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    Plenarprotokoll 13/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. März 1995 1961 A Absetzung des Zusatzpunktes 8 von der Tagesordnung 1986 B Erklärung zum fünften Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahlen Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 1988 A Erweiterung der Tagesordnung 2032 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebestopp für Kurden und syrischorthodoxe Christen aus der Türkei (Drucksache 13/737) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der SPD: Respektvoller Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag - Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (Drucksache 13/ 804) Erwin Marschewski CDU/CSU 1961 B, 1976 B Fritz Rudolf Körper SPD 1963 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1964 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1965 B Otto Schily SPD 1965 D Fritz Rudolf Körper SPD 1966 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1967 B Ina Albowitz F.D.P. 1967 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P 1967 D, 1971 A, 1972 B Ulla Jelpke PDS 1969 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 1969 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1972 A Ulrich Irmer F.D.P 1973 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1974 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1975 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1976 A Namentliche Abstimmungen 1976 D, 1979 B, 1980 A Ergebnisse 1977 A, 1980 B, 1982 D Abstimmungen zu Vorlagen, die im Plenum am Donnerstag (16. 03. 95) bereits beraten wurden zu Tagesordungspunkt 3 g: Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz zu dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) hier: Abstimmung über Entschließungsanträge auf Drucksachen 13/790 und 13/831 1979 C Gunnar Uldall CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 1985 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 1985 B Elke Ferner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 1985 C Namentliche Abstimmung 1985 D Ergebnis 1992 B zu Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen: (Drucksache 13/ 102) 1979 C zu Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/ 8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) . 1979 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - 3. SGB V-Änderungsgesetz -(Drucksachen 13/340, 13/736, 13/807) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) (Drucksachen 13/ 193, 13/696) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -§§ 44, 69b StGB - (Drucksachen 13/198, 13/635) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, Flurstücke 347/1 und 347/5 der Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 65 191 m2 an das Land Brandenburg (Drucksachen 13/210, 13/603) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft Vauban-Kaserne in Freiburg an die Stadt Freiburg (Drucksachen 13/91, 13/604) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/218 Nr. 95, 13/695) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: MwSt - Endgültige Einfuhren von Gegenständen (Drucksachen 13/218 Nr. 16, 13/723) 1986 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beseitigung der Blockade in den deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/760) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/785) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/805) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 1989 C Günter Verheugen SPD 1994 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 1997 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2000 A Hans Klein (München) CDU/CSU . . 2000 D Ulrich Irmer F.D.P 2002 D Markus Meckel SPD 2004 D Andrea Lederer PDS 2005 C Markus Meckel SPD 2006 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2008 A, 2010 C Karl Lamers CDU/CSU 2008 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Mieten in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in das Vergleichsmietensystem durch wohnwertbezogene Preisbildungsfaktoren (Drucksache 13/549) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Drucksache 13/783) c) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verknüpfung einer Mietrechtsänderung Ost mit einer gleichzeitigen Wohngeldanhebung (Drucksache 13/ 546) d) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verlängerung der erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland bis zum Jahr 2000 - (Drucksache 13/582) e) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten (Drucksache 13/620) f) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Sozial verträgliches und überschaubares Mietensystem in Deutschland sowie Mindestbedingungen bei der Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland (Drucksache 13/759) Dr. Michael Luther CDU/CSU 2011 C Iris Gleicke SPD 2013 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 2014 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2014 D, 2024 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2015 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2018 A Dr. Gregor Gysi PDS 2019 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2021 C Achim Großmann SPD . . . . 2022 C, 2026 D Iris Gleicke SPD 2022 D Dr. Jürgen Heyer, Minister (Sachsen-Anhalt) 2023 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2025 B Dr. Gregor Gysi PDS 2027 C Wolfgang Spanier SPD 2028 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2030 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet (Drucksache 13/613) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland (Drucksache 13/803) Klaus-Jürgen Warnick PDS 2032 C Rolf Schwanitz SPD 2033 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 2035 C Heinz Lanfermann F.D.P 2037 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 2038 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 13/550) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuregelung des Bundesbergrechts (Drucksache 13/787) Hans-Joachim Hacker SPD 2039 D Joachim Hörster CDU/CSU 2041 B Ulrich Petzold CDU/CSU 2041 D Hans-Joachim Hacker SPD 2042 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2043 D Jürgen Türk F.D.P 2045 A Gerhard Jüttemann PDS 2045 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 2047 A Nächste Sitzung 2048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2049* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2049* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2050* C 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 17. 03. 95 Bierstedt, Wolfgang PDS 17. 03. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 03. 95 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 17. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 17. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 03. 95 Heym, Stefan PDS 17. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 17. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 17. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 17. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Koppelin, Jürgen F.D.P. 17. 03. 95 Labsch, Werner SPD 17. 03. 95 Neumann (Gotha), SPD 17. 03. 95 Gerhard Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 03. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 17. 03. 95 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 03. 95 Schumann, Ilse SPD 17. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 17. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 17. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 17. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 17. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 17. 03. 95 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mißlungene Regelung der offenen Vermögensfragen Anlagen zum Stenographischen Bericht beschäftigt den Bundestag seit 1990. Für mich als damaligem Obmann der Fraktion DIE GRÜNEN im Ausschuß Deutsche Einheit und im Rechtsausschuß ist es schon ein merkwürdiges Gefühl, jetzt, nach vier Jahren, all die Probleme ungelöst wiederzufinden, auf die ich damals schon in den Ausschußberatungen hingewiesen habe, bzw. die als Konsequenz unzähliger falsch getroffener Entscheidungen damals schon absehbar waren. Seit Jahren beschäftigt sich der Bundestag nun mit Korrekturen an den großenteils nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern aus dem Einigungsvertrag. Wie schon Dr. Ullmann, der in den vergangenen vier Jahren die Eigentumsproblematik bearbeitet hat, halte ich es für falsch, alle Kritik an der Eigentumsregelung auf die Formel: Rückgabe vor Entschädigung zu reduzieren und zu glauben, alle Probleme ließen sich durch eine Umdrehung dieses Prinzips heilen. Das ist zu einfach. Im übrigen ist es - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - in meinen Augen unerläßlich, daß die Besitzer von Mauergrundstücken in Berlin wie die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten den übrigen Eigentümern gleichgestellt werden. Viel gravierender - und politisch durch nichts zu rechtfertigen - ist die Tatsache, daß die Bundesregierung mit ihrer Fixierung auf „teilungsbedingte" Vermögensverschiebungen massive, rechts- und sozialpolitisch nicht hinnehmbare Ungerechtigkeiten geschaffen hat. Verfolgte, die in der DDR selbst geblieben sind, müssen heute um ihr altes Eigentum kämpfen, während jene, die in den Westen gegangen sind - oder deren Erben -, das volkseigen gewordene Eigentum zurückbekommen. Das betrifft vor allem die großen Mietwohnungskomplexe. Große Teile der Innenstädte ostdeutscher Kommunen gehen auf diesem Weg in westliches Eigentum über. Niemand darf sich von daher wundern, wenn die Menschen enttäuscht, besorgt und verängstigt sind. Trotz der Schutzvorkehrungen im Sachenrechts- und im Schuldrechtsänderungsgesetz müssen viele Nutzer Angst um ihre Wohnung haben. Allerdings ist die Angst der Menschen, ihren persönlichen Besitz am eigenen Haus zu verlieren, oft sehr viel größer als die reale Gefahr. Und den Menschen im Osten ist wenig damit gedient, wenn man, statt konstruktive Politik in diesem Bereich zu machen, seine Energie darauf verlegt, die Angst noch zu schüren. Die Eigenheimbesitzer mit der Erbbauregelung im Sachenrechtsänderungsgesetz und - mit Abstrichen - auch die Datschenbesitzer, die wenigstens einen besseren Kündigungsschutz bekommen haben, gehören gerade nicht zu den am härtesten betroffenen Verlierern der Deutschen Einheit. Das sei hier auch dem Eigenheimbesitzer Herrn Warneck gesagt. Die Erbbauregelung als sinnvoller Interessenausgleich wurde seinerzeit übrigens von der Bundestagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch unseren Gesetzentwurf ins Gespräch gebracht. Auch daß älteren Nutzer sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Datschen eingeräumt wurde, eine massive Verbesserung der ursprünglichen Regelung, ist dem Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verdanken. Auch wenn wir uns mit der noch weitergehenden Forderung des Nießbrauchs nicht durchsetzen konnten: So muß man Politik für die Interessen der Leute machen und nicht mit platten populistischen Phrasen und dem Schüren von Angstkampagnen. Während wir uns im Interesse der Menschen um konkrete Verbesserungen im Gesetz bemüht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS ihre Aufgabe mehr darin gesehen, die Unsicherheiten und Ängste zu schüren und mit der Angst der Menschen Wahlkampf zu betreiben. Im übrigen: Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannte Zahl, wonach 40 Prozent der Nutzer wegen Fehlens ordnungsgemäßer Verträge aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ihr Haus für die Alteigentümer räumen müssen, ist nach unserer Kenntnis viel zu hoch - ich weiß gar nicht, woher sie die Zahl haben. Ich teile die im Antrag der PDS und auch dem der SPD zum Ausdruck gekommene Kritik an bestimmten Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof ist - nicht nur räumlich - weit weg vom Schuß. Er sollte wirklich gelegentlich nach Leipzig gehen, damit er weiß, was im Osten wirklich los ist. Es geht nicht an, daß zivilrechtliche Mängel, die von den Nutzern nicht zu verantworten sind, sondern auf das Handeln von DDR-Behörden zurückgehen, heute zum Anlaß genommen werden können, den im Vermögensgesetz verankerten Schutz der Nutzer zu unterlaufen. Im Mittelpunkt des Vermögensgesetzes steht zunächst der Schutz des redlichen Grundstückserwerbers. Vertragsmängel bei Grundgeschäften oder bei der Bestellung eines Nutzungsrechts von damals dürfen heute den Schutz der Nutzer nicht leerlaufen lassen. Die DDR war nicht allein im Umgang mit ihren Kritikern ein Unrechtsstaat. Sie hat eben auch in der Umsetzung ihres Tuns - auf allen Gebieten - die Rechtsförmigkeit von Verfahren oft nicht eingehalten. Informelle Absprachen und Kungeleien waren üblicher als Verträge und öffentlich gemachte Vereinbarungen. Diese fehlende Bindung der damaligen Verwaltung an das Recht kann aber doch heute nicht plötzlich zu einer Anspruchsgrundlage für Alteigentümer umgebaut werden. Hier besteht Handlungsbedarf! Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den vorgesehenen Schutz der Nutzer auch auf Fälle zu erstrecken, in denen etwaige Vertragsmängel auf das Handeln bzw. Unterlassen der DDR-Behörden zurückzuführen ist. Der dogmatische Maßstab westdeutschen Zivilrechts ist ein untaugliches Instrument für die Bewertung der unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommenen, formal auf das Zivilgesetzbuch der DDR gestützten, letztlich aber von der Nomenklatura bestimmten Verträge. Was wir brauchen, ist eine klar definierte gesetzliche Regelung, die sicherstellt, daß der im Vermögensgesetz angelegte Schutz nicht zivilrechtlich unterlaufen werden kann. Hierzu sollten wir - was ich hiermit tue - die Bundesregierung auffordern. Ein Moratorium, wie es die PDS fordert, wird dieser Aufforderung kaum gerecht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 681. Sitzung am 10. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 12/8487 absieht. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 13/130 absieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 13/218 Nr. 108 Drucksache 13/218 Nr. 109 Finanzausschuß Drucksache 13/478 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/218 Nr. 104 Drucksache 13/218 Nr. 105 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/478 Nr. 1.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.5 Drucksache 13/478 Nr. 2.7 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/218 Nr. 94 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 100 Innenausschuß Drucksache 13/269 Nr. 1.3 Drucksache 13/343 Nr. 2.12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Frau Eichstädt-Bohlig, wir werden auf Ihren Vorschlag nicht eingehen

    (Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das weiß ich!)

    und Ihren Gesetzentwurf nicht zur Grundlage der Beratungen machen; denn er bietet keine Hilfestellungen bei der schwierigen Herausforderung, die wir zu bewältigen haben, nämlich in einem überschaubaren Zeitraum von dem jetzt noch preisgebundenen, dirigistischen Mietensystem, wie wir es in der ehemaligen DDR hatten - wir haben versucht, es zunächst einmal durch Grundmietenverordnungen etwas umzubauen,

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]: Was heißt hier „umbauen"?)

    ohne wirkliche Änderungen vornehmen zu können -, wegzukommen hin zu einem Vergleichsmietensystem, das erst dann, wenn die Übergangsfrist abgelaufen sein wird, nämlich in zweieinhalb Jahren, zu greifen beginnt: im Jahre sieben nach der deutschen Einheit. Ich glaube nicht, daß man hier den Vorwurf erheben kann, wir versuchten nicht wirklich - gerade auch unter Berücksichtigung des so wichtigen Zeitfaktors -, einen Interessenausgleich vorzunehmen, und zwar einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Mieter und den berechtigten Interessen der Vermieter. Letztere sind in Ihren Ausführungen überhaupt nicht aufgetaucht.
    Sie sagen: Wir brauchen eine funktionierende Wohnungswirtschaft mit gut ausgestattetem Wohnungsbestand, am besten zu ganz niedrigen Preisen. Aber dann muß man auch einmal die Frage beantworten: Wie wollen wir das erreichen?

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Das geht nur, wenn wir eine funktionierende Wohnungswirtschaft, auch und gerade in den neuen Bundesländern, haben und alles tun, um nicht Blockaden, Hemmnisse aufzubauen, die letztendlich dazu führen können, daß es zu einem Investitionsstopp kommt; daß gerade die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen, die wir alle gemeinsam wollen, nicht vorgenommen werden; daß es damit teilweise bei dem qualitativ sehr schlechten Wohnungsbestand, den wir in den neuen Bundesländern - regional unterschiedlich - haben, noch längere Zeit bleibt. Daß wir beides nicht gleichzeitig bekommen, ein Mietenniveau, wie es jetzt ist, und Modernisierung und damit besser ausgestattete Wohnungen, das wissen wir, glaube ich, alle.
    Deshalb ist die Zielvorgabe, in einem angemessenen Zeitraum zum Vergleichsmietensystem zu kommen, richtig. Richtig ist auch die Zielvorgabe, mit möglichst wenig Folterinstrumenten zu arbeiten, die zum einen natürlich die Mieter betreffen können. Dazu gehören gerade auch Kappungen; denn Kappungen sind nicht nur etwas Mieterfreundliches, sondern sie verleiten gerade dazu, daß man sie voll ausschöpft - zu Lasten des Mieters.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Auf der anderen Seite führen Kappungen natürlich dazu, daß die Vermieter im Zweifel nicht das tun, was sie aus ihrer Verantwortung - und nicht aus Gründen der Ausbeutung - für den Wohnungsbestand wirklich tun wollen.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Wenn wir ehrlich sind, müssen wir diese beiden berechtigten Anliegen berücksichtigen. Das tut der Entwurf der Koalitionsfraktionen, auch wenn man von einzelnen Lösungsansätzen bestimmt unterschiedlich begeistert sein kann.
    Die Mieterhöhungen, die hier vorgesehen sind, sind wirklich moderat; denn es sind maximal 15 % ab Juli 1995 bzw. ab dem - rechtzeitigen - Inkrafttreten des Gesetzes. Aber da auch wir nach der Ausstattung und dem Zustand der Wohnung differenzieren, kann es sein, daß gerade bei Wohnungen ohne Bad und ohne Zentralheizung nur eine Mieterhöhung von maximal 10 % zulässig ist. Hinzu kommt dann noch eine 5%ige Mieterhöhung zu einem späteren Zeitpunkt, so daß nach den Vorgaben, die in unserem Gesetzentwurf enthalten sind, in zweieinhalb Jahren eine Mieterhöhung von 15 % - das bedeutet also eine Mieterhöhung zwischen 25 und 45 DM, maximal 50 DM - zu erwarten ist. Eines wird meist nicht erwähnt oder geht in der Diskussion vollkommen unter: Bei Wohnungen und Häusern mit ganz erheblichen Mängeln wird überhaupt keine Mieterhöhung zugelassen.
    Ich meine, daß wir uns mit dieser Staffelung auch im Bereich dessen bewegen, was für die Mieter sehr wohl verträglich ist - denn es werden Erhöhungen durch die Wohngeldsonderregelungen aufgefangen -, was aber auch unter dem Gesichtspunkt einer funktionierenden Wohnungswirtschaft gerade noch hingenommen werden kann, denn die Erhöhungen werden sich auf durchschnittlich 70 Pfennig pro m2 belaufen.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]: Was ist mit Wasser-, Abwasserund Müllgebühren?)


    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    Die Belastung durch das Auslaufen des Altschuldenmoratoriums wird durchschnittlich bei 1 DM liegen.
    Sicher, es gibt Härtefälle. Es gibt auch Fälle, wo wir vielleicht überhaupt keine Kappungen brauchen. Aber wir müssen uns an statistischen Werten orientieren und versuchen, durch die Regelungen, wie wir sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen haben, durch die Wohngeldsonderregelung flexibel reagieren zu können.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]: Wo bleiben die anderen Kosten?)

    Auch ich halte die vorgesehenen Modernisierungsmöglichkeiten für notwendig. Hier arbeiten wir mit dem Instrument der Kappung auf 3 DM je m2 Wohnfläche pro Monat, um die Mieterhöhungen in einem bestimmten Bereich zu belassen. Für diese Kappungsgrenze gilt das, was ich zu Anfang generell zu Kappungsregelungen gesagt habe. Wir tragen diese Kappungsregelung von 3 DM mit. Wir finden es auch richtig, daß der Gesetzentwurf vorsieht, daß hier die staatlich initiierten Maßnahmen zur besseren Ausstattung und Modernisierung der Wohnungen, gerade im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz, von dieser Kappungsgrenze ausgenommen worden sind.
    Der dritte Eckpfeiler des Gesetzentwurfes, der bei der Opposition besonders auf Kritik stößt, zeigt aus meiner Sicht in die richtige Richtung, nämlich bei Neuvertragsmieten nicht noch andere Regelungen in unser Mietrecht aufzunehmen, als wir sie derzeit schon haben. Da kann man sich sehr wohl einmal intensiv über den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes unterhalten. Das war damals ein Kompromiß, über den man auch unterschiedlicher Meinung sein konnte. Auch ich finde ihn nicht glücklich, aber die Alternative, die Sie dazu sehen, ist, generell Kappungsgrenzen - 10 % sind im Gespräch - für Neuvermietungen ins Miethöhegesetz aufzunehmen

    (Zurufe von der SPD: Ja! - Richtig!)

    mit dem Ziel, das natürlich nach Ablauf der Übergangszeit am liebsten generell in unser Mietrecht hineinzunehmen. Da kann ich nur sagen: Das halte ich für politisch vollkommen verkehrt. Das ist ein Weg, den wir auf keinen Fall beschreiten wollen.

    (Zuruf von der SPD: Es wird aber so kommen!)

    Wir sind der Meinung, daß wir, wenn wir das Vergleichsmietensystem haben und in den neuen Bundesländern in das Vergleichsmietensystem kommen wollen, die Chancen nutzen müssen, daß sich dort überhaupt Vergleichsmieten entwickeln. Das ist zunächst nur in einem kleinen Bereich der Fall. Ungefähr 5 bis 6 % des Wohnungsbestandes werden es sein. Daß es hier nicht zu Wuchermieten kommen kann, daß es hier nicht zu Mieten kommt, wo erst luxussaniert wird, die Menschen vertrieben werden und dann utopische Mieten gefordert werden, ist aus meiner Sicht ganz klar schon darin zu sehen, daß wir im Wirtschaftsstrafgesetz eine generelle Kappungsmöglichkeit - wie immer man zu dieser Regelung stehen mag - haben. Diese Bestimmung wird auch in den neuen Bundesländern gelten.
    Aber wenn wir überhaupt nicht die Chancen nutzen, einmal in ein Vergleichsmietensystem schrittweise hineinzukommen und Mieten sich entwickeln zu lassen und frei vereinbar zu machen, dann werden wir in zwei oder zweieinhalb Jahren hier stehen und sagen: Jetzt machen wir am liebsten das System der Grundmietenverordnung; der Staat legt Mieten fest; im Zweifel kappen wir alles, und der Rest wird subventioniert durch den Bundeshaushalt.

    (Zuruf von der SPD: So ein Quatsch!) Das ist aus meiner Sicht ein falscher Weg. Vielen Dank.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU Zuruf von der SPD: Ganz schwach!)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gregor Gysi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Lederer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer dann, wenn man über Mietrecht, über Wohnungsbaupolitik spricht, stößt man an eine Grundfrage, um die man sich auch nicht drücken sollte - nicht bei uns, nicht bei der SPD, nicht bei den GRÜNEN, allerdings auch nicht bei Konservativen -, nämlich an die Frage: Als was betrachtet man denn nun letztlich die Wohnung? Betrachtet man sie als ein Marktobjekt oder als ein Sozialobjekt, oder ist man unfähig, sich zwischen beidem zu entscheiden?

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Beides ist richtig!)

    Ich darf daran erinnern, daß die UNO einmal einen Beschluß gefaßt hat, daß die Wohnung ein Sozialobjekt zu sein hat; denn sie dient in erster Linie der Befriedigung sozialer und kultureller Bedürfnisse; sie stellt meines Erachtens ein Grund- und ein Menschenrecht dar.
    Ihre gesamte Mietpolitik geht in eine völlig andere Richtung. Sie geht in die Richtung, die Wohnung immer mehr zu einem Marktobjekt zu machen, zu einer Verdienstmöglichkeit, zu einer Kapitalanlage, und sie eben nicht in erster Linie als etwas anzusehen, das der Befriedigung eines sozialen Grundbedürfnisses dient.
    Das war in der Bundesrepublik nicht immer so. Ich darf daran erinnern, daß bis 1960 in der Bundesrepublik 6 Millionen Wohnungen gebaut wurden, darunter 3,6 Millionen Sozialwohnungen. Erst zu diesem Zeitpunkt ist dann schrittweise das Vergleichsmietensystem eingeführt worden - übrigens mit erheblichen Übergangsfristen. Seitdem haben wir es mit einer unerträglichen Mietenexplosion in den alten Bundesländern zu tun. Wohnen wird immer mehr zum Luxus, obwohl es doch ein soziales Grundbedürfnis ist.
    Deshalb habe ich auch meine Bedenken. Die Mieten- und die Wohnungsbaupolitik der DDR waren in

    Dr. Gregor Gysi
    der alten Form nicht länger durchsetzbar. Das ist völlig klar.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Das ist ja schon mal was! Zuruf von der SPD: Donnerwetter!)

    Da bedurfte es grundlegender Korrekturen.
    Aber ich sage Ihnen auch folgendes: Ihre West\x7fietenpolitik kann mich keineswegs überzeugen.

    (Beifall bei der PDS)

    Wenn wir nicht in der Lage sind, eine Vereinigung zu nutzen, um über etwas Neues nachzudenken,

    (Zuruf von der SPD: Ja, erzählen Sie doch mal!)

    sondern immer wieder nur den Maßstab der alten Bundesländer ansetzen, dann führt das auch zu einer entsprechend verfehlten Politik in den neuen Bundesländern.

    (Zurufe von der SPD: Aus Ihren Anträgen geht auch nicht immer etwas Neues hervor! Wie soll es denn aussehen? Sprechblasen!)

    Allein in diesem Winter erfroren 19 Männer und Frauen, die kein Dach über dem Kopf hatten. Ca. 800 000 Menschen sind obdachlos, darunter 50 000 Kinder. Es fehlen 2 Millionen Wohnungen. Vor allem bei Neuvertragsmieten sind Preise von 15 bis 25 DM pro Quadratmeter in den Ballungsgebieten der alten Bundesländer inzwischen die Regel.
    Das soll das Vorbild sein? Dahin sollen wir auch in den neuen Bundesländern kommen? Das soll ein Anreiz sein? Ich glaube, dem muß ein Riegel vorgeschoben werden, um so etwas zu verhindern.

    (Beifall bei der PDS Achim Großmann [SPD]: Kommen Sie einmal zur Sache!)

    Keine der Chancen, die es gab, ist genutzt worden. Betrachten wir doch einmal den volkseigenen Wohnungsbestand: Wer hat eigentlich die Bundesregierung, die Koalitionsmehrheit daran gehindert, daraus einen beachtlichen Bestand an Sozialwohnungen zu machen?

    (Beifall bei der PDS)

    Das wäre doch möglich gewesen.
    Nicht die Hälfte der Wohnungen, nicht ein Drittel, nein, nicht eine einzige dieser Wohnungen ist zur Sozialwohnung erklärt worden, sondern nur die, die seitdem neu gebaut worden sind; das sind 50 000. Das heißt, wir haben so gut wie überhaupt keine Sozialwohnungen in den neuen Bundesländern, obwohl es dafür eine einzigartige Möglichkeit gegeben hätte.
    Noch nie war die Bundesrepublik Deutschland in so großem Umfang Eigentümer von Wohnungen. Man hätte das realisieren können, aber Sie haben das sehr absichtsvoll verstreichen lassen, nämlich um jetzt die Mieten entsprechend anzuheben.

    (Achim Großmann [SPD]: 180 000 neue Sozialwohnungen in Ost-Berlin ab 1. Januar 1996!)

    Sie begründen die Notwendigkeit von Mietsteigerungen u. a. mit Investitionen. Aber die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern sehen: Seit 1990 ist ganz beachtlich saniert worden. Also muß es ja auch mit den bisherigen Mieten gegangen sein. Sie können sie nicht davon überzeugen, daß Mietsteigerungen zwingend erforderlich sind, um bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Das ist Schwachsinn, Herr Gysi!)

    Es gibt noch ein zweites Argument, das noch viel wichtiger ist: Die Genossenschaften können deshalb so wenig Sanierungsmaßnahmen durchführen, weil noch immer die Altschulden auf ihnen lasten. Dabei waren es doch Sie, die sich geweigert haben, eine Regelung zu finden, die die Genossenschaften endgültig von den Altschulden entlastet und ihnen damit Sanierungs- und Baumöglichkeiten gegeben hätte.

    (Beifall bei der PDS Zuruf von der F.D.P.: Das darf doch nicht wahr sein! Zuruf von der CDU/CSU: 31 Milliarden sind als Entlastung gekommen!)

    - Wissen Sie, Sie müssen in Ihrer Polemik immer aufpassen, daß Sie sich nicht zu sehr widersprechen. Ich sage Ihnen einmal ein Beispiel: Seit 1990 erklären Sie den Bürgerinnen und Bürgern in den neuen Bundesländern, daß ihre Wohnungen in einem miserablen Zustand sind - marode!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt doch auch! Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind sie ja auch!)

    - Ja, danke schön. Ich habe dem nie widersprochen. Ich frage mich nur, wie Sie dann dazu kommen, solche maroden Dinger für einen Quadratmeterpreis von 2 000 DM zu privatisieren,

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Wer verkauft sie denn? Das sind doch Ihre Genossen, Herr Gysi!)

    und wie Sie darauf kommen, dann dafür Mieten zu nehmen, als ob es sich um Luxuswohnungen handeln würde.

    (Beifall bei der PDS)

    Was denn nun? Entweder Sie reden die Wohnungen herunter, dann müssen Sie auch die alten Mieten lassen;

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Ich sage nur GEWOBA Potsdam! Wer sitzt denn da im Aufsichtsrat, Herr Gysi? Nachfragen und sich schlau machen!)

    oder Sie reden die Wohnungen dann hoch, wenn Sie die Mietsteigerungen durchführen wollen!

    (Weitere Zurufe des Abg. Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU])


    Dr. Gregor Gysi
    - Wenn Sie etwas fragen wollen, müssen Sie sich an das Mikrophon begeben.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Will ich gar nicht!)

    Ich nenne Ihnen noch einen Vergleich, den Sie natürlich auch nie zitieren. Von Januar 1991 - Ausgangspunkt sind die DDR-Zahlen - bis Januar 1994 sind die Nettoeinkünfte in den neuen Bundesländern um 82 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die Mieten um 626 % gestiegen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Das war ja auch kein Wunder!)

    Sie können mir nicht im Ernst erzählen, daß das sozial angemessen und einkommensverträglich ist.

    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Billiger geht es ja nun langsam nicht mehr! Iris Gleicke [SPD]: Das ist genau die gleiche Durchschnittsrechnung, wie die Regierung sie auch macht!)

    Jetzt wollen Sie ab 1. Juli die Mieten durchschnittlich um 15 %, in einigen Fällen - bei Einfamilienhäusern - sogar um 20 % erhöhen. Jetzt sage ich Ihnen einmal, wie die Ist-Zahlen sind, da Sie es ja flächendeckend gestalten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ermittelt, daß die Mieten in Gemeinden mit unter 2 000 Einwohnern inzwischen bei 90 % des Westniveaus liegen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die freistehend sind, bei 97 % des Westniveaus. Da hauen Sie noch einmal 15 bis 20 % drauf! Sie müssen sich doch überlegen, was dabei herauskommt: eine Miete, die weit über dem Westniveau liegt.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Wir hauen gar nicht! Darüber entscheiden Ihre Genossen in den Aufsichtsräten!)

    Was Sie immer vergessen, sind die sogenannten Nebengebühren. Denn die Betriebskosten steigen erheblich und werden ja auch auf die Miete aufgerechnet. Hinzu kommen die Wasser- und Abwassergebühren.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Wer legt die fest?)

    Wir haben in den neuen Bundesländern jetzt schon einen Preis von 3,50 DM pro m3 Wasser, im Westen von 2,50 DM. Das heißt, das alles ist schon teurer, obwohl die Einkommen nach wie vor wesentlich niedriger sind. Und sie wollen die Preise noch einmal steigern!
    Wenn Sie sagen, das Ganze sei sozial verträglich, will ich Sie auch noch an zwei andere Zahlen erinnern. Von weiblichen Personen unter 65 Jahren müssen 55 V. Wohngeld in Anspruch nehmen. Bei weiblichen Personen von 65 und mehr Jahren handelt es sich um 45,9 %, bei Alleinerziehenden um 47,2 %.