Rede von
Brigitte
Baumeister
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine direkte originäre Kompetenz gibt es, wie ich bereits erläutert habe, nicht.
Brigitte Baumeister
Auch nach Auffassung der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung besteht derzeit eine solche Kompetenz nicht. Die Kommission hat deshalb in ihrem Bericht eine Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes vorgeschlagen, um erst die Voraussetzung für eine Rahmenkompetenz des Bundes zu schaffen. Eine Vollkompetenz des Bundes lehnt sie ab.
Dies alles berücksichtigt der Antrag der PDS nicht. Wer ihn aufmerksam gelesen und mit den entsprechenden Passagen des Kommissionsberichtes verglichen hat, stellt fest, daß lediglich einige Aussagen der Kommission aufgelistet sind und mit wörtlichen und zum Teil unvollständigen und damit sinnentstellenden Auszügen begründet werden.
Für mich ist es schon beachtlich, daß die PDS - dies sage ich als Schatzmeisterin - einen solchen Antrag stellt. Denn wer für Transparenz im Bereich der Finanzen plädiert, werte Damen und Herren, sollte selbst zunächst einmal mit gutem Beispiel vorangehen. Hier frage ich die PDS, ob sie letztendlich nicht gewillt ist, ihr Parteivermögen gänzlich offenzulegen.
Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes ist für mich genau zu prüfen. Gerade heute, wo wir uns in allen Bereichen bemühen, bürokratische Regelungen abzubauen, und neuen Wildwuchs kritisieren, müssen wir uns fragen, ob eine solche gesetzliche Regelung zwingend notwendig ist. Neue gesetzliche Regelungen sind nur dann notwendig, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen oder wenn dies ein verfassungsrechtliches Gebot ist. Dies muß selbstverständlich auch für Stiftungen gelten. Ich möchte dies an dieser Stelle verneinen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1986 hat die Grundlagen für die Arbeit der politischen Stiftungen beschrieben. Die politischen Stiftungen verfolgen als ihre wesentliche Aufgabe die politische Bildung in verschiedenen Ausprägungsformen. Die Stiftungen leisten mit dieser politischen Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität unserer demokratischen Verfassung. Sie treten damit für den Erhalt und die Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein, und sie betreiben somit auch vorbeugenden Verfassungsschutz. Er ist wirksamer als alle staatliche Kontrolle über Entwicklungen extremistischer politischer Richtungen.
Die politischen Stiftungen erreichen durch ihre unterschiedlichen Ausrichtungen alle Bevölkerungskreise, vor allem auch junge Menschen, wenn Sie an die vielfältigen Vergaben von Stipendien der Stiftungen denken.
Die Tätigkeit der Stiftungen ist u. a. Ausfluß aus Art. 20 des Grundgesetzes. Der Staat hat sich bewußt entschieden, daß die politische Bildungsarbeit im wesentlichen nicht von ihm, sondern von anderen Organisationen durchgeführt werden soll. Die politisch verschieden ausgerichteten Stiftungen garantieren, so meine ich, gleichzeitig eine plurale Grundlage und entsprechen damit unserer Auffassung von Meinungsbildung in unserem Lande. Von daher ist eine besondere Sensibilitiät im Umgang mit den Stiftungen geboten.
Was nun die Offenlegung betrifft, so muß man feststellen, daß die Selbstverpflichtung der Stiftungen, die von allen - ich möchte sie jetzt nicht einzeln nennen - gemeinsam erarbeitet worden ist und zu der eine positive Stellungnahme des Bundesinnenministeriums vorliegt, jetzt den Vorständen der Stiftungen zur Beschlußfassung vorliegt. Die darin getroffenen Regelungen greifen die Vorschläge und Empfehlungen der Kommission auf.
Aber auch ohne bindende Beschlüsse der jeweiligen Vorstände veröffentlichen die politischen Stiftungen ihrerseits schon ihre Wirtschaftsberichte und berücksichtigen bereits heute, so meine ich zumindest, die Vorschläge der Kommission umfassend. Am Beispiel der Konrad-Adenauer-Stiftung möchte ich Ihnen sagen, daß diese seit geraumer Zeit jährlich ihren Jahresabschluß sowie die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung im „Bundesanzeiger" veröffentlicht. Hier werden alle wesentlichen Daten übersichtlich und nachvollziehbar für alle dargestellt.
Eine Kontrolle findet bereits bei der Mittelvergabe des Bundes an politische Stiftungen sowohl auf Grund der Bundeshaushaltsordnung als auch durch den Bundesrechnungshof statt. Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß das Bundesinnenministerium ständig eine begleitende Kontrolle des Erfolges der Arbeit vornimmt.
Die Forderung nach einer zusammenfassenden Kontrolle durch eine Stelle der Bundesregierung würde die projektbezogene Fachaufsicht aushebeln und eine qualitative Verschlechterung der Aufsicht bedeuten. Eine gesetzliche Regelung der Tätigkeiten der politischen Stiftungen einschließlich deren Personalplanung würde ihre Flexibilität entscheidend einschränken.
Im übrigen hat auch die Kommission selbst die Gefahr erkannt. Sie schreibt: „Die Flexibilität der Stiftungen sollte erhalten bleiben."
Es ist behauptet worden, daß das Bewilligungsverfahren nicht hinreichend transparent sei und der Öffentlichkeit mehr zugänglich gemacht werden müsse, weil die Abgeordneten ähnlich wie bei der Parteienfinanzierung und der Diätenregelung auch bei den politischen Stiftungen letztlich in eigener Sache entschieden. Dem kann ich so nicht zustimmen. Denn die politischen Stiftungen sind nach ihrer Satzung rechtlich selbständig und organisatorisch von den Parteien unabhängig, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1986 ausdrücklich festgestellt hat.
Der Kritik der mangelnden Transparenz bei der Bewilligung der staatlichen Zuschüsse könnte auch, so meine ich, durch andere als gesetzliche Maßnahmen begegnet werden. Möglich wäre eine entsprechende Presseveröffentlichung des Haushaltsaus-
Brigitte Baumeister
schusses zu der beabsichtigten Höhe der vom Parlament zu genehmigenden Mittel. Zudem könnte die Möglichkeit eröffnet werden, bei der parlamentarischen Beratung des jeweils zu verabschiedenden Bundeshaushaltsgesetzes die Mittel der Stiftungen regelmäßig besonders zu erwähnen und so der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen Aufschluß über die Höhe zu geben.
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß ohne genaue und umfassende Prüfung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes eine gesetzliche Regelung der Arbeit der politischen Stiftungen nicht in Betracht kommen kann. Für uns ist eine übermäßige Eile auch deshalb nicht geboten, weil die politischen Stiftungen die Vorschläge bereits vorweg bei ihrer Arbeit berücksichtigt haben. Wir sollten - das meine ich sehr ernst - die Arbeit der Stiftungen und deren eingeschlagenen Weg aufmerksam verfolgen.
Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der PDS ab.