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ID1304302500

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    Plenarprotokoll 13/43 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Gerhard Zwerenz 3433 A Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 13/1685) Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) 3433 B Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) . 3434 A Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 3434 C Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) 3434 D Dr. Barbara Höll PDS (zur GO) 3435 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 3435 D Volker Kröning SPD 3438 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3440 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 3441 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 3441 D Gisela Frick F.D.P. . . . . . . . . . 3442 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3444 C Norbert Geis CDU/CSU 3445 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . 3447 C Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 3448 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 3451 A Joachim Poß SPD . . . . . . . 3451 D, 3452 A Detlev von Larcher SPD 3452 D Dieter Grasedieck SPD 3453 A Jörg-Otto Spiller SPD 3454 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung; weitere aktuelle Fragen) Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 3455 A Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3455 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 3455 D Konrad Gilges SPD 3456 A Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 3456 A Dr. Barbara Hendricks SPD 3456 B Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 3456 B Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde - Drucksache 13/1707 vom 16. Juni 1995 - Verhinderung der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitern ohne Arbeitserlaubnis zu Dumpinglöhnen MdlAnfr 1 Klaus Hagemann SPD Antw StSekr Karl Jung BMA 3456 D ZusFr Klaus Hagemann SPD 3457 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3458 A ZusFr Konrad Gilges SPD 3458 B Ausschreibung von Dienstposten durch das Grenzschutzpräsidium Ost MdlAnfr 6 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3459 A ZusFr Thomas Krüger SPD 3459 B Kosten des Bundesgrenzschutzeinsatzes beim Klimagipfel in Berlin MdlAnfr 7 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3459 D ZusFr Thomas Krüger SPD 3459 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 3460 B Abschluß eines Rückübernahmeabkommens mit Algerien; Einhaltung der Menschenrechte bei Abschiebungen MdlAnfr 11, 12 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 3460 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3460 C, 3461 A Steuerliche Absetzbarkeit von durch Drükkerkolonnen gesammelten Parteispenden MdlAnfr 15 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF . 3461 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3461 D ZusFr Konrad Gilges SPD 3462 C Ursachen für die Fehlschüsse auf dem Truppenübungsplatz Munster-Süd; Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung MdlAnfr 20, 21 Kurt Palis SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3463 B, C Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Wehrpflicht auch außerhalb des NATO-Gebiets MdlAnfr 22 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3464 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3464 B ZusFr Konrad Gilges SPD 3464 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 3464 D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 3465 A Schutz deutscher Soldaten vor radioaktiver Verstrahlung bei internationalen Kampfeinsätzen MdlAnfr 23 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3465 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3465 C Gesundheitsgefahren bei Mensch und Tier durch bestrahlte Nahrungsmittel MdlAnfr 27, 28 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 3466 A, D ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 3466 A, 3467 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 3466 B Übernahme der Fahrkosten von Nierenkranken zur Dialysebehandlung durch die Krankenkassen MdlAnfr 29, 30 Petra Ernstberger SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 3467 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 3467 C ZusFr Petra Ernstberger SPD 3467 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Versenkung der Ölplattform „Brent Spar" im Zusammenhang mit glaubwürdigem europäischen Umweltschutz Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 3468 B Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 3469 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3470 C Rolf Köhne PDS 3471 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3472 A Klaus Lennartz SPD 3473 D Wilhelm Dietzel CDU/CSU 3474 D Birgit Homburger F D P. 3475 D Ulrike Mehl SPD 3476 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 3477 D Verena Wohlleben SPD 3479 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 3480 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . . 3481 B Nächste Sitzung 3482 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3483' A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Bernd Siebert (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage „Internationaler Küstenschutz" auf Drucksache 13/790 in der 28. Sitzung am 17. März 1995 3483* B Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Steiger (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage „Internationaler Küstenschutz" auf Drucksache 13/790 in der 28. Sitzung am 17. März 1995 3483* C Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf Drucksache 13/1562 in der 41. Sitzung am 1. Juni 1995 3483* C Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Kersten Wetzel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung in der dritten Beratung und Schlußabstimmung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes auf Drucksachen 13/901 und 13/1558 in der 42. Sitzung am 2. Juni 1995 3483* D Anlage 6 Genehmigung von Abweichungen von der vorgegebenen Kernarbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitordnung) für Bundesbeamte zur Betreuung von Kindern MdlAnfr 5 - Drs 13/1707 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 3483* D Anlage 7 Aufklärung der GUS-Staaten über die dort mit deutschen Steuergeldern finanzierten Projekte nichtstaatlicher Organisationen, z. B. des Arbeiter-Samariter-Bundes oder des Vereins für das Deutschtum im Ausland MdlAnfr 8 - Drs 13/1707 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3484* A Anlage 8 Einreiseverweigerung für die in Paris lebende Exil-Iranerin Maryam Radjavi zu einer Großkundgebung in Dortmund; Bemühungen der iranischen Regierung um Verhinderung dieser Veranstaltung MdlAnfr 9, 10 - Drs 13/1707 - Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 3484* D Anlage 9 Verzicht der Länder auf ein Bundeskonversionsprogramm für vom Truppenabbau besonders betroffene Regionen MdlAnfr 13 - Drs 13/1707 -Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 3485* A Anlage 10 Weitere Nutzung des bundeseigenen Funkhauses des ehemaligen Deutschlandfunks in Köln durch das „Deutschlandradio" auch nach dem 1. Juli 1996 MdlAnfr 14 - Drs 13/1707 - Otto Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 3485* C Anlage 11 Fehlen von Förderprogrammen für die Solartechnik MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/1707 - Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 3485* D Anlage 12 Unterrichtung der Testpersonen an der Pyrethroid-Studie über ihre Untersuchungsergebnisse MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/1707 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3486' C, 3487* A Anlage 13 Beschaffung eines modernen Jagdflugzeuges MdlAnfr 19 - Drs 13/1707 - Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 3487* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995 3433 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 21. 6. 95 * Behrendt, Wolfgang SPD 21. 6. 95 * Blunck, Lilo SPD 21. 6. 95 * Böttcher, Maritta PDS 21. 6. 95 Borchert, Jochen CDU/CSU 21. 6. 95 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 21. 6. 95 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 21. 6. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 21. 6. 95 Haack (Extertal), SPD 21. 6. 95 * Karl-Hermann Hornung, Siegfried CDU/CSU 21. 6. 95 * Jelpke, Ulla PDS 21. 6. 95 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 21. 6. 95 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 21. 6. 95 * Lensing, Werner CDU/CSU 21. 6. 95 Lummer, Heinrich CDU/CSU 21. 6. 95 * Marten, Günter CDU/CSU 21. 6. 95 * Pfannenstein, Georg SPD 21. 6. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 21. 6. 95 * Schloten, Dieter SPD 21. 6. 95 * Schumann, Ilse SPD 21. 6. 95 Siebert, Bernd CDU/CSU 21. 6. 95 * Wallow, Hans SPD 21. 6. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 21. 6. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Bernd Siebert (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage „Internationaler Küstenschutz" auf Drucksache 13/790 in der 28. Sitzung am 17. März 1995 (Seiten 1982 D bis 1985 A) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Steiger (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage „Internationaler Küstenschutz" auf Drucksache 13/790 in der 28. Sitzung am 17. März 1995 (Seiten 1982 D bis 1985 A) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf Drucksache 13/1562 in der 41. Sitzung am 1. Juni 1995 (Seiten 3222 C bis 3224 D) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Kersten Wetzel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung in der dritten Beratung und Schlußabstimmung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes Drucksachen 13/901 und 13/1558 in der 42. Sitzung am 2. Juni 1995 (Seiten 3412 A bis 3414 C) Ich erkläre, daß ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 5): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der „Verordnung über die Arbeitszeit des Bundesbeamten (Arbeitszeitverordnung - AZV)" in § 3 den jeweiligen Bundesbehörden Abweichungen von der vorgegebenen Kernarbeitszeit zu gestatten, insbesondere dann, wenn dies aus Gründen einer notwendigen Kinderbetreuung erforderlich wäre? Ein Abweichen von dem in § 3 Abs. 2 der Arbeitszeitverordnung festgelegten Umfang der täglichen Kernarbeitszeit (ohne Pausen montags und freitags mindestens fünfeinhalb Stunden, dienstags bis donnerstags mindestens sechs Stunden) ist ohne eine Rechtsänderung nicht möglich. Abweichungen von der in den „Rahmengrundsätzen für die gleitende Arbeitszeit in der Bundesverwaltung" grundsätzlich vorgegebenen zeitlichen Lage der Kernarbeitszeit (montags 9.30 bis 15.30 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags 9.00 bis 15.30 Uhr, freitags 9.00 bis 15.00 Uhr) können jedoch bei Bedarf im Einzelfall Beschäftigten mit Familienpflichten nach § 9 des Frauenförderungsgesetzes (FFG) eingeräumt werden. Auf dieser Grundlage kann eine angemessene Einzelfallentscheidung getroffen werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß eine derartige Einzelfallregelung dann nicht möglich ist, wenn besondere dienstliche Gegebenheiten dies nicht zulassen. Insofern muß hier eine Abwägung getroffen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1707 Frage 8): Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, daß sich in den GUS-Staaten sowohl bei Nutznießern als auch in der dortigen Öffentlichkeit der falsche Eindruck festsetzt, daß die von der Bundesregierung mit deutschen Steuergeldern finanzierten Projekte von nichtstaatlichen Organisationen, wie beispielsweise dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder dem Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA), bezahlt werden, und welche Aktivitäten beabsichtigt die Bundesregierung zur Klarstellung in diesen Ländern, daß die Mittlerorganisationen diese Projekte lediglich organisieren und betreuen und es sich bei den Finanzmitteln um öffentliche, vom Deutschen Bundestag bewilligte Gelder handelt? Bis zur politischen Wende im Osten Europas konnten die Hilfen der Bundesregierung aus Steuermitteln für die Deutschen dort bekanntlich nur verdeckt über caritative Organisationen mit Hilfe von sogenannte Paten an die Bedürftigen übermittelt werden. Nach der Wende wurde es möglich, Zeichen für die Deutschen durch die Gewährung von investiven Hilfen in Absprache mit den jeweiligen Staaten zu setzen. Deshalb hat die Bundesregierung ihre Mittlerorganisationen durch Festlegungen in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden veranlaßt, bei den Empfängern der Hilfen bzw. bei Durchführung der Projekte in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um Hilfen der Bundesrepublik Deutschland handelt. Dies ist in einem sehr frühen Stadium bereits im Dezember 1990 erstmals geschehen. Seither ist eine entsprechende Formulierung in alle einschlägigen Zuwendungsbescheide aufgenommen worden. Diese Bestimmung in den Zuwendungsbescheiden resultiert aus dem Interesse der Bundesregierung, den deutschen Minderheiten im Osten Europas das Gefühl zu vermitteln, daß sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung ihrer Verantwortung für sie bewußt sind und es nicht nur bei Erklärungen bewenden lassen. Im Rahmen ihrer umfassenden Informationsarbeit werden von der Bundesregierung seit langem die deutsche Öffentlichkeit, die Öffentlichkeit in den Empfängerländern und insbesondere die interessierte Öffentlichkeit der Minderheiten über die von der Bundesregierung initiierten und mit deutschen Haushaltsmitteln finanzierten Projekte unterrichtet. Darüber hinaus ist durch die Einbindung der gewählten Vertreter der Deutschen in den Aufenthaltsstaaten in die bilateralen Regierungskommissionen für die Angelegenheiten der jeweiligen deutschen Minderheit oder bei der Abstimmung der Jahresplanung der Hilfen für Deutsche in den Ländern, mit denen es keine Regierungskommissionen gibt, sichergestellt, daß alle interessierten Deutschen vor Ort auf dem laufenden gehalten werden können. Insbesondere für die investiven Hilfen in die russische Föderation gibt es mittlerweile sogar ein „Logo", das durch die ineinandergehenden Farben der Flaggen beider Staaten besonders ins Auge fällt. Im übrigen werden die Mittlerorganisationen von der Bundesregierung auch in den regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen auf die Bedeutung der Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Erklärung der Herkunft der Mittel hingewiesen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 9 und 10): Treffen Meldungen zu, daß der in Paris lebenden Exil-Iranerin Maryam Radjavi die Einreise zur Großkundgebung in Dortmund verweigert wird, und welches sind die Gründe? Treffen Informationen zu, daß Anuir-Hossein Taghavi, einer der ranghöchsten Mitglieder des Teheraner Informationsministeriums, zu dem der Geheimdienst gehört, etwa eine Woche vor der geplanten Veranstaltung in Deutschland eingetroffen ist und bei Gesprächen mit deutschen Stellen versucht hat, die Durchführung der Kundgebung der iranischen Oppositionellen zu verhindern? Zu Frage 9: Es trifft zu, daß Frau Radjavi auf Hinweis des Auswärtigen Amtes die Einreise und der Aufenthalt im Bundesgebiet verweigert wurde. Der wesentliche Grund dafür ist, daß ihr Aufenthalt völkerrechtliche Verpflichtungen und außenpolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat am 16. Juni 1995 einen Antrag von Frau Radjavi auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, ihr die Einreise in das Bundesgebiet zu gestatten, abgelehnt. Zu Frage 10: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich Taghavi vor der geplanten Veranstaltung in Deutschland aufgehalten und die in der Frage genannten Gespräche geführt hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 13): Auf welche Protokolle stützt die Bundesregierung ihre mit Blick auf die mehrfache Forderung nach einem Bundeskonversionsprogramm für Regionen, die durch die wirtschaftlichen Folgen von Abrüstung und Truppenreduzierung besonders betroffen sind, ständig wiederholte Einlassung, die Länder hätten - nach Ablehnung eines vom Bund angebotenen Sonderprogramms im Rahmen des strukturpolitischen Instrumentariums und mit Änderung des Finanzausgleichgesetzes als Folge der Verhandlungen des Jahres 1991 - auf ein Bundeskonversionsprogramm/Einrichtung eines Konversionsfonds verzichtet, und welcher Ministerpräsident hat explizit den Verzicht auf ein Bundeskonversionsprogramm erklärt? Die Frage der Beteiligung des Bundes an der Bewältigung der Abrüstungsfolgen wurde am 5. Februar 1992 im Vermittlungsausschuß anläßlich der Beratung zum Steueränderungsgesetz 1992 erörtert. Gemäß den Geschäftsordnungen von Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuß sind sowohl Inhalt als auch über die Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses hinausgehende weitere Ergebnisse der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses vertraulich. Die Berichterstatter im Bundesrat und im Bundestag führten zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses folgendes aus: Ministerpräsident des Saarlandes, Oskar Lafontaine (vgl. Plenar-Protokoll 639 vom 14. Februar 1992, S. 3 d): „Ich komme zum vierten Punkt: der Refinanzierung der auslaufenden Strukturhilfe, der Konversion und der damit zusammenhängenden Fragen. Bei diesem Punkt hat sich die Bundesregierung bewegt. Dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates, den Mehrwertsteueranteil der Länder von 35 Prozent auf 37 Prozent zu erhöhen, wurde entsprochen. Dies ist zum einen ein Ausgleich für die auslaufende Strukturhilfe, zum anderen ein Entgegenkommen gegenüber den Bundesländern, denen man für den Herbst des vergangenen Jahres bereits verbindlich ein Programm zur Konversion zugesagt hatte. " MdB Gattermann (vgl. Plenar-Protokoll 1276 vom 13. Februar 1992, S. 6275c): „Achtens. Ich habe noch nachzutragen, daß mit der Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern die Zusage des Bundes aus dem Vermittlungsverfahren zum Steueränderungsgesetz 1991 zu Barleistungen im Rahmen eines Konversion-Gemeinschaftsprogrammes von Bund und Ländern erledigt sein soll." Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 13/1707 Frage 14): Wie beabsichtigt die Bundesregierung das bundeseigene Funkhaus des ehemaligen Deutschlandfunks in Köln, das nach Artikel 5 Abs. 3 des Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio" (Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag) vom 17. Juni 1993 noch bis zum 30. Juni 1996 dem Deutschlandradio mietzinsfrei überlassen und zum 1. Juli 1996 dem Bund zur Verfügung gestellt wird, ab dem 1. Juli 1996 zu nutzen, und gibt es Erwägungen des Bundesministers der Finanzen, das bundeseigene Funkhaus dem Deutschlandradio auch über den 1. Juli 1996 hinaus zur Nutzung zu überlassen? Die im Zuge der Rundfunkneuordnung geschaffene Landesrundfunkanstalt Deutschlandradio nutzt aufgrund des Hörfunküberleitungsstaatsvertrages vom 17. Juni 1993 das im allgemeinen Grundvermögen des Bundes stehende Funkhaus des ehemaligen Deutschlandfunks bis zum 30. Juni 1996 unentgeltlich. Die künftige Nutzung dieses Gebäudes steht in engem Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Unterbringung der Rundfunkanstalt „Deutsche Welle" und der weiteren Verwendung der „Schürmann-Bauten" in Bonn. Die abschließenden Entscheidungen dazu sollen in Kürze getroffen werden. Die Notwendigkeit einer späteren Nutzung des ehemaligen DLF-Gebäudes durch die „Deutsche Welle" ist nicht völlig auszuschließen. Daher wird dem Deutschlandradio die Möglichkeit eingeräumt, sich mit der Bundesregierung über eine Verlängerung des Mietvertrages über den 30. Juni 1996 hinaus zu verständigen. Damit stünde eine ausreichende Vorlaufzeit für eine gegebenenfalls anderweitige Unterbringung des Deutschlandradios zur Verfügung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Schultz (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 16 und 17): Führt die Bundesregierung die beabsichtigte Aufgabe der Produktion von Solarzellen und deren Verlagerung in die USA durch vier deutsche Firmen, zuletzt angekündigt durch die Deutsche Gesellschaft für Angewandte Solarenergie, Hamburg, ein Tochteruntemehmen von RWE und DASA, auf die schlechten energiepolitischen Rahmenbedingungen und fehlenden Förderprogramme für Solartechnik zurück? 3486* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1995 Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des hohen technischen Potentials für den Einsatz der Photovoltaik in Deutschland kurzfristig Förderprogramme aufzulegen, die die Investitionen in Solartechnik erleichtern und die Stromerzeugung vorübergehend durch angemessene Einspeisevergütungen unterstützen? Zu Frage 16: In Deutschland gibt es derzeit drei Solarzellenherstellerfirmen: Siemens Solar GmbH, Angewandte Solarenergietechnik ASE GmbH und Photovoltaics Solartechnik GmbH (PST), eine 100%ige Tochter von ASE. Siemens Solar als gegenwärtig größtes Solarzellenunternehmen der Welt hat bereits den weitaus größten Teil seiner Produktionstätigkeit (rd. 20 MW) in den USA. ASE wird die Modulproduktion am Standort Wedel schließen und die bereits angelaufene Produktion ihrer Tochterfirma in den USA auf etwa 8 MW pro Jahr ausbauen. Die übrigen ASE-Tätigkeiten in Alzenau, Heilbronn und München (PST) werden davon nicht berührt. Die Gründe für diese firmeninternen Entscheidungen sind der Bundesregierung nicht im einzelnen bekannt. Es dürfte dabei aber eine Rolle spielen, daß der Markt einen gewissenhaften Reifeprozeß durchgemacht hat und sich bestimmte Arbeitsteilungen abzeichnen, insbesondere zwischen denjenigen, die Zellen und Module herstellen, und denjenigen, die - näher am Kunden - die Systeme zusammenstellen, die im Markt im einzelnen nachgefragt werden. Für den Standort USA dürfte sich auswirken, daß die USA derzeit einen Photovoltaikmarkt mit erheblichen Zuwächsen darstellen mit günstigen Chancen für den Marktzugang nach Lateinamerika. Die Personalkosten dürften zudem in den USA im Vergleich zu Deutschland geringer sein. Außerdem rechnet der Weltmarkt Photovoltaik weitgehend auf US-Dollarbasis ab. Damit kann eine Wertschöpfung im Dollarraum Währungsrisiken verringern. Zu Frage 17: Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, daß gerade Photovoltaik stärker genutzt wird. Photovoltaik ist einerseits eine heute noch sehr teure Form der erneuerbaren Energiegewinnung (rd. 2,00 DM/kWh), andererseits besitzt sie große Anwendungspotentiale besonders im Sonnengürtel der Erde und in Ländern, in denen großer dezentraler Energiebedarf besteht. Deshalb fördert die Bundesregierung Forschung, Entwicklung und Markteinführung, um die vorhandenen erheblichen Kostendegressionspotentiale zu nutzen und in Deutschland auch aus industrie- und entwicklungspolitischen Gründen in diesem wichtigen High-tech-Bereich präsent zu halten. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Photovoltaik seit 1974 mit über 1 Milliarde DM gefördert. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird auch weiterhin Forschung und Entwicklung sowie einzelne Demonstrationsvorhaben in diesem Bereich fördern, dafür sind jährlich rund 80 Millionen DM vorgesehen. Hieran partizipieren auch die Firmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft wird die erneuerbaren Energien in den Jahren 1995 bis 1998 mit 100 Millionen DM durch Investitionskostenzuschüsse fördern. Dieses Programm ist breit angelegt und wird auch Photovoltaik umfassen. Außerdem kommt das Stromeinspeisungsgesetz mit seinem über den vermiedenen Kosten festgesetzten Einspeisevergütungen auch der Photovoltaik zugute. Das Stromeinspeisungsgesetz legt dabei nur Mindestvergütungen fest, so daß grundsätzlich auch höhere Vergütungen gezahlt werden können. Allerdings ergeben sich aus der Bundestarifordnung Elektrizität und dem Kartellrecht Grenzen für die Belastung der Stromabnehmer mit freiwillig weiter erhöhten Vergütungen. Diese Zahlungen müssen einer elektrizitätswirtschaftlich rationellen Betriebsführung entsprechen. Die Bundesregierung prüft derzeit die Erfahrungen mit dem Stromeinspeisungsgesetz und wird dazu nach der Sommerpause dem Bundestag einen Bericht vorlegen. Der Bericht wird auch die Frage erhöhter Einspeisevergütungen behandeln. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/1707 Fragen 25 und 26): Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Probanden, die an der Pyrethroid-Studie teilgenommen haben, nicht über die Ergebnisse und wichtige Untersuchungsbefunde für den nachbehandelnden Arzt unterrichtet? Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Studie ein, wenn die Probanden ihre Zustimmung zur Veröffentlichung solange verweigern, bis sie selbst über ihre eigenen Ergebnisse Kenntnis erhalten haben? Zu Frage 25: Den Probanden gegenüber besteht grundsätzlich keine Unterrichtungspflicht über Ergebnisse und Befunde einer Studie, es sei denn, aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ist eine entsprechende Nebenpflicht im Einzelfall abzuleiten. Dem Probanden kann jedoch ein Recht zur Einsichtnahme in ihn betreffende Studienunterlagen aus einer vertraglichen Nebenpflicht, aus § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder aus datenschutzrechtlichen Vorschriften zustehen, wenn er im Einzelfall für die Einsichtnahme entsprechende sachliche Interessen geltend machen kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erstreckt sich das Einsichtsrecht auf die objektiven Feststellungen des behandelnden Arztes über das körperliche Befinden des Patienten sowie die Umstände und den Verlauf der Behandlung. Dazu gehören alle diesbezüglichen „naturwissenschaftlich kokretisierbaren Befunde und Aufzeichnungen", wie z. B. Laborbefunde, EKG-Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen, Angaben über das verabreichte bzw. verordnete Arzneimittel, Aufzeichnungen über die Aufklärung des Patienten und seine Einwilligung usw. Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Leiter der Studie sowohl die Probanden als auch die nachbehandelnden Ärzte von den Untersuchungsbefunden des jeweils betreffenden Studienteilnehmers informiert. Zu Frage 26: Die Ergebnisse der im Rahmen der Pyrethroid-Studie durchgeführten Untersuchungen können veröffentlicht werden, sofern die aus Gründen des Datenschutzes erforderliche Anonymität der Teilnehmer an der Studie gewahrt bleibt. Jedoch dürfen keine Ergebnisse in eine Veröffentlichung aufgenommen werden, die nach Bekanntwerden der von einigen Studienteilnehmern geäußerten Verweigerung gewonnen worden sind und soweit sie diese Teilnehmer betreffen. Es ist beabsichtigt, die Studie vor Veröffentlichung einer eingehenden Prüfung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse zu unterziehen. Es läßt sich absehen, daß die Ergebnisse der Studie dazu beitragen, Einschränkungen bei der Verwendung pyrethroidhaltiger Schädlingsbekämpfungsmittel zu begründen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/1707 Frage 19): Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung dem Parlament die Vorlage über die Beschaffung eines modernen Jagdflugzeuges vorlegen, und welche Alternativen plant sie vorzustellen? Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Parlament Ende 1995/Anfang 1996 die Vorlage über die Beschaffung des Jagdflugzeuges Eurofighter 2000 vorzulegen. Der endgültige Termin hängt vom Fortgang der Verhandlungen mit der Industrie und den anderen Teilnehmerstaaten des Eurofighter 2000-Programms ab. Alternative Lösungen sind untersucht worden. Auch hierüber wird im Zusammenhang mit der Beschaffungsvorlage berichtet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Gisela Frick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die F.D.P.-Fraktion erkläre ich: Wir wollen die Grundgesetzänderung, wir wollen die Änderung des Art. 106, weil wir die Unternehmensteuerreform wollen. Daß wir nach relativ kurzer Frist hier wieder zusammenkommen, macht aus unserer Sicht durchaus einen Sinn; denn wir wollen die Gewerbesteuerreform so schnell wie möglich.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Herr Kröning, Sie haben eben gesagt, der Name „Restantengesetz" sei eher ein Armutszeugnis für die Gesamtplanung. Dazu muß ich sagen: Der Name ist nur ein Arbeitstitel; darüber sind wir uns einig. Aber wenn wir als F.D.P. diesem Werk einen Namen geben sollten, würden wir es als „Arbeitsplatzsicherungsgesetz" bezeichnen. Darin liegt auch das Gesamtinteresse, das wir alle haben sollten. Das ist auch der Sinn, weshalb wir jetzt weitermachen wollen.
    Ich finde es sehr gut - auch das sage ich -, daß der Herr Minister eben erklärt hat, daß die Zeitschiene - ursprünglich war die Behandlung dieses Themas auf der Tagesordnung für Freitag angekündigt - nicht eingehalten wird, daß wir jetzt ein bißchen mehr Zeit haben.
    Die Einbringung dieser Grundgesetzänderung heute macht durchaus Sinn, wenn wir weiter über die Gewerbesteuerreform und damit über die Sicherung des Standortes Deutschland und insbesondere der Arbeitsplätze in Deutschland reden wollen. Das wollen wir offensichtlich alle gemeinsam hier. Dann muß auch die Änderung des Grundgesetzes weiterhin im Raum stehen; denn sonst machte das Ganze

    Gisela Frick
    keinen Sinn: Ich kann nicht über die Gewerbesteuerreform reden, ohne die entsprechenden verfassungsrechtlichen Grundlagen zumindest in den Raum zu stellen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Daß wir im Moment die erforderliche Zustimmung von Ihnen nicht bekommen, haben Sie sehr deutlich artikuliert - immer wieder, auch heute noch einmal. Wir hören allerdings von der Opposition auch andere Töne, sowohl aus der Richtung der GRÜNEN - gerade noch von Herrn Oswald Metzger - als auch aus Ihren Reihen, Herr Kröning. Ich bedauere sehr, daß Herr Jens heute nicht da ist; denn er könnte sich dann dieses Lob von Regierungsseite persönlich anhören.

    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.): Das wird ihm

    aber überbracht!)
    Vielleicht hat es auch gute Gründe, daß er nicht da ist.

    (Volker Kröning [SPD]: Auf der Tagesordnung steht nur die Grundgesetzänderung!)

    - Die Grundgesetzänderung - Sie haben das selber im entsprechenden Zusammenhang behandelt - macht aber nur Sinn in Verbindung mit der entsprechenden Unternehmensteuerreform bzw. der entsprechenden Gewerbesteuerreform. Wir wollen das weiterhin. Deswegen kann ich mich in der Argumentation kurz fassen. Das ist im Prinzip alles Wiederholung; da haben Sie recht.
    Die Gewerbesteuer ist in sich eine antiquierte Steuer. Denn die Grundlagen, die ursprünglich zur Einführung der Gewerbesteuer geführt haben, gibt es heute nicht mehr. Die Gewerbebetriebe sind nicht zwangsläufig mehr mit Belastungen für die Gemeinden verbunden, was beispielsweise Immissionen und Emissionen angeht. Den Äquivalenzgedanken, der ursprünglich bei der Gewerbesteuer dabei war, können wir heute vernachlässigen - nicht in allen Fällen, aber weitgehend.
    Wir haben bei der Gewerbesteuer eine Besteuerungsverdoppelung, und zwar in beiden Bereichen. Was die Gewerbekapitalsteuer angeht, haben wir ein Doppel zur Vermögensteuer, was den betrieblichen Bereich angeht. Bei der Ertragsteuer haben wir ein Doppel zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer, je nach Rechtsform. Das heißt, wir haben eine Doppelbelastung, die letztlich schlicht und einfach zu einer Mehrbelastung führt. Schon aus diesem Grunde muß die Gewerbesteuer fallen. Der Fall der Gewerbekapitalsteuer und die Minderung im Bereich der Gewerbeertragsteuer sind ein erster Schritt in diese Richtung.
    Daß wir damit auch im internationalen Wettbewerb - der immer schwieriger wird; das wissen wir alle, darüber besteht große Einigkeit hier im Parlament - eine Zusatzbelastung für unsere Wirtschaft und für die Arbeitsplätze in Deutschland haben, ist auch klar. Das heißt also, auch aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung und der Sonderbelastung muß diese Steuer wegfallen.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ein weiterer Punkt: die Einführung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Ländern. Wir haben eine Aussetzung bis Ende dieses Jahres und müßten zum 1. Januar 1996 - das ist schon x-fach gesagt worden - die Gewerbekapitalsteuer in den neuen Ländern einführen. Daß das schon an praktischen Voraussetzungen hapert, beispielsweise der Einheitsbewertung in den neuen Ländern, die noch gar nicht durchgeführt ist, haben wir in der Anhörung des Finanzausschusses sehr deutlich gehört. Daß es wirtschaftlich keinen Sinn macht, haben wir auch heute wieder mehrfach gehört. Es macht nun einmal keinen Sinn, staatsfinanziertes Fremdkapital in die Betriebe der neuen Länder hineinzupumpen und es auf der anderen Seite gleich wieder zur entsprechenden Besteuerung heranzuziehen. Auch von daher wollen wir die Einführung in den neuen Ländern nicht. Deshalb ist der Zeitdruck aus unserer Sicht schon sehr massiv, noch in diesem Jahr zum Abschluß zu kommen. Herr Metzger, wenn Sie eben die Frage gestellt haben: Was macht es für einen Schaden, wenn wir das zum 1. Januar 1997 machen?, dann sage ich Ihnen: Der Schaden besteht genau in diesem einen Jahr und den Problemen, die wir in den neuen Ländern bekommen. Das muß doch nicht sein!

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Erst denken, dann reden!)

    Das letzte aus unserer Sicht ist der Gesichtspunkt der Steuervereinfachung. Ich war in der letzten Legislaturperiode noch nicht Mitglied des Parlaments. Ich weiß aber, daß im Finanzausschuß eine sehr ausführliche Anhörung zur Steuervereinfachung durchgeführt worden ist. Soweit ich die Protokolle richtig verstehe, hat fast jeder der Sachverständigen als allerersten Schritt die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer als Steuervereinfachung vorgeschlagen. Warum hören wir, wenn die Meinung dermaßen einheitlich ist, nicht auf die Sachverständigen? Eine Steuervereinfachung, die wir nach wie vor im Auge haben - das wird eine Daueraufgabe bleiben; das ist klar -, erfordert - beinahe zwingend - die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und entsprechende Schritte im Bereich der Gewerbeertragsteuer.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Das sind die Gründe, die aus unserer Sicht für eine Abschaffung sprechen. Das sind natürlich erst recht die Gründe, die dafür sprechen, jetzt eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes zu machen.
    Wichtig ist aus unserer Sicht auch noch, daß wir uns mit den Einwendungen gegen diese Pläne auseinandersetzen. Das sind insbesondere die Einwendungen, die aus der Sicht der Kommunen kommen. Es ist selbstverständlich, daß wir das ernst nehmen. Wir wollen nichts über die Köpfe der Kommunen hinweg machen. Wir erkennen die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen an. Wir haben die Änderung des Art. 28 GG, durch die das ausdrücklich in das Grundgesetz gekommen ist, mitgetragen. Wir

    Gisela Frick
    wollen nicht, daß die Gemeinden durch eine Unternehmensteuerreform plötzlich ohne eigene Mittel und ohne eigene finanzielle Verantwortung dastehen.
    Was wir aber sehr wohl in Frage stellen, ist, ob diese finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden tatsächlich den Erhalt bestimmter Steuerarten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag voraussetzt. Wenn wir das bejahen - so verstehe ich zum Teil die Einwendungen der Opposition -, dann zeigen wir uns total reformunfähig. Das ist ein Problem, das wir auch in vielen anderen Bereichen schon gesehen haben.
    Die finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden verlangt, daß sie selbständig über eigene finanzielle Spielräume verfügen und daß sie damit auch gewisse eigene Quellen haben. Aber es heißt nicht, daß sie ganz bestimmte Steuern, wie gesagt, bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag erhalten können.
    Ich glaube, die Diskussion über die Kompensation für die Übergangszeit müssen wir ebenfalls unter diesem Gesichtspunkt sehen. Auch die bisherige Gewerbesteuer in ihren beiden Teilen Gewerbekapital-
    und Gewerbeertragsteuer hat den Gemeinden ja nicht so viel Planungssicherheit gebracht, daß sie fünf Jahre im voraus ganz genau auf den letzten Pfennig hinter dem Komma wissen, was ihnen im Jahre X, in fünf Jahren beispielsweise, zur Verfügung steht. Es liegt im Wesen der Steuer, daß es eine dynamische Steuer ist. Das gilt für alle Steuern; jedenfalls wünschen wir uns das. Von daher hat es schon immer eine gewisse Unsicherheit gegeben. Sie betraf natürlich in erster Linie den Teil der Gewerbeertragsteuer, aber auch den der Gewerbekapitalsteuer.
    Insofern ist, wenn wir jetzt den Gemeinden einen entsprechenden Anteil an der Umsatzsteuer und damit, wie wir es heute schon x-mal gehört haben, eine konjunkturunabhängige, ständig fließende und dazu auch noch dynamisch steigende Steuerbeteiligung geben, gerade unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit und der Planungssicherheit - auch das haben wir heute schon mehrfach gehört - eine deutliche Verbesserung für die Gemeindefinanzen da. Die kommunalen Spitzenverbände signalisieren jetzt ja auch nicht zu Unrecht durchaus Bereitschaft, hier mitzumachen. Die meisten zeigen nicht nur die Bereitschaft, sondern eine große Zufriedenheit damit, daß die Gemeindefinanzierung in diesen Bereichen umgestellt werden soll. Von daher glaube ich, daß ein Umdenken auch in den Reihen der Opposition schon in allernächster Zeit erfolgen wird.
    Wir setzen mit der heutigen Einbringung unseres Antrages das parlamentarische Verfahren in dieser Hinsicht zunächst einmal in Gang. Dann werden wir in der folgenden Diskussion sehen, wie es weiterläuft. Aber ich bin ganz zuversichtlich, daß die Zeitvorgabe, die wir eben vom Herrn Minister gehört haben, also im Herbst dieses Jahres, einzuhalten ist und daß wir dann auch zu einer zweiten und dritten Lesung kommen, und zwar keineswegs als eine Neuauflage des 12. Mai, sondern mit anderen Ergebnissen. Deshalb noch einmal: Geben Sie sich einen
    Ruck! Heute bringen wir den Gesetzentwurf erst einmal ein, damit wir eine entsprechende Arbeitsgrundlage für die weiteren Beratungen haben. Dann werden wir hier im Herbst sicher mit anderen Ergebnissen abstimmen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort nimmt jetzt der Kollege Dr. Uwe-Jens Heuer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Frick hat eben gesagt: Wir wollen eine Verfassungsänderung, weil wir eine Unternehmensteueränderung wollen. Sie hat dann am Schluß sehr beiläufig die Lage der Gemeinden behandelt und hat ausgeführt, ihnen könne natürlich nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dieselbe Situation wie jetzt garantiert werden.
    Unser Problem ist, daß hier zwar über die Unternehmensteueränderung nachgedacht wird, daß aber nicht das Problem der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gemeindefinanzierung im Mittelpunkt steht. Wir meinen, daß beide Fragen gestellt werden müssen; denn es geht ja heute um eine Grundgesetzänderung.
    Für die Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer spricht manches. Sie würde möglicherweise die Einnahmestruktur der Gemeindefinanzen verbessern. Auch für die Abschaffung der Gewerbesteuer spricht manches. Sie ist stark konjunkturabhängig; das ist heute gesagt worden.
    Dennoch meine ich, daß man den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes aus prinzipiellen Gründen ablehnen muß. Der 12. Bundestag hat als Ergebnis einer gründlichen und aufgeschlossenen Diskussion in der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat im vorigen Jahr den Satz in das Grundgesetz eingefügt:
    Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.
    Diese kürzlich in Kraft getretene Grundgesetzänderung wird mit dem jetzt vorgelegten Entwurf mißachtet. Finanzielle Eigenverantwortung meint doch nicht nur das Recht, Geld auszugeben, sondern es meint auch, daß diese Mittel zur Bestreitung der durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Lasten wenigstens zu einem wesentlichen Teil aus eigenem Recht und eigenverantwortlich beschafft werden können. Dazu gehört die Verpflichtung, einen Teil der benötigten Einnahmen selbständig zu beschaffen und damit die finanziellen Konsequenzen des Ausgabeverhaltens auch vor den Wählern politisch zu vertreten.
    So schlecht die Gewerbesteuer als finanzpolitisches Instrument der Gemeinden sein mag, so ist sie doch fast das einzige Stück finanzieller Eigenverantwortung der Gemeinden auf der Einnahmenseite.

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    Der Abgeordnete Friedrich-Adolf Jahn sagte in der schon erwähnten Diskussion der Gemeinsamen Verfassungskommission:
    Die institutionelle Garantie ist 1949 ins Grundgesetz gekommen. Der Grundgesetzartikel ist in diesem Punkt bis heute nicht verändert worden. Wir stellen praktisch fest, daß die kommunale Selbstverwaltung in manchen Bereichen nur auf dem Papier steht, und zwar deshalb, weil vieles durch die Subventionsverwaltung gesteuert wird. Nicht derjenige hat die Kompetenz, der die Zuständigkeit nach dem Gesetz hat, sondern derjenige hat die Macht, der die Subventionsverwaltung steuert.
    So steht es im Protokoll vom 4. Juni 1992.
    Die kommunale Selbstverwaltung - das wird kaum bestritten - ist seit der Annahme des Grundgesetzes von Tendenzen der Auszehrung befallen. Es hat gegen diese Tendenzen Widerstand gegeben, und es hat auch teilweise und zeitweise Gegentendenzen gegeben. Insgesamt aber war eine Tendenz zum bürokratischen Zentralismus vorhanden. Das Subsidiaritätsprinzip hat schon im nationalen Rahmen versagt, und die Bundesregierung arbeitet mit der beabsichtigten Reform weiter an seiner Schwächung.
    Ich erinnere mich an viele Menschen in Ostdeutschland, die im Jahre 1990 in die Kommunalpolitik gegangen sind, weil sie überzeugt waren, daß die zentralistische Gängelung der Gemeinden, wie sie in der DDR üblich war, nun ein Ende haben werde, weil sie die Vorstellung hatten, jetzt könnten sie wichtige Probleme der Daseinsvorsorge und andere Fragen eigenverantwortlich gestalten. Sie sahen sich seit Sommer 1990 schwer enttäuscht und von einem Zaun aus zentralen bürokratischen Bestimmungen umstellt.
    Was wird das Ergebnis der Veränderungen sein? Die eigenverantwortliche Entscheidung der Gemeinden über einen Teil ihrer Einnahmen wird durch ein Gerangel mehr oder weniger gemeindeferner Kräfte um die Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens ersetzt werden. Im Änderungsvorschlag heißt es nur, daß sie etwas erhalten können; aber es ist kein Anspruch vorgesehen.
    Es ist heute einiges dazu gesagt worden, was man zusagen und möglicherweise machen will. Aber wenn man das Grundgesetz ändert, hat man ein Tor geöffnet, und man kann nicht sagen, was im weiteren geschehen wird. Deswegen müssen die Entscheidungen - das soll ja jetzt auch passieren - aufgeschoben werden, damit man gründlich darüber reden kann, was eigentlich mit den Gemeinden geschehen soll.
    Es ist schon erstaunlich, daß eine konservativ geführte Regierung, nur um in der Standortdebatte einen Punkt zu machen, ein derartiges Abenteuer mit so unkalkulierbaren Folgen anfängt; allerdings hält sie jetzt offenbar im Sprung inne.
    Ich halte den Vorschlag, die Gegenfinanzierung über die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen für investierende Unternehmen zu erreichen, für grotesk. Für mich nicht überraschend, aber zu-
    mindest im Rahmen der Standortdebatte doch erstaunlich ist es, daß damit für die Entlastung der 16 % Großunternehmen, die zur Gewerbekapitalsteuer herangezogen werden - das ist nur ein geringer Teil -, und der 30 % Unternehmen, die bisher Gewerbeertragsteuern zahlen, alle Unternehmen belastet werden sollen, also auch die Handwerker, kleine und mittelständische Unternehmen, die bekanntlich die meisten Arbeitsplätze schaffen.
    Meine Damen und Herren, wir sind für eine Reform der Gemeindefinanzen. Sie könnte auch die Abschaffung der Gewerbesteuern einschließen. Aber wir sind für eine solche Reform, die die Initiative der Bürger stärkt, die sie anregt, sich an Politik im Rahmen ihrer Kommunen zu beteiligen, die sie zwingt, über die Folgen ihres Handelns nachzudenken.
    Wir sind gegen eine Reform, die die Unternehmen aus der steuerlichen Mitverantwortung für die von ihnen genutzte Infrastruktur der Gemeinden entläßt. Wir sind gegen eine Reform, die die Eigenverantwortung der Kommunen abbaut und den bürokratischen Zentralismus aufbaut.
    Eine solche Reform der Kommunalfinanzen bedarf einer gründlichen wissenschaftlichen Fundierung. Das ist jetzt vielleicht möglich, wenn ich den Herrn Finanzminister heute richtig verstanden habe. Dann soll man aber dazu die Zeit wirklich nutzen.
    Die PDS hat dazu die Einsetzung einer entsprechenden Enquete-Kommission vorgeschlagen. In der Debatte zu diesem Vorschlag am 11. Mai 1995 hat Herr Kollege Willner darauf hingewiesen, daß die Kommunen keine staatliche Ebene sind. Das wissen wir. Aber wenn die hier vorgeschlagene Grundgesetzänderung in Kraft treten und in der Folge die Steuerhoheit der Gemeinden weiter reduziert werden sollte, dann bricht wieder ein Stück der Eigenständigkeit in der Gesamtverantwortung für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft weg.
    Herr Metzger vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute gesagt, daß hier ein Kompromiß zu Lasten der Kommunen geschlossen werden soll. Ich meine, wir müssen ernsthaft darüber diskutieren, wie wir die Eigenverantwortung der Kommunen sichern, nein, verstärken können. Das ist nach meiner Ansicht ein Verfassungsgebot des Grundgesetzes, das wir nicht ohne Not aushebeln sollten.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS)