Herr Kollege Scheer, dies ist natürlich geprüft worden; aber ich habe ja vorgetragen, wie das Verfahren zu sehen ist.
- Ja, Ihre Frage ist beantwortet.
Ich habe gesagt: Wir haben das geprüft. Ich habe Sie
auch auf die Gewaltenteilung sowie darauf hingewiesen, wie das Verfahren jetzt laufen muß und wird.
Damit ist auch klar zum Ausdruck gebracht - ich habe das hier gesagt und werde das gleich auch noch für die Zahlungen unter Vorbehalt sagen -, daß wir dieses Verhalten der Energieversorger in keinster Weise billigen. Wir wollen, daß dieses Gesetz praktiziert und durchgesetzt wird, und haben überhaupt keinen Grund, von der Mehrheitsmeinung in diesem Hause abzurücken.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir sehen keinen Anlaß für eine Zahlung unter Vorbehalt und sind auch der Meinung, daß Investoren und Banken den sich abzeichnenden Gerichtsverfahren gelassen entgegensehen sollten. Rein vorsorglich hat die Bundesregierung auch darauf hingewiesen, daß das Verfassungsgericht, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, durch Fristsetzung und Übergangsregelungen das berechtigte Interesse der Betroffenen in aller Regel berücksichtigt, wie es ja auch bei der Entscheidung zum Kohlepfennig geschehen ist.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit diesen Klarstellungen sowie mit der Diskussion im Wirtschaftsausschuß am letzten Mittwoch und der heutigen Diskussion hier im Plenum die eingetretene Verunsicherung rasch wieder abklingen wird. Hierzu würde auch eine stärkere Versachlichung der Diskussion beitragen. Falls sich ein Abbau der Verunsicherung nicht kurzfristig abzeichnen sollte, sind weitere Gespräche mit den Beteiligten vorgesehen. Dabei ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung - ich sage es noch einmal, damit kein Zweifel aufkommt -, die volle Wirksamkeit des Gesetzes auch sicherzustellen.
Parl. Staatssekretär Dr. Heinrich L. Kolb
Eine endgültige, definitive Klärung wird sich nur auf zwei Wegen erreichen lassen: Entweder akzeptiert die Stromwirtschaft dieses Gesetz aus eigener Einsicht als verfassungsgemäß und nimmt die Kürzung bzw. die Vorbehalte zurück, oder die Stromwirtschaft beharrt unabhängig von allen politischen Appellen - auch der Bundesregierung - auf ihrem Rechtsstandpunkt. Darm muß - das habe ich hier schon gesagt - möglichst rasch eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Von daher ist es zu begrüßen, daß in einem Fall bereits Klage erhoben worden ist.
Ich halte es für selbstverständlich, daß die Stromwirtschaft, wenn sie Kürzungen und Vorbehalte nicht doch zurücknimmt, zumindest - das war der Passus, der vorhin angefragt wurde - alles tut, um ein weiteres Unterlaufen des Willens des Gesetzgebers durch Maßnahmen außerhalb der Musterverfahren zu vermeiden.
Dazu gehört auch ein Verzicht darauf, Zahlungen generell nur unter Vorbehalt zu leisten, wodurch Investoren und auch Kreditgeber gezielt verunsichert werden.
Zum Schluß darf ich sagen: Im übrigen besteht - die aktuelle Auseinandersetzung um die Handhabung des Stromeinspeisungsgesetzes sollte dies nicht verdecken - Einvernehmen darüber, daß erneuerbare Energien einen weiter wachsenden Anteil an der Stromerzeugung erhalten sollten. Ich darf Ihnen versichern, daß die Bundesregierung ihre Bemühungen zugunsten des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien mit Nachdruck fortsetzen wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.