöhnung zwischen verfeindeten Menschen und Gruppen möglich zu machen. Um so dringlicher ist deshalb die politische und finanzielle Förderung ziviler Einsätze von Nichtregierungsorganisationen. Notwendig sind vor allem Hilfen zur Entwicklung von Gesprächsbereitschaft wie Angebote zur Kooperation bei der behutsamen Bearbeitung psycho-sozialer Kriegsfolgen. Zivile Friedensdienste sind unverzichtbare Instrumente zur zivilen Arbeit an Konflikten. Sie eignen sich insbesondere zur Aufarbeitung von seelischen Erschütterungen, die durch Gewalthandeln entstanden sind. Entscheidend für ihre Wirksamkeit ist es, mit den Menschen in Bosnien-Herzegowina eine zivile Perspektive für ein geregeltes Zusammenleben zu entwickeln. Deshalb ist es vordringlich, die Fachdienste der freien Träger und der Nichtregierungsorganisationen zu nutzen und sie, aufeinander abgestimmt, so einzusetzen, daß sie - in Kooperation mit den unterschiedlichen Ebenen der Administration - optimal eingesetzt werden, damit die praktischen Probleme des zivilen Wiederaufbaus angegangen werden können. Drittens. Die Kürze der Zeit, in der die vorgesehenen Bundeswehrkontingente an IFOR zusammengestellt und ausgebildet werden müssen, belegt die Richtigkeit und Notwendigkeit der alten SPD-Forderung, innerhalb der Bundeswehr besonders ausgebildete Verbände und Einheiten für Peace-keepingMissionen der Vereinten Nationen ständig einsatzfähig bereitzuhalten. Wir fordern, daß alle vorgesehenen technischen Ausrüstungen zum Selbstschutz unseres IFOR-Kontingentes rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes zur Verfügung gestellt werden. Viertens. Wir halten nach wie vor den Einsatz von Wehrdienstleistenden im bosnischen Konfliktgebiet für falsch, wenn auch entsprechend der SPD-Forderung Grundwehrdienstleistende (W 10) nicht herangezogen werden. Selbst in einer begrenzten logistischen Rolle kann das deutsche Kontingent jederzeit in bewaffnete Auseinandersetzungen geraten. Deshalb halten wir es für richtig, die zu entsendenden Kräfte auf Berufs- und Zeitsoldaten zu beschränken. Fünftens. Aus den Erfahrungen von UNPROFOR wissen wir, welche entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen auf Dauer vor Ort stationierte, speziell ausgebildete Zivilpolizeikräfte (CIVPOL) und Polizeimonitore (UNMOS) spielen. Wir haben die Sorge, daß im Dayton-Abkommen die Bedeutung solcher Polizeikräfte, deren Aufgaben nur teilweise von Militäreinheiten übernommen werden können, unterbewertet wird. Im Sinne einer Vermeidung weiterer Unrechtstaten an der Zivilbevölkerung müssen unserer Meinung nach Wege gefunden werden, die internationale zivilpolizeiliche Komponente in Bosnien und in einigen Gebieten Kroatiens zu verstärken. Sechstens. Wir nehmen zur Kenntnis, daß der Auftrag für die deutschen Aufklärungs- und ECR-Tornados lautet, die gemäß Friedensvertrag vorgesehenen Truppenbewegungen und Entflechtungen sowie die Abschaltung der radargestützten Flugabwehr zu überwachen. Gerade auch die Erfahrung der letzten Monate hat aber gezeigt, daß sich im Falle einer unvorhergesehenen Entwicklung oder eines Scheiterns des Friedensprozesses sehr schnell neue Lagen entwickeln können, bei denen im Konfliktgebiet deutsche Kampfflugzeuge in eine völlig andere Rolle geraten können. Die Beteiligung der Bundeswehr an Kriegseinsätzen lehnen wir aber strikt ab. Solche Einsätze in einer Region, in der deutsche Kriegsverbrechen aus dem zweiten Weltkrieg noch nicht vergessen sind und ein Teil der Konfliktparteien durch jahrelange Propaganda antideutsche Ressentiments entwickelt hat, wären sowohl zu Lande wie auch in der Luft nicht verantwortbar. Siebtens. Wir halten ohne Einschränkung am Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr fest, den die SPD über das Bundesverfassungsgericht erstritten hat. Normalerweise kann eine Beschlußfassung des Bundestages erst erfolgen, wenn der Beschluß des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt und der Operationsplan für einen solchen Einsatz einschließlich der „Rules of engagement" in allen Einzelheiten beraten worden ist. Die politischen Umstände und die Zeitzwänge der international verabredeten Einsatzplanung nötigen uns, in diesem einen Fall von der normalen Reihenfolge bis hin zum Parlamentsbeschluß abzuweichen. Dies ist kein Präzedenzfall für eventuelle künftige vergleichbare Entscheidungen über die Beteiligung der Bundeswehr an friedenserhaltenden Maßnahmen. Die Rechte des Parlaments, bei einer Änderung des Friedensvertrages sowie der Operations- und Einsatzpläne erneut zu entscheiden, bleiben davon unberührt. Der Deutsche Bundestag ist deshalb über die Friedensmission der Bundeswehr in Bosnien laufend zu unterrichten. Wir erwarten künftig ein rechtlich einwandfrei geregeltes Verfahren für die Beteiligung des Deutschen Bundestages bei der Entsendung von Bundeswehreinheiten. Achtens. Die im Beschluß der Bundesregierung enthaltene Ermächtigung zur Bereitstellung weiterer Kräfte, insbesondere zur Eigensicherung, legen wir eng aus und beziehen uns auf die Erläuterungen im Verteidigungsausschuß, vor dem der Bundesminister der Verteidigung von einer möglichen lageabhängigen Verstärkung in der Größenordnung einer Kompanie gesprochen hat. Wir unterstreichen in diesem Zusammenhang den Beschluß des Rechtsausschusses, nach dem der Bundestag neu entscheiden muß, wenn der Einsatz des deutschen Kontingents länger als zwölf Monate dauern bzw. die Zahl der eingesetzten Soldaten wesentlich überschritten werden sollte. Veränderungen des Auftrags bedürfen in jedem Fall einer neuen Entscheidung des Bundestages. Wir wissen, daß unsere Verantwortung mit der Bereitstellung von Bundeswehr-Soldaten für die IFOR nicht geringer wird, sondern noch wächst. Das Dayton-Abkommen ist keine Garantie für den Frieden, aber möglicherweise die letzte Chance dafür. Vieles hängt jetzt davon ab, wie wir die genannten Gefahren des Militäreinsatzes vermeiden, wie Fehlentwicklungen rechtzeitig korrigiert werden können und wie wir auch die notwendige nichtmilitärische Friedenssicherung in konkrete Programme umsetzen. Wir sind dabei zur Mitarbeit bereit und appellieren an Parlament und Bevölkerung, durch aktive Mithilfe aus dem Einsatz der Bundeswehr einen erfolgreichen Friedensprozeß zu machen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel, Uwe Hiksch, Horst Kubatschka und Erika Simm (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina (Tagesordnungspunkt 1 a) Wir werden dem Antrag der Bundesregierung nicht zustimmen. Das in Dayton paraphierte Abkommen bietet eine große Chance für einen dauerhaften Frieden, wirft aber auch eine Reihe von Fragen und Problemen auf. Es kann nicht losgelöst von der bisherigen Entwicklung in der Region, dem Vorgehen der Staatengemeinschaft und der Haltung der Bundesregierung dazu gesehen werden. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des vorliegenden Antrags, mit dem eine neue Qualität bundesdeutscher Sicherheitspolitik geschaffen wird, bedarf eine Zustimmung der Messung an besonders hohen Maßstäben und der Gewährleistung besonders hohen Vertrauens. Auch die Lage in der betroffenen Region muß daraufhin überprüft werden, ob die geplante militärische Option wirklich der richtige Weg zur Schaffung des Friedens und zur Nutzung bestehender Chancen ist. Unsere entschiedene Ablehnung gegenüber dem Antrag der Bundesregierung speist sich aus inhaltlichen und grundsätzlichen Bedenken: Ohne Zweifel handelt es sich bei einer Abstimmung über die deutsche Teilnahme an der Implementation Force (IFOR) zum jetzigen Zeitpunkt um einen Vorratsbeschluß. Über das deutsche Engagement wird entschieden, ohne daß dafür notwendige Voraussetzungen gegeben wären. Noch wurde kein Mandat durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erteilt. Ein vorausgehender Beschluß widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das einen Auslandseinsatz der Bundeswehr zu anderen Zwecken als der Landes- oder Bündnisverteidigung nur dann vorsieht, wenn bereits eine Legitimationsgrundlage der Vereinten Nationen existiert. Sie sind die einzige Institution, die einer derartigen Mission ausreichende Legitimität verleihen kann. Noch ist offen, inwieweit die politische Kontrolle der gesamten Operation bei der Weltorganisation verbleibt. Deutlich ist schon jetzt, daß ihre Bedeutung gegenüber der NATO in den Hintergrund gerückt ist. Multinationale Friedenstruppen unter der Führung der NATO sind jedoch kein Modell für die Zukunft. Hinzu kommt, daß der Friedensvertrag noch nicht unterzeichnet ist. Nach wie vor ist große Skepsis im Hinblick darauf angebracht, ob sich alle an dem Konflikt beteiligten Parteien an die getroffenen Vereinbarungen halten werden. Darüber hinaus hat auch der NATO-Rat noch nicht endgültig über die Truppenentsendung entschieden. Die „Rules of engagement" der IFOR sind noch nicht bekannt, der militärische Charakter der Truppe ist damit noch unklar. Eine Entscheidung in Unkenntnis all dieser elementaren Voraussetzungen treffen zu müssen heißt letztendlich, daß der Parlamentsvorbehalt in inakzeptabler Art und Weise zur Formsache degradiert wird. Angesichts dieser ungenügenden Voraussetzungen wiegen die politischen Defizite des Regierungsantrages um so schwerer. Der Antrag ist auf militärische Aspekte des deutschen Engagements verengt, während die Regierung vermeidet, konkrete Zusagen im Hinblick auf die Bereitstellung materieller Voraussetzungen für den Frieden zu geben. Er stellt nicht sicher, daß ein Übergang von einer friedenserhaltenden zu einer friedenserzwingenden Rolle der Bundeswehr ausgeschlossen bleibt. Sind deutsche Soldaten erst einmal entsandt, ist für eine beliebige Verwendung der Truppen nur das Benehmen mit den NATO-Stäben, nicht aber mit dem Parlament erforderlich. Durch den Vorbehalt der lageabhängigen Entsendung weiterer Kräfte wird überdies bewußt vermieden, eine personelle und materielle Obergrenze für die deutsche Beteiligung anzugeben. Qualität und Umfang der deutschen Truppenpräsenz werden so teilweise im dunkeln gelassen. Eine Grauzone darf es in solchen Fragen nicht geben, insbesondere da es sich um einen Einsatz handelt, der durchaus große Gefahren birgt. Das Risiko des Verlustes von Menschenleben wird noch gesteigert durch die kontraproduktive Aufhebung des Waffenembargos, die den Konflikt erneut anzuheizen droht. Gerade die Gefährlichkeit des Einsatzes wirft auch die Frage nach dem Einsatz Wehrpflichtiger auf. Die mündliche Zusage der Bundesregierung, keine kurzdienenden Wehrpflichtigen innerhalb des deutschen Kontingentes einzusetzen, findet in ihrem Antrag keine schriftliche Bestätigung. Unter den genannten Umständen halten wir eine Zustimmung zum Antrag der Regierung nicht für verantwortbar. Mit unserem ablehnenden Votum befinden wir uns in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Mannheimer Parteitages der SPD, der zum Ausdruck gebracht hat, daß sich die Sozialdemokratie mehrheitlich gegen einen gewaltförmigen Einsatz Deutschlands in Bosnien wendet. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und Andrea Fischer (Berlin) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina (Tagesordnungspunkt 1 a) Wir lehnen den Einsatz bewaffneter Streitkräfte, wie ihn der Antrag der Bundesregierung vorsieht, ab. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Denn wir sagen ja zum Friedensschluß von Dayton. Mit großer Sorge erfüllt uns allerdings, daß der Friedensschluß von Dayton eine Aufhebung des Waffenembargos beinhaltet und damit die Gefahr neuer bewaffneter Konflikte in Bosnien-Herzegowina heraufbeschwört. Aber auch ein schlechter Frieden ist besser als eine Fortsetzung des Krieges. Wir befürworten grundsätzlich eine deutsche Beteiligung an friedensbewahrenden Blauhelm-Einsätzen der UNO in Bosnien. Aber mit ihrer Vorlage macht es die Bundesregierung denjenigen, die friedenserhaltende Maßnahmen befürworten, aber einen Kampfeinsatz nicht mittragen wollen, schwer, ihrem Beschluß vom 28. November pauschal zuzustimmen. Wir haben uns daher aus folgenden Gründen dagegen entschieden: Die Bundesregierung hat ihre Beteiligung nicht auf einen friedenserhaltenden Einsatz beschränkt. Der Unterschied zwischen einem Einsatz nach Kapitel VI und Kapitel VII der UN-Charta wurde bei dem Bosnien-Einsatz bewußt verwischt. Die Bundesregierung hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Beitrag auf einen friedensbewahrenden Einsatz zu beschränken. Generalinspekteur Naumann hat festgestellt, daß es sich bei dem Einsatz in Bosnien um einen klaren Kampfauftrag handelt. Der Beschluß der Bundesregierung beinhaltet die Bereitstellung von Tornado-Flugzeugen der Luftwaffe und Flugzeuge Breguet Atlantique der Marine. Ich lehne den Einsatz von Waffensystemen, die Kampfeinsätze möglich machen, insbesondere den Einsatz der Tornados ab. Sie sind für friedenserhaltende Maßnahmen weder notwendig noch sinnvoll. Der Antrag der Bundesregierung enthält einen Vorratsbeschluß: „Abhängig von der Lageentwicklung vor Ort" will die Bundesregierung auch ohne weiteren Beschluß über die 4 000 Soldaten „zusätzliche Kräfte" in beliebiger Höhe „bereitstellen" können (Abs. 4 Satz 2). Vertreter der Bundesregierung haben im Rechtsausschuß sogar im Falle einer eventuellen Verlängerung des Einsatzes nach Auslaufen des deutschen Beitrags nach längstens zwölf Monaten (Abs. 5) die Notwendigkeit einer Zustimmung des Parlamentes in Zweifel gezogen. Dies hat zu einer kritischen Stellungnahme des Rechtsausschusses geführt. Er hat beschlossen, daß er davon ausgeht, „daß es einer erneuten Zustimmung des Parlaments bedarf, wenn der Einsatz des deutschen Kontingents länger als zwölf Monate dauern oder der Umfang die Zahl der 4 000 wesentlich überschreiten soll". Der Begriff wesentlich ist jedoch unbestimmt und einem solchen ergänzenden Beschluß kommt keine Rechtswirksamkeit zu. Die Auseinandersetzung zeigt, daß Teile der Exekutive den Bosnieneinsatz benutzen wollen, um den Spielraum der Bundesregierung für eine militärisch gestützte Außenpolitik zu erweitern. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den militärischen Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina (Tagesordnungspunkt 1a) Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme mit Nein, weil ich mich nicht an dem ersten NATO-Einsatz deutscher Soldaten nach Ende des Zweiten Weltkrieges beteiligen will. Die einzige Konsequenz aus dieser deutschen Geschichte kann nur sein, daß nie wieder und nirgendwohin deutsche Soldaten entsandt werden. Militärische Intervention ist für mich nicht die Ultima ratio, sondern das kalkulierte, billigend in Kauf genommene oder beabsichtigte Ende jedes politischen und nicht militärischen Handelns. Ich kann meine Stimme nicht dafür hergeben, daß der Friedensvertrag von Dayton für die Militarisierung der Außen- und Innenpolitik instrumentalisiert werden soll. Für jede nicht-militärische Option aus dem Dayton-Vertrag hätte die Bundesregierung meine Zustimmung erhalten. Die Logik, daß, wenn die Staatengemeinschaft keine politischen und zivilen Lösungen will, ihr dann automatisch die Lizenz zum militärischen Intervenieren erteilt wird, kann und will ich nicht nachvollziehen. Und auch die moralische Hochrüstung des Militärs, seine „Entdämonisierung", selbst durch einzelne Mitglieder meiner Fraktion, ist für mich unverantwortlich und unerträglich. Kriege kann man nicht durch Kriegseinsätze beenden, Kriege ziehen immer neue Kriege nach sich, immer neue Opfer, noch mehr Rüstung, noch mehr Leid. Militär kann keinen Frieden schaffen, alle Militärstrategien zielen auf Vernichtung und Zerstörung, die Opfer werden einkalkuliert. Die Ausbildung bei der Bundeswehr ist keine zivile, ist keine Friedensausbildung. Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für den Wirtschaftsaufschwung in der Rüstungsindustrie, die schon jetzt „Gewehr bei Fuß" steht, weil das Waffenembargo für die Region aufgehoben werden soll, und dies im Namen des Friedens. Und ich stimme auch mit Nein gegen den Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die es kaum erwarten kann, den Bundeswehrsoldaten auch noch die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien hinterherzuschicken. Wer meint, daß Hilfe und Helfen militärisches Eingreifen voraussetzt, und wer NATO-Kampfeinsätze als Friedensmissionen bezeichnet, hat aus allen Kriegen dieser Welt nichts hinzugelernt. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu meinem Abstimmungsverhalten zum Antrag der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an den Maßnahmen zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien-Herzegowina" erkläre ich: Der Frieden von Dayton ist ein bitterer Friede: Das Volk von Bosnien-Herzegowina hat nicht den gerechten Frieden bekommen, auf den es Anspruch hätte. Alles deutet darauf hin, daß den skrupellosen Aggressoren die Teilung des Landes letztlich doch gestattet wird. Vieles deutet darauf hin, daß es zur Rückkehr der Menschen in ihre angestammten Heimatgebiete nicht kommen wird. Ich bezweifle, daß es wirklich zur Bestrafung der Kriegsverbrecher kommen wird. Wir wissen, daß der Krieg auch und vor allem von Belgrad aus betrieben wurde, aber niemand spricht davon, die Verantwortlichen dort zur Rechenschaft zu ziehen. Die europäische und internationale Diplomatie erkennt völkische Prinzipien an, wenn sie jetzt die Republik Bosnien-Herzegowina in ethnisch definierte Zonen aufteilt. Dennoch gibt es zu diesem bitteren Friedensabkommen zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative. Jeder weitere Tag des Krieges wäre für das geschundene Volk von Bosnien-Herzegowina unerträglich. Nach wie vor wollen die skrupellosen Kriegsherren Karadzic und Milosevic den Frieden nicht. Weil sie zum Morden auch weiterhin bereit sind, muß dieser Frieden - notfalls auch mit Gegengewalt - gegen sie durchgesetzt werden. In diesem Vorhaben ist sich die internationale Staatengemeinschaft einschließlich Rußlands einig. Doch ohne die aktive Unterstützung des zivilen und wirtschaftlichen Aufbaus in Bosnien ist die Durchsetzung des Friedensabkommens ein sinnloses Unterfangen. Weil das unermeßliche Leid der Menschen in Bosnien endlich ein Ende finden muß, weil ich mich den Opfern nahe fühle, stimme ich dem Antrag der Bundesregierung zu. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den Krieg und Völkermord im ehemaligen Jugoslawien und auch den endlich mühsam errungenen Friedensschluß von Dayton empfinde ich als eine sehr tiefe und schmerzliche Niederlage. Der Friedensvertrag ist eine fürchterliche Belohnung der Sieger Serbien und Kroatien und ihrer Raubzüge, Massenmorde, Vergewaltigungen und Vertreibungen, deren Opfer zu allermeist bosnische Muslime wurden. Der Friedensvertrag zerstört das jahrhundertelange Zusammenleben einer multiethnischen und multikulturellen Gesellschaft in Bosnien-Herzegowina. Der Krieg und der Friedensvertrag sind eine Niederlage des demokratischen Europas und auch Ergebnis des schweren Versagens der führenden europäischen Staaten. Der jugoslawische Krieg und der Friedensvertrag von Dayton sind aber auch eine bittere Niederlage für die Friedensbewegung und den Pazifismus, die in ihrem Streben und Hoffen auf nichtmilitärische, friedliche Konfliktregelungen und Kriegsverhinderung weit zurückgeworfen worden sind. Ich muß diese historische Niederlage anerkennen und annehmen und diesem Friedensvertrag zustimmen, einschließlich dem von der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmenden zivilen und militärischen Beitrag, auch wenn ich ihm in einer Reihe von Punkten sehr kritisch gegenüberstehe. Viele meiner politischen Freunde sehen in einer Zustimmung zu einer deutschen militärischen Beteiligung an einem von der NATO geführten Einsatz zur Durchsetzung des Friedensplans eine Gefährdung der Ziele der Friedensbewegung. Ich respektiere und verstehe diese Haltung und teile auch die Befürchtungen, daß eine Zustimmung zu diesem friedenserzwingenden Militäreinsatz als Türöffner für ganz anders geartete militärische Ambitionen genutzt werden kann. Aber ich muß diesen Friedensvertrag und die deutsche Beteiligung an seiner Umsetzung allen Bedenken zum Trotz aus folgenden Gründen anerkennen: Es gibt niemanden, der eine bessere Lösung weiß, um Morden und Brennen in Bosnien-Herzegowina und in weiteren Bereichen des ehemaligen Jugoslawien ein Ende zu bereiten. Ohne eine militärische Absicherung hat der Friedensprozeß keine Chance. Die Anforderung von internationaler Unterstützung ist von den drei Konfliktparteien selbst ausgesprochen worden. Über 30 Nationen beteiligen sich an dem Friedenssicherungsplan, so daß die deutsche Beteiligung in ein breites internationales Netz eingebunden ist. Es ist das erste Mal in Europa, daß deutsche Soldaten nicht in einen Aggressionskrieg geschickt werden, sondern für die Durchsetzung und Sicherung einer Friedensmission eingesetzt werden. Mein Ja für eine begrenzte deutsche militärische Beteiligung an der Friedensmission in Bosnien-Herzegowina darf aber nicht als ein Ja für Militarismus, Aufrüstung und Waffenhandel fehlgedeutet werden, im Gegenteil: Gerade, weil dieser barbarische und unnötige Krieg mich nötigt, einer militärischen Lösung unter Führung der NATO und unter Beteiligung der Bundeswehr zuzustimmen, ist es mir besonders wichtig, daß für das ehemalige Jugoslawien ebenso wie für andere Krisenregionen alle denkbaren Instrumente der präventiven Kriegsvermeidung und der zivilen Friedenssicherung und Friedensschaffung qualifiziert und gestärkt werden. Dr. Barbara Höll (PDS): Die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages ist für mich die Fortsetzung der weiteren Militarisierung der deutschen Außenpolitik. Der Generalinspekteur hat in aller Offenheit den Charakter des Bundeswehreinsatzes benannt. Es macht mir Angst, wenn deutsche Soldaten wieder marschieren, deshalb werde ich gegen die Mehrheit dieses Hauses stimmen. Ich hoffe, mit dieser Entscheidung auch den 114 000 Kriegsdienstverweigerern der ersten neun Monate dieses Jahres den Rücken zu stärken. Es sind immerhin 30 000 junge Männer mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Meine Entscheidung resultiert auch aus dem Wissen, daß junge Männer, die ihren Dienst bei der Bundeswehr absolvieren, eben nicht mehr entscheiden können, ob sie diesen Einsatz mitmachen wollen. Freiwillig länger Dienenden ist diese Möglichkeit verwehrt. Die heutige Debatte hat mich in meiner Entscheidung bestärkt, denn ich empfand viele Redebeiträge als heuchlerisch. Appelle an Verantwortung und Gefühle entlassen uns meines Erachtens eben nicht aus der politischen Entscheidung. Auch ich bin betroffen und entsetzt über ethnische Säuberungen und vielfältige Menschenrechtsverletzungen, aber ich habe seit meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag miterleben müssen, wie die Mehrheit dieses Hauses Entscheidungen getragen und getroffen hat, wie die vorschnelle Anerkennung Kroatiens und Sloweniens, die mitverantwortlich für das vielfältige Leid im ehemaligen Jugoslawien waren. Mein Nein zum Bundeswehreinsatz ist die Konsequenz meiner bisherigen politischen Tätigkeit in diesem Parlament. Sie haben das Feuer mitangefacht und versuchen nun, mit Feuer zu löschen. Frieden mit Waffen schaffen im ehemaligen Jugoslawien - dem kann ich nicht zustimmen. Ich hätte mir gewünscht, daß das Symbol der Friedensbewegung der DDR „Schwerter zu Pflugscharen" nicht mehr wie in der DDR diskreditiert und verboten wäre, sondern Leitsymbol der Politik der neuen Bundesrepublik Deutschland geworden wäre. Herr Pflüger, wenigstens bei der Übernahme des Waffenbestandes der NVA hätten Sie dies sofort verwirklichen können. Für meine Entscheidung mit Nein zu stimmen, ist noch eins wichtig: Noch heute beginnen die Beratungen über einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Mit dieser Änderung sollen Entscheidungen über Bundeswehreinsätze noch schneller, noch reibungsloser gefällt werden können. Es soll der Opposition - wem sonst? - die Möglichkeit der Fristeinrede genommen werden. Es soll auch die Möglichkeit abgeschafft werden, gegen eine überfallartige Erweiterung der Tagesordnung durch einen TOP Bundeswehreinsätze Widerspruch zu erheben. Das sind die Signale, die mich neben all den anderen Argumenten gegen den Antrag stimmen lassen. Konrad Kunick (SPD): Ich lehne den Einsatz deutscher Truppen im früheren Jugoslawien ab und stelle mich hinter alle Soldaten, die im Verlaufe des Einsatzes feststellen, daß sie in ihr Gewissen verletzende Situationen geraten, welche Tötung und nicht Peacekeeping, Krieg und nicht Frieden bedeuten. Sie sollen wissen, daß ihre Gewissensentscheidungen gegen Töten und Kriegführen Rückhalt im Deutschen Bundestag haben. Ich lehne diesen größten Einsatz in der Bundeswehrgeschichte ab, der eine Aufhebung der Selbstbeschränkung bedeutet, nach der deutsche Soldaten nur eingesetzt werden durften im Rahmen des Bündnisses und Bündnisgebietes, um „Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". Die Bundesregierung drängt auf Revidierung einer Militärdoktrin, tut aber so, als wolle sie nur situationsbedingte Einzelbeschlüsse vom Bundestag. Der dem Deutschen Bundestag abverlangte Beschluß zum Einsatz deutscher Truppen im früheren Jugoslawien ist ein gefährlicher Schritt auf dem Wege zu einer Rückkehr Deutschlands zum Status einer militäri- schen Großmacht, die in aller Welt Soldaten einsetzt. Dies wird in der Zukunft mehr Leben deutscher Soldaten Kosten. Ich bin im Gegensatz zur vermutlichen Mehrheit des Bundestages der Auffassung, daß die seit 40 Jahren geübte militärische Tradition der Zurückhaltung nicht aufgegeben werden sollte, auch nicht, weil ein Sitz im Weltsicherheitsrat angestrebt wird. Ich bedauere, daß die Bundesregierung den Bundestag zur Truppenentsendung drängt, ohne daß auch nur Beschlüsse des Weltsicherheitsrates oder ein unterschriebener Friedensvertrag vorliegen. Es wäre ein besserer Friedensbeitrag Deutschlands, zivile und humanitäre Programme für die Zeit nach dem Friedensschluß zu entwickeln und finanziell abzusichern. Die Behauptung des Bundesverteidigungsministers, eine Ablehnung der Truppenentsendung sei unmoralisch, lehne ich als unmoralische Einflußnahme auf die Entscheidung des Bundestages ab. Da der Vertrag von Dayton nicht den Einsatz von Blauhelm-Soldaten, sondern den Einsatz von Truppen vorsieht, die zur Anwendung von Gewalt legitimiert sind (siehe Äußerungen des Generalinspekteurs General Naumann vom 4. Dezember 1995, der Bosnien-Einsatz beinhalte „das, was wir einen Kampfauftrag nennen. "), ist das inzwischen in Vergessenheit geratene Wort des Bundeskanzlers noch immer richtig, daß deutsche Soldaten vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte nichts auf dem Boden des früheren Jugoslawiens zu suchen haben. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte persönlich begründen, warum ich heute entgegen der Mehrheit der Abgeordneten meiner Fraktion dem Antrag der Bundesregierung zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte in Bosnien-Herzegowina nicht zustimmen werde. Das Abkommen von Dayton ist ein entscheidender Fortschritt für die Menschen im ehemaligen Jugoslawien. Denn es eröffnet die Chance zur Beendigung des unendlichen Leids. Wir gedenken dabei in Trauer der über 250 000 Toten, die dieser Krieg gefordert hat, der verstümmelten und vergewaltigten Opfer einer entfesselten Soldateska, der Flüchtlinge und Vertriebenen. Wir alle sind erleichtert über den Friedensschluß. Wir alle wissen aber auch, daß dieses Abkommen große Probleme und Widersprüche in sich trägt. Das beginnt damit, daß es territoriale Eroberungen und damit auch Ergebnisse der sogenannten ethnischen Säuberungen festschreibt und die Rückkehrmöglichkeit sehr vieler Vertriebener in ihre Heimat fraglich bleiben läßt. Das setzt sich mit der Frage fort, ob die Anstifter des Krieges nach internationalem Recht bestraft werden. Das führt mich zum vielleicht problematischsten Punkt des Abkommens: der Aufhebung des Waffenembargos. Gerade dadurch wird der Frieden von Dayton auch ein gefährdeter Frieden. Denn der Weg vom Nichtkrieg zum Frieden im ehemaligen Jugoslawien ist noch sehr lang, und niemand weiß, ob er wirklich zum Frieden führen wird, ob die Mission nach einem Jahr beendet sein wird oder nicht. Es ist Unsinn zu behaupten, Deutsche würden dort nur friedensbewahrend eingesetzt. Herr Rühe, wenn Sie schon wollen, daß deutsche Soldaten sich erstmals in großem Umfang an einem Kriegseinsatz nach Kapitel VII der UN-Charta beteiligen, dann erzählen Sie auch keine Märchen, sondern sagen Sie den Menschen im Lande klar und deutlich die Wahrheit. Jeder weiß, Herr Rühe, Sie wissen: Auch deutsche Soldaten können in Kampfeinsätze, in Einsätze nach Kapitel VII der UN-Charta verwickelt werden. Nicht zuletzt weil durch die Aufhebung des Waffenembargos die gesamte Region weiter hochgerüstet wird - was bei einem solchen labilen Frieden hochgefährlich ist -, steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die IFOR-Truppen in größere Kampfhandlungen verwickelt werden, daß nicht nach einem Jahr der Frieden erreicht ist. General Naumann hat es immerhin deutlich gesagt. Genau deshalb wollen Sie ja, will die Bundesregierung alle, auch die Opposition, mit ins Boot nehmen. Eben deshalb werben Sie um unsere Zustimmung. Dabei wäre es eigentlich Ihre Aufgabe, die Aufgabe der Politik und nicht die der Generalität, den Menschen reinen Wein einzuschenken und ihnen nicht Sand in die Augen zu streuen. Sie haben Angst, es geht schief. Und am Ende sind deutsche Soldaten erstmals wieder seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges auf dem Balkan in einen Krieg verwickelt, in einem Land, wo ihre Väter zusammen mit Faschisten der kroatischen Ustascha Hunderttausende Serben und Juden massakrierten. Ich bin der festen Überzeugung: Es hätte andere Möglichkeiten für die deutsche Bundesregierung gegeben, sich im Rahmen von Dayton am Aufbau des Friedens zu beteiligen. 6 Milliarden DM werden für den zivilen Aufbau, für humanitäre Hilfeleistungen benötigt. Ganze 2 Milliarden DM hat die EU erst aufgebracht. Gerade nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, gerade wegen der deutschen Geschichte stünde es den Deutschen gut an, eine Außenpolitik der militärischen Zurückhaltung, eine Politik der Selbstbeschränkung zu üben. Jeder wird das verstehen. Leider will die Bundesregierung diesen zivilen Weg nicht gehen. Sie will statt dessen den größten Bundeswehr-, den größten NATO-Einsatz seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Sie schafft damit einen Präzedenzfall. Der heutige Tag ist eine Zäsur in der deutschen Geschichte. Ich habe mein Leben lang für zivile Wege der Konfliktlösung gekämpft. Ich werde mich daher an dieser Zäsur nicht beteiligen. Ich werde daher mit Nein stimmen und auf zivile Art und Weise den Opfern, den Menschen im ehemaligen Jugoslawien weiter helfen. Gemeinsam mit Flüchtlingsinitiativen, mit Friedensgruppen werden wir uns weiter für die Versöhnung der Menschen von unten einsetzen. 6698* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1995 Dr. Jürgen Rochlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den Antrag der Bundesregierung lehne ich ab und stimme mit Nein aus folgenden zusammengefaßten Gründen: Der Frieden im ehemaligen Jugoslawien muß in den Köpfen und Herzen der Menschen gewonnen werden. Dies ist jedoch nicht möglich durch den weiteren und zusätzlichen Einsatz militärischer Kräfte, schon gar nicht durch das Aufmarschieren einer Besatzungsarmee, an der ausgerechnet Deutsche beteiligt werden sollen, die die Bevölkerung im ehemaligen Jugoslawien schon einmal als Besatzungsmacht kennenlernen mußte. Selbstverständlich muß der schon vier Jahre dauernde Krieg auf dem Balkan beendet werden, doch muß endlich die Chance ergriffen werden - anders als seinerzeit in Versailles -, einen Friedensschluß mit nichtmilitärischen Mitteln, ohne die Option auf Kampfeinsätze, zu erzwingen. Vier Jahre lang ist versäumt worden, tragfähige Alternativen zur militärischen Konfliktlösung zu entwickeln und zum Einsatz zu bringen. Nur wenn dieser Weg endlich Eingang in die internationale Politik findet, haben wir die Chance, die Wiederholungen des Balkankonflikts weltweit künftig zu verhindern. Nur eine Politik, die eine Entmilitarisierung der Strategien von Konfliktlösungen zum Ziel hat, kann als zukunftsfähig betrachtet werden. In diesem Sinn möchte ich mit meinem Nein ein Zeichen gegen eine weitere Militarisierung der deutschen Außenpolitik setzen, ganz in der Tradition des deutschen Pazifismus von Bertha von Suttner, Rosa Luxemburg, Carl von Ossietzky und Kurt Tucholsky. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme dem vorliegenden Antrag zur Beteiligung deutscher Soldaten an den internationalen Streitkräften, die den Frieden in Bosnien-Herzegowina sichern wollen, zu, obwohl ich mich in meinen politischen Überzeugungen vor allem den pazifistischen Traditionen verpflichtet weiß. Ich tue dies im Bewußtsein, daß Politik zu machen immer bedeutet, daß eine Entscheidung, die wir fällen, Konsequenzen haben kann, die wir nicht voraussehen. Eine Entscheidung wie diese, die eine historische Zäsur für die deutsche Außenpolitik bedeutet, kann ich nur nach bestem Wissen und Gewissen fällen, nicht nach dem Maßstab irgendeiner unumstößlichen Gewißheit. Ich stimme zu in dem Bewußtsein, daß die pazifistischen Strategien bis heute für eine Situation, wie sie in Bosnien-Herzegowina eingetreten ist, noch keine zureichenden Strategien entwickelt haben. Der Pazifismus wurde von Mahatma Gandhi, Martin Luther King und Nelson Mandela vor allem für innenpolitische Auseinandersetzungen entwickelt oder in Auseinandersetzung mit fremden Kolonialmächten. Pazifismus heißt für mich, mit allen Kräften und aller möglichen Intelligenz die Logik des Krieges zu durchbrechen. Dies weiterzuentwickeln, auch für die neuen Konflikte in der Welt nach 1989, betrachte ich als eine der Hauptaufgaben meiner Generation. Meine Zustimmung basiert auf den jetzt bekannten und beabsichtigten Maßnahmen zur Friedenssicherung in Bosnien-Herzegowina. Sie ist deshalb - wie gewiß auch die Zustimmung vieler Kolleginnen und Kollegen - kein Blanko-Scheck für die Zukunft. Ich gehe davon aus, daß die Bundesregierung alles, aber auch alles unternehmen wird, um bei absehbaren Änderungen der Art des Einsatzes sowie der Größenordnung der deutschen Beteiligung das Parlament umfassend zu informieren und daß - im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - Entscheidungen auch künftig nur hier, im Deutschen Bundestag, getroffen werden. Es bleibt ein historisches Versagen der europäischen Staaten, daß sie angesichts der dramatischen Entwicklung auf dem Balkan nicht rechtzeitig zu einer einheitlichen Konzeption gefunden haben, die das Anschwellen des Krieges verhindert und zumindestens die Zivilbevölkerung in den Schutzzonen wirksam geschützt hätte. Es bleibt auch ein Versagen der Völkergemeinschaft, daß sie die UNO nicht mit den notwendigen materiellen und politischen Mitteln ausgestattet haben, daß sie eine wirksame Schutzmacht ohne militärische Eskalation hätte sein können. Um so mehr fühle ich mich verpflichtet, in der jetzigen Situation nach dem Friedensschluß von Dayton die Mittel nicht zu versagen, zu der sich über 30 Staaten gemeinsam verpflichtet haben und die auch mit der Zustimmung der beteiligten Konfliktparteien nun endlich möglich wird, um den zerbrechlichen Frieden in diesem vom Krieg gepeinigten Land zu ermöglichen und zu schützen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 1): Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung im Außenministerrat der EU den Vorschlag der EU-Kommission, den Zuwachs der Agrarimporte aus den osteuropäischen Ländern für die nächsten fünf Jahre um zehn Prozent zu erhöhen, abgelehnt und zusammen mit Frankreich und weiteren EU-Mitgliedern den Zuwachs auf fünf Prozent begrenzt? Der Vorschlag der EU-Kommission sah eine Erhöhung der präferentiellen Zollkontingente für die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) um 50 Prozent in den nächsten fünf Jahren, das heißt eine jährliche Aufstockung von 10 Prozent, vor. Dagegen räumt der mehrheitlich angenommene Vorschlag der Präsidentschaft eine Aufstockung der Zollkontingente um 25 Prozent in den nächsten fünf Jahren ein, sprich eine jährliche 5prozentige Aufstockung über fünf Jahre. Dieser Vorschlag war ein pragmatischer Kompromiß, der auch von uns mitgetragen werden konnte. Denn dieser Kompromiß zeigt zum einen ein Entgegenkommen der EU gegenüber den MOEL, ein wie wir meinen vor dem Hintergrund der Osterweiterungsdiskussion wichtiges Zeichen. Zum anderen trägt dieser Kompromiß der schwierigen Situation Rechnung, in der sich unsere Landwirte durch die Umsetzung der Urguay-Runde und der Agrarreform befinden. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 2): Welchen Inhalts war der „Rapport" (siehe den Bericht in der „Rhein-Zeitung" vom 28. November 1995), zu dem am Morgen des 27. November 1995 Zivilbedienstete der Bundeswehr beim Kommandeur des Heeresfliegerregimentes 35 in Mendig einbestellt wurden, und treffen in diesem Zusammenhang Berichte zu, bei der genannten Einheit sei Druck auf Zivilbedienstete ausgeübt worden, am geplanten Bosnien-Einsatz teilzunehmen? Die Pressemeldung der Rhein-Zeitung vom 28. November 1995, wonach am Morgen des 27. November 1995 Zivilbedienstete der Bundeswehr beim Kommandeur des Heeresfliegerregimentes 35 in Mendig einbestellt worden seien, trifft so nicht zu. Vielmehr hat der Regimentskommandeur mit dem Personalratsvorsitzenden der Luftfahrzeugtechnischen Abteilung des Regiments ein Informationsgespräch geführt, in dem er um Aufklärung des Sachverhaltes der Presseveröffentlichungen vom 25. November 1995 in den Zeitungen „Trierischer Volksfreund" und „Die Rheinpfalz" bat. In diesen Presseveröffentlichungen war der Vorwurf erhoben worden, Zivilbeschäftigte der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz würden laut der Gewerkschaft ÖTV von ihren Kommandeuren zu einem Einsatz in Bosnien unter dem Hinweis gedrängt, sonst ihren Arbeitsplatz verlieren zu können. Im Gespräch stellte der Personalratsvorsitzende klar, daß er während der Sitzung des ÖTV-Landesvorstandes lediglich die Frage aufgeworfen habe, wie tarifrechtlich zu verfahren sei, wenn zivile Mitarbeiter zu einer möglichen Teilnahme am Bosnien-Einsatz der Bundeswehr befragt würden. Darüber hinaus erklärte der Personalratsvorsitzende, daß ihm von keinem zivilen Mitarbeiter des Verbandes bekannt sei, daß in irgendeiner Weise Druck ausgeübt worden wäre, am geplanten Bosnien-Einsatz teilzunehmen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen sagen, daß solche Berichte nicht zutreffen. Im konkreten Fall dieses Verbandes wird dies belegt durch einen Leserbrief des bereits genannten Personalratsvorsitzenden, der den von Ihnen zitierten Artikel richtigstellt. Dieser Leserbrief wurde vorgestern in der „Rhein-Zeitung" veröffentlicht. Darin heißt es - ich zitiere: „Die Äußerungen der ÖTV mußten zu Irritationen führen, da auf dem Flugplatz Mendig kein Arbeitnehmer unter Druck gesetzt wurde." Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3180 Frage 3): Kann die Bundesregierung die Angaben der „ Wirtschaftswoche" Nr. 49 vom 30. November 1995 bestätigen, wonach der Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, Wehrdienst geleistet haben, und welche der anderen der männlichen Kabinettsmitglieder haben Wehrdienst, Zivildienst, sonstigen Ersatzdienst bzw. keinen dieser Dienste geleistet? Die von Ihnen zitierten Angaben in der Wirtschaftswoche Nr. 49 zur Wehrdienstleistung der Bundesminister Dr. Wolfgang Bötsch und Prof. Dr. Klaus Töpfer kann ich ausweislich von Kürschners Volkshandbuch „Deutscher Bundestag" bestätigen. Im übrigen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, Fragen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Amt der jeweiligen Kabinettsmitglieder stehen, zu beantworten. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU): (Drucksache 13/3180 Fragen 4 und 5): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die gesundheitlichen Wirkungen biodynamischer Sitzmöbel für ihre Benutzer vor, und ergeben sich aus der Benutzung dieser Sitzmöbel gesundheitliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Sitzmöbeln? Wenn Vorheriges zutrifft, wie hoch sind schätzungsweise die Ersparnisse volkswirtschaftlicher Kosten, und könnten im Gesundheitswesen Kosten eingespart werden, wenn biodynamische Sitzmöbel im Kostendämpfungsgesetz berücksichtigt würden? Der Begriff „Biodynamische Sitzmöbel" wird laut Verbandsauskunft in der Branche bisher nicht als feststehender Begriff verwandt. Untersuchungen über gesundheitliche Wirkungen solcher Möbel liegen der Bundesregierung nicht vor. Aussagen über etwaige Kostenersparnisse in den von Ihnen genannten Bereichen sind daher zur Zeit nicht möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/3180 Fragen 6 und 7): Bleibt die Bundesregierung angesichts der ablehnenden Haltung des Bundeskartellamtes und der offenen Fragen bei der Mittelverwendung des Preisaufschlages bei ihrer Haltung, die freiwillige Vereinbarung mit der Getränkeindustrie und dem Handel über die Erhöhung der Endverbraucherpreise um zehn Pfennig je Getränkedose abzuschließen? Ist der Passus der freiwilligen Vereinbarung, nach dem Sonderregelungen zu Getränkeverpackungen aufzuheben und durch flexiblere Instrumente zu ersetzen sind, dahin gehend zu interpretieren, daß bei einer Novellierung der Verpackungsverordnung die Mehrwegquoten für Getränke verändert werden oder wegfallen sollen? Zu Frage 6: Bei den von Getränkeindustrie und Handel vorgesehenen Maßnahmen zur Stützung der Mehrwegquote handelt es sich nicht um eine Vereinbarung mit der Bundesregierung, sondern um ein von der Wirtschaft beabsichtigtes Sofortmaßnahmenprogramm. Mit dieser Initiative reagieren die Wirtschaftsbeteiligten auf einen durch zusätzliche Dosenabfüllungen verminderten Mehrweganteil. Sie beabsichtigen damit, ein Verfehlen der Anforderungen der Verpackungsverordnung zu vermeiden. Das Bundesumweltministerium hat diese kurzfristig zugesagten Sofortmaßnahmen als ein Signal zum Schutz der Umwelt, aber auch als ein erfreuliches Zeichen der Kooperationsfähigkeit der Wirtschaft begrüßt. Mit der Vorgabe länderspezifischer bzw. bundesweiter Mehrwegquoten in der Verpackungsverordnung haben Bundesregierung und Bundesrat die Erwartung verbunden, daß die Wirtschaft Anstrengungen unternimmt, diese Quoten zu erfüllen. Die vorgesehene Anhebung der Abgabepreise für Einwegdosen ist diesem Ziel verpflichtet. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Marktverhältnisse erscheinen nicht vergleichbar mit den Wettbewerbsverzerrungen, vor denen das Kartellrecht die Volkswirtschaft typischerweise schützen will. Es geht hier nicht darum, auf Kosten der Verbraucher und zugunsten der überwiegenden Zahl der Anbieter Preisvorteile zu schaffen, sondern um die Förderung eines Gemeinwohlinteresses: den Schutz der Umwelt. Insoweit stand der Schutzzweck des Wettbewerbsrechts nicht zur Disposition. Zu Frage 7: Um Mißverständnisse zu vermeiden, muß zunächst noch einmal betont werden: Die im Sofortprogramm dargelegten Maßnahmen sind von Handel und Getränkeindustrie vor dem Hintergrund des § 9 der Verpackungsverordnung vorgesehen. Eine Verknüpfung mit von der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Verpackungsverordnung geplanten Regelungen besteht nicht. Es ist seit längerem bekannt, daß das Bundesumweltministerium als Ergebnis der Ökobilanzstudien für Getränkeverpackungen flexiblere Instrumente zur Förderung von Mehrwegsystemen prüfen will. Ein vom IFO-Institut, München, wissenschaftlich begleiteter Arbeitskreis, in den das Bundesumweltministerium Vertreter der Länder und der Wirtschaft berufen hat, wird in diesem Monat seine Arbeit aufnehmen und voraussichtlich bis zum Frühjahr entsprechende Vorschläge unterbreiten. Welche Auswirkungen diese Arbeiten auf künftige Regelungen zur Förderung von Mehrweg-Getränkeverpackungen haben werden, bleibt abzuwarten. Für die Mehrwegschutzquote gilt in gleicher Weise wie für die Verpackungsverordnung insgesamt: Es gibt ein bestehendes Regelwerk. Veränderungen werden nur insoweit vorgenommen, wie dies zu einer Optimierung der Umweltschutzeffekte führen kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) (Drucksache 13/3180 Fragen 10 und 11): Hält die Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie gemeinsam mit der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau initiierte Programm „Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" (BTU) für ausreichend, um die Kapitalsituation insbesondere der jungen Unternehmen mit hohem Forschungs- und Entwicklungsanteil entscheidend zu verbessern, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deutlich mehr privates Kapital in diese Unternehmen zu lenken? Inwieweit besteht die Möglichkeit, den Risikokapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen durch eine Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensbeteiligungen weiterzuentwickeln? Zu Frage 10: Das Programm „Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU) " stellt eine bis in das Jahr 2000 reichende Beteiligungsfinanzierung von Innovationsvorhaben in kleinen Technologieunternehmen sicher. Insgesamt sollen rund 900 Millionen DM Beteiligungskapital mobilisiert werden. Der Umfang des Programmes wurde gemeinsam mit der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgrund des erwarteten Bedarfs festgelegt. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat sich intensiv mit Möglichkeiten zur Verbesserung des Risikokapitalmarktes für kleine und mittlere Unternehmen beschäftigt. Die Ergebnisse werden heute der 6. Gesprächsrunde von Bundeskanzler Dr. Kohl mit Wirtschaft und Gewerkschaften vorgelegt werden. Zu Frage 11: Mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechtes wurden besondere Vorschriften für kleine Aktiengesellschaften geschaffen. Das Umwandlungsrecht sowie das Umwandlungssteuerrecht wurden so modifiziert, daß eine flexible Umwandlung von der GmbH in die Aktiengesellschaft ohne zusätzliche steuerliche Belastung möglich ist. Mittelständischen Unternehmen wurde so die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erleichtert und damit längerfristig der Zugang zur Börse eröffnet. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1995 6701* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 13/3180 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten räumt die Bundesregierung der Wiedereinführung eines modifizierten staatlich geförderten Existenzgründersparens zur Förderung der Eigenkapitalbildung vor einer Existenzgründung ein? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Eigenkapitalhilfeprogramme (einschließlich ERP = European Research Program) stärker an die Bedürfnisse des Strukturwandels und der Unternehmensnachfolge oder -übernahme anzupassen? Zu Frage 12: Die im Jahr 1985 eingeführte Ansparförderung hatte zum Ziel, die Bildung von Eigenkapital für die längerfristig geplante Gründung einer selbständigen Existenz zu erleichtern. Danach gewährt bzw. gewährte der Bund einen Ansparzuschuß in Höhe von 20 v. H., maximal 10 000 DM für Sparleistungen, die aufgrund eines zum Zweck der Existenzgründung abgeschlossenen Sparvertrages (Gründungssparvertrag) erbracht und als Eigenkapital für die Existenzgründung verwendet werden. Bei Abschluß des Gründungssparvertrages erhielt der Sparer von der Deutschen Ausgleichsbank - dem für die Programmabwicklung zuständigen Institut - eine Zusage auf spätere Gewährung eines Ansparzuschusses, sofern er frühestens 3 Jahre und spätestens 12 Jahre nach Abschluß des Sparvertrages eine selbständige Existenz gründet bzw. gegründet hat. Das Programm ist im Hinblick auf die geringe Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeit in den alten Bundesländern zum Jahresende 1991 und in den neuen Bundesländern zum Jahresende 1993 ausgelaufen. Für die finanzielle Abwicklung werden noch bis zum Jahr 2006 Haushaltsmittel benötigt. Eine Wiedereinführung ist zur Zeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung fördert weiterhin Existenzgründungen insbesondere durch das Eigenkapitalhilfeprogramm sowie über zinsgünstige Kredite über das ERP-Programm. Zu Frage 13: Die Bundesregierung betrachtet die Förderung der Existenzgründung mit dem Eigenkapitalhilfe-Programm und den Existenzgründungskrediten aus dem ERP (European Recovery Program) als wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel. Neue Unternehmen verwirklichen in der Regel neue Ideen und führen zu einer steten Anpassung der Wirtschaftsstruktur an die sich ändernden Verhältnisse. Insoweit sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, diese Programme anders auszurichten. In der Frage der Förderung der Unternehmensübernahme ist die Bundesregierung an die Beihilfevorschriften der EU gebunden. Diese verbieten die Gewährung von Zinssubventionen bei der Finanzierung von Übernahmen aus dem EigenkapitalhilfeProgramm als Betriebsbeihilfen. U. a. aus diesem Grunde werden Unternehmensübernahmen daher bei der Eigenkapitalhilfe mit der Gewährung zinsgünstiger aber nicht subventionierter, nachrangig haftender Darlehen gefördert. ERP-Kredite stehen den Unternehmen zu den üblichen Konditionen zur Verfügung. Die Frage einer stärkeren Förderung kann erst geprüft werden, wenn die EU-Kommission ihre Beihilferegeln geändert hat. Darüber gibt es mit der Kommission Gespräche. Konkrete Ergebnisse zeichnen sich aber noch nicht ab. Für den Vorschlag fehlen daher die rechtlichen und fiskalischen Grundlagen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Hans Raidel (CDU/CSU) (Drucksache 13/3180 Fragen 14 und 15): Hält die Bundesregierung die Einführung einer europäischen Risikokapital-Computerbörse für innovative mittlere Unternehmen und die Überprüfung der EU-Prospekt-Richtlinie für eine geeignete Maßnahme, um den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Börsenzugang zu erleichtern, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus? Sieht die Bundesregierung in der Aufwertung von Regionalbörsen durch die Emissionen kleiner und mittlerer Unternehmen und durch die Beseitigung des Bankenmonopols in einer Reihe von kapitalmarktrelevanten Geschäftsbereichen geeignete Maßnahmen, um den Börsenzugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erleichtern, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus? Zu Frage 14: Die Bundesregierung sieht das Vorhaben der EASD (European Association of Securities Dealers) zum Aufbau und Betrieb einer europäischen Börse speziell für kleine und wachstumsstarke Unternehmen als ein Beispiel für mögliche Beiträge zur Risikobeschaffung für kleine und mittlere, insbesondere technologieorientierte Unternehmen an. Eine Computerbörse eröffnet den Marktteilnehmern die Möglichkeit des dezentralen Zugangs. Dabei darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß die bestehenden technischen Möglichkeiten noch keine endgültige Aussage über die tatsächliche Emission von Wertpapieren an dieser Börse und die Attraktivität der dort gehandelten Wertpapiere sowie über die Akzeptanz bei den Marktteilnehmern ermöglichen. Letztere ist jedoch Voraussetzung für den Erfolg einer Börse. Unabhängig davon darf es nicht durch Fördermaßnahmen der EU zu Wettberwerbsverzerrungen zwischen den nationalen Börsen und etwaigen europäischen Institutionen kommen. Die EU-Börsenzulassungsprospekt-Richtlinie vom 17. März 1980 betrifft ausschließlich Wertpapiere, für die ein Antrag auf Zulassung zur amtlichen Notierung gestellt wird. In aller Regel werden kleine und mittlere Unternehmen, die einen Gang an die Börse erwägen, den geregelten Markt oder den Frei- verkehr wählen. Der geregelte Markt siedelt sich zwischen dem mit geringen Anforderungen behafteten Freiverkehr und dem mit hohen Zulassungsvoraussetzungen verknüpften amtlichen Markt an. Eine Überprüfung der Börsenzulassungsprospekt-Richtlinie hätte daher für diese Unternehmen keine Auswirkungen. Auch hier ist nicht ersichtlich, welche Vorteile eine Überprüfung der EU-Verkaufsprospekt-Richtlinie vom 17. April 1989 für die kleinen und mittleren Unternehmen bringen könnte. Die Richtlinie stellt bereits jetzt schon geringere Anforderungen an den Prospekt für Wertpapiere, die nicht amtlich notiert werden sollen. Der Unternehmensbericht für die Zulassung im geregelten Markt muß nur nach Maßgabe dieser Mindestanforderungen erstellt werden. Im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes erscheinen weitere Erleichterungen nicht angezeigt. Das Vertrauen der Anleger ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß auch Aktien von KMU erfolgreich im Publikum plaziert werden können. Zu Frage 15: Regionalbörsen können einen Beitrag dazu leisten, die Aktien von kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt an organisierten Kapitalmärkten zu handeln, die einen Schwerpunkt im Aktienhandel in Nebenwerten setzen. Eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Attraktivität eines Börsengangs ist aber eine weitere Verbesserung der Markteffizienz der Börsen, damit sich noch mehr Anleger engagieren. Hier sind vor allem die Börsen selbst und die Marktteilnehmer gefragt. Von einem Bankenmonopol kann im Zusammenhang mit der Börseneinführung nicht gesprochen werden. Das im amtlichen Handel bislang den Kreditinstituten vorbehaltene Recht, Unternehmen an der Börse einzuführen, wurde im geregelten Markt auch Nicht-Banken eröffnet. Auch für den Freiverkehr sehen die Mehrzahl der Freiverkehrsrichtlinien vor, daß der Antrag auf Einbeziehung in den Freiverkehr von einem Nicht-Kreditinstitut gestellt werden kann. Eine weitere Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Markt für Wertpapierdienstleistungen strebt die Bundesregierung mit der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- und KapitaladäquanzRichtlinie an. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 16): Welche Verdachtsmomente über die Beteiligung deutscher Firmen beim Rüstungsprogramm des Iraks für ABC-Waffen hat Botschafter Ekeus bei seinem Besuch am 4. und 5. September 1995 der Bundesregierung mitgeteilt, und wie stellt sich z. Z. der Kenntnisstand der Bundesregierung insgesamt über die Beteiligung deutscher Firmen am Rüstungsprogramm des Iraks dar? Der Besuch von Botschafter Ekeus am 4. und 5. September 1995 diente dem Zweck, die Bundesregierung allgemein über die seitens der Sonderkommission Abrüstung Irak (UNSCOM) gewonnenen Erkenntnisse über den Stand der Massenvernichtungswaffen-Programme des Irak zu unterrichten. Die Auswertung der der UNSCOM vom Irak nach der Flucht von Kamal Hussein zur Verfügung gestellten Unterlagen ist noch nicht abgeschlossen. Nach einer ersten Einschätzung von Botschafter Ekeus deuten jedoch die bisher gesichteten Materialien nicht darauf hin, daß deutsche Firmen eine besondere Rolle bei der Aufrüstung des Irak gespielt hätten. Eine genaue Einschätzung der Beteiligung deutscher Firmen läßt sich erst abgeben, wenn die Auswertung der Unterlagen durch UNSCOM abgeschlossen ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 17): Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Firmen beim Rüstungsprogramm des Iraks für ABC-Waffen nach dem Besuch des VN-Beauftragten Ekeus und der Entsendung deutscher Experten in den Irak erhalten, und sind die Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland darüber unterrichtet worden? Die UN-Sonderkommission Abrüstung Irak (UNSCOM) ist dabei, das vom Irak nach der Flucht von Kamal Hussein übergebene Material zu sichten und auszuwerten. In diesem Zusammenhang auftauchende Verbindungen deutscher Firmen zum Irak, die die Zeit vor Erlaß des VN-Embargos betreffen, werden - wo dies möglich ist - u. a. auch im Kontakt mit den Firmen aufgeklärt. Die zeitliche Begrenzung der Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen lassen allerdings erwarten, daß nicht für alle Fälle noch Firmenunterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß die Nennung einer Firma noch keinen Rückschluß darauf zuläßt, ob es sich um legale oder illegale Lieferungen gehandelt hat. Diese Frage läßt sich erst beantworten, nachdem die betreffende Lieferung nach den seinerzeit geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften beurteilt worden ist. Dort, wo sich hieraus Anhaltspunkte für illegale Lieferungen ergeben, werden die zuständigen Ermittlungsbehörden unterrichtet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 18): Wann kann mit der endgültigen Fertigstellung der Autobahn A 94 zwischen München und Passau gerechnet werden, und welche Kosten werden - pro Jahr und Bauabschnitt - bisher veranschlagt? Im 4. Fernstraßenausbauänderungsgesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Anlage ist die A 94 zwischen München und Simbach und ihre Verlängerung von Simbach bis zur A 3 südlich von Passau in der Stufe „Vordringlicher Bedarf" enthalten. Zur Fertigstellung der insgesamt 139,7 km langen Neubaustrecke vom AK München/Ost (A 99) bis zur AS Pocking (A 3) werden nach heutigem Kostenstand noch 1 159 Millionen DM benötigt; davon sind 95 Millionen DM mit Baubeginn bereits gebunden. Von der Gesamtstrecke stehen bisher rund 31 km unter Verkehr, davon 14 km als erste Fahrbahn. Die Umsetzung dieser BAB-Neubauplanung hängt sowohl von rechtsbeständigen Planungen für die einzelnen Verkehrseinheiten ab, als auch von ihrer Finanzierbarkeit. Wegen der damit verbundenen Unabwägbarkeit können konkrete Daten für die Fertigstellung aus heutiger Sicht nicht genannt werden. Die A 94 wird sicher erst weit nach dem Jahr 2000 vollendet werden können. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3180 Fragen 21 und 22): Warum wird, anders als bei den Bedarfsgesetzen für Schienen- und Straßeninfrastrukturen im Entwurf der Bundesregierung für das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz (Drucksache 13/3103), der Bau des Transrapid nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt? Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Personenverkehr (Fahrgastzahlen pro Jahr) auf der Relation Hamburg-Berlin von 1990 bis 1994 für die Verkehrsträger Bahn, Flugzeug und Pkw entwickelt? Zu Frage 21: Es trifft zu, daß sowohl im Fernstraßenausbaugesetz als auch im Bundesschienenwegeausbaugesetz ein Haushaltsvorbehalt enthalten ist. Gleichwohl steht es für die Bundesregierung außer Frage, daß auch ohne diese Haushaltsvorbehalte mit Bauvorhaben erst begonnen werden kann, wenn die notwendigen Haushaltsmittel durch den jeweiligen Haushalt zur Verfügung gestellt worden sind. Dies gilt auch für den Bau der Magnetschwebebahnstrecke Hamburg-Berlin. Mit dem Bau dieser Strecke kann daher erst nach der Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Auf die im Fernstraßenausbaugesetz und im Bundesschienenwegeausbaugesetz an sich überflüssigen Bestimmungen konnte im Magnetschwebebahnbedarfsgesetz auch deshalb verzichtet werden, weil es sich hierbei ausschließlich um ein Einzelprojekt und nicht - wie bei den Ausbaugesetzen für Straße und Schiene - um eine Vielzahl von Projekten handelt. Zu Frage 22: Der Personenverkehr auf der Relation Hamburg-Berlin wird im Rahmen der amtlichen Verkehrsstatistiken lediglich für den Luftverkehr erhoben und veröffentlicht: Einsteiger: Aussteiger: Zusammen von Hamburg von Berlin nach Berlin nach Hamburg 1994 98 843 98 225 197 068 1993 105 955 105 119 211 074 1992 119 042 119 008 238 050 1991 141 880 144 788 286 668 1990 204 555 *) 211181 *) 415 736 *) ohne Berlin-Schönefeld Relationsspezifische Angaben zum Pesonenverkehr der Verkehrsträger Bahn sowie des Pkw-Verkehrs werden fallweise - wie im wesentlichen zuletzt anläßlich der vorbereitenden Arbeiten zur Bundesverkehrswegeplanung - zusammengestellt und aufbereitet. Angaben für die Jahre 1990 bis 1994 sind daher nicht verfügbar. Mit der ersten Stufe der Bahnstrukturreform ist die Deutsche Bahn (DB) ein selbständiges, nach einzelwirtschaftlichen Maßstäben operierendes Unternehmen, auf das die Bundesregierung keinen Einfluß ausübt. Ob die Deutsche Bahn AG die erbetenen Angaben auf freiwilliger Grundlage bereitstellen wird, ist offen. Die Bundesregierung wird hierum bemüht sein und die Frage in schriftlicher Form beantworten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/3180 Fragen 23 und 24): Hat der Bund die zum Bau der Hochgeschwindigkeitsverbindung Mannheim-Saarbrücken erforderlichen Finanzmittel im Haushalt so eingeplant, daß das Projekt bis zum Jahr 2000 betriebsbereit fertiggestellt werden kann? Steht der Zeitpunkt der konkreten Verknüpfung des deutschen und des französischen Hochgeschwindigkeitsnetzes (Nord- und Südwest) der Schnellbahntrasse Paris-Metz-Mannheim fest? Zu Frage 23: Die Eisenbahnstrecke Mannheim-Saarbrücken wird als Bestandteil der geplanten grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland (POS) ausgebaut werden. Nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird der Baubeginn voraussichtlich Ende 1996 möglich sein. Es wird, je nach Baureife, ein stufenweiser Ausbau der Strecke SaarbrückenMannheim stattfinden, der einen Hochgeschwindigkeitsverkehr gewährleistet. Die im Dreijahresplan Schiene für beide deutschen Äste der POS-Verbindung vorgesehenen Mittel werden in den Verkehrshaushalt eingestellt werden. Zu Frage 24: Ein exakter Zeitpunkt für die Verknüpfung kann noch nicht benannt werden. Die Fertigstellung soll im Einklang mit Frankreich zügig erfolgen. Im Rahmen der Aufstellung des neuen Fünf-JahresplansSchiene wird der Zeitpunkt konkretisiert werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) (Drucksache 13/3180 Fragen 25 und 26): Ist die Bundesregierung bereit, etwas gegen das Trassenpreisdumping der niederländischen Staatsbahnen zu unternehmen, welches zur Abwerbung der Kunden der deutschen Seehäfen führt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Falle der Beibehaltung dieses Verfahrens z. B. nordrhein-westfälische Industrieunternehrnen bei Nutzung der niederländischen Bahnstrecken nach Rotterdam keinerlei Trassenentgelt zahlen müssen, während die Eisenbahntransporte nach Hamburg oder Bremen mit den Kosten des Bahnnetzes belastet werden, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. hieraus? Zu Frage 25: Der Bundesminister für Verkehr hat bereits im Mai 1995 bei der niederländischen Regierung wegen des befristeten Verzichts der niederländischen Seite auf die Erhebung von Trassenpreisen im Eisenbahnverkehr schriftlich angefragt und die Zusage erhalten, daß die Einführung von Trassenentgelten noch vor dem Jahr 2000 erwogen werde. Der Bundesminister für Verkehr wird wegen der o. g. Zusage mit den Niederlanden in Verbindung bleiben. Zu Frage 26: Dem Bundesminister für Verkehr sind die Möglichkeiten der Trassenpreisgestaltung nach der EURichtlinie 91/440/EWG bekannt, die zu unterschiedlichen Trassenentgelten der Mitgliedstaaten führen können. Die Bundesregierung hält es für zweckmäßig, daß sich die Nutzer und Betreiber der Schienennetze über wettbewerbsfähige Trassenpreise einigen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 30): Ist der Bundesregierung bekannt, ob nicht doch Verhandlungen mit dem Ministerium für Atomenergie der Russischen Föderation (Minatom) über die Versorgung von Forschungsreaktoren in Deutschland - insbesondere für den geplanten Forschungsreaktor in Garching (FRM II) - mit hochangereichertem Uran geführt wurden, oder entsprechen die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Bernd Neumann, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 11. Oktober 1995, „daß es keine Verhandlungen bezüglich der Versorgung mit hochangereichertem Uran aus russischen Beständen gibt" und keine Notwendigkeit besteht, „auf russische Bestände zur Versorgung des FRM II zurückzugreifen" (Plenarprotokoll der 60. Sitzung, S. 5055), immer noch dem aktuellen Sachstand? Nach wie vor gilt: Die Versorgung des FRM II mit Kernbrennstoff ist Sache des Betreibers sowie der EURATOM-Versorgungsagentur, die in eigener Zuständigkeit handeln. Es ist in der Europäischen Gemeinschaft Aufgabe der Versorgungsagentur, Lieferquellen für die Versorgung der Gemeinschaft mit Kernbrennstoffen zu erschließen. Die Versorgungsagentur handelt in eigener Zuständigkeit und nicht auf Weisung der Regierungen der Mitgliedstaaten; sie führt zu diesem Zweck Gespräche mit potentiellen Lieferanten. Nach den mir inzwischen vorliegenden Informationen kann ich heute nicht mehr ausschließen, daß Verhandlungen auch mit Rußland geführt werden. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 31): Angesichts der Tatsache, daß Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl sich im August 1994 öffentlich für die Idee eines zivilen Hilfskorps für internationale humanitäre Einsätze ausgesprochen hat, frage ich die Bundesregierung, welche Schritte sie bislang zur Umsetzung dieses Vorhabens eingeleitet hat und welche Einsatzmöglichkeiten sie für ein solches Hilfskorps etwa im ehemaligen Jugoslawien sieht? Die Überlegungen des Bundeskanzlers vom August 1994 wurden durch die tragische Entwicklung in Ruanda ausgelöst. Der Umfang dieser menschlichen Katastrophe mit mehr als 4 Millionen Vertriebenen und Flüchtlingen stellte nationale und internationale Hilfseinrichtungen vor eine bis dahin nicht gekannte Herausforderung. Im Lichte der Erfahrungen aus der Ruanda-Krise haben die Bundesregierung und die privaten Hilfsorganisationen ihre bisherige Zusammenarbeit weiter verstärkt und insbesondere durch den im Herbst 1994 geschaffenen regelmäßig tagenden „Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe" auf eine feste institutionelle Grundlage gestellt. Im Krisenfall tritt Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1995 6705* dieser Ausschuß kurzfristig zusammen und setzt bei Bedarf einen im Auswärtigen Amt tagenden Krisenstab ein, der die staatlichen und privaten Hilfsmaßnahmen vorbereitet und koordiniert. Die Bundesregierung und die privaten Hilfsorganisationen sind mit diesen Maßnahmen bemüht, das mit den Überlegungen zur Schaffung eines zivilen Hilfskorps angestrebte Ziel der Erhöhung von Schnelligkeit und Wirksamkeit der deutschen humanitären Hilfe im Ausland zu erreichen, zugleich aber auch Vielfalt und Eigenständigkeit der sich auf eine große Hilfsbereitschaft der deutschen Bevölkerung stützenden privaten Hilfswerke zu wahren. Die Bundesregierung ist sich mit den privaten Hilfsorganisationen darin einig, zunächst die Erfahrungen mit dem neuen Koordinierungsmechanismus abzuwarten, bevor der Gedanke der Gründung eines zivilen Hilfskorps weiterverfolgt wird. Im ehemaligen Jugoslawien hat die Bundesregierung gemeinsam mit zahlreichen deutschen Hilfsorganisationen in großem Umfang humanitäre Hilfe geleistet. Dabei haben sich die genannten Koordinierungsmaßnahmen bewährt. Die gemeinsam gewonnenen Erfahrungen bilden eine wichtige Grundlage für die weiterhin dringend erforderliche humanitäre Hilfe in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 32): Wie vereinbart die Bundesregierung diesen verlangsamten Abbau von Exportrestriktionen für die MOE-Länder mit der sonstigen Unterstützung der Bundesregierung für das Freihandelsprinzip sowie den deutschen Interessen an einer ökonomischen Konsolidierung der mittel- und südosteuropäischen Transformationsstaaten? Die in den mit den assoziierten MOE-Staaten geschlossenen Europaabkommen übernommene Verpflichtung zur schrittweisen Reduzierung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen beim Import gewerblicher Erzeugnisse im Rahmen der asymetrischen Marktöffnungsstrategie wurde von der EU mit wenigen Ausnahmen bereits vorzeitig erfüllt. Auch die Erhöhung der Importkontingente für Agrarerzeugnisse um jährlich fünf Prozent geht über die Regelungen in den Europaabkommen hinaus. Sie stellt ein zusätzliches Entgegenkommen gegenüber den MOE-Ländern dar. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 33): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dem Vorsitzenden der VN-Sonderkommission Abrüstung Irak (UNSCOM), Botschafter Ekeus, die Entsendung deutscher Experten zur Auswertung neuerer Unterlagen angeboten, und welche Ergebnisse hat diese Entsendung gebracht? Die Bundesregierung hat die Arbeit der zur Umsetzung der Sicherheitsrats-Resolution 687 vom 3. April 1991 eingesetzten VN-Sonderkommission (UNSCOM) zur Abrüstung im Irak von Anfang an nachdrücklich unterstützt. Die Bundesregierung leistet diese Unterstützung wegen ihres herausragenden Interesses an der Bekämpfung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und ihres besonderen Engagements für die VN. Die Unterstützung umfaßt außer der Entsendung von Experten in den UNSCOM-Mitarbeiterstab auch die Mitwirkung eines deutschen Mitglieds in der 21 Personen umfassenden Kommission, sowie die Bereitstellung der gesamten Lufttransportleistung für UNSCOM vor Ort mit Fluggerät und Personal der Bundeswehr. Derzeit liegen noch keine abschließenden Ergebnisse der Auswertung der im August 1995 erhaltenen umfangreichen Unterlagen durch die - von Deutschland und anderen Staaten entsandten - UNSCOMExperten vor. Nach erster Einschätzung durch UNSCOM ergibt sich, daß die Bemühungen des Irak in allen Bereichen seines Massenvernichtungswaffen-Programms deutlich weiter gediehen waren als bisher angenommen. Botschafter Ekeus hat dem VNSicherheitsrat hierzu am 11. Oktober 1995 eine umfassende schriftliche Unterrichtung übermittelt, die Ihnen, wenn Sie dies wünschen, vom Auswärtigen Amt zugeleitet werden kann. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 13/3180 Fragen 34 und 35): Wie hoch sind die Gesamtzahl der Asylanträge und die Anerkennungsquote von Staatsbürgern aus Zaire ab dem Jahre 1993? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen abgelehnte Asylbewerber nach ihrer Abschiebung nach Zaire dort verhaftet und verfolgt wurden, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland exilpolitisch tätig waren oder weil sie hier einen Asylantrag gestellt haben, und wie bewertet sie diese Vorgänge? Zu Frage 34: In der Zeit von Januar 1993 bis Oktober 1995 haben insgesamt 6 434 Personen aus Zaire in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt. In demselben Zeitraum hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Asylanträge von 16 178 Personen aus Zaire entschieden. 799 Personen sind als Asylberechtigte anerkannt worden. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 4,9 Prozent. Zu Frage 35: Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. 6706* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1995 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/3180 Fragen 40 und 41): Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der Neukonzeption des erweiterten Katastrophenschutzes noch kein Finanzierungskonzept für den Bereich der Bundeskomponente vorgelegt, so daß die Länder und die zuständigen kommunalen Stellen (für Rheinland-Pfalz: Verbandsgemeinden, verbandsfreie Städte und Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte) noch keine endgültigen Stationierungskonzepte erarbeiten und vorlegen können, und bis wann können Länder und Kommunen mit einem zufriedenstellenden Ergebnis rechnen, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sorgen zu können? Wie wird sich der Bund weiterhin an den Kosten des erweiterten Katastrophenschutzes beteiligen, und welche finanziellen Belastungen gehen auf die Länder und die Kommunen über? Zu Frage 40: Das Bundesamt für Zivilschutz hat bereits mit Schreiben vom 6. Dezember 1994 jedem Land mitgeteilt, welches Kontingent an Einsatzfahrzeugen des Bundes ihm zusteht. Die Länder konnten danach die Dislozierungsplanung vornehmen und umsetzen. Die helfer- und fahrzeugbezogenen Bundesmittel wurden den Ländern zugewiesen. Die Maßnahmen des Bundes für den erweiterten Katastrophenschutz entbinden die Länder nicht davon, alle notwendigen Vorkehrungen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes für die Sicherheit der Bürger selbst zu treffen. Zu Frage 41: Der Bund trägt die Kosten des nach dem Neukonzept vorgesehenen Bundesanteils am erweiterten Katastrophenschutz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/CSU) (Drucksache 13/3180 Frage 45): Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag, die Kapitalsituation der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch eine Ausweitung der Ausnahmeregelung beim § 32 a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufzugreifen? Eine Verbesserung der Kapitalsituation der kleinen und mittleren Unternehmen ist bereits durch die im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes vorgenommene Änderung von § 25 des Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetzes - UBGG - eingetreten. Danach werden Kreditinstituten für die Anwendung der Vorschriften über kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen die Unternehmensanteile von Beteiligungsgesellschaften, mit denen sie nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 15 bis 19 AktG verbunden sind, für 10 Jahre nicht zugerechnet, falls das Darlehen in einem Zeitpunkt gewährt worden ist, in dem die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute dem Unternehmen nicht Eigenkapital hätten zuführen müssen, und das Darlehen dem Unternehmen belassen worden ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Kapitalsituation der kleinen und mittleren Unternehmen durch eine Ausnahmeregelung zu § 32a GmbHGesetz weiter zu verbessern. Die Vorschrift soll auf Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von weniger als 10 Prozent keine Anwendung mehr finden. Diese „Zwerganteile" sollen aus dem strengen Kapitalersatzrecht herausfallen, weil damit typischerweise keine mitunternehmerische Verantwortung verbunden ist. Denn die Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil unter 10 Prozent können nach § 50 Abs. 1, 2 GmbH-Gesetz weder die Einberufung der Gesellschafterversammlung noch die Ergänzung des Gegenstandes der Beschlußfassung verlangen. Durch diese Änderung würde die Bereitstellung von Risikokapital attraktiver. Es dürfte sich empfehlen, eine solche Regelung in das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz einzustellen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/3180 Fragen 46 und 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Erwerber von Grundstücken in den neuen Bundesländern mit Generalpachtverträgen vor Bekanntwerden der Regelungen zur Sicherung der Pächter im Schuldrechtsänderungsgesetz davon ausgehen konnten, daß eine Nutzung durch die Erwerber und damit neuen Eigentümer für den Eigenheimbau in absehbarem Zeitraum (laut Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz) möglich sein würde? Hält es die Bundesregierung für korrekt, daß die bis zum Bekanntwerden der neuen Gesetzesregelung (Schuldrechtsänderungsgesetz und Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz) in gutem Glauben handelnden Erwerber durch die jetzt geltende Gesetzgebung auf längere Zeit von der Nutzung ihrer Grundstücke ausgeschlossen werden, und wie beabsichtigt sie, die während der Ausschließung von der Nutzung entstehenden Benachteiligungen der Grundstückskäufer in den neuen Ländern auszugleichen? Zu Frage 46: Schon der Einigungsvertrag hat in Artikel 232 § 4 Abs. 1 EGBGB dem Bundesgesetzgeber ausdrücklich vorbehalten, die Nutzungsverhältnisse an Freizeitgrundstücken abschließend zu regeln. Bis zu einer solchen abschließenden Regelung sollten die §§ 312 ff. ZGB weitergelten. Mit dem durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz am 25. Dezember 1993 eingeführten und bis zum 31. Dezember 1994 befristeten schuldrechtlichen Moratorium gemäß Artikel 232 § 4 a EGBGB sollte lediglich verhindert werden, daß die Nutzungsverträge über Erholungsgrundstücke „weggekündigt" werden, bevor der Gesetzgeber - mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz - entscheiden konnte, unter welchen Voraussetzungen solche Verträge sollten gekündigt werden können. In der Begründung des Schuldrechtsmoratoriums heißt es dazu wörtlich: Im Rahmen der vorgesehenen Nutzungsrechtsbereinigung muß eine die beiderseitigen Interessen ausgleichende Kündigungsregelung gefunden werden. Aus dem befristeten Moratorium konnte also keinesfalls auf den Inhalt der späteren Regelungen, insbesondere nicht darauf geschlossen werden, daß nach Ablauf des Moratoriums eine freie Kündigung erlaubt sein würde. Dies gilt um so mehr, als sowohl vor als auch nach Einführung des Moratoriums eine breite öffentliche Diskussion über die Eckpunkte der Schuldrechtsanpassung in den Medien der neuen Länder geführt wurde. Dabei stand niemals in Zweifel, daß es bei einem zeitlich gestaffelten Kündigungsschutz bleiben würde. Zu Frage 47: Die wesentlichen Gesichtspunkte ergeben sich bereits aus meiner Antwort zur vorhergehenden Frage. Jeder, der ein mit solchen Nutzungsverträgen belastetes Grundstück käuflich erwarb, mußte damit rechnen, daß der Fortbestand dieser Nutzungsverträge und damit die eingeschränkte Verfügbarkeit noch besonders geregelt würde. Niemand konnte darauf vertrauen, daß er nach Erwerb eines Erholungsgrundstücks dem Nutzer würde sofort kündigen können. Hierin konnte nicht der angemessene Interessenausgleich liegen, den der Einigungsvertrag dem Gesetzgeber aufgegeben hatte und den der Gesetzgeber mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz vorgenommen hat. Im übrigen wird diesen Erwerbern auch nicht mehr an Einschränkungen zugemutet, als allen übrigen Eigentümern, deren Grundstücke mit Nutzungsverhältnissen belastet sind. Schließlich stand jedem frei, ob er ein mit Nutzungsverhältnissen belastetes Grundstück erwarb oder ob er dies im Hinblick auf die ungewisse Kündigungsmöglichkeit unterließ. Die Bundesregierung vermag daher Benachteiligungen für die Erwerber nicht zu erkennen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3180 Frage 48): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Fälle in jedem der letzten fünf Jahre, in denen unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden des Bundes - wie offenbar kürzlich im Rahmen der Fahndung nach dem Bauunternehmer Dr. Jürgen Schneider - der Telekommunikationsverkehr von Journalisten bzw. Redaktionen abgehört wurde, Telefon-Verbindungsdaten eingesehen bzw. beschlagnahmt, deren Wohnungen bzw. Redaktionsräume durchsucht, Journalisten zur „beobachtenden Fahndung" ausgeschrieben oder anhand ihrer Kreditkartendaten Bewegungsbilder angefertigt wurden, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung dieser Bilanz hinsichtlich der Notwendigkeit, dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten exekutiv oder legislativ größeres Gewicht zu verschaffen? Zunächst ist anzumerken, daß eine statistische Erfassung zu den in der Frage aufgeworfenen Ermittlungsmaßnahmen weder beim Generalbundesanwalt noch beim Bundeskriminalamt erfolgt. Im Bereich des Generalbundesanwalts wurde in den letzten fünf Jahren (1990 bis 1994) der Telekommunikationsverkehr von Journalisten bzw. Redaktionen weder abgehört, noch sind Telefonverbindungsdaten dieses Personenkreises eingesehen oder beschlagnahmt worden. Ausschreibungen von Journalisten oder Redakteuren zur beobachtenden Fahndung gemäß § 163e StPO sind nicht feststellbar. Bewegungsbilder anhand von Kreditkarten wurden nicht erstellt. Aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes sind ebenfalls keine Fälle bekannt geworden, in denen Telekommunikationsverkehr von Journalisten bzw. Redaktionen abgehört wurde, Telefonverbindungsdaten eingesehen bzw. beschlagnahmt, Wohnungen von Journalisten bzw. Redaktionsräume durchsucht, Journalisten zur „beobachtenden Fahndung" ausgeschrieben oder anhand von Kreditkartendaten von Journalisten Bewegungsbilder angefertigt wurden. Im Hinblick auf die oben getroffenen Feststellungen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, sich zu der Frage zu äußern, ob und wie dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten exekutiv oder legislativ größeres Gewicht verschafft werden könnte. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Christian Ruck (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3180) (Fragen 49 und 50): Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenz zwischen steuerbegünstigten Kapitalanlagen, z. B. im Schiffbau oder durch die Sonderabschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau in den neuen Bundesländern, und Kapitalanlagen in innovativen kleinen und mittleren Unternehmen? Plant die Bundesregierung deutliche Steueranreize einzuführen, um verstärkt privates Kapital für innovative kleine und mittlere Unternehmen zu mobilisieren? Zu Frage 49: Seit der Deutschen Einheit steht die Entwicklung der Steuervergünstigungen und der Finanzhilfen des Bundes ganz im Zeichen des Aufbaus der neuen Länder. Die Förderung in den neuen Ländern hat in hohem Maße private Investitionen angeregt und dabei eine große Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen bzw. erhalten. Auch die Sonderabschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau waren angesichts der unzureichenden Wohnungsversorgung in Ostdeutschland dringend erforderlich. Nach der unumgänglichen Anschubförderung in den vergangenen Jahren ist allerdings eine schrittweise Rückführung notwendig. Das Jahressteuergesetz 1996 sieht daher u. a. vor, daß die Abschreibungssätze im Mietwohnungsbau ab 1997 auf 25 v. H. abgesenkt werden. Die bis Ende 1999 befristete Bewertungsfreiheit für Seeschiffe und Luftfahrzeuge dient der Stärkung der dem internationalen Wettbewerb besonders ausgesetzten Schiffahrts-, Seefischerei- und Luftverkehrsunternehmen. Zu Frage 50: Die Bundesregierung beabsichtigt, den seit der Deutschen Einheit im Westen eingeleiteten kräftigen Subventionsabbau konsequent fortzusetzen. Die Einführung neuer steuerlicher Vergünstigungen stünde hierzu - zumal eine Gegenfinanzierung nicht ersichtlich ist - in Widerspruch. Die Bundesregierung prüft aber zur Zeit, ob durch ein Maßnahmenpaket ohne Subventionscharakter der Zugang mittelständischer Unternehmen zum Kapitalmarkt verbessert werden kann. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/CSU) (Drucksache 13/3180 Frage 51): Was ist das Ergebnis der im „Standortbericht" der Bundesregierung angekündigten Überprüfung der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungs-Förderung? Die im Jahre 1993 angekündigte Prüfung der Einführung einer besonderen steuerlichen Begünstigung für Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Unternehmen stand von vornherein ausdrücklich unter einem Haushaltsvorbehalt. Seitdem hat sich die Lage der öffentlichen Haushalte beträchtlich verschärft. Dennoch werden die Steuerpflichtigen durch das Jahressteuergesetz ab 1996 um rund 19 Milliarden DM entlastet. Diese Steuersenkungen stärken den Konsum und damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage; die konjunkturelle Entwicklung, Wachstum und Beschäftigung werden nachhaltig unterstützt. Die Steuerpolitik der Bundesregierung erfordert eine Bündelung aller Kräfte auf eine möglichst breit angelegte Senkung der direkten Steuern. Die Verwirklichung der Gewerbesteuer- und Gemeindefinanzreform, die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie eine Absenkung des Solidaritätszuschlags genießen dabei Priorität. An der bisherigen steuerpolitischen Linie, wonach eine allgemeine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Vorrang vor Einzelregelungen hat, muß festgehalten werden. Von einer weiteren Schaffung von Sonderregelungen würde - unabhängig von den damit verbundenen Steuerausfällen - ein falsches Signal ausgehen. Hinzu kommt, daß speziell im Forschungs- und Entwicklungs-Bereich der Unternehmen die Personalkosten weit im Vordergrund stehen. Da Personalkosten aber in voller Höhe steuerlich sofort abzugsfähig sind, scheidet eine steuerliche Förderung in diesem Bereich schon aus Gründen der Steuersystematik aus. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3180 Frage 52): Mit welcher juristischen Argumentation leitet die Bundesregierung aus einer Äußerung des saarländischen Ministerpräsidenten in der Plenarsitzung des Vermittlungsausschusses vom 14. Februar 1992 den generellen Verzicht aller von Abrüstungsfolgen betroffenen Bundesländer auf ein Bundeskonversionsprogramm ab, der den Bund von seinen verfassungsmäßigen strukturpolitischen Verpflichtungen gemäß Artikel 91 a und 104 a des Grundgesetzes entbinden? Der Bund ist nicht nach Art. 91 a oder 104 a Grundgesetz verpflichtet, ein Konversionsprogramm zugunsten von Gebietskörperschaften aufzulegen, die vom Truppenabbau betroffen sind. Nach Art. 91 a Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz wirkt der Bund an Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit. Es steht aber in seinem Ermessen, die Höhe der Fördermittelausstattung im einzelnen festzulegen. Im übrigen erfolgen die Festlegungen nach den gesetzlich bestimmten Modalitäten in Zusammenarbeit mit den Ländern im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe. Ebenso entscheidet der Bund bei der Gewährung von Finanzhilfen an die Länder gemäß Art. 104 a Abs. 4 Grundgesetz nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Bereiche er fördern will. Nach Meinung der Bundesregierung brauchen diese Mittel nicht eingesetzt werden, um die Länder in die Lage zu versetzen, die mit dem Truppenabbau verbundenen Probleme zu lösen. Insofern bedarf es keiner juristischen Auslegung der Äußerungen von Herrn Ministerpräsident Lafontaine vom 14. Februar 1992.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Breuer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Urbaniak?


Rede von Paul Breuer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte schön.

(Bernd Reuter [SPD]: Schäuble ist kein Pappkamerad!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, können Sie einmal klarstellen, was denn jetzt eigentlich gilt: das, was Herr Naumann, oder das, was Herr Rühe gesagt hat? Denn der Verteidigungsminister sagt, dies sei kein Kampfeinsatz, während Sie unentwegt davon sprechen. Ich möchte jetzt Klarheit haben: Was ist es für ein Einsatz? Für mich ist es ein Einsatz zur Friedenssicherung.