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    Plenarprotokoll 13/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3071 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksachen 13/50, 13/414, 13/528, 13/966, 13/529, 13/1030, 13/1255, 13/1400) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3071 B Joachim Hörster CDU/CSU 3072A Dr. Peter Struck SPD 3072 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3074 A Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 3075A Dr. Christa Luft PDS 3076A Namentliche Abstimmung 3077B Ergebnis 3083 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz) (Drucksache 13/367) Hans Martin Bury SPD 3077 C Friedhelm Ost CDU/CSU 3085D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3088 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3091, 3105 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3095 B Joachim Gres CDU/CSU 3097 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3089 B Dr. Uwe Jens SPD 3100A Ernst Hinsken CDU/CSU 3101 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3102B Ernst Hinsken CDU/CSU 3102D Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 3106A Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ursula Schönberger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchsetzung der Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1303) b) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Bürgschaftsverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1309) c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/ 1397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der SPD: Respektierung des Stromeinspeisungsgesetzes - Far erneuerbare Energien (Drucksache 13/1384) Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 3108A Dr. Hermann Scheer SPD . . . . 3111B, 3117D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3112B Paul K. Friedhoff F.D.P 3114 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3115A Dr. Hermann Scheer SPD 3115A, 3118B, 3120B Rolf Köhne PDS 3115 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3116B Hartmut Schauerte CDU/CSU 3117 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 3118A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3119D Marion Caspers-Merk SPD 3120A Marion Caspers-Merk SPD 3121 B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 3122C Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3123 D Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Dr. Helmut Lippelt, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einladung nach Europa (Drucksache 13/806) b) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherstellung der Humanitären Hilfe für BosnienHerzegowina (Drucksache 13/1015) c) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Dr. Helmut Lippelt, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkeres politisches Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien-Herzegowina (Drucksache 13/1252) Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3125B Heinrich Lummer CDU/CSU 3126 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3128A, 3129C Freimut Duve SPD 3128D, 3132C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 3130B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 3131A Nächste Sitzung 3133 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3135* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3135* B 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Babel, Gisela F.D.P. 19. 05. 95 Beck (Bremen), BÜNDNIS 19. 05. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 19. 05.95 Hartmut Dr. Fell, Karl. H. CDU/CSU 19. 05.95 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 19. 05. 95 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 05.95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 19. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 19. 05. 95 Marx, Dorle SPD 19. 05. 95 Metzger, Oswald BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 05.95 Hermann Stiegler, Ludwig SPD 19. 05. 95 Tippach, Steffen PDS 19. 05. 95 Volmer, Ludger BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Wettig-Danielmeier, SPD 19.05.95 Inge Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 19. 05. 95 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 683. Sitzung am 28. April 1995 der vom Deutschen Bundestag am 26. April 1995 mit Änderungen beschlossenen Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes beschlossen, zu nachfolgenden Gesetzentwürfen eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen: - Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 - Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG -) Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 44, 69b StGB - (StrAndG) - Gesetz zur Rechtsvereinheitlichung der Sicherungsverwahrung (SichVG) - Gesetz zu dem Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 20. Januar 1995 - Drucksache 1102/94 (Beschluß) -. Er ist der Auffassung, daß die Finanzbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integrationspolitik auf Dauer von einem fairen Interessenausgleich geprägt sein müssen. Er sieht angesichts der im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedstaaten überproportionalen Belastung Deutschlands eine grundsätzliche Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzen für die Zeit nach 1999 als unbedingt notwendig an. Wichtig wird dabei sein, die Lasten starker als bisher an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren und als Maßstäbe das Pro-Kopf-Einkommen sowie das Bruttosozialprodukt in Kaufkraftstandards in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat fordert, daß schon auf der Regierungskonferenz 1996 das künftige Finanzsystem der Gemeinschaft mit dem Ziel der Beseitigung des Ungleichgewichts zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland thematisiert wird. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, während des gesamten durch den neuen Eigenmittelbeschluß geregelten Zeitraums - nachhaltig für strikte EU-Haushaltsdisziplin einzutreten, - auf eine Umgehung der Ausgabendisziplin gerichtete Anleihewünsche der Kommission abzuwehren und - sich für einen verstärkten Mittelrückfluß nach Deutschland einzusetzen. 2. a) Der Bundesrat betont nochmals, daß die Erfüllung der Finanzverpflichtungen Deutschlands gegenüber der Europäischen Union Bundesaufgabe ist und nicht den Ländern obliegt. Er weist darauf hin, daß diese haushaltsbelastung des Bundes bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern berücksichtigt wird und die Lander damit bereits jetzt indirekt am Finanzierungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union angemessen beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Länder wird abgelehnt. b) Auch der Hinweis der Bundesregierung auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder an der Willensbildung des Bundes in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes kann eine zusätzliche finanzielle Inanspruchnahme der Länder nicht begründen, da nach der Ordnung des Grundgesetzes Mitwirkungsrechte des Bundesorgans Bundesrat nicht zu speziellen Finanzierungsverpflichtungen der Länder führen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/8090 Drucksache 13/26 Drucksache 13/370 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 13/218 Nr. 19 Drucksache 13/269 Nr. 2.2 Drucksache 13/343 Nr. 2.19 Drucksache 13/343 Nr. 2.20 Innenausschuß Drucksache 12/2582 Drucksache 13/269 Nr. 1.2 Drucksache 13/218 Nr. 5 Drucksache 13/218 Nr. 2 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/218 Nr. 89 Drucksache 13/218 Nr. 90 Drucksache 13/218 Nr. 92 Drucksache 13/478 Nr. 2.1 Drucksache 13/725 Nr. 152 Drucksache 13/725 Nr. 157
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michaele Hustedt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte ist bemerkenswert, und ich muß sagen: Ich finde es sehr, sehr gut, daß sich die bisherigen Redner - ich selbst komme gleich dazu - in den
    Aussagen einig sind, und ich hoffe, es bleibt auch bei meinen nachfolgenden Rednern so.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Die Praxis der EVUs ist ein eindeutiger Gesetzesbruch. Dieses Verhalten ist eine eklatante Mißachtung des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Das dürfen wir uns als Parlament, als gesetzgebendes Organ, nicht gefallen lassen. Das darf sich auch eine Regierung nicht gefallen lassen, wenn man nicht den Weg in die Bananenrepublik Deutschland eröffnen will.
    Deswegen - da schließe ich mich meinen Vorrednern ausdrücklich an - sollten wir hier als Bundestag mit einer einzigen und lauten Stimme antworten.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Lassen Sie uns ein einmütiges Zeichen setzen! Lassen Sie uns das Verhalten der Energieversorger scharf verurteilen! Lassen Sie uns die EVU auffordern, diesen Rechtsbruch unverzüglich zu beenden!
    Der Antrag der Regierungskoalition ist von der F.D.P., wie ich hörte, auch zur Enttäuschung von CDU/CSU, leider etwas verwässert worden. Mich wundert das nicht: Mitverhandelt hat Herr Graf Lambsdorff, und er hat es ja selber in der Vergangenheit nicht so ernst genommen.
    Die Vereinigten Elektrizitätswerke fordern offen zu einem schweren Rechtsbruch auf. Wenn der Wirtschaftsminister andeutet, daß ein bißchen Rechtsbruch akzeptiert werden kann - ich möchte das einmal zitieren: „mit der sanftesten Möglichkeit eines Rechtsbruchs" -, dann ist das absolut skandalös. In dieser Frage kann es keine Relativierung geben.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Dieses Verhalten der EVU ist aus meiner Sicht keine Kleinigkeit, sondern eine offene und bewußte Machtprobe - Hermann Scheer hat schon darauf hingewiesen - mit Politik und Staat. Hier müssen wir ohne Zaudern gegenhalten.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, die F.D.P. sollte doch einmal die Lehre aus den Wahlen ziehen. Der Wähler belohnt es nicht, wenn sich eine Partei zum blinden Erfüllungsgehilfen der Wirtschaft degradiert.

    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Wir wollten doch einen gemeinsamen Antrag machen!)


    Michaele Hustedt
    - Wir werden auch einen gemeinsamen Antrag machen.
    Mir geht es um folgenden Punkt: Wenn man von Marktwirtschaft redet, darf man sich nicht als Lobbyistenvertreter für die Monopole verstehen. Man muß in diesem Zusammenhang eindeutige Worte finden; man darf das nicht relativieren.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sie haben doch bei der Rede von Herrn Ramsauer Beifall gespendet!)

    - Selbstverständlich. Ich rede hier nicht gegen die Union; weil ich genau weiß, daß sie auch meine Position vertritt. Ich halte die Position der Union für vollständig richtig. Ich kann wie auch Hermann Scheer jedes Wort der Rede von Herrn Ramsauer unterstützen.

    (Zuruf von der SPD)

    - Das war nicht nur schwarz-grün, sondern schwarzrot-grün.
    Man braucht nicht viel Geld in die Hand zu nehmen, um erneuerbare Energien zu fördern. Dieses Instrument - auch darin sind wir uns einig - hat sich als sehr erfolgreich zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen. Davon hat in der Vergangenheit besonders die Windenergie in der Bundesrepublik profitiert. Zuwachsraten von jeweils über 100 % sind zu verzeichnen gewesen. Heute haben wir bereits über 640 Megawatt elektrische Leistung durch Windenergie bereitgestellt. Das ist halb so viel, wie von einem Atomkraftwerk der Klasse Biblis bereitgestellt wird.
    Mit gutem Willen sind aber noch viel größere Erfolge möglich. Zum Beispiel im bayerischen Hammelburg wurde durch die Einführung kostendeckender Vergütung für Photovoltaikanlagen ein wahrer Boom ausgelöst. In einem Jahr wurden Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 6,2 Kilowatt installiert. Damit liegt das bayerische Hammelburg bei der ProKopf-Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen um das 18fache über dem von der bayerischen Landesregierung prognostizierten maximalen Durchschnittswert.

    (Beifall der Abg. Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Wenn Kohls Wort von der Klimakonferenz gilt, heißt das, daß die Bundesrepublik diesen Weg konsequent so weitergehen muß.

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Bayern vorn!)

    - Ja, Bayern ist vorn.
    Das allerdings sehen die Energieversorgungsmonopole anders. Der Grund dafür liegt weniger in der Furcht vor den erhöhten Ausgaben durch die Einspeisung des umweltverträglich produzierten Stroms. Die Kosten bewegen sich im Bereich von 1 Promille, sind also „peanuts". Die Tatsache, daß die Härtefallregelung bislang von keinem EVU in Anspruch genommen wurde, beweist doch wohl, daß diese Ausgaben keine besondere Härte darstellen. Regionale Unterschiede könnten bei gutem Willen beispielsweise durch einen Fonds der EVU ausgeglichen werden.
    Auch für die Stromkunden bedeutet das keine unzumutbare Belastung. Selbst wenn man das Gesetz auf Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und auf eine kostendeckende Vergütung der Photovoltaik ausweitete, würde der Strompreis nach dem Wegfall des Kohlepfennigs immer noch beträchtlich sinken.
    Die Ursache für die harte Konflikthaltung der EVU liegt woanders. Es geht hier um das Prinzip. Durch das Stromeinspeisungsgesetz wird der Markt für Privatinvestoren und für Kleinanbieter geöffnet. Noch ist der Anteil an erneuerbaren Energieträgern dabei zwar gering. Aber ganz nüchtern: Die Praxis zeigt, es kann erfolgreich werden, und das wollen die Monopole verhindern. Ohne Kampf geben sie ihren Marktanteil an althergebrachten Energieträgern und ihre Monopolstellung nicht auf.
    Wenn es aber nicht mit den EVUs geht, muß es eben gegen sie gehen. Der Vorstoß der EVUs geht eindeutig nach hinten los, wenn man diese Debatte betrachtet. Das sollte ihnen meiner Meinung nach eine Lehre sein. Der Wille, das Stromeinspeisungsgesetz zu novellieren und zu verschärfen, ist eher stärker geworden. Das heißt, die EVUs haben genau das Gegenteil dessen erreicht, was sie erreichen wollten.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)

    Ich glaube auch, daß wir den richtigen Weg gehen, gerade hinsichtlich Deregulierung und Förderung des Marktes. Denn dafür ist das Stromeinspeisungsgesetz genau das richtige Instrument: Es ist erfolgreich, belastet den Haushalt nicht, schafft einen Markt und baut keinen Verwaltungsdschungel auf.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Für uns geht es darum, übergeordnet über die Gewinnansprüche der Monopole das Gesamtwohl der Gesellschaft in den Mittelpunkt zu stellen, d. h. zu den effektivsten Mitteln zu greifen, um schnellstmöglich den Anteil an regenerativen Energieträgern auszubauen.
    Darüber, wie es weitergehen soll, sind wir uns vielleicht nicht ganz einig. Aber speziell in diesem Punkt hat sich deutlich gezeigt, wie ich meine, daß meine Vorredner und ich dieselbe Position haben.
    Deswegen sage ich zum Schluß: Ich unterstütze die Aussage von Herrn Ramsauer - dieses Gesetz wurde im Bundesrat und im Bundestag einstimmig verabschiedet -, daß es sich hier um die Basis für einen Energiekonsens handelt. Ich hoffe genau wie meine Vorredner in dieser Debatte, daß es in den Ausschüssen zu einer gemeinsamen scharfen Verurteilung des Gesetzesbruches kommt. Denn hier geht es um das Verhältnis von Politik und Staat zur Wirtschaft. Hier geht es um die Demokratie. Hier geht es um das Selbstverständnis des Deutschen Bundesta-

    Michaele Hustedt
    ges. Wir sollten uns durch die Monopole nicht zum Kasper der Nation machen lassen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt hat der Abgeordnete Paul Friedhoff das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul K. Friedhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz ist 1990 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten rückt es zunehmend in das Interesse der Öffentlichkeit. Die Wogen der Diskussion gehen hoch. Denn das Stromeinspeisungsgesetz kennt nicht nur Befürworter, auch wenn das hier anders aussieht. Die aus meiner Sicht zum Teil unverständlich aufgeregte Diskussion heute hier und auch am Mittwoch im Wirtschaftsausschuß hat dies deutlich gemacht.

    (Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gerade doch sehr sachlich gewesen!)

    - Sie brauchen sich doch gar nicht aufzuregen. Hören Sie einmal zu!
    Meine Damen und Herren, ich möchte deshalb als erstes und unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß die F.D.P. zum Stromeinspeisungsgesetz steht; denn es zählt zu den wichtigen Förderinstrumenten für die erneuerbaren Energieträger.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Es ist gut, daß die mit ihrer Masse dazukommt!)

    - Manchmal generiert man Masse dadurch, daß man etwas klasse macht.
    Mit diesem Gesetz, das auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen zurückgeht, haben wir in den vergangenen Jahren den Ausbau der erneuerbaren Energieträger maßgeblich beeinflussen und steigern können.

    (Volker Jung [Düsseldorf] [SPD]: Aber nicht mit Ihrer Hilfe!)

    Das ist gut so. Denn der nachhaltige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energieträger am Energiemix gehört zu den wesentlichen energiepolitischen Zielen der F.D.P. Das haben wir auch im Parlament mehrfach unter Beweis gestellt.
    Als im vergangenen Jahr das Energieartikelgesetz verabschiedet werden sollte, das in einem ersten Entwurf nur die Regelung der Finanzierung der westdeutschen Steinkohle und die Novellierung des Atomgesetzes vorsah, haben die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, daß das nicht ausreicht.
    Wir haben es erfolgreich nachbessern können und es auf drei Säulen gestellt: Neben der Steinkohlefinanzierung, der Ermöglichung der direkten Endlagerung und der Festschreibung von erhöhten Sicherheitskriterien für den Bau möglicher zukünftiger
    Kernkraftwerke haben wir eine Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes durchgesetzt. Einspeisevergütungen sind erheblich verbessert worden. Biomasse ist als regenerativer Energieträger dazugekommen. Damit ist die Basis für den Ausbau der regenerativen Energien wesentlich erweitert worden.

    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Kraft-Wärme-Koppelung?)

    Meine Damen und Herren, das klingt alles wie eine Erfolgsstory.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Ist es auch!)

    Ein Gesetz also, das die Nutzung erneuerbarer Energieträger fördert und damit dazu beiträgt, die anstehenden Klimaschutzprobleme zu lösen? Ohne Zweifel ist dies richtig. Aber werden wir mit dem Stromeinspeisungsgesetz auch unseren energiepolitischen Zielen gerecht, die wir in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben haben:
    Die stärkere wirtschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien ist ... notwendig. Deshalb werden die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen weiter verbessert und die Markteinführung und Nutzung der erneuerbaren Energien verstärkt gefördert.
    Die Antwort ist klar: Das Stromeinspeisungsgesetz ist nur eine Maßnahme unter vielen. Eine gezielte Markteinführungshilfe im Sinne einer Anschubfinanzierung mit zeitlicher Begrenzung ist es mit Sicherheit nicht. Vielmehr werden Einspeisepreise vorgeschrieben, die, auch wenn Sie das, Herr Kollege Scheer, anders sehen, als Dauersubventionen angelegt sind und über den wirtschaftlichen Wert des eingespeisten Stroms deutlich hinausgehen.

    (Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    - Es gehört zur Ehrlichkeit, das hier feststellen zu dürfen, auch wenn es Ihnen nicht paßt.
    Meine Damen und Herren, einzelne Regionen - darin liegt das Problem -, insbesondere in Norddeutschland, sind davon besonders betroffen. So sind zur Zeit im IHK-Bezirk Emden etwa 300 Windenergieanlagen errichtet, weitere 150 bereits genehmigt, aber noch nicht aufgestellt, und für weitere 756 liegen Genehmigungsanträge vor. Man sieht, daß das Gesetz wirkt und daß eine entsprechende Lenkung erfolgt, die ja auch gewünscht ist.

    (Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit dem Rechtsbruch?)

    Die niedersächsische Landesregierung plant, bis zum Jahre 2000 ein 1 000-Megawatt-Programm zu realisieren. 600 Megawatt davon sollen auf das WeserEms-Gebiet entfallen.
    Dies ist nur ein Beispiel für die aus dem Stromeinspeisungsgesetz resultierende Sonderbelastung einer Region, die sich im Strompreis widerspiegelt, auch wenn Sie das verneint haben.