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    Plenarprotokoll 13/45 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1995 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 3649 A Erweiterung der Tagesordnung 3667 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 13/1524) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (Drucksachen 13/808, 13/1754) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Bekämpfung umwelt- und gesundheitsgefährdender bodennaher Ozonkonzentration zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortbestehende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Maßnahmen zur Bekämpfung erhöhter Konzentrationen an bodennahem Ozon (Sommersmog) (Drucksachen 13/1307, 13/1203, 13/1295, 13/1754) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 88/77/EWG vom 3. Dezember 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (Drucksachen 13/765 Nr. 1.17, 13/1623) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (Drucksachen 13/765 Nr. 1.24, 13/1624) Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 3650 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 3652 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3654 B Birgit Homburger F D P. 3656 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 3658 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3659 B Elke Ferner SPD 3662 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 3664 B Dr. Winfried Wolf PDS 3665 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 3665 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 3665 C Namentliche Abstimmung 3666 A Ergebnis 3668 B Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 (Drucksachen 13/901, 13/1558, 13/1600, 13/1779) 3667 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Beendigung der Energiekonsensgespräche Rainer Haungs CDU/CSU 3667 C Anke Fuchs (Köln) SPD 3670 D Paul K. Friedhoff F.D.P 3671 D Rolf Köhne SPD 3672 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3673 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 3675 D Ernst Hinsken CDU/CSU 3676 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3677 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 3679 B Rudolf Scharping SPD 3681 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 3682 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3683 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 3684 D Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994 (Drucksache 13/1415) Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3685 D Wolfgang Dehnel CDU/CSU 3688 A Bernd Reuter SPD 3690 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 3693 B Eva Bulling-Schröter PDS 3696 B Max Straubinger CDU/CSU 3698 A Lisa Seuster SPD 3699 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3701 D Frederick Schulze CDU/CSU 3702 D Jutta Müller (Völklingen) SPD 3704 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Rassismus und die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger (Antirassismusgesetz) (Drucksache 13/1466) b) Antrag der Gruppe der PDS: Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes auf Ausländerinnen und Ausländer diskriminierende und rassismusfördernde Bestimmungen (Drucksache 13/1405) Dr. Gregor Gysi PDS 3707 B Meinrad Belle CDU/CSU 3708 C Dr. Winfried Wolf PDS 3708 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 3709 C Dr. Gregor Gysi PDS 3710 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3711 C Dr. Burkhard Hirsch F D P. 3712 B Nächste Sitzung 3713 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3715* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994) Eckart von Klaeden CDU/CSU 3715* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3717* A 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1995 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 23. 6. 95 * Behrendt, Wolfgang SPD 23. 6. 95 * Berger, Hans SPD 23. 6. 95 Blunck, Lilo SPD 23.6. 95 * Böttcher, Maritta PDS 23. 6. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23.6. 95 Burchardt, Ulla SPD 23. 6. 95 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 23.6. 95 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 23.6. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 23.6. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 23. 6. 95 * Jelpke, Ulla PDS 23. 6. 95 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 23. 6. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 23. 6. 95 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 6. 95 Leidinger, Robert SPD 23. 6. 95 Lemke, Steffi BÜNDNIS 23. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 6. 95 Pfannenstein, Georg SPD 23. 6. 95 Reschke, Otto SPD 23. 6. 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 23. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 23.6. 95 Vosen, Josef SPD 23. 6. 95 Wallow, Hans SPD 23.6. 95 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 23. 6. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 23. 6. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der West europäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994) Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Politische und gesellschaftliche Entwicklungen - das hat der Verlauf der heutigen Debatte wieder gezeigt - spiegeln sich auch in Petitionen wider, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden. Das gilt auch für die Petitionen, die die Zuständigkeitsbereiche des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums betreffen. Einen Schwerpunkt bilden, wie bereits in den Jahren 1992/93, die Eingaben zum Ausländer-, insbesondere zum Asylrecht. Nach wie vor hoher Migrationsdruck und das neue Asylrecht führen dazu, daß häufig Bitten um Einzelfallprüfungen sowie vielfach Forderungen nach Abschiebestopps für Angehörige verschiedener Staaten, Völker oder Regionen an den Petitionsausschuß gerichtet wurden. Dabei fiel vor allem die große Zahl von Sammeleingaben auf, in denen entweder abgelehnte Asylbewerber in ihrer Forderung nach einem Bleiberecht durch Unterschriftenaktionen unterstützt oder allgemeine Anliegen, wie z. B. Forderungen nach Abschiebestopps, vorgetragen wurden. Wie bereits in den Vorjahren bildeten Petitionen von aus Polen, Rumänien oder aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion kommenden Bürgern, die als Aussiedler anerkannt werden wollten, einen weiteren Schwerpunkt der Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Dabei ist positiv hervorzuheben, daß es durch die gute Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat im Bundesinnenministerium möglich war, einen nicht unerheblichen Teil von Petitionen bereits im Vorfeld einem positiven Ergebnis zuzuführen. Im Bereich des Asylrechts ist die Einflußmöglichkeit des Petitionsausschusses gering und daher für einen großen Teil der Petenten unbefriedigend. So verständlich dies im Einzelfall auch sein mag, es gilt jedoch, daß es auf Grund der Gewaltenteilung im demokratischen Rechtsstaat nicht sein kann, daß das Parlament die Rechtsprechung der Gerichte zu korrigieren versucht. Genauso wie die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung vor unserer Verfassung es den Gerichten gebieten, sich in der Rechtsprechung strikt an die Gesetze zu halten, ist es unsere Aufgabe, Einfluß auf die Rechtsprechung nicht durch nachträgliche Korrekturversuche, sondern durch die Gesetzgebung zu nehmen. Wer bestimmte gesetzliche Regelungen ändern will, muß dafür in Wahlen die nötige Mehrheit erringen. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es in diesem Zusammenhang, Hinweisen auf nicht rechtmäßige oder sachgerechte Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nachzugehen. Doch ist es in Einzelfällen auch vorgekommen, daß darüber hinaus sachgerechte und vor allem den betroffenen Menschen nützende Entscheidungen erwirkt werden konnten. Ich denke in diesem Zusammenhang an den Fall einer türkischen Familie mit kurdischer Volks- und yezidischer Glaubenszugehörigkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland um die Gewährung von Asyl bat. In der überwiegenden Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, daß Yeziden in ihrer Heimat durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind und in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte anzuerkennen sind. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte den Asylantrag zu einem Zeitpunkt abgelehnt, als die Rechtsprechung zu dieser Frage noch uneinheitlich war. In dem anschließenden Gerichtsverfahren führten Übersetzungsfehler zu Mißverständnissen und schließlich zu einer ablehnenden Entscheidung. Auch ein beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellter Asylfolgeantrag blieb ohne Erfolg. Die Familie war daher von Abschiebung bedroht. Der Ausschuß konnte schließlich erreichen, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten angewiesen wurde, sich in das noch laufende Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Petenten gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags und auf Gewährung von Asyl klagten, einzuschalten. Die Bundesregierung versprach, der Bundesbeauftragte werde das Gerichtsverfahren beobachten und nach ergangener Entscheidung prüfen, ob zugunsten der Petenten Rechtsmittel eingelegt werden müßten, weil die ergangene Entscheidung von anderen Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen abweiche. Ein Schlaglicht auf die sicherlich beschämendsten Vorfälle in jüngster Zeit werfen eine Vielzahl von Eingaben, darunter eine Sammelpetition mit ca. 2 000 Unterschriften, in denen aus Anlaß von rechtsextremistischen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten gegen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland ein energisches Einschreiten gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit gefordert wird. Das um Stellungnahme gebetene Bundesinnenministerium wies dabei auf die Ausländerpolitik der Bundesregierung hin, die dafür sorgen wolle, Ausländerfreundlichkeit zu erhalten und das Verständnis für Ausländerinnen und Ausländer zu fördern, damit das gute Zusammenleben von Deutschen und Ausländern selbstverständliches und alltägliches Verhalten bleibe. Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus habe die Bundesregierung bereits ein Verbot gegen drei rechtsextremistische Vereinigungen ausgesprochen, weitere Verbotsmaßnahmen würden geprüft. Weiterhin wurde auf den von den Innen- und Justizministern des Bundes und der Länder verabschiedeten Maßnahmenkatalog hingewiesen, der einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen ausländerfeindliche Straftaten darstelle. Dabei begrüßte der Ausschuß die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen und brachte zum Ausdruck, daß er nachdrücklich alle Möglichkeiten unterstütze, dem Ausländerhaß zu begegnen, gleichgültig in welcher Gestalt oder hinter welcher Maske er erscheine. Es ist darauf hingewiesen worden, daß den Anstrengungen zur Bekämpfung von Radikalismus und Gewalt weitere Maßnahmen hinzugefügt werden müßten, da ein Anlaß zur Entwarnung noch lange nicht gegeben sei. Der Ausschuß empfahl deshalb, die Petitionen den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für weitere parlamentarische Initiativen geeignet erschienen. Ich will im zweiten Teil noch auf einige Petitionen eingehen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums fielen. Ich möchte dabei zunächst die Petitionen erwähnen, in denen es um die unterhaltsrechtliche Gleichstellung von für ehelich erklärten Kindern mit ehelichen Kindern ging. Im Gegensatz zu ehelichen und nichtehelichen Kindern, bei denen die Eltern grundsätzlich beide gleichrangig zur Unterhaltssicherung verpflichtet sind, ist bei ehelich erklärten Kindern vor der Mutter und den übrigen mütterlichen Verwandten zunächst der Vater unterhaltspflichtig. Danach werden nach Ansicht des Ausschusses sowohl der Vater als auch das Kind benachteiligt, weil der Vater neben der Betreuung auch den Barunterhalt leisten muß und das Kind den Anspruch auf Regelunterhalt gegen die Mutter verliert. Der zunächst ablehnenden Stellungnahme des Bundesjustizministeriums wollte der Ausschuß nicht folgen und überwies die Petition der Bundesregierung bzw. dem Bundesjustizministerium zur Erwägung mit dem Ersuchen, nach Möglichkeiten zu Abhilfe zu suchen. Das BMJ teilte daraufhin dem Ausschuß mit, daß auch das Rechtsinstitut der Ehelicherklärung im Kontext der Reform des Kindschaftsrechts auf dem Prüfstand stehe. Derzeit würden die Voraussetzungen auf einen gänzlichen Verzicht dieses Rechtsinstituts untersucht, womit nach Auffassung des Petitionsausschusses eine Lösung des Problems in Sicht ist. Auch Fragen des Strafrechts stehen immer wieder auf der Tagesordnung unserer Arbeit. In zwei wesentlichen Bereichen konnten auch durch die Arbeit des Petitionsausschusses wichtige Initiativen in Gang gesetzt werden. Dazu gehört zunächst der verbesserte strafrechtliche Schutz vor Kindesentziehung. Er geht auf eine Initiative einer Mutter eines damals zweieinhalbjährigen Mädchens zurück, das nur knapp einer Entführung entgangen war. Da die Tat noch im Versuchsstadium verhindert werden konnte, der Versuch der Kindesentziehung nach § 235 StGB jedoch nicht strafbar ist, konnte die Staatsanwaltschaft gegen die damalige Täterin keine Anklage erheben. Hätte die Täterin jedoch versucht, das Kind z. B. im Kinderwagen liegend mitzunehmen, hätte sie sich wegen versuchten Diebstahls des Kinderwagens verantworten müssen. Der Petitionsausschuß war der Auffassung, daß diese groteske Rechtslage so schnell wie möglich verändert werden müsse. Es liegt nunmehr ein entsprechender Referentenentwurf des BMJ vor, der diese Strafbarkeitslücke schließen wird. Dem Anlegen der Petenten wird daher voraussichtlich in vollem Umfang entsprochen werden. Eine andere strafrechtliche Lücke ergibt sich aus der kommerziellen „Verwertung" ungeborener Kinder in Teilen der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie. Viele Bürgerinnen und Bürger sahen darin zu Recht eine neue Stufe menschenverachtenden Gewinnstrebens und der Verletzung der Menschenwürde, die ein Verbot der „Vermarktung" abgetriebener oder nicht lebensfähiger Embryonen erfordere. Auch in diesem Fall hat sich der Ausschuß dem Begehren der Petenten angeschlossen und diese Petitionen der Bundesregierung bzw. dem Bundesjustizministerium als Material überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben. Ich habe zu Anfang meiner Rede darauf hingewiesen, daß es auf Grund der Gewaltenteilung nicht unsere Aufgabe als Parlamentsausschuß sein kann, im nachhinein den Versuch zu unternehmen, die Rechtsprechung zu korrigieren, wohl aber es unsere Aufgabe ist, Fehlentwicklungen durch Änderungen der entsprechenden Gesetze für die Zukunft auszuschließen. Dieser Aufgabe müssen wir dann aber auch nachkomen. Bereits im Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1993 spielte eine Petition eine besondere Rolle, die in dieser Legislaturperiode erneut den Petitionsausschuß beschäftigte. Ich meine das sogenannte Flensburger Urteil, das zu Recht einen Sturm der Empörung auslöste. Das Amtsgericht Flensburg hatte nämlich entschieden, daß der Anblick einer Gruppe Schwer- und Schwerstbehinderter während der Mahlzeiten in einem Hotel die Urlaubsfreuden mindern könne und damit zur Kürzung des Reisepreises berechtige. Damals hatte der Petitionsausschuß sich für eine Änderung des Reisevertragsrechts eingesetzt, die in Zukunft derartige Urteile verhindern soll. In seiner Stellungnahme hatte das Bundesjustizministerium mit nachvollziehbaren juristischen Erwägungen eine solche Änderung abgelehnt. Ich halte jedoch nach wie vor verfahrensrechtliche Änderungen für notwendig, die die Korrektur derartiger Urteile durch die Justiz ermöglichen. Auch wenn wir uns zur Zeit vornehmlich mit der Entlastung der Justiz beschäftigen, muß es möglich sein, daß Urteile, die so eklatant und offensichtlich gegen die Werteordnung unserer Verfassung verstoßen und die Menschenwürde nicht am Prozeß beteiligter Dritter verletzen, aufgehoben werden können. Ich wünsche mir, daß wir noch in diesem Jahr in dieser Frage die nötige Hartnäckigkeit aufbringen und auch auf die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ausschüssen zählen können. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 685. Sitzung am 2. Juni 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen - Drittes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Gesetz zu dem Protokoll vom 26. April 1994 zu den Konsequenzen des Inkrafttretens des Dubliner Übereinkommensfür einige Bestimmungen des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen (Bonner Protokoll) - Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Das Wohngeldgesetz ist zuletzt 1990 novelliert worden. Eine erneute Anpassung an die Einkommens- und Mietenentwicklung ist seit langem überfällig. Darauf hat der Bundesrat wiederholt, zuletzt mit Entschließung vom 4. November 1994 - BR-Drucksache 960/94 (Beschluß) - hingewiesen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nochmals eindringlich auf, den Entwurf einer 10. Wohngeldnovelle mit leistungsverbessernden Maßnahmen und Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung unverzüglich vorzulegen, damit das Änderungsgesetz bereits 1996 wirkt. Der Bundesrat erwartet, daß dabei die Verbesserung des Wohngeldes West für Härtefälle schon zur zweiten Hälfte des Jahres 1996 wirksam wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 6. Juni 1995 ihren Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten bei erhöhter Ozonkonzentration - Drucksache 13/1597 - zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Juni 1995 ihren Antrag „Wiedereinbeziehung des ostdeutschen mittelständischen Handels in die Investitionszulagenregelung" - Drucksache 13/1541-zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/725 Nr. 144 Drucksache 13/48 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/1096 Nr. 2.5 Drucksache 13/1096 Nr. 2.7 Drucksache 13/1096 Nr. 2.8 Drucksache 13/1096 Nr. 2.10 Drucksache 13/1096 Nr. 2.12 Drucksache 13/765 Nr. 1.2 Drucksache 13/765 Nr. 1.3 Drucksache 13/765 Nr. 1.4 Drucksache 13/765 Nr. 1.5 Drucksache 13/765 Nr. 1.6 Drucksache 13/765 Nr. 1.7 Drucksache 13/765 Nr. 1.9 Drucksache 13/1234 Nr. 1.6 Drucksache 13/1234 Nr. 1.7 Drucksache 13/1234 Nr. 1.11 Drucksache 13/1234 Nr. 1.15 Drucksache 13/1234 Nr. 1.17 Drucksache 13/1234 Nr. 1.18 Drucksache 13/1234 Nr. 1.20 Drucksache 13/1234 Nr. 1.21 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/7354 Drucksache 12/7469 Drucksache 12/7513 Drucksache 12/7516 Drucksache 12/7359 Drucksache 12/7737 Drucksache 12/8560 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/765 Nr. 1.16 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/343 Nr. 2.22 Drucksache 13/343 Nr. 2.23 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/725 Nr. 167 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/614 Nr. 2.16 Drucksache 13/614 Nr. 2.7 Drucksache 12/725 Nr. 173 Innenausschuß Drucksache 13/725 Nr. 11 Drucksache 13/725 Nr. 19 Drucksache 13/725 Nr. 20 Drucksache 13/725 Nr. 21 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/1096 Nr. 2.15 Drucksache 13/725 Nr. 166 Drucksache 13/218 Nr. 97
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vielfalt der zu behandelnden Themen im Petitionsausschuß spiegelt die unbewältigten Probleme in dieser Gesellschaft wider - das wurde auch schon von Herrn Dehnel gesagt -, von denen die Bürgerinnen und Bürger, verursacht durch die Politik der Bundesregierung, zunehmend betroffen sind.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch)

    Symptomatisch dafür ist eine Vervielfachung von Eingaben zu den Themen Asyl- und Ausländerrecht, zu den Folgen des Vereinigungsprozesses oder zur Militarisierung Deutschlands. Auch die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung in Umweltfragen schlägt sich immer mehr in Petitionen nieder.
    Die Ausflüsse der Seehoferschen Gesundheitsreform und einschneidende Änderungen im Arbeitsförderungsgesetz waren genauso Thema wie die notwendigen Verbesserungen der Lebenssituation Behinderter. Daß u. a. der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung seit
    *) Anlage 2
    Jahren mit an der Spitze steht, sollte den Damen und Herren der Bundesregierung eigentlich zu denken geben. Das beweist den systematischen Ausstieg aus dem Sozialstaat.
    Die Menschen wenden sich doch in der Hoffnung an das Parlament, daß hier Abhilfe für ihre Sorgen und Probleme geschaffen wird. Dabei macht die zunehmende Zahl an Massenpetitionen nicht nur deutlich, daß das individuelle Begehren der oder des einzelnen im Vordergrund steht, sondern daß - frei nach Shakespeare - in diesem Staate etwas faul ist.
    Nicht nur Einzelprobleme gilt es zu lösen, sondern zunehmend auch Massenprobleme, die die Öffentlichkeit bewegen, wie z. B. § 218 des Strafgesetzbuches. Berechtigt verlangen die Petenten mit 22 612 Unterschriften Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Mit 1 100 000 Unterschriften werden die Erleichterung der Einbürgerung und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft gefordert. Gegen die geplante Anschaffung des Eurofighters 2000 und für die Forderung, keine weiteren Forschungs- und Entwicklungsgelder für die Durchführung von bereits geplanten Großwaffenprojekten bereitzustellen, wurde mit 80 000 Unterschriften votiert.
    Allein in diesem Jahr wurden mir von den Bürgerinnen und Bürgern aus den neuen Bundesländern bisher nahezu 100 000 Petitionen gegen das Mietenüberleitungsgesetz übergeben. Ich denke, wir werden sie irgendwann behandeln.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, welchen Stellenwert die Bundesregierung den Sorgen und Nöten der Wählerinnen und Wähler beimißt, werden Sie sicher auch daran erkennen, daß es trotz der Hartnäckigkeit des Petitionsausschusses nicht gelungen ist, die Debatte zum Jahresbericht nicht erst als vorletzten Punkt vor dem Wochenende auf die Tagesordnung zu setzen. Sie werden das ebenso an den folgenden Zahlen erkennen.
    1994 überwies der Bundestag der Bundesregierung 156 Petitionen zur Berücksichtigung, weil nach Meinung des Parlaments das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe notwendig war. Diese Notwendigkeit wurde von der Bundesregierung in 20 Fällen akzeptiert. Über einen Berücksichtigungsbeschluß wurde negativ entschieden. 135 Petitionen sind noch immer nicht abgeschlossen.
    Ähnlich ist die Tendenz bei den 321 Überweisungen zur Erwägung. Das sind Eingaben, die Anlaß zu einem Ersuchen an die Bundesregierung geben, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Während nur 9 der Erwägungsbeschlüsse positiv beschieden wurden, war die Bundesregierung in 57 Fällen nicht zu einer Abhilfe bereit. 255 Überweisungen sind noch offen. Im Berichtszeitraum wurde insgesamt 102 Überweisungen nicht entsprochen.
    Da die Beschlüsse des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung im rechtlichen Sinne keine Bindungswirkung entfalten, führt das dazu, daß, wie an Hand der Zahlen nachgewiesen, in vielen Fällen den Aufforderungen des Petitionsaus-

    Eva Bulling-Schröter
    schusses bzw. des Parlaments keine Folge geleistet wird. Wenn ich mir überlege, daß Überweisungsbeschlüsse des Bundestages mit Mehrheit gefaßt werden, wie es heute schon öfters betont wurde, läßt das unweigerlich den Schluß zu, daß die Bundesregierung nicht nur den Petitionsausschuß nicht ernst nimmt, sondern das gesamte Parlament ignoriert und damit natürlich auch die Interessen ihrer eigenen Wählerinnen und Wähler.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So pauschal kann man das nicht sagen!)

    - Wir könnten uns ja einmal darüber unterhalten, wenn Sie das nicht so sehen. - So wird Politik- und Parteienverdrossenheit geschürt. Hier ist dringend Handlungsbedarf angesagt. Ich denke, wir sollten gemeinsam etwas tun.
    Eine drastische Einschränkung der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages und damit der Einflußmöglichkeiten des Petitionsausschusses - das macht der Jahresbericht deutlich - ist durch die zunehmende Umwandlung von Bereichen staatlicher Tätigkeit in die Rechtsformen einer Aktiengesellschaft oder GmbH zu verzeichnen. Wie im Schreiben eines Vorstandsmitgliedes der Deutschen Telekom AG vermerkt wird - ich zitiere -,
    ... kann das Handeln der Deutschen Telekom AG nicht mehr Gegenstand des Petitionsrechts sein, mit Ausnahme der Petitionen, die sich auf hoheitliche oder beamtenrechtliche Fragen beziehen.
    Selbstverständlich steht in einem demokratischen Staat den Betroffenen der Rechtsweg zur Wahrung ihrer Interessen offen. Bedenkt man allerdings, daß allein zwei Drittel der den Geschäftsbereich des Postministeriums betreffenden Petitionen sich gegen überhöhte Fernmelderechnungen richten, ergeben sich daraus für mich, abgesehen von finanziellen Problemen, sofort folgende Fragen. Erstens: Über welchen Zeitraum würde sich ein derartiges Verfahren bei der derzeitigen Überlastung der Gerichte erstrekken? Zweitens: Welche Chancen haben die Betroffenen, bei denen die Beweislast liegt, daß tatsächlich ihre Interessen gewahrt werden?
    Ein Mehr an Demokratie wird damit sicherlich nicht erreicht. Vielmehr werden auf diese Weise wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Ich denke, das ist mit der Privatisierung auch so gewollt.
    Als Neuling im Petitionsausschuß habe ich mir natürlich auch die Debatten zu den Jahresberichten der vergangenen Jahre angesehen. Daraus ergibt sich ein interessanter Vergleich: 1992 wurden allein über 40 % aller Petitionen von den Bürgerinnen und Bürgern der neuen Bundesländer eingereicht, und das wurde als Beleg für ihre Fähigkeit und ihren Willen gefeiert, Demokratie nicht nur zu erleben, sondern auch zu leben und direkt an ihr teilzunehmen. Dem steht laut Aussage des Jahresberichts 1994 gegenüber, daß es jetzt nur noch etwa ein Viertel aller Petitionen, nämlich 25,7 %, sind. Das ist ein Rückgang von bald 50 %. Die Interpretation dieser Aussage steht Ihnen frei. Allerdings dürfte sie kaum ein Ausdruck dafür sein, daß im gleichen Maße vereinigungsbedingte" Probleme in den neuen Bundesländern gelöst wurden und die versprochenen blühenden Landschaften in voller Pracht stehen.

    (Wolfgang Dehnel [CDU/CSU]: So ist es!)

    Die Anhörung zur Korrektur des Renten-Überleitungsgesetzes am vorigen Dienstag, zu der auch der Petitionsausschuß geladen war, bot einen tiefen Einblick in die Ungerechtigkeiten bei der Überführung von Renten und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzlichen Rentenversicherungssysteme. Selbst wenn man in Erwägung zieht, daß die Anhörung zu positiven Veränderungen führen könnte, wird damit nur ein Teil der Probleme gelöst, die die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern bewegen.
    Da sich die Mehrheitsverhältnisse des Bundestages im Petitionsausschuß widerspiegeln, ist klar, daß solche Forderungen wie z. B. die nach Veränderung des Asylrechts oder nach Stopp der Rüstungsexporte als Überweisungsbeschluß zur Erwägung oder zur Berücksichtigung auch im Ausschuß kaum eine Mehrheit finden. Das führt dann dazu, daß oftmals Entscheidungen zu Einzelpetitionen prinzipiellen politischen Intentionen untergeordnet werden und sie damit von vornherein keine Chance haben, im Parlament auf der Tagesordnung zu stehen.
    In Art. 17 der Verfassung ist das Recht verankert, daß sich jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden kann. Wenn dieses Recht nicht zum Alibi oder zur Farce werden soll, dann müssen die Eingaben und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernster genommen werden. Dazu gehört auch der Ausbau und nicht der Abbau der demokratischen Kontrolle gegenüber der Exekutive, der Verwaltung.
    Für überlegenswert halte ich den Vorschlag, Sitzungen des Petitionsausschusses ähnlich wie Gerichtsverhandlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Wählerinnen und Wähler hätten so die Möglichkeit, unmittelbar zu erleben, wie die Abgeordneten ihre Interessen nach bestem Wissen und Gewissen vertreten.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich nach inzwischen sechs Monaten praktischer Erfahrung im Petitionsausschuß weiß, wieviel Arbeit für die ordnungsgemäße Bearbeitung einer Petition erforderlich ist, möchte ich mich für das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusses - einige sitzen noch auf der Zuschauertribüne -, die eine sachgemäße Arbeit der Abgeordneten im Ausschuß gewährleisten, und für das meist sachliche Klima im Ausschuß im Sinne der Petentinnen und Petenten bedanken.

    (Beifall bei der PDS, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Max Straubinger.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Max Straubinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In knapp 20 000 Fällen suchten Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen dieses Landes Rat, Tat, Hilfe, Unterstützung und Gerechtigkeit über das Petitionsrecht. In meinen Augen ist dies Ausdruck dafür, daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist und daß ihm das Prädikat, Anwalt des Bürgers zu sein, welches er sich über Jahrzehnte seiner Tätigkeit erworben und erarbeitet hat, zusteht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wie hoch bei einzelnen Petenten die Erwartungen sind, daß über ihr eigenes, persönliches Anliegen vom Petitionsausschuß positiv entschieden wird und dadurch ihr Problem gelöst werden kann, läßt sich aus Aussagen in Anschreiben wie „Sie sind meine letzte Rettung" oder „Jetzt bin ich an der richtigen Stelle" oder „Ich bin überzeugt, daß ich bei Ihnen die nötige Unterstützung erhalte", unschwer ableiten.
    Natürlich kann auch der Petitionsausschuß nicht Unmögliches möglich machen oder widerrechtliches zu rechtlich einwandfreiem Handeln erklären. Aber in rund 23 % der entschiedenen Fälle hat der Petitionsausschuß die Erwartungen erfüllt und die Anliegen positiv erledigen oder beeinflussen können. Das ist eine beachtliche Bilanz, die die Notwendigkeit des Petitionsrechts zusätzlich untermauert. Aber auch viele Petitionen, die in der Sache nicht positiv beschieden werden konnten, haben durch die umfangreiche Bearbeitung dazu geführt, daß Entscheidungen verständlicher und einsichtiger werden. Viele Bürgerinnen und Bürger gewinnen dadurch das Vertrauen in unser Staatswesen zu-ruck, oder es wird wesentlich gestärkt. Die Bürger erhalten oft das Gefühl zurück, daß es jemanden gibt, der sich auch ihrer sogenannten kleinen, aber in Wirklichkeit großen Probleme annimmt und ihre Anliegen ernst nimmt, und daß ihre Anfragen Auswirkungen auf die künftige Verwaltungspraxis haben oder bei Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
    Umgekehrt bietet sich aber auch den Parlamentariern eine gute Möglichkeit, auf Fehlentwicklungen, Schwachstellen oder Lücken der Gesetzgebung oder der Umsetzung einzelner Gesetze aufmerksam zu werden.

    (Beifall des Abg. Wolfgang Dehnel [CDU/ CSU] und der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Der jetzige Jahresbericht zeigt deutlich, daß unser Staat auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger eingeht und daß das Parlament sowie die Bundesregierung bereit sind, gesetzliche Bestimmungen nötigenfalls auch neu zu überdenken. Signifikant kommt darin auch zum Ausdruck, daß die Anzahl der Petitionen aus den neuen Bundesländern zurückgegangen ist, weil die Schwierigkeiten, Lücken und Schwachstellen, die durch die Wiedervereinigung in verschiedenen Bereichen entstanden sind, mittlerweile dadurch beseitigt wurden, daß Neuregelungen entweder umgesetzt wurden oder bestehende Ge-
    setze ergänzt wurden. Dies war auch das Anliegen der früheren Petitionen, und dem wurde meines Erachtens vom Parlament und von der Regierung vorbildlich Rechnung getragen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Diese Entwicklung kann man nur positiv bewerten. Die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern konnten damit ein Recht aktiv nutzen, das sich, wie die Zahlen des Berichts zeigen, bewährt hat und wesentlich dazu beigetragen hat, daß nicht nur die Einheit Deutschlands, sondern auch der Verlauf des Einigungsprozesses als positiv und zufriedenstellend bewertet werden konnten.
    Meine Damen und Herren, viele Wünsche und Anliegen der Bürger, die an den Ausschuß herangetragen werden, wurden bereits von Ämtern, Behörden und Gerichten fair beschieden oder überprüft. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders herausstellen und verdeutlichen, daß deren Arbeit in höchstem Maße korrekt und rechtsstaatlich vor sich gegangen ist.
    Den Verwaltungen, die wegen ihrer Bürokratie zum Teil negativ dargestellt werden, muß man großenteils unsere hohe Anerkennung für ihre Arbeit und Leistungen aussprechen. In vielen Fällen, die im normalen Verwaltungsweg korrekt abgehandelt wurden und bei denen Petenten ab und zu versuchen, eine rechtlich fundierte Entscheidung zu hintertreiben, besteht für den Petitionsausschuß nur die Möglichkeit, die Richtigkeit des Verfahrens zu prüfen. Eine entgegengesetzte oder geänderte Beurteilung in der Sache steht dem Ausschuß in derartigen Fällen nicht zu.
    Das ist in unserer Arbeit auch geboten und wird der Gewaltenteilung in unserem Land gerecht. Versuche, diese Trennlinie zu verwischen, indem man fordert, rechtsstaatlich abgeschlossene Verfahren über die Dauer eines Petitionsverfahrens hinaus auszusetzen und zu verzögern, lehne ich ab.
    Rechtskräftig abgeschlossene Asylverfahren z. B., die als Ergebnis die Ablehnung des Asylantrages hatten und die Ausweisung oder Abschiebung erfordern, dürfen nicht durch ein Petitionsverfahren hintertrieben werden, um auf diesem Weg den mißbräuchlichen Nutzern des Asylrechts eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in unserem Land zu ermöglichen. Dafür wurde der Petitionsausschuß nicht eingerichtet.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn wir derartigen Forderungen nachgeben, untergraben wir die bewährte Gewaltenteilung in unserem Land. Trotz aller politischen Gegensätzlichkeit müssen wir der Versuchung widerstehen, das Organ des Petitionsausschusses als indirekte Gerichtsbarkeit zu mißbrauchen.
    Wenn in einer Presseerklärung der Grünen zum Jahresbericht des Petitionsausschusses die Einführung eines qualifizierten Minderheitenrechts für die Minderheit im Ausschuß gefordert wird, stellt das

    Max Straubinger
    meiner Meinung nach die demokratischen Mehrheitsprinzipien auf den Kopf.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)