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    Plenarprotokoll 13/57 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 57. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. September 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung Aufbau Ost - Die zweite Hälfte des Weges: Stand und Perspektiven) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4783 B Rolf Schwanitz SPD 4784 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4784 B Dr. Uwe Küster SPD 4785 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4785 B Jürgen Türk F.D.P. 4785 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4785 D Christian Müller (Zittau) SPD 4786 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4786A Manfred Hampel SPD 4787 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4787 B Jürgen Türk F.D.P. 4787 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4788A Dr. Dietrich Sperling SPD 4788 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4788 C Stephan Hilsberg SPD 4788 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4788D Wolfgang Ilte SPD 4789 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4789 C Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 4789 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4789 D Wieland Sorge SPD 4790 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4790 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/2407 vom 22. September 1995 - Bessere soziale Absicherung der Pflegepersonen; Anzahl der nicht versicherungspflichtigen Arbeitsplätze professioneller Pfleger im Vergleich zur Zahl der versicherungspflichtigen pflegenden Angehörigen Pfleger MdlAnfr 3, 4 Dr. Wolfgang Wodarg SPD Antw StSekr Karl Jung BMA 4790 C, 4791 B ZusFr Dr. Wolfgang Wodarg SPD 4791 B ZusFr Monika Ganseforth SPD 4791 D Unterbringung der Teilnehmer und Kosten der Umbaumaßnahmen anläßlich des Gelöbnisses in Neustadt am Rübenberge, Ortsteil Bordenau MdlAnfr 5, 6 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 4792 A, D ZusFr Monika Gansefort SPD 4792 B, 4793 A Äußerungen eines Bundesministers zur Lira mit der Folge von Währungsturbulenzen; Schaffung stabiler Kursrelationen zwischen den dominierenden Wirtschaftsnationen USA, Japan und Deutschland MdlAnfr 22, 23 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 4793 D, 4795 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 4794 C ZusFr Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4795 A ZusFr Dr. Barbara Höll PDS 4795 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. aktuelle Schwierigkeiten des europäischen Einigungsprozesses und die Haltung der Bundesregierung Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4796 B Friedrich Merz CDU/CSU 4797 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 4798 A Dr. Helmut Haussmann F.D.P 4799 A Manfred Müller (Berlin) PDS 4800 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4800 D Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 4801 D Peter Altmaier CDU/CSU 4803 D Dr. Norbert Wieczorek SPD 4805 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 4806 C Jörg-Otto Spiller SPD 4807 C Michael Stübgen CDU/CSU 4808 B Uwe Hiksch SPD 4809 B Hans Michelbach CDU/CSU 4810 B Nächste Sitzung 4811 C Berichtigung 4811 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4813* A Anlage 2 Einführung von Personalinformationssystemen in den Bundesministerien und Notwendigkeit einer monatlichen Übermittlung personenbezogener Daten auch von nachgeordneten Bundesämtern MdlAnfr 1 - Drs 13/2407 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffen- schmidt BMI 4813* D Anlage 3 Wirksamkeit der Werbemaßnahmen der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH MdlAnfr 2 - Drs 13/2407 - Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 4814* B Anlage 4 Haltung der Bundesregierung zum Richtlinienvorschlag der EG-Kommission über die Tabakwerbung MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/2407 - Friedrich Merz CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4814* D Anlage 5 Zukunft des Bundesamtes für Zulassungen im Telekommunikationsbereich in Saarbrücken MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/2407 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 4815* A Anlage 6 Summe der an Eltern von Studierenden aus öffentlichen Mitteln gezahlten jährlichen Aufwendungen (BAföG, Kindergeld usw.) MdlAnfr 13 - Drs 13/2407 - Stephan Hilsberg SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 4815* C Anlage 7 Finanzielle Förderung des Besuchs von Kollegs und vergleichbaren Schulen MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/2407 - Hanna Wolf (München) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 4816* A Anlage 8 Jährliche Mindereinnahmen der öffentlichen Kassen durch indirekte Transfers an Familien mit studierenden Kindern in Form von Kinder- und Ausbildungsfreibeträgen MdlAnfr 21- Drs 13/2407 - Stephan Hilsberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 4816* B Anlage 9 Ausbau der Güterverkehrszentren; Anschluß des Bahnterminals im Güterevrkehrszentrum Erfurt-Vieselbach MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/2407 - Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 4816* C Anlage 10 Kostenträger für den Bau von Liegeplätzen für Fahrgastschiffe am Main-DonauKanal; Verpflichtung zum Ausbau von Straßen auf Grund des in der neueren Rechtslehre gesehenen „Grundrechts auf Mobilität" MdlAnfr 26, 27 - Drs 13/2407 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 4816* D Anlage 11 Auswirkungen der Kürzungen im Verkehrshaushalt 1996 auf den Ausbau der ICE-Strecke Paris-Metz-SaarbrückenKaiserslautern; Baubeginn der Teilstrecke Saarbrücken- Mannheim MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/2407 - Dr. Hansjörg Schäfer SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 4817* C 57. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. September 1995 Beginn: 13.03 Uhr
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    Berichtigung 54. Sitzung, Seite III, linke Spalte: Die bei Anlage 7 ab der dritten Zeile aufgeführte Inhaltsangabe „Beteiligung eines saarländischen Unternehmens am Waffenschmuggel" gehört zu der mündlichen Anfrage Nr. 29 der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) und ist nicht eine Frage des Abgeordneten Reiner Krziskewitz (CDU/CSU). Auf Seite 4525 C, Anlage 7, ist die zweite abgedruckte Frage nicht die Frage des Abgeordneten Reiner Krziskewitz sondern die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard. Die auf Seite 4526 A abgedruckte Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert ist die Beantwortung der Frage 29 der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 27. 9. 95 Antretter, Robert SPD 27. 9. 95 * Behrendt, Wolfgang SPD 27. 9. 95 * Berger, Hans SPD 27. 9. 95 Bindig, Rudolf SPD 27. 9. 95 * Blunck, Lilo SPD 27. 9. 95 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27. 9. 95 * Catenhusen, SPD 27.9.95 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 27. 9. 95 Herta Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 27. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Erler, Gernot SPD 27. 9. 95 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 27. 9. 95 * Formanski, Norbert SPD 27. 9. 95 Fuchs (Verl), Katrin SPD 27. 9. 95 Haack (Extertal), SPD 27. 9. 95 * Karl-Hermann Heym, Stefan PDS 27. 9. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 27. 9. 95 Horn, Erwin SPD 27. 9. 95 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 27. 9. 95 * Keller, Peter CDU/CSU 27. 9. 95 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 27. 9. 95 Leidinger, Robert SPD 27. 9. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 27. 9. 95 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 27. 9. 95 Dr. Lucyga, Christine SPD 27. 9. 95 * Lüth, Heidemarie PDS 27. 9. 95 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 9. 95 Erich Marten, Günter CDU/CSU 27. 9. 95 * Meckel, Markus SPD 27. 9. 95 Michels, Meinolf CDU/CSU 27. 9. 95 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 27. 9. 95 Nolte, Claudia CDU/CSU 27. 9.95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 27. 9. 95 * Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 27. 9. 95 Hermann Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 27. 9. 95 Schaich-Walch, Gudrun SPD 27. 9. 95 Dr. Scheer, Hermann SPD 27. 9. 95 * Schloten, Dieter SPD 27. 9. 95 * Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schluckebier, Günther SPD 27.9. 95 *' Schmidt (Aachen), Ulla SPD 27.9. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 27. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Sterzing, Christian BÜNDNIS 27. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Stiegler, Ludwig SPD 27. 9. 95 Terborg, Margitta SPD 27. 9. 95 Tippach, Steffen PDS 27. 9. 95 Vosen, Josef SPD 27. 9. 95 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 27.9. 95 Gert Welt, Jochen SPD 27. 9. 95 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 27. 9. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 27. 9. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2407 Frage 1): Welche Auskünfte kann die Bundesregierung über den Realisierungsstand sowie die weiteren Perspektiven bei der Einführung von Personalinformationssystemen in den Bundesministerien und deren nachgeordnetem Bereich erteilen, und welche dienstlichen Notwendigkeiten im Sinne des § 90d BBG erfordern nach den diesbezüglichen Planungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - anders als etwa im Bundesministerium der Justiz entsprechend vorgesehen - offenbar eine monatliche Übermittlung sämtlicher Personaldaten auch der nachgeordneten Bundesämter für Umwelt, Naturschutz und Strahlenschutz, obwohl die Bundesregierung noch 1991 nach „dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ... generell dafür Sorge tragen (wollte), daß die Personalverwaltungssysteme hinreichend abgeschottet werden" (Drucksache 12/544 S. 14)? Seit längerem werden mit fortschreitender Entwicklung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung verstärkt auch Personaldaten automatisiert verarbeitet. Dabei hängt der Umfang der Automatisierung wesentlich vom Zeitpunkt der Einführung entsprechender IT Systeme ab. Derzeit findet bei vielen Bundesministerien und -behörden die Umstellung auf moderne dezentrale IT-Systeme statt. Nach dem IT-Bestandsverzeichnis (Stand: 31. Dezember 1994) werden in ca. 70 Stellen der Bundesverwaltung Personal-/Stelleninformationssysteme eingesetzt. Es ist davon auszugehen, daß die meisten Behörden mittelfristig Personalinformationssysteme einsetzen werden. Bei der Konzeption und Realisierung von Personalinformationssystemen befürwortet die Bundesregierung auch, Personalvertretungen und Datenschutzbeauftragte frühzeitig zu beteiligen und die Maßnahmenempfehlungen des IT-Grundschutzhandbuchs, z. B. einer Verschlüsselungssoftware, zu berücksichtigen. Wie in der Drucksache 12/544 (Seite 14) dargelegt, trägt die Bundesregierung dafür Sorge, daß - innerhalb der Bundesverwaltung - entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - personenbezogene Daten nicht länger verarbeitet werden, als es für den Zweck für den sie erhoben worden sind, erforderlich ist und daß Personalverwaltungssysteme hinreichend abgeschottet werden, um bei einer Verbindung mit anderen IT-Systemen einen Mißbrauch personenbezogener Daten ausschließen zu können. Die Absicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die für Zwecke der Personalbearbeitung und Organisation sowie der Dienst- und Fachaufsicht erforderlichen, im Umfang reduzierten Daten regelmäßig aus den Personal- und Stellenverwaltungssystemen (PSV) der nachgeordneten Bundesämter in das PSV des zuständigen Bundesministeriums zu übertragen, steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen in der Drucksache 12/ 544, insbesondere nicht zu § 90d BBG. § 90d BBG ermöglicht ausdrücklich dieses Verfahren. Ermöglicht werden soll ein aktueller Überblick über die Personalsituation im Geschäftsbereich. Bei der Konzeption des PSV des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde der Bundesbeauftragte für Datenschutz beteiligt. Der Hauptpersonalrat und das BU haben eine Dienstvereinbarung zum Betrieb des PSV im Ministerium und im Geschäftsbereich abgeschlossen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/2407 Frage 2): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Werbemaßnahmen der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA), und wäre es nicht effektiver, wenn ein Teil der zur Verfügung stehenden Werbemittel der regionalen Werbung für landwirtschaftliche Produkte zur Verfügung gestellt würde? Die Aufgabenstellung der CMA basiert auf dem Absatzfondsgesetz mit der Zielsetzung, den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit modernen Mitteln und Methoden zentral zu fördern. Für die zentrale Durchführung von Marktforschung, Qualitätsprofilierung, Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit sprechen die damit verbundenen Kostenvorteile und die dadurch erreichbare Schlagkraft im Wettbewerb mit ebenfalls zentral organisierten Absatzförderungseinrichtungen des Auslands. Mit der Realisierung des Neukonzepts der CMA für die 90er Jahre hat auch ein zentralregionales Marketingprogramm seinen Anfang genommen. Damit wurde die Notwendigkeit anerkannt, regionalspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die regionalen Spezialitäten und die damit verbundenen regionalen Absatzmärkte systematisch zu fördern. Oberstes Ziel des Zentral-regionalen Marketing ist die Nutzenstiftung für die landwirtschaftliche Erzeugerstufe, also Erzeugerzusammenschlüsse, Erzeugergemeinschaften und Vermarktungsorganisationen. Die Zusammenarbeit im Zentral-regionalen Marketing mit den Absatz-, Markt- oder Marketingabteilungen der Ministerien in den Bundesländern, den regionalen Marketinggesellschaften und den Landwirtschaftskammern hat sich bewährt. Die gemeinsame Finanzierung der Kooperationsprojekte ist Grundprinzip des Zentral-regionalen Marketing. Der Regelfall ist die anteilige Finanzierung durch die CMA, die Region und die Wirtschaft zu je einem Drittel. Das Zentral-regionale Marketing der CMA stellt ein gelungenes Konzept dar, um regionale Spezialitäten in die zentrale Absatzförderung mit einzubeziehen. Auf diese Weise profitieren regionale Spezialitäten von der zentralen Absatzförderung. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Friedrich Merz (CDU/CSU) (Drucksache 13/2407 Fragen 7 und 8): Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen im Ministerrat über den Richtlinienvorschlag der EG-Kommission über die Tabakwerbung (Kom-Dok. 92/196 endg.)? Bleibt die Bundesregierung auch in Zukunft bei ihrer ablehnenden Haltung? Zu Frage 7: Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Werbung für Tabakerzeugnisse vom 30. April 1992 hat bislang nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat gefunden. Die Bundesregierung hat unter deutschem Ratsvorsitz dem Gesundheitsrat am 22. Dezember 1994 einen Kompromißvorschlag unterbreitet. Nach diesem Vorschlag wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf grenzüberschreitende Werbung - z. B. in Zeitungen und Zeitschriften - beschränkt; für diese Werbung werden Mindestanforderungen festgelegt; Erzeugnisse, die diesen Anforderungen entsprechen, sind frei verkehrsfähig. Im übrigen sind die Mitgliedstaaten frei, die Werbung für Tabakerzeugnisse in eigener Verantwortung national zu regeln. Die - der deutschen - nachfolgende französische Präsidentschaft hat das Vorhaben nicht behandelt. Die derzeitige spanische Präsidentschaft wird die Beratungen fortsetzen und zwar auf der Grundlage beider Vorschläge, d. h. des Kommissionsvorschlages und des von Deutschland eingebrachten Kompromisses. Die vom Vorsitz angekündigte Konkretisierung ist jedoch noch nicht erfolgt. Zu Frage 8: Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert. Sie hält den vorliegenden Richtlinienvorschlag - nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität - für nicht erforderlich. Eine Gemeinschaftsregelung ist allenfalls vertretbar, wenn sie sich - wie im deutschen Kompromiß vorgesehen - auf die Regelung grenzüberschreitender Tatbestände beschränkt. Gegenüber einem unveränderten Kommissionsvorschlag wird die Bundesregierung deshalb auch in Zukunft bei ihrer ablehenden Haltung bleiben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/2407 Fragen 11 und 12): Treffen Meldungen zu, nach denen der Bundesrechnungshof in einem Bericht die Aufgabe des Bundesamtes für Zulassungen im Telekommunikationsbereich (BZT) in Saarbrücken erwägt, und wie steht die Bundesregierung zu derartigen Erwägungen, das BZT in Saarbrücken zu schließen? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Standort Saarbrücken für das BZT mit seinen hochwertigen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Teilentschuldung von Bremen und dem Saarland bei, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Erhalt des BZT in Saarbrücken? Zu Frage 11: Der Bundesrechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation überprüft und dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation eine Mitteilung über die Prüfung überreicht. Der Bundesrechnungshof hat insgesamt einen unbefriedigenden Kostendeckungsgrad festgestellt und verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit untersucht. Dabei hat er sich aber nicht auf eine bestimmte Lösung festgelegt. Im Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird das Gutachten des Bundesrechnungshofes derzeit ausgewertet. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter Abwägung aller Vor- und Nachteile mehrere Alternativen untersuchen soll. Derzeit kann aber noch keine Aussage über die künftige Organisation des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation getroffen werden. Zu Frage 12: Die Bundesregierung mißt dem Standort Saarbrükken auch weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Das über Jahre erworbene Know-how sowie der gute Ruf des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation sollen erhalten werden. Die vorhandenen Ressourcen sollen auch weiterhin genutzt werden. Auch der Sicherung der Arbeitsplätze in Saarbrücken wird von der Bundesregierung eine sehr große Bedeutung beigemessen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Hilsberg (SPD) (Drucksache 13/2407 Frage 13): Wie hoch sind - aufgeschlüsselt nach Zahlungsgründen - die jährlichen Aufwendungen, die den Eltern von Studierenden und den Studierenden aus öffentlichen Mitteln in der Form von Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kindergeld, Kindergeldzuschlägen und anderen direkten Transfers gezahlt werden, und wie berechnet die Bundesregierung die angegebene Summe? Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wurden für das Jahr 1994 für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen insgesamt 1 578 Millionen DM (Bundesmittel) aufgewendet. Die Höhe der Gesamtausgaben wird nach Übermittlung der Daten durch die Länder von der Bundeshauptkasse im Bundesministerium der Finanzen ermittelt. Für 1995 liegt eine entsprechende Zahl noch nicht vor. Nach dem Mittelabfluß bis einschließlich August 1995, der vom BMBF überwacht wird, werden jedoch Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 1 485 Millionen DM erwartet. Neben den Ausgaben nach dem BAföG stellt das BMBF den Begabtenförderungswerken zur Förderung von Studierenden in Form von Stipendien für das Jahr 1995 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 75,8 Millionen DM zur Verfügung. Aus der Kindergeldstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend läßt sich die Zahl der Studierenden und der für sie aufgewendete Kindergeldbetrag nicht entnehmen. Eine Unterscheidung nach Ausbildungsart ist nicht vorgesehen. Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung im Rahmen des Analyse- und Planungsinstrumentariums für den Familienlastenausgleich (APF) ist für 1995 von ca. 1 156 000 bei der Zahlung von Kindergeld berücksichtigten Kindern in Hochschulausbildung auszugehen, Weder die Höhe der Einzelansprüche noch der Kindergeldzuschlagzahlungen für Studierende läßt sich exakt feststellen. Legt man den Durchschnittssatz von ca. 1 300 DM für Kindergeld und Kindergeldzuschlag zugrunde, liegen die Ausgaben bei rd. 1,5 Milliarden DM im Jahre 1995. 1996 wird sich die- 4816* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1995 ser Betrag infolge der Anhebung der Kindergeldsätze und der Einkommensgrenze beim Kindeseinkommen mindestens verdoppeln. Die Ausgaben des Bundes für Wohngeld an Studentenhaushalte betrugen nach Angaben des BMBau im Jahre 1994 rd. 45 Millionen DM. Für das Jahr 1995 stehen noch keine Daten zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Hanna Wolf (München) (SPD) (Drucksache 13/2407 Fragen 14 und 15): Hat die Bundesregierung ihre in Drucksache 13/735 vom 9. März 1995 und zuletzt in den Antworten auf meine Fragen 119, 120 in Drucksache 13/1999 bekräftigte Absicht aufgegeben, die elternunabhängige Förderung des Besuchs von Kollegs und vergleichbaren Schulen einzuschränken? Beabsichtigt die Bundesregierung auch weiterhin, die Förderung des Besuchs von Kollegs und vergleichbaren Schulen von Zuschüssen zu gewähren? Zu Frage 14: Die Bundesregierung hat nach dem derzeitigen Stand der Gespräche und ihrer Überlegungen zur Vorbereitung eines 18. BAföG-Änderungsgesetzes eine Einschränkung der elternunabhängigen Förderung des Besuchs von Abendgymnasien und Kollegs nicht vorgesehen. Zu Frage 15: Ja. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Stephan Hilsberg (SPD) (Drucksache 13/2407 Frage 21): Wie hoch sind im einzelnen aufgeschlüsselt die jährlichen Mindereinnahmen der öffentlichen Kassen durch indirekte Transfers an Familien mit studierenden Kindern in der Form von Kinder- und Ausbildungsfreibeträgen usw., und wie berechnet die Bundesregierung die angegebene Summe? Die Steuermindereinnahmen durch die Inanspruchnahme von Kinder- und Ausbildungsfreibeträgen für studierende Kinder sind für 1995 wie folgt geschätzt worden: 1 100 Millionen DM durch Kinderfreibeträge, 850 Millionen DM durch Ausbildungsfreibeträge. Die mit dem Bildungsministerium abgestimmte Schätzung beruht auf Ergebnissen der Steuer- und Studentenstatistiken. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 13/2407 Fragen 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung die Realisierung der Zielstellung des Bundesverkehrswegeplans in bezug auf den Ausbau des Netzes von 29 Güterverkehrszentren in Deutschland zur Umsetzung des verkehrspolitischen Grundsatzes "Verlagerung des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene"? Wird die angestrebte Zielvorgabe des Bundesministeriums für Verkehr eingehalten, die Betriebsbereitschaft des Bahnterminals im Güterverkehrszentrum in Erfurt-Vieselbach bis spätestens 1996 herzustellen und damit das Güterverkehrszentrum an das Bahnnetz anzuschließen? Zu Frage 24: Güterverkehrszentren spielen eine wichtige Rolle bei der Verlagerung von Straßengüterverkehr in den Kombinierten Verkehr. Zu jedem Güterverkehrszentrum gehört daher ein Umschlagbahnhof des Kombinierten Verkehrs. Aus diesem Grund sind Güterverkehrszentren nachträglich in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Wieviel Güterverkehrszentren in der Bundesrepublik realisiert werden, liegt in der Entscheidung der Länder und kann jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Derzeit gibt es nur ein Güterverkehrszentrum im Betrieb, in Bremen. Die Planung an anderen Standorten sind unterschiedlich fortgeschritten. Das Güterverkehrszentrum Erfurt ist bereits im Realisierungsstadium. Zu Frage 25: Der Baubeginn für den Terminal des Kombinierten Verkehrs in Erfurt hängt von der Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags der Deutschen Bahn AG auf Abschluß einer Finanzierungsvereinbarung ab, der für das Vorhaben in Erfurt bislang nicht vorliegt. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/2407 Fragen 26 und 27): Trifft es zu, daß der Bau von Liegeplätzen für Fahrgastschiffe am Main-Donau-Kanal als „Begleiteinrichtung" ebenso wie beim Bundesfernstraßenbau grundsätzlich in der finanziellen Verpflichtung und Trägerschaft des Bundes steht, bzw. wer hätte die Kosten für die Einrichtung neuer Liegestellen zu tragen? Wie beurteilt die Bundesregierung Versuche in der Rechtslehre, aus der Verfassung ein eigenständiges, vornehmlich auf den Kfz-Individualverkehr bezogenes „Grundrecht auf Mobilität" herzuleiten und daraus konkrete verfassungsrechtliche Verpflichtungen etwa für den Ausbau von Straßen zu folgern? Zu Frage 26: Ja, denn Anlagen für den ruhenden Verkehr im Bereich der Bundeswasserstraßen, wie Liege- und Ankerplätze, liegen als Teil der Bundeswasserstraßen in der Zuständigkeit des Bundes. Zu Frage 27: Der Bundesregierung sind die seit Jahren in dei Literatur vereinzelt vorgenommenen Versuche, aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) auch ein Grundrecht auf Mobilität mit dem Auto herzuleiten, bekannt. Sie beobachtet diese schöpferische Findung von Grundrechten, die in der Regel immer neue Ansprüche gegen den Staat begründen sollen, im Hinblick auf die unabsehbaren Folgen mit Sorge. Zur Abwehr unverhältnismäßiger staatlicher Eingriffe ist der Gesichtspunkt der Gewährleistung der individuellen Mobilität als Abwägungskriterium sicherlich zu berücksichtigen, aber nur als eines von mehreren, zu denen u. a. auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) gehört. Keinesfalls kann auf solche Weise eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates etwa zum Aus- oder Neubau von Straßen begründet werden. Dies ist vielmehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates, die sich ausschließlich am Interesse der Allgemeinheit orientiert. Es besteht kein Zweifel, daß Verkehrswege für die Mobilität der Bürger unerläßlich sind, zu den vom Grundgesetz geforderten gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Regionen (Art. 91a Abs. 1 GG) beitragen und auch Grundlage für die Leistungskraft und Flexibilität von Industrie, Handel und Gewerbe sind. Leistungsfähige Ost-West-Verkehrsadern fördern das Zusammenwachsen des vereinten Deutschlands und die europäische Integration. Dies ist wesentliche Grundlage und Richtschnur der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Niemand hat aber einen individuellen, aus der Verfassung ableitbaren Rechtsanspruch darauf, daß, wie und wann Verkehrswege, insbesondere Straßen gebaut werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hansjörg Schäfer (SPD) (Drucksache 13/2407 Fragen 28 und 29): Nachdem im Haushalt des Bundesministers für Verkehr 2,8 Milliarden DM bei den Schieneninvestitionen gestrichen werden sollen, muß die Frage gestellt werden, welche Priorität die Bundesregierung der ICE-Strecke Paris-Metz-Saarbrükken-Kaiserslautern-Mannheim zuordnet? Wann wird unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzierungslinie der Bau der Strecke Saarbrücken-Mannheim im Rahmen der Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland-Strecke (POS) begonnen und fertiggestellt? Zu Frage 28: Die Schnellbahnverbindung Paris-OstfrankreichSüdwestdeutschland hat mit den beiden deutschen Ästen Saarbrücken-Mannheim und Kehl-Appenweier (-Karlsruhe) für die Bundesregierung nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert. Zu Frage 29: Zur Zeit werden die erforderlichen Planfeststellungsverfahren von der Deutschen Bahn AG vorbereitet mit dem Ziel, im nächsten Jahr mit dem Bau zu beginnen. Damit befindet sich die Bundesregierung im Einklang mit der französischen Regierung, die ebenfalls für nächstes Jahr den Baubeginn vorgesehen hat. Es soll sichergestellt werden, daß auch die Fertigstellung der Strecke zeitgleich mit den Bauplanungen auf französischer Seite erfolgt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatzfrage, Herr Müller.


Rede von Christian Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, Sie erwähnten, daß Sie in den nächsten Tagen Ihre neuen Vorschläge hinsichtlich der Eigenkapitalförderung vorzustellen gedenken. Könnten Sie uns ein paar Impressionen davon geben, in welche Richtung dies zielt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Rexrodt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das kann ich sehr gerne, Herr Abgeordneter Müller. Es wird ein Fonds sein, der dadurch gebildet wird, daß Unternehmen oder natürliche Personen, die Geld in diesen Fonds einzahlen, einen steuerlichen Anreiz erhalten, also eine bestimmte Summe steuermindernd geltend machen können, und daß dieser Fonds, der wahrscheinlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau angesiedelt sein wird, seinerseits eigenkapitalähnliche Darlehen für solche Unternehmen zur Verfügung stellt, die dieses Eigenkapital brauchen, und zwar zu einem günstigen Zinssatz, mit einer tilgungsfreien Zeit und unter Risikogesichtspunkten, die besser sind als das, was wir jetzt üblicherweise am Markt finden.