Rede von
Dr.
Kurt
Faltlhauser
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn der Schlußberatung des Gesetzes zur Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung will ich auf einen Umstand bei der Entscheidungsfindung vorrangig hinweisen. Wir haben dieses Gesetz im Finanzausschuß und parallel im Wohnungsbauausschuß nicht nur einvernehmlich innerhalb der Koalition zu einer Entscheidung gebracht, sondern auch Einvernehmen mit der Opposition erzielt. Dies war nicht einfach, aber wir haben es trotzdem in diesem Bundestag erreicht.
Ich glaube, daß dies für das Selbstverständnis dieses Hauses gut ist. Denn es ist nicht besonders erfreulich, wenn die Mitglieder dieses Bundestages immer wieder erfahren müssen, daß die eigentlichen und letzten Entscheidungen in der Dunkelkammer des Vermittlungsausschusses schnell und mit vielen Prämissen
und nicht auf der offenen Bühne dieses Parlaments abschließend getroffen werden. Bedeutung hat dieser Umstand nicht nur für das Selbstverständnis des Bundestages, sondern auch für die Bürger, weil sie auf diese Weise klarere Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten erkennen können. Dies ist ein Punkt, der so wichtig ist, daß er hier erwähnt werden muß. Wir werden das nicht immer durchhalten können. Aber ich glaube, dieses Beispiel ist Grund genug, es auch in anderen Bereichen zu probieren.
In diesem Sinne bedanke ich mich nicht nur für die engagierte und hochfachkundige Mitarbeit der Kollegen aus dem Wohnungsbauausschuß und aus dem
Dr. Kurt Faltlhauser
Finanzausschuß, der federführend war, sondern auch bei den Kollegen vor allem aus der Opposition, die letztlich doch mitgewirkt haben. Es war natürlich nicht immer leicht. Man ist manchmal verzweifelt. Manchmal habe ich gedacht, in München wird das wohl ein bißchen leichter werden, da gibt es klarere Mehrheiten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die Regelung, die vorliegt, ist deutlich besser als das, was wir gegenwärtig noch im Gesetzblatt stehen haben. § 10e EStG ist eine der kompliziertesten Regelungen, die wir überhaupt im Steuerrecht haben. Manche sagen, es ist das Komplizierteste überhaupt, und niemand versteht es mehr. Das war für die Bauwilligen nicht unbedingt günstig. Wir haben jetzt die Grundlage geschaffen, daß diese Kompliziertheit abgebaut wird.
Ich finde, daß das neue Gesetz sechs Vorteile hat, die hervorzuheben sich lohnt. Erstens: administrative Vereinfachungen. Wir haben nur noch einmal eine Einkommensprüfung. Alleine das entlastet die Finanzbehörden.
Zweitens: Diese Regelung ist für die Bauwilligen berechenbarer geworden. Wenn wir etwa für den Neubau 5 000 DM mal 8 nehmen, und wenn der Bauherr zwei Kinder hat, noch einmal 1 500 DM mal 2 gleich 3 000 DM und dies mal 8 nehmen, dann kann der Bauwillige mit einem Gesamtbetrag der Förderung durch den Staat von 64 000 DM im Zeitablauf rechnen. Ich glaube, dies wird für mehr Bauwillige als bisher ein Anreiz zum Bauen sein.
Drittens: Diese Regelung ist gut für die neuen Bundesländer. Es gibt dabei vier Ansätze. Allein durch die Umstellung des Systems auf eine von der Steuerprogression unabhängige Förderung werden die Bürger gerade in den neuen Bundesländern wesentlich deutlicher als bisher gefördert, weil das Einkommensniveau in den neuen Bundesländern bedauerlicherweise noch niedriger ist. Es ist eine Regelung, die vom System her auf die neuen Bundesländer abgestellt ist. Zweiter Ansatzpunkt: Wir haben in den Ausschußberatungen die Förderung des Altbaus von 2 200 DM auf 2 500 DM angehoben. Ich habe dies sehr begrüßt, auch wenn dadurch Finanzierungsprobleme entstanden, weil der Abstand zwischen Neubauförderung von 5 000 DM und der Altbauförderung von 2 200 DM tatsächlich eine schmerzliche Förderungslücke war. Ich glaube, diese Regelung ist jetzt gut vertretbar. Dazu kommt für die neuen Bundesländer die Bürgschaftsregelung und sicherlich auch das, wofür sich besonders die Kollegen aus der SPD eingesetzt haben, die Genossenschaftsförderung.
Viertens ist diese Regelung gut für die Familien. Wir haben das Baukindergeld um 50 % aufgestockt. Das ist kein kleines Signal. Das ist ein deutliches Signal. Das kommt zu den 7 Milliarden DM unseres Familienleistungsausgleichs hinzu.
Wir müssen den Familienleistungsausgleich, wie wir
ihn Mitte dieses Jahres im Vermittlungsausschuß beschlossen haben, mit im Ergebnis 7 Milliarden DM
und die deutliche Anhebung des Baukindergeldes als ein Paket sehen. Das gehört zusammen.
Fünftens. Wir haben eine besondere Förderung der Schwellenhaushalte geschaffen. In diesem Punkt war die Anhörung interessant. Es wird immer wieder gesagt, diejenigen, die eigentlich bauen könnten, werden gar nicht gefördert. Die Anhörung hat ergeben, daß § 10e EStG schon bisher in sehr starkem Maße von Personen mit Einkommen bis 50 000 DM beansprucht wird. Genau in diesen Bereich zielt diese Förderung. Ich bin fest davon überzeugt, auch wenn es aus fiskalischen Gesichtspunkten nicht unbedingt erfreulich sein muß, daß diese Art der Förderung breitere Wirkung haben wird.
Damit ist diese Regelung auch gut für die Baukonjunktur. Wir haben dadurch gerade in der jetzigen Situation auch ein Signal für das Baujahr 1996 gesetzt.
Wir haben dabei noch ein Problem - das haben wir alle miteinander immer gesagt -: Wie wirkt die Förderung in den teuren Großstädten? Um hier ein bißchen was zu tun, wird ein Vorkostenabzug von 22 500 DM für Erhaltungsaufwendungen beibehalten, und zwar nach den Beratungen auch noch ohne Einkommensgrenze. Das ist für die Großstädte ein richtiges Signal.
Meine Damen und Herren, mein Fazit: Der heutige Freitag ist ein guter Tag für die Bauwilligen, die Familien und die Baukonjunktur.
Ich bedanke mich.