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    Plenarprotokoll 13/64 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1995 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5479A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung) (Drucksache 13/2742) 5479D Heinz Schemken CDU/CSU 5480 A Konrad Gilges SPD 5481 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5482 B Dr. Gisela Babel F.D.P 5484 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5486B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5487 D Konrad Gilges SPD 5489C, 5495 C Anke Fuchs (Köln) SPD 5490 A Peter Dreßen SPD 5490 D Heinz Schemken CDU/CSU 5491 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . 5493 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 5493 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 5496 B Peter Dreßen SPD 5497 A Jörg Tauss SPD 5498 A Tagesordnungspunkt 8 a: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" (Drucksache 13/1782) 5498 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer unabhängigen Experten-Kommission „Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien" (Multimedia) (Drucksache 13/2741) . 5498 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einsetzung einer EnqueteKommission „Nutzung der neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik für Deutschland" (Drucksache 13/2753) 5498 C Siegmar Mosdorf SPD . . . . . . . . 5498 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 5502 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5504 B Dr. Peter Glotz SPD 5505 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . 5505 C Wolfgang Bierstedt PDS 5506 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 5508 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 5509 D Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 5510 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Frauenförderung in der Europäischen Union . . . 5512 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion der SPD: Frauenförderung in der Europäischen Union (Drucksache 13/2756) 5512A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 5512 B, 5528 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . 5513 C, 5521 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . 5514 A, 5516 C, 5524 A Editha Limbach CDU/CSU 5514 B Editha Limbach CDU/CSU 5516 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5517 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 5518 A, 5519 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 5519 C Christina Schenk PDS 5520 A Bärbel Sothmann CDU/CSU 5521 A Dr. Edith Niehuis SPD 5522 B Claudia Nolte CDU/CSU 5524 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5524 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 5525C, 5527 B, 5527 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 5526 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5526 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 5527 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 5529 A Horst Eylmann CDU/CSU 5529 C Hanna Wolf (München) SPD 5529 D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 5531 A Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Drucksache 13/2745) . . . 5533 B b) Antrag der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturreform (Drucksache 13/2680) . . . 5533 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 5533 C Rudolf Dreßler SPD 5536 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 5539 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5540D, 5545A Dr. Dieter Thomae F.D.P 5542 A Klaus Kirschner SPD 5542 D, 5543 C Otto Schily SPD 5543 D Dr. Martin Pfaff SPD 5544 D Dr. Ruth Fuchs PDS 5545 B Rudolf Dreßler SPD (Erklärung nach § 30 GO) 5546 C Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Abgeordneten Christel Deichmann, Jella Teuchner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserte Durchlässigkeit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte (Drucksache 13/1349) . . . 5547 A Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (Drucksache 13/1784) 5547 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Zweiter Grenzberichtigungsvertrag) (Drucksache 13/1936) . 5547 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1983 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 13/2477) . . 5547 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Estland über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/2478) 5547 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt (Drucksache 13/2479) 5547 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1993 (Drucksache 13/2481) 5547 C g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 vom 4. November 1993 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Drucksache 13/2482) 5547 D h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2725) 5547 D i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksache 13/2592) 5547 D j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Drucksache 13/2710) 5548 A k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache 13/2711) 5548 A 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (Drucksache 13/2712) 5548 A m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) (Drucksache 13/2480) . . . . . . . . . . . . . 5548 A o) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Nichterhebung der Kfz-Steuer für überzählige Kraftfahrzeuganhänger abschaffen (Drucksache 13/827) . . . . 5548 B p) Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Wolfgang Bierstedt, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS: Änderung der Rahmenvereinbarung von Bund und neuen Ländern zur Erfüllung des Treuhandauftrages (Drucksache 13/2571) 5548 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 13/ 2580) 5548 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2591) . . . . 5543 C c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Drucksache 13/2747) 5548 C Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen 13/1887, 13/ 2761) . . . . . . . . . . 5548 D b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 13/1288, 13/2633) 5549 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Drucksachen 13/2415, 13/2670) . 5549 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein (Drucksachen 13/725 Nr. 124, 13/2141) 5549 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen 13/725 Nr. 108, 13/2579) 5549 B f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 896 21 - Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten (Drucksachen 13/2233, 13/2402 Nr. 3, 13/2485) 5549 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1993 (Drucksachen 13/169, 13/2487) . . . 5549 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des bundeseigenen Flugplatzes an die „Holding Unternehmen Hahn GmbH & Co. KG" (Drucksachen 13/ 1897, 13/2491) 5549C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin (Drucksachen 13/2186, 13/2492) . . . 5549 D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Magdeburg („Schroteplatz") an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/2224, 13/2493) . . . 5549 D k bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 24, 69, 70, 71 und 72 zu Petitionen (Drucksachen 13/1003, 13/2596, 13/2597, 13/2598, 13/ 2599) 5550 A p) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/95 (Drucksache 13/2646) 5550 B Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 (Drucksachen 13/2419, 13/2471, 13/ 2759, 13/2760) 5550 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß über die Unterstützung von Aktionen zugunsten älterer Menschen durch die Gemeinschaft (Drucksachen 13/1442 Nr. 1.2, 13/1900) . . . . . . . . . . . . . 5550 C Tagesordnungspunkt 16: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Finanzierung von Parteien und parteinahen Stiftungen (Drucksachen 13/835, 13/1895) . . . 5552 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS: Gesetzliche Regelung der Grundsätze der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen (Drucksache 13/621) 5552 B Dr. Ludwig Elm PDS 5552 B, 5558 B Brigitte Baumeister CDU/CSU . 5553C, 5560 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 5553 D Dr. Willfried Penner SPD 5555 B, 5559 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5556 C, 5559 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 5557 B, 5558 D, 5560 C Dr. Christa Luft PDS 5559 B Nächste Sitzung 5560 D Berichtigung 5560 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5561* A 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 63. Sitzung, Seite III linke Spalte und Seite 5419 D: Bei Tagesordnungspunkt 6, Fragestunde, ist neben der Drucksache 13/2708 vom 20. Oktober 1995 die Drucksache 13/2729 vom 24. Oktober 1995 einzufügen. Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 10. 95 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 10.95 90/DIE GRÜNEN Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 10.95 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 26. 10.95 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 26. 10. 95 Marliese Günther (Plauen), F.D.P. 26. 10. 95 Joachim Hacker, Hans-Joachim SPD 26. 10. 95 Hempelmann, Rolf SPD 26. 10. 95 Hilsberg, Stephan SPD 26. 10. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 26. 10. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 10. 95 Kuhn, Werner CDU/CSU 26. 10.95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 26. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Marten, Günter CDU/CSU 26. 10. 95 * * Meißner, Herbert SPD 26. 10. 95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 26. 10. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 10. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 10. 95 * Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 26. 10. 95 Schultz (Everswinkel), SPD 26. 10. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 26. 10. 95 Tippach, Steffen PDS 26. 10. 95 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 26. 10. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 10. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
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    Rede von Hans-Otto Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beide Anträge, der der Koalition und der der Opposition, haben einen Teilaspekt zum Inhalt, nämlich bei der Opposition die Frage, welche Auswirkungen diese multimediale Entwicklung lin Medienrecht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe, und bei der Koalition die Frage, inwieweit sich der Rundfunkbegriff unter Umständen investitionshemmend auf die zukünftige Entwicklung auswirkt.

    Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

    Ich glaube, daß wir dabei an einem Kernpunkt des zu diskutierenden Problems sind, was den Industriestandort Deutschland anbelangt; denn es ist überhaupt keine Frage, daß die Einführung der Glasfaser, der Digitalisierung und der Kompressionstechnik - am anschaulichsten wurde es vor zwei Tagen, als der Astra I E mit 108 Transpondern in den Orbit geschickt wurde - bedeutet, daß der Rundfunkbegriff einer Überprüfung bedarf, weil er der klassischen Interpretation aus meiner Sicht auf Grund der veränderten Technik nicht mehr standhält.

    (Dr. Peter Glotz [SPD]: Bitte mit Herrn Stoiber besprechen!)

    Die Frage, was Rundfunk ist, ist ja in der Tat in der Verfassung nicht dargestellt. Die Länder haben - ich sage einmal: unzuständigerweise - in ihren Mediengesetzen versucht, diesen Begriff zu interpretieren. Damit ist aber keine abschließende Interpretation vorgenommen worden, weil dies eher der Aufgabenstellung des Deutschen Bundestages obliegt. Ich will durchaus kritisch die Frage stellen, ob dies auf Grund der sich ständig verändernden Technik überhaupt möglich ist. Die Länder aber haben zweifelsohne nicht die Befugnis, diese Frage abschließend zu lösen - hier bin ich bei dem entscheidenden Punkt -, weil die Interpretation des Rundfunkbegriffes von 16 Ländern und ihren eigenen Interessen abhängig ist. Dabei kommt es zu Kompromissen, die in der Tat investitionshemmend wirken können.
    Es steht doch außer Frage, daß die in den Staatsverträgen der Länder enthaltene Interpretation des Rundfunks als eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung von Veranstaltungen nicht ausreichend ist, um neue Online-Dienste, Video on demand oder Pay-TV, ob zutreffend oder nicht, unter diesem Begriff zu subsumieren. Daß es auf Grund der föderalen Hoffnungen und Erwartungen ein natürliches Interesse der Länder ist, das so zu interpretieren, ist zweifelsfrei. Am Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz wird allerdings deutlich, daß es, was auch immer in Bad Neuenahr herausgekommen ist, das Ergebnis von Kompromissen ist, dem zum Schluß alle zustimmen konnten. Das gilt z. B. auch bezüglich der Protokollvermerke des Saarlands und von Bremen, in denen es heißt, Herr Glotz: Wir stimmen zu, gehen aber davon aus, daß unsere Rundfunkanstalten bestehenbleiben. Das ist doch die Quadratur des Kreises, meine Damen und Herren.
    Wenn es geht, sollten wir mit den Ländern unter anderen Gesichtspunkten eine gemeinschaftliche Interpretation des Rundfunkbegriffs zustande bringen, da ich glaube, daß viele dieser neuen Dienste nicht mehr unter „Rundfunk" subsumiert werden können. Es ist kein Rundfunk, auch keine neue Art von Rundfunk. Es ist in hohem Maße Individualkommunikation. Wenn dies aber der Fall ist, dann liegt die Rechtsetzungskompetenz nicht bei den Ländern. Sie liegt beim Bund und muß unter kartellrechtlichen, urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Aspekten geklärt werden. Ich hoffe nur, daß die Länder auf Grund unseres föderalen Aufbaus die Kraft haben, zu einvernehmlichen Regelungen zu kommen. Wir können aber politisch nicht zulassen, daß die Gestaltung multimedialer Zukunft von dem guten oder eben nicht guten Willen von 16 Ministerpräsidenten abhängig ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ihre Partei, Herr Glotz, hat sich in der Tat immer wie eine Ziege am Strick gebärdet. Es gab bei Ihnen, wie Herr Schröder zu Recht feststellte, nur eine Einigung, und zwar über die Einführung des Farbfernsehens. Daß in Bad Neuenahr beispielsweise die Vereinbarung bezüglich der Zusammenschlüsse im privaten Bereich, also unser Reichweitenmodell von 30 %, verabschiedet wurde, haben Sie selbst doch noch vor 14 Tagen für völlig unmöglich gehalten. Ich halte diese Entscheidung für richtig.
    Herr Schlauch, bei all dem, was Sie mit heißem Herzen in den öffentlichen Rundfunk investieren, müssen Sie doch auch zur Kenntnis nehmen, daß das erste Fernsehurteil, das Adenauer-Urteil, die Veranstaltung von Rundfunk und Fernsehen wegen der Begrenztheit der terrestrischen Frequenzen den Öffentlich-Rechtlichen zugewiesen hat. Das allein war Anlaß, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzurichten.
    Natürlich - das haben Sie ebenfalls übersehen - hat das Bundesverfassungsgericht im vierten Fernsehurteil gesagt, daß es eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gibt. Sie müssen das Urteil aber weiterlesen. Dort heißt es: Damit beginnt eine ganz gefährliche Entwicklung auch für das öffentlich-rechtliche System. Wenn die Privaten nämlich den Grundversorgungsauftrag erfüllten, würde die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks obsolet.
    Der öffentlich-rechtliche Runfunk ist in einer gefährlichen Situation der Umklammerung, weil er vor dem Hintergrund eigener Quotenabsichten sein Programm popularisiert, um sich den Privaten zu nähern, und damit immer weiter vom Grundversorgungsauftrag abrückt; die Vollprogramme der Privaten aber erfüllen diesen Auftrag immer mehr. Das ist eine sehr komplexe Problematik, die Sie, meine Damen und Herren, nicht nur mit heißem Herzen bewältigen können. Sie müssen dies auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes tun.
    Das sind Aufgaben, von denen ich mir wünsche, daß wir sie gemeinsam lösen, und zwar rasch. Was auch immer Herr Schlauch gegen HOT- und Verkaufskanäle hat: Ich sehe in diesen neuen Medien viele neue Chancen des Lernens, der Kommunikation, der Wissensvermittlung. Alles, was wir auf Grund unserer Struktur im föderalen System nicht oder zu spät machen, werden andere tun. Die Satelliten im Orbit-Bereich werden Sie nicht durch nicht vorhandene Ländergesetzgebung oder noch nicht vorhandene Bundesgesetzgebung behindern. Das ist eine weltweite Aktion; sie kann von jedem durchgeführt werden. Deswegen ist rasches Handeln und guter Wille aller Beteiligten angesagt. Wenn dieser gute Wille ausbliebe, kann der Bund nicht so lange zuwarten, bis sich bei Ihnen der gute Wille zu spät entwikkelt hat. Dann müssen wir die Frage stellen, ob wir ein Medienrechtsrahmengesetz, eine Neuinterpreta-

    Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

    tion des Rundfunkbegriffes und die Zuständigkeit des Bundes für Individualkommunikation reklamieren, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland in diesem Bereich überhaupt eine Zukunft hat.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf Drucksachen 13/1782, 13/2741 und 13/ 2753 an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe die Zusatzpunkte 8 und 9 auf:
ZP8 Vereinbarte Debatte
zur Frauenförderung in der Europäischen Union
ZP9 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Frauenförderung in der Europäischen Union
- Drucksache 13/2756 -Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zur vereinbarten Debatte liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten erhalten soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesministerin Claudia Nolte.

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    Rede von Claudia Nolte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Quotenregelung im Bremer Gleichberechtigungsgesetz hat bei vielen Enttäuschung und Verwirrung hervorgerufen. Ziel dieser Debatte sollte es deshalb sein, Klarheit über die Auswirkung dieses Urteils auf die Frauenförderung insgesamt zu schaffen. Da gilt es vor allem die Feststellung zu machen: Frauenförderung ist auch in Zukunft unabdingbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Solange im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung die Frauen deutlich unterrepräsentiert sind und bei Gremien des Bundes sogar nur 7 % der Stellen mit Frauen besetzt sind, können wir auf eine aktive Frauenförderpolitik nicht verzichten.
    Das ist auch nicht die Intention des Urteils. Diejenigen, die jetzt frohlockend das Ende der Frauenförderung kommen sehen, täuschen sich. Sie können sich nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Dieses lehnt lediglich eine automatische Bevorzugung gleich qualifizierter Frauen bei Einstellung und Beförderung ab. Damit wird ein Weg ausgeschlossen, der übrigens auch im Vorfeld dieses Urteils nicht unumstritten war. Professor Benda hat in seinem Gutachten zu Notwendigkeiten und Möglichkeiten positiver Aktionen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst 1986 sogar als Verfechter solcher positiven Aktionen darauf hingewiesen, daß sie nicht so ausgestaltet werden dürften, daß sie stets und ohne Möglichkeit der Abweichung in jedem Einzelfall das Ziel der Frauenförderung in den Vordergrund stellen.
    Frauenpolitik läßt sich nicht auf eine starre Quote reduzieren, sondern muß an die vielschichtigen Lebenswirklichkeiten von Frauen in unserer Gesellschaft anknüpfen.
    Noch immer sind die Chancen zwischen Frauen und Männern ungleich verteilt. Noch immer gibt es Rollenklischees, Doppelbelastungen, Vorurteile, Benachteiligungen und Diskriminierungen. Frauen werden auf schlechter bezahlte Berufe abgedrängt, und in Führungspositionen ist ihr Anteil verschwindend gering.
    Frauen werden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eher entlassen und später als Männer wieder eingestellt. In politischen Gremien und Institutionen sind sie stark unterrepräsentiert. Die Arbeit in der Familie ist auch heute noch vornehmlich Frauensache ebenso wie soziale ehrenamtliche Tätigkeit. Das Problem, Beruf und Familie zu vereinbaren, müssen in aller Regel die Frauen und nicht die Männer lösen. Teilzeitarbeit ist ebenso wie der Bereich der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse eine Domäne der Frauen. Sie erhalten auf Grund des geringeren Lohnes anschließend auch weniger Rente.
    Diese Beispiele zeigen deutlich, daß es bis heute nicht gelungen ist, die Lücke zwischen Anspruch und Lebensalltag zu schließen. Deshalb lassen Sie uns das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anlaß nehmen, gemeinsam mit Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit die Gleichberechtigung weiter voranzubringen.
    Die Bundesregierung leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Seit einem Jahr ist das Zweite Gleichberechtigungsgesetz des Bundes in Kraft. Es setzt auf Instrumente wie Frauenförderpläne mit verbindlichen Zielvorgaben. Diese verbindlichen Zielvorgaben sind für die praktische Frauenförderung wegen ihrer Flexibilität ein geeignetes Instrument. Diese Möglichkeiten werden wir intensiv nutzen, um bestehende Benachteiligungen von Frauen weiter abzubauen.
    Aber die Pallette von Maßnahmen dieses Gesetzes reicht natürlich noch sehr viel weiter. Sie betrifft den Bereich der Fortbildung, der familiengerechten Arbeitszeiten, das Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und familienbedingte Beurlaubung sowie die verbesserte Repräsentanz von Frauen in staatlichen Gremien.
    Der Richterspruch berührt dieses Frauenförderungsgesetz des Bundes nicht. Im Gegenteil: In all

    Bundesministerin Claudia Nolte
    diesen Bereichen müssen wir die tatsächliche Umsetzung bestehender Rechtsansprüche noch schärfer in den Blick nehmen. Auch die Bereiche außerhalb des öffentlichen Dienstes müssen wir einbeziehen.
    Gerade die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und der Chance von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist für Frauen von Bedeutung. Deshalb ist z. B. die zeitgerechte Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz dringend. Genauso waren die Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik zugunsten von Frauen wichtig. Allerdings halte ich es für nicht hinnehmbar, daß wir uns mit einem geteilten Arbeitsmarkt abfinden: den Männern den ersten, den Frauen den zweiten.

    (Christel Hanewinckel [SPD]: Wenn Sie den zweiten denn hätten!)

    Die für den ersten Arbeitsmarkt Hauptverantwortlichen müssen ihre Verantwortung für mehr Chancengerechtigkeit in ihrem Bereich wahrnehmen. Ich habe deshalb in Thüringen eine Arbeitsmarktkonferenz durchgeführt, an der Wirtschaftspolitiker gleichermaßen wie Tarifpartner beteiligt waren. Ich will das auch in den anderen neuen Bundesländern tun. Denn in diesem Sinne verstehe ich auch Frauenförderung und werde weiterhin in diesem Bereich für den Abbau der Benachteiligung von Frauen kämpfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Weder die staatliche Frauenförderung insgesamt noch die Instrumente der Frauenförderung im Zweiten Gleichberechtigungsgesetz werden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Frage gestellt. Dieses Urteil kann und darf deshalb nicht zum Anlaß genommen werden, Frauenförderung zurückzuschrauben. Auch nach dem Luxemburger Richterspruch bleibt die Frauenförderung dringend notwendig und möglich.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. sowie der Abg. Rita Grießhaber [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

    Für die Gesamtbewertung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sind im übrigen noch die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zur Bremer Quote und unabhängig davon die ebenfalls noch in diesem Jahr zu erwartende Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Quote in NRW zu berücksichtigen.
    Meine Damen und Herren, der Gleichberechtigungsgedanke muß auch in der Europäischen Union und da vor allem in der Praxis noch stärker verankert werden. Ich finde es nicht gut - es ist in vielen Berichten kritisch angemerkt worden -, daß unter den obersten europäischen Richtern keine Frau ist. Ich denke, das kann so nicht bleiben. Da sind wir uns einig.

    (Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum ist das so?)

    Für den Bereich der Arbeitswelt findet sich eine wichtige Grundlage für die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Frauenförderung im Art. 6 Abs. 3 des
    Sozialprotokolls. An dieser Regelung hat die Bundesregierung maßgeblich mitgewirkt. Diese Ansätze sind im Rahmen der Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 in den vertraglichen Grundlagen weiterzuentwickeln.
    Ich halte darüber hinaus Maßnahmen der Europäischen Union für notwendig, die die Chancengleichheit von Frauen verbessern. Ich mache mich deshalb für das 4. Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Frauenförderung stark und bin zuversichtlich, daß wir die noch offenen Fragen bei gutem Willen aller klären werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Hanna Wolf [München] [SPD]: Das reicht nicht!)