Ehrlich gesagt, ich bin mit dieser Reform seit Februar dieses Jahres befaßt, wie alle, die wir heute zusammensitzen. Wir haben heftig diskutiert, alle haben auch heftig dazugelernt und viele Dinge von außen aufgenommen. Wir sind insgesamt zu dem Ergebnis gekommen, daß die Grundrichtung, die wir eingeschlagen haben, für unsere Zeit richtig ist. Ich wüßte nicht, wem hier ein Vorwurf zu machen wäre.
- Ich sage Ihnen ehrlich: Vor acht Jahren habe ich meine segensreiche Wirkung als Stadtrat in München entfaltet. Ich war damals noch nicht in dem Maße in der Lage, auf die Willensbildung hier Einfluß zu nehmen.
Lassen Sie mich fortfahren.
Wichtig ist, daß wir eine Reform zustande gebracht haben, die viel schwieriger war als der Familienlastenausgleich. Denn dort standen etliche Milliarden zusätzlich zur Verfügung; hier ging es darum, kostenneutral ganz neue, und zwar effizientere, Wirkungen insgesamt zu erzielen.
Was wir anstreben, ist gesellschaftspolitisch gewollt. Wir wollen ein Volk von Eigentümern; denn Eigentum macht frei. Selbst der beste Mieterschutz - durch noch so mieterfreundliche Gesetze - gibt dem
Hildebrecht Braun
einzelnen nicht die Freiheit und Unabhängigkeit, die Eigentum gewährt. Wir tragen auch zu einem Wandel der Stellung des einzelnen in unserer Gesellschaft bei. Aus vielen Mietern werden viele Eigentümer werden. Das ist einer der ganz zentralen Wünsche von uns, nämlich daß Mieter ihre eigenen vier Wände, in denen sie bisher schon wohnten, kaufen können. Das führt zu mehr Eigenverantwortlichkeit, aber eben auch zu mehr Unabhängigkeit. Das ist genau das, was wir wollen.
Wohneigentum ist eine besonders gute Form der Altersvorsorge. Wer die eigenen vier Wände rechtzeitig erworben hat, hat weniger Angst vor dem Leben im fortgeschrittenen Alter. Ich möchte auf einige Bestandteile der Änderung eingehen.
Die Zulagenregelung insgesamt schafft Sicherheit für den einzelnen, der vor der Entscheidung steht, ob er sich die Investition leisten will oder nicht - ein unschätzbarer Vorteil.
Das Baukindergeld ist um 50 % angehoben worden. Das ist in unserer Zeit eine enorme Zuwachsrate. Dies war eine ausdrückliche Forderung der F.D.P. ebenso wie die Forderung, das Bausparen wieder attraktiv zu machen. Dies ist durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen um nahezu 100 % gelungen.
Ganz besonders wichtig ist, daß es noch gelungen ist, die Grundförderung für den Erwerb aus dem Bestand anzuheben. Denn gerade durch diesen Schritt werden viel mehr Mieter in die Lage versetzt, Eigentümer zu werden. So wird sich das neue Fördersystem nicht nur zugunsten des Wohnungsbaus auf dem flachen Land auswirken, sondern es fließt auch Fördergeld in die Städte, die zusätzliches Wohneigentum dringend nötig haben. Denn gerade dort ist die Wohneigentumsquote besonders gering.
Zugleich schaffen wir hiermit eine Förderkomponente zugunsten der neuen Bundesländer. Denn dort wird der Kauf aus dem Bestand ganz besonders häufig Wirklichkeit werden. Und wir leisten einen Beitrag dazu, die von den Parteien des Bundestags geforderte Privatisierung von kommunalen Wohnungsbeständen im Osten deutlich zu erleichtern.
Wir haben das Bürgschaftsverfahren für die neuen Bundesländer erweitert. Das steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, aber zwischen allen Beteiligten ist vereinbart worden, daß für die neuen Bundesländer eine Bürgschaftsregelung geschaffen wird, wonach es dem einzelnen, der eben nicht, wie im Westen, die Möglichkeit hatte, Wohneigentum zu bilden und damit einen Grundbetrag anzusammeln, erleichtert wird, Kredite zu bekommen. Die Kredite werden zudem billiger werden, weil ein Teil staatlich verbürgt wird. Das ist eine gezielte, sehr preiswerte echte Hilfe für die neuen Bundesländer.
Der Vorkostenabzug wurde reduziert, aber er bleibt progressionsabhängig. Das ist richtig und notwendig, weil auf diese Weise die Nachteile für diejenigen, die wir jetzt doch kräftig zur Ader lassen,
nicht ganz so kraß ausfallen, wie das sonst der Fall gewesen wäre.
Wir sind der Meinung, daß diejenigen, deren Einkommen jenseits der Grenzen liegen, selbst für Wohneigentum sorgen müssen. Sie können das aber auch, weil sie ein ausreichendes Einkommen haben.
Ich möchte die Gelegenheit nehmen, dem Kollegen Faltlhauser ausdrücklich für seinen Einsatz in diesem Zusammenhang zu danken.
Das wird eines der letzten großen Gesetzeswerke sein, die Herr Faltlhauser in diesem Haus erlebt, bevor er seinen Tätigkeitsort nach München verlegt. Aber ich hoffe, daß er in Zukunft in ähnlicher Weise zum Wohl der Bayern beitragen wird.
Ich bin zuversichtlich, daß dieses Gesetz sehr positive Auswirkungen haben wird, daß viele neue Eigentümer gewonnen werden. Und ich bin auch zuversichtlich, daß sich die Skepsis, die bei einigen Fachleuten sehr wohl noch vorhanden ist - nämlich daß die Umstellung der Förderung zu stark ausgefallen ist -, nicht bestätigen wird. Wir haben uns viele Monate - es war nicht ein so kurzer Zeitraum, wie das hier dargestellt wurde - intensiv mit der Thematik beschäftigt. Wir sind davon überzeugt, daß wir insgesamt die richtigen Entscheidungen getroffen haben.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, auch und gerade bei der SPD, daß sie diese Reform in toto mitträgt.