Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen eine Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages. Ich kann überhaupt nicht verstehen, Frau Kollegin Zapf, was Sie vorgetragen haben. Tatsache ist, daß sich neben den USA niemand mehr als wir für die Verlängerung eingesetzt hat. Wenn Sie die Resolution des amerikanischen Senats vom 16. Januar lesen, dann stellen Sie fest, daß die Kritik, die Sie vorgetragen haben, aus meiner Sicht völlig zusammenfällt.
Überhaupt ist zu diesem Thema sowohl. in der Debatte am 16. Februar dieses Jahres als auch in den Beratungen des Auswärtigen Ausschusses alles Notwendige gesagt worden. Ich darf aber wiederholen:
Erstens. Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen aus dem Jahre 1968 ist Eckpfeiler des internationalen Nichtverbreitungssystems. Zweitens. Der NVV ist der einzige internationale Vertrag im Bereich nuklearer Nichtverbreitung, der auf Universalität angelegt ist. Drittens. Indem der NVV die große
Klaus Francke
Mehrheit der Staaten dazu verpflichtet, auf Kernwaffen zu verzichten, wirkt er deren Verbreitung entgegen. Beides sind wesentliche Ziele deutscher Abrüstungspolitik.
Obwohl wir uns bewußt sind, daß es eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen und notwendigen Verbesserungen des bestehenden Vertrages gibt, ist das Gebot der Stunde, diesen Vertrag jetzt unbefristet und unkonditioniert zu verlängern. Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung im Zusammenwirken mit einer großen Gruppe von Staaten, dieses Ziel auf der bevorstehenden Konferenz in New York zu erreichen, unterstützen wir, und wir erwarten, daß diese Bemühungen fortgesetzt werden.
Es wäre daher zu begrüßen, wenn auch die Fraktionen dieses Hauses durch ihre internationalen Verbindungen die Bemühungen der Bundesregierung nachhaltig unterstützen würden. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere, die Gespräche mit den bislang dem Vertrag fernstehenden Staaten wie Indien, Pakistan, Ägypten, Israel, Chile und Brasilien zu intensivieren.
Was die Frage ergänzender Vereinbarungen betrifft, so möchte ich auch hier stichwortartig die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte noch einmal aufzählen: erstens Abschluß eines verifizierbaren und umfassenden Teststoppabkommens, zweitens Einrichtung eines Kernwaffenregisters bei den Vereinten Nationen, drittens Verhandlungen über das Produktionsverbot für waffengrädiges Spaltmaterial zu Waffenzwecken, sogenannte Cut-off, viertens Weiterentwicklung eines Sanktionsmechanismus bei Verletzung des NVV, fünftens alle Vertragsparteien des NVV zu weitergehenden Selbstverpflichtungen und Selbstbeschränkungen im Rahmen des Saveguard-Regimes zu drängen, sechstens die fünf Kernwaffenstaaten des Sicherheitsrates zur Stärkung der Sicherheitsgarantien gegenüber denjenigen Staaten zu bewegen, die ihre Verpflichtungen zum Nichterwerb und der Nichtverbreitung von Nuklearwaffen erfüllen, siebtens Überlegungen fortzusetzen, wie den Staaten geholfen werden kann, die Kernwaffen besitzen, aber nur begrenzt in der Lage sind, die Vernichtungen technisch und materiell allein zu bewältigen. Der bisherige Verlauf der vorbereitenden Verhandlungen zur eigentlichen Konferenz im April gestaltet sich positiv.
Es kommt jetzt darauf an, meine Damen und Herren, daß der Bundestag noch einmal öffentlich deutlich macht: Wir wollen entscheidende Schritte im Bereich der nuklearen Abrüstung - mehr als sie bisher schon gegangen worden sind.