Rede von
Paul K.
Friedhoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz ist 1990 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten rückt es zunehmend in das Interesse der Öffentlichkeit. Die Wogen der Diskussion gehen hoch. Denn das Stromeinspeisungsgesetz kennt nicht nur Befürworter, auch wenn das hier anders aussieht. Die aus meiner Sicht zum Teil unverständlich aufgeregte Diskussion heute hier und auch am Mittwoch im Wirtschaftsausschuß hat dies deutlich gemacht.
- Sie brauchen sich doch gar nicht aufzuregen. Hören Sie einmal zu!
Meine Damen und Herren, ich möchte deshalb als erstes und unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß die F.D.P. zum Stromeinspeisungsgesetz steht; denn es zählt zu den wichtigen Förderinstrumenten für die erneuerbaren Energieträger.
- Manchmal generiert man Masse dadurch, daß man etwas klasse macht.
Mit diesem Gesetz, das auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen zurückgeht, haben wir in den vergangenen Jahren den Ausbau der erneuerbaren Energieträger maßgeblich beeinflussen und steigern können.
Das ist gut so. Denn der nachhaltige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energieträger am Energiemix gehört zu den wesentlichen energiepolitischen Zielen der F.D.P. Das haben wir auch im Parlament mehrfach unter Beweis gestellt.
Als im vergangenen Jahr das Energieartikelgesetz verabschiedet werden sollte, das in einem ersten Entwurf nur die Regelung der Finanzierung der westdeutschen Steinkohle und die Novellierung des Atomgesetzes vorsah, haben die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, daß das nicht ausreicht.
Wir haben es erfolgreich nachbessern können und es auf drei Säulen gestellt: Neben der Steinkohlefinanzierung, der Ermöglichung der direkten Endlagerung und der Festschreibung von erhöhten Sicherheitskriterien für den Bau möglicher zukünftiger
Kernkraftwerke haben wir eine Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes durchgesetzt. Einspeisevergütungen sind erheblich verbessert worden. Biomasse ist als regenerativer Energieträger dazugekommen. Damit ist die Basis für den Ausbau der regenerativen Energien wesentlich erweitert worden.
Meine Damen und Herren, das klingt alles wie eine Erfolgsstory.
Ein Gesetz also, das die Nutzung erneuerbarer Energieträger fördert und damit dazu beiträgt, die anstehenden Klimaschutzprobleme zu lösen? Ohne Zweifel ist dies richtig. Aber werden wir mit dem Stromeinspeisungsgesetz auch unseren energiepolitischen Zielen gerecht, die wir in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben haben:
Die stärkere wirtschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien ist ... notwendig. Deshalb werden die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen weiter verbessert und die Markteinführung und Nutzung der erneuerbaren Energien verstärkt gefördert.
Die Antwort ist klar: Das Stromeinspeisungsgesetz ist nur eine Maßnahme unter vielen. Eine gezielte Markteinführungshilfe im Sinne einer Anschubfinanzierung mit zeitlicher Begrenzung ist es mit Sicherheit nicht. Vielmehr werden Einspeisepreise vorgeschrieben, die, auch wenn Sie das, Herr Kollege Scheer, anders sehen, als Dauersubventionen angelegt sind und über den wirtschaftlichen Wert des eingespeisten Stroms deutlich hinausgehen.
- Es gehört zur Ehrlichkeit, das hier feststellen zu dürfen, auch wenn es Ihnen nicht paßt.
Meine Damen und Herren, einzelne Regionen - darin liegt das Problem -, insbesondere in Norddeutschland, sind davon besonders betroffen. So sind zur Zeit im IHK-Bezirk Emden etwa 300 Windenergieanlagen errichtet, weitere 150 bereits genehmigt, aber noch nicht aufgestellt, und für weitere 756 liegen Genehmigungsanträge vor. Man sieht, daß das Gesetz wirkt und daß eine entsprechende Lenkung erfolgt, die ja auch gewünscht ist.
Die niedersächsische Landesregierung plant, bis zum Jahre 2000 ein 1 000-Megawatt-Programm zu realisieren. 600 Megawatt davon sollen auf das WeserEms-Gebiet entfallen.
Dies ist nur ein Beispiel für die aus dem Stromeinspeisungsgesetz resultierende Sonderbelastung einer Region, die sich im Strompreis widerspiegelt, auch wenn Sie das verneint haben.