Rede von
Dr.
Hermann
Scheer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich möchte nur noch einmal ganz kurz betonen: Es ist doch nicht bestritten, daß jeder in diesem Staat, wenn er sich durch ein Gesetz beschwert fühlt, vor Gericht gehen kann. Aber hier handelt es sich um einen völlig anderen Vorgang; das muß immer wieder betont werden. Hier nimmt sich jemand heraus, zunächst einmal Selbstjustiz zu üben, also einen Rechtsbruch vorzunehmen,
um damit durch den anderen, der geschädigt ist, angeblich ein Gerichtsverfahren erzwingen zu wollen. Dies ist eine neue Qualität, und deshalb kann das nicht so herausgestellt werden, als handele es sich um eine völlig normale Einbeziehung des Gerichts.
Ich unterscheide mich in meiner Auffassung überhaupt nicht von der des Kollegen Ramsauer, der auch ganz bewußt das Stichwort einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung genannt hat. Denn das ist in der Tat eine ganz naheliegende Überlegung. Ich verstehe nicht, wie Sie, Herr Kollege, jetzt dazu kommen - wahrscheinlich sind Sie von der Ausbildung
Dr. Hermann Scheer
her Jurist -, den Ruf nach dem Staatsanwalt selbst als gesetzeswidrig hinzustellen. Das vermag ich leider nicht nachzuvollziehen. Ich vermute, Sie vertreten nicht die Auffassung der Gesamtfraktion.