Rede von
Franziska
Eichstädt-Bohlig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So weit, wie das Gemeinschaftseigentum vernünftig gepflegt wird. Er soll den Wert des Eigentums aber für sich selbst realisieren können. Bei der Genossenschaft ist das nicht möglich. Das ist eine hohe Qualität und nicht, wie Sie sagen, ein negativer Aspekt bei Genossenschaften. Darüber sollten wir ausführlicher diskutieren. Denn gerade darin besteht der Unterschied zwischen beiden Eigentumstypen.
Ich möchte einen dritten Punkt ansprechen, den Ökobonus. Das finde ich ganz toll, und dafür will ich mich bedanken. Ich habe ein bißchen das Gefühl, daß auch wir dazu unseren Beitrag geleistet haben. Daß Sie den Mut haben, Eigentumsförderung mit CO2-Minderung und anderen ökologischen Kriterien zu verknüpfen, finde ich wirklich sehr toll. Ich hoffe, daß das greift und daß es ein Stück Vorarbeit für die nächste Wärmeschutzverordnung ist, um daraus generelle Ziele für ökologisches Bauen zu machen. Ich bedanke mich, daß das gelungen ist, und hoffe, daß es in diesem Sinne wirkt.
- Ja, danke.
Trotzdem möchte ich einen bedenkenswerten Punkt anfügen. Es ist in der ganzen Debatte leider nicht gelungen, den Aspekt der Zersiedlung, der nach wie vor ein großes Problem bei diesem Gesetz ist, intensiver zu problematisieren. Insofern bleibt es dabei, daß ich die bautechnische Seite hervorragend finde, die stadtstrukturelle und siedlungspolitische Seite aber mit großer Sorge sehe. Das Gesetz, wie es momentan angelegt ist, ist ein Instrument zur weiteren Zersiedlung. Diese Tendenz sollten wir beobachten, und wir sollten prüfen, ob es nicht Instrumente gibt, dem entgegenzuarbeiten.
Lassen Sie mich einen letzten Aspekt aufgreifen, der eigentlich gar nicht zur Wohneigentumsförderung gehört, der aber nach der Methode „Ostpolitische Schwierigkeiten müssen in anderen Gesetzen durch Art. X oder Y geregelt werden" hineingekommen ist. Meiner Meinung nach ist er nicht ausreichend geregelt. Wir haben deshalb einen Ande-
Franziska Eichstädt-Bohlig
rungsantrag dazu gestellt. Das ist die Grunderwerbsteuerbefreiung für alle Vermögens-, Bereinigungs-
und Zuordnungsfälle, die im Osten nach wie vor anstehen und die bis 1996 in keiner Weise geregelt waren.
Im Grundsatz haben Sie - das finde ich auch sehr gut - der Verlängerung bis 1999 zugestimmt. Damit sind wir völlig d'accord. Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten. Aber die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hat dringend darum gebeten, nicht nur diesen Tatbestand bis 1999 zu verlängern, sondern gleichzeitig die Vereinigungen und Anteilsvereinigungen und die Aufspaltung kommunaler Gesellschaften, die derzeit auf Grund von Gemeindeänderungen oder zu schnellen und zu kurz gegriffenen Gesellschaftsgründungen in der Startphase dringend nötig sind, steuerfrei zu stellen. Darum haben wir den Ergänzungsantrag, der neulich im Ausschuß abgelehnt worden ist, nochmals gestellt. Interessanterweise haben wir im Ausschuß allerdings etliches an Zustimmung quer durch die Fraktionen bekommen. Wir bitten Sie sehr eindringlich. Es sind wirklich fast Peanuts. Aber für den Osten und die Kommunen dort ist es ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben Sorge, daß dort die Vermögensbereinigung nicht solide vonstatten geht, wenn ständig das Steuerhindernis dazwischensteht.
Insofern habe ich die dringende Bitte: Stimmen Sie dem zu! Es handelt sich überhaupt nicht um etwas Ideologisches. Sie machen damit nichts Grünes. Vielmehr helfen Sie den ostdeutschen Städten und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
In diesem Sinne bedanke ich mich für das gesamte Verfahren; ich fand es sehr korrekt und kollegial.