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    Plenarprotokoll 13/46 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 46. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 3719A Tagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung des schnellen Einsatzverbands im früheren Jugoslawien einschließlich der Unterstützung eines eventuellen Abzugs der VN-Friedenstruppen (Drucksache 13/1802) Andrea Lederer PDS (zur GO) 3719 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 3720 B Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 3720 D Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 3721 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/1785 vom 23. Juni 1995 - Erprobung der Sonnenenergienutzung in Indonesien mit Fördermitteln des Bundes; Nichtbeteiligung an einem Kreditprogramm mit der Folge von Auftragsverlusten MdlAnfr 1, 2 Christoph Matschie SPD Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 3721D, 3723A ZusFr Christoph Matschie SPD . 3722 A, 3723 B ZusFr Konrad Kunick SPD 3722 C ZusFr Lilo Blunck SPD 3722 D Einladung von Kinder- und Jugendgruppen zum Sommerfest im Bundeskanzleramt im September 1995; Übernahme der Anreise- und Übernachtungskosten MdlAnfr 3, 4 Ingrid Holzhüter SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 3723 D, 3724 B ZusFr Ingrid Holzhüter SPD 3724 C Einsparungen beim Bundesgrenzschutz; Auswirkungen auf die hessischen Standorte, insbesondere den Standort Eschwege MdlAnfr 18, 19 Joachim Tappe SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3725 A, C ZusFr Joachim Tappe SPD 3725 B Verbleib des Bundesvermögensamtes in Nürnberg MdlAnfr 25 Günter Gloser SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3725 D ZusFr Günter Gloser SPD 3726 A Strukturpolitische Maßnahmen für die Grenzregionen des Westerzgebirges und des Vogtlandes angesichts der hohen Arbeitslosigkeit MdlAnfr 26 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3726B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . 3726D Verhinderung einer Abschaffung des einheitlichen Vorsorgegrenzwertes von 0,1 Mikrogramm/Liter für Pestizide in der EG-Trinkwasserrichtlinie MdlAnfr 27 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3727 A ZusFr Susanne Kastner SPD 3727 B ZusFr Lilo Blunck SPD 3727 C ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3727 D ZusFr Konrad Kunick SPD 3728 A ZusFr Otto Schily SPD 3728 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 3728 C ZusFr Rolf Köhne PDS 3728 D Vereinbarkeit der Forderungen des Bundesministers für Wirtschaft im Positionspapier über Kernpunkte einer ökologisch verpflichteten sozialen Marktwirtschaft mit den bisherigen Bestimmungen zum Gewässerschutz und zur Luftreinhaltung MdlAnfr 28 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3729 A ZusFr Susanne Kastner SPD 3729 B ZusFr Lilo Blunck SPD 3729 D ZusFr Otto Schily SPD 3730 A Überwachung der Einhaltung der Fischfangregelungen (technische Ausrüstung, Fanggebiete, Fangquoten) der sogenannten „Euro-Kutter" im Bereich der Plattfisch-Schutzzone vor der niedersächsischen Nordseeküste MdlAnfr 30, 31 Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 3730B, 3731 B ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3730D, 3731C Bau der Autobahnanschlußstelle Ringsheim im Zuge der A 5 MdlAnfr 66, 67 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 3732B, D ZusFr Peter Dreßen SPD 3732 B, C Neue Eigentümer des in La Hague wiederaufgearbeiteten Urans deutscher Energieversorgungsunternehmen; Nachweise über eine schadlose Verwertung bzw. Beseitigung dieses Atommülls MdlAnfr 75, 76 Rolf Köhne PDS Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 3733 C, D ZusFr Rolf Köhne PDS . . . . . . . . . 3733 D Überlassung einer Probe des am 10. August 1994 in München sichergestellten Plutoniums an Rußland MdlAnfr 78 Otto Schily SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 3734 B ZusFr Otto Schily SPD 3734 D Nächste Sitzung 3735 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3737* A Anlage 2 Wiederaufstockung der gekürzten Zuwendungen an die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes MdlAnfr 18 - Drs 13/1707 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3737* C Anlage 3 Zeitpunkt der Anerkennung der Existenz einer deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik MdlAnfr 5 - Drs 13/1785 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3737* D Anlage 4 Herausnahme der Bundesrepublik Deutschland aus dem Zielgebiet französischer Mittelstreckenraketen MdlAnfr 6 - Drs 13/1785 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3738* A Anlage 5 Pflege von Kriegsgräbern und Kriegerdenkmälern sowie von KZ-Gedenkstätten im Ausland seit 1990; Empfänger der Fördermittel des Bundes MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/1785 - Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3738* B Anlage 6 Vorlage von Stellungnahmen der UN-Mitgliedstaaten gegenüber dem Internationalen Gerichtshof bis zum 20. Juni 1995 zur Frage der völkerrechtlichen Legalität von Atomwaffeneinsätzen MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/1785 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3738* D Anlage 7 Vereinbarkeit der Aufrüstung Brasiliens mit deutschen Leopard-1-Kampfpanzern mit dem Lateinamerikakonzept der Bundesregierung MdlAnfr 11 - Drs 13/1785 -Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3739* A Anlage 8 Überfälle auf deutsche Touristen in der Dominikanischen Republik MdlAnfr 12 - Drs 13/1785 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3739* B Anlage 9 Standorte der in Baden-Württemberg errichteten Hilfskrankenhäuser MdlAnfr 13 - Drs 13/1785 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3740* A Anlage 10 Verstoß gegen § 90 Bundeswahlordnung durch Nichtvernichtung der Unterstützungsunterschriften der Kandidatur der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) bei der Europawahl im Juni 1994; Austausch personenbezogener Daten mit den Sicherheitsbehörden Abu MdlAnfr 14 - Drs 13/1785 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3740* B Anlage 11 Förderung des „Deutschen Freundschaftskreises Breslau" angesichts der Wahl der ehemaligen stellv. Vorsitzenden der REPUBLIKANER und Abgeordneten im Europaparlament, Johanna Grund, in den Vorstand MdlAnfr 16 - Drs 13/1785 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3740* D Anlage 12 Verlängerung des Abschiebestopps für türkische Kurden durch die hessische Landesregierung MdlAnfr 17 - Drs 13/1785 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3741* B Anlage 13 Verstöße einer Bewachungsfirma für die Bördekaserne gegen tarifliche und andere rechtliche Bestimmungen MdlAnfr 20, 21- Drs 13/1785 - Ottmar Schreiner SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3741* D Anlage 14 Anzahl der 1996 von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 249h AFG geförderten Arbeitsplätze MdlAnfr 22 - Drs 13/1785 - Gerd Andres SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3742* D Anlage 15 Berechtigung von juristischen Personen zum Flächenerwerb erst nach ordnungsgemäßer Durchführung der Liquidation einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/1785 - Meinolf Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3742' D Anlage 16 Unregelmäßigkeiten bei der Liquidation und Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in den neuen Bundesländern MdlAnfr 29 - Drs 13/1785 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 3743* D Anlage 17 Erweiterung der zeitlichen Befristung in § 249h AFG von 36 auf 48 Monate MdlAnfr 33 - Drs 13/1785 - Gerd Andres SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 3744* C Anlage 18 Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital; nationale und EU-weite Regelung MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/1785 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 3744* D Anlage 19 Aufhebung der Endverbleibsklausel zur Ermöglichung des Ankaufs von 61 an Belgien gelieferte deutsche Leopard-1-Panzer durch Brasilien; Ersatzteillieferungen durch eine Münchener Firma MdlAnfr 38 - Drs 13/1785 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3745* D Anlage 20 Erweiterung bzw. Sanierung der Kläranlage der US Air Base Spangdahlem MdlAnfr 39 - Drs 13/1785 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3746* A Anlage 21 Neuorganisation der Krankenkassenselbstverwaltung bei einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung; Festhalten an der paritätisch besetzten Selbstverwaltung MdlAnfr 40, 41- Drs 13/1785 - Regina Schmidt-Zadel SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3746* B Anlage 22 Verschärfung der Tarifauseinandersetzungen bei einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung; Verschlechterung der Versicherungsleistungen bei einer gesetzlich vorgegebenen Einnahmebegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/1785 -Dr. Martin Pfaff SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3746* C Anlage 23 Auswirkung einer gesetzlichen Festschreibung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/1785 - Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3747* A Anlage 24 Höhere Selbstbeteiligung der Patienten und Kürzungen im Leistungskatalog der Krankenkasse als Folge einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/1785 - Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3747* C Anlage 25 Pläne des Bundesministers für Gesundheit zur Eindämmung der drohenden Ausgabenexpansion in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/1785 - Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3747* D Anlage 26 Auswirkungen der vom Bundesminister für Gesundheit geplanten gesetzlichen Festschreibung des Arbeitgeber-Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/1785 - Rudolf Dreßler SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3748* B Anlage 27 Anzahl der BSE-erkrankten Rinder in Großbritannien aus den Geburtsjahrgängen 1991 und 1992; maternale Übertragbarkeit der Seuche MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/1785 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . 3748* C Anlage 28 Verhinderung einer weiteren Verfütterung BSE-kontaminierter Futtermittel in Großbritannien; Übertragung der Seuche von Tier zu Tier MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/1785 - Waltraud Lehn SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3748* D Anlage 29 Unterstützung des Moratoriums bis 1997 zum Zweck der Beratung über das weitere Vorgehen in Sachen BSE-Tierseuche; Forschungsvorhaben zu diesem Thema MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/1785 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . 3749* A Anlage 30 Unterstützung des Beschlusses des Bundesrates vom 20. Januar 1995 angesichts der jüngsten Erkenntnisse über die BSE-Tierseuche MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/1785 -Gudrun Schaich-Walch SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . 3749* B Anlage 31 Änderung der Einfuhrverordnung für britisches Rindfleisch; FU-weiter Schutz der Verbraucher vor BSE-verseuchtem Rindfleisch MdlAnfr 60, 61 - Drs 13/1785 - Matthias Weisheit SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3749 * D Anlage 32 Importverbot für britisches Rindfleisch MdlAnfr 62, 63 - Drs 13/1785 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3750 * B Anlage 33 Maßnahmen gegen die wachsende Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm MdlAnfr 65 - Drs 13/1785 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3750* C Anlage 34 Freigabe der für den Knoten Berlin/NordSüd-Verbindung (Fernbahntunnel unter dem Tiergarten/Neubau Lehrter Zentralbahnhof) vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt 1995; Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung MdlAnfr 68, 69 - Drs 13/1785 - Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3751* A Anlage 35 Nutzergruppen der Beratungen durch den Deutschen Wetterdienst; Kosten der Beratungen zu Flügen nach Sichtflugregeln bzw. nach Instrumentenflugregeln MdlAnfr 70, 71 - Drs 13/1785 - Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3751* C Anlage 36 Wiedererrichtung von drei oder vier Kopfbahnhöfen in Berlin und Kombinierung dieser Bahnhöfe mit der Stadtbahn MdlAnfr 72, 73 - Drs 13/1785 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3752 * A Anlage 37 Erlaß einer Elektronikschrottverordnung MdlAnfr 77 - Drs 13/1785 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 3752* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3719 46. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 Beginn: 16.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 28. 6. 95 * Antretter, Robert SPD 28. 6. 95 * Becker-Inglau, Ingrid SPD 28. 6. 95 Behrendt, Wolfgang SPD 28. 6. 95 * Bindig, Rudolf SPD 28. 6. 95 * Böttcher, Maritta PDS 28. 6. 95 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28. 6. 95 * Erler, Gernot SPD 28. 6. 95 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 28. 6. 95 * Glücklich, Wilma CDU/CSU 28.6. 95 Horn, Erwin SPD 28. 6. 95 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 28. 6. 95 * Jung (Düsseldorf), SPD 28. 6. 95 Volker Jungharms, Ulrich CDU/CSU 28. 6. 95 * Keller, Peter CDU/CSU 28. 6. 95 * Koschyk, Hartmut CDU/CSU 28. 6. 95 * Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 28. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Lummer, Heinrich CDU/CSU 28. 6. 95 * Marten, Günter CDU/CSU 28. 6. 95 * Pfannenstein, Georg SPD 28. 6. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 28. 6. 95 * Rauen, Peter Harald CDU/CSU 28. 6. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Scheer, Hermann SPD 28. 6. 95 * von Schmude, Michael CDU/CSU 28. 6. 95 * Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 28.6. 95 Schumann, Ilse SPD 28. 6. 95 Siebert, Bernd CDU/CSU 28. 6. 95 * Terborg, Margitta SPD 28. 6. 95 * Vosen, Josef SPD 28. 6. 95 Wallow, Hans SPD 28. 6. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 28. 6. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 18): Plant die Bundesregierung, die im Jahr 1993 von bis dahin 1 Mio. DM auf 300 000 DM drastisch gekürzten Zuwendungen an die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk wieder aufzustocken, und wie bewertet die Bundesregierung die Beschränkung von Prämien der Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk auf Antragsteller aus den neuen Bundesländern unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes sowie vor dem Hintergrund der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland, der nicht zuletzt auf Qualifikation und Motivation mittelständischer Unternehmer, insbesondere aus dem Bereich des Handwerks, angewiesen ist? Die Gewährung von Zuschüssen des Bundesministeriums für Wirtschaft für die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk in Höhe von 1 Million DM jährlich ist im Jahre 1993 ausgelaufen. Die Maßnahmen sind mit in das Programm des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Begabtenförderung in der beruflichen Bildung integriert worden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie führt das Programm fort. Das Fördervolumen beträgt im Jahre 1995 rd. 25 Millionen DM. Ziel ist die Unterstützung der Weiterbildung begabter junger Berufsanfänger, die eine anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben. Die Förderung soll ihnen helfen, die beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und chancenfördernde Qualifikationen zu erwerben. Die Bundesregierung wird ferner noch im Jahre 1995 die Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und zu vergleichbaren Abschlüssen neu gestalten und in Kürze ein entsprechendes Bundesgesetz vorlegen. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen sollen danach für den Lebensunterhalt ähnliche Leistungen erhalten wie BAföG-Empfänger. Darüber hinaus soll - auch bei Teilzeitmaßnahmen - ein zunächst zinsfreies und später zinsgünstiges Darlehen für die Lehrgangsgebühren gewährt werden. Nach erfolgreichem Abschluß und bei Beschäftigung von mindestens zwei Arbeitnehmern ist für die Existenzgründer der Erlaß der Hälfte dieses Darlehens vorgesehen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 5): Ab wann hat die tschechoslowakische/tschechische Regierung die Existenz einer deutschen Minderheit in ihrem Land anerkannt, und welche politischen und gesetzlichen Folgerungen hat sie aus dieser Anerkennung gezogen? Im Zuge der Öffnung im Rahmen des sog. „Prager Frühlings" von 1968 trat in der damaligen Tschechoslowakei eine Bewußtseinsänderung bezüglich der deutschen Minderheit ein. Spätestens mit der Gründung des „Kulturverbandes der Deutschen" 1969 wurde die Existenz einer deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei anerkannt. Die ausschließlich kulturelle Arbeit des Verbandes wurde von der tschechoslowakischen Regierung finanziell gefördert. Genaue Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Im übrigen verweise ich auf die Antwort auf Ihre Frage Nr. 26 in BT-Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 (Antwort in Anlage 3 zum Stenographischen Bericht 13/35 vom 11. Mai 1995) Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/1785 Frage 6): Was hat die Republik Frankreich nach der völligen Veränderung der Sicherheitssituation in Europa unternommen, um die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland als Zielgebiet ihrer Mittelstreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen auszuschließen? Die Annahme, Deutschland sei ggf. Zielgebiet französischer Mittelstreckenraketen, wird von der Bundesregierung grundsätzlich zurückgewiesen. Darüber hinaus ist festzustellen: Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügte Frankreich auch vor dem sicherheitspolitischen Umbruch der letzten Jahre nicht über Mittelstreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen (im Sinne der Definition des INF-Vertrages von 1987, d. h. Flugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 km). Die Kurzstreckenrakete vom Typ „PLUTON" wurde 1992 außer Dienst gestellt und abgerüstet. Das Nachfolgeprogramm Flugkörper vom Typ „HADES" wurde auf Grund einer Entscheidung des französischen Präsidenten von 1991 entgegen ursprünglichen Plänen auf 30 Flugkörper begrenzt. Diese 30 Systeme wurden schließlich nicht den dafür vorgesehenen Verbänden zugeführt, sondern eingelagert. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1785 Fragen 7 und 8): In welchem Umfang wird die Pflege von Kriegsgräbem und Kriegsdenkmälem im Ausland aus Bundesmitteln seit 1990 pro Jahr gefördert, und welche Organisationen und Träger sind Empfänger dieser Mittel? Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Bundesmittel für die Pflege und Unterhaltung von KZ-Gedenkstätten und antifaschistischen Gedenkstätten im Ausland seit 1990, und welche Organisationen und Träger sind Empfänger dieser Fördermittel? Zu Frage 7: Unabhängig von deutschen Soldatenfriedhöfen werden keine Kriegsdenkmäler von der Bundesregierung gefördert. Für Kriegsgräber im Ausland hat die Bundesregierung seit 1990 folgende Zuwendungen bzw. Zahlungen geleistet: - An den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) erfolgte im Jahre 1994 eine Zuwendung in Höhe von 3 150 000 DM. - Der französischen Regierung wurden seit 1990 auf Grund Art. 7 und 11 des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens vom 19. Juli 1966 insgesamt 2 345 209 DM erstattet. - Durch deutsche Auslandsvertretungen wurden für deutsche Kriegsgräber seit 1990 insgesamt 444 363 DM ausgegeben. Zu Frage 8: Die finanzielle Förderung im fraglichen Zeitraum stellt sich wie folgt dar: - Für die Gedenkstätte des KZ Auschwitz 1993-1996 insgesamt 10 Millionen DM (Zuwendungsempfänger: Gedenkstätte Auschwitz); - Für KZ/Gedenkstätte Theresienstadt 1994 und 1995 387 000 DM (Zuwendungsempfänger: Stiftung Theresienstädter Initiative, Prag); - Für die Errichtung kleinerer NS- und Holocaustgedenkstätten 1994 und 1995 275 000 DM (Zuwendungsempfänger: unter anderem KZ-Gedenkstätte Salaspils bei Riga, Museum für jüdische Kultur in Wilna, Jüdische Gemeinde Brünn); - Für die Errichtung eines Sinti- und Roma-Denkmals auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Mauthausen 1995 ein Betrag von 100 000 DM (Zuwendungsempfänger: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg). Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 9 und 10): Wie begründet die Bundesregierung ihre Verweigerung einer Stellungnahme an den Internationalen Gerichtshof, der die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert hatte, bis zum 20. Juni 1995 eine Erklärung zu der Frage der völkerrechtlichen Legalität des Einsatzes von Atomwaffen abzugeben? Welche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind dieser Aufforderung nach einer Stellungnahme zur Frage der völkerrechtlichen Legalität von Atomwaffeneinsätzen nachgekommen, und welche haben eine solche Stellungnahme abgelehnt? Zu Frage 9: Die Bundesregierung ist der Aufforderung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) gefolgt und hat fristgemäß eine Stellungnahme zu den von der VN-Generalversammlung gestellten Frage abgegeben. Von einer Verweigerung der Stellungnahme kann keine Rede sein. Zu Frage 10: Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß die EU-Partner Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande und Schweden eine solche Stellungnahme abgegeben haben. Außerdem haben auch die USA und Neuseeland eine Stellungnahme angekündigt. Der IGH wird der Bundesregierung zu gegebener Zeit mitteilen, welche Staaten bis zum Ablauf der Frist eine Stellungnahme eingereicht haben. Im letzten Jahr hatten 35 Staaten zum Gutachtenantrag der WHO Stellung genommen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die von Brasilien geplante Aufrüstung mit Kampfpanzern auf dem Hintergrund ihrer Ankündigung im „Lateinamerikakonzept der Bundesregierung" vom Mai dieses Jahres: „Die Bundesregierung will durch Vermittlung europäischer Erfahrungen auf dem Gebiet der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen dazu beitragen, daß grenzüberschreitende Konflikte ausgeschlossen und Streitkräfte in einem sicheren Umfeld weiter vermindert werden können"? Das Lateinamerikakonzept gilt. Wir wollen den Dialog über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen auch mit Lateinamerika. Diesem Ziel widerspricht eine teilweise und geringe Erneuerung der überalterten Panzerbestände Brasiliens nicht. Dadurch werden weder Spannungen erhöht, noch eine Bedrohung geschaffen. Die brasilianischen Streitkräfte waren zuletzt 1870 in militärische Konflikte mit Nachbarn verwickelt. Sie sind heute in einen demokratisch verfassten Staat integriert. Im übrigen sind sie für die Größe des Landes weder überdimensioniert noch überrüstet. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 12): Welche Informationen besitzt die Bundesregierung in bezug auf Überfälle auf deutsche Touristen in der Dominikanischen Republik, bei denen es in der Vergangenheit zu schweren Fällen von Gewaltanwendung, insbesondere auch Vergewaltigungen, kam, sowie den Ausgang diesbezüglicher Ermittlungen der Behörden der Dominikanischen Republik, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen dortigen Behörden einen besseren Schutz deutscher Touristen in der Dominikanischen Republik zu erreichen bzw. sich - sofern ihr Informationen über Vorgänge der beschriebenen Art nicht vorliegen - entsprechende Informationen zu verschaffen? Dem Auswärtigen Amt sind zwei Fälle von Vergewaltigungen deutscher Staatsangehöriger in der Dominikanischen Republik im November 1993 bekannt. Trotz intensiver Bemühungen unserer Botschaft in Santo Domingo gehen die Ermittlungen der dominikanischen Behörden nur sehr schleppend voran. In einem Fall befindet sich der mutmaßliche Täter bereits seit Anfang 1994 in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird auch wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt. Weitere schwere Fälle von Gewaltanwendung gegen deutsche Touristen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die deutsche Botschaft hat sich in zahlreichen Demarchen - auch des Botschafters selbst - an das dominikanische Außen-, das Innen- und das Justizministerium sowie an den Obersten Gerichtshof und die zuständige Staatsanwaltschaft gewandt und lückenlose Aufklärung der Gewaltverbrechen und die Bestrafung der Täter gefordert. Um eine schnelle und unmittelbare Betreuung einer Vielzahl deutscher Touristen vor Ort zu ermöglichen, hat die Bundesregierung im Februar 1995 einen Honorarkonsul mit Sitz in Puerto Plata - einem der Haupttourismusgebiete - ernannt. Nicht zuletzt auf Bitten der Botschaft wurde 1994 eine besondere Polizeieinheit für die touristischen Zentren an der dominikanischen Nordküste geschaffen, deren Arbeit nach Auskunft von Ortsansässigen bereits Wirkung zeigt. Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, deutsche Touristen über Gefahren in der Dominikanischen Republik aufzuklären. So hat die deutsche Botschaft in Santo Domingo im Mai 1995 ein dreiseitiges „Merkblatt für Reisen in die Dominikanische Republik" veröffentlicht, in dem ausführliche Ratschläge für Touristen gegeben werden. Vor bestimmten, risikoträchtigen Verhaltensweisen wird in dem Merkblatt ausdrücklich gewarnt. Eine generelle Warnung vor Reisen in die Dominikanische Republik wird bei Beachtung dieser Hinweise nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung wird die Lage beobachten. Sie ist zur Gewährung von konsularischem Schutz und Hilfe allerdings darauf angewiesen, daß sich Opfer von Gewaltverbrechen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 13): An welchen Standorten befinden sich die in Baden-Württemberg errichteten Hilfskrankenhäuser, mit denen in einem Verteidigungsfall zusätzliche stationäre Behandlungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollen? Das Land Baden-Württemberg verfügt über insgesamt elf Hilfskrankenhäuser, die nach § 15 des Zivilschutzgesetzes mit Mitteln des Bundes für Zivilschutzzwecke errichtet worden sind. Die Hilfskrankenhäuser befinden sich - aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken - an folgenden Standorten: Regierungs-Bezirk Stuttgart: in Rudersberg, Rems-Mur-Kreis (Grund- und Hauptschule) in Aalen, Waldhausen, Ostalbkreis (Hauptschule) in Neuffen, Landkreis Esslingen (Hauptschule) Regierungs-Bezirk Tübingen: in Rottenburg (Eugen-Bolz-Gymnasium) Regierungs-Bezirk Karlsruhe: in Baden-Baden (Sportschule Steinbach) in Gaggenau, Kreis Rastatt (Hauptschule) in Brühlertal, Kreis Rastatt (Hauptschule) in Neckarbischofsheim, Rhein-Neckar-Kreis (Gymnasium) Regierungs-Bezirk Freiburg: in Trossingen, Landkreis Tuttlingen (Gymnasium) in Bötzingen am Kaiserstuhl (Haupt- und Realschule) in Singen, Landkreis Konstanz (Johann-Peter-HebelSchule) Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1785 Fragen 14 und 15): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz die Personalien von Unterstutzern einer Kandidatur der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) zur Europaparlamentswahl im Juni 1994 ebenso weiter aufbewahrt werden wie bei dem brandenburgischen Landesamt für Verfassungsschutz und möglicherweise - entgegen dessen Auskunft (laut „Merkische Allgemeine Zeitung " vom 30. Mai 1995) - nicht durch einen geheimen Verbindungsmann, sondern durch Wahlbehörden an den Verfassungsschutz übermittelt wurden, obwohl diese Unterstützerunterschriften entsprechend § 90 der Bundeswahlordnung sechs Monate nach der Wahl zu vernichten waren, und stimmt die Bundesregierung, falls das Bundesamt an diesen Vorgängen tatsächlich beteiligt wäre, mir auf dieses bezogen zu, wenn ich mir die Bewertung des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten in dessen jüngsten Tätigkeitsbericht zu eigen mache, bei einer solchen Praxis handele es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Wahlrecht bzw. -geheimnis, und der Verfassungsschutz müsse die betreffenden Daten unverzüglich vernichten? Kann die Bundesregierung Auskunft geben Ober Einzelheiten des Austausches personenbezogener Daten (Anzahl der beidseits übermittelten Datensätze, beteiligte Behörden, Übermittlungszwecke, Rechtsgrundlagen) zwischen den Sicherheitsbehörden Abu Dhabis sowie des Bundes und der Länder Deutschlands in den vergangenen zehn Jahren, und teilt die Bundesregierung die kürzliche Bewertung eines Vertreters der Regierung von Abu Dhabi gegenüber einer Delegation des Deutschen Bundestages, die Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden sei sehr intensiv? Zu Frage 14: Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Sammlung bzw. Auswertung von Unterschriftenlisten der Unterstützer von Wahlvorschlägen für Zwecke des Verfassungsschutzes nicht zulässig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist angewiesen, etwa vorhandene Unterlagen dieser Art zu vernichten. Zur Praxis der Verfassungsschutzbehörden in den Ländern nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Zu Frage 15: Ein Austausch personenbezogener Daten zwischen den Sicherheitsbehörden Abu Dhabis und Sicherheitsbehörden des Bundes konnte in den vergangenen zehn Jahren nicht festgestellt werden. Bezüglich eines eventuellen Datenaustausches zwischen Abu Dhabi und den Bundesländern äußert sich die Bundesregierung nicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/1785 Frage 16): In welcher Höhe wird der „Deutsche Freundschaftskreis Breslau" von der Bundesregierung direkt oder indirekt gefördert, und welche Konsequenzen hinsichtlich der Förderung wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß die ehemalige stellvertretende Vorsitzende und Abgeordnete im Europaparlament der „Republikaner", Johanna Grund, in den Vorstand des "Deutschen Freundschaftskreis Breslau" gewählt wurde? Der DFK-Bezirksverband Breslau hat über das deutsche Generalkonsulat in Breslau 1994 Fördermittel in Höhe von 141 059,20 DM erhalten, davon 106 999,72 DM aus dem Haushalt des BMI zur Dekkung laufender Vereinskosten (Miete, Nebenkosten, Büropauschale) sowie für verschiedene Einzelprojekte: Gerätespenden für Krankenhäuser, Zuschüsse zu Renovierungskosten für Kindergärten und des jüdischen Gemeindehauses im Rahmen der Zusam- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3741* menarbeit des DFK mit der Breslauer jüdischen Gemeinde. DM 34 068,48 wurden davon dem Verein aus dem Kulturhaushalt des AA für Sprach- und Einzelprojekte gezahlt (darunter Unterstützung des bilingualen Gymnasiums, Schüleraustausch, Sprachkurse etc.). Weitere 2 000,00 DM aus BMI-Mitteln erhielt der DFK Breslau über eine Mittlerorganisation für Renovierungsarbeiten. Im laufenden Jahr 1995 hat der DFK bisher über das Generalkonsulat an BMI-Haushaltsmitteln DM 23 952,38 erhalten (laufende Vereinskosten, Ausstattungshilfe für die deutschsprachige katholische Gemeinde) sowie aus AA-Mitteln DM 21 669,67 für verschiedene Sprach- und Kulturprojekte (u. a. Kulturveranstaltungen zum 50. Jahrestag des Kriegsendes). Weitere Mittel in Höhe von 11 500,00 DM sind dem Institut für Auslandsbeziehungen für zwei weitere Kulturveranstaltungen zugunsten der Minderheit in Breslau zur Verfügung gestellt worden. Frau Grund ist zwar nicht Mitglied des Vorstandes des DFK Breslau. Sie wurde aber in dessen Revisionskommission gewählt. Gleichwohl hat die Bundesregierung über das Generalkonsulat Breslau bereits nach der Wahl von Frau Grund in die Revisionskommission sofort dem Bezirksvorsitzenden und anderen Mitgliedern des Vorstandes in intensiven Gesprächen deutlich gemacht, daß der Nachbarschaftsvertrag die deutsche Minderheit entsprechend allgemeinem internationalem Verständnis als Personen polnischer Staatsangehörigkeit definiert. Unsere Minderheitenförderung bezieht sich ausschließlich auf diesen Kreis. Eine Förderung von Organisationen, in deren Vorstand Personen Entscheidungsbefugnis haben, die nicht die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, widerspricht den Grundsätzen der Minderheitenförderung. Ein Verbleib von Frau Grund in der Revisionskommission sei untragbar und werde für den Verein negative Konsequenzen haben. Der vorsitzende hat versichert, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, die geeignet sind, die jetzige Position von Frau Grund im Verein rückgängig zu machen. Eine Mehrheit im Vorstand sei dazu vorhanden. Frau Grund wurde zur nächsten Sitzung eingeladen, um sie zu einem freiwilligen Rücktritt zu bewegen. Falls erforderlich werde sonst die Situation durch die Einleitung formaler Schritte schnellstmöglich bereinigt. Die Bundesregierung erwartet, daß der Deutsche Freundschaftskreis somit die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Förderung schafft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 17): Wie beurteilt die Bundesregierung den von der hessischen Landesregierung erlassenen sechsmonatigen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei, und was wird die Bundesregierung konkret gegen diese Maßnahme der hessischen Landesregierung unternehmen? Die hessische Anordnung eines weiteren sechsmonatigen Abschiebestopps für Kurden aus der Türkei vom 13. Juni 1995 ist rechtswidrig. Nach § 54 des Ausländergesetzes können die Länder ohne Mitwirkung des Bundes einen Abschiebestopp nur für die Dauer von längstens 6 Monaten anordnen. Diese Möglichkeit hat Hessen bereits ausgeschöpft, als es am 20. Mai 1994 einen generellen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei bis zum 20. November 1994 verfügte. Für die weiteren hessischen Abschiebestoppanordnungen vom 13. Dezember 1994 bis zum März 1995 war daher bereits die Zustimmung des Bundes erforderlich, die allerdings nur für eine Aussetzung der Abschiebung bis Mitte März 1995 erteilt war. Bei der jetzigen Maßnahme, die aus denselben Gründen und zugunsten derselben Gruppe erfolgte wie die früheren Maßnahmen, handelt es sich daher um eine Verlängerung des Abschiebestopps über 6 Monate hinaus, die rechtswirksam nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern getroffen werden konnte. Dieses Einvernehmen wurde nicht erteilt; Hessen hat nicht einmal darum ersucht. Die Bundesregierung prüft derzeit die gegen dieses rechtswidrige Vorgehen in Betracht kommenden Maßnahmen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 20 und 21): Welche Verstöße gegen die tariflichen und rechtlichen Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe in Nordrhein-Westfalen hat die Bewachungsfirma beim Bewachungsauftrag BördeKaserne begangen, und welche Konsequenzen sind daraus im Hinblick auf weitere Aufträge durch öffentliche Dienststellen an sie nach Ansicht der Bundesregierung zu ziehen? Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Arbeitsvertrag für Bewachungsaufgaben zu qualifizieren, der unter anderem eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 60 Stunden, ein Arbeitsentgelt von 6,50 DM sowie eine Auslöse von 2,50 DM pro Stunde (alte Bundesländer) bzw. 1 DM pro Stunde (neue Bundesländer) sowie die Verpflichtung zum Kauf der Arbeitskleidung vom Arbeitgeber vorsieht, und welche Konsequenzen würden sich aus der Kenntnis dieses Arbeitsvertrages hinsichtlich einer Vergabeentscheidung ergeben? Zu Frage 20: Die Firma hat bei Abschluß des Vertrages zugesichert, die tariflichen Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe für Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Da sie von dieser Zusicherung abgewichen ist, hat sich das Bundesvermögensamt Bielefeld veranlaßt gesehen, das Vertragsverhältnis zum 30. Juni 1995 zu lösen. Im übrigen ist es bei Bewachungsverträgen generell nicht Sache des Auftraggebers, sich um die Einhaltung tariflicher und rechtlicher Bestimmungen durch den Auftragnehmer zu kümmern. Bewachungsaufträge werden vielmehr, wie alle öffentlichen Aufträge, grundsätzlich in einem öffentlichen Vergabeverfahren erteilt, wobei sich alle Unternehmen um entsprechende Aufträge bewerben können, die sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der geforderten Leistung befassen. Bei der Prüfung der Bewerber um öffentliche Aufträge sind deren Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wesentliche Kriterien. Es ist auftragsbezogen auch zu prüfen, ob ausreichend qualifiziertes Personal für den jeweiligen Auftrag zur Verfügung steht. Nicht geprüft zu werden braucht dagegen die Frage, ob und inwieweit die Beschäftigten tariflich abgesichert sind. Die Einhaltung der tariflichen Vereinbarungen ist ausschließlich Sache der Tarifpartner. Der Auftragnehmer ist auch für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. Für entsprechende Kontrollen der anbietenden Unternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber ist daher kein Raum. Zu Frage 21: Bei Kenntnis dieses Arbeitsvertrages hätte das Bundesvermögensamt den Bewachungsauftrag nicht an diese Firma vergeben. Nach dem Arbeitszeitgesetz, das auch für das Bewachungsgewerbe gilt, darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich mittelbar eine Begrenzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden. In einzelnen Wochen kann bis zu 60 Stunden gearbeitet werden, wenn dafür in anderen Wochen innerhalb des Ausgleichszeitraums entsprechend weniger gearbeitet wird. Diese Arbeitszeitgrenzen gelten auch bei zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit. Allerdings können nach dem Arbeitszeitgesetz in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung längere Arbeitszeiten zugelassen werden, wenn in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. So beträgt beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit nach dem für allgemein verbindlich erklärten Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 2. April 1993 im Separatwachdienst einschließlich der Arbeitsbereitschaft 60 Stunden wöchentlich. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder die Aufsicht über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde unterliegen der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte, denen die rechtsverbindliche Entscheidung über die Auslegung von Rechtsvorschriften vorbehalten ist. Für das Bewachungsgewerbe existieren in den alten Bundesländern nahezu flächendeckend für allgemein verbindlich erklärte Lohntarifverträge, die Stundengrundlöhne der jeweils untersten Lohngruppe zwischen 8,84 DM in Schleswig-Holstein und 11,78 DM in Berlin vorsehen. Diese Löhne hätte die Firma bei Einhaltung ihrer Zusicherung, die tariflichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen einzuhalten, zahlen müssen. Eine Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Arbeitskleidung vom Arbeitgeber zu erwerben, ist rechtlich zwar nicht unwirksam, aber unüblich. Sofern - wie bei Wachdiensten häufig - eine einheitliche Dienstkleidung getragen wird, wird diese regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. So sieht beispielsweise der Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 2. April 1993 vor, daß die für den Dienst vom Arbeitgeber geforderte Bekleidung und Ausrüstung von ihm zur Verfügung gestellt und auf seine Kosten instandgehalten und gereinigt wird. Auch insoweit hat die Firma ihre Zusicherung, die tariflichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen einzuhalten, nicht erfüllt. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 22): Wie viele Arbeitsplätze nach § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) werden 1996 von der Bundesregierung über die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gefördert, und in welcher Größenordnung werden sich die damit verbundenen finanziellen Mittel zur Förderung von § 249h AFG-Projekten bewegen? Inwieweit 1996 bei einzelnen unternehmensbezogenen Maßnahmen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen oder aus sonstigen wirtschaftlichen Gründen eine Fortsetzung der Beräumung sinnvoll erscheint, wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushaltes 1996 entscheiden. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Meinolf Michels (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1785 Fragen 23 und 24): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, daß auch juristische Personen, die aus oder im Zusammenhang mit der Liquidation einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ge- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3743* gründet worden sind, erst dann zum Flächenerwerb berechtigt sind, wenn die zuständige Landesbehörde die ordnungsgemäße Durchführung des Liquidationsverfahrens festgestellt hat? Welche Nachweise sind nach Auffassung der Bundesregierung von den betroffenen Unternehmen für die Feststellung der ordnungsgemäßen Liquidation zu erbringen? Zu Frage 23: Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Haltung. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit erschiene es untragbar, wenn nur die nach formwechselnder Umwandlung fortbestehenden LPG-Nachfolgeunternehmen im Rahmen des Flächenerwerbs zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung angehalten würden. Auch liquidierte LPGen mußten zur Beendigung des Liquidationsverfahrens eine Vermögensauseinandersetzung zugunsten ihrer Mitglieder durchführen. Es galten dabei dieselben Maßstäbe wie im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen mit den vor der Liquidation ausgeschiedenen Mitgliedern. Dies ergibt sich aus dem in § 42 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes enthaltenen Verweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 1 dieses Gesetzes. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die Anteilsinhaber solcher Unternehmen, die im Zusammenhang mit LPG-Liquidationen gegründet worden sind, sich häufig aus Vorstands- und einfachen Mitgliedern der liquidierten LPGen zusammensetzen. Das Eigenkapital dieser Unternehmen stammt häufig zum großen Teil aus der Liquidationsmasse der ehemaligen LPGen. Es läßt sich daher nicht rechtfertigen, die im Zusammenhang mit Liquidationen gegründeten Unternehmen besserzustellen als die unmittelbaren LPG-Nachfolgeunternehmen. Der mit § 2 Abs. 3 der Flächenerwerbsverordnung verfolgte Zweck, einen vergünstigten Flächenerwerb zu vermeiden, sofern die dafür aufzuwendenden finanziellen Mittel den zwangskollektivierten LPG-Mitgliedern im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen zu Unrecht vorenthalten worden sind, läßt sich nur verwirklichen, wenn die Ordnungsgemäßheit von Liquidationsverfahren Voraussetzung für die Teilnahme am Flächenerwerb ist. Inwieweit die in SPIEGEL, FAZ und auch regionalen Presseorganen aufgegriffenen Vorfälle zutreffen, kann die Bundesregierung weder bestätigen noch dementieren. Die jeweiligen Prüfungen obliegen ausschließlich den zuständigen Landesbehörden. In jedem Falle muß aber gelten: Wir können nicht unterstellen, diese Vorwürfe seien unbegründet, sondern müssen darauf bestehen, daß die insoweit geforderten Landesbehörden ihre Möglichkeiten einer Überprüfung der konkreten Einzelfälle nutzen. Hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung umfaßt der Text der Flächenerwerbsverordnung juristische oder auch natürliche Personen, deren Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit einer LPG-Liquidation gegründet worden ist. Diese Voraussetzung ist allerdings nicht gegeben, wenn nur einzelne Inventar-Gegenstände aus früherem LPG-Vermögen erworben wurden. Maßgeblich ist, daß ein erheblicher Teil des Vermögens des neuen Unternehmens aus oder im Zusammenhang mit der Liquidation erworben worden ist. Zu Frage 24: Nach Ansicht der Bundesregierung läßt sich die Ordnungsgemäßheit eines Liquidationsverfahrens im Einzelfall nur auf der Grundlage der während des Liquidationsverfahrens aufgestellten Bilanzen und ähnlichen Unterlagen feststellen. Die erforderlichen Prüfungen können von den zuständigen Landesbehörden auf der Grundlage des § 70 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz bei den liquidierten LPGen vorgenommen werden. Festgestellte Gesetzesverstöße werden dann im Rahmen einer Nachtragsliquidation auszuräumen sein. Die Länder sehen sich insbesondere verwaltungstechnisch nicht in der Lage, die Vorab-Überprüfung von LPG-Vermögensauseinandersetzungen vorzunehmen. Außerdem verweisen sie auf bereits vorliegende Prüfungsergebnisse. Deshalb wurde in Erörterung zwischen Bund und neuen Bundesländern in Aussicht genommen, daß die Landesbehörden auf tatsächliche Erkenntnisse zurückgreifen können, die an der Überprüfung von Liquidationsseröffnungsbilanzen beteiligte Stellen gewonnen haben. Möglichkeiten einer Überprüfung bestehen insbesondere auf Grund von § 3 Abs. 2 Ausgleichsleistungsgesetz sowie § 70 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes. Insoweit ist auch das Interesse und die daraus abzuleitende Mitwirkungspflicht der Flächenerwerbs-Berechtigten zu nutzen. Zur Überprüfung der Ordnungsgemäßheit von Liquidationsverfahren kann neben der Einsichtnahme in die Liquidationsbilanzen auch die Beiziehung von Jahresabschlußberichten, Prüfberichten und Geschäftsbüchern angezeigt sein. Auch einzelne Unterlagen über die im Rahmen der Liquidationen getätigten Geschäfte, z. B. Kaufverträge, Belege oder Wertgutachten über Geschäftsgegenstände sollten eingesehen werden, wenn Anhaltspunkte für Unkorrektheiten vorliegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 29): Wie steht die Bundesregierung zu Vorwürfen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, bei der Liquidation und Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in den neuen Bundesländern in Gesellschaften des Privatrechts habe es in großem Maßstab Unregelmäßigkeiten und ungerechtfertigte Bereicherungen durch ehemalige SED-Funktionärskreise gegeben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Anderung bzw. Ergänzung einschlägiger 3744* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 rechtlicher Vorschriften eine Korrektur der so entstandenen Ungleichheit und Konzentration in der Verteilung der bewirtschafteten Böden herbeizuführen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es in den neuen Ländern nach der Wende im Zusammenhang mit der Liquidation und Umwandlung von LPGen immer wieder zu Unregelmäßigkeiten der von dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL geschilderten Art gekommen. Über die Anzahl und das Ausmaß derartiger Rechtsverstöße liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. In vielen Fällen haben ausgeschiedene LPG-Mitglieder ihre gesetzlich begründeten Rechte mit Erfolg u. a. im Klagewege durchgesetzt. Unkorrektheiten im Bereich der Vermögensauseinandersetzung haben jedoch keinen Einfluß auf das Eigentum an den von den LPGen bewirtschafteten Böden gehabt. Eigentümer dieser Flächen waren nicht die Produktionsgenossenschaften und ihre Rechtsnachfolger, sondern überwiegend Privatpersonen und zu einem Teil die Treuhandanstalt, jetzt als deren Nachfolger die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS). Bei den Treuhandflächen handelt es sich im wesentlichen um die in den Jahren 1945 bis 1949 enteigneten Flächen. Der Grund und Boden war daher nicht Gegenstand der Vermögensauseinandersetzung und unterlag nicht der Verfügungsgewalt der Gesellschaften. Soweit staatliche Stellen verfügungsberechtigt waren, ist die Verpachtung nach den von der Treuhandanstalt erlassenen Richtlinien durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft erfolgt. Mit der umfassenden Novellierung des noch von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Landwirtschaftsanpassungsgesetzes durch den Bundesgesetzgeber im Jahre 1991 wurde eine ausgewogene Rechtsgrundlage für eine geordnete Vermögenszuordnung sowohl für den Fall der Umwandlung von LPGen in privatrechtliche Unternehmen wie auch für den Fall ihrer Liquidation geschaffen. Für die Beachtung der Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sind in erster Linie die Betroffenen, darüber hinaus im Rahmen des nach § 70 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eingeräumten Prüfungsrechts die Länder zuständig. Weitere Prüfungsrechte der Länder bestehen im Rahmen der Förderung. 1994 haben rd. 25 000 Betriebe als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaften 40 % der LF der neuen Länder bewirtschaftet. 60 % der LF wurden von den rd. 3 000 juristischen Personen bewirtschaftet. Der Anteil der an die juristischen Personen verpachteten Treuhandflächen betrug ebenfalls knapp 60 %, während rd. 40 % der Treuhandflächen von den Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften pachtweise bewirtschaftet wurden. Durch das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, das nach eingehenden und schwierigen Beratungen - unter Beteiligung des Vermittlungsausschusses - zustandegekommen ist, wurden die Kriterien für den vergünstigten Flächenerwerb ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen verbindlich festgelegt. Die Bundesregierung hat hierzu eine Durchführungsverordnung vorgelegt, die derzeit von den Ausschüssen des Bundesrates beraten wird. Der vergünstigte Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch LPG-Nachfolgeunternehmen sowie juristische Personen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer LPG-Liquidation gegründet haben, ist an die vorherige Feststellung der ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung bzw. Liquidation durch die zuständige Landesbehörde gebunden. Damit ist den Landesbehörden ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem ein vergünstigter Erwerb von Flächen durch Unternehmen, bei denen Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung bzw. Liquidation aufgetreten sind, wirksam verhindert werden kann. Die Bundesregierung geht von der Erwartung aus, daß die Länder die ihnen eingeräumten Prüfungsrechte umfassend und effektiv ausüben werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 33): Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, die zeitliche Befristung „bis zum 31. Dezember 1997" im § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes zu streichen und parallel die zeitliche Befristung des individuellen Förderzeitraums im oben genannten Paragraphen von 36 auf 48 Monate zu erweitern? Die gesetzliche Regelung zur produktiven Arbeitsförderung gem. § 249h AFG ist auf den 31. Dezember 1997 befristet, um für möglichst bald zu bewältigende Arbeiten insbesondere im Umweltbereich der neuen Länder während einer Übergangszeit eine zusätzliche und beschäftigungswirksame Hilfe anzubieten. Im Rahmen der vorgesehenen Reform des Arbeitsförderungsgesetzes wird die Bundesregierung voraussichtlich Anfang 1996 auch über die Frage der Befristung des § 249h AFG entscheiden. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Bundesregierung besteht keine Veranlassung, die Förderhöchstdauer von 36 auf 48 Monate zu verlängern. Im übrigen hat die SPD in ihrem am 22. Juni 1995 eingebrachten Entwurf eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes (§ 88 Abs. 12) gleichfalls eine Förderungshöchstdauer von 36 Monaten festgelegt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 34 und 35): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit die Anregung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaft (WSA) vom 26. und 27. Februar 1992 von der EU-Kommission endlich umgesetzt wird, die eine verglei- chende Darstellung der verschiedenen Beteiligungssysteme in den Ländern der EU fordert, auf deren Grundlage ein gemeinsames Modell der Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital zur Orientierung für eine nationale und längerfristig auch für eine EU-weite Regelung erarbeitet werden kann? Bis wann gedenkt die Bundesregierung, den 1992 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gegenüber dem WSA gemachten Vorschlag, im Rahmen des Aktionsprogramms zur Sozialcharta eine Empfehlung „zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinn- und Betriebsergebnissen" zu erlassen, aufzugreifen und in Form eines nationalen Gesetzes vorzulegen, das nach den Vorschlagen des WSA eine Beteiligung der Sozialpartner vorsehen mull? Ich darf zunächst anmerken, daß beide Fragen die Beteiligung der Kommission und des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union bei der Vorbereitung einer bereits 1992 verabschiedeten Empfehlung des Rates betreffen: Der Rat der Europäischen Union hat - nach Kenntnisnahme von einem entsprechenden Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 1991/5. Mai 1992 und - nach Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) vom 27. Februar 1992 und des Europäischen Parlaments vom 9. April 1992 am 27. Juli 1992 eine „Empfehlung zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Betriebsergebnissen (einschließlich Kapitalbeteiligung)" erlassen. Zu Frage 34: Die hier angesprochene Stellungnahme des WSA zum Kommissionsvorschlag vom 27. Februar 1992 fordert keine „vergleichende Darstellung der verschiedenen Beteiligungssysteme in den Ländern der EU". Sie nimmt vielmehr Bezug auf den Hinweis im Kommissionsvorschlag, daß ein Bericht über die Förderung der Gewinn- und Betriebsergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten bereits ausgearbeitet worden ist (sog. PEPPER-Bericht, Beiheft 3/91, zu „Soziales Europa"). Es trifft auch nicht zu, daß der WSA angeregt hat, ein gemeinsames Modell der Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital zu erarbeiten. Der WSA begrüßt vielmehr die Vielfalt nationaler Beteiligungssysteme und betont, er wolle „die Freiheit der einzelnen Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht in keiner Weise eingeschränkt sehen". Er äußert Vorbehalte gegen eine im Kommissionsvorschlag angekündigte Arbeitsgruppe, „die die Möglichkeiten prüfen soll", für Beteiligungssysteme „auf europäischer Ebene Formen zu entwickeln, die solchen Systemen bessere Chancen verschaffen, gemeinschaftsweit zu vergleichbaren Bedingungen angewandt zu werden" . In der Stellungnahme heißt es: Der WSA „unterstützt die Bemühungen der Kommission, gemeinschaftsweite Systeme für eine finanzielle Beteiligung zu finden, ist aber nicht der Auffassung, daß dies irgendwelche Schritte zur Harmonisierung der Rechts- und Steuersysteme" rechtfertigt; weitere Untersuchungen der Kommission dürften „auf keinen Fall in eine solche Richtung gehen". Dementsprechend befürwortet die Ratsempfehlung vom 27. Juli 1992, die weitere Verbreitung der Beteiligungssysteme in der Gemeinschaft zu fördern, „ohne jedoch eine aktive Harmonisierung oder eine Einschränkung der Vielfalt der bestehenden Systeme anzustreben". Die Ankündigung jener Arbeitsgruppe ist in die Ratsempfehlung vom 27. Juli 1992 nicht aufgenommen worden. Zu Frage 35: Der Kommissionsvorschlag ist mit der Ratsempfehlung vom 27. Juli 1992 bereits „aufgegriffen" worden. Die Empfehlung bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keiner Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber, weil entsprechende nationale Gesetze bereits vorliegen. Die Empfehlung des Rates nimmt Bezug auf das Aktionsprogramm der Kommission zur Anwendung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und unterstreicht die bedeutende Rolle und Verantwortung der Sozialpartner, von deren Interesse und Mitwirkung der Erfolg der Gemeinschaftsinitiative zur finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer letzten Endes abhänge. Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten insbesondere, als Anreiz für die Einführung bestimmter Beteiligungssysteme steuerliche oder sonstige finanzielle Vergünstigungen zu gewähren. Mit dem Vermögensbildungsgesetz und § 19a des Einkommensteuergesetzes stehen in Deutschland solche Vergünstigungen für den Beteiligungserwerb der Arbeitnehmer bereits zur Verfügung. Die Bundesregierung hat darüber hinaus beschlossen, die Beteiligung am Produktivkapital - neben der Schaffung von Wohneigentum - in den Vordergrund einer neuen Initiative zur Eigentumsbildung zu stellen. Nach einem Beschluß des Deutschen Bundestages wird eine Regelung im Rahmen einer noch 1995 zu beratenden besonderen Gesetzesinitiative zur Vermögenspolitik erfolgen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 38): Beabsichtigt die Bundesregierung die Endverbleibsklausel aufzuheben, mit der der Verbleib von 61 in Deutschland produzierte und an Belgien gelieferte Panzer Leopard 1 im NATO-Gebiet sichergestellt werden sollte, um Brasilien den Kauf dieser Panzer zu ermöglichen, und beabsichtigt die Bundesregierung der Firma Gesellschaft für Logistischen Service mbH (GIS), München, Genehmigungen zum Verkauf von Ersatzteilen zur Generalüberholung dieser Panzer zu erteilen, nachdem sie dieser Firma 534 ausgemusterte Panzer Leopard 1 aus Beständen der Bundeswehr zur Verwertung überlassen hat? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie auf belgisches Ersuchen einem Reexport der seinerzeit an Belgien gelieferten Panzer des Typs Leopard 1 nach Brasilien zustimmen kann. In einem Ressortabkommen mit Belgien vom 14. Dezember 1967 über die Lieferung der Panzer an Belgien hat sie einen entsprechenden Reexportvorbehalt vereinbart. Sofern die Firma Gesellschaft für logistischen Service mbH, München, Genehmigungsanträge zur Ausfuhr von Ersatzteilen zur Generalüberholung dieser Panzer stellt, wird die Bundesregierung in jedem Einzelfall darüber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von 1982 entscheiden. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 39): Wie stellt sich der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Stationierungsstreitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Erweiterung bzw. Sanierung der Kläranlage der US Air Base Spangdahlem gegenwärtig dar, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzierung der Kläranlagensanierung bzw. -erweiterung mit den zeitlichen Vorstellungen der betroffenen Gebietskörperschaften zu harmonisieren? In Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung haben die US-Streitkräfte im März 1995 die Finanzierungsverantwortung für den Bau der Kläranlage auf dem Flugplatz Spangdahlem ausdrücklich anerkannt. Unter Hinweis auf die Dringlichkeit und die zeitlichen Vorstellungen der Bezirksregierung Trier wurden sie vom Bundesministerium der Verteidigung gebeten, die Finanzierung so zu sichern, daß die Maßnahme bis Ende 1996 abgeschlossen ist. Die US-Streitkräfte haben inzwischen die für die Mittelbereitstellung notwendigen Maßnahmen getroffen und erwarten im Juli/August 1995 die Entscheidung ihres Verteidigungsministeriums. Das Bundesministerium der Verteidigung wird mit den US-Streitkräften und der Bezirksregierung Trier Gespräche über Lösungsmöglichkeiten aufnehmen, falls die Finanzierung von den zeitlichen Vorstellungen der Landesseite in nicht vertretbar erscheinender Weise abweicht. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Regina SchmidtZadel (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 40 und 41): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Selbstverwaltung der Krankenkassen neu zu organisieren, wenn durch die gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nicht mehr je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden? Setzt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft nicht mehr auf die paritätisch besetzte Selbstverwaltung bei den Krankenkassen? Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Infolgedessen kann zu etwaigen Konsequenzen einer gesetzlichen Festschreibung von Beitragssätzen noch keine Aussage getroffen werden. Im übrigen sieht die Bundesregierung einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Festschreibung der Beitragssätze und der Organisation der Selbstverwaltung der Krankenkassen nicht. Die paritätisch besetzte Selbstverwaltung ist weiterhin gewollt. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Pfaff (SPD) (Drucksache 12/1785 Fragen 42 und 43): Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen, daß bei einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Tarifauseinandersetzungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wesentlich härter geführt werden, urn die zu erwartenden Einkommenseinbußen der Arbeitnehmer durch entsprechende Lohnerhöhungen auszugleichen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer gesetzlich vorgegebenen Einnahmebegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung neue medizinische Leistungen und Entwicklungen künftig nicht mehr bzw. nur teilweise in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können? Zu Frage 42: Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Es handelt sich vielmehr um einen von zahlreichen Vorschlägen, die die Bundesregierung noch nicht bewerten will, da sie das Ergebnis der laufenden Diskussionen nicht vorwegnehmen möchte. Infolgedessen kann zu etwaigen Konsequenzen einer gesetzlichen Festschreibung der Beiträgssätze noch keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 43: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Neue medizinische Leistungen und Entwicklungen, die die Versorgung der Versicherten unter medizinischen, wirtschaftlichen und humanen Aspekten verbessern können, müssen auch künftig bezahlbar sein. Gerade aus diesem Grunde wird die Dritte Stufe der Gesundheitsreform in Angriff genommen. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3747* Infolgedessen muß der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Gesamtkonzepts der Dritten Stufe der Gesundheitsreform einer derartigen Erweiterung zugänglich bleiben. So verstehe ich auch den im Gesetz vorgeschriebenen Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 44 und 45): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine gesetzlich vorgegebene Einnahmenbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung für den Gesundheitssektor innovationshemmend ist? Wie bewertet die Bundesregierung die prognostizierte Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland, wenn der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich festgeschrieben würde? Zu Frage 44: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Auch bei Orientierung an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität bleiben Innovationen bei Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven und der Nutzbarmachung von Einsparpotentialen möglich. Dabei ist immer zu berücksichtigen, daß der Gesetzlichen Krankenversicherung für jedes Prozent Entgeltsteigerung der Versicherten auch bei stabilen Beitragssätzen ca. 1,8 Milliarden DM an jährlichen Zusatzeinnahmen entstehen. Zu Frage 45: Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Infolgedessen kann zu etwaigen Konsequenzen einer Festschreibung der Beitragssätze keine Aussage getroffen werden. Im übrigen wäre auch die ausschließliche Befassung mit Einzelelementen einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform ohne Berücksichtigung des Gesamtkonzepts verfehlt. Nur eine Würdigung sämtlicher Einzelelemente einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform in ihrem Gesamtzusammenhang wird der Aufgabe gerecht, für eine dauerhafte Lösung der anstehenden Probleme in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sorgen. Eine Fixierung allein auf beitragsrechtliche Regelungen verkennt, daß Leistungs- und Beitragsrecht die beiden Kehrseiten ein- und derselben Medaille sind. Im übrigen vermisse ich in der Diskussion den Aspekt einer Gefährdung des sozialen Friedens durch steigende Beitragssätze. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 46 und 47): Plant die Bundesregierung in der Folge einer gesetzlichen Fixierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung höhere Selbstbeteiligungen der Patienten? Plant die Bundesregierung in der Folge einer gesetzlichen Fixierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung Kürzungen im Leistungskatalog der Krankenkasse? Zu Frage 46: Die Bundesregierung will gerade eine höhere Selbstbeteiligung mit der Dritten Stufe der Gesundheitsreform vermeiden. Eine höhere Selbstbeteiligung ist nicht in der Lage, zu einer wirksamen Ausgabensteuerung beizutragen, sondern führt allenfalls zu einer Verschiebung von Lasten auf die Patienten. Dies zeigen nicht nur internationale Studien und Erfahrungen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung, sondern auch Erkenntnisse aus den Leistungsbereichen der GKV, in denen bereits eine Selbstbeteiligung der Versicherten existiert. Zu Frage 47: Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung wird in seinem grundlegenden Bestand nicht verändert. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirchner (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 48 und 49): Treffen die Meldungen zu, wonach der Bundesminister für Gesundheit der drohenden Ausgabenexpansion in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die er offensichtlich nach Auslaufen der sektoralen Ausgabenbudgetierung im kommenden Jahr erwartet, mit einer Einnahmenbegrenzung begegnen will? Unter welchen Voraussetzungen will der Bundesminister für Gesundheit bei einer gesetzlich vorgegebenen Einnahmenbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitnehmerbeitragssatz floaten lassen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung denkt nicht an eine gesetzliche Einnahmenbegrenzung nach Auslaufen der sektoralen Ausgabenbudgetierung im kommenden Jahr. Im übrigen erwartet die Bundesregierung, daß die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen auf ihrer Sitzung im September 1995 wirksame Empfehlungsvereinbarungen zur Ausgabenbegrenzung in zentralen Leistungsbereichen für das Jahr 1996 trifft. Die im Rahmen des 3. SGB V-Änderungsgesetzes vorge- 3748* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 sehene Geschäftsordnung der Konzertierten Aktion soll dazu beitragen, daß solche Empfehlungen nicht - wie in der Vergangenheit - an widerstreitenden Interessen scheitern. Die Empfehlungsvereinbarungen sind nach den Bestimmungen des SGB V grundsätzlich so zu gestalten, daß sie dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität Rechnung tragen. Darüber hinaus sind die Beteiligten in der Selbstverwaltung bereits aktuell gefordert, überproportionalen Steigerungsraten vor allem im Bereich der ärztlichen veranlaßten Leistungen wie Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Zu Frage 49: Eine gesetzliche Einnahmenbegrenzung als Dringlichkeitsmaßnahme gegen eine drohende Ausgabenexpansion wäre unabhängig von der auf Dauer anzulegenden Dritten Stufe der Gesundheitsreform zu erwägen. An einen „floatenden„ Arbeitnehmerbeitragssatz im Zusammenhang mit einer derartigen Dringlichkeitsmaßnahme ist nicht gedacht. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Dreßler (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 50 und 51): Ist bei der vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigten gesetzlichen Fixierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung daran gedacht, lediglich den Arbeitgeberbeitragssatz festzuschreiben und den Arbeitnehmerbeitragssatz floaten zu lassen? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei einem gesetzlich festgeschriebenen Arbeitgeberbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil? Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung des Beitragsanteils der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Die Überlegung, den Arbeitgeberanteil festzuschreiben und den Arbeitnehmeranteil unter bestimmten Voraussetzungen und in einem engen Rahmen variabel sein zu lassen, ist einer der vielen Vorschläge, die in Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform gemacht werden. Die Bundesregierung möchte über solche Vorschläge zuerst nachdenken und dann entscheiden. Deshalb kann über die Möglichkeit eines variablen Arbeitnehmeranteils nur im Rahmen des Gesamtkonzepts einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform entschieden werden. Da über das Gesamtkonzept der Dritten Stufe der Gesundheitsreform erst noch ein Konsens erzielt werden muß, kann zu etwaigen Auswirkungen einer noch offenen Beitragsregelung noch keine Aussage getroffen werden. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 52 und 53): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der bisherigen Zahl BSE-erkrankter Rinder in Großbritannien und Nordirland aus den Geburtsjahrgängen 1991 und 1992? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Aussagen von britischer Seite zu, daß die Chancen einer maternalen Übertragung bei mindestens 5 % liegt, und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? Zu Frage 52: Nach dem Stand vom 12. Juni 1995 ist BSE bei 1991 geborenen Rindern 119 mal und bei 1992 geborenen Rindern einmal bestätigt worden. Zu Frage 53: Die Aussage, daß mathematische Analysen der verfügbaren BSE-Daten für eine maternale Übertragbarkeit der BSE in einer Größenordnung von bis zu 5 % sprechen, ist nicht neu. Der Wissenschaftliche Veterinärausschuß hat bereits in seiner Sitzung am 11. Juli 1994 die Ergebnisse eines Computer-Simulations-Modells beraten. Wissenschaftlich gesicherte Beweise für oder gegen eine maternale Übertragung gibt es dagegen bis heute nicht. Nach den Angaben des neuesten britischen BSE-Reports (Mai 1995) weisen die Nachkommen von BSE-Muttertieren weiterhin keine signifikant höheren Erkrankungszahlen auf. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Waltraud Lehn (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 54 und 55): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der von britischer Seite bestätigten Tatsache, daß offensichtlich immer noch BSE-kontaminierte Futtermittel vorhanden sind und verfüttert werden (Pressemeldung vom 13. Juni 1995)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Mitteilung der Britischen Botschaft, daß nunmehr eine Übertragung von einem Tier auf das andere nicht länger ausgeschlossen werden könne? Zu Frage 54: Die Bundesregierung hat die von britischer Seite übermittelte Information an die Europäische Kommission weitergeleitet, um eine Bewertung durch den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß herbeizuführen. Zu Frage 55: Eine diesbezügliche Mitteilung der Britischen Botschaft ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Britische Botschaft führt in ihrem Schreiben vom 9. Juni lediglich die denkbaren Übertragungsmöglichkeiten (fütterungsbedingt, maternal oder horizontal) an. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 56 und 57): Ist die Bundesregierung bereit, ein Moratorium bis 1997 zu unterstützen, um Entscheidungen über ein weiteres Vorgehen in Sachen BSE, fundiert auf der Basis von neuerer Forschung und den Ergebnissen aus dem im Vereinigten Königreich durchgeführten Langzeitversuch, treffen zu können? Welche Forschungsvorhaben werden derzeit zur Thematik BSE durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen besonders hinsichtlich der Erregerstruktur, der Möglichkeit der BSE-Erkennung beim lebenden Tier und hinsichtlich eines postmortalen Schnelltests vor? Zu Frage 56: Die BSE-Problematik wird unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse laufend durch den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß bewertet. Dieser Ausschuß hat sich nicht für ein solches Moratorium, d. h. ein Aussetzen des Verbringens britischen Rindfleisches in andere Mitgliedstaaten bis 1997 ausgesprochen. Die Europäische Kommission hat deshalb keinen Vorschlag für eine entsprechende Entscheidung vorgelegt. Zu Frage 57: Die Bundesregierung fördert derzeit 13 die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien betreffende Forschungsvorhaben, die seit Mitte 1994 laufen. Abschließende Ergebnisse zur Erregerstruktur oder der Nachweisbarkeit der BSE bei lebenden Tieren wie auch bei Fleisch liegen auf Grund dieser Forschungsvorhaben und der internationalen Forschung noch nicht vor. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun SchaichWalch (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 58 und 59): Teilt der Bundesminister für Gesundheit die Ansicht, daß durch die nun akut aufgetretene BSE-Erkrankung eines nach 1992 geborenen Kalbes die bisherige Annahme, BSE werde nur über Tiermehlverfütterung übertragen, deutlich in Frage gestellt wird? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des aktuellen Geschehens den Beschluß des Bundesrates vom 20. Januar 1995 zu übernehmen, und ist sie bereit, von der ohnehin nur bis zum 4. August 1995 geltenden Dringlichkeitsverordnung sofort Abstand zu nehmen? Zu Frage 58: Die Bundesregierung sieht die Annahme, daß das BSE-Geschehen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland durch Verfütterung BSE- erregerhaltiger Tiermehle getragen wurde, nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Im Vereinigten Königreich werden grundsätzlich tierische Abfälle flächendeckend erst seit dem 1. Januar 1995 für mindestens 20 Minuten bei mindestens 133 °C und einem Druck von 3 bar oder mit gleichwertigen Verfahren behandelt und damit möglicherweise enthaltene BSE-Erreger sicher inaktiviert. Insofern erscheint es möglich, daß - wie von den britischen Behörden vorgetragen - während des Herstellungsprozesses von für Wiederkäuer bestimmten Futtermittelchargen eine Kontamination durch nicht ausreichend erhitztes Tiermehl (für z. B. Schweine) stattfinden konnte. Zu Frage 59: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die BSE-Verordnung in der Fassung des Maßgabenbeschlusses des Bundesrates vom 20. Januar 1995 zu verkünden. Eine solche Verordnung wäre EG-rechtswidrig. Eine Aufhebung der geltenden Dringlichkeitsverordnung kommt für die Bundesregierung nicht in Betracht, da sie mit dieser Verordnung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Etwaige Änderungen sind daher nur nach Änderung der BSE-Entscheidung 94/794/ EG möglich. Die Kommission hat auf deutsches Drängen unmittelbar den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß mit der Prüfung und Neubewertung der BSE-Situation beauftragt. Dieser hat am 23. Juni 1995 die Empfehlung ausgesprochen, den Stichtag 1. Januar 1992 zu streichen, der bisher Fleisch von nach diesem Datum im Vereinigten Königreich geborenen Rindern von allen Handelsbeschränkungen freistellte; statt dessen soll auf das Höchstalter der Tiere von 30 Monaten abgestellt werden. Nun ist die Kommission zum Handeln aufgefordert. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Matthias Weisheit (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 60 und 61): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anfang Juni bekannt gewordenen, 1992 in Großbritannien geborenen und an BSE erkrankten Rindes in Hinsicht auf die derzeit geltende Einfuhrverordnung für britisches Rindfleisch? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung - vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklung - gegenüber der EU ergreifen, um die Verbraucher vor BSE-verseuchtem Rindfleisch zu schützen? Zu Frage 60: Eine Aufhebung der geltenden Dringlichkeitsverordnung kommt für die Bundesregierung derzeit nicht in Betracht, da sie mit dieser Verordnung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Etwaige Änderungen sind daher nur nach Änderung der BSE-Entscheidung 94/794/ EG möglich. Zu Frage 61: Die Bundesregierung hat die von britischer Seite übermittelten Informationen an die Europäische Kommission weitergeleitet und diese aufgefordert, im Lichte der aktuellen Entwicklung eine Neubewertung der Situation vorzunehmen. Die Kommission hat den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß mit der Prüfung und Neubewertung beauftragt. Dieser hat am 23. Juni 1995 die Empfehlung ausgesprochen, den Stichtag 1. Januar 1992 zu streichen, der bisher Fleisch von nach diesem Datum im Vereinigten Königreich geborenen Rindern von allen Handelsbeschränkungen freistellte; statt dessen soll auf das Höchstalter der Tiere von 30 Monaten abgestellt werden. Nun ist die Kommission zum Handeln aufgefordert. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 62 und 63): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß auf Grund der aktuellen Vorkommnisse eine Verbringung britischer Rinder ab dem Geburtsjahrgang 1992 sowie britischen Rindfleisches in die EU gesundheitspolitisch nicht mehr vertretbar ist und ein konsequenter Verbraucherschutz nur über ein sofortiges Verbot des Imports britischen Rindfleisches möglich ist? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus in bezug auf ihre BSE-Verordnung, mit der sie derzeit den Import von Rinderteilen, die von Tieren des Jahrgangs 1992 und jünger stammen, aus dem Vereinigten Königreich ohne besondere Auflagen gestattet? Zu Frage 62: Das Verbringen britischen Rindfleisches in andere Mitgliedstaaten der EU kann nur durch eine gemeinschaftsrechtliche Regelung untersagt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses und die darauf gegründeten gemeinschaftlichen BSE-Schutzmaßnahmen geeignet sind, den gesundheitlichen Verbraucherschutz in der Gemeinschaft in angemessener Weise sicherzustellen. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat die von britischer Seite übermittelten Informationen an die Europäische Kommission weitergeleitet und diese aufgefordert, im Lichte der aktuellen Entwicklung eine Neubewertung der Situation vorzunehmen. Die Kommission hat den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß mit der Prüfung und Neubewertung beauftragt. Dieser hat am 23. Juni 1995 die Empfehlung ausgesprochen, den Stichtag 1. Januar 1992 zu streichen, der bisher Fleisch von nach diesem Datum im Vereinigten Königreich geborenen Rindern von allen Handelsbeschränkungen freistellte; statt dessen soll auf das Höchstalter der Tiere von 30 Monaten abgestellt werden. Nun ist die Kommission zum Handeln aufgefordert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 65): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der wachsenden Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm durch Verschärfung der höchstzulässigen Schallwerte bei Kraftfahrzeugen, insbesondere bei Zweiradfahrzeugen und Lastkraftwagen, und durch entsprechende Überwachung durch die Technischen Überwachungsvereine und verkehrspolitische Kontrollen zu begegnen? Die Verminderung des durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Verkehrslärms ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Hierbei wird der Reduzierung des Lärms an der Quelle Vorrang eingeräumt. Die Bundesregierung setzt sich in der Europäischen Union daher mit Nachdruck für eine weitere Verschärfung der europäischen Geräuschvorschriften für die Typzulassung von Kraftfahrzeugen ein. Am 1. Oktober 1995 tritt eine verschärfte Richtlinie für Personenkraftwagen, Omnibusse und Lastkraftwagen in Kraft, die eine weitere Absenkung der Lärmemissionen im Verkehr bringt. Darüber hinaus ist bei der Europäischen Union in Brüssel eine weitere Richtlinie in Vorbereitung, durch die das bei höheren Fahrgeschwindigkeiten dominierende Rollgeräusch der Reifen (Reifen-Fahrbahn-Geräusch) begrenzt wird. Diese Richtlinie tritt voraussichtlich 1999 in Kraft und wird vor allem auf Außerortsstraßen eine weitere Absenkung des Verkehrslärms bringen. Eine neue Richtlinie für Motorräder, die auch Geräuschgrenzwerte festlegt, wird zur Zeit in der Europäischen Union verhandelt. Bei der regelmäßigen technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge wird die Auspuffanlage sowie die gegebenenfalls erforderliche Motorkapselung einer Prüfung auf Vollständigkeit, Vorschriftsmäßigkeit und eventuelle Beschädigung unterzogen. Durch die für Motorräder vorgeschriebene Kennzeichnung der zugelassenen Austausch-Schalldämpfer wird die Identifizierung vorschriftswidriger Auspuffanlagen erleichtert. Bei der Überwachung des laufenden Verkehrs werden auffällige Kraftfahrzeuge durch die Polizei beanstandet. Gegebenenfalls werden Maßnahmen nach § 17 StVZO (Beschränkung, Untersagung des Betriebs des Kraftfahrzeugs) eingeleitet. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, um erforderlichenfalls weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1785 Fragen 68 und 69): Welche Mittel sind für die Nord-Süd-Verbindung der Fernbahn und den Lehrter Zentralbahnhof im laufenden Haushalt 1995 eingestellt worden, und aus welchen Gründen werden diese Mittel nicht freigegeben? Zu welchem Ergebnis führte die im Eisenbahnneuordnungsgesetz vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsberechnung für dieses Projekt (Knoten Berlin-Nord-Süd-Verbindung), und warum lag diese Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor? Zu Frage 68: Eine Zweckbindung von Mitteln im Bundeshaushalt 1995 für einzelne Projekte besteht nicht. In ihrer aktuellen Investitionsplanung 1995, die die Grundlage für die Verwendung der Bundesmittel für Investitionen in die Schienenwege bildet, sieht die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Mittel in Höhe von 230 Millionen DM für das Vorhaben „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin", das sowohl den Nord-SüdTunnel als auch den Lehrter Bahnhof beinhaltet, vor. Voraussetzung für die vollständige Freigabe der Mittel ist der Abschluß einer Finanzierungsvereinbarung gemäß § 9 Bundesschienenwegeausbaugesetz. Es ist beabsichtigt, eine derartige Vereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft noch im Sommer 1995 abzuschließen. Ein diesbezüglicher Antrag wird in Kürze erwartet. Die notwendigen Planungen für das Gesamtvorhaben und bauvorbereitende Maßnahmen im Bereich Potsdamer Platz, die wegen der engen Verzahnung mit den Bauplanungen anderer Investoren aus wirtschaftlichen Gründen Ende 1994/Anfang 1995 begonnen werden mußten, finanziert der Bund auf der Grundlage der mit der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft abgeschlossenen Übergangsfinanzierungsvereinbarung. Zu Frage 69: Zum Zeitpunkt der Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan 1992 und des Bundestages zum Bundesschienenwegeausbaugesetz gab es nur eine standardisierte Methodik zur volkswirtschaftlichen und betrieblichen Bewertung von Neu- und Ausbaustrecken, jedoch nicht gesondert für Eisenbahnknoten. Mit der Aufnahme von Ausbaumaßnahmen in Eisenbahnknoten in den Bundesverkehrswegeplan 1992 wurde daher im Dezember 1992 die Erarbeitung einer standardisierten Methodik zur Bewertung von Investitionen in Eisenbahnknoten in Auftrag gegeben. Erst mit dieser Methodik konnten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Eisenbahnkonzeption Berlin erfolgen. Inzwischen liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Knoten Berlin vor. Das Vorhaben „Knoten Berlin" erreicht ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1,7. Nach Elimination modellbedingter, in der Realität voraussichtlich nicht auftretender negativer Effekte für den Güterverkehr wird ein Wert von 2,0 erreicht. Die Bundesregierung betrachtet den im Bedarfsplan enthaltenen Vorbehalt entsprechend als ausgeräumt und wird die Realisierung der Maßnahme mit Nachdruck verfolgen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 70 und 71): Für welche Nutzergruppen führt der Deutsche Wetterdienst Beratungen durch, und wie verteilen sich die prozentualen Anteile jeweils? Welche Kosten entstehen im Durchschnitt pro Beratung jeweils für Flüge nach Sichtflugregeln bzw. nach Instrumentenflugregeln? Zu Frage 70: Der Deutsche Wetterdienst führt für folgende Nutzergruppen Flugwetterberatungen durch: - IFR-Luftfahrt (Flüge nach Instrumentenflugregeln), - VFR-Luftfahrt (Flüge nach Sichtflugregeln). Eine weitere Differenzierung innerhalb der Nutzergruppen ist nicht möglich, da für alle teilweise gleiche Produkte bereitgestellt werden. Auch zwischen beiden Nutzergruppen ist eine Differenzierung der Anteile nur bedingt möglich, da eine große Anzahl Beratungen im Selfbriefingverfahren durchgeführt wird, das eine Zählung nicht zuläßt. Anteile deshalb geschätzt: IFR: 67,5 %, VFR: 32,5 %. Zu Frage 71: IFR- und VFR-Beratung ist nur bei direkten mündlichen und schriftlichen Beratungen zählbar. Die Selfbriefinganteile wurden aus Stichproben hochgerechnet. Sie sind nicht nach IFR und VFR trennbar. 1994: IFR: 863 906, VFR: 406 000 Dazu kommen ca. 1,23 Millionen Beratungen (Selfbriefing) über Dokumentationsmappen (IFR), automatische Telefonansagen und Btx. Die direkten Kosten für eine Beratung betragen ca. 14 DM (Personalkosten und Infrastrukturkosten des Arbeitsplatzes). Die vorläufig bekannten Zahlen für die Kosten inklusive aller Infrastrukturkostenanteile der internationalen Organisationen, die dem Deutschen Wetterdienst für den Flugwetterdienst 1994 insgesamt entstanden sind, betragen: IFR 1994: 89,1 Millionen DM, VFR 1994: 40,4 Millionen DM. 3752* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 Daraus ergeben sich folgende Kosten pro Beratung: ohne Selfbriefinganteil: IFR: 103,00 DM, VFR: 99,00 DM pro Beratung mit Selfbriefinganteil: IFR + VFR: 52,00 DM pro Beratung. Die IFR-Kosten sind als Streckennavigationskosten zu 100 % durch Gebührenerhebung über EUROCONTROL gedeckt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/1785 Fragen 72 und 73): Hat die Deutsche Bahn AG geprüft oder prüfen lassen, inwieweit das klassische Schienenverkehrskonzept für Metropolen wie Berlin (oder Paris, Madrid, Wien etc.) nicht auch für die neue/alte Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland Sinn macht, nämlich die Wiedererrichtung von drei oder vier Kopfbahnhöfen auf noch existierendem bahneigenem Gelände, auf welche ein Großteil der Züge aus unterschiedlichen Richtungen weit in den Kern der City hineinfahren kann, wobei sich solche Kopfbahnhöfe ideal mit der bestehenden durchgehenden Stadtbahn kombinieren ließen? Hat die Deutsche Bahn AG zur Kenntnis genommen, daß in allen Metropolen vergleichbarer Art der Ziel- und Quellverkehr lin Schienenfernverkehr bei 90 und mehr Prozent und der Durchgangsverkehr bei weniger als 10 Prozent liegen und daß daher jedes Konzept, bei welchem Milliarden Deutsche Mark für eine Durchgangsverkehrskonzeption (Lehrter Bahnhof) investiert werden, als Fehlinvestition zu bezeichnen ist, zumal bereits Schienenverbindungen existieren, mit denen ein Durchfahren bzw. eine Umfahrung von Berlin möglich ist? Zu Frage 72: Die im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß es zur verkehrlichen Erschließung der Bundeshauptstadt Berlin attraktivere Alternativen als den Wiederaufbau der ehemaligen Kopfbahnhöfe gibt. Aus verkehrlicher Sicht ist das System der Kopfbahnhöfe mit einigen entscheidenden Mängeln behaftet. Diese Mängel führten bereits in der Zeit vor 1945 in Berlin zu Überlegungen, wie dieses System verbessert werden kann. Auch international ist in anderen Metropolen Europas die Umgestaltung des historisch entstandenen Netzes der Kopfbahnhöfe geplant beziehungsweise realisiert (zum Beispiel Brüssel, Paris-PER-Netz für den Regionalverkehr, Warschau, Prag). Ein Großteil der Berliner Kopfbahnhöfe wurde durch die Kriegseinwirkungen stark zerstört und nach dem Verlust ihrer Verkehrsaufgaben zurückgebaut beziehungsweise die beschädigten Hochbauten beseitigt. Die Flächen der ehemaligen Kopfbahnhöfe stehen für den Wiederaufbau nicht mehr zur Verfügung oder sind für andere städtebauliche Planungen vorgesehen. Der Wiederaufbau der Kopfbahnhöfe wäre sowohl von der Betriebsprüfung als auch von der baulichen Realisierung machbar, würde aber eine geringere Wirtschaftlichkeit bei annäherend gleichen Investitionsaufwendungen auf Grund der geringen Attraktivität aufweisen. Zu Frage 73: In der Bundesverkehrswegeplan '92-Prognose für das Jahr 2010 wurden im Knoten Berlin als Durchgangsverkehre im Personenfernverkehr ein Anteil von 15,8 % (7,9 Millionen Reisende pro Jahr) und im Regionalverkehr von 20,0 % (17 Millionen Reisende pro Jahr) ermittelt. Unter Beachtung eines der wesentlichen Vorteile des Pilzkonzeptes in der Verknüpfung von Regional- und Fernverkehr im Bereich des Nord-Süd-Tunnels (Lehrter Bahnhof) und der Anteile des Durchgangsverkehrs läßt sich wohl kaum von einer Fehlinvestition sprechen, zumal die betrieblichen Vorteile bei der Durchbindung der Fern- und Regionalzüge erheblich sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 77): Warum hat die Bundesregierung die bereits angekündigte Elektronikschrottverordnung noch nicht vorgelegt, und bis wann ist mit einer bundeseinheitlichen Regelung zu rechnen, damit die zuständigen Kommunen eine Rechtsbasis haben, um mehr von diesen Abfällen von den Deponien fernhalten zu können? Frau Bundesministerin Dr. Merkel hat die Wirtschaft aufgefordert, bis Mitte des Jahres Vorschläge für freiwillige Maßnahmen vorzulegen. Die hiermit verbundenen Gespräche sollen kurzfristig geführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob und inwieweit die von der Industrie bzw. von einzelnen Fachverbänden angekündigten Maßnahmen Regelungen des Verordnungsgebers entbehrlich machen. Das Bundesumweltministerium geht allerdings davon aus, daß eine „schlanke" Verordnung nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit Mindestanforderungen über die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung bestimmter Produktgruppen wie Computer, Fernsehgeräte und sog. große „weiße Ware" (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen) festlegen müßte. Andernfalls wäre zu befürchten, daß sich bei einer bloßen Beschränkung auf Selbstverpflichtungen ein Teil der Wirtschaft an den freiwilligen Maßnahmen nicht beteiligt. Bereits heute können die entsorgungspflichtigen Körperschaften nach dem geltenden Abfallrecht große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher von der allgemeinen Hausmüllabfuhr ausschließen. Viele Kommunen verfahren entsprechend, erfassen diese Geräte getrennt von Hausmüll und führen sie einer Verwertung oder Beseitigung außerhalb der Hausmülldeponien zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Blunck.


Rede von Lieselott Blunck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, daß das Ganze die Vorschläge der Unternehmensvertreter widerspiegelt. Darf ich davon ausgehen, daß Sie damit auch die Wasserwirtschaft und die Umweltunternehmensverbände meinten, oder handelt es sich hierbei nur um die Industrieverbände?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es handelt sich bei dem Bericht, nach dem die Kollegin Kastner gefragt hat, um die Vorschläge, die eine namentlich benannte Gruppe prominenter Industrievertreter gemacht hat. Insofern reden die Persönlichkeiten zunächst einmal für sich, und man darf sicher auch unterstellen, im großen und ganzen für ihr jeweiliges Unternehmen, vielleicht auch für ihre Branche. Aber es soll mit dem Bericht, der vorliegt, niemand in förmlicher Weise für Positionen in Anspruch genommen werden, die er möglicherweise an dieser oder jener Stelle nicht teilt oder differenzierter beantworten möchte.