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    Plenarprotokoll 13/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt I: Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (Drucksachen 13/2000, 13/ 2593) 5863 A Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 13/2609, 13/2626) . . 5863 B Manfred Hampel SPD 5863 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 5866 C, 5867 A, 5869 A Siegmar Mosdorf SPD 5867 B, 5883 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . 5867 D, 5881 D Manfred Hampel SPD 5868 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 5871 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5872 B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . 5874 D, 5879 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 5876 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5877 A Ernst Schwanhold SPD 5877 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . 5878 A Dr. Christa Luft PDS 5878 C Peter Dreßen SPD 5879A Rolf Kutzmutz PDS 5880 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 5882 A Peter Dreßen SPD 5883 B Ernst Schwanhold SPD 5884 C Friedhelm Ost CDU/CSU 5886 B Anke Fuchs (Köln) SPD 5888 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . 5888 D Ilse Janz SPD 5888 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . 5889 C Ernst Hinsken CDU/CSU 5890 A Manfred Hampel SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5891 A Manfred Kolbe CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5891 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 5892 B Namentliche Abstimmung 5892 D Ergebnis 5918 B Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 13/2611, 13/2626) 5893 A Dr. Konstanze Wegner SPD 5893 B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 5896 A Uta Titze-Stecher SPD 5896 D, 5897 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5899 B Ina Albowitz F.D.P. . . . . 5901 D, 5905 C, 5906 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 5904 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5904 D Peter Dreßen SPD 5905 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5906 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5906 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 5908 B Ottmar Schreiner SPD 5910 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 5911 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5913 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 5914 B Ottmar Schreiner SPD . . . . . . . 5915 C Dr. Barbara Höll PDS 5916 B Gerd Andres SPD 5917 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 13/2616, 13/2626) 5920 D Eckart Kuhlwein SPD . . . . . . . . 5921 A Arnulf Kriedner CDU/CSU 5923 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5924 D, 5931 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5927 C Birgit Homburger F D P. 5929 C Marion Caspers-Merk SPD . . . 5930 D, 5933 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5932 A Eva Bulling-Schröter PDS 5933 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 5935 A Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . 5936 A Eckart Kuhlwein SPD 5936 C Wolfgang Behrendt SPD 5937 A Ulrike Mehl SPD . . . . . . . . . 5939 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 5939 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 5941 D Otto Schily SPD 5942 D Wolfgang Behrendt SPD 5943 D, 5946 A Arnulf Kriedner CDU/CSU . . . . . 5944 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 5945 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 5946C Marion Caspers-Merk SPD 5946 D Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz (Drucksachen 13/2607, 13/2626) 5947 C in Verbindung mit Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 13/2618 [neu], 13/2626) 5947 C Gunter Weißgerber SPD 5947 C Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . 5949 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5951 D Manfred Kolbe CDU/CSU 5953 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 5953 D Horst Eylmann CDU/CSU 5954 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 5955 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 5957 B Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 5958 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5960 A, 5974 A, C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 5960 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS . . . 5961 A, 5970 D Otto Schily SPD . . . . 5961 C, 5973 A, B Hermann Bachmaier SPD 5962 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . 5962 D, 5969 B Frederick Schulze CDU/CSU 5965 A, D Heinz Lanfermann F.D.P. . . . 5966 D, 5967 A Horst Eylmann CDU/CSU 5968 D Norbert Geis CDU/CSU 5969D Dr. Gregor Gysi PDS 5971 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 5972 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 5972 D Jürgen Koppelin F.D.P. 5973 D Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 13/2621, 13/2626) 5975 C Dr. Rolf Niese SPD 5975 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 5976D, 5991 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU .. . 5977 A Volkmar Schultz (Köln) SPD 5977 B Dieter Pützhofen CDU/CSU 5980 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5983 C, 5985 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 5985 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 5986 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 5987 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5988 D, 5993 A Hans Georg Wagner SPD 5989 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5990 B Otto Reschke SPD 5992 B Einzelplan 13 Bundesministerium für Post und Telekommunikation (Drucksachen 13/2613, 13/2626) 5993 D Gerhard Rübenkönig SPD 5994 A Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 5995 C Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5996 B Dr. Max Stadler F D P. 5997 C Gerhard Jüttemann PDS 5998 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . 5999 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6000 C, 6002 C Hans Martin Bury SPD 6002 A Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 6004 C Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr (Drucksachen 13/2612, 13/2626) 6006 C Hans Georg Wagner SPD 6006 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 6010 C Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6013 D Horst Friedrich F.D.P. 6016 A Dr. Winfried Wolf PDS 6018 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6020 A Annette Faße SPD 6022 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU 6024 C Nächste Sitzung 6027 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6029 *A 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) (A) Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 09. 11.95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 09. 11.95 Marliese Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 09. 11.95 * Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 09. 11.95 Marten, Günter CDU/CSU 09. 11.95 * Meißner, Herbert SPD 09. 11.95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 09. 11.95 Nickels, Christa BÜNDNIS 09. 11.95 90/DIE GRÜNEN (B) Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Odendahl, Doris SPD 09. 11.95 Poß, Joachim SPD 09. 11.95 Dr. Scheer, Hermann SPD 09. 11. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 09. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 09. 11.95 Steindor, Marina BÜNDNIS 09. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 09. 11.95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 09. 11.95 Vosen, Josef SPD 09. 11. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (D)
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    Rede von Gunter Weißgerber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 07 als einer der kleinsten Einzelpläne überhaupt ist denkbar ungeeignet für pauschale Reduzierungen oder gar den Rasenmäher. Ich habe das zwar schon vor einem halben Jahr gesagt, aber ich denke, es muß weiterhin gesagt werden, weil ich auch diesmal das Gefühl hatte, daß doch das Verlangen groß ist, pauschal auch an einen solch kleinen Haushalt heranzugehen.
    Zur Größenordnung: Ich wohne in Leipzig, am Rande eines Einkaufszentrums, das mit einem Investitionsvolumen von 1 Milliarde DM errichtet wurde. Der Haushalt des BMJ hat in der Summe 300 Millionen DM weniger. Da kann man sich vorstellen, wie klein der Haushalt ist und wie gefährlich es ist, dort einfach bloß hineinzugreifen, wie groß die Gefahr ist, dabei Schaden anzurichten. Ich mahne dies an; das gilt für die nächsten Jahre genauso: nicht mit dem Rasenmäher, bitte schön.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir auch nicht gemacht! Gegenruf von der SPD: Sie haben gar keinen Rasenmäher!)

    - Der Haushalt ist überproportional um 1,9 Prozent gegenüber dem Entwurf gekürzt worden; andere Haushalte sind nicht in dieser Größenordnung gekürzt worden. Das, um auf diesen Zwischenruf zu reagieren.
    Lassen Sie mich zu einigen Dingen, die konkret mit dem Haushalt etwas zu tun haben, und, etwas weiter entfernt, Allgemeines zur Justiz sagen.

    Gunter Weißgerber
    Für den Täter-Opfer-Ausgleich sind im 96er Haushalt 150 000 DM - noch gesperrt - bereitgestellt. Bis 1995 waren 300000 DM dafür vorgesehen. Auf Grund von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurde dieser Ansatz aufgeteilt: Der Bund trägt ab 1996 150 000 DM und die Länder 150 000 DM. Ich bin der Meinung - die Mehrheit der Berichterstatter war ebenfalls dieser Meinung -, daß dies so in Ordnung geht. Denn auch ich habe immer wieder das Gefühl, daß die Länder doch recht ordentlich zulangen und daß sie wenig an andere, an die Kommunen beispielsweise, durchreichen. Diese 150 000 DM aufzubringen ist ganz einfach zu leisten. SachsenAnhalt steht da beispielsweise mit 2 000 DM zu Buche. Das sind Summen, über die man nicht zu diskutieren braucht. Die Länder sind hier in der Pflicht, und das wird ja auch allgemein als etwas Gutes anerkannt.

    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Länder leisten schon jetzt eine Menge im Täter-Opfer-Ausgleich!)

    Da muß sich halt jeder beteiligen, nicht nur der Bund.
    Zu dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts: Dazu steht natürlich noch nichts im Haushalt 1996 drin. Aber zum Glück hat sich ja die Bundesregierung dieses Jahr im Sommer aus der Deckung gewagt. Es gibt nun einen Gesetzentwurf für den geplanten Umzug des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig. In diesem Gesetzentwurf ist aber ein Mangel erkennbar. Die Wehrdienstsenate, die sich derzeit in München befinden und die zum Bundesverwaltungsgericht gehören, werden von diesem Gesetzentwurf nicht mit erfaßt. Ich weiß, es hat ursprünglich eine Vorlage von der Bundesregierung gegeben, in der sie mit erfaßt wurden. Ich muß an der Stelle in Erinnerung rufen: Das Bundesverwaltungsgericht ist ja in Berlin installiert worden. Die Wehrdienstsenate konnten damals wegen der alliierten Vorbehaltsrechte nicht mit in Berlin installiert werden. Wir haben heute den 9. November; sechs Jahre ist es her, daß die Mauer gefallen ist. Also, es ist ja mittlerweile bekannt, daß Berlin nicht mehr alliierten Vorbehaltsrechten unterliegt. Da also das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig umziehen wird, kann es doch keinen Hinderungsgrund geben, daß auch die zwei Wehrdienstsenate aus München nach Leipzig ziehen. Ich als Leipziger erwarte das und hoffe auch auf eine Mehrheit in diesem Haus dafür.
    Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist die Reichsgerichtsbibliothek. Das beschließen wir nicht im Bundestag, aber es liegt sehr wohl im Geschäftsbereich der Bundesministerin. Wer sich an die damaligen Diskussionen in der Föderalismuskommission und auch im Bundestag erinnert, weiß, daß der Bundesgerichtshof nicht nach Leipzig umziehen sollte, weil der Bundesgerichtshof angeblich nichts mit Leipzig und dem Reichsgericht zu tun hat. Aber die Reichsgerichtsbibliothek befindet sich zur Zeit in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof. Ich bin der Meinung - und als Leipziger erwarte ich das auch -, daß die Bibliothek des ehemaligen Reichsgerichts natürlich an den Standort des ehemaligen Reichsgerichtes zurückkehrt, also nach Leipzig.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein Leipziger Allerlei! Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Jawohl, es lebe Leipzig!)

    Wenn der Bundesgerichtshof nichts mit dieser Bibliothek zu tun hat: Was steht dem entgegen, daß die Bibliothek dorthin zurückkehrt, wo sie hergekommen ist?

    (Beifall bei der SPD)

    Das hat übrigens nichts mit einer Wertung des Reichsgerichtes zu tun; ich weiß sehr wohl, wie facettenartig das zu beurteilen ist und wie schlimm auch speziell die zwölf Jahre 1933 bis 1945 waren. Das ist alles klar. Aber wer den Bundesgerichtshof nicht nach Leipzig schaffen wollte, darf auch keinen Anspruch darauf erheben, daß die Reichsgerichtsbibliothek ausgerechnet in Karlsruhe verbleiben soll.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben ganz andere Probleme in der Justiz!)

    Ein weiteres Stichwort: die Mauergrundstücke. Ich habe gerade den 9. November 1989 genannt. Ich bin natürlich der Meinung: Jeder in diesem Haus ist gut beraten, nicht nur an diesen 9. November 1989, sondern auch im besonderen an den 9. November 1938 zu denken; denn beide Daten sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne das Dritte Reich und die Naziherrschaft hätte es keine deutsche Teilung, keine Mauer und keinen Mauerfall gegeben.
    Zu den Mauergrundstücken selbst: 40 Jahre lang war die Sache für jeden in diesem Hause, der damals schon hier war, Unrecht. Es war ja auch Unrecht. Heute hat der Bund, hat die Regierung plötzlich auf Grund der Einnahmelöcher Interesse, diese Grundstücke zu versilbern. Sie gehören den ehemaligen Eigentümern. Es war doch Unrecht. Wir können jetzt nicht, nur weil das Geld fehlt, aus Unrecht Recht machen.
    Einige letzte Worte zur Kritik, die manchmal am Bundesverfassungsgericht laut wird. Mich betrübt das. Je nach Urteil kommt aus verschiedenen politischen Richtungen Kritik am Bundesverfassungsgericht.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!)

    Das sage ich zum gesamten Haus, auch zu meiner Fraktion. Ich bin der Meinung, wir schaden dem Bundesverfassungsgericht, wenn wir es je nach Urteilslage einer Kritik unterziehen. Wir müssen mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts leben, ob Sie uns nun passen oder nicht.
    Zum Abschluß möchte ich mich bei meinen Mitberichterstattern sowie bei der Justizministerin und ihren Mitarbeitern für die Zusammenarbeit herzlich bedanken.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.])




Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Manfred Kolbe, Sie haben das Wort.

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    Rede von Manfred Kolbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushaltsdebatten zu den Einzelplänen Justiz und Bundesverfassungsgericht stehen immer im Spannungsfeld von Gerechtigkeit und Geld.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Dabei sind wir sicher alle der Überzeugung, daß Gerechtigkeit nicht in Mark und Pfennig aufzuwiegen ist. Der Rechtsstaat darf uns nicht zu teuer sein. Dieser Rechtsstaat ist für die Bundesrepublik Deutschland konstitutiv. Er ist die Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens, unseres wirtschaftlichen Wohlstandes und hat uns - nach der schrecklichsten Katastrophe der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945 - wieder zu Ansehen in der Welt verholfen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dennoch müssen wir in einer Haushaltsdebatte dem steuerzahlenden Bürger natürlich auch Rechenschaft über die Kosten dieses Rechtsstaates und der Justiz geben. Meine Damen und Herren, es ist ähnlich wie bei der Gesundheit. Die Gesundheit ist unbezahlbar; trotzdem muß der Kollege Seehofer gelegentlich darauf achten, daß sie nicht tatsächlich unbezahlbar wird.
    Das gilt ganz besonders vor dem Hintergrund des Konzepts vom „schlanken Staat", das in meiner Fraktion zu Recht vertreten wird. Wir müssen die Verschlankung des Staates betreiben, um den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen, der ohne einen entsprechend effektiv organisierten staatlichen Bereich Gefahr läuft, weiter an Attraktivität zu verlieren.

    (Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Rechtsstaat verschlanken?)

    Man muß mit einem gewissen Erstaunen registrieren, Frau Bundesjustizministerin - ich habe mich diesem Thema „Kosten der Justiz" in den letzten Wochen etwas gewidmet -, daß es überaus schwierig ist, einen Überblick über die Kosten der Justiz in Deutschland zu bekommen. Wir haben hier den Bundeseinzelplan mit 700 Millionen DM Ausgaben. In ihm sind aber auch eine Reihe justizfremder Ausgaben enthalten, etwa die des Patentamtes. Umgekehrt sind eine Reihe von Justizausgaben, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht in ihm nicht enthalten. Ähnlich ist die Lage in den Ländern. Die Justizhaushalte der Länder haben ein Volumen von 16 Milliarden DM, enthalten aber viele Kosten auch nicht, etwa die ganzen Gebäudekosten oder die Pensionslasten und in einigen Ländern die Verwaltungs- und die Finanzgerichtsbarkeit.
    Wir wissen also nicht - um es einmal betriebswirtschaftlich zu formulieren, auch wenn das natürlich nicht alles betriebswirtschaftlich gesehen werden darf -: Was kostet beispielsweise ein erstinstanzliches Zivilverfahren in Deutschland? Ich meine, da müssen wir einmal Tatsachenmaterial bekommen. Wir brauchen eine Aufstellung der Kosten der Justiz, die man vielleicht in Ihrem Haus erarbeiten kann, um Transparenz zu gewinnen und der Öffentlichkeit einen Überblick zu geben; denn eine einerseits unbedingt rechtsstaatliche - das betone ich noch einmal -, andererseits aber auch effiziente Justiz ist ein wichtiger Standortfaktor. In Deutschland häufen sich leider die Klagen über zu lang andauernde Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und zu hohe Personalkosten.
    Wir müssen bei dieser Bestandsaufnahme auch einmal einen Blick über unsere Grenzen werfen. Ziehen wir einmal einen Vergleich mit Japan! Es ist ein ähnlich attraktiver Wirtschaftsstandort wie die Bundesrepublik Deutschland.

    (Dr. Willfried Penner [SPD]: Aber eine andere Gerichtsbarkeit!)

    Wir haben in Deutschland heute rund 75 000 zugelassene Rechtsanwälte, beschäftigen 20 600 Richter, 5 000 Staatsanwälte und 12 500 Rechtspfleger. Ein vergleichbarer Industriestaat wie Japan kommt bei einer Bevölkerungszahl von 120 Millionen mit 14 000 zugelassenen Rechtsanwälten, 2 800 Richtern und 1 200 Staatsanwälten aus.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was sagt uns das?)

    Ich sage jetzt nicht, daß wir überall Japan als Modell nachempfinden müssen, aber wir müssen einmal untersuchen, warum das dort anders geht. Japan ist unbestrittenermaßen kein Hort des Verbrechens, und die Wirtschaft hat dort in den vergangenen Jahrzehnten auch floriert.
    Mit dieser kurzen Einleitung möchte ich keinesfalls, Frau Ministerin, einer rein betriebswirtschaftlichen Sicht der Justiz das Wort reden, aber die Ökonomie darf auch nicht völlig außen vor bleiben, denn wie die gesamte andere öffentliche Verwaltung hat sich auch die Justiz der Standortdebatte zu stellen.
    Dabei braucht die deutsche Rechtsordnung keinesfalls Untersuchungen oder Vergleiche zu scheuen; denn gerade in den letzten fünf Jahren hat sie eine große Bewährungsprobe bestanden, und zwar sowohl auf dem Gebiet der Gesetzgebung, auf dem Gebiet des Gerichts- und Behördenaufbaus als auch auf dem Gebiet der Rechtsprechung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Der Deutsche Bundestag hat - beginnend mit dem Mammutwerk des Einigungsvertrages - die Rechtsangleichung zwischen Ost und West bewältigt. Während der Ausgangsgrundsatz des Vermögensgesetzes im Osten Deutschlands nach wie vor umstritten bleibt, werden die nachfolgenden Gesetze, zum Beispiel das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, das Schuldrechtsbereinigungsgesetz und das Entschädigungsgesetz, überwiegend als sachgerechter Interessenausgleich empfunden und jetzt auch vollzogen, ohne daß größere Probleme auftreten.
    Besonders begrüße ich es auch, daß wir mit dem jüngsten Regierungsentwurf vom 2. November die

    Manfred Kolbe
    Änderung des Rehabilitierungsgesetzes herbeiführen und die Antragsfrist um zwei Jahre verlängern, damit die Opfer der SED-Diktatur ausreichend Gelegenheit haben, die nicht ganz einfachen Antragsformulare zu lesen und noch rechtzeitig die Anträge zu stellen.
    Es ist ja allgemein in diesem Hause anerkannt, daß die Haushaltspolitiker am meisten arbeiten.

    (Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

    Aber die Rechtspolitiker haben in den letzten fünf Jahren einen guten zweiten Platz belegt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Den ersten!)

    Zum Aufbau der Justiz in den östlichen Ländern: Auch dort wurde in den vergangenen Jahren Großes geleistet. Ich darf einige Zahlen aus Sachsen nennen.
    Seit Beginn der Personalhilfe im Jahre 1990 bis jetzt, zum Sommer 1995, waren im Wege der Abordnung insgesamt 1 007 Richter und Beamte aus den westlichen Bundesländern beim Aufbau der Justiz in Sachsen tätig. Den Entsendeländern, in Sachsen überwiegend Bayern und Baden-Württemberg, sei hiermit ganz herzlich für diese Aufbauhilfe gedankt, und auch der Bund hat sich mit 300 Millionen DM daran beteiligt.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Mittlerweile haben wir in Sachsen sogar in einigen Bereichen die Vorreiterfunktion, die wir bis zum Kriege einmal hatten, wiedergewonnen. Die meisten wissen vielleicht nicht, daß der Herr Schönfelder ein sächsischer Amtsgerichtsrat war, der 1938 die Loseblattsammlung erfunden hat, mit der heute alle Juristen arbeiten.

    (Beifall des Abg. Dr. Rupert Scholz [CDU/ CSU] — Zurufe von der SPD)

    - Ja, das Nachsortieren ist eine Last, das stimmt, da gebe ich Ihnen recht.
    Heute haben wir auf einem Gebiet diese Vorreiterfunktion wiedergewonnen, das ist das elektronische Grundbuch. Dessen Echtbetrieb wurde zum 1. August 1995 beim Grundbuchamt Dresden aufgenommen.

    (Beifall des Abg. Dr. Rupert Scholz [CDU/ CSU])

    Als erstes deutsches Land speichert Sachsen die Grundbuchdaten in einer entsprechend gesicherten Datenzentrale mit elektronischer Direktverbindung zu allen sächsischen Grundbuchämtern, was große Vorteile für Notare, Kreditinstitute und Behörden bringt.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sachsen hat mit Herrn Heitmann auch einen besonders guten Justizminister!)

    - So ist es, Herr Geis.
    Herr Kollege Weißgerber hat dann die Verlagerung der Bundesgerichte angesprochen. Endlich sind die Gesetzentwürfe dazu von der Bundesregierung eingebracht worden. Das Bundesarbeitsgericht wird nach Erfurt umziehen, das Bundesverwaltungsgericht und BGH-Senate nach Leipzig.
    In bezug auf die Bibliothek des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Weißgerber nur ausdrücklich anschließen: Die Bücher sind Kunstgegenstände. Die Bibliothek enthält - wir haben uns das angeschaut - bibliophile Handschriften, die für die tägliche Arbeit des Bundesgerichtshofs keine notwendige Voraussetzung sind. Diese Kunstgegenstände wurden in Leipzig zusammengetragen und gehören auch wieder nach Leipzig. Frau Ministerin, wir werden die Verlagerung mit aller Entschiedenheit betreiben. Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung, damit die Bibliothek wieder am historischen Sitz in Leipzig ihren Platz bekommt. Denn sie hat nichts mit der täglichen Arbeit des Bundesgerichtshofes zu tun. - Wenn Sie, Herr Bohl, dem auch noch zustimmen, ist es noch besser.

    (Bundesminister Friedrich Bohl: Ich halte mich da zurück! Dr. Willfried Penner [SPD]: Wie ist es mit den Senaten in München?)

    Die deutsche Rechtsordnung hat ihre Bewährungsprobe nicht nur im Inland bestanden; sie genießt auch über die deutschen Grenzen hinaus Anerkennung. Insbesondere in den neuen Staaten Mittel- und Osteuropas ist sie heute vielerorts Vorbild. Um die Zusammenarbeit zu befördern, wurde 1992 vom damaligen Bundesjustizminister Kinkel die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. gegründet, die seitdem insgesamt 359 Projekte im Bereich der Gesetzgebungsberatung und der Aus- und Fortbildung von Juristen durchgeführt hat.
    Besonders erfolgreiche Projekte waren das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, das zum 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist und sich am kontinentaleuropäischen, insbesondere am deutschen Recht orientiert, und das estnische Handelsgesetzbuch. In bezug auf Letzteres werden die beiden anderen baltischen Staaten wohl folgen.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sehr gut!)

    Bisher wurden für diese Stiftung Projektkosten in Höhe von 7,13 Millionen DM verausgabt, von denen ein knappes Viertel von der Wirtschaft aufgebracht wurde.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Bißchen dürftig!)

    Die Arbeit dieser Stiftung erachten alle Berichterstatter - ich glaube, ich kann da auch für den Kollegen Weißgerber und die beiden anderen sprechen - als äußerst bedeutsam, weil in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion der demokratische Rechtsstaat leider keinerlei Tradition besitzt und deshalb ein großes Interesse an der Vermittlung europäischer Rechtstraditionen besteht. Wir müssen die Demokraten in diesen Ländern unterstützen, damit es keinen Rückfall

    Manfred Kolbe
    in faschistoide oder kommunistoide Herrschaftssysteme gibt.

    (Beifall bei der F.D.P. Dr. Ruth Fuchs [PDS]: Er kann es aussprechen!)

    - Man fragt sich in der Tat, wozu Herr Schirinowski gehört.

    (Zuruf von der SPD: Sprache ist geduldig!)

    Die Kosten einer Lage erneuter militärischer Spannung wären um das Hundert- bis Tausendfache höher als die relativ geringen Kosten dieser Stiftung.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Ja!)

    Selbst wenn diese Stiftung noch einige Jahre arbeitet, kostet sie weniger Geld als ein einziger Flügel des Eurofighters.

    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt fangen Sie auch schon an!)

    Deshalb sollten wir an dieser Stiftung festhalten und sie - das ist meine persönliche Meinung - auch durchaus als eine längerfristige Einrichtung in Betracht ziehen.
    Die Berichterstatter haben den kw-Vermerk jedenfalls zunächst einmal von 1998 auf 1999 verschoben, wobei wir nicht verhehlen, daß wir uns eine noch stärkere Beteiligung der Wirtschaft wünschen, bis zu der ursprünglich angedachten hälftigen Kostenbeteiligung.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Damit sind wir beim Einzelplan 07 des Bundeshaushalts angelangt. Sein Ausgabevolumen beträgt 698 Millionen DM. Davon sind 379 Millionen DM durch eigene Einnahmen gedeckt. Der Einzelplan entspricht 0,14 Prozent des Gesamthaushalts. Damit läßt sich der Bundeshaushalt natürlich nicht strukturell verändern - der Kollege Weißgerber hat das schon gesagt -; wir haben aber einen Beitrag erbracht: Wir haben die Einnahmen um 4,5 Prozent erhöht und bei den Ausgaben 1,9 Prozent eingespart. Trotzdem verliefen die Verhandlungen in freundschaftlicher Atmosphäre. Ich darf mich bei allen Beteiligten bedanken. Es hat keine größeren Meinungsverschiedenheiten gegeben.
    Aber die großen Streitfragen der bundesdeutschen Finanzpolitik haben natürlich auch in diesem kleinen Haushalt ihren Niederschlag gefunden, etwa das Bund-Länder-Verhältnis. Als Bundesfinanzpolitiker müssen wir feststellen, daß der Bund im Laufe der letzten Jahrzehnte gegenüber den Ländern Terrain verloren hat. 1960 standen dem Bund 53 Prozent der Steuereinnahmen zu, den Ländern 29 Prozent. 1996 stehen dem Bund noch 43 Prozent zu, den Ländern 39 Prozent. Aus einem Abstand von über 20 Prozent zugunsten des Bundes ist also in über 30 Jahren nahezu ein Gleichstand geworden. Die Länder haben folglich dem Bund Terrain abgenommen, zuletzt in den Solidarpaktverhandlungen 1993.
    Als Berichterstatter müssen wir deshalb alle darauf achten, daß der Bund nicht Länderaufgaben finanziert. An dieser Stelle spreche ich das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich der Deutschen Bewährungshilfe e. V. in Bonn an, das Sie, Herr Kollege Weißgerber, erwähnt haben. Die Arbeitsaufnahme fand 1992 statt. Der Bund hat drei Jahre lang die Anfangsfinanzierung in Höhe von 300 000 DM übernommen. Jetzt meinen wir, eine hälftige Finanzierung sei angebracht.
    Der Bund hat seine Hälfte eingestellt, aber - man höre und staune - einige Länder machen nicht mit. Das Saarland verweigert eine Beteiligung in Höhe von 1935 DM. Vielleicht rufen Sie einmal Herrn Lafontaine an, Herr Weißgerber. Die Hansestadt Hamburg verweigert eine Beteiligung von 3 700 DM; und auch Hessen verweigert seine Beteiligung. Herr Beck, auch Sie werden diesen Zustand nachher sicherlich beklagen. Ich frage Sie: Wer ist Justizminister in Hessen? Vielleicht rufen Sie nach Ihrer Rede dort einmal an.

    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie in Bayern schon angerufen?)

    Wir vom Bund sind gerne bereit, dieses Büro weiter zu unterstützen, aber auf der Grundlage hälftiger Beteiligung. Sie können hier nicht einerseits die Nichtfinanzierung beklagen, wenn sich dann andererseits Ihr Kollege, der Justizminister in Hessen, weigert.
    Das gleiche gilt hinsichtlich des Bund-Länder-Verhältnisses beim Institut für Ostrecht München. Auch dort haben wir eine Finanzierungsbeteiligung des Sitzlandes, die im Augenblick noch nicht ausreichend ist. Wir müssen auch da zu einer prozentualen Beteiligung Bayerns kommen. Die Berichterstatter stellen sich 25 Prozent vor; deshalb haben wir einen entsprechenden Ansatz gesperrt.
    Damit möchte ich schließen. Ich bitte Sie, diesem Einzelplan 07 zuzustimmen. Mit ihm leisten wir einen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung und zur Stärkung des Bundes. Ebenfalls bitte ich, dem Einzelplan 19 - Bundesverfassungsgericht - zuzustimmen, wozu meine beiden Nachfolgeredner aus der Union sicherlich noch einige Worte sagen werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)