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    Plenarprotokoll 13/45 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1995 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 3649 A Erweiterung der Tagesordnung 3667 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 13/1524) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (Drucksachen 13/808, 13/1754) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Bekämpfung umwelt- und gesundheitsgefährdender bodennaher Ozonkonzentration zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortbestehende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Maßnahmen zur Bekämpfung erhöhter Konzentrationen an bodennahem Ozon (Sommersmog) (Drucksachen 13/1307, 13/1203, 13/1295, 13/1754) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 88/77/EWG vom 3. Dezember 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (Drucksachen 13/765 Nr. 1.17, 13/1623) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (Drucksachen 13/765 Nr. 1.24, 13/1624) Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 3650 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 3652 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3654 B Birgit Homburger F D P. 3656 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 3658 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3659 B Elke Ferner SPD 3662 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 3664 B Dr. Winfried Wolf PDS 3665 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 3665 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 3665 C Namentliche Abstimmung 3666 A Ergebnis 3668 B Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 (Drucksachen 13/901, 13/1558, 13/1600, 13/1779) 3667 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Beendigung der Energiekonsensgespräche Rainer Haungs CDU/CSU 3667 C Anke Fuchs (Köln) SPD 3670 D Paul K. Friedhoff F.D.P 3671 D Rolf Köhne SPD 3672 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3673 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 3675 D Ernst Hinsken CDU/CSU 3676 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3677 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 3679 B Rudolf Scharping SPD 3681 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 3682 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3683 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 3684 D Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994 (Drucksache 13/1415) Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3685 D Wolfgang Dehnel CDU/CSU 3688 A Bernd Reuter SPD 3690 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 3693 B Eva Bulling-Schröter PDS 3696 B Max Straubinger CDU/CSU 3698 A Lisa Seuster SPD 3699 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3701 D Frederick Schulze CDU/CSU 3702 D Jutta Müller (Völklingen) SPD 3704 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Rassismus und die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger (Antirassismusgesetz) (Drucksache 13/1466) b) Antrag der Gruppe der PDS: Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes auf Ausländerinnen und Ausländer diskriminierende und rassismusfördernde Bestimmungen (Drucksache 13/1405) Dr. Gregor Gysi PDS 3707 B Meinrad Belle CDU/CSU 3708 C Dr. Winfried Wolf PDS 3708 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 3709 C Dr. Gregor Gysi PDS 3710 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3711 C Dr. Burkhard Hirsch F D P. 3712 B Nächste Sitzung 3713 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3715* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994) Eckart von Klaeden CDU/CSU 3715* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3717* A 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1995 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 23. 6. 95 * Behrendt, Wolfgang SPD 23. 6. 95 * Berger, Hans SPD 23. 6. 95 Blunck, Lilo SPD 23.6. 95 * Böttcher, Maritta PDS 23. 6. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23.6. 95 Burchardt, Ulla SPD 23. 6. 95 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 23.6. 95 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 23.6. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 23.6. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 23. 6. 95 * Jelpke, Ulla PDS 23. 6. 95 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 23. 6. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 23. 6. 95 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 6. 95 Leidinger, Robert SPD 23. 6. 95 Lemke, Steffi BÜNDNIS 23. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 6. 95 Pfannenstein, Georg SPD 23. 6. 95 Reschke, Otto SPD 23. 6. 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 23. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 23.6. 95 Vosen, Josef SPD 23. 6. 95 Wallow, Hans SPD 23.6. 95 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 23. 6. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 23. 6. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der West europäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994) Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Politische und gesellschaftliche Entwicklungen - das hat der Verlauf der heutigen Debatte wieder gezeigt - spiegeln sich auch in Petitionen wider, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden. Das gilt auch für die Petitionen, die die Zuständigkeitsbereiche des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums betreffen. Einen Schwerpunkt bilden, wie bereits in den Jahren 1992/93, die Eingaben zum Ausländer-, insbesondere zum Asylrecht. Nach wie vor hoher Migrationsdruck und das neue Asylrecht führen dazu, daß häufig Bitten um Einzelfallprüfungen sowie vielfach Forderungen nach Abschiebestopps für Angehörige verschiedener Staaten, Völker oder Regionen an den Petitionsausschuß gerichtet wurden. Dabei fiel vor allem die große Zahl von Sammeleingaben auf, in denen entweder abgelehnte Asylbewerber in ihrer Forderung nach einem Bleiberecht durch Unterschriftenaktionen unterstützt oder allgemeine Anliegen, wie z. B. Forderungen nach Abschiebestopps, vorgetragen wurden. Wie bereits in den Vorjahren bildeten Petitionen von aus Polen, Rumänien oder aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion kommenden Bürgern, die als Aussiedler anerkannt werden wollten, einen weiteren Schwerpunkt der Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Dabei ist positiv hervorzuheben, daß es durch die gute Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat im Bundesinnenministerium möglich war, einen nicht unerheblichen Teil von Petitionen bereits im Vorfeld einem positiven Ergebnis zuzuführen. Im Bereich des Asylrechts ist die Einflußmöglichkeit des Petitionsausschusses gering und daher für einen großen Teil der Petenten unbefriedigend. So verständlich dies im Einzelfall auch sein mag, es gilt jedoch, daß es auf Grund der Gewaltenteilung im demokratischen Rechtsstaat nicht sein kann, daß das Parlament die Rechtsprechung der Gerichte zu korrigieren versucht. Genauso wie die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung vor unserer Verfassung es den Gerichten gebieten, sich in der Rechtsprechung strikt an die Gesetze zu halten, ist es unsere Aufgabe, Einfluß auf die Rechtsprechung nicht durch nachträgliche Korrekturversuche, sondern durch die Gesetzgebung zu nehmen. Wer bestimmte gesetzliche Regelungen ändern will, muß dafür in Wahlen die nötige Mehrheit erringen. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es in diesem Zusammenhang, Hinweisen auf nicht rechtmäßige oder sachgerechte Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nachzugehen. Doch ist es in Einzelfällen auch vorgekommen, daß darüber hinaus sachgerechte und vor allem den betroffenen Menschen nützende Entscheidungen erwirkt werden konnten. Ich denke in diesem Zusammenhang an den Fall einer türkischen Familie mit kurdischer Volks- und yezidischer Glaubenszugehörigkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland um die Gewährung von Asyl bat. In der überwiegenden Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, daß Yeziden in ihrer Heimat durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind und in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte anzuerkennen sind. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte den Asylantrag zu einem Zeitpunkt abgelehnt, als die Rechtsprechung zu dieser Frage noch uneinheitlich war. In dem anschließenden Gerichtsverfahren führten Übersetzungsfehler zu Mißverständnissen und schließlich zu einer ablehnenden Entscheidung. Auch ein beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellter Asylfolgeantrag blieb ohne Erfolg. Die Familie war daher von Abschiebung bedroht. Der Ausschuß konnte schließlich erreichen, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten angewiesen wurde, sich in das noch laufende Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Petenten gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags und auf Gewährung von Asyl klagten, einzuschalten. Die Bundesregierung versprach, der Bundesbeauftragte werde das Gerichtsverfahren beobachten und nach ergangener Entscheidung prüfen, ob zugunsten der Petenten Rechtsmittel eingelegt werden müßten, weil die ergangene Entscheidung von anderen Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen abweiche. Ein Schlaglicht auf die sicherlich beschämendsten Vorfälle in jüngster Zeit werfen eine Vielzahl von Eingaben, darunter eine Sammelpetition mit ca. 2 000 Unterschriften, in denen aus Anlaß von rechtsextremistischen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten gegen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland ein energisches Einschreiten gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit gefordert wird. Das um Stellungnahme gebetene Bundesinnenministerium wies dabei auf die Ausländerpolitik der Bundesregierung hin, die dafür sorgen wolle, Ausländerfreundlichkeit zu erhalten und das Verständnis für Ausländerinnen und Ausländer zu fördern, damit das gute Zusammenleben von Deutschen und Ausländern selbstverständliches und alltägliches Verhalten bleibe. Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus habe die Bundesregierung bereits ein Verbot gegen drei rechtsextremistische Vereinigungen ausgesprochen, weitere Verbotsmaßnahmen würden geprüft. Weiterhin wurde auf den von den Innen- und Justizministern des Bundes und der Länder verabschiedeten Maßnahmenkatalog hingewiesen, der einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen ausländerfeindliche Straftaten darstelle. Dabei begrüßte der Ausschuß die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen und brachte zum Ausdruck, daß er nachdrücklich alle Möglichkeiten unterstütze, dem Ausländerhaß zu begegnen, gleichgültig in welcher Gestalt oder hinter welcher Maske er erscheine. Es ist darauf hingewiesen worden, daß den Anstrengungen zur Bekämpfung von Radikalismus und Gewalt weitere Maßnahmen hinzugefügt werden müßten, da ein Anlaß zur Entwarnung noch lange nicht gegeben sei. Der Ausschuß empfahl deshalb, die Petitionen den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für weitere parlamentarische Initiativen geeignet erschienen. Ich will im zweiten Teil noch auf einige Petitionen eingehen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums fielen. Ich möchte dabei zunächst die Petitionen erwähnen, in denen es um die unterhaltsrechtliche Gleichstellung von für ehelich erklärten Kindern mit ehelichen Kindern ging. Im Gegensatz zu ehelichen und nichtehelichen Kindern, bei denen die Eltern grundsätzlich beide gleichrangig zur Unterhaltssicherung verpflichtet sind, ist bei ehelich erklärten Kindern vor der Mutter und den übrigen mütterlichen Verwandten zunächst der Vater unterhaltspflichtig. Danach werden nach Ansicht des Ausschusses sowohl der Vater als auch das Kind benachteiligt, weil der Vater neben der Betreuung auch den Barunterhalt leisten muß und das Kind den Anspruch auf Regelunterhalt gegen die Mutter verliert. Der zunächst ablehnenden Stellungnahme des Bundesjustizministeriums wollte der Ausschuß nicht folgen und überwies die Petition der Bundesregierung bzw. dem Bundesjustizministerium zur Erwägung mit dem Ersuchen, nach Möglichkeiten zu Abhilfe zu suchen. Das BMJ teilte daraufhin dem Ausschuß mit, daß auch das Rechtsinstitut der Ehelicherklärung im Kontext der Reform des Kindschaftsrechts auf dem Prüfstand stehe. Derzeit würden die Voraussetzungen auf einen gänzlichen Verzicht dieses Rechtsinstituts untersucht, womit nach Auffassung des Petitionsausschusses eine Lösung des Problems in Sicht ist. Auch Fragen des Strafrechts stehen immer wieder auf der Tagesordnung unserer Arbeit. In zwei wesentlichen Bereichen konnten auch durch die Arbeit des Petitionsausschusses wichtige Initiativen in Gang gesetzt werden. Dazu gehört zunächst der verbesserte strafrechtliche Schutz vor Kindesentziehung. Er geht auf eine Initiative einer Mutter eines damals zweieinhalbjährigen Mädchens zurück, das nur knapp einer Entführung entgangen war. Da die Tat noch im Versuchsstadium verhindert werden konnte, der Versuch der Kindesentziehung nach § 235 StGB jedoch nicht strafbar ist, konnte die Staatsanwaltschaft gegen die damalige Täterin keine Anklage erheben. Hätte die Täterin jedoch versucht, das Kind z. B. im Kinderwagen liegend mitzunehmen, hätte sie sich wegen versuchten Diebstahls des Kinderwagens verantworten müssen. Der Petitionsausschuß war der Auffassung, daß diese groteske Rechtslage so schnell wie möglich verändert werden müsse. Es liegt nunmehr ein entsprechender Referentenentwurf des BMJ vor, der diese Strafbarkeitslücke schließen wird. Dem Anlegen der Petenten wird daher voraussichtlich in vollem Umfang entsprochen werden. Eine andere strafrechtliche Lücke ergibt sich aus der kommerziellen „Verwertung" ungeborener Kinder in Teilen der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie. Viele Bürgerinnen und Bürger sahen darin zu Recht eine neue Stufe menschenverachtenden Gewinnstrebens und der Verletzung der Menschenwürde, die ein Verbot der „Vermarktung" abgetriebener oder nicht lebensfähiger Embryonen erfordere. Auch in diesem Fall hat sich der Ausschuß dem Begehren der Petenten angeschlossen und diese Petitionen der Bundesregierung bzw. dem Bundesjustizministerium als Material überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben. Ich habe zu Anfang meiner Rede darauf hingewiesen, daß es auf Grund der Gewaltenteilung nicht unsere Aufgabe als Parlamentsausschuß sein kann, im nachhinein den Versuch zu unternehmen, die Rechtsprechung zu korrigieren, wohl aber es unsere Aufgabe ist, Fehlentwicklungen durch Änderungen der entsprechenden Gesetze für die Zukunft auszuschließen. Dieser Aufgabe müssen wir dann aber auch nachkomen. Bereits im Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1993 spielte eine Petition eine besondere Rolle, die in dieser Legislaturperiode erneut den Petitionsausschuß beschäftigte. Ich meine das sogenannte Flensburger Urteil, das zu Recht einen Sturm der Empörung auslöste. Das Amtsgericht Flensburg hatte nämlich entschieden, daß der Anblick einer Gruppe Schwer- und Schwerstbehinderter während der Mahlzeiten in einem Hotel die Urlaubsfreuden mindern könne und damit zur Kürzung des Reisepreises berechtige. Damals hatte der Petitionsausschuß sich für eine Änderung des Reisevertragsrechts eingesetzt, die in Zukunft derartige Urteile verhindern soll. In seiner Stellungnahme hatte das Bundesjustizministerium mit nachvollziehbaren juristischen Erwägungen eine solche Änderung abgelehnt. Ich halte jedoch nach wie vor verfahrensrechtliche Änderungen für notwendig, die die Korrektur derartiger Urteile durch die Justiz ermöglichen. Auch wenn wir uns zur Zeit vornehmlich mit der Entlastung der Justiz beschäftigen, muß es möglich sein, daß Urteile, die so eklatant und offensichtlich gegen die Werteordnung unserer Verfassung verstoßen und die Menschenwürde nicht am Prozeß beteiligter Dritter verletzen, aufgehoben werden können. Ich wünsche mir, daß wir noch in diesem Jahr in dieser Frage die nötige Hartnäckigkeit aufbringen und auch auf die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ausschüssen zählen können. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 685. Sitzung am 2. Juni 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen - Drittes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Gesetz zu dem Protokoll vom 26. April 1994 zu den Konsequenzen des Inkrafttretens des Dubliner Übereinkommensfür einige Bestimmungen des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen (Bonner Protokoll) - Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Das Wohngeldgesetz ist zuletzt 1990 novelliert worden. Eine erneute Anpassung an die Einkommens- und Mietenentwicklung ist seit langem überfällig. Darauf hat der Bundesrat wiederholt, zuletzt mit Entschließung vom 4. November 1994 - BR-Drucksache 960/94 (Beschluß) - hingewiesen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nochmals eindringlich auf, den Entwurf einer 10. Wohngeldnovelle mit leistungsverbessernden Maßnahmen und Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung unverzüglich vorzulegen, damit das Änderungsgesetz bereits 1996 wirkt. Der Bundesrat erwartet, daß dabei die Verbesserung des Wohngeldes West für Härtefälle schon zur zweiten Hälfte des Jahres 1996 wirksam wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 6. Juni 1995 ihren Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten bei erhöhter Ozonkonzentration - Drucksache 13/1597 - zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Juni 1995 ihren Antrag „Wiedereinbeziehung des ostdeutschen mittelständischen Handels in die Investitionszulagenregelung" - Drucksache 13/1541-zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/725 Nr. 144 Drucksache 13/48 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/1096 Nr. 2.5 Drucksache 13/1096 Nr. 2.7 Drucksache 13/1096 Nr. 2.8 Drucksache 13/1096 Nr. 2.10 Drucksache 13/1096 Nr. 2.12 Drucksache 13/765 Nr. 1.2 Drucksache 13/765 Nr. 1.3 Drucksache 13/765 Nr. 1.4 Drucksache 13/765 Nr. 1.5 Drucksache 13/765 Nr. 1.6 Drucksache 13/765 Nr. 1.7 Drucksache 13/765 Nr. 1.9 Drucksache 13/1234 Nr. 1.6 Drucksache 13/1234 Nr. 1.7 Drucksache 13/1234 Nr. 1.11 Drucksache 13/1234 Nr. 1.15 Drucksache 13/1234 Nr. 1.17 Drucksache 13/1234 Nr. 1.18 Drucksache 13/1234 Nr. 1.20 Drucksache 13/1234 Nr. 1.21 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/7354 Drucksache 12/7469 Drucksache 12/7513 Drucksache 12/7516 Drucksache 12/7359 Drucksache 12/7737 Drucksache 12/8560 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/765 Nr. 1.16 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/343 Nr. 2.22 Drucksache 13/343 Nr. 2.23 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/725 Nr. 167 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/614 Nr. 2.16 Drucksache 13/614 Nr. 2.7 Drucksache 12/725 Nr. 173 Innenausschuß Drucksache 13/725 Nr. 11 Drucksache 13/725 Nr. 19 Drucksache 13/725 Nr. 20 Drucksache 13/725 Nr. 21 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/1096 Nr. 2.15 Drucksache 13/725 Nr. 166 Drucksache 13/218 Nr. 97
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Max Straubinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Nein.

    (Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie schade!)

    Wenn diese Forderung noch damit begründet wird, daß die Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Exekutive und der Verwaltung gestärkt werden, so unterstellt man uns, den Mitgliedern der Mehrheitsfraktionen, indirekt, daß wir dem Auftrag, den Petenten zu helfen und Sachaufklärung zu betreiben, nur zögerlich nachkommen. Solche Unterstellungen, auch wenn sie nur indirekter Art sein mögen, weise ich entschieden zurück. Der Jahresbericht und die Arbeit des Ausschusses beweisen eindeutig, daß dies eine lächerliche und haltlose Unterstellung ist. Wir alle versuchen doch, im Rahmen der Gesetzgebung das Mögliche für die Petenten zu erreichen.
    Ich möchte deshalb zum Schluß dem ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Dr. Gero Pfennig, der jetzigen Vorsitzenden, Frau Nickels, und allen Mitgliedern des Ausschusses für die aktive und kollegiale Zusammenarbeit recht herzlich danken. Ein besonderer Dank gebührt an dieser Stelle dem Ausschußdienst, der die Petitionen mit hohem Sachverstand bearbeitet und für die parlamentarische Prüfung aufbereitet. Es geht aber auch ein Wort des Dankes für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ausschuß und für manche dem Bürger entgegenkommende Entscheidung an die Bundesregierung und die Ministerien.
    Ich darf zum Schluß feststellen, daß Art. 17 des Grundgesetzes vom Ausschuß in vorbildlicher Weise umgesetzt wird.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nun der Abgeordneten Lisa Seuster das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Seuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der diesjährige Jahresbericht des Petitionsausschusses weist insgesamt einen zahlenmäßigen Rückgang bei der Einreichung von Petitionen aus. Dennoch war die Belastung für uns im Ausschuß in den letzten Wochen und Monaten ganz erheblich.
    Mit Ende der 12. Legislaturperiode sind viele der alten Mitglieder ausgeschieden, so daß die anstehende Arbeit auf wenige Schultern verteilt werden mußte. Der Aktenberg, der sich dabei zwangsläufig angestaut hat, belastet auch jetzt noch die Arbeit des neuen Ausschusses.
    Wenn wir beispielsweise wie in dieser Woche 41 Petitionen auf der Tagesordnung haben, bleibt pro Petition nur noch etwas mehr als eine Minute übrig - ein Zeitrahmen, der für unsere Arbeit bei weitem nicht ausreicht. Es fehlt die Möglichkeit, im Ausschuß bei strittigen Voten Argumente auszutauschen, um so im Interesse der Petenten eventuell doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Zwar wird die Vorarbeit von den Obleuten gemacht; dennoch können wir nur deshalb so verfahren, weil im Ausschuß eine ganz erhebliche Disziplin zu verzeichnen ist.
    Aber nicht nur die äußerst knapp bemessene Zeit ist ein Problem für die Ausschußarbeit. Die Bereitschaft muß wachsen, eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. Dazu gehört auch der Mut, an der eigenen Regierung Kritik zu üben.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Da viele der Mitglieder neu im Petitionsausschuß sind, kann ich ihnen sagen: Die Vorgänger hatten diesen Mut. Nur so können wir dem Anspruch gerecht werden, Anwalt der Bürgerinnen und Bürger zu sein.

    (Wolfgang Dehnel [CDU/CSU]: Warum sprechen Sie in der Vergangenheit?)

    - Weil ich acht Jahre lang in diesem Petitionsausschuß war und weiß, wie gearbeitet wurde. Ich hoffe, daß wir auch in dieser Legislaturperiode noch dahin kommen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, meine Ausführungen zum diesjährigen Tätigkeitsbericht möchte ich mit dem Fall eines Petenten beginnen, der mit Hilfe des Petitionsausschusses nun sage und schreibe seit zehn Jahren versucht, sich aus den Mühlen der Bürokratie zu befreien, die ihn in seiner Existenz bedrohen.
    Der Petent bewirtschaftet als Vollerwerbslandwirt einen ererbten Hof von 20 Hektar. Nach der Übernahme des Hofes verhielt sich der Petent so, wie es ihm der Bayerische Bauernverband geraten hatte und wie es auch seinen Interessen entsprach: Er baute einen zusätzlichen Kuhstall und pachtete außerdem Weideflächen von einem Nachbarn.
    Mit Pachtvertrag vom 20. Dezember 1983 übernahm er 19 Hektar Land, das der bisherige Eigentümer bis dahin zur Schafzucht und nicht zur Milchproduktion genutzt hatte. Mit dieser Zupachtung verdoppelte der Petent also die ihm zur Verfügung stehende Fläche.
    Am 2. April 1984 wurde dann in Form einer Stichtagsregelung die Milchmengengarantieverordnung eingeführt. Sie garantiert jedem Milchproduzenten die Abgabe eines gewissen Milchkontingentes zu festen Preisen; das ist für die Landwirte ganz wichtig. Die Höhe des Kontingents richtet sich nach der Größe der Weidefläche, die der Landwirt bis zu diesem Stichtag bereits zur Milchproduktion nutzte. Auch dies ist eigentlich eine sinnvolle Lösung. Die

    Lisa Seuster
    Fläche, die der Petent erworben hat, erfüllte diese Bedingung zur Anrechnung auf die Quote nicht, da sie zum Zeitpunkt der Quotenregelung nicht zur Milchproduktion, sondern eben zur Schafzucht genutzt wurde. Daher bekam der Petent lediglich die Genehmigung, soviel Milch zu verkaufen, wie er auf seiner alten Hoffläche von 20 Hektar erwirtschaftet hatte. De facto darf er durch die Zupachtung keinen Liter Milch mehr zu garantierten Preisen liefern.
    Es wurde zwar eine Härtefallregelung geschaffen, die den Bauern, die sich durch Stallbau und Anschaffung von Milchkühen zum Teil hoch verschuldet hatten, höhere Quoten zuteilte. Der Petent wurde von dieser Regelung jedoch nicht erfaßt, da er die Baugenehmigung für seinen größeren Stall einen Monat früher hätte beantragen müssen. Somit nützte ihm auch die Stichtagsregelung nichts; der zusätzliche Stall brachte ihm also nicht einen Liter Milch mehr ein, den er zu festen Preisen hätte liefern können. Damit erwiesen sich für ihn sowohl der Stallneubau als auch die Zupachtung der Flächen von einem Tag auf den anderen als unrentabel.
    Noch schlimmer ist aber, daß er mit Ablauf seines Pachtvertrages für die Zupachtung bitter bestraft werden wird. Sein Pachtvertrag, vor der Stichtagsregelung geschlossen, zählt zu den sogenannten Altpachtverträgen. Das heißt, daß mit Ablauf des Pachtvertrages seine Milchquote etwa zur Hälfte, weil er ja eine gleich große Fläche zugepachtet hat, auf den Verpächter übergeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob für diese zugepachtete Fläche vorher bereits eine Milchquote festgelegt war.
    Der Petent befürchtet vor diesem Hintergrund zu Recht, daß er beim Auslaufen seines Pachtvertrages bestenfalls nur noch die Hälfte der bisherigen Milchmenge wird liefern können. Das würde für ihn ganz eindeutig den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Weil er so etwas kommen sah, wandte er sich bereits 1986 an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, um für diese Altpachtregelungen neue gesetzliche Möglichkeiten zu finden.
    Mit der Bitte, ihn in seinem Anliegen zu unterstützen, hat sich der Petent in den vergangenen Jahren an zahlreiche Institutionen, wie den Bayerischen Bauernverband, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

    (Horst Kubatschka [SPD]: Das kann man vergessen!)

    den Bund der Steuerzahler, den Petitionsausschuß, das Landwirtschaftsministerium und an die Bundestagsabgeordneten Dr. Klaus Rose und Bartholomäus Kalb gewandt.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Da hat er sich gute Leute ausgesucht!)

    Alle Angesprochenen bestätigten ihm, daß diese Altpachtregelung für den Betroffenen sehr ungerecht sei und daß man eine Neuregelung finden müsse. Trotzdem hat sich bis heute an der entscheidenden Stelle, nämlich im Ministerium, nichts bewegt.
    Der Petitionsausschuß war einstimmig der Auffassung, daß diese ungerechte Regelung geändert werden müsse. Bei einer Ausschußanhörung am 2. März 1994 gab der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Gröbl eine eindeutige Stellungnahme ab. Demnach werde im Landwirtschaftsministerium an einer neuen Altpachtregelung gearbeitet, bei der dem Prinzip Geltung verschafft werden solle, daß die Milchquote demjenigen zustehe, der sie ermolken habe - also dem Landwirt, nicht dem Verpächter. Gröbl räumte außerdem ein, daß die gegenwärtige Altpachtregelung verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig sei.
    Der Petitionsausschuß hoffte nunmehr, daß eine Regelung durch das Ministerium gefunden werden könne, die diese krasse Ungerechtigkeit beseitigen würde. Weit gefehlt, es tat sich nichts. Auch eine Ladung des Landwirtschaftsministers Borchert vor den Ausschuß blieb erfolglos. Er versteckte sich hinter der EU und den Gerichtsurteilen, durch die ihm die Hände gebunden seien, anstatt durch eine Gesetzesinitiative endlich Härtefälle dieser Art zu regeln.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Tatsache ist nämlich, daß die Umsetzung der Milchmengengarantieverordnung in diesen Details allein Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist und eben nicht in der EU geregelt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo kämen wir hin, wenn wir in der Gesetzgebung nichts tun könnten, weil irgendwo ein Gericht - zudem in einem Fall, der noch völlig anders lag - etwas entschieden hat? Es ist doch unsere Aufgabe, etwas zu tun.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.] und der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ich kann diesen Vorgang nur so kommentieren wie ein Landtagsabgeordneter aus Bayern, der in dem Bericht zitiert wird mit den Worten: „Das ist gesetzlich erlaubter Diebstahl."

    (Beifall der Abg. Eva Bulling-Schröter [PDS]) Ich kann mich dem eigentlich nur anschließen.

    Die letzte Hoffnung, die uns in dieser Sache noch bleibt, ist die Überweisung an den Landwirtschaftsausschuß, die wir jetzt vorgenommen haben, weil wir wissen, daß dort eine Änderung erarbeitet wird. Vielleicht führt die Tatsache, daß sich die Mitglieder im Landwirtschaftsausschuß diesen Fall einmal ansehen, dazu, daß man Gesetze macht, die Landwirtschaft nicht verhindern, und nicht nur sonntags erzählt, wie man den bäuerlichen Familienbetrieb stützt. Es muß dringend etwas getan werden.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS und der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ich möchte noch auf einige Petitionen eingehen, die in den neuen Bundesländern besonders von Bedeutung waren. Oft ging es um die Treuhand. Ich selbst war Berichterstatterin in einem Fall, in dem

    Lisa Seuster
    sich der Petent darüber beschwerte, daß die Treuhand Grundstücke an Bürger aus dem Westen verkaufe, während seinem Kaufwunsch als jahrzehntelangem Nutzer nicht Rechnung getragen wurde. Der Petent hat vor 30 Jahren auf einem LPG-Grundstück gebaut und nutzte die angrenzende Fläche als Garten. Nach der Vereinigung meldete der Petent bei der zuständigen Gemeinde sein Interesse am Kauf dieses Gartens an. Nachdem er sich erkundigt hatte, wie weit die Angelegenheit gediehen war, mußte er feststellen, daß dieser Garten an einen Interessenten aus dem Westen verkauft worden war, ohne ihn zu fragen. Rückfragen bei der Treuhand ergaben, daß man zwar diese fälschliche Bearbeitung zugab, aber auch unsere zusätzlichen Stellungnahmen konnten nicht mehr klären, wer für diesen Vorgang verantwortlich war. Ich denke, so sollte man mit den Bürgerinnen und Bürgern in den neuen Bundesländern nicht umgehen; denn das führt zu Verdrossenheit.

    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ich möchte an dieser Stelle aber auch den Fall einer Sammelpetition schildern, in der sich mehrere Bürgerinnen und Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern darüber beschwerten, daß eine von der Treuhand beauftragte Firma ihnen ihre Betriebswohnungen zu überhöhten Preisen verkauft habe. Im Vergleich zu den Gutachten, die vor dem Verkauf erstellt wurden, waren sie plötzlich sehr viel höher gesetzt worden, und nur unter dem Druck des Notars - sonst würde ihr Vorkaufsrecht verfallen - haben sie einem Verkauf zugestimmt.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Da wird Gysi hellhörig!)

    Sie wandten sich an den Petitionsausschuß, und da gab es ein erfreuliches Ergebnis. Frau Karwatzki war bei uns zu einer Anhörung. Sie hat sehr schnell und eindeutig klar gemacht, daß auch sie empfinde, daß das falsch sei. Sie hat dafür gesorgt, daß diese Bürger im nachhinein Abschläge von ihrem Kaufpreis bekommen haben.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Das zeigt, daß es auch anders geht und man mit der Regierung auch in solchen Fragen zusammenarbeiten kann.
    Ich habe mir überlegt: Warum sind die vielen Petitionen aus den neuen Bundesländern zurückgegangen? Das hat uns wohl alle überrascht. Ich denke aber, daß die Verwaltungen dort jetzt besser funktionieren, daß mehr beraten wird und daß sich damit eine gewisse Normalität eingestellt hat. Ich denke, daß sich viele nicht mit jeder möglichen Petition an den Petitionsausschuß wenden, sondern an die in den Ländern und Kommunen zuständigen Menschen.
    Auch ich bin der Meinung, daß insbesondere Sammelpetitionen zum Teil wiedergeben, wie die Stimmung im Land ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die 1 100 000 Unterschriften einer Sammelpetition zur Forderung nach Erleichterung der Einbürgerung und nach Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft lenken. Frau Schmalz-Jacobsen, wir sollten wirklich sehen, daß wir dem jetzt nachkommen, denn diese Bürger zeigen deutlich, wohin es gehen muß, und wir sollten sehen, daß wir dies geregelt bekommen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sie macht doch nun wirklich, was geht!)

    - Ja, aber es muß dazu ein Gesetz geben. Pressemitteilungen alleine nützen nichts. Wir müssen sehen, daß wir dieses Problem in einen gesetzlichen Rahmen bringen. Da stehen wir zur Verfügung. Die SPD hat dazu - auch hier im Parlament - in den letzten Jahren reichlich Maßnahmen getroffen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Auch die Asylfragen nehmen bei uns im Ausschuß zunehmend Raum ein. Es werden insbesondere die Asylfragen an uns herangetragen, bei denen man deutlich merkt, daß die Möglichkeiten des Verfahrens nicht ausgeschöpft worden sind. Teilweise wurde in diesen Verfahren sehr unsensibel vorgegangen. Ich denke, es ist das gute Recht des Petitionsausschusses, dann auch noch einmal nachzufragen, warum etwas so gekommen ist und man nicht noch weitere Personen angehört hat, um zu einem Ergebnis im Interesse des Petenten zu kommen. Solche Verfahren müssen immer wieder überprüft werden. Nur dann ist die Verträglichkeit in der Bevölkerung zu halten. Anders wird es nicht gehen. Das beweisen die vielen Petitionen, die wir bekommen haben.
    Ich habe hier nur einige Punkte herausgreifen können, um deutlich zu machen, daß Arbeit im Petitionsausschuß Einzelfallarbeit ist. Es geht manchmal darum, einen Petenten über Jahre zu begleiten. Andererseits wird aber auch deutlich, daß wir die Strömungen und die Unzufriedenheit, die in der Bevölkerung da sind, bei uns aufgreifen und versuchen, sie zu lenken. Ich denke, daß das auch in Zukunft so bleiben wird, daß wir uns gemeinsam finden und mit Erfolg im Interesse der Petenten unsere Arbeit tun können.

    (Beifall im ganzen Hause)