Plenarprotokoll 13/43
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
43. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Gerhard Zwerenz 3433 A
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 13/1685)
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 3433 B
Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) . 3434 A
Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 3434 C
Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 3434 D
Dr. Barbara Höll PDS (zur GO) 3435 B
Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 3435 D
Volker Kröning SPD 3438 D
Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3440 C
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 3441 A
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 3441 D
Gisela Frick F.D.P. . . . . . . . . . 3442 C
Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3444 C
Norbert Geis CDU/CSU 3445 D
Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . 3447 C
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 3448 A
Hans-Peter Repnik CDU/CSU 3451 A
Joachim Poß SPD . . . . . . . 3451 D, 3452 A
Detlev von Larcher SPD 3452 D
Dieter Grasedieck SPD 3453 A
Jörg-Otto Spiller SPD 3454 B
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung; weitere aktuelle Fragen)
Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär
BMWi 3455 A
Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3455 D
Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär
BMWi 3455 D
Konrad Gilges SPD 3456 A
Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 3456 A
Dr. Barbara Hendricks SPD 3456 B
Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 3456 B
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
- Drucksache 13/1707 vom 16. Juni 1995 -
Verhinderung der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitern ohne Arbeitserlaubnis zu Dumpinglöhnen
MdlAnfr 1
Klaus Hagemann SPD
Antw StSekr Karl Jung BMA 3456 D
ZusFr Klaus Hagemann SPD 3457 C
ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3458 A
ZusFr Konrad Gilges SPD 3458 B
Ausschreibung von Dienstposten durch das Grenzschutzpräsidium Ost
MdlAnfr 6
Thomas Krüger SPD
Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3459 A
ZusFr Thomas Krüger SPD 3459 B
Kosten des Bundesgrenzschutzeinsatzes beim Klimagipfel in Berlin
MdlAnfr 7
Thomas Krüger SPD
Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3459 D
ZusFr Thomas Krüger SPD 3459 D
ZusFr Horst Kubatschka SPD 3460 B
Abschluß eines Rückübernahmeabkommens mit Algerien; Einhaltung der Menschenrechte bei Abschiebungen
MdlAnfr 11, 12
Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 3460 C
ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 3460 C, 3461 A
Steuerliche Absetzbarkeit von durch Drükkerkolonnen gesammelten Parteispenden
MdlAnfr 15
Hans Büttner (Ingolstadt) SPD
Antw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF . 3461 C
ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3461 D
ZusFr Konrad Gilges SPD 3462 C
Ursachen für die Fehlschüsse auf dem Truppenübungsplatz Munster-Süd; Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung
MdlAnfr 20, 21
Kurt Palis SPD
Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3463 B, C
Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Wehrpflicht auch außerhalb des NATO-Gebiets
MdlAnfr 22
Hans Büttner (Ingolstadt) SPD
Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3464 A
ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3464 B
ZusFr Konrad Gilges SPD 3464 C
ZusFr Horst Kubatschka SPD 3464 D
ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 3465 A
Schutz deutscher Soldaten vor radioaktiver Verstrahlung bei internationalen Kampfeinsätzen
MdlAnfr 23
Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3465 B
ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 3465 C
Gesundheitsgefahren bei Mensch und Tier durch bestrahlte Nahrungsmittel
MdlAnfr 27, 28
Dr. Angelica Schwall-Düren SPD
Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-
Pohl BMG 3466 A, D
ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 3466 A,
3467 A
ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 3466 B
Übernahme der Fahrkosten von Nierenkranken zur Dialysebehandlung durch die Krankenkassen
MdlAnfr 29, 30
Petra Ernstberger SPD
Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 3467 B
ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3467 C
ZusFr Petra Ernstberger SPD 3467 D
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Versenkung der Ölplattform „Brent Spar" im Zusammenhang mit glaubwürdigem europäischen Umweltschutz
Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 3468 B
Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 3469 C
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3470 C
Rolf Köhne PDS 3471 C
Dr. Angela Merkel, Bundesministerin
BMU 3472 A
Klaus Lennartz SPD 3473 D
Wilhelm Dietzel CDU/CSU 3474 D
Birgit Homburger F D P. 3475 D
Ulrike Mehl SPD 3476 D
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/
CSU 3477 D
Verena Wohlleben SPD 3479 A
Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 3480 B
Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . . 3481 B
Nächste Sitzung 3482 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3483' A Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Bernd Siebert (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN zur Großen Anfrage „Internationaler Küstenschutz" auf Drucksache 13/790 in der 28. Sitzung am 17. März 1995 3483* B
Anlage 3
Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Steiger (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage „Internationaler Küstenschutz" auf Drucksache 13/790 in der 28. Sitzung am 17. März 1995 3483* C
Anlage 4
Erklärung der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf Drucksache 13/1562 in der 41. Sitzung am 1. Juni 1995 3483* C
Anlage 5
Erklärung des Abgeordneten Kersten Wetzel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung in der dritten Beratung und Schlußabstimmung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes auf Drucksachen 13/901 und 13/1558 in der 42. Sitzung am 2. Juni 1995 3483* D
Anlage 6
Genehmigung von Abweichungen von der vorgegebenen Kernarbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitordnung) für Bundesbeamte zur Betreuung von Kindern
MdlAnfr 5 - Drs 13/1707 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 3483* D Anlage 7
Aufklärung der GUS-Staaten über die dort mit deutschen Steuergeldern finanzierten Projekte nichtstaatlicher Organisationen, z. B. des Arbeiter-Samariter-Bundes oder des Vereins für das Deutschtum im Ausland
MdlAnfr 8 - Drs 13/1707 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3484* A
Anlage 8
Einreiseverweigerung für die in Paris lebende Exil-Iranerin Maryam Radjavi zu einer Großkundgebung in Dortmund; Bemühungen der iranischen Regierung um Verhinderung dieser Veranstaltung
MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/1707 - Monika Ganseforth SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3484* D Anlage 9
Verzicht der Länder auf ein Bundeskonversionsprogramm für vom Truppenabbau besonders betroffene Regionen
MdlAnfr 13 - Drs 13/1707 -Dr. Elke Leonhard SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF 3485* A
Anlage 10
Weitere Nutzung des bundeseigenen Funkhauses des ehemaligen Deutschlandfunks in Köln durch das „Deutschlandradio" auch nach dem 1. Juli 1996
MdlAnfr 14 - Drs 13/1707 - Otto Reschke SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF 3485* C
Anlage 11
Fehlen von Förderprogrammen für die Solartechnik
MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/1707 - Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert
BMWi 3485* D
Anlage 12
Unterrichtung der Testpersonen an der Pyrethroid-Studie über ihre Untersuchungsergebnisse
MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/1707 - Antje-Marie Steen SPD
SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3486' C, 3487* A
Anlage 13
Beschaffung eines modernen Jagdflugzeuges
MdlAnfr 19 - Drs 13/1707 -
Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P.
SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger
BMVg 3487* C
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995 3433
43. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Antretter, Robert SPD 21. 6. 95 *
Behrendt, Wolfgang SPD 21. 6. 95 *
Blunck, Lilo SPD 21. 6. 95 *
Böttcher, Maritta PDS 21. 6. 95
Borchert, Jochen CDU/CSU 21. 6. 95
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 21. 6. 95 *
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 21. 6. 95
Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 21. 6. 95
Haack (Extertal), SPD 21. 6. 95 *
Karl-Hermann
Hornung, Siegfried CDU/CSU 21. 6. 95 *
Jelpke, Ulla PDS 21. 6. 95
Jung (Düsseldorf), Volker SPD 21. 6. 95
Junghanns, Ulrich CDU/CSU 21. 6. 95 *
Lensing, Werner CDU/CSU 21. 6. 95
Lummer, Heinrich CDU/CSU 21. 6. 95 *
Marten, Günter CDU/CSU 21. 6. 95 *
Pfannenstein, Georg SPD 21. 6. 95
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 21. 6. 95 *
Schloten, Dieter SPD 21. 6. 95 *
Schumann, Ilse SPD 21. 6. 95
Siebert, Bernd CDU/CSU 21. 6. 95 *
Wallow, Hans SPD 21. 6. 95
Zierer, Benno CDU/CSU 21. 6. 95 *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten
Bernd Siebert (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
zur Großen Anfrage „Internationaler
Küstenschutz" auf Drucksache 13/790
in der 28. Sitzung am 17. März 1995
(Seiten 1982 D bis 1985 A)
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 3
Erklärung des Abgeordneten
Wolfgang Steiger (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung
über den Entschließungsantrag
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
zur Großen Anfrage „Internationaler
Küstenschutz" auf Drucksache 13/790
in der 28. Sitzung am 17. März 1995
(Seiten 1982 D bis 1985 A)
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Anlage 4
Erklärung der Abgeordneten
Maria Eichhorn (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung
über den Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zum Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes
zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes
auf Drucksache 13/1562
in der 41. Sitzung am 1. Juni 1995
(Seiten 3222 C bis 3224 D)
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Anlage 5
Erklärung des Abgeordneten
Kersten Wetzel (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung in der
dritten Beratung und Schlußabstimmung
über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes
Drucksachen 13/901 und 13/1558
in der 42. Sitzung am 2. Juni 1995
(Seiten 3412 A bis 3414 C)
Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 5):
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der „Verordnung über die Arbeitszeit des Bundesbeamten (Arbeitszeitverordnung - AZV)" in § 3 den jeweiligen Bundesbehörden Abweichungen von der vorgegebenen Kernarbeitszeit zu gestatten, insbesondere dann, wenn dies aus Gründen einer notwendigen Kinderbetreuung erforderlich wäre?
Ein Abweichen von dem in § 3 Abs. 2 der Arbeitszeitverordnung festgelegten Umfang der täglichen Kernarbeitszeit (ohne Pausen montags und freitags mindestens fünfeinhalb Stunden, dienstags bis donnerstags mindestens sechs Stunden) ist ohne eine Rechtsänderung nicht möglich.
Abweichungen von der in den „Rahmengrundsätzen für die gleitende Arbeitszeit in der Bundesverwaltung" grundsätzlich vorgegebenen zeitlichen Lage der Kernarbeitszeit (montags 9.30 bis 15.30 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags 9.00 bis 15.30 Uhr, freitags 9.00 bis 15.00 Uhr) können jedoch bei Bedarf im Einzelfall Beschäftigten mit Familienpflichten nach § 9 des Frauenförderungsgesetzes (FFG) eingeräumt werden. Auf dieser Grundlage kann eine angemessene Einzelfallentscheidung getroffen werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß eine derartige Einzelfallregelung dann nicht möglich ist, wenn besondere dienstliche Gegebenheiten dies nicht zulassen. Insofern muß hier eine Abwägung getroffen werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1707 Frage 8):
Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, daß sich in den GUS-Staaten sowohl bei Nutznießern als auch in der dortigen Öffentlichkeit der falsche Eindruck festsetzt, daß die von der Bundesregierung mit deutschen Steuergeldern finanzierten Projekte von nichtstaatlichen Organisationen, wie beispielsweise dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder dem Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA), bezahlt werden, und welche Aktivitäten beabsichtigt die Bundesregierung zur Klarstellung in diesen Ländern, daß die Mittlerorganisationen diese Projekte lediglich organisieren und betreuen und es sich bei den Finanzmitteln um öffentliche, vom Deutschen Bundestag bewilligte Gelder handelt?
Bis zur politischen Wende im Osten Europas konnten die Hilfen der Bundesregierung aus Steuermitteln für die Deutschen dort bekanntlich nur verdeckt über caritative Organisationen mit Hilfe von sogenannte Paten an die Bedürftigen übermittelt werden.
Nach der Wende wurde es möglich, Zeichen für die Deutschen durch die Gewährung von investiven Hilfen in Absprache mit den jeweiligen Staaten zu setzen. Deshalb hat die Bundesregierung ihre Mittlerorganisationen durch Festlegungen in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden veranlaßt, bei den Empfängern der Hilfen bzw. bei Durchführung der Projekte in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um Hilfen der Bundesrepublik Deutschland handelt. Dies ist in einem sehr frühen Stadium bereits im Dezember 1990 erstmals geschehen. Seither ist eine entsprechende Formulierung in alle einschlägigen Zuwendungsbescheide aufgenommen worden.
Diese Bestimmung in den Zuwendungsbescheiden resultiert aus dem Interesse der Bundesregierung, den deutschen Minderheiten im Osten Europas das Gefühl zu vermitteln, daß sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ihrer Verantwortung für sie bewußt sind und es nicht nur bei Erklärungen bewenden lassen.
Im Rahmen ihrer umfassenden Informationsarbeit werden von der Bundesregierung seit langem die deutsche Öffentlichkeit, die Öffentlichkeit in den Empfängerländern und insbesondere die interessierte Öffentlichkeit der Minderheiten über die von der Bundesregierung initiierten und mit deutschen Haushaltsmitteln finanzierten Projekte unterrichtet.
Darüber hinaus ist durch die Einbindung der gewählten Vertreter der Deutschen in den Aufenthaltsstaaten in die bilateralen Regierungskommissionen für die Angelegenheiten der jeweiligen deutschen Minderheit oder bei der Abstimmung der Jahresplanung der Hilfen für Deutsche in den Ländern, mit denen es keine Regierungskommissionen gibt, sichergestellt, daß alle interessierten Deutschen vor Ort auf dem laufenden gehalten werden können.
Insbesondere für die investiven Hilfen in die russische Föderation gibt es mittlerweile sogar ein „Logo", das durch die ineinandergehenden Farben der Flaggen beider Staaten besonders ins Auge fällt.
Im übrigen werden die Mittlerorganisationen von der Bundesregierung auch in den regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen auf die Bedeutung der Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Erklärung der Herkunft der Mittel hingewiesen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 9 und 10):
Treffen Meldungen zu, daß der in Paris lebenden Exil-Iranerin Maryam Radjavi die Einreise zur Großkundgebung in Dortmund verweigert wird, und welches sind die Gründe?
Treffen Informationen zu, daß Anuir-Hossein Taghavi, einer der ranghöchsten Mitglieder des Teheraner Informationsministeriums, zu dem der Geheimdienst gehört, etwa eine Woche vor der geplanten Veranstaltung in Deutschland eingetroffen ist und bei Gesprächen mit deutschen Stellen versucht hat, die Durchführung der Kundgebung der iranischen Oppositionellen zu verhindern?
Zu Frage 9:
Es trifft zu, daß Frau Radjavi auf Hinweis des Auswärtigen Amtes die Einreise und der Aufenthalt im Bundesgebiet verweigert wurde. Der wesentliche Grund dafür ist, daß ihr Aufenthalt völkerrechtliche Verpflichtungen und außenpolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 16. Juni 1995 einen
Antrag von Frau Radjavi auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, ihr die Einreise in das Bundesgebiet zu gestatten, abgelehnt.
Zu Frage 10:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich Taghavi vor der geplanten Veranstaltung in Deutschland aufgehalten und die in der Frage genannten Gespräche geführt hat.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 13):
Auf welche Protokolle stützt die Bundesregierung ihre mit Blick auf die mehrfache Forderung nach einem Bundeskonversionsprogramm für Regionen, die durch die wirtschaftlichen Folgen von Abrüstung und Truppenreduzierung besonders betroffen sind, ständig wiederholte Einlassung, die Länder hätten - nach Ablehnung eines vom Bund angebotenen Sonderprogramms im Rahmen des strukturpolitischen Instrumentariums und mit Änderung des Finanzausgleichgesetzes als Folge der Verhandlungen des Jahres 1991 - auf ein Bundeskonversionsprogramm/Einrichtung eines Konversionsfonds verzichtet, und welcher Ministerpräsident hat explizit den Verzicht auf ein Bundeskonversionsprogramm erklärt?
Die Frage der Beteiligung des Bundes an der Bewältigung der Abrüstungsfolgen wurde am 5. Februar 1992 im Vermittlungsausschuß anläßlich der Beratung zum Steueränderungsgesetz 1992 erörtert. Gemäß den Geschäftsordnungen von Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuß sind sowohl Inhalt als auch über die Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses hinausgehende weitere Ergebnisse der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses vertraulich.
Die Berichterstatter im Bundesrat und im Bundestag führten zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses folgendes aus:
Ministerpräsident des Saarlandes, Oskar Lafontaine (vgl. Plenar-Protokoll 639 vom 14. Februar 1992, S. 3 d):
„Ich komme zum vierten Punkt: der Refinanzierung der auslaufenden Strukturhilfe, der Konversion und der damit zusammenhängenden Fragen. Bei diesem Punkt hat sich die Bundesregierung bewegt. Dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates, den Mehrwertsteueranteil der Länder von 35 Prozent auf 37 Prozent zu erhöhen, wurde entsprochen. Dies ist zum einen ein Ausgleich für die auslaufende Strukturhilfe, zum anderen ein Entgegenkommen gegenüber den Bundesländern, denen man für den Herbst des vergangenen Jahres bereits verbindlich ein Programm zur Konversion zugesagt hatte. "
MdB Gattermann (vgl. Plenar-Protokoll 1276 vom 13. Februar 1992, S. 6275c):
„Achtens. Ich habe noch nachzutragen, daß mit
der Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung
zwischen Bund und Ländern die Zusage des
Bundes aus dem Vermittlungsverfahren zum Steueränderungsgesetz 1991 zu Barleistungen im Rahmen eines Konversion-Gemeinschaftsprogrammes von Bund und Ländern erledigt sein soll."
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 14):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung das bundeseigene Funkhaus des ehemaligen Deutschlandfunks in Köln, das nach Artikel 5 Abs. 3 des Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio" (Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag) vom 17. Juni 1993 noch bis zum 30. Juni 1996 dem Deutschlandradio mietzinsfrei überlassen und zum 1. Juli 1996 dem Bund zur Verfügung gestellt wird, ab dem 1. Juli 1996 zu nutzen, und gibt es Erwägungen des Bundesministers der Finanzen, das bundeseigene Funkhaus dem Deutschlandradio auch über den 1. Juli 1996 hinaus zur Nutzung zu überlassen?
Die im Zuge der Rundfunkneuordnung geschaffene Landesrundfunkanstalt Deutschlandradio nutzt aufgrund des Hörfunküberleitungsstaatsvertrages vom 17. Juni 1993 das im allgemeinen Grundvermögen des Bundes stehende Funkhaus des ehemaligen Deutschlandfunks bis zum 30. Juni 1996 unentgeltlich.
Die künftige Nutzung dieses Gebäudes steht in engem Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Unterbringung der Rundfunkanstalt „Deutsche Welle" und der weiteren Verwendung der „Schürmann-Bauten" in Bonn. Die abschließenden Entscheidungen dazu sollen in Kürze getroffen werden.
Die Notwendigkeit einer späteren Nutzung des ehemaligen DLF-Gebäudes durch die „Deutsche Welle" ist nicht völlig auszuschließen. Daher wird dem Deutschlandradio die Möglichkeit eingeräumt, sich mit der Bundesregierung über eine Verlängerung des Mietvertrages über den 30. Juni 1996 hinaus zu verständigen. Damit stünde eine ausreichende Vorlaufzeit für eine gegebenenfalls anderweitige Unterbringung des Deutschlandradios zur Verfügung.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Schultz (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 16 und 17):
Führt die Bundesregierung die beabsichtigte Aufgabe der Produktion von Solarzellen und deren Verlagerung in die USA durch vier deutsche Firmen, zuletzt angekündigt durch die Deutsche Gesellschaft für Angewandte Solarenergie, Hamburg, ein Tochteruntemehmen von RWE und DASA, auf die schlechten energiepolitischen Rahmenbedingungen und fehlenden Förderprogramme für Solartechnik zurück?
3486* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des hohen technischen Potentials für den Einsatz der Photovoltaik in Deutschland kurzfristig Förderprogramme aufzulegen, die die Investitionen in Solartechnik erleichtern und die Stromerzeugung vorübergehend durch angemessene Einspeisevergütungen unterstützen?
Zu Frage 16:
In Deutschland gibt es derzeit drei Solarzellenherstellerfirmen: Siemens Solar GmbH, Angewandte Solarenergietechnik ASE GmbH und Photovoltaics Solartechnik GmbH (PST), eine 100%ige Tochter von ASE. Siemens Solar als gegenwärtig größtes Solarzellenunternehmen der Welt hat bereits den weitaus größten Teil seiner Produktionstätigkeit (rd. 20 MW) in den USA. ASE wird die Modulproduktion am Standort Wedel schließen und die bereits angelaufene Produktion ihrer Tochterfirma in den USA auf etwa 8 MW pro Jahr ausbauen. Die übrigen ASE-Tätigkeiten in Alzenau, Heilbronn und München (PST) werden davon nicht berührt.
Die Gründe für diese firmeninternen Entscheidungen sind der Bundesregierung nicht im einzelnen bekannt.
Es dürfte dabei aber eine Rolle spielen, daß der Markt einen gewissenhaften Reifeprozeß durchgemacht hat und sich bestimmte Arbeitsteilungen abzeichnen, insbesondere zwischen denjenigen, die Zellen und Module herstellen, und denjenigen, die - näher am Kunden - die Systeme zusammenstellen, die im Markt im einzelnen nachgefragt werden. Für den Standort USA dürfte sich auswirken, daß die USA derzeit einen Photovoltaikmarkt mit erheblichen Zuwächsen darstellen mit günstigen Chancen für den Marktzugang nach Lateinamerika. Die Personalkosten dürften zudem in den USA im Vergleich zu Deutschland geringer sein. Außerdem rechnet der Weltmarkt Photovoltaik weitgehend auf US-Dollarbasis ab. Damit kann eine Wertschöpfung im Dollarraum Währungsrisiken verringern.
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, daß gerade Photovoltaik stärker genutzt wird. Photovoltaik ist einerseits eine heute noch sehr teure Form der erneuerbaren Energiegewinnung (rd. 2,00 DM/kWh), andererseits besitzt sie große Anwendungspotentiale besonders im Sonnengürtel der Erde und in Ländern, in denen großer dezentraler Energiebedarf besteht. Deshalb fördert die Bundesregierung Forschung, Entwicklung und Markteinführung, um die vorhandenen erheblichen Kostendegressionspotentiale zu nutzen und in Deutschland auch aus industrie- und entwicklungspolitischen Gründen in diesem wichtigen High-tech-Bereich präsent zu halten. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Photovoltaik seit 1974 mit über 1 Milliarde DM gefördert. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird auch weiterhin Forschung und Entwicklung sowie einzelne Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich fördern, dafür sind jährlich rund 80 Millionen DM vorgesehen. Hieran partizipieren auch die Firmen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft wird die erneuerbaren Energien in den Jahren 1995 bis 1998 mit 100 Millionen DM durch Investitionskostenzuschüsse fördern. Dieses Programm ist breit angelegt und wird auch Photovoltaik umfassen. Außerdem kommt das Stromeinspeisungsgesetz mit seinem über den vermiedenen Kosten festgesetzten Einspeisevergütungen auch der Photovoltaik zugute. Das Stromeinspeisungsgesetz legt dabei nur Mindestvergütungen fest, so daß grundsätzlich auch höhere Vergütungen gezahlt werden können. Allerdings ergeben sich aus der Bundestarifordnung Elektrizität und dem Kartellrecht Grenzen für die Belastung der Stromabnehmer mit freiwillig weiter erhöhten Vergütungen. Diese Zahlungen müssen einer elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung entsprechen.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Erfahrungen mit dem Stromeinspeisungsgesetz und wird dazu nach der Sommerpause dem Bundestag einen Bericht vorlegen. Der Bericht wird auch die Frage erhöhter Einspeisevergütungen behandeln.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 25 und 26):
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Probanden, die an der Pyrethroid-Studie teilgenommen haben, nicht über die Ergebnisse und wichtige Untersuchungsbefunde für den nachbehandelnden Arzt unterrichtet?
Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Studie ein, wenn die Probanden ihre Zustimmung zur Veröffentlichung solange verweigern, bis sie selbst über ihre eigenen Ergebnisse Kenntnis erhalten haben?
Zu Frage 25:
Den Probanden gegenüber besteht grundsätzlich keine Unterrichtungspflicht über Ergebnisse und Befunde einer Studie, es sei denn, aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ist eine entsprechende Nebenpflicht im Einzelfall abzuleiten. Dem Probanden kann jedoch ein Recht zur Einsichtnahme in ihn betreffende Studienunterlagen aus einer vertraglichen Nebenpflicht, aus § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder aus datenschutzrechtlichen Vorschriften zustehen, wenn er im Einzelfall für die Einsichtnahme entsprechende sachliche Interessen geltend machen kann.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erstreckt sich das Einsichtsrecht auf die objektiven Feststellungen des behandelnden Arztes über das körperliche Befinden des Patienten sowie die Umstände und den Verlauf der Behandlung. Dazu gehören alle diesbezüglichen „naturwissenschaftlich kokretisierbaren Befunde und Aufzeichnungen", wie z. B. Laborbefunde, EKG-Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen, Angaben über das verabreichte bzw.
verordnete Arzneimittel, Aufzeichnungen über die Aufklärung des Patienten und seine Einwilligung usw.
Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Leiter der Studie sowohl die Probanden als auch die nachbehandelnden Ärzte von den Untersuchungsbefunden des jeweils betreffenden Studienteilnehmers informiert.
Zu Frage 26:
Die Ergebnisse der im Rahmen der Pyrethroid-Studie durchgeführten Untersuchungen können veröffentlicht werden, sofern die aus Gründen des Datenschutzes erforderliche Anonymität der Teilnehmer an der Studie gewahrt bleibt. Jedoch dürfen keine Ergebnisse in eine Veröffentlichung aufgenommen werden, die nach Bekanntwerden der von einigen Studienteilnehmern geäußerten Verweigerung gewonnen worden sind und soweit sie diese Teilnehmer betreffen.
Es ist beabsichtigt, die Studie vor Veröffentlichung einer eingehenden Prüfung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse zu unterziehen. Es läßt sich absehen, daß die Ergebnisse der Studie dazu beitragen, Einschränkungen bei der Verwendung pyrethroidhaltiger Schädlingsbekämpfungsmittel zu begründen.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/1707 Frage 19):
Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung dem Parlament die Vorlage über die Beschaffung eines modernen Jagdflugzeuges vorlegen, und welche Alternativen plant sie vorzustellen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Parlament Ende 1995/Anfang 1996 die Vorlage über die Beschaffung des Jagdflugzeuges Eurofighter 2000 vorzulegen. Der endgültige Termin hängt vom Fortgang der Verhandlungen mit der Industrie und den anderen Teilnehmerstaaten des Eurofighter 2000-Programms ab. Alternative Lösungen sind untersucht worden. Auch hierüber wird im Zusammenhang mit der Beschaffungsvorlage berichtet werden.