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ID1304012300

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    Plenarprotokoll 13/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Wehrrechtsänderungsgesetz; weitere aktuelle Fragen) Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3137 B Walter Kolbow SPD 3138 A, 3139 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3138 A, 3140 A Brigitte Schulte (Hameln) SPD 3138 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3138 B Dieter Heistermann SPD 3139 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3139 C Helmut Rauber CDU/CSU 3140 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3140 B Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 3140 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3140 D Kurt Palis SPD 3141 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3141 A Peter Conradi SPD 3141 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3141 C Peter Conradi SPD 3141 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 3141 C Gernot Erler SPD 3141 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 3141 D Walter Kolbow SPD 3142 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3142 C Erwin Horn SPD 3142 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3142 D Norbert Gansel SPD 3143 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3143 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 3143 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3143 D Gerhard Zwerenz PDS 3144 B Volker Rühe, Bundesminister BMVg 3144 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/1498 vom 26. Mai 1995 - Militärische Übungen der US-Streitkräfte in Deutschland, insbesondere in Misau und Baumholder, unter Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran MdlAnfr 2 Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Antw PStS'in Michaela Geiger BMVg 3144 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3144 D ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3145 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3145 B Ausschreibung der Asbestsanierung des Palastes der Republik in Berlin MdlAnfr 5 Peter Conradi SPD Antw BM Dr. Klaus Töpfer BMBau 3145 C Abriß des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der ehemaligen DDR- Regierung in Berlin; Vorlage der Haushaltsunterlage Bau MdlAnfr 6 Peter Conrad! SPD Antw BM Dr. Klaus Töpfer BMBau 3145 D Altschulden ostdeutscher Gemeinden für gesellschaftliche Einrichtungen MdlAnfr 9 Rolf Schwanitz SPD Antw StS Dr. Manfred Overhaus BMF 3146C ZusFr Rolf Schwanitz SPD 3146 D ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 3147 C ZusFr Thomas Krüger SPD 3147 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 3148 A ZusFr Brigitte Schulte (Hameln) SPD 3148 C ZusFr Susanne Kastner SPD 3149 A ZusFr Reiner Krziskewitz CDU/CSU 3149 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 3149 D Übernahme der seit Juli 1990 aufgelaufenen Zinsen auf Altschulden durch den Bund MdlAnfr 10 Rolf Schwanitz SPD Antw StS Dr. Manfred Overhaus BMF . 3150 A ZusFr Rolf Schwanitz SPD 3150 A ZusFr Brigitte Schulte (Hameln) SPD 3150 C ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 3150 C ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 3151 A ZusFr Thomas Krüger SPD 3151 B Erhaltung traditioneller Handwerksberufe, wie z. B. Stuhlmacher, Hufschmied, Glasbläser MdlAnfr 12 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 3151 C ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 3152 A Baldige Verabschiedung der Entsenderichtlinie der Europäischen Union; verbindliche Festschreibung von Arbeitsbedingungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping MdlAnfr 20, 21 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStS Horst Günther BMA 3152 D ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 3153 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 3153 D Aufbau der Dienststellen für Zivildienstleistende in den neuen Bundesländern; Einbeziehung West-Berlins in die Gewährung des Zuschlags von 4,50 DM MdlAnfr 22 Thomas Krüger SPD Antw PStS'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ . 3154 B ZusFr Thomas Krüger SPD 3154 D Bewertung der Tätigkeit der Interessenvereinigung für Humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. MdlAnfr 23 Thomas Krüger SPD Antw PStS'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 3155 A ZusFr Thomas Krüger SPD 3155 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 3155 C ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3155 D ZusFr Peter Drèßen SPD 3155 D ZusFr Reinhard Weis (Stendal) SPD 3156 A ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU 3156 A ZusFr Reiner Krziskewitz CDU/CSU 3156 B ZusFr Klaus Hagemann SPD 3156 C Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Verwendung von Steuergeldern bei der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. im Zusammenhang mit Vorwürfen des Rassismus und der Verletzung von Aufsichts- und Fürsorgepflichten Susanne Kastner SPD 3156 D, 3171 A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 3158 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3159 B Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 3160 B Ulla Jelpke PDS 3161 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 3162 C Anke Fuchs (Köln) SPD 3163 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU 3164 D Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD 3165 D Ulrich Schmalz CDU/CSU 3167 A Brunhilde Irber SPD 3168 A Klaus Brähmig CDU/CSU 3169 D Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 3171 D Nächste Sitzung 3173 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3175* A Anlage 2 Freigabe von unbebauten Teilflächen des Kasernengeländes in Pinneberg für den Wohnungsbau MdlAnfr 1 - Drs 13/1498 - Lilo Blunck SPD SchrAntw PStS'in Michaela Geiger BMVg 3175* C Anlage 3 Vorkehrungen gegen eine Mehrfachbeantragung von Sozialhilfe von verschiedenen „Wohnsitzen" aus MdlAnfr 3 - Drs 13/1498 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStS'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 3175* D Anlage 4 Schließung von Postämtern und Poststellen in der Eifel; Ersetzung durch Postagenturen MdlAnfr 4 - Drs 13/1498 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMPT 3176* A Anlage 5 Anzah der Management-Kommanditgesellschaften unter Beteiligung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Zahl der betreuten Unternehmen und Sanierungs- bzw. Privatisierungsergebnisse für 1995 MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/1498 -Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStS'in Irmgard Karwatzki BMF 3176* C Anlage 6 Gesetzliche Regelung der Zulassungs- und Haftungsbedingungen für Versicherungsvermittler MdlAnfr 11- Drs 13/1498 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 3177* A Anlage 7 Rassendiskriminierende Arbeit der Deutschen Zentrale für Tourismus in New York; Kündigung von Mitarbeitern MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/1498 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 3177* B Anlage 8 Genehmigung zum Export von 61 Panzern vom Typ Leo I an Brasilien MdlAnfr 15 - Drs 13/1498 -Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 3178* A Anlage 9 Stillegung und Entsorgung von Ölplattformen (Bohrinseln) in der Ostsee MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/1498 - Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 3178* B Anlage 10 Verbesserung des Sicherheitsschutzes auf Baustellen angesichts der hohen Zahl tödlicher Betriebsunfälle MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/1498 - Hans-Eberhard Urbaniak SPD SchrAntw PStS Horst Günther BMA 3178* C 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 31. 05. 95' Böttcher, Maritta PDS 31. 05. 95 Braune, Tilo SPD 31. 05. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 31.05.95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 31. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 31. 05. 95 Formanski, Norbert SPD 31. 05. 95 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 31. 05. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 31. 05. 95 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 31. 05. 95 Carl-Detlev Heym, Stefan PDS 31. 05. 95 Heyne, Kristin BÜNDNIS 31. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Hornung, Siegfried CDU/CSU 31. 05. 95' (B) Janssen, Jann-Peter SPD 31. 05. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 31. 05. 95 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 31. 05. 95 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 31. 05.95 Karl-Hans Lohmann (Witten), SPD 31. 05. 95 Klaus Marten, Günter CDU/CSU 31. 05. 95 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 31. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Reschke, Otto SPD 31. 05. 95 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 31. 05. 95 Dr. Scheer, Hermann SPD 31. 05. 95' Scheffler, Siegfried SPD 31.05. 95 Schröter, Gisela SPD 31. 05. 95 Schumann, Ilse SPD 31. 05. 95 Volmer, Ludger BÜNDNIS 31. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 31. 05. 95 Welt, Jochen SPD 31. 05. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Lilo Blunck (SPD) (Drucksache 13/1498 Frage 1): Ist die Bundesregierung bereit, einzelne unbebaute Teilflächen des Kasemengeländes in Pinneberg, die nach der neuen Stationierungsplanung der Bundeswehr zukünftig nicht mehr benötigt werden, kurzfristig und abschnittsweise freizugeben, so daß diese Flächen von der Stadt Pinneberg für den Wohnungsbau - auch zur Deckung des Bedarfs von Bundeswehrbediensteten - genutzt werden können? Auch die Bundesregierung ist an einer zügigen Abgabe und Verwertung entbehrlicher Liegenschaften oder Teilen von Liegenschaften interessiert. Das Ressortkonzept vom 15. März 1995 sieht die Aufgabe der Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg vor. Die dort stationierte III. Inspektion der Unteroffizierschule der Luftwaffe soll von Pinneberg nach Appen verlegt werden. Konkrete Angaben zum Zeitpunkt einer evtl. Freigabe der Liegenschaft und einer anschließenden Verwertung können gegenwärtig jedoch nicht gemacht werden. Hierzu fehlen die wesentlichen Voraussetzungen. Erst nach der abschließenden Entscheidung über die Aufgabe der Kaserne im Rahmen des Ressortkonzeptes sind Einzelplanungen möglich. Wenn sichere Planungsdaten für die zivile Anschlußnutzung vorliegen, wird die Gemeinde frühzeitig informiert. Inwieweit derzeit nicht bebaute Teile der Eggerstedt-Kaserne vor einer eventuellen Verlegung der III. Inspektion der Unteroffizierschule der Luftwaffe entbehrlich sind, wird zur Zeit untersucht. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1498 Frage 3): Welche Vorkehrungen sind bisher getroffen, um zu verhindern, daß Sozialhilfe, deren Bezug nicht an einen festen Wohnsitz gebunden ist, von einer Person an mehreren Orten beantragt und auch bezogen wird? Die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und damit verbunden die Bekämpfung von Mißbrauch bei der Gewährung wie dem „Mehrfachbezug" von Sozialhilfeleistungen ist Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe. Das BSHG und andere Sozialgesetze enthalten umfangreiche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, um Mißbrauch wirkungsvoll zu bekämpfen (z. B. tägliche oder persönliche Auszahlung, Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises, Datenabgleich). 3176* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1995 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23. Juni 1993 wurden weitere Möglichkeiten zur Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe geschaffen. Gemäß § 117 Abs. 3 BSHG sind die Träger der Sozialhilfe befugt, zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Sozialhilfe Daten von Personen, die Leistungen nach dem BSHG beziehen, bei anderen Stellen ihrer Verwaltung, bei ihren wirtschaftlichen Unternehmen und bei den Kreisen, Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden zu überprüfen, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Hierzu dürfen im Gesetz genannte personenbezogene Daten übermittelt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/1498 Frage 4): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach die Deutsche Post AG in der Eifel alle Postämter und Poststellen im Bestand gefährdet sieht, die weniger als 25 Stunden pro Woche geöffnet und nur mit einem Mitarbeiter besetzt sind, und diese durch sogenannte Postagenturen ersetzen will, die allerdings von Privatpersonen geführt werden und nicht die Leistungspalette einer Postfiliale anbieten, und wie ist nach Ansicht der Bundesregierung ein solches Vorhaben mit dem Infrastrukturauftrag der Post in Einklang zu bringen? Die Bundesregierung bestätigt die in der Frage formulierten Informationen zu der Einrichtung von Postagenturen und zur Filialnetzoptimierung. Die Gestaltung ihres Filialnetzes obliegt der Deutschen Post AG. Entsprechend der Verpflichtung der Deutschen Post AG zu wirtschaftlichem Handeln angesichts erheblicher Rückgänge des Schalterverkehrs werden seit September 1994 in einer zweiten Phase des Betriebsversuchs „Postagenturen" eigenbetriebene Filialen in Agenturen umgewandelt. Dieser zweiten Versuchsphase hat der Bundesminister für Post und Telekommunikation zugestimmt, wenn die folgenden Vorgaben vom Unternehmen Deutsche Post AG eingehalten werden. 1. Die wöchentliche Öffnungszeit der betroffenen Filiale muß weniger als 25 Stunden betragen. 2. Die Umwandlung darf nur erfolgen, wenn hierdurch eine wesentliche Verbesserung des Service-Angebots durch die Verlängerung der Öffnungszeit erreicht wird. 3. Die Benehmenssregelung mit der Kommune muß eingehalten werden. 4. Für die betroffenen Mitarbeiter muß eine sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Für den Standort der Postagenturen gelten bezüglich der Mindestinanspruchnahme und des Einzugsbereichs die gleichen organisatorischen Vorgaben wie für die eigenbetriebenen Filialen. Die Dienstleistungspalette entspricht der einer Poststelle, wobei bei der Abwicklung von Postbankgeschäften aus Sicherheitsgründen gewisse Betragsgrenzen festgelegt sind. Die Bundesregierung überwacht das Verhalten der Deutschen Post AG im Hinblick auf die erwähnten Vorgaben, die die grundgesetzlich verankerte und den Regulierungszielen des Postneuordnungsgesetzes entsprechende postalische Infrastruktur sicherzustellen haben. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 13/1498 Fragen 7 und 8): Wie viele Management-Kommanditgesellschaften bestehen derzeit noch, an denen die Treuhandanstalt bzw. deren Nachfolgeorganisation, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, als Kommandantist beteiligt ist, und wie viele Unternehmen stehen derzeit unter der Obhut von ManagementKommanditgesellschaf ten? Welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich Sanierung und Privatisierung von Unternehmen unter der Obhut von Management-Kommanditgesellschaften erwartet die Bundesregierung für das Jahr 1995 generell, und welche werden in diesem Jahr als sanierte Unternehmen in die Privatwirtschaft entlassen? ZuFrage7: Derzeit bestehen noch vier operativ tätige Management-Kommanditgesellschaften (MKG'en). Dies sind: - Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungssanierungs- und -verkaufs KG - H. W. Urban GmbH & Co. Management KG - EREL Verwaltungs GmbH & Co. Management KG - Schröder & Partner GmbH & Co. Management KG Zum Jahresende 1994 wurden die operativen Unternehmen der EFBE Verwaltungs GmbH & Co. Management KG privatisiert. Der Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt der EU-rechtlichen Genehmigung. Insgesamt werden derzeit noch 45 Gesellschaften von den vier verbliebenen MKG'en betreut. Für einige dieser Unternehmen werden intensive Privatisierungsverhandlungen geführt, so daß sich die Anzahl der Unternehmen kurzfristig verringern wird. Zu Frage 8: Die Bundesregierung erwartet, daß im Jahr 1995 die MKG`en die zügige Privatisierung und Sanierung ihrer Beteiligungsunternehmen weiterhin konsequent verfolgen. Die Sanierungsmaßnahmen in den Unternehmen sollen die Ausgangsbasis für den Verkauf verbessern. Eine verläßliche Voraussage, welche Unternehmen noch 1995 privatisiert werden können, ist nicht möglich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß durch- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1995 3177* aus auch erfolgsversprechende Verhandlungen kurz vor der Beurkundung noch scheitern können bzw. andererseits Unternehmen ohne ernsthaften Interessenten aufgrund von unvorhersehbaren Entwicklungen doch noch kurzfristig verkauft werden können. In Einzelfällen ist auch über die Abwicklung zu entscheiden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1498 Frage 11): Was unternimmt die Bundesregierung, damit eine gesetzliche Regelung der Zulassungs- und Haftungsbedingungen für Versicherungsvermittler geschaffen wird? Ausgehend von der EG-Empfehlung vom 18. Dezember 1991 hat sich die Bundesregierung mit den Verbänden der Versicherungswirtschaft, dem Deutschen Industrie- und Handelstag und den Wirtschaftsministerien der Länder in den Jahren 1992 bis 1994 intensiv mit der Frage befaßt, ob eine an Zuverlässigkeit und Fachkunde gebundene gewerberechtliche Zulassungsregelung für Versicherungsvermittler eingeführt werden kann. Sie hat dies aus verfassungsrechtlichen und wirtschaftspolitischen Überlegungen abgelehnt. Wegen Einzelheiten darf ich auf meine Antwort vom 23. September 1994 auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Ferdi Tillmann (BT-Drucksache 12/8552) verweisen. Wie Sie dieser Antwort ebenfalls entnehmen können, hat sich auch schon der Deutsche Bundestag bei der Beratung über das Dritte Durchführungsgesetz/ EWG zum Versicherungsaufsichtsgesetz in der letzten Legislaturperiode mit dem Anliegen der Versicherungswirtschaft auseinandergesetzt, ersatzweise eine entsprechende Regelung in dieses Gesetz aufzunehmen. Es wurde ebenfalls nicht verwirklicht. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission am 14. März 1995 mitgeteilt, daß der Empfehlung in Deutschland schon ohne staatliche Zulassungsregelung aufgrund existierender Rechtsvorschriften und Maßnahmen des Gewerbes in vollem Umfang Rechnung getragen werde und eine Zulassungsregelung daher außer Betracht bleiben müsse. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/1498 Fragen 13 und 14): Zu welchem Zeitpunkt hat der Bundesminister für Wirtschaft die sofortige Außerkraftsetzung der Empfehlungen einer Studie aus dem Jahre 1984 und die Bekanntgabe der Autoren der Studie angeordnet, in der die Deutsche Zentrale für Tourismus in New York angewiesen wurde, keine Touristen in den USA zu werben, die Juden, Schwarze, Spanier oder US-Amerikaner aus unteren Einkommensschichten sind? Weshalb duldete der Bundesminister für Wirtschaft die fristlose Kündigung und duldet jetzt die fristgerechte Kündigung des Stellvertretenden Leiters der Deutschen Zentrale für Tourismus in New York sowie zweier weiterer Mitarbeiterinnen, die die Zentrale in Frankfurt darauf hingewiesen haben, daß nach wie vor eine rassendiskriminierende Studie aus dem Jahre 1984 Arbeitsgrundlage der Deutschen Zentrale für Tourismus in New York ist und in der New Yorker Zentrale nicht nur eine Frau beschäftigt war, die die Auschwitzlüge propagiert hat, sondern darüber hinaus weitere antisemitische Handlungsweisen zu beobachten waren? Zu Frage 13: Bei der angesprochenen Studie aus dem Jahre 1984 handelt es sich um eine umfangreiche Untersuchung des amerikanischen Marktes, mit der unter anderem das Interesse der Amerikaner an verschiedenen Ferien- und Reisearten nach Deutschland ermittelt werden sollte. Auf der Basis der von US-Bureau of Census festgelegten, in den USA unbestrittenen soziodemographischen Standards, zu denen auch Fragen nach der ethnischen Abstammung und der Region zählen, wurde über ein angesehenes Meinungsforschungsinstitut in den USA ermittelt, bei welchen Bevölkerungsgruppen ein besonderes Interesse an einem Urlaub in Deutschland besteht. Die Befragung kam seinerzeit zu dem Ergebnis, daß ein überdurchschnittliches Interesse bei weißstämmigen protestantischen und katholischen Amerikanern besteht, während andere Gruppen nur unterdurchschnittliches Interesse zeigten. Diese - wie das Institut versichert - nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellten Ergebnisse enthalten weder rassistische Außerungen noch irgendwelche rassistischen Tendenzen. Die DZT hat die Ergebnisse dieser Untersuchung zu keinem Zeitpunkt zur Basis ihrer Marketingplanung gemacht. Die Niederlassung der DZT ist auch niemals angewiesen worden, nicht um Touristen aus bestimmten Bevölkerungsgruppen (z. B. Juden, Schwarze oder US-Bürger spanischer Abstammung aus unteren Einkommensschichten) zu werben. Die Werbung der DZT richtete und richtet sich vielmehr an alle Amerikaner. Die DZT wird kurzfristig eine Dokumentation vorlegen, aus der eindeutig hervorgeht, daß sich die DZT im besonderen Maße um die jüdische Bevölkerungsgruppe bemüht hat. Alle entgegenstehenden Behauptungen früherer Mitarbeiter sind falsch. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesminister für Wirtschaft keine Veranlassung, eine Außerkraftsetzung von Empfehlungen bzw. Anweisungen „anzuordnen". Zu Frage 14: Wie zu Frage 13 aufgeführt, war eine rassendiskriminierende Studie zu keinem Zeitpunkt Arbeitsgrundlage der DZT. Die vom Vorstand der DZT im Rahmen der ihm obliegenden Befugnisse ausgesprochenen Kündigungen des früheren Stellvertretenden Leiters der DZT-Niederlassung ist durch schwerwiegende Verletzungen seines Dienstvertrages begründet. Es trifft nicht zu, daß zwei weiteren Mitarbeite- 3178* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1995 rinnen, die auf eine rassendiskriminierende Studie als Arbeitsgrundlage hingewiesen hätten, gekündigt worden ist. Der Mitarbeiterin, die sich an der Verbreitung der Auschwitzlüge beteiligt hat, ist unverzüglich fristlos gekündigt worden, nachdem diese Vorwürfe dem Vorstand der DZT bekannt geworden sind. Für antisemitische Handlungsweisen der DZT-Vertretung New York liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/1498 Frage 15): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung 61 Panzer vom Typ Leo I an Brasilien zu verkaufen, und welche „vitalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland für eine ausnahmsweise Genehmigung" (Rüstungsexportpolitische Grundsätze der Bundesregierung) liegen in diesem Fall vor? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Panzer vom Typ Leopard I an Brasilien zu verkaufen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/1498 Fragen 16 und 17): Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ölplattformen in der Ostsee vor der Schwansener Küste im Kreis' Rendsburg-Eckemförde stillgelegt, und welche rechtlichen Anforderungen werden an die Beseitigung und Entsorgung dieser Plattformen nach Beendigung der Nutzung gestellt? Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, daß durch die Stillegung, den Abbau und die Entsorgung dieser Plattformen keine Beeinträchtigung der Ostsee erfolgt, und wie wird die Finanzierung der dazu erforderlichen Maßnahmen gesichert? Zu Frage 16: Die Plattformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich um das Jahr 2000 stillgelegt und anschließend entsprechend den Vor-. schriften des Bundesberggesetzes unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörden vollständig bis zum Meeresuntergrund abgebaut und an Land entsorgt werden. Zu Frage 17: Mit der vorgesehenen Entsorgung der Plattformen an Land wird sichergestellt, daß es zu keiner Beeinträchtigung der Ostsee kommt. Die Unternehmen des Konsortiums Schwedeneck-See haben von Beginn der Betriebstätigkeit an Rückstellungen für den Abbau der Plattformen gebildet. Die Rückstellungen werden kontinuierlich angepaßt und decken die entstehenden Kosten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) (Drucksache 13/1498 Fragen 18 und 19): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Bauindustrie überproportionale tödliche Betriebsunfälle auf Baustellen zu beklagen hat, nämlich ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Mißstände zu beseitigen und einen höheren Sicherheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten? Der Bausektor ist trotz der nennenswerten Erfolge des Arbeitsschutzes in den vergangenen Jahren nach wie vor eine Branche mit besonders hohen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten; dies ist in den besonderen Arbeitsbedingungen dieser Branche begründet (z. B. sich ständig verändernde Arbeitsplätze, wechselnde Arbeitnehmer, Vielzahl der am Bau Beteiligten). Während im Jahre 1960 von 1 000 Vollarbeitern in der Baubranche noch 196 einen Arbeitsunfall erlitten (im Vergleich dazu 109 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften insgesamt), waren es im Jahre 1993 in der Baubranche 116 (im Vergleich zu 51 bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften insgesamt). Im Jahre 1993 verliefen von den gemeldeten Unfällen am Arbeitsplatz in der Baubranche insgesamt 313 Unfälle tödlich, im Gesamtbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften waren dies 974 Unfälle. Es ist also zutreffend, daß sich ungefähr ein Drittel der tödlich verlaufenden Unfälle am Arbeitsplatz im Betrieb in der Baubranche ereignen. Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Aktivitäten durchgeführt, eingeleitet oder in Aussicht genommen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern: - Unfallverhütungsvorschriften sollen in Zukunft auch für ausländische Unternehmen gelten (und auch durchgesetzt werden können), wenn sie mit deutschen Arbeitnehmern auf einer Baustelle arbeiten (Entwurf Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz). - Die Umsetzung der Baustellen-Richtlinie der EU in Deutschland wird nach Einschätzung der Arbeitsschutzexperten durch die darin vorgesehene bessere Integration des Arbeitsschutzes in die Planungsphase von Bauvorhaben und wirksamere Koordination der vielen am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Arbeitnehmer, Selbständige, Bauleiter) zu weiteren Verbesserungen für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer führen. - Die sicherheitstechnische Betreuung soll für alle Bauarbeitnehmer realisiert werden; der Entwurf einer entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift wurde auf Vorschlag der paritätischen Selbstverwaltung vor kurzem vorgenehmigt - Vorschriften allein reichen zur Verbesserung der Situation nicht aus: - Die Deutsche Arbeitsschutzausstellung wird daher demnächst einen Ausstellungsschwerpunkt „Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft" eröffnen, der modellhafte Lösungsvorschläge darstellen wird. - Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz in Dortmund hat sich in ihrer diesjährigen Frühjahrstagung des Themas angenommen (Informationstagung „Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft - Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten und auf Baustellen") und mit den Beteiligten und Betroffenen Lösungsansätze und Konzepte erörtert. - Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz hat angesichts der besonderen Problematik im Baubereich einen besonderen Branchenschwerpunkt „Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft" eingerichtet. Zu einer wirksame Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf den Baustellen bedarf es aber der Bemühungen aller Beteiligter. Die Anstrengungen der Bundesregierung würden ins Leere laufen, wenn nicht auch die anderen Akteure (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Arbeitnehmer, Selbständige, Bauleiter) einschließlich der Aufsichtsdienste (Gewerbeaufsicht, Technischer Aufsichtsdienst) ihrerseits besondere Anstrengungen unternähmen.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Die Gemeinden haben es seit 1990 unterlassen, in diesem Bereich Zinszahlungen zu leisten. Die Folge davon war, daß diese Zinszahlungen jetzt der Gesamtsumme zugeschlagen worden sind. Wir haben hierüber mit den Gemeinden keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Wir haben dies aber hingenommen, weil wir sehr wohl wußten, daß die Finanzausstattung der Gemeinden bis 1994 hierfür noch nicht hinreichend war.
    Nachdem ab dem 1. Januar 1995 die Finanzausstattung der Länder insgesamt vernünftig geworden ist und die Länder damit in der Lage sind, auch den Kommunen die Finanzausstattung zu gewähren, die sie für ihre Aufgaben benötigen, glauben wir, daß jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die Zinszahlungen durch die Gemeinden aufbringen zu lassen, so daß künftig ein weiteres Auflaufen dieser Schulden nicht mehr erfolgt.


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
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    Rede von Rolf Schwanitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, nachdem Sie eingangs erwähnt haben, daß Sie der Meinung sind, daß der Bund hier keine Zinsen zu übernehmen und auch keine Hilfestellung zu leisten habe, möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht meine Auffassung teilen, daß die Zinslast heute wesentlich geringer wäre, wenn bereits 1990 Zinsen eingestellt worden wären, die dem üblichen Zinssatz bei Kommunalkrediten entsprochen hätten?