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    Plenarprotokoll 13/73 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 73. Sitzung Bonn Mittwoch, den 29. November 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Privatisierung von Flughäfen und Verkauf von Bundesanteilen; Verringerung von Beteiligungen des Bundes - Fortschreibung 1995; weitere aktuelle Fragen) Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6367 B Klaus Hasenfratz SPD 6368 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6368 D Lothar Ibrügger SPD 6368 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6369 A Elke Ferner SPD 6369 B Matthias Wismann, Bundesminister BMV 6369 B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 6369 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6369 C Heide Mattischeck SPD 6369 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6369 D Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . 6370 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6370 A Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . . 6370 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6370 B Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 6370 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6370 C Elke Ferner SPD 6370 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6370 D Günter Oesinghaus SPD 6371 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6371 A Horst Friedrich F.D.P. 6371 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6371 C Monika Ganseforth SPD 6371 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6371D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . . 6371D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6372 A Konrad Kunick SPD 6372 B Dr. Jürgen Stark, Staatssekretär BMF . 6372 C Karin Rehbock-Zureich SPD 6372 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6373 A Siegfried Scheffler SPD 6373 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6373 C Otto Schily SPD 6373 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6373 D Wolfgang Bönstrup CDU/CSU 6374 A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6374 B Günter Oesinghaus SPD 6374 C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6374 C Elke Ferner SPD 6374 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6375 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/3093 vom 24. November 1995 - Linienführung für das künftige europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, insbesondere für die West-Ost-Verbindung von Köln über Frankfurt, Nürnberg, Passau, Wien nach Budapest und Bukarest MdlAnfr 7, 8 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStS Manfred Carstens BMV 6375C, 6376A ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . 6375C, 6376B Stationierung eines schweren Hochseeschleppers in der Deutschen Bucht; Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Bundeshaushalt 1996; Ausschreibungskriterien MdlAnfr 12, 13 Annette Faße SPD Antw PStS Manfred Carstens BMV 6376D, 6377 C ZusFr Annette Faße SPD 6376D, 6377D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6377B, 6378 B ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 6378C ZusFr Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6379A ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6379 A ZusFr Lisa Peters F.D.P 6379B ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6379 C Mehrzweckschiffe mit Notschleppkapazität in der Deutschen Bucht MdlAnfr 14, 15 Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStS Manfred Carstens BMV 6379D, 6380A ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6380 B ZusFr Annette Faße SPD 6380 A ZusFr Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6381A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6381 D ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 6382A ZusFr Lisa Peters F.D.P 6382 B Erhöhung der Notschleppkapazität zum Schutz der Deutschen Bucht durch Anmietung eines zusätzlichen Hochseeschleppers MdlAnfr 16, 17 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Manfred Carstens BMV 6382C, 6384 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6382D, 6384 B ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 6383 C ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . 6383 C ZusFr Annette Faße SPD 6384 B Anforderungen an einen Hochseeschlepper für Notfalleinsätze in der Deutschen Bucht MdlAnfr 18, 19 Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Manfred Carstens BMV 6384 C, 6385 B ZusFr Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6384D, 6385 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6385A, 6385 C Finanzielle Regelungen für Eisenbahnerwohnungen 1996 MdlAnfr 20 Dr. Dagmar Enkelmann PDS Antw PStS Manfred Carstens BMV . . . 6385 D ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . . 6386A Rolle kommunaler Altschulden bei der Privatisierung der Deutschen Kreditbank AG MdlAnfr 38 Dr. Christine Lucyga SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . . . 6386 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . . . . 6387 C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 6388 A ZusFr Otto Schily SPD 6388 B ZusFr Peter Conradi SPD 6388B ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 6388 C Einschränkung der Verhandlungsfreiheit beim Verkauf ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch frühere Vereinbarungen; Teilnehmer bei den Verhandlungen über die Abwicklung der Altkredite MdlAnfr 39, 40 Hans-Joachim Hacker SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . 6388D, 6390 A ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . 6389 B ZusFr Otto Schily SPD 6389 C ZusFr Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6389 D Höhe der Zinsbelastung des Erblastentilgungsfonds durch zugeteilte Ausgleichsforderungen MdlAnfr 42 Peter Conradi SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . . 6390 B ZusFr Peter Conradi SPD 6390 B Nachbesserungsklauseln in Kaufverträgen für ehemalige DDR-Banken MdlAnfr 43 Peter Conradi SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . . 6390 C ZusFr Peter Conradi SPD 6390 D ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 6391 A ZusFr Otto Schily SPD 6391 B ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 6391 B Immobilienbesitz und -wert ehemaliger DDR-Banken zum Verkaufszeitpunkt MdlAnfr 44, 45 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . 6391C, 6392 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD 6391C, 6392 D ZusFr Otto Schily SPD 6391 D ZusFr Peter Conradi SPD 6391 D ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 6391 D ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 6392 B ZusFr Dr. Peter Struck SPD 6392 B Zuteilung von Ausgleichsforderungen betr. DDR-Altkredite an Geldinstitute; Erzielung von Zins- und anderen Erträgen MdlAnfr 46, 47 Doris Barnett SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . 6393 A, 6396 C ZusFr Doris Barnett SPD 6397 A ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD . 6393B, 6396 B ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 6393 B ZusFr Otto Schily SPD 6393 C ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 6394 A ZusFr Peter Conradi SPD 6394 B ZusFr Wolfgang Ilte SPD 6395 A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 6395 A ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . 6395 B ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . . . 6395 C ZusFr Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6395 D Agio- oder Goodwill-Festsetzung bei Festlegung des Kaufpreises für ehemalige DDR-Banken MdlAnfr 48, 49 Dr. Gerald Thalheim SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . 6397 A, 6397 B Höhe der Belastung des Erblastentilgungsfonds und Auswirkungen auf das Eigenkapital durch Zuteilung von Ausgleichsforderungen MdlAnfr 50 Dr. Peter Struck SPD Antw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . . . 6397 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Vorschlägen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu kürzen Gerd Andres SPD 6397 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 6399 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6399 D Ulrich Heinrich F D P. 6400 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 6401 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 6403 B Ottmar Schreiner SPD 6405 A Julius Louven CDU/CSU 6406 B Renate Rennebach SPD 6407 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 6408 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 6409 A Heinz Schemken CDU/CSU 6410A Konrad Gilges SPD 6411B Rainer Haungs CDU/CSU 6412 B Nächste Sitzung 6413 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6414 A Anlage 2 Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen der USA gegenüber der International Development Association (IDA) MdlAnfr 3 - Drucksache 13/3093 - Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStS Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 6414* C Anlage 3 Einsatz von Abhör- oder anderen Überwachungsmaßnahmen gegenüber Journalisten und Rechtsanwälten im Fahndungsfall Dr. Jürgen Schneider MdlAnfr 4 - Drucksache 13/3093 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . 6414* D Anlage 4 Unbegründet gegen Änderungsbescheide eingelegte Widersprüche durch die Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit; Kosten MdlAnfr 5, 6 - Drucksache 13/3093 - Peter Harald Rauen CDU/CSU SchrAntw PStS Horst Günther BMA . . . 6415* A Anlage 5 Rolle des Bundesministers für Verkehr bei der Wahl von Stuttgart (statt Karlsruhe) als Standort für die neue Bahndirektion Südwest MdlAnfr 9 - Drucksache 13/3093 - Jörg Tauss SPD SchrAntw PStS Manfred Carstens BMV . 6415* C Anlage 6 Weiterführung der A 98 auf der Schweizer Seite MdlAnfr 10, 11- Drucksache 13/3093 - Marion Caspers-Merk, Karin Rehbock-Zureich (beide SPD) SchrAntw PStS Manfred Carstens BMV . 6415* D Anlage 7 Erteilung der ersten Teilerrichtungsgenehmigung für den Forschungsreaktor München II (FRM II); Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unsachgemäßer Umweltverträglichkeitsprüfung MdlAnfr 21, 22 - Drucksache 13/3093 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStS Ulrich Klinkert BMU . . 6416* A Anlage 8 Entdeckung von synthetischen Nitro- und polycyclischen Moschus-Duftstoffen in Gewässern und Fischen im Ruhreinzugsgebiet; gesundheitliche Auswirkungen MdlAnfr 23, 24 - Drucksache 13/3093 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStS Ulrich Klinkert BMU . . 6416* C Anlage 9 Sperrung der Haushaltsmittel für den geplanten Forschungsreaktor München II bis zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Sicherheit MdlAnfr 27 - Drucksache 13/3093 - Uta Titze-Stecher SPD SchrAntw PStS Bernd Neumann BMBF . 6417* A Anlage 10 Deutsche Beteiligung beim Rüstungsprogramm des Iraks für ABC-Waffen MdlAnfr 28 - Drucksache 13/3093 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 6417* B Anlage 11 Vergewaltigung deutscher Touristinnen in der Dominikanischen Republik; Vereinbarkeit der Aussage des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, zur Vernichtung und zum Verbot der Produktion von Minen mit den für Minenentwicklung vorgesehenen Mitteln im Bundeshaushalt 1995 und 1996 MdlAnfr 29, 30 - Drucksache 13/3093 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 6417* C Anlage 12 Flüchtlingswelle im Norden Sri Lankas; Unterstützung der Arbeit der Flüchtlingsorganisationen MdlAnfr 31, 32 - Drucksache 13/3093 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 6418* B Anlage 13 Koordinierung der Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter bei der Fahndung nach rumänischen Tresorknacker-Banden MdlAnfr 33 - Drucksache 13/3093 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 6418* D Anlage 14 Besuch des als Drahtzieher von Mordanschlägen gegen iranisch-kurdische Oppositionelle geltenden Chefs des iranischen Auslands-Geheimdienstes Fallahian in der Bundesrepublik Deutschland 1993; Protest der amerikanischen Regierung; Festnahmeabsicht des Bundeskriminalamtes MdlAnfr 34 - Drucksache 13/3093 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 6419* B Anlage 15 Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die PDS-Gruppierungen „Kommunistische Plattform" und „AG Junge Genossen" MdlAnfr 35 - Drucksache 13/3093 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 6419* C Anlage 16 Vernehmung von an Drogenscheingeschäften in den Niederlanden und an der Ausbildung der dortigen Fahnder beteiligten Mitarbeitern des Bundeskriminalamt im Untersuchungsausschuß des niederländischen Parlaments MdlAnfr 36 - Drucksache 13/3093 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 6420* B Anlage 17 Rückforderung kommunaler Altschulden durch die Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung mbH (GAW) MdlAnfr 37 - Drucksache 13/3093 - Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6420* C Anlage 18 Auswirkungen der Belastungen des Erblasttilgungsfonds auf das Eigenkapital durch Zuteilung von Ausgleichsforderungen MdlAnfr 51- Drucksache 13/3093 - Dr. Peter Struck SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6421* A Anlage 19 Verhandlungen des BMF, Dr. Theodor Waigel, über die Abwicklung von Altkrediten ehemaliger DDR-Banken; Verkaufserlös für ehemalige DDR-Banken MdlAnfr 52, 53 - Drucksache 13/3093 - Otto Schily SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6421* B Anlage 20 Kritik des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen an der Zuteilung von Ausgleichsforderungen bzw. Ausgleichsverbindlichkeiten; Gespräche mit dem Bundesverband deutscher Banken hinsichtlich Abwicklung von Altkrediten ehemaliger DDR-Banken MdlAnfr 54, 55 - Drucksache 13/3093 - Wieland Sorge SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6421* C Anlage 21 Höhe der Geldinstituten und Außenhandelsbetrieben zugeteilten Ausgleichsverbindlichkeiten sowie der aus ihnen an den Ausgleichsfonds bzw. an den Erblastentilgungsfonds geleisteten Zahlungen seit Juli 1990 MdlAnfr 56, 57 - Drucksache 13/3093 - Ingrid Matthäus-Maier SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6421* D Anlage 22 Vorgänge beim Verkauf der Deutschen Handelsbank AG MdlAnfr 58, 59 - Drucksache 13/3093 -Dorle Marx SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6422* A Anlage 23 Beauftragung unabhängiger Gutachter zur Wertermittlung für den Verkauf ehemaliger DDR-Banken; Höhe der Belastungen des Erblastentilgungsfonds durch Geldinstituten zugeteilte Ausgleichsforderungen MdlAnfr 60, 61- Drucksache 13/3093 - Dr. Mathias Schubert SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6422* C Anlage 24 Bundesbeteiligung an Kreditinstituten der ehemaligen DDR MdlAnfr 62 - Drucksache 13/3093 - Manfred Hampel SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6423* A Anlage 25 Entscheidung über die Zukunft der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe MdlAnfr 63, 64 - Drucksache 13/3093 - Gernot Erler SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6423* A Anlage 26 Veränderungen bei der Ausstattung mit Bundesbehörden und bundeszentralen Einrichtungen der Städte Freiburg und Karlsruhe in den letzten 25 Jahren; Zusammenlegung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe MdlAnfr 65 - Drucksache 13/3093 - Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw StS Dr. Jürgen Stark BMF . . 6423* C 73. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 29. 11. 95 * Beck (Bremen), BÜNDNIS 29. 11. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 29. 11.95 Borchert, Jochen CDU/CSU 29. 11. 95 Braun (Auerbach), CDU/CSU 29. 11. 95 Rudolf Braune, Tilo SPD 29. 11. 95 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 29. 11. 95 * Büttner (Ingolstadt), SPD 29. 11. 95 Hans Graf von Einsiedel PDS 29. 11. 95 Heinrich Eymer, Anke CDU/CSU 29. 11. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 29. 11. 95 Horn, Erwin SPD 29. 11. 95 Irber, Brunhilde SPD 29. 11. 95 Klemmer, Siegrun SPD 29. 11. 95 Meißner, Herbert SPD 29. 11. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 29. 11. 95 Odendahl, Doris SPD 29. 11. 95 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 29. 11. 95 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 29. 11. 95 Purps, Rudolf SPD 29. 11. 95 Reschke, Otto SPD 29. 11. 95 Rexrodt, Günter F.D.P. 29. 11. 95 Scheel, Christine BÜNDNIS 29. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 29. 11. 95 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 29. 11. 95 Steen, Antje-Marie SPD 29. 11. 95 Thönnes, Franz SPD 29. 11. 95 Tippach, Steffen PDS 29. 11. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 29. 11. 95 Wallow, Hans SPD 29. 11. 95 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 29. 11. 95 Gert Wohlleben, Verena SPD 29. 11. 95 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 29. 11. 95 Margareta 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 3): Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Bundesregierung die Tatsache, daß die USA ihren Zahlungsverpflichtungen an die IDA (International Development Association) nicht nachkommt, auf das Beitragsverhalten der Bundesrepublik Deutschland haben, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die USA zur Erfüllung ihrer Beitragspflichten zu drängen? Die USA werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 1996 nur 700 Millionen US-$ auf die 10. IDA-Auffüllung einzahlen. Es stünden dann für den Dreijahreszeitraum 1993 bis 1996 noch 935 Millionen US-$ aus; insgesamt hatte sich die US-Regierung zur Zahlung von 3 750 Millionen US-$ unter Vorbehalt der Zustimmung des Kongresses verpflichtet. Wenn dies so eintritt, ist die Bundesregierung nach der IDA 10-Resolution berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Verpflichtungen gegenüber IDA in anteilsmäßig entsprechender Höhe zu sperren. Die Anwendung dieses Mechanismus ist mit Haushaltsvermerk zu Kapitel 23 02 Titel 836 02 geregelt. Die Bundesregierung hat auf internationalen Begegnungen - wie z. B. auf dem G 7-Gipfel in Halifax und auf der Weltbank-/IWF-Jahrestagung 1995 - sowie in bilateralen Gesprächen mit US-amerikanischen Politikern die USA eindringlich daran erinnert, daß der Finanzbedarf der ärmsten Entwicklungsländer, die Führungsrolle der USA in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und die Grundsätze der Lastenteilung unter den Gebern es nicht zulassen, daß die USA hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben. Die Bundesregierung wird diese Bemühungen fortsetzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3093 Frage 4): In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der u. a. vom Bundeskriminalamt durchgeführten Fahndung nach dem Bauunternehmer Dr. Jürgen Schneider Abhör- oder andere Überwachungsmaßnahmen gegenüber Journalisten - u. a. der ARD, der ZDF-Redaktion „Frontal" und des Magazins „Focus" - sowie Rechtsanwälten, die angeblich Kontakt mit Dr. Jürgen Schneider hatten, veranlaßt worden, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch derartige Ermittlungsmaßnahmen das berufsbedingte Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 der Strafprozeßordnung ausgehöhlt wird? Im Zuge der Fahndung nach dem Bauunternehmer Dr. Jürgen Schneider hat das Bundeskriminalamt keine Abhör- oder andere Überwachungsmaßnahmen gegenüber Journalisten - unter anderem der ARD, der ZDF-Redaktion „Frontal" und des Magazins „Focus" - sowie Rechtsanwälten, die angeblich Kontakt mit Dr. Jürgen Schneider hatten, veranlaßt. Vielmehr sind allein Auskunftserteilungen über den Fernmeldeverkehr nach § 12 FAG von den zuständigen Justizbehörden in Frankfurt angeordnet worden. Das Bundeskriminalamt selbst wurde nur aufgrund eines Ersuchens der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 BKA-Gesetz tätig. Im Hinblick darauf sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, sich zu dem Verhältnis von Abhör- und Überwachungsmaßnahmen zu dem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozeßordnung zu äußern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Peter Harald Rauen (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3093 Fragen 5 und 6): Wie viele unbegründete Widersprüche haben die Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit gegen die im Dezember 1994 ergangenen Änderungsbescheide erhoben, nachdem die stellvertretende Vorsitzende beim Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit, Dr. Ursula Engelen-Kefer, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hierzu erlassene Rechtsverordnung fälschlich als rechtswidrig bezeichnet und zur Erhebung von Widersprüchen öffentlich aufgefordert hat? Welche Kosten sind der Bundesanstalt für Arbeit durch diese unbegründeten Widersprüche entstanden, wenn man - falls keine konkreten Angaben vorliegen - 100 DM je Bearbeitungsfall unterstellt, und kann die Bundesanstalt für Arbeit diese Kosten von Dr. Ursula Engelen-Kefer erstattet erhalten? Zu Frage 5: Gegen die aufgrund der AFG-Leistungsverordnung 1995 erlassenen Änderungsbescheide wurde bis Ende Feburar 1995 in 124 337 Fällen Widerspruch erhoben. Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 3. August 1995 die Rechtmäßigkeit der AFG-Leistungsverordnung 1995 auch insoweit bestätigt, als dabei der Solidaritätszuschlag und der Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt wurde. Zu Frage 6: Sach- und Personalkosten der Widerspruchsbearbeitung könnten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit nur durch aufwendige Sondererhebungen ermittelt werden. Ansprüche auf Kostenerstattung durch Dritte, die zur Einlegung erfolgloser Rechtsbehelfe geraten haben, sieht das Gesetz nicht vor. Wenn man Kosten von 100 DM je Bearbeitungsfall unterstellt, sind 12,4 Millionen Kosten entstanden, die letztlich von der Bundesanstalt für Arbeit zu tragen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 9): Treffen Informationen zu, wonach sich das Bundesministerium für Verkehr bei der anstehenden Standortentscheidung einer neuen Bahndirektion Südwest für den Standort Stuttgart statt Karlsruhe ausgesprochen, auf den Bahnvorstand entsprechenden Druck ausgeübt und damit für Stuttgart Partei ergriffen hat, und wenn ja, welche Gründe sieht das Bundesministerium für Verkehr, die gegen den Standort sprechen, nachdem der Bahnvorstand ursprünglich bereits Karlsruhe als geeignet angesehen hatte? Die am 1. Januar 1994 in Kraft getretene Strukturreform der Bundeseisenbahnen sieht eine strikte Trennung der unternehmerischen und staatlichen Aufgaben vor. Die Auswahl des Standorts einer neuen Niederlassung „Südwest" gehört zu den Entscheidungen, über die der Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) in alleiniger unternehmerischer Verantwortung zu entscheiden hat. Der Vorstand der DB AG hat mit Schreiben vom 29. August 1995 die Stadt Stuttgart über seine Überlegungen informiert. Im Zusammenhang mit den regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand der DB AG wurde auch Staatssekretär Henke über den Sachstand informiert. Nach Auskunft der DB AG hat die Unternehmensleitung bisher noch keine abschließende Entscheidung über die Neuordnung und den künftigen Standort der südwestdeutschen Niederlassung getroffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk und Karin Rehbock-Zureich (beide SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 10 und 11): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der die Weiterführung der A 98 über Schweizer Gebiet regelt, bislang weder paraphiert noch ratifiziert ist, sondern im Gegenteil die Schweizer Seite nicht bereit ist, die A 98 weiterzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung, den weiteren Ausbau der A 98 bis zur Schweizer Grenze voranzutreiben, ohne daß ein gültiger Staatsvertrag, der die Weiterführung über Schweizer Gebiet regelt, vorliegt? Die konkrete Planung der A 98 am Hochrhein endet im Osten bei Geißlingen. Langfristig besteht die Konzeption einer Anbindung an das nationale Straßennetz der Schweiz. Dies ist auch Gegenstand von Beschlüssen der deutsch/schweizerischen Raumordnungskommission. Über den Realisierungszeitraum in diesem Bereich gibt es noch keine konkreten Planungen. Für Verhandlungen und den Abschluß eines Regierungsabkommens über den Grenzübergang besteht daher keine Veranlassung. 6416* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 21 und 22): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bei einem Fachgespräch im Bayerischen Umweltministerium vom 2. November 1995 mit dem TÜV Bayern vorgebrachten neuen Fakten, z. B., daß in vielen konzeptrelevanten Fragen die erforderlichen Sicherheitsnachweise bisher noch nicht erbracht worden sind, und wird sich die Bundesregierung bei dieser Sachlage dafür einsetzen, daß die erste Teilerrichtungsgenehmigung erst nach eingehender Prüfung und Durchführung der für die Sicherheit erforderlichen Versuche erteilt wird? Inwiefern ist die für den Forschungsreaktor München II (FRM II) durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung von der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der unsachgemäßen Anwendung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof betroffen, und was gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall zu tun? Zu Frage 21: Für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für den Forschungsreaktor München II (FRM II) hat die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (BStMLU), ein Verfahren mit mindestens drei Teilgenehmigungsschritten vorgesehen: 1. TG: Standort und Konzept sowie Errichtung des Reaktorgebäudes 2. TG: Errichtung Reaktoranlage 3. TG: Betrieb des Reaktors Für die Erteilung der jeweiligen Teilgenehmigungen sind die zugehörigen Prüfungen durchzuführen und Nachweise zu erbringen. Das bedeutet, daß die mit dem Reaktorgebäude verbundenen Prüfungen und Nachweise bereits für die 1. TG, diejenigen für den sicheren Betrieb der Reaktoranlage erforderlichen aber erst für spätere TG vorliegen müssen. Darüber hinaus ist mit jedem Genehmigungsschritt ein vorläufiges positives Gesamturteil im Hinblick auf die Erteilung der Betriebsgenehmigung verbunden. Hierzu muß sich die Genehmigungsbehörde ein Urteil bilden, ob die erforderlichen Nachweise für die nächsten Genehmigungsschritte erwartet werden können. Bislang ergaben sich keine Hinweise, daß die noch zu erbringenden Nachweise nicht mit positivem Ergebnis erbracht werden können. Die Bundesregierung wird das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für den FRM II in diesem Sinne bundesaufsichtlich weiterverfolgen. Zu Frage 22: Für den Forschungsreaktor München II wurde in Übereinstimmung mit Artikel 2 der zweiten Verordnung zur Ausführung der Atomrechtlichen Verfahrensordnung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht Gegenstand der Klage der Europäischen Kommission. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 23 und 24): Wie beurteilt die Bundesregierung aus öko- und humantoxikologischer Sicht die Entdeckung von synthetischen Nitra- und polycyclischen Moschus-Duftstoffen in Gewässern und Fischen im Ruhreinzugsgebiet, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit sich diese Stoffgruppen, 1,1,1-Trichlor- 2,2- bis (4-chlorphenyl)ethan und seine Isomeren (DDT) vergleichbar, im menschlichen Fettgewebe angereichert haben? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Herkunft dieser polycyclischen Moschus-Duftstoffe vor, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Substanzen evtl. wegen ihres hochlipophilen Akkumulationsverhaltens nach dem Chemikaliengesetz zu verbieten? Zu Frage 23: Die Ergebnisse über Untersuchungen auf Nitro- und polycyclische Moschus-Duftstoffe in Gewässern und Fischen, über die Eschke et al. 1994 und 1995 in der Zeitschrift „Schadstofforschung und Ökotoxikologie" berichteten, beurteilt die Bundesregierung wie folgt: Die Bundesregierung steht dem Einsatz dieser Stoffgruppe in Waschmitteln, kosmetischen Mitteln und anderen Produkten des täglichen Bedarfs wegen ihrer Persistenz in der Umwelt kritisch gegenüber. Der Einsatz solcher Stoffe in Gebrauchsgütern, die sich - auf welchem Wege auch immer - in menschlichem Fettgewebe anreichern, ist unerwünscht, auch wenn die Stoffe gesundheitlich nicht bedenklich sein sollten. Es gibt jedoch Hinweise (persönliche Äußerung Eschke), daß die Belastung der Ruhr durch das früher in großen Mengen eingesetze Moschus Xylol rückläufig ist. Die Bundesregierung sieht hierin eine Bestätigung, daß die Empfehlung des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel (IKW) an seine Mitgliedsfirmen, auf den Einsatz von Moschus Xylol in Haushalts-, Wasch- und Reinigungsmitteln zu verzichten und bei kosmetischen Mitteln in Neuentwicklungen nicht mehr zu verwenden, Wirkung zeigt. Diese Empfehlung hat der Verband 1993 auf nachdrückliche Forderung der Bundesregierung abgegeben und hinsichtlich des Einsatzes in Wasch- und Reinigungsmitteln mit Schreiben vom 26. Oktober 1995 auch über das Jahr 1995 hinaus bestätigt. Zu Frage 24: Polycyclische Moschus-Verbindungen werden seit vielen Jahren unter unterschiedlichen Handelsnamen weltweit in Kosmetika und Waschmitteln als Duftstoffe eingesetzt. Die betroffene Wirtschaft, die am weiteren Einsatz dieser Stoffgruppe ein besonderes Interesse hat, führt z. Z. umfangreiche Untersuchungen zur toxikologischen und ökotoxikologischen Bewertung dieser Stoffe durch. Vom Ergebnis dieser Untersuchungen wird es abhängen, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher zu treffen sind. Die derzeit vorliegenden Erkenntnisse reichen für eine Einstufung der polycyclischen Moschus-Verbindungen nach der Gefahrstoff-Verordnung nicht aus. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Uta Titze-Stecher (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 27): Wird die Bundesregierung die im Haushalt vorgesehenen Mittel für den geplanten Forschungsreaktor München II sperren, bis die Machbarkeit des Reaktorkonzeptes unter Gewährleistung der Erfüllung von Mindestanforderungen an die Sicherheit belegt ist? Fragen der Sicherheit des FRM II werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft und im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Ich sehe daher keinen Anlaß für zusätzliche Prüfungen als Voraussetzung für eine Bereitstellung von Mitteln durch das BMBF. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 28): Welche Erkenntnisse über eine deutsche Beteiligung beim Rüstungsprogramm des Iraks für ABC-Waffen sind der Bundesregierung beim letzten Besuch des UNO-Beauftragten Ikeus vermittelt worden, und was hat die Bundesregierung daraufhin veranlaßt? Bei seinem Besuch am 4. und 5. September 1995 unterrichtete der Vorsitzende der VN-Sonderkommission Abrüstung Irak (UNSCOM), Botschafter Ekeus, die Bundesregierung u. a. aus erster Hand über die politische Situation im Irak nach der Flucht des Schwiegersohns von Saddam Hussein, Hussein Kamil Hassan. Im Vordergrund standen bei diesem Teil der Gespräche die in der Folge bekanntgewordenen neuen Einzelheiten zu allen Bereichen des irakischen Massenvernichtungswaffen-Programms. Bei dem Besuch bekräftigte die Bundesregierung ihre bisherige Haltung der umfassenden Kooperation mit UNSCOM beim Austausch von Informationen zu deutschen Zulieferungen in das irakische Rüstungsprogramm. Zur Vereinfachung und Verbesserung des Verfahrens wurde eine Beschleunigung der Kommunikationswege zwischen UNSCOM und den hierfür zuständigen Stellen der Bundesregierung abgesprochen. Im übrigen hat die Bundesregierung dem UNSCOM-Vorsitzenden die Entsendung deutscher Experten zur Auswertung von Unterlagen angeboten; UNSCOM hat von diesem Angebot bereits Gebrauch gemacht. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 29 und 30): Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Stand der Ermittlungen der dominikanischen Behörden in bezug auf die Vergewaltigungen deutscher Touristinnen in der Dominikanischen Republik, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache zu unternehmen, daß sich weiterhin Überfälle auf deutsche Urlauberinnen und Urlauber in der Dominikanischen Republik ereignen und - nach Aussage von Betroffenen - an Brutalität sogar zunehmen? Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, der sich für die „totale Ächtung weltweit", das „Verbot der Produktion von Anti-Personen-Minen" und die Vernichtung bestehender deutscher Minenbestände aussprach, mit dem Bundeshaushalt in Einklang zu bringen, der für Minenforschung, -entwicklung und -beschaffung 1995 235,2 Millionen DM, 1996/1997 156,1 Millionen DM vorsieht? Zu Frage 29: Die Bundesregierung verfolgt genau den Gang der Ermittlungen über die deutsche Botschaft Santo Domingo. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten möchte ich Ihnen mit Rücksicht auf die Betroffenen in den nächsten Tagen schriftlich mitteilen. Die deutsche Botschaft in Santo Domingo nutzt jede Gelegenheit, um bei den dominikanischen Behörden auf eine zügige Aufklärung und Bestrafung der Täter zu drängen. Der deutsche Botschafter hat in der vorletzten Woche gegenüber dem neuen Justizminister - der seit vier Wochen im Amt ist - die Vergewaltigungsfälle zweimal angesprochen und unser Petitum nachdrücklich bekräftigt. Zu den Ursachen des schleppenden Ganges der Ermittlungen verweise ich auf die Antwort meines Kollegen Schäfer auf ihre Anfrage vom 23. Juni 1995. Sie liegen nicht zuletzt daran, daß die dominikanischen Ermittlungsbehörden nur über sehr begrenzte personelle und kriminaltechnische Möglichkeiten bei der Verbrechensaufklärung verfügen und Ermittlungen durch häufigen Personalwechsel bei den zuständigen Behörden erschwert werden. Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Santo Domingo werden sich auch weiterhin mit Nachdruck für die lückenlose Aufklärung von an deutschen Touristen in der Dominikanischen Republik verübten Straftaten einsetzen. Der Botschafter hat wiederholt in Gesprächen mit dem Außenminister und den übrigen zuständigen Ministern sowie den Verantwortlichen bei Polizei und Justiz auf die Bedeutung der Sicherheit der Touristen und die Verantwortung der Behörden der Dominikanischen Republik hierfür hingewiesen. Dies hat die amtlichen Stellen sensibilisiert und zu 6418* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 einer Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen in den Touristengebieten geführt. Die Botschaft wird im Licht der Entwicklung der Sicherheitslage erneut bei den dominikanischen Dienststellen vorstellig werden. Insgesamt sind nach Einschätzung der Botschaft Touristen bei umsichtigem und vorsichtigem Verhalten grundsätzlich in der Dominikanischen Republik keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt. Zu Frage 30: Langfristig strebt die Bundesregierung im Einklang mit der Resolution 49/75D der letztjährigen VN-Generalversammlung und der Bundestagsentschließung „Weitgehende Einsatzbeschränkungen für Landminen" vom 29. Juni 1995 (BT-Drucksache 13/1780) die Abschaffung aller Antipersonenminen an. Auf dem Wege dahin setzt sie sich für eine substantielle Stärkung des Minenprotokolls zum VN-Waffenüberkommen im Rahmen der laufenden Überprüfungskonferenz (1. Verhandlungsrunde in Wien vom 25. September bis 13. Oktober 1995, 2. und 3. Verhandlungsrunde in Genf jeweils vom 15. bis 19. Januar 1996 und 22. April bis 3. Mai 1996) ein. Auch prüft sie den Vorschlag Frankreichs, daß sich die EU-Partner dem von der französischen Regierung Ende September d. J. erklärten Produktionsmoratorium für Antipersonenminen anschließen sollen. Unabhängig davon hat die Bundeswehr ihre Bestände an Antipersonenminen bereits drastisch reduziert. Bis Ende 1996 werden weit mehr als die Hälfte der derzeitigen Bestände vernichtet sein. Antipersonenminen werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung weder entwickelt noch produziert. Auch gibt es sowohl im laufenden als auch im kommenden Haushaltsjahr keine Beschaffungsvorhaben für Antipersonenminen. Die für 1995 und 1996/97 vorgesehenen Haushaltsmittel für Minenforschung, -entwicklung und -beschaffung stehen im Zusammenhang mit Panzerabwehrminen sowie Aufklärungs- und Räumsystemen, die durch die Pioniertruppe eingesetzt werden können. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung, das im Juni 1997 auslaufende Exportmoratorium für Antipersonenminen auf unbefristete Zeit zu verlängern. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3093 Fragen 31 und 32): Trifft die Bundesregierung Vorbereitungen hinsichtlich der durch die Offensive der Regierungstruppen im Norden Sri Lankas ausgelösten Flüchtlingswelle, und wie schätzt die Bundesregierung deren Ausmaß sowie die Versorgungs- und Gesundheitslage der Flüchtlinge zur Vorbereitung ihrer diesbezüglichen Maßnahmen ein? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Offensive ergriffen, um die Arbeit der Flüchtlingsorganisationen zu unterstützen, und welche Organisationen können unter den gegebenen Umständen im Norden Sri Lankas noch wirkungsvolle Flüchtlingsarbeit leisten? Die Angaben über die durch die gegenwärtigen Kampfhandlungen vertriebenen Menschen in Sri Lanka schwanken stark - zwischen 100 000 und 400 000. Das IKRK schätzt die Zahl der Flüchtlinge zwischen 300 000 und 400 000. Ein großer Teil dieser Flüchtlinge hat bei der örtlichen Bevölkerung oder in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden Unterkunft gefunden. Ein Teil der Flüchtlinge ist allerdings ohne angemessene Unterkunft. Die Situation wird durch Monsunregen verschärft. Die Versorgung der Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln erfolgt unter dem Schutz des IKRK, ist aber durch die Kampfhandlungen weiterhin gefährdet. Neben der Schaffung provisorischer Schutzunterkünfte schätzt das IKRK die Versorgung der Flüchtlinge mit Trinkwasser, Sanitäreinrichtungen und medizinischen Leistungen als prioritär ein. Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Sri Lanka stehen 1995 10 Millionen DM als allgemeine Warenhilfe für Flüchtlinge zur Verfügung. Diese Mittel werden zum überwiegenden Teil durch die internationalen Hilfsorganisationen IKRK, UNHCR und UNICEF, aber auch über srilankische Nichtregierungsorganisationen eingesetzt. Im Rahmen eines Vorhabens der technischen Zusammenarbeit in Höhe von 3 Millionen DM werden in der Provinzstadt Vavuniya, in der sich Tausende von Flüchtlingen aufhalten, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung gefördert. In Reaktion auf die aktuelle Entwicklung hat die Bundesregierung weitere Sofortmaßnahmen eingeleitet. Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe wurden dem Welternährungsprogramm 147 000 US-$ und im Rahmen der Humanitären Hilfe dem IKRK 300 000 DM für Hilfsmaßnahmen zu Gunsten der Bürgerkriegsopfer und Vertriebenen in Sri Lanka zur Verfügung gestellt. In der jetzigen Situation ist wirksame Flüchtlingshilfe im Norden Sri Lankas nur durch die dort bereits tätigen internationalen Hilfsorganisationen möglich. Die Regierung Sri Lankas hat mitgeteilt, daß sie im Krisengebiet ausschließlich mit diesen internationalen Organisationen zusammenarbeiten möchte. Daher und angesichts der andauernden Kampfhandlungen ist der unmittelbare Einsatz ausländischer Nichtregierungsorganisationen im Krisengebiet zur Zeit nicht möglich. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3093 Frage 33): Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 6419* Was unternimmt die Bundesregierung, damit ein zentrales, einheitliches Vorgehen durch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter bei der Fahndung nach den rumänischen Tresorknacker-Banden erfolgen kann, denen bundesweit über 5 000 Straftaten angelastet werden? Die Bundesregierung verweist im wesentlichen auf ihre Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner vom 13. November 1995, Arbeits-Nr. 146, in der die gemeinsamen Maßnahmen des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter dargelegt worden sind. Die von der Delegation des Bundeskriminalamtes und des Bayerischen Landeskriminalamtes in der Zeit vom 22. bis 24. November 1995 in Rumänien mit Vertretern des Innenministeriums und der rumänischen Polizei geführten Gespräche über die Intensivierung der Zusammenarbeit erbrachten folgende Ergebnisse: Das Bundeskriminalamt wird noch in der ersten Dezemberwoche einen Verbindungsbeamten nach Bukarest entsenden, der den unmittelbaren Informationsaustausch in konkreten Ermittlungs- und Fahndungsangelegenheiten gewährleisten soll. Die rumänische Polizei richtet daneben eine Sondereinheit zur Bekämpfung der organisierten Bandenkriminalität ein. Mit der Durchführung koordinierter Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen soll baldmöglichst begonnen werden. Rumänische Experten wurden zur Teilnahme an Fachgesprächen des Bundeskriminalamtes mit den Landeskriminalämtern und der Grenzschutzdirektion in der 50. Kalenderwoche eingeladen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 34): Trifft es zu, daß das Bundeskriminalamt den Chef des iranischen Ausland-Geheimdienstes Fallahian bei einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland 1993 festnehmen lassen wollte, weil er „als Drahtzieher des Mordanschlags auf die vier Führungsmitglieder der iranisch-kurdischen Opposition gilt, die am 17. September 1992 im griechischen Restaurant Mykonos in Berlin mit automatischen Waffen niedergestreckt wurden" (zitiert aus der amerikanischen Zeitschrift „Foreign Affairs" in der „Welt am Sonntag " vom 19. November 1995), und daß der damalige amerikanische Botschafter in Bonn, Holbrooke, im Auftrag des amerikanischen Außenministers Warren Christopher bei der Bundesregierung gegen den Besuch von Fallahian protestiert hat? Als bekannt wurde, daß der iranische Minister Fallahian in die Bundesrepublik einreisen werde, wurde der Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt entsprechend unterrichtet. Eine Anordnung zur Festnahme erging nicht. Es gab zwar Proteste, aber die Regierung der USA waren über den Zweck der Reise informiert. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/3093 Frage 35): Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die „Kommunistische Plattform" und die „AG Junge Genossen" in der PDS vor inklusive der Unterstützung dieser Gruppen für Aktionen gewaltbereiter Linksextremisten? Der Bundesregierung liegen folgende aktuelle Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen der „Kommunistischen Plattform" (KPF) und der „AG Junge GenossInnen" in der PDS i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 c, Abs. 2, § 16 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz vor: Zu KPF: Im Juni dieses Jahres veröffentlichten die Tageszeitungen „junge Welt" (jW vom 9. Juni) und „Neues Deutschland" (ND vom 10./11. Juni) Auszüge aus einem Diskussionspapier führender KPF-Funktionäre, darunter Michael Benjamin, Sahra Wagenknecht und Ellen Brombacher. Darin wurde eine Strategie zur Überwindung des kapitalistischen Systems gefordert. U. a. hieß es: Opposition müsse sowohl auf Reformen im Rahmen des kapitalistischen Systems als auch langfristig auf dessen Überwindung und die Verwirklichung der sozialistischen Zielstellung der PDS zielen. Dabei seien parlamentarische und außerparlamentarische Opposition eng zu verzahnen. Die PDS habe eine antikapitalistische und antifaschistische Orientierung, bewahre die Ideale des Sozialismus, bekenne sich zur Legitimität des sozialistischen Versuchs - gemeint sind die DDR und die übrigen ehemaligen kommunistischen Regime - und arbeite an der Analyse der inneren und äußeren Ursachen seines Scheiterns. Im Juli veröffentlichten die „Mitteilungen der KPF" (Heft 7/95) die Gründungserklärung der hessischen KPF. Darin wird die Überwindung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gefordert: Grundlegende gesellschaftliche Veränderungen könnten nicht in den Parlamenten beschlossen werden, sie müßten durch den Druck der Straße erkämpft werden. Parlamentarismus habe für die KPF lediglich die Funktion, außerparlamentarischen Initiativen und Bewegungen eine Tribüne zu verschaffen. Ein menschenwürdiges Leben für alle, Kommunismus sowie eine klassen- und staatenlose Gesellschaft bleibe die Utopie der KPF. Grundlage seien u. a. die Theorien von Marx, Engels, Lenin, aber auch von Rosa Luxemburg, Leo Trotzki und Antonio Gramsci. Zur AG Junge GenossInnen: Im Mai nahmen Halina Wawzyniak, Mitglied des PDS-Parteivorstandes und des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Junge GenossInnen, Thomas Barthel und David Fischer, beide ebenfalls Funktionäre der AG Junge GenossInnen, in der Mitglieder- zeitschrift „DISPUT" Nr. 9/95 Stellung zur politischen Strategie und Taktik der PDS. U. a. führten sie aus: Grundlage des politischen Handelns müsse das Parteiprogramm mit dem Ziel der Schaffung einer anderen Konsumtions-, Produktions- und Lebensweise sein. Die Aufgabe der Sozialisten bestehe eigentlich darin, die außerparlamentarischen Bewegungen so zu fördern, daß diese es sich leisten könnten, sich einen „Scheißdreck" darum zu kümmern, wie staatliche Institutionen auf ihre Aktionen und Ideen reagieren. Im August rechtfertigte die führende Repräsentantin der AG Junge GenossInnen Angela Marquardt - sie ist auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden - in einem Interview mit der Zeitung „Wochenpost" (Nr. 35 vom 24. August) die Anwendung von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung und bejahte ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit militanten Autonomen. Auf die Frage, wie sie beurteile, wenn auf die Druckerei der Wochenzeitung „Junge Freiheit" Brandanschläge verübt würden, antwortete sie, sie halte die Verhinderung des Drucks der „Jungen Freiheit" für legitim. Zu ihrer Position gegenüber Autonomen führte sie aus, sie habe kein Problem mit Leuten, die sich als autonom verstünden, in der Sache zusammenzuwirken. Wenn es um den Kampf gegen den Rechtsradikalismus gehe, arbeite sie natürlich auch mit der „Autonomen Antifa" zusammen. In der Publikation „offen-siv" - Sozialistisches Monatsblatt der PDS Göttingen und Hannover (Heft 4/94) erklärte die AG Junge GenossInnen in Bremen zu ihrem politisch-ideologischen Selbstverständnis, die AG beziehe sich in ihrer theoretischen und praktischen Arbeit auf die Lehren von Marx, Engels sowie in Teilen Lenins, Luxemburgs und Trotzkis. Politik sei immer ein Ausdruck ökonomischer Interessen, vor allem von Klasseninteressen. Tagespolitische Kämpfe seien stets Klassenkämpfe. Ziel sei es, auf die demokratische Diktatur des Proletariats hinzuarbeiten, Ergänzend weise ich auf die Ausführungen der Verfassungsschutzberichte, zuletzt 1994, S. 64 ff. sowie die Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen, BT-Drs. 12/8372 und BT-Drs. 12/8552, hin. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3093 Frage 36): Hat die Bundesregierung den ihr unterstehenden Drogenverbindungsbeamten in den Niederlanden sowie den sonstigen Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes, die an Drogenscheingeschäften in den Niederlanden und der Ausbildung der dortigen Fahnder beteiligt waren, bereits Aussagegenehmigungen für die vom Untersuchungsausschuß des niederländischen Parlaments beabsichtigten Vernehmungen erteilt, und falls noch nicht, welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung möglicherweise, diese Genehmigung nicht oder nur eingeschränkt zu erteilen? Von seiten des Untersuchungsausschusses des niederländischen Parlaments ist bisher weder an den Rauschgiftverbindungsbeamten noch an einen anderen Mitarbeiter des BKA die Aufforderung ergangen, vor dem Ausschuß auszusagen. Insofern stellt sich für die Bundesregierung die Frage nach Erteilung einer Aussagegenehmigung nicht. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 37): Treffen Presseberichte zu, wonach die bundeseigene Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung mbH (GAW) nach dem 23. November 1995 mit dem Versenden von Mahnbescheiden an die mit Altschulden belasteten Kommunen in den neuen Ländern beginnen wird, und hält die Bundesregierung dieses Vorgehen der GAW auch nach Bekanntwerden eines Rechtsgutachtens, nach dem die ostdeutschen Städte und Gemeinden nicht zur Rückzahlung von kommunalen Altschulden verpflichtet sind, noch für angemessen und gerechtfertigt? Die Bundesregierung führt bereits seit längerem Gespräche mit den ostdeutschen Ländern und Gemeinden über eine Lösung des Altschuldenproblems. Sie hat sich bereits vor einigen Wochen bereiterklärt, von der Versendung von Mahnbescheiden abzusehen, solange konstruktive und zielgerichtete Verhandlungen stattfinden. Der Bund hat Ländern und Gemeinden in der vergangenen Woche ein Angebot vorgelegt und sich zu einem deutlich aufgestockten Lösungsbeitrag bereiterklärt. Das Angebot enthält folgende Elemente: - Der Bund finanziert 2,4 Milliarden DM Altschulden, das sind zwei Drittel der aufgelaufenen Zinsen. - Die einzelnen betroffenen Kommunen werden von den Altschulden befreit. - Formal übernehmen die Länder den überwiegenden Teil der Schulden. - Die Länder finanzieren einen gleich großen Betrag wie der Bund, also 2,4 Milliarden DM. - Damit verbleiben für die Gemeinden 3,9 Milliarden DM, die aus der Finanzmasse des kommunalen Finanzausgleichs bedient werden. Die GAW (Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung) hat die Versendung von Mahnbescheiden vorbereitet. Eine Entscheidung über die Versendung ist noch nicht getroffen. Das in der Frage angesprochene Rechtsgutachten von Prof. Harms, das von den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben wurde, soll nach Pres- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 6421* seberichten Anfang Dezember vorliegen. Erst dann kann zu den Einzelheiten Stellung genommen werden. Die Bundesregierung bleibt jedoch bei ihrer Rechtsauffassung, daß durch den Einigungsvertrag die kommunalen Einrichtungen einschließlich der darauf lastenden Altverbindlichkeiten auf die Gemeinden übergegangen sind. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 51): Konnte die Zuteilung von Ausgleichsforderungen auch dazu führen, daß das Eigenkapital mehr als 4 % der Bilanzsumme erreichte, und in welcher Höhe ist dies ggf. geschehen? Gemäß Anlage I Art. 8 § 4 Abs. 2 und des 1. Staatsvertrags muß die Zuteilung von Ausgleichsforderungen so bemessen sein, daß die Geldinstitute ein Eigenkapital von 4 % der Bilanzsumme aufweisen und die Auslastung des Grundsatzes I gemäß § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen höchstens das 13fache beträgt. Nach Angaben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen erfolgte bisher keine Zuteilung, bei der die Auslastung des Grundsatzes I ein höheres Eigenkapital als 4 % der Bilanzsumme erforderte. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Fragen des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 52 und 53): In welcher Weise und ab wann war der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, mit Verhandlungen und Gesprächen über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken befaßt? Wie hoch ist der Verkaufserlös insgesamt, den die Bundesregierung oder ihr unterstellte Institutionen durch den Verkauf der folgenden ehemaligen DDR-Banken oder ihrer Anteile erzielt haben: Deutsche Kreditbank AG, Berliner Stadtbank AG, Genossenschaftsbank Berlin, Deutsche Außenhandelsbank AG, Deutsche Handelsbank AG? Zu Frage 52: Zunächst verweise ich auf meine Antwort auf die Frage 40 des Abgeordneten Hacker.*) Diese Aussage gilt auch für Bundesminister Dr. Waigel. Herr Bundesminister Dr. Waigel hat an Verhandlungen über die Abwicklung von Altkrediten und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute nicht teilgenommen. Er ist von den zuständigen Abteilungen über wichtige Entscheidungen unterrichtet worden. *) Vgl. Seite 6390A Zu Frage 53: Eine Kaufpreissumme für die genannten Banken kann derzeit nicht abschließend beziffert werden, da noch nicht alle Kaufverträge vollständig abgewickelt worden sind. Die Gesamtsumme, die der Bund und die ihm unterstellten Institutionen aus diesen Banken erlösen werden, beträgt voraussichtlich insgesamt rund 10,9 Milliarden DM. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Frage des Abgeordneten Wieland Sorge (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 54 und 53): Hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher die ihm von Geldinstituten vorgelegten Grundlagen (Bilanzen, Prüfberichte) für die Zuteilung von Ausgleichsforderungen bzw. Ausgleichsverbindlichkeiten beanstandet, und wenn ja, welche Auswirkungen hatte dies auf die Ausgleichsforderungen bzw. -verbindlichkeiten? Hat die Bundesregierung Gespräche mit dem Bundesverband Deutscher Banken e. V. zum Thema der Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und der Übernahme von Geschäften ehemaligen DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken geführt? Zu Frage 54: Das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen ist bei der Zuteilung von Ausgleichsforderungen in erheblichem Umfang von den Ansätzen der Geldinstitute in deren DM-Eröffnungsbilanzen abgewichen. Die Höhe der Abweichungen ist erst bei der endgültigen Zuteilung quantifizierbar. Der Bundesrechnungshof hat jedoch in seiner Mitteilung vom 23. August 1993 die Ansicht vertreten, daß durch die sorgfältige Prüfarbeit des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen und des BMF die geltend gemachten Ausgleichsforderungen bisher in Milliarden-Höhe vermindert werden konnten. Zu Frage 55: Nein. Mitarbeitern des Bundesministeriums der Finanzen sind derartige Gespräche nicht bekannt. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 56 und 57): Wie hoch ist nach aktuellem Stand die Summe der Ausgleichsverbindlichkeiten, die seit dem 1. Juli 1990 Geldinstituten und Außenhandelsbetrieben zugeteilt wurden und damit den Ausgleichsfonds Währungsumstellung bzw. den Erblastentilgungsfonds entlastet haben? In welcher Höhe und wann sind seit dem 1. Juli 1990 Zahlungen an den Ausgleichsfonds Währungsumstellung bzw. an den Erblastentilgungsfonds aus Ausgleichsverbindlichkeiten bzw. aus den darauf angefallenen Zinsen von Geldinstituten und Außenhandelsbetrieben geleistet worden? 6422* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 Zu Fragen 56: Die Höhe der den Ausgleichsfonds Währungsumstellung entlastenden Ausgleichsverbindlichkeiten betrug zum 31. Oktober 1995 1,49 Milliarden DM. Zu Frage 57: Auf Grund von Ausgleichsverbindlichkeiten sind bis zum 31. Oktober 1995 602,7 Millionen DM Zins- und 50,8 Millionen DM Tilgungsleistungen an den Ausgleichsfonds Währungsumstellung erbracht worden. Hiervon entfallen auf das Jahr 1994 528,5 Mio. DM Zinsen und die gesamte bisherige Tilgung. In 1995 erfolgten 74,1 Millionen DM Zinszahlungen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Fragen der Abgeordneten Dorle Marx (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 58 und 59): Wurden beim Verkauf des 64-%-Anteils an der Deutschen Handelsbank AG an die Bank für Gemeinwirtschaft im November 1990 keine Nachbesserungsklauseln vereinbart, und wenn dies zutrifft, warum wurden keine Nachbesserungsklauseln vereinbart? Welchen Wert hat die Treuhandanstalt den Beteiligungen der Deutschen Handelsbank AG an sechs Firmen des ehemaligen Bereichs Kommerzielle Koordinierung beigemessen, die im Zuge des Verkaufs des restlichen 30-%-Anteils an der Deutschen Handelsbank an die Bank für Gemeinwirtschaft im Jahre 1994 auf die Treuhandanstalt übergingen? Zu Frage 58: Beim Verkauf der 64 %-Beteiligung der Staatsbank Berlin an der Deutschen Handelsbank AG an die Bank für Gemeinwirtschaft wurden keine Nachbesserungsklauseln vereinbart. Nachbesserungsklauseln für die Verkäuferin ohne entsprechende Minderungsklauseln zugunsten der Käuferin hätten nicht durchgesetzt werden können. Hinzu kommt, daß im Ergebnis dem Bund wegen der Regelungen des § 36 DM-Bilanzgesetz über den Ausgleichsfonds Währungsumstellung höhere Werte im Anlagevermögen zugute kommen. Zu Frage 59: Im Zusammenhang mit dem Verkauf der 30%igen DHB-Beteiligung an die BfG Bank AG im Jahre 1994 fand eine Klärung der Beteiligungsverhältnisse der DHB an Unternehmen des ehemaligen Bereichs Kommerzielle Koordinierung statt. Dabei wurde aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen hinsichtlich der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Beteiligungen an Unternehmen des ehemaligen Bereichs KoKo im Vergleichswege eine Einigung erzielt. Der Vergleich sah vor, daß die damals von der DHB an ehemaligen KoKo-Unternehmen gehaltenen Beteiligungen dem Finanzvermögen zugeordnet werden. Zum Ausgleich erhielt die DHB einen Ausgleichsbetrag, der u. a. mit Zahlungszuflüssen inkl. Zinsen und Dividenden, die die DHB von diesen Unternehmen erhalten hatte und nun zurückzahlen mußte, verrechnet wurde. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages erfolgte auf der Grundlage eines Wirtschaftsprüfer-Gutachtens. Durch den Vergleich wurden u. a. Prozesse mit einem erheblichen Streitwert sowie mögliche Prozeßkosten vermieden und bereits anhängige Prozesse erledigt. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mathias Schubert (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 60 und 61): Wurden beim Verkauf der Anteile der Deutschen Kreditbank AG an den Joint-venture-Instituten Deutsche Bank Kreditbank AG und Dresdner Bank Kreditbank AG durch die Bundesregierung keine unabhängigen Gutachter zur Berechnung der jeweiligen Unternehmenswerte beauftragt, und wenn dies zutrifft, warum wurden keine unabhängigen Gutachter beauftragt? In welcher Höhe wird der Erblastentilgungsfonds als Bestandteil des Bundeshaushalts durch Ausgleichsforderungen belastet, die Geldinstituten seit dem 1. Juli 1990 bis heute zugeteilt wurden, um die Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen zu decken und um ein Eigenkapital in Höhe von 4 % der Bilanzsumme zu erreichen? Zu Frage 60: Auf seiten der Treuhandanstalt waren in die Vorbereitungen zur Verhandlungsführung und zum Verkauf Wirtschaftsprüfer einbezogen. Darüber hinaus war die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters aufgrund der vorgegebenen Vertragslage nicht sinnvoll: Deutsche Bank AG und Dresdner Bank AG hatten bereits im Sommer 1990 jeweils eine Kaufoption an den Aktien der DKB an den Joint-venture-Banken erhalten. Die DKB hatte sich gegenüber Deutscher und Dresdner Bank AG vertraglich verpflichtet, deren Beteiligung an den jeweiligen Joint-ventureBanken auf 100 %-Anteile zu erhöhen. Des weiteren war der Kaufpreis zur Übernahme der Aktien an der Joint-venture-Bank bereits vertraglich festgelegt. Zu Frage 61: Der Ausgleichsfonds Währungsumstellung hat aus der Zuteilung von Ausgleichsforderungen gegenüber dem Erblastentilgungsfonds zum 31. Oktober 1995 eine Forderung von 75,4 Milliarden DM, davon 74,5 Milliarden DM an Geldinstitute. Inwieweit Ausgleichsforderungen auf Verbindlichkeiten und Rückstellungen bzw. auf ein Eigenkapital i. H. von 4 % der Bilanzsumme der Geldinstitute entfallen, ist nach Angabe des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen noch nicht bezifferbar, da bisher überwiegend keine vollständigen Zuteilungen, sondern Teilzuteilungen erfolgt sind. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1995 6423* Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Frage des Abgeordneten Manfred Hampel (SPD) (Drucksache 13/3093 Frage 62): Gibt es neben der Deutschen Kreditbank AG, Berliner Stadtbank AG, Genossenschaftsbank Berlin, Deutschen Außenhandelsbank AG, Deutschen Handelsbank AG weitere Geldinstitute aus der ehemaligen DDR, an denen der Bund oder ihm unterstellte Institutionen beteiligt sind oder waren, und wenn ja, welche? Mit dem 3. Oktober 1990 ging die Beteiligung der ehemaligen DDR an der Staatsbank Berlin auf den Bund über. Die Staatsbank wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau fusioniert. Dabei konnte das Kapital der KfW erhöht und das nicht mehr benötigte Kapital der Staatsbank an den Bund abgeführt werden. Ferner gab es die Deutsche Post-Postbank, die nach Art. 27 des Einigungsvertrages Bestandteil des Sondervermögens Deutsche Bundespost geworden ist. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/3093 Fragen 63 und 64): Ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, dem Vorschlag des Finanzministeriums von Baden-Württemberg vom August 1995 zu folgen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundes und des Landes Baden-Württemberg zu bilden, um eine abgestimmte Lösung für die Zukunft der Oberfinanzdirektionen in Freiburg und Karlsruhe angesichts der auf beiden Ebenen zu verzeichnenden Aufgabenrückgänge zu finden, und was sind ggf. die Gründe, eine solche gemeinsame Arbeitsgruppe nicht einzurichten? Wie soll nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen bei der Entscheidung über die Zukunft der beiden Oberfinanzdirektionen in Freiburg und Karlsruhe verfahrensmäßig sichergestellt werden, daß die parallelen Rationalsisierungsmaßnahmen von Bund und Land zu lebensfähigen und dauerhaften Organisationensformen führen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen? Zu Frage 63: Der Bundesminister der Finanzen hat den Vorschlag des Landesfinanzministers Baden-Württemberg zur Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ausdrücklich begrüßt. Auch der Bund stellt gegenwärtig Überlegungen zur Neustrukturierung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der beiden badischen Oberfinanzdirektionen an. Zur Zeit wird die Besetzung der Arbeitsgruppe zwischen Bund und Land abgestimmt. Zu Frage 64: Nach dem Finanzverwaltungsgesetz können die hier in Rede stehenden Rationalisierungsmaßnahmen zur Neuordnung der Oberfinanzdirektionen nur nach Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Finanzministerium BadenWürttemberg vorgenommen werden. Diese Abstimmung soll durch die einzurichtende Arbeitsgruppe erreicht werden. Die Arbeitsgruppe soll unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen, verschiedene Lösungsmöglichkeiten erörtern und dabei auch einen Zeitplan für die Umsetzung der denkbaren Rationalisierungsmaßnahmen aufstellen. Ich möchte diesem Verfahren heute hier nicht vorgreifen. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jürgen Stark auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/3039 Frage 65): Welche Veränderungen hat es bei der Ausstattung mit Bundesbehörden und bundeszentralen Einrichtungen der Städte Freiburg und Karlsruhe, dargestellt durch Bezeichnung der Einrichtung samt der betroffenen Arbeitsplätze, zwischen 1970 und 1995 gegeben, und wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen die aktuelle Bundespräsenz und ihre Veränderung in den letzten 25 Jahren hinsichtlich des Vorschlages der „Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen", die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe in Karlsruhe zusammenzulegen? Folgende Veränderungen bei der Ausstattung mit Bundesbehörden und bundeszentralen Eintrichtungen in Freiburg und Karlsruhe haben sich zwischen 1970 und 1995 im Bereich der Bundesfinanzverwaltung ergeben: Bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist mit Wirkung vom 1. Januar 1974 die Bundesvermögensabteilung aufgehoben und in die Oberfinanzdirektion Freiburg eingegliedert worden. Im Zuge dieser Maßnahme sind ca. 40 Arbeitsplätze von Karlsruhe nach Freiburg übergegangen. Die Hauptzollämter Freiburg und Kehl werden zum 1. Janaur 1996 in Kehl unter Beibehaltung einer Außenstelle in Freiburg zusammengelegt. Durch die Zentralisierung der Vollstreckungsaufgaben in Freiburg ergibt sich per saldo in Freiburg lediglich ein Verlust von 15 Arbeitsplätzen, dem eine Aufstockung um 60 Arbeitsplätze beim Zollfahndungsamt Freiburg in den Jahren 1970 bis 1995 gegenübersteht. In Karlsruhe werden im Laufe des Jahres 1996 die Hauptzollämter Karlsruhe und Baden-Baden zusammengelegt. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze dadurch nach Karlsruhe verlagert werden, läßt sich derzeit noch nicht feststellen. Von den übrigen Bundesressorts sind mir folgende Änderungen bei den Bundesbehörden und bundeszentralen Einrichtungen in Freiburg und Karlsruhe zwischen 1970 und 1995 mitgeteilt worden: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Die Zahl der Arbeitsplätze bei der Bundesforschungsgesellschaft für Ernährung in Karlsruhe ist von 1970 bis 1995 von 134 um 43,5 auf 177,5 erhöht worden. Bundesministerium des Innern - Die Stellenausstattung des Bundesarchivs - Abteilung Militärarchiv - in Freiburg ist zwischen 1970 und 1995 von 49 um 35 auf 84 Stellen erhöht worden. - Die Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Freiburg (gegründet im September 1992) und in Karlsruhe (gegründet im September 1982) sind mit einem Stellensoll von 36,25 bzw. 38 Stellen ausgestattet. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Die ehemalige Bundesbahnschule in Karlsruhe wird seit 1985 als eine von 20 Zivildienstschulen des Bundesamtes für den Zivildienst genutzt (z. Z. 13,5 Arbeitskräfte). Bundesministerium der Justiz - Das Stellensoll des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat sich von 1970 bis 1995 von 338 um 76 auf 414 erhöht. - Das Stellensoll des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich von 1970 bis 1995 von 287 um 344 auf 631 erhöht. Bundesministerium für Post und Telekommunikation - Mit der Neustrukturierung der Deutschen Bundespost (Postreform I) zum 1. Juli 1989 wurden in Freiburg und Karlsruhe Außenstellen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) mit 20 bzw. 64 Arbeitsplätzen eingerichtet. - Mit der Postreform II zum 1. Januar 1995 wurden die Unternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften umgewandelt. Inwieweit sich dadurch die Zahl der Arbeitsplätze gegenüber den früheren Bundeseinrichtungen geändert hat, kann nicht beantwortet werden. Bundesministerium für Verkehr - In Karlsruhe wurde am 1. Januar 1994 eine Außenstelle des Eisenbahnbundesamtes (EBA) mit einer Sollzahl von 71,5 Arbeitsplätzen eingerichtet. - In Karlsruhe wurde am 1. Januar 1994 die Dienststelle Bundeseisenbahnvermögen (BEV) mit 200,4 Sollarbeitsplätzen (zuzüglich 887,5 Dienstleistungs-Überlassungs-Verträgen) eingerichtet. - Die Bundesbahndirektion Karlsruhe wurde im Rahmen der Strukturreform Eisenbahnen zum 1. Januar 1994 aufgelöst (Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze war kurzfristig nicht ermittelbar). Deutscher Wetterdienst (DWD) Für 1995/96 ist im Rahmen der Neuorganisation geplant bzw. durchgeführt - die Verlagerung der Aufgaben der Dezernate Wettervorhersagedienst und Klimadienst aus dem Wetteramt Freiburg nach Stuttgart - die Neueinrichtung einer Außenstelle des Geschäftsfeldes „Landwirtschaft" in Freiburg - die Umgestaltung und Erweiterung der bisherigen „Zentralen Medizinmeteriologischen Forschungsstelle" in Freiburg. Von ca. 44 Planstellen in 1995 werden nach Umsetzung der Neuorganisation und Erbringung der vom Parlament verfügten jährlichen Einsparungen ca. 37 in Freiburg verbleiben. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV) Bis Ende 1975 gab es in Freiburg eine Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD) als Mittelbehörde sowie ein Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA). Im Zuge der Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf der Ebene der Mittelinstanz wurde die WSD Freiburg mit Wirkung vom 1. Januar 1976 aufgelöst. Die vorstehenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Angaben zu den Veränderungen waren in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und angesichts des zurückliegenden Zeitraumes von 25 Jahren nicht möglich. Weitergehende Angaben wären - wenn überhaupt - nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand zu vermitteln. Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung bemüht, Bundesbehörden und Bundeszentrale Einrichtungen möglichst gleichmäßig auf die Länder und Kommunen zu verteilen, um eine räumlich ausgewogene Bundesbehörden-struktur zu schaffen. Dieses Bestreben findet jedoch seine Grenzen, wenn die ordnungsgemäße fachliche und wirtschaftlich zweckmäßige Aufgabenerledigung (Stichwort „schlanker Staat") nicht gewährleistet ist. Unter diesen Gesichtspunkten sind die vorgenannten Veränderungen bei den Bundesdienststellen in Freiburg und Karlsruhe seit 1970 zu bewerten. Die Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen hat ihrem Vorschlag den derzeitigen Bestand einer Oberfinanzdirektion in Freiburg und Karlsruhe zugrundegelegt. Sie hat sich bei ihrem Vorschlag von den für sie in erster Linie maßgebenden fachspezifischen Erwägungen leiten lassen und insbesondere berücksichtigt, daß die Bundesvermögensabteilungen beider Oberfinanzdirektionen bereits 1974 in Freiburg zusammengelegt wurden. Ausschlaggebend war für die Arbeitsgruppe die Bundespräsenz der Bundesfinanzverwaltung bei jeder bestehenden Oberfinanzdirektion.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Barnett.





Rede von Doris Barnett
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, stimmt die Bundesregierung dann wenigstens unserer Auffassung zu, daß beim Verkauf von ehemaligen DDR-Banken bzw. ihren Anteilen eine Übernahme der Altkredite bzw. Ausgleichsforderungen nicht als ergebnisneutral anzusehen ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Abgeordnete, das wird sich im Zusammenhang mit den Prüfungen, die durch das BAKred vorgenommen werden, zeigen.