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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3071 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksachen 13/50, 13/414, 13/528, 13/966, 13/529, 13/1030, 13/1255, 13/1400) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3071 B Joachim Hörster CDU/CSU 3072A Dr. Peter Struck SPD 3072 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3074 A Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 3075A Dr. Christa Luft PDS 3076A Namentliche Abstimmung 3077B Ergebnis 3083 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz) (Drucksache 13/367) Hans Martin Bury SPD 3077 C Friedhelm Ost CDU/CSU 3085D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3088 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3091, 3105 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3095 B Joachim Gres CDU/CSU 3097 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3089 B Dr. Uwe Jens SPD 3100A Ernst Hinsken CDU/CSU 3101 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3102B Ernst Hinsken CDU/CSU 3102D Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 3106A Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ursula Schönberger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchsetzung der Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1303) b) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Bürgschaftsverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1309) c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/ 1397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der SPD: Respektierung des Stromeinspeisungsgesetzes - Far erneuerbare Energien (Drucksache 13/1384) Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 3108A Dr. Hermann Scheer SPD . . . . 3111B, 3117D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3112B Paul K. Friedhoff F.D.P 3114 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3115A Dr. Hermann Scheer SPD 3115A, 3118B, 3120B Rolf Köhne PDS 3115 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3116B Hartmut Schauerte CDU/CSU 3117 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 3118A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3119D Marion Caspers-Merk SPD 3120A Marion Caspers-Merk SPD 3121 B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 3122C Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3123 D Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Dr. Helmut Lippelt, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einladung nach Europa (Drucksache 13/806) b) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherstellung der Humanitären Hilfe für BosnienHerzegowina (Drucksache 13/1015) c) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Dr. Helmut Lippelt, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkeres politisches Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien-Herzegowina (Drucksache 13/1252) Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3125B Heinrich Lummer CDU/CSU 3126 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3128A, 3129C Freimut Duve SPD 3128D, 3132C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 3130B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 3131A Nächste Sitzung 3133 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3135* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3135* B 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Babel, Gisela F.D.P. 19. 05. 95 Beck (Bremen), BÜNDNIS 19. 05. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 19. 05.95 Hartmut Dr. Fell, Karl. H. CDU/CSU 19. 05.95 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 19. 05. 95 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 05.95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 19. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 19. 05. 95 Marx, Dorle SPD 19. 05. 95 Metzger, Oswald BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 05.95 Hermann Stiegler, Ludwig SPD 19. 05. 95 Tippach, Steffen PDS 19. 05. 95 Volmer, Ludger BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Wettig-Danielmeier, SPD 19.05.95 Inge Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 19. 05. 95 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 683. Sitzung am 28. April 1995 der vom Deutschen Bundestag am 26. April 1995 mit Änderungen beschlossenen Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes beschlossen, zu nachfolgenden Gesetzentwürfen eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen: - Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 - Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG -) Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 44, 69b StGB - (StrAndG) - Gesetz zur Rechtsvereinheitlichung der Sicherungsverwahrung (SichVG) - Gesetz zu dem Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 20. Januar 1995 - Drucksache 1102/94 (Beschluß) -. Er ist der Auffassung, daß die Finanzbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integrationspolitik auf Dauer von einem fairen Interessenausgleich geprägt sein müssen. Er sieht angesichts der im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedstaaten überproportionalen Belastung Deutschlands eine grundsätzliche Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzen für die Zeit nach 1999 als unbedingt notwendig an. Wichtig wird dabei sein, die Lasten starker als bisher an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren und als Maßstäbe das Pro-Kopf-Einkommen sowie das Bruttosozialprodukt in Kaufkraftstandards in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat fordert, daß schon auf der Regierungskonferenz 1996 das künftige Finanzsystem der Gemeinschaft mit dem Ziel der Beseitigung des Ungleichgewichts zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland thematisiert wird. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, während des gesamten durch den neuen Eigenmittelbeschluß geregelten Zeitraums - nachhaltig für strikte EU-Haushaltsdisziplin einzutreten, - auf eine Umgehung der Ausgabendisziplin gerichtete Anleihewünsche der Kommission abzuwehren und - sich für einen verstärkten Mittelrückfluß nach Deutschland einzusetzen. 2. a) Der Bundesrat betont nochmals, daß die Erfüllung der Finanzverpflichtungen Deutschlands gegenüber der Europäischen Union Bundesaufgabe ist und nicht den Ländern obliegt. Er weist darauf hin, daß diese haushaltsbelastung des Bundes bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern berücksichtigt wird und die Lander damit bereits jetzt indirekt am Finanzierungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union angemessen beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Länder wird abgelehnt. b) Auch der Hinweis der Bundesregierung auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder an der Willensbildung des Bundes in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes kann eine zusätzliche finanzielle Inanspruchnahme der Länder nicht begründen, da nach der Ordnung des Grundgesetzes Mitwirkungsrechte des Bundesorgans Bundesrat nicht zu speziellen Finanzierungsverpflichtungen der Länder führen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/8090 Drucksache 13/26 Drucksache 13/370 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 13/218 Nr. 19 Drucksache 13/269 Nr. 2.2 Drucksache 13/343 Nr. 2.19 Drucksache 13/343 Nr. 2.20 Innenausschuß Drucksache 12/2582 Drucksache 13/269 Nr. 1.2 Drucksache 13/218 Nr. 5 Drucksache 13/218 Nr. 2 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/218 Nr. 89 Drucksache 13/218 Nr. 90 Drucksache 13/218 Nr. 92 Drucksache 13/478 Nr. 2.1 Drucksache 13/725 Nr. 152 Drucksache 13/725 Nr. 157
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Gestatten Sie folgende Frage: Spricht das, was Sie eben gesagt haben, in irgendeiner Weise gegen die Macht der Banken?


Rede von Joachim Gres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, das spricht dagegen, daß ausgerechnet Sozialdemokraten hier den Saubermann in Sachen Transparenz in Unternehmensbeziehungen spielen. Wenn sie es faktisch können, verfahren Sozialdemokraten in ganz anderer Weise, als sie hier Anträge einbringen. Das Verfahren in Nordrhein-Westfalen mit Herrn Schleußer ist ein typisches Beispiel, wie Verquickung zwischen Politik, Banken und Industrieunternehmen funktioniert, wenn Sozialdemokraten selber die Macht haben. Darum geht es.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, das gegliederte Rankensystem in Deutschland ist überaus leistungsfähig. Die Beteiligung der Großbanken an börsennotierten Industrieunternehmen ist seit Jahren tendenziell rückläufig, und zwar sowohl vom Beteiligungsvolumen als auch von der Zahl der Beteiligungen her. Die zehn größten Privatbanken hielten 1994 nur noch an ca. 30 börsennotierten Unternehmen eine Beteiligung von mehr als 10 %; demgegenüber waren es im Jahre 1986 noch 46 Unternehmen.
Die Beteiligungen von Vertretern privater Großbanken in den Aufsichtsräten von Nichtbanken ist
ebenfalls rückläufig; Friedhelm Ost hat das schon gesagt. Auch hierzu nenne ich eine Zahl: In den Aufsichtsräten der 100 größten deutschen Unternehmen gibt es zur Zeit ca. 1 450 Aufsichtsratssitze. Von diesen Aufsichtsratssitzen besetzen Vertreter privater Banken zur Zeit 99 Sitze, während es 1986 noch 114 waren - das, obwohl die Zahl der Unternehmen mit Aufsichtsräten zugenommen hat. Daß Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertreter in diesen Unternehmen ca. 750 der Aufsichtsratsposten bekleiden, will ich hier nur am Rande erwähnen.
Den Banken und insbesondere den Versicherungen generell zu untersagen, sich an Drittunternehmen zu beteiligen, ist angesichts des Kapitalbedarfs der deutschen Wirtschaft geradezu widersinnig. Wenn wir beispielsweise wollen, daß die Versicherungsunternehmen mit ihrem hohen Kapitalanlagebedarf ins Ausland getrieben werden, wenn wir wollen, daß die Banken für Sanierungen insolventer Unternehmen durch Übernahme von Teilen des Aktienkapitals nicht mehr zur Verfügung stehen, dann müssen wir diesem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen. Den Schaden hätten die gesamte deutsche Volkswirtschaft und damit wir alle.
Das alles ändert jedoch nichts daran, daß im Aktien-, im Gesellschafts- und auch im Steuerrecht das eine oder andere gemacht werden kann und auch gemacht werden sollte, was die Attraktivität des deutschen Aktienmarktes erhöht und für mehr Effizienz der Kontrolle in Großunternehmen, insbesondere in Publikumsgesellschaften, sorgt.
Sie wissen, daß die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und F.D.P. entsprechende Festlegungen enthält. Die Koalition wird in den nächsten Wochen die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs mit vernünftigen Regelungen vorlegen, der die Grundkonzeption unserer erfolgreichen Wirtschafts-, Finanz- und Unternehmensordnung unangetastet läßt, aber dort, wo neue Regelungen geboten sind, diese auch vorsieht.
Ich will Ihnen das kurz an zwei Bereichen darstellen; für mehr reicht die Zeit nicht.
Erstens: beim Aufsichtsrat. Wichtig scheint mir zu sein, den Aufsichtsrat großer Publikumsgesellschaften, hier insbesondere den Aufsichtsratsvorsitz, zu professionalisieren. Hierzu ist vorgeschlagen worden, die Zahl der pro Person zulässigen Aufsichtsratsmandate zu verringern.
Mir persönlich wäre eine weitere gesetzliche Reduzierung der Zahl der pro Person zulässigen Aufsichtsratsmandate zu schematisch und zu pauschal. Es gibt Aufsichtsratsmitglieder, die schon mit zwei Mandaten überlastet sind, andere können ohne Probleme sieben oder acht Mandate übernehmen. Schließlich stellt die Aufgabe eines Aufsichtsrats ganz unterschiedliche Anforderungen, je nach Unternehmensbranche, Unternehmensgröße, Qualität der Unternehmensführung usw.
Eine pauschale Absenkung der zulässigen Höchstzahl auf fünf Aufsichtsratsmandate würde auch für sogenannte Berufsaufsichtsräte gelten, was im Sinne

Joachim Gres
der Professionalisierung, insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzes, nicht gewünscht werden kann.
Schließlich wäre eine solche Regelung auch mittelstandsfeindlich, weil sich namhafte Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens auf die Großmandate konzentrieren würden und den mittelgroßen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stünden.
Gänzlich unsinnig wäre es - das ist schon gesagt worden -, die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten innerhalb eines Konzerns weiter einzuschränken. Diese Tätigkeiten gehören zum typischen Tätigkeitsbereich eines Konzernvorstandes.
Andererseits ist der Zeitaufwand der Aufsichtsratsvorsitzenden erheblich höher als derjenige anderer Aufsichtsratsmitglieder. Ich könnte mir daher als Mittelweg bei der Frage der Zahl der zulässigen Mandate in Aufsichtsräten durchaus vorstellen, den Aufsichtsratsvorsitz und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz doppelt zu zählen. Dies trägt zu einer Professionalisierung des Aufsichtsratsvorsitzes bei; denn der Aufsichtsratsvorsitzende hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Vorstand und Hauptversammlung des Unternehmens, die wir weiter stärken wollen.
Wir sind im übrigen durchaus offen für die Diskussion über eine Änderung des Aktienrechtes, um die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten von einer Person in miteinander konkurrierenden Unternehmen zu unterbinden. Daß es nicht vorkommen kann und darf, daß eine Person im Aufsichtsrat zweier miteinander im Kernbereich konkurrierender Unternehmen sitzt, scheint mir klar zu sein. Ich kenne aber aus der Praxis in Deutschland keinen Fall, wo eine solche Konkurrenzlage gegeben wäre. Einmal war ein solcher Fall auf seiten eines wichtigen Vertreters einer Industriegewerkschaft gegeben. Dieser Fall ist mittlerweile bereinigt.
Möglicherweise aber gibt es in Einzelfällen die Situation, daß sich in zwei Konzernen oder Unternehmensgruppen kleinere Nebenbereiche der Geschäftstätigkeit wettbewerbsmäßig relevant überlappen. Um auch diese Fälle in den Griff zu bekommen und auch nur denkbare Interessenkonflikte zu vermeiden, wäre eine weitgehende Offenlegung aller wesentlichen Mandate und Beteiligungen einer Person, die für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird, einschließlich der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder Konzern mit allen Untergesellschaften und Tätigkeitsfeldern ratsam. Auf diese Art und Weise würde durch Offenlegung transparent, inwieweit ein Interessenkonflikt bestehen kann. Es liegt dann in der Autonomie der Aktionäre, über die vorgeschlagene Person in der Hauptversammlung zu entscheiden oder diese Frage gegebenenfalls auch durch das Gericht entscheiden zu lassen. Möglicherweise müßte der Zugang zu dem Gerichtsverfahren ein wenig erleichtert werden.
Ich plädiere ferner dafür, dem Aufsichtsrat die Beauftragung der von der Hauptversammlung gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übertragen. Dies gibt dem Aufsichtsrat, insbesondere dessen Vorsitzenden, die Möglichkeit, bei der Auftragserteilung
Prüfungsschwerpunkte so zu setzen, wie sie der Aufsichtsrat für richtig hält. Ich meine auch, daß die Teilnahme des Abschlußprüfers an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates oder des Bilanzausschusses zwingend werden sollte, um sicherzustellen, daß der Abschlußprüfer über die wesentlichen Ergebenisse seiner Prüfung dem Aufsichtsrat tatsächlich in toto berichtet.
Ich könnte mir auch andere Dinge vorstellen, beispielsweise eine Erhöhung der Frequenz der Aufsichtsratssitzungen. Ob wir als Gesetzgeber das allerdings vorschreiben sollten - denn das ist im Rahmen der Autonomie der Gesellschaft ja jetzt sowieso schon möglich -, halte ich für fraglich.
Lassen Sie mich zweitens noch ein Wort zum Bereich Wirtschaftsprüfer sagen. Ich sehe durchaus Probleme - Graf Lambsdorff hat das gerade angesprochen -, zwingend vorzuschreiben, daß die Wirtschaftsprüfer alle fünf Jahre wechseln müssen. Die Forderung nach einem Zwangswechsel der Wirtschaftsprüfer ist durch keine empirischen Untersuchungen auf ihre Sinnhaftigkeit unterlegt. Es gibt keinen einzigen wichtigen Industriestaat, der einen derart obligatorischen Prüferwechsel kennt. Weder die USA, noch England, noch Frankreich sehen dies vor.
Im Gegenteil sprechen gegen diese Idee wichtige Gesichtspunkte. Ein obligatorischer Wechsel erfordert von dem neuen Wirtschaftsprüfer eine erhebliche Einarbeitungszeit, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade bei Großunternehmen kann aber aus Zeit- und Kostengründen die Abschlußprüfung regelmäßig nur auf der Basis mittel-
bzw. langfristiger Prüfungspläne erfolgen, wobei die Schwerpunkte jährlich wechseln müssen. Sie wissen das alle. Sie wissen auch, daß gerade nach einem Prüferwechsel statistisch am häufigsten Unregelmäßigkeiten in einem Unternehmen stattfinden. Ich glaube, wir sollten dem keinen Vorschub leisten.
Ich will am Rande noch auf die Probleme des Prüferwechsels im Sparkassen- und Genossenschaftsbereich hinweisen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege, Ihre Redezeit ist leider vorbei.