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    Plenarprotokoll 13/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Konzeption zur langfristigen Unterbringung von Bundesorganen und -behörden sowie nationaler und internationaler Organisationen in der Bundesstadt Bonn (Bonn-Konzept); Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5045 B Editha Limbach CDU/CSU 5046 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5047 A Otto Reschke SPD 5047 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5047 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 5048 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5048 C Peter Conradi SPD 5048 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 5049 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5049 B Editha Limbach CDU/CSU 5050 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5050 B Otto Reschke SPD 5050 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5050 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5051 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5051 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 5051 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5051 D Ulrike Mehl SPD 5052 A Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 5052 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/2527 vom 6. Oktober 1995 - Konsequenzen für den Bau des Forschungsreaktors (FRM II) in Garching bei Betreibung der geplanten Neutronenquelle mit leicht angereichertem Uran (LEU) MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 5053 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 5053 B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 5053 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5054 A ZusFr Dr. Bodo Teichmann SPD 5054 D Zukünftige Uranlieferungen durch Osteuropa und Gespräche über Uranlieferungen Rußlands an die EURATOM MdlAnfr 2 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF . 5054 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 5055 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5055 D ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . 5056 A Flugerlaubnis für Tiefflug-Manöver im 150-Meter-Band mit Bundeswehr-Tornados im Rahmen von Übungsflügen der „schnellen Eingreiftruppe " von den Standorten Schleswig und Lechfeld MdlAnfr 9, 10 Arne Fuhrmann SPD Antw PStS'in Michaela Geiger BMVg . . 5056 C, 5057 B ZusFr Arne Fuhrmann SPD . . . 5056 C, 5057 B Errichtung einer Lärmschutzanlage im Bereich der Autobahnbrücke „Rhödaer Grund„ bei Breuna im Zuge der A 44 MdlAnfr 11 Alfred Hartenbach SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 5058 A ZusFr Alfred Hartenbach SPD 5058 A Bedeutsamkeit von Flußüberflutungsräumen im Hinblick auf den vorsorgenden Hochwasserschutz, z. B. am Rhein MdlAnfr 15 Dr. Barbara Hendricks SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 5058 D ZusFr Dr. Barbara Hendricks SPD . . . . 5059 A Berücksichtigung deutscher Interessen bei dem beabsichtigten Deichverstärkungsprogramm der Niederlande MdlAnfr 16 Dr. Barbara Hendricks SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 5059 B ZusFr Dr. Barbara Hendricks SPD . . . . 5059 C Regulierung des Zugangs zu Breitbandkabelnetzen; Anwendung der Telekommunikations-Verleihungsverordnungen des Regulierungsrats beim Bundesminister für Post und Telekommunikation MdlAnfr 19, 20 Dr. Hermann Pohler CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 5060 A, 5060 C ZusFr Dr. Hermann Pohler CDU/CSU . . 5060 B, 5060 C Verwahrung von Geldmitteln durch den ehemaligen deutschen Botschafter in Spanien, Dr. Guido Brunner, auf Anweisung „Bonner Auftraggeber" MdlAnfr 21, 22 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 5060 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5061 A, 5061 C Betreuung deutscher Kriegsgräber in Staaten des ehemaligen Ostblocks; Stand des Abkommens mit der Ukraine MdlAnfr 23, 24 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 5061 D ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . 5062 A, 5062 B Verschlechterung der Beziehungen zwischen Letten und Nichtletten aufgrund des Wahlerfolges der Partei des Joachim Siegerist MdlAnfr 25, 26 Gernot Erler SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 5062 B, 5062 D ZusFr Gernot Erler SPD 5062 C, 5063 B ZusFr Dr. Barbara Hendricks SPD . . . 5064 A ZusFr Steffen Tippach PDS 5064 B Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten; Bemühungen um Aussetzung des Todesurteils gegen die 13jährige Philippinin Sarah Balabagan MdlAnfr 27, 28 Steffen Tippach PDS Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 5064 B, 5064 C ZusFr Steffen Tippach PDS 5064 D Nächste Sitzung 5065 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5067* A Anlage 2 Anzahl der in den letzten fünf Jahren nicht zur Hauptverhandlung erschienenen Angeklagten und durchschnittlicher Zeitraum von der Tatentdeckung bis zur Hauptverhandlung; Einführung einer Hauptverhandlungshaft MdlAnfr 3 - Drs 13/2527 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 5067* C Anlage 3 Auflagen an die Erwerber beim Verkauf bundeseigener Wohnhäuser oder Kasernen MdlAnfr 4 - Drs 13/2527 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS'in Irmgard Karwatzki BMF 5067* D Anlage 4 Aufhebung des Beschlusses des EU-Nomenklaturausschusses über die Klassifizierung der CD-ROM-Laufwerke für PC als Videorecorder MdlAnfr 5 - Drs 13/2527 - Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 5068* D Anlage 5 Zuschüsse des Bundes zur überbetrieblichen Lehrlingsausbildung MdlAnfr 6 - Drs 13/2527 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 5069* A Anlage 6 Anzahl der bewilligten Berufsunfähigkeitsrenten (mit und ohne juristische Auseinandersetzung); Höhe der Ausgaben der Berufsgenossenschaften für Gutachten, Anwälte und Gerichtskosten MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/2527 - Peter Dreßen SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 5069' C Anlage 7 Genehmigung der durch Nordrhein-Westfalen überarbeiteten Planunterlagen für den Lückenschluß der Bundesautobahn 1 (Tondorf/Mehren) MdlAnfr 12 - Drs 13/2527 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 5069* D Anlage 8 Einführung eines Recyclingsystems für gebrauchte Textilien MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/2527 - Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 5070* A Anlage 9 Kritik an der Sprachenförderung des Auswärtigen Amtes und Maßnahmen zur Einrichtung einer zentralen Instanz MdlAnfr 29 - Drs 13/2527 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 5030' B Anlage 10 Bereitstellung von Bundesgrenzschutz-beamten auf Wunsch von Landesregierungen, z. B. bei Chaos-Tagen oder zum Schutz von Castor-Transporten MdlAnfr 30 - Drs 13/2527 - Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 5070* D Anlage 11 Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und der Policia Nacional von Nicaragua; Anforderungen deutscher Polizeihilfe durch die Botschaft von Nicaragua MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/2527 -Bernd Reuter SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 5071* A Anlage 12 Volle Anrechnung der in der früheren DDR verbrachten Gesamtaufenthaltszeiten vietnamesischer Bürgerinnen und Bürger im Zuge des deutsch-vietnamesischen Rücknahmeabkommens MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/2527 - Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 5071* B 60. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), Elisabeth BÜNDNIS 11. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Augustin, Anneliese CDU/CSU 11. 10. 95*** Bindig, Rudolf SPD 11. 10. 95 * Eymer, Anke CDU/CSU 11. 10. 95 Fograscher, Gabriele SPD 11. 10. 95 *** Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 11. 10. 95 Graf (Friesoythe), Günter SPD 11. 10. 95 *** Heym, Stefan PDS 11. 10. 95 Heyne, Kristin BÜNDNIS 11. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Hirche, Walter F.D.P. 11. 10. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 11. 10. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 11. 10. 95 Kemper, Hans-Peter SPD 11. 10. 95 Lummer, Heinrich CDU/CSU 11. 10. 95 ** Dr. Maleuda, Günther PDS 11. 10. 95 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 11. 10. 95 Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 11. 10. 95 Rübenkönig, Gerhard SPD 11. 10. 95 Schloten, Dieter SPD 11. 10. 95 ** Schmidt (Aachen), Ulla SPD 11. 10. 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 11. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 11. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Schubert, Mathias SPD 11. 10. 95 Schuhmann (Delitzsch), SPD 11. 10. 95 Richard Dr. Stadler, Max F.D.P. 11. 10. 95 *** Steen, Antje-Marie SPD 11. 10. 95 Terborg, Margitta SPD 11. 10. 95 ** Teuchner, Jella SPD 11. 10. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 11. 10. 95 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 11. 10. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 11. 10. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2527 Frage 3): Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus den letzten fünf Jahren über die Zahl von nicht zur Hauptverhandlung erschienenen Angeklagten sowie über die durchschnittliche Dauer von der Tatendeckung bis zur Hauptverhandlung vor, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen oder aber aus deren Fehlen hinsichtlich des möglichen Bedarfs an der Einführung einer sogenannten Hauptverhandlungshaft sowie deren Realisierbarkeit? Erkenntnisse über die Zahl nicht zur Hauptverhandlung erschienener Angeklagter und über die durchschnittliche Dauer von einer Tatentdeckung bis zur Hauptverhandlung lassen sich den amtlichen Statistiken nicht entnehmen. Aus Erfahrungsberichten der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis ist jedoch bekannt, daß eine sofortige Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht selten daran scheitert, daß der Beschuldigte für die Durchführung der Hauptverhandlung nicht zur Verfügung steht. Das geltende Recht beschränkt nämlich die Festhaltebefugnis der Strafverfolgungsbehörden in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vorliegen, auf die zur Feststellung der Identität unerläßliche Dauer, maximal auf zwölf Stunden. Die Anwesenheit des Beschuldigten ist aber für eine Hauptverhandlung unverzichtbar. Soll in geeigneten Fällen eine Aburteilung einer Tat möglichst auf dem Fuße folgen, wie durch die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 vorgenommenen Änderungen des beschleunigten Verfahrens beabsichtigt, so ist für die Fälle, in denen die unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist, jedoch Anhaltspunkte für ein Fernbleiben des Beschuldigten von der Hauptverhandlung vorliegen, Vorsorge für seine Anwesenheit zu treffen. Dies setzt nach den erwähnten Erfahrungsberichten auch ohne statistische Erkenntnisse der erfragten Art voraus, daß in der Strafprozeßordnung zur Sicherung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren unter bestimmten, „eng begrenzten" Voraussetzungen ein vorläufiges Festnahmerecht und ein neuer Haftgrund vorzusehen sind. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2527 Frage 4): Welche sozialen Kriterien außer der Höhe des Kaufpreisgebots berücksichtigt die Bundesregierung beim Verkauf bundeseigener Wohnhäuser oder Kasernen hinsichtlich der Erwerber, deren beabsichtigter Nutzung sowie absehbarer Geschäftsge- bahren bei Weitervermietungen des Objekts, und mit welchen Auflagen oder sonstigen Instrumenten kann die Bundesregierung bei solchen Verkäufen - im Sinne einer wohnungsmarktpolitischen Steuerung - dafür Sorge tragen, daß die Käufer die Objekte Wohnungssuchenden zu angemessenen Bedingungen anbieten? Beim Verkauf bundeseigener Grundstücke sind die planungsrechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten zugrunde zu legen, die sich aus der Bauleitplanung der Kommunen oder - in einer Vorstufe dazu - aus kommunalen Planungskonzepten ergeben. Steht die künftige Nutzung des Grundstücks fest, erfolgt die Veräußerung entweder aufgrund einer Ausschreibung in der örtlichen und überörtlichen Presse oder auf der Grundlage einer Wertermittlung. Der Bund darf seine Grundstücke nach dem Haushaltsrecht grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert veräußern. Für Grundstücke, auf denen neuer Wohnraum geschaffen wird, sowie für vorhandene Wohnungsbestände läßt der Bundeshaushaltsplan, abweichend vom Grundsatz der Veräußerung zum vollen Wert, die Einräumung von Verbilligungen zu: - Beabsichtigt der Erwerber, das Grundstück für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden, gewährt ihm der Bund einen Preisnachlaß in Höhe von bis zu 50 v. H. vom vollen Wert des Grundstücks. Dies gilt bei selbstgenutztem Wohnraum auch für die Fälle, in denen die Voraussetzungen des sozialen Wohnungsbaus nach den jeweiligen Landesbestimmungen zwar erfüllt sind, Fördermittel jedoch wegen Ausschöpfung des Verpflichtungsrahmens nicht bewilligt werden können. Der Preisnachlaß wird u. a. mit der Auflage gewährt, daß das Grundstück für 15 Jahre durch Personen genutzt wird, die dem Berechtigtenkreis des sozialen Wohnungsbaus angehören. - Handelt es sich bei dem Kaufobjekt um ein Grundstück mit Geschoßwohnungen, legt der Bund zur Ermittlung eines ermäßigten Kaufpreises nicht die Marktmiete, sondern den Mietzins für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau zugrunde, wenn sich der Erwerber verpflichtet, die Wohnungen für die Dauer von mindestens 20 Jahren zu einem entsprechend niedrigen Mietzins an Wohnberechtigte im Sinne des § 5 Wohnungsbindungsgesetz zu vermieten. Dies gilt nur bei Veräußerungen an Gebietskörperschaften oder von diesen getragenen Wohnungsbaugesellschaften. - Ehemals von der Westgruppe der russischen Streitkräfte genutzte Geschoßwohnungen können unentgeltlich - vorrangig an Wohnungsbaugesellschaften aber auch an sonstige Dritte - abgegeben werden, wenn diese sich verpflichten, die Wohnungen nach einem konkreten Vorhabenplan innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Eigentumserwerb zu sanieren und zu ortsüblichem Mietzins für mindestens zwanzig Jahre zu vermieten. - Geschoßwohnungen, die bis zum 2. Oktober 1990 zur Unterbringung von Mitgliedern der ehemaligen NVA und deren Familien genutzt wurden, können um 50 v. H. unter dem vollen Wert vorrangig an Wohnungsbaugesellschaften oder an sonstige Dritte veräußert werden, wenn diese sich zur nachhaltigen Instandhaltung der Wohnungen verpflichten und die Wohnungen ebenfalls für mindestens zwanzig Jahre zu ortsüblichem Mietzins vermieten. In allen vorgenannten Fällen trifft der Bund im Kaufvertrag Vereinbarungen über die Erfülllung der geforderten Verbilligungsvoraussetzungen sowie über die Auflagen zur zweckentsprechenden Nutzung während des Zeitraums der Nutzungsbindung. Im Falle eines Vertragsverstoßes ist in der Regel der nachgelassene Kaufpreisanteil mit Zinsen in Höhe von 2 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank nachzuzahlen. Neben dieser Nachzahlungsverpflichtung vereinbart der Bund - außer bei Gebietskörperschaften - zusätzlich eine Vertragsstrafe für schuldhaftes Verhalten des Käufers. Außerdem bietet der Bund bebaute oder unbebaute Grundstücke, die sich zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum eignen, gezielt Familien mit Kindern an. Dabei nimmt es der Bund in Kauf, wenn das Ausschreibungsergebnis wegen der Beschränkung des Bieterkreises auf Familien mit Kin-dem um bis zu 20 v. H. hinter dem örtlichen Marktwert zurückbleibt. Erfüllt der Erwerber die Voraussetzungen für eine Förderung im sozialen Wohnungsbau, so wird auch hier eine Verbilligung eingeräumt. Familien mit Kindern werden nur dann vorrangig berücksichtigt, wenn die bei Erwerb zugrunde gelegte häusliche Gemeinschaft mit Kindern voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre nach Bezug des Erwerbsobjekts fortbestehen wird. Der Erwerber muß sich verpflichten, das Objekt mindestens für acht Jahre selbst zu nutzen und es während dieses Zeitraums nicht weiterzuveräußern. Für den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung wird eine Vertragsstrafe von mindestens 10 v. H. des Kaufpreises vereinbart. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) (Drucksache 13/2527 Frage 5): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Beschluß des EU-Nomer..klaturausschusses, CD-ROM-Laufwerke für PC als Videorecorder zu klassifizieren und damit einem erhöhten Importzoll zu unterwerfen, rückgängig zu machen? Es geht bei der Entscheidung des Nomenklaturausschusses nicht um eine Erhöhung der Importzölle, sondern um die richtige Einreihung von CD-ROM-Laufwerken in den gemeinsamen Zolltarif der EU. Bis auf Schweden waren sich alle EU-Mitgliedstaaten und die Kommission darin einig, daß CD-ROM-Laufwerke in Position 8521 eingereiht werden müssen, d. h. zu klassifizieren sind. Eine Rückgängig- machung der Entscheidung ist für die Bundesregierung nicht. möglich. Zum einen hat sie mit der Mehrheit der übrigen Mitgliedstaaten der Maßnahme zugestimmt und zum anderen liegt das Vorschlagsrecht bei der Kommission, der bei Fragen der Einreihung eine hohe Entscheidungsbefugnis eingeräumt wurde. Die hohe wirtschaftliche Bedeutung der Einreihungsentscheidung ist bei der Kommission bekannt. Sie hat deshalb in den Verordnungsentwurf - durch den die Einreihungsentscheidung umgesetzt werden soll - eine Formulierung aufgenommen, die es erlaubt, die derzeit bestehende Zollaussetzung bei bestimmten CD-ROM-Laufwerken zu der neuen Position 8521 mitzunehmen. Die Bundesregierung (hier das federführende BMWi) tritt für eine möglichst umfassende Zollbegünstigung für CD-ROM-Laufwerke bei Position 8521 ein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/2527 Frage 6): Was unternimmt die Bundesregierung, damit der prozentuale Anteil der Zuschüsse des Bundes an der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung nicht noch weiter sinkt? Der Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisungen im Handwerk (2. bis 4. Lehrjahr) kommt vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lehrstellensituation besondere beschäftigungs-, wachstums- und berufsbildungspolitische Bedeutung zu. Sie dient der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung und stärkt das duale System: Gefördert werden Lehrgänge für Handwerkslehrlinge auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen mit dem Ziel, den persönlichen Leistungsstandard besser und schneller an die moderne wirtschaftlich-technische Entwicklung anzupassen. Die Bundesregierung hat die Mittelansätze trotz angespannter Haushaltslage von 60,9 Millionen DM im Jahre 1994 (Ist) auf 67,5 Millionen DM in 1995 (Soll) erhöht. Für 1996 ist nach dem Haushaltsentwurf mit einer weiteren Anhebung auf 69,5 Millionen DM zu rechnen. Die zusätzlichen Mittel werden für die verstärkte Einbeziehung von Auszubildenden aus den neuen Bundesländern, die Verlängerung der jährlichen Unterweisungsintensität im gesamten Bundesgebiet und für eine Anhebung der Zuschüsse für die einzelnen Lehrgänge eingesetzt. Eine weitere Absenkung des Anteils der Zuschüsse des Bundes an den Gesamtkosten der überbetrieblichen Lehrgänge wird damit vermieden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/2527 Fragen 7 und 8): In welcher Höhe haben die Berufsgenossenschaften in den letzten Jahren für Gutachten, Anwalts- bzw. Gerichtskosten usw. im Zusammenhang mit juristischen Auseinandersetzungen bei der Bewilligung von Berufsunfähigkeitsrenten Finanzmittel aufgewendet? Wie viele Berufsunfähigkeitsrenten sind in den letzten Jahren ohne eine juristische Auseinandersetzung bewilligt worden, und welchen Anteil machen diese an allen Bewilligungen (also unter Einschluß solcher, bei der ein juristischer Konflikt vorlag) aus? Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die von Ihnen erbetenen Angaben nicht recherchieren konnte. Die Bundesregierung selbst verfügt nicht über derartige Statistiken. Ich habe jedoch veranlaßt, daß über die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung bei den mehr als 100 Unfallversicherungsträgern nach entsprechendem Zahlenmaterial nachgefragt wird. Dabei geht es sowohl um die aufgebrachten Gutachtens-, Anwalts- und Verfahrenskosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten als auch um den Anteil von Rentenbewilligungen ohne Rechtsstreitigkeiten an der Gesamtzahl der erteilten Rentenbescheide. Gerade die letzte Verhältniszahl erscheint auch mir interessant, weil sie nach meiner Überzeugung verdeutlichen wird, daß auch in der gesetzlichen Unfallversicherung das Anerkennungsverfahren ohne anschließende gerichtliche Überprüfung der Regelfall ist. Soweit mir die Unfallversicherungsverbände gaben zu den von Ihnen gewünschten Informationen zur Verfügung stellen können, werde ich Sie darüber schriftlich unterrichten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/2527 Frage 12): Wann ist mit einer Genehmigung der überarbeiteten Planunterlagen zu rechnen, die das Land Nordrhein-Westfalen für den nordrhein-westfälischen Teil des Lückenschlusses der Bundesautobahn 1 (Tondorf/Mehren) nach Einbeziehung von Einwendungen und neuen Rechtsgrundlagen, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, dem Bundesministerium für Verkehr zugeleitet hat? Die Genehmigung der eingereichten Unterlagen wird zur Zeit nicht mit Nachdruck betrieben, weil die Bestätigung der Planung durch die laufende Umweltverträglichkeitsstudie noch aussteht. Wenn das Land Nordrhein-Westfalen dieses Verfahren abgeschlossen hat, könnte innerhalb von wenigen Monaten die Genehmigung erfolgen. 5070* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1995 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/2527 Fragen 13 und 14): Gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen, nach dem Vorbild des Dualen System Deutschland GmbH ein entsprechendes Recyclingsystem für gebrauchte Textilien einzuführen, und wenn ja, wie weit sind diese Überlegungen gediehen? Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der betroffenen Organisationen, daß bei Einführung eines derartigen Systems die Erfassung und Vermarktung von Alttextilien den karitativen Organisationen, die bisher einen Großteil ihrer satzungsgemäßen Arbeit und wichtige Wohlfahrtsprojekte aus der Sammlung und Verwertung von Alttextilien finanzieren, entzogen wurde, und hat dieser Gesichtspunkt in den bisherigen Überlegungen eine Rolle gespielt? Zu Frage 13: Die Duales System Deutschland GmbH ist von der deutschen Wirtschaft gegründet worden, um den individuellen ordnungsrechtlichen Vorgaben der Verpackungsverordnung durch kollektive Übernahme der Produktverantwortung gerecht zu werden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die Wirtschaft für den Bereich Textilien ähnliche Systeme ohne ordnungsrechtlichen Rahmen zu schaffen beabsichtigt. Allerdings geht die Bundesregierung davon aus, daß die betroffene Wirtschaft im Rahmen des § 22 Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz die ihr zugewiesene Produktverantwortung wahrnimmt. Zu Frage 14: In der Erfassung von Alttextilien sind heute sowohl caritative wie gewerbliche Sammler und Verwerter tätig. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Rahmen der Umsetzung der Produktverantwortung allen in der Erfassung und Verwertung von Alttextilien Erfahrenen die Möglichkeit gegeben ist, ein ihrem Erfahrungsschatz entsprechendes Tätigkeitsfeld zu behaupten. Insoweit ist zu erwarten, daß die caritativen Organisationen angemessen einbezogen werden können und auch weiterhin ihre satzungsgemäße Arbeit auch durch die Erfassung und die Verwertung von Alttextilien finanzieren können. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/2527 Frage 29): Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Sprachenförderung des Auswärtigen Amtes, die nach Einschätzung von Experten unkoordiniert ist, zu wenig Unterstützung von seiten der Bundesregierung erfährt und darüber hinaus in Landeshoheiten zersplittert ist, da die Bundesländer ihrerseits Sprachenpolitik betreiben, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Einrichtung einer zentralen Instanz, die die nationale Sprachenpolitik koordiniert? Die Förderung der deutschen Sprache im Ausland ist eines der wesentlichen Elemente der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesregierung. Im Auftrag des innerhalb der Bundesregierung für die Auswärtige Kulturpolitik zuständigen Auswärtigen Amtes erfüllen verschiedene Mittlerorganisationen mit jeweils spezifischen Zuständigkeiten eigenverantwortlich Aufgaben der Sprachförderung. Das bestehende Mittlersystem hat sich bewährt und bietet auch weiterhin eine adäquate und effiziente Organisationsform. Es ist der beste Garant dafür, daß sich Projekte frei von staatlicher Einflußnahme und politischer Gängelung entfalten können. Mit seinen dezentralisierten und auf dem Prinzip des Pluralismus gründenden Strukturen, die die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, staatlichen Stellen und privaten Trägern auf verschiedene Schultern verteilen, entspricht dieses System unserem föderalen Staatsverständnis. Eine solche Struktur erfordert eine kontinuierliche Abstimmung und Koordinierung der einzelnen Aktivitäten. Das Auswärtige Amt nimmt diese Aufgabe konsequent wahr und ist dabei - wo immer nötig und angezeigt - um eine noch engere Abstimmung mit den einzelnen Trägern der Sprachförderung bemüht. Die Einrichtung einer zentralen Instanz zur Koordinierung der Sprachpolitik mag theoretisch Synergiegewinne versprechen. In der Praxis dürfte sie jedoch eher zu Substanzverlusten durch mehr Bürokratie und mehr Administration führen. Darüber hinaus ist in Politik und Öffentlichkeit keine Akzeptanz für die Auflösung des Mittlersystems und die Aufgabe eines Teils der Kulturhoheit der Länder, die ein solcher Schritt unweigerlich bedeuten würde, zu erkennen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/2527 Frage 30): Ist die Bundesregierung angesichts der Gefährdung von Beamten des Bundesgrenzschutzes infolge evtl. Fehlentscheidungen der Landesregierung Niedersachsen bei Einsätzen wie den „Chaos-Tagen" bereit, Bundesbeamte auch zukünftig für Einsätze auf Wunsch betroffener Landesregierungen bereitzustellen, wenn z. B. eine betroffene Landesregierung den Einsatz der Landespolizei, zum Beispiel zum Schutz von Castor-Transporten, wegen einer angeblichen Gefährdung der Beamten ablehnt? Aufgrund der berufstypischen Risiken polizeilicher Tätigkeit kann eine individuelle Gefährdung der eingesetzten Beamten und Beamtinnen niemals vollkommen ausgeschlossen werden. Grundsätzlich sind Fehlentscheidungen geeignet, Risiken zu verursachen bzw. zu erhöhen. Laut Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz wird ein Anspruch der Bundesländer auf Unterstützung durch den Bundesgrenzschutz erst dann begründet, wenn zuvor alle dort vorhandenen perso- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1995 5071* nellen und materiellen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für den Fall eines Unterstützungsersuchens einer Landesregierung, dem - was die Bundesregierung allerdings ausschließt - eine Ablehnung des Einsatzes eigener Polizeikräfte wegen angeblicher Gefährdung zugrundeliegt, sind somit die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Bernd Reuter (SPD) (Drucksache 13/2527 Fragen 31 und 32): Plant die Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und der Policia Nacional von Nicaragua? Hat die Botschaft von Nicaragua mit deutschen Stellen Kontakt zu diesem Zweck aufgenommen? Zu Frage 31: Nein. Zu Frage 32: Nein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/2527 Fragen 33 und 34): Trifft es zu, daß nach dem deutsch-vietnamesischen Rücknahmeabkommen für vietnamesische Bürgerinnen und Bürger mit einer Arbeitserlaubnis in der DDR insofern eine Benachteiligung besteht, als Zeiten ihres Aufenthaltes in der DDR nicht bzw. nicht vollständig auf die Gesamtaufenthaltszeit angerechnet werden, was dazu führt, daß vietnamesische Bürgerinnen und Barger zum Teil geringe Aufenthaltszeiten anerkannt bekommen, obwohl sie das doppelte bzw. dreifache der Zeiten bereits in Deutschland (einschließlich Aufenthaltszeiten in der DDR) verbracht haben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Zugrundelegung von tatsächlichen Beschäftigungszeiten für die Anrechnung von Aufenthaltszeiten vietnamesischer Bürgerinnen, die während ihres Aufenthaltes in Deutschland mehrere Kinder geboren haben, nur geringe Aufenthaltszeiten erwachsen, obwohl durch die Geburt der Kinder und ihre Eingliederung in die Gesellschaft für die betreffende Familie ein hoher Sozialisierungsgrad eingetreten ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Form der Benachteiligung der vietnamesischen Bürgerinnen zu tun? Zu Frage 33: Der aufenthaltsrechtliche Status von Ausländern in Deutschland bestimmt sich ausschließlich nach dem Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland. Das deutsch-vietnamesische Rückübernahmeabkommen vom 21. Juli 1995 regelt lediglich das Verfahren der Rückübernahme von ausreisepflichtigen vietnamesischen Staatsangehörigen und trifft keine Regelung hinsichtlich des aufenthaltsrechtlichen Status von vietnamesischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 34: Die Anrechnung von Aufenthaltszeiten ist im Ausländerrecht vorgesehen im Rahmen der Vorschriften über die Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status von Ausländern nach den §§ 24 bis 27 und 35 des Ausländergesetzes. Keine dieser Vorschriften sieht vor, daß für die Aufenthaltsverfestigung nur Zeiten einer Beschäftigung angerechnet werden. Anzurechnen sind vielmehr die Zeiten des Besitzes der in den Vorschriften genannten Aufenthaltsstatus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte schön.


Rede von Alfred Hartenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Gibt es gleichwohl für Sie keine Veranlassung, auf Grund der auch von Ihrem Hause festgestellten erheblich gestiegenen Verkehrsbelastung - ich wiederhole meine Frage fast wörtlich - an dieser Stelle, in unmittelbarer Nähe einer Wohnsiedlung, eine Lärmmessung durchführen zu lassen oder anzuordnen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn es Sachverhalte gibt, die auf eine erhebliche Überschreitung der Immissionsgrenzwerte hindeuten, wird nach der Sechzehnten Verordnung eine entsprechende Berechnung durchgeführt, aus der eventuell diese Maßnahmen abgeleitet würden.

    (Abg. Alfred Hartenbach [SPD] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage)