Rede von
Dr.
Dagmar
Enkelmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(PDS)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade weil wir der Auffassung sind, daß dieses Gesetz so wichtig ist, haben wir zunächst Fristverzicht erklärt, und zwar vor der abschließenden Beratung in den betreffenden Ausschüssen. In dieser Nacht, um 0.30 Uhr, ist dieses Paket auf den Tischen der Fraktionen und der Gruppe gelandet. Es kann keiner - ich denke: wirklich keiner - hier sagen, daß es ausreichend in den Fraktionen und in der Gruppe beraten werden konnte.
Es war nicht mehr möglich, Änderungsanträge, Entschließungsanträge usw. in der Gruppe bzw. in den Fraktionen ausreichend zu beraten. Deswegen haben wir den Fristverzicht zurückgezogen. Ich denke,
gerade weil das Gesetz so wichtig ist, ist es notwendig, gründlich zu beraten. Erst am Mittwochabend zwischen 22 Uhr und 23 Uhr fanden mehr als 50 Einzelabstimmungen und die Schlußabstimmung im federführenden Ausschuß statt. Über 20 Änderungen am Regierungsentwurf wurden vorgenommen. Ich denke, das zeugt eher von Schludrigkeit beim Einbringen des Gesetzes.
Ein wichtiger Vorschlag - wichtig vor allen Dingen für die Betroffenen -, wie die Einbeziehung der Haus- und Grundstückskäufe nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wurde mit der Begründung abgelehnt, daß die Zeit für die Beratung fehle. Der Gipfel allerdings ist die Formulierung eines Ermächtigungsparagraphen, wonach das Finanzministerium nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag noch beliebig am Gesetz herumarbeiten darf. Da muß man sich schon fragen: Wer ist denn hier nun eigentlich der Gesetzgeber?
Gravierende Fehler, wie sie u. a. beim Mietenüberleitungsgesetz passiert sind, also bei der Frage, ob nun Mietsteigerungen möglich sind und ob das bei dem Vorhandensein von Bad und/oder Zentralheizung möglich ist, sind so eigentlich vorprogrammiert. Die Folgen solcher Fehler in mit heißer Nadel gestrickten Gesetzen sind, daß Tausende von Gerichtsverfahren gegen Mieterinnen und Mieter in den neuen Bundesländern stattfinden.
Das Gesetz soll am 1. Januar 1996 in Kraft treten. Eine Vertagung heute auf die nächste Sitzungswoche würde diesen Termin nicht gefährden. Ich denke, wir tragen als Gesetzgeber durchaus Verantwortung. Wir, die Abgeordneten des Bundestages, sind kein politisches Kasperletheater, bei dem die Bundesregierung mit den Figuren spielt. Stimmen Sie deshalb mit mir einer Vertagung zu.