Rede von
Dr.
Heribert
Blens
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Vermittlungsvorschlägen ist es in der Regel so, daß sie zustande kommen durch einen Kompromiß zwischen der politischen Mehrheit des Bundesrates und der politischen Mehrheit des Bundestages, so wie sie im Vermittlungsausschuß vertreten sind. Kompromisse kommen durch gegenseitiges Nachgeben zustande und finden in der Regel im Vermittlungsausschuß eine sehr breite Mehrheit. Das ist der Regelfall. In diesem Fall ist es anders. Es gibt eine Mehrheitsentscheidung der Mehrheit des Vermittlungsausschusses. Diese Mehrheitsentscheidung ist das, was Ihnen heute als Vermittlungsvorschlag vorliegt.
Ich will nicht auf die Einzelheiten eingehen, sondern Ihnen nur kurz die Eckdaten nennen. Der Vermittlungsvorschlag sieht vor, daß die Ausgaben des Haushalts um 1,419 Milliarden DM angehoben werden. Dazu gibt es einen Gegenfinanzierungsvorschlag in Höhe von 1,7 Milliarden DM.
Im wesentlichen bezieht sich dieser Gegenfinanzierungsvorschlag auf drei Haushaltspositionen, die man nicht berechnen kann, sondern die im wesentlichen auf Schätzungen beruhen. Hier hat die Mehrheit des Vermittlungsausschusses anders geschätzt als der Bundesfinanzminister und der Haushaltsausschuß des Bundestages.
Im wesentlichen geht es um drei Positionen. Zum einen handelt es sich um Personalverstärkungsmittel, also Personalausgaben; sie werden um eine halbe Millarde DM geringer geschätzt. Dasselbe gilt für die Zinsausgaben des Bundes. Auch die werden um eine halbe Milliarde DM geringer geschätzt. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen werden um 400 Millionen DM höher geschätzt. Das ist der wesentliche Teil der Gegenfinanzierung.
Ich habe als Berichterstatter einen Auftrag des Vermittlungsausschusses zu erfüllen. Der Vermittlungsausschuß kann zu den Gegenständen seiner Beratungen keine Entschließungen fassen. Das ist nicht seine Aufgabe. Aber natürlich können diejenigen, die Entscheidungen treffen und die Mehrheit haben, eine politische Meinung zu bestimmten Fragen haben. Ich habe den Auftrag, Ihnen die Meinung der Mehrheit des Vermittlungsausschusses zum BAföG mitzuteilen. Damit ich keinen Fehler mache, will ich Ihnen das wörtlich vorlesen - ich bin hier ein bißchen in der Situation der englischen Königin bei der Verlesung der Regierungserklärung -:
- Ich sehe nicht so aus, Herr Schily. Das gebe ich zu.
- Ich werde Ihnen das jetzt wörtlich vorlesen:
Die Bedarfssätze und Freibeträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden zum 1. Oktober 1995 bedarfsgerecht erhöht. Die Erhöhung kann aus dem bestehenden Ansatz im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1995 finanziert werden. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Dr. Heribert Blens
Deutschlands dauerhaft zu stärken, muß ein hohes Bildungsniveau gesichert werden. Dazu bedarf es einer gerechten Ausbildungsförderung. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, das Bundesausbildungsförderungsgesetz den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge ab Herbst 1995 zu schaffen.
Soweit das Zitat, das ich Ihnen hier auftragsgemäß vorzutragen hatte.
Ich habe keinen Auftrag des Vermittlungsausschusses, Ihnen zu empfehlen, den Vermittlungsvorschlag anzunehmen. Und da ich mich an die Aufträge des Ausschusses halte, tue ich das auch nicht. Aber ich denke, es stimmt mit der Meinung aller Mitglieder des Vermittlungsausschusses überein, wenn ich Ihnen empfehle, heute nach bestem Wissen und Gewissen über den Vorschlag zu entscheiden.