Rede von
Paul K.
Friedhoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ja, das ist völlig klar. Ich halte das für selbstverständlich. Daß Sie nachfragen und daß man darüber lange diskutieren muß, macht mich etwas nachdenklich.
Wir fühlen uns nicht nur als eine Rechtsstaatspartei, sondern wir sind eine Rechtsstaatspartei. Aus diesem Grunde ist das für uns wirklich selbstverständlich.
Ich möchte zu einem Beispiel kommen, das sehr drastisch ist und das mir meine Kollegin mit auf den Weg gegeben hat. Auf den Buxtehuder Stromverbraucher würden zusätzliche Kosten von ca. 500 DM pro Haushalt zukommen, wenn die örtliche Planung der Stadtwerke, 50 Anlagen mit je 1,5 Megawatt und einer Jahresstromleistung von 110 Millionen Kilowattstunden zu installieren, greift. Ist das noch gerechtfertigt?
Meine Damen und Herren, Dreh- und Angelpunkt unserer Überlegungen zur Förderung erneuerbarer Energien muß daher die Art der Finanzierung sein. Durch die Regelungen im Stromeinspeisungsgesetz wird der Beihilfecharakter des Gesetzes verwischt. Die Erstattung der über die vermiedenen Kosten hinausgehenden Kosten sind Subventionen für die begünstigten Energieträger, die auf Dauer angelegt
sind. Im Sinne der Klarheit wäre eine wettbewerbsneutrale Finanzierung die bessere Alternative; denn die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und hier insbesondere einzelner Regionen darf nicht durch eine einseitig ausgerichtete Energiepolitik gefährdet werden. Zu Recht hat die Bundesregierung bei Verabschiedung des Gesetzes erklärt - ich zitiere -:
Ein derartiger Förderweg in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nur ausnahmsweise und in eng begrenzten Fällen vertretbar.
Vor diesem Hintergrund ist die Einstellung der Zahlungen von drei EVUs an jeweils einen Einspeiser zu verstehen. Sie basiert auf der Überzeugung, gestützt auf ein Rechtsgutachten von Professor Arndt, Universität Mannheim, daß das Stromeinspeisungsgesetz nicht verfassungsgemäß sei. Die F.D.P. respektiert diese Sicht der Dinge. Die F.D.P. ist jedoch davon überzeugt, daß die Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes gegeben ist. Dies hat die Bundesregierung zuletzt auf Anfrage des Kollegen Ramsauer vor 14 Tagen in der Fragestunde des Deutschen Bundestags bestätigt. Deshalb fordern wir die EVUs auf, schnellstmöglich zu einem gesetzeskonformen Verhalten zurückzukehren und die Zahlungen in voller Höhe sicherzustellen.
Ich hoffe, Sie sind nun zufrieden. Ich habe das jetzt noch einmal erklärt; ich wollte vorher einige Dinge im Zusammenhang klarstellen, um dann zu diesem Schluß zu kommen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen sehe ich mir erst die Fakten an und ziehe dann die Schlußfolgerungen, anstatt mit Schlußfolgerungen anzufangen und dann die entsprechenden Fakten zusammenzusuchen.
Auf der Basis des Berichts der Bundesregierung zum Stromeinspeisungsgesetz, den der Bundeswirtschaftsminister noch vor der Sommerpause vorlegen wird, werden wir über notwendige und auch über zusätzliche Schritte zur Förderung erneuerbarer Energieträger beraten. Dabei ist unser Handlungsrahmen durch die energiepolitischen Ziele einer kostengünstigen, ressourcen- und umweltschonenden Energieversorgung vorgegeben.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.