Rede von
Achim
Großmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Beides ist mir bekannt. Den ersten Förderweg wollen Sie ganz streichen. Das Geld wollen Sie für kommunale Miethilfen einsetzen mit einer Grundgesetzänderung. Das ist so kurios, daß Verfassungsrechtler mir gesagt haben, dazu sollen die erst einmal einen Aufsatz schreiben.
Das zweite ist: Gerade weil Sie den sozialen Wohnungsbau über den dritten Förderweg deformiert haben, kommen auch im sogenannten sozialen Wohnungsbau inzwischen Marktmieten bis zu 18 DM pro Quadratmeter heraus. Sie wollen mir doch nicht erzählen, daß die Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen, genau solche Wohnungen brauchen.
Noch ein Wort zur Fehlbelegungsabgabe, die gerade ins Spiel kam. Über die Fehlbelegungsabgabe fließen dem Bund und den Ländern für den Wohnungsbau ungefähr 700 Millionen DM im Jahr zu, und das, obwohl - das ist vom Minister gesagt worden - die Fehlbelegungsabgabe in manchen Bundesländern nur rudimentär erhoben wird. Wer also, ohne
Achim Großmann
sich im Detail darüber Gedanken zu machen, einfach mir nichts dir nichts sagt: „Die Fehlbelegungsabgabe streichen wir", der soll uns erst einmal sagen, wie er die 700 Millionen DM, die dann wegfallen, finanzieren will, woher er die nehmen will oder ob er die Mittel im Wohnungsbau weiter drastisch kürzen will.
Die Rufe schallen meistens sehr laut aus Bayern. Herr Braun, Sie kommen aus Bayern, aus München.
Sie legen sehr großen Wert darauf, daß die Fehlbelegungsabgabe ein falsches Instrument ist. Ich meine, diejenigen, die aus Bayern kommen - obwohl sie nicht unmittelbar politische Verantwortung mit der F.D.P. in Bayern tragen -, sollten einmal ein bißchen leiser rufen; denn dort sind die Einkommensgrenzen für die Fehlbelegungsabgabe so gezogen, daß erst dann, wenn die Einkommensgrenze im sozialen Wohnungsbau um 80 % überschritten wird, überhaupt eine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird. Wenn also Leute aus Bayern kommen und sagen, die tauge nichts, dann ist das eine Aufgabe, die in Bayern gelöst werden muß.
Sie war schon einmal mutiger, die Regierung. In den Koalitionsvereinbarungen zur 12. Legislaturperiode stand: Wir werden die Rahmengesetzgebung des Bundes für die Fehlbelegungsabgabe so ändern, daß die Länder gezwungen sind, die Fehlbelegungsabgabe bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu nehmen. Davon ist keine Rede mehr. Von Ihnen gibt es nur Hinweise, auch im Sommerloch, man wolle die Fehlbelegungsabgabe völlig abschaffen.