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    Plenarprotokoll 13/54 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 54. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/2325 vom 15. September 1995 - Höhe der Postabführung 1996 MdlAnfr 1, 2 Klaus Barthel SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 4499 B, C ZusFr Klaus Barthel SPD 4499 D Vorlage der Batterieverordnung und der Elektronikschrottverordnung MdlAnfr 10, 11 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU 4500 B, 4501 A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 4500 D, 4501 B Bezug des Urans für den geplanten Forschungsreaktor München II und Ergebnis der Verhandlungen der Technischen Universität in München MdlAnfr 12, 13 Wolf-Michael Catenhusen SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 4502A, B ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD 4502 B, 4503 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 4502 D ZusFr Sabine Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4503 B ZusFr Rolf Köhne PDS 4504 A Verhandlungen über einen Bezug von Uran für den Münchener Forschungsreaktor (FRM II) aus den Vereinigten Staaten und Baubeginn MdlAnfr 14, 15 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMBF 4504 B, D ZusFr Horst Kubatschka SPD 4504 B, D ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4504 C ZusFr Freimut Duve SPD 4505 B Entwicklung einer europäischen Sicherheitspolitik unter Einschluß von Nuklearwaffen und der Europäisierung der französischen Atomwaffen MdlAnfr 16, 17 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 4505 C, 4507 C ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 4505 D, 4507 C ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4506 B, 4508 C ZusFr Gernot Erler SPD 4506 C ZusFr Rolf Köhne PDS 4506 D ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . 4506 D ZusFr Uwe Hiksch SPD 4507 A, 4509 A ZusFr Hans-Werner Bertl SPD 4508 B Zahlung von Provisionen an den früheren Botschafter Dr. Guido Brunner in Madrid und Kenntnis ähnlicher Fälle MdlAnfr 18, 19 Freimut Duve SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 4509 A, D ZusFr Freimut Duve SPD 4509B, D Unterrichtung der Bundesregierung über die russischerseits als „Geheimmemorandum" bezeichnete Vereinbarung der Oberbefehlshaber der NATO- und UN- Truppen in Bosnien und Geheimhaltung vor der russischen Regierung MdlAnfr 20, 21 Gernot Erler SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 4510 B, 4511 B ZusFr Gernot Erler SPD 4510 C, 4511 B ZusFr Freimut Duve SPD 4510 D Überprüfung der Personalabbau- und Werkschließungspläne des DASA-Konzerns; Einflußnahme der Bundesregierung MdlAnfr 26, 27 Margitta Terborg SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 4512A, 4513C ZusFr Margitta Terborg SPD 4512 B, 4513 D ZusFr Konrad Kunick SPD 4512 D, 4514 B ZusFr Gernot Erler SPD 4513 A, 4514 D Geplanter Abbau von landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen MdlAnfr 30 Dr. Günther Maleuda PDS Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 4515 B ZusFr Dr. Günther Maleuda PDS 4515 C ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU 4515D Einsatz von MiG-21-Maschinen der NVA bei der kroatischen Luftwaffe MdlAnfr 36, 37 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg 4516 B, 4517 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4516 C, 4517 C ZusFr Norbert Gansel SPD 4517 A, 4518 A ZusFr Monika Ganseforth SPD 4518 C Verbleib von Düsenjägern der NVA vom Typ MiG 21, Lieferung von Teilen nach Bosnien MdlAnfr 38, 39 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg 4518 D, 4519 C ZusFr Norbert Gansel SPD 4518 D, 4519 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4519B, 4520B Realisierung des Projektes 11 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, A 2/Hannover-Berlin MdlAnfr 45 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 4520 D ZusFr Monika Ganseforth SPD 4520 D Einführung der Euro-Kennzeichen in Deutschland und Europa, Kosten MdlAnfr 46, 47 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 4521 B, C ZusFr Peter Conradi SPD 4521 D Nächste Sitzung 4522 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4523* A Anlage 2 Erfüllung indianischer Landforderungen als Voraussetzung für die Umsetzung des EU-Projektes „Nachhaltige Bewirtschaftung des Chaco" in Paraguay MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/2325 - Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 4523* B Anlage 3 Stand der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz von Minderheiten MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/2325 - Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 4523* D Anlage 4 Streichung der steuerlichen Begünstigung für Bauherrenmodelle im Hotelbereich MdlAnfr 9 - Drs 13/2325 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 4524 * B Anlage 5 Unterstützung von Projekten im Bereich der Funküberwachung in Saudi-Arabien MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/2325 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 4524* C Anlage 6 Schließung des THW-Stützpunktes für den Transport von Hilfsgütern nach Rußland in Brest (Weißrußland) MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/2325 - Dietmar Thieser SPD SchrAntw PStSkr Eduard Lintner BMI 4525 * A Anlage 7 Erfolg des Eigenkapitalhilfeprogramms zur Existenzgründung in den neuen Bundesländern; Beteiligung eines saarländischen Unternehmens am Waffenschmuggel MdlAnfr 28, 29 - Drs 13/2325 - Reiner Krziskewitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 4525* C Anlage 8 Entwicklung und Einsatz markierter Impfstoffe insbesondere gegen die Schweinepest auch im Rahmen der Ressortforschung MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/2325 - Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 4526* B Anlage 9 Abzug der Soldaten des Heeresfliegerregimentes 35 in Mendig aus dem Irak; Sicherheitslage im Irak MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/2325 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 4527* A Anlage 10 Abzug des Nachschubbataillons Weiden 12 vom Bundeswehrstandort Weiden MdlAnfr 35 - Drs 13/2325 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 4527* D Anlage 11 Errichtung eines Familienzentrums in Gera als Modellprojekt MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/2325 - Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 4528* A Anlage 12 Behandlung der Benachteiligung von deutschen Frauen und Männern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung auf der Weltfrauenkonferenz MdlAnfr 42 - Drs 13/2325 - Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 4528* C Anlage 13 Maßnahmen zur Abschaffung von Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen sowie Säuglingsaussetzungen in China; Ausweitung des Straftatbestands der Vergewaltigung MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/2325 - Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 4529* A Anlage 14 Realisierungsaussichten des Lückenschlusses der A 1 zwischen BlankenheimTondorf und der A 48 (Koblenz-Trier), Anschlußstelle Daun/Mehren MdlAnfr 48 - Drs 13/2325 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 4529* D Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1995 4499 54. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 20. 9. 95 Berger, Hans SPD 20. 9. 95 Blunck, Lilo SPD 20. 9. 95 * Enders, Peter SPD 20. 9. 95 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 20. 9. 95 * Haack (Extertal), SPD 20.9. 95 Karl Hermann Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 20. 9. 95 Kauder, Volker CDU/CSU 20. 9. 95 Leidinger, Robert SPD 20. 9. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 20. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Meckel, Markus SPD 20. 9. 95 Dr. Pick, Eckhart SPD 20. 9. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 20. 9. 95 Hermann Scheel, Christine BÜNDNIS 20. 9. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 20. 9. 95 Vosen, Josef SPD 20. 9. 95 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 20. 9. 95 Margareta 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 20. 9.95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2325 Fragen 4 und 5): Besteht die Bundesregierung auf Erfüllung der Bedingungen der 18monatigen Orientierungsphase, insbesondere der Erfüllung der dem Instituto Bienestar Rural vorliegenden Landforderungen der Indianer, die dem eigentlichen EU-Projekt „Nachhaltige Bewirtschaftung des Chaco" vorgeschaltet ist, bevor sie einer zweiten Phase des EU-Projekts zustimmt? Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, daß die paraguayische Regierung für eine erfolgreiche Umsetzung des Anlagen zum Stenographischen Bericht Projekts in angemessener Höhe finanzielle Mittel zur Erfüllung der indianischen Landansprüche in ihrem Staatshaushalt bereitzustellen hätte, und ist der Bundesregierung bekannt, ob das der Fall ist? Zu Frage 4: Mit der Europäischen Kommission ist vereinbart worden, daß der Projektimplementierung eine 18monatige Orientierungsphase vorangeschaltet werden soll. Sie dient dazu, vor Projektbeginn offengebliebene Fragen zu klären, zu denen vornehmlich die Landrechtsfrage für die indigene Bevölkerung gehört. Die Bundesregierung wird ihre Entscheidung bezüglich des EU-Projekts von der Berichterstattung abhängig machen, die die Kommission nach Abschluß der Orientierungsphase dem zuständigen Ausschuß vorlegen wird. Zu Frage 5: Nach Auffassung der Bundesregierung sind für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts paraguayische Haushaltsmittel in angemessener Höhe nötig. Laut Auskunft der Secretaria Técnica de Planificación (STP) werden im Haushalt 1996 insgesamt 15 Milliarden Guaranies (z. Z. rd. 11,3 Millionen DM) für Landkäufe/Entschädigungszahlungen bereitgestellt, die über das Instituto de Bienestar Rural (IBR) und das Instituto Nacional del Indigena (INDI) zur Auszahlung gelangen sollen. Vom Gesamtbetrag ist etwa 1/3 für Landkäufe im Rahmen des EU-Projekts vorgesehen. Im laufenden Haushaltsjahr wurden im Zuge des EU-Projekts bereits 25 873 ha Land angekauft; hierfür wurden Haushaltsmittel im Gegenwert von 1,58 Millionen DM aufgebracht. Gegenwärtig bemühen sich die zuständigen Stellen um einen Nachtragshaushalt in Höhe von 15,5 Millionen DM, um noch im laufenden Haushaltsjahr 203 000 ha Land aufkaufen zu können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 13/2325 Fragen 6 und 7): Welche Staaten haben das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 10. Januar 1995 unterzeichnet bzw. ratifiziert, und sind dabei Erklärungen abgegeben worden, durch die der räumliche oder ethnische Anwendungsbereich des Abkommens eingeschränkt wird? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das Rahmenabkommen zur Ratifizierung zuzuleiten? Zu Frage 6: 30 Mitgliedstaaten des Europarates haben das Rahmenübereinkommen zum Schutze nationaler Minderheiten gezeichnet. Drei von ihnen haben das Übereinkommen auch schon ratifiziert, nämlich Ru- mänien, Spanien und die Slovakei. Noch nicht gezeichnet haben die folgenden Europaratstaaten: Andorra, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland und die Türkei. Auch Staaten, die dem Europarat nicht angehören, können dem Rahmenübereinkommen beitreten. Die Ukraine hat es am 15. September 1995 gezeichnet. Bisher haben zwei Staaten bei der Zeichnung eine Erklärung abgegeben. Die Erklärung der Bundesregierung, die sie bei der Zeichnung am 11. Mai 1995 abgegeben hat, lautet wie folgt: Das Rahmenübereinkommen enthält keine Definition des Begriffs der nationalen Minderheiten. Es ist deshalb Sache der einzelnen Vertragsstaaten zu bestimmen, auf welche Gruppen es nach der Ratifizierung Anwendung findet. Nationale Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland sind die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit und die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Rahmenübereinkommen wird auch auf die Angehörigen der traditionell in Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit und der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit angewendet. Luxemburg hat folgendes erklärt: Das Großherzogtum Luxemburg versteht unter „nationaler Minderheit" im Sinne des Rahmenübereinkommens eine Gruppe von Personen, die seit mehreren Generationen auf seinem Staatsgebiet ansässig sind, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und die ethnische und sprachliche Besonderheiten bewahrt haben. Auf der Basis dieser Defintion stellt das Großherzogtum Luxemburg fest, daß es keine nationale Minderheit auf seinem Staatsgebiet gibt. Zu Frage 7: Die Bundesregierung strebt an, den Entwurf eines Vertragsgesetzes den gesetzgebenden Körperschaften noch in diesem Jahre, spätestens zu Beginn des nächsten Jahres zuzuleiten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/2325 Frage 9): Wie bewertet die Bundesregierung die steuerliche Begünstigung für Bauherrenmodelle im Hotelbereich angesichts der zunehmenden Oberkapazitäten und der damit einhergehenden existentiellen Bedrohung mittelständischer Hotelbetriebe, und ist sie ggf. bereit, diese Subvention zu streichen? Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im Jahre 1990 einen umfangreichen Verwaltungserlaß (BMF-Schreiben vom 31. August 1990, BStBl I S. 366) herausgegeben, die sich ausführlich mit der steuerlichen Behandlung von sog. Bauherrenmodellen und vergleichbaren Modellen sowie geschlossenen Immobilienfonds beschäftigt. Danach kann der Beteiligte an einem sog. Bauherrenmodell grundsätzlich Aufwendungen nur in dem Umfang als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wie es auch dem einzelnen Investor möglich ist. Die Beteiligung an einem sog. Bauherrenmodell vermittelt dem Anleger demnach keine besonderen steuerrechtlichen Vorteile. Die Bundesregierung hält deshalb im steuerlichen Bereich weitere Maßnahmen nicht für erforderlich. Die Entscheidung über Investitionen in die Beherbergungskapazitäten ist eine unternehmerische Entscheidung, die unter Berücksichtigung der Marktchancen getroffen werden muß. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, diesen unternehmerischen Entscheidungsspielraum einzuschränken. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2325 Fragen 22 und 23): Kann die Bundesregierung hinsichtlich des von ihr bis 1994 unterstützten „größeren Projekts im Bereich der Funküberwachung" in Saudi-Arabien - im Anschluß an ihre entsprechende Antwort auf meine schriftliche Frage Nr. 24 in Drucksache 13/ 2279 - Auskunft geben über die Anzahl, behördliche bzw. betriebliche Zugehörigkeit, Bezahlung, Verweildauer, genaue Einsatzorte sowie rechtliche Handlungsgrundlagen des von ihr gestellten bzw. vermittelten „Schulungs- und Betriebspersonals", und kann die Bundesregierung ferner den Warenwert jenes Großprojekts, die außenwirtschaftsrechtlichen Warengruppen der bislang für Saudi-Arabien erteilten Exportgenehmigungen sowie hierfür den Warenwert pro jeweiliger Warengruppe mitteilen? Inwieweit trifft es zu, daß dem von der Bundesregierung unterstützten größeren Projekt zur Funküberwachung in SaudiArabien ein Vertrag zwischen ihr, der saudischen Regierung sowie der Elektronikfirma Siemens über die Errichtung von Überwachungszentren in Riad, Mekka und Medina zugrunde lag, und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Inhalt dieses Vertrages sowie über die Kosten machen, die bei dessen Durchführung zu Lasten des Bundeshaushalts entstanden sind? Zu Frage 22: Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Innenminister des Königreiches Saudi-Arabien hielten sich in der Zeit von 1983 - 1987 mehrfach drei Angehörige des BGS als Unterweiser des saudischen Führungs- und Betriebspersonals für jeweils drei Monate in Riad auf. Für das Projekt wurde vom damals zuständigen Bundesamt für Wirtschaft eine Sammelgenehmigung mit einem Gesamtgenehmigungswert von 390 Millionen DM erteilt. Eine Aufteilung auf die einzelnen Warengruppen nach Werten wurde nicht vorgenommen. Es handelt sich um einschlägiges Gerät für ein Funküberwachungssystem. Deutscher Bundestau - 13. Wahlperiode - 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1995 4525* Zu Frage 23: Ein Vertrag zwischen Saudi-Arabien der Bundesregierung und der Firma Siemens AG über die Realisierung des Funkprojektes existierte nicht. Die Beratung und Unterstützung erfolgte aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beiden Innenministerien, nach der Saudi-Arabien alle dem Bund entstandenen Kosten erstattete. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Thieser (SPD) (Drucksache 13/2325 Fragen 24 und 25): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, aus welchen Gründen der THW-Stützpunkt Brest (Weißrußland) überflüssig geworden ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Stützpunkte für den Transport von Hilfsgütern nach Rußland finanziell zu unterstützen und zu sichern, nachdem z. B. der THW-Stützpunkt Brest geschlossen wurde? Zu Frage 24: Der THW-Stützpunkt Brest wurde 1991 eingerichtet und 1993 ausgebaut, um deutsche Nichtregierungsorganisationen bei der zolltechnischen Abwicklung ihrer Hilfslieferungen nach Weißrußland und Rußland zu unterstützen. Im Zeitpunkt seiner Einrichtung fehlte es an der Grenze an jeglicher Infrastruktur. Der Stützpunkt Brest unterstützte die Hilfsorganisationen bei der Erledigung der Zollformalitäten, bei der Suche nach Unterkunft und bei notwendig werdenden Reparaturen an den Fahrzeugen sowie bei Unfällen. Wegen seiner Dienstleistungen erfreute sich der Stützpunkt Brest großer Beliebtheit bei in- und ausländischen Hilfsorganisationen. Rund 40 % der „Konvois", deren Größe zwischen einem Pkw und 19 Lkws schwankte, wurden vom französischen Roten Kreuz gestellt. Der vom THW für das Jahr 1994 vorgelegte Jahresbericht weist 391 ausreisende und 348 einreisende Konvois aus. Dies bedeutet, daß im Durchschnitt täglich nur ein ausreisender und ein einreisender Konvoi den Stützpunkt anfuhren. Zu Frage 25: Der THW-Stützpunkt Brest wurde 1994 durch das Auswärtige Amt - Arbeitsstab Humanitäre Hilfe - mit DM 463 230 unterstützt. Für das erste Halbjahr 1995 wurde letztmalig erneut eine Unterstützung in Höhe von DM 125 000 gewährt. Die dem Arbeitsstab Humanitäre Hilfe bei Kap. 0502 Tit. 686 12 zur Verfügung stehenden Mittel dürfen ausschließlich für Maßnahmen der Katastrophen-, Sofort- und Überlebenshilfe verwendet werden. Eine akute Katastrophensituation besteht in diesen Ländern nicht mehr. Die von deutschen NRO in Weißrußland und Rußland geleistete Hilfe ist daher als allgemeine Armuts- und Strukturhilfe anzusehen, die aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes nicht gefördert werden kann. Aus diesem Grund werden seit Mitte 1994 auch keine Transportkostenzuschüsse für Hilfsgütertransporte in diese Länder mehr gewährt. Eine weitere Bezuschussung des THW-Stützpunktes Brest ist daher nicht möglich. Er ist zum 31. Juli 1995 aufgelöst worden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Reiner Krziskewitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/2325 Fragen 28 und 29): Welche Erfahrungen wurden mit dem Eigenkapitalhilfeprogramm als tragendem Element der Existenzgründungsförderung, besonders im Hinblick auf die unzureichende Eigenkapitalausstattung ostdeutscher Unternehmer, in den neuen Bundesländern gemacht, und welche Schlußfolgerungen zur Weiterführung und eventuellen Modifizierung zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Praxis? Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des ZDF-Magazins „Kennzeichen D" vom 6. September 1995, internationale Fachzeitschriften berichteten bereits seit 1992 über illegale deutsche Waffen für Kroatien und Bosnien, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des im gleichen Zusammenhang konkret des Waffenschmuggels bezichtigten deutschen Unternehmers aus dem Saarland, der am Mißbrauch humanitärer Hilfslieferungen für die Balkanregion zu Waffenschiebereien beteiligt gewesen sein soll? Zu Frage 28: Nach übereinstimmendem Urteil von Sachverständigen innerhalb und außerhalb der Wissenschaft hat das Eigenkapitalhilfe-Programm die Existenzgründungsbarriere knapper Eigenmittel in den neuen Ländern entscheidend gesenkt und vielen tausend ostdeutschen Bürgern überhaupt erst die Gründung einer selbständigen Existenz ermöglicht. Mit seinen Festigungs- und Partnerschaftsvarianten für die neuen Länder hat das Eigenkapitalhilfe-Programm darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Problems der Eigenkapitalschwäche vieler mittelständischer Unternehmen in den neuen Ländern geleistet. Insgesamt sind seit Einführung des EKH-Programms in der DDR im April 1990 ca. 120 000 selbständige Existenzen mit EKH durch die Deutsche Ausgleichsbank gefördert worden. Da Tochterunternehmen westdeutscher Unternehmen grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind, war - und ist - das EKH-Programm ein wirksames Instrument zum Aufbau eines eigenständigen Mittelstandes in den neuen Ländern. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Fortsetzung des Eigenkapitalhilfe-Programms neue Länder, dessen Programm-Richtlinie Ende 1995 ausläuft, beschlossen. Trotz der schwierigen Haushaltslage werden in den neuen Ländern weiterhin leichtere Zugangsbedingungen als im alten Bundesgebiet gelten. Zu Frage 29: Zu den immer wieder erhobenen Vorwürfen verschiedener Medien wegen angeblicher Waffenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder des ehemaligen Jugoslawien hat die Bundesregierung bereits mehrfach gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages dahingehend Stellung genommen, daß diese Meldungen nicht den Tatsachen entsprechen. Dies z. B. ausführlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Juni 1995 - Drucksache 13/1453. Tatsache ist, daß - die Bundesregierung alle Embargos des VN-Sicherheitsrates und der Europäischen Union strikt anwendet. Dementsprechend hat die Bundesregierung keinerlei Waffen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien seit Inkrafttreten der einschlägigen Resolution Nr. 713 des VN-Sicherheitsrates geliefert oder eine solche Lieferung genehmigt; - jedem Verdacht einer rechtswidrigen Lieferung vom Bundesgebiet aus durch die Strafverfolgungsbehörden mit Entschlossenheit nachgegangen wird; - der Bundesregierung insgesamt keine Informationen über illegale Waffenlieferungen von deutschem Boden in das Krisengebiet vorliegen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU/CSU) (Drucksache 13/2325 Fragen 31 und 32): Wie ist der Stand der Entwicklung von markierten Impfstoffen, insbesondere gegen die Schweinepest, und inwieweit ist die Bundesregierung - ggf. unter Einbeziehung der Industrie - mit der Ressortforschung an der Entwicklung markierter Impfstoffe beteiligt? Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher unternommen, um im EG-Recht den Einsatz markierter Impfstoffe durchzusetzen? Zu Frage 31: Die Erforschung und Entwicklung „markierter Impfstoffe" hat aktuell große Bedeutung. Markierte Impfstoffe gegen die Aujeszkysche Krankheit der Schweine und die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) sind bereits verfügbar. Bei der Maul- und Klauenseuche bestehen aufgrund der Natur des Erregers besondere Schwierigkeiten bei der Entwicklung eines markierten Impfstoffes. Von besonderer Bedeutung ist zur Zeit ein markierter Impfstoff gegen die klassische Schweinepest. Als eine Konsequenz aus dem Schweinepest-Seuchengeschehen der letzten Jahre setzt sich die Bundesregierung für die Entwicklung von markierten Impfstoffen ein, mit denen Tiere in Notsituationen insbesondere in schweinedichten Gebieten geschützt werden können. Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV), die seit mehreren Jahren entsprechende Untersuchungen in Kooperation mit dem niederländischen Impfstoffproduzenten Intervet durchführt, treibt diese Forschungen im Hinblick auf die möglichst baldige Zulassung eines markierten Impfstoffes gegen die klassische Schweinepest intensiv voran. Neben dem Anstaltsteil Tübingen ist auch der Anstaltsteil Insel Riems in die Entwicklungsarbeiten einbezogen. Die bisherigen Laboruntersuchungen haben ergeben, daß der an der BFAV entwickelte Impfstoff unschädlich und grundsätzlich wirksam ist. Allerdings ist der Impfschutz noch nicht ausreichend dauerhaft, so daß die Untersuchungen nun mit veränderter Dosierung fortgeführt werden müssen. Der Feldversuch zur Erprobung des neuen Impfstoffes an einer größeren Tierzahl unter Praxisverhältnissen in zwei spezialisierten Mastbetrieben kann voraussichtlich Anfang 1996 beginnen und wird nach Einschätzung der Wissenschaftler einen Zeitraum bis Herbst 1996 beanspruchen. Bei positivem Ausgang der Versuche wird derzeit davon ausgegangen, daß gegen Ende 1996 der Arzneimittelagentur in London ein Zulassungsdossier zugeleitet werden kann. Diese Agentur ist als EU-Einrichtung zu beteiligen, da es sich um einen gentechnisch hergestellten Impfstoff handelt. Zu Frage 32: Die Bundesregierung setzt sich seit längerem für eine Änderung der bisherigen Nichtimpfpolitik der EU auf Basis neuer, sogenannter markierter Impfstoffe ein. Von deutscher Seite wurde daher immer wieder zur Formulierung einer neuen Bekämpfungsstrategie gegen Schweinepest in der EU gedrängt. Die Europäische Kommission hat daraufhin zugesagt, die Schweinepest-Bekämpfungsrichtlinie 80/ 217/EWG zu überarbeiten. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission dazu, auf der Grundlage einer umfassenden Analyse des Schweinepestverlaufs der letzten Jahre unter den Bedingungen des Gemeinsamen Marktes, Vorschläge zur Änderung der Bekämpfungsstrategie unterbreitet. Hinsichtlich des Einsatzes von markierten Impfstoffen wurden folgende Änderungen als zwingend notwendig dargestellt: 1. Ermächtigung der nationalen Behörden, über die Durchführung einer Notimpfung von Hausschweinen mit markierten Impfstoffen in Abhängigkeit von der Seuchenlage und der Interessenlage der EU selbst entscheiden zu können. Diese Forderung deckt sich mit der Regelung, die durch Richtlinie 85/511/EWG zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für diese Krankheit festgelegt ist. 2. Geimpfte Schlachtschweine und das von ihnen stammende Fleisch sind tauglich für das innergemeinschaftliche Verbringen, wenn für den Herkunftsbestand durch eine Stichprobenuntersuchung das Freisein von Feldvirus nachgewiesen ist. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1995 4527* Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen sich die fachlichen Beratungen um die Entwicklung einer markierten Vakzine nicht nur auf diesen Impfstoff beschränken, sondern müssen gleichzeitig zu Vorschlägen für die Behandlung notgeimpfter Schweine und deren Fleisch führen. Bei sicherem Ausschluß von Antikörpern gegen Feldvirus kann es nach Auffassung der Bundesregierung keine Einschränkungen für das Verbringen geimpfter Schlachtschweine oder von Fleisch solcher Tiere im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr geben. Gegenwärtig hat die Europäische Kommission die deutschen Vorschläge zur Änderung der Bekämpfungsrichtlinie dem Wissenschaftlichen Veterinärausschuß und speziellen Arbeitsgruppen zugeleitet. Nach deren Stellungnahme wird dann die Erarbeitung eines Änderungsentwurfs der Richtlinie 80/217/ EWG erfolgen. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission die Mitarbeit kompetenter deutscher Fachleute für diese Überarbeitung angeboten und stellt alle im Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen gewonnenen epidemiologischen und sonstigen Daten zur Verfügung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/2325 Fragen 33 und 34): Welche Gründe führen zu den Überlegungen des Bundesministers der Verteidigung, die im VN-Auftrag tätigen Soldaten des Heeresfliegerregimentes in Mendig aus dem Irak abzuziehen? Wie beurteilt der Bundesminister der Verteidigung die Sicherheit der Heeresflieger-Soldaten aus Mendig im Irak angesichts der dort noch vorhandenen bakteriologischen und anderen Massenvernichtungswaffen? Zu Frage 33: Seit 1991 stellt die Bundeswehr der Sonderkommission ständig zwei Transportflugzeuge und drei Transporthubschrauber mit entsprechendem Personal für die Durchführung von Lufttransporten zur Unterstützung der Inspektionen der VN-Sonderkommission Abrüstung Irak (UNSCOM) zur Verfügung. Personal und Material müssen mittlerweile aus der gesamten Hubschraubertransportflotte des Heeres rekrutiert werden. Schlüsselpersonal wird darüber hinaus von allen Teilstreitkräften bereitgestellt. Ein derart aufwendiger personeller und materieller Einsatz kann auch von gut ausgestatteten Streitkräften nicht unbegrenzt geleistet werden. Die Maßnahmen zur Materialerhaltung sind durch die extremen Klima- und Wüstenbedingungen unverhältnismäßig hoch. Der Arbeitsaufwand sowie der Wert- und Materialansatz zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes im Irak ist um ein 24faches höher als in Deutschland. Dies hat negative Auswirkungen für Ausbildungsstand und Einsatzfähigkeit der Transporthubschrauberkräfte, die nicht länger zu vertreten sind. Abrüstung und Langzeitüberwachung der Fähigkeiten des Irak zur Produktion und dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen liegt in der Verantwortung aller VN-Mitgliedstaaten. Andere Staaten verfügen auch über geeignete Lufttransportmittel für die Unterstützung der Sonderkommission, deshalb sollten nach 4 Jahren ununterbrochener deutscher Unterstützung nun auch andere Nationen in die Pflicht genommen werden. Die Bundesregierung ist derzeit bemüht, Lösungen im internationalen Rahmen zu finden. Zu Frage 34: Die Sicherheit der im Irak eingesetzten deutschen Soldaten ist dem Bundesminister der Verteidigung ein besonderes Anliegen. Derzeit stellt sich die Lage wie folgt dar: Die möglicherweise noch im Besitz des irakischen Regimes befindlichen Massenvernichtungswaffen stellen derzeit keine spezifische, akute Gefährdung für das VN- Personal im Irak dar. Auch nach dem Bekanntwerden der bisher verborgenen Entwicklungsprogramme bekunden alle offiziellen irakischen Stellen die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den VN. Insofern wird eine Gefährdung des VN- Personals nicht gesehen, weil auch der Irak ein Interesse hat, möglichst bald eine Lockerung bzw. Aufhebung der nach dem Golfkrieg verhängten Sanktionen zu erreichen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/2325 Frage 35): Treffen Hinweise zu, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Feinausplanung zur Anpassung der Streitkräftestrukturen beabsichtigt, die 3. Kompanie des Nachschubbataillons Weiden 12 vom Bundeswehrstandort Weiden zu entfernen, und wie vereinbart sie dies mit den Zusagen, die dem Standort Weiden bisher gegeben wurden? Bisher sind neben der Heeresunteroffizierschule II zwei Nachschubkompanien mit insgesamt 105 militärischen und 8 zivilen Dienstposten in Weiden stationiert. Entscheidungen über die Feinausplanung der Streitkräftestrukturen werden zur Zeit vorbereitet. Sie trifft - voraussichtlich im Herbst - der Bundesminister der Verteidigung. Bis dahin können allenfalls unverbindliche Überlegungen diskutiert werden. Sollte es indes zu einer Zusammenfassung der beiden Nachschubkompanien kommen, wird die verbleibende Kompanie 113 militärische und 7 zivile Dienstposten umfassen und somit einen Aufwuchs um 7 Dienstposten in Weiden bewirken. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen des Abgeordneten Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2325 Fragen 40 und 41): Ist es zutreffend, daß, nach mündlicher Zusage am 27. Juni dieses Jahres aus dem Referat Familie im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in Gera/Thüringen ein Familienzentrum als Modellprojekt der Bundesregierung gefördert werden sollte und daß darüber Einvernehmen mit dem Träger (Arbeiterwohlfahrt Gera) und dem Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit erzielt worden war, und entspricht es weiterhin den Tatsachen, daß die Bundesministerin entgegen den Zusagen aus ihrem Hause für das Modellprojekt jetzt die Stadt Suhl und eine konfessionelle Trägerschaft präferiert? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Kosten, die durch die schon begonnene und auch weitergeführte Projekterstellung für Gera durch die Universität Hannover entstehen und die sie nach eigenen Angaben übernehmen wird, obwohl es das Projekt in Gera in der vorgesehenen Form nicht geben wird? Zu Frage 40: Die in der Frage aufgestellten Behauptungen treffen so nicht zu. Das Bundesministerium fördert bisher Familienzentren als Modellprojekte in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Es ist richtig, daß das Bundesministerium in Erwägung zieht, auch in Thüringen eine Modellmaßnahme zu fördern. Fachlicherseits waren Standorte in Gera und Suhl als gleichwertig dargestellt worden. Im Interesse einer Trägervielfalt in Thüringen gab Frau BM Nolte - vorbehaltlich weiterer Prüfungen - Präferenz für den in protestantischer Trägerschaft vorgesehenen Standort Suhl zu erkennen. Förderzusagen von seiten des Bundesministeriums sind bisher weder gegenüber dem Standort Suhl noch gegenüber dem Standort Gera erteilt worden. Förderentscheidungen werden generell nicht mündlich getroffen und erst nach Vorliegen eines Modellkriterien genügenden Förderantrags eines kompetenten Trägers, der unter allen Beteiligten abgestimmt ist. Bei den Projektvorstellungen am 27. Juni diesen Jahres, zunächst durch die Arbeiterwohlfahrt in Gera, dann durch eine Kirchengemeinde in SuhlNord, haben die beteiligten Vertreter des Bundes und des Landes darauf hingewiesen, daß Projekte an mehreren Standorten geprüft würden. Das Gespräch am Standort konnte deshalb nicht als Vorentscheidung gewertet werden. Zu Frage 41: Zum Zeitpunkt der Projektpräsentation im Juni diesen Jahres gab es keine „vorgesehene Form" eines Familienzentrums in Gera und nach Kenntnis des Bundesministeriums auch danach nicht. Die erste Projektpräsentation zeigte die Notwendigkeit einer Beratung durch das Netzwerk der örtlichen und regionalen Familienpolitik, das im Auftrag des Bundesministeriums vom Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover GmbH aufgebaut worden ist. Aufgabe des Netzwerks ist es, Multiplikatoren der Familienpolitik auf kommunaler Ebene, z. B. kommunale Stellen und freie Träger, fachlich zu beraten, zu vernetzen und bei der Maßnahmenfindung zu unterstützen. Bei der Beratung in Gera sind Kosten nur bei diesen, im Rahmen eines Werkvertrages finanzierten, Netzwerkaufgaben angefallen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Frage der Abgeordneten Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/2325 Frage 42): Inwiefern hat sich die Bundesregierung auf der Weltfrauenkonferenz dafür eingesetzt, daß die sexuelle Orientierung von Frauen als universelles Menschenrecht anerkannt wird, und welche rechtlichen Schritte will sie ergreifen, damit Frauen und Männer in Deutschland nicht weiterhin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden? Die Bundesregierung hat sich im Vorbereitungsprozeß für die 4. Weltfrauenkonferenz bei den Abstimmungen in der Europäischen Union und auf der 4. Weltfrauenkonferenz selbst für rechtliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung eingesetzt. Paragraph 232h des Entwurfs der Aktionsplattform geht auf gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung ein. Dieser Paragraph wurde von der europäischen Union und Kanada auf der Vorbereitungskonferenz in New York im März/April 1995 in Kapitel IV I Menschenrechte eingebracht. Trotz intensiver Verhandlungen konnte dieser Paragraph jedoch nicht aufrecht erhalten werden. Die überwältigende Mehrheit der Staaten, bis auf die europäische Union, einige weitere westliche Staaten und Südafrika, lehnte diesen Paragraphen ab. In Kapitel IV strategische Ziele und Aktionen, Paragraph 48, werden Hindernisse zur Gleichberechtigung auf Grund verschiedener Faktoren wie Rasse, Alter, Sprache, Ethik, Kultur, Religion benannt und um den Zusatz „und andere Faktoren" ergänzt. Unter diesen Zusatz „und andere Faktoren" ist insbesondere auch die „sexuelle Orientierung" zu fassen. Die explizite Nennung „sexuelle Orientierung " war jedoch in der Aktionsplattform nicht durchsetzbar. Zum zweiten Teil der Frage wird die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS zur „Situation von Lesben und Schwulen in der Bundesrepublik Deutschland" Stellung nehmen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/ 2325 Fragen 43 und 44): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in ihren bilateralen Beziehungen zu China ergreifen, damit dort Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen abgeschafft und weibliche Säuglinge nicht mehr ausgesetzt werden bzw. ihr Tod in Kauf genommen wird? Bewertet die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, neben analer und oraler Vergewaltigung andere Formen des gewaltsamen Eindringen in den Körper von Frauen auch als Vergewaltigung, wie dies die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, schon vorgeschlagen hat, und mit welcher Begründung setzt sich die Bundesministerin Claudia Nolte für die Beibehaltung minderschwerer Fälle von Vergewaltigung ein? Zu Frage 43: Mitglieder der Bundesregierung haben in verschiedenen Gesprächen mit Poliktikern und Politikerinnen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch an Frauen und Mädchen, angesprochen und dagegen deutlich Stellung bezogen. Frau Bundesministerin Nolte hat in ihrer Rede vor dem Plenum der 4. Weltfrauenkonferenz am 6. September 1995 in Peking ausdrücklich das Gastland angesprochen, ich zitiere: „Wir alle stehen in der Verantwortung, das Gastland ebenso wie alle Staaten der Welt, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen, zu verhindern und zu bestrafen. Dazu gehören Kindestötung, Zwangsabtreibungen, die gezielte Abtreibung weiblicher Föten sowie Frauen- und Mädchenhandel." Ebenso ist sie in ihrem Schlußabsatz erneut darauf eingegangen: "Ich hoffe sehr, daß die Durchführung dieser Konferenz nachhaltig dazu beiträgt, daß die Menschenrechte in China und weltweit uneingeschränkt geachtet und gewährleistet werden. " Darüber hinaus hat Frau Bundesministerin Nolte erneut in ihrem Gespräch mit Frau Chen Muhua, der Vizepräsidentin des chinesischen Volkskongresses und Präsidentin der 4. Weltfrauenkonferenz, am 14. September 1995, sowie in ihrem Gespräch mit Frau Peng Peyun, der Vorsitzenden der staatlichen Kommission für Familienplanung, am selben Tag ganz konkret die im Zusammenhang mit der Einkindpolitik stehenden negativen Auswirkungen wie Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen und Aussetzung weiblicher Säuglinge angesprochen und sich über Maßnahmen der chinesischen Regierung zum Abbau dieser Mißstände informiert. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in China fortsetzen. Sie wird insbesondere die chinesische Regierung weiterhin dazu drängen, in ihrer Familienplanungspolitik auch die Menschenrechte für Kinder und Frauen zu gewährleisten. Zu Frage 44: Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tritt für einen weiten Vergewaltigungstatbestand ein, der neben der vaginalen zumindest auch die anale und orale Vergewaltigung mitumfaßt. Ziel ist u. a. alle die Tathandlungen als Vergewaltigung zu bestrafen, die in Ihrer Frage angesprochen wurden. Wie dies im Tatbestand definiert werden kann, wird zur Zeit im Bundestag diskutiert. Das Bundesfrauenministerium hatte in seinem früheren Diskussionsentwurf die Lösung vorgeschlagen, bei § 177 StGB auf den minderschweren Fall zu verzichten und statt dessen die Mindeststrafe von 2 Jahren auf 1 Jahr abzusenken. Sollte es, wie zur Zeit diskutiert wird, zu einer Zusammenfassung der §§ 177 und 178 StGB kommen, kann auf einem minderschweren Fall bei der sexuellen Nötigung nicht verzichtet werden. Es wäre dann nach einer Lösung zu suchen, die eine Anwendung dieses minderschweren Falls bei einer Vergewaltigung möglichst ausschließt. Doch_ auch bei einem Verzicht auf einen minderschweren Fall bei der Vergewaltigung ist nicht gewährleistet, daß in den Verfahren z. B. opferbeschuldigende Verteidigungsstrategien ausgeschlossen sind. Nach § 46 StGB ist das Gericht gehalten, bei der Strafzumessung alle Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abzuwägen. Auch ohne gesetzlichen Milderungsgrund muß das Gericht daher auch Tatumstände bewerten, die den Täter entlasten könnten. Hier kann nur durch eine entsprechende Schulung und Fortbildung sichergestellt werden, daß nicht Rollenklischees und Vorurteile in diese Abwägung einfließen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/2325 Frage 48): Wie bewertet die Bundesregierung die Realisierungsaussichten des Lückenschlusses der A 1 zwischen Blankenheim-Tondorf und der A 48 (Koblenz-Trier), Anschlußstelle Daun/Mehren, und welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung diesem Lückenschluß angesichts der Tatsache zu, daß allein für das auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz gelegene Teilstuck von 27,9 km ein Finanzierungsbedarf von 470,914 Mio. DM besteht, bis Ende des laufenden Jahres voraussichtlich insgesamt 46,131 Mio. DM ausgegeben sein werden und der Bundeshaushaltsplan 1996 lediglich die Bereitstellung von 7,5 Mio. DM vorsieht, so daß weiterhin ein Bedarf von 417,283 Mio. DM besteht, wenn - wie zu erwarten ist - im kommenden Jahr ein baureifer Plan vorliegt? Zu Frage 48: Die A 1 zwischen Tondorf und dem Autobahndreieck Vulkaneifel befindet sich im Abschnitt Anschlußstelle Daun/Mehren bis Autobahndreieck Vulkaneifel in der Baudurchführung, wofür bis einschließ- lich 1994 38,6 Millionen DM verausgabt wurden und bis zur Fertigstellung in 1997 noch mehr als 17 Millionen DM bereitgestellt werden. Die restlichen vier Abschnitte der A 1 zwischen Blankenheim-Tondorf und Daun/Mehren werden - entsprechend der gesetzlichen Festlegung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen - als vordringliche Maßnahmen betrieben. Bei dem derzeitigen Stand der Planungen beziehungsweise in drei Abschnitten der Planfeststellungsverfahren und der besonderen Umweltproblematik dieses Autobahnneubaus in der Eifel kann Baurecht kurzfristig nicht erwartet werden. Eine Aussage über die Realisierung ist daher nicht möglich. Dieses richtet sich nach dem Abschluß der Bauvorbereitungen (baureife Planung, rechtsbeständige Planfeststellung, Grunderwerb und nach den gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernd Wilz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Lippelt, selbst wenn ich mir zu eigen machen würde, was Sie sagen, muß ich feststellen: Auch durch noch so gute Aufklärungsmittel ist nicht von vornherein und eindeutig zu identifizieren, wo die Maschine gebaut und eingesetzt wurde. Ich darf daran erinnern, daß
    gerade im MiG-Bereich - das geht von MiG 21 und 23 bis hin zu MiG 29 - die Russen Flugzeuge gebaut haben und daß die Tschechen beispielsweise bestimmte Teile produziert, gewartet und instandgesetzt haben und vieles andere mehr. Sie wären auch bei der besten Aufklärung, auch wenn Sie die Maschinen irgendwo stehen oder fliegen sehen würden, nicht ohne weiteres in der Lage, zu sagen: Das hat dieser oder jener geliefert.


Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 39 des Kollegen Gansel auf:
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Bauteile von Düsenjägern des Typs MiG 21 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Kroatien gelangt sind, und von welchem „ befreundeten Staat" (vgl. Antwort auf meine Frage in Drucksache 13/ 2326) wird der Düsenjäger der ehemaligen NVA „zu Erprobungszwecken" genutzt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Wilz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Bundesministerium der Verteidigung schließt aus, daß Bauteile von Düsenjägern des Typs MiG 21 auf rechtlich zulässigem Weg aus der Bundesrepublik Deutschland nach Kroatien gelangt sind. Es liegen hier keine Anhaltspunkte dafür vor, daß Bauteile der MiG 21 illegal nach Kroatien verbracht worden sind.
    Bei dem befreundeten Staat - ich wiederhole mich - handelt es sich um einen NATO-Partner. Über die Abgabe wurde mit dem Empfängerstaat Vertraulichkeit vereinbart. Der Name kann als Verschlußsache mitgeteilt werden.