Rede von
Hansgeorg
Hauser
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Haushalts 1996, den wir heute in erster Lesung beraten, bietet die Gewähr für eine Fortsetzung der soliden und effektiven Finanzpolitik der Koalition.
Er ist der Start für eine weitere Etappe der erfolgreichen Finanzpolitik von Finanzminister Theo Waigel - ein Erfolg, der um so höher zu bewerten ist, weil er in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld hart erkämpft werden mußte.
Es ist heute schon der OECD-Bericht erwähnt worden, in dem von großer Bewunderung über die Gesundung der Staatsfinanzen die Rede ist. Frau Matthäus-Maier, daß Sie den Finanzminister loben, das kann man von Ihnen nicht erwarten.
Aber angesichts dieser internationalen Beurteilung der Finanzpolitik von Theo Waigel hätten Sie zumindest einmal Ihren Respekt vor dieser Leistung zum Ausdruck bringen können.
Statt dessen haben wir heute einen absolut mißratenen Versuch erlebt, die Finanzpolitik der Fraktion wieder in den Mittelpunkt, in das Machtzentrum zu stellen. Ich glaube, das ist gründlich danebengeraten.
Meine Damen und Herren, wir können heute mit Fug und Recht behaupten, daß wir die deutsche Einheit - das ist wahrhaft eine Jahrhundertaufgabe - finanzpolitisch bisher hervorragend bewältigt haben. Allen Kassandrarufen und Schreckensszenarien zum Trotz, mit denen namentlich die SPD den Prozeß der deutschen Einheit begleitet hat: Theo Waigels konsequenter Kurs einer stabilitätsorientierten, auf strikte Sparsamkeit ausgerichteten und gleichzeitig investitionsfreundlichen Finanzpolitik hat sich nach innen und außen ausgezahlt.
In den neuen Ländern geht es wirtschaftlich aufwärts. Das muß mittlerweile sogar der „Spiegel" anerkennen. Alles deutet darauf hin, daß dieser Wiederaufbau- und Aufholprozeß in Zukunft an Dynamik noch gewinnen wird.
Diese Fortschritte wurden auf einer soliden finanzpolitischen Basis erzielt. Der beste Beweis dafür ist
wohl die Tatsache, daß Deutschland bereits seit 1994 die strengen Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrages in vollem Umfang erfüllt. Das wird von allen Fachleuten immer als besonderes Ereignis herausgestellt. Trotz der immensen sozialistischen Erblasten der früheren DDR ist es gelungen, daß auch die Maastricht-Kriterien über Defizit und Verschuldung über den gesamten Zeitraum des Finanzplanes des Bundes von 1995 bis 1999 noch mit deutlichen Spielräumen eingehalten werden können.
Die jüngste Zinssenkung der Deutschen Bundesbank zeigt, daß auch die unabhängige Hüterin der deutschen Währung volles Vertrauen in die solide Finanzpolitik der Koalition hat - eine eindrucksvolle Bestätigung der Politik Theo Waigels.
Daß wir die enormen finanzpolitischen Herausforderungen der letzten Jahre erfolgreich gemeistert haben, darf uns allerdings nicht in Versuchung führen, uns nun auf diesen Lorbeeren auszuruhen. Wir müssen unser Konzept der symmetrischen Finanzpolitik des Abbaus des Staatsdefizits und der Senkung der Steuerbelastung mit Nachdruck fortsetzen. Staatsquote sowie Steuer- und Abgabenbelastung sind einfach zu hoch. Wir müssen hier auf den Stand vor der deutschen Wiedervereinigung zurückkommen.
Dieses Ziel ist ehrgeizig, aber nicht utopisch. Wir in der Fraktion haben uns bereits die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen, daß wir dieses Ziel .konsequent fortsetzen werden.
Mit dem Jahressteuergesetz, das wir in der nächsten Sitzungswoche formal verabschieden werden, sind wir im steuerpolitischen Bereich auf diesem Weg bereits einen Schritt weitergekommen. Dieses Gesetz bringt dem Steuerzahler - man muß das in aller Deutlichkeit immer wiederholen, weil es leider in der Öffentlichkeit viel zuwenig zur Kenntnis genommen wird - endlich die dringend notwendigen Nettoentlastungen. Das steuerfreie Existenzminimum bringt rund 15,5 Milliarden DM, und der Familienleistungsausgleich - das ist der zweite Kernbereich, der, die finanzielle Situation der Familien fühlbar verbessert - bringt weitere 7 Milliarden DM ab 1996 und darüber hinaus noch einmal 4 Milliarden DM ab 1997.
Das Jahressteuergesetz ist zugegebenermaßen ein Kompromiß. Wir hätten eine Nettoentlastung der Bürger in Höhe von 22,5 Milliarden DM vorgezogen, wie es in unserer ursprünglichen Konzeption auch gestanden hat.
- Da täuschen Sie sich leider. Wir haben ein Konzept vorgelegt, in dem wir diese Entlastungen auf den Tisch gelegt haben. Sie haben geglaubt, Sie könnten hier - Adolf Roth hat das sehr treffend ausgedrückt - großartige Versprechungen machen, während die Länder dabeistanden, sich die Taschen zugehalten
Hansgeorg Hauser
haben und gesagt haben: Wir können uns das überhaupt nicht leisten. Das sollten Sie sich wieder einmal zu Gemüte führen. Das haben Sie offensichtlich schon wieder vergessen.
Die Kritik am Vermittlungsergebnis - es sind ja verschiedene Stellungnahmen in der Öffentlichkeit laut geworden - halte ich im Ergebnis für unbegründet. Es wird nämlich außer acht gelassen, daß die SPD mit einer wahren „Horrorliste" von etwa 50 punktuellen Steuererhöhungsforderungen in Höhe von insgesamt 14 Milliarden DM in das Vermittlungsverfahren gegangen ist. Das ist die Wahrheit. Man wollte höhere Steuern und höhere Belastungen für die Wirtschaft sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von 14 Milliarden DM durchsetzen.
Zu diesen Steuererhöhungsplänen der SPD gehörten massive Belastungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer.
- Frau Fuchs, hören Sie doch mal zu - wie z. B. die Begrenzung der Abschreibungsmöglichkeiten für Betriebs-Pkws - Sie müssen Ihren Herrn Schröder dazu hören, welche Meinungen er dazu vertreten hat -
-- wissen Sie, wenn Sie reden, können Sie nicht zuhören; vielleicht sollten Sie zuerst zuhören und dann reden; das ist sehr sinnvoll -,
die Verschlechterungen bei Rückstellungen, die Einführung einer Entfernungspauschale - auch dazu hat Ihr Herr Schröder sehr deutlich seine Meinung gesagt -
- ja, in diesem Punkt teile ich seine Meinung - und die Einschränkung von Steuervergünstigungen bei Lebensversicherungen - milliardenschwere neue Belastungen, die wir verhindert haben.
Da Frau Matthäus-Maier davon spricht, daß es bei allem um den Subventionsabbau gehe, muß ich sagen: Einige Punkte haben mit Subventionsabbau nichts zu tun. Wir haben leider die Kröte schlucken müssen, daß wir neue Belastungen schaffen, beispielsweise bei der Besteuerung von Teilzeitbeschäftigungen und der Besteuerung der Direktversicherung. Die Anhebung von 15 auf 20 % ist wahrlich keine angenehme Sache gewesen.
- Das nennt die SPD Subventionsabbau. - Das ist lediglich zu verantworten gewesen, weil der Eingangssteuersatz von 19 % auf fast 26 % angehoben wurde. Deswegen ist hier die maßvolle Anhebung von 15 auf 20 % gerade noch vertretbar.
Die jetzt von den SPD-Forderungen im Kompromiß übernommenen Finanzierungsmaßnahmen von insgesamt etwas über 4 Milliarden DM sind nur verkraftbar, wenn man ihnen die erheblichen Entlastungen gegenüberstellt, die das Jahressteuergesetz für Familien und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen bringt. Aber, meine Damen und Herren, das kann nur ein erster Schritt bei dieser Tarifreform sein. Wir müssen auch an die Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 55 700 DM - hier hört das Existenzminimum auf - denken und sie steuerlich entlasten. Es kann nicht angehen, daß dieser Personenkreis, zu dem bereits viele Facharbeiter gehören, auf Dauer von Steuerentlastungen ausgeschlossen bleibt.
Noch in diesem Jahr müssen wir weitere steuerpolitische Aufgaben in Angriff nehmen. Ich nenne nur die Fortsetzung der Unternehmensteuerreform und die durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichts notwendig gewordene Neuregelung bei der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer und der Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Wir müssen diese Probleme zügig angehen.
Ich kann in diesem Zusammenhang nur an die SPD appellieren, mit ihrer totalen Obstruktionspolitik endlich Schluß zu machen. Denn das, was Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, in der Vergangenheit zur Lösung aller dringenden finanz- und steuerpolitischen Fragen beigetragen haben, war nichts anderes als eine sture Blockadepolitik. Sie haben in dieser Legislaturperiode noch nicht ein einziges schlüssiges finanzpolitisches Konzept vorgelegt. Wenn aus der SPD doch mal irgend etwas gekommen ist, waren es die alten ideologischen Wunschvorstellungen,
die so unrealistisch waren, daß die SPD-Bundestagsfraktion von ihren eigenen Finanzministern und Ministerpräsidenten in den SPD-geführten Ländern zurückgepfiffen werden mußte.
Eines muß man auch sagen: Die SPD-Ministerpräsidenten haben das nicht aus Streitlust getan, sondern sie haben es, wie der Kollege Repnik sehr deutlich ausgeführt hat, einfach deshalb getan, weil sie in ihrer Finanzpolitik mit dem Rücken zur Wand stehen, weil sie die Entlastungen, die die CDU- und CSU-geführten Länder mitgetragen haben, nicht bezahlen konnten. Das ist die Wahrheit, und deshalb haben sie sich so ins Zeug gelegt, daß die Entlastungen geringer ausfielen.
Die Reaktion der SPD-Bundestagsfraktion und insbesondere ihres Vorsitzenden Scharping auf Gesetzesinitiativen, nicht nur im steuerpolitischen Bereich, beschränkte sich auf die Ankündigung, man werde dieses und jenes Gesetz im Bundesrat zu Fall bringen. Auseinandersetzung in der Sache? - Fehlan-
Hansgeorg Hauser
zeige. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich damit aus der politischen Diskussion in diesem Parlament selbst ausgeblendet. Das ist ein Armutszeugnis allerersten Ranges.
Wie deutlich das auch der Vorsitzende dieser Fraktion sieht, hat er selbst zum Ausdruck gebracht Wenn er jetzt sagt, daß diese Fraktion wieder zum Machtzentrum werden müsse, ist das doch nichts anderes als eine Bankrotterklärung seiner bisherigen Politik, daß die Entscheidungen im Bundesrat gefällt werden. Dort hat die SPD die Mehrheit, und dort kann man entscheiden.
Meine Damen und Herren, Sie sollten sich wirklich eines Besseren belehren lassen und wieder konstruktiv mitarbeiten.
Meine Damen und Herren, die Fortsetzung der Unternehmensteuerreform ist eines unserer nächsten dringenden Probleme. Die Koalition hat hierfür ein schlüssiges Konzept vorgelegt: Wegfall der Gewerbekapitalsteuer und Ausgleich für die Kommunen durch eine Beteiligung an der Umsatzsteuer. Nachdem nun niemand, wirklich niemand mehr die Notwendigkeit einer Reform der Gewerbesteuer in Zweifel zieht, wird sich die SPD auch hier bewegen müssen, und zwar schnell. Wir können es uns einfach nicht mehr leisten, daß noch mehr Betriebe ihre Produktion ins Ausland verlagern und dadurch noch mehr Arbeitsplätze verlorengehen.
Meine Damen und Herren, die großen Betriebe haben spektakuläre Verlagerungen und Entlassungen durchgeführt. Dramatisch ist zur Zeit der Wegzug von kleinen und mittleren Betrieben ins Ausland,
die stille Verlagerung von Arbeitsplätzen. Das ist das Dramatische, was zur Zeit passiert. Das ist auch wegen der Gewerbesteuer, wegen unserer hohen Unternehmensteuerbelastung der Fall.
Das Märchen, mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer würden Großbanken und Versicherungen auf Kosten mittelständischer Handwerker entlastet, mit dem Sie Anfang des Jahres durch die Lande gezogen sind, ist durch die Verbände des Mittelstandes selber widerlegt worden.
Glaubt man Herrn Scharping - so hat er es zumindest im „Spiegel" diese Woche gesagt -, „setzt die SPD auf sichere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, also eine vorausschauende Politik, die Zukunft schafft und sie nicht durch Nichtstun sabotiert" .
Da kann ich nur sagen: Solchen Lippenbekenntnissen sollten endlich Taten folgen.
Wir werden hier im Parlament die klare Entscheidung der SPD zu den anstehenden steuer- und finanzpolitischen Problemen einfordern. Die betroffenen Betriebe, die betroffenen Arbeitnehmer haben kein Verständnis mehr dafür, daß sich die SPD mit einer doppelzüngigen Strategie aus der politischen Verantwortung
stiehlt.
Leider haben Sie, Herr Kollege Poß, sich in einem Zeitungsbericht und in einer Pressemeldung ganz gegenteilig geäußert. Sie haben gesagt: Die sachlichen Voraussetzungen für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer sind nicht gegeben. Sie erklären nun, daß erst die Gemeindefinanzreform ganz ausführlich diskutiert werden muß. Ich habe das Gefühl, daß Sie hier einen neuen Popanz aufbauen, mit dem Sie sich wieder einmal der Verantwortung entziehen wollen.
Andere Leute aus der SPD haben ganz andere Meinungen. Der Ministerpräsident von RheinlandPfalz, Herr Beck, will die Gewerbekapitalsteuer abschaffen - so heißt es in der „FAZ" vom 1. September -, weil sie investitionshemmend sei und als ertragsunabhängige Substanzsteuer nicht mehr in die Zeit passe.
Ich darf Ihnen noch ein Zitat vorlesen: „Der psychologische Schaden, der von der Gewerbekapitalsteuer ausgeht, ist inzwischen größer als der fiskalische Nutzen, den sie stiftet."
Abschließend heißt es in diesen Ausführungen: „Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ist übrigens nicht zuletzt im Hinblick auf den jüngsten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der einheitswertabhängigen Steuern ein wichtiger Schritt zur Steuervereinfachung." Geschrieben wurde das von einem Herrn Gernot Mittler, Finanzminister von Rheinland-Pfalz, und zwar - das ist das Amüsante daran - in einer Anregung für das Rundschreiben an die sozialdemokratischen Mandatsträger. Dieses Fax ist dummerweise bei der CDU in Rheinland-Pfalz gelandet.
Hansgeorg Hauser
Meine Damen und Herren, ich habe schon auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer hingewiesen. Angesichts der kurzen Fristen, die das Gericht dem Gesetzgeber einräumt, gehört die Umsetzung zu den dringendsten, aber auch zu den schwierigsten steuerpolitischen Aufgaben in der nächsten Zukunft.
Herr Weng, das ist keine Schlacht von übermorgen, sondern das ist leider eine Aufgabe, die wir zumindest in den Grundzügen, in den Eckwerten bis zum Jahresende erledigen müssen. Denn das Verfassungsgericht hat vorgegeben, daß wir zumindest für die Erbschaftsteuer die Grundzüge in 1995 festlegen müssen.
Die Entscheidungen enthalten einige erfreuliche Klarstellungen, durch die wir die Politik der Koalition bestätigt sehen. So mußten wir - um nur ein Beispiel zu nennen - in den vergangenen Jahren gegen den Widerstand der Opposition Erleichterungen bei der Steuerbelastung im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel bei mittelständischen Betrieben durchsetzen.
Das Gericht hat nun mit erfreulicher Klarheit dargestellt, daß eine Neuregelung der Erbschaftsbesteuerung gewährleisten muß, daß insbesondere die Fortführung mittelständischer Betriebe im Erbfall durch die Erbschaftsteuerbelastung nicht gefährdet werden darf.
Mir ist klar, daß diese und andere Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts der Opposition sauer aufstoßen. Es ist ja gerade einmal etwas mehr als ein Jahr her, daß führende Politiker in der SPD eine drastische Erhöhung der Erbschaftsteuer und eine Heranführung der Einheitswerte des Grundvermögens an die Verkehrswerte gefordert haben. Diesen Plänen hat das Verfassungsgericht eine deutliche Abfuhr erteilt.
Wenn Sie darüber lamentieren, wie es der Kollege Poß gemacht hat, daß das Verfassungsgericht bei der Vermögensteuer weit über das Entscheidungsnotwendige hinausgegangen sei, und darüber sinnieren, ob alle Vorgaben des Gerichts durch den Gesetzgeber einzuhalten sind, dann sind Sie auch hier wieder auf dem Holzweg.
Meine Damen und Herren, wir sollten diese Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu einem großen Wurf nutzen.
Es ist meine feste Überzeugung, daß als Konsequenz aus diesen Entscheidungen die Vermögensteuer abgeschafft werden muß.
Das Gericht hat in aller Deutlichkeit gesagt, daß die Vermögensteuer nicht zu einer Substanzbesteuerung führen darf. Folglich müßten wir geringes Vermögen ganz kräftig entlasten. Die großen Vermögen dürfen wir nicht stärker besteuern; denn wenn man den Spitzensteuersatz, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zusammen betrachtet, sieht man, daß wir bereits an einer Obergrenze angelangt sind, die wir nicht überschreiten dürfen. Das bedeutete als Konsequenz, daß wir nur die mittleren Vermögen mit Vermögensteuer belasten dürften. Das ist absolut undenkbar.
Auch bei der Erbschaftsteuer sollten wir die Auflagen des Verfassungsgerichtes klipp und klar befolgen, indem wir beispielsweise eigengenutzte Einfamilienhäuser aus der Besteuerung herausnehmen und - darauf hat das Verfassungsgericht Wert gelegt - es nicht mehr auf den Grad der Verwandtschaft zwischen Erben und Erblasser ankommt bei der Übertragung von Betrieben. Hier denke ich insbesondere an die vorweggenommene Erbfolge; denn wir müssen ein Interesse daran haben, daß Betriebe rechtzeitig übergeben werden. Deshalb muß eine entsprechende Freistellung von der Erbschaftsteuer erfolgen, damit eine maßvolle Besteuerung, die wirklich tragbar ist, Platz greift.
Ich bedanke mich.