Rede von
Prof. Dr.
Klaus
Töpfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht zuletzt meine Teilnahme an der Diskussion in der Gethsemane-Kirche im Prenzlauer Berg hat mir bestätigt, daß wir alle gut beraten sind, wenn wir uns mit dieser Thematik sachlich und, wo immer möglich,
Herr Kollege Heyer, ehrlich und in der Konsequenz des bisher Gesagten beschäftigen.
Ich habe mich von Beginn meiner Tätigkeit an darum bemüht, hier eine gemeinsame Position aufzubauen. Daß ich das ehrlich meine, können Sie alleine aus der schlichten Tatsache ableiten, daß ich von allem Anfang an gesagt habe: Wir legen hier ein Artikelgesetz vor. Wer das sagt, der weiß: Er braucht dafür den Bundesrat. Wer das sagt, weiß auch: Er braucht dazu einen parteiübergreifenden Konsens.
Das haben wir getan. Jeder weiß, daß wir das mit Blick auf das Mietrecht eigentlich nicht hätten machen müssen.
- Wissen Sie, Herr Kollege Gysi: Ich habe in der Gethsemane-Kirche wirklich viel gelernt. Ich habe viel von der Betroffenheit älterer Menschen gelernt. Ich habe aber vor allen Dingen eines gelernt: wie man skrupellos Ängste politisch instrumentalisieren kann.
Das sollten Sie Ihren Freunden dort genauso deutlich gesagt haben. Auch das habe ich dort kennengelernt.
Ihren Schlußsatz sollten Sie sich wirklich noch einmal genau überlegen.
Sie sollten sich überlegen, was das für den inneren Frieden in unserem Land für Konsequenzen haben kann. Wenn Sie auf diese Weise da herangehen, wollen Sie etwas ganz anderes erreichen, als die Sicherheit von Mietern in den Zielen Ihrer Politik wiederzufinden.
Jetzt komme ich wieder zur Sachlichkeit der Auseinandersetzung mit dem Kollegen Heyer, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Denn bei aller Härte der Töne, die ich auch dort gehört habe - -
- Ja, die Frau Kollegin Eichstädt-Bohlig ist an solchen Stellen mit ihrer Begrifflichkeit etwas weiter als mit der Sachlichkeit.
Was haben wir denn getan? Wir waren uns von allem Anfang an darüber klar, daß wir bei diesem Mietüberleitungsgesetz fünf Punkte bewältigen müssen. Über diese Punkte sind wir uns bis auf einen einig geworden. Herr Kollege Braun, wenn manche Dinge dabei sind, die nicht das liberale Gütesiegel tragen, dann werden wir das trotzdem gemeinsam überstehen.
Bundesminister Dr. Klaus Töpfer
Wir haben uns über diese fünf Punkte auseinandergesetzt und uns in allen bis auf einen wirklich geeinigt. Bei dem einen Punkt handelt es sich um die Frage der Neuvertragsmieten, sicherlich ein wichtiges, ein schwieriges Thema. Weil das so schwierig ist, hat die Bundesregierung bei der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes im Bundeskabinett die Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger und mich aufgefordert, mit den Ländern weiter darüber nachzudenken und zu einer Übergangsregelung zu kommen. Wir haben Ihnen also bereits das Signal gegeben, daß wir weiter daran arbeiten wollen. Es wäre doch eigentlich ganz gut, wenn Sie auch das erwähnten, damit wir nicht mit denen, die mit Emotionen etwas ganz anderes machen wollen, identifiziert werden. Darum geht es mir. Lassen Sie uns doch überlegen, wie wir das sinnvoll hinbekommen. Denn die gesamte Diskussion wird sonst zu schnell wieder zu einer Ost und West auseinanderdividierenden Diskussion.
Nehmen Sie doch die Diskussion über das Wohngeld. Mir liegen jetzt die Ergebnisse der ersten Erörterung im Bundesrat vor. Herr Kollege Heyer, der Antrag von Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf eine unbefristete Verlängerung der Geltungsdauer des WoGSoG ist doch im Bundesratsbauausschuß abgelehnt worden.
- Ich komme auf den Finanzausschuß noch zu sprechen, ganz sicher.
Der Antrag ist im Bauausschuß abgelehnt worden, weil die westlichen Länder die östlichen Länder dafür in Beugehaft nehmen wollen, daß sie anderes mit durchsetzen.
Sie können sich doch nur auf eines einigen: Entweder werfen Sie mir vor, ich schriebe den 1. Januar 1996 ins Gesetz und würde mir dann keine Gedanken darüber machen, wie es hinterher weitergeht; oder ich schreibe es nicht rein, weshalb mir die anderen den Vorwurf machen würden, ich würde mir keine Gedanken darüber machen, wie wir mit dem Wohngeld West vorankommen. Auf eines müssen Sie sich schon einigen.
Jetzt komme ich zu dem faszinierenden Ergebnis des Finanzausschusses des Bundesrates. Im Bundesrat - nicht im Unterausschuß, sondern im Finanzausschuß - ist gestern über die Verlängerung abgestimmt worden. Ergebnis: Beschluß mit 16:0, durch Änderung des § 1 des Wohngeldsondergesetzes das Gesetz nicht zum 31. Dezember 1995 auslaufen zu lassen, sondern unbefristet, d. h. praktisch bis
Inkrafttreten der großen Novelle, weiterlaufen zu lassen.
- Sehen Sie, da kommt nämlich zum Tragen, daß möglicherweise sogar die Finanzminister der neuen und der alten Bundesländer der Meinung sein könnten, daß sie eine Novelle des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 1996 gar nicht brauchen können. Denn die gute Regelung des Wohngeldes besteht darin, daß es von Bund und Ländern hälftig bezahlt wird. Da sind sich auf einmal alle Finanzminister gegen die Bauminister einig, das möglicherweise etwas länger strekken zu wollen.
Ich will also nur darauf hinweisen, daß wir diese Dinge sehr genau bedenken sollten. Ich bin und bleibe der Überzeugung, daß natürlich auch das Wohngeldgesetz so lange gelten muß, bis wir einen Anschluß an ein gesamtdeutsches Wohngeld haben, in das diese Regelungen nahtlos Eingang finden. Ich will gar keine andere Diskussion.