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    Plenarprotokoll 13/56 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. September 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4742 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Umweltauditgesetz) (Drucksachen 13/1192, 13/1359, 13/1687, 13/1755, 13/2004, 13/2383) 4715A Tagesordnungspunkt 14: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Lateinamerika-Konzept der Bundesregierung b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Lateinamerika-Konzept der Bundesregierung (Drucksache 13/1479) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Willibald Jacob, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Transfer von Zuwendungen in Höhe der Ein- nahmen aus der Kaffeesteuer in den Süden (Drucksache 13/2358) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 4715D Margitta Terborg SPD 4718D Ulrich Irmer F.D.P 4719A Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 4720 B Otto Hauser (Esslingen) CDU/CSU . . 4721 B Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4723 A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . . 4724B Roland Kohn F.D.P. 4725B Dr. Winfried Wolf PDS . . . 4726C, 4729D, 4732B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 4727 D Armin Laschet CDU/CSU 4728 A Freimut Duve SPD 4729 A Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 4730B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4731B Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4732D Dr. Mathias Schubert SPD 4733 A Armin Laschet CDU/CSU 4734 D Freimut Duve SPD 4735 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 4736C Dr. Elke Leonhard SPD 4738 B Erich G. Fritz CDU/CSU 4740 A Dr. Winfried Wolf PDS 4741 A Ulrich Petzold CDU/CSU 4741 C Zusatztagesordnungspunkt Antrag der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 11. Wiederauffüllung der International Development Association (IDA) (Drucksache 13/2401) 4742B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2264) Dr. Dieter Thomae F.D.P 4742 C Klaus Kirschner SPD 4743C, 4761 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4746C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 4748C Klaus Kirschner SPD 4749A, 4752A Dr. Ruth Fuchs PDS 4753 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG 4754A, 4757D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4757A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 4758A Tagesordnungspunkt 16: Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 13/2029) . . . 4761 C Tagesordnungspunkt 17: Zwischenbericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erleichterung der Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit (Drucksachen 13/259, 13/2356) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 4762A Meinrad Belle CDU/CSU 4763B Dr. Willfried Penner SPD 4764 B Cern Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4764 D Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 4765D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 4766B Ulla Jelpke PDS 4767B, 4768B Fritz Rudolf Körper SPD 4768 A Dr. Burkhard Hirsch F D P. 4768 C Dr. Winfried Penner SPD 4768 D Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 13/983) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Petra Bläss und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes-Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer in den neuen Ländern (Drucksache 13/ 1843) c) Antrag der Gruppe der PDS: Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996 (Drucksache 13/2263) Dr. Heidi Knake-Werner PDS 4769 C Nächste Sitzung 4770 C Berichtigung 4770 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4771* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen) Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . 4771 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - Gesetzentwurf: Anderung des Arbeitsförderungsgesetzes; b - Gesetzentwurf: Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes - Nichtberücksichti- Bung der Kirchensteuer in den neuen Ländern; c - Antrag: Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996) Dr. Heidi Knake-Werner PDS 4772* C Andreas Storm CDU/CSU 4775* A Renate Jäger SPD 4776* C Adolf Ostertag SPD 4778* A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4780* A Uwe Lühr F.D.P 4781* A 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. September 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 55. Sitzung, Seite 4630: Abg. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat bei der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurf zur Änderung des Art. 48 GG, betreffend die Entschädigung der Abgeordneten - Drucksachen 13/1824 und 13/2339 -, mit Ja gestimmt. Durch ein technisches Versehen bei der Drucklegung hat dies im Protokoll keinen Niederschlag gefunden. Deshalb sind in der Abstimmungsliste auf Seite 4630, Spalte 3, nach dem Namen „Peter Zumkley" die Zeilen „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" und „Dr. Antje Vollmer" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 22.6.95 Beck (Bremen), BÜNDNIS 22.6.95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 22.9.95 * Böttcher, Maritta PDS 22.9.95 Breuer, Paul CDU/CSU 22.9.95 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 22.9.95 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 22.9.95 * Götz, Peter CDU/CSU 22.9.95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 22.9.95 Dr. Jork, Rainer CDU/CSU 22.9.95 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 22.9.95 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 22.9.95 Leidinger, Robert SPD 22.9.95 Lennartz, Klaus SPD 22.9.95 Leutheuser-Schnarren- F.D.P. 22.9.95 berger, Sabine Meckel, Markus SPD 22.9.95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22.9.95 Oswald, Eduard CDU/CSU 22.9.95 Scheel, Christine BÜNDNIS 22.9.95 90/DIE GRÜNEN Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 22.9.95 Albert 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 22.9.95 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg), SPD 22.9.95 Dietmar Schumann, Ilse SPD 22.9.95 Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 22.9.95 Dr. Sperling, Dietrich SPD 22.9.95 Stübgen, Michael CDU/CSU 22.9.95 Vosen, Josef SPD 22.9.95 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 22.9.95 Gert Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 22.9.95 Margareta 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 22.9.95 Zierer, Benno CDU/CSU 22.9.95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichtes zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen) Dieter Wiefelspütz (SPD): Vor Ihnen liegt die Beschlußempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 13/2029 zu den eingelegten Wahleinsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland. Am 12. Juni 1994 haben die Bürgerinnen und Bürger des wiedervereinigten Deutschlands durch ihre Stimmabgabe erstmals gemeinsam die Mitglieder des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Gemäß § 26 Abs. 2 EuWG liegt die Prüfung der Gültigkeit dieser Wahlen in der Verantwortung dieses Hauses. Die Wahlprüfung ist dazu bestimmt, die richtige, d. h., die gesetzmäßige Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Es ist jedoch entsprechend dem Anfechtungsprinzip nicht die gesamte Wahl durchzuprüfen, vielmehr richtet sich der Prüfungsauftrag nach dem Vorbringen des jeweiligen Einspruchsführers. Bevor ich ein Paar Zahlen zu den eingelegten Wahleinsprüchen nenne, muß ich auf zwei offenbare Unrichtigkeiten in der Ihnen vorliegenden Drucksache hinweisen: Erstens. Auf Seite 3 der Drucksache wurde bei der namentlichen Aufzählung der Berichterstatter und deren zugewiesenen Wahleinsprüchen beim Abgeordneten Dr. Parziorek die für ihn maßgebende Anlagenzahl falsch wiedergegeben. Anstatt „10 bis 13" muß es richtig lauten „10 bis 19". Zweitens. Auf Seite 95 (Anlage 30) wurde die Postleitzahl der Adresse der Einspruchsführer falsch wiedergegeben. Statt „70272" muß sie richtig lauten „70372". Gegen die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik wurden insgesamt 41 Wahleinsprüche eingelegt. Zwei wurden zurückgezogen und zwei Einspruchsführer haben erklärt, daß ihre Schreiben nicht als Wahleinsprüche gewertet werden sollten. Es bleiben somit 37 Wahleinsprüche, über die Sie heute zu entscheiden haben. Zu den formellen Voraussetzungen des Wahlprüfungsverfahrens ist folgendes anzumerken: Aufgrund der Neufassung des § 3 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes (durch Gesetz vom 28. April 1995) gehören dem Wahlprüfungsausschuß durch Nachwahl nunmehr statt sieben neun ordentliche Mitglieder an. Eine weitere neu eingeführte Regelung ermög- licht es, daß der Bundestag aus der Mitte einer Vereinigung von Mitgliedern des Bundestages, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages als parlamentarische Gruppe anerkannt ist, zusätzlich ein beratendes Mitglied wählt. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht. Des weiteren ist zu bemerken, daß die Wahleinsprüche, die anläßlich der Wahl zum Europäischen Parlament eingelegt worden sind, im Gegensatz zu Einsprüchen gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag nicht dem Prinzip der Diskontinuität unterliegen. Die diesbezüglichen Angelegenheiten sind vom nachfolgenden Bundestag und seinem in der personellen Zusammensetzung verschiedenen, aber der institutionellen Diskontinuität nicht unterliegenden Wahlprüfungsausschuß noch zwingend zu entscheiden. Zwar ist unbestritten, daß Angelegenheiten der Wahlprüfung im Prinzip dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen, da Wahlprüfungsverfahren nur auf das Verfassungsorgan Parlament in seiner konkreten personellen Zusammensetzung und Handlungsfähigkeit gerichtet sind. Doch gilt dies im Hinblick auf die Europawahlen nicht: Gemäß § 26 EuWG i. V. m. dem Wahlprüfungsgesetz ist dem Bundestag die Aufgabe der Wahlprüfung übertragen. Dies hat zur Folge, daß unabhängig davon, in welcher Legislaturperiode des Bundestages die Europawahl stattfindet und damit der konkrete Anlaß zur Erledigung der Wahlprüfung entsteht, die Wahlprüfung auf jeden Fall durchgeführt werden muß. Hierzu ist nur der Bundestag in seiner personell-abstrakten Organschaft, welche in ihrer Organkontinuität vom Ablauf der Legislaturperioden nicht berührt wird, berufen. Der gesetzliche Auftrag an den Bundestag zur Durchführung der Wahlprüfung ist also als ein an die Institution der Legislative und damit an das kontinuierliche Organ Bundestag gerichteter dynamischer Auftrag zu verstehen. Darüber hinaus ist durch Wahleinsprüche auf gefallen, daß Anlaß zu Überlegungen besteht, ob die Wahlunterlagen deutlicher und unmißverständlicher gestaltet werden sollten. Beispielsweise haben sich viele Wähler darüber beklagt, daß nicht erkennbar gewesen sei, ob sie den Wahlscheinantrag hätten freimachen müssen oder nicht. Zwar sei auf dem Wahlscheinantrag zu lesen, dieser sei zu frankieren und im Umschlag abzusenden; auf der Rückseite dieser Postkarte stehe jedoch rechts oben „Gebühr bezahlt beim Postamt" . Letzteres bezieht sich indes nur auf die auf dem Postweg an den Wähler gesandte Wahlbenachrichtigung, die sich auf der Rückseite des Wahlscheinantrages befindet. Um in Zukunft solche Mißverständnisse auszuschließen, könnten die Wahlbenachrichtigung und der Wahlscheinantrag auf zwei getrennten Karten ausgedruckt und beide in einem Umschlag versandt werden. Ferner ist zu überlegen, ob beim Zusammentreffen verschiedener Wahlen zum selben Zeitpunkt durch das Aufstellen mehrerer Wahlurnen Vorsorge getroffen werden könnte, damit es beim Einwerfen der Wahlunterlagen nicht zu Mißverständnissen kommt (vgl. EuWP 3/94). Außerdem müssen die Wahlbehörden gelegentlich das geltende Recht genauer beachten. Dazu ist beispielsweise anzuführen: Erstens. Die Gemeinden sollten darauf achten, daß sie bei der Gewinnung von Wahlhelfern die Datenschutzbestimmungen einzuhalten haben (vgl. EuWP 39/94). Zweitens. Die Gemeindebehörden hatten verschiedentlich die Wahlunterlagen vorzeitig vernichtet, so daß eine Ermittlung der jeweiligen Sachverhalte, die den Wahleinsprüchen zugrunde lagen, später nicht mehr möglich war. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (a - Gesetzentwurf: Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes; b - Gesetzentwurf: Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes - Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer in den neuen Ländern; c - Antrag: Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996) Dr. Heidi Knake-Wemer (PDS): Es ist schon ein Kreuz mit dem Kreuz, nicht erst seit dem „KruzifixUrteil" . Auch die Berücksichtigung des Kirchensteuerabzuges bei den pauschalen Berechnungsverfahren für die Lohnersatzleistungen war bereits Gegenstand eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Es entschied 1994, daß für die Rechtmäßigkeit dieses Abzuges regelmäßig geprüft werden muß, ob die deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer noch einer Kirche angehöre. Das ist in den neuen Bundesländern nicht der Fall, deshalb zielt unser Gesetzentwurf darauf ab, den bis Ende 1993 dort herrschenden Gesetzeszustand wiederherzustellen, den Kirchensteuerabzug nicht zu berücksichtigen, weil lediglich ein knappes Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Kirche angehören. Ich muß sagen, daß wir offenbar die Wirkungen der zu Jahresbeginn 1995 eingetretenen Steuer- und Abgabenerhöhun- gen unterschätzt haben. Die Zahl der Kirchenaustritte stieg in den alten Bundesländern enorm an. Offenbar ist auch hier keine „deutliche Mehrheit" mehr in der Kirche. Konsequent sieht der Vorentwurf für ein „Arbeitsförderungs-Reform-Gesetz" aus dem Hause Blüm vor, die Kirchensteuer gar nicht mehr als gesetzlichen Lohnabzug zu berücksichtigen. Dies begrüßen und unterstützen wir natürlich vorbehaltlos. Generell den Kirchensteuerabzug im gesamten Bundesgebiet aufzuheben ist sicher die deutlich bessere Lösung. Darum: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Entwurf zu! Dann wird der Osten endlich einmal mit Ihrem Segen Vorreiter für eine sinnvolle Regelung im AFG. Anders verhält es sich bei unserem Gesetzentwurf für Verbesserungen bei der Anrechnung von Nebeneinkommen von Arbeitslosen. Hier ist das Bundesar- beitsministerium - bisher? - nur teilweise bereit, sich unserem Anliegen anzuschließen. Immerhin soll der anrechnungsfreie Hinzuverdienst auf mindestens 290 DM im Monat erhöht werden und generell 20 % der Lohnersatzleistung betragen. Diese Formel ist indes nichts anderes als eine Neuformulierung der heutigen Kappungsgrenze von 80 % des vorherigen Nettoarbeitsentgeltes und bringt zumindest für Bezieher ohne Kinder Verschlechterungen gegenüber dem heutigen Zustand. Außerdem ergibt sich ein neues Problem: Beim Übergang von Arbeitslosengeld auf Arbeitslosenhilfe vermindert sich der anrechnungsfreie Betrag infolge seiner prozentualen Berechnung. Aber bei genereller Übereinstimmung im Ziel - das Anrechnungsverfahren für Arbeitslose zu verbessern - habe ich auch hier die Hoffnung, daß sie in den Ausschußberatungen unseren Argumenten folgen werden. Leider sehe ich einen solchen Anlaß nicht für die Vorschläge, die wir mit unserem Antrag „Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996" unterbreitet haben. Zwar haben Sie sich nun doch zu einer Verlängerung der Sonderbedingungen für ABM-Förderungen in den neuen Bundesländern um ein Jahr entschlossen und denken sogar über einen „Bestandsschutz" für laufende 249 h-Maßnahmen nach, doch um die Arbeitsmarktförderung 1996 auf sichere Füße zu stellen und zu stärken, muß mehr getan werden. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, daß der Umfang der Arbeitsmarktförderung ausgebaut wird, und zwar um insgesamt 77 000 ABM-Stellen, um 96 000 Teilnehmerinnen an Fortbildungsmaßnahmen und knapp 17 000 249 h-Maßnahmen. Wir wollen auch, daß diese Ausweitung vor allem sozialhilfeberechtigten Arbeitslosen und ihrer gleichberechtigten Integration in die Arbeitsförderung zugute kommt. Damit wird zugleich eine wirksame finanzielle Entlastung der Gemeinden eingeleitet. Weiter wird unser Antrag die Mittelverteilung auf eine neue Grundlage stellen, die dafür sorgt, daß das Geld entsprechend den realen arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen verteilt und daß die gesellschaftliche Bedeutung der Arbeitsmarktpolitik durch den Aufbau einer weiteren „Gemeinschaftsaufgabe" unterstrichen wird. Und schließlich geht es uns darum, die Arbeitsmarktförderung tarif- und sozialrechtlich zu entdiskriminieren. Sicherlich, die arbeitsmarktpolitische Entlastung könnte größer sein. Aber genauso wichtig wie der Umfang sind uns die qualitativen Seiten des Antrages. Denn nur dann bleibt die Möglichkeit, die Arbeitsmarktpolitik zu einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor weiterzuentwickeln, einem wichtigen Bestandteil solidarischer Wege aus der Massenarbeitslosigkeit. Wir erwarten, daß sich die Bundesregierung - und die Mehrheit dieses Hauses - von der Politik des Aussitzes, Kleinredens und Wegschiebens der arbeitsmarktpolitischen Probleme verabschieden und ihrer politischen Verantwortung gegenüber den Millionen von Arbeitslosigkeit betroffenen und bedrohten Menschen im Lande gerecht wird. Doch Sie schicken sich an, den bundesdeutschen Sozialstaat nicht nur zu deregulieren, sondern gänzlich abzuwickeln. Am Ende bleiben die Arbeitslosenzahlen zwar im Grunde unverändert, aber die Arbeitslosen sind auf oder sogar unter die Armutsgrenze gedrückt und zu Almosenempfängern entrechtet worden. - Und der Bundeshaushalt steht glänzend da: Bundeswehr überall einsatzbereit - Sozialausgaben deutlich gesenkt. Ihre Haushaltsplanungen für 1995 haben sich nicht erfüllt. Um 200 000 liegen die Arbeitslosenzahlen bis Ende August über ihren voreilig optimistischen Annahmen. Anfang Juli haben Sie daraufhin beschlossen, daß der Bundeshaushalt um fast 20 % seiner Ausgaben für Arbeitslosenhilfe entlastet werden muß. Ihre Vorschläge werden dazu führen, daß die ohnehin angespannte Haushaltslage der Nürnberger Bundesanstalt 1996 zusätzlich mindestens 1 Milliarde DM für Arbeitslosengeld wird verkraften müssen, weil Bezieher von Arbeitslosenhilfe solche von Arbeitslosengeld aus den ABM verdrängen werden. Die Bundesanstalt für Arbeit wird Mühe haben, die Haushaltsmittel für arbeitsmarktpolitische Förderungen in dem vorgesehene Umfang bereitzustellen. Auf der anderen Seite streichen Sie die originäre Arbeitslosenhilfe nun völlig. Nachdem Sie durch ihre Befristung seit dem 1. 4. 1994 gut 80 000 Arbeitslose mehrheitlich in die Sozialhilfe gezwungen haben, werden nochmals 35 000 per Federstrich in die kommunale Zuständigkeit abgeschoben. Die vorgesehenen Leistungskürzungen führen zu steigenden Ausgaben für ergänzende Sozialhilfeleistungen, weil die monatliche Höhe der Arbeitslosenhilfe zum Leben nicht ausreicht. Anders als 1980 sind heute zwei Drittel der Sozialhilfeempfänger im arbeitsfähigen Alter zwischen 18 und 60 bzw. 65 Jahren Arbeitslose. In den neuen Bundesländern sind es sogar über 95 %.1) Dieses fiskalisch begründete Verschieben von Kosten der Arbeitslosigkeit auf die kommunalen Haushalte - das ist der wirkliche Mißbrauch der Sozialhilfe, der auf die politische Tagesordnung gesetzt gehört. Die Mehrbelastung der Kommunen durch die geplante Arbeitslosenhilfe-Novelle beziffert sich allein für 1996 auf 800 Millionen DM - Beträge, die für sinnvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fehlen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Das Land Sachsen folgt dem Vorbild der Bundesregierung und zieht sich seit diesem Jahr aus der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zurück. In der Folge sank bereits im ersten Halbjahr 1995 die Zahl der Beschäftigten in 249 h-Maßnahmen in den Bereichen Soziale Dienste und Jugendhilfe um gut 1 000 Personen oder 20 %, die Zahl der Neuanträge tendiert gegen Null. Warum? Weil gerade in den Kreisen und 1) Zur Erläuterung der Zahlen: Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 1993 im Alter zwischen 18 und 60 (Frauen) bzw. 65 (Männer): 2 196 603 im Bundesgebiet, davon 293 084 im BG Ost. Summe der Sozialhilfeberechtigten mit Hauptursache „Arbeitslosigkeit" ohne Anrechnung von ALG/ALHI (662 370) plus Zahl der Sozialhilfeberechtigten, bei denen ALG/ALHI angerechnet wird (753 764): 1 416 134 (64,5 %), davon 118 238 + 168 378 = 286 614 (97,8 %) im Bundesgebiet Ost. Kommunen mit den höchsten Arbeitslosenquoten die Mittel fehlen, um die geforderten Eigenfinanzierungsanteile aufzubringen. Nun sollen die Kommunen auch noch im Rahmen der Sozialhilfe-Novelle zusätzlich Gelder für arbeitsmarktpolitische Aktivitäten neben und jenseits des AFG aufbringen ... Gegen solche Entwicklungen, die in der Summe die ohnehin unzureichende Quantität und Qualität der Arbeitsförderung gefährden, richtet sich unser Antrag. Wir wollen diese Entwicklung 1996 stoppen und mit dem Aufbau eines einheitlichen Konzeptes und Instrumentariums für alle Arbeitslosen beginnen. Wir erwarten, daß dafür der - nach Ihrer Ansicht ja nicht mehr benötigte - Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit 1996 zur Verfügung gestellt wird. Mit 7 bis 8 Milliarden DM lassen sich unsere Vorschläge realisieren. Sie werden dazu führen, daß bestehende Maßnahmen fortgeführt werden können, daß knapp 80 000 zusätzliche ABM-Stellen, vorwiegend für Sozialhilfeberechtigte, geschaffen werden können und daß sich die Gesamtentlastung des Arbeitsmarktes durch Arbeitsfördermaßnahmen auf knapp 190 000 Arbeitslose erhöhen wird, also insgesamt um etwa 15 %. Das ist in etwa die Größe, um die der Entlastungseffekt der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen gegenwärtig unter dem Vorjahresstand liegt. Da durch die zusätzlichen Bundesmittel vorwiegend sozialhilfeberechtigte Arbeitslose in die Arbeitsförderung einbezogen werden sollen, ergibt sich für die Kommunen eine finanzielle Entlastung von bis zu 1 Milliarde DM im Jahr. Dieser Betrag würde übrigens - dies nur nebenbei - die fällige bedarfsorientierte Regelsatzanpassung zum 1. Juli 1996 für das Haushaltsjahr 1996 komplett refinanzieren. Insgesamt bewegen die vorgeschlagenen Maßnahmen 1996 nicht viel auf dem Arbeitsmarkt. Entscheidend ist aber, daß ein qualitativer Bruch mit ihrer kurzatmigen und zirkulären Politik herbeigeführt wird, die für Arbeitslose eine endlose Spirale nach unten zu werden droht. Die anteilmäßige Berücksichtigung sozialhilfeberechtigter Arbeitsloser durchbricht den Teufelskreis aus Abschiebung in die Sozialhilfe, steigenden Sozialhilfeausgaben und damit begründeten Kürzungen. Und ein damit zusammenhängender zweiter Teufelskreis kann mit unseren Vorschlägen ebenfalls durchbrochen werden. Zunehmend schwieriger wird es, die arbeitsmarktpolitischen Fördermittel dort umzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Sowohl in den alten wie zunehmend auch in den neuen Bundesländern ist eine Regionalisierung der Armut zu registrieren. Wo die Arbeitslosenzahlen am höchsten sind, sind auch die sozialen und regionalen Infrastrukturdefizite am größten und die verfügbaren finanziellen Ressourcen am geringsten. Indem im Rahmen einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Bezirke mit einer überdurchschnittlich schlechten Arbeitsplatzstruktur Ausgleichsmittel des Bundes und ggf. der Länder erhalten, werden dort die Voraussetzungen für sinnvolle arbeitsmarktpolitische Interventionen erhalten. Nur so, zunächst zusätzlich zur Wirtschaftsförderung, und zukünftig unter gemeinsamen Vorzeichen, kann die grundgesetzlich gebotene Herstellung gleicher Lebenschancen erreicht werden. Und nur so kann verhindert werden, daß Dezentralisierung und Regionalisierung in Regionen mit hoher Unterbeschäftigung zur regionalen Mangelverwaltung verkommen. Einen weiteren qualitativen Grundsatz unseres Antrages möchte ich hier hervorheben: die Verteilung der Fördermittel. Hier muß bereits die drohende Langzeitarbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Es darf nicht abgewartet werden, bis sie dann tatsächlich eingetreten ist. Auch nach Auffassung der Regierung endet die „Sucharbeitslosigkeit" mit sechs Monaten, danach droht Langzeitarbeitslosigkeit. Die Fördermittel müssen auch zielgruppenorientierter verteilt werden, nicht nur zielgruppenspezifisch zugänglich sein. Konkret erfordert dies, daß nicht mehr von einer geschlechtsunspezifischen Arbeitslosenquote ausgegangen werden sollte, sondern Bezirke mit hoher Frauenarbeitslosigkeit entsprechend mehr Fördermittel erhalten sollten. Und die Verteilung darf nicht nur die „sichtbare", die offene Arbeitslosigkeit berücksichtigen, sondern sie muß sich an der tatsächlichen Unterbeschäftigung, an dem tatsächlichen Defizit nicht geförderter Arbeitsverhältnisse orientieren. Hier sehen wir in der Tat einen vernünftigen Bezug der Arbeitsförderung auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Für unvernünftig halten wir es indes, die Arbeitsförderung zur Ausweitung von und Gewöhnung an untertarifliche und unterwertige Beschäftigungsverhältnisse zu mißbrauchen. Daher fordern wir, daß für ABM-Mittel grundsätzlich wieder die tarifliche Bezahlung eingeführt wird. Gelder der Versichertengemeinschaft dürfen nicht dazu benutzt werden, der Versichertengemeinschaft, also den abhängig Beschäftigten, zu schaden. Bei den Lohnkostenzuschüssen erwarten wir eine grundsätzliche Neuregelung des Instruments und der Finanzierungsstruktur und bis dahin den Verzicht auf jegliche Sanktionen durch Kürzungen, wenn tariflich entlohnt wird. Meine Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen die Ausgangspunkte und einige Grundzüge unseres Antrages verdeutlicht zu haben. Lassen Sie mich zum Schluß noch auf einen anderen Zusammenhang hinweisen. Die bisherigen Überlegungen im Bundesarbeitsministerium zur Reform des Arbeitsförderungsgesetzes gehen entgegen dem geltenden Recht davon aus, daß allein die Tarifvertragsparteien unmittelbar darüber bestimmen, ob wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden, wobei die Arbeitgeber „sollen" und die Arbeitnehmer „müssen" . Mit dem alten Grundsatz von Hans Katzer „Vorsorge statt Fürsorge" wird auch das Vollbeschäftigungsziel preisgegeben. Entsprechend wird der „einzelne Versicherte " in die Pflicht genommen, Zumutungen ausgesetzt und eigenverantwortlich gefordert - just in dem Maße, in dem die Verantwortung des Sozialstaates zurückgenommen wird. Die Abwicklung des Sozialstaates folgt einem konservativen Subsidiaritätsbegriff, der staatliches Handeln auf die Rolle eines Zaungastes reduziert. Andreas Storm (CDU/CSU): Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ist ein zentrales gesellschaftliches und politisches Problem. Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, daß ohne arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Millionen von Menschen im Prozeß der Wiedervereinigung in ein tiefes Loch gefallen wären. Und weil das so ist, kommt es auch künftig darauf an, genau zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden. Hier zeigt der vorliegende Antrag der Gruppe der PDS über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für 1996: Sie haben auch 5 Jahre nach der Wiedervereinigung noch nichts hinzugelernt! Ihr Weltbild sieht auch heute noch immer so aus: Für die Sicherung der Beschäftigung und die Verminderung der Arbeitslosigkeit ist zuallererst und stets der Staat verantwortlich. So fordern Sie eine flächendeckende Ausweitung der aktiven Arbeitsmarktpolitik; die Bedeutung allgemeiner Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sei zu stärken. Die Förderrichtlinien sollen so gestaltet werden, daß eine mittel- und langfristige Stabilisierung von Träger- und Projektstrukturen möglich wird. Damit nicht genug: Fördermittel aus ABM sollen - ich zitiere wörtlich aus Ihrem Antrag: „... zum Motor der Entwicklung und Erprobung neuer Wege (im Infrastrukturbereich) werden ... ". Meine Damen und Herren, die PDS will wohl die alte Planwirtschaft durch eine ABM-Gesellschaft ersetzen? Wer die Brückenmaßnahme ABM zum Motor der wirtschaftlichen Entwicklung machen will, der hat nun wirklich nichts begriffen. Es ist zwar keineswegs so, daß uns das etwa wundern würde. Aber es ist schlimm, wenn sich die PDS als Nachfolgeorganisation der SED als eine Partei der Gedächtnislosigkeit präsentiert. Schließlich hat das SED-Regime mit seiner maroden Wirtschaftspolitik in 40 Jahren die ostdeutsche Volkswirtschaft an den Rand des totalen Zusammenbruchs geführt. Die PDS als Ratgeber für arbeitsmarktpolitische Reformen, das hieße, den Bock zum Gärtner zu machen! Völlig unstrittig ist, daß wir in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung auch auf dem Feld der Arbeitsmarktpolitik besondere Wege gehen mußten. Treffend beschreibt die Aufgabe, die auch heute noch vor uns liegt, das folgende Zitat: Ohne die Integration der Wirtschaft der früheren DDR in das marktwirtschaftliche System der Bundesrepublik auf dem Wege der Vereinigung wäre es zu einer wirtschaftlichen Katastrophe mit unübersehbaren sozialen Folgen gekommen und wäre überhaupt keine wirtschaftliche und soziale Perspektive abzusehen. Der weitgehend durch die Kommandowirtschaft und die Einbindung der DDR in den RGW bedingte Produktivitätsrückstand zur BRD (...) kann nicht von heute auf morgen aufgeholt werden. Aber jetzt bestehen durch die weltweite Einbindung in die internationale Arbeitsteilung auf der Grundlage einer der stärksten Währungen der Welt reale Chancen, diese Rückstände wettzumachen. Den Erkenntnisprozeß habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich glaube, niemand wird dem aus dem Wege gehen können. Dieses Zitat stammt von einem, der mir nun alles andere als nahesteht: Es stammt von Günter Mittag. Und wo er ausnahmsweise einmal recht hat, da hat er recht. Denn in der Tat ist es in den letzten 3 Jahren gelungen, das verfügbare Einkommen in den neuen Ländern von 1991 bis 1994 um rund 50 % zu erhöhen. So etwas hat es in der gesamten Wirtschaftsgeschichte noch nie gegeben, daß eine ganze Region mit 16 Millionen Einwohnern in nur 3 Jahren das Einkommensniveau um die Hälfte vermehrt hat. Dies war nur mit Hilfe gewaltiger Transferleistungen aus den alten Bundesländern möglich. Doch mittlerweile beginnt sich die Schere zwischen Einkommen und eigener Wirtschaftsleistung in den neuen Ländern zu schließen. Der Anteil der neuen Bundesländer am gesamtdeutschen Bruttoinlandsprodukt hat sich von 7,2 % 1991 auf 10,4 % 1994 erhöht. Ostdeutschland ist heute die stärkste Wachstumsregion in Europa. Und so zeigen sich mittlerweile auch auf dem Arbeitsmarkt spürbare Aufwärtsbewegungen. Die Zahl der Erwerbstätigen im Inland lag im Juni 1995 nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes um 162 000 Personen über dem Vorjahreswert. Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Natürlich gibt es nach wie vor eine große Arbeitsplatzlücke in den neuen Bundesländern. Aber der Aufwärtsprozeß kommt spürbar voran. Und diesen Aufwärtsprozeß müssen wir stärken. Was ist zu tun? Die Frage nach der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist natürlich auch heute wie in der Vergangenheit eine Frage der Solidarität. Dazu ein Zitat: Das Thema der Solidarität in Deutschland muß neu definiert werden. Bislang haben wir das Thema Solidarität nur aus der Sicht derjenigen definiert, die staatliche Leistungen in Anspruch genommen haben. Wir müssen gesamtgesellschaftliche Solidarität auch aus der Sicht derjenigen mitdefinieren, die diese staatlichen Leistungen erwirtschaften. Soweit ein Zitat, das keineswegs von einem Mitglied der Regierungskoalition stammt, sondern vielmehr von dem sozialdemokratischen Oberbürgermeister der Stadt Pforzheim, Dr. Joachim Becker. Aber er trifft damit den Nagel auf den Kopf: Die Ausweitung der staatlichen Leistungen zieht eine Steuer- und Abgabenspirale nach sich, die die Leistungskraft von Arbeitnehmern und Wirtschaft schwächt. So schafft man nun wirklich keine neuen Arbeitsplätze. Deshalb besteht ein wichtiger Beitrag des Staates zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren darin, durch eine konsequente Sparpolitik den Spielraum für Steuer- und Abgabensenkungen zu schaffen. Denn nur so werden wieder Auftriebskräfte entfacht, so wird ein Klima erzeugt, in dem neue Arbeitsplätze entstehen können. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist nicht in erster Linie eine Sache des Staates, sie ist eine Aufgabe der Unternehmen. Das bedeutet aber keineswegs, daß der Staat nur eine Zuschauerrolle spielt. Er ist vielmehr für die Rahmenbedingungen verantwortlich, und hier gilt es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in stärkerem Maße als bisher zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt. Wir brauchen also ein beschäftigungsintensiveres Wachstum. Dies setzt vor allem voraus, daß die Kostenbelastung der Unternehmen nicht noch weiter ansteigt. Dies bedeutet konsequenterweise aber auch, daß wir den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht weiter ausdehnen können. Dies würde auch keinen Sinn mehr machen. Bei 31/2 Millionen Arbeitslosen wird es ja fast zu einem Lotteriespiel, wenn einige hunderttausend Betroffene an allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen können, während die große Mehrzahl in der Arbeitslosigkeit mit geringeren Leistungen verbleiben muß. Damit kein Mißverständnis aufkommt: Aktive Arbeitsmarktpolitik ist zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unverzichtbar. Ohne ABM, ohne Fortbildung, Umschulung und Kurzarbeitergeld hätten wir zu Beginn der neunziger Jahre in den neuen Ländern zeitweise 2 Millionen Arbeitslose mehr gehabt. Aber es gilt auch: Der beste ABM-Platz ist kein hinreichender Ersatz für ein normales Arbeitsverhältnis. Der zweite Arbeitsmarkt muß eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt bleiben, er darf nicht zum Parkplatz werden. Es muß deshalb darum gehen, denen eine Brücke zu bauen, die selbst ohne eine Hilfe nicht oder noch nicht den Weg in den ersten Arbeitsmarkt schaffen können. Hier hat die Bundesregierung ein ganzes Maßnahmenbündel vorbereitet, über das wir in den nächsten Wochen reden werden. Langzeitarbeitslose, Empfänger von Arbeitslosenhilfe und von Sozialhilfe - und das sind ja oftmals identische Personenkreise - müssen in stärkerem Umfang als bisher in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einbezogen werden. Das gilt auch für Maßnahmen der Fortbildung, Umschulung und Qualifizierung. Und das gilt übrigens für die alten Bundesländer genauso wie für die neuen Bundesländer. Dabei ist klar, daß auch in den nächsten Jahren in Ostdeutschland ein beträchtlicher Bedarf an arbeitsmarktpolitischen Stützmaßnahmen vorhanden sein wird. Wer jedoch behauptet, das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium sei dort in diesem Jahr zurückgefahren worden, der urteilt vorschnell. Richtig ist, daß das Finanzvolumen für aktive Arbeitsmarktpolitik im vergangenen Jahr noch bei 34,7 Milliarden DM lag, in diesem Jahr nur noch 30,9 Milliarden DM betragen wird. Aber dieser Rückgang ist fast ausschließlich darauf zurückzuführen, daß die Zahl der Empfänger von Altersübergangs- und Vorruhestandsgeld von rund 620 000 Personen im August 1994 auf 330 000 Personen im August 1995 um fast die Hälfte zurückgegangen ist. Das ist natürlich keine überraschende Entwicklung, vielmehr eine ganz logische Folge dieser Regelung: Vorruheständler wechseln jetzt in den endgültigen Ruhestand und fallen damit aus der Arbeitsmarktstatistik raus. Kürzt man das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium um diesen Sondereffekt, so ergibt sich ein ganz anderes Bild. Im Juli 1995 waren in den neuen Bundesländern über 310 000 Menschen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. in Maßnahmen nach § 249 h beschäftigt, das sind rund 3 000 mehr als im Vorjahr. Fast 250 000 Arbeitnehmer haben an Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung teilgenommen. Auch das waren 13 000 Personen mehr als im Vorjahr. Von einem Abbau arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen kann also hier keineswegs die Rede sein. Deshalb bleiben für uns als entscheidende Fragen für die bevorstehende Neuregelung der Arbeitsförderung: Wie können wir die Effizienz dieser Maßnahmen weiter verbessern? Wie können wir den Personenkreis noch besser abgrenzen, der an solchen Maßnahmen teilnehmen soll? Entscheidend bleibt: So notwendig Arbeitsmarktpolitik ist, sie kann immer nur Mittel zum Zweck sein. Sie ist kein Selbstzweck. Aktive Arbeitsmarktpolitik kann das Arbeitslosenproblem nicht lösen, aber sie kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Die Reform der Arbeitsförderung wird uns in den nächsten Monaten noch oft beschäftigen. Die von der PDS vorgelegten Anträge aber sind immer noch von altem, staatswirtschaftlichem Denken geprägt. Sie sind für den Fortgang der arbeitsmarktpolitischen Diskussion völlig unbrauchbar. Renate Jäger (SPD): Natürlich ist es richtig und wichtig, angesichts der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Maßnahmen einzufordern, die den Sockel der Langzeitarbeitslosen verringern und grundsätzlich mehr Menschen die Teilhabe an Erwerbsarbeit ermöglichen. Solche Maßnahmen sind um so notwendiger, je mehr uns bewußt wird, wie gering sich die Konjunktur auf die Ausweitung und Erschließung neuer Beschäftigung auswirkt. Neben beschäftigungswirksamen Maßnahmen bei der Arbeitszeitgestaltung und sozialverträglicher Teilzeitarbeit sind Investitionen in Forschung und Technologie, in die Modernisierung von Betrieben genauso wichtig wie die Verstärkung und Förderung von Fortbildung und Umschulung, eine Verbesserung von Marktchancen für deutsche Produkte, die Bereitstellung von Risikokapital für innovative Unternehmen und generell das gesamte Zusammenwirken von Finanz-, Wirtschafts- und Tarifpolitik. Und solange ein gesamtgesellschaftliches Beschäftigungskonzept von der Regierung noch nicht einmal vorgelegt bzw. angedacht wurde, müssen Ausgleichsmaßnahmen auf dem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt stattfinden, und zwar in einem Ausmaß, das der Höhe der Arbeitslosenzahl entspricht. Insofern entspricht der Antrag der PDS mit seinen Forderungen nach einem Ausbau der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Maßnahmen der gegenwärtigen Situation. Dem politischen Ziel der genannten Forderungen könnten wir weitgehend zustimmen. Dies gilt insbesondere für die quantiative Ausweitung von AB- Maßnahmen und die Einbeziehung bestimmter weiterer Arbeitslosengruppen in die arbeitsmarktpolitische Förderung. Heute sind weitere Personenkreise von der aktiven Arbeitsmarktpolitik praktisch ausgeschlossen. Dies betrifft Sozialhilfeempfänger, die bisher nur ausnahmsweise einbezogen werden, und Menschen, die aufgrund der Bestimmungen der Bedürftigkeit keine Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe erhalten. Die SPD-Fraktion hat hierzu bereits konkrete Regelungen in dem Gesetzentwurf für ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz vorgeschlagen. Die Aussperrung von Sozialhilfeempfängern von den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik darf nicht länger aufrechterhalten werden. Auch diese Menschen haben einen legitimen Anspruch auf eine Förderung zur Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt. Der SPD ist jedoch auch klar, welch hohe Kosten eine Ausweitung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf diese Personenkreise bedeuten würde, sofern wir davon ausgehen, daß die Ausweitung nicht zu Lasten der bisherigen Fördergruppen gehen darf. Es ist typisch für die parlamentarische Arbeit der PDS, daß sie für die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten keine konkreten Vorschläge vorlegt. Der Hinweis auf die Haushalte des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit kann ohne konkrete Deckungsvorschläge nicht genügen. Fraglich aus unserer Sicht ist, ob die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch pauschal auf jeden der Personenkreise ausgeweitet werden sollen, die bisher aufgrund der Bestimmungen der Bedürftigkeit im AFG und BSHG weder Arbeitslosenhilfe noch Sozialhilfe beziehen. Kein Zweifel besteht allerdings darüber, diesen Personenkreis auch als arbeitssuchenden in der Statistik zu führen. Die PDS-Gruppe macht in ihrem Antrag des weiteren verschiedene Vorschläge, um die Bedeutung der allgemeinen ABM zu stärken und die Zielgenauigkeit zu verbessern. Auch dem kann man im allgemeinen zustimmen. Bei genauerem Hinsehen lassen sich jedoch auch in diesem Kapitel deutlich Kritikpunkte erkennen. Alle Vorschläge, die ABM auf verschiedene, zum Teil sehr qualifizierte Bereiche auszuweiten, die Entlohnung zu verbessern und Förderungsdauer zu verlängern, sind für sich genommen lobenswert, haben jedoch den Nachteil, daß sie die einzelne ABM teurer machen. Bei den hohen Arbeitslosenzahlen aber sollte es unser Interesse sein, die Mittel, die für die aktive Arbeitsmarktpolitik aufgebracht werden können, so effektiv wie möglich einzusetzen. Daß es dabei im Bereich der ABM nicht zu einer untertariflichen Entlohnung kommen darf, ist eine alte Forderung der SPD. Gerade in den neuen Ländern lassen die gestiegenen Lebenshaltungskosten insbesondere in den unteren Tarifbereichen keine untertarifliche Arbeit zu. Dies gilt auch für die Lohnkostenzuschüsse nach den §§ 242s und 249h AFG. Nicht zu akzeptieren ist die im PDS-Antrag enthaltene strikte und feste Ausrichtung auf die Fördergebiete Ost und West. Wir sind in unserem Entwurf für ein neues Arbeits- und Strukturförderungsgesetz von der Bestrebung ausgegangen, einheitliches Recht für die gesamte Bundesrepublik zu schaffen. Schließlich gibt es in einigen Regionen der alten Länder bereits eine gleichhohe Arbeitslosigkeit wie in manchen Regionen der neuen Länder. Wir verlangen daher nicht getrennte Förderungsmaßnahmen für die Gebiete Ost-West, sondern eine besondere Förderung für Regionen mit hoher oder ungünstig strukturierter Arbeitslosigkeit bezogen auf den Bundesdurchschnitt. Damit gewährleisten wir, daß die Förderung der Problemlage in Ostdeutschland gerecht wird und das Gesetz gesamtdeutsch ausgerichtet ist. Ich denke, dies ist gleichzeitig ein Beitrag zum Einigungsprozeß in unserem Land. Innerhalb der Ost-West-Trennung strebt die PDS auch eine regionale Förderung an. Um sie aber wirksam werden zu lassen, muß die Arbeitsmarktpolitik stärker mit der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik verzahnt werden. Dabei können die Fördermittel des Arbeitsamtes mit Geldern aus der Region und Sozialplanmitteln zusammengelegt oder verschieden kombiniert werden. Denkbar ist auch eine Kombination von Beschäftigungsförderung mit Wohnungsbau auf der Basis der Selbsthilfe. All dies ist nur möglich, wenn gleichzeitig auch die Arbeitsamtsstruktur reformiert wird und die Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit dezentralisiert und effektiviert wird. Auch dazu fehlen Aussagen im Antrag der PDS. Die Fördergebiete nach getrennter Quotierung für Frauen und Männer auszurichten, wie von der PDS vorgeschlagen, ist nicht in unserem Sinne. Wir fordern im ASFG, den Frauen entsprechend ihrem Anteil an den registrierten Arbeitslosen die Teilhabe an den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zu ermöglichen. Dazu haben wir die Stelle einer Beauftragten für Frauenbeschäftigung bei den Arbeitsämtern vorgesehen. Im Bereich der Maßnahmen auf der Grundlage des § 249h AFG bestehen in den neuen Ländern große Unsicherheiten bei Maßnahmeträgem und Teilnehmern. Hier bedarf es dringendst neuer Regelungen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Arbeitsgrundlagen der Träger dieses sinnvollen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes zu verstetigen. Die PDS fordert des weiteren besondere regionale Förderungen, sofern bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Anzahl der Arbeitslosen, der Unterbeschäftigungsquote und des Anteils der sozialhilfeberechtigten Arbeitslosen vorliegen. Dies ist sinnvoll; die Bestimmungskriterien müssen jedoch geeignet sein, die wirklich betroffenen Problemregionen eindeutiger festzulegen. Die PDS hat in einem heute ebenfalls zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf eine Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hinsichtlich der Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer bei der Berechnung der Lohnersatzleistungen vorgelegt. Aus Sicht der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitslosen in den neuen Ländern, die nie einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört haben, ist es wirklich schwer einzusehen, warum nun bei der Berechnung ihrer Lohnersatzleistung der Kirchensteuerhebesatz bei der Berechnung des Nettoarbeitsentgelts eingerechnet wird. Bei aller Sympathie für den Vorschlag der PDS-Gruppe halte ich jedoch die Aufhebung der entsprechenden Abschnitte des AFG nur in den neuen Ländern für keine gerechte Lösung. Auch in den alten Ländern gibt es zahlreiche Empfänger von Lohnersatzleistungen, für die in gleichem Maße beim Arbeitslosengeld oder der Arbeitslosenhilfe der Kirchensteuersatz Berücksichtigung findet. Gerecht wäre somit also nur eine Abschaffung der jetzigen Regelung für die gesamte Bundesrepublik. Hinsichtlich des Gesetzentwurfes der PDS zur Anderung der Hinzuverdienstgrenze für die Bezieher von Lohnersatzleistungen stehe ich der von der PDS vorgeschlagenen Lösung zwiespältig gegenüber. Einerseits ist die Erhöhung des Hinzuverdienstes eine Forderung, wie sie auch von der SPD vertreten wird. Andererseits scheint mir der angeregte Verzicht auf die 80 %-Kappungsgrenze des § 115 AFG über das Ziel hinauszuschießen. Sicherlich stellt die jetzige 30-DM-Grenze keinen materiellen Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung dar, die Aufhebung der 80 %-Grenze birgt jedoch die Gefahr einer übermäßigen Anwendung und die neuerliche Anheizung der Mißbrauchsdiskussion in sich. Adolf Ostertag (SPD): Der heutigen verbundenen arbeitsmarktpolitischen Debatte liegt vor allem ein Antrag der Gruppe der PDS für ein „arbeitsmarktpolitisches Sofortprogramm 1996" zugrunde. Die fünf Hauptforderungen dieses Antrages entsprechen richtigen arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Sie zielen auf einen erheblichen Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik und wollen Fehlentscheidungen der letzten Jahre korrigieren. Allerdings würde ich gerne detallierter von den Antragstellern erfahren, wie sie sich die Lösungswege vorstellen, die hier doch sehr allgemein vorgestellt werden. Völlig offen sind die Fragen der Finanzierung und zum Gesamtumfang der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Ich vermisse auch Aussagen zur Dezentralisierung und effektiveren Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit. Für uns Sozialdemokraten ist der Maßstab arbeitsmarktpolitischer Forderungen unser ASFG, das wir im Bundestag am 22. Juni 1995 in erster Lesung beraten haben. Es handelt sich um einen umfassenden Reformentwurf, an dem sich auch die angekündigte Pseudo-Reform der Bundesregierung messen lassen muß. Was Blüm angekündigt hat, ist eine Fortsetzung der bisherigen Demontage in der Arbeitsmarktpolitik. Notwendig sind angesichts der Lage am Arbeitsmarkt nicht weitere einschneidende Maßnahmen, sondern ein massiver Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Wie ist die Lage? Die Massenarbeitslosigkeit markiert nicht nur einen tiefen Riß in unserer Gesellschaft. 3,7 Millionen Menschen werden von der Teilhabe an der Erwerbsarbeit ausgeschlossen. Das ist aber nur die Hälfte der Wahrheit. Rechnet man die versteckte Arbeitslosigkeit hinzu, sind es sogar 6 Millionen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich Lebensschicksale, Frustrationen und Angst. Menschliche und gesellschaftliche Beziehungen werden belastet. Wer will heute noch bestreiten, daß es einen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und zunehmender Gewaltbereitschaft, Radikalismus und Fremdenfeindlichkeit gibt? Ein Blick in die Geschichte zeigt, daß eine langandauernde hohe Arbeitslosenquote stabil erscheinende Demokratien gefährdet. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, diese Fakten gehören in die Negativbilanz Ihrer 13jährigen Regierungszeit. Ihre „geistig-moralische Wende" hat tiefe Spuren hinterlassen in der sozialen Absicherung und der Einstellung zur Politik bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung. Die Kosten der Massenarbeitslosigkeit haben katastrophale Folgen für die gesamte Gesellschaft: Weniger Beschäftigte bedeuten insgesamt weniger Einnahmen für die Kranken- und Rentenversicherung, weniger Steuern und weniger Nachfrage für die Wirtschaft. Die Beiträge für die Krankenversicherung waren noch nie so hoch wie heute. Die enorme Staatsverschuldung schränkt die Handlungsfähigkeit des Staates dramatisch ein. Die von der Regierung gesteigerte Steuer- und die Abgabenlast drangsaliert die Bürgerinnen und Bürger. Damit bröckelt die Grundlage für das gesamte wirtschaftliche und soziale System. Gleichzeitig wirft die Bundesregierung den Menschen in Deutschland „Risikoscheuheit" und „Vollkaskomentalität" vor. Offensichtlich soll so der Abbau von Sozialleistungen zum Patentrezept für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gemacht werden. Was tut denn die Bundesregierung, um die 3,7 Millionen Menschen wieder in Arbeit zu bringen? Diese Regierung versucht doch nur, ihr Nichtstun zu rechtfertigen, indem sie darauf hinweist, daß sich der Frühling am Konjunkturhimmel zeigt. Der sogenannte konjunkturelle Aufschwung, der allenfalls wohl nur ein laues Lüftchen ist, geht völlig am Arbeitsmarkt vorbei. Noch vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht vorgelegt, der vor Optimismus nur so strotzt. Wer jedoch die Ziele des Berichtes mit den Ergebnissen vergleicht, stellt fest: Bei der Erwerbstätigkeit wurde das Ziel nicht erreicht. Beim Abbau der Arbeitslosigkeit wurde das Ziel nicht erreicht. Bei der Steigerungsrate der Preise wurde das Ziel erreicht. Jedoch bei den Einkommen aus Unternehmertätigkeit wurde das Ziel übertroffen. Die jetzt angekündigten Vorhaben der Regierung sind die alten. Sie laufen wieder darauf hinaus, nicht etwa die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, sondern die Arbeitslosen durch weitere Einschnitte in die Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes zu bestrafen. Die lange Liste der Abbaumaßnahmen wird hemmungslos fortgesetzt. „Umbau des Sozialstaats" heißt die regierungsamtliche Devise. Gemeint sind damit weitere einseitige Kostensenkungen für Unternehmen und Deregulierung zu Lasten der Arbeitnehmer. Hier werden Ursache und Wirkung verwechselt, denn Sozialleistungen sind nicht nur Kostenfaktor. Sie ermöglichen die Teilhabe vieler Menschen am materiellen und gesellschaftlichen Fortschritt. Sie sind damit ein Eckpfeiler des demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Sie schaffen Sicherheit vor sozialer Ausgrenzung und unvorhersehbaren Risiken. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aus Angst vor Arbeitslosigkeit bereit, tarifvertraglich ungesicherte Arbeitsverhältnisse zu akzeptieren und Lohneinbußen hinzunehmen. So wies der DGB jetzt darauf hin, daß die reale Kaufkraft in den ersten sechs Monaten weiter geschwunden ist. Preisbereinigt gingen die Nettolöhne im ersten Halbjahr 1995 um 1,3 % zurück, nachdem sie bereits 1994 um 2,4 % gesunken waren. Die Behauptung der Bundesregierung im Gleichklang mit den Arbeitgebern über zu hohe Lohnabschlüsse werden durch die Fakten widerlegt. Richtig ist, daß die Lohnnebenkosten zu hoch sind und zweifelsohne die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft belasten. Schuld hieran sind doch nicht Kranke, Alte und sogenannte Blaumacher, wie die Regierung uns jetzt vorzugaukeln versucht. Verantwortlich ist dafür vor allem die Bundesregierung, weil sie die Sozialversicherung hemmungslos mißbraucht. So werden Sozialtransfers in Milliardenhöhe im Zuge der deutschen Einheit aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Unternehmen gezahlt. Ebenso werden der Arbeitslosenversicherung Kosten für Um-schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen aufgebürdet. Dies sind jedoch Aufgaben des Staates und nicht derjenigen, die in die Sozialversicherung einzahlen. Der Bundesarbeitsminister hat zugegeben, daß bei korrekter Abrechnung die Beiträge für die Sozialversicherung erheblich gesenkt werden könnten. Die Art, wie diese Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen damit umgehen, ist beängstigend: Zuerst plündert sie die Kassen der Arbeitslosenversicherung, um andere Löcher zu stopfen und verweigert dann den Beitragszahlern ihre rechtmäßigen Ansprüche. Diesen Skandal werden sich die Menschen in unserem Land zu Recht nicht bieten lassen. Dies führt dazu, daß viele Menschen kein Vertrauen mehr haben in die Politik der Regierenden. Deshalb brauchen wir im Interesse der Menschen eine neue Politik, die unser Land fit macht für die zukünftigen Herausforderungen. Wir müssen unseren Sozialstaat festigen und als qualitativen Standortvorteil in den Wettbewerb mit konkurrierenden Ländern einbringen. Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit duldet keinen Aufschub mehr. Im Interesse der Arbeitslosen und der von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen fordern nicht nur die SPD, sondern auch Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen und Wissenschaftler seit Jahren umfassende Reformen, um das Krebsübel der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Zwischenzeitlich besteht ein breiter Konsens über die grundsätzliche neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik: Hier nenne ich beispielhaft die jüngste Studie der EKD „Gemeinsame Initiative - Arbeit für alle!". Die Analyse der EKD deckt sich im wesentlichen mit unseren Forderungen zum Umbau der Volkswirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Es ist völlig richtig, daß ein Beschäftigungspakt zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit notwendig ist. Weiterhin verweise ich auf das gemeinsame Positionspapier von SPD und DGB. Darin wird die Forderung nach einer „Reform der Arbeitsmarktpolitik, ihre Regionalisierung und ein Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung" unterstrichen. Hinzu kommt das „Memorandum für ein neues Arbeitsförderungsgesetz", das, von Gewerkschaftern, Wissenschaftlern und Arbeitsmarktpraktikern erstellt, einen Beitrag zur Erneuerung der Arbeitsmarktpolitik enthält und genaue Regelungs- und Umsetzungsvorschläge unterbreitet. Auch die „Berliner Erklärung zur Halbierung der Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000" enthält eine beschäftigungspolitische Gesamtstrategie mit konkreten und praktischen Angaben. Im breiten Diskurs und im Konsens mit diesen Positionen aus dem außerparlamentarischen Bereich haben wir unsere Alternativen vorgelegt. Dem Bundesarbeitsminister und den Koalitionsparteien kann doch nicht entgangen sein, daß die gesellschaftlich wichtigen Gruppen weitgehend übereinstimmen in ihren Forderungen zum Ausbau der Arbeitsmarktpolitik. Welch eine Ignoranz, wenn aus den bisherigen Referentenentwürfen des BMA und den Verlautbarungen der Regierungsparteien nur ein „weiter so" beim Abbau des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums zu erkennen ist. Im Gegensatz dazu wollen wir ein breites gesellschaftliches „Bündnis gegen Arbeitslosigkeit". Dazu gehört als wichtigstes Instrument unser neues Arbeits- und Strukturförderungsgesetz (ASFG). In der Fachöffentlichkeit, im Bereich der Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen und weiten Teilen der Wissenschaft ist das ASFG auf große Zustimmung gestoßen. Auch die Arbeitgeber setzen sich mit unseren Vorstellungen überwiegend in positiven Stellungnahmen auseinander. Ich hoffe, daß die Vertreter der Regierungsparteien bei den Beratungen im Ausschuß ebenfalls einen konstruktiven Beitrag leisten werden. Für uns steht Vollbeschäftigung als wirtschaftspolitisches Ziel im Mittelpunkt. Eine Vollbeschäftigungsinitiative erfordert natürlich nicht nur arbeitsmarktpolitische Überlegungen. Dazu gehören ebenso Rahmenbedingungen des Gesetzgebers für die gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit. Das Herumdoktern der Bundesregierung bei der Arbeitszeitpolitik wird dem nicht gerecht. Wir wollen durch flexible und kürzere Arbeitszeiten die Arbeit auf möglichst viele Menschen vertei- len. Dazu gehören in erster Linie zwei Maßnahmen: Teilzeitarbeit zu fördern und Überstunden abzubauen. So hat der DGB vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, daß sofort 300 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, wenn nur die Hälfte der Überstunden in Freizeit abgegolten würde. Bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit fordern wir sorgfältig erwogene, sozialrechtlich abgesicherte Schritte, die nur in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Tarifvertragsparteien, möglich sind. Mit den Vorhaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die ich nur andeuten konnte, leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur Modernisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung. Wir alle sollten wissen: Gesicherte Arbeitnehmerrechte und Modernisierung ergänzen sich gegenseitig. Eine zeitgemäße und demokratische Gestaltung der industriellen Beziehungen ist deshalb ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Arbeitslosigkeit ist kein notwendiges und unabwendbares Schicksal, sondern kann durch politische Entscheidungen und aktives Handeln nachhaltig bekämpft werden. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben uns heute mit drei Anträgen der Gruppe PDS zu befassen, die alle die Reform des Arbeitsförderungsgesetzes betreffen. Die Drucksache 13/1843 betreffend die Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer in den neuen Ländern kann ich hier kurz abhandeln, denn in der 12. Legislaturperiode haben meine Kollegen von den Bündnisgrünen sinngemäß diesen Antrag bereits eingebracht. Daß die PDS diesen Gedanken nun noch einmal aufgreift und die Umsetzung anmahnt, ist nicht zu kritisieren; ein kleiner Verweis auf die geistige Urheberschaft hätte allerdings aus Gründen der Redlichkeit nicht geschadet. Schwergewichtiger ist der Vorschlag für ein „arbeitsmarktpolitisches Sofortprogramm für 1996". Wir wissen es alle, egal, ob die Konjunktur sich im Höhen- oder Tiefflug befindet, es wird in den kommenden Jahren keine nennenswerte Absenkung der skandalös hohen Zahlen der Erwerbslosen geben, wenn nicht endlich die Arbeit radikal umverteilt wird. Aber wir wissen auch, daß dies ein langer und mühseliger Weg ist. Deshalb ist es richtig, schon innerhalb des bestehenden Rahmens ein Programm aufzulegen, das hier und jetzt der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirkt. Die Eckpunkte des hier zur Debatte stehenden Antrags werden von uns geteilt: Gleichbehandlung aller Arbeitslosen bei der Teilhabe an Maßnahmen, die Notwendigkeit der Entlastung der Kommunen, die Notwendigkeit der Kostenneutralität, mehr Zielgenauigkeit beim Einsatz der Mittel, der Abbau untertariflicher Bezahlung, die Regionalisierung der Konzepte und der Ausbau von Arbeitsförderung als struktur- und sozialpolitischem Instrumentarium. Erstens. Manche der hier vorgelegten Vorschläge müssen im Zusammenhang mit der anstehenden BSHG-Reform gesehen werden. Auch wir Bündnisgrüne dringen darauf, daß endlich die unselige Trennung zwischen Erwerbslosen im Bereich des BSHG und denen im Anspruchsbereich des AFG aufgehoben wird. Erwerbslose gehören alle in den Bereich der AFG-Maßnahmen. Nur so kann es zu einer Strategie gegen Arbeitslosigkeit aus einer Hand kommen. Zweitens. ABM-Maßnahmen sind angesichts des von Jahr zu Jahr sich steigernden Kostendrucks oft zu „Billigmaßnahmen" verkommen. Wir haben dies in diesem Hause bereits einmal diskutiert. Wenn die Aufgaben, die über das Arbeitsverhältnis ABM geleistet werden, einen Sinn haben sollen, müssen sie in einen Zusammenhang von kulturell, sozial und regional bestehenden Bedarfen gestellt werden. Wir wissen alle, daß in jeder Kommune, in jedem Bundesland eine Vielzahl von Aufgaben nicht angepackt werden, deren Erledigung aber bitter notwendig wäre. Der zweite Arbeitsmarkt kann hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Drittens. Oft ist hier die Kurzfristigkeit der Maßnahmen kritisiert worden, die eine sinnvolle Planung sowohl für den Erwerbslosen als auch für die Projekte, die angepackt werden sollen, fast aussichtslos macht. Man kann nicht planen, wenn stets nur von der Hand in den Mund gelebt wird. Die im vorliegenden Antrag vorgeschlagene Entfristung der §§ 249h und 242s ist deshalb sinnvoll. Nun wird die Regierung schreien, wo denn das ganze Geld herkommen soll. Ja, meine Damen und Herren von der Koalition, der inzwischen sehr ausgefeilte Vorschlag für eine Ökosteuerreform der Bündnisgrünen belegt, daß neben der Entlastung der Umwelt mit einem solchen steuerlichen Ansatz eben auch eine Entlastung bei den Kosten von Arbeitslosigkeit zu machen wäre. Aber die Mehrheit von Ihnen beharrt ja auf dem alten Denken und versucht sich unter Führung von Minister Waigel weiterhin von Jahr zu Jahr steuerlich einfach nur durchzuwurschteln. Bei so viel Beharrungsvermögen in den alten Bahnen können Sie dann eben auch keine neuen gesellschaftlichen Anstöße geben, wie sie gerade im Bereich der Erwerbslosigkeit zu deren Abmilderung möglich wären. Es steht zu befürchten, daß die Minister Waigel und Seehofer zusammen mit dem Arbeitsminister den umgekehrten Weg beschreiten werden und weiterhin wieder und wieder den Arbeitslosen den schwarzen Peter zuschieben werden. Das Credo der Deregulierung, der Vorwurf, daß es zu viele Drückeberger gebe, daß die Unterstützung heruntergefahren werden müsse, ist eben einfacher zu formulieren, als endlich die politisch notwendigen Entscheidungen zu fällen, die den Arbeitslosen in diesem Land wieder eine Chance geben. Bleibt noch eine kurze Anmerkung zu der in der Drucksache 13/983 vorgeschlagenen Anpassung der Anrechnungsmodalitäten von Arbeitseinkommen auf Lohnersatzleistungen. Seit zehn Jahren stagniert der Freibetrag bei 30 DM pro Woche. Unter solchen Umständen sollte man es in der Tat besser lassen, eine zusätzliche Arbeit aufzunehmen. Selbst das BSHG ist da ja weiter. Richtig ist, daß die Aufnahme von Arbeit nicht quasi auch noch bestraft werden darf. Auch in diesem Punkt gilt also Regelungsbedarf. Uwe Lühr (F.D.P.): Die drei Anträge der Gruppe der PDS haben ein einheitliches Grundanliegen: die Verbesserung der finanziellen Situation von Arbeitslosen. Der Entwurf zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes will die Erhöhung des wöchentlichen Anrechnungsfreibetrages von 30 DM auf 60 DM und den Wegfall der sogenannten 80 %-Grenze. Der Entwurf eines Gesetzes für eine weitere Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hat den Wegfall des Kirchensteuerhebesatzes bei der Berechnung des Netto-Arbeitsentgeltes zum Ziel, der Antrag „Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996" f ordert ein ganzes Paket von geförderten Maßnahmen und Projekten auf dem zweiten Arbeitsmarkt, diesmal also nicht „das Recht auf Arbeit" , sondern „das Recht auf eine ABM-Stelle" . Die zweite Gemeinsamkeit der drei Anträge: Sie kosten viel Geld, Geld, das einmal durch die Bundesanstalt für Arbeit über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, also als zusätzliche Lohnzusatzkosten, oder aus Bundesmitteln, die den Steuerzahler zusätzlich belasteten, finanziert werden müßte. Natürlich, wenn - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 23. März 1994 verlangt hat - die Prüfung ergibt, daß in den neuen Bundesländern keine „deutliche Mehrheit von Arbeitnehmern" einer Kirche angehört, die Kirchensteuern erhebt, dann muß die Kirchensteuer bei der Berechnung des Netto-Arbeitsentgeltes in den neuen Bundesländern entfallen. Möglicherweise hätte der Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes schon mit den 1993er Daten erfüllt werden können. Daß der im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehene wöchentliche anrechnungsfreie Betrag von 30 DM seit mehr als zehn Jahren nicht an die Lohn- und Preisentwicklung angepaßt worden ist und daß auch die „80 %-Grenze" nicht verändert oder gestrichen worden ist, hat sicherlich nicht nur mit fiskalischen Gesichtspunkten zu tun. Vielmehr hat die Entwicklung gezeigt, daß die ursprünglich positive Absicht sich in ihr Gegenteil verkehrt hatte. Wenn hier in der Begründung zum Gesetzestext ausgeführt wird: „Gerade für Langzeitarbeitslose erhöht es den materiellen Anreiz zur Aufnahme einer nicht arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung ... ", dann ist das genau nicht der Weg, den wir für Langzeitarbeitslose vorrangig ebnen wollten, vielmehr soll es einen Anreiz geben zur Aufnahme einer Beschäftigung, die den eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Die Begründung insgesamt, und vor allem natürlich der Inhalt des Antrages „Arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen für 1996", macht zum wiederholten Mal deutlich, daß die alte Heilserwartung und der Glaube an eine Lösung der Probleme durch staatliche Arbeitsmarktpolitik ungebrochen ist. In einer Gesellschaft, deren Wohlstand und soziale Sicherheit in der Regel unmittelbar mit Arbeitseinkommen verknüpft ist, wirkt Arbeitslosigkeit nicht nur materiell; Arbeitslosigkeit ist demütigend, Langzeitarbeitslosigkeit macht krank. Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist daher ein drängendes allgemeines Problem, dem sich alle gesellschaftlichen Kräfte widmen - in ganz unterschiedlichen Gestaltungsräumen. Sowohl die PDS, die mit ihrem Antrag „Zukunftssicherung von Sozialstaat, Arbeit und Lebensstandort" im April dieses Jahres die Bewirtschaftung der angeblich knappen Arbeit, Beschäftigungsprogramme, Subventionen und die Beschäftigungsgarantie in staatlichen Unternehmen verlangte, als auch die SPD mit ihren Anträgen „Bündnis gegen Arbeitslosigkeit" und „Arbeits- und Strukturförderungsgesetz" verengen ihre Lösungsansätze auf die staatliche Arbeitsmarktpolitik, die für den ersten Arbeitsmarkt die geringeren Gestaltungsmöglichkeiten besitzt und deren Finanzierung sich in Zeiten der ohnehin zu hohen Staatsquoten sich als kontraproduktiv erweist. Leider werden weder die Konsequenzen aus eigenen historischen Erfahrungen gezogen, noch ist ein Blick über unsere Grenzen Anlaß zur Überprüfung überkommener Lösungsstrategien. Die Freiheit der Tarifpartner, die Tarifautonomie, hat auch eine Kehrseite, wie Freiheit überall: die Verantwortung. Arbeitsmarktprobleme gehören vor allem in den Verantwortungsbereich der Tarifpartner. Der Staat kann günstige Rahmenbedingungen setzen, Arbeitsmarktpolitik kann helfen beim Wiedereinstieg in den regulären Arbeitsmarkt; wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schaffen kann all dies aber nicht. Die Formulierung dieser Einsicht in die tatsächlichen Zusammenhänge ist nicht Ausdruck einer sozialen Kälte, mit der man uns so gern diffamiert, sondern Ergebnis einer nüchternen Analyse. Und wir sind ja in der komfortablen Lage, uns auf die Sachverständigen und die wirtschaftswissenschaftlichen Institute berufen zu können, die in der Anhörung zum SPD-Antrag „Bündnis gegen Arbeitslosigkeit" und zum Entwurf „Arbeits- und Strukturförderungsgesetz" übereinstimmend ein sehr kritisches Urteil abgegeben haben. Immerhin haben in letzter Zeit ja doch einige Mitglieder der SPD-Fraktion den ehemals vorgeschlagenen Weg als Irrweg erkannt. Wir wollen nicht die passive Situation der Arbeitslosen verbessern, um die bessere Akzeptanz des schweren persönlichen Schicksals zu erleichtern, sondern wir wollen die aktive schnellstmögliche Rückkehr des Arbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt. Das soll nicht durch Sozialabbau, sondern durch Sozialumbau geschehen: In dem begrenzten Gestaltungsraum der staatlichen Arbeitsmarktpolitik sollen Mittel aus dem eher konsumtiven Bereich in einen eher investiven, rentierlichen Bereich umgeschichtet werden. Investitionen in die Zukunft an einem gesicherten Arbeitsplatz, das ist das Ziel. Seit 1969 wurde das Arbeitsförderungsgesetz in mehr als 90 Anläufen verändert und konkretisiert mit dem Ergebnis, daß es immer undurchschaubarer und seine Anwendung komplizierter geworden ist. Das ehemals vorrangige Ziel, Arbeitslose schnell in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, ist mehr und mehr aus der Sicht geraten. Wenn wir feststellen müssen, daß trotz positiver Konjunkturdaten Mitte des Jahres 1995 rund 3,5 Millionen Menschen als Arbeitslose registriert sind und sich rund 800 000 in Qualifizierungs- oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen befinden, dann wird ganz deutlich, daß trotz erfreulicher Prognosen für 1996 das Instrument des Arbeitsförderungsgesetzes in seiner jetzigen Form nicht ausreicht. Wenn 1996 die Zahl der Arbeitslosen im Westen um 200 000 und in den neuen Bundesländern um 150 000 abnehmen soll - angesichts der schleichenden Arbeitsplatz-Evakuierung ins Ausland übrigens eine höchst optimistische Schätzung -, dann reicht das einfach nicht aus. Für arbeitslos gewordene Arbeitnehmer muß es eine realistische Perspektive geben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Die F.D.P.-Fraktion hat eine Fülle von Vorschlägen formuliert, wie das Arbeitsförderungsgesetz mit dieser Zielsetzung reformiert und modernisiert werden sollte. Die Lösung der Arbeitsmarktprobleme ist aber vor allem eine originäre Aufgabe der Tarifpartner. Das sind Gewerkschaften und Arbeitgeber. Es käme den Bemühungen der Politik sehr entgegen, wenn nicht nur in der mittelständischen Wirtschaft, sondern auch in großen Unternehmen sich die Einsicht durchsetzen würde, daß es sich lohnt, Strukturanpassungsprobleme nicht in erster Linie durch Belegschaftsabbau zu bewältigen, sondern durch flexiblere Einkommens- und Arbeitszeitgestaltung. Die Tarifrunden von 1993/94 mit Tariflohnsteigerungen von durchschnittlich weniger als 2 % und Vereinbarungen über größere Flexibilisierung der Arbeitszeit und stärkere Lohndifferenzierung ließen erfreuliche Ansätze in dieser Richtung erkennen. Diese Ansätze sind aber noch zu zaghaft und zu umstritten, als daß sie schon Aufbruch wären auf dem Weg aus der tiefgreifenden Beschäftigungskrise. Dazu muß man schon mehr tun. Die Monopol-Kommission hat in ihrem jüngsten Gutachten die Verantwortung der Tarifvertragsparteien für die hohe Arbeitslosigkeit herausgestellt und konkrete Vorschläge auch zur Anderung des Tarifvertragsgesetzes unterbreitet. Wenn die Neigung der Tarifvertragspartner anhalten sollte, Tarifvertragsabschlüsse zu Lasten Dritter einzugehen und Lohnzuwächse mit beitrags- oder steuerfinanziertem Verlust von Arbeitsplätzen gegenzufinanzieren, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn die Fachleute aus Wissenschaft und Politik laut über eine Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes nachdenken. Wir wollen Arbeitslose möglichst rasch auf einen adäquaten Arbeitsplatz bringen und auch Langzeitarbeitslosen eine realistische Perspektive auf Wiederbeschäftigung geben - und wir wollen das möglichst bald. Wir stimmen der vorgeschlagenen Überweisung in die Ausschüsse zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat die Kollegin Ulla Jelpke.


Rede von Ulla Jelpke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie ehrlich es die SPD mit der heutigen Debatte meint; denn wir haben erst vor wenigen Wochen hier den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft aus der vergangenen Legislaturperiode diskutiert, der in dieser Legislaturperiode von den Grünen erneut eingebracht wurde. Mir als Obfrau im Innenausschuß ist der Druck der SPD nicht spürbar geworden. Mir ist nicht bekannt, daß dort auch nur ein einziges Mal Druck dahin gehend gemacht worden wäre, daß jetzt endlich die doppelte Staatsbürgerschaft diskutiert wird.
Der Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben, bleibt um einiges hinter dem Antrag, den Frau Schmalz-Jacobsen in der letzten Legislaturperiode erarbeitet hat zurück. Ich finde dieses Thema eigentlich zu traurig, um sich damit zu profilieren. Wir konnten in diesen Fragen bislang nichts, wirklich nichts verändern.
Ich möchte daran erinnern, daß in der vergangenen Legislaturperiode nach jedem rassistischen Übergriff auf Asylunterkünfte oder einzelne Ausländer und Ausländerinnen immer wieder betont und beteuert wurde, endlich müßten die doppelte Staatsbürgerschaft und andere Verbesserungen her.
Ich meine, daß der Druck der SPD in Sachen Ausländerpolitik nicht besonders groß ist, z. B. wenn es um Bürgerkriegsflüchtlinge, um die Asylaltfälle, um die Abschiebehaft und, wie gesagt, auch um die doppelte Staatsbürgerschaft geht.
In dem Antrag, den Sie einbringen, schlagen Sie im Grunde genommen vor, das Abstammungsprinzip beizubehalten. Da bin ich der Meinung, daß die Koalitionsforderung ein Stück weiter geht. Denn immerhin wird dort zum erstenmal akzeptiert: Wer hier geboren ist, ist deutsch. Sie machen immer noch das Abstammungsprinzip bzw. Blut mit zum Kriterium für eine Einbürgerung. Die in Ihrem Antrag vorgesehenen Fristen sind wie in den vergangenen Legislaturperioden zu lang. Das will ich auch weiterhin kritisieren.
Das ändert nichts daran, daß man auch die Bundesregierung kritisieren muß. Die Koalitionsfraktionen haben vor einem Jahr hier versprochen, die Einbürgerung zu erleichtern. Sie haben bisher nur angekündigt, wer hier geboren wird, soll die deutsche Staatsbürgerschaft für 18 Jahre bekommen. Ich denke, das ist eine Schnupperstaatsbürgerschaft. Die lehnen wir natürlich ab. Wer hier geboren wird, ist deutsch. Das hat auch Frau Schmalz-Jacobsen hier ausgeführt. Das kann ich nur unterstützen; das ist ein sehr wichtiger Punkt, um das Leben miteinander gleichberechtigt zu gestalten.
Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Zahl der Anträge auf Einbürgerung vor allen Dingen wegen der faktischen Abschaffung des Asylrechts und wegen der Sonderrechte im Ausländergesetz angestiegen ist. Die Ausländer und Ausländerinnen sind in diesem Land tatsächlich Bürger und Bürgerinnen zweiter Klasse. Sie werden mit diesen Gesetzen diskriminiert. Das führt dazu, daß andere sich motiviert fühlen, rassistisch zu handeln oder ausländerfeindlich zu sein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist leider zu Ende.