Rede von
Hannelore
Rönsch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich glaube, die Nachfolgeregelung zu § 10e in dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Wohneigentumsförderung, der heute zur zweiten und dritten Beratung ansteht, ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Familien in Deutschland. Ich denke, diese Neuregelung ist aber auch für uns wichtig, weil sie zeigt, daß Parlamentarismus anders aussehen kann.
In vielen Stunden wurde gemeinsam gerungen. Ich glaube, all diejenigen, die mitgestritten haben, sind mit dem Ergebnis ausgesprochen zufrieden. Selbstverständlich, Herr Kollege Reschke: Ich gestehe ein, daß wir miteinander gerungen haben, aber nicht in allen Punkten - in einem Punkt war ich mit Ihnen einig, Frau Eichstädt-Bohlig - mit Ihnen einig werden konnten. Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle etwas mehr, vielleicht auch etwas anderes vorstellen können.
Wir waren uns aber von vornherein einig, daß für uns vier wichtige Kriterien ausschlaggebend sind: Zum einen wollten wir die Neuregelung familienfreundlicher gestalten. Zum anderen wollten wir die Bezieher der unteren und mittleren Einkommen wesentlich stärker berücksichtigen. Wir wollten auch -ich hoffe, daß uns dies umfänglich gelungen ist - das Steuerrecht vereinfachen und mußten uns darauf verständigen, daß das Ganze aufkommensneutral ist. Das waren vier wichtige Kriterien, die Grundlage der Beratung gewesen sind. Was wir zudem zwingend erreichen wollten, war ein Inkrafttreten zum 1. Januar 1996.
Ich habe deshalb überhaupt kein Verständnis dafür, wenn eine Gruppe heute morgen meint, die Zeit für die Beratung habe auch in den jüngsten Tagen nicht ausgereicht - viele Kolleginnen und Kollegen haben sehr ernsthaft bis zu 13 Stunden zusammengesessen -, und damit das Inkrafttreten zum 1. Januar 1996 in Frage gestellt wird.
Hannelore Rönsch
Diese neue gesetzliche Regelung bringt für die Familien in den neuen Bundesländern gegenüber dem bestehenden § 10e umfassende Verbesserungen.
Deswegen wäre es schändlich, wenn man genau diese Familien jetzt noch einmal auf einen späteren Zeitpunkt hätte vertrösten müssen, weil irgend jemand meint, nicht genug Zeit für die Beratung gehabt zu haben. Ich bin froh, daß wir heute abschließend beraten, weil wir damit für die Familien, die bauen wollen, einen guten Weg beschreiten.
Wenn wir bedenken, daß auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik die Eigentumsquote bei 41 % liegt und die Eigentumsquote in den neuen Bundesländern 24 % beträgt, dann sind wir ganz besonders aufgerufen, den Familien in den neuen Bundesländern den Weg zu Eigentum zu ermöglichen. Zudem ist zu beachten, daß die Bundesrepublik bezüglich des Durchschnittsalters beim Eigentumserwerb in Europa an der Spitze steht. Bei uns erwirbt man im Durchschnitt mit 38 Jahren Eigentum. Sehr oft haben Familien dann schon Kinder.
Es ist ein seltener Fall, daß man all das, was im Gesetzentwurf an Neuregelungen enthalten ist, als erster Redner der Koalition nicht mehr vortragen muß, weil dies schon die Opposition ganz korrekt dargestellt hat.
Ich freue mich, daß wir jetzt eine progressionsunabhängige Bauzulage von 5 000 DM haben, weil dadurch gerade die kleinen und mittleren Haushalte bevorzugt werden. Ich freue mich gleichfalls, Herr Kollege Faltlhauser - und ich danke dabei besonders auch dem Wohnungsbauminister -, daß es möglich war, die Kinderzulage auf 1 500 DM zu erhöhen. Dadurch bieten wir den Familien tatsächlich einen Anreiz zur Schaffung von Eigentum.
Ich will es einmal an einem Rechenbeispiel deutlich machen: Eine Familie mit zwei Kindern wird bei einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 DM im Jahr künftig eine Gesamtförderung von bis zu 64 000 DM erhalten können. Ich denke, das ist eine stolze Summe. Hier wird dann der Wunsch nach Eigentum vielleicht an der einen oder anderen Stelle die Sorge vor Eigentum überlagern, und man hat dann die Möglichkeit, Eigentum zu schaffen und seinen Kindern den entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.