Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adler, Brigitte SPD 8. 9. 95
Beck (Bremen), BÜNDNIS 8. 9. 95
Marieluise 90/DIE
GRÜNEN
Büttner (Ingolstadt), SPD 8. 9. 95
Hans
Feilcke, Jochen CDU/CSU 8. 9. 95
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 8. 9. 95
Frick, Gisela F.D.P. 8. 9. 95
Graf (Friesoythe), SPD 8. 9.95
Günter
Grießhaber, Rita BÜNDNIS 8. 9. 95
90/DIE
GRÜNEN
Hempelmann, Rolf SPD 8. 9. 95
Heym, Stefan PDS 8. 9. 95
Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 8. 9. 95
Hoffmann (Chemnitz), SPD 8. 9. 95
Jelena
Dr. Jobst, Dionys CDU/CSU 8. 9. 95
Dr. Jork, Rainer CDU/CSU 8. 9. 95
Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 8. 9. 95
Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 8. 9. 95
Angelika 90/DIE
GRÜNEN
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 9. 95
Leidinger, Robert SPD 8. 9. 95
Lemke, Steffi BÜNDNIS 8. 9. 95
90/DIE
GRÜNEN
Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 8. 9. 95
90/DIE
GRÜNEN
Lohmann (Witten), SPD 8. 9. 95
Klaus
Lotz, Erika SPD 8. 9. 95
Lüth, Heidemarie PDS 8. 9. 95
Mattischeck, Heide SPD 8. 9. 95
Möllemann, Jürgen W F.D.P. 8. 9. 95
Neuhäuser, Rosel PDS 8. 9. 95
Neumann (Berlin), Kurt SPD 8. 9. 95
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 8. 9. 95
Saibold, Halo BÜNDNIS 8. 9. 95
90/DIE
GRÜNEN
Schätzle, Ortrun CDU/CSU 8. 9. 95
Schaich-Walch, Gudrun SPD 8. 9. 95
Schenk, Christa PDS 8. 9. 95
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schewe-Gerigk, BÜNDNIS 8.9.95
Irmingard 90/DIE
GRÜNEN
Schlee, Dietmar CDU/CSU 8. 9. 95
Schmidt (Aachen), Ursula SPD 8. 9. 95
Schmidt-Zadel, Regina SPD 8. 9. 95
Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 8. 9. 95
Wolfgang 90/DIE
GRÜNEN
Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 9. 95
90/DIE
GRÜNEN
Schultz (Everswinkel), SPD 8. 9. 95
Reinhard
Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 8. 9. 95
Simm, Erika SPD 8. 9. 95
Späte, Margarete CDU/CSU 8. 9.95
Dr. Stadtler, Max F.D.P. 8. 9. 95
Stübgen, Michael CDU/CSU 8. 9. 95
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 8. 9. 95
Tröscher, Adelheid SPD 8. 9. 95
Vosen, Josef SPD 8. 9. 95
Wettig-Danielmeier, Inge SPD 8. 9. 95
Wieczorek-Zeul, SPD 8.9.95
Heidemarie
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 687. Sitzung am 14. Juli 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
- Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17. BAföGÄndG)
- Zweites Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
- Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht
- Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 22. August 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Gesetz zu dem Protokoll Nr. 11 vom 11. Mai 1994 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)
- Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften
- Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (1. EMVGÄndG)
- Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz - HIVHG)
- Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt:
Zum Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz - HIVHG):
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Haftung nach dem Arzneimittelgesetz auf der Grundlage des Berichtes des 3. Untersuchungsausschusses des 12. Bundestages vorzulegen. Dabei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
- Einbeziehung der sekundär, aber „unmittelbar" an eigenen Rechtsgütern Geschädigten in § 84 Satz 1 AMG,
- Erleichterung der Beweisführung und/oder der Beweislast für die Kausalität der Rechtsgutverletzung durch Arzneimittel in § 84 Satz 1 AMG,
- Einführung einer Entschädigungsregelung („Fondslösung") in Fällen ungeklärter Kausalität bei der Einnahme mehrerer Arzneimittel und beim Fehlen einer Arzneimittelzulassung und/oder Deckungsvorsorge,
- Erleichterung des Kausalitätsnachweises bzw. Entschädigungsregelung („Fondslösung") bei Langzeitschäden von Arzneimitteln,
- Umkehr der Beweislast für die „Unvertretbarkeit" der schädlichen Arzneimittelwirkungen zugunsten des Verletzten,
- Erhöhung der Höchstbeträge in § 88 AMG,
- Erweiterung der Schadenshaftung auf immaterielle
Schäden (Schmerzensgeld) in § 86 bzw. § 87 AMG.
Ein besserer Schadensausgleich für Arzneimittelgeschädigte ist humanitären Hilfelösungen mit überwiegend staatlicher Kostentragung vorzuziehen.
Zum Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in Ergänzung zu diesem Gesetz die Anstrengungen zur Umsetzung langfristig wirksamer Ozonminderungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene zu forcieren.
Weiterhin bittet der Bundesrat die Bundesregierung, unter Einbeziehung bereits existierender Erkenntnisse (z. B. Ozonversuch Heilbronn/Neckarsulm, Aktionsprogramm und Maßnahmenplan Ozon) eine zentrale Stelle zu beauftragen, ein wissenschaftliches Begleitprogramm zur Untersuchung der mit den temporären und langfristigen Maßnahmen erreichten Ozonminderungserfolge durchzuführen und daraus den Bedarf weiterer Regelungen abzuleiten.
Insbesondere sollten folgende Fragestellungen beantwortet werden:
- Haben sich die Regelungen des Ozongesetzes in der Praxis bewährt und durch welche Regelungen sollte das Gesetz ggf. ergänzt bzw. fortgeschrieben werden, um bis zum Greifen der langfristigen Maßnahmen die Ozonspitzenkonzentrationen zu senken?
- Welche Emissionsminderungen bei den Vorläufersubstanzen wurden während einzelner Ozonepisoden durch die eingeleiteten temporären Maßnahmen erzielt und welche Immissionsminderungen bei Ozon resultierten daraus?
- In welchem Umfang wurden Ausnahmeregelungen für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen und welche Probleme gab es dabei?
- Welche Resonanz fanden die Appelle zur Nichtbenutzung von Kraftfahrzeugen?
-- Welche Akzeptanz fanden die ausgesprochenen Verkehrsverbote bei der Bevölkerung?
Darüber hinaus wird die Beanwortung folgender Fragen für erforderlich gehalten:
- Welche Emissionsminderungen bei den Vorläufersubstanzen und welche Immissionsminderungen bei Ozon resultieren aus den eingeleiteten langfristigen Maßnahmen und wie sind diese im Vergleich zu den temporären Maßnahmen zu bewerten?
- Werden weitere Maßnahmen (z. B. Emissionsbegrenzungen im Anlagenbereich von Industrie und Gewerbe, Minderung der Lösemittelemissionen durch Produkte, weitere Emissionsbegrenzungen an Kraftfahrzeugen) für erforderlich gehalten, um die Emissionen der Ozonvorläufersubstanzen weiter zu senken?
Die Bundesregierung wird gebeten, durch jährliche Zwischenberichte bis jeweils zum 31. Dezember über die aktuellen Erkenntnisse aus diesem Begleitprogramm zu informieren.
Begründung:
Mit der Befristung des Ozongesetzes bis zum 31. Dezember 1999 wird der Versuchscharakter dieses Gesetzes dokumentiert. Um die Regelungen dieses Gesetzes ggf. zu ergänzen oder fortzuschreiben, ist es erforderlich, durch ein wissenschaftliches Begleitprogramm die eingeleiteten Maßnahmen zu untersuchen und zu bewerten. Eine hohe Vergleichbarkeit der Erkenntnisse aus den einzelnen Ozonepisoden in den Ländern kann nur durch ein bundeseinheitlich und zentral durchgeführtes Begleitprogramm erreicht werden.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat:
Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/44
Innenausschuß
Drucksache 13/765, Nr. 1.1 Finanzausschuß
Drucksache 13/1234, Nr. 1.9 Drucksache 13/1234, Nr. 1.12 Drucksache 13/1234, Nr. 1.19 Haushaltsausschuß
Drucksache 13/1338, Nr. 2.8 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/725, Nr. 83 Drucksache 13/725, Nr. 84 Drucksache 13/725, Nr. 86 Drucksache 13/725, Nr. 87 Drucksache 13/725, Nr. 88 Drucksache 13/725, Nr. 89 Drucksache 13/725, Nr. 101 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Drucksache 13/218, Nr. 88 Drucksache 13/614, Nr. 3.1 Drucksache 13/725, Nr. 138
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 13/1799, Nr. 2.9
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Drucksache 13/1338, Nr. 1.7 Drucksache 13/478, Nr. 1.3
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/343, Nr. 2.3
Drucksache 13/343, Nr. 2.5 Drucksache 13/343, Nr. 2.7 Drucksache 13/343, Nr. 2.10 Drucksache 13/343, Nr. 2.13 Drucksache 13/343, Nr. 2.24 Drucksache 13/765, Nr. 1.8 Drucksache 13/765, Nr. 1.10
Drucksache 13/765, Nr. 1.11 bis 1.15 Drucksache 13/765, Nr. 1.18 Drucksache 13/765, Nr. 1.19 Drucksache 13/1096, Nr. 2.2 Drucksache 13/1096, Nr. 2.13 Drucksache 13/1096, Nr. 2.14 Drucksache 13/1096, Nr. 2.18 Drucksache 13/1234, Nr. 1.4 Drucksache 13/1234, Nr. 1.5 Drucksache 13/1234, Nr. 1.13 Drucksache 13/1338, Nr. 2.5 Drucksache 13/1338, Nr. 2.7 Drucksache 13/1338, Nr. 2.10 Drucksache 13/1338, Nr. 2.11 Drucksache 13/1338, Nr. 2.14 Drucksache 13/1338, Nr. 2.16 Drucksache 13/1442, Nr. 1.1 Drucksache 13/725, Nr. 45 Drucksache 13/725, Nr. 105 bis 131 Drucksache 13/614, Nr. 2.1 bis 2.6 Drucksache 13/614, Nr. 2.9 Drucksache 13/614, Nr. 2.12 bis 2.14