Protokoll:
13046

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 13

  • date_rangeSitzungsnummer: 46

  • date_rangeDatum: 28. Juni 1995

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 16:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:19 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/46 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 46. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 3719A Tagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an den Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung des schnellen Einsatzverbands im früheren Jugoslawien einschließlich der Unterstützung eines eventuellen Abzugs der VN-Friedenstruppen (Drucksache 13/1802) Andrea Lederer PDS (zur GO) 3719 B Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 3720 B Dr. Gregor Gysi PDS (zur GO) 3720 D Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 3721 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/1785 vom 23. Juni 1995 - Erprobung der Sonnenenergienutzung in Indonesien mit Fördermitteln des Bundes; Nichtbeteiligung an einem Kreditprogramm mit der Folge von Auftragsverlusten MdlAnfr 1, 2 Christoph Matschie SPD Antw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 3721D, 3723A ZusFr Christoph Matschie SPD . 3722 A, 3723 B ZusFr Konrad Kunick SPD 3722 C ZusFr Lilo Blunck SPD 3722 D Einladung von Kinder- und Jugendgruppen zum Sommerfest im Bundeskanzleramt im September 1995; Übernahme der Anreise- und Übernachtungskosten MdlAnfr 3, 4 Ingrid Holzhüter SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 3723 D, 3724 B ZusFr Ingrid Holzhüter SPD 3724 C Einsparungen beim Bundesgrenzschutz; Auswirkungen auf die hessischen Standorte, insbesondere den Standort Eschwege MdlAnfr 18, 19 Joachim Tappe SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3725 A, C ZusFr Joachim Tappe SPD 3725 B Verbleib des Bundesvermögensamtes in Nürnberg MdlAnfr 25 Günter Gloser SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3725 D ZusFr Günter Gloser SPD 3726 A Strukturpolitische Maßnahmen für die Grenzregionen des Westerzgebirges und des Vogtlandes angesichts der hohen Arbeitslosigkeit MdlAnfr 26 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3726B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . 3726D Verhinderung einer Abschaffung des einheitlichen Vorsorgegrenzwertes von 0,1 Mikrogramm/Liter für Pestizide in der EG-Trinkwasserrichtlinie MdlAnfr 27 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3727 A ZusFr Susanne Kastner SPD 3727 B ZusFr Lilo Blunck SPD 3727 C ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3727 D ZusFr Konrad Kunick SPD 3728 A ZusFr Otto Schily SPD 3728 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 3728 C ZusFr Rolf Köhne PDS 3728 D Vereinbarkeit der Forderungen des Bundesministers für Wirtschaft im Positionspapier über Kernpunkte einer ökologisch verpflichteten sozialen Marktwirtschaft mit den bisherigen Bestimmungen zum Gewässerschutz und zur Luftreinhaltung MdlAnfr 28 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3729 A ZusFr Susanne Kastner SPD 3729 B ZusFr Lilo Blunck SPD 3729 D ZusFr Otto Schily SPD 3730 A Überwachung der Einhaltung der Fischfangregelungen (technische Ausrüstung, Fanggebiete, Fangquoten) der sogenannten „Euro-Kutter" im Bereich der Plattfisch-Schutzzone vor der niedersächsischen Nordseeküste MdlAnfr 30, 31 Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 3730B, 3731 B ZusFr Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3730D, 3731C Bau der Autobahnanschlußstelle Ringsheim im Zuge der A 5 MdlAnfr 66, 67 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 3732B, D ZusFr Peter Dreßen SPD 3732 B, C Neue Eigentümer des in La Hague wiederaufgearbeiteten Urans deutscher Energieversorgungsunternehmen; Nachweise über eine schadlose Verwertung bzw. Beseitigung dieses Atommülls MdlAnfr 75, 76 Rolf Köhne PDS Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 3733 C, D ZusFr Rolf Köhne PDS . . . . . . . . . 3733 D Überlassung einer Probe des am 10. August 1994 in München sichergestellten Plutoniums an Rußland MdlAnfr 78 Otto Schily SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . 3734 B ZusFr Otto Schily SPD 3734 D Nächste Sitzung 3735 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3737* A Anlage 2 Wiederaufstockung der gekürzten Zuwendungen an die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes MdlAnfr 18 - Drs 13/1707 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3737* C Anlage 3 Zeitpunkt der Anerkennung der Existenz einer deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik MdlAnfr 5 - Drs 13/1785 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3737* D Anlage 4 Herausnahme der Bundesrepublik Deutschland aus dem Zielgebiet französischer Mittelstreckenraketen MdlAnfr 6 - Drs 13/1785 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3738* A Anlage 5 Pflege von Kriegsgräbern und Kriegerdenkmälern sowie von KZ-Gedenkstätten im Ausland seit 1990; Empfänger der Fördermittel des Bundes MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/1785 - Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3738* B Anlage 6 Vorlage von Stellungnahmen der UN-Mitgliedstaaten gegenüber dem Internationalen Gerichtshof bis zum 20. Juni 1995 zur Frage der völkerrechtlichen Legalität von Atomwaffeneinsätzen MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/1785 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3738* D Anlage 7 Vereinbarkeit der Aufrüstung Brasiliens mit deutschen Leopard-1-Kampfpanzern mit dem Lateinamerikakonzept der Bundesregierung MdlAnfr 11 - Drs 13/1785 -Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3739* A Anlage 8 Überfälle auf deutsche Touristen in der Dominikanischen Republik MdlAnfr 12 - Drs 13/1785 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 3739* B Anlage 9 Standorte der in Baden-Württemberg errichteten Hilfskrankenhäuser MdlAnfr 13 - Drs 13/1785 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3740* A Anlage 10 Verstoß gegen § 90 Bundeswahlordnung durch Nichtvernichtung der Unterstützungsunterschriften der Kandidatur der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) bei der Europawahl im Juni 1994; Austausch personenbezogener Daten mit den Sicherheitsbehörden Abu MdlAnfr 14 - Drs 13/1785 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3740* B Anlage 11 Förderung des „Deutschen Freundschaftskreises Breslau" angesichts der Wahl der ehemaligen stellv. Vorsitzenden der REPUBLIKANER und Abgeordneten im Europaparlament, Johanna Grund, in den Vorstand MdlAnfr 16 - Drs 13/1785 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3740* D Anlage 12 Verlängerung des Abschiebestopps für türkische Kurden durch die hessische Landesregierung MdlAnfr 17 - Drs 13/1785 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3741* B Anlage 13 Verstöße einer Bewachungsfirma für die Bördekaserne gegen tarifliche und andere rechtliche Bestimmungen MdlAnfr 20, 21- Drs 13/1785 - Ottmar Schreiner SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3741* D Anlage 14 Anzahl der 1996 von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 249h AFG geförderten Arbeitsplätze MdlAnfr 22 - Drs 13/1785 - Gerd Andres SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3742* D Anlage 15 Berechtigung von juristischen Personen zum Flächenerwerb erst nach ordnungsgemäßer Durchführung der Liquidation einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft MdlAnfr 23, 24 - Drs 13/1785 - Meinolf Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 3742' D Anlage 16 Unregelmäßigkeiten bei der Liquidation und Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in den neuen Bundesländern MdlAnfr 29 - Drs 13/1785 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 3743* D Anlage 17 Erweiterung der zeitlichen Befristung in § 249h AFG von 36 auf 48 Monate MdlAnfr 33 - Drs 13/1785 - Gerd Andres SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 3744* C Anlage 18 Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital; nationale und EU-weite Regelung MdlAnfr 34, 35 - Drs 13/1785 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 3744* D Anlage 19 Aufhebung der Endverbleibsklausel zur Ermöglichung des Ankaufs von 61 an Belgien gelieferte deutsche Leopard-1-Panzer durch Brasilien; Ersatzteillieferungen durch eine Münchener Firma MdlAnfr 38 - Drs 13/1785 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3745* D Anlage 20 Erweiterung bzw. Sanierung der Kläranlage der US Air Base Spangdahlem MdlAnfr 39 - Drs 13/1785 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3746* A Anlage 21 Neuorganisation der Krankenkassenselbstverwaltung bei einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung; Festhalten an der paritätisch besetzten Selbstverwaltung MdlAnfr 40, 41- Drs 13/1785 - Regina Schmidt-Zadel SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3746* B Anlage 22 Verschärfung der Tarifauseinandersetzungen bei einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung; Verschlechterung der Versicherungsleistungen bei einer gesetzlich vorgegebenen Einnahmebegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/1785 -Dr. Martin Pfaff SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3746* C Anlage 23 Auswirkung einer gesetzlichen Festschreibung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/1785 - Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3747* A Anlage 24 Höhere Selbstbeteiligung der Patienten und Kürzungen im Leistungskatalog der Krankenkasse als Folge einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/1785 - Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3747* C Anlage 25 Pläne des Bundesministers für Gesundheit zur Eindämmung der drohenden Ausgabenexpansion in der Gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/1785 - Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3747* D Anlage 26 Auswirkungen der vom Bundesminister für Gesundheit geplanten gesetzlichen Festschreibung des Arbeitgeber-Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/1785 - Rudolf Dreßler SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3748* B Anlage 27 Anzahl der BSE-erkrankten Rinder in Großbritannien aus den Geburtsjahrgängen 1991 und 1992; maternale Übertragbarkeit der Seuche MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/1785 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . 3748* C Anlage 28 Verhinderung einer weiteren Verfütterung BSE-kontaminierter Futtermittel in Großbritannien; Übertragung der Seuche von Tier zu Tier MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/1785 - Waltraud Lehn SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3748* D Anlage 29 Unterstützung des Moratoriums bis 1997 zum Zweck der Beratung über das weitere Vorgehen in Sachen BSE-Tierseuche; Forschungsvorhaben zu diesem Thema MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/1785 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . 3749* A Anlage 30 Unterstützung des Beschlusses des Bundesrates vom 20. Januar 1995 angesichts der jüngsten Erkenntnisse über die BSE-Tierseuche MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/1785 -Gudrun Schaich-Walch SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . 3749* B Anlage 31 Änderung der Einfuhrverordnung für britisches Rindfleisch; FU-weiter Schutz der Verbraucher vor BSE-verseuchtem Rindfleisch MdlAnfr 60, 61 - Drs 13/1785 - Matthias Weisheit SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3749 * D Anlage 32 Importverbot für britisches Rindfleisch MdlAnfr 62, 63 - Drs 13/1785 - Dr. Angelica Schwall-Düren SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3750 * B Anlage 33 Maßnahmen gegen die wachsende Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm MdlAnfr 65 - Drs 13/1785 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3750* C Anlage 34 Freigabe der für den Knoten Berlin/NordSüd-Verbindung (Fernbahntunnel unter dem Tiergarten/Neubau Lehrter Zentralbahnhof) vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt 1995; Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung MdlAnfr 68, 69 - Drs 13/1785 - Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3751* A Anlage 35 Nutzergruppen der Beratungen durch den Deutschen Wetterdienst; Kosten der Beratungen zu Flügen nach Sichtflugregeln bzw. nach Instrumentenflugregeln MdlAnfr 70, 71 - Drs 13/1785 - Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3751* C Anlage 36 Wiedererrichtung von drei oder vier Kopfbahnhöfen in Berlin und Kombinierung dieser Bahnhöfe mit der Stadtbahn MdlAnfr 72, 73 - Drs 13/1785 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 3752 * A Anlage 37 Erlaß einer Elektronikschrottverordnung MdlAnfr 77 - Drs 13/1785 - Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 3752* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3719 46. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 Beginn: 16.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 28. 6. 95 * Antretter, Robert SPD 28. 6. 95 * Becker-Inglau, Ingrid SPD 28. 6. 95 Behrendt, Wolfgang SPD 28. 6. 95 * Bindig, Rudolf SPD 28. 6. 95 * Böttcher, Maritta PDS 28. 6. 95 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28. 6. 95 * Erler, Gernot SPD 28. 6. 95 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 28. 6. 95 * Glücklich, Wilma CDU/CSU 28.6. 95 Horn, Erwin SPD 28. 6. 95 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 28. 6. 95 * Jung (Düsseldorf), SPD 28. 6. 95 Volker Jungharms, Ulrich CDU/CSU 28. 6. 95 * Keller, Peter CDU/CSU 28. 6. 95 * Koschyk, Hartmut CDU/CSU 28. 6. 95 * Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 28. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Lummer, Heinrich CDU/CSU 28. 6. 95 * Marten, Günter CDU/CSU 28. 6. 95 * Pfannenstein, Georg SPD 28. 6. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 28. 6. 95 * Rauen, Peter Harald CDU/CSU 28. 6. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 28. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Scheer, Hermann SPD 28. 6. 95 * von Schmude, Michael CDU/CSU 28. 6. 95 * Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 28.6. 95 Schumann, Ilse SPD 28. 6. 95 Siebert, Bernd CDU/CSU 28. 6. 95 * Terborg, Margitta SPD 28. 6. 95 * Vosen, Josef SPD 28. 6. 95 Wallow, Hans SPD 28. 6. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 28. 6. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 18): Plant die Bundesregierung, die im Jahr 1993 von bis dahin 1 Mio. DM auf 300 000 DM drastisch gekürzten Zuwendungen an die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk wieder aufzustocken, und wie bewertet die Bundesregierung die Beschränkung von Prämien der Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk auf Antragsteller aus den neuen Bundesländern unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes sowie vor dem Hintergrund der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland, der nicht zuletzt auf Qualifikation und Motivation mittelständischer Unternehmer, insbesondere aus dem Bereich des Handwerks, angewiesen ist? Die Gewährung von Zuschüssen des Bundesministeriums für Wirtschaft für die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk in Höhe von 1 Million DM jährlich ist im Jahre 1993 ausgelaufen. Die Maßnahmen sind mit in das Programm des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Begabtenförderung in der beruflichen Bildung integriert worden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie führt das Programm fort. Das Fördervolumen beträgt im Jahre 1995 rd. 25 Millionen DM. Ziel ist die Unterstützung der Weiterbildung begabter junger Berufsanfänger, die eine anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben. Die Förderung soll ihnen helfen, die beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und chancenfördernde Qualifikationen zu erwerben. Die Bundesregierung wird ferner noch im Jahre 1995 die Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und zu vergleichbaren Abschlüssen neu gestalten und in Kürze ein entsprechendes Bundesgesetz vorlegen. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen sollen danach für den Lebensunterhalt ähnliche Leistungen erhalten wie BAföG-Empfänger. Darüber hinaus soll - auch bei Teilzeitmaßnahmen - ein zunächst zinsfreies und später zinsgünstiges Darlehen für die Lehrgangsgebühren gewährt werden. Nach erfolgreichem Abschluß und bei Beschäftigung von mindestens zwei Arbeitnehmern ist für die Existenzgründer der Erlaß der Hälfte dieses Darlehens vorgesehen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 5): Ab wann hat die tschechoslowakische/tschechische Regierung die Existenz einer deutschen Minderheit in ihrem Land anerkannt, und welche politischen und gesetzlichen Folgerungen hat sie aus dieser Anerkennung gezogen? Im Zuge der Öffnung im Rahmen des sog. „Prager Frühlings" von 1968 trat in der damaligen Tschechoslowakei eine Bewußtseinsänderung bezüglich der deutschen Minderheit ein. Spätestens mit der Gründung des „Kulturverbandes der Deutschen" 1969 wurde die Existenz einer deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei anerkannt. Die ausschließlich kulturelle Arbeit des Verbandes wurde von der tschechoslowakischen Regierung finanziell gefördert. Genaue Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Im übrigen verweise ich auf die Antwort auf Ihre Frage Nr. 26 in BT-Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 (Antwort in Anlage 3 zum Stenographischen Bericht 13/35 vom 11. Mai 1995) Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/1785 Frage 6): Was hat die Republik Frankreich nach der völligen Veränderung der Sicherheitssituation in Europa unternommen, um die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland als Zielgebiet ihrer Mittelstreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen auszuschließen? Die Annahme, Deutschland sei ggf. Zielgebiet französischer Mittelstreckenraketen, wird von der Bundesregierung grundsätzlich zurückgewiesen. Darüber hinaus ist festzustellen: Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügte Frankreich auch vor dem sicherheitspolitischen Umbruch der letzten Jahre nicht über Mittelstreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen (im Sinne der Definition des INF-Vertrages von 1987, d. h. Flugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 km). Die Kurzstreckenrakete vom Typ „PLUTON" wurde 1992 außer Dienst gestellt und abgerüstet. Das Nachfolgeprogramm Flugkörper vom Typ „HADES" wurde auf Grund einer Entscheidung des französischen Präsidenten von 1991 entgegen ursprünglichen Plänen auf 30 Flugkörper begrenzt. Diese 30 Systeme wurden schließlich nicht den dafür vorgesehenen Verbänden zugeführt, sondern eingelagert. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1785 Fragen 7 und 8): In welchem Umfang wird die Pflege von Kriegsgräbem und Kriegsdenkmälem im Ausland aus Bundesmitteln seit 1990 pro Jahr gefördert, und welche Organisationen und Träger sind Empfänger dieser Mittel? Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Bundesmittel für die Pflege und Unterhaltung von KZ-Gedenkstätten und antifaschistischen Gedenkstätten im Ausland seit 1990, und welche Organisationen und Träger sind Empfänger dieser Fördermittel? Zu Frage 7: Unabhängig von deutschen Soldatenfriedhöfen werden keine Kriegsdenkmäler von der Bundesregierung gefördert. Für Kriegsgräber im Ausland hat die Bundesregierung seit 1990 folgende Zuwendungen bzw. Zahlungen geleistet: - An den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) erfolgte im Jahre 1994 eine Zuwendung in Höhe von 3 150 000 DM. - Der französischen Regierung wurden seit 1990 auf Grund Art. 7 und 11 des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens vom 19. Juli 1966 insgesamt 2 345 209 DM erstattet. - Durch deutsche Auslandsvertretungen wurden für deutsche Kriegsgräber seit 1990 insgesamt 444 363 DM ausgegeben. Zu Frage 8: Die finanzielle Förderung im fraglichen Zeitraum stellt sich wie folgt dar: - Für die Gedenkstätte des KZ Auschwitz 1993-1996 insgesamt 10 Millionen DM (Zuwendungsempfänger: Gedenkstätte Auschwitz); - Für KZ/Gedenkstätte Theresienstadt 1994 und 1995 387 000 DM (Zuwendungsempfänger: Stiftung Theresienstädter Initiative, Prag); - Für die Errichtung kleinerer NS- und Holocaustgedenkstätten 1994 und 1995 275 000 DM (Zuwendungsempfänger: unter anderem KZ-Gedenkstätte Salaspils bei Riga, Museum für jüdische Kultur in Wilna, Jüdische Gemeinde Brünn); - Für die Errichtung eines Sinti- und Roma-Denkmals auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Mauthausen 1995 ein Betrag von 100 000 DM (Zuwendungsempfänger: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg). Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 9 und 10): Wie begründet die Bundesregierung ihre Verweigerung einer Stellungnahme an den Internationalen Gerichtshof, der die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert hatte, bis zum 20. Juni 1995 eine Erklärung zu der Frage der völkerrechtlichen Legalität des Einsatzes von Atomwaffen abzugeben? Welche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind dieser Aufforderung nach einer Stellungnahme zur Frage der völkerrechtlichen Legalität von Atomwaffeneinsätzen nachgekommen, und welche haben eine solche Stellungnahme abgelehnt? Zu Frage 9: Die Bundesregierung ist der Aufforderung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) gefolgt und hat fristgemäß eine Stellungnahme zu den von der VN-Generalversammlung gestellten Frage abgegeben. Von einer Verweigerung der Stellungnahme kann keine Rede sein. Zu Frage 10: Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß die EU-Partner Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande und Schweden eine solche Stellungnahme abgegeben haben. Außerdem haben auch die USA und Neuseeland eine Stellungnahme angekündigt. Der IGH wird der Bundesregierung zu gegebener Zeit mitteilen, welche Staaten bis zum Ablauf der Frist eine Stellungnahme eingereicht haben. Im letzten Jahr hatten 35 Staaten zum Gutachtenantrag der WHO Stellung genommen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 11): Wie beurteilt die Bundesregierung die von Brasilien geplante Aufrüstung mit Kampfpanzern auf dem Hintergrund ihrer Ankündigung im „Lateinamerikakonzept der Bundesregierung" vom Mai dieses Jahres: „Die Bundesregierung will durch Vermittlung europäischer Erfahrungen auf dem Gebiet der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen dazu beitragen, daß grenzüberschreitende Konflikte ausgeschlossen und Streitkräfte in einem sicheren Umfeld weiter vermindert werden können"? Das Lateinamerikakonzept gilt. Wir wollen den Dialog über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen auch mit Lateinamerika. Diesem Ziel widerspricht eine teilweise und geringe Erneuerung der überalterten Panzerbestände Brasiliens nicht. Dadurch werden weder Spannungen erhöht, noch eine Bedrohung geschaffen. Die brasilianischen Streitkräfte waren zuletzt 1870 in militärische Konflikte mit Nachbarn verwickelt. Sie sind heute in einen demokratisch verfassten Staat integriert. Im übrigen sind sie für die Größe des Landes weder überdimensioniert noch überrüstet. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 12): Welche Informationen besitzt die Bundesregierung in bezug auf Überfälle auf deutsche Touristen in der Dominikanischen Republik, bei denen es in der Vergangenheit zu schweren Fällen von Gewaltanwendung, insbesondere auch Vergewaltigungen, kam, sowie den Ausgang diesbezüglicher Ermittlungen der Behörden der Dominikanischen Republik, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen dortigen Behörden einen besseren Schutz deutscher Touristen in der Dominikanischen Republik zu erreichen bzw. sich - sofern ihr Informationen über Vorgänge der beschriebenen Art nicht vorliegen - entsprechende Informationen zu verschaffen? Dem Auswärtigen Amt sind zwei Fälle von Vergewaltigungen deutscher Staatsangehöriger in der Dominikanischen Republik im November 1993 bekannt. Trotz intensiver Bemühungen unserer Botschaft in Santo Domingo gehen die Ermittlungen der dominikanischen Behörden nur sehr schleppend voran. In einem Fall befindet sich der mutmaßliche Täter bereits seit Anfang 1994 in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird auch wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt. Weitere schwere Fälle von Gewaltanwendung gegen deutsche Touristen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die deutsche Botschaft hat sich in zahlreichen Demarchen - auch des Botschafters selbst - an das dominikanische Außen-, das Innen- und das Justizministerium sowie an den Obersten Gerichtshof und die zuständige Staatsanwaltschaft gewandt und lückenlose Aufklärung der Gewaltverbrechen und die Bestrafung der Täter gefordert. Um eine schnelle und unmittelbare Betreuung einer Vielzahl deutscher Touristen vor Ort zu ermöglichen, hat die Bundesregierung im Februar 1995 einen Honorarkonsul mit Sitz in Puerto Plata - einem der Haupttourismusgebiete - ernannt. Nicht zuletzt auf Bitten der Botschaft wurde 1994 eine besondere Polizeieinheit für die touristischen Zentren an der dominikanischen Nordküste geschaffen, deren Arbeit nach Auskunft von Ortsansässigen bereits Wirkung zeigt. Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, deutsche Touristen über Gefahren in der Dominikanischen Republik aufzuklären. So hat die deutsche Botschaft in Santo Domingo im Mai 1995 ein dreiseitiges „Merkblatt für Reisen in die Dominikanische Republik" veröffentlicht, in dem ausführliche Ratschläge für Touristen gegeben werden. Vor bestimmten, risikoträchtigen Verhaltensweisen wird in dem Merkblatt ausdrücklich gewarnt. Eine generelle Warnung vor Reisen in die Dominikanische Republik wird bei Beachtung dieser Hinweise nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung wird die Lage beobachten. Sie ist zur Gewährung von konsularischem Schutz und Hilfe allerdings darauf angewiesen, daß sich Opfer von Gewaltverbrechen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 13): An welchen Standorten befinden sich die in Baden-Württemberg errichteten Hilfskrankenhäuser, mit denen in einem Verteidigungsfall zusätzliche stationäre Behandlungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollen? Das Land Baden-Württemberg verfügt über insgesamt elf Hilfskrankenhäuser, die nach § 15 des Zivilschutzgesetzes mit Mitteln des Bundes für Zivilschutzzwecke errichtet worden sind. Die Hilfskrankenhäuser befinden sich - aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken - an folgenden Standorten: Regierungs-Bezirk Stuttgart: in Rudersberg, Rems-Mur-Kreis (Grund- und Hauptschule) in Aalen, Waldhausen, Ostalbkreis (Hauptschule) in Neuffen, Landkreis Esslingen (Hauptschule) Regierungs-Bezirk Tübingen: in Rottenburg (Eugen-Bolz-Gymnasium) Regierungs-Bezirk Karlsruhe: in Baden-Baden (Sportschule Steinbach) in Gaggenau, Kreis Rastatt (Hauptschule) in Brühlertal, Kreis Rastatt (Hauptschule) in Neckarbischofsheim, Rhein-Neckar-Kreis (Gymnasium) Regierungs-Bezirk Freiburg: in Trossingen, Landkreis Tuttlingen (Gymnasium) in Bötzingen am Kaiserstuhl (Haupt- und Realschule) in Singen, Landkreis Konstanz (Johann-Peter-HebelSchule) Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1785 Fragen 14 und 15): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz die Personalien von Unterstutzern einer Kandidatur der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) zur Europaparlamentswahl im Juni 1994 ebenso weiter aufbewahrt werden wie bei dem brandenburgischen Landesamt für Verfassungsschutz und möglicherweise - entgegen dessen Auskunft (laut „Merkische Allgemeine Zeitung " vom 30. Mai 1995) - nicht durch einen geheimen Verbindungsmann, sondern durch Wahlbehörden an den Verfassungsschutz übermittelt wurden, obwohl diese Unterstützerunterschriften entsprechend § 90 der Bundeswahlordnung sechs Monate nach der Wahl zu vernichten waren, und stimmt die Bundesregierung, falls das Bundesamt an diesen Vorgängen tatsächlich beteiligt wäre, mir auf dieses bezogen zu, wenn ich mir die Bewertung des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten in dessen jüngsten Tätigkeitsbericht zu eigen mache, bei einer solchen Praxis handele es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Wahlrecht bzw. -geheimnis, und der Verfassungsschutz müsse die betreffenden Daten unverzüglich vernichten? Kann die Bundesregierung Auskunft geben Ober Einzelheiten des Austausches personenbezogener Daten (Anzahl der beidseits übermittelten Datensätze, beteiligte Behörden, Übermittlungszwecke, Rechtsgrundlagen) zwischen den Sicherheitsbehörden Abu Dhabis sowie des Bundes und der Länder Deutschlands in den vergangenen zehn Jahren, und teilt die Bundesregierung die kürzliche Bewertung eines Vertreters der Regierung von Abu Dhabi gegenüber einer Delegation des Deutschen Bundestages, die Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden sei sehr intensiv? Zu Frage 14: Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Sammlung bzw. Auswertung von Unterschriftenlisten der Unterstützer von Wahlvorschlägen für Zwecke des Verfassungsschutzes nicht zulässig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist angewiesen, etwa vorhandene Unterlagen dieser Art zu vernichten. Zur Praxis der Verfassungsschutzbehörden in den Ländern nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Zu Frage 15: Ein Austausch personenbezogener Daten zwischen den Sicherheitsbehörden Abu Dhabis und Sicherheitsbehörden des Bundes konnte in den vergangenen zehn Jahren nicht festgestellt werden. Bezüglich eines eventuellen Datenaustausches zwischen Abu Dhabi und den Bundesländern äußert sich die Bundesregierung nicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/1785 Frage 16): In welcher Höhe wird der „Deutsche Freundschaftskreis Breslau" von der Bundesregierung direkt oder indirekt gefördert, und welche Konsequenzen hinsichtlich der Förderung wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß die ehemalige stellvertretende Vorsitzende und Abgeordnete im Europaparlament der „Republikaner", Johanna Grund, in den Vorstand des "Deutschen Freundschaftskreis Breslau" gewählt wurde? Der DFK-Bezirksverband Breslau hat über das deutsche Generalkonsulat in Breslau 1994 Fördermittel in Höhe von 141 059,20 DM erhalten, davon 106 999,72 DM aus dem Haushalt des BMI zur Dekkung laufender Vereinskosten (Miete, Nebenkosten, Büropauschale) sowie für verschiedene Einzelprojekte: Gerätespenden für Krankenhäuser, Zuschüsse zu Renovierungskosten für Kindergärten und des jüdischen Gemeindehauses im Rahmen der Zusam- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3741* menarbeit des DFK mit der Breslauer jüdischen Gemeinde. DM 34 068,48 wurden davon dem Verein aus dem Kulturhaushalt des AA für Sprach- und Einzelprojekte gezahlt (darunter Unterstützung des bilingualen Gymnasiums, Schüleraustausch, Sprachkurse etc.). Weitere 2 000,00 DM aus BMI-Mitteln erhielt der DFK Breslau über eine Mittlerorganisation für Renovierungsarbeiten. Im laufenden Jahr 1995 hat der DFK bisher über das Generalkonsulat an BMI-Haushaltsmitteln DM 23 952,38 erhalten (laufende Vereinskosten, Ausstattungshilfe für die deutschsprachige katholische Gemeinde) sowie aus AA-Mitteln DM 21 669,67 für verschiedene Sprach- und Kulturprojekte (u. a. Kulturveranstaltungen zum 50. Jahrestag des Kriegsendes). Weitere Mittel in Höhe von 11 500,00 DM sind dem Institut für Auslandsbeziehungen für zwei weitere Kulturveranstaltungen zugunsten der Minderheit in Breslau zur Verfügung gestellt worden. Frau Grund ist zwar nicht Mitglied des Vorstandes des DFK Breslau. Sie wurde aber in dessen Revisionskommission gewählt. Gleichwohl hat die Bundesregierung über das Generalkonsulat Breslau bereits nach der Wahl von Frau Grund in die Revisionskommission sofort dem Bezirksvorsitzenden und anderen Mitgliedern des Vorstandes in intensiven Gesprächen deutlich gemacht, daß der Nachbarschaftsvertrag die deutsche Minderheit entsprechend allgemeinem internationalem Verständnis als Personen polnischer Staatsangehörigkeit definiert. Unsere Minderheitenförderung bezieht sich ausschließlich auf diesen Kreis. Eine Förderung von Organisationen, in deren Vorstand Personen Entscheidungsbefugnis haben, die nicht die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, widerspricht den Grundsätzen der Minderheitenförderung. Ein Verbleib von Frau Grund in der Revisionskommission sei untragbar und werde für den Verein negative Konsequenzen haben. Der vorsitzende hat versichert, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, die geeignet sind, die jetzige Position von Frau Grund im Verein rückgängig zu machen. Eine Mehrheit im Vorstand sei dazu vorhanden. Frau Grund wurde zur nächsten Sitzung eingeladen, um sie zu einem freiwilligen Rücktritt zu bewegen. Falls erforderlich werde sonst die Situation durch die Einleitung formaler Schritte schnellstmöglich bereinigt. Die Bundesregierung erwartet, daß der Deutsche Freundschaftskreis somit die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Förderung schafft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 17): Wie beurteilt die Bundesregierung den von der hessischen Landesregierung erlassenen sechsmonatigen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei, und was wird die Bundesregierung konkret gegen diese Maßnahme der hessischen Landesregierung unternehmen? Die hessische Anordnung eines weiteren sechsmonatigen Abschiebestopps für Kurden aus der Türkei vom 13. Juni 1995 ist rechtswidrig. Nach § 54 des Ausländergesetzes können die Länder ohne Mitwirkung des Bundes einen Abschiebestopp nur für die Dauer von längstens 6 Monaten anordnen. Diese Möglichkeit hat Hessen bereits ausgeschöpft, als es am 20. Mai 1994 einen generellen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei bis zum 20. November 1994 verfügte. Für die weiteren hessischen Abschiebestoppanordnungen vom 13. Dezember 1994 bis zum März 1995 war daher bereits die Zustimmung des Bundes erforderlich, die allerdings nur für eine Aussetzung der Abschiebung bis Mitte März 1995 erteilt war. Bei der jetzigen Maßnahme, die aus denselben Gründen und zugunsten derselben Gruppe erfolgte wie die früheren Maßnahmen, handelt es sich daher um eine Verlängerung des Abschiebestopps über 6 Monate hinaus, die rechtswirksam nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern getroffen werden konnte. Dieses Einvernehmen wurde nicht erteilt; Hessen hat nicht einmal darum ersucht. Die Bundesregierung prüft derzeit die gegen dieses rechtswidrige Vorgehen in Betracht kommenden Maßnahmen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 20 und 21): Welche Verstöße gegen die tariflichen und rechtlichen Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe in Nordrhein-Westfalen hat die Bewachungsfirma beim Bewachungsauftrag BördeKaserne begangen, und welche Konsequenzen sind daraus im Hinblick auf weitere Aufträge durch öffentliche Dienststellen an sie nach Ansicht der Bundesregierung zu ziehen? Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Arbeitsvertrag für Bewachungsaufgaben zu qualifizieren, der unter anderem eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 60 Stunden, ein Arbeitsentgelt von 6,50 DM sowie eine Auslöse von 2,50 DM pro Stunde (alte Bundesländer) bzw. 1 DM pro Stunde (neue Bundesländer) sowie die Verpflichtung zum Kauf der Arbeitskleidung vom Arbeitgeber vorsieht, und welche Konsequenzen würden sich aus der Kenntnis dieses Arbeitsvertrages hinsichtlich einer Vergabeentscheidung ergeben? Zu Frage 20: Die Firma hat bei Abschluß des Vertrages zugesichert, die tariflichen Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe für Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Da sie von dieser Zusicherung abgewichen ist, hat sich das Bundesvermögensamt Bielefeld veranlaßt gesehen, das Vertragsverhältnis zum 30. Juni 1995 zu lösen. Im übrigen ist es bei Bewachungsverträgen generell nicht Sache des Auftraggebers, sich um die Einhaltung tariflicher und rechtlicher Bestimmungen durch den Auftragnehmer zu kümmern. Bewachungsaufträge werden vielmehr, wie alle öffentlichen Aufträge, grundsätzlich in einem öffentlichen Vergabeverfahren erteilt, wobei sich alle Unternehmen um entsprechende Aufträge bewerben können, die sich gewerbsmäßig mit der Erbringung der geforderten Leistung befassen. Bei der Prüfung der Bewerber um öffentliche Aufträge sind deren Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wesentliche Kriterien. Es ist auftragsbezogen auch zu prüfen, ob ausreichend qualifiziertes Personal für den jeweiligen Auftrag zur Verfügung steht. Nicht geprüft zu werden braucht dagegen die Frage, ob und inwieweit die Beschäftigten tariflich abgesichert sind. Die Einhaltung der tariflichen Vereinbarungen ist ausschließlich Sache der Tarifpartner. Der Auftragnehmer ist auch für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. Für entsprechende Kontrollen der anbietenden Unternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber ist daher kein Raum. Zu Frage 21: Bei Kenntnis dieses Arbeitsvertrages hätte das Bundesvermögensamt den Bewachungsauftrag nicht an diese Firma vergeben. Nach dem Arbeitszeitgesetz, das auch für das Bewachungsgewerbe gilt, darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich mittelbar eine Begrenzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden. In einzelnen Wochen kann bis zu 60 Stunden gearbeitet werden, wenn dafür in anderen Wochen innerhalb des Ausgleichszeitraums entsprechend weniger gearbeitet wird. Diese Arbeitszeitgrenzen gelten auch bei zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit. Allerdings können nach dem Arbeitszeitgesetz in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung längere Arbeitszeiten zugelassen werden, wenn in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt. So beträgt beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit nach dem für allgemein verbindlich erklärten Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 2. April 1993 im Separatwachdienst einschließlich der Arbeitsbereitschaft 60 Stunden wöchentlich. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder die Aufsicht über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde unterliegen der Kontrolle durch die zuständigen Gerichte, denen die rechtsverbindliche Entscheidung über die Auslegung von Rechtsvorschriften vorbehalten ist. Für das Bewachungsgewerbe existieren in den alten Bundesländern nahezu flächendeckend für allgemein verbindlich erklärte Lohntarifverträge, die Stundengrundlöhne der jeweils untersten Lohngruppe zwischen 8,84 DM in Schleswig-Holstein und 11,78 DM in Berlin vorsehen. Diese Löhne hätte die Firma bei Einhaltung ihrer Zusicherung, die tariflichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen einzuhalten, zahlen müssen. Eine Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Arbeitskleidung vom Arbeitgeber zu erwerben, ist rechtlich zwar nicht unwirksam, aber unüblich. Sofern - wie bei Wachdiensten häufig - eine einheitliche Dienstkleidung getragen wird, wird diese regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. So sieht beispielsweise der Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 2. April 1993 vor, daß die für den Dienst vom Arbeitgeber geforderte Bekleidung und Ausrüstung von ihm zur Verfügung gestellt und auf seine Kosten instandgehalten und gereinigt wird. Auch insoweit hat die Firma ihre Zusicherung, die tariflichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen einzuhalten, nicht erfüllt. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 22): Wie viele Arbeitsplätze nach § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) werden 1996 von der Bundesregierung über die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gefördert, und in welcher Größenordnung werden sich die damit verbundenen finanziellen Mittel zur Förderung von § 249h AFG-Projekten bewegen? Inwieweit 1996 bei einzelnen unternehmensbezogenen Maßnahmen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen oder aus sonstigen wirtschaftlichen Gründen eine Fortsetzung der Beräumung sinnvoll erscheint, wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushaltes 1996 entscheiden. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Meinolf Michels (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1785 Fragen 23 und 24): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, daß auch juristische Personen, die aus oder im Zusammenhang mit der Liquidation einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ge- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3743* gründet worden sind, erst dann zum Flächenerwerb berechtigt sind, wenn die zuständige Landesbehörde die ordnungsgemäße Durchführung des Liquidationsverfahrens festgestellt hat? Welche Nachweise sind nach Auffassung der Bundesregierung von den betroffenen Unternehmen für die Feststellung der ordnungsgemäßen Liquidation zu erbringen? Zu Frage 23: Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Haltung. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit erschiene es untragbar, wenn nur die nach formwechselnder Umwandlung fortbestehenden LPG-Nachfolgeunternehmen im Rahmen des Flächenerwerbs zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung angehalten würden. Auch liquidierte LPGen mußten zur Beendigung des Liquidationsverfahrens eine Vermögensauseinandersetzung zugunsten ihrer Mitglieder durchführen. Es galten dabei dieselben Maßstäbe wie im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen mit den vor der Liquidation ausgeschiedenen Mitgliedern. Dies ergibt sich aus dem in § 42 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes enthaltenen Verweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 1 dieses Gesetzes. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die Anteilsinhaber solcher Unternehmen, die im Zusammenhang mit LPG-Liquidationen gegründet worden sind, sich häufig aus Vorstands- und einfachen Mitgliedern der liquidierten LPGen zusammensetzen. Das Eigenkapital dieser Unternehmen stammt häufig zum großen Teil aus der Liquidationsmasse der ehemaligen LPGen. Es läßt sich daher nicht rechtfertigen, die im Zusammenhang mit Liquidationen gegründeten Unternehmen besserzustellen als die unmittelbaren LPG-Nachfolgeunternehmen. Der mit § 2 Abs. 3 der Flächenerwerbsverordnung verfolgte Zweck, einen vergünstigten Flächenerwerb zu vermeiden, sofern die dafür aufzuwendenden finanziellen Mittel den zwangskollektivierten LPG-Mitgliedern im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen zu Unrecht vorenthalten worden sind, läßt sich nur verwirklichen, wenn die Ordnungsgemäßheit von Liquidationsverfahren Voraussetzung für die Teilnahme am Flächenerwerb ist. Inwieweit die in SPIEGEL, FAZ und auch regionalen Presseorganen aufgegriffenen Vorfälle zutreffen, kann die Bundesregierung weder bestätigen noch dementieren. Die jeweiligen Prüfungen obliegen ausschließlich den zuständigen Landesbehörden. In jedem Falle muß aber gelten: Wir können nicht unterstellen, diese Vorwürfe seien unbegründet, sondern müssen darauf bestehen, daß die insoweit geforderten Landesbehörden ihre Möglichkeiten einer Überprüfung der konkreten Einzelfälle nutzen. Hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung umfaßt der Text der Flächenerwerbsverordnung juristische oder auch natürliche Personen, deren Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit einer LPG-Liquidation gegründet worden ist. Diese Voraussetzung ist allerdings nicht gegeben, wenn nur einzelne Inventar-Gegenstände aus früherem LPG-Vermögen erworben wurden. Maßgeblich ist, daß ein erheblicher Teil des Vermögens des neuen Unternehmens aus oder im Zusammenhang mit der Liquidation erworben worden ist. Zu Frage 24: Nach Ansicht der Bundesregierung läßt sich die Ordnungsgemäßheit eines Liquidationsverfahrens im Einzelfall nur auf der Grundlage der während des Liquidationsverfahrens aufgestellten Bilanzen und ähnlichen Unterlagen feststellen. Die erforderlichen Prüfungen können von den zuständigen Landesbehörden auf der Grundlage des § 70 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz bei den liquidierten LPGen vorgenommen werden. Festgestellte Gesetzesverstöße werden dann im Rahmen einer Nachtragsliquidation auszuräumen sein. Die Länder sehen sich insbesondere verwaltungstechnisch nicht in der Lage, die Vorab-Überprüfung von LPG-Vermögensauseinandersetzungen vorzunehmen. Außerdem verweisen sie auf bereits vorliegende Prüfungsergebnisse. Deshalb wurde in Erörterung zwischen Bund und neuen Bundesländern in Aussicht genommen, daß die Landesbehörden auf tatsächliche Erkenntnisse zurückgreifen können, die an der Überprüfung von Liquidationsseröffnungsbilanzen beteiligte Stellen gewonnen haben. Möglichkeiten einer Überprüfung bestehen insbesondere auf Grund von § 3 Abs. 2 Ausgleichsleistungsgesetz sowie § 70 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes. Insoweit ist auch das Interesse und die daraus abzuleitende Mitwirkungspflicht der Flächenerwerbs-Berechtigten zu nutzen. Zur Überprüfung der Ordnungsgemäßheit von Liquidationsverfahren kann neben der Einsichtnahme in die Liquidationsbilanzen auch die Beiziehung von Jahresabschlußberichten, Prüfberichten und Geschäftsbüchern angezeigt sein. Auch einzelne Unterlagen über die im Rahmen der Liquidationen getätigten Geschäfte, z. B. Kaufverträge, Belege oder Wertgutachten über Geschäftsgegenstände sollten eingesehen werden, wenn Anhaltspunkte für Unkorrektheiten vorliegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 29): Wie steht die Bundesregierung zu Vorwürfen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, bei der Liquidation und Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in den neuen Bundesländern in Gesellschaften des Privatrechts habe es in großem Maßstab Unregelmäßigkeiten und ungerechtfertigte Bereicherungen durch ehemalige SED-Funktionärskreise gegeben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Anderung bzw. Ergänzung einschlägiger 3744* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 rechtlicher Vorschriften eine Korrektur der so entstandenen Ungleichheit und Konzentration in der Verteilung der bewirtschafteten Böden herbeizuführen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es in den neuen Ländern nach der Wende im Zusammenhang mit der Liquidation und Umwandlung von LPGen immer wieder zu Unregelmäßigkeiten der von dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL geschilderten Art gekommen. Über die Anzahl und das Ausmaß derartiger Rechtsverstöße liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. In vielen Fällen haben ausgeschiedene LPG-Mitglieder ihre gesetzlich begründeten Rechte mit Erfolg u. a. im Klagewege durchgesetzt. Unkorrektheiten im Bereich der Vermögensauseinandersetzung haben jedoch keinen Einfluß auf das Eigentum an den von den LPGen bewirtschafteten Böden gehabt. Eigentümer dieser Flächen waren nicht die Produktionsgenossenschaften und ihre Rechtsnachfolger, sondern überwiegend Privatpersonen und zu einem Teil die Treuhandanstalt, jetzt als deren Nachfolger die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS). Bei den Treuhandflächen handelt es sich im wesentlichen um die in den Jahren 1945 bis 1949 enteigneten Flächen. Der Grund und Boden war daher nicht Gegenstand der Vermögensauseinandersetzung und unterlag nicht der Verfügungsgewalt der Gesellschaften. Soweit staatliche Stellen verfügungsberechtigt waren, ist die Verpachtung nach den von der Treuhandanstalt erlassenen Richtlinien durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft erfolgt. Mit der umfassenden Novellierung des noch von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Landwirtschaftsanpassungsgesetzes durch den Bundesgesetzgeber im Jahre 1991 wurde eine ausgewogene Rechtsgrundlage für eine geordnete Vermögenszuordnung sowohl für den Fall der Umwandlung von LPGen in privatrechtliche Unternehmen wie auch für den Fall ihrer Liquidation geschaffen. Für die Beachtung der Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sind in erster Linie die Betroffenen, darüber hinaus im Rahmen des nach § 70 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eingeräumten Prüfungsrechts die Länder zuständig. Weitere Prüfungsrechte der Länder bestehen im Rahmen der Förderung. 1994 haben rd. 25 000 Betriebe als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaften 40 % der LF der neuen Länder bewirtschaftet. 60 % der LF wurden von den rd. 3 000 juristischen Personen bewirtschaftet. Der Anteil der an die juristischen Personen verpachteten Treuhandflächen betrug ebenfalls knapp 60 %, während rd. 40 % der Treuhandflächen von den Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften pachtweise bewirtschaftet wurden. Durch das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, das nach eingehenden und schwierigen Beratungen - unter Beteiligung des Vermittlungsausschusses - zustandegekommen ist, wurden die Kriterien für den vergünstigten Flächenerwerb ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen verbindlich festgelegt. Die Bundesregierung hat hierzu eine Durchführungsverordnung vorgelegt, die derzeit von den Ausschüssen des Bundesrates beraten wird. Der vergünstigte Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch LPG-Nachfolgeunternehmen sowie juristische Personen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer LPG-Liquidation gegründet haben, ist an die vorherige Feststellung der ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung bzw. Liquidation durch die zuständige Landesbehörde gebunden. Damit ist den Landesbehörden ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem ein vergünstigter Erwerb von Flächen durch Unternehmen, bei denen Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung bzw. Liquidation aufgetreten sind, wirksam verhindert werden kann. Die Bundesregierung geht von der Erwartung aus, daß die Länder die ihnen eingeräumten Prüfungsrechte umfassend und effektiv ausüben werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 33): Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, die zeitliche Befristung „bis zum 31. Dezember 1997" im § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes zu streichen und parallel die zeitliche Befristung des individuellen Förderzeitraums im oben genannten Paragraphen von 36 auf 48 Monate zu erweitern? Die gesetzliche Regelung zur produktiven Arbeitsförderung gem. § 249h AFG ist auf den 31. Dezember 1997 befristet, um für möglichst bald zu bewältigende Arbeiten insbesondere im Umweltbereich der neuen Länder während einer Übergangszeit eine zusätzliche und beschäftigungswirksame Hilfe anzubieten. Im Rahmen der vorgesehenen Reform des Arbeitsförderungsgesetzes wird die Bundesregierung voraussichtlich Anfang 1996 auch über die Frage der Befristung des § 249h AFG entscheiden. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Bundesregierung besteht keine Veranlassung, die Förderhöchstdauer von 36 auf 48 Monate zu verlängern. Im übrigen hat die SPD in ihrem am 22. Juni 1995 eingebrachten Entwurf eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes (§ 88 Abs. 12) gleichfalls eine Förderungshöchstdauer von 36 Monaten festgelegt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 34 und 35): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit die Anregung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaft (WSA) vom 26. und 27. Februar 1992 von der EU-Kommission endlich umgesetzt wird, die eine verglei- chende Darstellung der verschiedenen Beteiligungssysteme in den Ländern der EU fordert, auf deren Grundlage ein gemeinsames Modell der Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital zur Orientierung für eine nationale und längerfristig auch für eine EU-weite Regelung erarbeitet werden kann? Bis wann gedenkt die Bundesregierung, den 1992 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gegenüber dem WSA gemachten Vorschlag, im Rahmen des Aktionsprogramms zur Sozialcharta eine Empfehlung „zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinn- und Betriebsergebnissen" zu erlassen, aufzugreifen und in Form eines nationalen Gesetzes vorzulegen, das nach den Vorschlagen des WSA eine Beteiligung der Sozialpartner vorsehen mull? Ich darf zunächst anmerken, daß beide Fragen die Beteiligung der Kommission und des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Union bei der Vorbereitung einer bereits 1992 verabschiedeten Empfehlung des Rates betreffen: Der Rat der Europäischen Union hat - nach Kenntnisnahme von einem entsprechenden Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 1991/5. Mai 1992 und - nach Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) vom 27. Februar 1992 und des Europäischen Parlaments vom 9. April 1992 am 27. Juli 1992 eine „Empfehlung zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Betriebsergebnissen (einschließlich Kapitalbeteiligung)" erlassen. Zu Frage 34: Die hier angesprochene Stellungnahme des WSA zum Kommissionsvorschlag vom 27. Februar 1992 fordert keine „vergleichende Darstellung der verschiedenen Beteiligungssysteme in den Ländern der EU". Sie nimmt vielmehr Bezug auf den Hinweis im Kommissionsvorschlag, daß ein Bericht über die Förderung der Gewinn- und Betriebsergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten bereits ausgearbeitet worden ist (sog. PEPPER-Bericht, Beiheft 3/91, zu „Soziales Europa"). Es trifft auch nicht zu, daß der WSA angeregt hat, ein gemeinsames Modell der Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenskapital zu erarbeiten. Der WSA begrüßt vielmehr die Vielfalt nationaler Beteiligungssysteme und betont, er wolle „die Freiheit der einzelnen Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht in keiner Weise eingeschränkt sehen". Er äußert Vorbehalte gegen eine im Kommissionsvorschlag angekündigte Arbeitsgruppe, „die die Möglichkeiten prüfen soll", für Beteiligungssysteme „auf europäischer Ebene Formen zu entwickeln, die solchen Systemen bessere Chancen verschaffen, gemeinschaftsweit zu vergleichbaren Bedingungen angewandt zu werden" . In der Stellungnahme heißt es: Der WSA „unterstützt die Bemühungen der Kommission, gemeinschaftsweite Systeme für eine finanzielle Beteiligung zu finden, ist aber nicht der Auffassung, daß dies irgendwelche Schritte zur Harmonisierung der Rechts- und Steuersysteme" rechtfertigt; weitere Untersuchungen der Kommission dürften „auf keinen Fall in eine solche Richtung gehen". Dementsprechend befürwortet die Ratsempfehlung vom 27. Juli 1992, die weitere Verbreitung der Beteiligungssysteme in der Gemeinschaft zu fördern, „ohne jedoch eine aktive Harmonisierung oder eine Einschränkung der Vielfalt der bestehenden Systeme anzustreben". Die Ankündigung jener Arbeitsgruppe ist in die Ratsempfehlung vom 27. Juli 1992 nicht aufgenommen worden. Zu Frage 35: Der Kommissionsvorschlag ist mit der Ratsempfehlung vom 27. Juli 1992 bereits „aufgegriffen" worden. Die Empfehlung bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keiner Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber, weil entsprechende nationale Gesetze bereits vorliegen. Die Empfehlung des Rates nimmt Bezug auf das Aktionsprogramm der Kommission zur Anwendung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und unterstreicht die bedeutende Rolle und Verantwortung der Sozialpartner, von deren Interesse und Mitwirkung der Erfolg der Gemeinschaftsinitiative zur finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer letzten Endes abhänge. Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten insbesondere, als Anreiz für die Einführung bestimmter Beteiligungssysteme steuerliche oder sonstige finanzielle Vergünstigungen zu gewähren. Mit dem Vermögensbildungsgesetz und § 19a des Einkommensteuergesetzes stehen in Deutschland solche Vergünstigungen für den Beteiligungserwerb der Arbeitnehmer bereits zur Verfügung. Die Bundesregierung hat darüber hinaus beschlossen, die Beteiligung am Produktivkapital - neben der Schaffung von Wohneigentum - in den Vordergrund einer neuen Initiative zur Eigentumsbildung zu stellen. Nach einem Beschluß des Deutschen Bundestages wird eine Regelung im Rahmen einer noch 1995 zu beratenden besonderen Gesetzesinitiative zur Vermögenspolitik erfolgen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 38): Beabsichtigt die Bundesregierung die Endverbleibsklausel aufzuheben, mit der der Verbleib von 61 in Deutschland produzierte und an Belgien gelieferte Panzer Leopard 1 im NATO-Gebiet sichergestellt werden sollte, um Brasilien den Kauf dieser Panzer zu ermöglichen, und beabsichtigt die Bundesregierung der Firma Gesellschaft für Logistischen Service mbH (GIS), München, Genehmigungen zum Verkauf von Ersatzteilen zur Generalüberholung dieser Panzer zu erteilen, nachdem sie dieser Firma 534 ausgemusterte Panzer Leopard 1 aus Beständen der Bundeswehr zur Verwertung überlassen hat? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie auf belgisches Ersuchen einem Reexport der seinerzeit an Belgien gelieferten Panzer des Typs Leopard 1 nach Brasilien zustimmen kann. In einem Ressortabkommen mit Belgien vom 14. Dezember 1967 über die Lieferung der Panzer an Belgien hat sie einen entsprechenden Reexportvorbehalt vereinbart. Sofern die Firma Gesellschaft für logistischen Service mbH, München, Genehmigungsanträge zur Ausfuhr von Ersatzteilen zur Generalüberholung dieser Panzer stellt, wird die Bundesregierung in jedem Einzelfall darüber unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von 1982 entscheiden. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 39): Wie stellt sich der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Stationierungsstreitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Erweiterung bzw. Sanierung der Kläranlage der US Air Base Spangdahlem gegenwärtig dar, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzierung der Kläranlagensanierung bzw. -erweiterung mit den zeitlichen Vorstellungen der betroffenen Gebietskörperschaften zu harmonisieren? In Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung haben die US-Streitkräfte im März 1995 die Finanzierungsverantwortung für den Bau der Kläranlage auf dem Flugplatz Spangdahlem ausdrücklich anerkannt. Unter Hinweis auf die Dringlichkeit und die zeitlichen Vorstellungen der Bezirksregierung Trier wurden sie vom Bundesministerium der Verteidigung gebeten, die Finanzierung so zu sichern, daß die Maßnahme bis Ende 1996 abgeschlossen ist. Die US-Streitkräfte haben inzwischen die für die Mittelbereitstellung notwendigen Maßnahmen getroffen und erwarten im Juli/August 1995 die Entscheidung ihres Verteidigungsministeriums. Das Bundesministerium der Verteidigung wird mit den US-Streitkräften und der Bezirksregierung Trier Gespräche über Lösungsmöglichkeiten aufnehmen, falls die Finanzierung von den zeitlichen Vorstellungen der Landesseite in nicht vertretbar erscheinender Weise abweicht. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Regina SchmidtZadel (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 40 und 41): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Selbstverwaltung der Krankenkassen neu zu organisieren, wenn durch die gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nicht mehr je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden? Setzt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft nicht mehr auf die paritätisch besetzte Selbstverwaltung bei den Krankenkassen? Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Infolgedessen kann zu etwaigen Konsequenzen einer gesetzlichen Festschreibung von Beitragssätzen noch keine Aussage getroffen werden. Im übrigen sieht die Bundesregierung einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Festschreibung der Beitragssätze und der Organisation der Selbstverwaltung der Krankenkassen nicht. Die paritätisch besetzte Selbstverwaltung ist weiterhin gewollt. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Pfaff (SPD) (Drucksache 12/1785 Fragen 42 und 43): Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen, daß bei einer gesetzlichen Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Tarifauseinandersetzungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wesentlich härter geführt werden, urn die zu erwartenden Einkommenseinbußen der Arbeitnehmer durch entsprechende Lohnerhöhungen auszugleichen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer gesetzlich vorgegebenen Einnahmebegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung neue medizinische Leistungen und Entwicklungen künftig nicht mehr bzw. nur teilweise in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können? Zu Frage 42: Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Es handelt sich vielmehr um einen von zahlreichen Vorschlägen, die die Bundesregierung noch nicht bewerten will, da sie das Ergebnis der laufenden Diskussionen nicht vorwegnehmen möchte. Infolgedessen kann zu etwaigen Konsequenzen einer gesetzlichen Festschreibung der Beiträgssätze noch keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 43: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Neue medizinische Leistungen und Entwicklungen, die die Versorgung der Versicherten unter medizinischen, wirtschaftlichen und humanen Aspekten verbessern können, müssen auch künftig bezahlbar sein. Gerade aus diesem Grunde wird die Dritte Stufe der Gesundheitsreform in Angriff genommen. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 3747* Infolgedessen muß der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Gesamtkonzepts der Dritten Stufe der Gesundheitsreform einer derartigen Erweiterung zugänglich bleiben. So verstehe ich auch den im Gesetz vorgeschriebenen Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 44 und 45): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine gesetzlich vorgegebene Einnahmenbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung für den Gesundheitssektor innovationshemmend ist? Wie bewertet die Bundesregierung die prognostizierte Gefährdung des sozialen Friedens in Deutschland, wenn der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich festgeschrieben würde? Zu Frage 44: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Auch bei Orientierung an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität bleiben Innovationen bei Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven und der Nutzbarmachung von Einsparpotentialen möglich. Dabei ist immer zu berücksichtigen, daß der Gesetzlichen Krankenversicherung für jedes Prozent Entgeltsteigerung der Versicherten auch bei stabilen Beitragssätzen ca. 1,8 Milliarden DM an jährlichen Zusatzeinnahmen entstehen. Zu Frage 45: Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Infolgedessen kann zu etwaigen Konsequenzen einer Festschreibung der Beitragssätze keine Aussage getroffen werden. Im übrigen wäre auch die ausschließliche Befassung mit Einzelelementen einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform ohne Berücksichtigung des Gesamtkonzepts verfehlt. Nur eine Würdigung sämtlicher Einzelelemente einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform in ihrem Gesamtzusammenhang wird der Aufgabe gerecht, für eine dauerhafte Lösung der anstehenden Probleme in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sorgen. Eine Fixierung allein auf beitragsrechtliche Regelungen verkennt, daß Leistungs- und Beitragsrecht die beiden Kehrseiten ein- und derselben Medaille sind. Im übrigen vermisse ich in der Diskussion den Aspekt einer Gefährdung des sozialen Friedens durch steigende Beitragssätze. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 46 und 47): Plant die Bundesregierung in der Folge einer gesetzlichen Fixierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung höhere Selbstbeteiligungen der Patienten? Plant die Bundesregierung in der Folge einer gesetzlichen Fixierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung Kürzungen im Leistungskatalog der Krankenkasse? Zu Frage 46: Die Bundesregierung will gerade eine höhere Selbstbeteiligung mit der Dritten Stufe der Gesundheitsreform vermeiden. Eine höhere Selbstbeteiligung ist nicht in der Lage, zu einer wirksamen Ausgabensteuerung beizutragen, sondern führt allenfalls zu einer Verschiebung von Lasten auf die Patienten. Dies zeigen nicht nur internationale Studien und Erfahrungen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung, sondern auch Erkenntnisse aus den Leistungsbereichen der GKV, in denen bereits eine Selbstbeteiligung der Versicherten existiert. Zu Frage 47: Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung wird in seinem grundlegenden Bestand nicht verändert. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirchner (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 48 und 49): Treffen die Meldungen zu, wonach der Bundesminister für Gesundheit der drohenden Ausgabenexpansion in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die er offensichtlich nach Auslaufen der sektoralen Ausgabenbudgetierung im kommenden Jahr erwartet, mit einer Einnahmenbegrenzung begegnen will? Unter welchen Voraussetzungen will der Bundesminister für Gesundheit bei einer gesetzlich vorgegebenen Einnahmenbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitnehmerbeitragssatz floaten lassen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung denkt nicht an eine gesetzliche Einnahmenbegrenzung nach Auslaufen der sektoralen Ausgabenbudgetierung im kommenden Jahr. Im übrigen erwartet die Bundesregierung, daß die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen auf ihrer Sitzung im September 1995 wirksame Empfehlungsvereinbarungen zur Ausgabenbegrenzung in zentralen Leistungsbereichen für das Jahr 1996 trifft. Die im Rahmen des 3. SGB V-Änderungsgesetzes vorge- 3748* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 sehene Geschäftsordnung der Konzertierten Aktion soll dazu beitragen, daß solche Empfehlungen nicht - wie in der Vergangenheit - an widerstreitenden Interessen scheitern. Die Empfehlungsvereinbarungen sind nach den Bestimmungen des SGB V grundsätzlich so zu gestalten, daß sie dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität Rechnung tragen. Darüber hinaus sind die Beteiligten in der Selbstverwaltung bereits aktuell gefordert, überproportionalen Steigerungsraten vor allem im Bereich der ärztlichen veranlaßten Leistungen wie Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Zu Frage 49: Eine gesetzliche Einnahmenbegrenzung als Dringlichkeitsmaßnahme gegen eine drohende Ausgabenexpansion wäre unabhängig von der auf Dauer anzulegenden Dritten Stufe der Gesundheitsreform zu erwägen. An einen „floatenden„ Arbeitnehmerbeitragssatz im Zusammenhang mit einer derartigen Dringlichkeitsmaßnahme ist nicht gedacht. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Dreßler (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 50 und 51): Ist bei der vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigten gesetzlichen Fixierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung daran gedacht, lediglich den Arbeitgeberbeitragssatz festzuschreiben und den Arbeitnehmerbeitragssatz floaten zu lassen? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei einem gesetzlich festgeschriebenen Arbeitgeberbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil? Die Bundesregierung hat zu Einzelheiten der Dritten Stufe der Gesundheitsreform noch keine Beschlüsse gefaßt. Insbesondere ist über eine gesetzliche Festschreibung des Beitragsanteils der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht entschieden worden. Die Überlegung, den Arbeitgeberanteil festzuschreiben und den Arbeitnehmeranteil unter bestimmten Voraussetzungen und in einem engen Rahmen variabel sein zu lassen, ist einer der vielen Vorschläge, die in Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform gemacht werden. Die Bundesregierung möchte über solche Vorschläge zuerst nachdenken und dann entscheiden. Deshalb kann über die Möglichkeit eines variablen Arbeitnehmeranteils nur im Rahmen des Gesamtkonzepts einer Dritten Stufe der Gesundheitsreform entschieden werden. Da über das Gesamtkonzept der Dritten Stufe der Gesundheitsreform erst noch ein Konsens erzielt werden muß, kann zu etwaigen Auswirkungen einer noch offenen Beitragsregelung noch keine Aussage getroffen werden. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 52 und 53): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der bisherigen Zahl BSE-erkrankter Rinder in Großbritannien und Nordirland aus den Geburtsjahrgängen 1991 und 1992? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Aussagen von britischer Seite zu, daß die Chancen einer maternalen Übertragung bei mindestens 5 % liegt, und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? Zu Frage 52: Nach dem Stand vom 12. Juni 1995 ist BSE bei 1991 geborenen Rindern 119 mal und bei 1992 geborenen Rindern einmal bestätigt worden. Zu Frage 53: Die Aussage, daß mathematische Analysen der verfügbaren BSE-Daten für eine maternale Übertragbarkeit der BSE in einer Größenordnung von bis zu 5 % sprechen, ist nicht neu. Der Wissenschaftliche Veterinärausschuß hat bereits in seiner Sitzung am 11. Juli 1994 die Ergebnisse eines Computer-Simulations-Modells beraten. Wissenschaftlich gesicherte Beweise für oder gegen eine maternale Übertragung gibt es dagegen bis heute nicht. Nach den Angaben des neuesten britischen BSE-Reports (Mai 1995) weisen die Nachkommen von BSE-Muttertieren weiterhin keine signifikant höheren Erkrankungszahlen auf. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Waltraud Lehn (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 54 und 55): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der von britischer Seite bestätigten Tatsache, daß offensichtlich immer noch BSE-kontaminierte Futtermittel vorhanden sind und verfüttert werden (Pressemeldung vom 13. Juni 1995)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Mitteilung der Britischen Botschaft, daß nunmehr eine Übertragung von einem Tier auf das andere nicht länger ausgeschlossen werden könne? Zu Frage 54: Die Bundesregierung hat die von britischer Seite übermittelte Information an die Europäische Kommission weitergeleitet, um eine Bewertung durch den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß herbeizuführen. Zu Frage 55: Eine diesbezügliche Mitteilung der Britischen Botschaft ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Britische Botschaft führt in ihrem Schreiben vom 9. Juni lediglich die denkbaren Übertragungsmöglichkeiten (fütterungsbedingt, maternal oder horizontal) an. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 56 und 57): Ist die Bundesregierung bereit, ein Moratorium bis 1997 zu unterstützen, um Entscheidungen über ein weiteres Vorgehen in Sachen BSE, fundiert auf der Basis von neuerer Forschung und den Ergebnissen aus dem im Vereinigten Königreich durchgeführten Langzeitversuch, treffen zu können? Welche Forschungsvorhaben werden derzeit zur Thematik BSE durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen besonders hinsichtlich der Erregerstruktur, der Möglichkeit der BSE-Erkennung beim lebenden Tier und hinsichtlich eines postmortalen Schnelltests vor? Zu Frage 56: Die BSE-Problematik wird unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse laufend durch den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß bewertet. Dieser Ausschuß hat sich nicht für ein solches Moratorium, d. h. ein Aussetzen des Verbringens britischen Rindfleisches in andere Mitgliedstaaten bis 1997 ausgesprochen. Die Europäische Kommission hat deshalb keinen Vorschlag für eine entsprechende Entscheidung vorgelegt. Zu Frage 57: Die Bundesregierung fördert derzeit 13 die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien betreffende Forschungsvorhaben, die seit Mitte 1994 laufen. Abschließende Ergebnisse zur Erregerstruktur oder der Nachweisbarkeit der BSE bei lebenden Tieren wie auch bei Fleisch liegen auf Grund dieser Forschungsvorhaben und der internationalen Forschung noch nicht vor. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun SchaichWalch (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 58 und 59): Teilt der Bundesminister für Gesundheit die Ansicht, daß durch die nun akut aufgetretene BSE-Erkrankung eines nach 1992 geborenen Kalbes die bisherige Annahme, BSE werde nur über Tiermehlverfütterung übertragen, deutlich in Frage gestellt wird? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des aktuellen Geschehens den Beschluß des Bundesrates vom 20. Januar 1995 zu übernehmen, und ist sie bereit, von der ohnehin nur bis zum 4. August 1995 geltenden Dringlichkeitsverordnung sofort Abstand zu nehmen? Zu Frage 58: Die Bundesregierung sieht die Annahme, daß das BSE-Geschehen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland durch Verfütterung BSE- erregerhaltiger Tiermehle getragen wurde, nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Im Vereinigten Königreich werden grundsätzlich tierische Abfälle flächendeckend erst seit dem 1. Januar 1995 für mindestens 20 Minuten bei mindestens 133 °C und einem Druck von 3 bar oder mit gleichwertigen Verfahren behandelt und damit möglicherweise enthaltene BSE-Erreger sicher inaktiviert. Insofern erscheint es möglich, daß - wie von den britischen Behörden vorgetragen - während des Herstellungsprozesses von für Wiederkäuer bestimmten Futtermittelchargen eine Kontamination durch nicht ausreichend erhitztes Tiermehl (für z. B. Schweine) stattfinden konnte. Zu Frage 59: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die BSE-Verordnung in der Fassung des Maßgabenbeschlusses des Bundesrates vom 20. Januar 1995 zu verkünden. Eine solche Verordnung wäre EG-rechtswidrig. Eine Aufhebung der geltenden Dringlichkeitsverordnung kommt für die Bundesregierung nicht in Betracht, da sie mit dieser Verordnung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Etwaige Änderungen sind daher nur nach Änderung der BSE-Entscheidung 94/794/ EG möglich. Die Kommission hat auf deutsches Drängen unmittelbar den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß mit der Prüfung und Neubewertung der BSE-Situation beauftragt. Dieser hat am 23. Juni 1995 die Empfehlung ausgesprochen, den Stichtag 1. Januar 1992 zu streichen, der bisher Fleisch von nach diesem Datum im Vereinigten Königreich geborenen Rindern von allen Handelsbeschränkungen freistellte; statt dessen soll auf das Höchstalter der Tiere von 30 Monaten abgestellt werden. Nun ist die Kommission zum Handeln aufgefordert. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Matthias Weisheit (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 60 und 61): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anfang Juni bekannt gewordenen, 1992 in Großbritannien geborenen und an BSE erkrankten Rindes in Hinsicht auf die derzeit geltende Einfuhrverordnung für britisches Rindfleisch? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung - vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklung - gegenüber der EU ergreifen, um die Verbraucher vor BSE-verseuchtem Rindfleisch zu schützen? Zu Frage 60: Eine Aufhebung der geltenden Dringlichkeitsverordnung kommt für die Bundesregierung derzeit nicht in Betracht, da sie mit dieser Verordnung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Etwaige Änderungen sind daher nur nach Änderung der BSE-Entscheidung 94/794/ EG möglich. Zu Frage 61: Die Bundesregierung hat die von britischer Seite übermittelten Informationen an die Europäische Kommission weitergeleitet und diese aufgefordert, im Lichte der aktuellen Entwicklung eine Neubewertung der Situation vorzunehmen. Die Kommission hat den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß mit der Prüfung und Neubewertung beauftragt. Dieser hat am 23. Juni 1995 die Empfehlung ausgesprochen, den Stichtag 1. Januar 1992 zu streichen, der bisher Fleisch von nach diesem Datum im Vereinigten Königreich geborenen Rindern von allen Handelsbeschränkungen freistellte; statt dessen soll auf das Höchstalter der Tiere von 30 Monaten abgestellt werden. Nun ist die Kommission zum Handeln aufgefordert. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 62 und 63): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß auf Grund der aktuellen Vorkommnisse eine Verbringung britischer Rinder ab dem Geburtsjahrgang 1992 sowie britischen Rindfleisches in die EU gesundheitspolitisch nicht mehr vertretbar ist und ein konsequenter Verbraucherschutz nur über ein sofortiges Verbot des Imports britischen Rindfleisches möglich ist? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus in bezug auf ihre BSE-Verordnung, mit der sie derzeit den Import von Rinderteilen, die von Tieren des Jahrgangs 1992 und jünger stammen, aus dem Vereinigten Königreich ohne besondere Auflagen gestattet? Zu Frage 62: Das Verbringen britischen Rindfleisches in andere Mitgliedstaaten der EU kann nur durch eine gemeinschaftsrechtliche Regelung untersagt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses und die darauf gegründeten gemeinschaftlichen BSE-Schutzmaßnahmen geeignet sind, den gesundheitlichen Verbraucherschutz in der Gemeinschaft in angemessener Weise sicherzustellen. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat die von britischer Seite übermittelten Informationen an die Europäische Kommission weitergeleitet und diese aufgefordert, im Lichte der aktuellen Entwicklung eine Neubewertung der Situation vorzunehmen. Die Kommission hat den Wissenschaftlichen Veterinärausschuß mit der Prüfung und Neubewertung beauftragt. Dieser hat am 23. Juni 1995 die Empfehlung ausgesprochen, den Stichtag 1. Januar 1992 zu streichen, der bisher Fleisch von nach diesem Datum im Vereinigten Königreich geborenen Rindern von allen Handelsbeschränkungen freistellte; statt dessen soll auf das Höchstalter der Tiere von 30 Monaten abgestellt werden. Nun ist die Kommission zum Handeln aufgefordert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1785 Frage 65): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der wachsenden Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm durch Verschärfung der höchstzulässigen Schallwerte bei Kraftfahrzeugen, insbesondere bei Zweiradfahrzeugen und Lastkraftwagen, und durch entsprechende Überwachung durch die Technischen Überwachungsvereine und verkehrspolitische Kontrollen zu begegnen? Die Verminderung des durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Verkehrslärms ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Hierbei wird der Reduzierung des Lärms an der Quelle Vorrang eingeräumt. Die Bundesregierung setzt sich in der Europäischen Union daher mit Nachdruck für eine weitere Verschärfung der europäischen Geräuschvorschriften für die Typzulassung von Kraftfahrzeugen ein. Am 1. Oktober 1995 tritt eine verschärfte Richtlinie für Personenkraftwagen, Omnibusse und Lastkraftwagen in Kraft, die eine weitere Absenkung der Lärmemissionen im Verkehr bringt. Darüber hinaus ist bei der Europäischen Union in Brüssel eine weitere Richtlinie in Vorbereitung, durch die das bei höheren Fahrgeschwindigkeiten dominierende Rollgeräusch der Reifen (Reifen-Fahrbahn-Geräusch) begrenzt wird. Diese Richtlinie tritt voraussichtlich 1999 in Kraft und wird vor allem auf Außerortsstraßen eine weitere Absenkung des Verkehrslärms bringen. Eine neue Richtlinie für Motorräder, die auch Geräuschgrenzwerte festlegt, wird zur Zeit in der Europäischen Union verhandelt. Bei der regelmäßigen technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge wird die Auspuffanlage sowie die gegebenenfalls erforderliche Motorkapselung einer Prüfung auf Vollständigkeit, Vorschriftsmäßigkeit und eventuelle Beschädigung unterzogen. Durch die für Motorräder vorgeschriebene Kennzeichnung der zugelassenen Austausch-Schalldämpfer wird die Identifizierung vorschriftswidriger Auspuffanlagen erleichtert. Bei der Überwachung des laufenden Verkehrs werden auffällige Kraftfahrzeuge durch die Polizei beanstandet. Gegebenenfalls werden Maßnahmen nach § 17 StVZO (Beschränkung, Untersagung des Betriebs des Kraftfahrzeugs) eingeleitet. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, um erforderlichenfalls weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1785 Fragen 68 und 69): Welche Mittel sind für die Nord-Süd-Verbindung der Fernbahn und den Lehrter Zentralbahnhof im laufenden Haushalt 1995 eingestellt worden, und aus welchen Gründen werden diese Mittel nicht freigegeben? Zu welchem Ergebnis führte die im Eisenbahnneuordnungsgesetz vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsberechnung für dieses Projekt (Knoten Berlin-Nord-Süd-Verbindung), und warum lag diese Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor? Zu Frage 68: Eine Zweckbindung von Mitteln im Bundeshaushalt 1995 für einzelne Projekte besteht nicht. In ihrer aktuellen Investitionsplanung 1995, die die Grundlage für die Verwendung der Bundesmittel für Investitionen in die Schienenwege bildet, sieht die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Mittel in Höhe von 230 Millionen DM für das Vorhaben „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin", das sowohl den Nord-SüdTunnel als auch den Lehrter Bahnhof beinhaltet, vor. Voraussetzung für die vollständige Freigabe der Mittel ist der Abschluß einer Finanzierungsvereinbarung gemäß § 9 Bundesschienenwegeausbaugesetz. Es ist beabsichtigt, eine derartige Vereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft noch im Sommer 1995 abzuschließen. Ein diesbezüglicher Antrag wird in Kürze erwartet. Die notwendigen Planungen für das Gesamtvorhaben und bauvorbereitende Maßnahmen im Bereich Potsdamer Platz, die wegen der engen Verzahnung mit den Bauplanungen anderer Investoren aus wirtschaftlichen Gründen Ende 1994/Anfang 1995 begonnen werden mußten, finanziert der Bund auf der Grundlage der mit der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft abgeschlossenen Übergangsfinanzierungsvereinbarung. Zu Frage 69: Zum Zeitpunkt der Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Bundesverkehrswegeplan 1992 und des Bundestages zum Bundesschienenwegeausbaugesetz gab es nur eine standardisierte Methodik zur volkswirtschaftlichen und betrieblichen Bewertung von Neu- und Ausbaustrecken, jedoch nicht gesondert für Eisenbahnknoten. Mit der Aufnahme von Ausbaumaßnahmen in Eisenbahnknoten in den Bundesverkehrswegeplan 1992 wurde daher im Dezember 1992 die Erarbeitung einer standardisierten Methodik zur Bewertung von Investitionen in Eisenbahnknoten in Auftrag gegeben. Erst mit dieser Methodik konnten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Eisenbahnkonzeption Berlin erfolgen. Inzwischen liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Knoten Berlin vor. Das Vorhaben „Knoten Berlin" erreicht ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1,7. Nach Elimination modellbedingter, in der Realität voraussichtlich nicht auftretender negativer Effekte für den Güterverkehr wird ein Wert von 2,0 erreicht. Die Bundesregierung betrachtet den im Bedarfsplan enthaltenen Vorbehalt entsprechend als ausgeräumt und wird die Realisierung der Maßnahme mit Nachdruck verfolgen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/1785 Fragen 70 und 71): Für welche Nutzergruppen führt der Deutsche Wetterdienst Beratungen durch, und wie verteilen sich die prozentualen Anteile jeweils? Welche Kosten entstehen im Durchschnitt pro Beratung jeweils für Flüge nach Sichtflugregeln bzw. nach Instrumentenflugregeln? Zu Frage 70: Der Deutsche Wetterdienst führt für folgende Nutzergruppen Flugwetterberatungen durch: - IFR-Luftfahrt (Flüge nach Instrumentenflugregeln), - VFR-Luftfahrt (Flüge nach Sichtflugregeln). Eine weitere Differenzierung innerhalb der Nutzergruppen ist nicht möglich, da für alle teilweise gleiche Produkte bereitgestellt werden. Auch zwischen beiden Nutzergruppen ist eine Differenzierung der Anteile nur bedingt möglich, da eine große Anzahl Beratungen im Selfbriefingverfahren durchgeführt wird, das eine Zählung nicht zuläßt. Anteile deshalb geschätzt: IFR: 67,5 %, VFR: 32,5 %. Zu Frage 71: IFR- und VFR-Beratung ist nur bei direkten mündlichen und schriftlichen Beratungen zählbar. Die Selfbriefinganteile wurden aus Stichproben hochgerechnet. Sie sind nicht nach IFR und VFR trennbar. 1994: IFR: 863 906, VFR: 406 000 Dazu kommen ca. 1,23 Millionen Beratungen (Selfbriefing) über Dokumentationsmappen (IFR), automatische Telefonansagen und Btx. Die direkten Kosten für eine Beratung betragen ca. 14 DM (Personalkosten und Infrastrukturkosten des Arbeitsplatzes). Die vorläufig bekannten Zahlen für die Kosten inklusive aller Infrastrukturkostenanteile der internationalen Organisationen, die dem Deutschen Wetterdienst für den Flugwetterdienst 1994 insgesamt entstanden sind, betragen: IFR 1994: 89,1 Millionen DM, VFR 1994: 40,4 Millionen DM. 3752* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1995 Daraus ergeben sich folgende Kosten pro Beratung: ohne Selfbriefinganteil: IFR: 103,00 DM, VFR: 99,00 DM pro Beratung mit Selfbriefinganteil: IFR + VFR: 52,00 DM pro Beratung. Die IFR-Kosten sind als Streckennavigationskosten zu 100 % durch Gebührenerhebung über EUROCONTROL gedeckt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/1785 Fragen 72 und 73): Hat die Deutsche Bahn AG geprüft oder prüfen lassen, inwieweit das klassische Schienenverkehrskonzept für Metropolen wie Berlin (oder Paris, Madrid, Wien etc.) nicht auch für die neue/alte Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland Sinn macht, nämlich die Wiedererrichtung von drei oder vier Kopfbahnhöfen auf noch existierendem bahneigenem Gelände, auf welche ein Großteil der Züge aus unterschiedlichen Richtungen weit in den Kern der City hineinfahren kann, wobei sich solche Kopfbahnhöfe ideal mit der bestehenden durchgehenden Stadtbahn kombinieren ließen? Hat die Deutsche Bahn AG zur Kenntnis genommen, daß in allen Metropolen vergleichbarer Art der Ziel- und Quellverkehr lin Schienenfernverkehr bei 90 und mehr Prozent und der Durchgangsverkehr bei weniger als 10 Prozent liegen und daß daher jedes Konzept, bei welchem Milliarden Deutsche Mark für eine Durchgangsverkehrskonzeption (Lehrter Bahnhof) investiert werden, als Fehlinvestition zu bezeichnen ist, zumal bereits Schienenverbindungen existieren, mit denen ein Durchfahren bzw. eine Umfahrung von Berlin möglich ist? Zu Frage 72: Die im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 1992 durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß es zur verkehrlichen Erschließung der Bundeshauptstadt Berlin attraktivere Alternativen als den Wiederaufbau der ehemaligen Kopfbahnhöfe gibt. Aus verkehrlicher Sicht ist das System der Kopfbahnhöfe mit einigen entscheidenden Mängeln behaftet. Diese Mängel führten bereits in der Zeit vor 1945 in Berlin zu Überlegungen, wie dieses System verbessert werden kann. Auch international ist in anderen Metropolen Europas die Umgestaltung des historisch entstandenen Netzes der Kopfbahnhöfe geplant beziehungsweise realisiert (zum Beispiel Brüssel, Paris-PER-Netz für den Regionalverkehr, Warschau, Prag). Ein Großteil der Berliner Kopfbahnhöfe wurde durch die Kriegseinwirkungen stark zerstört und nach dem Verlust ihrer Verkehrsaufgaben zurückgebaut beziehungsweise die beschädigten Hochbauten beseitigt. Die Flächen der ehemaligen Kopfbahnhöfe stehen für den Wiederaufbau nicht mehr zur Verfügung oder sind für andere städtebauliche Planungen vorgesehen. Der Wiederaufbau der Kopfbahnhöfe wäre sowohl von der Betriebsprüfung als auch von der baulichen Realisierung machbar, würde aber eine geringere Wirtschaftlichkeit bei annäherend gleichen Investitionsaufwendungen auf Grund der geringen Attraktivität aufweisen. Zu Frage 73: In der Bundesverkehrswegeplan '92-Prognose für das Jahr 2010 wurden im Knoten Berlin als Durchgangsverkehre im Personenfernverkehr ein Anteil von 15,8 % (7,9 Millionen Reisende pro Jahr) und im Regionalverkehr von 20,0 % (17 Millionen Reisende pro Jahr) ermittelt. Unter Beachtung eines der wesentlichen Vorteile des Pilzkonzeptes in der Verknüpfung von Regional- und Fernverkehr im Bereich des Nord-Süd-Tunnels (Lehrter Bahnhof) und der Anteile des Durchgangsverkehrs läßt sich wohl kaum von einer Fehlinvestition sprechen, zumal die betrieblichen Vorteile bei der Durchbindung der Fern- und Regionalzüge erheblich sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/1785 Frage 77): Warum hat die Bundesregierung die bereits angekündigte Elektronikschrottverordnung noch nicht vorgelegt, und bis wann ist mit einer bundeseinheitlichen Regelung zu rechnen, damit die zuständigen Kommunen eine Rechtsbasis haben, um mehr von diesen Abfällen von den Deponien fernhalten zu können? Frau Bundesministerin Dr. Merkel hat die Wirtschaft aufgefordert, bis Mitte des Jahres Vorschläge für freiwillige Maßnahmen vorzulegen. Die hiermit verbundenen Gespräche sollen kurzfristig geführt werden. Dabei ist zu prüfen, ob und inwieweit die von der Industrie bzw. von einzelnen Fachverbänden angekündigten Maßnahmen Regelungen des Verordnungsgebers entbehrlich machen. Das Bundesumweltministerium geht allerdings davon aus, daß eine „schlanke" Verordnung nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit Mindestanforderungen über die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung bestimmter Produktgruppen wie Computer, Fernsehgeräte und sog. große „weiße Ware" (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen) festlegen müßte. Andernfalls wäre zu befürchten, daß sich bei einer bloßen Beschränkung auf Selbstverpflichtungen ein Teil der Wirtschaft an den freiwilligen Maßnahmen nicht beteiligt. Bereits heute können die entsorgungspflichtigen Körperschaften nach dem geltenden Abfallrecht große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher von der allgemeinen Hausmüllabfuhr ausschließen. Viele Kommunen verfahren entsprechend, erfassen diese Geräte getrennt von Hausmüll und führen sie einer Verwertung oder Beseitigung außerhalb der Hausmülldeponien zu.
Gesamtes Protokol
Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Die Fraktion der F.D.P. hat mitgeteilt, daß der Kollege Jörg van Essen auf seinen Sitz als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß verzichtet. Als Nachfolger wird der Kollege Carl-Ludwig Thiele vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist der Kollege Carl-Ludwig Thiele als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß bestimmt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung
Deutsche Beteiligung an den Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung des schnellen Einsatzverbands im früheren Jugoslawien einschließlich der Unterstützung eines eventuellen Abzugs der VN-Friedenstruppen
- Drucksache 13/1802 —
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Dazu liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen die Vorlagen ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Gruppe der PDS hat jedoch schriftlich beantragt, eine mindestens einstündige Debatte durchzuführen.
Dazu gibt es eine Meldung zur Geschäftsordnung. Frau Kollegin Lederer, bitte.

Andrea Lederer (PDS):
Rede ID: ID1304600100
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Abgeordnetengruppe der PDS beantrage ich zu dem genannten ersten Tagesordnungspunkt eine mindestens einstündige Debatte in der ersten Lesung. Ich will das wie folgt begründen:
Es gibt eine - wenn wohl auch die einzige - gemeinsame Auffassung in diesem Hause, nämlich daß der Deutsche Bundestag in dieser Woche eine außenpolitische Entscheidung von historischer Tragweite zu treffen hat. Es geht um die Entscheidung über einen Bundeswehreinsatz im ehemaligen Jugoslawien, um den möglicherweise ersten Kampfeinsatz der Bundeswehr außerhalb des Bündnisgebiets, den möglicherweise ersten Kriegseinsatz deutscher Soldaten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Es geht also um eine Entscheidung, mit der die bisherige Außenpolitik der Bundesregierung eine tiefe Zäsur erfährt, einen Richtungswechsel. Ich zitiere zum Beleg dafür den Verteidigungsminister aus einer Bundestagsdebatte vom April 1994:
Für uns bleibt es dabei, keine deutschen Truppen einzusetzen, auch keine deutschen Kampfflugzeuge.
Es wäre daher mehr als angebracht gewesen, die endgültige Beratung und Entscheidung des Bundestages so zu planen, daß eine der Entscheidung auch nur halbwegs angemessene Behandlung im Plenum ermöglicht wird. Statt dessen hat die Bundesregierung von Woche zu Woche die vom Verfassungsgericht gewährte Beteiligung des Parlaments hinausgezögert und sie dann in die letzte Woche vor der Sommerpause gequetscht. Fällt Ihnen eigentlich auf, daß wir über diese Thematik immer vor Sommer-, Oster- und Weihnachtspausen debattieren?
Ich will Ihnen auch sagen, warum auf eine solche Debatte in der ersten Lesung nicht verzichtet werden sollte, warum eine solche keineswegs überflüssig wäre: Es ist nicht nur die Tragweite der Entscheidung, deren Folgen unabsehbar sind. Es ist auch bekannt, daß eine Vielzahl von Abgeordneten in ihrer Entscheidung noch nicht festgelegt ist. Es handelt sich um eine Gewissensentscheidung, die am Freitag getroffen werden muß. Die Ausschußberatungen in Anschluß an diese Diskussion finden nur vor Ausschußmitgliedern statt. Andere Abgeordnete haben aber ein Recht - ich möchte behaupten: einen Anspruch - darauf, den Antrag der Bundesregierung vor den Fachberatungen von der Bundesregierung in diesem Hause - nicht nur vor der Bundespressekonferenz, die nicht zu entscheiden hat - erläutert zu be-

Andrea Lederer
kommen. Das gilt insbesondere hinsichtlich des offenkundigen Charakters eines Vorratsbeschlusses, d. h. eines Beschlusses, der einen Einsatz der Bundeswehr weder zeitlich noch quantitativ noch qualitativ in irgendeiner Weise begrenzt. Und sie haben ein Recht darauf, daß die Entschließungsanträge der anderen Fraktionen und unserer Gruppe erläutert werden.
Seit Dezember werden die Antworten der Bundesregierung an NATO und UNO zu diesem Thema als unverbindlich bezeichnet. Es wird immer wieder versichert, daß der Bundestag, das Plenum rechtzeitig und ausreichend informiert wird, beraten und entscheiden kann. Nun aber kommt es zu dem von uns schon immer befürchteten Hauruckverfahren. Wenn sich dieses Parlament auch nur halbwegs ernst nimmt, dann besteht es auf einer ersten Debatte vor den Ausschußberatungen, dann darf die Zeit angesichts der Tragweite kein Argument sein, und dann läßt es sich diese Prozedur nicht gefallen.
Da, wie Sie wissen, zur Unterstützung dieses Geschäftsordnungsantrags 34 Stimmen erforderlich sind, bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, die sich das trauen, unserem Antrag zuzustimmen, um ihn über die genannte Hürde zu bringen.
Ich danke.

(Beifall bei der PDS)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304600200
Das Wort hat der Kollege van Essen.

Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1304600300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegen Geschäftsführer von CDU/CSU und SPD haben mich gebeten, für sie mit zu antworten.
Wir sind überhaupt nicht der Auffassung, daß der Bundestag in dieser Frage bisher unzureichend unterrichtet worden ist. Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben sehr ausführlich im Verteidigungsausschuß und, wie ich weiß, auch im Auswärtigen Ausschuß in vielen Sitzungen über diese Fragen gesprochen, haben die Möglichkeit gehabt, regelmäßig alle Fragen zu stellen, und sie auch beantwortet bekommen.
Soweit ich das verstanden habe - und ich stehe auch dahinter - hatten wir bei diesen Beratungen immer den Tenor, nicht zu früh zu entscheiden, um damit keine falschen Signale in Richtung eines Abzuges aus Bosnien-Herzegowina zu setzen. Das wäre politisch absolut fatal gewesen.
Der nächste Punkt: Wir sind gegen die heutige Debatte, die von der PDS beantragt wird, weil wir der Auffassung sind, daß in den Ausschüssen die letzten Vorbereitungen schnellstmöglich getroffen werden sollten. Alles das, was wir jetzt hier an Debatte erleben, nimmt uns die Zeit in den Ausschüssen.
Und die letzte Bemerkung, die ich in diesem Zusammenhang machen will: Wir möchten gern, daß ausreichend debattiert wird. Wir haben deshalb die ursprünglich vorgesehene Debattenzeit von drei Stunden am Freitag auf vier Stunden verlängert.
Wir haben auch gesehen, daß gerade Sie als PDS sich an dieser Diskussion beteiligen wollen. Wir haben deshalb schon in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer vereinbart, daß Sie mehr Redezeit als sonst bekommen,

(Zustimmung des Abg. Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

wie auch andere Gruppierungen mehr Redezeit als sonst bekommen. Zum Beispiel haben wir verabredet, daß das für die Grünen gilt, weil es dort unterschiedliche Meinungen gibt, so wie es auch in der SPD unterschiedliche Meinungen gibt.
Ich glaube, daß es diesem Thema angemessen ist, wenn wir am Freitag die unterschiedlichen Positionen, die es in dieser Frage gibt, in diesem Hause ausreichend debattieren. Ich meine aber auch, daß das reicht.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304600400
Keine weiteren Wortmeldungen.
Nach § 78 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 79 Satz 1 der Geschäftsordnung findet eine Aussprache nur statt, wenn sie von einer Fraktion oder von anwesenden 5 % der Mitglieder des Bundestages - das sind 34 Abgeordnete - verlangt wird. Ich muß deshalb feststellen, ob der Antrag der PDS die erforderliche Unterstützung erreicht. Ich stelle also jetzt die Frage: Wer unterstützt den Antrag der Gruppe der PDS auf Durchführung einer Aussprache? - Das sind jedenfalls weniger als 34 Abgeordnete. Damit ist die erforderliche Unterstützung nicht erreicht. Eine Aussprache wird nicht durchgeführt.
Wir kommen jetzt zur Überweisung. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen der Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 13/1802 und die Entschließungsanträge der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/1808, 13/1828 und 13/1835 zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuß und zur Mitberatung an den Verteidigungsausschuß überwiesen werden. Die Überweisung soll mit der Maßgabe erfolgen, die Beschlußempfehlung so rechtzeitig vorzulegen, daß ihre Verteilung bis heute abend 24 Uhr möglich ist.
Sind Sie mit der Überweisung und der damit verbundenen Auflage einverstanden?

(Abg. Dr. Gregor Gysi [PDS] meldet sich zu Wort)

- Ich bin mir im Augenblick nicht klar, was es ist, was Sie da machen.

Andrea Lederer (PDS):
Rede ID: ID1304600500
Ich möchte darum bitten, in diesem Fall auch den Rechtsausschuß damit zu befassen, weil durch die Art und Weise, wie die Beschlußempfehlung der Bundesregierung lautet, sich



Dr. Gregor Gysi
schon die Frage stellt, ob das mit dem uns vorliegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts deckungsgleich ist. Dadurch, daß keine konkreten Zeiten und keine konkrete Stärke der Kontingente benannt sind, entsteht die Frage: Ist es rechtlich zulässig, einen so allgemeinen und sozusagen generellen Beschluß durch das Parlament zu fassen?
Ich möchte nur, daß dies geprüft wird. Es kann ja sein, daß der Rechtsausschuß sagt: Das geht in Ordnung. Ich meine aber schon, daß der Rechtsausschuß einbezogen werden müßte.

(Beifall bei der PDS)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304600600
Ich muß erst einmal in die Runde sehen und fragen, ob Sie mit den vorgesehenen Überweisungen - ich frage zunächst nach den vorgesehenen - einverstanden sind. - Das ist der Fall.
Dann stelle ich die Frage, ob es eine Mehrheit dafür gibt, den Antrag auch an den Rechtsausschuß zu überweisen.

Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1304600700
Herr Präsident, darf ich von hier aus erklären, daß aus meiner Sicht keine Bedenken dagegen bestehen - immer unter der Voraussetzung, daß die Fristen eingehalten werden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sie sind nicht zu verstehen!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304600800
Sie hatten Ihr Mikro nicht eingeschaltet. Ich wiederhole also: Zustimmung unter der Voraussetzung, daß die Fristen eingehalten werden.
Wie sieht das bei den anderen Fraktionen aus?

(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN], an die CDU/CSU und die F.D.P. gewandt: Da gibt es keine Ordnung mehr! Da kann jeder Hinterbänkler aufspringen!)

- Immer langsam. Geben Sie den Geschäftsführern - das sind wichtige, geschäftsleitende Menschen - erst einmal Gelegenheit, sich zu verständigen. -

(Zuruf von der PDS: Es ist hier nichts zu verstehen! Abstimmen!)

Wenn es keine Einigung gibt, lasse ich darüber abstimmen. Soll das so erfolgen? - Ich sehe, es gibt keine Einigung.
Dann lasse ich über den Antrag abstimmen, auch an den Rechtsausschuß zu überweisen mit der Maßgabe, daß die Beratungen bis 24 Uhr abgeschlossen sind. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! -

(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Auszählen! Zurufe von der PDS: Auszählen!)

Ich wiederhole die Abstimmung: Wer dafür ist, daß an den Rechtsausschuß überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe bitte. - Der Antrag ist mit 41 Stimmen gegen 34 Stimmen angenommen. Das heißt: Es erfolgt eine Überweisung auch an den Rechtsausschuß.

(Beifall bei der PDS Lachen und Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben entschieden, daß eine Überweisung an die vorgeschlagenen Ausschüsse plus den Rechtsausschuß erfolgt, mit der Maßgabe, daß die Beratungen um 24 Uhr beendet sind. Die Beratungen im Plenum finden am Freitag, beginnend um 9 Uhr, statt.
Dann haben wir diesen Punkt geklärt. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde
- Drucksache 13/1785 -

(Unruhe)

- Es wäre gut, wenn es im Hause etwas ruhiger werden könnte.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Klaus-Jürgen Hedrich bereit.
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Christoph Matschie auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Erprobung der Sonnenenergienutzung in Indonesien mit 40 Mio. DM gefördert hat, jetzt aber die Beteiligung an einem Kreditprogramm zum umfangreichen Einsatz von Photovoltaik im ländlichen Raum ablehnt, und wenn ja, welche Gründe gibt es für die Ablehnung?
Bitte, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

(Große Unruhe)

- Es wäre schön, wenn dem Staatssekretär Gelegenheit gegeben würde, seine Arbeit zu tun.

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304600900
Danke sehr, Herr Präsident.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304601000
Bitte.

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304601100
Ich darf Frage 1 folgendermaßen beantworten: Ich kann bestätigen, daß die Bundesregierung die Erprobung der Sonnenenergienutzung in Indonesien seit 20 Jahren mit insgesamt 40 Millionen DM gefördert hat.
In den am 24. Mai dieses Jahres in Jakarta stattgefundenen Konsultationen zur Vorbereitung der diesjährigen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen im Herbst bestand mit der indonesischen Seite Einigkeit, Solarenergie zur Erhöhung

Parl. Staatssekretär Klaus-Jürgen Hedrich
der Funktionstüchtigkeit von entlegenen Basisgesundheitsstationen einzusetzen und dieses Programm mit Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit zu unterstützen.
Die Alternative einer Versorgung privater Haushalte mit Sonnenenergie wurde aus unterschiedlichen Gründen entwicklungspolitischer und organisatorisch-technischer Art nicht weiterverfolgt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304601200
Zusatzfrage, bitte.

Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1304601300
Herr Staatssekretär, welche Auffassung vertritt denn das Forschungsministerium, mit dessen Mitteln ja die ursprüngliche Förderung der Solarenergie in Indonesien erfolgt ist, in dieser Frage? Ist es ebenfalls der Auffassung, daß nur eine begrenzte Förderung, wie sie jetzt vom BMZ angedacht ist, sinnvoll ist?

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304601400
Herr Kollege Matschie, Sie haben sicherlich Verständnis, wenn ich Sie bitte, eine entsprechende Frage dort vorzubringen. Ich kann Ihnen nur vorzutragen, welche Dinge wir mit den Indonesiern einvernehmlich vereinbart haben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304601500
Eine weitere Zusatzfrage.

Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1304601600
Meine zweite Frage, Herr Staatssekretär: Welche Strategien zur Markteinführung von Solarenergie verfolgt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß sie weder hier in Deutschland noch in anderen Ländern bereit ist, den Einsatz von Solarenergie in nennenswertem Umfang finanziell zu unterstützen?

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304601700
Der Punkt, um den es uns geht, ist, mit der Förderung von Solarenergie einen möglichst hohen entwicklungspolitischen Effekt zu erreichen. In diesem Zusammenhang war abzuwägen, ob wir private Haushalte fördern oder ob wir Basisgesundheitssysteme oder vergleichbare Einrichtungen fördern.
Wir haben feststellen können - ebenfalls einvernehmlich mit der indonesischen Seite -, daß die Förderung privater Haushalte einen sehr hohen Subventionsbetrag erforderlich gemacht hätte, was - nach unserer Einschätzung - wahrscheinlich nur 15 bis 20 % der Bevölkerung in bestimmten Regionen zugute gekommen wäre. Würde man überhaupt keine Subventionen vornehmen, was eigentlich sinnvoll wäre, dann würden höchstens 5 % der betroffenen Bevölkerung begünstigt, und zwar vorrangig Bevölkerungsschichten, die eigentlich in der Lage sind, aus eigener finanzieller Kraft Einrichtungen zur Energieversorgung zu installieren. Es kann ja nicht Sinn der Sache sein, daß wir gerade diese Bevölkerungsschichten unterstützen.
Demgegenüber kommt die Förderung von Basisgesundheitsstationen besonders den Gruppen zugute, die zu den sozial schwächeren, den ärmeren Schichten in Indonesien gehören. Sie wissen ja, daß wir im Ausschuß einvernehmlich der Auffassung waren, daß unsere Politik, wo immer es geht, mit besonderer Intensität auf ärmere Bevölkerungsschichten ausgerichtet sein sollte.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304601800
Gibt es Zusatzfragen aus dem Haus? - Bitte.

Konrad Kunick (SPD):
Rede ID: ID1304601900
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, daß eine Beteiligung der deutschen Wirtschaft an den positiven Folgen einer Förderung durchaus in unserem Interesse sein kann, viel mehr, als beispielsweise hohe Beträge für den Bau einer U-Bahn in Shanghai auszugeben?

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304602000
Sie werden verstehen, lieber Herr Kollege, daß ich einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Förderung von Sonnenenergieanlagen in indonesischen Gesundheitsstationen und der Förderung des Baus von U-Bahn-Anlagen in Shanghai nicht sehe. Da sind wir möglicherweise unterschiedlicher Auffassung.
Ansonsten kann ich nur bestätigen, daß die Bundesregierung grundsätzlich daran interessiert ist, daß bei entsprechender Auftragslage auch die deutsche Wirtschaft zum Zuge kommt. Aber gerade im zuständigen Fachausschuß wird die Bundesregierung von Ihren Kollegen des öfteren nachhaltig getadelt, daß sie angeblich zu sehr die Interessen der deutschen Wirtschaft im Blick habe.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304602100
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1304602200
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Abwanderung der Photovoltaik, der einzigen existierenden Produktion, die in Wedel in Schleswig-Holstein bisher stattgefunden hat, entgegenzutreten? Es hat in diesem Zusammenhang eine Förderung von einer Viertelmilliarde DM gegeben, die offensichtlich nicht zurückzuholen ist.

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304602300
Nach meiner Kenntnislage kann ich nur bestätigen, daß photovoltaische Industrie - besonders auch Siemens - aus Deutschland in zunehmendem Maße abwandert bzw. abgewandert ist. Das zu bewerten steht mir nicht zu.



P
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1304602400
Wir würden es als äußerst problematisch ansehen, zu glauben, wir könnten mit dem Instrumentarium des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherstellen. Das ist mit Sicherheit nicht die Aufgabe unseres Hauses.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304602500
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 2 des Abgeordneten Matschie auf:
Trifft es zu, daß Indonesien der deutschen Photovoltaik-Industrie, im Falle einer deutschen Beteiligung am Kreditprogramm, Aufträge in Aussicht gestellt hatte und daß jetzt Aufträge für 30 000 Photovoltaikanlagen an ein australisches Unternehmen gegangen sind, da Australien das Kreditprogramm mitfinanziert?

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304602600
Herr Kollege Matschie, die indonesische Regierung hat der deutschen Regierung nicht mitgeteilt, daß im Falle einer deutschen Beteiligung an Kreditprogrammen deutsche Firmen Aufträge erhalten würden.
Ich füge hinzu - abweichend von dem Text, den ich vor mir liegen habe -, daß das natürlich in die Richtung geht, die in der vorhergehenden Frage von der Kollegin Blunck angesprochen worden ist. Aber es bestand keine Wahrscheinlichkeit, daß die indonesische Regierung bei entsprechender Auftragslage von vornherein gesagt hätte, sie erteile nur der deutschen Seite den Auftrag. Übrigens wäre es auch problematisch gewesen, ein Kreditprogramm mit den OECD-Vereinbarungen in Übereinstimmung zu bringen.
Der Bundesregierung ist ein beabsichtigtes australisches Liefergeschäft bekannt. Ob das Liefergeschäft aus dem von Ihnen genannten Kreditprogramm finanziert wird, ist uns - auch nach Rückfrage bei der deutschen Botschaft in Canberra - nicht bekannt. Einzelheiten des australischen Geschäfts - das werden Sie verstehen - sind im übrigen vertraulicher Natur.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304602700
Eine Zusatzfrage?

Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1304602800
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung erwogen, wenn schon nicht aus Mitteln des BMZ - wofür ich ein gewisses Verständnis aufbringen kann -, dann doch aus Mitteln eines anderen Haushalts - z. B. aus dem für Forschung und Technologie - ein solches Programm in Indonesien weiter zu fördern? Die Markteinführung, für die schon 40 Millionen DM ausgegeben waren, war ja sehr erfolgreich.

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304602900
Das ist mir persönlich nicht bekannt. Aber, Herr Kollege Matschie, wenn Sie damit einverstanden sind, werde ich mich natürlich bei den betreffenden Kollegen rückversichern und Ihnen dann eine mündliche oder schriftliche Antwort zukommen lassen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304603000
Eine weitere Zusatzfrage.

Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1304603100
Die zweite Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Wie hoch ist der Umfang der Förderung aus dem Haushalt des BMZ für den Bereich von Krankenstationen?

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1304603200
Da wir auf Ressortebene unmittelbar vor dem Abschluß der Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 1996 stehen, wäre es jetzt, glaube ich, nicht im Interesse des Einzelplans 23, ein Klagelied über die etwaige Höhe dieses Einzelplans zu singen. Vielmehr hoffen wir, daß wir - zumindest in Relation zum Gesamthaushalt - bei der Kabinettsvorlage am Mittwoch der nächsten Woche verhältnismäßig gut abschneiden werden.
Vor dem Hintergrund, was wir Indonesien an Länderzusage insgesamt machen können, können Sie davon ausgehen, daß für diesen speziellen Bereich der Förderung - Photovoltaik, Basisgesundheitssysteme - ein Betrag von 10 Millionen bis 15 Millionen DM zur Verfügung stehen dürfte.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304603300
Gibt es weitere Zusatzfragen aus dem Haus? - Das ist nicht der Fall.
Dann sind die Fragen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Zur Beantwortung steht Herr Staatsminister Schmidbauer bereit.
Ich rufe Frage 3 der Kollegin Holzhüter auf:
Welche Gruppen von Kindern und Jugendlichen werden vom Bundeskanzler aus welchen Regionen zu seinem Fest im September eingeladen?

Bernd Schmidbauer (CDU):
Rede ID: ID1304603400
Frau Kollegin Holzhüter, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, daß zu den in der Regel jährlich stattfindenden Kinderfesten des Herrn Bundeskanzlers jeweils regional wechselnde Landkreise und kreisfreie Städte für eine Einladung an eine Gruppe durch ihn ausgewählt werden. Die zuständigen Landräte bzw. Oberbürgermeister dieser Kreise oder Städte werden dann vom Bundeskanzler gebeten, jeweils geschlossene Schulklassen der Altersgruppe 10 bis 14 Jahre für die Teilnahme am Kinderfest zu benennen. Insgesamt steht jedem benannten Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ein Kontingent von ca. 100 Plätzen zur Verfügung.



Staatsminister Bernd Schmidbauer
Zusätzlich werden in der Regel erstens Kindergruppen, die sich im Sozial- und Umweltbereich besondere Verdienste erworben haben, und zweitens Kinder, die durch eine Krankheit oder Behinderung besonders belastet sind oder in schwierigen sozialen Verhältnissen aufwachsen, eingeladen. Es wird darauf geachtet, daß Kinder aus allen Bundesländern für dieses Fest berücksichtigt werden, sei es durch Einladung einer Kindergruppe aus einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder einer Sondergruppe aus dem betreffenden Land.
Sie haben sicher Verständnis dafür, daß ich Ihnen an dieser Stelle nicht die Liste der in diesem Jahr eingeladenen zwölf Kreise oder kreisfreien Städte und die Aufstellung der 34 Sondergruppen vortrage. Ich bin aber gern bereit, Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Liste zur Verfügung zu stellen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304603500
Haben Sie eine Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe Frage 4 der Kollegin Holzhüter auf:
Wie kann es die Bundesregierung verantworten, daß z. B. zwei Schulklassen aus Berlin-Neukölln und BerlinHellersdorf, darunter eine Integrationsklasse mit vielen Schülern ausländischer Herkunft und einem Rollstuhlfahrer, zum Kanzlerfest eingeladen werden, die Übernahme der Kosten für Anreise und Übernachtung in Hohe von mindestens 200 DM aber offenkundig von den Eltern erwartet wird?

Bernd Schmidbauer (CDU):
Rede ID: ID1304603600
Frau Kollegin Holzhüter, ich denke, daß das, was ich jetzt beantworten will, der zentrale Punkt Ihrer Fragen war.
Es ist richtig, daß zum diesjährigen Kinderfest eine Klasse aus Berlin-Neukölln und eine Klasse aus Berlin-Hellersdorf über die jeweiligen Bezirksbürgermeister eingeladen worden sind. Wie in den Vorjahren gilt auch in diesem Fall generell, daß der Etat des Bundeskanzleramts für diese etwa 3 000 eingeladenen Kinder und Jugendlichen die Fahrtkosten nicht übernehmen kann. In dem zusammen mit der Einladung zum Kinderfest übersandten Informationsblatt wird auf diesen Sachverhalt gesondert hingewiesen. Die Einladung des Bundeskanzlers ist als Angebot zur Teilnahme am Kinderfest zu verstehen.
Ich will darauf hinweisen, daß es jeder Gruppe im übrigen - wie bei einer normalen Klassenfahrt - unbenommen ist, sich bei Dritten, z. B. Kreisen und Gemeinden, um entsprechende Zuschüsse zu bemühen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat eindeutig gezeigt, daß dies in unterschiedlichem Umfang sehr wohl geschieht.
Bezüglich der angesprochenen Klasse aus BerlinNeukölln mit dem erwähnten Rollstuhlfahrer gehen meine Informationen dahin, daß diese Klasse offensichtlich beabsichtigt, nicht nur am Kinderfest des Bundeskanzlers teilzunehmen, sondern in diesem Zusammenhang eine mehrtägige Klassenfahrt ins Rheinland zu unternehmen, was ich als natürlich und gut empfinde. Aber es ist selbstverständlich, daß ein solches Vorhaben privat finanziert werden muß.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, daß die Praxis immer war, daß Dritte gebeten werden können, etwa bei Bedürftigkeit entsprechende Zuschüsse zu gewähren. Meines Erachtens sollte auch in diesem Fall so vorgegangen werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304603700
Zusatzfrage.

Ingrid Holzhüter (SPD):
Rede ID: ID1304603800
Sind Sie mit mir der Meinung, daß das von Ihnen am Anfang erwähnte soziale Engagement eine Rolle spielt, und zwar nicht nur bei den Eingeladenen, sondern auch bei der Einladung selbst? Ich weiß z. B., daß die Neuköllner Klasse mit großer Mühe 500 DM für die Klassenfahrt aufgebracht hat. Sind Sie mit mir der Meinung, daß zusätzliche 200 DM genau dem Kindergeld entsprechen würden, das für jedes einzelne Kind im Monat gezahlt wird? Für Eltern bestimmter sozialer Schichten ist es sehr schwierig, dieses Geld aufzubringen. Könnte man über das hinaus, was Sie gesagt haben, nicht doch einen Hinweis geben, wie man so etwas finanzieren könnte?

Bernd Schmidbauer (CDU):
Rede ID: ID1304603900
Ich bin wie Sie der Meinung, daß in einem solchen Fall direkt vor Ort geholfen werden sollte und daß das in diesem Fall von Ihnen erwähnte soziale Engagement durchaus dazu führen könnte, daß im Rahmen der Leistungen für bedürftige Kinder geholfen wird. Ich setze auch in anderen Fällen voraus, daß dies geschieht. Im übrigen: Wenn diese Klasse eine mehrtägige Klassenfahrt unternimmt, ist das ein Weg in diese Richtung. Trotzdem bin ich wie Sie der Meinung, daß in einem Fall, in dem es notwendig wird, entsprechende Hilfe durch Dritte gewährt werden sollte. Ich bin gern bereit, eine entsprechende Empfehlung an die Adresse derjenigen, die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben, zu geben.

Ingrid Holzhüter (SPD):
Rede ID: ID1304604000
Darf ich in einer zweiten Frage bitten, daß Sie mir vielleicht helfen, z. B. der Klasse in Hellersdorf Hinweise zu geben? Sie wissen, Hellersdorf ist ein ehemaliger Ostbezirk, und Sie müssen davon ausgehen, daß die Praxis der Geldbeschaffung in diesem Gebiet sicherlich noch nicht so ausgeprägt ist.

Bernd Schmidbauer (CDU):
Rede ID: ID1304604100
Frau Kollegin, ich werde veranlassen, daß sich Mitarbeiter unseres Amtes mit der entsprechenden Bezirksverwaltung in Verbindung setzen und diese Frage ansprechen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304604200
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am Ende der Fragen des Geschäftsbereichs des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
Die Fragen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes sollen sämtlich schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner zur Verfügung.
Die Fragen 13 bis 17 sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Joachim Tappe auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auch Einsparungen beim Bundesgrenzschutz vorzunehmen, und, wenn ja, bedeutet dies eine Gefährdung von Grenzschutzstandorten?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1304604300
Herr Kollege Tappe, die Bundesregierung beabsichtigt derzeit beim Bundesgrenzschutz keine haushaltsmäßigen Einsparungen, die Auswirkungen auf Bundesgrenzschutzstandorte hätten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304604400
Eine Zusatzfrage.

Joachim Tappe (SPD):
Rede ID: ID1304604500
Herr Staatssekretär, ich habe definitive Informationen aus CDU-Kreisverbänden dahin gehend, daß in Hessen Umstrukturierungen geplant sind im Zusammenhang mit einer Änderung des Auftrages der Bundesgrenzschutzeinheiten, die verstärkt an der Ostgrenze eingesetzt werden sollen.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1304604600
Herr Kollege Tappe, diese Untersuchungen und Überlegungen haben aber nichts mit der Haushaltskonsolidierung zu tun, sondern sie sind Ergebnis der neuen Lage, wie sie sich nach der Wiedervereinigung darstellt. Sie müssen bedenken, daß sich die Standorte schwerpunktmäßig immer noch entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze befinden, während mittlerweile das Hauptaufgabengebiet des BGS an der deutschen Ostgrenze liegt. Deshalb hat das Ministerium veranlaßt, daß Überlegungen angestellt und Untersuchungen durchgeführt werden, ob die Struktur des Bundesgrenzschutzes aus diesem Grund und anderen Gründen neu überdacht werden muß bzw. geändert werden muß.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304604700
Eine weitere Zusatzfrage.

Joachim Tappe (SPD):
Rede ID: ID1304604800
Wann ist gegebenenfalls mit einem solchen Konzept, in das diese Überlegungen Eingang gefunden haben, seitens des Innenministeriums zu rechnen?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1304604900
Wir gehen davon aus, daß Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres Konkretes dazu gesagt werden kann. Im übrigen haben wir bislang schon interessierte Abgeordnete immer wieder darüber informiert, welchen Auftrag unsere Weisung beinhaltet, hinsichtlich der Struktur des BGS Untersuchungen anzustellen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304605000
Keine Zusatzfragen. - Dann rufe ich die Frage 19 des Kollegen Tappe auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Modifizierung am Bundesgrenzschutzstandort in Hessen, insbesondere in Eschwege, und für welchen Zeitzaum ist eine Standortsicherung gegeben?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1304605100
Im Bundesministerium des Innern wird derzeit geprüft, ob und durch welche Maßnahmen die Kräfte des Bundesgrenzschutzes noch zielgenauer und effizienter eingesetzt werden können. Nach Abschluß der Prüfungen sollen die zu treffenden Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zusammengestellt werden. Von Art und Umfang der zu ergreifenden Schritte, die auch strukturelle Veränderungen im Bundesgrenzschutz umfassen können, wird es abhängen, ob für Bundesgrenzschutzstandorte Konsequenzen zu ziehen sind. Konkrete Aussagen zu einzelnen Standorten oder zu der Frage, für welche Zeit die heutigen Standorte unverändert bleiben werden, sind gegenwärtig nicht möglich. Ich verweise auf die Erläuterungen, die ich gerade in meiner Antwort zu Frage 18 gegeben haben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304605200
Eine Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall.
Es liegen keine weiteren Fragen vor. Wir sind damit am Ende der Fragen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern.
Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf.
Zur Beantwortung steht uns die Parlamentarische Staatssekretärin Irmgard Karwatzki zur Verfügung.
Die Fragen 20 bis 24 sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe jetzt die Frage 25 des Kollegen Günter Gloser auf:
Ist bereits eine Entscheidung über die Beibehaltung bzw. Verlegung des Nürnberger Bundesvermögensamtes getroffen worden, und, wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Bitte, Frau Staatssekretärin.

Irmgard Karwatzki (CDU):
Rede ID: ID1304605300
Herr Kollege Gloser, eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Zur Zeit werden alle dazu vorliegenden Anregungen und Vorschläge nochmals geprüft. Das BMF ist bemüht, die Entscheidung so schnell wie nur irgend möglich auf den Weg zu bringen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304605400
Eine Zusatzfrage.


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1304605500
Frau Staatssekretärin, welche nachvollziehbaren Kriterien werden denn diesen Entscheidungen zugrunde gelegt?

Irmgard Karwatzki (CDU):
Rede ID: ID1304605600
Es werden die betroffenen Bundesvermögensämter gefragt. Es wird um eine Mitwirkung der entsprechenden Mitarbeiter gebeten. Danach versuchen wir, die richtige Entscheidung zu treffen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304605700
Eine weitere Zusatzfrage.

Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1304605800
Wie erklären Sie sich, Frau Staatssekretärin, daß im Falle des Bundesvermögensamtes Nürnberg davon gesprochen wird, die Dienststelle möglicherweise nach Amberg zu verlegen, und dies mit dem schönen Wort der „Entballisierung" begründet wird, während in Südbayern eine Dienststelle aus einem kleineren Ort, nämlich Passau, in ein Ballungszentrum verlegt werden soll?

Irmgard Karwatzki (CDU):
Rede ID: ID1304605900
Herr Kollege Gloser, es wird soviel geredet. Ich höre das hier zum ersten Mal. Ich weiß allerdings, daß es Überlegungen gibt, Nürnberg und Amberg erneut in einen Austausch hineinzunehmen. Diese Entscheidung ist aber noch nicht getroffen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304606000
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Das war der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Norbert Lammert zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Wolfgang Dehnel auf:
Welche strukturpolitischen Maßnahmen wurden oder werden von der Bundesregierung, gemeinsam mit der Regierung des Freistaates Sachsen, vorgesehen und, falls abgeschlossen, mit welchem Ergebnis, um in den Grenzregionen des Westerzgebirges und des Vogtlandes der dortigen Arbeitslosigkeit - der höchsten in Deutschland überhaupt - wirksam zu begegnen?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304606100
Herr Kollege, das wichtigste regionalpolitische Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . Im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es Sache der Länder - im Falle Ihrer konkreten Fragen also des Freistaats Sachsen -, entsprechend den regionalen Problemlagen räumliche Schwerpunkte innerhalb ihrer Förderung zu setzen.
Die Region Westerzgebirge und sächsisches Vogtland haben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe eine hohe Förderpriorität. In den Jahren 1993 und 1994 waren sie im GA-Rahmenplan als Sonderfördergebiet ausgewiesen, so daß Investitionen mit einem Höchstfördersatz bis zu 35 % gefördert werden konnten.
Mit der Neuregelung der Gemeinschaftsaufgabe ab 1995 können im Westerzgebirge und im Kreis Klingenthal sowie in einigen Gemeinden der übrigen Landkreise des sächsischen Vogtlandes darüber hinaus für kleine und mittlere Unternehmen Fördersätze von bis zu 50 % gewährt werden.
Die hohe Förderpriorität kommt auch in den Ergebnissen der GA-Förderung bis zum 30. April 1995 zum Ausdruck, also vor der Neufestlegung der Förderbedingungen. Die bewilligten GA-Zuschüsse liegen im Westerzgebirge und im Vogtland mit 3 199 DM pro Einwohner rund 8 % über dem Landesdurchschnitt. Insgesamt sind in dieser Region GA-Investitionszuschüsse in Höhe von 1,54 Milliarden DM bewilligt worden. Damit wird ein Investitionsvolumen von 4,2 Milliarden DM angeschoben; fast 40 000 Arbeitsplätze werden damit geschaffen oder gesichert.
Es ist im übrigen - wenn ich das noch sagen darf - vorrangig Aufgabe der Länder und ihrer Regionen, regionale Strukturprobleme soweit wie eben möglich aus eigener Kraft zu lösen. Dazu gibt es, wie Sie wissen, auch gesonderte Programme des Freistaates Sachsen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304606200
Eine Zusatzfrage.

Wolfgang Dehnel (CDU):
Rede ID: ID1304606300
Herr Staatssekretär, anscheinend sind diese Maßnahmen noch nicht ausreichend. Sehen Sie Chancen, daß wir die Zonenrandförderung für diese Gebiete wieder einführen, wie sie in den Jahren vor der deutschen Einheit für bestimmte Regionen der alten Bundesländer getätigt wurde?

(Lachen bei der PDS)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304606400
Nein. Ich kann dafür eine überzeugende Begründung auch nicht erkennen, auch wenn Sie mit Ihrer Vermutung recht haben, daß aus der Sicht der jeweils betroffenen Regionen eine noch so großzügig ausgestattete regionale Wirtschaftsförderung immer hinter dem zurückbleibt, was man sich an sinnvollem Mitteleinsatz zur Förderung von Investitionen vorstellen könnte.
Sie werden mir aber sicher recht geben, daß die Geschäftsgrundlage der Zonenrandförderung die deutsche und europäische Teilung war. Diese Geschäftsgrundlage ist inzwischen glücklicherweise weggefallen. Ich vermute, daß Sie und auch Ihre Freunde in den betroffenen Regionen zum Zwecke der Wiederherstellung der Zonenrandförderung nicht die Wiederherstellung der ihr zugrundeliegenden Geschäftsgrundlage vorschlagen wollen.


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304606500
Noch eine Zusatzfrage?

(Wolfgang Dehnel [CDU/CSU]: Nein!) - Das ist nicht der Fall.

Ich rufe die Frage 27 der Kollegin Susanne Kastner auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht einer deutschbritischen Arbeitsgruppe der Wirtschaftsministerien und Industrievertreter dieser Länder unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Norbert Lammert, in dem gefordert wird, den einheitlichen Vorsorgegrenzwert von 0,1 Mikrogramm/Liter für Pestizide in der EG-Trinkwasserrichtlinie abzuschaffen, damit die ,,Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pflanzenschutzmittelindustrie nicht behindert" wird, und wie ist dies mit den Versicherungen der Bundesregierung zu vereinbaren, für eine Beibehaltung des Vorsorgegrenzwertes in Deutschland und in der EU einzutreten?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304606600
Frau Kollegin Kastner, auf dem Deutsch-Britischen Gipfel im April des vergangenen Jahres haben beide Regierungen vereinbart, einen Bericht über Deregulierung in der Europäischen Union zu erarbeiten. Dieser Bericht liegt Ihnen vor. Ich freue mich, daß er offenkundig Aufmerksamkeit und Resonanz gefunden hat.
Die Vorschläge in diesem Bericht wurden von unabhängigen Unternehmensvertretern formuliert und „spiegeln nicht in jedem Fall die Meinung der betreffenden Regierungen wider", wie es in der Einleitung des Berichts ausdrücklich hervorgehoben wurde.
Die Vorschläge der Deregulierungsgruppe werden von der Bundesregierung eingehend geprüft - das versteht sich fast von selbst -; dies gilt natürlich auch für die Vorschläge in dem Bericht zur Trinkwasserrichtlinie.
Die Europäische Kommission hat am 28. April dieses Jahres einen Vorschlag für eine Ratsrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, also eine Trinkwasserrichtlinie, vorgelegt, der im Anhang I Teil B für Pestizide einen Parameterwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die einzelnen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe enthält.
Die Bundesregierung hat sich, wie Sie sicher wissen, in letzter Zeit bereits mehrfach zu diesem Pflanzenschutzmittelgrenzwert geäußert. Dabei trat sie für die Wahrung eines hohen Niveaus zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304606700
Eine Zusatzfrage.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1304606800
Herr Staatssekretär, darf ich das so interpretieren, daß die Bundesregierung - so ihre Aussage vom 7. Januar 1995, die mir vorliegt -das hohe Schutzniveau für Trinkwasser sichern will und ihren Einfluß dahin gehend gegenüber dieser Kommission geltend macht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1304606900
Es gibt jedenfalls keine anderen oder gar gegenteiligen Äußerungen der Bundesregierung zu diesem gerade von Ihnen angesprochenen Sachverhalt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304607000
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1304607100
Könnten Sie mir auch noch sagen, ob es in diesem Punkt eine gemeinsame Zielrichtung des Wirtschaftsministeriums, des Landwirtschaftsministeriums, des Gesundheitsministeriums und des Umweltministeriums gibt?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304607200
Das kann ich Ihnen nicht abschließend sagen. Aber wenn ich den begründeten Eindruck hätte, daß es eine gemeinsame Zielrichtung nicht gäbe, dann würde ich das jetzt vortragen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304607300
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1304607400
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, daß das Ganze die Vorschläge der Unternehmensvertreter widerspiegelt. Darf ich davon ausgehen, daß Sie damit auch die Wasserwirtschaft und die Umweltunternehmensverbände meinten, oder handelt es sich hierbei nur um die Industrieverbände?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304607500
Es handelt sich bei dem Bericht, nach dem die Kollegin Kastner gefragt hat, um die Vorschläge, die eine namentlich benannte Gruppe prominenter Industrievertreter gemacht hat. Insofern reden die Persönlichkeiten zunächst einmal für sich, und man darf sicher auch unterstellen, im großen und ganzen für ihr jeweiliges Unternehmen, vielleicht auch für ihre Branche. Aber es soll mit dem Bericht, der vorliegt, niemand in förmlicher Weise für Positionen in Anspruch genommen werden, die er möglicherweise an dieser oder jener Stelle nicht teilt oder differenzierter beantworten möchte.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304607600
Eine weitere Zusatzfrage.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304607700
Herr Staatssekretär, könnten Sie namentlich die Industrievertreter nennen, die in dieser Kommission sitzen?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304607800
Das kann ich, wenn Sie mir die Zeit zum Nachblättern geben.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Gerne!)

Ich unterstelle einmal, daß Sie jetzt insbesondere an den deutschen Mitgliedern dieser Kommission interessiert sind. Das waren Herr Dr. Gottschalk von



Pari. Staatssekretär Dr. Norbert Lammert
der Mercedes-Benz AG, Herr Dr. Knauer von der Stinnes AG bzw. der VEBA AG, Herr Dr. Arend Oetker von der Oetker Holding GmbH und Herr Dr. Strube von der BASF.
Sie sind im übrigen aber allesamt - insofern nehme ich noch einmal Bezug auf die vorherige Antwort auf die Frage der Frau Kollegin Blunck - in diesem Bericht namentlich als Autoren aufgeführt.

(Lilo Blunck [SPD]: Aber es geht um das Trinkwasser, um Verbraucherschutz! Und da werden nur Unternehmensverbände gehört!?)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304607900
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Kunick.

Konrad Kunick (SPD):
Rede ID: ID1304608000
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung in dieser Frage auch Stellungnahmen der trinkwassergewinnenden Wirtschaft eingeholt?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304608100
Nein. Das war auch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt und vor dem Hintergrund der Zielsetzung dieses Berichts nicht notwendig. Ich habe darauf hingewiesen, daß es sich hier um einen Vorlauf handelt, bei dem in einer gemeinsamen Absprache der beiden Regierungschefs die auf beiden Seiten der Regierung vorgetragenen Beschwernisse aus der jeweiligen Industrie, daß über zunehmende Regulierungen auf europäischer Ebene Entscheidungsspielräume und Entscheidungsabläufe in den Unternehmen in einer, wie die Industrie vorträgt, schwer verkraftbaren Weise eingeengt werden, aufgearbeitet werden sollen.
Deswegen haben damals die beiden Regierungschefs verabredet, daß eine hochrangig besetzte Gruppe von Industrievertretern auf beiden Seiten die aus ihrer Sicht - aus der Sicht der Industrie - besonders auffälligen Beispiele - nichts anderes wird hier vorgetragen - auflisten und einer Behandlung zuführen sollte. Es handelt sich hier nicht um gutachtliche Stellungnahmen der Bundesregierung oder von der Bundesregierung angesprochener Fachverbände zu diesem oder jenem konkreten Sachverhalt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304608200
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Schily.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1304608300
Herr Staatssekretär, hätte es sich dann nicht eigentlich empfohlen, einem solchen Gremium mindestens einen Vertreter aus der Wasserwirtschaft zuzugesellen, um dann zu prüfen, ob die Einwände und Bedenken, die geltend gemacht werden, wirklich tragfähig sind?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304608400
Nein, Herr Kollege Schily. Jedenfalls nach meiner Überzeugung hätte sich das ausdrücklich nicht empfohlen.
Wir hätten nämlich das Ziel der Deregulierung in einem Deregulierungsprojekt in eindrucksvolle Weise ad absurdum geführt, indem wir wiederum mit teutonischer Gründlichkeit einen zum Zeitpunkt der Einsetzung dieser Kommission noch gar nicht absehbaren Kreis von Fragestellungen mit einem möglichst breitgefächerten Spektrum von Verbands- und Fachvertretern präventiv ergänzt hätten, um dann in einer kaum noch zu überbietenden Persiflage von Deregulierung einen Bericht - wahrscheinlich fünf Aktenordner - vorzulegen, in dem zu einem riesigen Kreis von Themen nicht nur Beschwerden, sondern dazu jeweils fünf oder sechs alternative fachliche Stellungnahmen enthalten wären.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304608500
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1304608600
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie der Deregulierung Vorrang vor der Wasserqualität geben?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304608700
Sie haben mich nicht richtig verstanden. Ich bin ziemlich sicher, daß Ihnen auch bewußt ist, daß Sie mich nicht richtig verstanden haben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304608800
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1304608900
Herr Staatssekretär, wird Ihrerseits geplant, wenigstens zu einem späteren Zeitpunkt die Vertreter der Wasserwirtschaft anzuhören?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304609000
Sie wissen sicher, Herr Kollege, daß es keinen relevanten Sachverhalt gibt - jedenfalls keinen, der in gesetzliche Regelungen oder Verordnungen oder Richtlinien der Bundesregierung mündet -, bei dem nicht schon auf Grund der Geschäftsordnung der Bundesregierung sichergestellt wäre, daß in die Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfes oder einer Richtlinie der Sachverstand der entsprechenden Verbände einbezogen wird.

(Otto Schily [SPD]: Das war eine sehr ausweichende Antwort!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304609100
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 28 der Kollegin Susanne Kastner auf:
Wie verträgt sich die Forderung des Bundesministers für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, in seinem Positionspapier über Kernpunkte einer ökologisch verpflichteten sozialen Marktwirtschaft vom Juni 1995, ordnungsrechtliche Vorgaben sollten auf Umweltschutzanforderungen verzichten und sich auf den Schutz höherrangiger Rechtsgüter, z. B. auf den Schutz von Leben und Gesundheit, konzentrieren, obwohl dies alles zusammengehört, mit dem Prinzip des vorsorgenden Umweltschutzes, auf das sich die Bundesregierung in internationalen Abkommen verpflichtet hat, und welche konkrete gesetzliche Anforderung im Gewässerschutz und bei der Luftreinhaltung sollen demnach nach Meinung der Bundesregierung in Kürze wegfallen?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304609200
Frau Kollegin, in dem Positionspapier des Bundeswirtschaftsministers „Kernpunkte einer ökologisch verpflichteten Sozialen Marktwirtschaft" vom Juni dieses Jahres wird darauf hingewiesen, daß sich effizienter Umweltschutz verstärkt marktwirtschaftlicher Instrumente bedienen muß.
Dabei ist klargestellt, daß auf das Ordnungsrecht auch künftig nicht verzichtet werden kann. Es ist notwendig, um den Schutz von Leben oder Gesundheit und die Abwehr absehbarer und konkreter Gefahren zu gewährleisten. Hieran wird selbstverständlich festgehalten.
Soweit das Ordnungsrecht auch andere Bereiche regelt, setzt hier die Kritik des Bundeswirtschaftsministers bzw. seine Empfehlung an, auch alternative Regelungen verstärkt ins Auge zu fassen. Marktwirtschaftliche Instrumente sind nämlich in der Regel besser als ordnungsrechtliche Maßnahmen geeignet, im Vorfeld der Gefahrenabwehr einen effektiven Umweltschutz herbeizuführen, der auch von den Unternehmen als eigene Aufgabe verstanden und, wenn eben möglich, auch als eigenes Interesse begriffen wird.
Davon kann man sich mit guten Gründen eine Verstärkung des Umweltschutzes versprechen, und zwar immer dann, wenn Ideenreichtum und Initiative der Wirtschaft für den Umweltschutz selber aktiviert werden können und nicht als eine Vorgabe verstanden -in manchen Fällen sicher auch mißverstanden - werden, an deren Abwehr man Interesse haben müsse. Solche Überlegungen einer stärkeren Mobilisierung von Eigeninteresse über Wettbewerbsmechanismen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten müssen auch international verstärkt zum Tragen kommen.
Es geht also - um das zusammenzufassen - nicht darum, daß bestimmte Anforderungen des materiellen Umweltschutzes wegfallen sollen. Vielmehr kommt es darauf an, Bürokratisierungen aufzuhalten oder vermeidbar zu machen, wo sie vermeidbar oder wo andere Instrumente geeigneter als ordnungsrechtliche Vorgaben erscheinen. Aus diesem Grunde ist im Positionspapier auf die Vorschläge einer Arbeitsgruppe aus Abgeordneten und Ressorts hingewiesen worden, die hierzu Vorschläge gemacht haben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304609300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1304609400
Herr Staatssekretär, wie würden Sie dann die Aussage interpretieren - ich zitiere jetzt einmal aus einem Papier des Wirtschaftsministeriums zur Deregulierung -:
Eine Überarbeitung dieser EG-Richtlinie sollte Grenzwerte lediglich für toxische oder gesundheitsgefährdende Pflanzenschutzmittel festlegen; und den derzeit in der EU für alle Arten von Pflanzenschutzmitteln geltenden einheitlichen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/Liter durch individuelle wissenschaftlich begründete Grenzwerte, die auf dem toxikologischen Profil der einzelnen Substanzen begründet sind, ersetzen.
Wie würden Sie bitte in diesem Fall das Wort individuell" begründen? Was heißt das eigentlich?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304609500
Die Aufforderung zur Interpretation ist immer ebenso naheliegend wie kompliziert. Ich kann mir nicht vorstellen - da Sie mich ausdrücklich zu einer Interpretation aufgefordert haben -, daß mit „individuell" gemeint ist, daß jeder einzeln für sich erklärt und in welcher Weise auch immer festlegt, welchen Wert er für richtig oder zumutbar hält. Aber gemeint ist schon, daß wir uns vielleicht mehr als in der Vergangenheit bei der Festlegung von solchen Vorgaben, soweit sie denn überhaupt für erforderlich gehalten werden, auf solche Regelungen verständigen, die als sachlich zwingend geboten dargestellt werden können. Es gibt in der Tat auch und gerade in dem von Ihnen genannten Bereich nicht zuletzt aus dem Bereich der Wissenschaft begründete Zweifel, ob festgelegte Vorgaben fachwissenschaftlich hinreichend begründet sind.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304609600
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1304609700
Herr Staatssekretär, wenn Sie von Zielsetzungen, die sachlich zwingend geboten sind, sprechen: Würden Sie mir bitte noch einmal erklären, wie Sie dann diese sachlich zwingenden Zielsetzungen aufteilen wollen? Ist dann die sachlich zwingende Meinung des Gesundheitsministeriums oder die sachlich zwingende Meinung des Wirtschaftsministeriums ausschlaggebend?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304609800
Wenn Sie auf mögliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Ressorts abheben, wäre ich bei einer solchen Art von Diskussionslage, die es gelegentlich gibt, sehr zögerlich, eine der beiden Auffassungen als die von vornherein sachlich gebotene zu bezeichnen. Fast immer haben wir es dann mit der Abwägung der relativen Gewichte des einen und des anderen Aspekts zu tun, die jeweils für sich ihre Bedeutung haben. Das muß dann allerdings in beiden Richtungen gelten. Das heißt — wenn wir bei Ihrem Beispiel bleiben -, es muß nicht nur eine Relativierung ökonomischer Interessen unter ökologischen Gesichtspunkten möglich sein, sondern es müssen auch ökologische Aspekte unter dem Gesichtspunkt ökonomischer Zusammenhänge relativiert werden dürfen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304609900
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1304610000
Herr Staatssekretär, unter Würdigung Ihrer Antwort auf die erste Frage möchte ich gerne wissen: Definiert dann ausschließlich die Industrie die sachlich bedingten Vorgaben? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang den Verbraucher-



Lilo Blunck
Schutz, den Menschenschutz für das Lebensmittel Nummer eins, nämlich das Trinkwasser?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304610100
Soweit es sich um gesetzlich oder in ähnlicher Weise vorzunehmende Regelungen handelt, definiert die sachlich gebotene Regelung in gar keinem Fall die jeweils betroffene Industrie, sondern der Gesetzgeber oder der Verordnungsgeber. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem das anders gehandhabt worden wäre.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304610200
Eine Zusatzfrage des Kollegen Schily.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1304610300
Herr Staatssekretär, soll ich Ihre Antwort, was die Relativierung von ökologischen Zielsetzungen durch ökonomische Vorstellungen angeht, so verstehen, daß das Reinheitsgebot bei dem Grundnahrungsmittel Trinkwasser auch durch ökonomische Überlegungen in Frage gestellt werden darf?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1304610400
Nein, ganz sicherlich nicht, jedenfalls dann nicht, - -

(Lilo Blunck [SPD]: Das haben Sie gesagt!)

- Nein, ich habe das weder angedeutet noch erklärt. Das gilt schon gar nicht dann, wenn es sich um solche Grenzwerte handelt, bei denen Zweifel an der Gesundheitsverträglichkeit der Unter- bzw. Überschreitung solcher Grenzwerte bestehen würden.

(Lilo Blunck [SPD]: Es geht um Vorgaben!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304610500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Das war der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Wolfgang Gröbl bereit.
Die Frage 29 soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Kollegen Dietmar Schütz (Oldenburg) auf:
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Einsatz und die Herkunft von mit bis zu 800 PS ausgestatteten „Euro-Kuttern" im Bereich der Plattfisch-Schutzzone vor der niedersächsischen Nordseeküste, und kann sie bestätigen, daß diese Kutter die Gewichtsbegrenzungen von 800 Kilogramm für Fanggeschirre und die Fangquoten in der Seezungenfischerei überschreiten?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304610600
Herr Kollege Schütz, durch Kontrollen des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven wird der Verdacht erhärtet, daß in den Baumkurrenlisten der Küstenländer auch Fahrzeuge geführt werden, deren Motorleistung weit über 221 kW, also 300 PS, liegt. Betroffen sind sowohl deutsche als auch niederländische Fahrzeuge.
Es hat sich aber gezeigt, daß der Nachweis einer Manipulation an der Maschinenanlage nur sehr schwer zu führen ist. Eine gerichtlich verwertbare Feststellung der Maschinenleistung ist derzeit nur durch Ingenieure des Germanischen Lloyd möglich. Die mit der Kontrolle beauftragten Bediensteten sowohl der Länder als auch des Bundes können gerichtsverwertbare Feststellungen auf Grund der fehlenden technischen Qualifikation derzeit nicht treffen.
Sofern die Kontrollbeamten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Grund einer hohen Schleppgeschwindigkeit den Verdacht haben, daß ein Fischereifahrzeug über eine zu hohe Maschinenleistung verfügt, wird dies dem zuständigen Fischereiamt des Küstenlandes mitgeteilt. Eine Kontrolle auf See ist ohnehin nur bei ruhiger Witterung möglich.
Eine Gewichtsbeschränkung für Fanggeschirre in der Baumkurrenfischerei gibt es nicht. Insoweit kann es daher auch keine Überschreitungen geben.
Darm haben Sie noch nach den Fangquoten für Seezungen gefragt: Diese Fangquoten wurden nicht überschritten. Die Ausnutzung der deutschen Seezungenquoten betrug 1993 lediglich 61,1 % und 1994 89,4 %. Individualquoten für einzelne Fischer sind in dem Bereich nicht festgelegt worden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304610700
Eine Zusatzfrage.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304610800
Die letzte Frage habe ich nicht gestellt, Herr Staatssekretär. Ich habe etwas anderes gefragt. Aber vielleicht kommen wir noch dazu.
Gibt es denn konkrete Erkenntnisse von Überwachungen auf See, wie hoch eine solche Überschreitung sein könnte? Sie gehen ja davon aus, daß wir noch keine konkreten Festlegungen und gerichtsverwertbaren Tatsachen haben. Aber Sie wissen, daß es an der Küste eine umfangreiche Berichterstattung gegeben hat. Ich habe deshalb nachgefragt, weil die CDU-Kollegen im niedersächsischen Landtag das gleiche hinterfragen. Dazu muß es doch etwas geben.

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304610900
Der Verdacht besteht zwar, nur ist der Nachweis sehr schwer zu erbringen. Weil der Verdacht immer wieder erhärtet wird, hat sich die Bundesregierung einige Maßnahmen überlegt, die ich in der Antwort auf Ihre zweite Frage vortragen werde.
Die Frage nach der Fangquote für Seezungen haben Sie schon gestellt, Herr Kollege Schütz. Aber das macht nichts. Jetzt wissen Sie es wenigstens.


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304611000
Das läßt sich durch Nachlesen klären.
Haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304611100
Gibt es Subventionierungen für diese Kutter, d. h. leisten wir in diesen Bereichen Unterstützung mit EG-Mitteln, was die Ausstattung und die Maschinenleistung der Kutter angeht?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304611200
Für die Manipulation an den Motoren gibt es mit Sicherheit keine EG-Subventionen. Darüber, glaube ich, sind wir uns sehr schnell einig. Das ist ja das Problem: Die in den Baumkurrenlisten eingetragenen Schiffe sind berechtigt, in der Plattfischbox zu fischen.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304611300
Herr Staatssekretär, - -

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304611400
Es tut mir leid, aber Sie haben nur zwei Zusatzfragen.

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304611500
Wir können das Gespräch gerne nachher fortsetzen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304611600
Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304611700

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Einhaltung der bestehenden Regelungen hinsichtlich der technischen Ausrüstung der Kutter und des Fanggerätes sowie der Fanggebiete und Fangquoten besser zu überwachen und ggf. zu erzwingen?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304611800
Um die in der Antwort zur ersten Fragen beschriebene unbefriedigende Situation zu beseitigen, wird derzeit von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Kooperation mit der Technischen Universität Aachen an der Entwicklung eines Geräts gearbeitet, das auch die Kontrolle der Maschinenleistung auf See ermöglichen soll. Wann die Entwicklung eines entsprechenden Meßgerätes abgeschlossen sein wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen.
Bis zur Entwicklung des obengenannten Geräts wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weiterhin Kontrollen im Rahmen der bereits verfügbaren technischen und personellen Möglichkeiten durchführen. Zudem wird die Bundesanstalt den Fischereiämtern der Küstenländer weiterhin jeden Verdacht einer zu hohen Maschinenleistung mitteilen, damit die Küstenländer im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Verwaltung der Listen der Baumkurrenfahrzeuge eine Überprüfung vornehmen können.
Auf Initiative der Bundesregierung wurde Art. 9 der Verordnung (EWG) über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mai 1995 geändert. Nunmehr ist es Fischereifahrzeugen, die nicht den Kriterien für die Aufnahme in die Baumkurrenlisten entsprechen, untersagt, innerhalb der PlattfischSchutzzone mit Baumkurren zu fischen, auch wenn diese Fahrzeuge in den Baumkurrenlisten geführt werden.
Durch die Änderung ist nunmehr eine unmittelbare Ahndung von Verstößen von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich. Gegenüber deutschen Fahrzeugen wurde diese Rechtsgrundlage bereits im Jahr 1994 durch eine Änderung der nationalen Seefischereiverordnung geschaffen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304611900
Eine Zusatzfrage.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304612000
Herr Staatssekretär, gibt es bei den Überprüfungen, also bei den Maßnahmen, dies festzustellen, eine Zusammenarbeit mit den Niederländern und den Dänen, vor allem mit den Niederländern? Denn in der Zeitung werden meistens niederländische Fahrzeuge genannt.

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304612100
Die Kontrollen in der Plattfischzone werden ja von deutschen Schiffen durchgeführt. Eine Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden ist natürlich erforderlich. Ein Verdacht wird den niederländischen Behörden auch angezeigt. Wir haben Grund zu der Annahme, daß die niederländischen Behörden dieser Sache nachgehen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304612200
Eine Zusatzfrage.

Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1304612300
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die Niederländer das tatsächlich tun? Kann man nachprüfen, daß die Niederländer in der Überwachung in der Tat genau das gleiche wie wir tun? Es gibt in der Presse Zweifel daran.

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1304612400
Ich kann von keinem konkreten Erfolgserlebnis berichten. Ich kann allerdings davon berichten, daß mit den niederländischen Nachbarn über diese Frage intensiv gesprochen wurde, mit dem Ergebnis, daß wir annehmen können, die Niederländer gehen der Sache nach.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304612500
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 32 ist zurückgezogen.



Vizepräsident Hans-Ulrich Klose
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf. Hier werden alle Fragen schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Michaela Geiger bereit.
Die Frage 36 des Kollegen Meckel kann nicht aufgerufen werden, da der Kollege nicht da ist. Die Antwort entfällt. Das gilt auch für die Frage 37. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Bei den Fragen 38 und 39 ist schriftliche Beantwortung vorgesehen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf. Ich sehe, daß alle Fragen - bis auf Frage 64 - schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 64 des Kollegen Dr. Wodarg ist zurückgezogen.
Damit rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Johannes Nitsch bereit.
Die Frage 65 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 66 des Kollegen Dreßen auf:
Welche Untersuchungen sind im Zusammenhang mit dem seit langem geplanten Bau einer Anschlußstelle Ringsheim an der Bundesautobahn 5 derzeit im einzelnen noch im Gange, und wann ist konkret mit einem Abschluß dieser Untersuchungen zu rechnen?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1304612600
Herr Abgeordneter Dreßen, aus neuerlich vorliegenden Untersuchungen ist erkennbar, daß auch ohne die zusätzliche Anschlußstelle Ringsheim eine wesentliche Verbesserung der Verhältnisse auf der Autobahn und der Verkehrsführung zum Freizeitpark Rust möglich ist. Hierzu gehören Maßnahmen der Verkehrslenkung zur Verteilung des Verkehrs auf der Autobahn und auf die beiden vorhandenen Anschlußstellen sowie die Erhöhung der unzulänglichen Zufahrts- und Parkplatzkapazität beim Freizeitpark selbst.
Zunächst sind diese Maßnahmen durchzuführen; ihre Wirksamkeit ist eine Saison lang zu beobachten. Erst nach Auswertung des Ergebnisses kann frühestens 1996 abschließend über eine zusätzliche Anschlußstelle Ringsheim entschieden werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304612700
Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1304612800
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Parkplatz eigentlich nur dann gebaut werden kann, wenn auch die Autobahnausfahrt errichtet wird? Der Parkplatz ist nämlich genau auf diese ausgerichtet, er kann gar nicht anders erstellt werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304612900
Bitte, Herr Staatssekretär.

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1304613000
Ich weiß nicht, ob das nicht im Vorfeld des Baus zu klären ist. Sie wissen: Die Anschlußstelle Herbolzheim ist seinerzeit schon in diesem Zusammenhang gebaut worden. Die Verkehrsführung auf der A 5 wird durch eine weitere Verkürzung der Abstände zwischen den Anschlußstellen wesentlich beeinträchtigt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304613100
Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1304613200
Ich möchte noch einmal konkret nachfragen: Ist der Bau der Ausfahrt nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen, so wie Sie ihn jetzt geschildert haben, überhaupt noch wahrscheinlich?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1304613300
Es gibt einige Varianten, die Sie wahrscheinlich sehr genau kennen, deren Wirkung zunächst abgewartet werden muß. Dann wird frühestens am Ende des nächsten Jahres entschieden werden. Das heißt: Über die Abfahrt Ringsheim ist noch nicht entschieden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304613400
Keine Zusatzfragen? - Dann rufe ich die Frage 67 des Kollegen Dreßen auf:
Haben sich in diesem Kontext seit 1992 wesentliche Änderungen ergeben, die den bisher geplanten Baubeginn einer solchen Anschlußstelle im Jahre 1996 verzögern werden?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1304613500
Herr Abgeordneter Dreßen, die abschließende Entscheidung über eine zusätzliche Anschlußstelle Ringsheim ist - ich hatte es eigentlich schon gesagt - noch nicht getroffen, so daß die Voraussetzungen für eine zeitliche Festlegung einer Baudurchführung auch noch nicht gegeben sind und insoweit von keiner Verzögerung eines geplanten Baubeginns die Rede sein kann.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304613600
Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1304613700
War es vor diesem Hintergrund dem damaligen Verkehrsminister Krause möglich, schon im April 1992 den Baubeginn des Autobahnanschlusses für 1996 anzukündigen?

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1304613800
Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist das eigentlich nicht möglich gewesen. Denn die Voraussetzungen waren nicht gegeben, und es bestanden - wie gesagt - die erheblichen Bedenken bezüglich des Verkehrsflusses auf der Autobahn 5 damals genauso wie heute. Durch eine zu-



Pari. Staatssekretär Johannes Nitsch
sätzliche Anschlußstelle in Ringsheim würden wir einen Abstand von 3 kin erhalten; der übliche Abstand beträgt 15 km.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304613900
Zusatzfrage.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1304614000
Herr Staatssekretär, Sie haben immer noch nicht erwähnt, welche Untersuchungen eigentlich noch notwendig sind. Ich darf Ihnen mitteilen, daß vor Ort alle Untersuchungen fix und fertig abgeschlossen sind. Das Regierungspräsidium, alle Kommunen, die Landräte - alle haben ihr O.K. gegeben, und man ist sich hinsichtlich der Planung einig. Ich frage mich: Welche Untersuchungen wollen Sie eigentlich noch? Ich habe das Gefühl, daß die Bauankündigung 1992 und die jetzt noch erfolgenden unseriös sind. Über Ihre bisherige Stellungnahme bin ich bitter enttäuscht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304614100
Frage!

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1304614200
Ist Ihnen überhaupt bekannt, daß dort unten alle Untersuchungen, die auf kommunaler und regionaler Ebene notwendig waren, abgeschlossen sind?

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304614300
Bitte, Herr Staatssekretär.

Johannes Nitsch (CDU):
Rede ID: ID1304614400
Ich hatte Ihnen gesagt, daß es in dieser Saison noch andere Möglichkeiten zu einer Entlastung der Verkehrsführung gibt, die eingeleitet sind und deren Wirkungen abgewartet werden müssen. Ich kann Ihnen das noch einmal vorlesen. Das betrifft die Verkehrsführung zum Freizeitpark, die unzulänglichen Zufahrtsbedingungen zum Parkplatz und die Organisation des Parkplatzes selbst.
Das sind Konzepte, die in diesem Jahr beobachtet werden müssen, damit über deren Wirkung im nächsten Jahr geurteilt werden und daran anschließend vielleicht eine Entscheidung getroffen werden kann.
Ich sage Ihnen aber auch, daß von seiten der Betriebsführung auf der Autobahn erhebliche Bedenken bestehen, eine weitere Anschlußstelle zwischen den bereits bestehenden Anschlußstellen einzurichten.

(Peter Dreßen [SPD]: Aber Ihr Vorgänger hatte das schon zugesagt!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304614500
Verzeihung, Sie haben keine Zusatzfragen mehr.
Die Fragen 68 bis 71 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Um schriftliche Beantwortung ist, gerade noch rechtzeitig, auch hinsichtlich der Fragen 72 und 73 gebeten worden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. - Ich weise darauf hin: Bis zum Beginn der Fragestunde muß eine schriftliche Beantwortung beantragt werden.
Dann rufe ich Frage 74 der Frau Kollegin Lemke auf. Da die Fragestellerin nicht im Saal ist, wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen: Die Beantwortung entfällt.
Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Klinkert bereit.
Ich rufe die Frage 75 des Kollegen Köhne auf:
Wer sind die neuen Eigentümer respektive die neuen Besitzer des in La Hague wiederaufgearbeiteten Urans deutscher Energieversorgungsunternehmen, welches unter Beteiligung der EURATOM-Versorgungsagentur veräußert wurde?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304614600
Herr Kollege Köhne, Ihr Einverständnis und das des Herrn Präsidenten vorausgesetzt, werde ich die Fragen 75 und 76 aus inhaltlichen Gründen gemeinsam beantworten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304614700
Darf ich den Herrn Kollegen Köhne fragen, ob er einverstanden ist? - Das ist der Fall. Dann rufe ich auch seine Frage 76 auf:
Erfolgte im Anschluß an die Veräußerung des wiederaufgearbeiteten Urans eine schadlose Verwertung oder eine geordnete Beseitigung, und welche Nachweise wurden über die Verwertung bzw. über die Beseitigung geführt?
Bitte.

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304614800
Herr Kollege Köhne, im Rahmen einer von Ihrer Gruppe an die Bundesregierung gerichteten Kleinen Anfrage hatte die Bundesregierung im Mai dieses Jahres geantwortet, daß ihr über die näheren Umstände der Veräußerung des Urans aus der Wiederaufarbeitung keine Informationen vorlägen. Dies bedeutet, daß der Bundesregierung nicht bekannt ist, wer die Eigentümer respektive neuen Besitzer des Urans sind und in welcher Weise dieses Uran weiterverwertet wird.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304614900
Zusatzfrage.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1304615000
Herr Staatssekretär, ist es nicht von öffentlichem Interesse, zu wissen, wo sich radioaktive Reststoffe aus deutschen Atomanlagen derzeit befinden?

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304615100
Bitte.

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304615200
Selbstverständlich ist dies der Fall. Sie befinden sich entweder in der Wiederaufarbeitung in Frankreich oder auf dem Weg der ordnungsgemäßen Entsorgung innerhalb Deutschlands.


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304615300
Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1304615400
Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung keine Informationen darüber hat, wie können Sie dann die Aussage treffen, daß sich das wiederaufbereitete Uran, das nicht mehr in La Hague ist, auf dem Weg in eine gesicherte Entsorgung befindet?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304615500
Sie wissen, daß es nach der Änderung des Atomgesetzes grundsätzlich zwei Möglichkeiten gibt, abgebrannte Brennelemente zu entsorgen: zum einen über die Wiederaufarbeitung, zum anderen auch über die direkte Endlagerung. Beide Wege werden in Deutschland beschritten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304615600
Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1304615700
Herr Staatssekretär, können Sie ausschließen, daß radioaktive Reststoffe aus deutschen Atomanlagen, insbesondere dieses wiederaufbereitete Uran, in ein drittes Land gelangen können, in dem sie nicht schadlos verwertet oder ordnungsgemäß beseitigt werden?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304615800
Die Bundesrepublik hat mit ihrem Beitritt zur Euratom auf staatliche Souveränität auf diesem Gebiet verzichtet. Die Europäische Gemeinschaft hat die Euratom gegründet, die unter der Aufsicht der Europäischen Kommission steht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304615900
Zusatzfrage.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1304616000
Wissen Sie denn wenigstens, wie groß die Menge des wiederaufbereiteten Urans ist, das sich noch in La Hague befindet?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304616100
Um nicht in ungenaue Schätzungen zu verfallen, bitte ich darum, Ihnen diese spezielle Frage schriftlich beantworten zu dürfen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304616200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 77 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 78 des Kollegen Schily auf:
Warum weigert sich die Bundesregierung, Rußland eine Probe des am 10. August 1994 in München sichergestellten Plutoniums (PU) für Vergleichsuntersuchungen zur Verfügung zu stellen?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304616300
Herr Kollege Schily, das in München sichergestellte Plutonium unterliegt als Beweismittel ausschließlich der Anordnungsbefugnis des für das laufende Strafverfahren zuständigen Gerichts. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft muß das sichergestellte Material für etwaige im Verlauf des Verfahrens erforderliche weitere Analysen im vollen Umfang und unverändert verfügbar bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist.
In Kenntnis dieser Sachlage wurde im Memorandum vom 22. August 1994 zwischen dem Staatsminister beim Bundeskanzler, Schmidbauer, und dem Direktor des Föderalen Sicherheitsdienstes Rußlands, Stepaschin, im Auftrag der Regierungschefs beider Staaten vereinbart, daß gemeinsame Analysen von sichergestelltem Material zur Bestimmung der Verwendung und der Herkunft des Materials in einem Labor des Staates erfolgen, in dem sich das Material befindet.
Herr Direktor Stepaschin ist mit Schreiben des Herrn Staatsministers Schmidbauer vom 15. September 1994 über das weitere Vorgehen bei gemeinsamen Analysen unterrichtet und gebeten worden, Terminvorschläge für diese Analysen sowie Namen geeigneter russischer Experten zu übermitteln. Die Einladung an die russische Seite wurde außerdem beim Besuch einer russischen Delegation unter Leitung von General Stepaschin am 19. September 1994 in Bonn mündlich erörtert. Eine offizielle Antwort der russischen Seite steht aber noch aus. Die deutsche Seite hatte sich bereit erklärt, die Aufenthaltskosten für die Dauer der gemeinsamen Analysen zu übernehmen. Die Einladung wurde mit Schreiben von Staatsminister Schmidbauer vom 22. Juni 1995 an General Stepaschin bekräftigt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304616400
Zusatzfrage.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1304616500
Herr Staatssekretär, hat denn die Bundesregierung einen Versuch unternommen, sich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft darauf zu verständigen, daß eine Untersuchung einer quantitätsmäßig relativ kleinen Probe in Rußland stattfindet? Das könnte möglicherweise auch im Aufklärungsinteresse des laufenden Prozesses liegen.

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304616600
Herr Schily, die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Material zu teilen und Anteile davon während des laufenden Gerichtsverfahrens außerhalb Deutschlands untersuchen zu lassen. Dies wurde in der Zwischenzeit auch von russischer Seite nicht mehr bemängelt. Im übrigen mischt sich die Bundesregierung nicht in die Souveränität deutscher Gerichte ein.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304616700
Zusatzfrage.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1304616800
Herr Staatssekretär, zunächst einmal darf ich darauf hinweisen: Die zweite Antwort widerspricht Ihrer ersten.

(Parl. Staatssekretär Ulrich Klinkert: Nein!)


Otto Schily
- Doch. Sie haben zunächst gesagt, Sie beriefen sich nur darauf, daß die formelle Zuständigkeit des Gerichts und der Staatsanwaltschaft vorhanden ist. Jetzt geben Sie noch einen zusätzlichen sachlichen Grund
- ich würde sogar sagen: Vorwand - dafür an, -

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304616900
Keine Debatte!

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1304617000
- daß Sie diese Maßnahme nicht getroffen haben. Gibt es denn eine Anforderung der russischen Regierung, eine Probe des Plutoniums zu bekommen und zu untersuchen?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1304617100
Zum ersten zu der Behauptung, die Sie aufgestellt haben: Der Grund dafür, daß momentan keine Probe des sichergestellten Materials nach Rußland geschickt werden kann, ist zunächst einmal ein rein juristischer. Im weiteren habe ich versucht, anzureißen, daß es auch physikalisch nicht notwendig ist.
Zum zweiten: Es gab die Bitte eines Vertreters der russischen Regierung, bevor die Aktivitäten von Staatsminister Schmidbauer, die ich Ihnen eben erläuterte, eingeleitet worden sind. Da in der Zwischenzeit nahezu ein Jahr vergangen ist und von der russischen Regierung keine gegenteilige Meinung geäußert wurde, gehe ich davon aus, daß die russische Seite mit dem Vorgehen einverstanden ist.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1304617200
Keine weiteren Fragen. Dann danke ich Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir sind am Schluß der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 29. Juni, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.