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    Plenarprotokoll 13/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3071 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksachen 13/50, 13/414, 13/528, 13/966, 13/529, 13/1030, 13/1255, 13/1400) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3071 B Joachim Hörster CDU/CSU 3072A Dr. Peter Struck SPD 3072 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3074 A Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 3075A Dr. Christa Luft PDS 3076A Namentliche Abstimmung 3077B Ergebnis 3083 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz) (Drucksache 13/367) Hans Martin Bury SPD 3077 C Friedhelm Ost CDU/CSU 3085D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3088 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3091, 3105 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3095 B Joachim Gres CDU/CSU 3097 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3089 B Dr. Uwe Jens SPD 3100A Ernst Hinsken CDU/CSU 3101 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3102B Ernst Hinsken CDU/CSU 3102D Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 3106A Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ursula Schönberger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchsetzung der Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1303) b) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Bürgschaftsverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1309) c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/ 1397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der SPD: Respektierung des Stromeinspeisungsgesetzes - Far erneuerbare Energien (Drucksache 13/1384) Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 3108A Dr. Hermann Scheer SPD . . . . 3111B, 3117D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3112B Paul K. Friedhoff F.D.P 3114 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3115A Dr. Hermann Scheer SPD 3115A, 3118B, 3120B Rolf Köhne PDS 3115 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3116B Hartmut Schauerte CDU/CSU 3117 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 3118A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3119D Marion Caspers-Merk SPD 3120A Marion Caspers-Merk SPD 3121 B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 3122C Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3123 D Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Dr. Helmut Lippelt, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einladung nach Europa (Drucksache 13/806) b) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherstellung der Humanitären Hilfe für BosnienHerzegowina (Drucksache 13/1015) c) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Dr. Helmut Lippelt, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkeres politisches Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien-Herzegowina (Drucksache 13/1252) Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3125B Heinrich Lummer CDU/CSU 3126 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3128A, 3129C Freimut Duve SPD 3128D, 3132C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 3130B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 3131A Nächste Sitzung 3133 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3135* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3135* B 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Babel, Gisela F.D.P. 19. 05. 95 Beck (Bremen), BÜNDNIS 19. 05. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 19. 05.95 Hartmut Dr. Fell, Karl. H. CDU/CSU 19. 05.95 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 19. 05. 95 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 05.95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 19. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 19. 05. 95 Marx, Dorle SPD 19. 05. 95 Metzger, Oswald BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 05.95 Hermann Stiegler, Ludwig SPD 19. 05. 95 Tippach, Steffen PDS 19. 05. 95 Volmer, Ludger BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Wettig-Danielmeier, SPD 19.05.95 Inge Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 19. 05. 95 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 683. Sitzung am 28. April 1995 der vom Deutschen Bundestag am 26. April 1995 mit Änderungen beschlossenen Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes beschlossen, zu nachfolgenden Gesetzentwürfen eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen: - Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 - Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG -) Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 44, 69b StGB - (StrAndG) - Gesetz zur Rechtsvereinheitlichung der Sicherungsverwahrung (SichVG) - Gesetz zu dem Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 20. Januar 1995 - Drucksache 1102/94 (Beschluß) -. Er ist der Auffassung, daß die Finanzbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integrationspolitik auf Dauer von einem fairen Interessenausgleich geprägt sein müssen. Er sieht angesichts der im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedstaaten überproportionalen Belastung Deutschlands eine grundsätzliche Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzen für die Zeit nach 1999 als unbedingt notwendig an. Wichtig wird dabei sein, die Lasten starker als bisher an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren und als Maßstäbe das Pro-Kopf-Einkommen sowie das Bruttosozialprodukt in Kaufkraftstandards in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat fordert, daß schon auf der Regierungskonferenz 1996 das künftige Finanzsystem der Gemeinschaft mit dem Ziel der Beseitigung des Ungleichgewichts zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland thematisiert wird. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, während des gesamten durch den neuen Eigenmittelbeschluß geregelten Zeitraums - nachhaltig für strikte EU-Haushaltsdisziplin einzutreten, - auf eine Umgehung der Ausgabendisziplin gerichtete Anleihewünsche der Kommission abzuwehren und - sich für einen verstärkten Mittelrückfluß nach Deutschland einzusetzen. 2. a) Der Bundesrat betont nochmals, daß die Erfüllung der Finanzverpflichtungen Deutschlands gegenüber der Europäischen Union Bundesaufgabe ist und nicht den Ländern obliegt. Er weist darauf hin, daß diese haushaltsbelastung des Bundes bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern berücksichtigt wird und die Lander damit bereits jetzt indirekt am Finanzierungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union angemessen beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Länder wird abgelehnt. b) Auch der Hinweis der Bundesregierung auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder an der Willensbildung des Bundes in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes kann eine zusätzliche finanzielle Inanspruchnahme der Länder nicht begründen, da nach der Ordnung des Grundgesetzes Mitwirkungsrechte des Bundesorgans Bundesrat nicht zu speziellen Finanzierungsverpflichtungen der Länder führen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/8090 Drucksache 13/26 Drucksache 13/370 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 13/218 Nr. 19 Drucksache 13/269 Nr. 2.2 Drucksache 13/343 Nr. 2.19 Drucksache 13/343 Nr. 2.20 Innenausschuß Drucksache 12/2582 Drucksache 13/269 Nr. 1.2 Drucksache 13/218 Nr. 5 Drucksache 13/218 Nr. 2 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/218 Nr. 89 Drucksache 13/218 Nr. 90 Drucksache 13/218 Nr. 92 Drucksache 13/478 Nr. 2.1 Drucksache 13/725 Nr. 152 Drucksache 13/725 Nr. 157
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margareta Wolf-Mayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ost, daß selbst Sie dem Herrn Rexrodt nicht mehr zur Seite stehen, stimmt mich tatsächlich ein bißchen nachdenklich. Er hat doch die Kumulation der Einflußmöglichkeiten der Banken erkannt und spricht von „wettbewerblichem Gefahrenpotential". Wie anders wäre sonst die Einrichtung der Arbeitsgruppe zu erklären? Aber Sie nehmen ja an ihr auch nicht teil; mir hat sich heute erklärt, warum nicht.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])

    Wenn wir in der Bundesrepublik über die Machtkonzentration in der Wirtschaft reden, so buchstabiert sich diese als Macht der Banken. In keinem anderen Land dieser Welt konzentrieren sich in der Hand der Banken so viele Einflußfaktoren. Der Kollege Bury hat darauf hingewiesen.

    (Joachim Gres [CDU/CSU]: Quatsch!)

    - Wieso „Quatsch"? Auch Herr Köhler unterstützt diese These in toto. - Transparenz, Wettbewerb und Verbraucherschutz bleiben dabei auf der Strecke.
    Wenn wir den Banken Glauben schenken dürfen, beruht die nun seit 20 Jahren geführte Diskussion über die Macht der Banken allein auf - Zitat - „Mißverständnissen, Fehlinformationen und Vorurteilen", wie erst gestern wieder der Präsident des BdB im „Handelsblatt" gesagt hat. Die privaten Banken versuchen, dem vermeintlichen Wahrnehmungsproblem mit ihrer sogenannten Kommunikationsoffensive „Banken im Gespräch" Abhilfe zu verschaffen. Nichts gegen Kommunikationsinitiativen, aber die Macht der Banken ist nicht vornehmlich ein Kommunikationsproblem, das von Werbeagenturen - auch

    Margareta Wolf (Frankfurt)

    sie nennen sich heute übrigens neudeutsch schon Kommunikationsagenturen - gelöst werden kann. Die Macht der Banken ist ein reales Problem, sonst würden wir uns hier nicht damit beschäftigen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ernst Schwanhold [SPD])

    Banken sind keine normalen Unternehmen wie andere auch, auch wenn insbesondere die privaten Banken nicht müde werden, dies an anderer Stelle zu betonen, und zwar vor allem dann, wenn der Staat an ihre besondere gesellschaftliche Verantwortung appelliert. Wir haben darüber letzte Woche geredet. Ein Grund hierfür liegt natürlich darin, daß Geld in der Tat ein besonderes Produkt ist und Banken somit eine Sonderstellung zugebilligt werden muß, um z. B. die Stabilität der Währung, die Sicherung der Spareinlagen und die reibungslose Versorgung mit liquiden Mitteln zu sichern.
    Aber im Bankenbereich haben wir es mit einer Fülle gesetzlicher Ausnahmeregelungen zu tun, die sachlich längst nicht mehr gerechtfertigt sind - wenn sie überhaupt einmal gerechtfertigt waren - und die in Verbindung mit unserem Universalbankensystem, in dem die Gefahr von Interessenkonflikten von vornherein angelegt ist, Transparenz und Wettbewerb in weiten Bereichen außer Kraft setzen. Im Zeichen der voranschreitenden Internationalisierung der Finanzmärkte ist dies inzwischen zum Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutschland geworden.
    Um hier nicht falsch verstanden zu werden, Herr Ost: Vorteil unseres Bankensystems ist, daß es darauf verweisen die Banken immer zu Recht, und auch Sie haben darauf verwiesen - als Universalbankensystem im Gegensatz zinn angelsächsischen .Trennbankensystem durch den internen Risikoausgleich wesentlich weniger krisenanfällig ist und spektakuläre Finanzkrisen wie zuletzt die durch die Spekulation mit Derivaten ausgelöste Pleite des Bankhauses Barings in der Bundesrepublik kaum vorstellbar sind. Trotzdem müssen wir überlegen, wie wir im Rahmen dessen den offenkundigen Mißständen im Kreditwesen Abhilfe schaffen können.
    In keinem anderen Land konzentrieren sich in der Hand der Banken so viele Einflußfaktoren: Sie sind gleichzeitig Kreditgeber, Anteilseigner, Aufsichtsratsmitglieder und vertreten über das Depotstimmrecht auch noch die Aktionäre. Es ist ein inzwischen häufig zitiertes Beispiel, daß es den sieben Kerngesellschaften des privaten Finanzsektors in der Bundesrepublik gelungen ist, sich durch wechselseitige Beteiligungen und Depotstimmrechte gegenüber den Kontrollmechanismen des Kapitalmarktes vollständig abzuschirmen. Das heutige Aktienrecht ermöglicht es den Banken, Fremdbestimmung zu minimieren, dabei aber die eigene Präsenz in fremden Unternehmen zu maximieren.
    Die Macht der Banken geht zu Lasten der Kleinanleger. Um mit Professor Wolfram Engels, dem kürzlich verstorbenen Herausgeber der „ Wirtschaftswoche", der sicherlich nicht in Gefahr stand, den GRÜNEN nahezustehen, zu sprechen: Der Aktienmarkt steht statt unter dem Prinzip des Anlegerschutzes unter dem Prinzip des Managerschutzes. Wir brauchen in der Tat mehr Transparenz und Wettbewerb im Bankenbereich, und das dringend. Insofern unterstützt meine Fraktion den Gesetzentwurf der SPD.
    Da Sie, Herr Bury, die entsprechenden Forderungen Ihrer Fraktion bereits eingehend dargelegt haben, werde ich an dieser Stelle auf die Punkte eingehen, bei denen die Vorstellungen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN über die der SPD hinausgehen bzw. wir die von Ihnen gemachten Lösungsvorschläge kritisch beurteilen.
    Ich wundere mich, meine Herren von der SPD, weshalb die grundsätzliche Frage der gesetzlichen Privilegierung der Banken gegenüber anderen Wirtschaftsuntemehmen für die SPD offensichtlich kein Thema mehr ist. Ich denke da insbesondere an § 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

    (Dr. Otto Graf Lambsdorff [F.D.P.]: Sehr gut!)

    der für Banken und Versicherungen weitreichende Ausnahmen vom Kartellverbot zuläßt. Ich weiß, Sie hatten ihn im vorherigen Gesetzentwurf.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Das haben wir in der Anhörung geklärt!)

    Die praktische Bedeutung des § 102 GWB liegt vor allem in der Freistellung der Habenzinsempfehlungen und der Freistellung der Empfehlungen zur Regelung des Massengeschäfts in der Kreditwirtschaft vom Kartellverbot sowie in den Absprachen oder Empfehlungen über allgemeine Geschäftsbedingungen, was bedeutet, daß Zinssenkungen bei der Kreditvergabe nur verzögert weitergegeben werden und sich die Gebühren und Konditionen zwischen den Instituten kaum noch unterscheiden.
    Diese Tatsache trägt entscheidend dazu bei, daß sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepbulik strukturell einer vereinigten Bankenmacht gegenübersehen. Auch die Verbraucherverbände sehen dies so. Wenn aber die Banken Wirtschaftsunternehmen wie andere auch sind - was sie nicht müde werden zu betonen -, dann ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet sie untereinander Kartellabsprachen treffen dürfen, andere Unternehmen jedoch nicht bzw. nur in engumrissenen Ausnahmefällen.
    Die Ausnahme von Banken und Versicherungen vom Kartellverbot wurde ursprünglich mit den besonderen Eigenschaften der Kredit- und Versicherungswirtschaft gerechtfertigt; ich bin bereits darauf eingegangen. Diese rechtfertigen aber nach Ansicht von Wissenschaftlern, auf die ich mich beziehe, bestenfalls eine besondere staatliche Aufsicht, niemals aber die generelle Erlaubnis privater Wettbewerbsbeschränkungen. Auf jeden Fall läßt sich feststellen, daß die Kartelle im Zahlungsverkehr und im Börsenwesen dem Finanzplatz Deutschland jedenfalls inzwischen mehr schaden, als sie nutzen, und dies gerade im Kontext der Globalisierung der Finanzmärkte. Deshalb tendieren wir dazu, bei der Streichung des § 102 GWB zu bleiben.

    Margareta Wolf (Frankfurt)

    Zweiter Punkt: die Vorstellungen der SPD zur Reform des Depotstimmrechtes. Es ist unstrittig, daß im Zusammenhang mit der Macht der Banken das Depotstimmrecht ein Kernproblem darstellt - Herr Bury hat es ausgeführt -, da es die im Universalbankensystem angelegten Interessenkonflikte noch verstärkt. Ihre Fraktion schlägt daher vor, das bisherige Vollmachtstimmrecht für Kreditinstitute durch eine professionelle und unabhängige Aktionärsvertretung zu ersetzen, und hat hierfür den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer auserkoren.
    Unabhängig von den praktischen Problemen, die wir darin sehen, wird hier meiner Ansicht nach tatsächlich der Bock zum Gärtner gemacht und lediglich ein Interessenkonflikt durch einen anderen ersetzt. Daß sich für die zu vertretenden Aktionäre dadurch eine Verbesserung ergibt, wagen wir zu bezweifeln. Es gibt sogar Stimmen, die meinen, daß die von Ihnen vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Status quo sogar noch eine Verschlechterung bedeuten würde. Darüber sollte man noch einmal reden.
    Eine organisierte Vertretung von Interessen wird sich immer an den Interessen des Managements, nicht aber an denen der Aktionäre orientieren, da es für den Kleinanleger nicht rational ist, seine Interessen auf Hauptversammlungen zu vertreten oder seine Interessenvertreter zu kontrollieren. Wir halten es daher für sinnvoller, auf eine professionelle Vollmachtvertretung ganz zu verzichten, d. h. das Depotstimmrecht ersatzlos abzuschaffen. Wir haben das Für und Wider abgwogen.
    Meine Damen und Herren von der SPD, ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Was nützen uns formal hohe Hauptversammlungspräsenzen, wenn die Interessen der Kleinanleger durch die Vertretung der Bank nur formal, nicht aber inhaltlich vertreten werden? Die meisten anderen Länder haben deutlich niedrigere durchschnittliche Hauptversammlungspräsenzen. Maßstab muß doch sein, ob die Willensbildung in den Hauptversammlungen möglichst unverzerrt erfolgt. Das Depotstimmrecht, aber auch die professionelle Aktionärsvertretung führen hier zu verfälschten Ergebnissen.
    Erlauben Sie mir als letzten Punkt noch ein paar kritische Anmerkungen zum Stichwort Risikokapital. Die SPD verspricht sich von dem Abbau der bisherigen Beteiligungen, daß die Banken endlich mehr Risikokapital bereitstellen, dessen Fehlen heute Innovationen in Deutschland massiv behindert. Daß Risikokapital in Deutschland dringend benötigt wird, steht, denke ich, in diesem Hause fraktionsübergreifend außer Frage.
    Der Markt ist tatsächlich, was das Risikokapital angeht, in einem bemitleidenswerten Zustand. In Deutschland beträgt der Marktwert des an der Aktienbörse gehandelten Risikokapitals nur 24 % des Bruttosozialprodukts. Im internationalen Vergleich ist dies ein verschwindend geringer Wert. In den USA, in Japan, in Großbritannien oder aber in der Schweiz haben wir Werte, meine Damen und Herren, die drei- bis fünfmal so hoch liegen wie in der Bundesrepublik. Am stärksten macht sich dieser Mangel - das ist bekannt - beim wirtschaftlichen Aufbau in den fünf neuen Bundesländern, aber auch bei der Existenzgründung bemerkbar.
    Der Mangel an Risikokapital ist jedoch kein Problem, das dadurch verursacht wird, daß die Banken nicht über die notwendigen Mittel verfügen. Die Ursache liegt vielmehr darin, daß das bundesdeutsche Universalbankensystem zur Bereitstellung von Risikokapital grundsätzlich wenig geeignet ist. Da wir dennoch endlich einen funktionsfähigen und internationalen Maßstäben standhaltenden Markt für Risikokapital herstellen wollen, müssen wir dafür sorgen, daß die Bereitstellung von Risikokapital zu einer profitablen Angelegenheit wird. Dies bedeutet vor allem, daß die steuerlichen Rahmenbedingungen für Risikokapitalgesellschaften zu verbessern sind. Das heißt, es sind bessere Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen. Dieser Bereich des Steuerrechts ist entsprechend zu ändern.

    (Ernst Schwanhold [SPD]: Verweisen Sie doch einfach auf die Drucksachennummer unserer Großen Anfrage, Frau Wolf!)

    - Ich bedanke mich, Herr Schwanhold.
    Mit der Begrenzung des Beteiligungsbesitzes von Banken allein, so begrüßenswert sie unter Wettbewerbs- und Transparenzgesichtspunkten auch sein mag, kann ein funktionsfähiger Markt für Risikokapital nicht hergestellt werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen, was die zentralen Vorstellungen meiner Fraktion in Ergänzung zu den bereits mehrfach positiv hervorgehobenen Vorstellungen der Kolleginnen und Kollegen von der SPD sind:
    Erstens. Um Transparenz und Wettbewerb im Bankenbereich zu verbessern, ist die Streichung des § 102 GWB für uns eine elementare Voraussetzung.
    Zweitens. Das Depotstimmrecht sollte abgeschafft werden, da es zu einer Verzerrung der Willensbildung in den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften führt. Die sinkenden Hauptversammlungspräsenzen sollten in Kauf genommen werden.
    Drittens. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sind wir für die Schaffung eines ordentlichen Kundinnen- und Kundenbeirates nach dem Vorbild Frankreichs.
    Viertens. Es ist unabdingbar, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das personell unterbesetzt ist und bislang ein Schattendasein fristet, umgestaltet wird und seine Kompetenzen um echte Kundenschutzfunktionen erweitert werden.
    Fünftens. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Risikokapitalgesellschaften müssen dringend verbessert werden. Das heißt, wir müssen bessere Abschreibungsmöglichkeiten schaffen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)




Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile dem Kollegen Dr. Otto Graf Lambsdorff das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich muß wirklich gestehen: Frau Wolf, was Sie hier zum Schluß gesagt haben - dem einen oder anderen kann ich ja durchaus zustimmen; darauf komme ich nachher noch zurück -, zieht mir wirklich die Schuhe aus. Während Sie hier erzählen, daß Sie Ihre Steuerpolitik den Kapitalmarktbedingungen anpassen und insbesondere die Risikokapitalbedingungen verbessern wollen, lese ich in einem Kommentar zu der gestern von Ihrer Fraktion vorgestellten Steuerpolitik folgenden Satz:
    Wenn sich solche unbedachte Experimentierfreude im Gesetzesblatt austoben darf, dann sind alle ökonomischen Feinheiten einer Debatte über die Wettbewerbskraft des Standorts Deutschland obsolet.
    Das ist die Wahrheit. Das ist eben das, meine Damen und Herren, was ich beanstande: Sie reden bei jeder Gelegenheit das, was Ihnen gerade paßt; ob es mit dem anderen zusammenpaßt oder nicht, ist Ihnen völlig gleichgültig.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Sie widersprechen sich innerhalb von 24 Stunden, und das halte ich für schlichte Wählertäuschung.

    (Zustimmung bei der F.D.P.)

    Herr Bury, wir haben - Sie haben mit Recht darauf hingewiesen - schon vor einem Jahr hier diskutiert, und ich will gern bestätigen: Der zweite Entwurf, den Sie jetzt angefertigt haben, ist besser als der erste. Gut ist er trotzdem noch nicht. Noch immer enthält er die Forderung nach einer Offenlegung der Einkünfte von Organmitgliedern, was eine massive Verletzung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen darstellt. Wozu eigentlich? Das macht überhaupt keinen Sinn.
    Noch immer werfen Sie Banken und Versicherungen in einen Topf, was vom Geschäftszweck her völlig falsch ist. Sie eröffnen die Mißbrauchsmöglichkeiten der Aktionärsklage. Sie wissen ganz genau, welche Erpressungsmanöver sich auf diesem Feld in der Vergangenheit abgespielt haben. Sie sind da viel zu unvorsichtig.
    Was ich besser finde: Sie sind nicht mehr für die Abschaffung des Vollmachtstimmrechts. Das hat Frau Wolf aufgegriffen: schlichte Abschaffung des Vollmachtstimmrechts.
    Dann kommen Sie zu Präsenzen, die jammervoll sind, zu Präsenzen, wie es sie bei amerikanischen Gesellschaften gibt. Gelegentlich werden Zahlen vorgebracht, wie schön es dort sei. In Wirklichkeit nehmen dort aber die Verwaltungen der betroffenen Gesellschaften selber die Depotstimmrechte wahr. Das ist noch viel schlimmer, als wenn es durch die Banken gemacht wird. Diese „proxy rights" wollen wir bei uns doch wohl nicht einführen.
    Die Abschaffung des Vollmachtstimmrechts ist ein Ausschluß der Aktionäre von der Aktionärsdemokratie. Der einzelne Aktionär, der ein paar Aktien von Siemens hat und in Hamburg wohnt, kann doch nicht nach München fahren und seine Dividende verreisen, nur weil er gezwungen ist, sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung selber wahrzunehmen.
    Außerdem haben Sie - Herr Bury, ich bedanke mich, Sie haben die Anregungen, die ich hier in der Debatte gemacht habe, zum Teil aufgegriffen - die Position und Aufgabe des Wirtschaftsprüfers in Ihren Gesetzentwurf einbezogen. Das war damals ein erhebliches Manko.
    Wir führen diese Diskussion seit Jahren. Ich beteilige mich mindestens seit zehn oder zwölf Jahren an ihr. Ich bin deswegen über den jetzt erreichten Diskussionsstand ganz vergnügt. Sie beklagen, daß er zu spät erreicht wurde. Aber Sie gehören auch zu denen, die ich und andere hierhergetrieben haben, damit Sie endlich tätig werden.

    (Zuruf des Abg. Freimut Duve [SPD])

    - Die Tatsache, daß der Kollege Duve uns heute von seiner hohen literarischen Warte aus in dieser niederträchtigen Debatte mit seinen Zwischenrufen erfreut, ist auch ein Zeichen dafür, wie weit wir es gebracht haben. Herzlich willkommen, Herr Duve.

    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen und der PDS)

    In den letzten Koalitionsverhandlungen haben wir es geschafft, das Stichwort in die Koalitionsvereinbarung einzubringen. Ich muß den Kollegen Ost erinnern, daß das Stichwort Beteiligungsbesitz der Banken darin ausdrücklich erwähnt wird. Da der Kollege Ost ein außerordentlich getreuer Koalitionspartner ist, erinnert er sich dessen und wird sich natürlich auch daran halten.
    Herr Bury, wir sind im Koalitionsgespräch ohne Herrn Ost - aber er hätte das genauso behandelt, gerade bei diesem Thema - ein gutes Stück weitergekommen. Aber Sie haben recht: Es wird Zeit, daß Ihrem Gesetzentwurf ein Entwurf der Koalition gegenübergestellt wird, damit wir gemeinsam, wie ich hoffe, zu vernünftigen Ergebnissen kommen. Ich habe Ihnen das schon vor einigen Wochen gesagt.
    Das Stichwort Bankenmacht ist natürlich leicht polemisch. Aber eine demagogische und etwas überzeichnete Formulierung erregt auch das Interesse der Öffentlichkeit, das komischerweise durch die Fälle Schneider, Metallgesellschaft, Procedo Balsam ausgelöst und verschärft worden ist, die mit dem Ursprungsthema Beteiligungsbesitz eigentlich nichts zu tun haben; Sie haben in dieser Hinsicht recht.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Den Schneider haben sie pünktlich zur heutigen Debatte gefaßt!)

    Es besteht hier eine Konstellation, die Mißbrauch möglich macht. Ich behaupte nicht und habe nie behauptet, daß es Mißbrauch nachweisbar gegeben hat. Die Fälle EK 56 bei Daimler-Benz und Metallgesellschaft, Herr Bury, eignen sich dafür nicht; denn

    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    die Banken haben z. B. im Fall EK 56 gegen ihr eigenes Portemonnaie gestimmt. Das geschah aus Gründen, die mit der Kapitalisierung des Unternehmens zu tun hatten.
    Ich will hinzufügen, daß wir uns, glaube ich, darüber einig sind: Das Universalbankensystem in Deutschland hat sich bewährt. Das stimmt, Herr Ost; wir wollen kein Trennbankensystem. Das Universalbankensystem sollte bleiben.
    Herr Bury, die SPD hat ihren Gesetzentwurf folgendermaßen überschrieben: für mehr Transparenz und Wettbewerb. Das finde ich fein. Aber, Herr Bury, lesen Sie sich doch einmal durch, was Sie vor drei Tagen zu den Telekommunikationsmärkten gesagt haben - nichts von Transparenz und Wettbewerb.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Genau das gleiche!)

    Nein, nein: Monopole, Regulierungen - von wegen Wettbewerb. Im Mobilfunkbereich sind Sie schlicht gegen Wettbewerb.
    Sehen Sie sich doch einmal an, Herr Bury, was Sie zur öffentlichen Bankenmacht gesagt haben. Sie reden immer über die private Bankenmacht. Ich finde, wir sollten ungeteilt über die private und die öffentliche Bankenmacht reden.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Zitieren Sie den niedersächsischen Ministerpräsidenten doch korrekt: Natürlich hat er auf dem Sparkassentag davon gesprochen, daß er Banken für Sanierungsfälle braucht. Er hat von Landesbanken gesprochen; das verstehe ich auch: Er hat eine vor seiner Haustür und packt jeden faulen Hund, der in Niedersachsen Pleite macht, schnell in die Norddeutsche Landesbank. Die muß das dann schlucken. Im übrigen hat er sich über Ihren Gesetzentwurf keineswegs begeistert geäußert. Auch Herrn Neuber haben Sie nur teilweise zitiert. Genau zu dem Punkt, den Sie hier breit behandelt haben, nämlich zum Beteiligungsbesitz der Banken, hat Herr Neuber Ihnen gesagt, der SPD-Gesetzentwurf sei wirklichkeitsfremd - so nachzulesen in seinem Interview.
    Frau Wolf hat das Thema angesprochen, daß der § 102 des Kartellgesetzes abgeschafft werden soll. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß das notwendig und richtig ist. Bei den Versicherungen brauchen wir ihn nach der Deregulierung und Liberalisierung, die aus Europa gekommen ist, ohnehin nicht mehr. Im Bankenbereich kann er verschwinden. Er hat keine Wirkung mehr. Seit der Aufhebung der Zinsverordnung geht es allenfalls noch um die Habenzinsseite.
    Aber ich frage Sie: Wenn Sie § 102 abschaffen wollen, sind Sie dann auch bereit, § 103 abzuschaffen? Denn dann wollen wir gleich alle Ausnahmebereiche beseitigen. Mich finden Sie dabei auf Ihrer Seite. Wettbewerb sollte möglich sein, auch im Energieversorgungsbereich.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, zum Stichwort „Beteiligungsbesitz der Banken" möchte ich versuchen, mit dem einen oder anderen Urteil aufzuräumen. Es
    wurde gesagt, das sei verfassungswidrig. Natürlich ist es nicht verfassungswidrig, es sei denn, wir wollten die Veräußerungsgewinne auch noch besteuern. Selbstverständlich müssen wir eine steuerneutrale Lösung finden, wie etwa beim Umwandlungsgesetz und beim Umwandlungssteuerrecht.
    Manche sagen, das sei nicht marktwirtschaftlich. Der frühere Präsident der Federal Reserve in Amerika hat mir neulich gesagt: Ich wundere mich, daß das bei euch überhaupt erlaubt ist. Bei uns ist das nicht erlaubt. Ich hätte das bei euch schon langst abgeschafft. - Daß Amerika ein nicht marktwirtschaftliches Land sei, wird man nicht gut behaupten können.
    Selbstredend müssen wir diesen Bereich für Sanierung offenhalten. Das haben Sie ja auch getan. Aber ich bin nicht so schrecklich davon überzeugt, wenn ich von einigen Großbanken höre, daß ihnen Karstadt- und Kaufhof-Beteiligungen in den 20er Jahren aus Sanierungsfällen zugewachsen seien, und nun haben sie sie unglückseligerweise heute noch und können sie gar nicht loswerden, selbst wenn sie wollten.
    Also: Sanierung ja, für einen bestimmten Zeitraum. Das ist übrigens im amerikanischen Bankenrecht genauso.

    (Ernst Schwanhold [SPD]: Wollen Sie damit den Konzentrationsprozeß im Handel anprangern?)

    - Diese Dinge hat es schon immer gegeben. Der Konzentrationsprozeß im Handel spielt sich auf ganz anderer Ebene ab, verehrter Herr Schwanhold. Darüber können wir bei Gelegenheit auch reden.

    (Ernst Schwanhold [SPD]: Sehr gerne!)

    Die Beteiligungsbegrenzung ist auch deswegen wünschenswert - ich wiederhole es noch einmal -, weil die Kumulation von Beteiligungsbesitz, Aufsichtsratsmandaten, Vollmachtstimmrecht, Emissionskonsortium, Kreditkonsortium eine Machtposition schafft, die Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnet. Ordnungspolitik heißt, etwas vorsorglich zu verhindern, ohne daß man erst wartet, bis es eingetreten ist, um dann als Reparaturbetrieb hinterherzulaufen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, es ist auch richtig, daß der Beteiligungsbesitz der Banken tendenziell innovationshindernd ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes hat da recht. Auch die Studie aus Mannheim hat in meinen Augen in der Tendenz recht. Man kann das nicht bestreiten.
    Es liegt auch ein wenig daran - das wird bei der Eigenkapitalfrage deutlich -, daß es nicht in allen, aber in vielen Fällen durchaus auch im Interesse kreditgebender Banken liegen kann, die Eigenkapitalquote des kreditempfangenden Unternehmens nicht allzu hoch werden zu lassen, damit der Kreditkunde nicht verlorengeht. Das muß nicht so sein, kann aber so sein.
    Daß im übrigen in der Konstruktion, die wir in Deutschland haben, ein Schutz des Managements

    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    vor Übernahmeangeboten liegt, ist zweifellos richtig. Detlev Rohwedder hat einmal gesagt, die größte Sperre gegen feindliche Übernahmeangebote in Deutschland sei die Mitbestimmung. Das stimmt auch.
    Aber in diesem Bereich funktioniert dann - ich bin ganz erstaunt, so etwas aus Ihrem grünen Munde zu hören, aber Sie haben recht - wegen der Konstruktion, die wir bei uns haben, ein Kontrollmechanismus des Kapitalmarktes nicht. Ich wünschte mir schon, daß es in Deutschland gelegentlich erfolgreiche feindliche Übernahmeangebote gäbe, wenn sie sauber finanziert sind. Junk-bond-Finanzierungen bitte nicht in Deutschland! Sie führen anschließend, wie wir gesehen haben, zu großen Problemen.
    Aber so sind die Konstruktionen ein Schutz für das Management. Hinter diesem Schutzzaun kann man sich sehr gut verbergen. Das gilt in gleicher Weise - vielleicht sollte in dem Zusammenhang auch darüber nachgedacht werden - hinsichtlich Mehrfachstimmrechten und Stimmrechtsbeschränkungen, die wir im deutschen Aktiengesetz immer noch haben und die ich persönlich für falsch halte.
    Man muß, wenn man über den Beteiligungsbesitz redet, selbstverständlich auch daran denken, welche Auswirkungen eine solche Auflage für vorhandenen Beteiligungsbesitz und sein Abschmelzen auf die Börsen, auf die Kapitalmärkte und damit auf die Vermögenswerte unbeteiligter Dritter hätte. Das kann man nicht einfach beiseite schieben und so tun, als ob ein Kursverfall einen gar nicht interessiere.
    Was macht es in diesem Zusammenhang für Sinn, über den Beteiligungsbesitz der Versicherungen in gleicher Weise zu sprechen, Herr Bury? Es macht eben keinen Sinn. Es ist die Aufgabe von Versicherungen, insbesondere von Lebensversicherungen, das Kapital der Versicherten zu sammeln, den Prozeß der Transformation von Geld in Kapital in die Kapitalmärkte umzusetzen. Dazu müssen sie selbstverständlich Beteiligungen haben und bilden können. Wir klagen doch darüber, daß der Aktienbesitz deutscher Versicherungen im internationalen Vergleich viel zu niedrig sei. Bei deutschen Sachversicherungen liegt er bei 14 % des Gesamtportefeuilles; bei deutschen Lebensversicherungen liegt er noch weit darunter. Es müßte mehr sein. Es müßte mehr Initiative an den Aktienbörsen geben.
    Bei der wechselseitigen Beteiligung von Banken und Versicherungen untereinander entstehen allerdings Finanzinstitute, bei denen man nachdenken muß, ob das sinnvoll ist. Die Kooperationsmöglichkeit beider Institute darf man nicht beschränken; das ist im Markt frei zu entscheiden. Aber ob das durch wechselseitige Beteiligungen unterlegt werden darf, ist, meine ich, durchaus prüfenswert.
    Für völlig - entschuldigen Sie - sinnlos halte ich nun Ihren Vorschlag, den ich jetzt in dem Gesetzentwurf finde, daß man Banken und Versicherungen verbieten will, Kapitalanlagegesellschaften zu halten. Du liebe Zeit, wozu ist denn das KAGG, das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, seinerzeit geschaffen worden? Doch genau, um hier über das Investmentsparen, ausgegliedert aus den Banken, mit größeren Auflagen, Kontrollvorschriften, Aufsicht, Anlagevorschriften ein Instrument zu schaffen, mit dem man den Kleinaktionär an das Sparen in Risikopapieren heranführen kann.

    (Beifall bei der F.D.P. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Wo sollen sie denn sonst hin mit dem Geld?)

    Ihr Vorschlag macht überhaupt keinen Sinn. Da fängt es nun wirklich an, ideologisch zu werden. Das sollten wir bleibenlassen. Die Kapitalanlagegesellschaften sollten so bleiben, wie sie sind.
    Vielleicht kann man über einen Stimmrechtsbeirat reden, damit die Übernahme der Stimmrechte aus den Anlagen der Kapitalanlagegesellschaften etwas von den Banken entfernt wird, denen sie gehören. Bei den Versicherungen ist das sowieso ein anderes Problem.
    Sie müssen im übrigen bei dem Beteiligungsbesitz - das ist lästig; ich weiß das, aber es ist nun einmal so; wir leben nun einmal in der Welt, wie sie ist - auch über die europarechtlichen Auswirkungen und Beschränkungen, die Diskriminierungsgefahren im Vergleich zu anderen Banken, die daraus entstehen können, nachdenken. So einfach kommen wir über diese Hürde nämlich nicht hinweg.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Ich komme zu dem Problem der Aufsichtsräte. Sie wollen die Aufsichtsratsmandate auf fünf begrenzen und arbeiten dann noch mit der Doppelanrechnung. Auch die Doppelanrechnung haben Sie von mir übernommen; ich hatte sie in der erwähnten Rede hier vorgebracht, ebenso wie den Wirtschaftsprüferwechsel. Nachahmung ist die höchste Form des Lobes. Ich bin insofern sehr zufrieden. Die Begrenzung auf fünf Aufsichtsratsmandate ist eine Vorschrift zugunsten der Großbanken; ich kann es Ihnen nur noch einmal sagen. Die sind selbstverständlich in der Lage, alle ihre Mandate durch die zweite Reihe besetzen zu lassen. Ich frage: Wen wollen Sie eigentlich damit treffen? Wir sollten es bei zehn belassen - das scheint mir vernünftiger zu sein - und die Doppelanrechnung von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz vornehmen. Wir sollten im übrigen die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates erweitern bzw. verschärfen. Die Diskussion darüber läuft ja in aller Breite. Dann verbietet sich die Vollausschöpfung einer übergroßen Zahl von Aufsichtsratsmandaten sowieso.

    (Beifall bei der F.D.P. Hans Martin Bury [SPD]: Wieviel haben Sie denn, Herr Lambsdorff?)

    - Ich habe zur Zeit neun; das reicht gerade. Mehr will ich auch nicht.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Wie viele haben Sie, Herr Bury? Weitere Zurufe von der SPD und der PDS)


    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    - Es ist ja immer ganz verderblich, wenn jemand hier steht und aus der eigenen Erfahrung im täglichen Leben spricht. Das ist von Übel; ich weiß. Man redet besser ungetrübt von Sachkenntnissen; dann läßt sich auch viel besser argumentieren.

    (Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Das war nicht gegen jemanden gerichtet; das war eine Lebensweisheit! Zuruf des Abg. Freimut Duve [SPD])

    - Herr Duve, ich habe Sie ja schon herzlich willkommen geheißen.
    Sie wollen die Konzernklausel streichen, Herr Bury. Dann müssen Sie z. B. die Spartentrennung bei den Versicherungen streichen. Es ist die Aufgabe eines Vorstandes, in den Tochtergesellschaften, die er hat, den Aufsichtsratsvorsitz oder eine andere Aufsichtsratstätigkeit wahrzunehmen, um die Gesellschaft zu kontrollieren. Wenn die Obergesellschaft einer Versicherungsgesellschaft unter sich, gesetzlich vorgeschrieben, eine Lebensversicherung, eine Sachversicherung und eine Krankenversicherung getrennt haben muß, dann muß man dem Vorstand doch erlauben, in diesen Gesellschaften tätig zu werden. Das kann er eben nicht, wenn Sie die Konzernklausel streichen. Sie muß also erhalten bleiben. Mit Verlaub gesagt: Dies geht so nicht. Ich will mich zurückhaltend ausdrücken. Ich möchte ja, daß wir zusammenkommen. Deswegen will ich Ihnen hier nicht allzusehr auf das Fell rücken.
    Ich komme zur Transparenz bei Aufsichtsratsmandaten in konkurrierenden Unternehmen. Ich babe immer gedacht: Man muß das gesetzlich verbieten. Es stellt sich heraus, daß das rechtlich sehr schwierig ist. Wir haben neulich darüber diskutiert, ob man das über das Kartellgesetz regeln kann oder wie man es sonst griffig machen könnte. Herr Zwickel ist der letzte, der das jetzt aufgibt. Ich kenne sonst keinen anderen. Er hat es aber geerbt. Ich habe den Eindruck, daß die öffentliche Diskussion dazu geführt hat, daß sich das von selbst bereinigt und daß man hier vermutlich gesetzgeberisch nicht mehr tätig werden muß.
    Zur Haftung des Aufsichtsrates, die Sie ebenfalls angesprochen haben: Man braucht nicht die materielle Basis der Haftung zu verschärfen. Aber die Schwelle für die Geltendmachung eines Haftungsanspruchs ist so hoch, daß man sie vermutlich heruntersetzen muß. Insofern stimmt Ihr Zitat von Hermann Josef Abs. Ich wundere mich, daß Sie mit so alten Witzen Ihre Kollegen noch erfreuen können.
    Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer: Ich bin der Meinung, daß nach dem, was wir bei Procedo, Balsam und anderen erlebt haben, die Wirtschaftsprüfertätigkeit unter die Lupe genommen werden muß. Ich bin dafür, daß es eine engere Verbindung zwischen dem Aufsichtsrat und den Wirtschaftsprüfern gibt und nicht nur die enge Verbindung zwischen Vorstand und Wirtschaftsprüfer, daß der Prüfbericht des Abschlußprüfers nicht über den Vorstand und dann erst bereinigt in dritter Fassung an den Aufsichtsrat geleitet wird, sondern daß der Aufsichtsrat den Wirtschaftsprüfer beauftragt, einen Vertrag mit ihm abschließt - die Hauptversammlung muß ihn natürlich wählen - und daß dann dessen erster Bericht, der Management Letter oder der erste Entwurf eines Prüfberichts beim Aufsichtsrat landet.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Daß die Haftungsgrenze für Wirtschaftsprüfer erhöht werden muß, ist klar. Man sollte auch, wenn man schon dabei ist, vorschreiben, daß der Wirtschaftsprüfer an der Bilanzsitzung teilzunehmen hat. Das war bisher keineswegs die Regel. Ich sehe aber schon in der Wirklichkeit, was diese Diskussion bedeutet. Zur Zeit finden die Bilanzsitzungen statt, und überall dort, wohin ich komme, sitzt der Wirtschaftsprüfer mit freundlichem Gesicht am Tisch. Es macht sich also schon. Auch dafür ist eine solche Diskussion gut.
    Ich habe den Wechsel der Abschlußprüfer, Herr Bury, vorgeschlagen. Sie haben das in den Gesetzentwurf aufgenommen, nachdem Herr Jens zugerufen hat, das sei vielleicht eine brauchbare Idee. Ich habe das im Protokoll nachgelesen.
    Natürlich hat es eine lebhafte Diskussion mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegeben. Mir scheint, daß die Schwierigkeiten und die wirtschaftlichen Konsequenzen, die daraus entstehen, zu kompliziert sind. Ich denke aber, daß wir mindestens den Wechsel der Führungsgruppe der Prüfer - nicht der Firma, sondern nur des Abschlußteams - vorschreiben sollten. Das würde auch von den Wirtschaftsprüfern akzeptiert werden.
    Sie haben heute Prüfer in Großunternehmen, die das ganze Jahr im Hause sind. Diese alle wechseln zu lassen ist vermutlich doch zu schwierig.

    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Schließlich das Vollmachtstimmrecht und die Hauptversammlung: Die Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, ist an Bürokratie und Regulierung nicht zu überbieten. Ich halte es wirklich nicht für nötig, daß man den Aktionärsvereinigungen etwas zutreibt, lieber Herr Ost. Das ist nicht der Sinn der Veranstaltung.
    Mein Wunsch ist, daß die Formulare für die Vollmachtstimmrechte, die die Banken für die nächsten 15 Monate versenden, den Hinweis enthalten, daß man sich durch Aktionärsvereinigungen vertreten lassen kann, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Die Abschaffung des Vollmachtstimmrechts, Frau Wolf - das habe ich schon einmal gesagt -, kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht. Wie unabhängig ist der Stimmrechtsbeauftragte? Er ist genauso unabhängig wie der Datenschutzbeauftragte, der Umweltschutzbeauftragte und der Frauenbeauftragte im Unternehmen. Er bleibt ein abhängiger Beschäftigter des Unternehmens, ist aber in dieser Funktion unkündbar. Ich weiß, daß das keine Riesenauswirkungen hat.

    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    Sie sind doch sonst immer so für diese Beauftragtendemokratie und auch für die Räterepublik. Ich habe damit nicht so schrecklich viel im Sinn.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Aber Sie lernen dazu!)

    Wenn es etwas dazu beitragen kann, einen gewissen Abstand zwischen der Ausübung des Vollmachtstimmrechts und der Depotverwaltung zu erreichen, wäre es gut. Ich bin strikt dafür, daß wir in Zukunft verhindern, daß sich die Banken mit den von ihnen in ihrem Depot gehaltenen Aktien ihrer Kunden selber entlasten können. Da hört es doch auf. Das muß abgeschafft werden.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, ich begrüße, daß die Diskussion stattfindet. Ich bin guten Mutes, daß wir, wenn wir vernünftig und mit Augenmaß auf diesem Gebiet zusammenarbeiten, etwas zur Verbesserung der Finanzplätze und des Kapitalmarktes, zur Verbesserung der Situation des Streubesitzes und auch dazu, daß deutsche Aktiengesellschaften wettbewerbsfähiger werden, daß sich deutsche Banken in den Bereichen, die wir angesprochen haben, etwas mehr zurückhalten, und daß wir insgesamt etwas Vernünftiges für den Standort Deutschland tun können.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)