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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/69 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. November 1995 Inhalt: Erklärung zu den Menschenrechtsverletzungen der nigerianischen Militärregierung 6031 A Absetzung des Punktes IV d von der Tagesordnung 6031 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 6031 D Begrüßung des Außenministers der Schweiz 6095 D Zur Geschäftsordnung Joachim Hörster CDU/CSU 6031 D Ottmar Schreiner SPD 6032 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6033 B Ina Albowitz F.D.P.B 6034 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 6034 D Tagesordnungspunkt I: Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (Drucksachen 13/2000, 13/2593) 6035 B Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Drucksachen 13/2622, 13/2626) Dieter Schanz SPD 6035 C Steffen Kampeter CDU/CSU 6038 D Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6042 D Jürgen Koppelin F.D.P 6045 A Dr. Ludwig Elm PDS 6047 C Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6049A Dr. Ludwig Elm PDS (Erklärung nach § 30 GO) 6050D Dr. Peter Glotz SPD 6051 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 6053 A Haushaltsgesetz 1996 (Drucksachen 13/2627, 13/2630) . . . . 6057 B Tagesordnungspunkt II: a) Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (Drucksachen 13/2000, 13/2593, 13/ 2601 bis 13/2626, 13/2627, 13/2630) . . 6057 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1995 bis 1999 (Drucksachen 13/2001, 13/2593, 13/2631) 6057 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . 6058 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 6062 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6067 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 6070D Dr. Christa Luft PDS 6075 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 6077 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 6082 B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6083 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . . 6086 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . 6087 D Dr. Peter Glotz SPD 6090 A Dr. Christa Luft PDS (Erklärung nach § 30 GO) 6091 B Joachim Hörster CDU/CSU 6094 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6095 A Rudolf Seiters CDU/CSU 6095 C Günter Verheugen SPD 6096 A Ulrich Irmer F.D.P 6096 C Dr. Winfried Wolf PDS 6097 A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 6097 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 6098 D Namentliche Abstimmung über das Haushaltsgesetz 1996 6091 D Ergebnis 6092 B Namentliche Abstimmung über Drucksache 13/2972 6091 D Ergebnis 6101 C Namentliche Abstimmung über Drucksache 13/2922 6092 A Ergebnis 6099 B Tagesordnungspunkt IV: Abschließende Beratungen ohne Aussprache c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Drucksachen 13/2207, 13/2940) 6104 C Petra Bläss PDS (Erklärung nach § 31 GO) 6104 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Arbeitsbedingungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz) (Drucksache 13/2834) 6105 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz) (Drucksache 13/2898) 6105 C Nächste Sitzung 6105 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6107*A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Oswald Metzger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1996 (Drucksachen 13/2000, 13/2593, 13/2627, 13/2630, [Drucksache 13/29721) 6107*B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 3 (ArbeitslosenhilfeReformgesetz) 6107' C Heinz Schemken CDU/CSU 6107*C Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 6108*C Adolf Ostertag SPD 6109* C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6111*B Dr. Gisela Babel F.D.P 6112*B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 6113*A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 6114*A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 6115* D 69. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. November 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Anlage 3 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 10. 11. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 10. 11. 95 Marliese Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 11.95 Meißner, Herbert SPD 10. 11. 95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 10. 11. 95 Nickels, Christa BÜNDNIS 10. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Odendahl, Doris SPD 10. 11. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 10. 11.95 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 10. 11. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 10. 11. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 10. 11. 95 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Oswald Metzger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1996 - Drucksachen 13/2000, 13/2593, 13/2627, 13/2630 - (Drucksache 13/2972) Oswald Metzger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unserer Fraktion ist beim Mißbilligungsantrag der SPD auf Drucksache 13/2972 ein Abstimmungsfehler unterlaufen, den ich als Haushaltsobmann auf meine Kappe nehme. Wir haben versehentlich mit Nein gestimmt, obwohl ich in meiner Rede die Zustimmung angekündigt hatte. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 3 (Arbeitslosenhilfe-Reformgestz - AlhiRG) Heinz Schemken (CDU/CSU): In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Arbeitslosenhilfebezieher und die Bezugsdauer erheblich angestiegen. Der mit der Dauer der Arbeitslosigkeit regelmäßig zunehmende Verlust von beruflicher Qualifikation erschwert die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in das Arbeitsleben. Es hat sich ein Sockel von Arbeitslosenhilfebeziehern gebildet, der die Arbeitslosenhilfe nicht nur vorübergehend, sondern immer häufiger mehr als zehn Jahre in Anspruch nimmt. Im geltenden Recht gewährleisten Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe den Schutz vor den finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Der vorliegende Gesetzentwuf zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe enthält die im wesentlichen notwendigen strukturellen Änderungen: Erstens. Der Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe setzt voraus, daß der Arbeitslose ein Jahr gearbeitet und im Anschluß daran Arbeitslosengeld bezogen hat. Arbeitslose, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben den Anspruch auf Sozialhilfe. Diese unterschiedliche Behandlung muß bei einer Langzeitarbeitslosigkeit mehr oder weniger als Zufall gesehen werden. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind deshalb stärker aufeinander abzustimmen und systemgerechter abzugrenzen. Dieses Ziel könnte durch eine Befristung der Arbeitslosenhilfe erreicht werden. Der Entwurf sieht dies eben nicht vor. Er beruht vielmehr auf der Abwägung, daß es besser ist, durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen langjährigen Arbeitslosen, die auch einen Verlust von beruflicher Qualifikation haben, einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Da die Nachfrage nach Arbeitsplätzen das Angebot weit übersteigt, kann dieses Ziel erreicht werden: durch eine Verbesserung der bestehenen Beschäftigungsmöglichkeiten in Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung und produktiven Arbeitsförderung, durch Erschließen neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, die gegenwärtig z. B. vielfach durch ausländische Saisonarbeitnehmer genutzt werden, dabei mit einer finanziellen Anreizleistung, durch das Angebot von Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Wiedereingliederung oder Verbesserung der Vermittlungsaussichten beitragen und dies durch finanzielle Absicherung und Weiterzahlung der Arbeitslosenhilfe, durch die Beseitigung von bestehenden Hindernissen für den Versuch von Arbeitlosen, ihren Lebensunterhalt durch eine selbständige Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Zweitens. Mit dem geltenden Recht können diese Ansätze nicht verwirklicht werden. Es ist verwaltungsaufwendig und wegen des weiten Beurteilungsspielraums in der Höhe des Arbeitslosengeldes nicht hilfreich. Der Entwurf sieht deshalb vor, daß die Neufestsetzung und Anpassung an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte jährlich erfolgt und an die Stelle der individuellen Neufestsetzung ein pauschaler Ansatz tritt. Drittens. Da die Nachfrage nach Arbeitsplätzen das Angebot übersteigt, kann die Arbeitsbereitschaft von Arbeitslosenhilfebeziehern vielfach nicht überprüft werden. Arbeitslosenhilfe können deshalb auch Personen beziehen, die keine Arbeit suchen. Sie nehmen die Arbeitslosenhilfe mißbräuchlich in Anspruch. Viertens. Die Arbeitslosenhilfe ist eine aus Steuermitteln des Bundes finanzierte staatliche Fürsorgeleistung. Der Arbeitslose erhält sie, soweit er seinen Lebensunterhalt nicht auf andere Weise bestreiten kann. Die Arbeitslosenhilfe soll deshalb ruhen, wenn der Arbeitslose voraussichtlich die Voraussetzungen einer Rente wegen Alters erfüllt, diese aber nicht beantragt. Fünftens. Das geltende Recht bietet dem Ehegatten des Arbeitslosenhilfebeziehers vielfach keinen Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, weil das Einkommen bei der Arbeitslosenhilfe angerechnet wird. Wie in der Sozialhilfe soll deshalb durch einen zusätzlichen Freibetrag ein entsprechender finanzieller Anreiz für den Ehegatten geschaffen werden. Sechstens. Der vorliegende Entwurf setzt bei der Reform der Arbeitslosenhilfe folgende Schwerpunkte: Erhöhung des Anteils von Arbeitslosenhilfebeziehern an Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung und der produktiven Arbeitsförderung - §§ 242s, 249h AFG -, Einführung von Trainingsmaßnahmen für Arbeitslosenhilfebezieher unter Weiterzahlung der Arbeitslosenhilfe, Erschließung zumutbarer Beschäftigungsmöglichkeiten durch Einführung einer Arbeitnehmerhilfe - über 60 Prozent der Arbeitslosenhilfeempfänger sind unter 45 Jahre alt - Verlängerung der Fristen, innerhalb deren ein Arbeitsloser eine selbständige Tätigkeit ohne Nachteile bei der Arbeitslosenhilfe ausüben kann, Verlängerung der Fristen, innerhalb deren ein Arbeitsloser sein Recht auf Arbeitslosenhilfe nicht verliert, wenn er wegen der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht bedürftig war, pauschalierende und weniger verwaltungsaufwendige jährliche Anpassung des für die Arbeitslosenhilfe maßgeblichen Arbeitsentgelts, Begrenzung der Arbeitslosenhilfe bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslose frühestens eine Altersrente beanspruchen kann. Natürlich wird durch diese Gesetzgebung auch der Bundeshaushalt entlastet; dies ist erforderlich, um Spielräume für arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu schaffen. Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): Eines, glaube ich, ist in diesem Hause unstrittig: Die Sozialversicherungssysteme Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe müssen effektiver als bisher miteinander kooperieren und aufeinander abgestimmt werden. Aber diese Forderung ist nur sinnvoll, wenn eine Reform der einzelnen Systeme - eben auch der Arbeitslosenhilfe - akzeptiert wird. Man muß den Mund nicht nur spitzen, sondern auch pfeifen. Die Voraussetzungen des Bezuges dieser Sozialleistung haben sich geändert: Arbeitslosenhilfe ist leider nicht mehr nur eine Übergangsleistung bei einem kurzfristigen Verlust des Arbeitsplatzes, sondern sie wird mehr und mehr zu einer Dauerleistung. Über die Ursachen dieser Entwicklung kann man sich streiten, das Faktum jedoch bleibt bestehen: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen und ihr Verbleib in der Arbeitslosenhilfe nehmen zu. Wie soll die Sozialpolitik auf diese Entwicklung reagieren? Soll weiterhin ein reines Versorgungssystem aufrecht erhalten werden, oder können den Langzeitarbeitslosen, denen in ihrer Gesamtheit hier niemand den Arbeitswillen abspricht, nicht auch Perspektiven auf eine Beschäftigung eröffnet werden? Ich denke, das wäre ein vernünftiger Weg. Ich möchte einige Punkte des Gesetzentwurfes der Koalition besonders hervorheben: So sollen in Zukunft mit geringen Ausnahmen nur noch Langzeitarbeitslose in die Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung zugewiesen werden können. Außerdem werden Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose eingeführt, die ihnen nicht nur bei der Bewerbung helfen sollen sondern unter Umständen auch ihre Eignung und Begabung für eine neue Tätigkeit aufzeigen, insgesamt ihre „Professionalität" verbessern sollen. Eine weitere geplante Maßnahme, die ich für sinnvoll halte, sind Zuschüsse an jüngere Arbeitslosenhilfeempfänger, die sich für befristete und nicht gerade hoch dotierte Beschäftigungen zur Verfügung stellen. Wer etwa bei der Ernte mitarbeitet, erhält 25 DM täglich als Zuschlag zu seinem Entgelt. Wenn man bedenkt, daß ein beträchtlicher Anteil der Arbeitslosenhilfebezieher zu einer solchen Tätigkeit in der Lage ist, ist dieses Angebot - ich möchte die Freiwilligkeit unterstreichen wünschenswert und erfreulich. Wer in diesem Zusammenhang von „Arbeitsdienst" redet, zeigt nicht nur sein historisches Unverständnis, sondern offenbart auch nationalen Hochmut nach dem Motto: „Ein Deutscher bückt sich nicht vor einer Erdbeere." Hunderttausende ausländischer Arbeitnehmer kennen diese Scheu nicht und sind sich für Erntearbeiten in Deutschland nicht zu schade. Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang an einen Satz von Willy Brandt erinnern, der zutreffend bemerkte, daß das Sozialstaatsangebot „nicht nur Pflichten des Gemeinwesens gegenüber dem Bürger, sondern auch soziale Verpflichtungen der Bürger im Verhältnis zum Staat" beinhaltet. Liebe Kollegen von der SPD, ich interpretiere in dem heutigen Zusammenhang die Worte ihres ExVorsitzenden so: Wer Hilfe vom Gemeinwesen erhält, der soll sich nach seinen Möglichkeiten auch bemühen, diese Hilfe nicht mehr oder in geringerem Umfang zu benötigen. Nur für den Fall, daß Sie mir vorwerfen sollten, ich würde Sie auf alte Kamellen von vorgestern festnageln, möchte ich auf Äußerungen des Hamburger Bürgermeisters, Ihres Parteifreundes Henning Voscherau, hinweisen. Der forderte in einem Interview vor knapp einer Woche die Abschaffung „überkommener Zumutbarkeitsgrenzen" und erklärte, es könne nicht Sache des einzelnen sein, sich zwischen Arbeit und „einem Einkommen aus der Tasche des Steuerzahlers" zu entscheiden. Ist das, liebe Kollegen von der SPD, ein Anschlag auf den Sozialstaat? Ich habe die meines Erachtens positiven Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfes hervorgehoben und möchte nun einige Sätze zu einer Neuregelung sagen, der ich - und auch einige meiner Fraktionskollegen - nicht ganz ohne Bedenken zustimmen kann: Geplant ist, die Minderung der beruflichen Qualifikation dadurch auszugleichen, daß das Bemessungsentgelt um fünf Prozent gekürzt wird, bis der durchschnittliche Tariflohn der untersten Gruppe erreicht ist. Tatsächlich ist eine Kürzung der Arbeitslosenhilfe, die ja im Vergleich zum Arbeitslosengeld bereits reduziert ist, nicht unproblematisch. Dies gilt um so mehr, wenn es sich um eine pauschale Kürzung handelt. Das individuelle Schicksal verliert an Bedeutung, die eigenen Anstrengungen, der Notlage zu entkommen, können nicht gewürdigt werden. Dies begründet auch mein Bedenken gegen die Vorlage. Die Kürzung der Arbeitslosenhilfe nach drei Jahren wegen der Abnahme beruflicher Qualifikation ist ja bekanntlich geltendes Recht; die Durchsetzung wurde wiederholt vom Bundesrechnungshof angemahnt. Es ist aber wichtig, daß ältere Arbeitslose, die nur noch geringe Vermittlungschancen haben, nicht das Gefühl bekommen, bestraft zu werden. Gerade sie müssen im Gegenteil eine besondere Förderung erfahren. Andererseits war eine Regelung, die alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hatte, nur sehr schwer in die Praxis umzusetzen. Bereits bei der alten Regelung endete die Neufestlegung der Arbeitslosenhilfe häufig vor dem Sozialgericht. Eindeutige gesetzliche Regelungen sind hier wohl tatsächlich nötig, um Rechtsklarheit zu erhalten und Ungerechtigkeiten vorzubeugen. Wie gesagt, nicht allen Einzelpunkten der Novellierung stimme ich aus vollem Herzen zu. Ich akzeptiere die aus meiner Sicht problematischen Abschnitte als Notwendigkeit, auf die nicht nur der Sparzwang hinweist. Auch eine Anpassung an den geänderten Charakter der Arbeitslosenhilfe als „Massenleistung" macht eine Reform in der vorgeschlagenen Art nötig. Insofern kann ich den Gesetzentwurf der Koalition als Gesamtpaket mit gutem Gewissen als gelungen bezeichnen. Abschließend möchte ich den Kollegen von der SPD, deren Kriegsgeheul von sozialem Kahlschlag und „menschlicher Sauerei" (Ottmar Schreiner) in den letzten Wochen wieder lauter geworden ist, in Erinnerung rufen: Es sind eure Engel, die den Teufel an die Wand malen. Unter Ihrer Ägide wurden die ersten einschneidenden Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe geplant, nämlich eine Senkung der Arbeitslosenhilfe und eine Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien. Damals, im März 1981, titelte der „Spiegel" sogar: „Sozialleistungen werden eingesammelt". Ihr Parteifreund Hans Matthöfer erklärte, „von einer Phase des Ausbaus sozialer Leistungen" sei nun - 1981 - „in eine Phase gesunden Abwägens von sozialer Sicherung und Eigenverantwortung überzugehen". Was damals richtig war, ist auch heute gültig. Insofern sollten auch die Kollegen von der SPD den vorliegenden Entwurf, der jene Forderung des Abwägens erfüllt, als das sehen, was er ist: Eine Sicherungsmaßnahme im Sozialstaat. Adolf Ostertag (SPD): Heute vor einer Woche hat der Bundesarbeitsminister auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall das „Bündnis für Arbeit" als „bedeutsamen Beitrag" bezeichnet und angeboten: Laßt uns auf dem Boden der Vorschläge von Klaus Zwickel, nicht auf der Höhe abstrakter Diskussionen, sondern im Rahmen ganz konkreter Projekte zusammenarbeiten, wo es geht. Vorgestern hat der Kanzler auch lobende Worte gefunden. Ich bezweifle aber, ob Sie dieses Angebot der IG Metall wirklich gelesen haben und auch ernst nehmen. Wörtlich heißt es da: „Dieses Bündnis verpflichtet die Bundesregierung, die Arbeitgeber und auch uns zur Einhaltung ... Wenn die Bundesregierung verbindlich erklärt, bei der Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes auf die Kürzung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe zu verzichten und die Sozialhilfekriterien nicht zu verschlechtern", nur dann wird es ein „Bündnis für Arbeit" geben. Einen Tag nach diesem Angebot hat das Kabinett unter Leitung des Bundesarbeitsministers den Gesetzentwurf mit dem irreführenden Etikett „Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe" - besser: „Arbeitslosenbekämpfungsgesetz" - beschlossen. Darin stehen genau die Verschlechterungen, die das angebotene „Bündnis für Arbeit" unmöglich machen. Herr Bundesarbeitsminister, was ist mit den „ganz konkreten Projekten" ? Gehört dieser Entwurf dazu? Meine Damen und Herren, dieses Beispiel zeigt erneut, wie diese Regierung schönfärberisch redet und gleichzeitig eiskalt ihre Politik des sozialen Ausgrenzens weitertreibt. Sie bekämpfen doch die Arbeitslosen statt die Massenarbeitslosigkeit. Sie wälzen die sozialen Risiken einseitig auf die Beitragszahler ab; Sie ruinieren die Finanzen der Gemeinden in unverantwortlicher Weise. Damit hat diese Regierung den Konsens, der für einen Sozialstaat unerläßlich ist, längst verlassen. Und jetzt kommt gleich ein dreifacher Salto zur weiteren Demontage der Arbeitsmarktpolitik: Erstens. Mit den aktuellen Änderungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden 35 000 Personen aus der originären Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe abgeschoben, und die Arbeitslosigkeit wird weiter kommunalisiert und statistisch verkleinert. Der Bund stiehlt sich aus seiner Verantwortung. Zweitens. Mit den angekündigten Veränderungen im AFG, die den wohlklingenden Namen „Arbeitsförderungs-Reformgesetz" erhalten sollen, wird das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter demontiert. Es wird eine Pseudoreform werden, die wieder der Finanzminister diktiert. Drittens. Auch mit dem sogenannten Arbeitslosenhilfe„reform"gesetz, das wir heute beraten müssen, setzt diese Bundesregierung ihre Strategie des Sozialabbaus und der Ausgrenzung konsequent fort. Die Arbeitslosenhilfe soll weiter auf das Sozialhilfeniveau gedrückt werden. Die Ausgliederung aus dem AFG ist der erste Schritt zur generellen Abschaffung. Für viele Arbeitslose und ihre Familien werden diese gesetzgeberischen Untaten zum Salto mortale. Mit Ihren Vorschlägen zur Arbeitslosenhilfe wird sich die finanzielle und soziale Lage der Arbeitslosen verschärfen, von dem psychischen Druck einmal ganz zu schweigen. Erstens. Sie behaupten, mit den vorgeschlagenen Regelungen eine bessere Integration der Arbeitslosenhilfempfänger zu ermöglichen. In Wahrheit geht es Ihnen nur um Kostenverschiebung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht von „Flickschusterei zu Lasten der Kommunen". Die Stadt Frankfurt wird Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Das wurde mit den CDU-Stimmen beschlossen. Durch den Gesetzentwurf wollen Sie den Bund in Milliardenhöhe entlasten auf Kosten der Arbeitslosenhilfeempfänger, der Sozialhilfeempfänger sowie der beitragsfinanzierten Arbeitsmarktpolitik. Zweitens. Sie wollen den Anteil von Arbeitslosenhilfebeziehern in Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung und der produktiven Arbeitsförderung erhöhen. In diese Maßnahmen dürfen allerdings nur noch Bezieher von Arbeitslosenhilfe einbezogen werden. Diese Maßnahmen werden aus Beitragsmitteln finanziert. Der Bund entlastet sich somit, indem er sich bei den Beitragszahlern „bedient". Darüber hinaus bringt dies auch arbeitsmarktpolitisch nichts, da erst nach einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit die Teilnahme an einer derartigen Maßnahme möglich ist. Statt zügiger Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt wird ein Abgleiten von Arbeitslosengeldempfängern in die Arbeitslosenhilfe programmiert. Drittens. Mit den vorgesehenen Trainingsmaßnahmen bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosenhilfe sollen die Wiedereingliederungschancen verbessert werden. In erster Linie geht es aber darum, die Arbeitsbereitschaft zu testen. Bei einer Verweigerung gibt's Sperrzeit. Damit können die Empfänger von Arbeitslosenhilfe aus dem Leistungsbezug gedrängt werden. Von den Kosten für diese Trainingsmaßnahmen verabschiedet sich der Bund, den Beitragszahlern werden sie aufgehalst. Viertens. Ältere Arbeitslose sollen gezwungen werden, zum frühestmöglichen Termin Rente wegen Alters zu beantragen. Dies würde bei den Betroffenen zu niedrigeren Renten führen, da sich der Zeitraum der Beitragszahlung verkürzt. Falls sich die Bundesregierung mit den von ihr geplanten Abschlägen durchsetzt, würden die Renten noch weiter gekürzt. Fünftens. Die Bundesregierung will das für die Berechnung der Arbeitslosenhilfe maßgebliche Arbeitsentgelt jährlich pauschal um 5 Prozent senken. Als Untergrenze sollen 50 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV festgelegt werden. In Westdeutschland sind das zur Zeit 2 030 DM, in Ostdeutschland 1 645 DM brutto monatlich. Arbeitslosenhilfeempfänger und -empfängerinnen im Westen würden danach wöchentlich 215 DM, im Osten 174 DM (Leistungsklasse C) erhalten. Als Konsequenz ist einmal eine deutlich stärkere Belastung der Sozialhilfe zu erwarten und zum anderen ein verstärkter Druck auf die Arbeitslosen, gering entlohnte Arbeit zu akzeptieren. Sechstens. Eingeführt werden soll eine sogenannte „Arbeitnehmerhilfe" in Höhe von 25 DM täglich. Dadurch leistet die Bundesregierung einem staatlich geförderten Niedriglohnsektor Vorschub. Der Druck auf Arbeitslose, niedrig bezahlte Beschäftigung - möglicherweise unter Tarif - anzunehmen, wird erhöht. Die Tatsache, daß jede Arbeit angenommen werden muß, führt zu einer Dequalifizierung und zu einer Fehlsteuerung von Arbeitskräften. Zusammenfassend heißt das: Diese Bundesregierung zieht sich mit diesem Gesetzentwurf immer weiter von einer sinnvollen Arbeitsmarktpolitik zurück. Die Erwerbslosen werden mehr und mehr zum Sündenbock der Nation gemacht. Die Folgen sind eine weitere Verarmung der Arbeitslosen und eine weiter um sich greifende Kommunalisierung der Massenarbeitslosigkeit. Konkret in Zahlen heißt das: Auf Kosten der Beitragszahler und Kommunen will der Bund seinen Haushalt um insgesamt 3,4 Milliarden DM im Jahr 1996 beziehungsweise 3,8 Milliarden DM in den folgenden Jahren entlasten. Diese Politik steht im krassen Widerspruch zu den ständigen Versprechungen des Bundesarbeitsministers, die Beitragszahler zu entlasten. Seit 13 Jahren könnte diese Regierung was tun - sie redet aber nur und macht das Gegenteil. Ihre Vorschläge zur Arbeitslosenhilfe werden von allen gesellschaftlich wichtigen Gruppen, den Kirchen, den Gewerkschaften, dem Städte- und Gemeindebund, vielen Arbeitgebern und auch vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit abgelehnt. Deshalb fordere ich auch namens der SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung nachdrücklich auf, den Entwurf zurückzuziehen und auch die originäre Arbeitslosenhilfe beizubehalten. Meine Damen und Herren, wir brauchen ein „Bündnis für Arbeit" und ein „Bündnis gegen Arbeitslosigkeit". Im Gegensatz zur Bundesregierung wollen wir Sozialdemokraten, daß die Mittel für die Arbeitsmarktpolitik produktiv eingesetzt werden und ein einheitliches AFG erhalten bleibt. Ich verweise auf unseren Entwurf eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes, das wir am 22. Juni des Jahres erstmals beraten haben. Unsere Vorstellungen decken sich mit den Forderungen der Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen und Wissenschaftlern. Meine Damen und Herren, zu Recht wird Klaus Zwickel jetzt viel gelobt. Vorgestern hat der Kanzler aufgefordert, den IG-Metall-Vorsitzenden vollständig zu zitieren. Ich empfehle dem Kanzler, das Grundsatzreferat vollständig zu lesen. Da steht auch: Bundeskanzler Helmut Kohl hat in seiner Regierungserklärung von 1994 davon gesprochen, in der laufenden Legislaturperiode drei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Weder drei Millionen Arbeitsplätze noch blühende Landschaften wurden bislang geschaffen. Bundeskanzler Kohl verspricht vieles, hält jedoch wenig. Ich fürchte, das bleibt auch so. Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn sich eine unbefangene Zuhörerin - sollte es sie denn an einem Freitag nachmittag um diese Uhrzeit noch geben - diese Debatte anhört, muß sie glauben, daß hier von ganz unterschiedlichen Gesetzen die Rede ist. Der Kollege Schreiner spricht - und da hat er meine volle Zustimmung - vom Arbeitslosenbekämpfungsgesetz. CDU und FDP behaupten, es ginge um Hilfen für Langzeitarbeitslose, darum, den Ausgegrenzten und sozial Schwachen dieser Gesellschaft die Hand zu reichen. Schade, daß das nichts als blanke Rhetorik ist. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, tun genau das Gegenteil von dem, was Sie hier behaupten. Was Sie hier vorlegen, ist und bleibt soziale Demontage. Kern des Gesetzentwurfs ist die Verschärfung von Kontrollen gegenüber den Erwerbslosen, das weitere Abdrängen der Betroffenen in Armut und Billiglohnsektor. Die versprochenen zusätzlichen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose sind eben keine zusätzlichen - dafür haben Sie der Bundesanstalt ja auch gar kein Geld zur Verfügung gestellt -, sondern gehen zu Lasten anderer Erwerbsloser. Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, die Zugangsvoraussetzung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate erhöhen, produzieren Sie neue Langzeitarbeitslose. Wenn Sie nicht wirklich neue Maßnahmen ergreifen, mehr Angebote an aktiver Arbeitsmarktpolitik machen, führt das zu einem Verdrängungswettbewerb zwischen denjenigen, die unsere Unterstützung dringend brauchen. Dem Bundeshaushalt für 1996, der heute von Ihnen hier verabschiedet worden ist, liegt die sogenannte Arbeitslosenhilfereform schon zugrunde, obwohl wir den Gesetzentwurf der Regierung heute zum ersten Mal im Parlament beraten. Das macht deutlich, worum es eigentlich geht: nicht um sinnvolle Sozial- und Arbeitspolitik im Konzept, sondern um das Verschieben von Kostenstellen weg vom Bundeshaushalt. Belastet werden sozial Schwache, die wirklich keine Mark entbehren können, nämlich die betroffenen Arbeitslosenhilfebezieher und -bezieherinnen, belastet wird die Arbeitslosenversicherung und auch die Rentenversicherung, belastet werden die Kommunen. Die Kommunen müssen bluten: durch die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe, mit der die Leute gleich an die Sozialhilfe durchgereicht werden , mit der Steigerung der ergänzenden Sozialhilfe, mit der Produktion neuer Langzeitarbeitsloser. Dieses Faktum können Sie auch nicht dadurch verdecken, daß Sie völlig sachfremd einen Teil Ihrer gesetzlichen Änderungen ins Asylbewerberleistungsgesetz abgeschoben haben. Für so dumm können Sie den Deutschen Städtetag doch nicht ernstlich halten! Ich hoffe, daß Sie mit dem Versuch gründlich auf die Nase fallen, in Ihrem ausländerfeindlichen Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechnung aufzumachen, die den Kommunen die neuen Belastungen als finanzielle Erleichterungen verkaufen soll und die Haushaltsdruck gegen politischen Anstand ausspielen will. Die durchschnittliche Arbeitslosenhilfe reicht schon jetzt kaum zum Leben. Viele - fast ein Viertel - beziehen weniger als 600 DM im Monat. Sie leben in oder am Rande der Armut. Genau diese Verarmung wollen Sie jetzt noch beschleunigen: Sie konstruieren eine Rutschbahn in Armut und Billiglohnsektor. Die jetztige ist Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, offensichtlich noch nicht steil genug -5 Prozent jährlich sollen die Bemessungsentgelte automatisch abgesenkt werden. Den Vorwurf „Marktwert", Herr Minister, werden Sie sich damit nicht mehr einhandeln; denn mit Markt hat ein Absenkungsautomatismus nichts mehr zu schaffen. Allerdings hat er auch nichts mehr zu tun mit einer Versicherungsleistung, die die Arbeitslosenhilfe bisher gewesen ist. Denn zum Wesen der Erwerbslosigkeit, dem Risiko, gegen das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich versichern, gehört doch gerade, die eigene Arbeitskraft nicht verkaufen zu können, zur Zeit nicht gebraucht zu werden und „überschüssig" zu sein. Die Ausgrenzung von Millionen Menschen aus der Erwerbsarbeit zur Waffe zu machen und gegen die Betroffenen zu wenden ist schon abenteuerlich. Mit dieser automatischen Abwertung hebeln Sie den Charakter der Arbeitslosenhilfe als Versicherungsleistung, auf die Anspruch besteht, weiter aus und verändern ihren Charakter hin zur Sozialhilfe. Sie verschärfen den Druck auf die Arbeitslosenhilfebezieher, jede Arbeit unter jeder Bedingung anzunehmen. Perspektiven bieten Sie ihnen keine, sondern hier wird lediglich die Situation der Schwäche ausgenutzt, um das Angebot an Billiglohnarbeitskräften zu vergrößern. Das gilt für die Ernteeinsätze genauso wie für die Trainingsmaßnahmen für ALH-Bezieher, die der Gesetzentwurf vorsieht. Bei entsprechender Ausgestaltung könnte ja z. B. ein Bewerbungstraining zumindest eine sinnvolle Förderung im Einzelfall darstellen. Aber darum geht es nicht, das steht erfrischend offen in der Begründung. Die Trainingsmaßnahmen dienen der Einsparung von Haushaltsmitteln, sie sollen die Arbeitsbereitschaft überprüfen und Leistungsmißbrauch feststellen. Sie sind also vor allem Instrument der Kontrolle und eine Schikane gegen Erwerbslose, keineswegs ein Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt. Und hier, so muß ich sagen, macht mir eines wirklich Sorgen: Der ganze Gesetzentwurf spricht immer wieder von Mißbrauchsvermeidung, von schärferen Kontrollen gegenüber den Erwerbslosen. Das gilt genauso für die entsprechenden Passagen im Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erwecken in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wollten die Menschen die Allgemeinheit betrügen, als wollten sie nicht arbeiten, als bräuchten sie, wie Herr Schäuble das am Mittwoch in der Haushaltsberatung wieder gesagt hat, Anreize zur Arbeit. Angesichts von zirka 6 Millionen fehlenden Erwerbsarbeitsplätzen ist diese Unterstellung doch offensichtlich absurd. Sie öffnen Tür und Tor für eine Mißbrauchskampagne, die jetzt schon in Teilen der Presse begonnen hat. Das bedeutet Stammtischneid auf das angeblich goldene Leben der ALH-Bezieher, auf die, die auf unsere Kosten leben. Für die Betroffenen heißt das neben der schweren Belastung, aus dem Erwerbsleben ausgegrenzt zu sein, außerdem noch Diffamierung und Entmutigung. Für das gesellschaftliche Klima ist das ein weiterer Schritt hin zu Entsolidarisierung und Ellbogengesellschaft. Wir werden alles tun, um solchen Diffamierungen entgegenzutreten. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Die Gesetzesänderungen im Arbeitsförderungsgesetz, die wir heute beschließen, sind Teil der Haushaltsgesetzgebung. Sie betreffen die Arbeitslosenhilfeempfänger. Da durch die vorgesehenen Änderungen 1,3 Milliarden DM gespart werden sollen, ist schnell erklärlich, daß diese Sparvorschläge in der öffentlichen Diskussion sehr polemisch erörtert werden. Manchem Sozialpolitiker fällt es schwer, die von Finanzen diktierte Sozialpolitik hier im Bundestag zu verteidigen. Allemal ist es leichter, mit grünem Feldgetöse oder kirchlicher Berufsentrüstung vom Leder zu ziehen, als sich die Mühe zu machen, die Vorschriften genauer anzusehen und zu bewerten. Bezieher von Arbeitslosenhilfe erhalten ihr Geld auf der Grundlage ihres letzten Nettogehaltes. Sie bekommen es zur Hälfte unbegrenzt - was einmalig ist, wenn Sie einmal europäische Nachbarländer zum Vergleich heranziehen - und erleben jährlich die Anpassung an die Steigerungen der Bruttoentgelte. Schon nach geltendem Recht ist die Bemessungsgrundlage nicht statisch, über alle Jahre hinweg auf derselben Höhe. Auch heute werden in einem Zeitraum von drei Jahren die Beträge „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles" neu festgesetzt. In die Praxis ist diese Vorschrift aber kaum umgesetzt worden. Jetzt soll die Bemessungsgrundlage - kurz: der letzte Lohn - jährlich um 5 Prozent gekürzt werden, herunter bis zum niedrigsten Tariflohn der entsprechenden Branche. Daß also jemand, der 600 DM Arbeitslosenhilfe bekommt, diese gekürzt bekommt, wie gestern Redner von der SPD behauptet haben, stimmt nicht. Im Grunde ist es doch schwierig zu begründen, warum jemand, der seit längerem aus dem Arbeitsprozeß herausgefallen ist, immer noch fiktiv auf der selben Lohnstufe die Unterstützungsleistung erhalten soll. Es zeigt sich eben, daß das Fürsorgesystem des Bundes - nichts anderes ist ja das Arbeitslosenhilferecht -, orientiert am einmal verdienten Lohn, in innere Widersprüche gerät. Der Absenkung auf der einen Seite stehen nun aber auch verstärkte Hilfen auf der anderen gegenüber. Eine Verbesserung sehe ich darin, daß den Empfängern von Arbeitslosenhilfe Trainingsmaßnahmen angeboten werden können, daß das Instrument der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ihnen mehr als jetzt zugedacht wird. Damit entwickelt sich die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu einem Angebot gerade für den Personenkreis, der länger arbeitslos ist. Daß die in solchen Maßnahmen Beschäftigten dann gleich wieder Ansprüche erwerben und unter Umständen wieder Arbeitslosengeld bekommen können, gehört zu den Fragwürdigkeiten dieses Instruments. Es macht aber durchaus Sinn aus sozialpolitischer Sicht, AB-Maßnahmen auf Arbeitslosenhilfeempfänger zu konzentrieren. Bedenken habe ich bei dieser Operation eher, was die Finanzierung angeht. Sparen tut der Finanzminister, zahlen müssen die Beitragszahler. Denn AB-Maßnahmen werden von den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Die über diesen Weg erzielten Einsparungen sind also keine Kürzungen am Unterhalt der Arbeitslosenhilfeempfänger, im Gegenteil eher eine Verstärkung der Hilfen, sie gehen aber zu Lasten der Lohnzusatzkosten. Das widerspricht ganz klar den Absichten der Koalition, die Lohnzusatzkosten zu senken - was auch in der Koalitionsvereinbarung steht. Also, Herr Minister Blüm, von dieser Bürde hat Sie das vorliegende Gesetz nicht befreit. Aus dieser Verantwortung können wir Sie auch nicht entlassen. Setzen Sie Ihre Hoffnungen nicht auf Theo Waigel, bringen Sie selbst Sparvorschläge ein, die dem Ziel „Senkung der Lohnnebenkosten" dienen. Jede Veränderung im Bereich der Arbeitslosenhilfe wird von den Kommunen besonders kritisch beäugt. Sie sorgen sich um zusätzliche Belastungen in der Sozialhilfe. Diese Befürchtungen entzünden sich zur Zeit insbesondere an der Absenkung der Bemessungsgrundlage der Arbeitslosenhilfe sowie an der Streichung der originären Arbeitslosenhilfe, die an anderer Stelle im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen ist. Ich möchte feststellen, daß ich diese Befürchtungen diesmal für unbegründet halte. Geringfügigen Mehrbelastungen durch die Reform der Arbeitslosenhilfe stehen deutliche Entlastungen der Kommunen durch die Novellierung des Sozialhilfegesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes gegenüber. Voraussetzung ist allerdings, daß die Länder diesen Entlastungen im Bundesrat auch zustimmen. Daher sollten die Städte und Gemeinden ihr Klagelied weniger an den Bund als vielmehr an ihre jeweiligen Landesregierungen richten. Diese stehen für die kommunalen Haushalte nämlich in erster Linie in der Verantwortung. Meine Damen und Herren, bei näherer Betrachtung halte ich die hier zu beschließende Gesetzesänderung für sozial vertretbar. Der Absenkung auf der einen Seite stehen verstärkte Hilfen auf der anderen gegenüber. Die Belastung der Beitragzahler bleibt bedenklich. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Freitag nachmittag - der übliche Zeitpunkt, dieselbe bekannte Runde, gemütlich eigentlich, wenn da nicht diese Themen wären. Woche für Woche werden unter diesen Bedingungen - unter faktischem Ausschluß der Öffentlichkeit - Beschlüsse gefaßt, die das Sozialsystem fortgesetzt aushöhlen. Nun das neueste Elaborat aus dem Hause Blüm: Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz. Ein Blick in die Zielsetzung legt die Vermutung nahe: Der Arbeitsminister hat es geschafft, endlich ist der Kreis quadriert. Da heißt es, Fallzahlen und Bezugsdauer der Arbeitslosenhilfe seien „erheblich gestiegen", mit „der Dauer der Arbeitslosigkeit entstehe ein regelmäßiger Verlust an beruflicher Qualifikation", und das erschwere die Wiedereingliederung; deshalb verbessere die Bundesregierung die bestehenden Möglichkeiten, schaffe zusätzliche, verbessere die Vermittlungsaussichten, erleichtere die Selbständigkeit usw. usw. So viele Wohltaten! Und das Tollste: Diese Aktivitäten für Arbeitslose kosten nicht nur nichts, sie entlasten den Bundeshaushalt auch noch um 2,1 Milliarden DM. Fürwahr, ein Glanzstück - ein Glanzstück nicht der arbeitsmarktpolitischen Intelligenz der Bundesregierung, sondern ein Glanzstück ihrer demagogischen Entsorgungssprache: Die Sorgen der Menschen werden durch Sprachregelungen beseitigt. Gestern, Herr Minister, haben Sie uns dafür wieder ein bemerkenswertes Beispiel geliefert. Sie fragten uns, was wir denn dagegen hätten, wenn endlich auch mal die Langzeitarbeitslosen von der Arbeitsförderung profitierten. Sie wissen natürlich, daß wir dagegen gar nichts haben, uns allerdings fragen, warum Sie nicht längst mehr getan haben, sondern warten, bis die Zahl der Langzeitarbeitslosen auf fast eine Million angewachsen ist. Und auch das Sonderprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit haben Sie ja nicht freiwillig wiederaufgelegt. Jetzt sollen Arbeitslosenhilfebezieher verstärkt in § 240h-Maßnahmen. Wie soll das gehen, wenn doch heute schon klar ist, daß z. B. die Mittel für die BVS für 1996 gesenkt sind und dort 25 000 bis 28 000 Stellen zur Disposition stehen? Aber in diesem Gesetz geht es ja im Kern auch um etwas ganz anderes: Dieses Gesetz ist ein rüdes Sparprogramm auf Kosten der Arbeitslosenhilfebezieher/ Innen. Um 5 % soll ihre Arbeitslosenhilfe jährlich runtergestuft werden. Ihr Qualifizierungsgerede soll ja nur den Rauchvorhang für diese Ihre eigentliche Absicht abgeben, Ihre Absicht nämlich: ausgerechnet die Leistungen für Langzeitarbeitslose zu kürzen, um Ihren Chaoshaushalt zu sanieren. Sie wollen weg von der Arbeitslosenhilfe als Dauerleistung, einer Leistung, die Arbeitslose auch für den Fall des dauerhaften Verlustes der Beschäftigung sozial sichern soll. Und weil Sie davon weg wollen, Herr Blüm, gehen Sie landauf, landab mit Ihrem arbeitslosen DiplomIngenieur hausieren. Selbst die IG-Metall-Delegierten haben Sie damit veralbert. Das kommt gar nicht gut an; da helfen Ihnen auch 40 Jahre als Metaller nichts. Zurück zu Ihrem Diplom-Ingenieur also, der nach einem Einkommen von 8 000 DM nunmehr seit 20 Jahren eine üppige Arbeitslosenhilfe kassiert und sich in der sozialen Hängematte ausruht. Für dieses so trefflich demagogisch einzusetzende Einzelbeispiel sollen nun 950 000 Arbeitslosenhilfeempfänger bestraft werden. Das ist soziale Brunnenvergiftung übelster Art. So schafft man ein gesellschaftliches Klima, in dem ein angeblich seriöses Wochenjournal mit Stories „Zum süßen Leben der Sozialschmarotzer" aufmacht und vor allem kritisiert, „daß 90 Prozent der Bundesbürger das soziale Netz ... in Anspruch nehmen". Haben wir uns also schon so weit von der Sozialen Marktwirtschaft verabschiedet, daß diejenigen zu Schmarotzern erklärt werden, die den Sozialstaat beim Wort nehmen? Und Sie machen da noch mit! Wie sieht es wirklich aus? Die maximale Arbeitslosenhilfe beträgt 1995 im günstigsten Fall - verheiratet, ein Kind - 2 740 DM im Monat. Den Anteil derjenigen, die Arbeitslosenhilfe in dieser Höhe bekommen, weiß nicht mal Ihre eigene Statistik auszuweisen, so klein ist er. Aber wir brauchen gar nicht so hoch zu gehen. Nehmen wir nur diejenigen, die Arbeitslosenhilfe nach einem Bruttogehalt oberhalb der Bezugsgröße der Sozialversicherung - 4 060 DM in 1995 - erhalten. Im Februar 1995 waren das 14 Prozent, im günstigsten Fall sind das 1 557 DM im Monat; davon kann eine dreiköpfige Familie nachweislich nicht leben. Diese Familie „entlasten" Sie mit Ihren Kürzungsabsichten nun noch um 67 DM im Monat. Aber 86 Prozent bekommen eben noch weniger Geld. Im August 1995 erhielten 75 Prozent der Männer und 93 Prozent der Frauen in der Bundesre- publik Beträge noch unterhalb der Sozialhilfeschwelle. Jede Kürzung der Arbeitslosenhilfe erhöht die Sozialhilfeausgaben und damit die Belastung der Kommunen in unverantwortlicher Weise. Selbst die an sich gute Idee der verstärkten Arbeitsförderung für Arbeitslosenhilfebezieher ist ja nichts anderes als eine Kostenabwälzung auf die Bundesanstalt. Wann begreifen Sie endlich, daß sich fehlende Jobs nicht durch höheren Druck auf Arbeitslose schaffen lassen? Lassen Sie mich mit einem Zitat aus den keinerlei Sympathien für die PDS verdächtigen „Lübecker Nachrichten" vom 4. November schließen: Um 3,4 Milliarden Mark kürzt das Kabinett bei der Arbeitslosenhilfe, der zungenfertige Blüm aber münzt das ganz als Anstrengung für mehr Beschäftigung um - fürwahr ein echter Verpackungskünstler. Ich hoffe nur, die Betroffenen lassen sich nicht länger einpacken. Dr. Norbert Blüm, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Zur Zeit gibt es in Deutschland mehr als 900 000 Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Ihre Zahl nimmt ebenso zu wie die Bezugsdauer der Leistung. Tatsache ist auch: Mit jedem Jahr der Arbeitslosigkeit nimmt die berufliche Qualifikation des Arbeitslosenhilfebeziehers ab. Das erschwert eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Ein weiterer Punkt, der uns zum Handeln veranlaßt hat: Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebeziehern nach langjähriger Arbeitslosigkeit ist unverständlich und mutet willkürlich an. Wer einmal, wenn auch nur kurze Zeit, erwerbstätig war, bezieht den Rest seines Lebens Arbeitslosenhilfe. Der Arbeitslose, der nicht mit dem Erwerbsleben in Kontakt war, bekommt im gleichen Fall Sozialhilfe. Darum wollen und müssen wir das Recht der Arbeitslosenhilfe reformieren. Um was geht es uns bei der Reform? Drei Gesichtspunkte stehen im Vordergrund. Erstens. Wir wollen Arbeitslosenhilfebeziehern, und zwar insbesondere den Langzeitarbeitslosen, Brücken aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt bauen. Sie sollen vom Leistungsbezug unabhängig werden. Zweitens. Wir wollen den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung verbessern. Drittens. Wir wollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe stärker aufeinander abstimmen. Wir wollen vor allem durch Arbeitsmarktmaßnahmen die Qualifikation der Arbeitslosenhilfebezieher erhalten und verbessern. Sie sollen fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gemacht werden. Wir müssen die Zugbrücken zur Festung der Arbeitswelt herunterlassen. Wir müssen eine intelligente Arbeitsmarktpolitik betreiben, die den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt auch tatsächlich ermöglicht. Unser Reformvorschlag zur Verbesserung der Lage der Arbeitslosen enthält folgende Maßnahmen. Erstens. Wir konzentrieren die Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf langzeitarbeitslose Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das sind Personen, die es nachweislich schwerer als andere haben, aus eigenen Kräften in den regulären Arbeitsmarkt zurückzukommen, und denen wir deshalb besonders helfen müssen. Künftig werden in ABM in der Regel nur noch Arbeitslose gefördert, die 12 Monate arbeitslos waren. Diese Maßnahme fördert die Benachteiligten und verbessert die Chancen der beruflichen Integration. Zweitens. Wir werden Arbeitslosenhilfebeziehern Arbeitstrainingsmaßnahmen anbieten. Dadurch soll die Eignung des Arbeitslosen für bestimmte Tätigkeiten festgestellt, der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen gefördert und Unterstützung bei Bewerbungen geleistet werden. Der Arbeitslose erhält während der Trainingsmaßnahmen weiterhin Arbeitslosenhilfe. Drittens. Wir werden jüngeren Arbeitslosenhilfebeziehern eine Arbeitnehmerhilfe anbieten, um ihnen die Aufnahme einer befristeten Beschäftigung, insbesondere im Bereich der Saisonarbeiten, zu ermöglichen. Seit einigen Jahren besteht die paradoxe Situation, daß derartige Tätigkeiten trotz hoher Arbeitslosigkeit im Inland von einer großen Zahl ausländischer Arbeitnehmer verrichtet werden. So werden zur Zeit jährlich etwa 150 000 Arbeitserlaubnisse an ausländische Arbeitnehmer erteilt. Es ist vor diesem Hintergrund nicht einzusehen, weshalb nicht auch jüngere inländische Arbeitslose derartige Saisonarbeiten durchführen können. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt daher künftig als Arbeitsanreiz zusätzlich zum Arbeitslohn 25 DM pro Tag - und zwar ohne Anrechnung auf die Arbeitslosenhilfe. Viertens. Wir erleichtern Arbeitslosenhilfebeziehern die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Nach der bisherigen Rechtslage gilt: Der Arbeitslose, der bei dem Versuch gescheitert ist, seinen Lebensunterhalt länger als ein Jahr aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu bestreiten, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Unser Gesetzentwurf sieht vor: Arbeitslosenhilfebezieher sollen eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und fast drei Jahre ausüben können, ohne das Recht auf erneute Inanspruchnahme der Leistung zu verlieren. Fünftens. Wir wollen die Subsidiarität der bedürftigkeitsabhängigen Arbeitslosenhilfe stärken. Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe soll begrenzt werden, wenn der Arbeitslose eine Altersrente beanspruchen könnte oder wenn er die Voraussetzungen für eine solche Altersrente in absehbarer Zeit erfüllt. Denn die aus Steuermitteln des Bundes finanzierte Arbeitslosenhilfe ist eine gegenüber der Versicherungsrente nachrangige Fürsorgeleistung. Es ist nicht einzusehen, weshalb jemand, der Anspruch auf eine Versicherungsleistung hat, statt dessen die ihr gegenüber subsidiäre Arbeitslosenhilfe beanspruchen kann. Lassen Sie mich schließlich auf die geplanten Änderungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe eingehen. Dazu hat es in den letzten Wochen ja viel Kritik und noch mehr Polemik gegeben - auch in diesem Hohen Hause. Worum geht es eigentlich? Das Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe soll entsprechend der Dynamisierung der Bruttoarbeitsentgelte steigen. Gleichzeitig soll der Qualifikationsverlust, der mit der zunehmenden Dauer der Arbeitslosigkeit unbestreitbar verbunden ist, jedes Jahr durch einen pauschalierten Abschlag vom Bemessungsentgelt in Höhe von 5 Prozent berücksichtigt werden. Da die Dynamisierung in der Regel zu einer Erhöhung der Bruttoarbeitsentgelte führt, wird die reale Minderung des neuen Bemessungsentgelts tatsächlich geringer sein als 5 Prozent. An zwei Gesichtspunkte möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals erinnern, um insbesondere der Gedächtnisschwäche der Opposition auf die Beine zu helfen: Das neue Bemessungsentgelt darf eine Grenze nicht unterschreiten, die sich an der untersten Tariflohngruppe orientiert, denn unter der niedrigsten Tarifgruppe kann niemand Geld verdienen. Die Arbeitslosenhilfe im Anschluß an Arbeitslosengeld wird weiterhin unbefristet gezahlt. Eine Befristung der Arbeitslosenhilfe ist - anders als Sie, Herr Scharping, vorgestern wahrheitswidrig behauptet haben - vom Tisch. Unser Vorschlag ist im übrigen keine revolutionäre Neuerung. Denn bereits das geltende Recht sieht vor, daß die Entwicklung der beruflichen Leistungsfähigkeit alle drei Jahre berücksichtigt wird. Wir machen lediglich das geltende Recht praktikabel. Die bisherige Regelung ist schwer handhabbar. Sie kann zu willkürlichen Ergebnissen führen und ist in der Vergangenheit so gut wie nie umgesetzt worden. Das hat auch der Bundesrechnungshof beanstandet. Wer, wie die Opposition, unsere Reformvorschläge als „Etikettenschwindel", als „Bestrafung der Arbeitslosen" oder als „primitive Konfliktstrategie auf dem Rücken der Arbeitnehmer" bezeichnet, der hat gar nicht begriffen, um was es eigentlich geht. Wir finanzieren nicht Arbeitlosigkeit, wir finanzieren Rückkehrhilfen in den regulären Arbeitsmarkt. Wenn es gelingt, die Arbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen, dann wird dadurch automatisch Geld gespart. So erzielen wir durch die Maßnahmen zur Rückkehr der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt einen Einspareffekt von 1,5 Milliarden DM im Bundeshaushalt. Die Leistungsempfänger verlieren dadurch keine einzige Mark. Sie stehen sich sogar besser, weil sie eine neue Arbeit erhalten oder weil sie in ABM ein höheres Entgelt bekommen. Das Gesamtpaket zur Reform der Arbeitslosenhilfe wird 1996 zu einer Entlastung des Bundeshaushalts in Höhe von 3,4 Milliarden DM führen. Davon entfallen 2,1 Milliarden DM auf das ArbeitslosenhilfeReformgesetz, 1,3 Milliarden DM auf die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen. Die Entlastung wird - anders als die Opposition glauben machen will - nur zu einem geringeren Teil durch eine Begrenzung von Leistungen erzielt: Gerade einmal 300 Millionen DM werden durch die geplante Änderung bei der Neubemessung der Arbeitslosenhilfe eingespart. Das sind noch nicht einmal 10 Prozent der Mittel zur Verbesserung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, wie wir sie im ArbeitslosenhilfeReformgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz bereitstellen. 600 Millionen DM werden durch die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe eingespart. Der überwiegende Teil der Entlastung wird durch strukturelle Änderungen der Arbeitslosenhilfe erreicht werden, bei denen die Wiedereingliederung der Arbeitslosenhilfebezieher in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund steht. Deshalb appelliere ich an Sie: Lesen Sie den Entwurf zum Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz aufmerksam. Sie werden dann feststellen, daß dieses weniger ein Spargesetz als ein konstruktiver Beitrag zur Verbesserung der Lage von Langzeitarbeitslosen ist. Lassen Sie uns darüber unvoreingenommen diskutieren. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 690. Sitzung am 3. November 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Viertes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (4. SGB V-Änderungsgesetz - 4. SGB V-ÄndG) - Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Juni 1994 zur Durchführung des Abkommens vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung - Gesetz zu dem Abkommen vom 15. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen - Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Gesetz zu dem Vertrag vom 15. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. November 1995 folgende Vorlagen zurückgezogen: - Antrag: Überarbeitung der Eckpunkte zur Regulierung der Telekommunikation - Drucksache 13/1224 - - Antrag: Erstattung eines Berichtes der Bundesregierung zur „Lage der Nation" und zur Durchsetzung des Einigungsvertrages anläßlich des fünften Jahrestages der staatlichen Vereingung am 3. Oktober 1995 - Drucksache 13/2227 - Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksachen 13/1360, 13/1616 Nr. 2 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksachen 13/1070, 13/1233 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zu Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.6 Drucksache 13/1614, Nr. 1.8 Drucksache 13/2306, Nr. 2.33 Drucksache 13/2306, Nr. 2.85 Haushaltsausschuß Drucksache 13/2306, Nr. 2.37 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/1614, Nr. 1.4, 13/2306 (Berichtigung) Drucksache 13/2306, Nr. 1.10 Drucksache 13/2306, Nr. 2.2 Drucksache 13/2306, Nr. 2.3 Drucksache 13/2306, Nr. 2.6 Drucksache 13/2306, Nr. 2.7 Drucksache 13/2306, Nr. 2.11 Drucksache 13/2306, Nr. 2.12 Drucksache 13/2306, Nr. 2.21 Drucksache 13/2306, Nr. 2.28 Drucksache 13/2306, Nr. 2.46 Drucksache 13/2306, Nr. 2.47 Drucksache 13/2306, Nr. 2.56 Drucksache 13/2306, Nr. 2.59 Drucksache 13/2306, Nr. 2.70 Drucksache 13/2306, Nr. 2.75 Drucksache 13/2306, Nr. 2.84 Drucksache 13/2306, Nr. 2.92 Drucksache 13/2306, Nr. 2.93 Drucksache 13/2306, Nr. 2.104 Drucksache 13/2306, Nr. 2.105 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/1442, Nr. 2.1 Drucksache 13/1799, Nr. 2.5 bis 2.8 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/2306, Nr. 1.13 Drucksache 13/2306, Nr. 2.18 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2306, Nr. 2.20 Drucksache 13/2306, Nr. 2.23 Drucksache 13/2306, Nr. 2.31 Drucksache 13/2306, Nr. 2.83 Drucksache 13/2306, Nr. 2.101 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 13/1614, Nr. 1.1 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/1338, Nr. 1.2 Drucksache 13/1614, Nr. 1.5 Drucksache 13/1898, Nr. 1.1 Drucksache 13/1898, Nr. 1.2 Drucksache 13/2306, Nr. 1.2 Drucksache 13/2306, Nr. 2.74 Drucksache 13/2306, Nr. 2.102
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann hätte ich geschäftsordnungsmäßig keine Bedenken. - Ich stelle fest, daß es zu diesem Vorschlag keinen Widerspruch gibt. Dann verfahren wir so.
    Ich lasse über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 13/2983 abstimmen. Wer diesem

    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
    Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! -

    (Zurufe von der SPD: Minderheit! Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Es besteht im Präsidium keine Einigkeit.

    (Zurufe von der SPD: Was?)

    Wir stimmen durch Hammelsprung ab. Ich bitte Sie, den Saal zu verlassen.

    (Otto Schily [SPD]: Es ist eindeutig die Mehrheit gewesen! So etwas!)

    Ich bitte die Schriftführer, die Türen zu besetzen.
    Haben die Schriftführer Ihre Plätze an den Türen eingenommen? - Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. -
    Darf ich die Kollegen am Eingang bitten, die Plätze einzunehmen, damit wir die Prozedur beschleunigen?
    Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 13/2983 der Fraktion SPD der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt. Für den Antrag haben 268 Abgeordnete gestimmt. mit Nein haben 225 gestimmt. Es gab 5 Enthaltungen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Ich stelle fest, daß der Antrag damit angenommen ist, so daß sich eine Abstimmung über den Antrag der Koalition erübrigt.
    Jetzt gebe ich das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1996 auf Drucksache 13/2922 bekannt. Abgegebene Stimmen: 648. Mit Ja haben gestimmt: 283, mit Nein: 365.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 647; davon
    ja: 282
    nein: 365
    Ja
    SPD
    Brigitte Adler Gerd Andres Robert Antretter
    Hermann Bachmaier
    Ernst Bahr
    Doris Barnett Klaus Barthel
    Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt
    Hans Berger Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig
    Lilo Blunck
    Dr. Ulrich Böhme (Unna) Arne Börnsen (Ritterhude) Anni Brandt-Elsweier
    Tilo Braune
    Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn
    Ursula Burchardt
    Hans Martin Bury
    Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi
    Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann
    Karl Diller
    Peter Dreßen
    Rudolf Dreßler
    Freimut Duve
    Ludwig Eich
    Peter Enders
    Gernot Erler
    Petra Ernstberger Annette Faße
    Elke Ferner
    Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher
    Iris Follak
    Norbert Formanski Dagmar Freitag Anke Fuchs (Köln) Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Norbert Gansel Konrad Gilges
    Iris Gleicke
    Günter Gloser
    Dr. Peter Glotz
    Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck
    Achim Großmann Karl Hermann Haack

    (Extertal)

    Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach
    Dr. Liesel Hartenstein Klaus Hasenfratz
    Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Reinhold Hemker Rolf Hempelmann
    Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch
    Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg
    Gerd Höfer
    Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter
    Erwin Horn
    Eike Hovermann Lothar Ibrügger Wolfgang Ilte
    Barbara Imhof
    Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger
    Jann-Peter Janssen Ilse Janz
    Dr. Uwe Jens
    Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner
    Ernst Kastning
    Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose
    Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow
    Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning
    Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Konrad Kunick
    Christine Kurzhals Dr. Uwe Küster
    Werner Labsch
    Brigitte Lange
    Detlev von Larcher Waltraud Lehn
    Robert Leidinger Klaus Lennartz
    Dr. Elke Leonhard
    Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher
    Erika Lotz
    Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante
    Dorle Marx
    Ulrike Mascher
    Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Markus Meckel
    Ulrike Mehl
    Angelika Mertens
    Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg
    Siegmar Mosdorf
    Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Kurt Neumann (Berlin) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha)
    Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese
    Günter Oesinghaus Leyla Onur
    Manfred Opel
    Adolf Ostertag
    Kurt Palis
    Albrecht Papenroth Dr. Winfried Penner Dr. Martin Pfaff
    Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick
    Joachim Poß
    Rudolf Purps
    Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Otto Reschke
    Bernd Reuter
    Dr. Edelbert Richter Günter Rixe
    Reinhold Robbe
    Gerhard Rübenkönig Dr. Hansjörg Schäfer Dieter Schanz
    Rudolf Scharping Bernd Scheelen
    Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild
    Otto Schily
    Dieter Schloten
    Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg)

    Ursula Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel
    Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell
    Walter Schöler
    Ottmar Schreiner Gisela Schröter
    Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch)

    Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz (Everswinkel)
    Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann
    Dr. R. Werner Schuster

    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
    Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold
    Bodo Seidenthal Lisa Seuster
    Horst Sielaff
    Erika Simm
    Johannes Singer
    Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge
    Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Jörg-Otto Spiller Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler
    Dr. Peter Struck Joachim Tappe
    Jörg Tauss
    Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner
    Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Dietmar Thieser Franz Thönnes
    Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin
    Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim)

    Karsten D. Voigt (Frankfurt) Josef Vosen
    Hans Georg Wagner Hans Wallow
    Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber
    Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt
    Hildegard Wester Lydia Westrich
    Inge Wettig-Danielmeier
    Dr. Norbert Wieczorek Helmut Wieczorek (Duisburg) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz
    Berthold Wittich
    Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München)

    Heidi Wright
    Uta Zapf
    Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley
    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
    Gerald Häfner
    Michaele Hustedt Dr. Helmut Lippelt Gerd Poppe
    Dr. Jürgen Rochlitz Halo Saibold
    Albert Schmidt (Hitzhofen) Werner Schulz (Berlin) Rainder Steenblock Helmut Wilhelm (Amberg)
    PDS
    Wolfgang Bierstedt Petra Bläss
    Maritta Böttcher
    Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Dagmar Enkelmann
    Dr. Ruth Fuchs Dr. Gregor Gysi
    Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll
    Dr. Willibald Jacob Ulla Jelpke
    Gerhard Jüttemann
    Dr. Heidi Knake-Werner
    Rolf Köhne
    Rolf Kutzmutz
    Andrea Lederer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth
    Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Christina Schenk Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick
    Dr. Winfried Wolf
    Gerhard Zwerenz
    Nein
    CDU/CSU
    Ulrich Adam
    Peter Altmaier Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten
    Dr. Wolf Bauer Brigitte Baumeister Meinrad Belle
    Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling
    Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank
    Dr. Heribert Blens Peter Bleser
    Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl
    Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert
    Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach
    Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig
    Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer
    Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner

    (Schönebeck) Dankward Buwitt

    Manfred Carstens (Emstek) Peter Harry Carstensen

    (Nordstrand) Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Gertrud Dempwolf Albert Deß

    Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjörgen Doss Dr. Alfred Dregger
    Maria Eichhorn Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann
    Anke Eymer
    Ilse Falk
    Dr. Kurt Faltlhauser Jochen Feilcke
    Dr. Karl H. Fell Ulf Fink
    Dirk Fischer (Hamburg) Leni Fischer (Unna)
    Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger
    Norbert Geis
    Dr. Heiner Geißler Michael Glos
    Wilma Glücklich
    Dr. Reinhard Göhner Peter Götz
    Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund
    Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von
    Hammerstein
    Gottfried Haschke

    (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt Rainer Haungs

    Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser

    (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Manfred Heise

    Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze
    Josef Hollerith
    Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster
    Hubert Hüppe Peter Jacoby
    Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork
    Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns
    Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter
    Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder
    Peter Keller
    Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Hans Klein (München) Ulrich Klinkert
    Dr. Helmut Kohl Hans-Ulrich Köhler

    (Hainspitz)

    Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus
    Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid
    Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger
    Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues Werner Kuhn
    Karl Lamers
    Dr. Karl A. Lamers

    (Heidelberg)

    Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp
    Armin Laschet Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann
    Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus Editha Limbach
    Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner
    Dr. Klaus W. Lippold

    (Offenbach)

    Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann

    (Lüdenscheid) Julius Louven Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther

    Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo
    Erwin Marschewski Günter Marten
    Dr. Martin Mayer

    (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl

    Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz
    Rudolf Meyer (Winsen)

    Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller
    Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle
    Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch
    Claudia Nolte Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost Eduard Oswald
    Norbert Otto (Erfurt)

    Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch
    Ulrich Petzold Anton Pfeifer Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig
    Dr. Friedbert Pflüger
    Beatrix Philipp
    Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla
    Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz

    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch Marlies Pretzlaff
    Dr. Albert Probst Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel
    Hans Raidel
    Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau
    Helmut Rauber
    Peter Harald Rauen Otto Regenspurger
    Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt

    (Mannheim)

    Dr. Bertold Reinartz Erika Reinhardt
    Hans-Peter Repnik Roland Richter
    Roland Richwien Dr. Norbert Rieder
    Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert
    Dr. Heinz Riesenhuber Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose
    Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen
    Dr. Christian Ruck Volker Rühe
    Dr. Jürgen Rüttgers Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle
    Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu
    Norbert Schindler Dietmar Schlee
    Ulrich Schmalz
    Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt

    (Halsbrücke)

    Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz

    (Baesweiler)

    Michael von Schmude Birgit Schnieber-Jastram
    Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von
    Schorlemer
    Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff Dr. Dieter Schulte

    (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe

    Dr. Christian Schwarz-
    Schilling
    Wilhelm-Josef Sebastian Horst Seehofer
    Wilfried Seibel
    Heinz-Georg Seiffert Rudolf Seiters
    Johannes Selle
    Bernd Siebert
    Jürgen Sikora
    Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte
    Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach
    Dr. Wolfgang Freiherr von
    Stetten
    Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm
    Max Straubinger Michael Stübgen Egon Susset
    Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser
    Dr. Susanne Tiemann
    Dr. Klaus Töpfer Gottfried Tröger
    Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall
    Dr. Horst Waffenschmidt
    Dr. Theodor Waigel
    Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke
    Kersten Wetzel
    Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner
    Bernd Wilz
    Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Simon Wittmann

    (Tännesberg) Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger

    Elke Wülfing
    Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann
    Benno Zierer
    Wolfgang Zöller
    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
    Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann

    (Pommelsbrunn) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach

    Amke Dietert-Scheuer
    Dr. Uschi Eid
    Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Antje Hermenau
    Kristin Heyne Ulrike Höfken Dr. Manuel Kiper Monika Knoche
    Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke
    Vera Lengsfeld Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Cem Özdemir Simone Probst Christine Scheel
    Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch
    Wolfgang Schmitt

    (Langenfeld) Ursula Schönberger Christian Sterzing Manfred Such Ludger Volmer

    Margareta Wolf (Frankfurt)

    F.D.P.
    Ina Albowitz
    Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg)

    Günther Bredehorn Jörg van Essen
    Dr. Olaf Feldmann Gisela Frick
    Horst Friedrich
    Rainer Funke
    Hans-Dietrich Genscher
    Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen)

    Dr. Karlheinz Guttmacher
    Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich
    Walter Hirche
    Dr. Burkhard Hirsch Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer
    Dr. Klaus Kinkel
    Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn
    Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin
    Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Heinz Lanfermann
    Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr
    Günther Friedrich Nolting Lisa Peters
    Dr. Günter Rexrodt Dr. Klaus Röhl
    Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Hermann Otto Sohns
    Dr. Max Stadler
    Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk
    Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

    Damit ist der Antrag abgelehnt.
    Dann gebe ich das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/2972 bekannt. Abgegebene Stimmen: 671. Mit Ja haben gestimmt: 247, mit Nein: 399, Enthaltungen: 25.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 649; davon
    ja: 246
    nein: 378
    enthalten: 25
    Ja
    SPD
    Brigitte Adler
    Gerd Andres
    Robert Antretter
    Hermann Bachmaier
    Ernst Bahr
    Doris Barnett
    Klaus Barthel
    Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt
    Hans Berger
    Hans-Werner Bertl
    Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig
    Lilo Blunck
    Dr. Ulrich Böhme (Unna) Arne Börnsen (Ritterhude) Anni Brandt-Elsweier
    Tilo Braune
    Dr. Eberhard Brecht
    Edelgard Bulmahn
    Ursula Burchardt
    Hans Martin Bury
    Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi
    Dr. Herta Däubler-Gmelin
    Christel Deichmann Karl Diller
    Peter Dreßen
    Rudolf Dreßler
    Freimut Duve
    Ludwig Eich
    Peter Enders
    Gernot Erler
    Petra Ernstberger
    Annette Faße
    Elke Ferner
    Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher
    Iris Follak
    Norbert Formanski Dagmar Freitag
    Anke Fuchs (Köln) Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann
    Monika Ganseforth Norbert Gansel
    Konrad Gilges
    Iris Gleicke
    Günter Gloser
    Dr. Peter Glotz
    Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck
    Achim Großmann
    Karl Hermann Haack (Extertal)

    Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann
    Manfred Hampel
    Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Dr. Liesel Hartenstein Klaus Hasenfratz
    Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Reinhold Hemker
    Rolf Hempelmann

    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch Dr. Barbara Hendricks
    Monika Heubaum Uwe Hiksch
    Reinhold Hiller (Lübeck) Gerd Höfer
    Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter
    Erwin Horn
    Eike Hovermann Lothar Ibrügger Wollgang Ilte Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger
    Jann-Peter Janssen Ilse Janz
    Dr. Uwe Jens
    Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner
    Ernst Kastning Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose
    Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow
    Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Konrad Kunick Christine Kurzhals Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Detlev von Larcher Waltraud Lehn Robert Leidinger Klaus Lennartz
    Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher
    Erika Lotz
    Dr. Christine Lucyga
    Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Dorle Marx
    Ulrike Mascher Christoph Matschie
    Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Markus Meckel
    Ulrike Mehl
    Angelika Mertens
    Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg
    Siegmar Mosdorf
    Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Kurt Neumann (Berlin) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis
    Dr. Rolf Niese Günter Oesinghaus
    Leyla Onur
    Manfred Opel Adolf Ostertag Kurt Palis
    Albrecht Papenroth Dr. Winfried Penner Dr. Martin Pfaff
    Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick
    Joachim Poß
    Rudolf Purps
    Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Otto Reschke
    Bernd Reuter
    Dr. Edelbert Richter Günter Rixe
    Reinhold Robbe
    Gerhard Rübenkönig Dr. Hansjörg Schäfer Dieter Schanz
    Rudolf Scharping
    Bernd Scheelen
    Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild
    Otto Schily
    Dieter Schloten
    Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg)

    Ursula Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel
    Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell
    Walter Schöler
    Ottmar Schreiner
    Gisela Schröter
    Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch)

    Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz (Everswinkel)
    Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann
    Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold
    Bodo Seidenthal
    Lisa Seuster
    Horst Sielaff
    Erika Simm
    Johannes Singer
    Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge
    Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Jörg-Otto Spiller
    Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler
    Dr. Peter Struck
    Joachim Tappe
    Jörg Tauss
    Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner
    Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Dietmar Thieser
    Franz Thönnes
    Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin
    Günter Verheugen
    Ute Vogt (Pforzheim) Karsten D. Voigt (Frankfurt) Josef Vosen
    Hans Georg Wagner Hans Wallow
    Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit
    Gunter Weißgerber
    Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt
    Hildegard Wester
    Lydia Westrich
    Inge Wettig-Danielmeier Dr. Norbert Wieczorek
    Helmut Wieczorek (Duisburg) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz
    Berthold Wittich
    Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Heidi Wright
    Uta Zapf
    Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley
    PDS
    Eva Bulling-Schröter Rolf Kutzmutz
    Nein
    CDU/CSU
    Ulrich Adam Peter Altmaier
    Anneliese Augustin
    Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten
    Dr. Wolf Bauer Brigitte Baumeister
    Meinrad Belle Hans-Dirk Bierling
    Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank
    Dr. Heribert Blens Peter Bleser
    Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl
    Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert
    Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach
    Dr. Wolfgang Bötsch
    Klaus Brähmig
    Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer
    Monika Brudlewsky
    Georg Brunnhuber
    Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner

    (Schönebeck)

    Dankward Buwitt
    Manfred Carstens (Emstek) Peter Harry Carstensen

    (Nordstrand)

    Wolfgang Dehnel
    Hubert Deittert Gertrud Dempwolf Albert Deß
    Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn
    Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann
    Anke Eymer
    Ilse Falk
    Dr. Kurt Faltlhauser Jochen Feilcke
    Dr. Karl H. Fell Ulf Fink
    Dirk Fischer (Hamburg) Leni Fischer (Unna)
    Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger
    Norbert Geis
    Dr. Heiner Geißler Michael Glos
    Wilma Glücklich
    Dr. Reinhard Göhner Peter Götz
    Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres
    Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund
    Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von
    Hammerstein
    Gottfried Haschke

    (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt Rainer Haungs

    Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser

    (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Manfred Heise

    Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze
    Josef Hollerith
    Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster
    Hubert Hüppe Peter Jacoby
    Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork
    Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns
    Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter
    Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki

    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch Volker Kauder
    Peter Keller
    Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Hans Klein (München) Ulrich Klinkert
    Dr. Helmut Kohl Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz)

    Manfred Kolbe
    Norbert Königshofen Eva-Maria Kors
    Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus
    Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz
    Dr. Hermann Kues Werner Kuhn
    Karl Lamers
    Dr. Karl A. Lamers

    (Heidelberg)

    Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp
    Armin Laschet
    Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs
    Karl -Josef Laumann Werner Lensing
    Christian Lenzer Peter Letzgus
    Editha Limbach
    Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner
    Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)

    Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)

    Julius Louven
    Sigrun Löwisch
    Heinrich Lummer Dr. Michael Luther
    Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo
    Erwin Marschewski Günter Marten
    Dr. Martin Mayer

    (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl

    Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz
    Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels
    Dr. Gerd Müller
    Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle
    Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch
    Claudia Nolte
    Dr. Rolf Olderog
    Friedhelm Ost
    Eduard Oswald
    Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch
    Ulrich Petzold Anton Pfeifer Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig
    Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp
    Dr. Winfried Pinger
    Ronald Pofalla
    Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff
    Dr. Albert Probst Dr. Bernd Protzner
    Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel
    Dr. Peter Ramsauer
    Rolf Rau
    Helmut Rauber Peter Harald Rauen
    Otto Regenspurger
    Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt

    (Mannheim)

    Dr. Bertold Reinartz
    Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik
    Roland Richter Roland Richwien Dr. Norbert Rieder
    Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert
    Dr. Heinz Riesenhuber Hannelore Rönsch

    (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose

    Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen
    Dr. Christian Ruck Volker Rühe
    Dr. Jürgen Rüttgers
    Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle
    Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte
    Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz Bernd Schmidbauer
    Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt

    (Halsbrücke)

    Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz

    (Baesweiler) Michael von Schmude

    Birgit Schnieber-Jastram
    Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von
    Schorlemer
    Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff
    Dr. Dieter Schulte

    (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe

    Dr. Christian Schwarz-Schilling
    Wilhelm-Josef Sebastian Horst Seehofer
    Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert
    Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora
    Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach
    Dr. Wolfgang Freiherr von
    Stetten
    Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm
    Max Straubinger Michael Stübgen
    Egon Susset
    Dr. Rita Süssmuth
    Michael Teiser
    Dr. Susanne Tiemann
    Dr. Klaus Töpfer Gottfried Tröger
    Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall
    Dr. Horst Waffenschmidt
    Dr. Theodor Waigel
    Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke
    Kersten Wetzel
    Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner
    Bernd Wilz
    Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann
    Simon Wittmann

    (Tännesberg) Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger

    Elke Wülfing
    Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann
    Benno Zierer Wolfgang Zöller
    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
    Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn)
    Volker Beck (Köln)

    Angelika Beer Matthias Berninger
    Annelie Buntenbach
    Amke Dietert-Scheuer
    Dr. Uschi Eid
    Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Gerald Häfner
    Antje Hermenau Kristin Heyne Ulrike Höfken Michaele Hustedt Dr. Manuel Kiper Monika Knoche
    Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke
    Vera Lengsfeld
    Dr. Helmut Lippelt Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Cern Özdemir
    Gerd Poppe
    Simone Probst
    Dr. Jürgen Rochlitz Halo Saibold
    Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch
    Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt (Langenfeld)
    Ursula Schönberger Werner Schulz (Berlin) Rainder Steenblock Christian Sterzing Manfred Such
    Ludger Volmer
    Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt)
    F.D.P.
    Ina Albowitz
    Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg)

    Günther Bredehorn Jörg van Essen
    Dr. Olaf Feldmann Gisela Frick
    Paul K. Friedhoff Horst Friedrich
    Rainer Funke
    Hans-Dietrich Genscher Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen)

    Dr. Karlheinz Guttmacher
    Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich
    Walter Hirche
    Dr. Burkhard Hirsch Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer
    Dr. Klaus Kinkel
    Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn
    Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin
    Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Otto Graf Lambsdorff Heinz Lanfermann
    Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr
    Günther Friedrich Nolting
    Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters
    Dr. Günter Rexrodt Dr. Klaus Röhl
    Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen
    Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
    Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler
    Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk
    Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)


    Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
    Enthalten
    PDS
    Wolfgang Bierstedt Petra Bläss
    Maritta Böttcher
    Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Dagmar Enkelmann
    Dr. Ruth Fuchs
    Dr. Gregor Gysi
    Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll
    Dr. Willibald Jacob
    Ulla Jelpke
    Gerhard Jüttemann
    Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Köhne
    Andrea Lederer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth
    Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Christina Schenk Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick Dr. Winfried Wolf Gerhard Zwerenz
    Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/2971. Wer für den Entschließungsantrag - ursprünglich Änderungsantrag - stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der PDS abgelehnt worden ist.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/2975. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit den Stimmen der Koalition, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Gruppe der PDS abgelehnt worden ist.
    Wir setzen die Abstimmungen fort und kommen zur Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Finanzplan des Bundes 1995 bis 1999 auf den Drucksachen 13/2001, 13/2593 und 13/2631. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/2950 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/2950 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit den Stimmen der Koalition und einzelnen Stimmen aus der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltungen im übrigen gegen die Stimmen der PDS abgelehnt worden ist.
    Dann stimmen wir über die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ab. Wer der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Finanzplan des Bundes zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, daß dieser Finanzplan mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden ist.
    Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/2974. Wer für diesen Entschließungsantrag der Gruppe der PDS stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
    - Ich stelle fest, daß dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der Gruppe der PDS abgelehnt worden ist.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt IV c auf: Abschließende Beratungen ohne Aussprache
    Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
    - Drucksache 13/2207 - (Erste Beratung 55. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    - Drucksache 13/2940 -
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Karl-Josef Laumann
    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
    Das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung hat die Kollegin Bläss.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der unbestritten notwendig gewordenen Neufassung des Art. 51 des Pflege-Versicherungsgesetzes kann ich in der zur Beschlußfassung vorliegenden Form nicht zustimmen.
Selbstverständlich begrüße ich, daß Menschen mit Behinderungen, die nach dem Pflege-Versicherungsgesetz keinen oder einen geringeren Anspruch auf Leistungen gegenüber vorherigen Regelungen nach SGB V und BSHG haben, durch diese Klarstellung keine Leistungseinbußen hinnehmen müssen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß Art. 51 seinem Namen, nämlich Bestand zu schützen, nicht gerecht wird. Denn für einen nicht unerheblichen Betroffenenkreis - für diejenigen, die Geld- und Sachleistungen kombiniert erhalten - werden reale Leistungseinbußen festgeschrieben.
Das bedeutet, daß von der vorgesehenen Besitzstandsregelung nur die Menschen profitieren, die bisher nur Pflegegeld und keine weiteren Leistungen erhielten und auch jetzt nur ein Pflegegeld benötigen oder beanspruchen. Alle diejenigen, die vor dem 1. April 1995 neben dem Pflegegeld weitere Leistungen erhielten, haben bedeutende Nachteile. Insbesondere die behinderten Menschen, die sich ihre Pflege nach dem Arbeitgebermodell selbst organisieren, werden damit einen Verlust von zirka 400 bis 715 DM monatlich in Kauf nehmen müssen.
Andere schon vorgesehene Einschränkungen sind noch offen. Noch nicht klar ist, wie sich die Sozialhil-



Petra Bläss
feträger in bezug auf die neue Fassung des § 69 c Abs. 4 BSHG verhalten werden. Hier ist festgelegt:
Leistungen nach § 69b Abs. 1 werden insoweit nicht gewährt, als der Pflegebedürftige in der Lage ist, entsprechende Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften in Anspruch zu nehmen.
Auf jeden Fall aber kann das Arbeitgebermodell einer selbstorganisierten Pflege in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.
Hinzu kommt, daß über die Regelungen in Abs. 3 der Besitzstandsschutz an die Einkommensgrenzen zum 31. März 1995 gebunden ist. Damit fallen jetzt noch geschützte Leistungsempfängerinnen und -empfänger bei entsprechenden Einkommenserhöhungen heraus. Das heißt, hier ist der Besitzstandsschutz zeitlich begrenzt.
Der neugefaßte Art. 51 sichert zwar, daß sich die Sozialhilfeträger nicht ganz aus der Leistungserbringung „Hilfe zur Pflege" zurückziehen können. Einschnitte sind jedoch einkalkuliert.
Da die ebenfalls zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Art. 52 - die Möglichkeit, Investitionshilfen für die neuen Bundesländer mit Verwahrkonten ins nächste Jahr zu übertragen - zu begrüßen ist, werde ich mich bei der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten. Ich gehe davon aus, daß meine Kolleginnen und Kollegen aus der PDS meinem Abstimmungsverhalten folgen werden.
Ich danke.

(Beifall bei der PDS)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in der Ausschußfassung bei Stimmenthaltung der Gruppe der PDS in zweiter Beratung angenommen worden ist.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf mit derselben Mehrheit wie in der zweiten Beratung angenommen worden ist.
    Ich gebe bekannt, daß der Abgeordnete Oswald Metzger zu dem Antrag der SPD auf Drucksache 13/2984 eine schriftliche Erklärung zu Protokoll gegeben hat. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. *)
    *) Anlage 2 Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Arbeitsbedingungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz)

    - Drucksache 13/2834 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
    Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 13/2834 federführend an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, mitberatend an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaft, an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und an den Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz - AlhiRG)

    - Drucksache 13/2898 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Ich stelle fest, daß darüber Einverständnis besteht, daß sämtliche Reden zu Protokoll gegeben werden. *)
    Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 13/2898 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und mitberatend an den Innenausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaft, an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, an den Ausschuß für Gesundheit und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 GO zu überweisen. - Ich sehe und höre dazu keine anderweitigen Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 22. November 1995, 13 Uhr ein.
    Die Sitzung ist geschlossen.