Rede:
ID1307505100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. jetzt: 1
    5. der: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Peter: 1
    8. Conradi.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber . . . 6589 A Erweiterung der Tagesordnung 6589 A Zur Geschäftsordnung Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 6589 D Editha Limbach CDU/CSU 6590 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6591 C Heinz Lanfermann F.D.P 6592 B Petra Bläss PDS 6593 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtstellung der Abgeordneten (Drucksache 13/3121) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament (Drucksache 13/3139) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 13/ 3154) 6594 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vermeidung von Interessenkollisionen und Doppelalimentationen bei Bundestagsabgeordneten (Drucksache 13/ 3137) 6594 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 6594 D Norbert Gansel SPD 6596C, 6597 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 6597 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . 6598D Dieter Wiefelspütz SPD 6599 A Peter Conradi SPD 6599 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 6600C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 6602 B Ursula Burchardt SPD 6603 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6605A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 6605 D Peter Conradi SPD 6607 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 6608A Walter Schöler SPD 6608B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 6608D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksachen 13/3083, 13/3176) 6609 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 6609D Iris Gleicke SPD 6610D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6612 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 6613 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 6613 D Dr. Michael Luther CDU/CSU 6615 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Rückkehr zur Demokratie in Nigeria (Drucksache 13/3178) 6616A Helmut Jawurek CDU/CSU 6616 B Ingrid Becker-Inglau SPD 6617 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6619B Roland Kohn F.D.P. 6620 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 6621 B Dr. Willibald Jacob PDS 6621 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6622 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . 6623B, 6625 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6624 D Dr. R. Werner Schuster SPD 6625 B Nächste Sitzung 6626 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6627* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6627* D 75. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 12. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 12. 95 Berger, Hans SPD 1. 12. 95 Brähmig, Klaus CDU/CSU 1. 12. 95 Braun (Auerbach), CDU/CSU 1. 12. 95 Rudolf Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 1. 12. 95* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 1. 12. 95 Duve, Freimut SPD 1. 12. 95 Graf von Einsiedel, PDS 1. 12. 95 Heinrich Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 1. 12. 95 Horn, Erwin SPD 1. 12. 95 Irber, Brunhilde SPD 1. 12. 95 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 1. 12. 95 Klemmer, Siegrun SPD 1. 12. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 1. 12. 95 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1. 12. 95 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 1. 12. 95 Otto Leidinger, Robert SPD 1. 12. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Meißner, Herbert SPD 1. 12. 95 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 12. 95 Neumann (Bramsche), SPD 1. 12. 95 Volker Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1. 12. 95 Purps, Rudolf SPD 1. 12. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 12. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 1. 12. 95 Rexrodt, Günter F.D.P. 1. 12. 95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ronsöhr, CDU/CSU 1.12.95 Heinrich-Wilhelm Rübenkönig, Gerhard SPD 1. 12. 95 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 12. 95 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 1. 12. 95 Cornelia Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 1. 12. 95 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg), SPD 1. 12. 95 Dietmar Schwanitz, Rolf SPD 1. 12. 95 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 1. 12. 95 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 1. 12. 95 Thieser, Dietmar SPD 1. 12. 95 Tippach, Steffen PDS 1. 12. 95 Türk, Jürgen F.D.P. 1. 12. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 1. 12. 95 Vosen, Josef SPD 1. 12. 95 Wohlleben, Verena SPD 1. 12. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 1. 12. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit - Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes - RpflAnpG - Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) - Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken - Zweites Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VIII-Änderungsgesetz -2. SGB VIII-ÄndG) - Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung - Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung Der Bundesrat begrüßt, daß der Deutsche Bundestag eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen des Bundesrates, insbesondere nach • Erhöhung der Eigenheimzulage für den Erwerb von Altbauen • Einführung und Förderung der Niedrigenergiehausstandards • Begrenzung des Vorkostenabzugs und • steuerlicher Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften aufgegriffen hat. Damit wird die Möglichkeit für Familien mit mittlerem Einkommen, selbstgenutztes Wohneigentum oder Dauerwohnrechte zu erwerben, verbessert und die notwendigen ökologischen Akzente gesetzt. Der Bundesrat weist darauf hin, daß Bauherren und Erwerber bei einem Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 26. Oktober 1995 bereits die neue Eigenheimzulage wählen können. Die Vorkostenregelung des § 10i Abs. 1 EStG ist jedoch erst am 1. Januar 1996 anzuwenden. Die veränderte Vorkostenregelung dient zur Gegenfinanzierung der Aufstockung der Altbauförderung. Es kann nicht beabsichtigt sein, daß diejenigen, die bereits 1995 die Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch nehmen werden, zugleich den bisher geltenden höheren Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bis zum Jahresende 1995 für eine klarstellende Regelung zu sorgen. Der Bundesrat weist weiterhin auf die Verwaltungsprobleme hin, die sich aus der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes ergeben. Die Umstellung der Förderung auf ein völlig neues Konzept macht es erforderlich, die organisatorischen Verfahrensabläufe in den Finanzämtern neu zu strukturieren und Datenverarbeitungsprogramme für die maschinelle Festsetzung und Auszahlung der Eigenheimzulage zu entwickeln. Hiermit kann erst begonnen werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen festliegen. Dadurch werden sich trotz aller Bemühungen während einer Übergangszeit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Eigenheimzulage nicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Finanzämter zum 1. Januar 1996 das Jahressteuergesetz 1996 und damit eine Vielzahl weiterer Steuerrechtsänderungen umzusetzen haben. Zum Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 Der Bundesrat bedauert, daß der Bundesgesetzgeber bei der gesetzestechnischen Anpassung der Verstromungsgesetze das politische Ziel des § 4 des Vierten Verstromungsgesetzes - eine Preisentlastung für die Stromverbraucher in den neuen Ländern zu sichern - nicht mehr berücksichtigt hat. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat ausdrücklich seine Stellungnahme vom 22. September 1995 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 - Drucksache 458/95 (Beschluß) -. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unverzüglich geeignete Regelungen zu treffen, um die Disparitäten bei den Strompreisen der alten und neuen Bundesländer abzubauen. Weiterhin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich an ihre Verantwortung, die sich aus den Stromverträgen vom 22. August 1990 ergibt. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, daß die Vertragspartner - insbesondere die Eigentümer der VEAG Vereinigte Energiewerke AG - der Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 der Verträge gerecht werden. Die für den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland drohenden Nachteile können nur vermieden werden, wenn durch geeignete Maßnahmen der Bundesregierung und/ oder der Eigentümer der Verbund- und Regionalenergieversorgungsunternehmen der gravierende Strompreisunterschied zwischen alten und neuen Ländern abgebaut wird. Der Strompreisnachteil der neuen Bundesländer läßt sich durch die Angaben der amtlichen Jahreserhebung bei Elektrizitätsversorgungsunternehmen des Statistischen Bundesamtes belegen. In der Jahreserhebung werden der Stromabsatz und die Erlöse für die Ebene der Weiterverteiler und für Letztverbraucher nach Vertragsarten dargestellt. Die sich ergebenden Durchschnittserlöse, spiegeln das Preisniveau auf den einzelnen Ebenen wider, wobei die Mehrwertsteuer und die Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig) unberücksichtigt bleiben. Danach ergaben sich für die Jahre 1991 bis 1993 folgende Durchschnittserlöse: Wiederverkäufer 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 11,59 11,31 11,47 neue Länder 13,08 12,86 13,10 Letztverbraucher 1991 1992 1993 (Angaben in Pf/kWh) alte Länder 18,20 18,53 18,83 neue Länder 19,85 20,76 21,98 Nach noch unveröffentlichten Angaben vergrößerte sich auch 1994 die Preisschere zuungunsten der neuen Länder weiter auf über 17 Prozent. Durch die Ausgleichsabgabe, die nur in den alten Bundesländern gezahlt werden muß, werden die unterschiedlichen Preise zum Teil angeglichen. Die Preisdisparität wird offensichtlich, wenn ab 1996 die Ausgleichsabgabe aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit mehr, über den Kohlepfennig einen Ausgleich des Preisniveaus - wie ursprünglich im Vierten Verstromungsgesetz vorgesehen - zu erreichen. Weiterhin hat der Bundesrat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die als Anlage beigefügte Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat in seiner 691. Sitzung am 24. November 1995 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1993 (Jahresrechnung 1993) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat stellt fest, daß die Arbeit des Bundesrechnungshofes eine wesentliche Entscheidungshilfe für die politischen Gremien, beispielsweise zur Schließung von Regelungslücken, darstellt. Der Bundesrat teilt insbesondere auch die Sorge des Bundesrechnungshofes, daß es durch fehlerhafte Wertansätze in den DM-Eröffnungsbilanzen zu endgültigen Steuerausfällen für Bund und Länder in Milliardenhöhe kommen könnte. Die Arbeiten zur Bewältigung dieses nach der deutschen Einheit einmaligen Übergangsproblems müssen im Zusammenwirken der betroffenen Verwaltungen des Bundes, der neuen und der alten Länder zügig fortgesetzt und zu einem raschen Abschluß gebracht werden. Der Bundesrat weist darauf hin, daß zugunsten einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten der Verwaltung eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates - Drucksache 518/95 (Beschluß) - auf den Weg gebracht wurde. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 13/647, 13/1233 Nr. 1.1 Drucksachen 13/1126, 13/1438 Nr. 3 Drucksachen 13/1191, 13/1438 Nr. 4 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/7468, 13/725 Nr. 85 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 13/1859, 13/2275 Nr. 1.3 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksachen 12/2400, 13/725 Nr. 165 Drucksache 12/8556 Drucksache 12/8557 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.73 Drucksache 13/2804, Nr. 1.1 Drucksache 13/2804, Nr. 1.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2426, Nr. 1.9 Drucksache 13/2426, Nr. 1.10 Drucksache 13/2494, Nr. 1.2 Drucksache 13/2494, Nr. 1.4 Drucksache 13/2494, Nr. 1.5 Drucksache 13/2494, Nr. 1.6 Drucksache 13/2494, Nr. 1.12 Drucksache 13/2494, Nr. 1.13 Drucksache 13/2494, Nr. 1.15 Drucksache 13/2494, Nr. 1.19 Drucksache 13/2494, Nr. 1.21 Drucksache 13/2306, Nr. 1.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.78 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/7796, 13/725, Nr. 1.34 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/2988, Nr. 1.8 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306, Nr. 2.94 Drucksache 13/2674, Nr. 2.26 Im Anhang zum Stenographischen Protokoll der 65. Sitzung vom 27. Oktober 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Drucksachennummer 13/1038, Nr. 15 durch 13/1338, Nr. 1.5 zu ersetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten zum drittenmal in diesem Jahr im Parlament die Rechtsstellung des Abgeordneten und haben ein Paket zur Parlamentsreform und zur Verkleinerung des Bundestages verabschiedet. Wir führen nun den dritten Teil zu Ende, weil die 18. Novelle am Einspruch des Bundesrates gescheitert ist.
    Ich halte, wenn ich von einer Sache überzeugt bin, nichts davon populistisch denjenigen nachzugehen, die Einspruch erheben. Ich möchte auch hier noch einmal sagen: Ich halte die 18. Novelle für in sich stringent; es war eine in sich konsistente Reform.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Die heutige Debatte zeigt mir erneut, daß wir wieder anfangen, über die Angemessenheit von Entschädigungen zu diskutieren. Das tun wir nun seit 1976. Wir können ja so weiter machen und dann den Index des Statistischen Bundesamtes heranziehen; das habe ich in den jährlichen Diätenberichten nun auch sechs Jahre gemacht, und wir haben immer wieder darüber beraten. Aber genau das hat dazu geführt, daß in den letzten 18 Jahren neun Nullrunden stattgefunden haben. Wenn ich etwas in den Debatten der letzten Wochen gelernt habe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann kann ich Ihnen nur

    Dr. Rita Süssmuth
    raten, zu diesem Instrument der Nullrunden nie mehr Ihre Zuflucht zu nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Denn ich kann nicht feststellen, daß in der öffentlichen Diskussion diese Nullrunden, auch die der Jahre von 1992 bis zum Herbst 1995, in irgendeiner Weise honoriert oder überhaupt als Nullrunden in die Betrachtung gezogen würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Hätten wir uns im Jahre 1977 nur den jährlichen oder zweijährlichen gesetzlichen Anpassungen der Renten angeschlossen, würden wir heute Diäten von 13 657 DM erreicht haben. Ich weiß nicht, welche Diskussion wir dann in diesem Hause geführt hätten. Nur: Wenn wir von Indexsteigerungen sprechen, dann müssen wir irgendwann entscheiden, was wir denn für angemessen halten.
    Deswegen sage ich noch einmal: Ob ich nun von dem R-6-Bezug oder von dem B-6-Bezug im Bereich der Kommunen spreche, wichtig ist, daß wir keine andere Richtgröße in das Gesetz eingeführt haben, als sie seit dem Verfassungsgerichtsurteil 1975/77 hier diskutiert wird

    (Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sehr richtig!)

    und immer zur Grundlage gemacht worden ist. Und heute tun wir so, als würden wir einen willkürlichen Maßstab einführen!

    (Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sehr richtig!)

    Ich kann zukünftigen Parlamenten nur wünschen, daß sie sich endlich an eine Richtgröße halten;

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    denn es wird noch lange dauern, bis sie diesen Maßstab erreicht haben. Dann können wir an eine Indexierung gehen.
    Lieber Kollege Solms, es ist nicht so, daß die unabhängige Kommission eine Neuerfindung wäre. In der Verfassungskommission ist sie gescheitert, weil es hieß, daß wir dann eine Verfassungsänderung brauchen würden und das Parlament keinen Spielraum mehr hätte.
    Wenn das Parlament auch zukünftig den Spielraum behalten soll, dann ergeht es zukünftigen Kommissionen nicht anders als der Leber-Kommission und der Kissel-Kommission. Die eine hat für 1990 eine monatliche Entschädigung von 13 000 DM, die andere 1993 für 1995 eine solche von 14 000 DM vorgeschlagen. Wir konnten uns nicht zur Übernahme einer der beiden Vorschläge entscheiden, und wir stecken in demselben Dilemma, in dem wir vorher gesteckt haben.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Das wollte ich uns hier noch einmal bewußt machen.
    Wir haben uns jetzt in Form eines Kompromisses auf die vier Steigerungsstufen bis 12 875 DM geeinigt, aber Tatbestand ist, daß wir die Annäherung an diese Größenordnung seit 1977 weiter verlangsamt haben.
    Das zweite, was ich noch einmal sagen möchte: Ich stelle immer wieder fest - das ist mein nächster Appell an dieses Parlament -: Wie wir uns selbst nach außen äußern, bei aller Verschiedenheit der Standpunkte, entscheidet maßgeblich mit über das Ansehen unseres Parlaments.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Ich jedenfalls kenne keine Debatte etwa in dem Sinne, daß die Ministerpräsidenten eine ähnliche Auseinandersetzung über die Höhe ihrer Bezüge im Bundesrat geführt hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD sowie der Abg. Dr. Angelika Köster-Loßack [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Es mag ja hoffentlich auch die eine oder andere interne Diskussion darüber geben, wie das denn mit der Ankoppelung ihrer Bezüge an den öffentlichen Dienst ist. Aber eine öffentliche Diskussion dazu vernehme ich nicht.
    Ich muß sagen: Wir führen unsere Debatten mit großer Transparenz. Aber ich lege auch Wert darauf, festzustellen: Es genügt nicht, zu sagen, daß die Abgeordneten unabhängig sein und angemessen entschädigt werden sollen. Wir müssen viel mehr darüber reden - denn das ist in der Öffentlichkeit unbekannt -, was in diesem Parlament und in den Wahlkreisen geleistet wird. Erstens nimmt die Öffentlichkeit an, wir würden sowieso ein Gehalt von 13 000 DM beziehen; zweitens nimmt sie an, daß wir ein 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld bekommen und daß wir unsere Entschädigungen nicht versteuern. Über all das muß mehr geredet werden. Man nimmt auch an, daß wir die Pauschale, mit der die Unkosten im Wahlkreis und im gesamten Mandatsgebiet Bundesrepublik beglichen werden müssen, dem Gehalt zuschlagen.
    Deswegen fordere ich auch hier dazu auf: Achten wir auf höchste Qualität unserer Debatten; zeigen wir, daß die Situation in der Bundesrepublik seit 1949 ausschlaggebend durch die Entscheidungen unserer Parlamente geprägt worden ist, ob es sich um den äußeren Frieden oder den inneren Frieden handelt, ob es sich um die Entwicklung des Wohlstands oder Umweltfragen handelt. Es geht nicht um eine Reduktion des Politischen, sondern es geht um eine Darstellung des Politischen im parlamentarischen Entscheidungsprozeß.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Ich habe in der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen erlebt, daß die Arbeit unserer Parlamentarier im Wahlkreis so gut wie unbekannt ist. Man kann sich nicht vorstellen, daß im Jahr 2000 und mehr Bürgerbriefe bei Abgeordneten eintreffen. Man

    Dr. Rita Süssmuth
    kann sich nicht vorstellen, was es bedeutet, bei den Verbänden und den verschiedensten Organisationen präsent zu sein. Es ist ebenfalls nicht bekannt, daß wir aus der Entschädigung Spenden für viele Bereiche, etwa für Behinderte, leisten.
    Deswegen glaube ich, daß wir bei aller Sparsamkeit des Parlaments in bezug auf den Etat für die Öffentlichkeitsarbeit schon etwas mehr brauchen, um uns selbst öffentlich darzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Wir führen keine Klage darüber, daß unsere Tätigkeit mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist; niemand hat uns dazu gezwungen. Es werden aber ständig Vergleiche zu Rentnern oder Sozialhilfeempfängern gezogen. Ich weiß nicht, welche andere Berufsgruppe auf die Idee kommen würde, sich mit Personen zu vergleichen, deren Probleme in der Sache anders gelagert sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Es gibt eine Gesamtverantwortung und Fürsorgepflicht. Der Staat hat sozial ausgleichend zu wirken und der Gerechtigkeit verpflichtet zu sein. Aber ich finde, wir selbst dürfen die Maßstäbe nicht ständig durcheinanderbringen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Deswegen sage ich abschließend: Ich folge dem Kompromiß, den CDU/CSU und SPD erarbeitet und vorgelegt haben. Aber ich bitte auch diejenigen, die in der Rechtsstellungskommission waren, endlich aufzuhören, Worte wie „Schweinsgalopp" oder „Diätencoup" zu gebrauchen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Länger, als wir diese Fragen beraten haben, kann man sie nicht beraten. Ich frage: Was soll denn bei einer weiteren Beratung über eine angemessene Entschädigung herauskommen?

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Nur Verleumdung!)

    Das ist rauf- und runterdiskutiert worden. Deswegen stimmt, was Herr Wiefelspütz in der Rechtsstellungskommission gesagt hat: Wir haben nicht weiteren Beratungs-, sondern Entscheidungsbedarf.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Ich glaube auch, daß wir uns sehr wohl fragen müssen, ob wir nicht wichtigere Dinge zu tun haben, als diese Beratungen noch zu verlängern, ohne daß dies zu anderen Ergebnissen führt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Ein Weiteres: Wir haben den Vorwurf der Selbstbedienung nicht ausräumen können; das haben wir gewollt. Ich erinnere übrigens daran, daß 75 Prozent unserer europäischen Nachbarstaaten, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, eine Ankoppelung haben.
    Nun kann man sagen: Wir sind gescheiter als die. Aber es gibt unterschiedliche Gründe dafür, zu sagen, dies soll aus dem jährlichen Streit herausgehalten werden. Das Verfassungsgerichtsurteil sagt etwas anderes; deswegen war es ganz wichtig, daß der Maßstab im Gesetz verankert wurde. So kommen wir aus der ständigen Kritik der Willkür und aus dem Vorwurf, wir hätten keine Maßstäbe, heraus.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Wenn wir uns darüber einigen könnten, daß wir einen Maßstab brauchen, um nicht immer wieder neu ins Gerede zu kommen, wären wir schon ein großes Stück weitergekommen.
    Ich möchte Sie auffordern: Wir stellen uns der Öffentlichkeit, auch der öffentlichen Kritik. Vieles muß unserer Bevölkerung erklärt werden. Das Parlament ist, wenn ich die jüngste Patzelt-Studie nehme, offenbar noch immer das unbekannte Wesen. Deswegen: Dank an alle, die über viele Monate hinweg erneut Fragen der Rechtsstellung, der Parlamentsreform und der Verkleinerung des Parlaments, die wir beschlossen haben, beraten haben. Ich hoffe, daß wir in der nächsten Woche diese Beratungen im Deutschen Bundestag endlich beenden können.
    Ich danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Peter Conradi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Conradi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung des Achtzehnten Änderungsgesetzes zum Abgeordnetengesetz hat das Haus einen Änderungsantrag von Norbert Gansel und mir sowie 150 weiteren Abgeordneten zur Offenlegung der Einkünfte von Abgeordneten mit 377 Nein-Stimmen gegen 251 Ja-Stimmen bei 16 Enthaltungen abgelehnt. Norbert Gansel ist jetzt im Auswärtigen Ausschuß, sonst wäre er natürlich hier.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun beschlossen, diesen Änderungsantrag auf Drucksache 13/2343 auch zum Neunzehnten Änderungsgesetz in die Ausschußberatungen einzubringen. Wir behalten uns vor, den Antrag bei der zweiten Lesung erneut zur namentlichen Abstimmung zu stellen.
    Wir erwarten, daß der Geschäftsordnungsausschuß und der Rechtsausschuß den Antrag diesmal etwas sorgfältiger beraten als beim Achtzehnten Änderungsgesetz. Pauschal zu erklären, der Antrag sei nicht verfassungsgemäß, erscheint als eine zu einfache Ausrede derer, die eine Offenlegung - aus welchen Gründen auch immer - keinesfalls wollen.

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das ist sicher verfassungswidrig!)


    Peter Conradi
    - Zu prüfen, Herr Abgeordneter Schäuble, ist die Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung, nämlich ob diese Einschränkung eines Grundrechts, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, durch den Gewinn des Parlaments an Transparenz und Integrität gerechtfertigt ist.
    Eine differenzierte, die Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen berücksichtigende Regelung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht von vornherein ausgeschlossen, sagen uns die gewiß vorsichtigen Juristen des Bundestages.