Rede von
Dr.
Herta
Däubler-Gmelin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Eylmann, es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn Sie den Eindruck hätten, ich hätte Sie persönlich gemeint. Das habe ich überhaupt nicht.
- Nein, in einem anderen Zusammenhang. Wenn Sie das Protokoll nachlesen, werden Sie das sehen.
Im Gegenteil: Ich teile Ihre inhaltliche Kritik nicht, auch nicht die Auffassung, daß das Urteil lebensfremd sei. Ich finde aber, Sie gehören zu denjenigen in der Union, die ganz sicher ihre Anforderungen gegenüber anderen, sich nicht rüpelhaft zu benehmen, selber befolgen. Deswegen bin ich der Auffassung, daß jede Auseinandersetzung mit Ihnen ein Gewinn ist.
Zu den Einzelheiten: Das Kruzifix-Urteil hat sehr deutlich das Elternrecht auf religiöse Erziehung herausgestellt. Dazu gehört auch, daß jetzt die Frage entschieden werden mußte, ob die bayerische Staatsregierung per Recht, per ganz klarer allgemeinverbindlicher rechtlicher Grundlage ein Kreuz in einem Klassenzimmer anordnen kann, ja oder nein.
Diese Anordnung, verehrter Kollege Eylmann - jetzt wende ich mich in der Tat an Sie -, durch Rechtsverordnung oder Gesetz hat Karlsruhe außer Kraft gesetzt und gesagt: Das geht nicht; wenn Kreuze in Klassenzimmern hängen sollen, müssen die Eltern das wollen bzw. damit einverstanden sein.
Ich denke, Sie werden mir zustimmen, daß es genügend Möglichkeiten und genügend Wege gibt, eine vernünftige religiöse Erziehung von Kindern in diesem Sinne mitzuverwirklichen.
Jetzt zum Soldaten-Urteil. Ich darf noch einmal sagen: Ich teile Ihre Interpretation hierzu genauso wenig wie die Interpretation zur BAG-Rechtsprechung. Ich bin auch sehr gerne bereit, mich mit Ihnen im Detail darüber auseinanderzusetzen. Aber jetzt so zu tun, als wären die Bundeswehrsoldaten Betroffene, als gäbe es irgendeinen Zweifel daran, daß Karlsruhe gesagt hat, wer diesen Satz auf Bundeswehr oder Soldaten anwendet, macht sich strafbar, halte ich schlichtweg nicht für zulässig.
Das ist der Grund, warum ich mich noch einmal gemeldet habe. In der Sache setze ich mich gerne mit Ihnen auseinander.