Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) SPD entschuldigt bis einschließlich
Antretter, Robert 22. 06. 95*
Behrendt, Wolfgang SPD 22. 06. 95*
Blunck, Lilo SPD 22. 06. 95*
Böttcher, Maritta PDS 22.06.95
Borchert, Jochen CDU/CSU 22. 06.95
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 22.06.95*
Büttner (Ingolstadt),Hans SPD 22.06.95
Burchardt, Ulla SPD 22. 06. 95
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 22.06.95
Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 22. 06.95
Hornung, Siegfried CDU/CSU 22. 06. 95*
Jelpke, Ulla PDS 22. 06.95
Jung (Düsseldorf), Volker SPD 22.06. 95
Junghanns, Ulrich CDU/CSU 22.06.95*
Lummer, Heinrich CDU/CSU 22. 06. 95*
Marten, Günter CDU/CSU 22. 06. 95*
(B) Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22.06.95
Mosdorf, Siegmar SPD 22. 06. 95
Pfannenstein, Georg SPD 22. 06. 95
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 22. 06.95*
Reschke, Otto SPD 22. 06. 95
Scheelen, Bernd SPD 22. 06. 95
Schloten, Dieter SPD 22. 06.95*
Schumann, Ilse SPD 22. 06. 95
Siebert, Bernd CDU/CSU 22. 06.95*
Wallow, Hans SPD 22. 06.95
Welt, Jochen SPD 22. 06. 95
Zierer, Benno CDU/CSU 22. 06. 95*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Liste der Abgeordneten, die an der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkomission gemäß § 4 Abs. 4 des Gesetzes fiber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes teilgenommen haben:
Anlagen zum Stenographischen Bericht
CDU/CSU
Adam, Ulrich
Altmaier, Peter
Augustin, Anneliese Austermann, Dietrich Bargfrede, Heinz-Günter Basten, Franz Peter Bauer, Dr. Wolf
Baumeister, Brigitte Belle, Meinrad
Bergmann-Pohl, Dr. Sabine Bierling, Hans-Dirk
Blank, Dr. Joseph-Theodor Blank, Renate
Blens, Dr. Heribert Bleser, Peter
Blüm, Dr. Norbert Bohl, Friedrich
Böhmer, Dr. Maria Börnsen (Bönstrup), Wolfgang
Bosbach, Wolfgang Bötsch, Dr. Wolfgang Brähmig, Klaus
Braun (Auerbach), Rudolf Breuer, Paul
Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Büttner (Schönebeck),
Hartmut
Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter H.
Dehnel, Wolfgang Deittert, Hubert
Dempwolf, Gertrud Deß, Albert
Diemers, Renate Dietzel, Wilhelm Dörflinger, Werner Doss, Hansjürgen Dregger, Dr. Alfred Eichhorn, Maria Engelmann, Wolfgang Eppelmann, Rainer Eßmann, Heinz Dieter Eylmann, Horst
Eymer, Anke
Falk, Ilse
Faltlhauser, Dr. Kurt Feilcke, Jochen
Fell, Dr. Karl H.
Fink, Ulf
Fischer (Hamburg), Dirk Francke (Hamburg), Klaus Friedrich, Dr. Gerhard Fritz, Erich G.
Fuchtel, Hans-Joachim Geiger, Michaela
Geis, Norbert
Geißler, Dr. Heiner Glücklich, Wilma Göhner, Dr. Reinhard Götz, Peter
Götzer, Dr. Wolfgang Gres, Joachim
Grill, Kurt-Dieter Gröhe, Hermann Grotz, Claus-Peter Grund, Manfred Günther (Duisburg), Horst
Hammerstein, Carl-Detlev Freiherr von
Haschke (Großhennersdonf), Gottfried
Hasselfeldt, Gerda Haungs, Rainer
Hauser (Esslingen), Otto Hauser (Rednitzhembach),
Hansgeorg
Hedrich, Klaus-Jürgen
Heise, Manfred Hellwig, Dr. Renate Hintze, Peter
Hollerith, Josef Homhues, Dr. Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hörsken, Heinz-Adolf Hörster, Joachim
Hüppe, Hubert Jaffke, Susanne Janovsky, Georg Jawurek, Helmut Jobst, Dr. Dionys Jork, Dr.-Ing. Rainer
Jung (Limburg), Michael Jüttner, Dr. Egon
Kahl, Dr. Harald Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen
Kansy, Dr.-Ing. Dietmar Kanther, Manfred Karwatzki, Irmgard Kauder, Volker
Keller, Peter
Klaeden, Eckart von Klaußner, Dr. Bernd Klein (München), Hans Klinkert, Ulrich
Kohl, Dr. Helmut
Köhler (Hainspitz), Hans-Ulrich Kolbe, Manfred
Königshofen, Norbert
Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Koslowski, Manfred Kossendey, Thomas Kraus, Rudolf
Krause (Dessau), Wolfgang Krautscheid, Andreas Kriedner, Arnulf
Kronberg, Heinz-Jürgen Krziskewitz, Reiner Kues, Dr. Hermann Kuhn, Werner
Lamers (Heidelberg),
Dr. Karl A.
Lammert, Dr. Norbert Laschet, Armin Lattmann, Herbert Laufs, Dr. Paul Laumann, Karl Josef Lensing, Werner Lenzer, Christian Letzgus, Peter Limbach, Editha
Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Lippold (Offenbach),
Dr. Klaus W. Lischewski, Dr. Manfred Lohmann (Lüdenscheid),
Wolfgang
Louven, Julius
Löwisch, Sigrun
Lummer, Heinrich Luther, Dr. Michael
Maaß (Wilhelmshaven), Erich Mahlo, Dr. Dietrich Marschewski, Erwin
Marten, Günter
Meckelburg, Wolfgang Meinl, Rudolf
Meister, Dr. Michael Meyer (Winsen), Rudolf Michelbach, Hans Michels, Meinolf Müller, Dr. Gerd
Müller (Kirchheim), Elmar Nelle, Engelbert Neumann (Bremen), Bernd Nitsch, Johannes
Nolte, Claudia
Olderog, Dr. Rolf Ost, Friedhelm
Oswald, Eduard
Otto (Erfurt), Norbert Päselt, Dr. Gerhard Paziorek, Dr. Peter Pesch, Hans-Wilhelm Petzold, Ulrich
Pfeiffer, Angelika Pfennig, Dr. Gero Pflüger, Dr. Friedbert Philipp, Beatrix
Pinger, Dr. Winfried Pofalla, Ronald
Pohler, Dr. Hermann Polenz, Ruprecht Pretzlaff, Marlies Protzner, Dr. Bernd Ramsauer, Dr. Peter Rau, Rolf
Rauber, Helmut
Rauen, Peter Harald Regenspurger, Otto Reichard (Dresden), Christa Reichardt (Mannheim),
Klaus Dieter
Reinartz, Dr. Bertold Reinhardt, Erika
Repnik, Hans-Peter Richter, Roland
Richwien, Roland Rieder, Dr. Norbert
Riedl (München), Dr. Erich Riegert, Klaus
Riesenhuber, Dr. Heinz Rönsch (Wiesbaden), Hannelore
Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm Rose, Dr. Klaus
Rossmanith, Kurt J. Röttgen, Norbert Ruck, Dr. Christian Rühe, Volker
Rüttgers, Dr. Jürgen Schätzle, Ortrun
Schäuble, Dr. Wolfgang Schauerte, Hartmut Schemken, Heinz Scherhag, Karl-Heinz Scheu, Gerhard
Schindler, Norbert Schlee, Dietmar
Schmalz, Ulrich Schmidbauer, Bernd Schmidt (Fürth), Christian Schmidt (Halsbrücke),
Dr.-Ing. Joachim
Schmidt (Mülheim), Andreas Schmiedeberg, Hans-Otto Schmitz (Baesweiler), Hans
Peter
Schmude, Michael von Schnieber-Jastram, Birgit Schockenhoff, Dr. Andreas Scholz, Dr. Rupert Schuchardt, Dr. Erika Schulhoff, Wolfgang Schulte (Schwäbisch
Gmünd), Dr. Dieter Schulz (Leipzig), Gerhard Schulze, Frederick Schwalbe, Clemens Schwarz-Schilling,
Dr. Christian
Sebastian, Wilhelm-Josef Seehofer, Horst
Seibel, Wilfried
Seiffert, Heinz-Georg Seiters, Rudolf
Selle, Johannes
Siebert, Bernd
Sikora, Jürgen
Singhammer, Johannes Sothmann, Bärbel Spranger, Carl-Dieter Steiger, Wolfgang
Stetten, Dr. Wolfgang Freiherr von
Storm, Andreas
Straubinger, Max
Stübgen, Michael
Susset, Egon
Süssmuth, Dr. Rita Teiser, Michael
Tiemann, Dr. Susanne Töpfer, Dr. Klaus
Tröger, Gottfried
Uldall, Gunnar
Vogt (Duren), Wolfgang Waffenschmidt, Dr. Horst Waigel, Dr. Theodor Waldburg-Zeil,
Alois Graf von
Wetzel, Kersten
Wilhelm (Mainz), Hans-Otto Willner, Gert
Wilz, Bernd
Wimmer (Neuss), Willy Wissmann, Matthias Wittmann (Tännesberg),
Simon
Wonneberger, Michael Wülfing, Elke
Würzbach, Peter Kurt Yzer, Cornelia
Zeitlmann, Wolfgang Zöller, Wolfgang
SPD
Adler, Brigitte
Andres, Gerd
Bachmaier, Hermann Bahr, Ernst
Barnett, Doris
Barthel, Klaus Becker-Inglau, Ingrid Berger, Hans
Bertl, Hans-Werner Beucher, Friedhelm Julius Bindig, Rudolf
Böhme (Unna), Dr. Ulrich
Börnsen (Ritterhude), Arne Brandt-Elsweier, Anni Braune, Thilo
Brecht, Dr. Eberhard Bulmahn, Edelgard Bury, Hans Martin Caspers-Merk, Marion
Catenhusen, Wolf-Michael Conradi, Peter Däubler-Gmelin, Dr. Herta Deichmann, Christel Diller, Karl
Dobberthien, Dr. Marliese Dreßen, Peter
Dreßler, Rudolf
Duve, Freimut
Eich, Ludwig
Enders, Peter
Erler, Gernot
Ernstberger, Petra Faße, Annette
Ferner, Elke
Fischer (Homburg), Lothar Fograscher, Gabriele Follak, Iris
Formanski, Norbert Freitag, Dagmar Fuchs (Verl), Katrin Fuhrmann, Arne Ganseforth, Monika Gansel, Norbert Gilges, Konrad
Gleicke, Iris
Gloser, Günter
Graf (Friesoythe), Günter Graf (Rosenheim), Angelika Grasedieck, Dieter Großmann, Achim
Haack (Extertal),
Karl Hermann Hacker, Hans-Joachim Hagemann, Klaus Hampel, Manfred Hanewinckel, Christel Hartenbach, Alfred Hasenfratz, Klaus Hauchler, Dr. Ingomar Heistermann, Dieter Hemker, Reinhold Hempelmann, Rolf Hendricks, Dr. Barbara Heubaum, Monika Hiksch, Uwe
Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan
Höfer, Gerd
Hoffmann (Chemnitz), Jelena
Hofmann (Volkach), Frank Holzhüter, Ingrid Hovermann, Eike Ibrügger, Lothar
Ilte, Wolfgang
Imhof, Barbara
Irber, Brunhilde Jäger, Renate
Jens, Dr. Uwe
Kaspereit, Sabine Kastner, Susanne Kastning, Ernst
Kemper, Hans-Peter Kirschner, Klaus Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Klose, Hans-Ulrich
Knaape, Dr. Hans-Hinrich
Kolbow, Walter Körper, Fritz Rudolf Kressl, Nicolette Kröning, Volker Krüger, Thomas Kubatschka, Horst Kuhlwein, Eckart Kunick, Konrad Kurzhals, Christine Küster, Dr. Uwe Labsch, Werner Lange, Brigitte Larcher, Detlev von Lennartz, Klaus Leonhard, Dr. Elke
Lohmann (Witten), Klaus Lörcher, Christa
Lotz, Erika
Lucyga, Dr. Christine
Maaß (Herne), Dieter
Mante, Winfried Marx, Dorle
Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Matthäus-Maier, Ingrid Mattischeck, Heide Mehl, Ulrike
Meißner, Herbert Mertens, Angelika Meyer (Ulm), Dr. Jürgen Mogg, Ursula
Müller (Düsseldorf), Michael Müller (Völklingen), Jutta Müller (Zittau), Christian Neumann (Berlin), Kurt Neumann (Bramsche), Volker Neumann (Gotha), Gerhard Niehuis, Dr. Edith
Niese, Dr. Rolf Odendahl, Doris Oesinghaus, Günter Onur, Leyla
Opel, Manfred Ostertag, Adolf Palis, Kurt
Papenroth, Albrecht Penner, Dr. Wilfried Pfaff, Dr. Martin Pick, Dr. Eckhart Poß, Joachim
Rehbock-Zureich, Karin Renesse, Margot von Rennebach, Renate Reuter, Bernd
Richter, Dr. Edelbert Rixe, Günter
Robbe, Reinhold Rübenkönig, Gerhard Schäfer, Dr. Hansjörg Schaich-Walch, Gudrun Schanz, Dieter Scharping, Rudolf Scheer, Dr. Hermann Scheffler, Siegfried Schild, Horst
Schily, Otto
Schmidbauer (Nürnberg), Horst
Schmidt (Aachen), Ursula Schmidt (Meschede), Dagmar Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Schmitt (Berg), Heinz
Schnell, Dr. Emil Schöler, Walter Schreiner, Ottmar
Schröter, Gisela Schubert, Dr. Mathias Schuhmann (Delitzsch),
Richard
Schulte (Hameln), Brigitte Schultz (Köln), Volkmar Schumann, Ilse
Schuster, Dr. R. Werner Schütz (Oldenburg), Dietmar Schwall-Düren, Dr. Angelica Schwanhold, Ernst Schwanitz, Rolf
Seidenthal, Bodo Seuster, Lisa
Simm, Erika
Singer, Johannes Skarpelis-Sperk, Dr. Sigrid Sonntag-Wolgast, Dr.
Cornelie
Sorge, Wieland Spanier, Wolfgang Sperling, Dr. Dietrich
Spiller, Jörg-Otto Steen, Antje-Marie
Stiegler, Ludwig Struck, Dr. Peter Tappe, Joachim Tauss, Jörg
Teichmann, Dr. Bodo
Terborg, Margitta Teuchner, Jella Thalheim, Dr. Gerald
Thierse, Wolfgang Thieser, Dietmar Thönnes, Franz Titze-Stecher, Uta Tröscher, Adelheid Urbaniak, Hans-Eberhard Vergin, Siegfried Verheugen, Günter
Vogt (Pforzheim), Ute
Voigt (Frankfurt), Karsten D. Vosen, Josef
Wagner, Hans Georg Wegner, Dr. Konstanze Weiermann, Wolfgang
Weis (Stendal), Reinhard Weisheit, Matthias Weißgerber, Gunter Weisskirchen (Wiesloch),
Gert
Welt, Jochen Wester, Hildegard Westrich, Lydia
Wieczorek, Dr. Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wiefelspütz, Dieter
Wittich, Berthold Wodarg, Dr. Wolfgang Wohlleben, Verena
Wolf (München), Hanna Wright, Heide
Zapf, Uta
Zöpel, Dr. Christoph Zumkley, Peter
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Altmann (Aurich), Gila Altmann (Pommelsbrunn), Elisabeth
Beck (Bremen), Marieluise Beck (Köln), Volker
Beer, Angelika
Berninger, Matthias Buntenbach, Annelle Eichstädt-Bohlig, Franziska Eid, Dr. Uschi
Fischer (Berlin), Andrea Fischer (Frankfurt), Joseph Grießhaber, Rita
Häfner, Gerald Hermenau, Antje Heyne, Kristin Höfken, Ulrike Hustedt, Michaele Kiper, Dr. Manuel Knoche, Monika
Köster-Loßack, Dr. Angelika Lengsfeld, Vera
Lippelt, Dr. Helmut
Metzger, Oswald Müller (Köln), Kerstin Nachtwei, Winfried
Nickels, Christa Özdemir, Cem Poppe, Gerd Probst, Simone Rochlitz, Dr. Jürgen
Saibold, Halo Scheel, Christine
Schewe-Gerigk, Irmingard Schlauch, Rezzo
Schmidt (Hitzhofen), Albert Schönberger, Ursula Schoppe, Waltraud
Schulz (Berlin), Werner Steenblock, Rainder Steindor, Marina Sterzing, Christian
Such, Manfred Vollmer, Dr. Antje Volmer, Ludger
Wilhelm (Amberg), Helmut Wolf (Frankfurt), Margareta
F.D.P.
Albowitz, Ina
Braun (Augsburg),
Hildebrecht
Bredehorn, Günther Essen, Jörg van Feldmann, Dr. Olaf Frick, Gisela
Friedhoff, Paul K. Friedrich, Horst Genscher, Hans-Dietrich Gerhardt, Dr. Wolfgang
Günther (Plauen), Joachim Guttmacher, Dr. Karlheinz Haussmann, Dr. Helmut Heinrich, Ulrich
Hirche, Walter
Hirsch, Dr. Burkhard Homburger, Birgit Hoyer, Dr. Werner Irmer, Ulrich
Kinkel, Dr. Klaus
Kleinert (Hannover), Detlef Kohn, Roland
Kolb, Dr. Heinrich L. Koppelin, Jürgen
Laermann, Dr.-Ing. Karl-Han Lanfermann, Heinz Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine Lühr, Uwe
Nolting, Günther Friedrich Ortleb, Dr. Rainer
Peters, Lisa
Röhl, Dr. Klaus Schmalz-Jacobsen, Cornelia Schmidt-Jortzig, Dr. Edzard Schwaetzer, Dr. Irmgard Solms, Dr. Hermann Otto Stadler, Dr. Max
Thiele, Carl-Ludwig Thomae, Dr. Dieter
Türk, Jürgen
Weng (Gerlingen),
Dr. Wolfgang
PDS
Bierstedt, Wolfgang
Bläss, Petra
Einsiedel, Heinrich Graf von
Elm, Dr. Ludwig Enkelmann, Dr. Dagmar Fuchs, Dr. Ruth
Gysi, Dr. Gregor Heym, Stefan Jakob, Dr. Willibald
Knake-Werner, Dr. Heidi Köhne, Rolf
Kutzmutz, Roll Luft, Dr. Christa Lüth, Heidemarie
Maleuda, Dr. Günther Müller (Berlin), Manfred Neuhäuser, Rosel Rössel, Dr. Uwe-Jens Warnick, Klaus-Jürgen Wolf, Dr. Winfried Zwerenz, Gerhard
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 2):
Kann nach Ansicht der Bundesregierung, die bisher wiederholt erklärt hat, daß der Sender "Deutsche Welle" sein stark asbestbelastetes Funkhaus in Köln bis spätestens 30. Juni 1997 geräumt haben muß und bis zu diesem Termin in ein Gebäude auf dem Gelände der bundeseigenen Liegenschaft an der KurtSchumacher-Straße (,,Schürmann-Bau") in Bonn verlegt werden soll, dieser Terminplan eingehalten werden, nachdem bislang von der Bundesregierung weder eine Entscheidung für den Weiterbau und die Vollendung des ,,Schürmann-Baus" gefällt noch ein Antrag gemäß § 64 BHO für die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft an der Kurt-Schumacher-Straße in die parlamentarischen Gremien eingebracht worden ist?
Ab 1992 wurden im Funkhaus der Deutschen Welle in Köln vorläufige Schutzmaßnahmen nach den Asbestrichtlinien durchgeführt. Für diese vorläufigen Schutzmaßnahmen wird seitens der eingeschalteten Gutachter eine Funktionstüchtigkeit von 5 Jahren eingeräumt. Es ist denkbar, daß die vorläufigen Maßnahmen ihre Funktionstüchtigkeit über den genannten Zeitraum hinaus behalten; dies muß jedoch rechtzeitig vor Ablauf des Termins baufachlich geprüft werden. Auf jeden Fall wird angestrebt, daß die Deutsche Welle bereits Ende 1997 in Teilen von Köln nach Bonn umziehen kann. Die Bundesregierung beabsichtigt, über den „Schürmann-Bau" in Kürze zu entscheiden.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Volker Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 3 und 4):
Kann die Bundesregierung den Widerspruch aufklären, daß sie in der Fragestunde am 18. Mai 1995 einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung" vom gleichen Tag über das Wissen des Bundeskanzlers über den Plutoniumschmuggel dementiert und am 23. Mai 1995 in einem Schreiben die Präsidentin des Deutschen Bundestages darauf hinweist, daß die von der „Süddeutschen Zeitung " dazu verwendeten Zitate aus in der Parlamentarischen Kontrollkommission verlesenen Dokumenten stammen?
3642* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1995
Beziehen sich die Zitate aus den Dokumenten der Parlamentarischen Kontrollkommission in der „Süddeutschen Zeitung" auf das Wissen des Bundeskanzlers über den Plutoniumschmuggel?
1. Vorab möchte ich darauf hinweisen, daß es nach Auffassung der Bundesregierung nicht hilfreich für die Arbeit des vom Deutschen Bundestages eingesetzten Untersuchungsausschusses ist, wenn die Bundesregierung weiterhin aus dem Zusammenhang des Untersuchungsauftrages herausgelöste Einzelfragen im Plenum beantwortet. An dieser Auffassung wird unverändert festgehalten. Zur näheren Begründung verweise ich auf die Ausführungen des Chefs des Bundeskanzleramtes in der Fragestunde des Bundestages am 18. Mai 1995. Der Geschäftsordnungsausschuß des Deutschen Bundestages hat die Thematik in dieser Woche auf seiner Tagesordnung.
2. Dies vorangeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
a) Der von Ihnen behauptete Widerspruch besteht nicht. Der in Ihrer Frage genannte Zeitungsbericht ist in wesentlichen Aussagen und Schlußfolgerungen unzutreffend.
Richtig ist:
Der Bundeskanzler ist mehrfach in allgemeiner Weise über die sich aus dem illegalen Nuklearhandel ergebenen Gefahren und über die Vorgänge in München im Lichte der im Bundeskanzleramt vorhandenen Informationen unterrichtet worden. Über die Vorgänge und näheren Umstände des Plutoniumschmuggels in München ist der Bundeskanzler erst am Wochenende vom 12. auf den 13. August 1994 im Lichte der im Bundeskanzleramt vorhandenen Informationen unterrichtet worden.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
b) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Deutschen Bundestages unterliegen kraft Gesetzes der Geheimhaltung.
Zu Fragen, ob und was aus geheimen Dokumenten dieses Gremiums zitiert wurde, wird die Bundesregierung daher keine öffentlichen Ausführungen machen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 24):
Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, 61 Panzer vom Typ Leo I an Brasilien zu verkaufen, und welche "vitalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland für eine ausnahmsweise Genehmigung" (Rüstungsexportpolitische Grundsätze der Bundesregierung) liegen in diesem Fall vor?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Panzer vom Typ Leopard I an Brasilien zu verkaufen. Eine entsprechende Anfrage der brasilianischen Regierung wurde im Jahre 1994 abschlägig beschieden.
Der Bundesregierung liegt allerdings die Bitte eines NATO-Partners zur Zustimmung zum Verkauf von 61, im Rahmen multilateraler Beschaffungsmaßnahmen erworbener, auszusondernder Leo I-Panzer aus deutscher Produktion vor.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Anke Eymer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1707 Fragen 31 und 32):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es ein in Amerika erprobtes Verfahren zum Tunnelbau gibt, das es ermöglichen würde, die marode Herrenbrücke in Lübeck (Bestandteil der B 75) durch einen Tunnel zu ersetzen, der nicht teurer wäre als eine breitere Brücke, und wenn ja, wie lange wird die Prüfung der Durchführbarkeit dieses Verfahrens in Anspruch nehmen?
Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an einen Wirtschaftlichkeitsnachweis für einen solchen Tunnel, vor allem auch im Hinblick darauf, daß ein Tunnel zu einer Entlastung für die Menschen und zu einer Verbesserung der Situation für die Wirtschaft und die Umwelt führen würde?
Zu Frage 31:
Die angesprochene Tunnelkonstruktion ist der Bundesregierung bekannt; sie ist bisher in Deutschland und in den europäischen Ländern nicht angewendet worden. Ob das angesprochene Tunnelbauverfahren nicht teurer ist als ein Brückenbauwerk, müssen eingehende Prüfungen ergeben. Hierzu werden noch Unterlagen von den Wirtschaftsjunioren Lübeck benötigt, die noch nicht vorliegen. Auch deswegen ist eine Aussage über die Dauer der Prüfung noch nicht möglich.
Zu Frage 32:
Gemäß § 7 Abs. 2 BHO sind generell für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung Nutzen-Kosten-Untersuchungen anzustellen. Bei Neu- und Ausbauvorhaben des Bundes im Bereich der Wegeinfrastruktur werden bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes seit 1980 gesamtwirtschaftliche Bewertungen unter Einbezug aller Nutzen und Kosten als Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Das Bundesministerium für Verkehr hat hierzu in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern ein Bewertungsverfahren entwickelt, dessen aktuelle, in der Bundesverkehrswegeplanung 1992 genutzte Fassung in Heft 72 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Verkehr zur Einsicht zur Verfügung steht. Ich erwarte, daß die hier in Rede stehenden Lösungen für den Ersatz der Herrenbrücke hinsichtlich ihrer Wirtschaftslichkeit nach diesem Verfahren untersucht werden. Bereits vor dem Gespräch des Bundesministeriums für Verkehr mit den Wirtschaftsjunioren Lübeck ist mit der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen eine entsprechende Untersuchung vereinbart worden, in die auch Tunnellösungen einzubeziehen sind.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Robert Leidinger (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 33 und 34):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß sowohl Prof. Giesecke von der Universität Stuttgart als auch Prof. Horlacher von der Technischen Universität Dresden ihre Stellungnahmen zu den Ergebnissen des von Prof. Dr. Harald Ogris erstellten Gutachtens über die von ihm vorgeschlagene Ausbaumethode für die Donau zwischen Straubing und Vilshofen direkt an die Rhein-Main-Donau AG in München adressiert haben?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß der emeritierte Prof. Mosonyi von der Universität Karlsruhe seine Stellungnahme zu den Ergebnissen des von Prof. Dr. Harald Ogris erstellten Gutachtens über die von ihm vorgeschlagene Ausbaumethode für die Donau zwischen Straubing und Vilshofen einleitet mit den Worten „Auf Aufforderung der RheinMain-Donau AG habe ich ... " und Prof. Giesecke von der Universität Stuttgart „An den Vorstand der Rhein-Main-Donau AG" schreibt: „sie haben mich gefragt, ..."?
Zu Frage 33:
Die gemeinsam von Bund und Bayern ausgewählten Wissenschaftler Prof. Giesecke (Universität Stuttgart), Prof. Horlacher (TU Dresden), Prof. Strobl (TU München), Prof. Drobir (TU Wien), Prof. Mosonyi (ehemals TU Karlsruhe) waren von der Rhein-MainDonau AG um eine Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Ogris gebeten worden. Dieses Vorgehen entspricht der Vertragslage, da die Rhein-Main-Donau AG von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung nach den Main-Donau-Verträgen mit der Planung und der Durchführung des Donauausbaus beauftragt ist. Die Stellungnahmen sind deshalb korrekterweise der Rhein-Main-Donau AG zugeleitet worden.
Zu Frage 34:
Wie bereits in der Frage Nr. 33 erläutert, waren die fünf Wissenschaftler, darunter auch Prof. Mosonyi, von der Rhein-Main-Donau AG um eine Stellungnahme zum Ogris-Gutachten gebeten worden. Für die Bundesregierung ist es unerheblich, ob die Stellungnahmen an die Rhein-Main-Donau AG oder den Vorstand der Rhein-Main-Donau AG adressiert sind, da letztendlich der fachliche Inhalt der Stellungnahmen für die Bewertung des Donauausbaus von Bedeutung ist.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1707 Frage 41):
Welche Beweisführung sieht die Bundesregierung im einzelnen als wissenschaftlich zweifelsfrei erhärtet dafür an, daß Stickstoff-Emissionen der Kraftfahrzeuge erstens überhaupt Vorläufersubstanzen für das Ozon und zweitens auch tatsächlich ursächlich für bodennahes Ozon sind, und steht die Beweisführung nicht im Widerspruch zu der Beobachtung, daß in Reinluftgebieten ohne Verkehr und Industrie hohe Ozonwerte gemessen worden sind?
Die weltweit seit Jahrzehnten durchgeführten experimentellen und theoretischen Untersuchungen zum Sommersmogproblem haben die fundamentale Rolle, die die Stickstoffoxide bei der Bildung von Ozon spielen, zweifelsfrei bestätigt, so daß hierüber in der wissenschaftlichen Diskussion keine Meinungsverschiedenheiten mehr bestehen. Ozon wird durch die Reaktion von atomarem mit molekularem Sauerstoff gebildet: O + O2 -+ O3.
Der atomare Sauerstoff in Bodennähe wird durch die Energie der Sonnenstrahlung aus Stickstoffoxiden abgespalten. Stickstoffoxid ist somit eine wesentliche Vorläufersubstanz.
In den Sommermonaten entstammen in Deutschland ca. 70 % der Stickstoffoxid-Emissionen dem Straßenverkehr. Die hohen Ozonwerte auf dem Land entstehen zum überwiegenden Teil aus den Vorläufersubstanzen, die durch den Wind aus Gebieten mit hoher Schadstoffemission in diese Reinluftgebiete verfrachtet werden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 42 und 43):
Ist die Behauptung von Shell-Manager Peter Duncan (geäußert in den „Tagesthemen" vom 12. Juni 1995) zutreffend, wonach sich alle Umweltminister der EU darauf geeinigt hätten, Ölplattformen grundsätzlich an Land zu entsorgen, jedoch Ausnahmen zulässig seien, wenn ja, welche Auffassung hat die Bundesregierung bei dieser Beschlußfassung vertreten?
Wenn eine Einigung in diesem Punkt erzielt wurde, welche Bedingungen und Kriterien (insbesondere umweltbezogene Kriterien) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Ausnahmeregelungen vereinbart, und welche internationalen Kontrollen sollen diese Regelung sicherstellen?
Zu Frage 42:
Die Umweltminister der EU haben keinen Beschluß der erwähnten Art gefaßt. Ich gehe jedoch davon aus, daß der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Shell AG sich auf Regelungen im Rahmen des von allen Anliegerstaaten des Nordostatlantiks getragenen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Luftfahrzeuge (Oslo-Übereinkommen vom 15. Februar 1972 - BGBl. II 1977 S. 165) und auf die Beschlüsse der 4. Internationalen Nordseeschutzkonferenz vom 8./9. Juni 1995 bezieht.
Da im Oslo-Übereinkommen zu Einschränkung der Abfallbeseitigung auf See (Nordostatlantik) Offshore Plattformen nicht ausdrücklich genannt sind, verabschiedete die Oslo-Kommission 1991 auf Versuchsbasis „Guidelines for the disposal of Offshore
Installations at Sea". Diese Leitlinien regeln die Behandlung von Offshore-Anlagen und empfehlen den Vertragsparteien, die Versenkung von Offshore-Anlagen zu verbieten, wenn sie über Spurenverunreinigungen hinausgehende, nicht entfernbare gefährliche Stoffe enthalten.
Die Leitlinien haben empfehlenden Charakter und somit keine völkerrechtlich verbindliche Wirkung. Nach dem neuen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen) vom 22. September 1992 (BGBl. II 1994 S. 1355), das international aber noch nicht in Kraft ist, kann ebenfalls in besonders begründeten Einzelfällen die Versenkung von Plattformen genehmigt werden. Dabei sind alle nur möglichen Maßnahmen zu unternehmen, um eine Verschmutzung der Meeresumwelt zu verhüten. Die Bundesregierung ist im Rahmen der Ausarbeitung der o. g. Leitlinien sowie der Verhandlungen zum OSPAR-Übereinkommen für ein Verbot der Seeversenkung von Offshore-Anlagen eingetreten. Ein totales Verbot konnte allerdings seinerzeit gegen andere Staaten nicht durchgesetzt werden.
Bei der 4. Internationalen Nordseeschutzkonferenz am 8./9. Juni 1995 hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck für die Entsorgung stillgelegter Offshore-Anlagen an Land eingesetzt.
In ihrem Beschluß stimmen mit Ausnahme Großbritanniens und Norwegens die Umweltminister aller Nordseeanliegerstaaten darin überein (Frankreich nur für die Plattformen aus Stahl), daß stillgelegte Offshore-Anlagen grundsätzlich wiederverwendet oder an Land entsorgt werden müssen.
Zu Frage 43:
Wie bereits in der Antwort zu Frage 42 erläutert, konnte bei der 4. Internationalen Nordseeschutzkonferenz keine vollständige Einigung über die Landentsorgung von Offshore-Anlagen erzielt werden. Nach den Leitlinien der Oslo-Kommission darf eine Versenkung von Offshore-Anlagen nur unter Erteilung einer besonderen Einzelfallerlaubnis (specific permit) erfolgen. Dieser Erlaubnis sind strenge Kriterien und Bewertungen, zum Beispiel hinsichtlich Auswahl des Versenkungsortes und hinsichtlich der Bewertung der auf der Anlage verbliebenen Rückstände gefährlicher Stoffe, zugrundezulegen. Bei der Auswahl des Versenkungsortes soll zum Beispiel auf Laich- und Fortpflanzungsgebiete oder bekannte Wandergebiete von Fischen und Meeressäugern Rücksicht genommen werden. In jedem Einzelfall sollen Alternativen zur Seeversenkung berücksichtigt werden.
Als Kontrollmechanismus der in den Leitlinien empfohlenen Maßnahmen wurde ein Notifikationsverfahren vorgesehen. Eine Vertragspartei, die beabsichtigt, eine Offshore-Anlage auf See zu versenken, soll die anderen Vertragsparteien davon unterrichten, unter Nennung aller Kriterien und Bewertungen einschließlich der für die Versenkung auf See maßgebenden Grande.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1707 Frage 45):
Für welchen Zeitpunkt plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Auslagerung des Sondermülls, der im Schacht Marie des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben eingelagert ist?
Im Grubenbau der Schachtanlage Marie, die nicht Bestandteil des Endlagers Morsleben ist, sind lediglich Härterei-Altsalze zwischengelagert. Die geplante Auslagerung soll im August 1995 beginnen und wird ca. 18 Monate dauern.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1707 Fragen 51 und 52):
Welchen Stand haben die Überlegungen der Bundesregierung erreicht, um ihre Ankündigungen der Einführung einer unter dem Namen „Meister-BAföG" bekanntgewordene berufliche Aufstiegsfortbildung umzusetzen?
Mit welchen Förderarten (Zuschuß- und unverzinslicher bzw. verzinslicher Darlehensanteil) plant die Bundesregierung die neu einzuführende, unter dem Namen „Meister-BM.%" bekanntgewordene berufliche Aufstiegsfortbildung auszustatten?
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung hat in ihrem BAföG-Bericht vom 8. März 1995 an den Deutschen Bundestag auch ein Konzept für die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung skizziert, welches inzwischen weiterentwickelt und in seinen Grundzügen beraten worden ist. Danach soll die künftige Förderung den Teilnehmern an Fortbildungsmaßnahmen geleistet werden, die auf eine herausgehobene Berufstätigkeit beispielsweise als selbständiger Handwerksmeister oder mittlere Führungskraft vorbereiten. Die Förderungsfähigkeit der Maßnahmen soll von folgenden Kriterien abhängig sein:
- Der angestrebte Fortbildungsabschluß muß oberhalb einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung bzw. eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
- Die Fortbildung muß mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen.
- Die Fortbildung soll in Vollzeitform nicht weniger als sechs Monate und nicht länger als zwei Jahre dauern.
Gefördert werden soll die Teilnahme an Vollzeit- und an Teilzeitmaßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Vorgesehen sind Beiträge zu den
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1995 3645*
Maßnahmekosten und - bei Vollzeitmaßnahmen - auch einkommensabhängige Leistungen zum Lebensunterhalt.
Die Bundesregierung wird einen entsprechenden Gesetzentwurf in Kürze auf den Weg bringen und diesen mit den Ländern und den Verbänden alsbald besprechen. Angestrebt wird, daß die Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen die Leistungen nach dem neuen Gesetz bereits Anfang 1996 in Anspruch nehmen können.
Zu Frage 52:
Die Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen sollen zum Lebensunterhalt ähnliche Leistungen wie BAföG-Empfänger erhalten und zwar eine Hälfte als Zuschuß und die andere in Form eines Bankdarlehens. Darüber hinaus ist - auch für Teilnehmer an Teilzeitmaßnahmen - ein Bankdarlehen zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren vorgesehen. Während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren soll das Darlehen für den Empfänger zinsfrei sein. Um einen möglichst günstigen Zinssatz zu erreichen, soll das Darlehen über eine öffentliche Bank, z. B. die Deutsche Ausgleichsbank, abgewickelt werden. Hierüber muß noch abschließend verhandelt werden. Zu den Konditionen kann ich daher z. Z. keine abschließenden Angaben machen; sie werden aber sicher unter den sonst am Markt üblichen liegen. Existenzgründern mit zwei Beschäftigten soll darüber hinaus die Hälfte der für die Lehrgangsgebühren gewährten Darlehenssumme erlassen werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1707 Frage 53):
Welche Förderungsmaßnahmen zur besonderen wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit in den Grenzregionen zwischen Deutschland und Tschechien gibt es seitens der Bundesrepublik Deutschland einerseits und seitens der Tschechischen Republik andererseits?
Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Grenzregionen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik werden aus unterschiedlichen Quellen unterstützt.
1. Im bilateralen Bereich fördert die Bundesregierung vor allem Maßnahmen im Rahmen des Umweltschutzes. Aus dem Förderprogramm ,,Investitionen zur Verminderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen" hat die Bundesregierung seit 1992 Investitionszuschüsse von insgesamt 67 Millionen DM für grenznahe Projekte in der Tschechischen Republik bewilligt. Damit wird auch auf deutscher Seite der Grenze eine nachhaltige Entlastung der Umwelt erreicht.
Im Rahmen des Beratungsprogramms der Bundesregierung für Mittel- und Osteuropa, das 1995 für die Tschechische Republik rd. 13 Millionen DM vorsieht, werden mehrere Projekte mit Bezug auf die Grenzregionen gefördert, insbesondere in den Bereichen Tourismus und Aufbau kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Kulturelle Aktivitäten und Austauschmaßnahmen fördert die Bundesregierung direkt oder über Mittlerorganisationen auf der Grundlage des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 27. Februar 1992 sowie des Kulturabkommens von 1978, das bis zum Inkrafttreten eines neuen, zeitgemäßen Abkommens im Verhältnis zur Tschechischen Republik fortgilt. Zum Umfang dieser Aktivitäten wird auf die schriftliche Antwort vom 17. April 1994 auf Ihre Frage Nr. 3/342 durch den Staatssekretär des Auswärtigen Amts sowie auf die grundsätzlichen Darlegungen meiner Vorgängerin, Frau Staatsministerin Seiler-Albring, vom 17. Oktober 1993 in ihrer Antwort auf die Frage 9/320 des Abgeordneten Simon Wittmann aus dem Jahre 1993 Bezug genommen. Die meisten dieser Fördermaßnahmen kommen auch den Grenzgebieten zugute.
2. Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTER-REG II der Europäischen Union stehen für die an die Tschechische Republik angrenzenden Regionen der Bundesländer Sachsen und Bayern bis 1999 84 Millionen ECU als nationale deutsche Kofinanzierung zur Verfügung und ergänzen die vorgesehenen Gemeinschaftsmittel in Höhe von 140,8 Millionen ECU.
Für die Grenzregionen auf tschechischer Seite stellt das Programm PHARE/grenzüberschreitende Zusammenarbeit Mittel für Projekte in Bereichen wie Verkehr, Infrastruktur, Tourismus, Umwelt sowie Wirtschaftsentwicklung und Landwirtschaft bereit. Aus dem Gesamtprogramm von 150 Millionen ECU wurden 1994 25 Millionen ECU für Projekte in den grenznahen Regionen der Tschechischen Republik, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Umweltschutz, aufgewandt. Das Programm soll zunächst bis 1999 fortgeführt werden.
Insbesondere aufgrund ihres Volumens haben diese von der Europäischen Union geförderten Maßnahmen besondere Bedeutung erlangt.
Soweit hier bekannt, findet von seiten der Tschechischen Regierung eine gezielte Förderung der Zusammenarbeit in den Grenzgebieten zu Deutschland nicht statt. Die Tschechische Regierung ist allerdings maßgeblich an der Auswahl der Projekte beteiligt, die im Rahmen des Programms PHARE/grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden.
Auf Grundlage von Artikel 13 des bereits erwähnten Nachbarschaftsvertrags von 1992 soll in Kürze eine gemischte Regierungskommission gebildet werden, welche die Zusammenarbeit auch zwischen Regionen und anderen Gebietskörperschaften unterstützen und erleichtern soll. Die Bundesregierung verspricht sich davon neue Impulse und verbesserten Informationsaustausch im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
3646* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1995
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 54 und 55):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Empfehlung des französischen Generalstabschefs Lanxade an die neue französische Regierung, so rasch wie möglich die französischen Atom-Tests auf dem Mururoa-Atoll wieder aufzunehmen?
Ober welche politischen Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, und welche davon wird sie nutzen, um die französische Regierung zu einem Verzicht auf neue Atom-Versuche im Südpazifik zu bewegen?
Zu Frage 54:
Die Frage ist durch die am 13. Juni 1995 bekanntgegebene Entscheidung des französischen Staatspräsidenten überholt, von September 1995 bis Mai 1996 auf dem Mururoa-Atoll acht Nukleartests durchzuführen.
Zu Frage 55:
In New York wurde zusammen mit der unbegrenzten Verlängerung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags ein Prinzipienkatalog beschlossen, in dem sich erstmals alle Kernwaffenstaaten auf den Abschluß eines Atomteststoppvertrages bis spätestens 1996 festlegten. Eine Verpflichtung, schon jetzt weltweit auf alle Kernwaffentests zu verzichten, konnte jedoch nicht erreicht werden. Auch wir hätten uns gewünscht, daß Atomtests bereits heute ein für allemal der Vergangenheit angehörten. Wir haben deshalb großes Verständnis für die Besorgnisse vieler, gerade auch von Staaten aus der pazifischen Region.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat die Entscheidung des französischen Staatspräsidenten als eine nationale Entscheidung Frankreichs bezeichnet. Zugleich hat er aber auf das große Gewicht des französischen Bekenntnisses zu einem Teststopp-Abschluß bis spätestens 1996 für die Genfer Verhandlungen hingewiesen. Die deutsche Haltung zum Teststopp ist Frankreich durch ständige bilaterale und multilaterale Kontakte ebenso bekannt wie das Anliegen der Staatengemeinschaft, bei Nukleartests äußerste Zurückhaltung zu üben. Die Bundesregierung wird alles tun, um die Verhandlungen zu einem raschen Abschluß zu bringen.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 56):
Warm und in welcher Form ist die Bundesregierung vor der Entscheidung Frankreichs zur Wiederaufnahme von Atomwaffenversuchen informiert gewesen?
Die französische Regierung hat am Dienstag, dem 13. Juni 1995 noch vor der Pressekonferenz des Staatspräsidenten die Absicht zur Wiederaufnahme von Atomwaffenversuchen mitgeteilt. Einzelheiten zur Art der Übermittlung und zu ihrem Inhalt werden nach der üblichen diplomatischen Praxis nicht mitgeteilt.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 57):
Ist die Bundesregierung beim französischen Staatspräsidenten und bei der französischen Regierung vorstellig geworden, um die geplante Wiederaufnahme der Atomwaffentests im Herbst dieses Jahres zu verhindern?
Die Bundesregierung hat die Thematik des Teststoppvertrages einschließlich der Frage der Nukleartests bereits kurz nach deren Ankündigung in Gesprächen mit französischen Regierungsvertretern erörtert. Sie wird hierüber mit dem französischen Partner auch künftig intensiv im Gespräch bleiben. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, das auch von Frankreich verfolgte Anliegen des Abschlusses eines Atomteststoppvertrages bis spätestens 1996 umzusetzen.
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Rede
zu Tagesordnungspunkt 12a und b
(Anträge: Sicherung des Friedens
und der demokratischen Entwicklung in Burundi)
Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die Bundesregierung begrüßt diese Initiative des Bundestages, die sich auf die Erfahrungen der Anfang April durchgeführten Reise des Auswärtigen Ausschusses in diese Länder abstützt. Sowohl in der Analyse wie bei den Forderungen stimmen Bundestag und Bundesregierung weitgehend überein.
Gestatten Sie mir jedoch ein paar Bemerkungen zu den beiden Anträgen.
Zu Burundi: Auch wir teilen die Ansicht, daß in Burundi sich auf allen Seiten des politischen Spektrums Extremisten und moderate Kräfte befinden. Die Situation läßt sich nicht auf die Formel „hie Tutsis, hie Hutus" verkürzen. Die moderaten Kräfte zu stärken, muß unsere erste Aufgabe sein, und dies gilt auch für das Militär, wo es verantwortlich denkende und handelnde Offiziere gibt.
Ich kann Ihnen versichern, daß die Bundesregierung schon seit langem intensiv. bilaterale Konsultationen pflegt. Auf europäischer Ebene haben wir u. a. auf die Entsendung von Menschenrechtsbe-
obachtern sowie die Unterstützung der OAE hingearbeitet. Mit dem VN-Sonderbeauftragten Abdallah stehen wir in kontinuierlicher Verbindung. Mit den westlichen Partnern in enger Abstimmung diskutieren wir regelmäßig die Situation.
Die Reform der Armee und der Polizei ist sicherlich dringend, wird aber wohl eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst geht es um vertrauensbildende Maßnahmen. Das VN-Sekretariat versucht zur Zeit durch ein Mandat für eine „Kommission der Wahrheit" die Hintergründe des Putschversuchs aufzuklären.
Zur Propagierung der Friedens- und Menschenrechtserziehung unterstützen wir, wie Sie wissen, seit längerem ein Menschenrechtszentrum in Bujumbura und haben auch dem VN-Menschenrechtsbeauftragten Mittel für das VN-Menschenrechtszentrum zur Verfügung gestellt.
Die Forderung nach Kommunalwahlen ist richtig, aber derzeit nur schwer durchsetzbar. Programme zur Unterstützung arbeitsloser Jugendlicher sind sehr wichtig, auch als Alternativen zu ihrer Rekrutierung durch radikale politische Führer. Das von der Bundesregierung initiierte Notprogramm in Burundi in Höhe von 13 Millionen DM wird sich auch an diesen Kreis richten.
Ich begrüße den Beschluß des Bundestages, eng mit dem burundischen Parlament zusammenzuarbeiten, denn dieser ergänzt unsere Bemühungen.
Zu Ruanda: Das Hauptproblem Ruandas, nämlich die Rückkehr der Flüchtlinge, ist weiterhin ungelöst. Wir müssen realistischerweise davon ausgehen, daß viele Flüchtlinge nicht zurückkehren wollen bzw. können. Aber auch Zaire oder Tansania sind nicht in der Lage oder willens, bedeutende Zahlen dieser Flüchtlinge zu integrieren. Wir unterstützen die Flüchtlinge in den Nachbarländern mit humanitärer Hilfe, es muß aber unser Bemühen sein und bleiben, die ruandische Regierung dazu zu bewegen, Bedingungen zu schaffen, damit die Flüchtlinge ohne Angst um ihr Leben und als gleichberechtigte Bürger zurückkehren können, aber auch den Altflüchtlingen eine Ansiedlung ermöglicht wird. Ereignisse wie die Übergriffe bei Räumung des Flüchtlingslagers Kibeho führen nicht dazu, das Vertrauen der Flüchtlinge in die neue Regierung und damit die Rückkehrbereitschaft zu erhöhen. Wir haben dies der ruandischen Regierung unmißverständlich klar gemacht.
Die ersten Verfahren des internationalen Tribunals zur Aufarbeitung des Genozids in Ruanda sollen in der zweiten Hälfte des Jahres beginnen können. Daneben ist aber die Verfahrensaufnahme gegen unter Mordverdacht in den völlig überfüllten ruandischen Gefängnissen befindliche Inhaftierte sehr wichtig. Hilfe beim Aufbau des Justizwesens ist deshalb von Bedeutung. Sowohl aus bilateralen wie aus EU-Mitteln wollen wir dazu beitragen, diesen Bereich zu fördern.
Ich bin sehr froh, daß wir gemeinsam einer Weiterführung der finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Ruanda das Wort reden. Wir haben uns auf vielen der von Ihnen genannten Gebiete, von der Flüchtlingshilfe bis zum Wiederaufbau der Verwaltungsstrukturen, engagiert und dabei auch die Förderung alleinstehender Frauen und Waisen nicht vergessen. Die GTZ hat im Rahmen des Nothilfepakets 3,9 Millionen DM bereitgestellt, mit denen Frauen gezielt geholfen wird. Bekanntlich wird auch die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen durch bedeutende Mittel der Bundesregierung gefördert. Eine regelmäßige Abstimmung findet statt.
Die Bundesregierung plädiert auch für die Durchführung der Regionalkonferenz zur Region der Großen Seen, deren Vorbereitung von den VN und der OAE betrieben wird.
Inzwischen haben sich VN und ruandische Regierung auf ein neues Mandat von UNAMIR mit verminderter Truppenstärke einigen können. Wir haben es begrüßt, daß in der Sicherheitsrats-Resolution zur Verlängerung von UNAMIR das für Ruanda bestehende Waffenembargo auch auf die militanten Kräfte in den Nachbarländern ausgedehnt wurde.
Die Bundesregierung ist sich wohl bewußt, daß sie bei der Lösung von Konflikten in Afrika nicht nur wegen unserer humanitären Verpflichtungen, son-dem auch in ihrem wohlverstandenen eigenen Interesse nicht abseits stehen kann. Bundesaußenminister Kinkel hat sich daher entschlossen, demnächst selbst in die Region zu reisen, um die laufenden Vermittlungsbemühungen zu unterstützen und Möglichkeiten zur Deeskalation der sozial und ethnisch bedingten Spannungen zu erkunden. Es sollte aber nicht vergessen werden, daß afrikanische Probleme in erster Linie von den Afrikanern selbst gelöst werden müssen und wir nur unterstützend tätig werden können.