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    Plenarprotokoll 13/64 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1995 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5479A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung) (Drucksache 13/2742) 5479D Heinz Schemken CDU/CSU 5480 A Konrad Gilges SPD 5481 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5482 B Dr. Gisela Babel F.D.P 5484 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5486B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5487 D Konrad Gilges SPD 5489C, 5495 C Anke Fuchs (Köln) SPD 5490 A Peter Dreßen SPD 5490 D Heinz Schemken CDU/CSU 5491 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . 5493 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 5493 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 5496 B Peter Dreßen SPD 5497 A Jörg Tauss SPD 5498 A Tagesordnungspunkt 8 a: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" (Drucksache 13/1782) 5498 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer unabhängigen Experten-Kommission „Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien" (Multimedia) (Drucksache 13/2741) . 5498 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einsetzung einer EnqueteKommission „Nutzung der neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik für Deutschland" (Drucksache 13/2753) 5498 C Siegmar Mosdorf SPD . . . . . . . . 5498 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 5502 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5504 B Dr. Peter Glotz SPD 5505 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . 5505 C Wolfgang Bierstedt PDS 5506 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 5508 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 5509 D Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 5510 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Frauenförderung in der Europäischen Union . . . 5512 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion der SPD: Frauenförderung in der Europäischen Union (Drucksache 13/2756) 5512A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 5512 B, 5528 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . 5513 C, 5521 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . 5514 A, 5516 C, 5524 A Editha Limbach CDU/CSU 5514 B Editha Limbach CDU/CSU 5516 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5517 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 5518 A, 5519 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 5519 C Christina Schenk PDS 5520 A Bärbel Sothmann CDU/CSU 5521 A Dr. Edith Niehuis SPD 5522 B Claudia Nolte CDU/CSU 5524 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5524 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 5525C, 5527 B, 5527 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 5526 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5526 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 5527 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 5529 A Horst Eylmann CDU/CSU 5529 C Hanna Wolf (München) SPD 5529 D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 5531 A Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Drucksache 13/2745) . . . 5533 B b) Antrag der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturreform (Drucksache 13/2680) . . . 5533 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 5533 C Rudolf Dreßler SPD 5536 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 5539 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5540D, 5545A Dr. Dieter Thomae F.D.P 5542 A Klaus Kirschner SPD 5542 D, 5543 C Otto Schily SPD 5543 D Dr. Martin Pfaff SPD 5544 D Dr. Ruth Fuchs PDS 5545 B Rudolf Dreßler SPD (Erklärung nach § 30 GO) 5546 C Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Abgeordneten Christel Deichmann, Jella Teuchner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserte Durchlässigkeit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte (Drucksache 13/1349) . . . 5547 A Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (Drucksache 13/1784) 5547 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Zweiter Grenzberichtigungsvertrag) (Drucksache 13/1936) . 5547 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1983 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 13/2477) . . 5547 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Estland über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/2478) 5547 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt (Drucksache 13/2479) 5547 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1993 (Drucksache 13/2481) 5547 C g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 vom 4. November 1993 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Drucksache 13/2482) 5547 D h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2725) 5547 D i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksache 13/2592) 5547 D j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Drucksache 13/2710) 5548 A k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache 13/2711) 5548 A 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (Drucksache 13/2712) 5548 A m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) (Drucksache 13/2480) . . . . . . . . . . . . . 5548 A o) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Nichterhebung der Kfz-Steuer für überzählige Kraftfahrzeuganhänger abschaffen (Drucksache 13/827) . . . . 5548 B p) Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Wolfgang Bierstedt, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS: Änderung der Rahmenvereinbarung von Bund und neuen Ländern zur Erfüllung des Treuhandauftrages (Drucksache 13/2571) 5548 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 13/ 2580) 5548 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2591) . . . . 5543 C c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Drucksache 13/2747) 5548 C Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen 13/1887, 13/ 2761) . . . . . . . . . . 5548 D b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 13/1288, 13/2633) 5549 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Drucksachen 13/2415, 13/2670) . 5549 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein (Drucksachen 13/725 Nr. 124, 13/2141) 5549 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen 13/725 Nr. 108, 13/2579) 5549 B f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 896 21 - Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten (Drucksachen 13/2233, 13/2402 Nr. 3, 13/2485) 5549 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1993 (Drucksachen 13/169, 13/2487) . . . 5549 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des bundeseigenen Flugplatzes an die „Holding Unternehmen Hahn GmbH & Co. KG" (Drucksachen 13/ 1897, 13/2491) 5549C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin (Drucksachen 13/2186, 13/2492) . . . 5549 D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Magdeburg („Schroteplatz") an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/2224, 13/2493) . . . 5549 D k bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 24, 69, 70, 71 und 72 zu Petitionen (Drucksachen 13/1003, 13/2596, 13/2597, 13/2598, 13/ 2599) 5550 A p) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/95 (Drucksache 13/2646) 5550 B Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 (Drucksachen 13/2419, 13/2471, 13/ 2759, 13/2760) 5550 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß über die Unterstützung von Aktionen zugunsten älterer Menschen durch die Gemeinschaft (Drucksachen 13/1442 Nr. 1.2, 13/1900) . . . . . . . . . . . . . 5550 C Tagesordnungspunkt 16: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Finanzierung von Parteien und parteinahen Stiftungen (Drucksachen 13/835, 13/1895) . . . 5552 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS: Gesetzliche Regelung der Grundsätze der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen (Drucksache 13/621) 5552 B Dr. Ludwig Elm PDS 5552 B, 5558 B Brigitte Baumeister CDU/CSU . 5553C, 5560 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 5553 D Dr. Willfried Penner SPD 5555 B, 5559 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5556 C, 5559 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 5557 B, 5558 D, 5560 C Dr. Christa Luft PDS 5559 B Nächste Sitzung 5560 D Berichtigung 5560 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5561* A 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 63. Sitzung, Seite III linke Spalte und Seite 5419 D: Bei Tagesordnungspunkt 6, Fragestunde, ist neben der Drucksache 13/2708 vom 20. Oktober 1995 die Drucksache 13/2729 vom 24. Oktober 1995 einzufügen. Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 10. 95 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 10.95 90/DIE GRÜNEN Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 10.95 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 26. 10.95 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 26. 10. 95 Marliese Günther (Plauen), F.D.P. 26. 10. 95 Joachim Hacker, Hans-Joachim SPD 26. 10. 95 Hempelmann, Rolf SPD 26. 10. 95 Hilsberg, Stephan SPD 26. 10. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 26. 10. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 10. 95 Kuhn, Werner CDU/CSU 26. 10.95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 26. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Marten, Günter CDU/CSU 26. 10. 95 * * Meißner, Herbert SPD 26. 10. 95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 26. 10. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 10. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 10. 95 * Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 26. 10. 95 Schultz (Everswinkel), SPD 26. 10. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 26. 10. 95 Tippach, Steffen PDS 26. 10. 95 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 26. 10. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 10. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zu dem Thema der letzten Rednerin.


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte machen Sie unsere Geschäftsordnung nicht zur Farce.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Darf ich Sie belehren? Der § 30 lautet:
Zu einer Erklärung zur Aussprache wird das Wort
nach Schluß, Unterbrechung oder Vertagung der
Aussprache erteilt. Vorrangig kann der Präsident

Vizepräsident Hans Klein
das Wort zur direkten Erwiderung erteilen. Der Anlaß ist ihm bei der Wortmeldung mitzuteilen.

(Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD): Das hat

sie ja getan!)
Mit einer Erklärung zur Aussprache dürfen nur Äußerungen, die sich in der Aussprache auf die eigene Person bezogen haben, zurückgewiesen oder eigene Ausführungen richtiggestellt werden; sie darf nicht länger als fünf Minuten dauern.
Ich kann mich nicht erinnern, daß sich Äußerungen auf Ihre Person bezogen haben. Wenn Sie sich nach diesem Paragraphen melden, dann muß das auch stimmen. Wenn Sie damit nur Redezeit gewinnen wollen, bitte ich Sie doch alle, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir unsere Ordnung auf diesem Wege zur Farce machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Jetzt wäre ich bereits fertig gewesen!)

Es ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/2769 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß sowie an den Ausschuß für Angelegenheiten der Europäischen Union zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? - Dies ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 13/2756 - Antrag der Fraktion der SPD - an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist offenbar der Fall. Dann ist diese Überweisung so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und b auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
- Drucksache 13/2745 -
Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Gesundheit
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturreform
- Drucksache 13/2680 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Darf ich die Kollegen, die an der jetzt beginnenden Debatte nicht teilzunehmen wünschen, bitten, den Raum etwas schneller zu verlassen, damit wir wieder die volle Aufmerksamkeit auf die Redner richten können.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Wolfgang Lohmann das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Lohmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregung über das vorige Thema löst sich langsam auf, und wir können zu einem weiteren wichtigen Thema kommen.
    Wenn Sie an die gesundheitspolitische Diskussion vor drei oder vier Jahren, vor der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahre 1992 zurückdenken, werden Sie sich alle daran erinnern, daß damals u. a. das Wort „Pflegenotstand" landauf, landab auf allen Veranstaltungen und allen Podien eine große Rolle gespielt hat. Heute, im Jahre 1995 - wir stehen vor der dritten Reformstufe -, spielt das Wort „Pflegenotstand" in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion keine Rolle mehr.
    Ich darf Ihnen auf der Grundlage der Berechnungen der Krankenkassen einige Zahlen nennen, aus denen Sie die Entwicklung der Pflegestellen einschließlich der sich daraus ergebenden Kosten im Akutkrankenhaus entnehmen können: 1993 gab es ein Plus von 5 380 Pflegestellen; das entspricht immerhin 0,37 Milliarden DM. 1994 gab es insgesamt 14 600 Pflegestellen, in D-Mark ausgedrückt sind das 1,02 Milliarden DM. 1995 gab es insgesamt 20 400 Pflegestellen mit einem Wert von 1,4 Milliarden DM. Es wurden also insgesamt 2,79 Milliarden DM aufgewendet. Das heißt im Klartext: Es wurden 20 409 neue Stellen in den Krankenhäusern mit laufenden Mehrkosten in Höhe von knapp 2,8 Milliarden DM eingerichtet, und das alles in einer Zeit, in der tagaus, tagein in den Medien Nachrichten über Stellenkürzungen und Stellenstreichungen zu hören und zu lesen sind.
    Das sind Nachrichten, die die Frage immer drängender werden lassen, ob und wie lange die Rationalisierungsprozesse unserer Wirtschaft noch weitergehen müssen bzw. können. Wohlgemerkt: Wir reden nicht vom Krankenhausbudget. Das heißt, das sind 2,8 Milliarden DM zusätzlich zu den festen Krankenhausbudgets in den vergangenen drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes.
    Nicht umsonst ist daher in der gesundheitspolitischen Diskussion und auch später gelegentlich behauptet worden, daß es den Krankenhäusern nach Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes so gut ging wie noch nie. Weil das so ist, wird gelegentlich gefordert, die Budgetierung in diesem Bereich so fortzusetzen, wie sie in der Vergangenheit betrieben wurde.
    Der Grund für diese Entwicklung ist, um das Wort noch einmal zu gebrauchen, der berühmte „Konsens von Lahnstein". Bei diesem Wort müßte Herr Dr. Thomae jetzt eigentlich zusammenschrecken. Denn wir alle, CDU/CSU-, SPD- und F.D.P.-Fraktion,

    Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)

    haben im Herbst 1992 zusammen mit dem Gesundheitsstrukturgesetz die sogenannte Pflegepersonalregelung verabschiedet, die für diese eben geschilderte Entwicklung steht.
    Über diese Pflegepersonalregelung - kurz PPR genannt - als Lösungsansatz kann man sicherlich lange und trefflich streiten. Auch ich zähle zu denen, die sich seinerzeit, 1992, gefragt haben, ob im Zusammenhang mit den vorgesehenen neuen Entgeltsystemen und der Hinführung der Krankenhäuser zu mehr unternehmerischem Denken und weg von reinem Kostendeckungsdenken die Einführung einer Pflegepersonalregelung ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt eine richtige Maßnahme gewesen ist. Wir haben das damals aber gemeinsam gemacht. Es steht fest, daß die 20 400 zusätzlichen Stellen darauf zurückzuführen sind.
    Richtig ist aber auch, daß mit dieser Entwicklung - das ist jetzt wichtig - die Prognosen, die dem Gesundheitsstrukturgesetz zugrunde lagen, bei weitem übertroffen worden sind. Der Stellenzuwachs nach den Annahmen des Gesetzgebers sollte bis zum Ende des Jahres 1996 rund 13 000 Stellen betragen. Die tatsächliche Entwicklung lag bereits bis zum Ende des Jahres 1995 - ich nannte das gerade - bei 20 400 zusätzlichen Stellen. Dies belegt, daß beim Krankenhauspersonal bereits weit mehr als das Soll erreicht worden ist. Unser aller Annahmen von Lahnstein wurden von der Realität längst eingeholt bzw. überholt, und zwar schon im Jahre 1995.
    Wir schlagen Ihnen deshalb vor, die Pflegepersonalregelung im Jahr 1996 auszusetzen und im Lichte der Erfahrungen über eventuelle weitere Stellenmehrungen allerdings dann im Rahmen des Budgets für das Jahr 1997 neu zu entscheiden.
    Die dazu notwendigen Verordnungsverfahren haben wir eingeleitet. Es würde mich freuen und ich würde es auch für sachdienlich halten, wenn auch Sie von der SPD, vor allem die SPD-geführten Länder, diese Maßnahmen mittragen würden. Denn ich glaube, vom Grundsatz her haben Sie, was diese Frage anbelangt, die gleichen Überzeugungen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie an den Januar 1993 zurückdenken, so werden Sie sich daran erinnern, daß das Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen - aus wirklich formalen Gründen! - die seit Jahren übliche Finanzierung der sogenannten Instandhaltungsinvestitionen im Krankenhaus durch die Länder gekippt hat. Die Abgrenzungsverordnung, so das Gericht, sei von der Ermächtigungsgrundlage im Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht gedeckt und daher insoweit nichtig.
    Das ist eine juristisch eigentlich weniger interessante Feststellung; sie hat allerdings gesundheitspolitisch fatale Folgen. Denn diese Gerichtsentscheidung hat dazu geführt, daß sich die Länder - mit Ausnahme von Bayern - weitgehend aus der Finanzierung des sogenannten Erhaltungsaufwandes von Krankenhäusern zurückgezogen haben, und zwar in der Erwartung, daß die Kosten durch Zeitablauf quasi von selbst letztendlich in den Pflegesätzen der Krankenkassen landen würden.
    Ein Investitionsvolumen von etwa 500 Millionen DM pro Jahr - d. h., wenn wir die drei Jahre betrachten, bereits von 1,5 Milliarden DM - mit weiter steigender Tendenz wird dadurch blockiert.
    Wir wissen, alle notwendigen Reparaturen in den Kliniken finden nicht mehr statt. Ein Finanzvolumen von rund 1,5 Milliarden DM wird dadurch aus der Finanzverantwortung der Länder ohne irgendeinen sachlichen gesundheitspolitischen Grund herausgenommen, und es wird der Versuch gemacht, das den Krankenkassen und damit den Beitragszahlern ohne jegliche Kompensation aufs Auge zu drücken.
    Alle, auch die SPD-geführten Länder und die SPD-Fraktion, sind damals davon ausgegangen, daß der Erhaltungsaufwand genauso wie vor Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes finanziert werden würde. Denn die Perspektive im Hinblick auf eine monistische Finanzierung war eine langfristige. Dieser Teil sollte weiterhin so behandelt werden wie bisher.
    Der heute in erster Lesung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sieht daher vor, daß für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren - das ist schon ein Schritt des Entgegenkommens den Ländern gegenüber - die Finanzierung des Erhaltungsaufwandes so bleibt wie bisher, nämlich in der Finanzverantwortung der Länder.
    Diese Übergangsphase ist nach unserer Auffassung schon deshalb notwendig, weil die Krankenkassen derzeit noch nicht einmal das erforderliche Instrumentarium haben, um die geforderte Investitionssteuerung oder Investitionslenkung - bei diesem Wort bin ich immer sehr vorsichtig - sinnvoll und effektiv bewerkstelligen zu können. Diese Übergangsregelung von drei Jahren ist auch deswegen notwendig, weil ausgehend von der bisherigen jahrelangen Praxis der Finanzierung von Investitionen und Erhaltungsaufwand aus einer Hand, nämlich durch die Länder, zur Zeit niemand eine praktikable Abgrenzung der Neuinvestitionen vom sogenannten Erhaltungsaufwand zustande bringt.
    Die derzeitige Rechtslage - das bestätigt leider die Praxis - führt also nur zu dem bekannten Kreisverkehr zwischen Ländern und Krankenkassen mit dem Ergebnis, daß im Krankenhaus vor Ort beispielsweise bei den Reparaturen von Maschinen und Anlagen, bei den Reparaturen von Dächern sowie bei der Renovierung bzw. Sanierung der Außenfront nichts passiert und damit schlimmstenfalls die Substanz vergammelt.
    Aber das ist doch, meine Damen und Herren, für uns alle im Grunde völlig inakzeptabel. Wir alle, auch Sie von der Opposition, Herr Dreßler, müssen deshalb noch in diesem Jahr vor allem für die Patienten und die Krankenhäuser zumindest eine tragfähige Übergangsregelung finden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)

    Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor, der den Erhaltungsaufwand befristet auf drei Jahre in der Verantwortung der Länder beläßt, allerdings mit der konkreten Perspektive, nach dieser Übergangsphase einen weiteren Schritt in Richtung monistische Krankenhausfinanzierung zu gehen, die wir ja alle, siehe GSG, so gewollt haben.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie schließlich an das Jahr 1993 und insbesondere an das Jahr 1994 zurückdenken, so werden Sie sich daran erinnern, daß einer der schwierigsten Themenbereiche bei den Beratungen in Lahnstein, aber insbesondere auch in der Umsetzungsphase nach dem Inkrafttreten des Strukturgesetzes, die Arbeiten am neuen Entgeltsystem für das Krankenhaus waren, d. h. die Arbeiten an der Bundespflegesatzverordnung 1995. Wir alle sollten uns zumindest der Tatsache bewußt sein, daß in den Beratungen mit dem Bundesrat zur Bundespflegesatzverordnung vieles, was konzeptionell an-gedacht und eigentlich notwendig gewesen wäre, um zu einem effektiv steuernden Preissystem im Krankenhaus zu gelangen, nicht realisiert werden konnte.
    Wir schlagen deshalb auch hier Änderungen vor mit dem Ziel, das Entgelt- und Pflegesatzsystem rechtzeitig zu Beginn des Jahres 1996, d. h. rechtzeitig zu der flächendeckenden Einführung dieser Entgelte für das Krankenhaus, noch effizienter zu gestalten. Das ist nun allerdings nicht - da haben Sie, Herr Kollege Dreßler, recht - die seit langem diskutierte Reform im Krankenhausbereich, weder eine erste noch eine zweite und schon gar nicht eine dritte Stufe.
    Es bringt - da bin ich mir ganz sicher - erheblich Besseres und langfristig Wirksameres, wenn wir, wie fest vorgesehen ist, am 31. dieses Monats die Klausurtagung mit unserem Koalitionspartner fortsetzen und uns in allererster Linie auf diesen Teil, nämlich das Krankenhaus, die stationäre Frage, konzentrieren werden, um dies vorab zu einem Ergebnis zu bringen.

    (Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Wenn das man klargeht!)

    Dieses Maßnahmenpaket ist auch nicht ein sogenanntes Vorschaltgesetz, Herr Kollege Dr. Thomae, das die eigentliche Krankenhausreform entbehrlich machen könnte, sondern es ist wirklich nur eine Sofortmaßnahme, um vor dem Jahre 1996 keine Zeit zu verlieren. Das andere geschieht Ende dieses Monats.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir werden mit dem Vorschlag, den wir hier machen, schlicht und ergreifend nichts anderes tun, als die Beschlüsse der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen vom September dieses Jahres umzusetzen, die ja schließlich einstimmig gefaßt worden sind und damit interessanterweise auch von den Ländern, einschließlich der SPD-geführten Länder, unterstützt wurden. Das heißt aber auch - das sage ich hier mit aller Deutlichkeit -, daß die eigentliche Krankenhausreform nach wie vor aussteht. Diese Krankenhausreform ist und bleibt Dreh- und Angelpunkt jeder weiteren Reformstufe im Gesundheitsversorgungssystem. Ohne eine zukunftsfähige Gestaltung des Krankenhaussektors und damit des größten Leistungsblocks der Krankenkassen ist eine dauerhaft tragfähige Reform unseres Gesundheitswesens nicht möglich und auch den Partnern im Grunde nicht zumutbar.
    Ohne eine überzeugende Krankenhauspolitik kann man das eben nicht machen; da sind wir alle gefragt. Deswegen werden wir uns in den nächsten Wochen, wie eben gesagt, mit diesem Problem beschäftigen, um dem Vorwurf zu begegnen, daß wieder einmal - das kann man auch nicht bestreiten - möglicherweise im übrigen Bereich reformiert wird, ohne diesen Schwerpunkt nun endlich zukunftsträchtig zu lösen, damit es nicht dazu kommt, daß viele andere im Bereich des Gesundheitswesens ihre Schularbeiten, was die Kostenersparnis und die Ausschöpfung oder die Auflösung von Rationalisierungsreserven anbelangt, erfüllen und diese ersparten Mittel gleichzeitig kaltlächelnd im Krankenhausbereich wieder ausgegeben werden müssen oder nur vermeintlich ausgegeben werden müssen.
    Dazu, meine Damen und Herren, sind überzeugende Konzepte, vor allen Dingen für die Zukunft des Krankenhauses, gefragt. Da muß ich allerdings sagen, Herr Kollege Dreßler: Das von Ihnen in die parlamentarischen Beratungen eingebrachte Konzept zur Weiterentwicklung des Gesundheitsversorgungssystems überzeugt eigentlich nicht. Sie schreiben z. B.:
    Die Einführung eines Systems leistungsgerechter Entgelte ist nur halbherzig vorgenommen worden.
    Da haben Sie im Grunde recht. Aber wer trägt denn die Verantwortung für diese Entwicklung? Das war doch primär der Bundesrat, der die Arbeit am Gesundheitsstrukturgesetz in dieser Form beeinflußt hat. Sie schreiben auch:
    Die Absicht, zur Ablösung der dualen Finanzierung zu kommen, hat bislang keine Konsequenzen gehabt.
    Auch das ist im Grunde richtig. Aber wer trägt denn die Verantwortung dafür? Die Länder waren eben bisher so zähleibig, daß sie sich in diesem von uns gemeinsam verfolgten Anliegen entweder überhaupt nicht oder nur sehr langsam bewegt haben.
    Wenn das alles wirklich so ist und wir auch in diesem Bereich nach wie vor eine gemeinschaftliche Auffassung haben - da bin ich nicht ganz sicher, aber Sie werden das sicher gleich sagen -, dann dürfen wir eigentlich auch erwarten, daß Sie unserem Vorschlag zustimmen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Klaus Kirschner [SPD]: Das Gesetz stammt doch von euch!)